DE2337689A1 - Dreipunkt-sicherheitsgurtsystem fuer fahrzeuge, insbesondere kraftfahrzeuge - Google Patents
Dreipunkt-sicherheitsgurtsystem fuer fahrzeuge, insbesondere kraftfahrzeugeInfo
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Description
OPEL
Patentanmeldung 16. Juli 1973
Anmelderin: ADAM OPEL AKTIENGESELLSCHAFT, RÜSSELSHEIM (HESSEN)
Dreipunkt-Sicherheitsgurtsystem für
Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge
Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge
Die Erfindung bezieht sich auf ein Dreipunkt-Sicherheitsgurtsystem
für Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge, bestehend aus einem Schultergurt und einem Beckengurt, dessen
einer Festpunkt an der zugeordneten Fahrzeugtür und dessen zweiter Festpunkt etwa in der Fahrzeugmitte seitlich des
Sitzes liegt, und wobei der Beckengurt zwecks Freigabe des Ein- bzw. Ausstiegs nach vorn bewegbar ist.
Sitzes liegt, und wobei der Beckengurt zwecks Freigabe des Ein- bzw. Ausstiegs nach vorn bewegbar ist.
Es hat sich in der Praxis gezeigt, daß viele Autofahrer das Anlegen von Sicherheitsgurten wegen der damit verbundenen
Unannehmlichkeiten (zahlreiche Handgriffe beim Ein- und Aussteigen) ablehnen. Diese ablehnende Haltung der Autofahrer richtet sich vielfach sogar gegen den Einbau eines Sicher-
Unannehmlichkeiten (zahlreiche Handgriffe beim Ein- und Aussteigen) ablehnen. Diese ablehnende Haltung der Autofahrer richtet sich vielfach sogar gegen den Einbau eines Sicher-
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- 2 - ORIGINAL IMSPECTED
heitsgurtsystems überhaupt. Da es andererseits aufgrund
einer Vielzahl von Versuchen als erwiesen gilt, daß Sicherheitsgurte
das Verletzungsrisiko bei Unfällen wesentlich herabmindern, hat man Gurtsysterne entwickelt, die sich selbsttätig
an den Körper des Fahrzeuginsassen anlegen bzw. von ihm lösen oder bei denen das Anlegen bzw· Lösen durch lediglich
einen einzigen Handgriff ausgelöst wird. Im ersten Fall spricht man von passiven Gurtsystemen, während Gurtsysteme
der letztgenannten Art als semi-passive Gurtsysteme bezeichnet werden.
Bei einem durch die Zeitschrift "Product Licensing Index",
September 1971 bekanntgewordenen semi-passiven Gurtsystem
der eingangs genannten Art mündet der Beckengurt türseitig in einen automatischen Gurtaufroller. An der Armaturentafel ist
links (bezogen auf das Gurtsystem des Fahrersitzes) ein Haken angebracht, in den der Beckengurt zwecks Freigabe des Ein-
und Ausstiegs eingehängt werden kann. Die dazu erforderliche Längenänderung (Verlängerung) des Beckengurtes wird durch
den türseitigen Gurtaufroller ermöglicht, indem dieser aufgewickeltes
Gurtband gegen geringfügigen Federwiderstand freigibt. Das Lösen dieses bekannten semi-passiven Gurtsystems
erfolgt somit durch einen einzigen Handgriff, nämlich das Einhängen des Beckengurtes in den erwähnten Haken.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die Betätigung eines Gurtsystems der eingangs bezeichneten bzw. der im Vor-
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stellenden beschriebenen Art weiter zu vereinfachen, so daß
das An- und Ablegen der Gurte vollkommen selbsttätig erfolgt, und es sich somit um ein passives Gurtsystem handelt. Dieses
Ziel wird gemäß dem Grundgedanken der Erfindung in. einfacher Weise dadurch erreicht, daß an der zugeordneten Fahrzeugtür
ein an sich bekannter, längs einer in oder an der Fahrzeugtür diagonal angeordneten Führungsschiene verschiebbarer
Schlitten derart an dem Beckengurt angreift, daß dieser beim Öffnen der Fahrzeugtür durch den Schlitten im wesentlichen
an der Fahrzeugtür anliegend selbsttätig nach schräg vorn oben bewegbar ist. Das bei dem bekannten Gurtsystem bisher
von Hand vorzunehmende Vorwärtsbewegen und anschließende Einhängen des Beckengurtes wird nun durch den Schlitten übernommen,
der den Beckengurt auch in der vorderen Endposition hält, so daß ein Einhängen nicht mehr erforderlich ist. Das
erfindungsgemäße Gurtsystem kann also ohne einen einzigen Handgriff an- und abgelegt werden.
Es ist zwar ebenfalls durch die bereits erwähnte Zeitschrift "Product Licensing Index", September 1971 bereits bekanntgeworden,
das untere Ende des Beckengurtes an einem längs der Fahrzeugtür diagonal verschiebbaren Schlitten zu befestigen.
Ks kann aber dadurch keine Freigabe des Ein- und Ausstiegs in dem Maße bewirkt werden wie bei der bekannten Ausführungsform,
bei der der Beckengurt am Armaturenbrett eingehängt wird. Die vorliegende Erfindung vereinigt nun die Vorteile der
beiden bekannten Ausführungen, wobei gleichzeitig deren Nachteile vermieden werden.
