DE202013100387U1 - Schraubverbindungselement - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft ein Schraubverbindungselement und ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Schraubverbindungselementes.
- Ein Schraubverbindungselement in Form eines Gewindeeinsatzes in einer Einrichtung zum lösbaren Verbinden zweier plattenförmiger Bauteile ist aus der
DE 103 27 981 B4 bekannt. Diese Einrichtung weist eine Führungshülse und einen in dieser höhenverschiebbar gelagerten Mutterkörper auf, wobei die in ein Loch des einen Bauteils einzusetzende Führungshülse einen Kragen für das Aufliegen auf der Randfläche des Loches des Bauteils und in ihrem Mantel Führungsnuten für radiale Flügel am Mutterkörper aufweist, welche für das Hintergreifen des einen Bauteils bestimmt sind. Die Führungshülse weist auf der Unterseite des Kragens wenigstens zwei radial nach außen abstehende Konturenelemente für die verdrehsichere Aufnahme in entsprechend gestaltete Aussparungen des als Formloch ausgebildeten Loches des einen Bauteils auf. Die Flügel des Mutterkörpers sind gegenüber den Konturenelementen winkelversetzt und die Führungsnuten axial ausgebildet. Durch Einsetzen durch Einschrauben einer Schraube werden die Flügel nach dem Einsetzen des Einsatzes in ein Aufnahmeloch gegen Abzug an der Unterseite des Bauteils gesichert gehalten. - Aus der
DE 198 60 434 C2 ist eine Käfigmutter mit einem Käfig und einer eingesetzten Mutter bekannt, wobei der Käfig zum einen die eingesetzte Mutter umschließt und zum anderen mit Anschlägen versehen ist, die eine Lochwand in einem Profil oder Träger oder einer Platine beim Einsetzen hintergreifen, wobei die Mutter des Käfigs an der Rückseite abgestützt ist. Eine Käfigmutter ähnlicher Bauart ist aus derDE 6607650 U sowie aus derFR 2 491 170 - Den bekannten Käfigmuttern haftet der Nachteil an, dass sie aus einem Käfig bestehen, der z. B. aus einem federnden Bronzeblech oder aus einem Federstahlblech besteht und eine Kammer aufweist, in die eine Mutter eingelegt wird. Die Außenkontur des Käfigs ist in der Regel quadratisch gehalten, so dass die Käfigmutter mit dem Käfig in einen Durchbruch in einer Tafel, Wand eines Bauteils oder einer Schiene, z. B. der Schiene in einem Schaltschrank, eingesetzt werden kann. Die Kontur sorgt dabei gegen ein Verdrehen, wenn die Schraube in das Innengewinde der Mutter eingeschraubt wird. Die Herstellung solcher Käfigmuttern ist relativ teuer, da zwei Teile miteinander verbunden werden müssen.
- Aus der 603 19 220 T2 ist ein Verfahren zur Herstellung einer einstückigen Fahnenmutter bekannt, bei dem ein Metallrohling durch Extrudieren hergestellt wird, der eine vorgegebene Form umfasst, welche einen Muttern-Teil mit einer Achse und einen Fahnenteil aufweist. Das Gewinde ist in dem Mutternteil vorgesehen, so dass eine Schraube eingeschraubt werden kann. Der Fahnenteil erstreckt sich senkrecht von der Achse des Muttern-Teils und springt hervor. Dieser Teil fährt gegen einen Anschlag an einer Platte, die hierüber mit einer zweiten verbunden werden soll, wenn die Schraube durch die Durchgangsbohrungen in den Platten und in das Gewinde des Muttern-Teils eingeschraubt wird. Eine ähnliche Fahnenmutter ist aus der
US 4,820,096 bekannt. - Aus der
GB-A-1 587 162 - Die
US 3,412,593 gibt ein Plattenmaterial an, in welches durch Formgebung mittels eines Tiefziehwerkzeuges bei gleichzeitiger Sickenbildung eine Hülse in Form eines Blechdurchzuges eingearbeitet ist, um eine bestimmte Länge eines Gewindes realisieren zu können. In diese Hülse wird dann ein Gewinde eingeschnitten, in das eine Schraube einschraubbar ist. Die Hülse wird zum Verbinden des Bleches an einer Platte oder einem plattenförmigen Träger in eine Bohrung eingesteckt und die Schraube von der anderen Seite daran befestigt. - Käfigmuttern werden in großer Anzahl in quadratische Löcher in Schienen, Trägern und Platten aus Kunststoff oder aus Metall eingesetzt und sind aufgrund der Käfigbildung verdreh- und abzugssicher in diesen Löchern gelagert, so dass damit bzw. daran mittels Schrauben verschiedene andere Elemente anschraubbar sind. Der Nachteil liegt jedoch darin, dass bei der Herstellung zunächst der Käfig hergestellt, dann die Mutter in den Käfig eingeschoben und darin gesichert gehalten werden muss, was weitere Arbeitsschritte erforderlich macht bzw. ein Werkzeug, mit dem nach dem Einschiebevorgang ein Anbiegen einer Lippe möglich ist, die ein Herausgleiten der Mutter aus dem Käfig verhindert. Der Käfig selbst weist beispielsweise federnde Schenkel auf, um in ein querschnittsangepasstes quadratisches Loch in einer Platte eingesetzt werden zu können. Die federnden Schenkel sind so ausgebildet, dass sie rastend die Unterkanten des Loches hintergreifen.
