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DE7327208U - Dreipunkt-Sicherheitsgurtanordnung für Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge - Google Patents

Dreipunkt-Sicherheitsgurtanordnung für Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge

Info

Publication number
DE7327208U
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
belt
arrangement according
point
seat belt
vehicle
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE7327208U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Adam Opel GmbH
Original Assignee
Adam Opel GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Publication date
Publication of DE7327208U publication Critical patent/DE7327208U/de
Expired legal-status Critical Current

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  • Automotive Seat Belt Assembly (AREA)

Description

■θ-
OPEX.
Gebrauchsmuster-anmeldung 16. Juli 1973
Anmelderin: ADAM OPEL AKTIENGESELLSCHAFT, RÜSSELSHEIM (HESSEN)
/preipunkt-Sicherheitsgurtanordnung für Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge
Die Neuerü% bezieht sich auf ein Dreipunkt-Sicherheitggurtanordnung für Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge, bestehend aus einem Schultergurt und einem Beckengurt, dessen einer Festpunkt an der zugeordneten Fahrzeugtür und dessen zweiter Festpunkt etwa in der Fahrzeugmitte seitlich des Sitzes liegt, und wobei der Beckengurt zwecks Freigäbe des Ein- bzw. Ausstiegs nach vorn bewegbar ist.
Es hat sich in der Praxis gezeigt, daß viele Autofahrer das Anlegen von Sicherheitsgurten wegen der damit verbundenen . Unannehmlichkeiten (zahlreiche Handgriffe beim Ein- und Aussteigen) ablehnen. Diese ablehnende Haltung der Autofahrer richtet sich vielfach sogar gegen der* Einbau eines Sicher- '
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• · » J1 "
heitsgurtsystems überhaupt. Da es andererseits aufgrund einer Vielzahl von Versuchen als erwiesen gilt, daß Sicherheitsgurte das Verletzungsrisiko bei Unfällen wesentlich herabmindern, hat man Gurtsysteme entwickelt, die sich selbsttätig an den Körper des Fahrzeuginsassen anlegen bzw. von ihm lösen oder bei denen das Anlegen bzw. Lösen durch lediglich einen einzigen Handgriff ausgelöst wird. Im ersten Fall spricht man von passiven Gurtsystemen, während Gurtsysteme der letztgenannten Art als semi-passive Gurtsysteme bezeichnet werden.
Bei einem durch die Zeitschrift "Product Licensing Index",
!September 1971 bekanntgewordenen semi-passiven Gurtsystem f, der eingangs genannten Art mündet der Beckengurt türseitig in f einen automatischen Gurtaufroller. An der Armaturentafel ist links (bezogen auf das Gurtsystem des Fahrersitzes) ein Haken angebracht, in den der Beckengurt zwecks Freigabe des Ein- und Ausstiegs eingehängt werden kann. Die dazu erforderliche Längenänderung (Verlängerung) des Beckengurtes wild durch den türseitigen Gurtaufroller ermöglicht, indem dieser aufgewickeltes Gurtband gegen geringfügigen Federwiderstand freigibt. Das Lösen dieses bekannten semi-passiven Gurtsystems erfolgt somit durch einen einzigen Handgriff, nämlich das Einhängen des Beckengurtes in den erwähnten Haken.
Aufgabe der vorliegenden Heuerung ist es, die Betätigung eines Gurtsystems der eingangs bezeichneten bzw. der im Vor-
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stehenden beschriebenen Art weiter zu vereinfachen^ so daß das An- und Ablegen der Gurte vollkommen selbsttätig erfolgt, anil es sich «omit um ein passives Gurtsystem hanüelt. Dieses Ziel wird gemäß dem Grundgedanken der Neuerung in einfacher Wei.se dadurch erreicht, daß an der zugeordneten Fahrzeugtür ein an sich bekannter, längs einer in oder an der Fahrzeugtür diagonal angeordneten Führungsschiene verschiebbarer Schlitten derart an dem Beckengurt angreift, daß dieser beim Öffnen der Fahrzeugtür durch den Schlitten im wesentlichen an der Fahrzeugtür anliegend selbsttätig nach schräg vorn oben bewegbar ist. Das bei dem bekannten Gurtsystem bisher von Hand vorzunehmende Vorwärtsbewegen und anschließende Einhängen des Beckengurtes wird nun durch den Schütten über= nommen, der den Beckengurt auch in der vorderen Endposition hält, so daß ein Einhängen nicht mehr erforderlich ist. Die neuerungsgemäße Gurtanordnung kann also ohne einen einzigen Handgriff an- und abgelegt werden.
Es ist zwar ebenfalls durch die bereits erwähnte Zeitschrift "Product Licensing Index", September 1971 bereits bekanntgeworden, das untere Ende des Beckengurtes an einem längs der Fahrzeugtür diagonal verschiebbaren Schlitten zu befestigen. Es kann aber dadurch keine Freigabe des Bin— und Ausstiegs in dem Maße bewirkt werden wie bei der bekannten Ausführungsiorm, bei der der Beckengurt am Armaturenbrett eingehängt wird. Die vorliegende Neuerung vereinigt nun die Vorteile der beiden bekannten Ausführungen, wobei gleichzeitig deren Nachteile vermieden werden.
