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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Herstellen von Zigarettenpäckchen.
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Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf ein Verfahren zum Herstellen von versiegelten Zigarettenpäckchen.
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Allgemein betrachtet, besteht ein Zigarettenpäckchen aus einer geordneten Gruppe von Zigaretten, die von einem ersten Bogen aus biegsamem Einwickelmaterial umhüllt ist, normalerweise Metallfolienpapier, und im Falle des weichen Typs von Päckchen, von einem zweiten Bogen aus biegsamem Einwickelmaterial, der um den ersten Bogen gewickelt ist. Alternativ kann der zweite Bogen aus Einwickelmaterial aus einem Zuschnitt aus Pappe oder Kartonmaterial bestehen und auf solche Weise um den ersten Bogen gefaltet sein, dass ein Päckchen von starrem Typ mit einem angelenkten hergestellt wird. Das so zusammengesetzte Zigarettenpäckchen, ob nun vom weichen Typ oder vom starren Typ mit angelenktem Deckel, wird weiter mit einer Schutzumhüllung aus transparentem Kunststofffolien-Material umwickelt, typischerweise Polypropylen, gefaltet und heissversiegelt auf solche Weise, dass eine im wesentliche luftdichtende Umhüllung geschaffen wird.
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Die verwendeten Anlagen zum Herstellen von Zigarettenpäckchen enthalten Verpackungsmaschinen, ausgestattet mit Zuführstationen, welche die Einwickelmaterialien zuführen, und Stationen, in welchen die Einwickelmaterialien um die aufeinanderfolgenden Gruppen von Zigaretten gewickelt werden, sowie Zellophaniermaschinen, ausgestattet mit Zuführstationen, welche die Bögen aus transparentem Umwickelmaterial zuführen, Stationen, in welchen die Bögen um die Päckchen gefaltet werden, und Stationen, an welchen die gefalteten Umhüllungen heissversiegelt werden.
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Zusätzlich zu den soweit beschriebenen Vorgängen ist es in bestimmten Ländern üblich, eine Banderole an jedem Päckchen anzubringen, bevor der Bogen aus Umhüllungsmaterial angebracht wird. Die Banderole weist darauf hin, dass auf den Inhalt des Päckchens in dem Verkaufsland eine Verbrauchersteuer bezahlt werden muss, und bleibt sichtbar durch den Bogen aus transparentem Umwickelmaterial.
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In einigen Ländern ist es ebenfalls gebräuchlich, dass einem jeden Päckchen ein Kupon beigefügt wird, typischerweise ein Zettel oder ein fächerförmig gefaltetes Stuck Papier, welches aufgedruckte Beschriftungen trägt, wie Hinweise, Mitteilungen oder Sammelbildchen. Solche Kupons werden normalerweise zwischen dem ersten Bogen aus Einwickelmaterial und dem zweiten Bogen oder Zuschnitt eingesetzt. Die Gewohnheit, den Kupon direkt im Kontakt mit dem ersten Einwickelbogen einzusetzen, hat sich als schädlich erwiesen, da das Aroma des Tabaks dazu neigt, durch die Gerüche der zum Drucken der Kupons verwendeten Farben verändert zu werden.
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Ausserdem sind die Anlagen, die zum Herstellen von Päckchen mit Banderolen und Kupons verwendet werden, verhältnismässig komplex insofern, dass zwischen den Stationen, an welchen die ersten und zweiten Umwicklungen angebracht werden, eine Station zur Abgabe eines Kupons vorgesehen werden muss. Mit der Einführung von Vorrichtungen zum Anbringen des Kupons werden die vorgenannten Verpackungsmaschinen noch komplizierter, die Einwickelvorgänge werden verlangsamt und die stündliche Ausstosskapazität der Anlagen insgesamt wird folglich reduziert.
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Zweck der vorliegenden Erfindung ist, ein Verfahren zum Herstellen versiegelter Zigarettenpäckchen mit Banderolen und Kupons vorzusehen, das unberührt von den oben beschriebenen Nachteilen ist.
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Insbesondere ist Zweck der Erfindung, ein Verfahren zum Herstellen versiegelter Zigarettenpäckchen vorzusehen, jedes mit einer Banderole und einem Kupon, das durchgeführt werden kann unter Verwendung von Anlagen, die von beachtenswert einfacher Auslegung und hoher Ausstosskapazität sind.
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Ein Verfahren zum Herstellen versiegelter Zigarettenpäckchen mit Banderolen und Kupons ist im Anspruch 1 definiert.
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Die vorliegende Erfindung bezieht sich ebenfalls auf eine Anlage zum Herstellen versiegelter Päckchen gemäß Anspruch 1.
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Die Erfindung wird nun im Detail beschrieben, und zwar durch ein Beispiel und mit Hilfe der beiliegenden Zeichnungen, in welchen:
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eine Anlage zum Durchführen des Herstellungsverfahrens nach der vorliegenden Erfindung zeigt, gesehen schematisch in einer seitlichen Erhebung, mit einigen Teilen der Klarheit wegen entfernt;
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und sind zwei verschiedene perspektivische Ansichten eines Zigarettenpäckchens, hergestellt unter Verwendung der Anlage aus ;
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ist eine zerlegte Planansicht der Anlage aus , schematisch gezeigt und mit einigen Teilen der Klarheit wegen entfernt;
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ist ein Detail der Anlage aus , gesehen schematisch in einer seitlichen Erhebung, mit einigen Teilen der Klarheit wegen entfernt;
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zeigt die Anlage aus in einer alternativen Lösung, gesehen schematisch in einer seitlichen Erhebung, mit einigen Teilen der Klarheit wegen entfernt und einen bestimmten Betriebsmoment darstellend;
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zeigt die Anlage aus , gesehen schematisch in einer seitlichen Erhebung, mit einigen Teilen der Klarheit wegen entfernt und einen anschliessenden Betriebsmoment darstellend.
