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DE19815387A1 - Wandkalender - Google Patents

Wandkalender

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Publication number
DE19815387A1
DE19815387A1 DE1998115387 DE19815387A DE19815387A1 DE 19815387 A1 DE19815387 A1 DE 19815387A1 DE 1998115387 DE1998115387 DE 1998115387 DE 19815387 A DE19815387 A DE 19815387A DE 19815387 A1 DE19815387 A1 DE 19815387A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
calendar
folded
block
pages
back box
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1998115387
Other languages
English (en)
Inventor
Juergen Tepe
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
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Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE1998115387 priority Critical patent/DE19815387A1/de
Publication of DE19815387A1 publication Critical patent/DE19815387A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42DBOOKS; BOOK COVERS; LOOSE LEAVES; PRINTED MATTER CHARACTERISED BY IDENTIFICATION OR SECURITY FEATURES; PRINTED MATTER OF SPECIAL FORMAT OR STYLE NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; DEVICES FOR USE THEREWITH AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; MOVABLE-STRIP WRITING OR READING APPARATUS
    • B42D5/00Sheets united without binding to form pads or blocks
    • B42D5/04Calendar blocks

Landscapes

  • Cartons (AREA)
  • Making Paper Articles (AREA)

Abstract

Wandkalender zum Selbstanfertigen, bestehend aus bedruckbaren Seiten mit Randperforation, einer Bindemöglichkeit und einer im Rückenkarton eingearbeiteten Aufhängevorrichtung, der mit den heute im Büro oder am Heimcomputer üblicherweise vorhandenen Möglichkeiten wie Textverarbeitungs- oder Grafikprogramm, einem Drucker für die Einzelblattverarbeitung und einer Heftklammernzange herstellbar ist.

