DE29704616U1 - Anordnung zur Aufbewahrung von Fotos - Google Patents
Anordnung zur Aufbewahrung von FotosInfo
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Description
Bezeichnung: Anordnung zur Aufbewahrung von Fotos Beschreibung
Kleinild-Negativfilme werden vom Verbraucher nach der Belichtung an einen Entwicklungsdienst gegeben, der zum einen
die Filme entwickelt und dann in der Regel von allen Negativen des entwickelten Films wenigstens ein vergrößertes
Positiv in einem vom Verbraucher vorgebbaren Standardformat erstellt. Die Negativfilmstreifen sowie die Positive werden
vom Entwicklungsdienst dem Verbraucher in einer Tasche aus einem dünnen Kartonmaterial zurückgegeben. In vielen
Fällen werden vom Verbraucher die Positive gar nicht oder nur zu einem Teil in Fotoalben eingeordnet, während die
Negativstreifen sowie die restlichen Fotopositive in der vom Entwicklungsdienst zur Verfügung gestellten Papiertasche
verbleiben und vom Verbraucher in einem Kasten, einem Karton oder einer Schublade abgelegt werden. Der
spätere Zugriff zu den abgelegten Papiertaschen ist selbst dann schwierig, wenn diese vom Verbraucher mit einer Mindestbeschriftung
oder Nummerierung versehen werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Mittel zu schaffen, in das, wie bisher, vom Entwicklungsdienst die
Filmstreifen und die erstellten Positive eingelegt werden können und das dann in der üblichen Auftragstüte an den
Verbraucher zurückgegeben werden kann. Das Mittel soll jedoch so gestaltet sein, daß es dem Verbraucher eine ordenbare
Ablage gestattet.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung gelöst durch eine Anordnung für Transport und/oder Aufbewahrung von Fotos,
mit wenigstens einem flächigen Basiselement, auf dem wenigstens eine Tasche mit Einschuböffnung angeordnet ist, die
durch ein mit dem Basiselement verbundenes Folienblatt gebildet wird, wobei das Basiselement und das Folienblatt
aus einem thermoplastisch verarbeitbaren Folienmaterial
. bestehen, und mit einem Trägerelement, das aus einem Material
mit höherer Steifigkeit als das Folienmaterial besteht
und das an einem Rand des Basiselementes angeordnet ist und mit Halteelementen versehen ist. Eine derartige Anordnung
ersetzt für den Entwicklungsdienst die bisher übliche Papiertasche. Durch die Anordnung eines mit Halteelementen
versehenen Trägerelementes besteht die Möglichkeit, daß der Verbraucher die Anordnung in einem Karton, Kasten,
Schublade oder auch Koffer nach Art einer Hängeregistratur ablegen kann. Da der Verbraucher die Anordnung unmittelbar
vom Entwicklungsdienst erhält, entfällt für ihn ein Umstecken oder Umsortieren. Er ist vielmehr in der Lage,
die ihm als Verpackung für seine Fotos und Filmstreifen vom Entwicklungsdienst gelieferte Anordnung unmittelbar
als Ablagemittel zu verwenden, so daß ihm keine oder nur geringe Kosten für die Anschaffung entsprechender Aufnahmebehältnisse
entstehen.
Besonders zweckmäßig ist es, wenn für die Anordnung als thermoplastisch verarbeitbares Folienmaterial Polypropylen
verwendet wird. Polypropylen läßt sich zum einen in sehr dünnen Folienstärken noch mit großer Festigkeit verarbeiten,
so daß der Materialaufwand für den Entwicklungsdienst als Ersatz für die bisher übliche Papptasche vertretbar ist.
Der weitere Vorteil der Verwendung von Polypropylen besteht darin, daß dieser Kunststoff keine Beimischungen freigibt,
die die Negative und/oder die fertigen Positive schädigen können, was insbesondere bei Papier-Farbbildern von Bedeutung
ist, bei denen Farbumschläge stattfinden können, wie dies beispielsweise bei der Verwendung von PVC als Folie
eintritt.
In zweckmäßiger Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß das die Folientasche bildende Folienblatt über zwei
im Winkel aneinandergrenzende Ränder mit dem Basiselement verbunden, insbesondere verschweißt ist, während die beiden
anderen Ränder die Einschuböffnung begrenzen.
