Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von Gebindepackungen sowie Gebindepackung
Beschreibung
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen von Gebindepackungen, insbesondere von Gebindepackungen für Zigaretten (Zigarettenstange), wobei eine Gruppe von Packungen, insbesondere Zigarettenpackungen, in eine Außenumhüllung eingehüllt wird zur Bildung der Gebindepackung, und wobei die Packungen jeweils eine Codierung, insbesondere einen Barcode, aufweisen und die Gruppe von Packungen derart in die Außenumhüllung eingewickelt wird, dass die Codierung der Packungen nicht durch die Außenumhüllung verdeckt ist und dass danach ein Mittel zum Verdecken der Codierung der Packungen, insbesondere ein Zuschnitt oder ein (Klebe-)Etikett, und eine Codierung für die Gebindepackung an der Gebindepackung angeordnet werden, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Weiterhin betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 9. Schließlich betrifft die Erfindung eine insbesondere nach dem Verfahren hergestellte Gebindepackung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 8.
Gebindepackungen sind insbesondere im Bereich der Zigarettenindustrie seit langem bekannt. Dabei sind die Packungen bzw. Zigarettenpackungen, die den Inhalt der Gebindepackung bzw. Zigarettenstange bilden, in der Regel nebeneinander sowie vorzugsweise in mehreren Reihen hintereinander angeordnet. Eine bevorzugte Formation ist eine Anordnung der Packungen in zwei Reihen mit jeweils fünf Packungen. Der Packungsinhalt ist in der Regel in eine Außenumhüllung aus einem Verpackungsmaterial wie Papier oder Pappe eingewickelt, das gegebenenfalls von einer zusätzlichen Schutzhülle beispielsweise aus Polypropylen, Polyethylen, Cellophan oder dergleichen umgeben sein kann, um die Gebindepackung aromadicht zu verschließen.
Weiterhin ist es üblich die Packungen jeweils mit einer Codierung zu versehen, insbesondere einer maschinenlesbaren Codierung wie einem Barcode. Die Codierung kann neben Informationen zur Herstellung bzw. über den Hersteller auch Informationen für den Verkauf an den Endkunden liefern, beispielsweise Informationen zum Abfragen des Verkaufspreises aus einer Produktdatenbank oder dergleichen.
Darüber hinaus sind Gebindepackungen bekannt, bei denen die Außenumhüllung derart ausgebildet ist, dass die Packungen teilweise sichtbar sind. Zu dieser Art von Gebindepackungen zählt auch die sogenannte "Naked Wrap", bei der die Außenumhüllung lediglich durch eine durchsichtige Schutzhülle aus Polypropylen gebildet ist. Dies hat zur Folge, dass die Packungen bzw. deren Codierung durch die Außenumhüllung hindurch sichtbar bzw. lesbar sind. Beim Verkauf dieser und ähnlicher Gebindepackungen besteht jedoch das Problem, dass es dazu kommen kann, dass versehentlich die Codierung der Packung eingelesen wird statt der Codierung der Gebindepackung, was zu einer fehlerhaften Berechnung des Verkaufspreises der Gebindepackung führen kann.
Eine Lösung dieses Problems besteht darin, dass die Gebindepackung mit einem Zuschnitt, beispielsweise einem Etikett versehen wird zur Überdeckung der Codierung der Packung. Dieses Etikett kann auch die Codierung für die Gebindepackung aufweisen.
Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde Maßnahmen vorzuschlagen die zu einer günstigen Herstellung von Gebindepackungen dieses speziellen Typs führen.
Ein erfindungsgemäßes Verfahren weist die Merkmale des Anspruchs 1 auf. Es ist demnach vorgesehen, dass die Gebindepackung einer Codierstation zum Aufbringen der Codierung für die Gebindepackung an der Außenumhüllung und/oder zum Anbringen der Mittel zum Verdecken der Codierung der Packungen zugeführt wird, wobei die Gebindepackung wenigstens im Bereich der Codierstation durch ein taktweise angetriebenes Fördermittel transportiert
wird, und dass die Codierung und/oder die Mittel zum Verdecken während eines kurzzeitigen Stillstands des Fördermittels in der Codierstation angebracht werden.
Bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens ergeben sich aus den Unteransprüchen und der Beschreibung im Übrigen.