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In der der Zeichnungen ist mit 101 in ihrer Gesamtheit eine Anlage zum Herstellen versiegelter Zigarettenpäckchen 102 bezeichnet, jedes mit einer jeweiligen Banderole 3 und einem jeweiligen Kupon 4 oder Hinweiszettel.
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Die Anlage 101 enthält eine Verpackungsmaschine 5 und eine Zellophaniermaschine 6, miteinander verbunden durch eine Transfereinheit 107, und installiert entlang der Transfereinheit eine Vorrichtung 8 zum Anbringen der Banderolen 3 und eine Vorrichtung 9 zum Anbringen der Kupons 4.
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Wie aus den und erkennbar ist, enthält jedes versiegelte Zigarettenpäckchen 102 selbst ein Päckchen, bezeichnet mit 2a, welches eine parallelflache Form hat und durch eine äussere Fläche 10 abgegrenzt ist, bestehend aus einem matten Einwickelmaterial. Genauer gesagt weist die äussere Fläche 10 zwei einander entgegengesetzte und parallele Hauptflächen 11 auf, zwei einander entgegengesetzte und parallele Seitenflächen 12 und zwei einander entgegengesetzte und parallele Endflächen 13.
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Das dargestellte Päckchen 2a ist vom starren Typ mit einem angelenkten Deckel, enthaltend einen Behälter 14a und einen Deckel 14b, beide von becherförmiger Ausführung, welche schwenkbar miteinander verbunden sind, und somit drehbar im Verhältnis zueinander zwischen einer Position (nicht gezeigt), in welcher das Päckchen 2a geöffnet ist, und einer Position, in welcher das Päckchen verschlossen ist (wie in den und ). Präziser ausgedrückt sind der Behälter 14a und der Deckel 14b entlang einer Scharnierlinie 14c miteinander verbunden, die sich quer zu der hinteren Hauptfläche 11, dicht an einer der beiden Endflächen 13 und rechtwinklig zu den beiden Seitenflächen 12 erstreckt.
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Die einzelne Banderole 3 hat ein rechteckiges Aussehen und wird an dem jeweiligen Päckchen 2a befestigt, und zwar mit den beiden längeren Rändern parallel zu der Scharnierlinie 14c angeordnet und mit einem im wesentlichen gleichmässigen Abstand von dieser.
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Der einzelne Kupon 4 weist ebenfalls ein im wesentlichen rechteckiges Aussehen auf und wird an der vorderen Hauptfläche 11 des jeweiligen Päckchens 2a angebracht, das heisst an der Hauptfläche 11 entfernt von der Fläche 11, die von der Banderole 3 belegt ist. Insbesondere ist der Kupon 4 an der vorderen Hauptfläche 11 mit seinen äusseren Rändern parallel zu den entsprechenden äusseren Rändern der Fläche 11 positioniert. Die Querabmessungen des einzelnen Kupons 4 sind im wesentlichen dieselben wie die Querabmessungen der Fläche 11, so dass die Fläche verborgen bleibt, abgesehen von einem umlaufenden Abschnitt 11a von vorgegebener Breite.
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Schliesslich enthält jedes versiegelte Zigarettenpäckchen 102 ebenfalls einen Bogen 15 aus transparentem Umwickelmaterial, welcher das Päckchen 2a umhüllt und an der Fläche 10, der Banderole 3 und dem Kupon 4 anhaftet.
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Bezugnehmend auf die und enthält die Transfereinheit 107 eine erste Fördervorrichtung 116, angeschlossen an einen Ausgang 117 ( ) der Verpackungsmaschine 5, und eine zweite Fördervorrichtung 118, welche einen Ausgang 119 der ersten Fördervorrichtung 116 und einen Eingang 120 ( ) der Zellophaniermaschine 6 miteinander verbindet.
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Wie in erkennbar ist, werden die Päckchen 2a durch die erste Fördervorrichtung 116 von dem Ausgang 117 der Verpackungsmaschine 5 zu dem Ausgang 119 der Fördervorrichtung 116 selbst geleitet, und zwar entlang einer im wesentlichen horizontalen Förderbahn A1.
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Die betreffende Vorrichtung 116 enthält einen Förderer 121, bestehend aus einem Band 122, dass ringförmig um Umlenkrollen gewunden ist (nur eine davon ist in den und sichtbar), die kontinuierlich um jeweilige horizontale Achsen drehbar sind und somit mit dem Band 122 einen oberen Fördertrum 123 beschreiben. Der Trum 123 stimmt mit einem geradlinigen und horizontalen Anfangsabschnitt T1 der Förderbahn A1 überein, entlang welcher die Päckchen 2a in einer Zuführrichtung F1 vorlaufen, die sich im rechten Winkel zu deren Endflächen 13 erstreckt, jedes mit der vorderen Hauptfläche 11 nach unten gerichtet und auf dem Band 122 liegend.
