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DE2002673A1 - Papierbeutel fuer Fotobetriebe - Google Patents

Papierbeutel fuer Fotobetriebe

Info

Publication number
DE2002673A1
DE2002673A1 DE19702002673 DE2002673A DE2002673A1 DE 2002673 A1 DE2002673 A1 DE 2002673A1 DE 19702002673 DE19702002673 DE 19702002673 DE 2002673 A DE2002673 A DE 2002673A DE 2002673 A1 DE2002673 A1 DE 2002673A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
extension
bag
layer
pocket
paper
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE19702002673
Other languages
English (en)
Inventor
Fritz Dobberstein
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
FRITZ DOBBERSTEIN FA
Original Assignee
FRITZ DOBBERSTEIN FA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by FRITZ DOBBERSTEIN FA filed Critical FRITZ DOBBERSTEIN FA
Priority to DE19702002673 priority Critical patent/DE2002673A1/de
Publication of DE2002673A1 publication Critical patent/DE2002673A1/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • GPHYSICS
    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03DAPPARATUS FOR PROCESSING EXPOSED PHOTOGRAPHIC MATERIALS; ACCESSORIES THEREFOR
    • G03D15/00Apparatus for treating processed material
    • G03D15/001Counting; Classifying; Marking

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Bag Frames (AREA)

Description

  • Papierbeutel für Fotobetriebe Die Erfindung betrifft anen Papierbeutel für Fotobetriebe, bestehend aus einer Papierbahn, deren Breite der Länge des fertigen Beutels entspricht und aus der durch mehrmaliges Falten mindestens zwei durch die Falze zusammenhängende, aufeinanderliegende Papierlagen gebildet sind, deren walze die Langskanten des Beutels bilden,-wobei zwei Lagen eine an der unteren Schmalseite durch einen Leimstreifen oder eine Elebelasche geschlossene Auftragstasche bilden, die an ihrer zweiten Längsseite durch Umschlagen der ersten Lage auf die zweite oder durch Umschlagen beider auf die zweite Lage und Verleimung dieses Umschlag mit der Außenseite der zweiten Lage geschlossen ist.
  • Bei einer bekannten Art~diese3 Beutels ist in der Regel nur die erste Lage aüf die- zweite Lage- umgeschlagen und der Umschlag an der Außenseite der zweiten Lage verklebt. Am Rand des Umschlages ist vielfach noch ein Deckblatt angeordnet, das durch Perforationen in einzelne Abrisse aufgeteilt ist. So kann beispielsweise ein Abriß als Kundenabriß dienen, der den Munden zur Abholung der fertigen Abzüge berechtigt. Weitere Abrisse sind für den Fotohändler bzw. auch die Entwicklungsanstalt bestimmt.
  • Farbabzüge werden heute in der Regel von sogenannten Coloranstalten hergestellt. Hierbei hat sich die Praxis entwickelt, daß der Fotohändler den belichteten Film, bereits entwickelte Negative, oder Dias in die Auftragstasche des Beutels steckt und diesen an die Coloranstalt schickt. Die Coloranstalt entwickelt den Film und fertigt von diesem, den eingesandten Negativen oder den Dias die bestellten Bilder an. Der entwickelte Negativfilm wird in Streifen geschnitten und in einzelne durchsichtige Hüllen aus Pergamyn gesteckt. Die Hüllen mit den Negativen werden zusammen in einen gesonderten Umschlag gesteckt, der seinerseits zusammen mit den Bildern, dem Fotogeschäft in dem gleichen Beutel wieder zurückgesandt werden. Es ånd aber auch Pergaminhüllen bekannt, die direkt mit einem Umschlag verbunden sind. Die Negative müssen stets gesondert verpackt werden, damit sie möglichst geschützt sind und beim Herausnehmen der Bilder nicht einzeln aus dem Beutel herausfallen. Das gleiche gilt auch für Dias, die heute häufig ohne schützende Glasplatten gerahmt sind. Auf der Suche nach Xosteneinsparungen sind außerdem verschiedene Coloranstalten dazu übergegangen, die einzelnen Negativstreifen nicht mehr in Pergamynhüllen zu verpacken. Ein gesonderter Umschlag oder eine Tasche für die Filmstreifen ist deshalb unbedingt erforderlich. Dieser zusätzliche Umschlag verursacht jedoch zusätzliche Kosten.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen aus einer einzigen Papierbahn hergestellten Beutel der eingangs erwähnten Bauart zu schaffen, der, unter Verzicht auf einen gesonderten Umschlagldie getrennte Verpackung von Bildern und Negativstreifen bzw. Dias ermöglicht. Zur Lösung dieser Aufgabe geht die vorliegende Erfindung von dem Gedanken aus, an dem Beutel selbst zwei Taschen zu schaffen, von denen die eine als Auftragstasche zur aufnahme der Filmspule und später zur Aufnahme der Abzüge und die andere zur Aufnahme der Negativstreifen bzw. Dias dient.
  • Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird-dadurch gelöst, daß mindestens eine der Papierlagen zur Bil-dung wenigstens einer zweiten, zur Aufnahme von Negativen- oder Bildern bestimmten Tasche mit mindestens einer eine-weitere Papierläge bildenden Verlängerung versehen ist, die durch Verleimung mit einer benachbarten Lage verbunden ist. Auf diese Weise wird ohne wesentliche Mehrkosten an dem Beutel selbst eine zweite Tasche zur Aufnahme der Negativstreifen bzw. Dias geschaffen und der bisher zu diesem Zweck übliche gesonderte Umschlag und evtl. auch die Pergamynhüllen können deshalb entfallen.3esonders hervorzuheben ist die Tatsache, daß der erfindungsgemäßen Ausbildung der Beutel aus einer einzigen Papierbahn hergestellt werden kann und deshalb an der zur Herstellung des Beutels benötigten Maschine keine Sondereinrichtungen zur Anbringung eines zusätzlichen Papierblattes erforderlich ist. Außerdem ist durch die Verbindung der Verlängerung mittels Leimstreifen oder -punkten stets sichergestellt, daß die- einzelnen- Papierlagen und die Verlängerung vor dem Gebrauch nicht voneinander abstehen, was was den Nachteil hätte, daß die einzelnen Beutel aneinander hängenbleiben und evti. beschädigt werden. Ferner wird bei den erfindungsgemäßen Beutel das bewährte Prinzip des Umschlages der ersten Papierbahn auf die zweite und die Verleimung des Umschlagen en der Außenseite der zweiten Lage beibehalten.- Die Verleimung kann hierbei je nach Ausführungsbeispiel direkt mit der Außenseite erfolgen oder über eine dazwischenliegende Lage, die dann einerseits mit-dem Umschlag und andererseits mit der Außenseite der zweiten Lage durch Verleimungen verbunden ist. Dieses Prinzip hat sich in der Praxis bewährt, weil hierdurch sichergestellt ist, daß die beiden Papierlagen an-der Längskante, an der sie nicht durch einen Falz verbunden sind, nicht. von einander getrennt werden können.
  • In weiterer Ausgestaltung des Erfindungsgedankens kann die Verlängerung durch mindestens einen sich in Längsrichtung des Beutels erstreckenden Leimstreifen und einen weiteren Leimstreifen oder eine Klebelasche an der unteren Beutelschmalseite mit der benachbarten Papierlage verbunden sein nnd die hierdurch gebildete zweite Tasche an der oberen Schmalseite offen sein.
  • Eine andere Ausgestaltung besteht darin, daß die Verlängerung durch je einen Beimstreifen oder eine Klebelasche an der unteren und an der oberen Beutelschmalseite mit der benachbarten Papierlage verbunden ist und die hierdurch gebildete zweite Tasche zu einer Beutellängsseite hitpffen ist. Der erfindungsgemäße Beutel kann also wahlweise so ausgebildet werden, daß die zweite Tasche für die Negativstreifen von der Schmalseite oder der Längsseite des Beutels her zugänglich ist. Die durch die erste und die zweite Papierlage gebildete Auftragstasche dient wie bisher zunächst zur Aufnahme der unentwickelten Fikspules von Negativstreifen oder von Dias.
  • Wird aber der Beutel von der Coloranstalt mit den angefertigten Bildern zurückgeschickt, so dient die Auftragstasche nur noch zur Aufnahme der Bilder. Je nach dem Format der Negative, der Dias oder der Bilder knnn wahlweise auch die zweite Tasche zur Aufnahme der Bilder dienen, während die Auftragstasche dann zur Aufnahme der Negativstreifen bzw. hias bestimmt ist. Auf alle Fälle ist sichergestellt, daß die Negativstreifen und Dias stets von den Bildern getrennt gehalten werden. Dank der erfindungsgemäßen Ausbildung ist es infolgedessen auch möglich, die Negativstreifen ohne eine schützende Pergamynhülle direkt in die hierfür vorgesehene zweite Tasche zu stecken.
  • In weiterer Ausgestaltung des Brfindungsgedankens können an der Verlängerung oder aber auch an dem Umschlag,der zweiten Papierlage Deckblätter angeordnet sein, die ganz oder teilweise durch Perforationen abtrennbar sind.
  • Durch einmaliges Falten der Verlängerung und eine Perforation an derjenige9 Stelle an der die Verlängerung mit der übrigen Papierlage in Verbindung steht, kann die zweite Tasche auch so ausgebildet werden, daß sie von dem übrigen Beutel abtrennbar ist. Der wunde Kann dann, nachdem er die Bilder aus dem Beutel entnommen hat und sie beispielsweise in ein Album eingeklebt hat, die zweite Tasche mit den Negativstreifen abtrennen-und diese Tasche getrennt aufbewahren. Dies ist auch- bei der Nachbestellung von weiteren Bildern von Vorteil, da dann der wunde nur die abgetrennte Tasche mit dem Negativstreifen zum Fotogeschäft mitnehmen muß.
  • Derartige abtrennbare zweite Taschen können gegebenenfalls auch dadurch gebildet werden, daß die erste und die zweite Papierlage umgeschlagen sind und am Umschlag von beiden Papierlagen Verlängerungen vorgesehen sind, die dann durch gegenseitige Verleimung die Tasche für- die Negativ streifen bilden.
