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DE8303071U1 - Anaglyphenbrille - Google Patents

Anaglyphenbrille

Info

Publication number
DE8303071U1
DE8303071U1 DE19838303071 DE8303071U DE8303071U1 DE 8303071 U1 DE8303071 U1 DE 8303071U1 DE 19838303071 DE19838303071 DE 19838303071 DE 8303071 U DE8303071 U DE 8303071U DE 8303071 U1 DE8303071 U1 DE 8303071U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
anaglyph glasses
cardboard sheet
anaglyph
sheet
glasses according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19838303071
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Refeka Werbemittel GmbH
Original Assignee
Refeka Werbemittel GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Refeka Werbemittel GmbH filed Critical Refeka Werbemittel GmbH
Priority to DE19838303071 priority Critical patent/DE8303071U1/de
Publication of DE8303071U1 publication Critical patent/DE8303071U1/de
Expired legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04NPICTORIAL COMMUNICATION, e.g. TELEVISION
    • H04N13/00Stereoscopic video systems; Multi-view video systems; Details thereof

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Multimedia (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Credit Cards Or The Like (AREA)

Description

PATENTANWALT DIPL.-ING. H. STROHSCHANK
8000 MÜNCHEN 60 · MUSÄUSSTRASSE 5 ■ TELEFON (089) 88 1608
4.2.1983-SSe(4) 242-1656G
REFEKA Warbemittel GmbH, Am Werbering 1, 8011 Kirchheim
bei München
Anaglyphenbrille
Die Neuerung betrifft eine Anaglyphenbrille gemäß der Gattung des Schutzanspruchs 1.
Solche einfachen Anaglyphenbrillen werden vielfach zu einer stereoskopischen Betrachtung der beiden Teilbilder eines stereoskopischen Bildes benötigt, wobei durch die beiden unterschiedlichen Farbfolien erreicht wird, daß durch jedes Auge lediglich nur das eine zugeordnete Teilbild in überdeckung mit dem anderen Teilbild sichtbar wird. Dabei ist es wünschenswert, die hier betroffenen einfachen und billig herstellbaren Anaglyphenbrillen den zu betrachtenden Teilbildern oder aber auch schon einfachen Prospekten beizufügen, die sich mit Erzeugnissen befassen, in deren Zusammenhang stereoskopische Betrachtungen möglich sind. Man hat zu diesem Zweck die einfachen Anaglyphenbrillen bisher den Prospekten, Katalogen od.dgl. in zugeordneten Taschen oder Umschlägen beigefügt, was umständlich und aufwendig ist und auch den Mangel eines unbeabsichtigten Herausrutschens der Brille aus dem Umschlag mit sich bringt.
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, den vorgenannter Mangel zu beheben und die Anaglyphenbrille gemäß der Gattung des Schutzanspruchs 1 dem Prospektblatt, dem Katalog od.dgl.
in einfacherer Weise so zuzuordnen, daß die Brille vor ihrer ' ersten Anwendung zuverlässig an ä&m Katalog, Prospekt, einer jj Zeitschriftenanzeige od.dgl. festgehalten bleibt. ]'
ύ Die gestellte Aufgab« ist gemäß der Neuerung, ausgehend * von der Gattung des Schutzanspruchs 1 durch die in dessen I kennzeichnendem Teil wiedergegebene Lehre gelöst. -j
Dadurch, daß ein Katalogblatt, Prospektblatt od.dgl. aus :| demselben Kartonmaterial verwendet wird, wie es für die Ana- <j glyphenbrille benötigt wird, kann die Brille nunmehr dem :j Prospekt, Katalog od.dgl. in einfacher Weise über eine Per- I
forationslinie so integriert werden, daß die Brille trotz | einer zunächst bestehenden zuverlässigen Verbindung mit dem 4,
Kartonblatt zu ihrem Gebrauch ebenso einfach vom übrigen Kar- a tonblatt abgetrennt werden kann. Es entfallen auch zusätzli- '■ ehe Kosten für besondere Taschen oder Umschläge zur Halte- 1· rung der Brille, was zugleich eine entsprechende Gewichtsersparnis und beim Versand eine Ersparnis an Portokosten bedeutet .
