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DE2413857C3 - Schachtel für einen fotografischen Film - Google Patents

Schachtel für einen fotografischen Film

Info

Publication number
DE2413857C3
DE2413857C3 DE19742413857 DE2413857A DE2413857C3 DE 2413857 C3 DE2413857 C3 DE 2413857C3 DE 19742413857 DE19742413857 DE 19742413857 DE 2413857 A DE2413857 A DE 2413857A DE 2413857 C3 DE2413857 C3 DE 2413857C3
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
film
box
flap
camera
flaps
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19742413857
Other languages
English (en)
Other versions
DE2413857B2 (de
DE2413857A1 (de
Inventor
Anmelder Gleich
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from JP3628973U external-priority patent/JPS529399Y2/ja
Application filed by Individual filed Critical Individual
Publication of DE2413857A1 publication Critical patent/DE2413857A1/de
Publication of DE2413857B2 publication Critical patent/DE2413857B2/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2413857C3 publication Critical patent/DE2413857C3/de
Expired legal-status Critical Current

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Description

Die Erfindung betrifft eine Schachtel für einen fotografischen Film, mit einer äußeren Dcckelklappe und einer oder mehreren inneren Deckelklappen, die miteinander überlappt sind, um eine öffnung der Schachtel zu schließen, wobei die äußere Deckelklappe auf ihrer Außenseite einen Aufdruck aufweist und auf der Innenseite mit einer Innenklappe verklebt ist.
Schachteln der beschriebenen Art sind bekannt, und zwar nicht nur zum Verpacken von fotografischen Filmen, sondern auch beispielsweise /um Verpacken von Arzneimitteln (DT-Gbm 18 69 344).
!m allgemeinen führt eine Person, die starkes Interesse am Fotografieren hat. Filme verschiedene·· Arten in mehreren Kameras mit sich, so daß jeweils der für ein bestimmtes /u fotografierendes Objekt bestgeeignete Film benutzt werden kann.
Häufig wirft der Benutzer der fotografischen Ausrüstung nach dem Laden von Kameras mit Filmmaterial die Filmschachtel weg, um das Gewicht des Handgepäcks zu reduzieren. Aber auch wenn der Benutzer die Filmpackungen behält, kann es leicht vorkommen, daß er vergißt, welche Filme sich in den einzelnen Kameras befinden, beispielsweise, ob in eine bestimmte Kamera ein Schwarzweiß- oder Farbfilm geladen wurde, welche Empfindlichkeit (z. B. in ASA oder DIN angegeben) und Bildzahl dieser Film hat, wie das Bildformat ist, wann die Benutzungsdauer des Films abläuft, usw.
Der Fotograf muß natürlich die genannten Daten kennen, wenn er Fotografien der bestmöglichen Qualität erzielen will. Vorsichtige Fotografen machen sich daher im allgemeinen Notizen über den jeweils verwendeten Film, damit die genannten Daten jederzeit genau festgestellt werden können. Dies erfordert jedoch eine beträchtliche Aufmerksamkeit und zusätzlichen Arbeitsaufwand, und der Fotograf muß außerdem noch darauf achten, daß er die Notizen nicht verliert.
Die beschriebenen Schwierigkeiten und Nachteile bergen um so mehr die Gefahr unerwünschter Fehlleistungen beim Fotografieren in sich, je größer die Anzahl der verwendeten Kameras ist.
Es ist bekannt, bestimmte Daten des in einer bestimmen Kamera verwendeten Films, insbesondere die Filmempfindlichkeit, an einer Merk- oder Einstell· skala der Kamera einzustellen. Häufig wird jedoch dieses Einstellen vergessen oder fehlerhaft vorgenommen, oder die Einstellung wird beim Gebrauch der Kamera versehentlich verändert. Außerdem ist normalerweise nur eine einzige derartige Merk- oder Einstellskala vorgesehen, und zwar für die Empfindlichkeit, so daß andere wichtige Angaben, beispielsweise die zulässige Benutzungsdauer des Filmes, die Anzahl der auf dem RIm befindlichen Bilder oder das Filmfabrikat, nicht festgehalten werden und leicht in Vergessenheit geraten.
Die Erfindung geht von der Aufgabe aus, alle für das Fotografieren wesentlichen Daten des Films in bequemer, einfacher und gegen Irrtümer und unbeabsichtigte Veränderung sicherer Weise an der Kamera festzulegen.
Zur Lösung dieser Aufgabe dient nach der Erfindung eine Schachtel der eingangs angegebenen Art, die dadurch gekennzeichnet ist, daß der Aufdruck wenigstens drei Angaben über den Film aufweist, und zwar Schwarzweiß- oder Farbfilm. Anzahl der Bilder und Empfindlichkeit, daß die Innenseite der Deckelkhippe eine Klebeschicht aufweist, die mit einem Deckblatt abgedeckt ist, und daß die Dcckelklappe über eine Schwächungslinie mit der angrenzenden Schachtelwand verbunden ist.
Der wesentliche Schrill der Erfindung besieht somit darin, daß als Teil der Filmverpackung ein an der Kamera leicht anbringbarer Informationsträger vorgesehen wird. Bei der erfindungsyemäßen Schachtel kann somit dieser Teil, der alle für das Fotografieren wichtigen Angaben über den Film enthält, leicht abgetrennt und mittels der Klebschicht an dem Gehäuse der mit dem Film zu ladenden Kamera angebracht werden.
Es ist zwar bereits eine Verkaufspackung bekannt (DT-Gbm 72 08 190), an der ein überstehendes flächiges Abreißteil mit aufgedruckten Informationen mittels einer Perforation od. dgl. leicht abreißbar angebracht ist, doch dient dieses Abreißteil nur als Merkhilfe für die Nachbeschaff jng des Packungsinhaltes und ist nicht mit einer Klebschicht versehen.
Es ist ferner bekannt, bei Verpackungen einen Klarsichtteil an einem mit Klebstoff beschichteten Flanschrand auf einem Karton zu befestigen, der einen Abschluß der Verpackung bildet; dabei kann auch die Klebstoffschicht mit einem ablösbaren Deckblatt versehen sein, damit die Klarsichtteile für sich gestapelt werden können, ohne miteinander zu verkleben. Dabei ist jedoch nicht an die einfache Übertragung eines Informationsinhaltes an einen anderen Gegenstand gedacht.
Angesichts dieser an sich bekannten Einzelmerkmale wird Patentschutz nur für die im kennzeichnenden Teil des Anspruches enthaltenen Merkmale in ihrer erfindungswesentlichen Kombination begehrt.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen in Verbindung mit der Zeichnung näher beschrieben. Es zeigt
