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Diese
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Verpacken von Produkten. Die
Erfindung findet insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Anwendung in
der Verpackung von Produkten, die derzeit mit einem hüllenartigen
Produktidentifikationsband oder Verpackungselement verkauft werden,
das dazu dient, ein Produkt wie ein Nahrungsmittelprodukt zu umgeben
oder zu umwickeln, das in einem schüsselartigen Behälter mit
(beispielsweise) einem Dichtungsfilm enthalten sein kann.
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Hüllenartige
Produktidentifikations- und Etikettierelemente gelten auf dem Markt
allgemein als bezeichnend für
eine gute Produktqualität.
Obwohl diese Produkterkennungs- und Etikettierprodukte mit qualitativ
hochwertigen technischen Daten und anderen Daten jeglichen Druckformats
bedruckt werden können,
so dass das Produkt selbst ein attraktives Aussehen erhält, weisen
existierende Systeme für eine
hüllenartige
Produktetikettierung und -identifikation den folgenden wesentlichen
Nachteil auf. Kurz gesagt können
diese Systeme keine variablen Informationen auf die Verpackung drucken.
Anders gesagt können
zwar diese Produktetikettierhüllen
dem Produkt selbst ein attraktives und buntes Aussehen verleihen,
sie können
jedoch nicht mit den variablen Informationen bedruckt werden, die
Produktverpacker angeben müssen.
Zu diesen variablen Informationen gehören zum Beispiel das Gewicht
des Produkts und dessen Preis, die bei jedem einzelnen Artikel aus
einer Reihe von Produkteinheiten, die entlang einer Verpackungsstraße laufen,
zumindest leicht unterschiedlich sein können und es häufig auch sind.
Natürlich
müssen
manche Produkte nicht gewogen und variabel mit solchen Daten in
der Verpackungsstraße
bedruckt werden. Das trifft zum Beispiel zu, wenn das Produkt ein
Einheitsgewicht und einen Einheitspreis hat und dieses spezielle
Problem in solchen Verpackungsstraßen nicht auftritt.
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Eine
Verpackungsfirma hat jedoch für
gewöhnlich
eine Reihe von Verpackungsstraßen,
die gleichzeitig in Betrieb sind und von denen zumindest einige
variable Informationen wie das Produktgewicht und den Preis in der
Verpackungsstraße
drucken können
müssen,
wobei sie in der Lage sein müssen,
den Aufdruck bei jedem vorbeilaufendem Produkt zu ändern.
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Um
diese Anforderung bei derzeit erhältlichen, hüllenartigen Produktverpackungen
erfüllen
zu können,
besteht die einzige praktische, technisch durchführbare und derzeit verfügbare Möglichkeit
darin, relativ kleine, selbstklebende Etiketten zu drucken, die
an den Produkthüllen
angebracht werden können
und somit die nötigen
Informationen enthalten.
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Wir
haben den technischen Hintergrund dafür untersucht, dass derzeit
erhältliche
Maschinen eine hüllenartige
Produktverpackung nicht variabel bedrucken können, wohingegen sie kleine
selbstklebende Etiketten drucken können, und der Grund dafür ist folgender.
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Wir
haben herausgefunden, dass es eine technische Beziehung zwischen
erstens der Fähigkeit
derzeit erhältlicher
Verpackungsmaschinen, für eine
indizierte Beziehung zwischen Artikeln oder Einheiten eines sich
längs einer
Förderrichtung
bewegenden Produkts zu sorgen, und zweitens den entsprechenden Etikettierelementen
gibt, die an solchen Produkteinheiten Artikel für Artikel angebracht werden
sollen. Während
es zwar selbstverständlich
ist, dass relativ einfache mechanische Beziehungen wie Produkt-
und Etikettierelementindizierung durch Entwicklung eines geeigneten
Mechanismus erzielt werden können,
vorausgesetzt es sind genügend
Ressourcen auf das Problem gerichtet, so bleibt immer noch das Problem
(dessen Ursache wir herausgefunden haben) bestehen, dass derzeit
erhältliche
Verpackungsmaschinen die vorstehend genannte Einschränkung aufweisen.