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Die Vorrichtung 116 enthält ausserdem einen Mechanismus 124, angeordnet an einem Auslaufende 125 der Förderers 121, durch welchen die Päckchen 2a aufgenommen und weitergeleitet werden. Die Aufgabe des Mechanismus 124 ist, die Päckchen 2a einzeln und aufeinanderfolgend von dem Auslaufende 125 aufzunehmen, wobei sie deren räumliche Position beibehalten, und sie entlang einem gebogenen Endabschnitt T2 der Bahn A1 ( ) an den Ausgang 119 zu transferieren.
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Der gezeigte Aufnahme- und Transfermechanismus
124 ist von dem in dem
US-Patent 4 883 163 beschriebenen Typ und daher herkömmlich in der Ausführung, enthaltend einen Aufnahme- und Transferkopf
126, der kontinuierlich und in Gegenuhrzeigerrichtung um eine mit
127 bezeichnete vertikale Achse drehbar ist, wie in
gesehen werden kann. Der Kopf
126 ist wie in dem
US-Patent 4 883 163 beschrieben und gezeigt und weist eine Anzahl von Greifelementen
126a (
) auf, mit gleichmässigem Abstand um die Achse
127 angeordnet und jedes dazu bestimmt, ein Päckchen
2a entlang dem Endabschnitt T2 in Richtung des Ausgangs
119 (s.
) vorzuschieben.
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Die zweite Fördervorrichtung 118 enthält ein Band 128, ringförmig gewunden um Umlenkrollen 129, 130, 131 und 132, die kontinuierlich um entsprechende horizontale und zueinander parallel angeordnete Achsen 129a, 130a, 131a und 132a drehbar sind und zusammen mit dem Band 128 einen oberen Fördertrum 133 bilden. Der Trum 133 erstreckt sich entlang einer vorgegebenen Förderbahn A2 und dient dazu, die Päckchen 2a in einer Richtung rechtwinklig zu ihren Seitenflächen 12 vorzuschieben, jedes mit der vorderen Hauptfläche 11 nach unten gerichtet und auf dem Band 128 liegend. Genauer gesagt erstreckt sich die Bahn A2 durch den Ausgang 119 in einer Richtung normal zu dem Anfangsabschnitt T1 und im wesentlichen tangential zu dem Endabschnitt T2 an dem Ausgang 119.
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Wie in erkennbar ist, erstreckt sich der Trum 133 zwischen den mit 129 und 131 bezeichneten Umlenkrollen, wobei er über die mit 130 bezeichnete Rolle läuft, welche so positioniert ist, dass sie mit dem Ausgang 119 übereinstimmt. Zwei Rollen 130 und 131 sind auf der gleichen Höhe angeordnet und bilden zusammen einen horizontalen Abschnitt 134 des Fördertrums 133, der sich mit dem Eingang 120 der Zellophaniermaschine 6 an einem Punkt verbindet, welcher mit der mit 131 bezeichneten Umlenkrolle übereinstimmt, während die mit 129 bezeichnete Umlenkrolle auf einer niedrigeren Höhe angeordnet ist als die der mittleren Umlenkrolle 130, und mit dieser Rolle selbst einen ansteigenden Abschnitt 135 des Trums 133 bildet, der sich entlang einer mit F2 bezeichneten Zuführrichtung erstreckt.
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Der ansteigende Abschnitt 135 des Trums 133 entspricht einem Abschnitt der Förderbahn A2, bezeichnet mit T3, der mit dem gebogenen Endabschnitt T2 entlang der vorgenannten Zuführrichtung F2 an dem Ausgang 119 konvergiert.
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In gleicher Weise entspricht der horizontale Abschnitt 134 des Trums 133 einem Abschnitt T4 der Bahn, zu welchem hin der Endabschnitt T2 entlang derselben Zuführrichtung F2 an dem Ausgang 119 konvergiert.
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Das Band 128 weist eine Folge von Fächern 136 auf, die gleichmässig entlang seiner Länge mit einem vorgegebenen Schritt k1 verteilt sind. Jedes Fach 136 ist in Förderrichtung des Bandes 128 durch ein Paar von entsprechenden Leisten 137 eingegrenzt, die quer zu der abwickelbaren Längsachse der Schlaufe in einem Abstand voneinander angeordnet sind, der grösser ist als jener, der die Seitenflächen 12 des Päckchens 2a voneinander trennt.
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Die Vorrichtung 9 zum Anbringen der Kupons 4 enthält eine Zuführtrommel 138, durch welche jeder Kupon 4 in ein jeweiliges Fach 136 des Bandes 128 gegeben wird, und zwar an einer Zuführstation 139, die entlang dem mit T3 bezeichneten Abschnitt der Förderbahn A2 angeordnet ist. Die Zuführtrommel 138 ist oberhalb des Fördertrums 133 angeordnet und ist drehbar in Gegenuhrzeigerrichtung (wie in gezeigt) um eine entsprechende Achse 138a parallel zu den Achsen 129a, 130a, 131a und 132a der Umlenkrollen und tangential zu einer Transfertrommel 140, die in Uhrzeigerrichtung (wie in gezeigt) um eine Achse 140a parallel zu der Achse 138a der Zuführtrommel 138 drehbar ist und eine Position in dichter Nähe einer Vorrichtung 141 belegt, durch welche die Kupons 4 aus einem Magazin 142 entnommen werden. Die Kupons 4 werden pneumatisch durch die Trommeln 138 und 140 an den jeweiligen zylindrischen Umdrehungsflächen 143 und 144 gehalten, jede eine Anzahl von Ansaugsitzen (nicht gezeigt) aufweisend, die gleichmässig um die entsprechenden Drehachsen 138a und 140a verteilt und (auf eine nicht gezeigte herkömmliche Weise) an eine Unterdruckquelle (herkömmlich in der Ausführung und nicht gezeigt) angeschlossen sind.