In einer anderen vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
ist vorgesehen, daß das die Tasche bildende Folienblatt an drei im Winkel aneinandergrenzenden Rändern mit dem
Basiselement verschweißt ist. Hierdurch wird eine Tasche geschaffen, in der die eingeschobenen Fotos gegen Herausfallen
besonders gut gesichert sind.
Bei herkömmlichen Kleinbildfilmen sind je Film 24 oder 3 6 Aufnahmen üblich, so daß auch entsprechend wenigstens
24 oder 36 Fotoabzüge von der Anordnung aufzunehmen sind. Hierzu ist es zweckmäßig, wenn auf dem Basiselement wenigstens
zwei Taschen angeordnet sind, wobei eine Tasche an drei Rändern verschweißt sein kann und die andere Tasche
an nur zwei Rändern verschweißt sein kann, so daß auch hier die Möglichkeit besteht, neben Fotos im Standardformat
großformatigere Abzüge einzulegen.
In einer Ausgestaltung der Erfindung ist es für die Anordnung mehrerer Taschen zweckmäßig, wenn eine an drei im
Winkel aneinandergrenzenden Rändern durch Verschweißung mit dem Basiselement gebildete Grundtasche durch wenigstens
eine zusätzliche, zu zwei parallelen Rändern parallel verlaufende Schweißnaht in Teiltaschen unterteilt ist. Die
Grundtasche entspricht bei dieser Ausgestaltung zweckmäßigerweise in ihrer Größe den Kantenlängen des Basiselementes.
Bei allen Ausführungsformen ist die Anordnung erfindungsgemäß
so getroffen, daß die Einschuböffnung in Richtung auf das Trägerelement offen ist. Hierdurch ist nicht nur ein
Herausfallen der eingelegten Fotoabzüge verhindert, sondern darüber hinaus für den Verbraucher auch die Möglichkeit
gegeben, aus den Taschen Fotoabzüge zu entnehmen, ohne die Anordnung insgesamt aus seinem Behältnis herausnehmen
zu müssen. Die Anordnung mehrerer Taschen bietet den Vorteil, daß die Weite der einzelnen Tasche, d. h. der Abstand zwisehen
der Fläche des Folienblattes und der Fläche des Basiselementes gering gehalten werden kann, da dann in die einzelnen
Taschen jeweils nur ein Paket von Fotoabzügen mit
„1 geringer Dicke einzulegen ist. Da zweckmäßigerweise das Folienblatt zur Bildung der Tasche aus einem durchsichtigen
vorzugsweise glasklaren Polypropylen gebildet wird, bietet die Anordnung von mehreren Taschen, insbesondere die Anordnung
von Taschen auf der Vorder- und der Rückseite des Basiselementes ferner die Möglichkeit, dem Verbraucher
eine gewisse Motivsortierung in den einzelnen Fotoabzugspaketen vorzunehmen, so daß dann immer das Hauptmotiv des
jeweils in einer Tasche befindlichen Fotopaketes sichtbar ist.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn auf beiden Flächenseiten des Basiselementes wenigstens eine Tasche angeordnet ist.
In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Halteelemente am Trägerelement hakenförmig ausgebildet
sind. Die Halteelemente können hierbei durch seitlich überstehende Haken gebildet werden, so daß die Anordnung auf
parallel verlaufende Auflagekanten des Aufnahmebehältnisses aufgelegt und geschoben werden können. Die Halteelemente
können aber auch durch entsprechende Ausstanzungen mit Trägerelement gebildet werden.
In zweckmäßiger Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß am Trägerelement ein reiterartiges Element mit Beschriftungsfeld
angeordnet ist. Das reiterartige Element kann einstückig mit dem Trägerelement verbunden sein oder aber
als zusätzliches Aufsteckteil ausgebildet sein.
Während die Filmstreifen in eine zusätzliche, die Taschen für die Fotoabzüge in ihrer ganzen Länge überdeckende,
parallel zum Trägerelement verlaufende Tasche eingelegt werden können, ist es für Filmnegative in der APS-Technik,
die dem Verbraucher in ihre Patrone zurückgespult zurückgegeben werden zweckmäßig, wenn am Trägerelement ein Aufnahmeelement
für wenigstens eine Filmpatrone angeordnet ist. Dieses Aufnahmeelement kann als zangenartiges Klemm-
. 1 element aus Kunststoff ausgebildet sein, das reiterartig
auf das Trägerelement aufgesteckt wird. Es ist auch möglich, bei einem Trägerelement, das aus einem thermoplastisch
verformbaren Kunststoff hergestellt ist, in das Trägerelement eine entsprechende Aufnähmetasche einzuformen, in
die dann die Filmpatrone klemmend eingelegt wird. Je nach Ausgestaltung der Aufnahmeelementes kann dieses zugleich
als Beschriftungsfeld ausgebildet sein.
