DE202009018251U1 - Vorrichtung zum Herstellen von Gebindepackungen sowie Gebindepackung - Google Patents
Vorrichtung zum Herstellen von Gebindepackungen sowie Gebindepackung Download PDFInfo
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Abstract
Vorrichtung zum Herstellen von Gebindepackungen (10) für Zigaretten, wobei eine Gruppe von Packungen (12), insbesondere Zigarettenpackungen, jeweils eine Codierung (19), insbesondere einen Barcode, aufweist und zur Bildung der Gebindepackung (10) in eine wenigstens teilweise transparente Außenumhüllung (13) eingehüllt sind, sodass die Codierung (19) der Packungen (12) durch die Außenumhüllung (13) sichtbar bzw. lesbar ist und wobei an der Außenumhüllung (13) Mittel (20, 23) zum Überdecken der Codierung (19) der Packungen (12) und eine Codierung (21) der Gebindepackung (10) angeordnet sind, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) entlang einer durch ein Fördermittel (27) für die Gebindepackungen (10) gebildeten Förderstrecke ist eine Codierstation (30) angeordnet zum Anbringen der Mittel (20, 23) zum Verdecken der Codierung (19) der Packungen (12) und/oder zum Anbringen der Codierung (21) an der Gebindepackung (10) vorzugsweise im Bereich der Codierung (19) der Packungen (12), b) das Fördermittel (27) ist taktweise angetrieben zur Anbringung der Mittel (20,...
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Herstellen von Gebindepackungen, insbesondere von Gebindepackungen für Zigaretten (Zigarettenstange), gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Gebindepackungen sind insbesondere im Bereich der Zigarettenindustrie seit langem bekannt. Dabei sind die Packungen bzw. Zigarettenpackungen, die den Inhalt der Gebindepackung bzw. Zigarettenstange bilden, in der Regel nebeneinander sowie vorzugsweise in mehreren Reihen hintereinander angeordnet. Eine bevorzugte Formation ist eine Anordnung der Packungen in zwei Reihen mit jeweils fünf Packungen. Der Packungsinhalt ist in der Regel in eine Außenumhüllung aus einem Verpackungsmaterial wie Papier oder Pappe eingewickelt, das gegebenenfalls von einer zusätzlichen Schutzhülle beispielsweise aus Polypropylen, Polyethylen, Cellophan oder dergleichen umgeben sein kann, um die Gebindepackung aromadicht zu verschließen.
- Weiterhin ist es üblich die Packungen jeweils mit einer Codierung zu versehen, insbesondere einer maschinenlesbaren Codierung wie einem Barcode. Die Codierung kann neben Informationen zur Herstellung bzw. über den Hersteller auch Informationen für den Verkauf an den Endkunden liefern, beispielsweise Informationen zum Abfragen des Verkaufspreises aus einer Produktdatenbank oder dergleichen.
- Darüber hinaus sind Gebindepackungen bekannt, bei denen die Außenumhüllung derart ausgebildet ist, dass die Packungen teilweise sichtbar sind. Zu dieser Art von Gebindepackungen zählt auch die sogenannte ”Naked Wrap”, bei der die Außenumhüllung lediglich durch eine durchsichtige Schutzhülle aus Polypropylen gebildet ist. Dies hat zur Folge, dass die Packungen bzw. deren Codierung durch die Außenumhüllung hindurch sichtbar bzw. lesbar sind. Beim Verkauf dieser und ähnlicher Gebindepackungen besteht jedoch das Problem, dass es dazu kommen kann, dass versehentlich die Codierung der Packung eingelesen wird statt der Codierung der Gebindepackung, was zu einer fehlerhaften Berechnung des Verkaufspreises der Gebindepackung führen kann.
- Eine Lösung dieses Problems besteht darin, dass die Gebindepackung mit einem Zuschnitt, beispielsweise einem Etikett versehen wird zur Überdeckung der Codierung der Packung. Dieses Etikett kann auch die Codierung für die Gebindepackung aufweisen.
- Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde Maßnahmen vorzuschlagen die zu einer günstigen Herstellung von Gebindepackungen dieses speziellen Typs führen.
- Eine Vorrichtung zur Lösung der eingangs genannten Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs 1 auf. Entlang einer durch ein Fördermittel für die Gebindepackungen gebildeten Förderstrecke ist demnach eine Codierstation angeordnet zum Anbringen der Mittel zum Verdecken der Codierung der Packungen und/oder zum Anbringen der Codierung an der Gebindepackung im Bereich der Codierung der Packungen, wobei das Fördermittel taktweise angetrieben ist zur Anbringung der Mittel zum Verdecken und/oder Codierung an der Gebindepackung während einer Stillstandsphase des Fördermittels.