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Die Vorrichtung 9 enthält ausserdem eine Sprüh-Gummiervorrichtung 145 von herkömmlicher Ausführung, positioniert an einer Gummierstation 146, die entlang dem entsprechenden Abschnitt T3 der Bahn A2 angeordnet ist, eingesetzt zwischen der Zuführstation 139 und dem Ausgang 119, und durch welche eine Klebesubstanz direkt auf einen jeden der Kupons 4 abgegeben wird.
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Die einzelnen Kupons 4 sind in einer stabilen und vorgegebenen Position im Inneren der entsprechenden Fächer 136 des Bandes gehalten, und zwar durch eine Saugvorrichtung 147, die sich zwischen der Zuführstation 139 und dem Ausgang 119 erstreckt. Wie vorteilhafterweise in erkennbar ist, enthält die Saugvorrichtung 147 ein Saugrohr 148, angeschlossen an eine Unterdruckquelle, nicht in den Zeichnungen gezeigt, da sie von herkömmlicher Ausführung ist. Das Saugrohr 148 ist unterhalb des ansteigenden Abschnittes 135 des Bandes 128 positioniert, wobei das Band wiederum eine Anzahl von durchgehenden Bohrungen (nicht gezeigt) aufweist, durch welche die Fächer 136 mit dem Saugrohr 148 in Verbindung stehen, während sie zwischen der Zuführstation 139 und dem Ausgang 119 vorlaufen. Insbesondere weist jedes Fach 136 einen abgesenkten Abschnitt auf, welcher mit der unteren Fläche 149 übereinstimmt und einen entsprechenden Ansaugsitz 150 beschreibt, welcher bemessen ist, um einen jeweiligen Kupon 4 aufzunehmen, und angeordnet dicht an der Leiste 137, die im Verhältnis zu der Zuführrichtung F2 quer an der Rückseite des Faches 136 verläuft.
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Die Vorrichtung 8 zum Anbringen der Banderolen 3 enthält eine Anbringungstrommel 151, durch welche in einer Station 152, die an dem mit T4 bezeichneten Abschnitt angeordnet ist, die einzelne Banderole 3 an der hinteren Hauptfläche 11 des jeweiligen Päckchens 2a befestigt wird. Die Trommel 151 belegt eine Position oberhalb des Fördertrums 133, ist drehbar in Gegenuhrzeigerrichtung (wie in gezeigt) um eine Achse 151a parallel zu den Achsen 129a, 130a, 131a und 132a der Umlenkrollen und im wesentlichen tangential zu einer Transfertrommel 153, die in Uhrzeigerrichtung (wie in gezeigt) um eine entsprechende Achse 153a parallel zu der Achse 151a der Anbringungstrommel 151 drehbar und so positioniert ist, dass sie mit einer Vorrichtung 154 übereinstimmt, durch welche die Banderolen 3 aus einem Magazin 155 entnommen werden. Die einzelnen Banderolen 3 werden durch die Trommeln 151 und 153 pneumatisch an jeweiligen zylindrischen Umdrehungsflächen 156 und 157 gehalten, jede mit einer Anzahl von Ansaugsitzen (nicht gezeigt) versehen, die gleichmässig um die entsprechenden Drehachsen 151a und 153a verteilt und (in herkömmlicher Weise und nicht gezeigt) an eine Unterdruckquelle (herkömmlich und nicht gezeigt) angeschlossen sind.
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Die Vorrichtung 8 enthält ausserdem eine Sprüh-Gummiervorrichtung 158 von herkömmlicher Ausführung, positioniert an einer Gummierstation 159, die entlang dem entsprechenden Abschnitt T4 der Bahn angeordnet ist und der Anbringungsstation 152 in der Förderrichtung F2 vorausgeht, und durch welche eine Klebesubstanz direkt auf ein jedes der Päckchen 2a abgegeben wird.
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Die Zellophaniermaschine 6 enthält ein Einwickelrad 160, drehbar in Gegenuhrzeigerrichtung (wie in gezeigt) um eine Achse 160a parallel zu den Achsen 129a, 130a, 131a und 132a der Rollen; das Rad 160 weist eine Anzahl von umlaufenden Fächern 161 auf, jedes mit zwei einander gegenüberliegenden und parallelen Seitenwänden 162 und einer Bodenwand 163 versehen und ausgelegt, um ein jeweiliges Zigarettenpäckchen 2a, 102 aufzunehmen.
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Die Zellophaniermaschine 6 enthält ebenfalls eine Halterung 164 für Rollen 165 mit einem kontinuierlichen Streifen aus transparentem Umwickelmaterial 166, sowie eine entsprechende Abwickel- und Schneidvorrichtung 167, durch welche die einzelnen Umwickelbögen 15 in herkömmlicher Weise (nicht gezeigt) von dem Streifen 166 abgetrennt werden.
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Die Zellophaniermaschine 6 enthält ausserdem eine Vorrichtung 168, durch welche die Bögen 15 dem Eingang 120 zugeführt und in solcher Weise positioniert werden, dass jeder durch ein entsprechendes Päckchen 2a erfasst wird, bevor dieses in das entsprechende Fach 161 eintritt. Demgemäss stimmt der Eingang 120 der Zellophaniermaschine 6 mit einer Faltstation 169 überein, in welcher jeder einzelne Bogen 15 U-förmig um eine Seitenfläche 12 und um die beiden Hauptflächen 11 eines entsprechenden Päckchens 2a gefaltet wird.