- Ausgehend vom Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Schraubverbindungselement anzugeben, dass als und anstelle einer Käfigmutter verwendbar ist, das aus einem Metallblech einteilig herstellbar ist, ohne dass es eines Montagevorgangs bzw. der Zusammenfügung von zwei Teilen, nämlich einer Mutter und eines Käfigs bedarf.
- Die Aufgabe löst die Erfindung durch Ausgestaltung des Schraubverbindungselementes gemäß der im Anspruch 1 angegebenen technischen Lehre. Vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
- Gemäß der Erfindung ist ein Schraubverbindungselement mit folgenden Teilen vorgesehen: einer rohr- oder zylinderförmigen Hülse, mit einem Innengewinde zur Aufnahme einer Schraube, seitlich angeformten Federelementen mit seitlich sich in Längsrichtung der Hülse erstreckenden Federschenkeln mit angeformten, nach außen vorstehenden Rückzugssicherungsansätze bildenden Hintergreifteilen, die sich federnd an der Unterseite der Tafel oder Schiene, in deren Loch sie eingesetzt sind, abstützen, und mindestens einem obenseitig, radial die Hülse oder das Federelement überstehenden Anschlag und/oder Rand als Durchdrücksperre beim Einsetzen in ein Loch in einer Tafel oder Schiene, wobei die Hülse mit dem Anschlag und/oder Rand und den Federelementen einteilig aus federndem Metallblech gefertigt ist.
- Die Hülse kann gemäß der Erfindung rohr- oder zylinderförmig ausgeformt sein. Dies bedeutet, dass in einem Fall sowohl oben als auch unten eine Öffnung besteht und das Gewinde durchgehend vorgesehen ist, während im anderen Fall bei der zylinderförmigen Ausführung ein Boden gegeben ist und damit ein Sackloch, in dessen Mantelfläche das Innengewinde einbringbar ist. Da das Schraubverbindungselement aus federndem Metallblech, beispielsweise Bronzeblech oder Federstahlblech, mit Dicken zwischen ca. 0,2 mm und ca. 0,5 mm gefertigt ist, versteht es sich von selbst, dass beim Tiefziehen der Hülse die Mantelwand automatisch einer Materialverjüngung unterzogen wird. Diese Materialverjüngung ist aber unerheblich, da in die so gebildete Mantelwand ein Gewinde eingerollt oder eingeschnitten wird und eine gewünschte Stabilität gegeben ist. Ein Schraubverbindungselement nach der Erfindung kann in Durchgangslöcher in Platten oder Schienen aus Blech in verschiedenen Dicken eingesetzt werden. Dies ist über Breitenbereiche möglich, beispielsweise können die Blechstärken 0,7 mm bis 1,6 mm betragen, 1,7 mm bis 2,6 mm bzw. 2,7 mm bis 3,5 mm. Innerhalb dieser Breitenbereiche ist es lediglich erforderlich, die Federelemente entsprechend zu korrigieren, was durch Austausch des Stempelsatzes im Schnittwerkzeug realisierbar ist.
