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DE102012000340A1 - Verfahren zur Herstellung von Gebinden - Google Patents

Verfahren zur Herstellung von Gebinden Download PDF

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DE102012000340A1
DE102012000340A1 DE102012000340A DE102012000340A DE102012000340A1 DE 102012000340 A1 DE102012000340 A1 DE 102012000340A1 DE 102012000340 A DE102012000340 A DE 102012000340A DE 102012000340 A DE102012000340 A DE 102012000340A DE 102012000340 A1 DE102012000340 A1 DE 102012000340A1
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DE
Germany
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container
containers
shrink film
strapping
blank
Prior art date
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Ceased
Application number
DE102012000340A
Other languages
English (en)
Inventor
Christopher Stuhlmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
KHS GmbH
Original Assignee
KHS GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by KHS GmbH filed Critical KHS GmbH
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Priority to PCT/EP2013/000025 priority patent/WO2013104534A1/de
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Abstract

Gebinde (1) sowie Vorrichtung und Verfahren zu dessen Herstellung, aus Behältern (2), wobei die Behälter (2) mindestens mit einem ersten Schrumpffolienzuschnitt (3) und mindestens horizontal oder vertikal umschlungen und mittels Energieeinwirkung, in einem Schrumpftunnel (19), dieser Schrumpffolienzuschnitt (3) geschrumpft und damit das Gebinde (1) stabilisiert wurde, und jeder Behälter (2) mindestens einen Behälter-Barcode (4) aufweist, an oder auf dem Schrumpffolienzuschnitt (3) mindestens ein Gebinde-Barcode (5) vorgesehen ist, und zusätzlich zu dem ersten Schrumpffolienzuschnitt (3) ein weiterer Materialzuschnitt auf der Höhe der Behälter-Barcodes (4) vorgesehen ist, um den Behälter-Barcode (4) mindestens teilweise zu verdecken.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Verpackungseinheit für Behälter nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1, ein Verfahren nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 9 und eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff der Anspruches 11.
  • Die Herstellung von Gebinden, d. h. von festen und für den Verbraucher auch leicht handhabbaren Transporteinheiten durch Formieren mehrerer Behälter, beispielsweise mehrerer Dosen oder Flaschen zu einer Behältergruppe und durch Zusammenfassen der Behältergruppe ist bekannt.
  • Bekannt ist hierbei insbesondere auch das Zusammenfassen der jeweiligen das Gebinde bildenden Behältergruppe unter Verwendung von Schrumpffolien, wie aus US 7 726 464 A1 bekannt. Eine Alternative zeigen die DE 10 2009 025 824 A1 oder DE 10 2009 044 271 A1 , die ein Verfahren zeigen, bei welchem das Gebinde mittels einer Umreifung zusammen gehalten wird, oder die DE 41 26 212 A1 , die das Verkleben der Behälter mit der Umreifung offenbart.
  • Im Detail erfolgt die Herstellung der Gebinde z. B. in der Weise, dass die Behälter auf einer Transportebene eines Transporteurs aufstehend und mit ihrer Behälterachse in vertikaler Richtung oder im Wesentlichen vertikaler Richtung orientiert in einem Massentransport bzw. in einem breiten Behälterstrom zugeführt werden, in dem die Behälter hinsichtlich markanter Behälter und/oder Ausstattungsmerkmale eine willkürliche Orientierung aufweisen.
  • Dieser breite Behälterstrom wird dann durch Gasseneinteilung in mehrere einspurige Behälterströme umgewandelt. In weiteren Verfahrensschritten erfolgt das Abteilen der die späteren Gebinde bzw. deren Behältergruppen bildenden Behälter aus den einspurigen Behälterströmen, das Zusammenführen der notwendigen Anzahl von Behältern jeweils zu einer verdichteten Behältergruppe, in der die Behälter mit mehreren Mantel- oder Umfangsflächen gegeneinander anliegen, und dass Verbinden der Behälter jeder Behältergruppe zu dem kompakten und festen bzw. stabilen Gebinde. Sehr nachteilig dabei ist, dass bei Übergabe des Gebindes an den Endverbrauchen durch den Einzelhandel, sehr häufig fälschlicherweise der Barcode der Einzelflasche erfasst wird und nicht der Barcode des Gebindes oder des Packs, das entweder zu Einnahmeverlusten oder zu zeitaufwändigen Rück- und Umbuchungen an der Kasse führt, wenn der Fehler schnell genug auffällt und zur Kenntnis gegeben wird.