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Zur vorteilhaften Ausgestaltung des Grundgedankens der Erfindung wird im einzelnen vorgeschlagen, daß am Schlitten ein
parallel geführter Gurttragarm angelenkt ist, der mit seinem freien Ende am Beckengurt angreift, wobei zweckmäßig am freien
Ende des Gurttragarmes eine Umlenköse angeordnet ist, durch die der Beckengurt hindurchläuft. Der bei der bekannten Ausführungsform
von Hand vorgenommene Einhängvorgang des Beckengurtes wird somit in vollkommener Weise durch den erfindungsgemäßen
parallelgeführten Tragarm ersetzt.
Da zu der Vorwärtsbewegung des Beckengurtes eine entsprechende Längung desselben Voraussetzung ist, sieht die Erfindung weiterhin
vor, daß der Beckengurt zumindest an einem seiner beiden unteren Festpunkte in einem automatischen Gurtaufroller
einmündet. Eine optimale Freigabe des Ein- und Ausstiegs läßt sich nach einem weiteren Merkmal der Erfindung dadurch
erreichen, daß der Festpunkt des Schultergurtes an der Fahrzeugtür liegt und der Beckengurt an seinem fahrzeugmittigen
Festpunkt in einen automatischen Gurtaufroller einmündet. Bei geöffneter Fahrzeugtür ist somit der Fahrzeuginnenraum im Bereich
der Sitze vollkommen von den die Bewegungsfreiheit behindernden
Gurten geräumt. Es ist aber auch denkbar - wie an sich bekannt - den Festpunkt des Schultergurtes in die
Fahrzeugmitte zu legen und den Beckengurt an seinem türseitigen Festpunkt in einen automatischen Gurtaufroller einmünden
zu lassen.
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Weiterhin erscheint es zur Erleichterung der erforderlichen Längenänderungen der Gurte zweckmäßig, wenn Schultergurt und
Beckengurt in an sich bekannter Weise durch ein gemeinsames Gurtband gebildet sind, das durch eine Umlenköse an einem
der beiden unteren Festpunkte hindurchgeführt ist, und an der Umlenköse ein gemeinsames Gurtband angreift, das in
den automatischen Gurtaufroller einmündet. Dadurch wird eine weitere Verbesserung der Hebelverhältnisse hinsichtlich der
Betätigung des türseitigen Festpunktes erreicht.
Selbstverstadnlich schließt die Erfindung nicht aus, daß der
Schlitten durch einen bei Türbetätigung in Gang setzbaren motorischen Antrieb, z. B. Elektromotor, bewegbar sein kann.
Um den technischen und kostenmäßigen Aufwand möglichst gering zu halten und um von eventuellen Störungen eines elektrischen
Antriebs unabhängig zu sein, wird indessen erfindungsgemäß vorgezogen, daß der Schlitten in Öffnungsrichtung durch die
vom Fahrzeuginsassen auf die Fahrzeugtür ausgeübte mechanische Energie und in Schließrichtung durch vorgespannte Federmittel
bewegbar ist. Nach einer denkbaren Ausführungsform kann die Rückstellung des Schlittens derart bewerkstelligt
werden, daß der Schlitten am freien Ende eines Gurtbandes befestigt ist, das in einen an der Fahrzeugtür angeordneten
automatischen Gurtaufroller einmündet. Aus Platzgründen wird jedoch bevorzugt, daß am Schlitten ein Seitzug angreift, der
auf einer am unteren Ende der Führungsschiene an der Fahrzeugtür angeordneten Seilrolle mittels einer vorgespannten
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Aufrollerfeder aufrollbar ist. Der Seilzug ist über eine Umlenköse
am Schlitten geführt und greift an einem von zweien der Parallelführung des Gurttragarmes dienenden Parallelführungsarmen
an. Dadurch liegt der Gurttragarm in der Betriebsstellung des Gurtsystems stets eng an der Fahrzeugtür
an.
Hinsichtlich der mechanischen Betätigung des Schlittens in Öffnungsrichtung des Gurtsystems sieht die Erfindung analog
vor, daß am Schlitten ein zweiter Seilzug angreift, der durch die vom Fahrzeuginsassen auf die Fahrzeugtür bei deren Öffnung
ausgeübte mechanische Energie betätigbar ist, wobei zweckmäßig der zweite Seilzug über eine zweite Umlenkrolle
am Schlitten geführt ist und ebenfalls an einem der Par a I.IeI-führungsarme
angreift. Bei öffnung der Tür werden dadurch zunächst die Parallelarme, d. h. der Gurttragarm an die Tür
bewegt und dann erst der Schlitten in der Führungsschiene nach oben gezogen.
Ein weiteres wesentliches Merkmal der Erfindung besteht darin, daß der zweite Seilzug und damit der Schlitten durch einen
Flaschenzug betätigbar ist, wobei vorzugsweise der Flaschenzug aus zwei Reihen von Rollen besteht, welche Rollenreihen
jeweils auf einer gemeinsamen Achse im Abstand voneinander angeordnet und von dem zweiten Seilzug umschlungen sind,
dessen Ende anschließend, vorzugsweise über eine Zugfeder an der Scharniersäule befestigt ist und daß die eine Rollen-
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reihe in der Scharniersäule und die andere Rollenreihe in oder an der Fahrzeugtür angeordnet ist. Bei Öffnung der Fahrzeugtür
verändert sich daraufhin die Distanz zwischen den Achsen der beiden Rollenreihen, wobei sich der am Schlitten
angreifende Seilzug entsprechend der Anzahl der Rollen um ein Vielfaches der Distanzänderung der Rollenachsen verkürzt.
