CH687971A5 - Huelse mit einer Bohrung zum nachschiebbaren Halten eines Stifts. - Google Patents
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Description
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Beschreibung
Technisches Gebiet
Die Erfindung betrifft eine Hülse mit einer Bohrung zum nachschiebbaren Halten eines Stifts, bei welcher für ein gegen einen Schreibdruck verschiebungssicheres Abstützen des Stifts mehrere axial beabstandete Zungen vorgesehen sind.
Stand der Technik
Es sind verschiedene Möglichkeiten zum Halten eines Schreib- bzw. Malstifts in einer Hülse bekannt.
Aus der AT-PS 253 980 ist beispielsweise eine Kunststoffhülse für Bleistifte bekannt, die aus zwei axial gegeneinander verschiebbaren Halbschalen besteht, welche vorgeformte, nach innen ragende federnde Zungen aufweisen. Mindestens eine der Zungen stützt hierbei die Mine an ihrem hinteren Ende verschiebungssicher gegen den Schreibdruck ab. Andere Zungen drücken radial gegen die Mine und halten sie aufgrund der Reibung.
Die DE-PS 103 216 offenbart eine Hülse für Schieferstifte, die aus Stahlblech besteht und die ebenfalls mit federnden, innenliegenden Zungen ausgestattet ist. Die Federzungen sind dabei durch entsprechende Wandausbrüche der Hülse gebildet, welche bereits fabrikmässig in die gewünschte Gestalt und Position geformt sind. Die Mine kann so in jeder beliebigen Lage gehalten werden, wobei sich die scharfen Kanten der Federzungen in den Stift eindrücken und diesen festhalten.
Aus der DE-PS 426 980 ist ein Halter für Graphitminen, Bleistifte u. dgl. bekannt, der durch einen spiralförmig gewickelten Zelluloid- oder anderen Zellstoffstreifen gebildet ist. Die Mine ist im Sinne der dortigen Erfindung nicht mit der Hülse verklebt und wird demgemäss nur durch die Federung und Spannung in der Hülse gehalten. Ähnliche Papprohrhalter sind im übrigen aus der DE-GM 9 016 717 bekannt.
Während die bekannten Hülsen aus Pappe zwar sehr billig herzustellen sind, mangelt ihnen der Schreibkomfort, wie er durch die bei den aufwendigeren Metallhülsen mit Zungen bekannten Minenarretierung gegeben ist. Die Arretierung der Mine gegen den Schreibdruck bedingt bei den aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen einen beträchtlich erhöhten Herstellungsaufwand.
Darstellung der Erfindung
Aufgabe der Erfindung ist es nun, eine Hülse der eingangs genannten Art für Minen oder Kreiden, insbesondere für Wachsmalkreiden zu schaffen, die vorzugsweise aus wiederverwertbaren Materialien, einfach und preiswert herstellbar ist und die einen sicheren Sitz der Mine gegen axiales Verschieben beim Schreiben oder Malen gewährleistet.
Gemäss der Erfindung besteht die Lösung darin, dass mindestens eine der Zungen ein manuell verformbarer, erst bei Gebrauch vom Benutzer bedarfsweise in die Bohrung hineinzudrückender Wandteil der Hülse ist.
Im Gegensatz zu den vorbekannten Hülsen mit gegen Schreibdruck arretierbaren Einsatzstiften sind bei der Erfindung die Arretierelemente (Zungen) zwar vorgebildet, aber noch nicht funktionsgerecht fertiggeformt. Vielmehr werden die Arretierelemente durch den Benutzer selbst je nach Bedarf durch Deformieren zur Wirkung gebracht.
Die erfindungsgemässe Hülse besteht z.B. aus Papier oder Pappe. Sie kann aber auch aus sequentiell biegbarem Kunststoff, vorzugsweise Polyethylen oder Polypropylen, oder aus sequentiell biegbarem Metall, vorzugsweise aus Aluminium, Messing, Weissblech oder Kupfer hergestellt werden. Sie kann auch als Verbundkörper ausgebildet sein, der aus mindestens zwei verschiedenen wiederverwertbaren Materialien besteht.