  • Vorgenannte Schwierigkeit ist selbst dann gegeben, wenn ein Behältergebinde mit einer Schrumpffolie eingeschlagen ist, da eine derartige Schrumpfverpackung in der Regel ein so genanntes Schrumpfauge oder Schrumpfloch bzw. transparente Folienflächen aufweist, durch welche das falsche Barcodeetikett, das des Behälters, in den Erfassungsbereich eines Barcodereaders gelangen kann.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Verpackungsart, bzw. eine Vorrichtung und ein Verfahren aufzuzeigen, mit dem die Herstellung von Gebinden in einfacher Weise und mit marktüblichem Erscheinungsbild möglich ist, wobei zeitgleich die fehlerhafte Erfassung des Barcodes von Einzelbehältern sicher vermieden wird. Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Verfahren entsprechend dem Patentanspruch 9 ausgebildet.
  • Nach einem ersten Aspekt der Erfindung erfolgt die Herstellung der Gebinde indem die das jeweilige Gebinde bzw. die entsprechende Behältergruppe bildenden Behälter zumindest teilweise, jeweils an wenigstens einem Teilbereich ihrer Behälteroberfläche oder -außenfläche mit einem Schrumpffolienzuschnitt, der durch Aufschrumpfen die Behältergruppe zu einem stabilen Gebinde verbindet, und mit wenigstens einem weiteren Materialzuschnitt versehen sind, auf der Höhe der Behälter-Barcodes, um diese mindestens teilweise zu verdecken.
  • Hierbei soll unter „Barcode” ganz allgemein ein Informationsfeld verstanden werden, welches berührungslos mittels eines optischen Gerätes, insbesondere eines Laserscanners, erkannt und ausgelesen wird. Der bekannte Strichcode oder flächige Datamatrix-Code ist hierbei nur eine mögliche Ausführungsvariante.
  • Das erfindungsgemäße Gebinde besteht aus einer Behältergruppe, wobei mit Behälter sinngemäß auch Flaschen, Dosen, Gläsern mit Schlussdeckel und dergleichen gemeint sind, und mindestens einem ersten Schrumpffolienzuschnitt, der horizontal um die Behältergruppe umschlungen und mittels Energieeinwirkung, in einem Schrumpftunnel, geschrumpft wird. Des Weiteren wird ein mindestens zweiter Schrumpffolienzuschnitt vertikal um die Behältergruppe umschlungen und mittels Energieeinwirkung, in einem Schrumpftunnel, um die Behältergruppe geschrumpft. Hierbei ist besonders vorteilhaft, dass der zweite Schrumpffolienzuschnitt derart ausgeprägt ist, das die Behälter-Barcodes zuverlässig abgedeckt werden und somit für Barcode-Scanner unleserlich sind.
  • Eine Ausführungsvariante stellt das drehen des Gebindes nach dem ersten Aufschrumpfen um 90° zur Seite dar, somit kann der mindestens zweiter Schrumpffolienzuschnitt auch horizontal um die Behältergruppe umschlungen und mittels Energieeinwirkung, in einem Schrumpftunnel, um das Gebinde bzw. die Behältergruppe geschrumpft werden.