- Vorzugsweise ist stromabwärts der Codierstation im Bereich der Förderstrecke eine Prüfstation angeordnet zur Prüfung insbesondere der Codierung. Stromabwärts der Prüfstation kann eine Auswurfstation angeordnet sein zum Aussondern von Gebindepackungen mit insbesondere einer fehlerhaften Codierung.
- Die Gebindepackung kann wenigstens im Bereich der Codierstation und/oder der Prüfstation auf dem Fördermittel mit ihrer Längserstreckung im wesentlichen quer zur Förderrichtung weisend angeordnet sein, wobei Stirnseiten der Gebindepackung einer neben der Förderstrecke angeordneten Codierstation zugewandt sind.
- In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass Zuschnitte zum Verdecken der Codierung der Packungen von einer Bobine zur Codierstation zuführbar sind, wobei auf der Bobine ein fortlaufender Materialstreifen als Trägermaterial mit im Abstand hintereinander angeordneten Etiketten als Zuschnitte aufgewickelt ist, und wobei der Materialstreifen in einer Ebene, die parallel zur Stirnfläche der Gebindepackungen verläuft, transportierbar ist, und wobei die Etiketten vorzugsweise in diesem aufrechten Förderabschnitt in einer Druckstation bedruckt werden, und wobei die Etiketten durch Umlenkung des Materialstreifens vom Trägerstreifen lösbar sind, und wobei im Bereich der Umlenkung ein Schieber angeordnet ist zur Aufnahme eines vom Trägerstreifen gelösten Etiketts und wobei der Schieber in einer im wesentlichen horizontalen Ebene gegen eine zugewandte Stirnseite der Gebindepackung bewegbar ist zur Anbringung des Etikettes an der Außenumhüllung der Gebindepackung.
- Alternativ kann vorgesehen sein, dass der Codierstation eine Bobine mit einem fortlaufenden Materialstreifen aus Verpackungsmaterial zur Bildung von Zuschnitten zum Verdecken der Codierung der Packungen zugeordnet ist, wobei der Materialstreifen von der Bobine abziehbar und einer Druckstation zuführbar ist zur Anbringung einer Codierung und/oder einer zusätzlichen Bedruckung am fortlaufenden Materialstreifen und dass der bedruckte Materialstreifen einer Leimstation zuführbar ist zum Anbringen einer Beleimung am Materialstreifen und dass der beleimte Materialstreifen einer Trennstation zuführbar ist zum Vereinzeln von Zuschnitten aus dem Materialstreifen und dass die vereinzelten Zuschnitte mittels eines Schiebers an eine Stirnseite der Gebindepackung bewegbar ist zur Anbringung des bedruckten, beleimten und vereinzelten Zuschnitts an der Außenumhüllung der Gebindepackung.
- Eine weitere Besonderheit kann darin bestehen, dass zwei Codierstationen aufeinander folgend entlang der Förderstrecke angeordnet sind, wobei stets nur eine Codierstation im Betrieb ist zum unterbrechungsfreien Betrieb der Codierstation bei der Zuführung von neuem Material zu einer der beiden Codierstationen bzw. bei einem Materialwechsel.
- Nachfolgend wird die Erfindung anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen gemäß Zeichnung erläutert. In dieser zeigen:
-
1 eine Gebindepackung in Form einer Zigarettenstange in schematischer räumlicher Darstellung, -
2 eine Stirnseite der Gebindepackung gemäß1 gemäß einem alternativen Ausführungsbeispiel, -
3 eine Vorrichtung zum Anbringen von Etiketten an Gebindepackungen in einer schematischen Draufsicht, -
4 die Vorrichtung gemäß3 in einer Seitenansicht, -
5 eine Seitenansicht der Vorrichtung gemäß3 in vergrößertem Maßstab 5 in vergrößertem Maßstab, -
6 einen Vertikalschnitt durch die Vorrichtung entlang Schnittlinie VI-VI in4 , -
7 und8 eine Einzelheit der6 in vergrößertem Maßstab während verschiedener Phasen des Anbringens eines Etiketts, -
9 eine Einzelheit der6 in verkleinertem Maßstab während eines Materialwechsels, und -
10 eine alternative Lösung zur Anbringung von Etiketten in einer Darstellung analog zu6 . - Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Beispiels aus der Zigarettenindustrie erläutert. Gezeigt ist eine Gebindepackung