- Ein erfindungsgemäßes Schraubverbindungselement wird in ein quadratisches, rechteckförmiges oder polygonales Loch in einer Platte oder einer Schiene eingesetzt, z. B. in einer Schiene in einem Schaltschrank, wie dies aus dem Stand der Technik bereits hervorgeht. Unter „Platte“ versteht die Erfindung jede Art von plattenförmigen Trägern und jede Bauteilwand, die die Einbringung eines Loches ermöglicht und eine definierte Dicke, z. B. ca. 1 mm bis ca. 12 mm aufweist. Damit beim Eindrücken des Schraubverbindungselementes dieses nicht durch das Loch, das beispielsweise eine Größe von ca. 9,5 mm × ca. 9,5 mm aufweisen kann oder 10,5 mm × 10,5 mm, hindurchgeschoben werden kann, ist mindestens an einer Seite der Hülse am oberen Rand ein überstehender Rand oder ein Anschlag als Durchdrücksperre vorgesehen. Die Hülse selbst kann aber auch von einem Rand abgeschlossen sein, der mindestens teilweise die Öffnung des Loches übergreift und somit als Durchdrücksperre dient. Zwar braucht dann kein Anschlag vorgesehen sein, es empfiehlt sich aber dennoch, einen solchen vorzusehen, damit auch bei größerem Lagerspiel eine Durchdrücksperre stets gesichert ist. Des Weiteren bietet sich die Anbringung eines überstehenden Anschlages fertigungstechnisch an, da ein solcher Anschlag nach Formgebung der Hülse aus dem Metallblech freigestanzt werden kann. Grundsätzlich kann das Loch auch rund ausgebildet sein, dann ist aber keine Verdrehsicherung des Schraubverbindungselementes gegeben. Es empfiehlt sich ferner, die Federelemente so auszulegen, dass die Schenkel eine quadratische, dreieckige, rechteckige oder eine vieleckige Außenkontur begrenzen, die dem Lochquerschnitt des Loches entspricht, in das das Schraubverbindungselement eingesetzt werden soll, wobei dieses so ausgebildet ist, so dass eine Verdrehsicherung des Schraubverbindungselementes in dem Loch gegeben ist. Der Anschlag kann aber auch als Randstreifen an das Federelement seitlich die Hülse überstehen. Wenn beidseitig Federelemente an der Hülse vorgesehen sind, liegt das Schraubelement mit diesen Randabschnitten auf dem Blech bzw. der Platte oder der Schiene auf, in die sie eingesetzt ist.
- Nachdem mindestens die Hülse fertig gestellt ist, erfolgt in einem weiteren Arbeitsschritt mit einem Stanzwerkzeug ein Ausstanzen der Konturen der seitlich angeordneten Federelemente, die parallel verlaufend und spiegelbildlich ausgebildet sind. Diese Federelemente können seitlich einzelne federnde Stege sein, die freigeschnitten und dann umgebogen werden, so dass sie nach unten in Längsrichtung der Hülse verlaufen. Diese einzelnen Federschenkel sind zweckmäßigerweise so ausgebildet, dass sie beim Eindrücken des Elementes in das Loch sich automatisch aufeinander zu bewegen und sich dann rückzugssichernd an die Unterkanten der Löcher in der Platte oder Schiene anlegen, in die sie eingesetzt sind. Zusätzlich können aber auch Rückzugssicherungen angeformt sein, die mit ihren Oberkanten gegen die Unterseite der Platte oder der Schiene greifen, so dass ein Abzug nicht ohne Zusammendrücken der Federschenkel mit der Rücksicherung möglich ist.
