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DE29704616U1 - Anordnung zur Aufbewahrung von Fotos - Google Patents

Anordnung zur Aufbewahrung von Fotos

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Publication number
DE29704616U1
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DE
Germany
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pocket
arrangement according
base element
film
arrangement
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29704616U
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English (en)
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DEJA ACCESSOIRES GmbH
Original Assignee
DEJA ACCESSOIRES GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by DEJA ACCESSOIRES GmbH filed Critical DEJA ACCESSOIRES GmbH
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Publication of DE29704616U1 publication Critical patent/DE29704616U1/de
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Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42FSHEETS TEMPORARILY ATTACHED TOGETHER; FILING APPLIANCES; FILE CARDS; INDEXING
    • B42F7/00Filing appliances without fastening means
    • B42F7/02Filing appliances comprising only one pocket or compartment, e.g. single gussetted pockets
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42FSHEETS TEMPORARILY ATTACHED TOGETHER; FILING APPLIANCES; FILE CARDS; INDEXING
    • B42F15/00Suspended filing appliances
    • B42F15/04Backs or the like therefor
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42PINDEXING SCHEME RELATING TO BOOKS, FILING APPLIANCES OR THE LIKE
    • B42P2201/00Books or filing appliances for special documents or for special purposes
    • B42P2201/02Books or filing appliances for special documents or for special purposes for photographic documents, e.g. prints, negatives

Landscapes

  • Liquid Crystal (AREA)
  • Materials For Medical Uses (AREA)
  • Photographic Processing Devices Using Wet Methods (AREA)
  • Sheet Holders (AREA)