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Neuerung
ist im Schutzanspruch 3 gekennzeichnet. Durch die Ausbildung
des Kartonblattes als ein in der vorgeschlagenen Weise gefalztes Doppelblatt ist es möglich, dieses Doppelblatt mitsamt der integrierten Anaglyphenbrille einem Katalog od.dgl.
in üblicher Weise maschinell beizufügen und damit lohnintensive Kosten für ein nachträgliches Einfügen des die Anaglyphenbrille tragenden Kartonblattes zu vermeiden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Neuerung sind in
weiteren Unteransprüchen gekennzeichnet.
In der Zeichnung ist die Neuerung beispielsweise veranschaulicht; es zeigen:
Fig. 1 das die gebrauchsfertig hergestellte Anaglyphenbrille tragende Kartonblatt in einer Draufsicht;
Fig. 2 der zur anschließenden gleichzeitigen Bildung der Anaglyphenbrille dienende ausgebreitete Kartonzuschnitt in einer der Fig. 1 entsprechenden Draufsieht.
Der in Fig. 2 dargestellte Kartonzuschnitt 1 ist durch eine in der Darstellung von oben nach unten verlaufende Falzlinie 2 der Länge des Heftrückens eines üblichen Kataloges oder einer Zeitschrift in zwei Teilblätter 3 und 4 eines Kartonblattes unterteilt, von denen das linke Teilblatt 3 an seinem der Falzlinie 2 gegenüberliegenden Rand 5 einen nach außen vorstehenden rechteckigen Ansatz aufweist, der die eine Hälfte 6 eines Brillengestells einer Anaglyphenbrille 7 mit Brillenglas-Ausnehmungen 8 und 9 und zwei unterschiedlichen Farbfolien 10 und 11 sowie einer Ausnehmung 12 für den Nasenrücken bildet. Die andere Hälfte 6a des Brillengestells wird durch das Teilblatt 3 gebildet und ist gegenüber dessen weiterem Kartonmaterial über Perforationslinien 13 und 13a abgeteilt.
Die Anaglyphenbrille 7 kann also in einfacher Weise durch Heraufklappen von deren einer Hälfte 6 auf das Teilblatt 3 des Kartonzuschnittes 1 und durch Zusammenkleben der beiden Hälften 6 und 6a unter gleichzeitiger Festlegung der beiden Farbfolien 10 und 11, in der Regel rot und grün, fertiggestellt werden. Dabei kann das Einkleben der beiden Farbfolien 10 und 11 mittels einer üblichen Kantenleimmaschine sauber und gleichmäßig erfolgen.
Das so die Anaglyphenbrille 7 tragende Kartonblatt ist zum Einheften in einen Katalog, eine Zeitschrift od.dgl. bestimmt, in die es mit seiner Falzlinie 2 entlang dem Heftrücken eingeheftet werden kann. Das Kartonblatt wird durch die Falzlinie 2 in ein Doppelblatt geteilt, wobei die Falz-
I I I I · ·
linie 2 parallel zum oberen Rand 14 der Anaglyphenbrille 7 verläuft und das der letzteren abgelegene Teilblatt 4 des Doppelblattes über weitere Perforationslinien 15, 16, 17 und 18 sowie entlang seinem oberen Rand 21 und äußeren Rand 22 zugleich zwei unmittelbar nebeneinander anschließende heraustrennbare Teile 19 und 20, jeweils in Postkartengrösse, bildet.
In einer praktischen Ausftthrungsform können die die beiden Postkarten bildenden Teile 19 und 20 auch als sogen. "Antwortkarte" zusammenhängend heraustrennbar sein, in welchem Falle dann statt der Perforationslinie 16 auch eine entsprechende Falzlinie vorgesehen sein kann. Das beschriebene, aus den Teilblättern 3 und 4 gebildete Kartonblatt läßt sich mitsamt der Anaglyphenbrille 7 ohne weiteres maschinell einem Katalog oder einer Zeitschrift beiheften.
In einer einfacheren Ausführungsform könnte der Kartonzuschnitt 1 auch als ein ungefalztes, beispielsweise als Postwurfsendung vorgesehenes Prospektblatt ausgebildet sein.

