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AT401495B - Hülsen für minen oder kreiden - Google Patents

Hülsen für minen oder kreiden Download PDF

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AT401495B
AT401495B AT0016194A AT16194A AT401495B AT 401495 B AT401495 B AT 401495B AT 0016194 A AT0016194 A AT 0016194A AT 16194 A AT16194 A AT 16194A AT 401495 B AT401495 B AT 401495B
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AT0016194A
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Staedtler Fa J S
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B43WRITING OR DRAWING IMPLEMENTS; BUREAU ACCESSORIES
    • B43KIMPLEMENTS FOR WRITING OR DRAWING
    • B43K21/00Propelling pencils
    • B43K21/02Writing-core feeding mechanisms
    • B43K21/16Writing-core feeding mechanisms with stepwise feed of writing-cores
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B43WRITING OR DRAWING IMPLEMENTS; BUREAU ACCESSORIES
    • B43KIMPLEMENTS FOR WRITING OR DRAWING
    • B43K19/00Non-propelling pencils; Styles; Crayons; Chalks
    • B43K19/14Sheathings

Landscapes

  • Mechanical Pencils And Projecting And Retracting Systems Therefor, And Multi-System Writing Instruments (AREA)
  • Inks, Pencil-Leads, Or Crayons (AREA)

Description

AT 401 495 B
Die Erfindung betrifft eine Hülse für Minen oder Kreiden, insbesondere für Wachsmalkreiden, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Aus dem Stand der Technik sind Hülsen für Minen, Kreiden oder dergl. bekannt. So wird beispielsweise in der AT-253 980 B eine Kunststoffhülse für Bleistifte, die aus zwei axial gegeneinander verschiebbaren Halbschalen besteht, mit nach innen ragenden federnden Zungen beschrieben. Einige dieser Zungen liegen gleitend und radial reibend um Umfang der Mine an und mindestens eine Zunge stützt die Mine an ihrem hinteren Ende verschiebungssicher gegen den Schreibdruck ab.
In der DE-103 216 C wird eine Hülse für Schieferstifte offenbart, die aus Stahlblech besteht und die ebenfalls mit federnden, innenliegenden Zungen ausgestattet ist. Diese Federzungen werden durch entsprechende Einschnitte in die Hülse hergestellt und sodann bereits bei der Fabrikation nach innen gebogen. Die Mine, z.B. eines Schieferstiftes, kann so in der Hülse gehalten werden, wobei sich die scharfen Kanten der Federzungen in die Mine eindrücken.
Die bekannten Lösungen bergen verschiedene Nachteile in sich. So werden im einen Fall mehrere zu montierende Kunststoffeinzelteile verwendet oder im anderen Fall teure Hülsen aus federnden Stahlblech mit relativ aufwendigen Herstellungsverfahren gefertigt.
Aus der DE-426 980 C ist eine als Halter dienende Hülse aus spiralförmig gewickelten Celluloid- oder anderen Zellstoffstreifen bekannt, in welcher die Mine verschiebbar ist und durch die Federung und Spannung der Hülse in jeder beliebigen Lage festgehalten wird. Aus dieser Schrift ist es aus der dort geübten Kritik am Stand der Technik auch bekannt, derartige Hülsen aus Papier oder Pappe herzustellen und die Minen hierin verschiebbar zu lagern. Ein Nachteil derartiger Hülsen ist es, daß hierbei ein Zurückschieben der Mine in die Hülse unter Schreibdruck nicht mit Sicherheit verhindert werden kann und ein sicherer Halt der Mine somit nicht gewährleistet ist.
In der DE-90 16 717 U wird ein Schreibgerät mit einem Halter aus Pappe beschrieben, wobei das Schreibgerät relativ zum Halter verschiebbar angeordnet ist. Auch hier liegt der oben geschilderte Nachteil vor, weil keine definierten Rastpunkte festgelegt sind, und somit ein ungewolltes Zurückschieben des Schreibeinsatzes unter Schreibdruck nicht auszuschließen ist.
Aus der AT-42 B ist eine mit Zungen ausgebildete Hülse für Minen in Form von Schieferstiften bekannt, wobei alle Zungen bereits vorgeformt und vorgebogen sind und immer mehrere federnde Zungen gleichzeitig radial auf die Mine einwirken, um durch Verkrallen im Minenmantel deren Halt zu bewirken. Dabei liegt die Mine nicht an der eigentlichen Hülsenwand an, und je weiter die Mine vorgeschoben wird, umso schwächer wird der Halt durch die Zungen, und zwar sowohl in seitlicher als auch in axialer Richtung, da dann immer weniger Zungen - zuletzt nur mehr die vordersten Zungen - zum Wirken kommen.
