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DE69227617T2 - Lagerungsverpackung für Filmnegative, welche mit Probeabzug versehen ist - Google Patents

Lagerungsverpackung für Filmnegative, welche mit Probeabzug versehen ist

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DE69227617T2
DE69227617T2 DE69227617T DE69227617T DE69227617T2 DE 69227617 T2 DE69227617 T2 DE 69227617T2 DE 69227617 T DE69227617 T DE 69227617T DE 69227617 T DE69227617 T DE 69227617T DE 69227617 T2 DE69227617 T2 DE 69227617T2
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DE
Germany
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negatives
bag
sleeves
sheet
film
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DE69227617T
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Joseph A. C/O Eastman Kodak Compan Rochester New York 14650-2201 Manico
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Eastman Kodak Co
Original Assignee
Eastman Kodak Co
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Publication date
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    • G03DAPPARATUS FOR PROCESSING EXPOSED PHOTOGRAPHIC MATERIALS; ACCESSORIES THEREFOR
    • G03D15/00Apparatus for treating processed material
    • G03D15/001Counting; Classifying; Marking
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42FSHEETS TEMPORARILY ATTACHED TOGETHER; FILING APPLIANCES; FILE CARDS; INDEXING
    • B42F7/00Filing appliances without fastening means
    • B42F7/06Filing appliances comprising a plurality of pockets or compartments, e.g. portfolios or cases with a plurality of compartments
    • GPHYSICS
    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03CPHOTOSENSITIVE MATERIALS FOR PHOTOGRAPHIC PURPOSES; PHOTOGRAPHIC PROCESSES, e.g. CINE, X-RAY, COLOUR, STEREO-PHOTOGRAPHIC PROCESSES; AUXILIARY PROCESSES IN PHOTOGRAPHY
    • G03C11/00Auxiliary processes in photography
    • G03C11/14Pasting; Mounting
    • GPHYSICS
    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03CPHOTOSENSITIVE MATERIALS FOR PHOTOGRAPHIC PURPOSES; PHOTOGRAPHIC PROCESSES, e.g. CINE, X-RAY, COLOUR, STEREO-PHOTOGRAPHIC PROCESSES; AUXILIARY PROCESSES IN PHOTOGRAPHY
    • G03C3/00Packages of films for inserting into cameras, e.g. roll-films, film-packs; Wrapping materials for light-sensitive plates, films or papers, e.g. materials characterised by the use of special dyes, printing inks, adhesives
    • GPHYSICS
    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03BAPPARATUS OR ARRANGEMENTS FOR TAKING PHOTOGRAPHS OR FOR PROJECTING OR VIEWING THEM; APPARATUS OR ARRANGEMENTS EMPLOYING ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ACCESSORIES THEREFOR
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    • G03B2227/005Matrix print; Index print

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  • Microelectronics & Electronic Packaging (AREA)
  • Sheet Holders (AREA)
  • Photographic Processing Devices Using Wet Methods (AREA)
  • Packages (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Taschen zum Aufbewahren von Negativen aus fotografischem Film. Im besonderen bezieht sich die Erfindung auf eine Tasche zum Aufbewahren von Negativen aus fotografischem Film, die gleichzeitig als Indexprint der darin enthaltenen Negative dient. Spezifisch gesehen bezieht sich diese Erfindung auf eine Tasche zum Aufbewahren von Negativen aus fotografischem Film, deren Deckseite ein Abdruck aller darin enthaltenen Negative ist. Die Tasche verfügt über eine einem Briefchen mit Streichhölzern ähnliche strukturelle Anordnung, wobei jedoch keine Streichhölzer, sondern in Hüllen verpackte Negativstreifen darin enthalten sind.