Der vom Schlitten längs der Fahrzeugtür zurückzulegende Weg ist also in einfacher Weise durch die Anzahl der Rollen des
Flaschenzuges variierbar bzw. bestimmt.
Das Grundprinzip der im Vorstehenden behandelten Ausführungsform besteht zusammengefaßt darin, daß der türseitige untere
Festpunkt des Beckengurtes unverrückbar festliegt und der Beckengurt während der Verschiebung des Schlittens die am
Ende des Gurttragarmes angebrachte Umlenköse durchläuft. Der Grundgedanke der Erfindung läßt sich jedoch durchaus auch
in anderer Weise zweckmäßig ausgestalten, z. B. dadurch, daß der Beckengurt in an sich bekannter Weise mit seinem türseitigen
Ende an dem Schlitten angreift und der fahrzeugmittige Festpunkt des Beckengurtes von Hand lösbar und an der Fahrzeug-Lenkvorrichtung
oder in der Nähe derselben befestigbar ist. Auch dadurch kann eine optimale Freigabe des Ein- und
Ausstiegs erreicht werden. Selbstverständlich ist es im Rahmen des vorstehenden Erfindungsgedankens denkbar, den fahrzeugmittigen
Festpunkt aus seiner Verankerung etwa durch Öffnen einer Sperre zu lösen und ihn anschließend frei in den
Bereich des Lenkrades zu seiner vorderen Befestigungsstelle
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zu bewegen. Erfindungsgemäß wird jedoch bevorzugt, den lösbaren
fahrzeugmittigen Festpunkt an einem aus einem automatischen Gurtaufroller herausziehbaren Gurtband zu befestigen
und den Gurtaufroller in an sich bekannter Weise etwa in Fahrzeugmitte neben dem Sitz ortsfest anzuordnen. Dies hat
den Vorteil, daß der zweite Festpunkt einerseits gegen ruckartige Belastungen durch die Sperre des Gurtaufrollers gesichert
ist, andererseits sich aber zwecks Lösung des Gurtsystems ohne weiteres aus dem Gurtaufroller herausziehen
läßt. Außerdem wird durch den Gurtaufroller das Anlegen des Gurtsystems vereinfacht.
Eine besonders leichte Betätigung des Schlittens läßt sich nach einem weiteren Merkmal der Erfindung dadurch erreichen,
daß der Schlitten als Kugelbüchse ausgebildet und auf einer stangenförmigen Führungsschiene verschiebbar angeordnet ist.
Die Rückstellung des Schlittens in seine untere Endstellung kann wiederum entweder durch Gurtband und Gurtaufroller oder
durch einen drehfederbeaufschlagten Seilzug bewerkstelligt werden.
Ein weiterer Vorschlag der Erfindung geht dahin, daß der lösbare zweite Festpunkt als an dem Lenkrad oder in der Nähe
desselben aufsteckbare Umlenköse ausgebildet ist. Vorzugsweise soll er auf die Nabe des Lenkrades aufsteckbar sein. Im einzelnen
kann die Lenkradnabe eine Vertiefung aufweisen, in der ein Aufsteckbolzen oder -dorn angeordnet ist und das mit
dem Aufsteckbolzen bzw. -dorn kooperierende Teil des zweiten
lösbaren Festpunktes kann entsprechend als Aufsteckhülse ausgebildet
sein.
Um ein Benutzen des Fahrzeuges bei abgelegtem Gurtsystem zu verhindern, kann nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung
beim Aufstecken des zweiten lösbaren Festpunktes am Lenkrad oder in der Nähe desselben ein Schalter betätigbar sein,
der eine Unterbrechung der Zündung bewirkt.
Die Erfindung ist nun anhand von Ausführungsbeispielen in der Zeichnung veranschaulicht und in der nachstehenden
Ze iciinungsbe schrei bung näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Personenwagenkarosserie mit Blick
in den Fahrgastraum in perspektivischer Ansicht,
Fig. 2 die Einzelheit A aus Fig. 1 in vergrößerter Darstellung (in Draufsicht),
Fig. 3 den Gegenstand aus Fig. 2 im vertikalen Längsschnitt (Linie III - III in Fig. 2),
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Fig. 4 einen Schnitt längs derLinie IV - IV in Fig. 2 in gegenüber Fig. 3 etwas abgewandelter
Ausführung,
Fig. 5 den Schlitten (Einzelheit B) aus Fig. 1 in Draufsicht,
Fig. 6 den Gegenstand aus Fig. 5, teilweise in Seitenansicht, teilweise im Schnitt,
Fig. 7 den Gegenstand aus Fig. 5 und 6 in Pfeilrichtung C (Fig. 5) gesehen,
Fig. 8 den Gegenstand nach Fig. 5 bis 7 im Längsschnitt (ohne Ösen),
Fig. 9 das Teil nach Fig. 8 im teilweisen Querschnitt (Linie IX- IX in Fig. 8),
Fig. 10 eine andere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Gurtsystems anhand einer Darstellung
entsprechend Fig. 1,
Fig. 11 die Gurtbetätigungsvorrichtung nach Fig. 10
in Seitenansicht (bei geschlossener Fahrzeugtür),
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Fig. 12 den Gegenstand von Fig. 11 in Pfeilrichtung A in Fig. 11 (Draufsicht),
Fig. 13 den Gegenstand von Fig. 11 und 12 in Pfeilrichtung B in Fig. 11 und
Fig. 14 einen Schnitt längs der Linie XIV - XIV in Fig. 13.