Vorzugsweise ist der die Zunge bildende Wandteil bereichsweise durch einen wanddurchdringenden Schlitz begrenzt. Der Schlitz verläuft beispielsweise entlang eines Kreisbogenabschnitts. Er ermöglicht, dass der von ihm (konturmässig teilweise) umschlossene Wandabschnitt bei Bedarf in die Bohrung hineingedrückt werden kann. Vorteilhafterweise werden die Schlitze durch Stanzwerkzeuge hergestellt. Je nach Material der Hülse braucht der Schlitz die Wand radial nicht vollständig zu durchdringen. Er kann also auch (nur) als Sollbruchlinie gestaltet sein.
Die in der Hülse vorgesehenen Zungen sind mit Vorteil in einer achsparallelen Reihe angeordnet. Alternativ können sie quer zueinander versetzt angeordnet sein. Durch den axialen Abstand der Zungen wird ein Vorschubweg für den Stift definiert. Indem mehrere axial versetzte Zungenreihen vorgesehen werden, lassen sich unterschiedlich feine Stufungen und geringere Vorschubwege schaffen. Für ein sauberes Abstützen des Stifts gegen den Schreibdruck ist es u.U. vorteilhaft, zwei oder mehr, auf demselben Achsenabschnitt angeordnete, zusammenwirkende Zungen vorzusehen. Sie können z.B. rotationssymmetrisch um die Achse herum angeordnet sein.
Die fabrikmässig vorbereiteten Zungen ragen vor dem Gebrauch in der Regel nicht aus der Mantelfläche heraus in die Bohrung hinein. Um den offenen Durchgangsquerschnitt der Bohrung etwas zu verengen, kann es jedoch vorteilhaft sein, die vorbereiteten Zungen bereits fabrikmässig geringfügig anzudrücken. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass der Stift in der Hülse keinen radialen Spielraum hat und somit reibend gehalten werden kann. In keinem Fall sind jedoch die als Zungen vorbereiteten Wandteile fabrikmässig so stark angedrückt, dass sie den einzufügenden Stift am hinteren Ende abzustützen vermöchten.
Um das manuelle Eindrücken der Zungen zu vereinfachen, können an den die Zungen haltenden Verbindungsstegen geeignete Sollknickstellen ausgebildet sein. Sie lassen sich beispielsweise durch querschnittsreduzierende Einschnitte, Kerben oder durch Querbohrungen herstellen. Die eigentliche Zunge ist vorzugsweise durch den erwähnten Schlitz und die Sollknickstelle be5
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grenzt (im Sinn einer konturmässigen Abgrenzung).
Die Zunge ist über einen Verbindungssteg mit der Hülsenwandung verbunden. Mit Vorteil ist an diesem eine Kerbe mantelaussenseitig angebracht. Diese Schwächung der Hülsenwand an der äusseren Mantelfläche führt zu einer Sollknicklinie an der Mantelinnenseite.
Die Hülse ist in der Regel als einstückiges Formteil gestaltet. Damit der Bohrungsdurchmesser an den Stiftdurchmesser angepasst werden kann, ist z.B. eine axial verlaufende Nut bzw. ein axial verlaufender Schlitz vorgesehen. Dies erlaubt eine Veränderung des Innenquerschnitts und hat, je nach Festigkeit des gewählten Hülsenmaterials, auch einen radialen Federeffekt. Die Nut bzw. der Schlitz erstreckt sich (wenn auch nicht zwingend) von einem Ende der Hülse zum anderen.
Vorzugweise ist der Stift in der Hülse durch Reibschluss gegen ein Herausfallen nach vorne sicherbar. Dies kann z.B. mit einem in der Bohrung vorgesehenen elastischen Reibelement (z.B. Ein-satzteil aus bremsend wirkendem Material, Klebstofftropfen etc.) verwirklicht werden. Es ist z.B. an dem der Minenspitze zugewandten Abschnitt der Hülse, im Bereich der Innenfläche des Mantels bzw. der Wand angebracht. Ein Reibschluss lässt sich aber auch durch ein gutes gegenseitiges Abstimmen der Querschnitte von Hülse und Stift erzielen.
Die erfindungsgemässe Hülse ist insbesondere zum Halten von Wachsmalkreiden geeignet.