10 in Form einer Zigarettenstange11 . Der Packungsinhalt der Zigarettenstange11 besteht aus Zigarettenpackungen12 die in zwei Reihen zu jeweils fünf Zigarettenpackungen12 als Gruppe angeordnet sind. Innerhalb der Reihen liegen die Zigarettenpackungen12 mit einander zugewandten Schmalseiten nebeneinander. Die beiden Reihen sind hintereinander angeordnet, so dass eine obere bzw. erste Reihe der Zigarettenpackungen12 mit einer großflächigen Rückseite an bzw. auf einer großflächigen Vorderseite einer unteren bzw. hinteren Reihe auf- bzw. anliegt. - Der Packungsinhalt ist in eine Außenumhüllung
13 eingehüllt, die im vorliegenden Fall aus einer Polypropylenfolie hergestellt und durchsichtig ist, also den Blick auf die Zigarettenpackungen12 ermöglicht. Die Außenumhüllung13 ist schlauchartig um die Gruppe der Zigarettenpackungen12 herumgewickelt und in einem Überlappungsbereich14 verschlossen. Im Bereich von Stirnseiten15 der Gebindepackung10 sind Faltlappen der Außenumhüllung13 couvertartig übereinander gelegt und miteinander verbunden, insbesondere durch Siegeln. Zur Öffnung der Außenumhüllung13 ist ein Aufreißfaden16 vorgesehen, der sich außermittig und quer zur Längsrichtung der Gebindepackung10 verlaufend um diese herum erstreckt. Ein Ende17 des Aufreißfadens16 ist durch einen U-förmigen Stanzschnitt18 begrenzt, um das Ende17 zum Öffnen der Außenumhüllung13 leichter ergreifen zu können. - Die Zigarettenpackungen
12 weisen im Bereich ihrer Schmalseite eine Codierung19 auf. Bei der Codierung19 handelt es sich im vorliegenden Fall um einen Barcode, also eine maschinenlesbare Kennzeichnung. Auf Grund der Tatsache, dass die Außenumhüllung13 aus einem transparenten Material besteht, ist die Codierung19 der Zigarettenpackungen12 im Bereich der Stirnseite15 der Gebindepackung10 von außen sichtbar. - Damit die Codierung
19 nicht versehentlich beim Verkauf der Gebindepackung10 durch einen Kassenscanner erfasst wird, ist gemäß1 vorgesehen, dass im Bereich der Stirnseite15 der Gebindepackung10 ein separater Zuschnitt20 in Form eines (Klebe-)Etiketts angebracht wird. Der Zuschnitt20 überdeckt zum einen auf Grund seiner Positionierung und Größe die Codierung19 der beiden Zigarettenpackungen12 im Bereich der Stirnseite15 . Zudem trägt der Zuschnitt20 eine Codierung21 für die Gebindepackung10 . Nach Anbringung des Zuschnitts20 an der Außenumhüllung13 der Gebindepackung10 können die Codierungen19 der Zigarettenpackungen12 nicht mehr gelesen bzw. erfasst werden, sondern nur noch die Codierung21 der Gebindepackung10 . - Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass der Zuschnitt
20 eine zusätzliche, insbesondere individuelle, Bedruckung22 aufweist. Diese Bedruckung22 kann gestalterische und/oder informationshaltige Elemente aufweisen. - Nach einem in
2 gezeigten alternativen Ausführungsbeispiel wird die Codierung19 der Zigarettenpackungen12 nicht durch einen separaten Zuschnitt20 sondern durch eine Bedruckung23 auf der Außenumhüllung13 verdeckt. Die Bedruckung23 erstreckt sich im vorliegenden Fall lediglich im Bereich der Codierung19 der Zigarettenpackungen12 . Zusätzlich ist auf die Außenumhüllung13 die Codierung21 für die Gebindepackung10 aufgedruckt, allerdings seitlich zur Bedruckung23 versetzt. Denkbar ist auch, dass die Codierung21 Teil der Bedruckung23 ist. - Ein weiteres nicht in den Figuren gezeigtes Ausführungsbeispiel kann derart ausgebildet sein, dass die Gruppe von Zigarettenpackungen
12 in einen Zuschnitt aus Verpackungsmaterial teilweise eingehüllt ist, nämlich derart, dass die Stirnseiten15 nicht durch den Zuschnitt verdeckt werden. Die mit dem Zuschnitt umwickelte Gruppe aus Zigarettenpackungen12 wird dann wie beim Ausführungsbeispiel gemäß1 in eine Außenumhüllung13 einhüllt. Auch in diesem Fall sind die Codierungen19 der Zigarettenpackungen12 durch die Außenumhüllung13 hindurch sichtbar und können entweder mit einem Zuschnitt20 oder einer Bedruckung23 verdeckt werden. -