Nach Fig. 1 und IO bezeichnet 10 das Dach, 11 die Motorhaube,
12, 13 die beiden Vordersitze, 14 die Windschutzscheibe, 15 die linke (geöffnete) Fahrzeugtür, 16 den Einstieg, 17 das
Armaturenbrett, 18 bis 20 Bedienungspedale, 21 den Kardantunnel, 22 den Getriebetunnel mit Schalthebel 23 und 24 das
Lenkrad eines Personenkraftfahrzeuges.
Ein in Fig. 1 in gelöster Stellung gezeigtes Dreipunkt-Sicherheitsgurt
system besteht aus einem Schultergurt 25 und einem Beckengurt 26. Schulter- und Beckengurt 25, 26 werden
durch ein zusammenhängendes Gurtband gebildet, das durch eine Umlenköse 27 hindurchgeführt ist. Wie insbesondere aus Fig. 2
iind 4 erkennbar und weiter unten noch näher ausgeführt, ist
die Umlenköse 27 Bestandteil des mit 28 bezeichneten fahrzeugmittigen
unteren Festpunktes des Gurtsystems, der in den
Darstellungen nach Fig. 1 und 3 in der Nabe 29 des Lenkrades
24 lösbar befestigt ist. Wie weiterhin aus Fig. 1 und 4 er-
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sichtlich, greift an einer weiteren öse 30 des Festpunktes
28 ein Gurtband 31 an, das in einem am Kardantunnel 21 befestigten automatischen Gurtaufroller 32 einmündet.
Das obere Ende des gemeinsamen Gurtbandes 25, 26 greift wie Fig. 1 weiterhin zeigt - am Fensterrahmen 33 der Tür
an, während das andere Gurtende an einem, insbesondere aus Fig. 5 bis 7 ersichtlichen Schlitten 34 befestigt ist. Am
anderen Ende des Schlittens 34 greift ein Gurtband 35 an, das in einen am unteren Ende der Tür 15 befestigten automatischen
Gurtaufroller 36 einmündet. Von der Befestigungsstelle des Gurtaufrollers 36 geht eine in Fig. 1 durch das
Gurtband 35 verdeckte und daher gestrichelt angedeutete Führungsschiene 37 aus und nimmt über die Fläche der Tür 15 einen
diagonalen Verlauf bis zu dem Endpunkt in dem sich in der Darstellung von Fig. 1 der Schlitten befindet. Der Schlitten
34 ist längs der Führungsschiene 37 verschiebbar.
Aus Fig. 5 bis 9 geht hervor, daß der Schlitten 34 aus einer Kugelbüchse besteht, die auf der stangenförmigen Führungsschiene
37 ohne nennenswerten Widerstand hin- und hergleiten kann. Wie aus Fig. 5 bis 7 ersichtlich, ist auf der Kugelbüchse
eine doppelte Öse 38 aufgeschweißt, in deren vertikalen Teil 39 der Beckengurt 26 mittels einer Öse 40 und in
deren horizontalen Teil das Gurtband 36 eingehängt ist. Aus Fig. 7 geht die Befestigung der Führungsschiene 37 an der
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Fahrzeugtür 15 hervor. Mit der Führungsschiene ist zu diesem
Zweck mittels eines Zylinderstiftes 42 ein Winkelstück 13 verbunden,
welches - das Türblech 44 untergreifend - an diesem angeschraubt ist.
Aus Fig. 2 bis 4 ist nun die Gestaltung des fahrzeugmittigen unteren Festpunktes 28 näher erkennbar. Er besteht aus zwei
Blechteilen 45, 46 mit den Ösen 27 und 30. An den Blechteilen 45, 46 ist unten eine Aufsteckhülse 47 mittels einer Schraube
48 befestigt. Die Schraube 48 mündet oben in ein knopfartiges Betätigungsteil 49 ein.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 3 ist die Befestigungsschraube der Aufsteckhülse 47 als Kopfschraube ausgebildet
und mit 48a beziffert. Auch das hier mit 49a bezeichnete knopfartige Betätigungsteil weicht in seiner Ausgestaltung
geringfügig von der Ausführungsform nach Fig. 4 ab. Wie weiterhin aus Fig. 3 ersichtlich, ist in einer Ausnehmung 50 der
Lenkradnabe 29 ein Aufsteckbolzen 51 in nicht näher gezeigter Weise befestigt, auf der der Festpunkt 28 mittels seiner Aufsteckhülse
47 aufgesteckt ist. Weiterhin ist in der Nabe 29 des Lenkrades 24 ein Schalter 52 angeordnet, der beim Aufstecken
der Aufsteckhülse 47 von dieser betätigt wird und daraufhin die Zündung des Fahrzeuges unterbricht.
Die Wirkungsweise des erfindungsgemäßen semi-passiven Gurt-
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systems ist nun folgende: Bei der aus Fig. 1 ersichtlichen Ausgangslage ist der Einstieg zum Sitz 12 optimal freigegeben.