Ein in der US-982 504 A beschriebener Stifthalter weist an seinem vorderen Hülsenende nach innen gerichtete und/oder scharfkantige Zungen auf, die sich an der Mantelfläche des Stiftes verkrallen. Die zusätzlich ausgebildeten V-förmigen Zinken sind im Gegensatz zu den Zungen in der Gegenrichtung orientiert und dienen nicht zur Abstützung gegen den Schreibdruck, sondern nur zur Stiftführung.
In der US-3 332 714 A ist ein Kreidehalter geoffenbart, bei dem nach innen ragende "Leitflossen" aus elastisch federndem Material vorliegen, wobei immer mehrere Flossenreihen gleichzeitig durch elastischen Federdruck radial auf die Kreide einwirken und so diese gegen Verschieben nach hinten sichern. Eine Vorschubbewegung der abgeschriebenen Kreide wird durch radiales Verschieben der Leitflossen bei Zusammendrücken des Halteschaftes erzielt.
Eine in der GB-1 222 701 A beschriebene Halterung für eine Kreide, einen Stift usw. besteht aus einer Hülse und einem separaten Ring, welcher nach innen kragende Zinken aufweist, die sich beim Aufschieben des Ringes auf die Kreide in deren Mantelfläche bohren. Wird diese Anordnung in die Hülse eingeschoben, so verhindert der Ring bzw. dessen Zinken ein Durchrutschen der Kreide gegen den Schreibdruck.
Ziel der Erfindung ist es, eine Hülse eingangs genannter Art zu schaffen, die, vorzugsweise aus wiederverwertbaren Materialien, einfach und preiswert herstellbar ist, und die einen sicheren Sitz der Mine gegen axiales Verschieben beim Schreiben oder Malen gewährleistet.
Die Erfindung sieht vor, eine Hülse eingangs erwähnter Art gemäß den Merkmalen des kennzeichnenden Teiles des Anspruches 1 auszubilden. Hiedurch kann der vorerwähnten Zielsetzung gut entsprochen werden.
Im Gegensatz zum Stand der Technik werdem gemäß der Erfindung immer nur jene - in der Hülse nur vorgestanzte - Zungen stufenweise, nach Bedarf, radial nach innen gebogen, um die Mine an deren Ende abzustützen und ausschließlich gegen axiales Verschieben beim Schreiben zu halten. Der seitliche Halt ist durch die Anlage an der Hülsenwand gegeben.
Die Erfindung sieht auch eine Reihe vorteilhafter Ausführungsformen bzw. Weiterbildungen vor, deren Merkmale in den Unteransprüchen angeführt sind. 2
AT 401 495 B
Die Erfindung wird nachfolgend anhand einiger Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Zeichnung weiter erläutert. In der Zeichung zeigt: Fig. 1 eine erfindungsgemäße Hülse mit mehreren Zungenreihen mit eingesetzter Mine in einer Ansicht, Fig. 2 eine erfindungsgemäße Hülse mit Kerben an der Zungenbasis und mit eingesetzter Mine im Halbschnitt, Fig. 3 eine weitere erfindungsgemäße Hülse mit eingesetzter Mine im Teilschnitt, Fig. 4 eine erfindungsgemäße Hülse mit Axialnut und mit einer Zungenreihe ohne eingesetzte Mine, in Draufsicht, Fig. 5 eine andere erfindungsgemäße Hülse mit zwei Zungenreihen ohne Mine in Draufsicht und Fig. 6 eine dritte Ausführung einer erfindungsgemäßen Hülse mit drei Zungenreihen, die z.B. gemäß Fig. 1 ausgebildet sind, ohne Mine, in Draufsicht.
Die Figuren 1 bis 6 zeigen in sechs Ausführungsbeispielen erfindungemäße Hülsen 1 für Minen 8 oder Kreiden, insbesondere für Wachsmalkreiden. Es werden dabei hier Minen und Kreiden als gleichartige Produkte angesehen, ebenso wie "Schreiben" auch für "Malen" oder anderweitige Anwendungen steht. Die Hülsen 1 weisen in die Bohrung 11 ragende Zungen 3' auf, die die Mine 8 halten. Hierbei stützt sich das Minenende 81 an einer eingedrückten Zunge 3' ab, so daß die Mine 8 gegen den Schreibdruck verschiebungssicher gelagert ist. Die Zungen 3 definieren durch ihre Abstände zueinander auch im wesentlichen die Größe der Abstufungen 90 bzw. 91 des Vorschubes der Mine 8.