F i g. 1 eine perspektivische Darstellung der Schachtel für einen fotografischen Film,
Fig.2 einen Schnitt im wesentlichen nach der Linie H-II der Fig. 1 bei einer abgewandelten Ausführungsform der Schachtel für einen fotografischen Film, und
Fig.3 eine Draufsicht auf zwei Paare von Deckelklappen der in Fig.2 gezeigten Schachtel in flacher Abwicklung zur Darstellung der Innenseite der Klappen.
Fig. 1 der Zeichnungen zeigt eine sechsflächige Schachtel 10 für einen fotografischen Film, die aus Papier hergestellt ist. Die Schachtel weist wenigstens
zwei Deckelklappen oder Stücke 20, 20' auf, die einander überlappen und miteinander verklebt sind, um eine öffnung 10' der Schachtel an ihrem oberen Abschnitt zu schließen; diese Klappen wtrden aufgerissen und öffnen sich rechts bzw. links, wenn der Film (nicht gezeigt) aus der Schachtel herausgenommen wird. Der Zustand, in welchem die Klappen offen sind, ist in den Fig. 1 und 2 gezeigt. Es ist nicht erforderlich, daß die beiden Klappen 20, 20' dieselbe Form haben ; so ist bei der Schachtel nach Fig. I die äußere Klappe 20 allgemein rechteckig, während die andere Klappe 20', die innen liegt, allgemein dreieckig ausgebildet und kleiner ist als die erstgenannte Klappe. In der Ausführungsform der Fig. 2 weist die Schachtel 10 ein zweites Paar Klappen 21, 2V auf, die an ihrem oberen Abschnitt im wesentlichen dieselbe Form haben, wie am besten aus F i g. 3 ersichtlich ist.
In der bevorzugten Ausführungsform weist die am weitesten nach außen gelegene Klappe 20 eier beiden Klappenpaare auf ihrer Außenseite 20;i eine Angabe 22 auf. ob der in der Schachtel gelagerte Film ein Schwarz-Weiß-Film oder ein Farbfilm ist oder »Blackand-White« oder »Color«, eine Angabe 24 hinsichtlich des Bildformats und der Anzahl der Bilder oder »35/36EXP«, eine Angabe 26 hinsichtlich der Empfindlichkeit oder »ASA 100 DIN 21« und eine Angabe 28 hinsichtlich der Lebensdauer des Films; außerdem ist an dem I.cerraum der Außenseite der Klappe 20 noch ein Raum Ϊ0 /ur Aufzeichnung des Datums, an welchem mit dem Fotografieren begonnen wurde, und ein Raum 32 zur Aufzeichnung von Notizen für das Fotografieren vorgesehen. Mit Bezug auf diese Angaben ist zu sagen, daß es in der Technik bekannt ist, daß die meisten herkömmlichen Filmschachteln ähnliche Angaben aufweisen, jedoch sind deren Angaben getrennt auf der Oberseite, der Unterseite und auf den gegenüberliegenden Seiten der herkömmlichen Schachtel vorgesehen und nicht auf einer ihrer Seiten, insbesondere auf der Außenseite des Deckels 20 zusammengefaßt. Es ist ersichtlich, daß die relativen Lagen der Angaben 22 bis 28 und der Räume 30, 32 nach Belieben verändert werden können und daß statt der einzelnen Wörter der Angaben 22 bis 28 jeweils andere Wörter mit demselben Sinn verwendet werden können, während wenigstens die drei Angaben 22, 24 und 26 nicht weggelassen werden dürfen, sondern klar auf der Außenklappe 20 erscheinen müssen, da diese Angaben 22, 24 und 26 notwendige Informationen für das Fotografieren sind. Die Klappe 20 ist auf ihrer Innenseite mit einer noch zu beschreibenden Klebschicht versehen, damit sie nach dem Abtrennen der Klappe entlang ihrer Faltkante 12 auf das Kameragehäuse aufgeklebt werden kann.
Die Fig. 2 und 3 zeigen die Klebschicht 40 sowie ein Deckblatt 42, das gegebenenfalls auf der Klebeschicht aufgebracht sein kann. Die Schicht 40 ist entweder auf der gesamten Innenseite 206 der Außenklappe 20 oder auf einem Teil dieser Innenseite aufgebracht. Eine solche Schicht ermöglicht, wie oben beschrieben, das Anbringen der Klappe 20 an dem Gehäuse der Kamera, sowie auch ein Aufkleben auf die andere Klappe 20' des Paares äußerer und innerer Klappen, wenn der Film verwahrt werden und in der Filmschachtel gehalten werden muß. In Anbetracht des oben Gesagten ist es erforderlich, daß die Schicht mit Bezug auf einen Gegenstand aus Papier, Leder oder Metall klebfähig ist und sich auch leicht von diesem Gegenstand entfernen läßt. Es werden hier keine besonderen Arten dieser Schicht im einzelnen beschrieben, da sie in der Technik hinreichend bekannt sind; so sind verschiedene Arten der sogenannten »druckempfindlichen Klebstoffe« verwendbar.
Das Deckblaii 42 wird derart auf die Schicht aufgelegt, daß es ihre Außenseite vollständig abdeckt und schützt. Wenn das Blatt 42 so aufgelegt wird, wie am besten aus F i g. 3 ersichtlich, dann wird auf das Blatt 42 eine weitere Klebschicht 44 teilweise aufgebracht, um ein Ankleben der Außenklappe 20 an die Innenklappe 20' zu bewirken, so daß der Film durch die Klappen der Schachtel 10 in ihr gehalten werden kann. Das Deckblatt 42 wird von der Schicht 40 abgezogen, wenn die entlang ihrer Faltkante 12 abgetrennte Klappe 20 auf einen Teil der Kamera aufgebracht wird.
Es wird vorzugsweise entlang der Faltkante 12 der Außenklappe 20 eine Schwächungslinie 14 zur Erleichterung des Abtrennens der Klappe von der Schachtel vorgesehen, wie ζ B. eine perforierte Linie oder eine Kerblinie. Derartige Einrichtungen werden vorzugsweise auf der Außenseite in enger Nachbarschaft der Faltkante der Klappe 20 vorgesehen, wie durch die punktierte Linie in Fig. 3 gezeigt. Wenn derartige Einrichtungen vorgesehen sind, kann die Klappe leicht entlang ihrer Faltkante abgetrennt und mit der auf der Innenseite der Klappe gebildeten Schicht auf einen Teil oder das Gehäuse der Kamera aufgeklebt werden, in welche der Film eingelegt wird. Demzufolge kann jeder, der mehrere Kameras mit sich führt, leicht die Arten der Filme erkennen, welche in jede Kamera eingelegt sind. Ihm ist auch ungeachtet der Anzahl der Kameras eine große Mühe in Verbindung mit dem Fotografieren abgenommen. Außerdem kann er gegebenenfalls Ort, Datum und weitere notwendige Informationen hinsichtlich des Fotografierens in dem Raum aufzeichnen, der auf der auf jede Kamera aufgeklebten Klappe vorgesehen ist, was beim späteren Entwickeln des benutzten Films eine Hilfe ist.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