Der auf dem Sitz 12 befindliche Fahrer kann nun die Tür 15 schließen, wobei der Schlitten 34 mit dem daran angreifenden
Gurt 26 selbsttätig durch das leicht vorgespannte Gurtband 35 in seine untere Endstellung am Gurtaufroller 36 bewegt
wird. Zum vollständigen Anlegen des Gurtsystems ist lediglich noch ein Lösen des Festpunktes 28 von der Lenkradnabe
29 erforderlich, worauhin der Festpunkt 28 durch das ebenfalls vorgespannte Gurtband 31 selbsttätig in seine untere
Endstellung am Gurtaufroller 32 gezogen wird. Die Gurte 25, (Schulter-, Beckengurtteil) liegen nun lose aber direkt am
Körper des Fahrers an.
Beim Aussteigen wird zunächst der Festpunkt 28 (Umlenköse 27) in die Lenkradnabe 29 gesteckt. (Es muß dabei nur die Federkraft
des Gurtaufrollers 32 überwunden werden). Anschließend
kann die Tür 15 geöffnet werden, wobei sich der Schlitten 34 mit dem Festpunkt vom Beckengurtteil 26 durch die sich
ergebende Längenänderung zwischen Festpunkt, Fensterrahmen und Umlenköse 27 im Lenkrad 24 automatisch auf der Führungsschiene
37 von der Ausgangsposition am Gurtaufroller 36 nach der aus Fig. 1 ersichtlichen Position bewegt. Die letztere
Position erreicht der Schlitten 34 erst bei vollständig geöffneter Tür 15.
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Bei der Ausführungsform nach Fig. 10 bis 14 besteht das Gurtsystem - ähnlich wie nach Fig. 1 - aus einem gemeinsamen
Gurtband 25a, 26a, das durch eine Umlenköse 27a hindurchläuft, an der ein weiteres Gurtband 31a angreift. Die
Gurtbänder 26a, 31a bilden den Beckengurt, während als Schultergurt der Gurtteil 25a fungiert. Das Gurtsystem 25a,
26a, 31a weist einen unteren Festpunkt 53 an der Fahrzeugtür 15 und einen oberen Festpunkt 54 am Fensterrahmen 55 auf.
Ein dritter Festpunkt liegt fahrzeugmittig am Kardantunnel
21 und wird durch einen Gurtaufroller 32a verkörpert, in den das Gurtband 31a einmündet.
Weiterhin aus Fig. 10 erkennbar ist eine an der Tür 15 diagonal angebrachte Führungsschiene 56, auf der ein Schlitten 57
verschiebbar angeordnet ist. An dem Schlitten 57 sind an Punkten 58, 59 zwei Parallelführungsarme 60, 61 angelenkt, an
deren Enden 62, 63 wiederum ein Gurttragarm 64 gelenkig befestigt ist. Am Ende des Gurttragarmes 64 befindet sich eine
Umlenköse 65, durch die das Gurtband 25a, 26a hindurchgeführt ist. Die Teile 56 bis 65 sind im einzelnen insbesondere aus
der vergrößerten Darstellung von Fig. 11 bis 14 ersichtlich.
Am unteren Ende der Führungsschiene 56 ist eine im einzelnen
in Fig. 11 und 13 gezeigte Seilspule 66 gelagert, die mittels Aufrollerfeder 67 unter Spannung gehalten wird. Auf der Seilspule
66 ist ein Seilzug 68 aufgewickelt, der durch eine am Schlitten gelagerte Umlenkrolle 69 umgelenkt wird und mit
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seinem Ende an dem Parallelfuhrungsarm 61 angreift. Ein
zweiter Seilzug 70 wird am Schlitten 57 über eine Umlenkrolle
71 geführt und greift ebenfalls am Parallelfuhrungsarm 61 an. Der zweite Seilzug 70 dient zur Betätigung des Schlittens
57 bzw. des Gurtsystems 25a, 26a, 31a in die aus Fig. 1 ersichtliche
obere-bzw. Lösestellung, wohingegen der Seilzug
die Rückstellung des Schlittens 57 in seine Endstellung am unteren Ende der Führungsschiene 56 bewirken soll. Bei dieser
Stellung des Schlittens 57, die nur bei geschlossener Fahrzeugtür 15 erreicht werden kann, liegt das Gurtsystem
25a, 26a, 31a am Körper des Fahrzeuginsassen an.
Aus Fig. 11 und 12 geht nun im einzelnen die Betätigung des zweiten Seilzuges 70 und damit des Schlittens 57 in die aus
Fig. 10 ersichtliche obere Endstellung hervor. Zu diesem Zweck ist ein Flaschenzug vorgesehen, der aus zwei Rollenreihen
72, 73 mit jeweils gemeinsamer Achse 74 bzw. 75 besteht. Die eine Rollenreihe 72 ist an der Fahrzeugtür 15 gelagert, während
die andere Rollenreihe 73 in der Scharniersäule 76 angeordnet ist. Wie aus Fig. 11 erkennbar, bestehen die beiden Rollenreihen
72, 73 jeweils aus drei nebeneinanderliegenden Rollen 77, 78, 79 bzw. 80, 81, 82, um die der Seilzug 70 herumgelegt
ist. Bevor der Seilzug 70 auf die Rollen 77 bis 82 gelangt, wird er noch durch eine in einem abgewinkelten Teil 83 der
Führungsschiene 56 gelagerte Umlenkrolle 84 umgelenkt. In dem abgewinkelten Teil 83 der Führungsschiene ist des weiteren die
bereits erwähnte Achse 74 der Rollenreihe 72 befestigt. Das
die Seilrolle 79 (und damit den Flaschenzug 72, 73) in Pfeilrichtung
85 verlassende Ende des Seilzuges 70 ist nicht unmittelbar an der Scharniersäule 76 befestigt, sondern greift
zuvor an einer Zugfeder (nicht gezeigt) an, welche ihrerseits mit ihrem anderen Ende an der Scharniersäule 76 angebracht
ist.
