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Die Erfindung betrifft eine Sicherheitsgurtanordnung eines Fahrzeuges, wobei ein erstes Ende eines Sicherheitsgurtes mit einem Endbeschlag verbunden ist, der an einer Fahrzeugkarosserie befestigt ist, und ein zweites Ende an einer Gurtaufrollvorrichtung befestigt ist.
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Aus der
DE 42 40 282 A1 ist eine Sicherheitsgurtanordnung für einen Kraftfahrzeugvordersitz bekannt. Bei der Sicherheitsgurtanordnung ist ein freies Ende des Sicherheitsgurtes mit einem Gleitstück verschiebbar an einer am Boden des Kraftfahrzeuges angeordneten Schiene befestigt, wobei das Zurückstellen des Sicherheitsgurtes in seine Ruheposition wenigstens teilweise manuell erfolgt. Somit ist erreicht, dass der Sicherheitsgurt einen Zugang zu den Rücksitzen nicht behindert. Ein mit dem Sicherheitsgurt verbundenes Führungsteil ist mittels wenigstens einer Führungsrolle an einem Bügel in Fahrzeuglängsrichtung verschiebbar gehaltert. Mittels der Verwendung von Führungsrollen reicht die von einer Rückholeinrichtung des Sicherheitsgurtes ausgeübte Kraft beim Zurückholen in die Ruheposition aus, dass Führungsteil in eine Ruheposition am hinteren Anschlag des Bügels zu ziehen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gegenüber dem Stand der Technik verbesserte Sicherheitsgurtanordnung zumindest für einen Vordersitz eines Fahrzeuges anzugeben.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die in Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Eine Sicherheitsgurtanordnung eines Fahrzeuges weist einen Sicherheitsgurt auf, dessen erstes Ende mit einem Endbeschlag verbunden ist, der an einer Fahrzeugkarosserie befestigt ist, und ein zweites Ende an einer Gurtaufrollvorrichtung befestigt ist. Erfindungsgemäß ist der Endbeschlag durch eine Federkraft zumindest eines Federelementes von einer Ruhestellung in eine Gebrauchsstellung schwenkbar, wobei der Endbeschlag mittels der Gurtaufrollvorrichtung entgegen der Federkraft von der Gebrauchsstellung in die Ruhestellung schwenkbar ist.
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Mittels der Sicherheitsgurtanordnung ist es in besonders vorteilhafter Weise möglich, einen Einstiegsbereich in einen Fondbereich eines zweitürigen viersitzigen Fahrzeuges freizugeben, so dass sich der Sicherheitsgurt nicht in dem Einstiegsbereich befindet und dadurch ein Einsteigen zu den Fondsitzplätzen erschwert ist. Der Sicherheitsgurt ist mittels der Gurtaufrollvorrichtung automatisch aus dem Einstiegsbereich wegziehbar, so dass der Einstieg ohne Hindernis möglich ist.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im Folgenden anhand von Zeichnungen näher erläutert.
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Dabei zeigen:
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1 schematisch einen Ausschnitt eines Türeinstiegsbereiches eines Fahrzeuges mit einem schwenkbar gelagerten Endbeschlag eines Sicherheitsgurtes in einer Gebrauchsstellung des Sicherheitsgurtes und
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2 schematisch den Ausschnitt des Türeinstiegsbereiches mit dem schwenkbar gelagerten Endbeschlag in einer Ruhstellung des Sicherheitsgurtes.
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Einander entsprechende Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt einen Ausschnitt eines Einstiegsbereiches einer geöffneten, nicht näher dargestellten Fahrzeugtür eines zweitürigen Fahrzeuges, welches vordere und hintere Fahrzeugsitze aufweist.