  • Viele Fotografen lassen ihre Filme kommerziell entwickeln, der Film wird von den Filmbearbeitern in Form von Streifen mit Filmnegativen zurückgegeben, wobei jeder Streifen eine bestimmte Menge belichteter Bilder enthält. Je nach Filmbearbeiter werden diese Filmstreifen manchmal in Blätter aus transparenten Hüllen verpackt, wobei jedes Blatt mehrere Hüllen faßt, die seitlich miteinander verbunden sind. In anderen Fällen wird der entwickelte Film jedoch einfach in Form loser Streifen mit Negativen zurückgegeben, die in einen Umschlag gesteckt werden. Diese letztere Form ist insbesondere ungünstig, weil die Negative sehr empfindlich gegenüber Kratzern sind, welche es schwierig, wenn nicht gar unmöglich machen, weitere annehmbare Abzüge von den Negativen zu machen. Außerdem sind den Negativen in beiden Fällen nur die daraus hergestellten Abzüge beigefügt. Wenn diese aus der Tasche genommen werden, können die Motive auf den Negativen nur durch mühevolles Betrachten der einzelnen Negative ermittelt werden.
  • Wenn man außer den vom Filmbearbeiter erhaltenen Abzügen keine weiteren Bilder mehr benötigt, oder wenn man nur wenige Negative überhaupt behalten möchte, ist das Ermitteln eines bestimmten Bildes durch Untersuchen der Negative eine relativ einfache Aufgabe. Wenn man jedoch gern und viel fotografiert und eine große Anzahl von Negativen für späteren Gebrauch oder weitere Abzüge aufbewahren möchte, ist die Identifizierung eines einzelnen Bildes aus einem großen Negativarchiv durch das Untersuchen der einzelnen Negative besonders mühsam und teilweise nicht mehr praktikabel.
  • Um diese Schwierigkeit zu überwinden, wurde vorgeschlagen, die in Hüllen verpackten Negative zusammen mit einem Indexabdruck aller darin enthaltenen Bilder zu verpacken und so die Identifizierung der einzelnen Bilder auf den Negativen zu erleichtern. Ein solches System ist zwar vorteilhaft hinsichtlich des Auffindens von Negativen, weil dann nur noch der Indexabdruck betrachtet werden muß, es birgt jedoch auch besondere praktische Schwierigkeiten.
  • Beispielsweise ist ein Indexabdruck der Größe 10 · 15 cm sowohl hinsichtlich der Handhabung und Aufbewahrung als auch hinsichtlich des Sichtens der Negative von einer angemessenen Größe, jedoch kann eine Filmtasche für dieses Format nur begrenzt die dazugehörigen Negative aufnehmen, beispielsweise sind diese auf die Rückseite des Indexabdrucks geklebt. Dies ist ein herkömmlicher Typ einer Aufbewahrungstasche. In dieser Hinsicht kann eine Tasche dieses Formats beispielsweise nur zwei Streifen eines Kleinbildfilms (35 mm) mit jeweils vier Bildern pro Streifen aufnehmen. Üblicherweise besteht ein unentwickelter Film jedoch aus einer Rolle mit mindestens vierundzwanzig beziehungsweise achtundzwanzig Bildern. Dementsprechend können die Taschen des genannten Formates nicht alle Negative auf diesen Filmrollen aufnehmen.
  • Während ein größerer Indexabdruck mit beispielsweise 15 · 22 cm 28 darauf abgedruckte Bilder aufweisen kann, ist ein größeres Format wesentlich schwieriger aufzubewahren und zu handhaben als eine Tasche mit 10 · 15 cm. Außerdem wäre auch dieses Format noch zu klein, um sieben Streifen in Hüllen verpackter Negativen auf der Rückseite des Indexprints aufzukleben.
  • Beispielsweise enthält US-A-4,966,285 eine komplexe Tasche, in der ein Indexprint in ein Fach außerhalb einer Klapptasche, die die eigentliche Tasche bildet, eingelegt werden kann. US-A- 5,031,773 zeigt, daß ein Indexprint in ein Fach auf der Rückseite eines Satzes von die Negative enthaltenden Hüllen gelegt werden kann. Es ist ein Ziel dieser Erfindung, diese Nachteile zu beseitigen.