Aus Fig. 13 und 14 ist nun im einzelnen die Ausbildung und Lagerung des Schlittens 57 erkennbar. Er weist vier Rollen
auf, von denen in Fig. 13 und 14 jeweils zwei zu sehen und mit 86 bis 88 bezeichnet sind. Die im Schnitt (Fig. 14)
U-förmig ausgebildete Führungsschiene 56 ist an den Enden ihrer U-Schenkel nach innen abgewinkelt, so daß die Rollen
86 bis 88 und damit der Schlitten 57 beidseitig sowie oben und unten geführt ist.
Die beschriebene Gurtbetätigungsvorrichtung arbeitet wie folgt. Wie aus Fig. 12 ersichtlich, vergrößert sich bei Öffnung der
Fahrzeugtür 15 der Abstand a zwischen den beiden Achsen 74, 75 der Rollenreihen 72, 73. Bei geschlossener Fahrzeugtür 15
(dick ausgezogene Linien) weisen die beiden Rollenreihen 72, 73 ihren kleinstmöglichen, mit a* bezeichneten Abstand auf.
Bei um einen Winkel von 60° geöffneter Fahrzeugtür dagegen (strichpunktierte Linien) hat sich der Abstand bereits auf den
Betrag a„ vergrößert. Die durch den Flaschenzug 72, 73 bewirkte
tatsächliche Verkürzung des Seilzuges 70 und damit der
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vom Schlitten 57 während des Türöffnungsvorganges zurückgelegte
Weg ergibt sich dabei aus der Differenz (z. B. ao - a1)
der jeweiligen Rollenreihenabstände, multipliziert mit der Anzahl der Rollen des Flaschenzuges (im vorliegenden Fall. 6).
Beträgt also z. B. die Abstandsdifferenz a„ - a.. = 83 mm,
so legt der Schlitten 57 dabei einen Weg von 83 χ 6 = 498 mm zurück. Der vom Schlitten 57 zurückzulegende Weg ist zwar im
wesentlichen durch die Türabmessungen vorgegeben. Auch dem Anfangs- und Endabstand (a.. bzw. a„) zwischen den beiden
Rollenreihen 72, 73 sind in der Regel enge konstruktive Grenzen gesetzt. Aus den gegebenen konstruktiven Verhältnissen
läßt sich in einfacher Weise die Anzahl der benötigten Rollen des Flaschenzuges 72, 73 ermitteln.
Da der Seilzug 70 - wie bereits erwähnt - an dem Parallelführungsarm
61 angreift, werden zu Beginn des Türöffnungsvorganges zunächst die Parallelführungsarme 60, 61 und damit
auch der Gurttragarm 64 an die Fahrzeugtür 15 bewegt. Erst bei weiterer Türöffnungsbewegung wird der Schlitten 57 in
der Führungsschiene 56 nach schräg oben bis in seine aus Fig. 10 ersichtliche Endstellung gezogen, bei der das Gurtsystem
gelöst ist und den Ein- bzw. Ausstieg freigibt.
Bei Schließung der Fahrzeugtür 15 gibt der Flaschenzug 72, 73 nach und nach den Seilzug 70 wieder frei; und der Schlitten
kann wieder in seine untere Ausgangsposition, bei der das Gurtsystem am Fahrzeuginsassen anliegt, zurücklaufen. Unter-
1Q
stützt wird diese Abwärtsbewegung des Schlittens 57 durch den Seilzug 68 bzw. die in Aufrollrichtung vorgespannte Seilrolle
66 des Seilzuges 68. Da auch der Seilzug 68 (ebenso wie der zweite Seilzug 70 ) am Parallelführungsarm 61 angreift, wird
bei der Rückstellbewegung zuerst der Gurttragarm 64 nach
unten geschwenkt, ehe der Schlitten 57 in Bewegung gerät. Duch die beschriebene Schlittenbetätigung wird der Gurttragarm
immer in einer günstigen Position in bezug auf den Fahrzeuginsassen gehalten, gibt für diesen Bewegungsfreiheit
und kann sich den verschiedenen Sitzpositionen anpassen.
Einer eventuellen Überbelastung des Seilzuges 70, die z. B. bei ruckartiger Öffnung der Fahrzeugtür 15 denkbar wäre, ist
dadurch vorgebeugt, daß der Seilzug 70 - wie bereits oben erwähnt - nicht unmittelbar an der Scharniersäule 76 angreift,
sondern mittelbar über eine nachgiebige Feder.
Die Erfindung beschränkt sich keineswegs auf ein Dreipunkt-Gurt system der in Fig. 10 dargestellten Art. Vielmehr ist
sie z. B. auch auf ein Gurtsystem anwendbar, bei dem - wie
in Fig. 10 durch gestrichelte Linien 89, 90 angedeutet - der Schultergurt in Fahrzeugmitte, etwa an einer Rückenlehnen-
\rerlängerung, befestigt ist.