Dadurch, daß die Zungen 3 als manuell, bedarfsweise unter bleibender Verformung radial nach innen veformbare bzw. biegbare Abschnitte des Mantels bzw. der Wand 13 der Hülse 1 ausgebildet sind, wird es dem Benutzer ermöglicht, die Mine 8 je nach Verbrauch bzw. Bedarf nach vorne durch die Bohrung 11 der Hülse 1 zu schieben. Hiefür kann jeder beliebige ausreichend stabile Stift passenden Durchmessers verwendet werden. Nach dem Erreichen bzw. Überschreiten der gewünschten Vorschubposition kann dann die nächstgelegene Zunge 3 durch einen sich dabei bildenden Durchbruch 15 umgebogen werden. Spätestens beim nächsten Aufsetzen der Minenspitze 82 auf die Schreibfläche, wird das Minenende 81 gegen die eingedrückte Zunge 3' zurückgedrückt, so daß die Mine 8 von der Zunge 3’ gegen weiteres Zurückschieben sicher gehalten wird.
Die Hülsen 1 bestehend aus wiederverwertbaren Rohstoffen, insbesondere ganz oder teilweise aus Papier oder Pappe, aus mindestens sequentiell biegbarem Kunststoff, vorzugsweise aus Polyethylen oder Polypropylen, oder aus gleichermaßen biegbaren Metall, vorzugsweise aus Aluminium oder aus Messing oder auch aus Weißblech oder Kupfer. Je nach der Eigenstabilität der vorgesehenen Minen 8, kann die Hülse 1 selbst in sich mehr oder weniger biegesteif sein. Im Bereich der Basisstellen der Zungen soll sie jedoch stets eine relativ leichte Verformungsmöglichkeit zur Bildung von Knickstellen 14 aufweisen. Die Konturen der Zungen 3 können nach Bedarf oder Belieben gestaltet sein und sind durch Schlitze 32 -vorzugsweise als Stanzschnitte - ausgebildet, die die Wand 13, radial vollständig durchdringen. Die Schlitze enden an der Basisstelle der betreffenden Zunge. Erfindungsgemäß ist mindestens eine Reihe von Zungen 3 achsparallel oder quer versetzt in der Wand 13 der Hülse 1 angeordnet. Bei der Anordnung mehrerer Reihen sind die Endabstände 92 und 93, welche die dem Ende 12 der Hülse 1 benachbarten Zungen von diesem Ende aufweisen, vorzugsweise gegeneinander versetzt. Dadurch lassen sich unterschiedlich feine Abstufungen schaffen bzw. ein geringerer Minenvorschub gemäß der Abstufung 91 erzielen als mit der Abstufung 90 bei nur einer Zungenreihe.
Die fabriksmäßig vorgeformten Zungen 3 können gleichzeitig radial teilweise leicht angedrückt sein, wie beispielsweise in Fig. 3 dargestellt. Dadurch verringern sie den offenen Durchgangsquerschnitt der Bohrung 11 in der Hülse 1, so daß ein größerer Toleranzausgleich zwischen den Durchmessern der Bohrung 11 und der Mine 8 möglich ist.
Insbesondere nach Fig. 3 weist die Wand 13 an den jeweils zwischen einem nicht geschlitzten Zwischenraum 35 und der jeweiligen nächsten Zunge 3 angeordneten Verbindungsstege 34 Kerben 4 auf, die in den Verbindungsstegen 34 derart ausgebildet sind, das heißt geformt und bemessen sind, daß sie die Wand 13 der Hülse 1 im Bereich der Außenfläche 21 schwächen und im Bereich der Innenfläche 22 des Mantels bzw. der Wand 13 Soll-Knickstelle 14 bilden, damit bei dicker Wand 13 oder bei relativ steifem Material das bedarfsweise Umbiegen der Zungen erleichtert wird. Derartige Soll-Knickstellen können vorteilhaft aber auch durch den Verlauf des Schlitzes 32 bzw. durch die Gestaltung der Zungenkontur oder durch zusätzliche radiale Durchbrechungen, die die Breite der Verbindungsstege 34 begrenzen, hergestellt sein, wie in Fig. 1 mit dem nach innen gezogenen Einschnitt 16 an den Schlitzen 32 angedeutet. Die Hülse 1 ist vorzugsweise einstückig ausgebildet, kann aber auch als gemeinsam wiederverwertbarer oder leicht trennbarer Verbundkörper vorliegen und zum Beispiel aus Pappe und Kunststoff, aus Metall und Papier oder aus voneinander lösbaren Teilen aus Metall und aus Kunststoff bestehen.
Gemäß Fig. 3 weist die dort gezeigte Hülse 1 zusätzlich einen durchgehenden Axialschlitz 5 auf, womit sich ebenfalls Toleranzen der Durchmesser ausgleichen und ggf. Reibspannungen erzeugen lassen. Grundsätzlich sollen zwischen der Bohrung 11 in der Hülse 1 und der Mine 8 derart aufeinander abgestimmte Durchmesser vorliegen, daß zwischen beiden Teilen Reibschluß besteht, der eine Sicherung 3