  • In diesem Fall müssen dann in der Nähe der Umschläge in beiden Verlängerungen Perforationen vorgesehen sein, damit die komplette zweite Tasche von dem übrigen Beutel abgetrennt werden kann.
  • Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, daß durch zweimaliges Falzen einer Verlängerung oder durch einmaliges Falzen einer Verlängerung der einen Papierlage und die Verlängerung der anderen Papierlage drei weitere Papierlagen gebildet sind,- von denen die beiden äußeren Lagen durch den zweiten Falz der einen Verlängerung oder durch einen Längsleimstreifen und alle Lagen an ihren Schmalseiten untereinander durch Querleimstreifen verbunden sind, wobei in der Nähe des ersten Falzes der eine Verlängerung in der äußeren Lage derselben ein sich parallel zum Falz erstreckender Schlitz vorgesehen ist, derart, daß durch die drei Papierlagen der Verlängerung(en) @wei Taschen gebildet sind, die beide zu einer Längsseite-des Beutels hin offen sind. Von diesen Taschen kann dann eine zur Aufnahme der Bilder, die andere zur Aufnahme der Negativstreifen dienen.
  • Vorteilhaft wird dann dieser Beutel noch so ausgebildet, daß die Verlängerung (en) durch Perforationen mit dem Umschlag bzw. den Umschlägen verbunden ist. Hierdurch ist es möglich, beide Taschen gemeinsam von dem übrigen Beutel abzutrennen, der vielfach durch die vorherige Unterbringung der Filmspule in der Auftragstasche beschädigt oder durch Beschriftungen verunziert ist. Der Fotohändler reißt die beiden erwähnen Taschen von dem übrigen Auftragsbeutel ab und übergibt dem Kunden nur die beiden zusammenhängenden Taschen mit den Bildern und den Negativen.
  • Weitere Vorteile sowie Einzelheiten der Erfindung sind anhand von mehreren in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen im folgenden näher erläutert.
  • Es zeigen: Fig 1 eine Draufsicht auf ein erstes Aufüh@ngsbeispiel; Fig. 2 einen Querschnitt etwa in natürlicher Größe; Fig. 3 die zur Herstellung des Beutels nach dem ersten Ausführungsbeispiel benötigte Papierbahn vor dem Falzen und Zusammenkleben; Fig. 4 die Draufsicht auf ein zweites Ausführungsbeispiel; Fig. 5 den zugehörigen Querschnitt; Fig. 6 die zugehörige Papierbahn; Fig. 7 bis 20 weitere Ausführungsbeisplele, wobei links jeweils der schematische Querschnitt und rechts die dazugehörige Papierbahn vor dem Falzen und Zusammenkleben dargestellt ist; Fig. 21 ei@en Querschnitt des in Fig. 18 dargestellten Ausführ@ngsbeispieles; Fig. 22 einen Schnitt~nach der Linie XXII-XXII der Fig. 21 ; Fig. 23 ein letztes Ausführungsbeispielim Querschnitt; Fig. 24 die zugehörige Bapierbahn.
  • -In der beiliegenden Zeichnung ist in den Querschnitten .äeweils die Stärke der Papierbahn und insbesondere die Stärke der Lei-mstreifen zwecks Verdeutlichung in einer übertriebenen Stärke dargestellt. Obwohl die einzelnen Teile des Papierbeutels bzw. die einzelnen Papierlagen und die Verlängerungen in konstruktiven Einzelheiten oft voneinander abweichen, sind diewenigen Zeile, die bei den einzelnen Ausführungsbeispielen die gleiche Funktion besitzen,-auch mit gleichen Bezugs zeichen versehen. Für den gesamten Beutel wurde jeweils die gleiche Ziffer verwendet, die auch die erste Figur trägt, in der dieser Beutel dargestellt ist.
  • Der in Fig. 1 bis 3 dargestellte Beutel 1 ist wie jeder deranderen dargestellten Beutel aus einer einzigen Papierbahn durch mehrmaliges Falten hergestellt. Er weist eine erste Papierlage 31 auf, die mit der zweiten Papierlage 32 an der Längsseite des Beutels über einen Falz 33 verbunden ist.
  • An der unteren Schmalseite 34 des Beutels sind die P«erlagen 51,32 durch einen Leimstreifen 35 -oder eine nicht dargestellte Klebelasche miteinander verbunden. An der dem Falz 33 gegenüberliegenden Seite ist die erste Lage mit einem Umschlag 37 unter Bildung eines Falzes 36 auf die zweite Lage 32 umgeschlagen, wobei der Umschlag 37 mit der Außenseite der Papierlage 32 über einen Leimstreifen 38 verbunden ist.
  • Auf diese Weise wird zunächst eine an der oberen Beutelschmalseite 40 offene Auftragstasche 39 gebildet, die, zur Aufnahme der Filmspule und später zur Aufnahme der Bilder dient'.