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Schliesslich enthält die Zellophaniermaschine 6 eine Folge von zusätzlichen Faltstationen (herkömmlich und daher nicht gezeigt), an welchen die Flügel der Bögen 15 umgefaltet werden, und eine Folge von Stationen (ebenfalls herkömmlich und daher nicht gezeigt), an welchen die Flügel heissversiegelt werden, um die Herstellung der versiegelten Päckchen 102 zu vervollständigen.
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Im Betrieb der Anlage 101 treten die Päckchen 2a aus dem Ausgang 117 der Verpackungsmaschine 5 in einer kontinuierlichen einzelnen Reihe 170 aus und werden entlang dem Anfangsabschnitt T1 der Förderbahn A1 durch die entsprechenden Förderer 121 geleitet, wobei sie kontinuierlich und in geschlossener Anordnung vorlaufen, jedes positioniert mit der vorderen Hauptfläche 11 nach unten gerichtet und auf dem Fördertrum 123 des entsprechenden Bandes 122 liegend.
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Sobald jedes Päckchen 2a an das Auslaufende 125 des Förderers 121 gelangt, wird es durch den Aufnahme- und Transfermechanismus 124 aufgenommen und kontinuierlich durch ein jeweiliges Greifelement 126a entlang dem gebogenen Abschnitt T2 der Bahn A1 an den Ausgang 119 der ersten Fördervorrichtung 116 geleitet, dann in ein Fach 136 der zweiten Fördervorrichtung 118 gegeben, und zwar mit der vorderen Fläche 11 nach unten gerichtet und auf dem entsprechenden Fördertrum 133 liegend.
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Die Fördervorrichtung 118 und der Aufnahme- und Transfermechanismus 124 sind im Betrieb so synchronisiert, dass jedes aufeinanderfolgende Fach 136 den Ausgang 119 gleichzeitig mit einem entsprechenden Päckchen 2a erreicht.
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Bei der Ankunft an dem Ausgang 119 wird die Position des Päckchens 2a im Verhältnis zu dem Fördertrum 133 umgehend stabilisiert, und zwar durch das Zusammenwirken mit der rückwärtigen Leiste 137 des Faches 136 und mit einem Paar von Führungsschienen 171, die auf beiden Seiten des horizontalen Abschnittes 134 des Trums 133 angeordnet sind und sich entlang der Zuführrichtung F2 von dem Ausgang 119 der ersten Fördervorrichtung 116 nach vom erstrecken.
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Sobald der Fördertrum 133 durch die Zuführstation 139 vorläuft, wird ein Kupon 4 von der Trommel 138 in den Ansaugsitz 150 freigegeben, der von jedem Fach 136 aufgewiesen ist.
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Genauer gesagt werden die Kupons 4 einzeln und aufeinanderfolgend durch die Entnahmevorrichtung 141 durch eine Öffnung im Boden des Magazins 142 entnommen, in welchem die gestapelt sind, und wiederum der zylindrischen Oberfläche 144 der Transfertrommel 140 zugeführt. Der Kupon 4 wird dann von der Vorrichtung 141 durch die Trommel 140 mit Hilfe der Ansaugsitze (nicht gezeigt) aufgenommen, an die Ansaugsitze (nicht gezeigt) der Zuführtrommel 138 transferiert und schliesslich in den Ansaugsitzen 150 eines jeweiligen Faches 136 freigegeben.
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Die Ansaugsitze (nicht gezeigt) der Zuführtrommel 138 sind um den gleichen Schritt k1 voneinander abstehend wie die Fächer 136 und werden synchron mit dem Band 128 auf solche Weise aktiviert, dass jeder Kupon 4 direkt in dem entsprechenden Ansaugsitz 150 freigegeben wird.
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Danach, während die Sitze 150 durch die Gummierstation 146 vorlaufen, erhält die nach oben gerichtete Fläche eines jeweiligen Kupons 4 eine vorgegebene Menge von Klebesubstanz von der Abgabevorrichtung 145.
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Die Abschnitte T2 und T3 der Förderbahnen A1 und A2 konvergieren zu dem Ausgang 119 hin auf solche Weise, dass jeder Kupon 4 und das jeweilige Päckchen 2a nur in Kontakt miteinander gebracht werden, nachdem das Päckchen eine stabile und querverlaufende Position im Inneren des Faches 136 eingenommen hat, wodurch das Risiko ausgeschlossen wird, dass die Kupons 4 an einem nicht korrekt angeordneten Päckchen anhaften.
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Die einzelnen Päckchen 2a mit den zugeordneten Kupons 4 werden dann durch den Fördertrum 133 entlang dem mit T4 bezeichneten Abschnitt durch die zweite Gummierstation 159 und danach durch die Station 152 geführt, an welcher durch die Anbringungstrommel 151 an jedem eine Banderole 3 angebracht wird.