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Zumindest jedem vorderen Fahrzeugsitz ist ein Sicherheitsgurt 1 in Form eines Dreipunkt-Sicherheitsgurtes zugeordnet, welcher den Fahrzeuginsassen bei angelegtem Sicherheitsgurt 1 an drei Punkten an eine Fahrzeugkarosserie anbindet. Dabei ist der Sicherheitsgurt 1 in den 1 und 2 abschnittsweise dargestellt.
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Ein erster Punkt befindet sich im unteren Bereich neben dem Fahrzeugsitz an einer B-Säule 2 des Fahrzeuges. An diesem ersten Punkt ist ein erstes Ende 1.1 des Sicherheitsgurtes 1 an der Fahrzeugkarosserie, d. h. der B-Säule 2, befestigt. Dabei ist der Sicherheitsgurt 1 mittels eines Endbeschlages 3, an welchem ein Endbeschlagstraffer 4 angeordnet ist, fahrzeugseitig befestigt.
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Von dem Endbeschlag 3 aus, welcher den ersten Punkt bildet, ist der Sicherheitsgurt 1 über einen Beckenbereich des Fahrzeuginsassen zu einem zweiten Punkt geführt, welcher durch ein an der Fahrzeugkarosserie befestigtes Gurtschloss gebildet ist. In das Gurtschloss greift eine sogenannte Schlosszunge ein bzw. ist an dieses angebunden.
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Der Sicherheitsgurt 1 ist durch eine Aussparung in der Schlosszunge geführt und umgelenkt. Dabei bildet die Schlosszunge einen unteren Umlenkpunkt.
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Vom unteren Umlenkpunkt aus ist der Sicherheitsgurt 1 über einen Oberkörperbereich des Fahrzeuginsassen zu einem oberen Umlenkpunkt geführt, welcher den dritten Punkt bildet. Von dem oberen Umlenkpunkt ist der Sicherheitsgurt 1 zu einer nicht näher dargestellten Gurtaufrollvorrichtung geführt und mit seinem zweiten Ende mit dieser verbunden. Die Gurtaufrollvorrichtung befindet sich vorzugsweise im Bereich der B-Säule 2 hinter einem Verkleidungsteil derselben. Die Gurtaufrollvorrichtung ist zum Aufrollen des Sicherheitsgurtes 1 bei Nichtbenutzung und zur Straffung des Sicherheitsgurtes 1 am Körper des Fahrzeuginsassen bei angelegtem Sicherheitsgurt 1 vorgesehen.
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Da es sich bei dem Fahrzeug um ein Zweitüriges Fahrzeug mit im Fondbereich angeordneten Fahrzeugsitzen handelt, ist es erforderlich, einen vorderen Fahrzeugsitz in Richtung Frontbereich des Fahrzeuges umzuklappen, um in den Fondbereich einsteigen zu können.
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Hierbei besteht das Problem, dass sich ein Abschnitt des Sicherheitsgurtes 1 des jeweiligen vorderen Fahrzeugsitzes im Einstiegsbereich zu den hinteren Fahrzeugsitzen befindet und dadurch ein Einstieg in den Fondbereich erschwert sein kann.
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Wie oben beschrieben, ist der Endbeschlag 3 mit dem Endbeschlagstraffer 4 in einem unteren Bereich der B-Säule 2 angeordnet, wobei der Endbeschlag 3 mit dem Endbeschlagstraffer 4 schwenkbar an der B-Säule 2 gelagert ist.
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Der Endbeschlag 3 mit dem Endbeschlagstraffer 4 ist mittels eines Befestigungselementes 5, beispielsweise einer Schraube, fahrzeugseitig befestigt und zwischen einer Ruhestellung R und einer in 2 gezeigten Gebrauchsstellung G des Sicherheitsgurtes 1 schwenkbar gelagert.