  • Im Hinblick auf das Vorstehende liefert die vorliegende Erfindung eine verbesserte Tasche zum Aufbewahren von Negativen aus fotografischem Film in Verbindung mit einem Indexprint von diesen Bildern, die das Auffinden bestimmter Bilder aus einer Reihe solcher Taschen erleichtert.
  • Im Hinblick auf die vorliegende Erfindung wird eine Filmnegativ-Aufbewahrungstasche mit Indexprint wie in Anspruch 1 definiert.
  • In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung enthält die Tasche ein Abdeckelement, das so gefaltet ist, daß es Vorder- und Rückteile bildet, wobei der untere Teil des Rückteils weiter gefaltet ist, um eine nach vorn weisende Lasche zu bilden. Die untere Kante des Vorderteils ist zwischen das untere Teil des Rückteils und die Lasche einschiebbar, um die Tasche zu verschließen, ähnlich wie bei einem Streichholzheftchen, wenn es geschlossen ist. Auf das Abdeckelement sind positive Abbildungen der Bilder auf den Negativen abgedruckt. Ein Blatt aus untereinander verbundenen Hüllen zur Aufnahme der Streifen mit den Negativen aus fotografischem Film wird am Abdeckelement auf der Innenseite der Tasche befestigt. Dieses Blatt kann in die Tasche zusammengefaltet werden und schützt so den Film.
  • Die Erfindung wird im folgenden anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
  • Es zeigen
  • Fig. 1 eine isometrische Ansicht einer Aufbewahrungstasche gemäß der vorliegenden Erfindung in offener Lage;
  • Fig. 2 eine teilweise Ansicht eines Blattes mit untereinander verbundenen Hüllen, das Filmstreifen des in Taschen gemäß der vorliegenden Erfindung verpackten Typs enthält;
  • Fig. 3 eine isometrische Ansicht einer Aufbewahrungstasche gemäß der vorliegenden Erfindung in geschlossener Lage, wobei die positiven Bilder der entsprechenden darin enthaltenen Negative auf die Außenseite der Tasche abgedruckt sind;
  • Fig. 4 eine Seitenansicht der Tasche gemäß der vorliegenden Erfindung mit einem Blatt untereinander verbundener Hüllen, die die dazugehörigen Filmstreifen enthalten.
  • Wie in den Zeichnungen dargestellt, insbesondere in Fig. 1, ist ein Abdeckelement, im wesentlichen mit der Ziffer 13 bezeichnet, an einem Falz 15 gefaltet, so daß sich ein Vorderteil 14 und ein Rückteil 16 ergibt. Wie in Fig. 1 und 4 zu sehen, verfügen die Teile 14, 16 über ein Oberteil am Falz 15 und nicht damit verbundenen Unterteilen in einem gewissen Abstand vom Falz 15. Das Abdeckelement 13 ist außerdem am Falz 17 am unteren Teil des Rückteils 16 gefaltet, so daß sich eine Verschlußlasche 18 ergibt (siehe Fig. 4). Das untere Ende eines Blattes aus Hüllen 12, die Negative aus fotografischem Film aufnehmen können, ist an seinem unteren Ende zwischen der Lasche 18 und dem unteren Teil des Rückteils 16 befestigt.
  • Wie in den Zeichnungen zu erkennen, besteht das Blatt 12 aus einer Reihe von Hüllen 19, die an ihren Seitenkanten miteinander verbunden sind. Das Blatt 12 ist so beschaffen, daß es in sich selbst zusammengefaltet in das Innere der Tasche 10 gesteckt werden kann, sofern diese sich in geschlossener Lage befindet, wie in Fig. 3 zu erkennen. Zwar können die Hüllen 19 auf verschiedene Art und Weise in die Tasche eingefaltet werden, eine günstige Methode ist jedoch die dargestellte, bei der das Blatt so gefaltet wird, daß sich Teile von jeweils zwei Hüllen ergeben, mit Ausnahme der letzten, obersten Hülle, die allein ein Faltteil ergibt.