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Zur vorteilhaften Ausgestaltung des Grundgedankens der Neuerung wird im einzelnen vorgf ;hlagen, daß am Schlitten ein parallel geführter Gurttragarm angelenkt ist, der mit seinem freien Ende an? Beckengurt angreift, wobei zweckmäßig tun freien Ende des Gurttragarmes eine Umlenköse angeordnet ist, durch die der Beckengurt hindurchläuft. Der bei der bekannten Ausführungsform von Hand vorgenommene Einhär^gvorgang des Beckengurtes wird somit in vollkommener Weise durch den neuerungsgemäßen parallelgeführten Tragarm ersetzt.
Da zu der Vorwärtsbewegung des Beckengurtes eine entsprechende Längung desselben Voraussetzung ist, sieht die Neuerung weiterhin vor, daß der Beckengurt zumindest an einsät seiner beiden unteren Festpunkte in einem automatischen Gurtaufroller einmündet. Eine optimale Freigabe des Ein- und Ausstiegs läßt sich nach einem weiteren Merkmal der Neuerung dadurch erreichen, daß der Festpunkt des Schultergurtes an der Fahrzeugtür liegt und der Beckengurt an seinem fahrzeugraittigeri Festpunkt in einen automatischen Gurtaufroller einmündet. Bei geöffneter Fahrzeugtür ist somit der Fahrzeuginnenraum im Bereich der Sitze vollkommen von den die Bewegungsfreiheit be-? hindernden Gurten geräumt. Es ist aber auch denkbar - wie an sich bekannt - den Festpunkt des Schultergurtes in die Fahrzeugmitte zu legen und den Beckengurt an seinem türsei ti gen Festpunkt in einen automatischen Gurtaufroller einmünden zu lassen.
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Weiterhin erscheint es zur Erleichterung der erforderlichen Ivingenänderungen de * Gurte zweckmäßig, wenn Schultergurt und Beckengurt in an sich bekannter Weise durch ein gemeinsames Gurtband gebildet sind, das durch eine Umlenköse an einem der beiden unteren Festpunkte hindurchgeführt ist, und an der Umlenköse ein gemeinsames Gurtband angreift, das in den automatischen Gurtaufroller einmündet. Dadurch wird eine weitere Verbesserung der Hebelverhältnisse hinsichtlich der Betätigung des türseitigen Festpunktes erreicht.
Selbstverstädnlich schließt die Neuerung nicht aus, daß der Schlitten durch einen bei Türbetätigung in Gang setzbaren motorischen Antrieb, z. B. Elektromotor, bewegbar sein kann. Um den technischen und kost erlügen Aufwand möglichst gering zu halten und um von eventuellen Störungen eines elektrischen Antriebs unabhängig zu sein, wird indessen neuerungsgemäß vorgezogen, daß der Schlitten in Öffnungsrichtung durch die vom Fahrzeuginsassen auf die Fahrzeugtür ausgeübte mechanische Energie und in Schließrichtung durch vorgespannte Federmittel bewegbar ist. Nach einer denkbaren Ausführungsform kann die Rückstellung des Schlittens derart bewerkstelligt werden, daß der Schlitten am freien Ende eines Gurtbandes befestigt ist, das in einen an der Fahrzeugtür angeordneten automatischen Gurtaufroller einmündet. Aus Platzgründen wird jedoch bevorzugt, daß am Schlitten ein Seilzug angreift, der auf einer am unteren Ende der Führungsschiene an der Fahrzeugtür angeordneten Seilrolle mittels einer vorgespannten
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Aufrollerfeder aufrollbar ist. Der Seilzug ist über eine Umlenköse am Schlitten geführt und greift an einem von zweien der Parallelführung des Gurttragarmes dienenden Parallclführungsnrmen an. Dadurch liegt der Guiltragarni in der Betriebsstellung der Gurt Einordnung stets eng an der Fahrzeugtür an.
Hinsichtlich der mechanischen Betätigung des Schlittens in Öffnungsrichtung der Gurt anordnung sieht die Neuerung analog vor, daß am Schlitten ein zweiter Seilzug angreift, der durch die vom Fahrzeuginsassen auf die Fahrzeugtür bei deren Öffnung ausgeübte mechanische Energie betätigbar ist, wobei z\vreckmäßig der- zweite Seilzug über eine zweite Umienkro.Ue am Schlitten geführt ist und ebenfalls an einen: der Parallelführungsanne angreift. Bei öffnung der Tür werden dadurch zunächst die Farallelarme, d. h. der Gurttragarm an die Tür bewegt und dann erst der Schlitten in der Führungsschiene nach oben gezogen.
Ein weiteres wesentliches Merkmal der Neuer-ung besteht darin, daß der zweite Seilzug und damit der Schlitten durch einen Flaschenzug betätigbar ist, wobei vorzugsweise der Flaschenzug aus zwei Reihen von Rollen bestent, welche Rollenreihen jeweils auf einer geraeinsamen Achse im Abstand voneinander angeordnet und von dem zweiten Seilzug umschlungen sind, dessen Ende anschließend, vorzugsweise über eine Zugfeder an der Scharniersäule befestigt ist und daß die eine RoIlen-
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reihe in der Scharniersäule und die andere Rollenreihe in oder an der Fahrzeugtüs angeordnet ist. Bei öffnung der Fahrzeugtür verändert sich daraufhin die Distanz zwischen den Achsen der beiden Rollenreihen, wobei sich der am Schlitten angreifende Seilzug entsprechend der Anzahl der Rollen um ein Vielfaches der Distaißzänderung der Rollenachsen verkürzt. Der vom Schlitten längs der Fahrzeugtür zurückzulegende Weg ist also in einfacher Weise durch die Anzahl der Rollen des Flascheinzuges variierbar bzw. bestimmt.