Und diese Einschränkung
ist (wie wir erkannt haben) auf die Tatsache zurückzuführen, dass solche Maschinen
die Verpackungselemente oder -einheiten wie längliche Kartonblätter oder ähnliches
Material zu der Zone befördern,
in der sie (durch eine Maschine) an den Produkteinheiten mit dem
Ende (und nicht mit der Seite) voran angebracht werden sollen. Anders
gesagt, werden die Blattmaterialelemente, die die das Produkt umgebende
Hülle bilden
werden, mit ihren kurzen (eher als mit ihrem langen) Ende voran
zu der Zone befördert,
in der sie an das Produkt angebracht werden. Mit anderen Worten
haben wir herausgefunden, dass die Lage, in der die Produkthüllen zugeführt werden
(eine Lage, in der das Ende nach vorne zeigt), zu den Schwierigkeiten
bei deren Indizierung bezüglich
der Produkteinheiten selbst führt,
um die die Hüllen (durch
mechanisches Kleben oder Umfassen) angebracht werden sollen.
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Wir
haben herausgefunden, dass, wenn die Verpackungsmaterialelemente
oder -einheiten (die an dem Produkt in Form einer das Produkt umgebenden
Hülle oder
eines Bands angebracht werden sollen, oder beispielsweise ein Etikett,
das an dem Produkt haftet und dazu dient, solch ein Band oder eine Hülle nachzuahmen)
in seitlicher Ausrichtung (oder mit der lange Kante voran) zu der
Anbringungszone befördert
werden, sie dann richtig zu dem relevanten Produkt, auf das sie
sich be ziehen, mit der für
diese Maschinen üblichen
Geschwindigkeit indiziert werden können.
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Folglich
ist es möglich,
bei Verwendung existierender Maschinen auf einfache und direkte
Weise die Möglichkeit
einer Bedruckung/Etikettierung in der Verpackungsstraße zu schaffen,
bei der Artikel für
Artikel Daten individuell aufgedruckt werden, die die einzelnen
Einheiten des Produkts betreffen, das entlang der Förderstraße zu der
Etikettierzone befördert wird.
Das Produkt wird (zum Beispiel) gewogen und das Gewicht sowie eventuell
der entsprechende Produktpreis werden dann einem entsprechenden
einzelnen Produktetikett oder Verpackungselement zugeordnet. Dieses
verläuft
unabhängig
entlang seiner eigenen Förderstraße oder
-bahn in Richtung der Produktetikettierzone, und die Daten werden
auf das bestimmte Produktetikettier- oder Verpackungselement gedruckt,
welches zuverlässig
an der relevanten Produkteinheit angebracht wird, die zu dem Zeitpunkt,
an dem diese variablen Informationen aufgedruckt werden, vollständig von
ihrem Etikettier- oder Verpackungselement getrennt ist. Das Problem
der Indizierung oder Herstellung einer Beziehung, das zwischen den
Etikettier- oder Verpackungselementen und den Produkteinheiten oder
-elementen besteht, kann nicht einfach dadurch gelöst werden, dass
die relevanten Daten direkt auf das Produkt gedruckt werden, nachdem
es etikettiert wurde, da solch eine Bedruckung aus technischer Sicht
in den meisten Fällen
auf Grund dessen nicht in Frage kommt, dass die zu bedruckende Oberfläche unterschiedlich
stark oder fast gar nicht unter der gedruckten Oberfläche getragen
wird.
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren zum Etikettieren
und/oder Verpacken von Produkten anzugeben, das Verbesserungen hinsichtlich
eines oder mehrerer erörterter
Nachteile des Stands der Technik oder Verbesserungen im Allgemeinen
bietet.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung ist ein Verfahren zum Etikettieren und/oder Verpacken
von Produkten angegeben, wie es in den beiliegenden Ansprüchen definiert
ist.