  • Wie man weiterhin aus Fig. 2 und 3 entnehmen kann, ist dieerste Papierlage- 31 an ihrem Umschlag 37 mit ein er Verlängerung 41 versehen. Durch einen Leimstreifen 42, der sich in Beutellängsrichtung erstreckt und einen weiteren Leimstreifen 43 oder eine Klebelasche an der unteren Beutelschmalseite 34 ist die Verlängerung 41 mit der benachbarten Papierlage 32 verbunden und hierdurch eine zweite Tasche gebildet, die zur oberen Beutelschmalseite 40 hin offen ist. Der Leimstreifen 42 kann mit Abstand von der Beutellängsseite angeordnet sein, so daß neben der Verlängerung 41 ein Deckblatt 45 entsteht.
  • Dieses Deckblatt 45 kann durch Perforationen abtrennbar sein, wobei es, wie in Fig. 1 dargestellt ist, durch mehrere längs-und querlaufende Perforation in bekannter Weise in verschiedene Abschnitte unterteilt ist. Diese Abschnitte dienen, wie eingangs erwähnt wurde, zum Verkehr zwischen dem Kunden und dem Fotohändler bzw. dem Fotohändler und der Goloranstalt. Die zweite Tasche 44 dient zur Aufnahme der Negativstreifen, die Auftragstasche 39 zur Aufnahme der Bilder.
  • Falls keine Abreißdeckblätter oder Deckblatteile gewünscht sinkt kann der Leimstreifen 42 auch in der Nähe des ersten Falzes 33 an der Längsseite des Beutels angeordnet sein, wodurch dann die zweite Tasche 44 eine größere Breite erhält und wahlweise zur Aufnahme der Negativstreifen oder der Bilder dienen kann.
  • Bei dem in Fig. 1 bis 3 dargestellten Ausführungsbeispiel steht nur ein Teil der gesamten Beuteibreite als Deckblatt 45 zur Verfügung. Manchmal wird jedoch ein größeres Deckblatt benötigt, um genügend Platz für Notizen über Art, Anzahl und Preis der zu fertigenden Bilder zu haben und ferner auch mehrere Abrißabschnitte. Bei dem in Fig, 4 bis 6 dargestellten Ausführungsbeispiel des Beutels 4 ist deshalb die Verlinierung 44 an der zweiten Papierlage 32 vorgesehen. Das innere Ende der VerlXngerung 41 kann nun entweder, wie es in Ffg. 5 und 6 bei dem Beutel 4 der Eall ist, über den Leimstreifen 42 mit der zweiten Papierlage 32 oder aber wie es bei dem Beutel 8 in Fig. 8 der Fall ist, mit der ersten Papier-' lage 31 verbunden sein. Durch die Verlängerung 41 wird wieder die zweite Tasche 44 gebildet, die an der unteren Beutelschmalseite 34 durch die Querleimung 43 verschlossen ist.
  • Bei dem Beutel 4 und dem Beutel 8 ist das Deckblatt 45 angrenzend an den Umschlag 37 angeordnet und durch eine Perforation P abtrennbar. Wie bereits erwähnt, können auch mehrere Perforationen vorgesehen sein, wobei es zweckmäßig ist,einzelne Teile des Deckblattes 45,die nicht oder erst später abgetrennt werden sollen, durch Leimpumkte 46 oder auch Leimstreifen mit der darunterliegenden Papierlage zu verbinden.
  • Während bei den bisher beschriebenen Ausführungsbeispielen die zweite Tasche 44 jeweils von der oberen Beutelschmalseite 40 her zugänglich war, ist in Fig. 7 bei dem Beutel 7 die zweite Tasche 44 zu der Längsseite des Beutels hin offen.
  • Zu diesem Zweck ist die Verlängerung 41 durch je einen Leimstreifen 47 an der oberen und unteren Beutelschmalseite 40,34 mit der benachbarten Papierlage, nämlich der zweiten Papierlage 32 verbunden Die Leimstreifen 47 erfüllen hierbei auch gleichzeitig die Aufgabe,- den Umschlag 3.7 der ersten Papierlage-31 auf der zweiten Papierlage 32 zuhalten. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel ist es möglich, ein schmales Deckblatt 45 an der Verlängerung 41 gegebenenfalls durch Perforationen abtrennbar anzuordnen. Die Auftragstasche 39 wird wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel durch die beiden Papierlagen 31 und 32 gebildet, die an der unteren Beuteischmalseite durch den Leimstreifen 35 geschlossen iet.
  • Bei dem Beutel 9 gemäß rig. 9 ist mit dem Umschlag 37 zunächst das, Deckblatt 45 verbunden. An dem Deckblatt 45 hängt die Verlängerung 41 und bildet ee zwischen sich und-der ersten Lage-31 eine zur Längsseite hin offene zweite asche 44. Die Verlängerung 41 ist mit dem Deckblatt 45 über den Falz 49 verbun'den. Das Deckblatt 45 kann an den Perforationen P abge trennt werden. Um dieses Abtrennen zu erleichtern kann noch ein zusätzlicher Leimstreifen 50 vorgesehen sein.