Aus der Detailbeschreibung und der Gesamtheit der Patentansprüche ergeben sich weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Nachfolgend soll die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen und im Zusammenhang mit den Zeichnungen näher erläutert werden. Es zeigen:
Fig. 1 Eine erfindungsgemässe Hülse mit eingesetzter Mine und mehreren Zungenreihen;
Fig. 2 einen schematischen Halbschnitt einer er-findungsgemässen Hülse mit eingesetzter Mine;
Fig. 3 eine erfindungsgemässe Hülse mit Axialnut bei eingesetzter Mine;
Fig. 4 eine axiale Ansicht einer erfindungsgemäs-sen Hülse mit Axialnut und mit einer Zungenreihe;
Fig. 5 eine Axialansicht einer erfindungsgemäs-sen Hülse mit zwei Zungenreihen;
Fig. 6 eine Axialansicht einer erfindungsgemäs-sen Hülse mit drei Zungenreihen (z.B. in Sinne der Fig. 1).
Wege zur Ausführung der Erfindung
Fig. 1 zeigt eine einstückige Hülse 1, bei der durch mehrere Zungenreihen 7.1, 7.2 ein Vorschubweg 90 einerseits und ein Minenvorschub 91 andererseits definiert sind. Der Vorschubweg 90 entspricht dabei dem Mass der axialen Versetzung aufeinanderfolgender Zungen derselben Zungenreihe 7.1 resp. 7.2. Der Minenvorschub 91 dagegen entspricht der axialen Versetzung der beiden Zungenreihen 7.1, 7.2 gegeneinander. Mit Vorteil ist der Minenvorschub 91 etwa halb so gross wie der Vorschubweg 90. Durch die axiale Versetzung haben die Zungenreihen 7.1, 7.2 unterschiedliche Abstände 92 bzw. 93 von einem hinteren Hülsenende 12. In einem Mantel 2 der Hülse 1 sind Zungen 3 bzw. 31 mit Hilfe von den Mantel 2 durchdringenden Schlitzen z.B. 32 und Einschnitten z.B. 16.1, 16.2 gebildet. Die vorbereiteten Zungen 3 bzw. 31 sind durch einen Zwischenraum 35 axial beabstandet.
Der Schlitz 32 hat beispielsweise einen C- bzw. kreisbogenförmigen Verlauf. An seinen gegeneinander zeigenden Enden sind jeweils Einschnitte 16.1, 16.2 ausgebildet. Zwischen den genannten Einschnitten 16.1, 16.2 und durch diese seitlich begrenzt besteht ein Verbindungssteg 34.
Bei der noch ungebrauchten rohrförmigen Hülse 1 sind die Zungen 3 bzw. 31 im wesentlichen bündig mit der Mantelaussen- bzw. innenfläche 21 bzw. 22 (vgl. dazu Fig. 3) und ragen also nicht in eine axiale Bohrung 11 (vgl. Fig. 2 und 3) der Hülse 1 hinein. Es kann nun eine Mine 8 in die Hülse 1 bzw. deren Bohrung 11 eingeführt werden.
Fig. 2 zeigt, wie die Mine 8 gegen den Schreibdruck verschiebungssicher abgestützt wird. Die Mine 8 ragt mit ihrer Minenspitze 82 vorne aus der Hülse 1 heraus und befindet sich in Schreibposition. Eine Zunge 33 wurde manuell (unter Zurücklassung eines Durchbruchs 15) eingedrückt. Sie sitzt auf dem hinteren Minenende 81 der Mine 8 auf und blockiert die Mine 8 dadurch in der Schreibposition.
Beim Eindrücken des die Zunge bildenden Wandteils entsteht am Verbindungssteg 34 eine Knickstelle 14.
Die Mine 8 kann vom Hülsenende 12 aus mit einem stabförmigen Gegenstand, z.B. mit einem Bleistift, in der Bohrung 11 unter Überwindung einer durch (noch zu beschreibende) Reibungspunkte 6.1 bzw. 6.2 (vgl. Fig. 4) erzeugten Reibung bedarfsweise zur Spitze hin nachgeschoben werden. Zur Sicherung der Mine 8 wird dann eine geeignete Zunge in die Bohrung 11 eingedrückt.
Die in Fig. 3 dargestellte Hülse 1 weist eine Axialnut 5 auf, die den Mantel 2 sowohl radial als auch axial vollständig durchdringt (durchgehender Schlitz). Sie erlaubt eine radiale Federung der Hülse 1. Der Innendurchmesser der Hülse 1 kann so optimal auf den Aussendurchmesser der Mine 8 abgestimmt werden (z.B. zwecks Erzielung eines Reibschlusses).