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Wir
geben in Ausführungsbeispielen
ein Verfahren an und beschreiben eine Vorrichtung, bei denen Produktetikettierelemente
oder -einheiten angegeben sind, die ausgebildet sind, Produktetikettierhüllen nachzuahmen.
Diese Etikettierelemente haben die üblichen vorgedruckten Informationen
sowie die Produktidentifikation auf ihrer Außenfläche. Zur Anbringung an dem
Produkt ist ihre untere Fläche
mit einem Kleber versehen, obwohl die gesamte untere Fläche nicht
immer zwangsläufig
mit dem Kleber beschichtet sein muss, was von den einzelnen Produkterfordernissen
abhängt.
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Diese
Produktetikettierelemente werden in der Hauptanwendung des Produkts
als ein eine Hülle nachahmendes
Etikett verwendet, das beispielsweise an drei Oberflächen des
Produkts angebracht wird, nämlich
an der oberen Fläche
und den beiden Seitenflächen.
Es ist für
gewöhnlich
nicht nötig
oder zweckdienlich, das Etikett an der unteren Fläche des Produkts
anzubringen, da dies die Wirksamkeit des Nachahmens der Produkthülle (und
das damit verbundene Qualitätsempfinden
der Kunden) nicht beeinflusst, es kann jedoch, falls gewünscht, so
gemacht werden.
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Bei
einem alternativen und derzeit weniger bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung können
die Produktetikettier- oder Verpackungselemente in Form von das
Produkt umgebenden Hüllen
oder Bändern
verwendet werden, die durch eine einfache Umwicklungstechnik das
Produkt umhüllen
können, wobei
ein Kleber an den überlappenden
Enden eingesetzt wird. Diese unterscheiden sich nicht wesentlich
von einem Produktetikett, das direkt durch einen Kleber an dem Produkt
angebracht wird, und die Faktoren, die das variable Bedrucken und
Indizieren des Produkts betreffen, wie es vorstehend und nachstehend
beschrieben ist, sind von solch einer Änderung nicht betroffen.
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Zudem
werden die Produkteinheiten selbst in den Ausführungsbeispielen sequentiell
und Artikel für
Artikel längs
einer Förderstraße, beispielsweise auf
einem Förderband,
zu der Etikettier-/Verpackungs-/Produktidentifikationszone befördert. Die Produktelemente
können
Schalen mit vorbereitetem Essen sein, doch andere Produkte können genauso vorteilhaft
gemäß der Lehre
der vorliegenden Erfindung verpackt und/oder etikettiert werden.
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Gemäß einem
wichtigen Merkmal der vorliegenden Erfindung erfolgt das Zuführen der
Produktetikettier- und/oder Verpackungselemente zu der Etikettier-
oder Verpackungszone derart, dass die Etikettier- oder Verpackungselemente
im Allgemeinen so angeordnet sind, dass sie sich quer zu ihrer Förderrichtung
erstrecken. Anders gesagt, erstreckt sich die längere Abmessung der Etikettier-
oder Verpackungselemente nicht längs,
sondern quer zu dieser Richtung. Auf diese Weise können die
Etikettier- oder Verpackungselemente auf ihrer Förderbahn oder als Teil einer
Förderbahn
angeordnet sein, die im Allgemeinen derselben Richtung folgt wie
die Bahn oder das Förderband,
das die Produktelemente trägt.