  • Während bei den bisher beschriebenen Ausführungsbeispielen die zweite Tasche 44 stets mit dem übrigen Beutel, insbesondere der Auftragstasche 39 verbunden bleibt, ist in denfblgenden Ausführungsbeispielen die zweite Tasche 44 von dem übrigen Beutel abtrennbar, so daß die zweite Tasche mit den darin enthaltenen Negativstreifen getrennt aufbewahrt;bzw, bei Nachbestellungen in das Fotogeschäft gebracht werden kann. Um dies zu erreichen, ist bei den in Fig. 10 und 11 dargestellten Ausführungsbeispielen die Verlängerung 41 mit einem Teil 41' nach innen umgeschlagen, wobei die Verlängerung 41 mit dem Umschlag 37 der ersten Lage über eine Perforation P verbunden ist.
  • Ordnetnan, wie es bei dem Beutel 10 der Fall ist, an der freien Längskante des umgeschlagenen Teiles 41' den Leimstreifen 42 und an der Unterseite den Leimstreifen 43 an, so erhält man die am oberen Beutelrand offene zweite Tasche 44.
  • Bei dem in Fig. 11 dargestellten Beutel 11 ist die zweite Tasche 44 durch die Querleimungen 47 an ihrer längsseite offen.
  • Gegebenenfalls kann auch eine zweite Querleimung 47' vorgesehen sein, die die Länge der Tasche 44 begrenzt, falls diese beispielswise zur Aufnahme von einzelnen Negativen größeren Bormats verwendet werden soll.
  • Bei den Beuteln 12 und 13 gemäß den Fig. 12 und 13 sind die beiden Papierlagen 31 und 32 mit den Umschlägen 37 und 51 nach oben umgeschlagen. Der Umschlag 37 ist hierbei an dem Umschlag 51 durch einen Leimstreifen 38 und der Umschlag 51 über einen weiteren Beimstreifen 38' mit der zweiten Lage verbunden. Auf diese Weise ist indirekt eine Verbindung zwischen dem Umschlag 37 und der Außenseite der zweiten Lage 32 hergestellt.Bei der jeweils rechts dargestellten Papierbahn und dem Beleimungsschema ist dieser zusätzliche auf der Heckseite vorgesehene Leimstreifen mit R 38' bezeichnet. An dem Umschlag 37 ist die Verlangerung 41 unter Zwischenschaltung einer Perforation angeordnet, während an dem Umschlag 51 eine weitere Verlängerung 52 ebenfalls über eine Perforation P verbunden ist. Die beiden Verlängerungen 41 und 52 sind durch einen zusätzlichen Leimstreifen 53 in der Nähe der -Perforation P miteinander verbunden. Bei dem Beutel 12 sind ferner noch wLe bei den vorher beschriebenen Ausführungsbeispielen, die Leimstreifen 42 und 43 vorgesehen, so daß die zweite Tasche 44 nach oben offen ist.
  • B3i dem in Fig. 13 dargestellten Beutel 13 sind hingegen die Querleimungen 47 vorgesehen, so daß die Tasche 44 zur Seite hin offen ist. Aueh bei diesen beiden Ausführungsbei-spielen -kann wiederum- die gesamte zweite Tasche 44 von iemübrigen Beutel an den Perforationen P abgetrennt werden.
  • Bei den Beutel 14 und 15 gemäß Fig. 14 und 15 ist zusätzlich noch ein Deckblatt vorgesehen. Dieses Deckblatt ist am-Umschlag 37 der ersten Lage 31 angeordnet,wobei wiederum eine Perforation P zum Abtrennen vorgesehen sein kann. An dem Umschlag 51 der zweiten Papierlage 32 ist die Verlängerung 52 vorgesehen, von der ein Teil 52' umgeschlagen ist, ähnlich wie es in den in Fig. 10 und 11 dargestellten Ausführungsbei spielen der Fall ist. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel ist wiederum der Beutel 14 nach oben und der Beutel 15 zur Seite hin offen. Ein zusätzlicher heimstreifen 38' verbindet wie bei dem in Fig. 12 und 13 dargesteilten Ausführungsbeispiel den Umschlag 51 mit der Lage 32. Anstelle dieses an der Rückseite vorgesehenen Leimstreifens 38' könnte der Um-Umschlag 51-im Besuch des Leimstreifens 38 auch mit mehreren Durchbrechungen versehen seini so daß der Umschlag 37 durch die Durchbrechungen-hindurch mit der Außenseite der zweiten Lage 32 verleimt wird, Die Beutel 16 und 17 gemäß den Fig. 16 und 17 weißen ebenfalls -abtennbare zweite Taschen 44 auf und entsprechen im wesentlichen den Beuteln 12 und 13, mit dem Unterschied, daß an der Verlängerung 41 noch das Deckblatt 45 angeordnet und mit der Verlängerung 41 über den Falz 49 verbunden ist. Da die in ihrer Punktion gleichen Teile mit gleichen Bezugzeichen bezeichnet sind, dürfte sich eine nochmalige Beschreibung dieses Ausführungsbeispieles erübrigen. Es sei lediglich darauf hingewiesen, daß das Deckblatt 45 über Leimpunkte oder Beimstreifen 46 mit der darunter befindlichen ersten Lage 31 an verschiedenen Stellen verbunden sein kann æsi um das Abstehen dieses Deckblattes vor der eigentlichen Benutzung zu verhindern.