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Genauer gesagt werden die Banderolen 3 einzeln und aufeinanderfolgend durch die Entnahmevorrichtung 154 durch eine Öffnung im Boden des Magazins 155 entnommen, in welchem sie gestapelt sind, und wiederum der zylindrischen Oberfläche 157 der Transfertrommel 153 zugeführt. Die Banderole 3 wird dann von der Vorrichtung 154 durch die Trommel 153 mit Hilfe der Ansaugsitze (nicht gezeigt) aufgenommen, an die Ansaugsitze (nicht gezeigt) der Anbringungstrommel 151 transferiert und schliesslich an der hinteren Hauptfläche 11 des entsprechenden Päckchens 2a entlang der Scharnierlinie 14c befestigt.
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Die Ansaugsitze (nicht gezeigt) der Anbringungstrommel 151 sind mit dem gleichen Schritt k1 voneinander abstehend angeordnet wie die Fächer 136 und synchron mit dem Band 128 auf solche Weise aktiviert, dass jede Banderole 3 direkt an einem jeweiligen Päckchen 2a befestigt wird.
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Im Anschluss an die Station 152 laufen die Päckchen 2a zu dem Eingang 120 der Zellophaniermaschine 6, wobei deren Bewegung mit jener der Fächer 161 getaktet ist, vorgegeben durch das Einwickelrad 160.
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Ein Bogen 15 von Umwickelmaterial wird der Faltstation 169 zugeführt, das heisst in den Bereich zwischen dem horizontalen Abschnitt 134 des Fördertrums 133 und dem Umlauf des Rades 160 gerichtet und in einer Position quer zu der Zuführrichtung F2 gehalten. Das Rad 160 ist auf solche Weise getaktet, dass jedes aufeinanderfolgende Fach 161 zu der Station 169 ausgerichtet anhält. Während jeder Pause wird ein mit Banderole 3 und Kupon 4 vervollständigtes Päckchen 2a in das wartende Fach 161 eingelegt. Beim Bewegen in Richtung des Rades erfasst das Päckchen 2a den Bogen 15 aus Umwickelmaterial, welcher somit in das Fach 161 gedrückt wird und sich anfangs U-förmig um das Päckchen faltet. Danach wird das Päckchen 2a durch das Rad 160 zusammen mit dem Bogen 15 in herkömmlicher Weise durch eine Reihe von Faltstationen (nicht gezeigt) geführt, dann durch eine Reihe von Siegelstationen (nicht gezeigt), aus welcher die versiegelten Zigarettenpäckchen 102 schliesslich austreten, wie in den und gezeigt ist.
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zeigt eine Anlage 172, dazu bestimmt, in ähnlicher Weise versiegelte Zigarettenpäckchen 102 herzustellen wie die vorstehend beschriebene Anlage 101. Diese Anlage 172 ist eine Variante in der Ausführung der bis hierher beschriebenen Anlage 101, und demgemäss werden die gleichen Bezugsnummern in der Beschreibung verwendet, wo immer es möglich ist.
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Bei dieser Anlage 172 ist die in gezeigte zweite Fördervorrichtung 118 durch eine Fördervorrichtung 173 von anderer Ausführung ersetzt, die sich zwischen dem Ausgang 119 der ersten Fördervorrichtung 116 und dem Eingang 120 der Zellophaniermaschine 6 erstreckt.
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Die Vorrichtung 173 enthält ein Band 174, das um Umlenkrollen 175, 176 und 177 gewunden ist, die um jeweilige Achsen 175a, 176a und 177a drehbar und parallel zueinander und zu der Achse 160a des Rades 160 angeordnet sind und zusammenwirken, um in dem Band 174 einen nach oben gerichteten horizontalen Fördertrum 178 zu bilden. Der Fördertrum 178 erstreckt sich entlang einer vorgegebenen Förderbahn A2 und dient dazu, die Päckchen 2a in einer Richtung normal zu ihren Seitenflächen 12 zu leiten, jedes mit der vorderen Hauptfläche 11 nach unten gerichtet und auf dem Band 174 liegend. Genauer gesagt verbindet die Förderbahn A2 den Ausgang 119 der ersten Fördervorrichtung 116 und den Eingang 120 der Zellophaniermaschine 6 miteinander, wobei sie in einer vorgegebenen Zuführrichtung F2 verläuft, gefolgt von dem Fördertrum 178, der sich lotrecht zu dem Anfangsabschnitt T1 (nicht in gezeigt) und im wesentlichen tangential zu dem Endabschnitt T2 (ebenfalls in nicht gezeigt) an dem Ausgang 119 der ersten Vorrichtung 116 erstreckt.
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Das Band 174 weist eine Folge von Fächern 179 auf, die gleichmässig entlang seiner Länge mit einem vorgegebenen, mit k2 bezeichneten Schritt verteilt sind. Jedes Fach 179 ist in der Förderrichtung des Bandes 174 durch ein Paar von jeweiligen Leisten 180 eingegrenzt, angeordnet quer zu der abwickelbaren Längsachse der Schlaufe und mit einem Abstand voneinander angeordnet, der grösser ist als jener, welcher die Seitenflächen 12 des Päckchens 2a voneinander trennt.
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Die Vorrichtung 9, welche die Kupons 4 anbringt, enthält ein Rad 181 mit Fächern, positioniert oberhalb des Fördertrums 178 und in Zuführrichtung F2 gesehen im Anschluss an den Ausgang 119 der ersten Fördervorrichtung 116, und drehbar um eine Achse 181a parallel zu den Achsen 175a, 176a und 177a der Umlenkrollen. Das Rad 181 weist in dem gezeigten Beispiel drei Fächer 182 auf, gleichmässig verteilt um seinen Umfang, und ist auf solche Weise angetrieben, dass die Fächer 182 sich um die Achse 181a in Gegenuhrzeigerrichtung F3 drehen, wie in gezeigt ist, eine kreisförmige Bahn A3 beschreiben und tangential zu der mit A2 bezeichneten Bahn an einer Station 183 umlaufen, in welcher die Päckchen 2a zunächst von der Förderbahn A2 aufgenommen und dann zurück auf dieselbe Bahn A2 gegeben werden.
