Kleinild-Negativfilme werden vom Verbraucher nach der Belichtung
an einen Entwicklungsdienst gegeben, der zum einen
die Filme entwickelt und dann in der Regel von allen Negativen
des entwickelten Films wenigstens ein vergrößertes
Positiv in einem vom Verbraucher vorgebbaren Standardformat
erstellt. Die Negativfilmstreifen sowie die Positive werden
vom Entwicklungsdienst dem Verbraucher in einer Tasche
aus einem dünnen Kartonmaterial zurückgegeben. In vielen
Fällen werden vom Verbraucher die Positive gar nicht oder
nur zu einem Teil in Fotoalben eingeordnet, während die
Negativstreifen sowie die restlichen Fotopositive in der
vom Entwicklungsdienst zur Verfügung gestellten Papiertasche
verbleiben und vom Verbraucher in einem Kasten,
einem Karton oder einer Schublade abgelegt werden. Der
spätere Zugriff zu den abgelegten Papiertaschen ist selbst
dann schwierig, wenn diese vom Verbraucher mit einer Mindestbeschriftung
oder Nummerierung versehen werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Mittel zu
schaffen, in das, wie bisher, vom Entwicklungsdienst die
Filmstreifen und die erstellten Positive eingelegt werden
können und das dann in der üblichen Auftragstüte an den
Verbraucher zurückgegeben werden kann. Das Mittel soll
jedoch so gestaltet sein, daß es dem Verbraucher eine ordenbare
Ablage gestattet.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung gelöst durch eine
Anordnung für Transport und/oder Aufbewahrung von Fotos,
mit wenigstens einem flächigen Basiselement, auf dem wenigstens
eine Tasche mit Einschuböffnung angeordnet ist, die
durch ein mit dem Basiselement verbundenes Folienblatt
gebildet wird, wobei das Basiselement und das Folienblatt
aus einem thermoplastisch verarbeitbaren Folienmaterial
bestehen, und mit einem Trägerelement, das aus einem Material
mit höherer Steifigkeit als das Folienmaterial besteht
und das an einem Rand des Basiselementes angeordnet ist
und mit Halteelementen versehen ist. Eine derartige Anordnung
ersetzt für den Entwicklungsdienst die bisher übliche
Papiertasche. Durch die Anordnung eines mit Halteelementen
versehenen Trägerelementes besteht die Möglichkeit, daß
der Verbraucher die Anordnung in einem Karton, Kasten,
Schublade oder auch Koffer nach Art einer Hängeregistratur
ablegen kann. Da der Verbraucher die Anordnung unmittelbar
vom Entwicklungsdienst erhält, entfällt für ihn ein Umstecken
oder Umsortieren. Er ist vielmehr in der Lage,
die ihm als Verpackung für seine Fotos und Filmstreifen
vom Entwicklungsdienst gelieferte Anordnung unmittelbar
als Ablagemittel zu verwenden, so daß ihm keine oder nur
geringe Kosten für die Anschaffung entsprechender Aufnahmebehältnisse
entstehen.
Besonders zweckmäßig ist es, wenn für die Anordnung als
thermoplastisch verarbeitbares Folienmaterial Polypropylen
verwendet wird. Polypropylen läßt sich zum einen in sehr
dünnen Folienstärken noch mit großer Festigkeit verarbeiten,
so daß der Materialaufwand für den Entwicklungsdienst als
Ersatz für die bisher übliche Papptasche vertretbar ist.
Der weitere Vorteil der Verwendung von Polypropylen besteht
darin, daß dieser Kunststoff keine Beimischungen freigibt,
die die Negative und/oder die fertigen Positive schädigen
können, was insbesondere bei Papier-Farbbildern von Bedeutung
ist, bei denen Farbumschläge stattfinden können, wie
dies beispielsweise bei der Verwendung von PVC als Folie
eintritt.
In zweckmäßiger Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
daß das die Folientasche bildende Folienblatt über zwei
im Winkel aneinandergrenzende Ränder mit dem Basiselement
verbunden, insbesondere verschweißt ist, während die beiden
anderen Ränder die Einschuböffnung begrenzen.
In einer anderen vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
ist vorgesehen, daß das die Tasche bildende Folienblatt
an drei im Winkel aneinandergrenzenden Rändern mit dem
Basiselement verschweißt ist. Hierdurch wird eine Tasche
geschaffen, in der die eingeschobenen Fotos gegen Herausfallen
besonders gut gesichert sind.
Bei herkömmlichen Kleinbildfilmen sind je Film 24 oder
36 Aufnahmen üblich, so daß auch entsprechend wenigstens
24 oder 36 Fotoabzüge von der Anordnung aufzunehmen sind.