Das Grundprinzip der im Vorstehenden behandelten Ausiührungsform besteht zusammengefaßt daria, daß der türseitige untere Festpunkt des Beckengurtes unverrückbar festliegt und der Beckengurt während der Verschiebung des Schlittens die am Ende des Gurttragarmes angebrachte Uisienköse durchläuft* Der Grundgedanke der Erfindung läßt sich jedoch durchaus auch in anderer Weise zweckmäßig ausgestalten, z. B. dadurch, daß der Beckengurt in an sich bekannter Weise mit seinem türseitigen Ende an dem Schlitten angreift und der fahraeugraittige Festpunkt des Beckengurtes von Hand lösbar und an der Fahrzeug-Lenkvorrichtung oder in der Nähe derselben befestigbar ist. Auch dadurch kann eine optimale Freigabe des Ein- und Ausstiegs erreicht werden. Selbstverständlich ist es im Rahmen des vorstehenden Neuerungsgedankens denkbar, den fahrzeugmittigen Festpunkt aus seiner Verankerung etwa durch Öffnen einer Sperre zu lösen und ihn anschließend frei in den Bereich des Lenkrades zu seiner vorderen Befestigungsstelle
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zu bewegen. Neuerungsgemäß wird jedoch bevorzugt, den lösbaren fahrzeugmittigen Festpunkt an einem aus einem automatischen Gurtaufroller herausziehbaren Gurtband zu befestigen und den Gurtaufroller in an sich bekannter Weise etwa in Fahrzeugmitte neben dem Sitz ortsfest anzuordnen. Dies hat den Vorteil, daß der zweite Festpunkt einerseits gegen ruckartige Belastungen durch die Sperre des Gurtaufrollers gesichert ist, andererseits sich aber zwecks Lösung des Gurtsystems ohne weiteres aus dem Gurtaufroller herausziehen läßt. Außerdem wird durch den Gurtaufroller das Anlegen des Gurtsystems vereinfacht.
Eine besonders leichte Betätigung des Schlittens läßt sich nach einem weiteren Merkmal der Neuerung dadurch erreichen, daß der Schlitten als Kugelbüchse ausgebildet und auf einer stangenförmigen Führungsschiene verschiebbar angeordnet ist. Die Rückstellung des Schlittens in seine untere Endstellung kann wiederum entweder durch Gurtband und Gurtaufroller oder durch einen drehfederbeaufschlagten Seilzug bewerkstelligt werden.
Ein weiterer Vorschlag der Neuerung geht dahin, daß der lösbare zweite Festpunkt als an dem Lenkrad oder in der Nähe desselben aufsteckbare Umlenköse ausgebildet ist. Vorzugsweise soll er auf die Nabe des Lenkrades aufsteckbar sein. Im einzelnen kann die Lenkradnabe eine Vertiefung aufweisen, in der ein Aufsteckbolzen oder -dorn angeordnet ist und das mit
dem Aufsteckbolzen bzw. -dorn kooperierende Teil des zweiten lösbaren Festpunktes kann entsprechend als Aufsteckhülse ausgebildet sein.
Um ein Benutzen des Fahrzeuges bei abgelegter Gurtanordnung zu verhindern, kann nach einem weiteren Vorschlag der Neuerung beim Aufstecken des zweiten lösbaren Festpunktes am Lenkrad oder in der Nähe desselben ein Schalter betätigbar sein, der eine Unterbrechung der Zündung bewirkt.
Die Neuerung ist nun anhand von Ausführungsfceispielen in der Zeichnung veranschaulicht und in der nachstehenden Zsichnungsbeschreibung näher erläutert. Es zeigt:
Fig. I eine Personenwagenkarosserie mit Blick in den Fahrgastraum in perspektivischer Ansicht,
Fig. 2 die Einzelheit* A"*aus Fig. 1 in vergrößerter Darstellung (in Draufsicht),
Fig. 3 den Gegenstand aus Fig. 2 im vertikalen Längsschnitt (Linie III - III in Fig. 2),
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Fig. 4 einen Schnitt längs derLinie IV - IV in F'ig. 2 in gegenüber Fig. 3 etwas abgewandelter Ausführung,
Fig. 5 den Schlitten (Einzelheit B) aus Fig. 1 in Draufsicht,
Fig. 6 den Gegenstand aus Fig. 5, teilweise in Seitenansicht, teilweise im Schnitt.