- Die seitlichen Federelemente können über Brückenteile miteinander verbunden sein. Die Brückenteile können aber auch als Rastfedern bogenförmig ausgebildet sein und in beschriebener Art und Weise beim Einsetzen ein Hinterrasten der Lochwand ermöglichen. Dies kann z. B. dadurch realisiert werden, dass der obere Teil des Federelementes eine Weite aufweist, die kleiner ist als die Lochweite eines quadratischen oder rechteckförmigen Loches und stetig nach unten zunimmt und zwar in der Weise, dass nach dem Einsetzen die Stirnseiten der Federwand die Kanten des Loches hintergreifen, wodurch ein sicherer Halt gegeben ist. Damit ein Einführen jedoch möglich ist, sollten die unteren Abschnitte der Federschenkel wieder aufeinander zu gerichtet sein, damit beim Einsetzen automatisch die seitlichen Federschenkel aufeinander zu bewegt werden, wenn die unteren Abschnitte mit den äußeren Stirnflächen an den oberen Kanten der Löcher anliegen und beim Drücken auf das Federelement ein Zusammendrücken der Federelemente gewährleisten. Der zungenförmige Hintergreifteil kann grundsätzlich obenseitig unterschiedlich ausgebildet sein. Er kann eine gerade Kante, ein spitz zulaufende Kante, eine gebogene Kante oder auch sägezahnförmig oder U-förmig mit seitlichen Erhöhungen aufweisen. Solche Kanten gewährleisten zugleich einen elektrischen Kontakt bei federndem Gegendruck gegen die Rückseite der Blechwand der Platte oder der Schiene. Wenn die Platte oder Schiene aus einem Kunststoff besteht, ist diese Erdungswirkung nicht gegeben.
- Wenn ein separater Anschlag an der Hülse vorgesehen ist, so ist dieser zweckmäßigerweise zwischen den Federschenkeln der beiden seitlichen Federelemente obenseitig vorstehend angeordnet. Er kann dabei die Federelemente selbstverständlich auch überstehen. Dies kann beispielsweise durch eine gekröpfte Ausbildung erreicht werden. Auch kann dafür Sorge getragen werden, dass die Hülse aus der Ebene der Platte oder Schiene vorsteht, indem die Anschläge nach unten gekröpft ausgeführt sind, um eine Anhebung zu ermöglichen. Dies hängt jeweils vom Einsatzgebiet des Schraubverbindungselementes ab.
- Erfindungserheblich ist jedoch, dass die Teile der Federelemente nach der Ausformung der Hülse, ggf. auch nach der Einbringung des Gewindes in dieselben, ausgestanzt werden, so dass diese in gewünschter Weise gebogen und umgebogen und alle Elemente in einem Arbeitsgang freigeschnitten werden können. Dabei können Rückzugssicherungsansätze mit freigestanzt werden, die dann durch entsprechende seitliche Ausstellung Hintergreifteile bilden, die eine zusätzliche Rückzugssicherung zu den federnden Schenkeln bieten bzw. allein die Rückzugssicherung bewirken und lediglich durch die Federschenkel nach außen gedrückt werden.
- Es ist ersichtlich, dass durch die einteilige Ausbildung aus federndem Metallblech die Teile sehr preiswert herstellbar sind und keine zusätzlichen Montagevorgänge, z. B. zum Einschieben einer Mutter in einen Käfig, benötigt werden. Darüber hinaus sind durch die einteilige Ausbildung zusätzliche Korrosionsflächen, z. B. zwischen Käfigwand und einer Käfigmutter, nicht gegeben.
- In einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Federelemente gleichförmig ausgebildet und spiegelbildlich angeordnet sind. Grundsätzlich können die Federelemente aber auch unterschiedlich ausgebildet sein. Dies hängt jeweils von den technischen Anforderungen ab. Auch können anstelle von über Brückenelemente miteinander verbundene Federelemente einzelne Federschenkel angebracht sein, die beispielsweise Rastnasen aufweisen, die die Wand einer Platte oder einer Schiene im Lochbereich, in den das Schraubverbindungselement eingesetzt werden soll, hintergreifen. Zweckmäßig ist dabei, die Rastnase mit einer leichten oberen Schräge zu versehen, wodurch eine leichte Klemmung an der Kante gegeben ist, damit Toleranzen ausgeglichen werden können.
- Damit ein Einfügen des Schraubverbindungselementes in ein Loch überhaupt möglich ist, ist in weiterer Ausgestaltung vorgesehen, dass die Federschenkel mindestens im Bereich des Loches in der Tafel eine quadratische oder rechteckige Außenkontur begrenzen, die dem Lochquerschnitt entsprechend ausgebildet ist, wobei die Federschenkel beim Einsetzen in das Loch, bezogen auf die Längsachse des Elementes, einschwenkbar ausgeführt sein müssen, um beim Entspannen Seitenkanten der Lochwandung an der Unterseite untergreifen zu können.