Und obwohl diese beiden Bahnen oder Förderbänder nicht streng längsseits
nebeneinander liegen müssen,
kann eine zumindest annähernde
Beziehung Abmessung für
Abmessung oder eine Beziehung Artikel für Artikel zwischen jedem Etikettier-
oder Verpackungselement und seinem entsprechenden Produktartikel
oder seiner Einheit hergestellt werden. Im einfachsten Beispiel
verhält
es sich folgendermaßen. Die
Breite des Etiketts, das an der Schale oder dem Behälter für Lebensmittel
angebracht werden soll, um eine Hülle für einen Behälter nachzuahmen, ist so gewählt, dass
es nur einen Teil der Abmessung (üblicherweise die Längsabmessung)
der Schale mit Lebensmitteln bedeckt, an der es angebracht werden soll,
wohingegen die Länge
dieses Etiketts erheblicher größer sein
kann als die Länge
der Schale, da die Schale selbst im Allgemeinen quadratisch oder nur
geringfügig
länger
als breit ist, wodurch die zusätzliche
Länge,
die das Etikett benötigt,
um der Tiefe der Schale gerecht zu werden, erheblich zu seiner Länge beiträgt.
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In
dem Fall, in dem das Produkt, beispielsweise eine Lebensmittelschale,
relativ lang und dünn ist,
könnte
es möglich
sein, eine angemessene indizierte Beziehung zwischen dem entsprechenden Produktetikett
oder der -verpackung und den einzelnen Produktartikeln (auf Basis
existierender Verpackungsmaschinen) herzustellen, wobei die Etikettausrichtung
gegenüber
der vorliegenden Erfindung umgekehrt ist; doch solch ein Ausnahmefall
ist aus wirtschaftlicher Sicht für
den Zweck der vorliegenden Erfindung nicht von besonderer Bedeutung und
folglich sind die wichtigsten und zentralen Aspekte der vorliegenden
Erfindung nicht auf diese spezielle Anwendung gerichtet. Dies ist
jedoch hiermit als Teil der Erfindung nachgewiesen.
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Es
ist ersichtlich, dass das Befördern
der Produktetikettier- oder -verpackungselemente in Förderrichtung
bei den Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung typischerweise so erfolgt, dass die einzelnen
Etikettier- oder Verpackungselemente voneinander beabstandet (beispielsweise)
auf einem Blatt oder einer Bahn aus einem Trägermaterial angeordnet sind,
das dazu dient, für
eine definierte beabstandete Beziehung zwischen den einzelnen Elementen
gemäß den Erfordernissen
der Etikettier-/Verpackungs- und Druckmaschinen zu sorgen, durch
die sie verarbeitet und gehandhabt werden. Es ist natürlich durchaus
denkbar, dass sich die Etiketten oder Verpackungen in einer durchgehenden Bahn,
ohne dass eine Trägerbahn
oder dergleichen erforderlich ist, oder in jeder anderen günstigen
Beziehung befinden können,
vorausgesetzt die Anordnung der Verpackungselemente entspricht den
Prinzipien der Erfindung, um die erforderliche indizierte Beziehung
mit den Produktartikeln oder -einheiten zu erzielen.
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Gemäß einem
weiteren wichtigen Merkmal der vorliegenden Erfindung ist in den
Ausführungsbeispielen
der Erfindung eine indizierte Beziehung zwischen den Produkteinheiten
selbst und den Etikettier- oder Verpackungsmaterialeinheiten oder – artikeln
angegeben. Die indizierte Beziehung läuft natürlich auf eine unsichtbare
Verbindung zwischen den Produktartikeln und den Etikettier-/Verpackungsartikeln
hinaus. Insbesondere wird bei einem typischen Beispiel ein bestimmter
Produktartikel gewogen, während
die Produktartikel nacheinander über
eine Wiegestelle in der Förderstraße laufen,
und das Gewicht (und daher der berechnete Produktpreis) dieses bestimmten
Produktartikels kann dann durch die Druckmaschine auf die entsprechende
Etikettier-/Verpackungseinheit gedruckt werden, die eine indizierte
Beziehung mit diesem hat. Diese Beziehung wird natürlich beibehalten
bis die beiden indizierten Artikel in dem Etikettier-/Verpackungsschritt miteinander
verbunden werden.