  • Während die bisherigen AusSuhrungsbeispiele jeweils Beutel zeigten, an denen außer der eigentlichen Auftragstasche eine zweite Tasche zur Aufnahme der Negativstreifen vorgesehen war, zeigen die folgenden Ausführungsbeispiele gemäß den Fig. 18 bis 22 Beutel, an denen außer der Auftragstasche zwei zusätzliche Taschen gebildet sind, die zusammen von dem übrigen Beutel abgetrennt werden können und von denen eine zur Aufnahme der Negative und die andere zur Aufnahme der Bilder dient.
  • Ein derartiger Beutel 18, wie er in den Fig. 18 sowie 21 und 22 dargestellt ist, kann dadurch hergestellt werden, daß durch zweimaliges Umschlagen der mit dem Umschlag 37 über die Perforation P verbundenen Verlängerung 41 drei Papierlagen 41,41', 41" gebildet werden. Durch Querleimstreifen 47 und 54 an den Schmalseiten des Beutels sind diese drei Lagen miteinander verbunden. Bei dem in Fig. 18 dargestellten Ausführungsbeispiel sind die äußeren Lagen 41 und 41' durch den Falz 56 an einer Längsseite des Beutels miteinander verbunden, während die äußere Lage 41' mit der mittleren Lage 41" über den ersten Falz 55 in Verbindung steht. In der Nähe dieses ersten Fal2es ist in der äußeren Lage 41' ein sich parallel zum Falz 55 erstreckender Schlitz 57 vorgesehen. Auf diese kiese werden die zwei zusätzlichen Taschen 44 und 58 gebildet. Beide Taschen 44 und 58 sind zu einer Längsseite des Beutels hin offen.
  • Soll die Tasche 58 zur Aufnahme von Bildern dienen, so genügt es, wenn der Schlitz 57 eine Länge aufweist, die etwas größer ist als die Länge der Bilder. Damit der Schlitz 57 nicht weiter einreißt und die Bilder in der Tasche 58 nicht verrutschen können, ist es zweckmäßig, wenn an dem Ende des Schlitzes zwei Querleimstreifen 60 vorgesehen sind.
  • Um Papier zu sparen und damit ferner die Negativstreifen 61 in der Tasche 44 nicht zu weit nach innen in die Tasche hineinrutschen, ist es zweckmäßig, wenn die mittlere Lage 41" eine geringere Breite aufweist als die beiden äußeren Lagen 41 und 41', die Querleimstreifen 60 sich jedoch über die ganze Breite der geschlitzten äußeren Lage 41' erstrecken.
  • Auf diese Weise werden beim Zusammenfalten an denjenigen Stellen, die von der mittleren Lage 41' freigelassen werden, die beiden äußeren Lagen 41 und 41' durch die überstehenden Teile der Querleimstreifen 60 miteinander verbunden. Diese Teile der Querleimstreifen sind in Fig. 22 mit dem Bezugszeichen 60' bezeichnet. Die Negativstreifen 61 stützen sich auf den restlichen Teilen 60' ab. Eine ähnliche Wirkung könnte auch dadurch erzielt werden, daß man, wie es in Fig. 18 -rechts strichpunktiert dargestellt ist, einen zusätzlichen Längsleimstreifen o@ an der Lage 41 vorsieht.
  • Um einerseits das Einstecken der Bilder 59 in den Schlitz 57 zu erleichtern und andererseits die an den Schlitz angrenzenden Teile der Papierlagen zu versteifen, kann ferner noch ein Längsleimstreifen 63 vorgesehen sein, der zwischen dem Falz 55 und dem Schlitz 57 angeordnet ist und die mittlere Lage 41" mit der f der geschlitzten Lage 41' verbindet.
  • Die beiden zusätzlichen Taschen 44 und 58 können auch durch je eine Verlängerung 41 und 52 gebildet sein, die mit der ersten bzw. zweiten Papierlage 31,32 über Perforationen P in Verbindung stehen. Hierbei ist die Verlängerung 52 entlang des Falzes 64 einmal umgeschlagen, so daß ihr Teil 52' die mittlere Papierlage der abtrennbaren Taschen bildet.
  • In der äußeren Papierlage ist wiederum der Schlitz 57 vorgesehen. Zusätzlich zu den bereits bei Fig. 18 beschriebenen Leimstreifen ist noch ein weiterer Längsleimstreifen 65 vorgesehen, der die Verlängerung Lil mit der Verlängerung 52 verbindet. Hierdurch ergibt sich ein abtrennbarer Teil mit zwei Taschen 44 und 58, der genau dem abtrennbaren Teil des Beutels 18 entspricht.
  • Um bei einem derartigen Beutel mit zwei gemeinsam abtrennbaren Taschen auch noch ein Deckblatt 45 anzuordnen, kann ein solches über einen Falz 66 mit der zweiten Verlängerung 52 verbunden sein. In diesem Fall ist die erste Verlängerung 41 einmal mit ihrem Teil 41" umgeschlagen. Die Anordnung der übrigen Beimstreifen erfolgt sinngemäß wie bei dem in Fig. 19 dargestellten Ausführungsbeispiel.