3 zeigt einen Teil einer Vorrichtung zum Herstellen und Handhaben von Gebindepackungen10 . Der Aufbau ist grob wie folgt: Die Gebindepackungen10 werden von einem Stangenpacker (nicht gezeigt) kommend auf einem Fördermittel, insbesondere einem endlosen Förderband24 in einer Transportrichtung gemäß Pfeil25 transportiert. Auf dem Förderband24 werden die Gebindepackungen10 dabei flach auf einer großflächigen Seite liegend und mit ihrer Längserstreckung in Förderrichtung gemäß Pfeil25 weisend transportiert. - Die Gebindepackungen
10 kommen dann in den Bereich einer ersten Wendestation26 in der die Relativlage der Gebindepackungen10 um 90° gedreht wird, so dass die Gebindepackungen10 mit ihrer Längserstreckung quer zur Förderrichtung weisen. - Die Gebindepackungen
10 kommen im Anschluss an die Wendestation26 in den Bereich eines weiteren Fördermittels27 zum Transport der querliegenden Gebindepackungen10 . Im Bereich des Fördermittels27 ruhen die Gebindepackungen10 unterseitig auf einer Förderebene28 und werden oberseitig durch im Abstand zueinander angeordnete Mitnehmer29 eines Förderbands transportiert, das als umlaufender Endlosförderer ausgebildet ist. Dabei erfassen die Mitnehmer29 die Gebindepackungen10 an einer in Transportrichtung hinten liegenden oberen Kante. - Das Fördermittel
27 ist taktweise angetrieben zum intermittierenden Vorschub der Gebindepackungen10 entlang der Förderebene28 . Auf diese Weise gelangen die im Abstand zueinander transportierten Gebindepackungen10 schrittweise durch diesen Bereich der Vorrichtung. - In Transportrichtung gemäß Pfeil
25 aufeinander folgend sind im Bereich des Fördermittels27 mehrere Stationen zur Bearbeitung der Gebindepackung10 hintereinander folgend angeordnet. Es handelt sich dabei zunächst um zwei Codierstationen30 sowie eine Prüfstation31 und eine Auswurfstation32 . - In den Codierstationen
30 wird zunächst der Zuschnitt20 bzw. die Bedruckung23 und Codierung21 gemäß1 und2 an den Gebindepackungen10 angebracht. Im Bereich der Prüfstation31 wird dann die bearbeitete Gebindepackung10 auf ordnungsgemäße Ausgestaltung überprüft und falls erforderlich für fehlerhaft befundene Gebindepackungen10 im Bereich der Auswurfstation32 vom Fördermittel27 ausgeschleust. Diese Schritte werden nachfolgend noch im Detail beschrieben. - Im weiteren Transportweg der Gebindepackungen
10 ist eine weitere Wendestation33 angeordnet, um die Gebindepackungen10 in die ursprüngliche Relativlage auf dem Förderband24 zurückzuwenden. Im Bereich der Wendestation33 und daran anschließend werden die Gebindepackungen10 wieder auf Förderbändern24 transportiert und dabei durch Anlage an einem gekrümmten Leitblech34 während des Transports gedreht. Im Bereich des zweiten Förderbands24 werden die bearbeiteten Gebindepackungen10 einer Maschine zum Verpacken der Gebindepackungen10 in Kartons, also einer Kartoniermaschine (nicht gezeigt) zugeführt. Im Bereich der ersten Wendestation26 wird die Gebindepackung10 mittels eines durch einen Motor35 in einer horizontalen Ebene drehend angetriebenen Schwenkarms36 erfasst und unter Anlage an einem weiteren gekrümmten Leitblech37 in die quergerichtete Position geschwenkt. - Eine Besonderheit besteht hinsichtlich Maßnahmen zur Integration der Codierstationen
30 in bestehende Anlagen. So werden die Gebindepackungen10 vor der ersten Wendestation26 und der zweiten Wendestation33 auf den beiden Förderbändern24 in Längsrichtung der Gebindepackungen10 transportiert. Die Förderbänder24 verlaufen parallel zueinander und entlang einer gedachten Gerade. Seitlich versetzt hierzu, aber parallel zu den Förderbändern24 ist das Fördermittel27 angeordnet, in dessen Bereich die Codierstationen30 positioniert sind. Durch diese Anordnung ist es möglich ein durchgehendes Förderband24 aufzutrennen und parallel sowie seitlich versetzt dazu das Fördermittel27 zu integrieren, das über die Wendestationen26 ,33 an die beiden Förderbänder24 angeschlossen wird. Denkbar ist aber auch, dass das Fördermittel27 in den Verlauf der Förderbänder24 integriert wird, also ohne seitlichen Versatz. - Weiterhin ist zu erwähnen, dass die Codierstationen