Vorzugsweise wird die codierte Gebindepackung nachfolgend einer Prüfstation insbesondere zur Prüfung der Codierung und/oder der Verdeckung der Codierung der Packungen zugeführt, wobei fehlerhafte Gebindepackungen im Bereich einer nach der Prüfstation angeordneten Auswurfstation ausgesondert werden.
Eine Besonderheit kann darin bestehen, dass die Gebindepackung wenigstens im Bereich der Codierstation und/oder der Prüfstation, mit ihrer Längserstreckung im wesentlichen quer zur Transportrichtung des Fördermittels transportiert wird, und dass die Codierung der Gebindepackung im Bereich der Codierung der Packungen durch eine seitlich neben dem Fördermittel angeordnete Codierstation angebracht wird, vorzugsweise im Bereich von quergerichteten Stirnseiten der Gebindepackung. Diese Anordnung ermöglicht ein einfaches Anbringen der Codierung und/oder von Etiketten im Bereich der Codierung der Packungen.
Vorzugsweise wird die Gebindepackung zunächst mit ihrer Längserstreckung im wesentlichen parallel zur Transportrichtung des Fördermittels transportiert und vor Erreichen der Codierstation in einer Wendestation um etwa 90° gedreht, sodass die Gebindepackung mit Ihrer Längserstreckung im wesentlichen quer zur Transportrichtung des Fördermittels transportiert wird, wobei die Gebindepackung nach der Codierstation und/oder der Prüfstation in einer weiteren Wendestation erneut um etwa 90° gedreht wird, sodass sie mit ihrer Längserstreckung im wesentlichen wieder parallel zur Transportrichtung des Fördermittels transportiert wird. Auf diese Weise ist eine einfache Integration in
vorhandene Vorrichtungen zur Herstellung und Verpackung von Gebindepackungen möglich.
In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung des Verfahrens wird in der Codierstation die Codierung der Packungen überdruckt und die Codierung der Gebindepackung an der Außenumhüllung angebracht insbesondere aufgedruckt. Dies ermöglicht einen Verzicht auf die Anbringung eines Zuschnitts zur Verdeckung der Codierung der Packungen.
Hinsichtlich der Anbringung von separaten Zuschnitten zur Verdeckung der Codierung der Packungen ist es denkbar, dass ein fortlaufender Materialstreifen in Abständen mit einer Codierung für jeweils eine Gebindepackung versehen und nachfolgend durch Durchtrennen des Materialstreifens zwischen den Codierungen zu Zuschnitten vereinzelt wird und dass die Zuschnitte mit Leim versehen und in der Codierstation an jeweils einer Außenumhüllung einer Gebindepackung befestigt werden.
Von Vorteil kann es sein die Codierstation im Förderweg zwischen einer Vorrichtung zur Herstellung der Gebindepackungen (Stangenpacker) und einer Vorrichtung zum Gruppieren und/oder Kartonieren der codierten Gebindepackungen (Kartoniermaschine) anzuordnen, um eine Integration in vorhandene Verpackungsmaschinen zu gewährleisten.
Eine Vorrichtung zur Lösung der eingangs genannten Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs 8 auf. Entlang einer durch ein Fördermittel für die
Gebindepackungen gebildeten Förderstrecke ist demnach eine Codierstation angeordnet zum Anbringen der Mittel zum Verdecken der Codierung der
Packungen und/oder zum Anbringen der Codierung an der Gebindepackung im
Bereich der Codierung der Packungen, wobei das Fördermittel taktweise angetrieben ist zur Anbringung der Mittel zum Verdecken und/oder Codierung an der Gebindepackung während einer Stillstandsphase des Fördermittels.
Vorzugsweise ist stromabwärts der Codierstation im Bereich der Förderstrecke eine Prüfstation angeordnet zur Prüfung insbesondere der Codierung.
Stromabwärts der Prüfstation kann eine Auswurfstation angeordnet sein zum Aussondern von Gebindepackungen mit insbesondere einer fehlerhaften Codierung.