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In
den Ausführungsbeispielen
der Erfindung kann das Aufdrucken der relevanten variablen Informationen
wie Haltbarkeitsdatum und/oder Gewicht und/oder Preis etc. in jedem
beliebigen Schritt erfolgen, nachdem die indizierte Beziehung zwischen
einem gegebenen Produktartikel und einem gegebenen Etikettier- oder
Verpackungsartikel hergestellt worden ist, und viele Arten bekannter
Druckmaschinen können
diesen (an sich) herkömmlichen
Schritt des Druckens durchaus gut ausführen. Es sei jedoch darauf
hingewiesen, dass es nichts Herkömmliches oder
Bekanntes an dem Merkmal der Ausführungsbeispiele der Erfindung
gibt, durch das das Drucken von variablen Informationen (die für jede Produktreihe
unterschiedlich sein können,
die mit hoher Geschwindigkeit eine Verpackungsstraße entlang
läuft) direkt
in der Verpackungsstraße
auf das Hauptverpackungs- und Produktidentifikationsmaterial wie
ein das Produkt umgebendes Etikett oder eine Hülle erfolgt, was im Gegensatz
zu einem Druck auf einem relativ dünnen haftfähigen Etikett steht, das in
einem zu diesem Zweck notwendigen individuellen und zusätzlichen
Schritt an das Produkt angebracht wird, was mit erhöhten Kosten
und einer erkennbar schlechteren Qualität verbunden ist.
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Bei
den Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung hat der Benutzer der Verpackungsstraße den erheblichen
Vorteil, dass er bei den Verpackungsstraßen, die Produkte mit einem konstanten
Gewicht, oder Straßen,
die Produkte mit variierendem Gewicht oder andere Produktvariationen
verpacken, nicht länger
auf unterschiedliche Verpackungs- oder Etikettiermaterialien achten
muss. Die Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung können
allen Variationen (oder dem Fehlen derselben) gerecht werden, während sie
eine einfache Produktidentifikation und einen einfachen Datenaufdruck
auf die Produkte für
eine breite Anwendung in der Nahrungsmittelindustrie sowie verwandten
Bereichen ermöglichen.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass der Vorteil der Indizierung, der durch
das Merkmal der Ausführungsbeispiele
der Erfindung, nach dem die breite Kante vorne liegt, gegeben ist,
maßgeblich
auf die relativ hohen Geschwindigkeiten zurückzuführen ist, mit denen Verpackungsstraßen arbeiten.
Diese Geschwindigkeiten führen
zu erheblichen Problemen hinsichtlich Zusammenlaufen und Stauung
von Produkt, Etikettierung und Verpackung, und klar definierte Beziehungen
(wie in dem immer noch relevanten Molins-Fall) und die Bedeutung
technischer Merkmale hinsichtlich der vorne liegenden breiten Kante
in den Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung müssen
entsprechend interpretiert werden.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nun beispielhaft an Hand der beigefügten Zeichnungen
beschrieben, in denen
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1 ein
Flussdiagramm ist, das ein Verfahren zum Verpacken von Produkten
gemäß einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung zeigt, bei dem Produktartikel in Förderrichtung einer Produktwiegestation
und einer Produktverpackungsstation und Produktverpackungselemente
von einem Vorrat zu einer Druckstation und von dort zu der Produktverpackungsstation
befördert
werden;
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2 eine
Draufsicht eines Ausführungsbeispiels
eines Produktverpackungselements zur Verwendung in einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist und für
dieses die Förderrichtung
mit der langen Kante voran zeigt;
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3 zwei
Produktverpackungselemente gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel
der Erfindung zeigt, die aufeinander ausgerichtet angeordnet sind,
wobei ebenfalls die Förderrichtung
mit der langen Kante voran gezeigt ist, mit der im Gebrauch während des
Verpackungsverfahrens gearbeitet wird.
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Wie
in 1 gezeigt ist, ist ein Verfahren zum Verpacken
von Produkten dazu geeignet, bei derzeit erhältlichen Produktverpackungsmaschinen wie
beispielsweise dem Verpackungsvorrichtungsmodell Genesis von Herbert
Industrial aus Haverhill, Suffolk eingesetzt zu werden. Dieses Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung ist auf der Grundlage offenbart, dass
es für
Verpackungsmaschinen dieser allgemeinen Art anwendbar ist, die derzeit
auf dem Markt sind und gemäß der Lehre
der Erfindung dazu geeignet sind, eine Verbesserung der derzeit verfügbaren Funktionen
zu erzielen.