  • Eine alternative Aufführungsform der Erfindung besteht darin, den mindestens zweiten, vertikal um die Behältergruppe umschlungenen Schrumpffolienzuschnitt derart auszuformen, dass dieser die im ersten Schrumpfschritt entstandenen Schrumpflöcher verschließt. Besonders vorteilhaft dabei ist, dass ein vollständig bzw. nahezu geschlossenes Gebinde entsteht und ein auf den zweiten Schrumpffolienzuschnitt aufgebrachter Aufdruck, zum Beispiel der Gebinde-Barcode, glatt und für das Barcode-Scanner gut leserlich ist.
  • Als besonders vorteilhaft hat sich bei der Gebindeherstellung die Verwendung von vorgeformten Schrumpffolienhauben erwiesen, die in einem ersten Bearbeitungsschritt auf die Gebindeform angepasst und anschließend über die Behältergruppe gezogen und mittels Energieeinwirkung, in einem Schrumpftunnel, um die Behältergruppe geschrumpft werden.
  • Als alternative Ausführung ist ein mehrteiliger verschweißter und/oder geklebter oder kreuzförmiger Schrumpffolienzuschnitt vorgesehen, der zuerst horizontal zur Transportrichtung und anschließend 90° zur Transportrichtung horizontal um die Behältergruppe umschlungen und mittels Energieeinwirkung, in einem Schrumpftunnel, geschrumpft wird. Hierbei ist besonders vorteilhaft, dass ein vollständig geschlossenes Gebinde mit Bodenverstärkung herstellbar ist und die Behälter-Barcodes zuverlässig abgedeckt werden.
  • Der zur Rede stehende Gebinde-Barcode kann auch auf einer Stretch-Folie vorgesehen werden, die alternativ zum ersten und/oder zweiten Schrumpffolienzuschnitt die Behälter zusammenhält. Als besonders Vorteilhaft hat sich eine Kombination aus Schrumpffolie und Strech-Folie bei der Gebindeherstellung herausgestellt, wobei die außen liegende Folie vorzugsweise das finale Druckbild, beziehungsweise den Gebinde-Barcode erhält.
  • Damit die Behälter-Barcodes nicht fälschlicherweise vom Barcode-Scanner erkannt werden, wenn der Gebinde-Barcode gelesen werden soll, hat sich die Verwendung von Abdeckklebefolien oder Haftfolien als vorteilhaft erwiesen, wobei diese bedarfsweise oder auch vollflächig aufgebracht werden, wo immer ein Behälter-Barcode durch die umhüllende Folie oder im Schrumpfauge des Gebindes erkennbar ist. Beispielsweise bei Gebinden mit überstehenden Laschen am Schrumpfauge, können diese überstehenden Laschen mit Haft- oder Klebefolie fixiert werden.
  • Eine alternative Ausführungsform der erfindungsgemäßen Gebinde, ist mit einer auf Höhe des Behälter-Barcodes befindlichen Binde oder Spannband oder Umreifung versehen, das mindestens die Behälter-Barcodes abdeckt und undurchsichtig für den Barcode-Scanner ist. Vorteilhafterweise ist auf der Umreifung der Gebinde-Barcode, und/oder eine zusätzliche Kennzeichnung und/oder Werbung angebracht, wobei die Umreifung direkt auf die Behälter, als auch auf der aufgeschrumpften Schrumpffolie angebracht sein kann. Als Material für die Umreifung ist dauerelastische Kunststofffolie vorgesehen, die elastisch die Behälter zusammenhält. Weiterhin ist auch eine Ausführung der Umreifung als Tragriff vorgesehen, wobei dann ein reisfester Kunststoff eingesetzt wird.