Hierzu ist es zweckmäßig, wenn auf dem Basiselement wenigstens
zwei Taschen angeordnet sind, wobei eine Tasche an
drei Rändern verschweißt sein kann und die andere Tasche
an nur zwei Rändern verschweißt sein kann, so daß auch
hier die Möglichkeit besteht, neben Fotos im Standardformat
großformatigere Abzüge einzulegen.
In einer Ausgestaltung der Erfindung ist es für die Anordnung
mehrerer Taschen zweckmäßig, wenn eine an drei im
Winkel aneinandergrenzenden Rändern durch Verschweißung
mit dem Basiselement gebildete Grundtasche durch wenigstens
eine zusätzliche, zu zwei Parallelen Rändern parallel verlaufende
Schweißnaht in Teiltaschen unterteilt ist. Die
Grundtasche entspricht bei dieser Ausgestaltung zweckmäßigerweise
in ihrer Größe den Kantenlängen des Basiselementes.
Bei allen Ausführungsformen ist die Anordnung erfindungsgemäß
so getroffen, daß die Einschuböffnung in Richtung auf
das Trägerelement offen ist. Hierdurch ist nicht nur ein
Herausfallen der eingelegten Fotoabzüge verhindert, sondern
darüber hinaus für den Verbraucher auch die Möglichkeit
gegeben, aus den Taschen Fotoabzüge zu entnehmen, ohne
die Anordnung insgesamt aus seinem Behältnis herausnehmen
zu müssen. Die Anordnung mehrerer Taschen bietet den Vorteil,
daß die Weite der einzelnen Tasche, d. h. der Abstand zwischen
der Fläche des Folienblattes und der Fläche des Basiselementes
gering gehalten werden kann, da dann in die einzelnen
Taschen jeweils nur ein Paket von Fotoabzügen mit
geringer Dicke einzulegen ist. Da zweckmäßigerweise das
Folienblatt zur Bildung der Tasche aus einem durchsichtigen
vorzugsweise glasklaren Polypropylen gebildet wird, bietet
die Anordnung von mehreren Taschen, insbesondere die Anordnung
von Taschen auf der Vorder- und der Rückseite des
Basiselementes ferner die Möglichkeit, dem Verbraucher
eine gewisse Motivsortierung in den einzelnen Fotoabzugspaketen
vorzunehmen, so daß dann immer das Hauptmotiv des
jeweils in einer Tasche befindlichen Fotopaketes sichtbar
ist.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn auf beiden Flächenseiten
des Basiselementes wenigstens eine Tasche angeordnet ist.
In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die
Halteelemente am Trägerelement hakenförmig ausgebildet
sind. Die Halteelemente können hierbei durch seitlich überstehende
Haken gebildet werden, so daß die Anordnung auf
parallel verlaufende Auflagekanten des Aufnahmebehältnisses
aufgelegt und geschoben werden können. Die Halteelemente
können aber auch durch entsprechende Ausstanzungen mit
Trägerelement gebildet werden.
In zweckmäßiger Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
daß am Trägerelement ein reiterartiges Element mit Beschriftungsfeld
angeordnet ist. Das reiterartige Element kann
einstückig mit dem Trägerelement verbunden sein oder aber
als zusätzliches Aufsteckteil ausgebildet sein.
Während die Filmstreifen in eine zusätzliche, die Taschen
für die Fotoabzüge in ihrer ganzen Länge überdeckende,
parallel zum Trägerelement verlaufende Tasche eingelegt
werden können, ist es für Filmnegative in der APS-Technik,
die dem Verbraucher in ihre Patrone zurückgespult zurückgegeben
werden zweckmäßig, wenn am Trägerelement ein Aufnahmeelement
für wenigstens eine Filmpatrone angeordnet
ist. Dieses Aufnahmeelement kann als zangenartiges Klemmelement
aus Kunststoff ausgebildet sein, das reiterartig
auf das Trägerelement aufgesteckt wird. Es ist auch möglich,
bei einem Trägerelement, das aus einem thermoplastisch
verformbaren Kunststoff hergestellt ist, in das Trägerelement
eine entsprechende Aufnahmetasche einzuformen, in
die dann die Filmpatrone klemmend eingelegt wird. Je nach
Ausgestaltung der Aufnahmeelementes kann dieses zugleich
als Beschriftungsfeld ausgebildet sein.
Die Erfindung wird anhand schematischer Zeichnungen eines
Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen:
- Fig. 1
- einen Schnitt durch einen Aufbewahrungsbehälter
mit einer eingesetzten Anordnung
gem. der Erfindung,
- Fig. 2
- eine Aufsicht auf die Anordnung gern.
Fig. 1,
- Fig. 3
- einen Vertikalschnitt durch eine Anordnung
mit einem Aufnahmeelement für eine
Filmpatrone,
- Fig. 4
- einen Vertikalschnitt durch eine andere
Ausführungsform des Aufnahmeelementes
für eine Filmpatrone.
