DE2413857C3 - Schachtel für einen fotografischen Film - Google Patents
Schachtel für einen fotografischen FilmInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Schachtel für einen fotografischen Film, mit einer äußeren Dcckelklappe
und einer oder mehreren inneren Deckelklappen, die miteinander überlappt sind, um eine öffnung der
Schachtel zu schließen, wobei die äußere Deckelklappe auf ihrer Außenseite einen Aufdruck aufweist und auf
der Innenseite mit einer Innenklappe verklebt ist.
Schachteln der beschriebenen Art sind bekannt, und zwar nicht nur zum Verpacken von fotografischen
Filmen, sondern auch beispielsweise /um Verpacken von Arzneimitteln (DT-Gbm 18 69 344).
!m allgemeinen führt eine Person, die starkes Interesse am Fotografieren hat. Filme verschiedene··
Arten in mehreren Kameras mit sich, so daß jeweils der für ein bestimmtes /u fotografierendes Objekt bestgeeignete
Film benutzt werden kann.
Häufig wirft der Benutzer der fotografischen Ausrüstung nach dem Laden von Kameras mit
Filmmaterial die Filmschachtel weg, um das Gewicht des Handgepäcks zu reduzieren. Aber auch wenn der
Benutzer die Filmpackungen behält, kann es leicht vorkommen, daß er vergißt, welche Filme sich in den
einzelnen Kameras befinden, beispielsweise, ob in eine bestimmte Kamera ein Schwarzweiß- oder Farbfilm
geladen wurde, welche Empfindlichkeit (z. B. in ASA oder DIN angegeben) und Bildzahl dieser Film hat, wie
das Bildformat ist, wann die Benutzungsdauer des Films abläuft, usw.
Der Fotograf muß natürlich die genannten Daten kennen, wenn er Fotografien der bestmöglichen
Qualität erzielen will. Vorsichtige Fotografen machen sich daher im allgemeinen Notizen über den jeweils
verwendeten Film, damit die genannten Daten jederzeit genau festgestellt werden können. Dies erfordert jedoch
eine beträchtliche Aufmerksamkeit und zusätzlichen Arbeitsaufwand, und der Fotograf muß außerdem noch
darauf achten, daß er die Notizen nicht verliert.
Die beschriebenen Schwierigkeiten und Nachteile bergen um so mehr die Gefahr unerwünschter
Fehlleistungen beim Fotografieren in sich, je größer die Anzahl der verwendeten Kameras ist.
Es ist bekannt, bestimmte Daten des in einer bestimmen Kamera verwendeten Films, insbesondere
die Filmempfindlichkeit, an einer Merk- oder Einstell· skala der Kamera einzustellen. Häufig wird jedoch
dieses Einstellen vergessen oder fehlerhaft vorgenommen, oder die Einstellung wird beim Gebrauch der
Kamera versehentlich verändert. Außerdem ist normalerweise nur eine einzige derartige Merk- oder
Einstellskala vorgesehen, und zwar für die Empfindlichkeit, so daß andere wichtige Angaben, beispielsweise die
zulässige Benutzungsdauer des Filmes, die Anzahl der auf dem RIm befindlichen Bilder oder das Filmfabrikat,
nicht festgehalten werden und leicht in Vergessenheit geraten.
Die Erfindung geht von der Aufgabe aus, alle für das Fotografieren wesentlichen Daten des Films in bequemer,
einfacher und gegen Irrtümer und unbeabsichtigte Veränderung sicherer Weise an der Kamera festzulegen.
Zur Lösung dieser Aufgabe dient nach der Erfindung eine Schachtel der eingangs angegebenen Art, die
dadurch gekennzeichnet ist, daß der Aufdruck wenigstens drei Angaben über den Film aufweist, und zwar
Schwarzweiß- oder Farbfilm. Anzahl der Bilder und Empfindlichkeit, daß die Innenseite der Deckelkhippe
eine Klebeschicht aufweist, die mit einem Deckblatt abgedeckt ist, und daß die Dcckelklappe über eine
Schwächungslinie mit der angrenzenden Schachtelwand verbunden ist.
Der wesentliche Schrill der Erfindung besieht somit darin, daß als Teil der Filmverpackung ein an der
Kamera leicht anbringbarer Informationsträger vorgesehen wird. Bei der erfindungsyemäßen Schachtel kann
somit dieser Teil, der alle für das Fotografieren wichtigen Angaben über den Film enthält, leicht
abgetrennt und mittels der Klebschicht an dem Gehäuse der mit dem Film zu ladenden Kamera angebracht
werden.
Es ist zwar bereits eine Verkaufspackung bekannt (DT-Gbm 72 08 190), an der ein überstehendes flächiges
Abreißteil mit aufgedruckten Informationen mittels einer Perforation od. dgl. leicht abreißbar angebracht
ist, doch dient dieses Abreißteil nur als Merkhilfe für die Nachbeschaff jng des Packungsinhaltes und ist nicht mit
einer Klebschicht versehen.