Die Gebindepackung kann wenigstens im Bereich der Codierstation und/oder der Prüfstation auf dem Fördermittel mit ihrer Längserstreckung im wesentlichen quer zur Förderrichtung weisend angeordnet sein, wobei Stirnseiten der Gebindepackung einer neben der Förderstrecke angeordneten Codierstation zugewandt sind.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass Zuschnitte zum Verdecken der Codierung der Packungen von einer Bobine zur Codierstation (30) zuführbar sind, wobei auf der Bobine ein fortlaufender Materialstreifen als Trägermaterial mit im Abstand hintereinander angeordneten Etiketten als Zuschnitte aufgewickelt ist, und wobei der Materialstreifen in einer Ebene, die parallel zur Stirnfläche der Gebindepackungen verläuft, transportierbar ist, und wobei die Etiketten vorzugsweise in diesem aufrechten Förderabschnitt in einer Druckstation bedruckt werden, und wobei die Etiketten durch Umlenkung des Materialstreifens vom Trägerstreifen lösbar sind, und wobei im Bereich der Umlenkung ein Schieber angeordnet ist zur Aufnahme eines vom Trägerstreifen gelösten Etiketts und wobei der Schieber in einer im wesentlichen horizontalen Ebene gegen eine zugewandte Stirnseite der Gebindepackung bewegbar ist zur Anbringung des Etikettes an der Außenumhüllung der Gebindepackung.
Alternativ kann vorgesehen sein, dass der Codierstation eine Bobine mit einem fortlaufenden Materialstreifen aus Verpackungsmaterial zur Bildung von Zuschnitten zum Verdecken der Codierung der Packungen zugeordnet ist, wobei der Materialstreifen von der Bobine abziehbar und einer Druckstation zuführbar ist zur Anbringung einer Codierung und/oder einer zusätzlichen Bedruckung am fortlaufenden Materialstreifen und dass der bedruckte Materialstreifen einer Leimstation zuführbar ist zum Anbringen einer Beleimung am Materialstreifen und dass der beleimte Materialstreifen einer Trennstation zuführbar ist zum Vereinzeln von Zuschnitten aus dem Materialstreifen und dass die vereinzelten
Zuschnitte mittels eines Schiebers an eine Stirnseite der Gebindepackung bewegbar ist zur Anbringung des bedruckten, beleimten und vereinzelten Zuschnitts an der Außenumhüllung der Gebindepackung.
Eine weitere Besonderheit kann darin bestehen, dass zwei Codierstationen aufeinander folgend entlang der Förderstrecke angeordnet sind, wobei stets nur eine Codierstation im Betrieb ist zum unterbrechungsfreien Betrieb der Codierstation bei der Zuführung von neuem Material zu einer der beiden Codierstationen bzw. bei einem Materialwechsel.
Eine erfindungsgemäße Gebindepackung weist die Merkmale des Anspruchs 8 auf. Eine Besonderheit besteht dabei darin, dass die Codierung der Packungen durch eine Bedruckung an der Außenumhüllung verdeckt ist und dass die Außenumhüllung eine vorzugsweise zusätzliche Bedruckung zur Codierung der Gebindepackung aufweist. Dies ermöglicht einen Verzicht auf die Anbringung eines Zuschnitts zur Verdeckung der Codierung der Packungen.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen gemäß Zeichnung erläutert. In dieser zeigen:
Fig. 1 eine Gebindepackung in Form einer Zigarettenstange in schematischer räumlicher Darstellung,
Fig. 2 eine Stirnseite der Gebindepackung gemäß Fig. 1 gemäß einem alternativen Ausführungsbeispiel,
Fig. 3 eine Vorrichtung zum Anbringen von Etiketten an Gebindepackungen in einer schematischen Draufsicht,
Fig. 4 die Vorrichtung gemäß Fig. 3 in einer Seitenansicht,
Fig. 5 eine Seitenansicht der Vorrichtung gemäß Fig. 3 in vergrößertem Maßstab 5 in vergrößertem Maßstab,
Fig. 6 einen Vertikalschnitt durch die Vorrichtung entlang Schnittlinie Vl-Vl in Fig. 4,
Fig. 7 und
Fig. 8 eine Einzelheit der Fig. 6 in vergrößertem Maßstab während verschiedener Phasen des Anbringens eines Etiketts,
Fig. 9 eine Einzelheit der Fig. 6 in verkleinertem Maßstab während eines Materialwechsels, und
Fig. 10 eine alternative Lösung zur Anbringung von Etiketten in einer Darstellung analog zu Fig. 6.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Beispiels aus der Zigarettenindustrie erläutert. Gezeigt ist eine Gebindepackung 10 in Form einer Zigarettenstange 1 1. Der Packungsinhalt der Zigarettenstange 11 besteht aus Zigarettenpackungen 12 die in zwei Reihen zu jeweils fünf Zigarettenpackungen 12 als Gruppe angeordnet sind. Innerhalb der Reihen liegen die Zigarettenpackungen 12 mit einander zugewandten Schmalseiten nebeneinander. Die beiden Reihen sind hintereinander angeordnet, so dass eine obere bzw. erste Reihe der Zigarettenpackungen 12 mit einer großflächigen Rückseite an bzw. auf einer großflächigen Vorderseite einer unteren bzw. hinteren Reihe auf- bzw. anliegt.