- In einer anderen Ausführung ist vorgesehen, dass jeweils zwei benachbarte Schenkel der parallel angeordneten Federelemente über ein Brückenteil untenseitig miteinander verbunden sind, das nach außen die federnden Schenkel übersteht und die Hintergreifteile bildet und mit mindestens einer Oberkante die Unterseite der Platte oder die der Schiene beim Eindrücken in das Loch unter Federwirkung der paarigen Schenkel untergreift.
- Wenn das Brückenteil zungenförmig mit einer obenseitigen U-förmigen Ausnehmung freigestanzt ist, ist es möglich, den Anschlag oder den freigestanzten Randabschnitt als Anschlag zu nutzen. Der Anschlag wird also gleichzeitig mit freigestanzt und nicht abgebogen, sondern verbleibt an dem Rand oder wird gesondert noch einmal in der Höhenposition gegenüber dem Rand abgekröpft. Es ist also kein zusätzlicher Materialbedarf gegeben. Vielmehr wird durch das Freischneiden der U-förmigen Ausnehmung gleichzeitig der Anschlag freigeschnitten.
- Ein Schraubverbindungselement nach der Erfindung lässt sich auf einfache Weise mittels nachfolgender Verfahrensschritte herstellen:
- In eine dünnwandige Platte aus federndem Metall wird zunächst durch Tiefziehen eine Hülse eingebracht. Diese Hülse kann durch Einbringen einer Zentrierbohrung durchgehend ausgebildet sein oder mittels eines Stempels im Tiefziehverfahren eingezogen sein, so dass eine Stirnwand die Hülse verdeckt und diese damit zu einer Sacklochaufnahme wird. In die Mantelwand der Hülse wird ein Innengewinde eingeschnitten oder mit einem Rollwerkzeug ein Gewinde angerollt. Solche Verfahren sind bekannt. Das Gewinde ist erforderlich, um eine Schraube einschrauben zu können. Erst danach oder auch vor dem Einbringen des Innengewindes wird aus dem Blechstreifen oder der dünnwandigen Platte die Kontur der Federelemente und Anschläge ausgestanzt, so dass hohe Maßgenauigkeit bezüglich der Federelemente gegeben ist, die eine Sicherung in dem Loch, in das das Schraubverbindungselement eingesetzt werden soll, sicherstellt. Materialverspannungen durch das Tiefziehen werden beim Ausstanzen eliminiert. Nach dem Ausstanzen werden in einem Biegewerkzeug die Schenkel des Federelementes und der nach außen vorstehenden zurückgebogenen Hintergreifteile ausgeformt. Das Stanzen und der Biegevorgang können durch geeignete Auslegung des Werkzeuges in einem Schritt erfolgen.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels ergänzend erläutert.
- In der Zeichnung zeigen:
-
1 in einer isometrischen Darstellung ein Schraubverbindungselement nach der Erfindung, -
2 das in1 dargestellte Schraubverbindungselement in der Draufsicht, -
3 das in1 und2 dargestellte Schraubverbindungselement in der Seitenansicht, eingesetzt in ein quadratisches Loch in einer Tafel und -
4 ein weiteres Beispiel eines Schraubverbindungselementes ist isometrischer Darstellung. - Das in den
1 bis3 dargestellte Schraubverbindungselement ist einteilig aus einem Federblech hergestellt. In dem Federblechstreifen wird dabei zunächst durch Tiefziehen eine Hülse1 eingebracht. Die Wandung der Hülse1 wird dabei am offenen Ende dünner als das Restmaterial des Metallbleches. Die Einbringung erfolgt durch bekannte Tiefziehverfahren, mit denen derartige Hülsen1 gefertigt werden können. Beim Tiefziehwerkzeug ist der Tiefziehstempel entsprechend dem Innendurchmesser dimensioniert, während der Außendurchmesser den größeren Durchmesser der Aufnahmewandung im Werkzeug bestimmt, so dass das Material des Bleches beim Tiefziehen als Mantelwand sich ausbilden kann. Nach der Ausformung der Hülse1 wird das Gewinde2 eingebracht. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel kann es sich um ein eingeschnittenes Gewinde handeln oder um ein eingerolltes Gewinde. Beim Einrollen wird auch auf der Außenseite der Hülse die Kontur sichtbar. Diese Prägung ist aber aus Vereinfachungsgründen nicht dargestellt. - Nach dem ersten Verfahrensschritt bei der Herstellung wird der Blechstreifen in ein Stanzwerkzeug eingeführt und die Kontur der Federelemente