Description

Bezeichnung: Anordnung zur Aufbewahrung von Fotos Beschreibung
Kleinild-Negativfilme werden vom Verbraucher nach der Belichtung an einen Entwicklungsdienst gegeben, der zum einen die Filme entwickelt und dann in der Regel von allen Negativen des entwickelten Films wenigstens ein vergrößertes Positiv in einem vom Verbraucher vorgebbaren Standardformat erstellt. Die Negativfilmstreifen sowie die Positive werden vom Entwicklungsdienst dem Verbraucher in einer Tasche aus einem dünnen Kartonmaterial zurückgegeben. In vielen Fällen werden vom Verbraucher die Positive gar nicht oder nur zu einem Teil in Fotoalben eingeordnet, während die Negativstreifen sowie die restlichen Fotopositive in der vom Entwicklungsdienst zur Verfügung gestellten Papiertasche verbleiben und vom Verbraucher in einem Kasten, einem Karton oder einer Schublade abgelegt werden. Der spätere Zugriff zu den abgelegten Papiertaschen ist selbst dann schwierig, wenn diese vom Verbraucher mit einer Mindestbeschriftung oder Nummerierung versehen werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Mittel zu schaffen, in das, wie bisher, vom Entwicklungsdienst die Filmstreifen und die erstellten Positive eingelegt werden können und das dann in der üblichen Auftragstüte an den Verbraucher zurückgegeben werden kann. Das Mittel soll jedoch so gestaltet sein, daß es dem Verbraucher eine ordenbare Ablage gestattet.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung gelöst durch eine Anordnung für Transport und/oder Aufbewahrung von Fotos, mit wenigstens einem flächigen Basiselement, auf dem wenigstens eine Tasche mit Einschuböffnung angeordnet ist, die durch ein mit dem Basiselement verbundenes Folienblatt gebildet wird, wobei das Basiselement und das Folienblatt aus einem thermoplastisch verarbeitbaren Folienmaterial
. bestehen, und mit einem Trägerelement, das aus einem Material mit höherer Steifigkeit als das Folienmaterial besteht und das an einem Rand des Basiselementes angeordnet ist und mit Halteelementen versehen ist. Eine derartige Anordnung ersetzt für den Entwicklungsdienst die bisher übliche Papiertasche. Durch die Anordnung eines mit Halteelementen versehenen Trägerelementes besteht die Möglichkeit, daß der Verbraucher die Anordnung in einem Karton, Kasten, Schublade oder auch Koffer nach Art einer Hängeregistratur ablegen kann. Da der Verbraucher die Anordnung unmittelbar vom Entwicklungsdienst erhält, entfällt für ihn ein Umstecken oder Umsortieren. Er ist vielmehr in der Lage, die ihm als Verpackung für seine Fotos und Filmstreifen vom Entwicklungsdienst gelieferte Anordnung unmittelbar als Ablagemittel zu verwenden, so daß ihm keine oder nur geringe Kosten für die Anschaffung entsprechender Aufnahmebehältnisse entstehen.
Besonders zweckmäßig ist es, wenn für die Anordnung als thermoplastisch verarbeitbares Folienmaterial Polypropylen verwendet wird. Polypropylen läßt sich zum einen in sehr dünnen Folienstärken noch mit großer Festigkeit verarbeiten, so daß der Materialaufwand für den Entwicklungsdienst als Ersatz für die bisher übliche Papptasche vertretbar ist. Der weitere Vorteil der Verwendung von Polypropylen besteht darin, daß dieser Kunststoff keine Beimischungen freigibt, die die Negative und/oder die fertigen Positive schädigen können, was insbesondere bei Papier-Farbbildern von Bedeutung ist, bei denen Farbumschläge stattfinden können, wie dies beispielsweise bei der Verwendung von PVC als Folie eintritt.
In zweckmäßiger Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß das die Folientasche bildende Folienblatt über zwei im Winkel aneinandergrenzende Ränder mit dem Basiselement verbunden, insbesondere verschweißt ist, während die beiden anderen Ränder die Einschuböffnung begrenzen.
In einer anderen vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
ist vorgesehen, daß das die Tasche bildende Folienblatt an drei im Winkel aneinandergrenzenden Rändern mit dem Basiselement verschweißt ist. Hierdurch wird eine Tasche geschaffen, in der die eingeschobenen Fotos gegen Herausfallen besonders gut gesichert sind.
Bei herkömmlichen Kleinbildfilmen sind je Film 24 oder 3 6 Aufnahmen üblich, so daß auch entsprechend wenigstens 24 oder 36 Fotoabzüge von der Anordnung aufzunehmen sind. Hierzu ist es zweckmäßig, wenn auf dem Basiselement wenigstens zwei Taschen angeordnet sind, wobei eine Tasche an drei Rändern verschweißt sein kann und die andere Tasche an nur zwei Rändern verschweißt sein kann, so daß auch hier die Möglichkeit besteht, neben Fotos im Standardformat großformatigere Abzüge einzulegen.
In einer Ausgestaltung der Erfindung ist es für die Anordnung mehrerer Taschen zweckmäßig, wenn eine an drei im Winkel aneinandergrenzenden Rändern durch Verschweißung mit dem Basiselement gebildete Grundtasche durch wenigstens eine zusätzliche, zu zwei parallelen Rändern parallel verlaufende Schweißnaht in Teiltaschen unterteilt ist. Die Grundtasche entspricht bei dieser Ausgestaltung zweckmäßigerweise in ihrer Größe den Kantenlängen des Basiselementes. Bei allen Ausführungsformen ist die Anordnung erfindungsgemäß so getroffen, daß die Einschuböffnung in Richtung auf das Trägerelement offen ist. Hierdurch ist nicht nur ein Herausfallen der eingelegten Fotoabzüge verhindert, sondern darüber hinaus für den Verbraucher auch die Möglichkeit gegeben, aus den Taschen Fotoabzüge zu entnehmen, ohne die Anordnung insgesamt aus seinem Behältnis herausnehmen zu müssen. Die Anordnung mehrerer Taschen bietet den Vorteil, daß die Weite der einzelnen Tasche, d. h. der Abstand zwisehen der Fläche des Folienblattes und der Fläche des Basiselementes gering gehalten werden kann, da dann in die einzelnen Taschen jeweils nur ein Paket von Fotoabzügen mit
„1 geringer Dicke einzulegen ist. Da zweckmäßigerweise das Folienblatt zur Bildung der Tasche aus einem durchsichtigen vorzugsweise glasklaren Polypropylen gebildet wird, bietet die Anordnung von mehreren Taschen, insbesondere die Anordnung von Taschen auf der Vorder- und der Rückseite des Basiselementes ferner die Möglichkeit, dem Verbraucher eine gewisse Motivsortierung in den einzelnen Fotoabzugspaketen vorzunehmen, so daß dann immer das Hauptmotiv des jeweils in einer Tasche befindlichen Fotopaketes sichtbar ist.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn auf beiden Flächenseiten des Basiselementes wenigstens eine Tasche angeordnet ist.