30 wahlweise auch auf der gegenüberliegenden Seite des Fördermittels27 angeordnet werden können, je nach Lage bzw. Anordnung der Zigarettenpackungen12 innerhalb der Gebindepackung10 , d. h. je nachdem an welcher Seite die Codierungen19 der Zigarettenpackungen12 im Bereich der Stirnseite15 der Gebindepackung10 sichtbar sind. Der Einsatz von zwei Codierstationen30 ist nicht zwingend erforderlich, d. h. es kann auch nur eine Codierstation30 vorgesehen sein. Um einen Stopp der Vorrichtung bei einem Materialwechsel oder Zuführung anderer Zuschnitte20 zu vermeiden, werden jedoch zwei Codierstationen30 bevorzugt, die wechselweise im Einsatz sind. Vorzugsweise ist also nur jeweils eine der beiden Codierstationen30 in Betrieb, wobei die jeweils andere Codierstation30 übernimmt, sobald die andere Codierstation30 neues und/oder anderes Material für die Zuschnitte20 erhält bzw. gewartet werden muss. In den3 und6 sind die Codierstationen30 auf der anderen Seite des Fördermittels27 mit gestrichelten Linien angedeutet. - Nachfolgend wird die Anbringung eines Zuschnitts
10 in Form eines selbstklebenden Etiketts gemäß1 erläutert.6 zeigt hierzu eine schematische Darstellung der Vorrichtung in Form eines Vertikalschnitts quer zur Transportrichtung. Zu erkennen ist hier einerseits, dass die Förderebene28 durch zwei stegartige Organe gebildet wird, die sich mit Abstand zueinander in Längsrichtung des Fördermittels27 erstrecken und auf denen die Gebindepackungen10 unterseitig aufliegen. Die Zuschnitte20 befinden sich auf einem Trägermaterial37 , welches auf einer Bobine38 aufgewickelt bereitgehalten wird. Das Trägermaterial37 wird von der Bobine38 abgewickelt und zunächst abwärts geführt bis zu einer ersten Umlenkrolle39 . Von dort verläuft das Trägermaterial37 schräg aufwärts bis in den Bereich einer Druckstation40 . Im Bereich der Druckstation40 wird das Trägermaterial37 in einer aufrechten Ebene transportiert und dabei bedruckt. Aufdruckt werden kann zum einen die Codierung21 in Form eines Barcodes sowie die zusätzliche Bedruckung22 . Statt der Anbringung der zusätzlichen Bedruckung22 in der Druckstation40 kann diese auch bereits bei der Herstellung der Bobine38 aufgebracht worden sein. Das Gleiche gilt im Prinzip auch für die Codierung21 in Form des Barcodes. Bevorzugt wird jedoch sowohl die Codierung21 als auch die Bedruckung22 im Bereich der Druckstation40 angebracht. - Im Bereich eines oberen Endes der Druckstation
40 werden die Zuschnitt20 bzw. Etiketten vom Trägermaterial37 abgelöst und an einen Schieber41 übergeben, der die Zuschnitte20 an der Stirnseite15 der Gebindepackung10 anbringt. Hierzu ist der Schieber41 beispielsweise mittels eines Pneumatikzylinders42 in einer horizontalen Ebene hin- und herbewegbar. Der Schieber41 arbeitet daher in der gleichen Ebene in der auch die Gebindepackungen10 transportiert werden. Die Zuschnitte20 werden an der Vorderseite des Schiebers41 mittels Unterdruck bzw. Vakuum gehalten, so dass die klebrige Seite des Etiketts zur Stirnseite15 der Gebindepackung10 weist. Durch Ausfahren des Pneumatikzylinders42 wird das Etikett gegen die Stirnseite15 gedrückt und dort angebracht. Das Ablösen der Zuschnitte20 vom Trägermaterial37 kann dadurch erfolgen, dass das Trägermaterial37 in einem großen Winkel umgelenkt wird, so dass die Etiketten automatisch abgelöst werden. Im vorliegenden Fall wird das Trägermaterial37 im Bereich der Unterseite des Schiebers41 an einer Umlenkschiene43 um annähernd 180° umgelenkt und dann über eine Umlenkrolle44 in einer aufrechten Ebene nach unten gefördert. Nach Erreichen einer weiteren Umlenkrolle44 wird das Trägermaterial37 schräg abwärts gefördert und über eine weitere Umlenkrolle45 einer Aufwickelrolle46 zugeführt, auf der das leere Trägermaterial37 aufgerollt wird. - Die Codierstation