  • Die zur Herstellung der Gebinde erforderliche Verpackungsmaschine zeichnet sich dadurch aus, dass eine Behälterzuführung aus einem Strom unsortierter Behälter, eine Behältergruppe in einer Behälterabteileinheit erstellt und parallel dazu einen Schrumpffolienzuschnitt aus einem Schrumpffolienvorrat entnimmt und in einer Schrumpffolienschneidevorrichtung passend zum Gebinde vorbereitet, die Behältergruppe mit dem Schrumpffolienzuschnitt umwickelt und in einem ersten Schrumpftunnel auf die Behältergruppe aufschrumpft. Aus einem zweiten Schrumpffolienvorrat eine weitere Schrumpffolie entnimmt und in einer weiteren Schrumpffolienschneidevorrichtung passend zum Gebinde vorbereitet, wobei das Gebinde mit dem weiteren Schrumpffolienzuschnitt umwickelt und in einem zweiten Schrumpftunnel auf das Gebinde aufgeschrumpft wird. Alternativ zur zweiten Schrumpffolie ist eine Umreifung vorgesehen, die in der Verpackungsmaschine mittels Schweiß- oder Klebevorrichtung vorgeformt wird.
  • Es zeigen:
  • 1 ein Gebinde gemäß dem Stand der Technik, bestehend aus vier Behältern in Form von Flaschen, die durch eine Schrumpffolie zu dem Gebinde miteinander verbunden sind;
  • 2 ein Gebinde bestehend aus vier Behältern in Form von Flaschen, die durch eine Schrumpffolie zu einem Gebinde miteinander verbunden sind und wobei die Laschen des Schrumpfauges mit einem Haftstreifen fixiert sind;
  • 3 ein Gebinde aus 1, an dem auf die Schrumpffolie eine Umreifung angebracht ist;
  • 4 ein Gebinde aus 1, an dem die Umreifung innerhalb der Schrumpffolie angebracht ist;
  • 5 ein Gebinde bestehend aus zwei Gebinden mit je vier Behältern in Form von Flaschen und ein Gebinde mit acht Behältern in Form von Flaschen, wobei jedes der drei Gebinde mit einer Umreifung versehen ist und alle drei Gebinde durch eine Schrumpffolie zu einem Gebinde miteinander verbunden sind;
  • 6 eine Verpackungsvorrichtung zum Herstellen von Gebinden;
  • Die folgenden detaillierten Beschreibungen möglicher Ausführungsformen der Erfindung dienen als nicht einschränkende Beispiele und nehmen auf die beigefügten Zeichnungen Bezug. Gleiche Bauteile weisen dabei grundsätzlich gleiche Bezugszeichen auf und werden teilweise nicht mehrfach erläutert.
  • In 1 ist ein Gebinde 1 nach dem Stand der Technik, in schematischer Darstellung gezeigt. Das Gebinde 1 besteht aus vier Behältern 2, mit einem auf jeden Behälter 2 aufgebrachten Behälter-Barcode 4 und einer die Behälter 2 zusammenhaltenden Schrumpffolie 3 mit Schrumpfauge 3.1. Mit einem von außen sichtbaren Gebinde-Barcode 5 ist das Gebinde 1 gekennzeichnet.
  • In 2 ist ein Gebinde 1, besteht aus vier Behältern 2 und eine die Behälter 2 zusammenhaltenden Schrumpffolie 3, in schematischer Darstellung gezeigt, bei dem die Enden des Schrumpffolienzuschnittes 3.2 im Schrumpfauge 3.1 mit einem Klebestreifen vor der Öffnung des Schrumpfauges 3.1 fixiert sind und dadurch die Behälter-Barcode 4 vollständig abdecken.
  • In 3 ist ein Gebinde 1, besteht aus vier Behältern 2 und eine die Behälter 2 zusammenhaltende Schrumpffolie 3 mit einer außen an der Schrumpffolie 3 anliegenden Umreifung 7, in schematischer Darstellung gezeigt, wobei die Umreifung 7 derart ausgeprägt ist, dass die Behälter-Barcodes 4 verdeckt werden, und wobei ein auf der Schrumpffolie 3 aufgebrachter Gebinde-Barcode 5 weiterhin für ein Barcode-Scanner lesbar ist. Alternativ ist ein auf die Umreifung 7 befindlicher Gebinde-Barcode 5 gezeigt.