Der Packungsinhalt ist in eine Außenumhüllung 13 eingehüllt, die im vorliegenden Fall aus einer Polypropylenfolie hergestellt und durchsichtig ist, also den Blick auf die Zigarettenpackungen 12 ermöglicht. Die Außenumhüllung 13 ist schlauchartig um die Gruppe der Zigarettenpackungen 12 herumgewickelt und in einem Überlappungsbereich 14 verschlossen. Im Bereich von Stirnseiten 15 der
Gebindepackung 10 sind Faltlappen der Außenumhüllung 13 couvertartig übereinander gelegt und miteinander verbunden, insbesondere durch Siegeln. Zur Öffnung der Außenumhüllung 13 ist ein Aufreißfaden 16 vorgesehen, der sich außermittig und quer zur Längsrichtung der Gebindepackung 10 verlaufend um diese herum erstreckt. Ein Ende 17 des Aufreißfadens 16 ist durch einen U- förmigen Stanzschnitt 18 begrenzt, um das Ende 17 zum Öffnen der Außenumhüllung 13 leichter ergreifen zu können.
Die Zigarettenpackungen 12 weisen im Bereich ihrer Schmalseite eine Codierung 19 auf. Bei der Codierung 19 handelt es sich im vorliegenden Fall um einen Barcode, also eine maschinenlesbare Kennzeichnung. Auf Grund der Tatsache, dass die Außenumhüllung 13 aus einent transparenten Material besteht, ist die Codierung 19 der Zigarettenpackungen 12 im Bereich der Stirnseite 15 der Gebindepackung 10 von außen sichtbar.
Damit die Codierung 19 nicht versehentlich beim Verkauf der Gebindepackung 10 durch einen Kassenscanner erfasst wird, ist gemäß Fig. 1 vorgesehen, dass im Bereich der Stirnseite 15 der Gebindepackung 10 ein separater Zuschnitt 20 in Form eines (Klebe-) Etiketts angebracht wird. Der Zuschnitt 20 überdeckt zum einen auf Grund seiner Positionierung und Größe die Codierung 19 der beiden Zigarettenpackungen 12 im Bereich der Stirnseite 15. Zudem trägt der Zuschnitt 20 eine Codierung 21 für die Gebindepackung 10. Nach Anbringung des Zuschnitts 20 an der Außenumhüllung 13 der Gebindepackung 10 können die Codierungen 19 der Zigarettenpackungen 12 nicht mehr gelesen bzw. erfasst werden, sondern nur noch die Codierung 21 der Gebindepackung 10.
Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass der Zuschnitt 20 eine zusätzliche, insbesondere individuelle, Bedruckung 22 aufweist. Diese Bedruckung 22 kann gestalterische und/oder informationshaltige Elemente aufweisen.
Nach einem in Fig. 2 gezeigten alternativen Ausführungsbeispiel wird die Codierung 19 der Zigarettenpackungen 12 nicht durch einen separaten Zuschnitt 20 sondern durch eine Bedruckung 23 auf der Außenumhüllung 13 verdeckt. Die Bedruckung 23 erstreckt sich im vorliegenden Fall lediglich im Bereich der
Codierung 19 der Zigarettenpackungen 12. Zusätzlich ist auf die Außenumhüllung 13 die Codierung 21 für die Gebindepackung 10 aufgedruckt, allerdings seitlich zur Bedruckung 23 versetzt. Denkbar ist auch, dass die Codierung 21 Teil der Bedruckung 23 ist.