Weiter ist aus Fig. 3 zu erkennen, dass die Zungen (vgl. Bezugszeichen 3) bereits fabrikmässig leicht angedrückt sein können, um den offenen Durchgangsquerschnitt der Bohrung 11 zu verringern. Das Andrücken bewegt sich im Bereich einer Wanddicke und wird in der Regel 1 mm oder weniger sein.
Um das manuelle Eindrücken der Zunge 3 bzw. 33 zu erleichtern, ist am Verbindungssteg 34 an der Mantelaussenfläche 21 eine (z.B. senkrecht zur Achse der Hülse 1 verlaufende) Kerbe 4 vorgesehen. Sie bringt eine gezielte Schwächung der Wand 13 im Bereich der Knickstelle 14 mit sich (Sollknicklinie).
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Fig. 4 bis 6 zeigen Ausführungsformen mit verschieden geformten Zungen 33 und unterschiedlich vielen zusammenwirkenden Zungen. Fig. 4 zeigt eine Hülse mit z.B. zylindrischer Wand 13 mit nur einer Zungenreihe. Die eingedrückte Zunge 33 ist z.B. dreieckförmig (wobei die Spitze der Zunge gegen das vordere Ende der Hülse 1 gerichtet ist; diese Zungenform wird durch einen V-förmigen Wandeinschnitt erzielt). Ferner ist eine Axialnut 5 vorgesehen. An der Mantelinnenfläche 22 und zwar im vorderen Bereich der Hülse 1 sind zwei einander diametral gegenüberliegende Reibungspunkte 6.1, 6.2 (z.B. in Form von Klebstofftropfen) ausgebildet. Sie sind elastisch und hindern die Mine, nach vorne aus der Hülse 1 herauszugleiten.
Fig. 5 zeigt eine Hülse 1 mit zwei einander diametral gegenüberliegenden Zungenreihen. Sie sind vorzugsweise gegeneinander axial versetzt, können aber - zur Verbesserung der AbStützung der Mine - auch ohne Versetzung sein, so dass stets zwei einander gegenüberliegende Zungen 33.1, 33.2 gleichzeitig in Aktion treten können. Die Zungen 33.1, 33.2 sind im vorliegenden Beispiel in der Art eines umgekehrten Ringbogens gestaltet und bilden mit ihren seitlichen Enden zwei gegen das vordere Ende der Hülse 1 gerichtete Spitzen.
Fig. 6 zeigt schliesslich eine Variante mit drei Zungenreihen, welche relativ zueinander um 120 azimutal versetzt sind. Die einzelnen Zungen 33.1, ..., 33.2 sind z.B. halbkreisförmig.
Mit zunehmender Abnützung der Mine 8 (resp. deren Minenspitze 82) kann der Benutzer z.B. beim Hülsenende 12 beginnend eine Zunge nach der anderen unter Bildung entsprechender Durchbrüche radial nach innen drücken, um so stufenweise Anschläge für das Minenende 82 zu schaffen. Dies bis die Mine im wesentlichen aufgebraucht ist. Das Zurückgleiten der Mine 8 beim Schreiben wird durch die jeweils spitzennächste eingedrückte Zunge 33 verhindert. Die Axialnut 5 erleichtert aufgrund einer (durch sie ermöglichten) radialen Federung der Hülse insbesondere das Nachschieben der Mine 8.
Die erfindungsgemässe Hülse 1 besteht vorzugsweise aus wiederverwertbaren Rohstoffen, insbesondere aus Papier oder Pappe. Sie kann ohne weiteres auch aus mindestens sequentiell biegbarem Kunststoff (z.B. Polyethylen, Polypropylen etc.) oder aus gleichermassen biegbarem Metall (z.B. Aluminium, Messing, Weissblech, Kupfer etc.) bestehen.
Die Hülse kann auch aus einem Verbundkörper aus leicht trennbaren Einzelkomponenten wie z.B. Pappe und Kunststoff, Metall und Papier oder Metall und Kunststoff bestehen. Je nach Eigenstabilität der vorgesehenen Minen (z.B. Zeichen- oder Malstift aus Wachsmalkreide) kann die Hülse 1 selbst mehr oder weniger biegesteif sein. Im Bereich der Knickstellen der Zungen sollte jedoch stets eine relativ leichte Verformbarkeit gegeben sein. Eine gezielte Schwächung des Verbindungssteges kann durch geeignete Gestaltung der Zungenkontur (Stegbreite) oder durch zusätzliche radiale Durchbrechungen erreicht werden. Je geringer z.B. der gegenseitige Abstand der Enden eines C-förmigen
Konturschlitzes ist, desto leichter ist die Zunge eindrückbar.