In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Halteelemente am Trägerelement hakenförmig ausgebildet sind. Die Halteelemente können hierbei durch seitlich überstehende Haken gebildet werden, so daß die Anordnung auf parallel verlaufende Auflagekanten des Aufnahmebehältnisses aufgelegt und geschoben werden können. Die Halteelemente können aber auch durch entsprechende Ausstanzungen mit Trägerelement gebildet werden.
In zweckmäßiger Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß am Trägerelement ein reiterartiges Element mit Beschriftungsfeld angeordnet ist. Das reiterartige Element kann einstückig mit dem Trägerelement verbunden sein oder aber als zusätzliches Aufsteckteil ausgebildet sein.
Während die Filmstreifen in eine zusätzliche, die Taschen für die Fotoabzüge in ihrer ganzen Länge überdeckende, parallel zum Trägerelement verlaufende Tasche eingelegt werden können, ist es für Filmnegative in der APS-Technik, die dem Verbraucher in ihre Patrone zurückgespult zurückgegeben werden zweckmäßig, wenn am Trägerelement ein Aufnahmeelement für wenigstens eine Filmpatrone angeordnet ist. Dieses Aufnahmeelement kann als zangenartiges Klemm-
. 1 element aus Kunststoff ausgebildet sein, das reiterartig auf das Trägerelement aufgesteckt wird. Es ist auch möglich, bei einem Trägerelement, das aus einem thermoplastisch verformbaren Kunststoff hergestellt ist, in das Trägerelement eine entsprechende Aufnähmetasche einzuformen, in die dann die Filmpatrone klemmend eingelegt wird. Je nach Ausgestaltung der Aufnahmeelementes kann dieses zugleich als Beschriftungsfeld ausgebildet sein.
Die Erfindung wird anhand schematischer Zeichnungen eines Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt durch einen Aufbewahrungs-
behälter mit einer eingesetzten Anordnung gem. der Erfindung,
Fig. 2 eine Aufsicht auf die Anordnung gem.
Fig. 1,
Fig. 3 einen Vertikalschnitt durch eine Anord
nung mit einem Aufnahmeelement für eine Filmpatrone,
Fig. 4 einen Vertikalschnitt durch eine andere
Ausführungsform des Aufnahmeelementes
für eine Filmpatrone.
In Fig. 1 ist in einem Schnitt ein Aufnahmebehältnis 1 aus Holz oder Kunststoffmaterial dargestellt, das im Bereich 0 seiner oberen öffnung 2 an zwei parallelen Seitenwänden mit einer L-förmigen Halteschiene 3 versehen ist.
In dieses Behältnis 1 ist eine Anordnung 4 für Transport und/oder Aufbewahrung von Fotos eingesetzt. 35
Die Anordnung 4 weist ein stegförmiges Trägerelement 5 auf, das, wie aus dem Schnitt in Fig. 3 ersichtlich, aus
einem steifen thermoplastisch verarbeitbaren Kunststoffmaterial entsprechender Dicke besteht, an das, wie Fig. 3 erkennen läßt, ein flächiges Basiselement 6 mit seinem oberen Rand 7 angeschweißt ist. Das Trägerelement 5 überragt das Basiselement 6 zu beiden Seiten und ist an seinen freien Enden mit hakenförmig ausgebildeten Halteelementen versehen, die die freien Kanten der Halteleisten 3 übergreifen.
Auf das aus thermoplastisch verarbeitbarem Folienmaterial, beispielsweise Polypropylen, bestehende Basiselement 6 ist nun ein Folienblatt 9 aufgelegt, das mit dem Basiselement an drei im Winkel aneinanderangrenzenden Rändern 10, 11 und 12 verschweißt ist, so daß eine große Tasche 13 gebildet wird, wobei der nicht verschweißte Rand des Folienblattes 9 eine in Richtung auf das Trägerelement 5 offene Einschuböffnung 14 bildet.
Zweckmäßig ist es jedoch, wenn die gebildete große Grundtasche 13 durch wenigstens eine zusätzliche, zu den beiden parallelen Rändern 11 und 12 verlaufende Schweißnaht 15 in zwei Teiltaschen 13.1 und 13.2 unterteilt ist, wie dies aus der Aufsicht gem. Fig. 2 ersichtlich ist. Im Bereich der Einschuböffnungen 14 der beiden Teiltaschen ist das die Taschen bildende Folienblatt mit Austanzungen 16 versehen, die den Zugriff zu den in den Teiltaschen 13.1 und 13.2 eingeschobenen Fotoabzügen erleichtert.
Um in der Anordnung auch die zugehörigen Filmstreifen ablegen zu können, ist zweckmäßigerweise durch ein weiteres, jedoch schmales Folienblatt 9.1, das entlang der Kante 11 des Basiselementes über die Grundtasche 13 bzw. über die beiden Teiltaschen 13.1 und 13.2 gelegt ist und ebenfalls randseitig verschweißt ist, eine Zusatztasche 17 zur Aufnahme von Filmstreifen geschaffen. Dies ist in der Ansicht in Fig. 1 durch den schrägschraffierten Bereich gekennzeichnet, wobei die Einschuböffnung 18 dieser Zusatz-
tasche 17 ebenfalls in Richtung auf das Trägerelement 5 hin offen ist.
Wie Fig. 1 erkennen läßt, kann das Trägerelement einstückig mit einem reiterartigen Element 19 versehen sein, das ein Schriftfeld bildet. Es ist aber auch möglich, das reiterartige Element als gesondertes Aufsteckelement auszubilden.
Während bei normalen Kleinbildfilmen in der herkömmlichen Fototechnik die Filmstreifen, wie vorstehend erläutert, in einer entsprechenden Zusatztasche abgelegt werden können, ist es für entwickelte Filme des APS-Systems zweckmäßig, wenn am Trägerelement 5 ein Aufnahmeelement 20 für eine Filmpatrone 21 angeordnet ist. Das Aufnahmeelement 20 kann hierbei als Aufsteckelement vorgesehen sein, wie dargestellt, das die Filmpatrone zangen- oder klammerartig klemmend umgreift, wie Fig. 3 zeigt.
In Fig. 4 ist eine andere Ausführungsform gezeigt, bei der für die Filmpatrone 21 in das stegförmige Trägerelement 5 ein taschenförmiges Aufnahmeelement 22 eingeformt ist.
Die Filmpatrone wird vom Entwicklungsdienst nach dem Entwickeln und dem Erstellen der Fotoabzüge, die in die Taschen eingeschoben werden, in dieses Aufnahmeelement eingeklemmt.
Bei dem dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiel ist das Trägerelement 5 aus einem thermoplastischen Kunststoff hergestellt und unmittelbar mit dem Material des
2g Basiselementes 6 verschweißt. Es ist aber auch möglich, an das Basiselement an seinem der Kante 11 abgekehrten Rand eine Schlaufe nach Art eines Hohlsaumes anzuformen, beispielsweise durch Umschlagen des freien Randes und Verschweißen, in den dann ein entsprechendes Trägerelement eingeschoben werden kann, das dann beispielsweise auch aus Metall bestehen kann.