Claims (1)

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    PATENTANWALT DIPL.-ING. H. STROHSCHÄNK
    8000 MÜNCHEN 60 · MUSAUSSTRASSE 5 · TELEFON (089) 881608
    4.2.1983-SSe(4) 242-1656G
    1. Anaglyphenbrille aus einem zweischichtigen, die beidan
    " Farb-Zolien zwischen sich aufnehmenden und ein im wesentli-
    : chen rechteckiges Brillengestell bildenden Kartonzuschnitt,
    t dadurch gekennzeichnet, daß der
    % 5 Kartonzuschnitt (1) Bestandteil eines an den oberen Rand (14) des Brillengestells (7) über eine Perforationslinie (13) der einen Schicht (6a) anschließenden Kartonblattes (3, 4) ist.
    2. Anaglyphenbrille nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kartonblatt (3, 4) auch an der einen Seite der Anaglyphenbrille (7) über eine Perforationslinie (13a) der einen Schicht (6a) anschließt.
    3. Anaglyphenbrille nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Kartonblatt (3, 4) als durch eine der Anaglyphenbrille (7) abgelegene Falzlinie (2) gefalztes Doppelblatt ausgebildet ist.
    4. Anaglyphenbrille nach Anspruch 3, d&durch gekennzeichnet, daß die Falzlinie (2) parallel zum oberen Rand (14) des Brillengestells (7) verläuft.
    5. Anaglyphenbrille nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Kartonblatt (3, 4) einen über
    f ι
    -· ■■ ·
    eine Perforationslinie (z.B. 15 und 16) abtrennbaren Teil (19) von der Größe einer Postkarte aufweist.
    6. Anaglyphenbrille nach Anspruch 5 und einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das den abtrennbaren Teil (19) aufweisende Teilblatt (4) des Kartonblattes (3, 4) auf dessen der Anaglyphenbrille (7) abgelegenen Seite gelegen ist.
    7. Anaglyphenbrille nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Kartonblatt (3, 4) nindestens zwei abtrennbare Teile (19 und 20) jeweils einer Postkartengröße aufweist.
    8. Anaglyphenbrille nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zwei jeweils in Postkartengröße abtrennbare Teile (19 und 20) unmittelbar nebeneinander anschließen und zugleich Randteile (21, 22) des Kartonblattes (3, 4) bilden.
    9. Anaglyphenbrille nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Kartonblatt (3, 4) in Richtung eines seiner Ränder (z.B. 5) bzw. in Richtung seiner Falzlinie (2) die Länge des Heftrückens eines üblichen Kataloges, einer Zeitschrift od.dgl. aufweist.
DE19838303071 1983-02-04 1983-02-04 Anaglyphenbrille Expired DE8303071U1 (de)

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DE19838303071 DE8303071U1 (de) 1983-02-04 1983-02-04 Anaglyphenbrille

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE8303071U1 true DE8303071U1 (de) 1983-06-16

Family

ID=6749650

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE19838303071 Expired DE8303071U1 (de) 1983-02-04 1983-02-04 Anaglyphenbrille

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DE (1) DE8303071U1 (de)

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE3308168A1 (de) * 1983-03-08 1984-09-13 Refeka Werbemittel Gmbh, 8011 Kirchheim Verfahren und vorrichtung zum betrachten zweier unterschiedlicher darstellungen in verbindung mit einer anaglyphenbrille od.dgl.
DE9108197U1 (de) * 1991-07-03 1991-08-22 Bahr, Achim Linsenstereoskop

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE3308168A1 (de) * 1983-03-08 1984-09-13 Refeka Werbemittel Gmbh, 8011 Kirchheim Verfahren und vorrichtung zum betrachten zweier unterschiedlicher darstellungen in verbindung mit einer anaglyphenbrille od.dgl.
DE9108197U1 (de) * 1991-07-03 1991-08-22 Bahr, Achim Linsenstereoskop

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