Fig. 7 den Gegenstand aus Fig. 5 und 6 in Pfeilrichtung C (Fig. 5) gesehen,
Fig. 8 den Gegenstand nach Fig. 5 bis .7 im Längsschnitt (ohne Ösen),
Fig. 9 das Teil nach Fig. 8 im teilweisen Querschnitt (Linie IX - IX in Fig. 8),
Fig. 10 eine andere Ausfuhrungsform der neuerungsge— mäßen Gurtanordnung anhand einer Darstellung entsprechend Fig. 1,
Fig. 11 die Gurtbetätigungsvorrichtung nach F.ig.
in Seitenansicht (bei geschlossener Fahrzeugtür),
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Fig. 12 den Gegenstand von Fig. 11 in Pfeilrichtung A in Fig. 11 (Draufsicht),
FIg. 13 den Gegenstand von Fig. ii und i2 in Pxeürichtung B in Fig. 11 und
Fig. 14 einen Schnitt längs der Linie XIV - XIV in Fig„ 13.
Nach Fig. 1 und IO bezeichnet 10 das Dach, 11 die Motorhaube, 12, 13 die beiden Vordersitze, 14 die Windschutzscheibe, 15 die linke (geöffnete) Fahrzeugtür, 16 den Einstieg, 17 das Armaturenbrett, 18 bis 20 Bedienungspedale, 21 den Kardantun= nel, 22 den Getriebetunnel mit Schalthebel 23 und 24 das Lenkrad eines Personenkräftfahrzeuges.
Einern Fig. 1 in gelöster Stellung gezeigte Dreipunkt-Sicherheitsgurtanordnung . besteht aus einem Schultergurt 25 und einem Beckengurt 26. Schulter- und Beckengurt 25, 26 werden durch ein zusammenhängendes Gurtband gebildet, das durch eine Umlenköse 27 hindurchgeführt ist. Wie insbesondere aus Fig. 2 und 4 erkennbar und weiter unten noch näher ausgeführt, ist die Umlenköse 27 Bestandteil des mit 28 bezeichneten fahrzeugmittigen unteren Festpunktes des Gurtsystems, der in den Darstellungen nach Fig. 1 und 3 in der Nabe 29 des Lenkrades 24 lösbar befestigt ist. Wie weiterhin aus Fig. 1 und 4 er-
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sichtlich, greift an einer weiteren öse 30 des Festpunktes 28 ein Gurtband 31 an, das in einem am Kardantunnel 21 befestigten automatischen Gurt auf r ler 32 einmütidet.
Das obere Ende des gemeinsamen Gurtbandes 25. 26 greift wie Fig. 1 weiterhin zeigt - am Fensterrahmen 33 der Tür an, während das andere Gurtende an einem, insbesondere aus Fig. 5 bis 7 ersichtlichen Schlitten 34 befestigt ist. Am anderen Ende des Schlittens 34 greift ein Gurtband 33 an, das in einen am unteren Ende der Tür 15 befestigten automatischen Gurtaufroller 36 einmündet. Von der Befestigungsstelle des Gurtaufrollers 36 geht eine in Fig. 1 durch das Gurtband 35 verdeckte und daher gestrichelt angedeutete Füh« rungsschiene 37 aus und nimmt über die Fläche der Tür 15 einen diagonalen Verlauf bis zu dem Endpunkt in dem sich in der Darstellung von Fig. 1 der Schlitten befindet. Der Schlitten 34 ist längs der Führungsschiene 37 verschiebbar.
Aus Fig. 5 bis 9 geht hervor, daß der Schlitten 34 aus einer Kugelbüchse besteht, die auf der stangenförmigen Führungsschiene 37 ohne nennenswerten Widerstand hin- und hergleiten kann· Wie aus Fig. 5 bis 7 ersichtlich, ist auf der Kugelbüchse eine doppelte Öse 38 aufgeschweißt, in deren vertikalen Teil 39 der Beckengurt 26 mittels einer öse 40 und in deren horizontalen Teil das Gurtband 36 eingehängt ist. Aus Fig. 7 geht die Befestigung der Führungsschiene 37 an der
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Fahrzeugtür 15 hervor. Mit der Führungsschiene ist zu diesem Zweck mittels eines ^ylinderstiftes 42 ein Winkelstück 43 verbunden, welches - das Türblech 44 untergreifend - an diesem angeschraubt ist.
Aus Fig. 2 bis 4 ist nun die Gestaltung des fahrzeugmittigen unteren Festpunktes 28 näher erkennbar. Er besteht aus zwei Blechteilen 45, 46 mit den Ösen 27 und 30. An den Blechteilen 45, 46 ist unten eine Aufsteckhülse 47 mittels einer Schraube 48 befestigt. Die Schraube 48 mündet oben in ein knopfartiges Betätigungsteil 49 ein.
Bei der Ausführungsforia nach Fig* ·3 ist die Befestigungsschraube der Äufsfceckiuilse 47 als Kopfschraube ausgebildet und mit 48a beziffert. Auch das hier mit 49a bezeichnete knopfartige Betätigungsteil weicht in seiner Ausgestaltung geringfügig von der Ausführungsform nach Fig. 4 ab. Wie weiterhin aus Fig. 3 ersichtlich, ist in einer Ausnehmung 50 der Lenkradnabe 29 ein Aufsteckbolzen 51 in nicht näher gezeigter Weise befestigt, auf der der Festpunkt 28 mittels seiner Aufsteckhülse 47 aufgesteckt ist. Weiterhin ist in der Nabe 29 des Lenkrades 24 ein Schalter 52 angeordnet, der beim Aufstecken der Aufsteckhülse 47 von dieser betätigt wird und daraufhin die Zündung des Fahrzeuges unterbricht.