  • Die Erfindung soll nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt sein. So ist es beispielsweise auch denkbar, aus einer einzigen Papierbahn einen Beutel 23 zu bilden, wie er in Fig. 23 und 24 dargestellt ist. Auch dieser Beutel dient zur getrennten Aufnahme von Bildern 59 und Negativstreifen 65. Er entspricht in seiner Ausbildung sinngemäß der Ausbildung des in Fig. 18 dargestellten Beutels 18 mit dem Unterschied, daß anschließend an die Verlängerung 41 nicht die beiden Papierlagen 31 und 32, welche die Auftragstasche bilden, vorgesehen sind, sondern, daß sich an die Verlängerung 41 eine Verschlußlasche G7 anschließt. Eine nochmalige Beschreibung dürfte sich deshalb erübrigen.
  • Eine weitere zweckmäßige Ausgestaltung der Beutel mit zweiten Taschen, die zu der Längsseite des Beutels hin offen sind, kann dadurch erfolgen, daß die Breite b der Tasche 44, wie es in Fig. 11 dargestellt ist, kleiner ist als die Beutelbreite B und hierbei der restliche Teil der Verlängerung als Verschlußlasche für die zweite Tasche 44 ausgebildet ist. Auch erleichtert eine derartige Ausbildung das Einstecken der Bilder.

Claims (22)

Patentansprüche
1. Papierbeutel für Fotobetriebe, bestehend aus einer Papierbahn, deren Breite der Länge des fertigen Beutels entspricht und aus der durch mehrmaliges Falten mindestens zwei durch die Falze zusammenhängende, aufeinanderliegende Papierlagen gebildet sind, deren Falze die Längskanten des Beutels bilden, wobei zwei Lagen eine an der unteren Schmalseite durch einen Leimstreifen oder eine Klebelasche geschlossene Auftragstasche bilden, die an ihrer zweiten Längskante durch Umschlagen der ersten Lage auf die zweite oder durch Umschlagen beider auf die zweite Lage und Verbindung dieses Umschlagees mit Außenseite der zweiten Lage geschlossen ist dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß mindestens eine der Papierlagen (51,32) zur Bildung wenigstens einer zweiten, zur Aufnahme von Negativen oder Bildern bestimmten Tasche (44),mit mindestens einer eine weitere Papierlage oder 52 bildenden Verlängerung (41) versehen ist, die durch Verleimung (42,43 bzw. 47) mit einer benachbarten Lage verbunden ist.
2. Beutel nach Anspruch 1, dadurch g e k e n n z e i c h n e t daß die Verlängerung (41) durch mindestens einen sich in Längsrichtung des Beutels erstreckenden Leimstreifen (42) und dadurch einen weiteren Leimstreifen (43) oder eine Klebelasche an der unteren Beuteischmalseite (34) mit der benachbarten Papierlage verbunden ist und die hierdurch gebildete zweite Tasche (44) an der oberen Beuteischmalseite (40) offen ist.
3. Beutel nach Anspruch 1, dadurch g e k e n n z e i c h n e t, daß die Verlängerung (41) durch Je einen Leimstreifen (47) oder eine Klebelasche an der unteren und an der oberen Beutelschmalseite (34,4o) mit der benachbarten Papierlage verbunden ist und die hierdurch gebildete zweite Tasche (44) zu einer Beutellängsseite hin offen ist.
4. Beutel nach Anspruch 3, dadurch g e k e n n z e i c h n e t.
daß mindestens ein weiterer Leimstreifen (47) in Beutelquerrichtung in Abstand von den Beutelschmalseiten (34,40) zwisohen der Verlängerung (41) und der benachbarten Papierlage vorgesehen ist.
5. Beutel nach Anspruch 1, dadurch g e k e n n z e i o h n e t daß an der Verlängerung (41 oder 52) ein gegebenenfalls durch Perforation (P) abtrennbares Deckblatt (45) vorgesehen ist.
6. Beutel nach Anspruch 1, dadurch g e k e n n z e i c h n e t daß ein gegebenenfalls durch Perforation (P) abtrennbares Deckblatt (45) an dem Umschlag (37) der ersten Lage (31) vorgesehen ist.
7. Beutel nach den Ansprüchen 5 und 6, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , daß das Deckblatt (45) durch einen weiten Falz (49.) mit einem Teil der Verlängerung (41) verbunden ist.
8. Beutel nach Anspruch 1, dadurch g e k e n n z e ic h n e t daß die Verlängerung (41) für die Tasche (44) am Umschlag (37) der ersten Lage (31) vorgesehen ist.
9. Beutel nach Anspruch 1, dadurch g e k e n n z e i c h n e t daß die Verlängerung (52) filr die Tasche (44) am Umschlag (51) der zweiten Lage (32) vorgesehen ist.
10-. Beutel flach Anspruch 1, dadurch g e k e n n z e i c h n e t, daß die zweite Lage (32) die Verlängerung (41) aufweist und nach fnnen in die Auftragstasche (39) umgeschlagen ist. (Fig. 4-6)
11. Beutel nach Anspruch 1, dadurch g e k e n n z e i c h n e t, daß der Umschlag (37,51) der ersten und/odet zweiten Lage (51,32) mit einer Verlängerung (41,52) versehen ist, dadurch eine für sich allein oder beide Verlängerungen (41,52) die zweite Tasche (44) gebildet ist und daß diese zweite Tasche durch Perforationen (P) die benachbart der Verleimung (38,38') am Umschlag (37,51) vorgesehen sind, die zweite Tasche (44) abtrennbar ist.