Es ist ferner bekannt, bei Verpackungen einen Klarsichtteil an einem mit Klebstoff beschichteten
Flanschrand auf einem Karton zu befestigen, der einen Abschluß der Verpackung bildet; dabei kann auch die
Klebstoffschicht mit einem ablösbaren Deckblatt versehen sein, damit die Klarsichtteile für sich gestapelt
werden können, ohne miteinander zu verkleben. Dabei ist jedoch nicht an die einfache Übertragung eines
Informationsinhaltes an einen anderen Gegenstand gedacht.
Angesichts dieser an sich bekannten Einzelmerkmale wird Patentschutz nur für die im kennzeichnenden Teil
des Anspruches enthaltenen Merkmale in ihrer erfindungswesentlichen Kombination begehrt.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen in Verbindung mit der Zeichnung
näher beschrieben. Es zeigt
F i g. 1 eine perspektivische Darstellung der Schachtel für einen fotografischen Film,
Fig.2 einen Schnitt im wesentlichen nach der Linie
H-II der Fig. 1 bei einer abgewandelten Ausführungsform der Schachtel für einen fotografischen Film, und
Fig.3 eine Draufsicht auf zwei Paare von Deckelklappen
der in Fig.2 gezeigten Schachtel in flacher Abwicklung zur Darstellung der Innenseite der
Klappen.
Fig. 1 der Zeichnungen zeigt eine sechsflächige Schachtel 10 für einen fotografischen Film, die aus
Papier hergestellt ist. Die Schachtel weist wenigstens
zwei Deckelklappen oder Stücke 20, 20' auf, die einander überlappen und miteinander verklebt sind, um
eine öffnung 10' der Schachtel an ihrem oberen Abschnitt zu schließen; diese Klappen wtrden aufgerissen
und öffnen sich rechts bzw. links, wenn der Film (nicht gezeigt) aus der Schachtel herausgenommen wird.
Der Zustand, in welchem die Klappen offen sind, ist in den Fig. 1 und 2 gezeigt. Es ist nicht erforderlich, daß
die beiden Klappen 20, 20' dieselbe Form haben ; so ist bei der Schachtel nach Fig. I die äußere Klappe 20
allgemein rechteckig, während die andere Klappe 20', die innen liegt, allgemein dreieckig ausgebildet und
kleiner ist als die erstgenannte Klappe. In der Ausführungsform der Fig. 2 weist die Schachtel 10 ein
zweites Paar Klappen 21, 2V auf, die an ihrem oberen Abschnitt im wesentlichen dieselbe Form haben, wie am
besten aus F i g. 3 ersichtlich ist.
In der bevorzugten Ausführungsform weist die am weitesten nach außen gelegene Klappe 20 eier beiden
Klappenpaare auf ihrer Außenseite 20;i eine Angabe 22
auf. ob der in der Schachtel gelagerte Film ein Schwarz-Weiß-Film oder ein Farbfilm ist oder »Blackand-White«
oder »Color«, eine Angabe 24 hinsichtlich des Bildformats und der Anzahl der Bilder oder
»35/36EXP«, eine Angabe 26 hinsichtlich der Empfindlichkeit
oder »ASA 100 DIN 21« und eine Angabe 28 hinsichtlich der Lebensdauer des Films; außerdem ist an
dem I.cerraum der Außenseite der Klappe 20 noch ein Raum Ϊ0 /ur Aufzeichnung des Datums, an welchem mit
dem Fotografieren begonnen wurde, und ein Raum 32 zur Aufzeichnung von Notizen für das Fotografieren
vorgesehen. Mit Bezug auf diese Angaben ist zu sagen, daß es in der Technik bekannt ist, daß die meisten
herkömmlichen Filmschachteln ähnliche Angaben aufweisen, jedoch sind deren Angaben getrennt auf der
Oberseite, der Unterseite und auf den gegenüberliegenden Seiten der herkömmlichen Schachtel vorgesehen
und nicht auf einer ihrer Seiten, insbesondere auf der Außenseite des Deckels 20 zusammengefaßt. Es ist
ersichtlich, daß die relativen Lagen der Angaben 22 bis 28 und der Räume 30, 32 nach Belieben verändert
werden können und daß statt der einzelnen Wörter der Angaben 22 bis 28 jeweils andere Wörter mit demselben
Sinn verwendet werden können, während wenigstens die drei Angaben 22, 24 und 26 nicht weggelassen
werden dürfen, sondern klar auf der Außenklappe 20 erscheinen müssen, da diese Angaben 22, 24 und 26
notwendige Informationen für das Fotografieren sind. Die Klappe 20 ist auf ihrer Innenseite mit einer noch zu
beschreibenden Klebschicht versehen, damit sie nach dem Abtrennen der Klappe entlang ihrer Faltkante 12
auf das Kameragehäuse aufgeklebt werden kann.