Claims (1)

  1. Patentanspruch:
    Schachtel für einen fotografischen Film, mit einer lußeren Deckelklappe und einer oder mehreren inneren Deckelklappen, die miteinander überlappt lind, um eine öffnung der Schachtel zu schließen, wobei die äußere Deckelklappe auf ihrer Außenseite einen Aufdruck aufweist und auf der Innenseite mit einer Innenklappe verklebt ist, dadurch ge- ίο kennzeichnet, daß der Aufdruck wenigstens drei Angaben über den Film enthält, und zwar Schwarzweiß- oder Farbfilm, Anzahl der Bilder und Empfindlichkeit, daß die Innenseite der Deckelklappe (20) eine Klebschicht (40) aufweist, die mit einem Deckblatt (42) abgedeckt ist, und daß die Deckellclappo über eine Schwächungslinie (14) mit der angrenzenden Schachtelwand verbunden ist.
DE19742413857 1973-03-26 1974-03-22 Schachtel für einen fotografischen Film Expired DE2413857C3 (de)

Applications Claiming Priority (2)

Application Number Priority Date Filing Date Title
JP3628973 1973-03-26
JP3628973U JPS529399Y2 (de) 1973-03-26 1973-03-26

Publications (3)

Publication Number Publication Date
DE2413857A1 DE2413857A1 (de) 1974-10-10
DE2413857B2 DE2413857B2 (de) 1976-11-25
DE2413857C3 true DE2413857C3 (de) 1977-07-14

Family

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