12. Beutel nach den Ansprüchen 2 oder 3 und 11, dadurch g e k e n nz e i c h n e t, daß die zweite Tasche (44) von einer Verlängerung (41 oder 52) gebildet ist, wobei ein Teil (41'52') dieser Verlängerung, auf die übrige Verlängerung (41,52) umgeschlagen und über Beimstreifen (42,43 bzw. 4?) mit dieser verbunden ist.
13.Beutel nach Anspruch 6 und 12, dadurch g e k e n n z e i c hn e t, daß die Verlängerung (52) am Umschlag (51) der zweiten Lage (32) vorgesehen ist, während am Umschlag (37) der ersten Lage (31) das Deckblatt (45) angeordnet ist.
14.Beutel nach den Ansprüchen 5 und 11, dadurch g e k e n nz e i c h n e t, daß die Tasche (44) durch Verlängerungen (41,52) am Umschlag (37,51) beider Lagen (31,32) gebildet ist und an der Verlängerung (41) der ersten Lage (31) das Deckblatt (45) angeordnet ist, welches auf die Außenseite der ersten Lage (31) umgeschlagen und mit der Außenseite über eine Verleimung (46) verbunden ist.
15.Beutel nach Anspruch 11 und 12, dadurch g e k e n n z e i c hn e t, daß durch zweimaliges Falzen einer Verlängerung (41) oder durch einmaliges Falzen einer Verlängerung (41 oder 52) der einen Papierlage (31 oder 32) und die Verlängerung (52 oder 41) der anderen Papierlage (32 oder 31) drei weitere Papierlagen (41,41', 41" bzw. 41,52,52' bzw. 41,41',52) gebildet sind, von denen die beiden äußeren Lagen (41,41' bzw. 41,52) durch den zweiten Falz (56) der einen Verlängerung (41) oder durch einen Längsleimstreifen (65) und alle Lagen an ihren Sdimalseiten unter einander durch Querleimstreifen (47,54) verbunden sind, wobei in der Nähe des ersten Falzes (55,64) der einen Verlängerung (41,52) in der äußeren Lage (41,41', 52) derselben ein sich parallel zum Falz (55,64) erstreckender Schlitz (57) vorgesehen ist, derart, daß durch die drei Papierlagen der Verlängerungen) (41,52) zwei Taschen (44,58) gebildet sind, die beide zu einer Längsseite des Beutels hin offen sind.
16. Beutel nach Anspruch 15, dadurch g e k e n n z e i c h -n e t , daß der Schlitz (57) eine Länge aufweist, die etwas größer ist als die Länge der Bilder (59) und daß an den Enden des Schlitzes (57) zwei Querleimstreifen (60) vorgesehen sind, die die äußere Lage (41,41', 52) mit der mittleren (4111, 52t) verbinden.
17. Beutel nach Anspruch 15 und 16, dadurch g ek e n n z e i c hn e t , daß die mittlere Lage(41'1, 522) eine geringere Breite aufweist als die beiden äußeren Lagen,die Querleimstreifen (60) sich Jedoch über die ganze Breite der geschlitzten äußeren Lage (41,412, 52) erstrecken.
18. Beutel nach Anspruch 15 oder 16, dadurch g e k e n n z e i c hn e t , daß zwischen dem Schlitz (57) und dem ersten Falz (55,64) der einen Verlängerung (41,52) ein sich parallel zu diesem erstreckender Längsleimstreifen (63) vorgesehen ist, der die mittlere Lage (41", 522) mit der geschlitzten äußeren Lage (41,41',52) verbindet.
19. Beutel nach Anspruch 5 und 15, dadurch g e k e n n z e i c h -n e t , daß an der zweiten Verlängerung (52) ein mit diesem über einen Falz (66) verbundenes gegebenenfalls dadurch eine Perforation (P) abtrennbares Deckblatt (45) vorgesehen ist.
20. Beutel nach Anspruch 15, dadurch g e k e n n z e i c h n e t, daß die Verlängerung(en) (41,52) durch Perforationen (P) mit dem Umschlag dzw. den Umschlägen (37,51) verbunden sind.
21. Beutel nach Anspruch 3 und/oder einem der vorhergehenden Ansprüche , dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß die Breite (b) einer zur Längskante des Beutels hin offenen zweiten Tasche (44) kleiner ist als die Beutelbreite (B) und der restliche Teil der Verlängerung (41,52) als Verschlußlasche rür die zweite Tasche ausgebildet ist.
22. Beutel nach den Ansprüchen 15 bis 19 , dadurch g e k e n nz e i c h n e t , daß der Beutel (23) nur aus der zweimal gefalzten Verlängerung (41) besteht und an der freien Längskante derselben eine durch einen dritten Falz mit der Verlängerung verbundene Verschlußklappe (67) vorgesehen ist.
(Fig. 23,24).
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