Die Fig. 2 und 3 zeigen die Klebschicht 40 sowie ein
Deckblatt 42, das gegebenenfalls auf der Klebeschicht aufgebracht sein kann. Die Schicht 40 ist entweder auf
der gesamten Innenseite 206 der Außenklappe 20 oder auf einem Teil dieser Innenseite aufgebracht. Eine
solche Schicht ermöglicht, wie oben beschrieben, das Anbringen der Klappe 20 an dem Gehäuse der Kamera,
sowie auch ein Aufkleben auf die andere Klappe 20' des Paares äußerer und innerer Klappen, wenn der Film
verwahrt werden und in der Filmschachtel gehalten werden muß. In Anbetracht des oben Gesagten ist es
erforderlich, daß die Schicht mit Bezug auf einen Gegenstand aus Papier, Leder oder Metall klebfähig ist
und sich auch leicht von diesem Gegenstand entfernen läßt. Es werden hier keine besonderen Arten dieser
Schicht im einzelnen beschrieben, da sie in der Technik hinreichend bekannt sind; so sind verschiedene Arten
der sogenannten »druckempfindlichen Klebstoffe« verwendbar.
Das Deckblaii 42 wird derart auf die Schicht
aufgelegt, daß es ihre Außenseite vollständig abdeckt und schützt. Wenn das Blatt 42 so aufgelegt wird, wie am
besten aus F i g. 3 ersichtlich, dann wird auf das Blatt 42 eine weitere Klebschicht 44 teilweise aufgebracht, um
ein Ankleben der Außenklappe 20 an die Innenklappe 20' zu bewirken, so daß der Film durch die Klappen der
Schachtel 10 in ihr gehalten werden kann. Das Deckblatt 42 wird von der Schicht 40 abgezogen, wenn
die entlang ihrer Faltkante 12 abgetrennte Klappe 20 auf einen Teil der Kamera aufgebracht wird.
Es wird vorzugsweise entlang der Faltkante 12 der Außenklappe 20 eine Schwächungslinie 14 zur Erleichterung
des Abtrennens der Klappe von der Schachtel vorgesehen, wie ζ B. eine perforierte Linie oder eine
Kerblinie. Derartige Einrichtungen werden vorzugsweise auf der Außenseite in enger Nachbarschaft der
Faltkante der Klappe 20 vorgesehen, wie durch die punktierte Linie in Fig. 3 gezeigt. Wenn derartige
Einrichtungen vorgesehen sind, kann die Klappe leicht entlang ihrer Faltkante abgetrennt und mit der auf der
Innenseite der Klappe gebildeten Schicht auf einen Teil oder das Gehäuse der Kamera aufgeklebt werden, in
welche der Film eingelegt wird. Demzufolge kann jeder, der mehrere Kameras mit sich führt, leicht die Arten der
Filme erkennen, welche in jede Kamera eingelegt sind. Ihm ist auch ungeachtet der Anzahl der Kameras eine
große Mühe in Verbindung mit dem Fotografieren abgenommen. Außerdem kann er gegebenenfalls Ort,
Datum und weitere notwendige Informationen hinsichtlich des Fotografierens in dem Raum aufzeichnen, der
auf der auf jede Kamera aufgeklebten Klappe vorgesehen ist, was beim späteren Entwickeln des
benutzten Films eine Hilfe ist.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (1)
- Patentanspruch:Schachtel für einen fotografischen Film, mit einer lußeren Deckelklappe und einer oder mehreren inneren Deckelklappen, die miteinander überlappt lind, um eine öffnung der Schachtel zu schließen, wobei die äußere Deckelklappe auf ihrer Außenseite einen Aufdruck aufweist und auf der Innenseite mit einer Innenklappe verklebt ist, dadurch ge- ίο kennzeichnet, daß der Aufdruck wenigstens drei Angaben über den Film enthält, und zwar Schwarzweiß- oder Farbfilm, Anzahl der Bilder und Empfindlichkeit, daß die Innenseite der Deckelklappe (20) eine Klebschicht (40) aufweist, die mit einem Deckblatt (42) abgedeckt ist, und daß die Deckellclappo über eine Schwächungslinie (14) mit der angrenzenden Schachtelwand verbunden ist.
Applications Claiming Priority (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
JP3628973 | 1973-03-26 | ||
JP3628973U JPS529399Y2 (de) | 1973-03-26 | 1973-03-26 |
Publications (3)
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DE2413857A1 DE2413857A1 (de) | 1974-10-10 |
DE2413857B2 DE2413857B2 (de) | 1976-11-25 |
DE2413857C3 true DE2413857C3 (de) | 1977-07-14 |
Family
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