30 ist schwenkbar an einem nicht im Detail gezeigten Maschinengestell gelagert. Hierzu ist ein Träger47 für die Codierstation30 auf eine Achse48 schwenkbar angeordnet und dient zur Aufnahme der Elemente der Codierstation30 , also im Wesentlichen der Bobine38 , der Aufwickelrolle46 , der Druckstation40 , des Schiebers41 sowie der Führung für das Trägermaterial37 . Zum Auswechseln der Bobine38 können die Codierstationen30 , wie in9 gezeigt, um die Achse48 geschwenkt werden. -
10 zeigt eine alternative Lösung zum Verdecken der Codierungen19 der Zigarettenpackungen12 . Dabei wird von einer Bobine49 ein endloser Materialstreifen eines Verpackungsmaterials50 abgezogen und über eine Umlenkrolle51 einer Druckstation52 zugeführt. Danach gelangt das Verpackungsmaterial50 in den Bereich einer Leimstation53 , in der das Verpackungsmaterial50 beleimt wird. Es folgt daraufhin eine Trennstation54 zum Vereinzeln von Zuschnitten20 aus der fortlaufenden Materialbahn des Verpackungsmaterials50 sowie vergleichbar zum Ausführungsbeispiel gemäß6 bis9 ein Pneumatikzylinder55 zur Betätigung eines Schiebers56 , der die abgetrennten Zuschnitte20 gegen die Stirnseite15 der Gebindepackung10 drückt. Gegenüberliegend der Druckstation52 und der Leimstation53 wird das Verpackungsmaterial50 durch einen Fördergurt57 jeweils angetrieben und/oder abgestützt. - Bei dem Verpackungsmaterial
50 kann es sich um bereits bedrucktes Material handeln, das zum Beispiel bereits in Abständen mit der Codierung21 versehen ist, wobei mit Hilfe der Druckstation52 nur noch die zusätzliche Bedruckung22 angebracht wird. Alternativ kann es sich bei dem Verpackungsmaterial50 auch um Material handeln, das weder die Codierung21 noch die Bedruckung22 aufweist, so dass diese im Bereich der Druckstation52 aufgebracht wird. Zur Beleimung der Materialbahn wird vorzugsweise dauerklebriger Leim aufgetragen, so dass die vereinzelten Zuschnitte20 gegen die Stirnseite15 der Gebindepackung10 geklebt werden kann. - Zur Prüfung der Gebindepackungen
10 ist in der Prüfstation31 ein Überwachungsorgan, insbesondere eine Überwachungskamera58 angeordnet, die auf die Stirnseite15 der Gebindepackung10 ausgerichtet ist. Auf diese Weise kann mit Hilfe der Überwachungskamera58 ein Bild der Stirnseite15 aufgenommen werden und mit einem Referenzbild vergleichen werden. Dies kann in einer nicht gezeigten Steuereinrichtung erfolgen. Sofern die Codierung19 der Zigarettenpackungen12 nicht vollständig verdeckt ist oder die Codierung21 der Gebindepackungen10 fehlerhaft, kann die entsprechende Gebindepackung10 in der Auswurfstation32 ausgesondert werden. Selbstverständlich können in der Prüfstation31 auch weitere Merkmale der Gebindepackung10 geprüft werden. - In der Auswurfstation
32 sind beiderseits des Fördermittels27 zwei Schieber59 angeordnet zum Aussondern einer fehlerhaften Gebindepackung10 . Die Schieber59 wirken in aufrechter bzw. vertikaler Richtung und dienen dazu, eine fehlerhafte Gebindepackung10 nach unten auszuwerfen. Hierzu kann ein Abschnitt der Förderebene28 um ein Gelenk60 verschwenkt werden, so dass eine Öffnung61 in der Förderebene28 gebildet ist, durch die die Gebindepackung10 durch die Schieber59 ausgestoßen werden. Vorzugsweise können die Schieber59 durch Pneumatikzylinder betätigt werden. - An der Stelle von Gebindepackungen
10 für Zigarettenpackungen12 können auch anderen Sorten von Packungsinhalten entsprechend bearbeitet werden. Die Gebindepackung10 muss auch nicht aus zwei Reihen von Zigarettenpackungen12 bestehen, sondern kann eine größere oder kleinere Anzahl an Reihen aufweisen. Auch die Anzahl an Zigarettenpackungen12 innerhalb einer Reihe kann variieren, ohne dass die Erfindung verlassen wird. - Die Anordnung der Codierstationen
30 in Bezug auf das Fördermittel27 kann je nach Anordnung der Codierung19 an den Zigarettenpackungen12 bzw. der Ausrichtung der Zigarettenpackungen12 innerhalb der Gebindepackung10 gewählt werden. Denkbar ist auch eine Anpassung der Vorrichtung an Zigarettenpackungen12 , bei denen die Codierung19 nicht im Bereich von Schmalseiten der Zigarettenpackungen12 angeordnet sind. - Denkbar ist weiterhin, dass der Zuschnitt