6 und7 zusammen mit dem Brückenteil9 und dem Hintergreifteil8 mit der Ausnehmung10 sowie dem Ansatz3 am oberen Rand der Hülse1 ausgestanzt. Die Teile liegen in einer Ebene und weisen die aus der Abbildung ersichtlichen Konturen auf. Die als Hintergreifteile8 vorgesehenen Freischnitte weisen eine U-förmige Ausnehmung10 auf. Aus dieser ist der jeweilige Anschlag3 geformt. Freigeschnitten sind ferner die Federschenkel6a und6b und die Federschenkel7a und7b . - Nach dem Freistanzen werden die Federschenkel
7a ,7b und6a ,6b sowie die Hintergreifteile8 in einer Biegevorrichtung entsprechend der dargestellten Form gebogen. Die oberen Schenkelabschnitte der Schenkel6a ,6b und7a ,7b verlaufen trapezförmig nach außen, während die unteren Schenkelabschnitte nach innen verlaufen. Der Außenabstand der größten Weite ist dabei größer als die lichte Weite des Loches, in die das im Wesentlichen durch die Federelemente quadratisch ausgebildete Schraubverbindungselement eingesetzt werden soll. - Das in der Schnittzeichnung in
3 ersichtliche Loch4 ist ebenfalls quadratisch ausgebildet, so dass das Schraubverbindungselement, wie aus3 ersichtlich, in das Loch4 , das in eine Tafel5 , beispielsweise eine Blechtafel, in einem Schaltschrank oder in einer Schiene eingebracht ist, einsetzbar ist. Die beiden Schenkelpaare6a ,7a und6b ,7b werden beim Einsetzen über die unteren Abschnitte, die an den oberen Lochkonturen anliegen, aufeinander zu bewegt. Diese Abschnitte gleiten über die oberen Kanten des Loches4 . Nach dem Durchlaufen spreizen die Schenkel automatisch durch die Federspannung auf, so dass die nach außen vorgebogenen Hintergreifteile8 mit den oberen Kanten federnd an die Unterseite der Tafel5 sich anlegen können. Das Schraubverbindungselement ist dadurch gegen Rückzug gesichert gehalten, so dass eine Schraubverbindung hergestellt werden kann. Die Schraube wird in das Gewinde2 eingedreht und dient zur Befestigung bestimmter zweiter Teile an der Platte5 . - In
4 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Schraubverbindungselementes isometrisch dargstellt. Dieses Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von dem in1 lediglich dadurch, dass die Anschläge seitlich an die Federelemente6a ,6b ;7a ,7b angeformt vorstehen. Auch dadurch ist eine Durchdrücksicherung gegeben. Des Weiteren zeigt das Ausführungsbeispiel vereinfacht rechteckförmig ausgebildete, zungenförmige Hintergreifteile8 , die mit den oberen Kanten die Plattenwand hintergreifen. Diese Ausführungsform ist in gleicher Weise hergestellt wie das beispielhafte Schraubverbindungselement nach den1 bis3 . Auch hier wird zunächst die Hülse1 mit dem Innengewinde eingebracht, bevor der Freischnitt der Federelemente mit dem Brückenteil9 und den Hintergreifteilen8 erfolgt. Danach werden die Federelemente entsprechend vorgeformt, damit das Element in ein Loch verdrehsicher einsetzbar ist. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Hülse
- 2
- Innengewinde
- 3
- Anschlag
- 4
- Loch
- 5
- Tafel
- 6
- Federelement
- 6a
- Federschenkel
- 6b
- Federschenkel
- 7
- Federelement
- 7a
- Federschenkel
- 7b
- Federschenkel
- 8
- Hintergreifteil
- 9
- Brückenteil
- 10
- U-förmige Ausnehmung
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- DE 10327981 B4 [0002]
- DE 19860434 C2 [0003]
- DE 6607650 U [0003]
- FR 2491170 [0003]
- US 4820096 [0005]
- GB 1587162 A [0006]
- US 3412593 [0007]
Claims (10)
- Schraubverbindungselement mit: – einer rohr- oder zylinderförmigen Hülse (