Die vorzugsweise einstückig ausgebildete (durch Stanzen und nachfolgendes Einrollen hergestellte) Hülse kann auch aus gemeinsam wiederverwertbaren oder leicht trennbaren Materialien in Form eines Verbundkörpers z.B. aus Pappe und Kunststoff, aus Metall und Papier oder Metall und Kunststoff gebildet sein.
Grundsätzlich sollen Bohrung 11 und Mine 8 derart aufeinander abgestimmt sein, dass zwischen Hülse und Mine Reibschluss besteht. Es sind dabei nicht unbedingt speziell ausgebildete Mittel (reibende Einsätze, fabrikmässig angedrückte Zungen etc.) vorzusehen. Es genügt, wenn die Hülse auf den Minenquerschnitt abgestimmt und leicht radial federnd ist.
Die Erfindung zeichnet sich insgesamt durch eine einfache und wirtschaftliche Herstellbarkeit der Hülsen aus wiederverwertbaren Materialien und durch eine Verschiebungssicherung des zu haltenden Schreib- bzw. Malstifts aus. Es ist eine einfache Handhabung bei gutem Schutz der Mine gewährleistet. Der Hülsenkörper kann schliesslich vielseitig in Struktur und Farbe gestaltet und modifiziert werden.
Claims (13)
1. Hülse (1) mit einer Bohrung (11) zum nachschiebbaren Halten eines Stifts (8), bei welcher für ein gegen einen Schreibdruck verschiebungssicheres Abstützen des Stifts (8) mehrere axial beab-standete Zungen vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Zungen (3, 31, 33) ein manuell verformbarer, erst bei Gebrauch vom Benutzer bedarfsweise in die Bohrung (11) hineinzudrückender Wandteil der Hülse (1 ) ist.
2. Hülse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie ganz oder teilweise aus wiederverwertbarem Material, insbesondere aus Papier, Pappe, sequentiell biegbarem Kunststoff, insbesondere Polyethylen oder Polypropylen, und/oder sequentiell biegbarem Metall, insbesondere Aluminium, Messing, Weissblech oder Kupfer besteht.
3. Hülse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der die mindestens eine Zunge (3, 31, 33) bildende Wandteil bereichsweise durch einen wanddurchdringenden Schlitz (32), insbesondere Stanzschnitt, begrenzt ist.
4. Hülse nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Zungen (3, 31, 33) in mindestens einer Reihe achsparallel oder quer versetzt angeordnet sind.
5. Hülse nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die fabrikmässig vorbereiteten Zungen (3, 31, 33) bereits radial teilweise angedrückt sind, um eine Querschnittsverminderung der Bohrung (11) der Hülse (1) zu bewirken.
6. Hülse nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass an den die Zungen (3, 31, 33) bildenden Wandteilen Sollknickstellen, insbesondere in Form von querschnittsreduzierenden Einschnitten, Kerben oder Querbohrungen ausgebildet sind.
7. Hülse nach Anspruch 6, dadurch gekennzeich-
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net, dass zur Bildung einer Sollknickstelle (14) an einem Verbindungssteg (34) vorzugsweise zur Zunge mantelaussenseitig der Hülse (1) Kerben ausgebildet sind.
8. Hülse nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass sie einstückig ausgebildet ist.
9. Hülse nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Verbundkörper ausgebildet ist und aus mindestens zwei verschiedenen wiederverwertbaren Materialien besteht.
10. Hülse nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine durchgehende Axialnut (5) aufweist.
11. Hülse nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Stift (8) in der Hülse (1) durch Reibschluss (6.1, 6.2), insbesondere durch einen auf den zu haltenden Stift abgestimmten freien Querschnitt der Bohrung (11), gegen ein Herausgleiten nach vorn sicherbar ist.
12. Hülse nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass in der Bohrung (11) mindestens ein elastisches Reibelement (6.1, 6.2) vorgesehen ist.
13. Hülse nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass sie zum Halten von Wachsmalkreiden ausgebildet ist.
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