20 bzw. die Bedruckung22 ,23 nicht gleichzeitig bzw. in der gleichen Station an der Außenumhüllung13 angebracht werden muss, sondern dass dies in zwei oder mehr aufeinander folgenden Schritten erfolgen kann. In diesem Fall umfasst die Codierstation30 im Sinne der Erfindung alle Organe, die zur Durchführung dieser Arbeitsschritte erforderlich sind. - Bei den Codierungen
19 ,21 handelt es sich vorzugsweise um Barcodes. Es können aber auch andere Codierungen zum Einsatz kommen, insbesondere andere maschinenlesbare Kennzeichnungen. - Bezugszeichenliste
-
- 10
- Gebindepackung
- 11
- Zigarettenstange
- 12
- Zigarettenpackung
- 13
- Außenumhüllung
- 14
- Überlappungsbereich
- 15
- Stirnseite
- 16
- Aufreißfaden
- 17
- Ende
- 18
- Stanzschnitt
- 19
- Codierung (Zigarettenpackung)
- 20
- Zuschnitt
- 21
- Codierung (Gebindepackung)
- 22
- Bedruckung (Zuschnitt)
- 23
- Bedruckung (Außenumhüllung)
- 24
- Förderband
- 25
- Pfeil
- 26
- Wendestation
- 27
- Fördermittel
- 28
- Förderebene
- 29
- Mitnehmer
- 30
- Codierstation
- 31
- Prüfstation
- 32
- Auswurfstation
- 33
- Wendestation
- 34
- Leitblech
- 35
- Motor
- 36
- Schwenkarm
- 37
- Trägermaterial
- 38
- Bobine
- 39
- Umlenkrolle
- 40
- Druckstation
- 41
- Schieber
- 42
- Pneumatikzylinder
- 43
- Umlenkschiene
- 44
- Umlenkrolle
- 45
- Umlenkrolle
- 46
- Aufwickelrolle
- 47
- Träger
- 48
- Achse
- 49
- Bobine
- 50
- Verpackungsmaterial
- 51
- Umlenkrolle
- 52
- Druckstation
- 53
- Leimstation
- 54
- Trennstation
- 55
- Pneumatikzylinder
- 56
- Schieber
- 57
- Fördergurt
- 58
- Überwachungskamera
- 59
- Schieber
- 60
- Gelenk
- 61
- Öffnung
Claims (7)
- Vorrichtung zum Herstellen von Gebindepackungen (
10 ) für Zigaretten, wobei eine Gruppe von Packungen (12 ), insbesondere Zigarettenpackungen, jeweils eine Codierung (19 ), insbesondere einen Barcode, aufweist und zur Bildung der Gebindepackung (10 ) in eine wenigstens teilweise transparente Außenumhüllung (13 ) eingehüllt sind, sodass die Codierung (19 ) der Packungen (12 ) durch die Außenumhüllung (13 ) sichtbar bzw. lesbar ist und wobei an der Außenumhüllung (13 ) Mittel (20 ,23 ) zum Überdecken der Codierung (19 ) der Packungen (12 ) und eine Codierung (21 ) der Gebindepackung (10 ) angeordnet sind, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) entlang einer durch ein Fördermittel (27 ) für die Gebindepackungen (10 ) gebildeten Förderstrecke ist eine Codierstation (30 ) angeordnet zum Anbringen der Mittel (20 ,23 ) zum Verdecken der Codierung (19 ) der Packungen (12 ) und/oder zum Anbringen der Codierung (21 ) an der Gebindepackung (10 ) vorzugsweise im Bereich der Codierung (19 ) der Packungen (12 ), b) das Fördermittel (27 ) ist taktweise angetrieben zur Anbringung der Mittel (20 ,23 ) zum Verdecken und/oder der Codierung (21 ) an der Gebindepackung (10 ) während einer Stillstandsphase des Fördermittels (27 ), c) die Gebindepackung (10 ) ist wenigstens im Bereich der Codierstation (30 ) und/oder der Prüfstation (31 ) auf dem Fördermittel (27 ) mit ihrer Längserstreckung im wesentlichen quer zur Förderrichtung (25 ) weisend angeordnet, mit nach Außen gerichteten Stirnseiten (15 ) zur Anbringung der Codierung (21 ) in der seitlich neben der Förderstrecke (27 ) angeordneten Codierstation (30 ), d) dem Fördermittel (27 ) ist ein weiteres Fördermittel, insbesondere ein Förderband (24 ), zum Transport der Gebindepackungen (10 ) vorgeordnet, wobei die Gebindepackungen (10 ) im Bereich des Fördermittels, insbesondere dem Förderband (24 ), mit ihrer Längserstreckung in Förderrichtung weisend angeordnet sind, e) im Anschluss an das Fördermittel (27 ) ist ein weiteres Fördermittel, insbesondere ein Förderband (24 ), zum Transport der Gebindepackungen (10 ) nachgeordnet, wobei die Gebindepackungen (10 ) im Bereich des Fördermittels, insbesondere dem Förderband (24 ), mit ihrer Längserstreckung in Förderrichtung weisend angeordnet sind. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass stromabwärts der Codierstation (