Die Wirkungsweise der neuerung sgeraaßen senai-passiven Gurtan-
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nun • * - r 14 ■ aus mit Fig. 1 ersichtlichen daran angreifenden 1
Ordnung ist ist Sitz 12 optimal freigegebc·
Ausgangslage Sitz der 12 befindliche Fahrer kann nun die Tür 15 n.
Der auf dem ObeX folgende: Bei zum ή(>~ ς^ιι+ + -. dsm
«»hÜaRfln
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der Einstieg
Gurt 26 selbsttätig durch das leicht vorgespannte Gurtband 35 in seine untere Endstellung am Gurtaufroller 36 bewegt wird. Zum vollständigen Anlegen des Gurtsystems ist lediglich noch ein Lösen des Festpunktes 28 von der Lenkradnabe 29 erforderlich, v/oraubin der Festpunkt 28 durch das ebenfalls vorgespannte Gurtband 31 selbsttätig in seine untere Endsteilung am Gurtaufroller 32 gezogen wird. Die Gurte 25, (Schulter-, Beckengurtteil) liegen nun lose aber direkt am Körper des Fahrers an.
Beim Aussteigen wird zunächst der Festpunkt 28 (Umlenköse 27) in die Lenkradnabe 29 gesteckt. (Es maß dabei nur die Federkraft des Gurtaufrollers 32 überwunden werden). Anschließend kanu die Tür 15 geöffnet werden, wobei sich der Schlitten 34 mit dem Festpunkt vom Beckengurtteil 26 durch die sicft ergebende Längenänderung zwischen Festpunkt, Fensterrahmen und Umlenköse 27 im Lenkrad 24 automatisch auf der Führungsschiene 37 von der Ausgangsposition am Gurtaufroller 36 nach der aus Fig. 1 ersichtlichen Position bewegt. Die letztere Position erreicht der Schlitten 34 erst bei vollständig geöffneter Tür 15.
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Bei der Ausführungsform nach Fig. 10 bis 14 besteht die Gurtanordnung - ähnlich wie nach Fig. 1 - aus einem gemeinsamen Gurtband 25a, 2öa, das durch eine Umlenköse 27a hindurchläuft, an der ein weiteres Gurtband 31a angreift. Die Gurtbänder 26a, 31a bilden den Beckengurt, während als Schultergurt der Gurtteil 25a fungiert. Die Gurtanordnung 25a, 26a, 31a weist einen unteren Festpunkt 53 an der Fahrzeugtür 15 und einen oberen Festpunkt 54 am Fensterrahmen 55 auf. Ein dritter Festpunkt liegt fahrzeugmittig am Kardantunnel 21 und ivird durch einen Gurtaufroller 32a verkörpert, in den das Gurtband 31a einmündet.
Weiterhin aus Fig. 10 erkennbar ist eine an der Tür 15 diagonal angebrachte Führungsschiene 56, auf der ein Schlitten 57 verschiebbar angeordnet ist» An dem Schlitten 57 sind an Punkten 58. 59 zwei Parallelführungsarme 60, 61 angelenkt, an deren Enden 62, 63 wiederum ein Gurttragarm 64 gelenkig befestigt ist. Am Ende des Gurttragarmes 64 befindet sich eine Umlenköse 65, durch die das Gurtband 25a, 26a hindurchgeführt ist. Die Teile 56 bis 65 sind im einzelnen insbesondere aus der vergrößerten Darstellung von Fig. 11 bis 14 ersichtlich.
Am unteren Ende der Führungsschiene 56 ist eine im einzelnen in Fig. 11 und 13 gezeigte Seilspule 66 gelagert, die mittels Aufrollerfeder 67 \inter Spannung gehalten wird. Auf der Seilspule 66 ist ein Seilzug 68 aufgewickelt, der durch eine am Schlitten gelagerte UnOenkrolle 69 umgelenkt wird und mit
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seinem Ende an dem Parallelführungsarm 61 angreift. Ein zweiter Seilzug 70 wird am Schlitten 57 über eine Umlenkrolle 71 geführt und greift ebenfalls am Parallelführungsarm 61 an. Der zweite Seilzug 70 dient zur Betätigung des Schlittens 57 bzw. des Gurtsystems 25a, 26a, 31a in die aus Fig. 1 er-
} sichtliche obere-bzw. Lösestellung, wohingegen der Seilzug
"' die Rückstellung des Schlittens 57 in seine Erstellung am
unteren Ende der Führungsschiene 56 bewirken soll. Bei dieser Stellung des Schlittens 57, die nur bei geschlossener Fahrzeugtür 15 erreicht werden kann, liegt die Gurtanordnung 25a, 26a, 31a am Körper des Fahrzeuginsassen an. >
Aus Fig. 11 und 12 geht nun im einzelnen die Betätigung des zweiten Seilzuges 70 und damit des Schlittens 57 in die aus Fig. 10 ersichtliche obere Endstellung hervor. Zu diesem Zweck ist ein Flaschenzug vorgesehen, der aus zwei Rollenreihen 72, 73 mit jeweils geraeinsamer Achse 74 bzw. 75 besteht. Die eine Rollenreihe 72 ist an der Fahrzeugtür 15 gelagert, während die andere uoiienreihe 73 in der Scharniersäule 76 angeordnet ist. Wie aus Fig. 11 erkennbar, bestehen die beiden Rollenreihen 72, 73 jeweils aus drei nebeneinanderlicgenden Rollen 77, 78, 79 bzw. 80, 81, 82, um die der Seilzug 70 herumgelegt ist. Bevor der Seilzug 70 auf die Rollen 77 bis 82 gelangt, wird er noch durch eine in einem abgewinkelten Teil 83 der Führungsschiene S6 gelagerte Umlenkrolle 84 umgelenkt. In dem abgewinkelten Teil 83 der Führungsschiene ist des weiteren die. bereits erwähnte Achse 74 der Rolienreihe 72 befestigt. Das
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die Seilrolle 79 (und damit den Flaschenzug 72, 73) in Pfeilrichtung 85 verlassende Ende des Seilzuges 70 ist nicht unmittelbar an der Scharniersäule 76 befestigt, sondern greift zuvor an einer Zugfeder (nicht gezeigt) an, welche ihrerseits mit ihrem anderen Ende an der Scharniersäule 76 angebracht ist.