Pat entansprüche 509807/0468
Claims (1)
- PatentansprücheDreipunkt-Sicherheitsgurtsystem für Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge, bestehend aus einem Schultergurt und einem Beckengurt, dessen einer Festpunkt an
der zugeordneten Fahrzeugtür und dessen zweiter Festpunkt etwa in der Fahrzeugmitte seitlich des Sitzes liegt, und wobei der Beckengurt zwecks Freigabe des Ein- und Ausstiegs nach vorn bewegbar ist,dadurch gekennzeichnet, daß an der zugeordneten Fahrzeugtür (15) ein an sich bekannter, längs einer in
oder an der Fahrzeugtür diagonal angeordneten Führungsschiene (37, 56) verschiebbarer Schlitten (34, 57)
derart an dem Beckengurt (26, 26a) angreift, daß dieser beim Öffnen der Fahrzeugtür durch den Schlitten im wesentlichen an der Fahrzeugtür anliegend selbsttätig nach schräg vorn oben bewegbar ist (Fig. 1 und 10).Dreipunkt-Sicherheitsgurtsystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß am Schlitten (57) ein
parallel geführter Gurttragarm (64) angelenkt ist, der mit seinem freien Ende (65) am Beckengurt (26a)
angreift (Fig. 10 bis 13).- 21 -509807/04683. Dreipunkt-Sicherheitsgurtsystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß am freien Ende des Gurttragarmes (64) eine Umlenköse (65) angeordnet ist, durch die der Beckengurt (26a) hindurchläuft (Fig. 10).4. Dreipunkt-Sicherheitsgurtsystem nach den Ansprüchen 1 bis 3,dadurch gekennzeichnet, daß der Beckengurt (26, 26a) zumindest an einem seiner beiden unteren Festpunkte in einen automatischen Gurtaufroller (32, 32a) einmündet.5. Dreipunkt-Sicherheitsgurtsystem nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß Schultergurt (25, 25a) und Beckengurt (26, 26a) in an sich bekannter Weise durch ein gemeinsames Gurtband gebildet sind, das durch eine Umlenköse (27, 27a) an einem der beiden unteren Festpunkte hindurchgeführt ist.6. Dreipunkt-Sicherheitsgurtsystem nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß an der Umlenköse (27, 27a) ein gemeinsames Gurtband (31, 31a) angreift, das in den automatischen Gurtaufroller (32, 32a) einmündet.- 22 -509807/04687. Dreipunkt-Sicherheitsgurtsystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 4 bis 6,dadurch gekennzeichnet, daß der Festpunkt (33, 54) des Schultergurtes (25, 25a) in der Fahrzeugtür (15) liegt und der Beckengurt (26, 26a) an seinem fahrzeugmittigen Festpunkt in einen automatischen Gurtaufroller (32, 32a) einmündet.8. Dreipunkt-Sicherheitsgurtsystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 4 bis 6,dadurch gekennzeichnet, daß der Festpunkt des Schultergurtes (89) in der Fahrzeugmitte liegt und der Beckengurt an seinem türseitigen Festpunkt in einen automatischen Gurtaufroller einmündet (Fig. 10).9. Dreipunkt-Sicherheitsgurtsystem nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche,dadurch gkennzeichnet, daß der Schlitten (34, 57) durch einen bei Türbetätigung in Gang setzbaren motorischen Antrieb, z. B. Elektromotor, bewegbar ist.10. Dreipunkt-Sicherheitsgurtsystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9,dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (57) in Öffnungsrichtung durch die vom Fahrzeuginsassen auf die Fahrzeugtür (15) ausgeübte mechanische Energie und in Schließrichtung durch vorgespannte Federmittel (67) bewegbar ist.- 23 509807/0468- 23 -11. Dreipunkt-Sicherheitsgurtsystem nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (57) am freien Ende eines Gurtbandes befestigt ist, das in einen an der Fahrzeugtür angeordneten automatischen Gurtaufroller einmündet.12. Dreipunkt-Sicherheitsgurtsystem nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß am Schlitten (57) ein Seilzug (68) angreift, der auf einer am unteren Ende der Führungsschiene (56) an der Fahrzeugtür (15) angeordneten Seilrolle (66) mittels einer vorgespannten Aufrollerfeder (67) aufrollbar ist (Fig. 10 bis 14).13. Dreipunkt-Sicherheitsgurtsystem nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Seilzug (68) über eine Umlenkrolle (69) am Schlitten (57) geführt ist und an einem (61) von zweien der Parallelführung des Gurttragarmes dienenden Parallelführungsarmen (60, 61) angreift (Fig. 11 bis 13).14. Dreipunkt-Sicherheitsgurtsystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 10 bis 13,dadurch gekennzeichnet, daß am Schlitten (57) ein zweiter Seilzug (70) angreift, der durch die vom Fahrzeuginsassen auf die Fahrzeugtür (15) bei deren öffnung ausgeübte mechanische Energie betätigbar ist.