Ein weiteres nicht in den Figuren gezeigtes Ausführungsbeispiel kann derart ausgebildet sein, dass die Gruppe von Zigarettenpackungen 12 in einen Zuschnitt aus Verpackungsmaterial teilweise eingehüllt ist, nämlich derart, dass die Stirnseiten 15 nicht durch den Zuschnitt verdeckt werden. Die mit dem Zuschnitt umwickelte Gruppe aus Zigarettenpackungen 12 wird dann wie beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 in eine Außenumhüllung 13 einhüllt. Auch in diesem Fall sind die Codierungen 19 der Zigarettenpackungen 12 durch die Außenumhüllung 13 hindurch sichtbar und können entweder mit einem Zuschnitt 20 oder einer Bedruckung 23 verdeckt werden.
Fig. 3 zeigt einen Teil einer Vorrichtung zum Herstellen und Handhaben von Gebindepackungen 10. Der Aufbau ist grob wie folgt: Die Gebindepackungen 10 werden von einem Stangenpacker (nicht gezeigt) kommend auf einem Fördermittel, insbesondere einem endlosen Förderband 24 in einer Transportrichtung gemäß Pfeil 25 transportiert. Auf dem Förderband 24 werden die Gebindepackungen 10 dabei flach auf einer großflächigen Seite liegend und mit ihrer Längserstreckung in Förderrichtung gemäß Pfeil 25 weisend transportiert.
Die Gebindepackungen 10 kommen dann in den Bereich einer ersten Wendestation 26 in der die Relativlage der Gebindepackungen 10 um 90° gedreht wird, so dass die Gebindepackungen 10 mit ihrer Längserstreckung quer zur Förderrichtung weisen.
Die Gebindepackungen 10 kommen im Anschluss an die Wendestation 26 in den Bereich eines weiteren Fördermittels 27 zum Transport der querliegenden Gebindepackungen 10. Im Bereich des Fördermittels 27 ruhen die Gebindepackungen 10 unterseitig auf einer Förderebene 28 und werden oberseitig durch im Abstand zueinander angeordnete Mitnehmer 29 eines
Förderbands transportiert, das als umlaufender Endlosförderer ausgebildet ist. Dabei erfassen die Mitnehmer 29 die Gebindepackungen 10 an einer in Transportrichtung hinten liegenden oberen Kante.
Das Fördermittel 27 ist taktweise angetrieben zum intermittierenden Vorschub der Gebindepackungen 10 entlang der Förderebene 28. Auf diese Weise gelangen die im Abstand zueinander transportierten Gebindepackungen 10 schrittweise durch diesen Bereich der Vorrichtung.
In Transportrichtung gemäß Pfeil 25 aufeinander folgend sind im Bereich des Fördermittels 27 mehrere Stationen zur Bearbeitung der Gebindepackung 10 hintereinander folgend angeordnet. Es handelt sich dabei zunächst um zwei Codierstationen 30 sowie eine Prüfstation 31 und eine Auswurfstation 32.
In den Codierstationen 30 wird zunächst der Zuschnitt 20 bzw. die Bedruckung 23 und Codierung 21 gemäß Fig. 1 und 2 an den Gebindepackungen 10 angebracht. Im Bereich der Prüfstation 31 wird dann die bearbeitete Gebindepackung 10 auf ordnungsgemäße Ausgestaltung überprüft und falls erforderlich für fehlerhaft befundene Gebindepackungen 10 im Bereich der Auswurfstation 32 vom Fördermittel 27 ausgeschleust. Diese Schritte werden nachfolgend noch im Detail beschrieben.
Im weiteren Transportweg der Gebindepackungen 10 ist eine weitere Wendestation 33 angeordnet, um die Gebindepackungen 10 in die ursprüngliche Relativlage auf dem Förderband 24 zurückzuwenden. Im Bereich der Wendestation 33 und daran anschließend werden die Gebindepackungen 10 wieder auf Förderbändern 24 transportiert und dabei durch Anlage an einem gekrümmten Leitblech 34 während des Transports gedreht. Im Bereich des zweiten Förderbands 24 werden die bearbeiteten Gebindepackungen 10 einer Maschine zum Verpacken der Gebindepackungen 10 in Kartons, also einer Kartoniermaschine (nicht gezeigt) zugeführt. Im Bereich der ersten Wendestation 26 wird die Gebindepackung 10 mittels eines durch einen Motor 35 in einer horizontalen Ebene drehend angetriebenen Schwenkarms 36 erfasst und unter
Anlage an einem weiteren gekrümmten Leitblech 37 in die quergerichtete Position geschwenkt.