30 ) im Bereich der Förderstrecke eine Prüfstation (31 ) angeordnet ist insbesondere zur Prüfung der Codierung (21 ) und/oder der Verdeckung der Codierung (19 ) der Packungen (12 ). - Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass stromabwärts der Prüfstation (
31 ) im Bereich der Förderstrecke eine Auswurfstation (32 ) angeordnet ist zum Aussondern von fehlerhaften Gebindepackungen (10 ) vom Fördermittel (27 ). - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass stromaufwärts und stromabwärts des Fördermittels (
27 ) Förderbänder (24 ) zum Transport der Gebindepackung (10 ) mit deren Längserstreckung in Förderrichtung weisend angeordnet sind, die parallel zum Fördermittel (27 ) ausgerichtet und in einer gedachten Gerade angeordnet sind, wobei das Fördermittel (27 ) vorzugsweise seitlich versetzt zur Förderstrecke der Förderbänder (24 ) positioniert ist. - Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass Zuschnitte (
20 ) zum Verdecken der Codierung (19 ) der Packungen (12 ) von einer Bobine (38 ) zur Codierstation (30 ) zuführbar sind, wobei auf der Bobine (38 ) ein fortlaufender Materialstreifen als Trägermaterial (37 ) mit im Abstand hintereinander angeordneten Etiketten als Zuschnitte (20 ) aufgewickelt ist, und wobei der Materialstreifen in einer Ebene, die parallel zur Stirnfläche (15 ) der Gebindepackungen verläuft, transportierbar ist, und wobei die Etiketten vorzugsweise in diesem aufrechten Förderabschnitt in einer Druckstation (40 ) bedruckt werden, und wobei die Etiketten durch Umlenkung des Materialstreifens vom Trägerstreifen (37 ) lösbar sind, und wobei im Bereich der Umlenkung ein Schieber (41 ) angeordnet ist zur Aufnahme eines vom Trägerstreifen (37 ) gelösten Etiketts und wobei der Schieber (41 ) in einer im wesentlichen horizontalen Ebene gegen eine zugewandte Stirnseite (15 ) der Gebindepackung (10 ) bewegbar ist zur Anbringung des Etikettes an der Außenumhüllung (13 ) der Gebindepackung (10 ). - Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Codierstation (
30 ) eine Bobine (49 ) mit einem fortlaufenden Materialstreifen aus Verpackungsmaterial (50 ) zur Bildung von Zuschnitten (20 ) zum Verdecken der Codierung (19 ) der Packungen (12 ) zugeordnet ist, wobei der Materialstreifen von der Bobine (49 ) abziehbar und einer Druckstation (52 ) zuführbar ist zur Anbringung einer Codierung (19 ) und/oder einer zusätzlichen Bedruckung (22 ) am fortlaufenden Materialstreifen und dass der bedruckte Materialstreifen einer Leimstation (53 ) zuführbar ist zum Anbringen einer Beleimung am Materialstreifen und dass der beleimte Materialstreifen einer Trennstation (54 ) zuführbar ist zum Vereinzeln von Zuschnitten (20 ) aus dem Materialstreifen und dass die vereinzelten Zuschnitte (20 ) mittels eines Schiebers (56 ) an eine Stirnseite (15 ) der Gebindepackung (10 ) bewegbar ist zur Anbringung des bedruckten, beleimten und vereinzelten Zuschnitts (20 ) an der Außenumhüllung (13 ) der Gebindepackung (10 ). - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Codierstationen (
30 ) aufeinander folgend entlang der Förderstrecke angeordnet sind, wobei stets nur eine Codierstation (30 ) im Betrieb ist zum unterbrechungsfreien Betrieb der Codierstationen (30 ) bei der Zuführung von neuem Material zu einer der beiden Codierstationen (30 ) bzw. bei einem Materialwechsel.
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
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R207 | Utility model specification |
Effective date: 20110622 |
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R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20120202 |
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R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years | ||
R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20150212 |
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R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years | ||
R071 | Expiry of right |