- 24 -509807/046815. Dreipunkt-Sicherheitsgurtsystem nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Seilzug (70) über eine zweite Umlenkrolle (71) am Schlitten (57) geführt ist und ebenfalls an einem (61) der Parallelführungsarme angreift (Fig. 11 bis 13).16. Dreipunkt-Sicherheitsgurtsystem nach Anspruch 14 und 15,dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Seilzug (70) und damit der Schlitten (57) durch einen Flaschenzug (72, 73) betätigbar ist (Fig. 11 und 12).17. Dreipunkt-Sicherheitsgurtsystem nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Flaschenzug oder Teile davon in der Scharniersäule (76) der Fahrzeugtür (15) angeordnet ist und durch einen Seilzug mit dem vorderen Ende der Fahrzeugtür verbunden ist.18. Dreipunkt-Sicherheitsgurtsystem nach Anspruch 16, dadurch gekennzeiclinet, daß der FaIschenzug aus zwei Reihen (72, 73) von Rollen (77 bis 82) besteht, welche Rollenreihen (72, 73) jeweils auf einer gemeinsamen Achse (74 bzw. 75) im Abstand (a)voneinander angeordnet und von dem zweiten Seilzug (70) umschlungen sind, dessen Ende (85) anschließend, vorzugsweise über eine Zugfeder an der Scharniersäule (76) befestigt ist und daß die ei im Rollenreihc (73) in der Scharniersäule (76) und die andere Rollenreihe (72) in oder an der Fahrzeugtür (15) angeordnet iii.509807/046819. Dreipunkt-Sicherheitsgurtsystem nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der vom Schlitten (57) längs der Fahrzeugtür (15) zurückzulegende Weg durch die Anzahl der Rollen (77 bis 82) des Flaschenzuges (72, 73) variierbar bzw. bestimmt ist.20. Dreipunkt-Sicherheitsgurtsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Beckengurt (26) in an sich bekannter Weise mit seinem türseitigen Ende an dem Schlitten (34) angreift und der fahrzeugmittige Festpunkt (28) des Beckengurtes von hand lösbar und an der Fahrzeug-Lenkvorrichtung (24, 29) oder in der Nähe derselben befestigbar ist (Fig. 1).21. Dreipunkt-Sicherheitsgurtsystannach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß das untere Ende des Schultergurtes (25) ebenfalls in den lösbaren fahrzeugmittigen Festpunkt (28) des Beckengurtes (26) einmündet und das obere Ende des Schultergurtes am Fensterrahmen (33) der zugeordneten Fahrzeugtür (15) befestigt ist.22. Dreipunkt-Sicherheitsgurtsystem nach Anspruch 21,dadurch gekennzeichnet, daß Schultergurt (25) und Beckengurt (26) in an sich bekannter Weise durch ein gemeinsames Gurtband gebildet sind, das durch eine Umlenköse (27) am fahrzeugsei tigen Festpunkt (28) hindurchgeführt ist.- 26 -509807/046823. Dreipunkt-Sicherheitsgurtsystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 20 bis 22,dadurch gekennzeichnet, daß der lösbare fahrzeugmittige Festpunkt (28) an einem aus einem automatischen Gurtaufroller (32) herausziehbaren Gurtband (31) befestigt und der Gurtaufroller in an sich bekannter Weise etwa in Fahrzeugmitte (21) neben dem Sitz (12) ortsfest angeordnet ist,24. Dreipunkt-Sicherheitsgurtsystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 20 bis 23,dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (34) durch einen bei Türbetätigung in Gang setzbaren motorischen Antrieb, z. B. Elektromotor, bewegbar ist.25. Dreipunkt-Sicherheitsgurtsystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 20 bis 23,dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (34) in Öffnungsrichtung durch die vom Fahrzeuginsassen auf die Fahrzeugtür (15) ausgeübte mechanische Energie und in Schließrichtung durch vorgespannte Federmittel (35, 36) bewegbar ist.26. Dreipunkt-Sicherheitsgurtsystem nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (34) am freien Ende eines Gurtbandes ( 35) befestigt ist, das in einen an der Fahrzeugtür (15) angeordneten automatischen Gurtaufroller (36) einmündet.468- 27 -27. Dreipunkt-Sicherheitsgurtsystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 20 bis 26,dadurch gekennzeichnet, daß der lösbare fahrzeugmittige Festpunkt (28) als an dem Lenkrad (24) oder in der Nähe desselben aufsteckbare Umlenköse (27) ausgebildet ist (Fig. 2 bis 4).28. Dreipunkt-Sicherheitsgurtsystem nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite lösbare Festpunkt (28) auf die Nabe (29) des Lenkrades (24) aufsteckbar ist (Fig. 3).29. Dreipunkt-Sicherheitsgurtsystern nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Lenkradnabe (29) eine Vertiefung (50) aufweist, in der ein AuTstcckbolzen oder -dorn angeordnet ist und daß das mit dem Aufsteckbolzen bzw. -dorn kooperierende Teil (47) des zweiten lösbaren Festpunktes (28) entsprechend als Aufsteckhülse ausgebildet ist.30. Dreipunkt-Sicherheitsgurtsystem nach Anspruch 27 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß beim Aufstecken des zweiten -lösbaren Festpunktes (28) am Lenkrad (24) oder in (\ov Nähe desselben ein Schalter (52) betätigbar ist, der eine Unterbrechung der Zündung bewirkt.- 28 - . 509807/046831. Dreipunkt-Sicherheitsgurtsystem nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (34) als Kugelbüchse ausgebildet und auf einer stangenförmigen Führungsschiene (37) verschiebbar angeordnet ist (Fig. 8 bis 9).32. Dreipunkt-Sicherheitsgurtsystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 30,dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (57) als Vagen ausgebildet ist, dessen Räder (86 bis 88) beidseitig von der Führungsschiene (56) geführt sind (Fig. 13 und 14).509807/0468tvLeerseite
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DE19732337689 DE2337689A1 (de) | 1973-07-25 | 1973-07-25 | Dreipunkt-sicherheitsgurtsystem fuer fahrzeuge, insbesondere kraftfahrzeuge |
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- 1973-07-25 DE DE19732337689 patent/DE2337689A1/de not_active Ceased
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