  • In 4 ist ein Gebinde 1, besteht aus vier Behältern 2 und eine die Behälter 2 zusammenhaltende Schrumpffolie 3, mit einer innen an der Schrumpffolie 3 anliegenden und die Behälter 2 zusammenhaltenden Umreifung 7, in schematischer Darstellung gezeigt, wobei die Umreifung 7 derart ausgeprägt ist, dass die Behälter-Barcodes 4 verdeckt werden, und ein auf die Schrumpffolie 3 befindlicher Gebinde-Barcode 5 weiterhin für ein Barcode-Scanner lesbar ist.
  • In 5 ist ein Gebinde 1, bestehend aus Gebinde 2.1 und Gebinde 2.2 mit je vier Behältern 2 und dem Gebinde 2.3 mit acht Behältern 2, in schematischer Darstellung gezeigt, bei dem jedes der drei Gebinde 2.1, 2.2, 2.3 einzeln mit einer Umreifung 7 zusammengefasst ist und durch die Schrumpffolien 3 zu einem Gebinde 1 zusammengehalten wird. Die Behälter-Barcodes 4 werden dabei von den jeweiligen Umreifung 7 der Gebinde 2.1, 2.2 und 2.3 abgedeckt.
  • In 6 ist in schematischer Darstellung eine Verpackungsvorrichtung 8 zum Herstellen von Gebinden 1 in Seitenansicht gezeigt. Wie dargestellt, werden die Behälter 2 der Verpackungsvorrichtung 8 an einem Einlauf 8.1 bereits als mehrspuriger Förderstrom zugeführt und gelangen dann auf eine von dem Transporteur 15 gebildete Staustrecke, in der die Behälter 2 auch in Förderrichtung A dicht aneinander anschließen. In einer auf die Staustrecke 16 folgenden Einteileinheit 17 werden jeweils Gruppen von Behältern 2 gebildet, die dann als Verpackungsgruppe 9 an eine Station 18 gelangen, in der jede Verpackungsgruppe 9 mit einer von dem Folienmaterial 11 abgetrennten Folienmateriallänge umhüllt wird, die dann durch Aufschrumpfen in einem Schrumpftunnel 19, die das jeweilige Gebinde 1 zusammenhaltende geschrumpfte Schrumpffolie 10 bildet. In einer nicht dargestellten Einheit wird das Gebinde 1 in Transportrichtung A um 90° zu Seite gedreht, wobei ein Schrumpfauge 3.1 auf den Transporteur 15 gelegt wird und gelangt an die Station 18.1, in der jedes Gebinde 1 mit einer von dem Folienmaterial 11.1 abgetrennten Folienmateriallänge umhüllt wird, die dann durch Aufschrumpfen in einem Schrumpftunnel 19.1 die das jeweilige Gebinde 1 zusammenhaltende geschrumpfte Schrumpffolie 10.1, die Umreifung 7, bildet. Die fertig gestellten Gebinde 1 werden über einen nicht dargestellten, an den Auslass 8.2 der Verpackungsvorrichtung 8 anschließenden Transporteur einer weiteren Verwendung zugeführt.
  • Zu Erzeugung der einzelnen Verpackungsgruppen 9 ist an der Einteilstation 17 ein zusätzlicher Transporteur 20 vorgesehen, der bei der dargestellten Ausführungsform aus zwei jeweils eine geschlossene Schlaufe bildenden und umlaufend angetriebenen Transportbändern 21 besteht. Diese sind mit den Ebenen ihrer Schlaufen in vertikaler Richtung orientiert beidseitig von der vom Transporteur 15 gebildeten Transportstrecke angeordnet. Zwischen den Transportbändern 21 sind im Abstand mehrere Stege 22 vorgesehen, die als Mitnehmer für die Behälter 2 dienen und derart beabstandet sind, dass mit jedem Steg 22 aus der Staustrecke 16 jeweils eine Verpackungsgruppe 9 in Transportrichtung A mitgeführt wird. Das bahnförmige Folienmaterial 11, 11.1 wird als Vorrat in Form einer Rolle 12, 12.1 auf einem Dorn oder einer Halterung 13, 13.1 bereitgehalten und von dieser Rolle in einer Lauf- oder Förderrichtung B während des Betriebes der Verpackungsvorrichtung 8 abgezogen. Ausgehend von der Rolle 12, 12.1 ist das Folienmaterial 11, 11.1 unter Verwendung einer Vielzahl von Umlenkwalzen zunächst über verschiedene Einrichtungen 23, 23.1, 24, 24.1 u. a. für einen Längenausgleich und/oder zur Aufrechterhaltung einer vorgegebenen Bahnspannung entgegen der Transportrichtung A an eine Schneidstation 25, 25.1, in der von dem Folienmaterial 11, 11.1 jeweils die zum Umhüllen einer Verpackungsgruppe 9 notwendige Länge abgetrennt und dann über einen Förderer 26, 26.1 der Umhüllungsstation 18, 18.1 zugeführt wird.