Description

Die Erfindung betrifft einen Kalender entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
In den letzten Jahren werden von immer mehr Herstellern Vordrucke für Wandkalender angeboten, die mit persönlichen Bildern beklebt und an Freunde oder Verwandte verschenkt werden können. Dazu werden meist Fotos aber auch selbstgemalte Bilder verwendet.
Mit der zunehmenden Verbreitung von Digitalkameras, Scannern, Computern und Farbdruckern ist es oft nicht mehr notwendig und in vielen Fällen gar nicht mehr ohne weiteres möglich, die traditionellen Fotoabzüge im Labor herstellen zu lassen um sie dann auf die Kalenderblätter zu kleben. Mit einer solchen Ausrüstung und der bereits in vielen Varianten erhältlichen Software können die vollständig bedruckten Kalenderblätter in einem Durchgang mit Kalendarium und Bildern hergestellt werden. Lediglich zum Binden der einzelnen Seiten zum Kalenderblock gibt es bisher keine befriedigenden Möglichkeiten. So ist etwa für die Spiralbindung der oben erwähnten Kalendervordrucke eine eigene Stanzvorrichtung notwendig, die bekanntermaßen noch nicht allgemein verfügbar ist.
Als Werbegeschenke von Unternehmen sind seit langem Kalender bekannt, bei denen die einzelnen Kalenderblätter mit Drahtklammern aufeinander geheftet und mit einem Aufhänger versehen werden.
Um die Werbebotschaft des Schenkenden zu gewährleisten, und um nicht die einzelnen Kalenderblätter zusätzlich bedrucken zu müssen, wird meist auf dem Trägerkarton eine Fläche für den Firmeneindruck bereitgestellt, so daß die Botschaft auch nach dem Abreißen der Seiten sichtbar bleibt.
Um die Heftklammern zu verbergen, wird oft ein Textilband oder ein Papierstreifen über den Bund geklebt.
In der Patentanmeldung Akz. 197 35 383.5 wurde ein Umschlag beschrieben, der aus einem bedruckbaren Vorderdeckel und einem mit Selbstklebestreifen versehenen Rückenteil zusammengesetzt werden kann.
Dabei wird der Rückenkarton zunächst mit dem Vorderdeckel, hier also dem vordersten Kalenderblatt verbunden und je nach Bedarf mit den übrigen Seiten zusammengeheftet. Dann wird der Karton, unterhalb der Heftung, auf sich selbst zurück und dann auf die Rückseite des Kalenderblocks gefaltet. Um einen festen Verbund zu schaffen, wird vorgeschlagen, den Karton in der Faltung mit sich selbst und auf der Rückseite mit dem Block zu verkleben. Wenn der Kalender im Gebrauch an einer Aufhängevorrichtung an die Wand gehängt wird, wird durch diese Verklebung verhindert, daß der Kalenderblock durch das Eigengewicht aus dem Wickelfalz herausrutscht. Zum Aufhängen eignet sich hier eine mit einem Selbstklebeetikett verbundene Drahtöse oder Fadenschlinge, die am Rückenkarton unterhalb des oberen Randes angebracht wird.
Nachteile des Standes der Technik
Damit sind auch schon Möglichkeiten angedeutet, mit denen am heimischen Computer ein Wandkalender hergestellt werden kann. Weitere, aus der Buchbinderei bekannte Bindetechniken, erfordern einen noch größeren, handwerklichen- oder Werkzeugaufwand, so daß sie an dieser Stelle nicht weiter berücksichtigt werden müssen. Da also die meisten bisherigen Lösungen zur Herstellung nur in Druckereien oder papierverarbeitenden Betrieben angewandt werden können, bleiben für eine Anfertigung Zuhause lediglich folgende Möglichkeiten:
Das Gestalten und Bedrucken der Seiten kann beispielsweise mit einem heute gängigen Textverarbeitungs- oder Grafikprogramm erfolgen und muß an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt werden. Die fertig bedruckten Seiten werden mit einem Heftgerät auf einen in der Größe zurechtgeschnittenen Rückenkarton geheftet. Der Bund wird, zum Abdecken der Klammern und zum Zusammenfassen der Einzelblätter mit einem Selbstklebeband beklebt. Da sich die Heftklammern durch das Abdeckband abzeichnen, ist diese Lösung für ein hochwertiges Geschenk unbefriedigend. Eine ansprechendere Lösung kann mit dem oben beschriebenen Umschlag (Patentanmeldung Akz. 197 35 383.5) hergestellt werden, bei dem die Heftklammern durch den von vorne nach hinten gefalteten Rückenkarton verdeckt werden. Zum Aufhängen wird eine dazu geeignete Vorrichtung angebracht. Zum Entfernen der veralteten Kalenderseiten müssen diese vom Block abgerissen werden, was an den Klammern zum Einreißen der Seiten führt.
Aufgabe der Erfindung
Aufgabe der Erfindung ist es nun, ein System aus bedruckbaren Kalenderseiten, einer Bindemöglichkeit und einer Aufhängevorrichtung zu schaffen, um mit Computer, Drucker und den im Büro üblichen Hilfsmitteln einen Wandkalender herstellen zu können.