Claims (15)

  1. AT 401 495 B gegen das Herausfallen der Mine 8 aus der Hülse 1 bewirkt. Dies kann alternativ vorteilhaft auch dadurch erreicht werden, daß in der Bohrung 11 der Hülse 1, an dem der Minenspitze 82 zugewandten Abschnitt im Bereich der Innenfläche 22 des Mantels bzw. der Wand 13, mindestens ein elastischer Reibungspunkt 6, aus einem Tropfen Klebstoff oder auch aus einem anderen bremsend wirkenden Material, angebracht ist. Fig. 1 zeigt eine Hülse 1, bei der durch mehrere axial versetzt zueinander angeordnete Zungenreihen in diesen Reihen jeweils eine Abstufung 90 des Vorschubweges definiert ist und sich durch unterschiedliche Abstände 92 bzw. 93 die Zungenreihen vom Hülsenende 12 insgesamt eine feinere Abstufung 91 des Minenvorschubes ergibt. In der Wand 13 sind die vorgeformten Zungen 3 bzw. 31 durch die Wand 13 durchdringende Schlitze 32 und Einschnitte 16 gebildet und mit Zwischenräumen 35 achsparallel angeordnet. Die Verbindungsstege 34 sind durch nach innen verlaufende Einschnitte 16 an den Schlitzen 32 seitlich begrenzt. Nach Fig.
  2. 2 befindet sich die Minenspitze 82 der mit dem Minenende 81 auf der durch den Durchbruch 15 eingedrückten Zunge 3' aufsitzenden Mine 8 in Schreibposition. Die Wand 13 bzw. die Außenfläche 21 der Hülse 1 ist von Schlitzen 32 durchdrungen, die im Abstand definierter Zwischenräume 35 und unter Bildung von Verbindungsstegen 34 jeweils über Knickstellen 14 in die Bohrung 11 eindrückbare Zungen 3 vorgeben. Die Mine 8 kann vom Hülsenende 12 aus mit einem stabförmigen Gegenstand, z. B. mit einem Beistift, in der Bohrung 11 unter Überwindung der durch den Reibungspunkt 6 erzeugten Reibung bedarfsweise zur Spitze hin nachgeschoben werden. Die in Fig.
  3. 3 dargestellte Hülse 1 weist einen Axialschlitz 5 auf, der die Wand 13 von der Außenfläche 21 zur Innenfläche 22 hin radial und vom Hülsenende 12 bis zur Minenspitze 82 der Mine 8 hin axial vollständig durchdringt. Das Minenende 81 liegt an der durch den Durchbruch 15 gebildeten und durch Schlitze 32 vorgeformten ersten eingedrückten Zunge 3' an, die mit der Wand 13 an ihrer Basisstelle durch den Verbindungssteg 34 verbunden bleibt, wobei durch Kerben 4 die Wand 13 im Bereich der Basisstelle der Zungen zur Bildung einer Knickstelle 14 gezielt geschwächt wird. Die Figuren 4 bis 6 zeigen, daß die von der Außenfläche 21 zur Innenfläche 22 hin durch die Wand 13 hindurch in die Bohrung 11 der Hülsen 1 ragenden bzw. eingedrückten Zungen 3' unterschiedliche Konturen aufweisen und in einer, zwei oder drei (oder ggf. auch in mehr) Zungenreihen vor liegen bzw. gestaltet sein können. Die in Fig.
  4. 4 dargestellte Ausführung weist zudem noch einen durchgehenden Axialschlitz 5 und zwei einander gegenüberliegende Reibungspunkte 6 auf. Mit zunehmender Abnützung der Mine kann durch den Benutzer, vom Hülsenende 12 ausgehend, eine Zunge 3 nach der anderen, unter Bildung von Durchbrüchen 15, radial durchgedrückt werden, um so stufenweise Anschläge für das Minenende 81 zu bilden, bis hin zum vorderen Ende der Hülse. Das Zurückgleiten der Mine 8 wird durch die jeweils spitzennäheste, eingedrückte Zunge 3’ verhindert. Der Axialschlitz 5 soll aufgrund einer möglichen radialen Auffederung besonders das Nachschieben der Mine 8 erleichtern. Ein besonderer Vorteil der Erfindung ist die einfach und wirtschaftliche Herstellbarkeit der eine Verschiebungssicherung aufweisenden Hülsen aus wiederverwertbaren Materialien, wobei bei diesen Hülsen eine relativ einfache Handhabung bei gutem Schutz der Mine gewährleistet ist. Desweiteren kann der Hülsenkörper vielfältig in Struktur und Farbe gestaltet und modifiziert werden. Patentansprüche 1. Hülse für Minen oder Kreiden, insbesondere für Wachsmalkreiden, welche Hülse mit aus der Wand der Hülse gebildeten Zungen versehen ist, mit denen im in das Hülseninnere ragenden