Aus Fig. 13 und 14 ist nun im einzelnen die Ausbildung und Lagerung des Schlittens 57 erkennbar. Er weist vier Rollen auf, von denen in Fig. 13 und 14 jeweils zwei zu sehen und mit 86 bis 88 bezeichnet sind. Die im Schnitt (Fig. 14) U-förmig ausgebildete Führungsschiene 56 ist an den Enden ihrer U-Schenkel nach innen abgewinkelt, so daß die Rollen 86 bis 88 und damit der Schlitten 57 beidseitig sowie oben und unten geführt ist·
Die beschriebene Gurtbetätigungsvorrichtung arbeitet wie folgt. Wie aus Fig. 12 ersichtlich, vergrößert sich bei Öffnung der Fahrzeugtür 15 der Abstand a zwischen den beiden Achsen 74, 75 der Rollenreihen 72, 73· Bei geschlossener Fahrzeugtür (dick ausgezogene Linien) weisen die beiden Rollenreihen 72, 73 ihren kleinstmöglichen, mit a^ bezeichneten Abstand auf. Eei um einen Winkel von 60 geöffneter Fahrzeugtür dagegen (strichpunktierte Linien) het sich der Abstand bereits auf den Betrag a,, vergrößert. Die durch den Flaschenzug 72, 73 bewirkte tatsächliche Verkürzung des Seilzuges 70 und damit der
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vom Schlitten 57 Ehrend des Türöffnungsvorganges zurückgelegte Weg ergibt sich dabei aus der Differenz (z. B. ao - a.) der jeweiligen Rollenreihenabstände, multipliziert mit der Anzahl der Rollen des Flaschenzuges (im vorliegenden FaIL 6). Beträgt also z. B. die Abstandsdifferenz a„ - a. = 83 nm, so legt der Schlitten 57 dabei einen Weg von 83 χ 6 = 498 rnm zurück. Der vom Schlitten 57 zurückzulegende Weg ist *war im wesentlichen durch die Türabmessungen vorgegeben. Auch dem ; Anfangs- und Endabstand Ca1 bzw. ao) zwischen den beiden Rollenreihen 72, 73 sind in der Regel enge konstruktive Grenzen gesetzt. Aus den gegebenen konstruktiven Verhältnissen läßt sich in einfacher Weise die Anzahl der benötigten Rollen des Flaschenzuges 72, 73 ermitteln.
Da der Seilzug 70 - wie bereits erwähnt - an dem Parallelführungsarm 61 angreift, werden zu Beginn des Türöffnungsvorganges zunächst die Parallelführungsarme 60, 61 und damit auch der Gurttragarm 64 an die Fahrzeugtür 15 bewegt. Erst bei weiterer Türöffnungsbewegung wird der Schlitten 57 in der Führungsschiene 56 nach schräg oben bis in seine aus Fig. 10 ersichtliche Endstellung gezogen, bei der die Gurtan-S Ordnung gelöst ist und den Ein- bzw. Ausstieg freigibt.
Bei Schließung der Fahrzeugtür 15 gibt der Flaschenzug 72, nach und nach den Seilzug 70 wieuer frei; und der Schlitten E kann wieder In seine untere Ausgangsposition, b«i der die Gurt- anordnung am Fahrzeuginsassen anliegt, zurücklaufen. Unter-
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stützt wird diese Abwärtsbewegung des Schlittens 57 durch den Seilzug 68 bzw. die in Aufrollrichtung vorgespannte Seilrolle 66 des SJeilzuges 68. Da auch der Seilzug 68 (ebenso wie der «weite Seilzug 70 ) am Par alleiiührunEsarm 61 ängreiii, wir« bei der liückstellbewegung zuerst der Gurfctragarm 64 nach unten geschwenkt, ehe der Schlitten 57 in Bewegung gerät. Duch die beschriebene Schlittenbetätigung wird der Gurttragarm immer in einer günstigen Position in bezug auf den Fahrzeu^insassen gehalten, gibt für diesen Bewegungsfreiheit und kann sich den verschiedenen Sitzpositionen anpassen.