Die Erfindung wird anhand schematischer Zeichnungen eines Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt durch einen Aufbewahrungs-
behälter mit einer eingesetzten Anordnung gem. der Erfindung,
Fig. 2 eine Aufsicht auf die Anordnung gem.
Fig. 1,
Fig. 3 einen Vertikalschnitt durch eine Anord
nung mit einem Aufnahmeelement für eine Filmpatrone,
Fig. 4 einen Vertikalschnitt durch eine andere
Ausführungsform des Aufnahmeelementes
für eine Filmpatrone.
In Fig. 1 ist in einem Schnitt ein Aufnahmebehältnis 1 aus Holz oder Kunststoffmaterial dargestellt, das im Bereich
0 seiner oberen öffnung 2 an zwei parallelen Seitenwänden mit einer L-förmigen Halteschiene 3 versehen ist.
In dieses Behältnis 1 ist eine Anordnung 4 für Transport und/oder Aufbewahrung von Fotos eingesetzt.
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Die Anordnung 4 weist ein stegförmiges Trägerelement 5 auf, das, wie aus dem Schnitt in Fig. 3 ersichtlich, aus
einem steifen thermoplastisch verarbeitbaren Kunststoffmaterial entsprechender Dicke besteht, an das, wie Fig. 3
erkennen läßt, ein flächiges Basiselement 6 mit seinem oberen Rand 7 angeschweißt ist. Das Trägerelement 5 überragt
das Basiselement 6 zu beiden Seiten und ist an seinen freien Enden mit hakenförmig ausgebildeten Halteelementen
versehen, die die freien Kanten der Halteleisten 3 übergreifen.
Auf das aus thermoplastisch verarbeitbarem Folienmaterial, beispielsweise Polypropylen, bestehende Basiselement 6
ist nun ein Folienblatt 9 aufgelegt, das mit dem Basiselement an drei im Winkel aneinanderangrenzenden Rändern
10, 11 und 12 verschweißt ist, so daß eine große Tasche 13 gebildet wird, wobei der nicht verschweißte Rand des
Folienblattes 9 eine in Richtung auf das Trägerelement 5 offene Einschuböffnung 14 bildet.
Zweckmäßig ist es jedoch, wenn die gebildete große Grundtasche 13 durch wenigstens eine zusätzliche, zu den beiden
parallelen Rändern 11 und 12 verlaufende Schweißnaht 15 in zwei Teiltaschen 13.1 und 13.2 unterteilt ist, wie dies
aus der Aufsicht gem. Fig. 2 ersichtlich ist. Im Bereich der Einschuböffnungen 14 der beiden Teiltaschen ist das
die Taschen bildende Folienblatt mit Austanzungen 16 versehen, die den Zugriff zu den in den Teiltaschen 13.1 und
13.2 eingeschobenen Fotoabzügen erleichtert.
Um in der Anordnung auch die zugehörigen Filmstreifen ablegen zu können, ist zweckmäßigerweise durch ein weiteres,
jedoch schmales Folienblatt 9.1, das entlang der Kante 11 des Basiselementes über die Grundtasche 13 bzw. über
die beiden Teiltaschen 13.1 und 13.2 gelegt ist und ebenfalls randseitig verschweißt ist, eine Zusatztasche 17
zur Aufnahme von Filmstreifen geschaffen. Dies ist in der Ansicht in Fig. 1 durch den schrägschraffierten Bereich
gekennzeichnet, wobei die Einschuböffnung 18 dieser Zusatz-
tasche 17 ebenfalls in Richtung auf das Trägerelement 5 hin offen ist.
Wie Fig. 1 erkennen läßt, kann das Trägerelement einstückig mit einem reiterartigen Element 19 versehen sein, das ein
Schriftfeld bildet. Es ist aber auch möglich, das reiterartige Element als gesondertes Aufsteckelement auszubilden.