  • Die Vorratsrolle 12, 12.1 die Einheiten 23, 23.1, 24, 24.1, die Schneidstation 25, 25.1 sowie auch das Transportelement 26, 26.1 befinden sich innerhalb des Vorrichtungsgestells 14 unterhalb der von dem Transporteur 15 gebildeten Transportstrecke.
  • Die in der Verpackungsvorrichtung 8 integrierten Baugruppen sind über eine Steuereinrichtung 27 individuell ansteuerbar.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Gebinde
    2
    Behälter
    2.1, 2.2, 2.3
    Gruppe von Behältern 2 mit Umreifung 7 bzw. Gebinde
    3
    Schrumpffolienzuschnitt
    3.1
    Schrumpfauge
    3.2
    Enden des Schrumpffolienzuschnitts
    4
    Behälter-Barcode
    5
    Gebinde-Barcode
    6
    Klebe- oder Haftmittelauftrag
    7
    Umreifung
    8
    Verpackungsvorrichtung
    8.1
    Einlauf
    8.2
    Auslauf
    9
    Gruppe von Behältern bzw. Verpackungsgruppe
    10, 10.1
    aufgeschrumpfte Schrumpffolie
    11, 11.1
    Folienmaterial
    12, 12.1
    Vorratsrolle
    13, 13.1
    Dorn oder Halterung
    14
    Vorrichtungsgestell
    15
    interner Transporteur
    16
    Staustrecke
    17
    Einteileinheit
    18, 18.1
    Einheit zum Umhüllen der Gebinde 1
    19, 19.1
    Schrumpftunnel
    20
    zusätzlicher Transporteur
    21
    Transportband
    22
    Steg
    23, 23.1
    Einrichtung zur Regelung der Bahnspannung
    24, 24.1
    Folienbandspeicher
    25, 25.1
    Schneidstation
    26, 26.1
    Zuführeinrichtung
    27
    elektronische Steuereinrichtung
    A
    Transportrichtung der Behälter 2
    B
    Vorschub- bzw. Laufrichtung des Folienmaterials 11 und 11.1
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • US 7726464 A1 [0003]
    • DE 102009025824 A1 [0003]
    • DE 102009044271 A1 [0003]
    • DE 4126212 A1 [0003]

Claims (12)

  1. Gebinde (1) aus Behältern (2), insbesondere Flaschen, Dosen, Gläsern mit Schlussdeckel und dergleichen, wobei die Behälter (2) mindestens mit einem ersten Schrumpffolienzuschnitt (3) und mindestens horizontal oder vertikal umschlungen und mittels Energieeinwirkung, idealerweise in einem Schrumpftunnel (19, 19.1), dieser Schrumpffolienzuschnitt (3) geschrumpft und damit das Gebinde (1) stabilisiert wurde, wobei jeder Behälter (2) mindestens einen Behälter-Barcode (4) aufweist, und an oder auf dem Schrumpffolienzuschnitt (3) mindestens ein Gebinde-Barcode (5) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich zu dem ersten Schrumpffolienzuschnitt (3) ein weiterer Materialzuschnitt auf der Höhe der Behälter-Barcodes (4) vorgesehen ist, um diese mindestens teilweise zu verdecken.