Eine Besonderheit besteht hinsichtlich Maßnahmen zur Integration der Codierstationen 30 in bestehende Anlagen. So werden die Gebindepackungen 10 vor der ersten Wendestation 26 und der zweiten Wendestation 33 auf den beiden Förderbändern 24 in Längsrichtung der Gebindepackungen 10 transportiert. Die Förderbänder 24 verlaufen parallel zueinander und entlang einer gedachten Gerade. Seitlich versetzt hierzu, aber parallel zu den Förderbändern 24 ist das Fördermittel 27 angeordnet, in dessen Bereich die Codierstationen 30 positioniert sind. Durch diese Anordnung ist es möglich ein durchgehendes Förderband 24 aufzutrennen und parallel sowie seitlich versetzt dazu das Fördermittel 27 zu integrieren, das über die Wendestationen 26, 33 an die beiden Förderbänder 24 angeschlossen wird. Denkbar ist aber auch, dass das Fördermittel 27 in den Verlauf der Förderbänder 24 integriert wird, also ohne seitlichen Versatz.
Weiterhin ist zu erwähnen, dass die Codierstationen 30 wahlweise auch auf der gegenüberliegenden Seite des Fördermittels 27 angeordnet werden können, je nach Lage bzw. Anordnung der Zigarettenpackungen 12 innerhalb der Gebindepackung 10, d.h. je nachdem an welcher Seite die Codierungen 19 der Zigarettenpackungen 12 im Bereich der Stirnseite 15 der Gebindepackung 10 sichtbar sind. Der Einsatz von zwei Codierstationen 30 ist nicht zwingend erforderlich, d.h. es kann auch nur eine Codierstation 30 vorgesehen sein. Um einen Stopp der Vorrichtung bei einem Materialwechsel oder Zuführung anderer Zuschnitte 20 zu vermeiden, werden jedoch zwei Codierstationen 30 bevorzugt, die wechselweise im Einsatz sind. Vorzugsweise ist also nur jeweils eine der beiden Codierstationen 30 in Betrieb, wobei die jeweils andere Codierstation 30 übernimmt, sobald die andere Codierstation 30 neues und/oder anderes Material für die Zuschnitte 20 erhält bzw. gewartet werden muss. In den Fig. 3 und 6 sind die Codierstationen 30 auf der anderen Seite des Fördermittels 27 mit gestrichelten Linien angedeutet.
Nachfolgend wird die Anbringung eines Zuschnitts 10 in Form eines selbstklebenden Etiketts gemäß Fig. 1 erläutert. Fig. 6 zeigt hierzu eine schematische Darstellung der Vorrichtung in Form eines Vertikalschnitts quer zur Transportrichtung. Zu erkennen ist hier einerseits, dass die Förderebene 28 durch zwei stegartige Organe gebildet wird, die sich mit Abstand zueinander in Längsrichtung des Fördermittels 27 erstrecken und auf denen die Gebindepackungen 10 unterseitig aufliegen. Die Zuschnitte 20 befinden sich auf einem Trägermaterial 37, welches auf einer Bobine 38 aufgewickelt bereitgehalten wird. Das Trägermaterial 37 wird von der Bobine 38 abgewickelt und zunächst abwärts geführt bis zu einer ersten Umlenkrolle 39. Von dort verläuft das Trägermaterial 37 schräg aufwärts bis in den Bereich einer Druckstation 40. Im Bereich der Druckstation 40 wird das Trägermaterial 37 in einer aufrechten Ebene transportiert und dabei bedruckt. Aufdruckt werden kann zum einen die Codierung 21 in Form eines Barcodes sowie die zusätzliche Bedruckung 22. Statt der Anbringung der zusätzlichen Bedruckung 22 in der Druckstation 40 kann diese auch bereits bei der Herstellung der Bobine 38 aufgebracht worden sein. Das Gleiche gilt im Prinzip auch für die Codierung 21 in Form des Barcodes. Bevorzugt wird jedoch sowohl die Codierung 21 als auch die Bedruckung, 22 im Bereich der Druckstation 40 angebracht.