  • Das Abdeckelement 13 kann aus einer Vielzahl von Materialien bestehen, jedoch ist für die Zwecke der Erfindung Papier am besten geeignet. In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung können beide Seiten des Abdeckelements oder Teile davon mit einer Folie aus Kunststoff beschichtet sein, insbesondere aus thermoplastischem Material wie beispielsweise Polyethylen.
  • Fig. 2 ist eine Teilansicht des Blattes 12 mit untereinander verbundenen Hüllen 19 mit darin enthaltenen Filmstreifen vom in Verbindung mit den Taschen der vorliegenden Erfindung verwendeten Typ. Wie dargestellt, sind die Hüllen 19 an ihren Seitenkanten miteinander verbunden und so beschaffen, daß ein aus Filmnegativen bestehender Streifen 24 aufgenommen werden kann, der in Pfeilrichtung eingefügt oder entnommen werden kann.
  • Zwar kann die Tasche der bevorzugten Ausführung der Erfindung einschließlich der Blätter mit den untereinander verbundenen Hüllen auch anders angeordnet sein, in einer bevorzugten Ausführung der Erfindung jedoch sind die Hüllen, aus denen die Blätter bestehen, so beschaffen, daß Negativstreifen von Kleinbildfilmen (35 mm) aufgenommen werden können, wobei jeder Streifen aus vier Bildern besteht. Vorzugsweise enthalten die Blätter sieben solcher Streifen, so daß Negative aus Filmen mit 24 und 28 Bildern aufgenommen werden können.
  • Zwar kann wiederum die Tasche gemäß der vorliegenden Erfindung auch andere Maße aufweisen, jedoch passen bei einer Tasche wie beschrieben in die Hüllen Streifen von Negativen fotografischen Films mit etwa 15 cm Länge und etwa 3,5 cm Breite.
  • Obwohl auch andere Materialien für die Blätter verwendet werden können, ist die Verwendung von Kunststoffmaterial wünschenswert, und insbesondere Materialien wie Thermokunststoffe werden bevorzugt, beispielsweise Polyethylen oder ähnliches. Der Einsatz transparenter oder lichtdurchlässiger Materialien wird ebenfalls bevorzugt, wobei insbesondere die transparenten Materialien bevorzugt werden, da sie eine visuelle Begutachtung der darin enthaltenen Filmstreifen ermöglichen.
  • Fig. 3 ist eine isometrische Ansicht einer Tasche zum Aufbewahren gemäß der vorliegenden Erfindung in geschlossener Lage mit Positivbildern entsprechend der darin enthaltenen negativen Bildern, wobei die Positivbilder auf der Außenseite abgedruckt sind. Die Zeichnung zeigt die Tasche 10 im allgemeinen in geschlossener Lage und das Abdeckelement 13 in Form eines Indexprints 20. Wenn gewünscht, kann Hinweistext oder Werbung beispielsweise auf der Lasche 18 abgedruckt werden.
  • Während Positivbilder auf der Außenseite der Tasche in der Zeichnung dargestellt werden, können solche Bilder bei Bedarf auch auf der Innenseite der Tasche abgedruckt werden. Jedoch wird die Darstellung eines Indexprint auf der Außenseite bevorzugt.
  • Der Indexprint kann die Form eines Kontaktabzugs oder alternativ eines Abdrucks mit Hilfe digitaler Einrichtungen annehmen. Bei Einsatz digitaler Reproduktion erzielen thermische, optische oder ähnliche bekannte Techniken zufriedenstellende Ergebnisse.