Einer eventuellen Uberbelastung des Seilzuges 70, die z. B. bei ruckartiger öffnung der Fahrzeugtür 15 denkbar wäre, ist dadurch vorgebeugt, daß der Seilzug 70 — wie bereits üben erwähnt - nicht unmittelbar an der Scharniersäule 76 angreift, sondern mittelbar über eine nachgiebige Feder.
Die Neuerung beschränkt sich keineswegs auf eine Dreipunkt- Gurtanordnung der in Fig. 10 dargestellten Art. Vielmehr ist sie z. B. auch auf ein Gurtsystem anwendbar, bei dem - wie in Fig, 10 durch gestrichelte Linien 89, 90 angedeutet - der Schultergurt in Fahrzeugmitte, etwa an einer Riickenlehnenverlängerung, befestigt ist.
Schutansprüche
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Claims (1)

  1. Schutzansprüche
    1. Dreipunkt-Sicherheitsgurtanordnung für Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge, bestehend aus einem Schultergurt und einem Beckengurt, dessen einer Festpunkt an der zugeordneten Fahrzeugtür und dessen zweiter Festpunkt etwa in der FahrzeUigmitte seitlich des Sitzes liegt, und wobei der Beckengurt zwecks Freigabe des Ein- und Ausstiegs nach vorn bewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß an der zugeordneten Fahrzeugtür (15) ein an sich bekannter, längs einer in oder an der Fahrzeugtür diagonal angeordneten Führungsschiene (37, 56) verschiebbarer Schlitten (34, 57) derart an den» Beckengurt. (26., 26a) angreift, daß dieser beim öffnen der Fahrzeugtür durch den Schlitten im wesentlichen an der Fahrzeugtür anliegend selbsttätig nach schräg vorn oben bewegbar ist (Fig. 1 und 10).
    2. Dreipunkt-Sicherheitsgurt anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am Schlitten (57) ein parallel geführter Gurttragarm (64) angelenkt ist, der mit seinem freien Ende (65) am Beckengurt (26a) angreift (Fig. 10 bis 13).
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    ο. Dreipunkt-Sicherheitsgurtanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß am freien Ende des Gurttragarmes (64) eine Umlenköse (65) angeordnet ist, durch die der Beckengurt (26a) hindurchläuft (Fig. 10).
    4. Dreipunkt-Sicherheitsgurtanordnung nach Ansprüchen 1 bis 3,
    dadurch gekennzeichnet, daß der Beckengurt (26» 26a) zumindest an einem seiner beiden unteren Festpunkte xn einen automatischen Gurtaufroller (32, 32a) einmündet.
    5. Dreipunkt-Sicherheitsgurtanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß Schultergurt (25, 25a) und Beckengurt (26, 26a) in an sich bekannter Weise durch ein gemeinsames Gurtband gebildet sind, das durch eine Umlenköse (27, 27a) an einem der beiden unteren Festpunkte hindurchgeführt ist.
    6. Dreipunkt-Sicherheitsgurtanordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß an der Umlenköse (27, 27a) ein gemeinsames Gurtband (31, 31a) angreift, das in den automatischen Gurtaufroller (32, 32a) einmündet.
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    7. Dreipunkt-Sicherheit^siartanordnung nach einem oder Hehreren der Ansprüche 4 bis 6,
    dadurch gekennzeichnet, daß der Festpunkt (33, 54) des Schultergurtes (25, 25a) in der Fahrzeugtür (15) liegt und der Beckengurt (26, 26a) an seinem fahrzeugmittigen Festpunkt in einen automatischen Gurtaufroller (32, 32a) einmündet.
    8. Dreipunkt-Sicherheitsgurtanordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche 4 bis 6,
    dadurch gekennzeichnet, daß der Festpunkt des Schultergurtes (89) in der Fahrzengmitte liegt und der Beckengurt an seinem türseitigen Festpunkt in einen automatischen Gurtaufroller einmündet (Fig. 10).
    9. Dreipunkt-Sicherheitsgurtancrdnung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (34, 57) mit einem bei Türbetätigung in Gang setzbaren motorischen Antrieb, z. B. Elektromotor, in Verbindung ^teht.
    10. Dreipunkt-Sicherheitsgurtanordnung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (57) am freien Ende eines Gui-tbandes befestigt ist, das in einen an der Fahrzeugtür angeordneten automatischen Gurtaufroller eissündej;.
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    11. Dreipunkt-Sicherheitsgurtrmordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, ααϋ am Schlitten (57) ein Seilzug (68) angreift, der auf einer an unteren Ende der Führungsschiene (56) an der Fahrzeugtür (15) angeordneten Seilrolle (66) mittels einer vorgespannten Aufrollerfeder (67) aufrollbar ist (Fig. 10 bis 14).
    12. Dreipunkt-Sicherheitsgurtanordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Seilzug (68) über eine Umlenkrolle (69) am Schlitten (57) geführt ist und an einem (61) von zweien der Parallelführung des Gurttragarmes dienenden Parallelführungsarmen (60, 61) angreift (Fig. it bis 13).