Während bei normalen Kleinbildfilmen in der herkömmlichen Fototechnik die Filmstreifen, wie vorstehend erläutert,
in einer entsprechenden Zusatztasche abgelegt werden können,
ist es für entwickelte Filme des APS-Systems zweckmäßig, wenn am Trägerelement 5 ein Aufnahmeelement 20 für eine
Filmpatrone 21 angeordnet ist. Das Aufnahmeelement 20 kann hierbei als Aufsteckelement vorgesehen sein, wie dargestellt,
das die Filmpatrone zangen- oder klammerartig klemmend umgreift, wie Fig. 3 zeigt.
In Fig. 4 ist eine andere Ausführungsform gezeigt, bei
der für die Filmpatrone 21 in das stegförmige Trägerelement
5 ein taschenförmiges Aufnahmeelement 22 eingeformt ist.
Die Filmpatrone wird vom Entwicklungsdienst nach dem Entwickeln und dem Erstellen der Fotoabzüge, die in die Taschen
eingeschoben werden, in dieses Aufnahmeelement eingeklemmt.
Bei dem dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiel
ist das Trägerelement 5 aus einem thermoplastischen Kunststoff hergestellt und unmittelbar mit dem Material des
2g Basiselementes 6 verschweißt. Es ist aber auch möglich,
an das Basiselement an seinem der Kante 11 abgekehrten Rand eine Schlaufe nach Art eines Hohlsaumes anzuformen,
beispielsweise durch Umschlagen des freien Randes und Verschweißen, in den dann ein entsprechendes Trägerelement
eingeschoben werden kann, das dann beispielsweise auch aus Metall bestehen kann.
Claims (1)
- &Ggr;1 Ansprüche1. Anordnung zum Transport und/oder Aufbewahrung von Fotos, mit wenigstens einem flächigen Basiselement (6), auf dem wenigstens eine Tasche (13) mit Einschuböffnung (14) angeordnet ist, die durch ein mit dem Basiselement (6) verbundenes Folienblatt (9) gebildet wird, wobei das Basiselement (6) und das Folienblatt (9) aus einem thermoplastisch verarbeitbaren Folienmaterial bestehen, und mit einem Trägerelement (5), das aus einem Material mit höherer Steifigkeit als das Folienmaterial besteht und das an einem Rand (7) des Basiselementes (6) angeordnet ist und mit Halteelementen (8) versehen ist.2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das die Tasche (13) bildende Folienblatt (9) über zwei im Winkel aneinandergrenzende Ränder mit dem Basiselement (6) verbunden, insbesondere verschweißt ist, während die beiden anderen Ränder die Einschuböffnung begrenzen.3. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das die Tasche (13) bildende Folienblatt (9) an drei im Winkel aneinandergrenzenden Rändern (10, 11, 12) mit dem Basiselement (6) verschweißt ist.4. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurchgekennzeichnet, daß die an drei im Winkel aneinandergrenzenden Ränder (10, 11, 12) mit dem Basiselement (6) durch Verschweißen gebildete Grundtasche (13) durch wenigstens eine zusätzliche, zu zwei parallelen Rändern (10, 11) parallel verlaufende Schweißnaht (15) in Teiltaschen (13.1, 13.2) unterteilt ist.5. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch5 gekennzeichnet, daß die Einschuböffnung (14) in Richtung auf das Trägerelement (5) offen ist..1 6. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß auf beiden Flächenseiten des Basiselementes (6) wenigstens eine Tasche {13) angeordnet ist.7. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteelemente (8) am Trägerelement (5) hakenförmig ausgebildet sind.8. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurchgekennzeichnet, daß am Trägerelement (5) ein reiterartiges Element (19) mit Beschriftungsfeld angeordnet ist.9. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß am Trägerelement {5) ein Aufnahmeelement (20; 22) für wenigstens eine Filmpatrone (21) angeordnet ist.10. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß als Folienmaterial Polypropylen verwendet ist.
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DE2416666A1 (de) * | 1974-04-05 | 1975-10-16 | Wolfgang Luennemann | Vorrichtung zur aufbewahrung von ungefassten und/oder gefassten transparenten in einer haengeregistratur |
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Legal Events
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R158 | Lapse of ip right after 8 years |
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