Diese Aufgabe wird durch die Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Vorteile der Erfindung
Computer und Tintenstrahldrucker ermöglichen es bereits heute, im Heimbüro Farbdrucke zu erstellen, die sich auf den ersten Blick nicht von traditionell gedruckten Seiten unterscheiden. Durch die Erfindung ist es möglich, diese, mit persönlichen Bildern und Texten bedruckten Seiten, zu einem Kalender zu binden, der den heute allgemein erwarteten Qualitäten eines Kalenders entspricht.
Bis auf die auf jedem Schreibtisch vorhandene Heftzange sind keine weiteren Werkzeuge notwendig.
Besondere handwerkliche Fähigkeiten sind nicht erforderlich.
Die Herstellung der Einzelteile ist in jeder papierverarbeitenden Stanzerei an den vorhandenen Maschinen durchzuführen.
Damit die einzelnen Seiten sauber vom Block abgetrennt werden können, sind die Seiten am oberen Rand mit einer durchgehenden Perforation versehen.
Ein zusätzlich aufzuklebendes Abdeckband, mit dem die Heftung verdeckt wird, ist nicht notwendig. Zusätzlich zu den Kalenderseiten sind nur der für diesen Zweck vorbereitete Rückenkarton und die Heftklammern erforderlich.
Die Aufhängevorrichtung ist, beispielsweise durch eine Stanzung im Rückenkarton, bereits vorhanden und muß nicht etwa nachträglich aufgebracht werden.
Die Erfindung ist nicht an ein bestimmtes Papierformat gebunden. Sämtliche vom Computerdrucker oder auch Kopierer bedruckbaren Formate können angeboten werden.
Verklebungen, z. B. durch Selbstklebeflächen auf dem Kartonelement ermöglichen eine weitere Festigung des Bundes. Kalender sind ein beliebtes Werbegeschenk für Unternehmen. Da der Rückenkarton, zum Verdecken der Heftklammern grundsätzlich auch auf der Vorderseite des Kalenders sichtbar ist, kann er mit einem Firmenaufdruck versehen werden. Damit kann die Werbebotschaft auch nach Abreißen der Seiten und sogar Mehreren vermittelt werden, dem Gestalter des Kalenders und dem Beschenkten, ohne dabei die Funktion - persönlich gestalteter Wandkalender - zu beeinträchtigen.
Ausführungsbeispiele
Zur Herstellung des Kalenders werden zunächst die einzelnen Seiten am Computer gestaltet und ausgedruckt. Da die Seiten mit einer normalen Büroheftzange verbunden werden sollen, ist es angebracht, lediglich zwölf Seiten und ein Deckblatt zu verwenden. Denkbar wären aber auch jeweils zwei Seiten pro Monat oder für jede Woche oder jeden Tag ein Blatt. Um das saubere Abreißen der veralteten Seiten zu erleichtern, sind die . Blätter am oberen Rand mit einer Perforation 104 versehen, die über die gesamte Breite des Blattes verläuft. Der Abstand der Perforation 104 vom oberen Rand sollte nicht zu groß gewählt werden, um nicht unnötig Druckfläche zu vergeben, da der Bereich oberhalb der Perforation 104 nach Fertigstellung des Kalenders nicht mehr sichtbar ist. Andererseits soll genügend Platz für die Heftung bleiben, da sonst die Gefahr besteht, daß die Seiten nicht an der Perforation 104 sondern an den Drahtklammern abreißen, wenn zu nahe am Rand geheftet wird. Die Heftklammern sollen verdeckt sein. Neben den gestalterischen Gründen bewirkt dies auch einen Schutz vor Verletzungen, wenn die Drahtklammern nicht vollständig geschlossen sind und die Enden nach außen zeigen.
Dazu wird der Rückenkarton Fig. 5 auf der Vorderseite des Kalenders, also auf der ersten Kalenderseite mit dem Deckblatt und den Kalenderblättern zusammengeheftet. Dann wird er, in einer Art Wickelfalz, an für diesen Zweck vorgerillten Faltlinien 101, 102, 103 zunächst zur Heftung hin auf sich selbst und dann nach hinten gefaltet: Fig. 1 + Fig. 2 Die Länge des Rückenkartons Fig. 5 ist dazu um denjenigen Betrag größer als die Länge der Seiten, der für die Befestigung, also die Fläche -105- entsprechend der Breite der Perforation, die Abdeckung der Heftklammern und des Heftbereichs, Fläche -106-, und für die Überdeckung des Schnitts, also der Blockdicke, bezeichnet: Fläche -107-, jeweils notwendig ist. Die erste Faltlinie 101 wird zweckmäßigerweise so angeordnet, daß die Perforationslinien 104 der Blätter unter der Faltkante 101 des Kartons liegen. Die zweite und dritte vorgerillte Faltlinie 102 und 103 bilden nach dem Abwinkeln die Abdeckung -107- der Oberkante des Kalenderblocks. Für einen Wandkalender ist eine Aufhängevorrichtung erforderlich. Dazu kann beispielsweise aus dem nach hinten gefalteten Rückenkarton eine an drei Seiten freigestanzte Lasche -110- mit einem Loch für den Nagel von unten nach oben herausgefaltet werden: Fig. 3 + Fig. 4.