    13. Dreipunkt-Sicherheitsgurtanordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche 11 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß am Schlitten (57) ein zweiter Seilzug (70) angreift, der durch die vom Fahrzeuginsassen auf die Fahrzeugtür (15) bei deren uffsang ausgeübte mechanische Energie betätigbar ist.
    14. Dreipunkt-Sicherheit sgurt anordnung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Seilzug (70) über eine zweite Umlenkrolle (71) am Schlitten (57) geführt ist und ebenfalls an einem (61) der Parallelführungsarme angreift (Fig. 11 bis 13).
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    15. Dreipunkt-Sicherheitsgurtanordnung nach Anspruch 13 und
    14,
    dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Seilzug (70) und damit der Schütte» (57) durch eiaea Flaschenzug (72, 73) betätigbar ist (Fig. 11 und 12).
    16. DreipuBkt-Sicherheitsgurtanordnung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Flaschenzug oder Teile davon in der Scharniersäule (76) der Fahrzeugtür (15) angeordnet ist und durch einen Seilzug mit den vorderen Ende der Fahrzeugtür verbunden ist.
    17= Dreipunkt-Sicherheitsgurtanordoung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet daß der Flaschenzug aus zwei Seihen (72, 73) von Rollen (77 bis 82) besteht, welche Rollenreihen (72, 73) jeweils auf einer gemeinsamen Achse (74 bzw. 75) im Abstand (a) voneinander angeordnet und von dem zweiten Seilzug (70) umschlungen sind, dessen Ende (85) anschließend, vorzugsweise über eine Zugfeder an der Scharniersäule (76) befestigt ist und daß die eine Bollenreihe (73) in der Scharniersäule (76) und die andere Rollenreihe (72) in oder an der Fahrzeugtür (15) angeordnet ist.
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    18. Dreipunkt-Sicherheitsgurtanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Beckengurt (26) in an sich bekannter Weise mit seinem türseitigen Ende An dem Sen Ii tr en (54) befestigt und der faxu-zeugmll Festpunkt (28) des Beckengurtes mit einer Vorrichtung zur lösbaren Befestigung an der Fahrzeug-Lenkvorrichtung (24, 29) oder in der Nähe derselben versehen ist (Fig. 1).
    19. Dreipunkt-Sicherheitsgurtanordnung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das untere Ende des Schultergurtes (25) ebenfalls in den lösbaren fahrzeugmittigen Festpunkt (2S) des Beckengurtes (26) einmündet und das obere Ende des Schultergurtes am Fensterrahmen (33) der zugeordneten Fahrzeugtür (15) befestigt ist.
    20. Dreipunkt-Sicherheitsgurtanordnung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß Schultergurt (25) und Beckengurt (26) in an sich bekannter Weise durcL· ain gemeinsames Gurtband gebildet sind, das durch eine Umlenköse (27) am fahrzeugseitigen Festpunkt (28) hindurchgeführt ist.
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    21. Dreipunkt-Sicherk'itsgurtanordnung nach einen oder mehreren der Ansprüche 18 bis 20,
    dadurch gekennzeichnet, daß der losbare fahrzeugmittige Festpunkt (28) an eines ans einem automatischen Gurtaufroller (32) herausziehbaren Gurtband (31) befestigt und der Gurtaufroller in an sich bekannter Weise etwa in Fahrzeugmitte (21) neben dem Sitz (12) ortsfest angeorcisiet ist.
    22. Dreipunkt-Sicherheitsgurtanordnung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (34) am freien Ende eines Gurtbandes (35) befestigt ist, das in einen an attr Fahrzeugtür (1-5) angeordneten automatischen Gurtaufroller (36) einmündet.
    23. Dreipuinkt-Sicherheitsgurtanordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche 18 bis 22,
    dadurch gekennzeichnet, daß der lösbare fahrzeugmittige Festpunkt (28) als an dem Lenkrad (24) oder in der Nähe desselben aufstecktare Umlenköse (27) ausgebildet ist (Fig. 2 bis I).
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    24. Dreipunkt-Sicherh&itsgurtanordnung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daft die Lenkradnabe (29) eine Vertiefung (50) aufweist, in der ein Aufsteckbolzen oder -dorn angeordnet ist und daft das nit den Aufsteckbolzen bzw· -dorn kooperierende Teil (47) des zweiten lösbaren Festpunktes (28) entsprechend als Asfsteckhülse ausgebildet ist.
    25. Dreipunkt-Sicherheitsgurtanordnung nach Anspruch 23 und 24, dadurch gekennzeichnet, daft am Lenkrad (24) Ib Virkberelch der Aufsteckhülse (47) ein Schalter (52) angeordnet ist·
    26. Srsipuakt^Sicherheitsgurtanordnung nach einen oder ■ehreren der -vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (54) als Kugelbüchse ausgebildet und auf einer stangenfSraigen Führungsschiene (37) rerschiebbar angeordnet ist (Fig. 8 bis 9).
    27. Dreipunkt-Sicherheitsgurtan^rdnung nach eines oder ■ehreren dar Ansprüche 1 bis 25,
    dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (57) als Vagen ausgebildet 1st, dessen R&der (86 bis 88) beidseitig von der Führungsschiene (56) geführt sind (Flg. 13 und 14).
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