Im Bereich eines oberen Endes der Druckstation 40 werden die Zuschnitt 20 bzw. Etiketten vom Trägermaterial 37 abgelöst und an einen Schieber 41 übergeben, der die Zuschnitte 20 an der Stirnseite 15 der Gebindepackung 10 anbringt. Hierzu ist der Schieber 41 beispielsweise mittels eines Pneumatikzylinders 42 in einer horizontalen Ebene hin- und herbewegbar. Der Schieber 41 arbeitet daher in der gleichen Ebene in der auch die Gebindepackungen 10 transportiert werden. Die Zuschnitte 20 werden an der Vorderseite des Schiebers 41 mittels Unterdruck bzw. Vakuum gehalten, so dass die klebrige Seite des Etiketts zur Stirnseite 15 der Gebindepackung 10 weist. Durch Ausfahren des Pneumatikzylinders 42 wird das Etikett gegen die Stirnseite 15 gedrückt und dort angebracht. Das Ablösen der Zuschnitte 20 vom Trägermaterial 37 kann dadurch erfolgen, dass das Trägermaterial 37 in einem großen Winkel umgelenkt wird, so dass die Etiketten automatisch abgelöst werden. Im vorliegenden Fall wird das Trägermaterial 37 im Bereich der
Unterseite des Schiebers 41 an einer Umlenkschiene 43 um annähernd 180° umgelenkt und dann über eine Umlenkrolle 44 in einer aufrechten Ebene nach unten gefördert. Nach Erreichen einer weiteren Umlenkrolle 44 wird das Trägermaterial 37 schräg abwärts gefördert und über eine weitere Umlenkrolle 45 einer Aufwickelrolle 46 zugeführt, auf der das leere Trägermaterial 37 aufgerollt wird.
Die Codierstation 30 ist schwenkbar an einem nicht im Detail gezeigten Maschinengestell gelagert. Hierzu ist ein Träger 47 für die Codierstation 30 auf eine Achse 48 schwenkbar angeordnet und dient zur Aufnahme der Elemente der Codierstation 30, also im Wesentlichen der Bobine 38, der Aufwickelrolle 46, der Druckstation 40, des Schiebers 41 sowie der Führung für das Trägermaterial 37. Zum Auswechseln der Bobine 38 können die Codierstationen 30, wie in Fig. 9 gezeigt, um die Achse 48 geschwenkt werden.
Fig. 10 zeigt eine alternative Lösung zum Verdecken der Codierungen 19 der Zigarettenpackungen 12. Dabei wird von einer Bobine 49 ein endloser Materialstreifen eines Verpackungsmaterials 50 abgezogen und über eine Umlenkrolle 51 einer Druckstation 52 zugeführt. Danach gelangt das Verpackungsmaterial 50 in den Bereich einer Leimstation 53, in der das Verpackungsmaterial 50 beleimt wird. Es folgt daraufhin eine Trennstation 54 zum Vereinzeln von Zuschnitten 20 aus der fortlaufenden Materialbahn des Verpackungsmaterials 50 sowie vergleichbar zum Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 6 bis 9 ein Pneumatikzylinder 55 zur Betätigung eines Schiebers 56, der die abgetrennten Zuschnitte 20 gegen die Stirnseite 15 der Gebindepackung 10 drückt. Gegenüberliegend der Druckstation 52 und der Leimstation 53 wird das Verpackungsmaterial 50 durch einen Fördergurt 57 jeweils angetrieben und/oder abgestützt.
Bei dem Verpackungsmaterial 50 kann es sich um bereits bedrucktes Material handeln, das zum Beispiel bereits in Abständen mit der Codierung 21 versehen ist, wobei mit Hilfe der Druckstation 52 nur noch die zusätzliche Bedruckung 22 angebracht wird. Alternativ kann es sich bei dem Verpackungsmaterial 50 auch um Material handeln, das weder die Codierung 21 noch die Bedruckung 22
aufweist, so dass diese im Bereich der Druckstation 52 aufgebracht wird. Zur Beleimung der Materialbahn wird vorzugsweise dauerklebriger Leim aufgetragen, so dass die vereinzelten Zuschnitte 20 gegen die Stirnseite 15 der Gebindepackung 10 geklebt werden kann.