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Wie
aus 1 ersichtlich ist, ist die Vorrichtung 10 ausgebildet,
ein Verfahren zum Verpacken von Produkten auszuführen, bei dem eine Reihe von Produktartikeln,
die (wenn auch nicht einzeln dargestellt) in 1 allgemein
als Produktartikelvorrat 12 bezeichnet ist, längs einer
allgemein mit 14 bezeichneten Produktförderstraße einer Produktverpackungsstation 16 zugeführt wird.
An der Produktverpackungsstation 16 wird eine Reihe von
länglichen Produktverpackungselementen,
die ausgebildet sind, auf den Produktartikeln in einem Hüllenformat
oder einem eine Hülle
nachahmenden Format angebracht zu werden, jeweils an einer entsprechenden
Produktreihe angebracht, indem dafür gesorgt wird, dass sie an
dem Produkt gehalten werden und sich um den gesamten Umfang des
Produkts oder zumindest um einen Großteil des Umfangs erstrecken.
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Die
einzelnen Produktverpackungselemente sind in 1 nicht
dargestellt, jedoch allgemein durch den Produktverpackungselementevorrat 18 bezeichnet.
Die 2 und 3 zeigen Beispiele einzelner
Produktverpackungselemente 20 und 22, die zwei
Ausführungsbeispiele
für Verpackungselemente
bei der vorliegenden Erfindung bilden.
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Ein
typisches Beispiel für
einen Produktartikel, der im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung
verwendet wird, ist ein durchsichtiger Kunststoffbehälter (der
beispielsweise gelbe Honigmelonen enthält) mit einer Gesamtlänge von
143 mm (maximale Abmessung des Schnappverschluss-Produktdeckels)
und einer Gesamtbreite (ebenfalls Deckelabmessung) von 115 mm, wobei
der Behälter von
oben betrachtet im Wesentlichen oval ist und eine gerippte Form
aus einem geeigneten durchsichtigen Kunststoffmaterial ist. An solch
einem Produkt werden das hüllenartige
Produktverpackungselement 20 der 2 oder die
selbstklebenden Produktverpackungselemente oder -etiketten 22 der 3 angebracht.
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Bei
der Vorrichtung 10 der 1 werden
für einzelne
Produktartikel einer Reihe von Produktartikeln variable Informationen
auf bedruckbare Oberflächen
gedruckt und es wird dafür
gesorgt, dass diese durch die Produktverpackungselemente 20 oder 22 auf
den jeweiligen Produktartikeln getragen werden, wenn die Produktverpackungselemente
an diesen angebracht worden sind. Dies wird dadurch erreicht, dass
eine indizierte Beziehung zwischen den bedruckten bedruckbaren Oberflächen der
Produktverpackungselemente und den Produktartikeln hergestellt wird.
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Gemäß dem allgemeinen
Konzept der vorliegenden Erfindung werden die Schritte Vorsehen
der bedruckbaren Oberflächen
auf den Produktverpackungselementen und Drucken der variablen Informationen
direkt auf die bedruckbaren Oberflächen der Produktverpackungselemente
dann durchgeführt,
wenn diese nacheinander durch eine Druckstation 24 laufen.
Die Produktverpackungselemente werden entlang der Verpackungselement-Förderstraße 26 aus
ihrem Vorrat 18 zu der Druckstation 24 befördert, und
an der Druckstation werden der Druckmaschine Gewichtsdaten 28 von
einer Produktwiegestation 30 zugeführt, die auf der Produktförderstraße 14 vorgesehen
und ausgebildet ist, die einzelnen Produktartikel nacheinander zu
wiegen, wenn sie entlang der Produktförderstraße 14 laufen. Folglich ist
die Druckstation 24 ausgebildet, einzelne Produktverpackungselemente
mit Gewichtsdaten zu bedrucken, die jeweiligen einzelnen Produktartikeln
zugeordnet sind, die (in Förderrichtung 32 entlang
der Produktstraße 14)
entlang laufen.