In Fig. 1 ist in einem Schnitt ein Aufnahmebehältnis 1
aus Holz oder Kunststoffmaterial dargestellt, das im Bereich
seiner oberen Öffnung 2 an zwei parallelen Seitenwänden
mit einer L-förmigen Halteschiene 3 versehen ist.
In dieses Behältnis 1 ist eine Anordnung 4 für Transport
und/oder Aufbewahrung von Fotos eingesetzt.
Die Anordnung 4 weist ein stegförmiges Trägerelement 5
auf, das, wie aus dem Schnitt in Fig. 3 ersichtlich, aus
einem steifen thermoplastisch verarbeitbaren Kunststoffmaterial
entsprechender Dicke besteht, an das, wie Fig. 3
erkennen läßt, ein flächiges Basiselement 6 mit seinem
oberen Rand 7 angeschweißt ist. Das Trägerelement 5 überragt
das Basiselement 6 zu beiden Seiten und ist an seinen
freien Enden mit hakenförmig ausgebildeten Halteelementen 8
versehen, die die freien Kanten der Halteleisten 3 übergreifen.
Auf das aus thermoplastisch verarbeitbarem Folienmaterial,
beispielsweise Polypropylen, bestehende Basiselement 6
ist nun ein Folienblatt 9 aufgelegt, das mit dem Basiselement
an drei im Winkel aneinanderangrenzenden Rändern
10, 11 und 12 verschweißt ist, so daß eine große Tasche
13 gebildet wird, wobei der nicht verschweißte Rand des
Folienblattes 9 eine in Richtung auf das Trägerelement 5
offene Einschuböffnung 14 bildet.
Zweckmäßig ist es jedoch, wenn die gebildete große Grundtasche
13 durch wenigstens eine zusätzliche, zu den beiden
parallelen Rändern 11 und 12 verlaufende Schweißnaht 15
in zwei Teiltaschen 13.1 und 13.2 unterteilt ist, wie dies
aus der Aufsicht gem. Fig. 2 ersichtlich ist. Im Bereich
der Einschuböffnungen 14 der beiden Teiltaschen ist das
die Taschen bildende Folienblatt mit Austanzungen 16 versehen,
die den Zugriff zu den in den Teiltaschen 13.1 und
13.2 eingeschobenen Fotoabzügen erleichtert.
Um in der Anordnung auch die zugehörigen Filmstreifen ablegen
zu können, ist zweckmäßigerweise durch ein weiteres,
jedoch schmales Folienblatt 9.1, das entlang der Kante
11 des Basiselementes über die Grundtasche 13 bzw. über
die beiden Teiltaschen 13.1 und 13.2 gelegt ist und ebenfalls
randseitig verschweißt ist, eine Zusatztasche 17
zur Aufnahme von Filmstreifen geschaffen. Dies ist in der
Ansicht in Fig. 1 durch den schrägschraffierten Bereich
gekennzeichnet, wobei die Einschuböffnung 18 dieser Zusatztasche
17 ebenfalls in Richtung auf das Trägerelement 5
hin offen ist.
Wie Fig. 1 erkennen läßt, kann das Trägerelement einstückig
mit einem reiterartigen Element 19 versehen sein, das ein
Schriftfeld bildet. Es ist aber auch möglich, das reiterartige
Element als gesondertes Aufsteckelement auszubilden.
Während bei normalen Kleinbildfilmen in der herkömmlichen
Fototechnik die Filmstreifen, wie vorstehend erläutert,
in einer entsprechenden Zusatztasche abgelegt werden können,
ist es für entwickelte Filme des APS-Systems zweckmäßig,
wenn am Trägerelement 5 ein Aufnahmeelement 20 für eine
Filmpatrone 21 angeordnet ist. Das Aufnahmeelement 20 kann
hierbei als Aufsteckelement vorgesehen sein, wie dargestellt,
das die Filmpatrone zangen- oder klammerartig klemmend
umgreift, wie Fig. 3 zeigt.
In Fig. 4 ist eine andere Ausführungsform gezeigt, bei
der für die Filmpatrone 21 in das stegförmige Trägerelement
5 ein taschenförmiges Aufnahmeelement 22 eingeformt ist.
Die Filmpatrone wird vom Entwicklungsdienst nach dem Entwickeln
und dem Erstellen der Fotoabzüge, die in die Taschen
eingeschoben werden, in dieses Aufnahmeelement eingeklemmt.
Bei dem dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiel
ist das Trägerelement 5 aus einem thermoplastischen Kunststoff
hergestellt und unmittelbar mit dem Material des
Basiselementes 6 verschweißt. Es ist aber auch möglich,
an das Basiselement an seinem der Kante 11 abgekehrten
Rand eine Schlaufe nach Art eines Hohlsaumes anzuformen,
beispielsweise durch Umschlagen des freien Randes und Verschweißen,
in den dann ein entsprechendes Trägerelement
eingeschoben werden kann, das dann beispielsweise auch
aus Metall bestehen kann.