An dieser Lasche an die Wand gehängt, würde sich, ohne weitere Maßnahmen, der Kalenderblock durch sein Eigengewicht aus dem Wickelfalz lösen. Um dies zu verhindern, werden die folgenden Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen:
1. Version mit Klebeflächen:
Um die Aufhängelasche -110- mit der Kalenderrückseite zu verbinden, kann der nach hinten gefaltete Rückenkarton auf den zusammengehefteten Kalenderblock geklebt werden. Diese Verklebung erfolgt im Bereich der Heftklammern oberhalb der Faltlinie der Aufhängelasche -110-. Dadurch wird die Zugbelastung der darunter ausgestanzten Aufhängelasche -110- auf die gesamte Breite der Heftung verteilt. Damit sich der Bund auf der Vorderseite flach an den Kalenderblock anlegt, kann der Karton auch noch bei Bedarf auf der Vorderseite der Heftung mit sich selbst verklebt werden. Fig. 2.
Diese Verklebung läßt sich am einfachsten bewerkstelligen, wenn bereits bei der Herstellung des Kartonzuschnitts Selbstklebestreifen -108- und -109- aufgebracht werden und der Benutzer nur die Abdeckung aus Silikonpapier abziehen muß.
2. Version mit einfacher Überklebung der Heftklammern:
In einer alternativen Lösung Fig. 16 + 17 kann auf den beschriebenen Wickelfalz verzichtet werden, indem zunächst lediglich die bedruckten Kalenderseiten zusammengeheftet werden und der Rückenkarton, an den Rillungen 102 und 103 von hinten nach vorne gefaltet und nur durch die Klebeflächen -108- und -109- am Block befestigt wird. Auf die oben beschriebene Fläche -105- kann hier verzichtet werden, da die Abdeckfläche -106-, mit Klebstreifen -108- versehen, gleichzeitig die Befestigungsfunktion von Rückenkarton an Kalender übernimmt.
3. Version mit durchgesteckter Aufhängelasche:
Das Aufbringen von Selbstklebestreifen verursacht Kosten. Um die Zugbelastung der Aufhängelasche auf den Kalenderblock und die Rückseite der Heftung zu leiten, ohne eine Verklebung vorzusehen, kann folgendermaßen vorgegangen werden: Der Rückenkarton wird auf der Vorder- und Rückseite mit dem Kalenderblock zusammengeheftet. Dazu ist ein längerer Zuschnitt Fig. 6 erforderlich, der von Vorne, an den zusätzlichen Rillungen 122 und 123 über die Kalenderoberkante gefaltet, nach Hinten geführt wird Fig. 7. Da der Karton in diesem Fall zweimal über die Kalenderoberseite gefaltet wird, vergrößert sich die Länge dieses Zuschnitts Fig. 6 um die Dicke des Kalenderblocks -127- und die Breite -129- des vorne für die Heftung vorgesehenen Kartonstreifens sowie den Betrag der daran angefügten Aufhängelasche -120-. Die danach zu erfolgende Heftung erfaßt den Rückenkarton dadurch auf beiden Seiten des Kalenderblocks Fig. 7 + Fig. 8. Eine am oberen bzw. rückseitigen Ende des Kartons vorgesehene Lasche -120-, fast direkt unterhalb der Heftklammern, kann somit die Zugbelastung auf die ganze Heftreihe verteilen. Der Rückenkarton, der zur Abdeckung der Klammern wie in der allgemeinen Ausführung beschrieben an der Rillung 101 und dann an den Rillungen 102 sowie 103 über die Heftung nach hinten gefaltet wird Fig. 9, hat eine Ausstanzung -121-, durch die die Aufhängelasche -120-, etwa rechtwinklig aufgebogen, durchgesteckt wird Fig. 10. Nach oben, also insgesamt um 180 Grad, umgeklappt, hält die Lasche -120- den Rückenkarton am Kalenderblock Fig. 11.
4. Version mit Lochung in den Einzelblättern und Rückenkarton:
Schließlich ist es vorstellbar, daß die Kalenderseiten und der Rückenkarton bereits bei der Herstellung derart mit einer Lochung -130- am oberen Rand versehen werden, daß nach dem Heften und Zurückfalten eine Öffnung durch den gesamten Kalenderblock entsteht, durch die ein Aufhängenagel gesteckt werden kann Fig. 12 + Fig. 13.
5. Version mit über den Kalenderblock verlängerten Rückenkarton:
Die Zugbelastung der Aufhängung kann auch auf die Vorderseite des Kalenderblocks geleitet werden. Dazu wird der Rückenkarton, nach dem Heften und auf sich zurück Falten, nicht direkt an, sondern im Abstand zur oberen Blockkante nach hinten gefaltet, Fläche 141 und lediglich der Karton, oberhalb des Seitenblocks auf der Vorder- und Rückseite der Faltung durchlocht -140- Fig. 14 + Fig. 15. Der Abstand von Blockkante und Faltlinie und jeweils zur Ausstanzung wird wenigstens so groß gewählt, daß eine ausreichend dimensionierte Ausstanzung -140- für den Aufhängehaken nicht durch das Eigengewicht ausreißen kann. Die Ausstanzung -140- des in diesem Fall zweckmäßigerweise festeren und ausreichen steifen Kartons erfolgt bereits bei der Herstellung des Zuschnitts.