Zustand die Mine gegen den Schreibdruck abstützbar ist, wobei die in der jeweiligen Hülse angeordnete Mine oder Kreide gegenüber dem Querschnitt des Inneren der Hülse ein ein axiales Verschieben ermöglichendes Maß aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Mine oder Kreide (8) an der Innenseite der Wand (13) der Hülse (1) anliegt und daß die Zungen (3) im Ruhezustand im wesentlichen im Verlauf der Wand (13) der Hülse (1) liegen und bei Bedarf manuell unter bleibender Verformung radial nach innen biegbar ausgebildet sind, um die Mine oder Kreide (8) an ihrem Ende (81) gegen den Schreibdruck abzustützen, wobei durch die in axialer Richtung gegebenen Abstände zwischen den Zungen (3) im wesentlichen die Abstufung des Vorschubweges der betreffenden Mine oder Kreide (8) definiert ist. 2. Hülse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (1) ganz oder teilweise aus Papier oder aus Pappe besteht. 3. Hülse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (1) ganz oder teilweise aus mindestens sequentiell biegbarem Kunststoff, vorzugsweise aus Polyethylen oder Polypropylen, besteht. 4 AT 401 495 B 4. Hülse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (1) ganz oder teilweise aus mindestens sequentiell biegbarem Metall, vorzugsweise aus Aluminium oder aus Messing, besteht.
  5. 5. Hülse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Konturen der 5 Zungen (3) durch Schlitze (32) gebildet sind, vorzugsweise als Stanzschnitte, die beidseits an der Basisstelle der betreffenden Zunge enden und die Wand (13) der Hülse radial vollständig durchdringen.
  6. 6. Hülse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Reihe von Zungen (3) achsparallel oder quer versetzt, angeordnet ist. io
  7. 7. Hülse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die fabriksmäßig vorgeformten Zungen (3) auch um einen Teil der Wandstärke der Wand (13) der Hülse (1) radial nach innen angedrückt sind und dadurch eine Verringerung des offenen Durchgangsquerschnittes der Bohrung (11) der Hülse (1) bewirken. 75
  8. 8. Hülse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die an der Basisstelle der Zungen liegenden Verbindungsstege (34) der Zungen (3) durch reduzierende Einschnitte (16) oder Querbohrungen in ihrer Länge begrenzt sind, um so Sollknickstellen zu bilden. 20
  9. 9. Hülse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Basisstelle der einzelnen Zungen (3) die Wand (13) der Hülse (1) außen eine Kerbe (4) aufweist.
  10. 10. Hülse nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Kerben (4) an der Basisstelle der einzelnen Zungen die Wand (13) der Hülse (1) im Bereich der Außenfläche (21) schwächen und im 25 Bereich der Innenfläche (22) des Mantels bzw. der Wand (13) eine Soll-Knickstelle (14) bilden.
  11. 11. Hülse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (1) einstückig ausgebildet ist. 30
  12. 12. Hülse nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (1) als mehrschichtiger Verbundkörper ausgebildet ist.
  13. 13. Hülse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (1) einen durchgehenden Axialschlitz (5) aufweist. 35
  14. 14. Hülse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Hülse (1) und der Mine (8) ein aufeinander abgestimmter Durchmesser vorliegt, wodurch eine Reibfläche ausgebildet ist, die eine Sicherung gegen eine axial nach vorne gerichtete unbeabsichtigte Bewegung der Mine (8) bildet. 40
  15. 15. Hülse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Hülse (1) an dem der Minenspitze (82) zugewandten Abschnitt, im Bereich der Innenfläche (22) des Mantels bzw. der Wand (13) mindestens ein elastischer Reibungspunkt (6) angebracht ist. 45 Hiezu 1 Blatt Zeichnungen 50 5 55
AT0016194A 1993-01-30 1994-01-28 Hülsen für minen oder kreiden AT401495B (de)

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