Zur Prüfung der Gebindepackungen 10 ist in der Prüfstation 31 ein Überwachungsorgan, insbesondere eine Überwachungskamera 58 angeordnet, die auf die Stirnseite 15 der Gebindepackung 10 ausgerichtet ist. Auf diese Weise kann mit Hilfe der Überwachungskamera 58 ein Bild der Stirnseite 15 aufgenommen werden und mit einem Referenzbild vergleichen werden. Dies kann in einer nicht gezeigten Steuereinrichtung erfolgen. Sofern die Codierung 19 der Zigarettenpackungen 12 nicht vollständig verdeckt ist oder die Codierung 21 der Gebindepackungen 10 fehlerhaft, kann die entsprechende Gebindepackung 10 in der Auswurfstation 32 ausgesondert werden. Selbstverständlich können in der Prüfstation 31 auch weitere Merkmale der Gebindepackung 10 geprüft werden.
In der Auswurfstation 32 sind beiderseits des Fördermittels 27 zwei Schieber 59 angeordnet zum Aussondern einer fehlerhaften Gebindepackung 10. Die Schieber 59 wirken in aufrechter bzw. vertikaler Richtung und dienen dazu, eine fehlerhafte Gebindepackung 10 nach unten auszuwerfen. Hierzu kann ein Abschnitt der Förderebene 28 um ein Gelenk 60 verschwenkt werden, so dass eine Öffnung 61 in der Förderebene 28 gebildet ist, durch die die Gebindepackung 10 durch die Schieber 59 ausgestoßen werden. Vorzugsweise können die Schieber 59 durch Pneumatikzylinder betätigt werden.
An der Stelle von Gebindepackungen 10 für Zigarettenpackungen 12 können auch anderen Sorten von Packungsinhalten entsprechend bearbeitet werden. Die Gebindepackung 10 muss auch nicht aus zwei Reihen von Zigarettenpackungen 12 bestehen, sondern kann eine größere oder kleinere Anzahl an Reihen aufweisen. Auch die Anzahl an Zigarettenpackungen 12 innerhalb einer Reihe kann variieren, ohne dass die Erfindung verlassen wird.
Die Anordnung der Codierstationen 30 in Bezug auf das Fördermittel 27 kann je nach Anordnung der Codierung 19 an den Zigarettenpackungen 12 bzw. der Ausrichtung der Zigarettenpackungen 12 innerhalb der Gebindepackung 10 gewählt werden. Denkbar ist auch eine Anpassung der Vorrichtung an Zigarettenpackungen 12, bei denen die Codierung 19 nicht im Bereich von Schmalseiten der Zigarettenpackungen 12 angeordnet sind.
Denkbar ist weiterhin, dass der Zuschnitt 20 bzw. die Bedruckung 22, 23 nicht gleichzeitig bzw. in der gleichen Station an der Außenumhüllung 13 angebracht werden muss, sondern dass dies in zwei oder mehr aufeinander folgenden Schritten erfolgen kann. In diesem Fall umfasst die Codierstation 30 im Sinne der Erfindung alle Organe, die zur Durchführung dieser Arbeitsschritte erforderlich sind.
Bei den Codierungen 19, 21 handelt es sich vorzugsweise um Barcodes. Es können aber auch andere Codierungen zum Einsatz kommen, insbesondere andere maschinenlesbare Kennzeichnungen.
Bezugszeichenliste
10 Gebindepackung 39 Umlenkrolle
11 Zigarettenstange 40 Druckstation
12 Zigarettenpackung 41 Schieber
13 Außenumhüllung 42 Pneumatikzylinder
14 Überlappungsbereich 43 Umlenkschiene
15 Stirnseite 44 Umlenkrolle
16 Aufreißfaden 45 Umlenkrolle
17 Ende 46 Aufwickelrolle
18 Stanzschnitt 47 Träger
19 Codierung (Zigarettenpackung) 48 Achse
20 Zuschnitt 49 Bobine 1 Codierung (Gebindepackung) 50 Verpackungsmaterial 2 Bedruckung (Zuschnitt) 51 Umlenkrolle 3 Bedruckung (Außenumhüllung) 52 Druckstation 4 Förderband 53 Leimstation 5 Pfeil 54 Trennstation 6 Wendestation 55 Pneumatikzylinder 7 Fördermittel 56 Schieber 8 Förderebene 57 Fördergurt 9 Mitnehmer 58 Überwachungskamera 0 Codierstation 59 Schieber 1 Prüfstation 60 Gelenk 2 Auswurfstation 61 Öffnung 3 Wendestation 4 Leitblech 5 Motor 6 Schwenkarm 7 Trägermaterial 8 Bobine