Claims (1)

  1. &Ggr;1 Ansprüche
    1. Anordnung zum Transport und/oder Aufbewahrung von Fotos, mit wenigstens einem flächigen Basiselement (6), auf dem wenigstens eine Tasche (13) mit Einschuböffnung (14) angeordnet ist, die durch ein mit dem Basiselement (6) verbundenes Folienblatt (9) gebildet wird, wobei das Basiselement (6) und das Folienblatt (9) aus einem thermoplastisch verarbeitbaren Folienmaterial bestehen, und mit einem Trägerelement (5), das aus einem Material mit höherer Steifigkeit als das Folienmaterial besteht und das an einem Rand (7) des Basiselementes (6) angeordnet ist und mit Halteelementen (8) versehen ist.
    2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das die Tasche (13) bildende Folienblatt (9) über zwei im Winkel aneinandergrenzende Ränder mit dem Basiselement (6) verbunden, insbesondere verschweißt ist, während die beiden anderen Ränder die Einschuböffnung begrenzen.
    3. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das die Tasche (13) bildende Folienblatt (9) an drei im Winkel aneinandergrenzenden Rändern (10, 11, 12) mit dem Basiselement (6) verschweißt ist.
    4. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
    gekennzeichnet, daß die an drei im Winkel aneinandergrenzenden Ränder (10, 11, 12) mit dem Basiselement (6) durch Verschweißen gebildete Grundtasche (13) durch wenigstens eine zusätzliche, zu zwei parallelen Rändern (10, 11) parallel verlaufende Schweißnaht (15) in Teiltaschen (13.1, 13.2) unterteilt ist.
    5. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
    5 gekennzeichnet, daß die Einschuböffnung (14) in Richtung auf das Trägerelement (5) offen ist.
    .1 6. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß auf beiden Flächenseiten des Basiselementes (6) wenigstens eine Tasche {13) angeordnet ist.
    7. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteelemente (8) am Trägerelement (5) hakenförmig ausgebildet sind.
    8. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
    gekennzeichnet, daß am Trägerelement (5) ein reiterartiges Element (19) mit Beschriftungsfeld angeordnet ist.
    9. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß am Trägerelement {5) ein Aufnahmeelement (20; 22) für wenigstens eine Filmpatrone (21) angeordnet ist.
    10. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß als Folienmaterial Polypropylen verwendet ist.
DE29704616U 1997-03-13 1997-03-13 Anordnung zur Aufbewahrung von Fotos Expired - Lifetime DE29704616U1 (de)

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE7508319U (de) * 1975-07-10 Luennemann W Vorrichtung zur Aufbewahrung von gerahmten Diapositiven in einer Hängeregistratur
DE2416666A1 (de) * 1974-04-05 1975-10-16 Wolfgang Luennemann Vorrichtung zur aufbewahrung von ungefassten und/oder gefassten transparenten in einer haengeregistratur

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