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Der Endbeschlag 3 mit dem Endbeschlagstraffer 4 und somit auch das erste Ende 1.1 des Sicherheitsgurtes 1 sind mittels eines nicht näher gezeigten Federelementes, beispielsweise einer Drehstabfeder oder einer Schenkelfeder, schwenkbar an der B-Säule 2 befestigt, wobei eine Schwenkachse senkrecht zur Längsausdehnung, also in Querausdehnung, des Fahrzeuges verläuft. Dadurch ist der Endbeschlag 3 mit dem Endbeschlagstraffer 4 in einer in Längsausdehnung des Fahrzeuges verlaufenden Ebene schwenkbar gelagert.
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In der Gebrauchsstellung G des Sicherheitsgurtes 1 ist das Federelement nicht vorgespannt, so dass sich das Federelement in Ruhe befindet. Dabei ist unter der Gebrauchsstellung G einer Position des Endbeschlages 3 zu verstehen, in welcher der Endbeschlag 3 und somit der Sicherheitsgurt 1 nach vorn geschwenkt sind, wobei sich ein Abschnitt des Sicherheitsgurtes 1 im Einstiegsbereich der Fahrzeugtür befindet. Dadurch ist ein Zutritt in den Fondbereich des Fahrzeuges erschwert.
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In 2 ist der Endbeschlag 3 mit dem Endbeschlagstraffer 4 und dem Sicherheitsgurt 1 in der Ruhestellung R dargestellt.
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Unter Ruhestellung R des Sicherheitsgurtes 1 ist eine Nichtgebrauchsstellung zu verstehen, bei welcher der Sicherheitsgurt 1 auf die Gurtaufrollvorrichtung aufgerollt ist und sich ein Abschnitt von dem oberen Umlenkpunkt zu dem Endbeschlag 3 mit Endbeschlagstraffer 4 erstreckt. In der Ruhestellung R des Endbeschlages 3 ist das Federelement vorgespannt, wobei der Endbeschlag 3 entgegen der Federkraft des Federelementes von der Gebrauchsstellung G in die Ruhestellung R schwenkbar ist.
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Um einen Einstieg in den Fondbereich des Fahrzeuges zu erleichtern, ist vorgesehen, dass der Endbeschlag 3 mit dem Endbeschlagsstraffer 4 automatisch von der Gebrauchsstellung G in die Ruhestellung R schwenkt, d. h. der Sicherheitsgurt 1 aufgerollt ist, so dass der Einstiegsbereich freigegeben ist und der Sicherheitsgurt 1 den Einstieg nicht behindert.
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Hierzu ist vorgesehen, dass die Gurtaufrollvorrichtung eine weitere Antriebseinheit in Form eines Elektromotors aufweist, so dass der Sicherheitsgurt 1 bei aktivierter Antriebseinheit automatisch aufgerollt wird und der Endbeschlag 3 dadurch entgegen der Federkraft des Federelementes in die Ruhestellung R schwenkt, wodurch der Einstiegsbereich freigegeben wird.
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Die Antriebseinheit der Gurtaufrollvorrichtung ist mit einem Türkontakt und/oder einer Lehnenentriegelung eines dem Sicherheitsgurt 1 zugeordneten vorderen Fahrzeugsitzes gekoppelt. Durch die Kopplung ist die Antriebseinheit bei Betätigung des Türkontaktes und/oder bei Betätigen der Lehnenentriegelung mittels eines hinterlegten Algorithmus aktivierbar, so dass der Sicherheitsgurt 1 automatisch auf die Gurtaufrollvorrichtung aufgerollt wird, wodurch der Endbeschlag 3 von der Gebrauchsstellung G in die Ruhestellung R schwenkt. Dabei schwenkt der Endbeschlag 3 mit dem Endbeschlagsstraffer 4 und dem Sicherheitsgurt 1 im Wesentlichen um 45° von der Gebrauchsstellung G in die Ruhestellung R.
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Mittels der Sicherheitsgurtanordnung ist eine Lösung zur automatischen Freigabe eines Einstiegsbereiches zu einem Fondbereich eines zweitürigen viersitzigen Fahrzeuges angegeben.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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