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Jedes Fach 182 weist zwei sich einander gegenüberliegende und parallele Seiten 184 und einen Boden 185 auf, angeordnet im rechten Winkel zu den Seiten 184, und ist so ausgelegt, dass es das jeweilige Päckchen 2a mit der hinteren Hauptfläche 11 dem Boden 185 zugewandt und den beiden Seitenflächen 12 der Seiten 184 zugewandt angeordnet aufnimmt. Die einzelnen Fächer 182 sind an eine Unterdruckquelle (herkömmlich in der Ausführung und daher nicht gezeigt) auf solche Weise angeschlossen, dass das Päckchen 2a pneumatisch gehalten wird, während es sich entlang der kreisförmigen Bahn A3 bewegt.
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Die Vorrichtung 9 enthält ausserdem eine Trommel 186, durch welche die Kupons 4 jeder an der vorderen Hauptfläche 11 eines jeweiligen Päckchens 2a angebracht werden, und zwar an einer Station 187, die entlang der kreisförmigen Bahn A3 angeordnet ist. Die Trommel 186 ist drehbar (in Uhrzeigerrichtung, wie in gezeigt) um eine Achse 186a, die sich parallel zu der Achse 181a des Rades 181 erstreckt, und dreht sich im wesentlichen tangential zu einer Transfertrommel 188, drehbar in Gegenuhrzeigerrichtung (wie in gezeigt) um eine Achse 188a parallel zu der Achse 186a der Anbringungstrommel 186, und in einer Position dicht an einer Vorrichtung 189, durch welche die Kupons 4 aus einem Magazin 190 entnommen werden. Die Kupons 4 sind pneumatisch durch die Trommeln 186 und 188 an den jeweiligen zylindrischen Umdrehungsflächen 191 und 192 gehalten, jede eine Anzahl von Ansaugsitzen (nicht gezeigt) aufweisend, die gleichmässig um die Drehachsen 186a und 188a verteilt und (in einer herkömmlichen und nicht gezeigten Weise) an eine Unterdruckquelle (herkömmlich in der Ausführung und nicht gezeigt) angeschlossen sind.
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Die Vorrichtung 9 enthält weiter eine Sprüh-Gummiervorrichtung 193 von herkömmlicher Ausführung, positioniert an einer Gummierstation 194, die in der Zuführrichtung F3 entlang der kreisförmigen Bahn A3 angeordnet ist, und zwar zwischen der Aufnahmestation 183 und der Anbringungsstation 187, und durch welche eine Klebesubstanz direkt auf die vordere Hauptfläche 11 eines jeden Päckchens 2a aufgetragen wird.
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Die Anlage 172 aus enthält ebenfalls eine Vorrichtung 8 zum Anbringen von Banderolen 3, im Verhältnis zu der Zuführrichtung F2 im Anschluss an die Kuponvorrichtung 9 angeordnet und identisch mit der, die bereits bezüglich der Anlage 101 aus beschrieben wurde.
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Im Betrieb der Anlage 172 werden die aus dem Ausgang 117 der Verpackungsmaschine 5 austretenden Päckchen 2a auf die bereits bezüglich der Anlage 101 aus beschriebene Weise dem Ausgang 119 der ersten Fördervorrichtung 116 zugeführt.
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Beim Erreichen des Ausgangs 119 wird jedes Päckchen 2a wiederum in ein entsprechendes Fach 179 der zweiten Fördervorrichtung 173 gegeben, und zwar mit der vorderen Fläche 11 nach unten gerichtet und auf dem Fördertrum 178 des entsprechenden Bandes 174 liegend.
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Die Betriebszyklen der Fördervorrichtung 173 und des Aufnahme- und Transfermechanismus 124 sind so getaktet, dass die Fächer 179 am Ausgang 119 der ersten Vorrichtung 116 gleichzeitig mit den Päckchen 2a ankommen, jedoch bei zweifacher Häufigkeit. Mit anderen Worten sind die Päckchen 2a auf dem Fördertrum 178 mit einem Schritt k3 voneinander abstehend angeordnet, der zweimal dem Schritt k2 der Fächer 179 entspricht.
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Sobald ein Päckchen 2a die Aufnahmestation 183 erreicht, wird es von der Förderbahn A2 durch ein entsprechendes Fach 182 des Rades 181 aufgenommen.
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Gehalten durch Saugkraft im Inneren des Faches 182 und mit der hinteren Hauptfläche 11 an dem Boden 185 liegend, wird das Päckchen 2a entlang der kreisförmigen Bahn A3 in der mit F3 bezeichneten Richtung weitergeleitet.
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Das Päckchen 2a wird aufeinanderfolgend durch die Gummierstation 194, wo die Klebesubstanz durch die Gummiervorrichtung 193 auf die vordere Hauptfläche 11 aufgetragen wird, und durch die Anbringungsstation 187 geleitet, wo ein Kupon 4 durch die Anbringungstrommel 186 auf die gummierte Fläche 11 abgegeben wird.