1 ), mit einem Innengewinde (2 ) zur Aufnahme einer Schraube, – seitlich angeformten Federelementen (6 ) mit seitlich sich in Längsrichtung der Hülse (1 ) erstreckenden Federschenkeln (6a ,6b ;7a ,7b ) mit angeformten, nach außen vorstehenden Rückzugssicherungsansätze bildenden Hintergreifteilen (8 ), die sich federnd an der Unterseite der Tafel (1 ) oder Schiene, in deren Loch sie eingesetzt sind, abstützen, und – mindestens einem obenseitig radial die Hülse (1 ) oder das Federelement (6 ) überstehenden Anschlag (3 ) und/oder überstehenden Rand als Durchdrücksperre beim Einsetzen in ein Loch (4 ) in einer Tafel (5 ) oder Schiene, wobei die Hülse (1 ) mit dem Anschlag (3 ) und/oder Rand und den Federelementen (6 ,7 ) einteilig aus federndem Metallblech gefertigt ist. - Schraubverbindungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (
1 ) als Blechdurchzug durch Tiefziehen in das federnde Metallblech eingebracht ist und dass das Innengewinde (2 ) in die Mantelfläche gerollt oder eingeschnitten ist und die Federschenkel (6a ,6b ;7a ,7b ) der Federelemente (6 ,7 ) nach Freistanzen entsprechend der gewünschten Formgebung nach unten abgebogen sind. - Schraubverbindungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Federelemente (
6 ,7 ) gleichförmig ausgebildet und spiegelbildlich angeordnet sind. - Schraubverbindungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Federschenkel (
6a ,6b ;7a ,7b ) mindestens im Bereich des Loches (4 ) in der Tafel (1 ) eine quadratische, dreieckige, rechteckige oder eine vieleckige Außenkontur begrenzen, die dem Lochquerschnitt des Loches entspricht, in das das Schraubverbindungselement eingesetzt werden soll, wobei dieses so ausgebildet ist, so dass eine Verdrehsicherung des Schraubverbindungselementes in dem Loch gegeben ist. - Schraubverbindungselement nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils zwei benachbarte Schenkel (
6a ,6b ;7a ,7b ) der parallel angeordneten Federelemente (6 ,7 ) über ein Brückenteil (9 ) untenseitig miteinander verbunden sind, das nach außen die federnden Schenkel (6a ,6b ;7a ,7b ) übersteht und die Hintergreifteile (8 ) bildet und mit mindestens einer Oberkante die Unterseite der Tafel (5 ) oder die der Schiene beim Eindrücken in das Loch (4 ) unter Federwirkung der paarigen Schenkel (6a ,7a ;6b ,7b ) untergreift. - Schraubverbindungselement nach Anspruch 1 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Brückenteil (
9 ) zungenförmig mit gerader oder gebogener Oberseite oder mit einer obenseitigen U-förmigen Ausnehmung (10 ) freigestanzt ist, wobei mindestens ein Teil der Ausnehmung (10 ) den Anschlag (3 ) bildet. - Schraubverbindungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Anschlag (
3 ) zwischen den beiden Federelementen (6 ,7 ) liegend an dem oberen Rand der Hülse (1 ) vorsteht. - Schraubverbindungselement nach Anspruch 1 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag (
3 ) zungenförmig oder im Wesentlichen über die freigeschnittene Breite des Randes der Hülse (1 ) oder über die Breite des Federelementes (6 ) und diese überstehend verläuft. - Schraubverbindungselement nach Anspruch 1 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag (
3 ) nach oben oder nach unten gegenüber dem Rand der Hülse (1 ) gekröpft ausgeführt ist. - Schraubverbindungselement nach Anspruch 1 in Verbindung mit Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkel (
6a ,6b ;7a ,7b ) der Federelemente (6 ,7 ) einen nach unten und außen vorstehenden oberen Abschnitt und einen sich anschließenden, nach unten zum benachbarten Schenkel des Federelementes (6 ,7 ) zulaufenden Abschnitt aufweisen, wobei die unteren Enden der unteren Abschnitte eine Außenkontur begrenzen, die kleiner ist als die Querschnittskontur des Loches (4 ) in der Tafel (3 ) oder der Schiene.
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