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Der
Schritt des Herstellens einer indizierten Beziehung zwischen den
bedruckten bedruckbaren Oberflächen
auf den Produktverpackungselementen und den Produktartikeln sieht
vor, die länglichen
Produktverpackungselemente in einer Reihe zu befördern, die sich in Förderrichtung
zu der Produktverpackungsstation 16 hin bewegt, wobei die
lange Kante 34 des Produktverpackungselements 20 oder
die lange Kante 36 des Produktverpackungselements 22 in 3 allgemein
quer zu der Zuführrichtung
des Produktverpackungselements verläuft. Anders gesagt, ist die
Förderrichtung
so festgelegt, dass die lange Kante voraus läuft, wie mit 38 bezeichnet.
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Aus 2 ist
ersichtlich, dass die lange Kante 34 keine geradlinige
Kante ist, wohingegen die lange Kante 36 in 3 geradlinig
ist. Die Verwendung des Begriffs „lange Kante" soll keine vollständig gerade
Kante implizieren, sondern soll sich auf die längere Abmessung des länglichen
Verpackungselements beziehen, unabhängig davon, wie dessen tatsächliches
Kantenprofil aussieht.
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Bei
dem Ausführungsbeispiel
der 1 bis 3 ermöglicht das Vorsehen der Förderrichtung 38 mit
der langen Kante voran, dass die indizierte Beziehung 40 zwischen
dem Produktverpackungselement 20 oder 22, das
entlang der Förderstraße 26 zu der
Produktverpackungsstation 16 läuft, so hergestellt wird, dass
die einzelnen Produktartikel, die entlang der Produktförderstrecke 14 laufen,
ebenfalls zu der Verpackungsstation 16 laufen, wodurch
bei Zusammenlaufen der Produktartikel und der Verpackungselemente
an der Verpackungsstation die Zusammenführung jedes Produktartikels
mit seinem indizierten Produktverpackungselement durch direktes Anbringen
des Verpackungselements an dem relevanten Produktartikel erzielt
wird. Bei dem hüllenartigen
Produktverpackungselement 20 der 2 werden
die Schritte Umwickeln und Zusammenfügen nach bekannten Verfahren
durchgeführt.
Die variable Information wurde bereits auf das Verpackungselement
gedruckt, so dass dieses dann vollständig ist und als variabel bedrucktes,
verpacktes Produkt 42 versandt werden kann.
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Ähnlich wird
bei den selbstklebenden Poduktverpackungselementen 22 der 3 die
klebende Unterseite (nicht bedruckt) nach auf dem Gebiet bekannten
Verfahren zur Anbringung von selbstklebenden Etiketten an dem Produkt
angebracht. Für gewöhnlich ist
die Länge
der Verpackungselemente 22 genau ausreichend, um den oberen
Teil und die beiden Seiten des Produktartikels zu umschließen, und
für gewöhnlich muss
kein Abschnitt des Verpackungselements unter der Unterseite des
Produktartikels verlaufen (und an dieser angebracht werden).
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Die
klebenden Produktverpackungselemente 22 werden in Richtung 38 zugeführt, wobei
gemäß bekannten
Verfahren für
klebende Etiketten ein geeignetes Trägermaterial den Kleber auf
der Unterseite schützt
und dann entfernt wird, wenn das Element an dem Produkt angebracht
werden soll. Bei den Hüllen 20 der 2 wird
die Klebeverbindung zwischen den überlappenden Endabschnitten
der Hülle 20 ebenfalls
durch bekannte Verfahren erzielt, die nicht durch das variable Bedrucken
oder andere Merkmale der vorliegenden Erfindung beeinflusst werden.