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Der einzelne Kupon 4 wird der Station 187 in der gleichen Weise zugeführt, wie zuvor die Anlage 101 aus betreffend beschrieben wurde. Das heisst die Kupons 4 werden einzeln und aufeinanderfolgend durch die Entnahmevorrichtung 189 durch die Öffnung im Boden des Magazins 190 entnommen, in welchem sie gestapelt sind, und jeder wiederum der zylindrischen Oberfläche 192 der Transfertrommel 188 zugeführt. Der Kupon 4 wird dann von der Vorrichtung 189 an der Trommel 188 mit Hilfe der Ansaugsitze (nicht gezeigt) aufgenommen, an die Ansaugsitze (nicht gezeigt) der Zuführtrommel 186 transferiert und schliesslich an der Anbringungsstation 187 freigegeben und an dem Päckchen 2a befestigt.
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Die Ansaugsitze (nicht gezeigt) der Zuführtrommel 186 sind mit dem gleichen Schritt k3 voneinander entfernt wie jener der Päckchen 2a, und sie sind synchron mit dem Durchlauf der Fächer 179 auf solche Weise aktiviert, dass jeder Kupon 4 an der vorderen Hauptfläche 11 eines entsprechenden Päckchens 2a angebracht wird.
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Nach dem Durchlaufen der Anbringungsstation 187 läuft das Päckchen 2a weiter entlang der kreisförmigen Bahn A3 zu dem Punkt des Wiedererreichens der Aufnahmestation 183, wo es zurück auf die Fördervorrichtung 173 gegeben wird, mit dem Kupon eingesetzt zwischen der vorderen Hauptfläche 11 und dem Fördertrum 178.
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Die Fächer 182 des Rades 181 sind rund um den Umlauf mit dem gleichen Schritt k2 verteilt wie jener der von dem Band 174 aufgewiesenen Fächer 179, und laufen entlang der kreisförmigen Bahn A3 vor, getaktet auf solche Weise, dass jedes durch die Aufnahmestation 183 gleichzeitig mit einem der Fächer 179 läuft. Während des Zeitintervalls, notwendig für ein Päckchen 2a, um die gesamte kreisförmige Bahn A3 zurückzulegen, beginnend und endend an der Aufnahmestation 183, leitet der Fördertrum 178 des Bandes 174 drei Fächer 179 entlang der entsprechenden Bahn A2 und in der entsprechenden Zuführrichtung F2 und positioniert somit ein leeres Fach 179 nach Ablauf des vorgenannten Zeitintervalls an der Station 183. Kurz gesagt nehmen die leeren Fächer 179, während sie durch die Aufnahmestation 183 vorlaufen, ein Päckchen 2a mit einem gerade angebrachten Kupon 4 auf, während die belegten geleert werden, indem die entsprechenden Päckchen 2a auf die kreisförmige Bahn A3 umgeleitet werden.
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zeigt die Vorrichtung 9 zum Anbringen der Kupons 4 in einem Moment des Betriebszyklus, der im Anschluss an den in gezeigten abläuft. Genauer gesagt ist das Päckchen 2a, das die Gummierstation 194 in belegt, dasselbe Päckchen, das die Aufnahmestation 183 in belegt, während das in die Aufnahmestation 183 belegende Päckchen das Päckchen 2a ist, das die Anbringungsstation 187 in belegt. Die einzelnen Päckchen 2a mit den zugeordneten Kupons 4 werden durch den Fördertrum 178 entlang der entsprechenden Bahn A2 durch die Gummierstation 159 und dann durch die Station 152 geleitet, an welcher eine Banderole 3 an einem jeden durch die Anbringungstrommel 151 befestigt wird, und zwar auf die gleiche Weise, wie sie bereits für die Anlage 101 aus beschrieben wurde.
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Im Anschluss an die Station 152 laufen die Päckchen 2a in Richtung des Eingangs 120 der Zellophaniermaschine 6, wobei deren Bewegung mit jener der Fächer 161 getaktet ist, vorgegeben durch das Einwickelrad 160.
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Schliesslich führt die Zellophaniermaschine 6 die übliche Folge von Phasen aus, notwendig zum Herstellen eines versiegelten Zigarettenpäckchens 102, und zwar auf dieselbe Weise, wie bereits für die Anlage 101 aus beschrieben wurde.
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Bei der ersten Anlage 101 und ebenfalls bei der zweiten Anlage 172 geht die Phase des Anbringens des Kupons 4 der Phase des Befestigens der Banderole 3 voraus; trotzdem können diese Phasen in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung ausgetauscht werden unter Anbringung von Veränderungen in der Ausführung, die offensichtlich und nicht für jede Anlage 101 oder 172 dargestellt sind.
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Es ist ebenfalls wichtig, dass, während der Abschnitt 11a der vorderen Fläche 11 eines jeden Päckchens 2a einen verhältnismässig kleinen Anteil der Fläche 11 insgesamt darstellt, diese mit bestimmten, an den Verbraucher gerichteten Emblemen oder Dekorationen (nicht gezeigt) und/oder Mitteilungen (nicht gezeigt) bedruckt sein kann, welcher Art auch immer.
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Alternativ kann bei einer anderen möglichen Ausführung (nicht gezeigt) des in den und gezeigten Päckchens 2a die vordere Fläche 11 vollkommen durch den jeweiligen Kupon 4 bedeckt sein. In diesem Falle würden die Querabmessungen des Kupons 4 die gleichen sein wie jene von der vorderen Fläche 11 des Päckchens aufgewiesenen.