Claims (8)

1. Vorrichtung zur Herstellung eines Wandkalenders mit den heute in Büros üblicherweise vorhandenen Mitteln wie beispielsweise Computer mit Drucker und einer Heftklammernzange, bestehend aus bedruckbaren Seiten, einem daran zu befestigenden Rückenkarton sowie einer Aufhängevorrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß die bedruckbaren Seiten am oberen Rand mit einer Perforationslinie (104) versehen sind, der Zuschnitt für den Rückenkarton derart eingerichtet ist, daß er sowohl auf der vorderen wie auf der Rückseite des Kalenderblocks die Heftklammern verdeckt und der Zuschnitt für den Rückenkarton oder dieser Zuschnitt und die einzelnen Kalenderseiten mit einer Aufhängemöglichkeit ausgerüstet ist.
2. Kalender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt des Rückenkartons (Fig. 5) derart ausgebildet ist, daß er (Fig. 2) auf der vorderen Kalenderseite mit dem Block verbunden, an vorgeprägten Linien auf sich zurück gefaltet (101) und über die Kalenderoberkante auf die Rückseite gefaltet werden kann (102, 103).
3. Kalender nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt des Rückenkartons (Fig. 5) auf der, im fertig gebundenen Zustand über der Rückseite der Heftung zu liegen kommenden Fläche, mit einer selbstklebenden Fläche (109) zur Verbindug von Kalenderblock und Rückenkarton versehen ist. 4 Kalender nach einem oder mehreren der oberen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt des Rückenkartons (Fig. 16) derart eingerichtet und mit Klebeflächen (108, 109) versehen ist, daß er zur Abdeckung der Heftung auf die Rückseite des Blocks geklebt (109) und, mit einem vorgerillten Überstand (106, 107) versehen, zur Vorderseite gefaltet (102, 103) und dort mit einer Selbstklebefläche (108) über die Heftklammern geklebt werden kann.
5. Kalender nach einem oder mehreren der oberen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt des Rückenkartons mit einer an drei Seiten freigestanzten, gelochten Aufhängelasche (110) versehen ist, die, nach der Verbindung der Einzelseiten und der Seiten mit dem Rückenkarton, unterhalb der Heftung nach oben aus dem Zuschnitt herausgefaltet werden kann (Fig. 3, Fig. 4).
6. Kalender nach einem oder mehreren der oberen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt des Rückenkartons (Fig. 6) mit einem Überstand (127, 129) versehen, von der Vorderseite des Kalenderblocks an den gerillten Linien (122, 123) nach hinten gefaltet(Fig. 7), an den Flächen (105, 129) mit dem Block zusammengeheftet (Fig. 8) und an den geprägten Linien (101, 102, 103) über die Heftung zurück und nach hinten gefaltet werden kann (Fig. 9).
7. Kalender nach Anspruch 6 und einem oder mehreren weiteren der oberen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rückenkarton am oberen beziehungsweise rückseitigen Ende mit einer angestanzten Aufhängelasche (120) und einem im fertig gefalteten Zustand über der Verbindungsstelle von Rückenkarton und Aufhängelasche zu liegen kommenden Schnitt (121) oder einer langlochförmigen Ausstanzung versehen ist, durch den die Aufhängelasche (120) hindurchgefädelt (Fig. 10) und zur Verriegelung über den Rückenkarton abgewinkelt werden kann (Fig. 11).
8. Kalender nach einem oder mehreren der oberen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt des Rückenkartons und die Seiten des Kalenderblocks derart mit Löchern versehen sind (Fig. 12, Fig. 13), daß nach dem Zusammenheften von Karton und Kalenderseiten und dem Zurück- und nach hinten Falten eine durch alle Schichten reichende Öffnung (130) entsteht, durch die beispielsweise ein Aufhängenagel gesteckt werden kann.
9. Kalender nach einem oder mehreren der oberen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß (Fig. 14, Fig. 15) der Zuschnitt des Rückenkartons derart ausgebildet ist, daß die die Vorderseite der Heftung abdeckende Fläche (141) über die Oberkante des Kalenderblocks hinausragt und der an einer einfachen Rillung nach hinten gefaltete Rückenkarton jeweils mit einer im gefalteten Zustand übereinander zu liegen kommenden Lochung (140) zum Aufhängen versehen sind und sich diese Lochung über der in der Faltung zu liegen kommenden Oberkante des Kalenderblocks befindet.
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