  2. Gebinde (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Materialzuschnitt ein Haft- oder Klebeelement (6) ist, welches das Schrumpfauge (3.1) überbrückt oder überlappende Enden des Schrumpffolienzuschnitts (3.2) lagefixiert.
  3. Gebinde (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Haft- oder Klebeelement (6) eine mindest teilflächig selbstklebende Seite aufweist.
  4. Gebinde (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Materialzuschnitt eine Umreifung (7) ist, welche die Behälter (2) des Gebindes (1) mindestens auf der Hohe des Behälter-Barcodes (4) umspannt und diese mindestens teilweise verdeckt.
  5. Gebinde (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Umreifung (7) von außen an dem Schrumpffolienzuschnitt (3) anliegt.
  6. Gebinde (1) nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Gebinde-Barcode (5) an oder auf der Umreifung (7) angeordnet ist.
  7. Gebinde (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Umreifung (7) alle Behälter (2) oder Untergruppen (2.1, 2.2, 2.3) von Behältern (2) eines Gebindes (1) umspannt und von dem Schrumpffolienzuschnitt (3) umschlossen wird.
  8. Gebinde (1) nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Umreifung (7) aus einer Kunststofffolie besteht, und die Umreifung (7) unter Spannung steht.
  9. Verfahren zur Herstellung von Gebinden (1) aus Behältern (2), wobei aus einem Behälterstrom, in welchem die Behälter (2) eine willkürliche Orientierung aufweisen, durch Abtrennen und Zusammenführen einer vorbestimmten Anzahl an Behältern (2) und durch Zusammenführen der Behälter (2) verdichtete oder formierte Behältergruppen gebildet und nachfolgend jeweils zu einem Gebinde (1) zusammengefasst werden, indem dieses mit einem Schrumpffolienabschnitt (3) mindestens teilweise umschlungen oder eingehüllt werden, und dieses so umschlungene und/oder eingehüllte Behältergruppe eine Schrumpfeinheit (19, 19.1) durchläuft dadurch gekennzeichnet, dass eine Spendervorrichtung (8) für mindestens einen weiterer Materialzuschnitt vorgesehen ist, mittels welcher im Bereich der Behälter-Barcodes (2) mindestens ein weiterer Materialzuschnitt in Form – eines Haft- oder Klebeelementes (6), welches derart angeordnet wird, dass das Schrumpfauge (3.1) überbrückt oder überlappende Enden des Schrumpffolienzuschnitts (3.2) lagefixiert werden, oder – in Form einer Umreifung (7) auf der Hohe bzw. im Bereich der Behälter-Barcodes (4), um die Behälter-Barcodes (4) mindestens teilweise zu verdecken.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Materialzuschnitt unter Zug oder Spannung an oder aufgebracht wird.
  11. Verpackungsmaschine zur Herstellung von Gebinde (1) aus Behältern (2), umfassend eine Behälterzuführung (8.1), eine Behälterabteileinheit (8.2) eine Schrumpffolienzuführung (26), eine Schrumpffolienschneidevorrichtung (25), eine Schrumpfeinheit (19) sowie eine Behälterabführung (8.2), dadurch gekennzeichnet, dass eine Zuführungsvorrichtung (26.1) und eine Spendervorrichtung für mindestens einen weiterer Materialzuschnitt vorgesehen ist, der weiterer Materialzuschnitt – ein oder mehrere Schrumpffolienzuschnitte, oder – ein oder mehrere Haft- oder Klebeelemente (6), oder – ein oder mehrere Umreifungen (7) darstellen.
  12. Verpackungsmaschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass diese eine Formeinrichtung für die Umreifung (7) umfasst, auf welcher die Umreifungen (7) mittels eines Schweiß- oder Klebevorrichtung vorgeformt werden.
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