  • Wie in Fig. 4 gezeigt, wird das Abdeckelement 13 am Falz 15 so gefaltet, daß sich Vorder- 14 und Rückteile 16 entsprechend ergeben, weiterhin wird es am Falz 17 so gefaltet, daß sich eine Vorderlasche 18 bildet. Das Blatt 12, in welchem sich die Filmnegativstreifen 24 befinden, enthält untereinander verbundene Hüllen 19, die an einem Klebepunkt 26 zwischen der Lasche 18 und dem danebenliegenden Teil der inneren Oberfläche von Rückteil 16 befestigt sein, wobei das danebenliegende Teil der untere Teil des Rückteils in normaler Lage ist, wie in Fig. 1 und 3 zu sehen. Die Hüllen 19 sind im wesentlichen flache Blätter aufeinanderliegender Materialien, die an beiden Seiten offen sind, so daß die Filmstreifen 24 eingeschoben oder herausgezogen werden können.
  • Zwar können die Maße der Tasche verändert werden, um dem jeweils einzulegenden Film angepaßt zu werden, in Verbindung mit den Taschen der zuvor genannten Maße jedoch ist es zweckmäßig, eine Tasche aus rechteckigen Blättern mit den Maßen 22 · 15 cm zu formen. Ein solches Blatt kann so gefaltet werden, daß es eine Tasche von etwa 15 cm Breite und 10 cm Höhe ergibt, was eine zweckmäßige Größe ist. Neben einer Breite von 15 cm kann eine solche Tasche über ein Vorderteil von etwa 9 cm Höhe verfügen, sowie über ein Rückteil von etwa 10 cm Höhe und eine Lasche von etwa 2,5 cm Höhe.
  • Das Blatt 12 kann mit Hilfe von Klebestreifen, Heftklammern oder Heißverschmelzung angebracht werden. Heißverschmelzung ist insbesondere nützlich, wenn das Blatt aus einem thermoplastischen Material besteht und zumindest das Innere der Lasche 18 und die Oberfläche des danebenliegenden Teils 13 ebenfalls mit einer Folie aus thermoplastischem Material, beispielsweise Polyethylen, beschichtet sind.
  • Zwar wurde in Übereinstimmung mit den patentrechtlichen Bestimmungen eine bevorzugte Ausführung und beste Verfahrensweise dargelegt, der Umfang der vorliegenden Erfindung ist jedoch hierauf nicht beschränkt, sondern am Umfang der beigefügten Ansprüche abzulesen.

Claims (3)

1. Tasche zum Aufbewahren von fotografischen Filmnegativen mit einem Abdeckelement (13), das zusammenklappbare Vorder- (14) und Rückteile (16) mit Außen- und Innenflächen aufweist, wobei das Vorder- und Rückteil jeweils aus einem Unter- und Oberteil besteht und über einen Falz (15) an den Oberteilen miteinander verbunden ist, und mit einer Vielzahl von untereinander verbundenen Hüllen (19) für die Aufnahme von Bilder enthaltenden fotografischen Filmnegativstreifen (24), wobei die Hüllen ein im Abdeckelement zwischen dem Vorder- und Rückteil liegendes Blatt (12) bilden,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Blatt (12) der untereinander verbundenen Hüllen (19) mit einem Ende am Rückteil (16) befestigt ist, so daß das Blatt übereinander gefaltet werden kann und im Inneren der Tasche zwischen dem Vorder- und Rückteil (14, 16) Platz findet; und
das Vorder- und Rückteil auf seiner Außen- oder Innenseite Positivabzüge (20) aufweist, die den Negativen entsprechen, welche sich auf den in den Hüllen steckenden Filmnegativstreifen befinden.
2. Tasche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterteile nicht miteinander verbunden sind, wobei das Unterteil des Rückteils an einem Falz (17) in Richtung des Vorderteils gefaltet ist und eine Vorderlasche (18) bildet, und wobei das Unterteil des Vorderteils zwischen dem Unterteil des Rückteils und der Lasche einsteckbar ist, um die Tasche zu schließen.
3. Tasche nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das eine Ende des Blattes (12) zwischen dem Unterteil des Rückteils (16) und der Vorderlasche (18) befestigt ist.
DE69227617T 1992-01-10 1992-12-23 Lagerungsverpackung für Filmnegative, welche mit Probeabzug versehen ist Expired - Fee Related DE69227617T2 (de)

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