DE2935773A1 - Anlage zum filtern eines verunreinigten fliessmittels unter verwendung eines granulierten, pneumatisch wieder erneuerbaren materials - Google Patents
Anlage zum filtern eines verunreinigten fliessmittels unter verwendung eines granulierten, pneumatisch wieder erneuerbaren materialsInfo
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Description
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Anlage zum Filtern eines verunreinigten Fließmittels unter Verwendung
eines granulierten, pneumatisch wieder erneuerbaren Materials
Die Erfindung bezieht sich auf eine Anlage zum Filtrieren eines verunreinigten Fließmittelstromes unter Verwendung
eines granulierten Materials, welches in der Lage ist, die Verunreinigungen zu absorbieren oder zu adsorbieren, und
pneumatisch wieder erneuert werden kann, mit mindestens einem Filtrationsbehälter, vorzugsweise kastenförmig, der innen
mit mindestens einem im wesentlichen vertikalen Filtrierbett versehen ist, welches mit dem Material gefüllt ist und durch
den der Fließmittelstrom fließt, ferner mit einer Beladekammer und einer Entladekammer, die oben bzw. unten in dem Behälter
bzw. kastenförmigen -Behälter angeordnet sind und beide
mit dem Filtrierbett und einer pneumatischen überleitvorrichtung
verbunden sind, um dieses Bett mit Hilfe der Kammern
zu beladen und zu entladen.
Anlagen dieser Art werden hauptsächlich in der Nuclearindustrie und der chemischen Verfahrenstechnik verwendet, um ihre
Radio-Jodabfälle zu entfernen, die allgemein aus dem elementaren Jod und Methyljodid oder toxischen Gasen bestehen, welche
diese verunreinigen.
Das granulierte Material bzw, das Granulat, welches diese Verunreinigungen durch Adsorption oder Absorption einfangen
soll, besteht im allgemeinen aus Aktivkohle oder Zeolithen,
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deren Verwendungsdauer, begrenzt ist» Um deren Wirksamkeit zu
erhalten, muß man es also periodisch erneuern, wodurch man
gezwungen ist, die in den kastenförmigen Filtrationsbehältern vorgesehenen Betten zu entladen und wieder zu beladen. Diese
Tätigkeiten erbringen Sicherheitsprobleme wegen der Gefahr,
die durch ein kontaminiertes Material gegeben ist, sowie Probleme der Handhabung dieses Materials, ob es nun kontaminiert
ist oder nicht.
Es ist außerdem für die maximale Wirksamkeit wichtig„ daß
das Material eine homogene Korngröße und Verdichtung hat» Also haben die Belade- bzw. Beschickungstätigkeiten einen direkten
Einfluß auf die Korngröße und die Verdichtungsbedingungen.
Die bekannten Systeme verwenden einen mobilen Beschickungsbzw. Beladungstrichter, der pneumatisch beschickt wird und
sich über den Betten bewegt, um diese nacheinander zu füllen, und erzwingen dadurch die Öffnung des kastenförmigen Behälters
oben, so daß der Trichter selber verunreinigt werden
kann, wenn er von der verunreinigten Kohle entleert wird, und es muß eine Person da sein, um den Trichter auf dem kastenförmigen Behälter zu betätigen.
Die bekannten pneumatischen Überleitungssysteme bzw. Transfersysteme,
bei welchen das Granulat direkt in den kastenförmigen Behälter bzw. Kasten pulsiert bewegt wird, bieten gewisse
weitere Nachteile, auch wenn sie die vorstehend genannten Nachteile nicht haben:
Diese Systeme weisen ein Rohrleitungssystem auf, welches ira
oberen Teil des Kastens angeordnet und im unteren Teil mit öffnungen versehen ist, durch welche das Material lose in je-
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des Bett gestaut wird. Diese Bewegung des Materials nach
vorn ist nicht für eine homogene Verteilung günstig. Um diese Verteilung zu verbessern, rührt man das Material mittels Vibratoren,
die während des gesamten Beladebetriebes arbeiten müssen und nicht eine so zufriedenstellende Verdichtung zu
erhalten erlauben, wie man sie beim Füllen im freien Fall erhält.
Ferner häufeln sich die Körner gegen die Bettwände, wodurch sie zum Teil zerbrechen und ihre Körnung verändern, was
die Bildung von Stäuben zur Folge hat, welche zur gleichen Zeit wie die Körner selbst in die Betten pulsiert bzw. gestoßen
werden. Schließlich benötigen diese Systeme ein Umdrehen der Tonne bzw. des Fasses, in welchem das Material angeliefert
wird, und eine Anpassung bzw. ein Anbringen eines Spezialtrichters an den Faßboden·
Bei den bekannten Systemen kann das Entleeren des Materials mit Hilfe einer Saugsonde erfolgen, die in den unteren Teil
des Kastens eingeführt ist und infolge ihrer Verunreinigung nach dem Herausziehen gefährlich ist.
Aufgabe der Erfindung ist die Vermeidung der vorstehend erwähnten Nachteile und die Sicherung der Erneuerung des Filtriermaterials
unter besseren Homogenitätsbedingungen der Betten ohne Verunreinigungsrisiko. Hierzu wird eine Anlage vorgeschlagen,
in welcher die Beladekammer mit einem perforierten Boden versehen ist, durch welchen das Granulat hindurchgehen
kann, und die Anlage weist mindestens eine Einspritzdüse mit im wesentlichen horizontaler Achse auf, die durch eine der
Endwände hindurchgeht und durch die Uberleitungsvorrichtung beschickt wird, wobei die Düse und die Vorrichtung das Mate-
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mm Q mm
rial so weit herausschleudern, bis. es das gegenüberliegende
Ende der Beladekammer erreicht hat, so daß es sich auf dem genannten Boden ansammelt, wonach es durch die Schwerkraft
zum Auffüllen des Filtrierbettes hindurchläuft«
Die Düse schleudert das Material nicht direkt in die Betten
hinein, sondern in die obere Kammer, die von dem übrigen
Kasten bzw. dem kastenförmigen Behälter durch eine Siebplatte getrennt ist, deren Lochungen in Abhängigkeit von der Korngröße
des Materials bemessen sind. Das Material wird bis zum Kammerboden pulsiet oder gestoßen, wo es mit einer Geschwindigkeit
Null ankommt und sich auf dem Siebblecht ansammelt, danach durch dieses hindurchtritt und im freien Fall in die
Betten fällt, wodurch eine homogene Verdichtung sichergestellt wird. Die Perforationen oder Lochungen der Wand bzw. des
Bodens können eine beliebige Form haben (kreisförmige oder ovale Löcher, Schlitze etc,).
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung hat die Düse im allgemeinen
Falle eines kastenförmigen Behälters mit Mehrfachbetten die Achse senkrecht zu dieser Ebene und ist im wesentlichen
in der allen Betten gemeinsamen, vertikalen Symmetrieebene
angeordnet.
Das Material, welches den Boden der Beladekammer füllt, wird
symmetrisch auf die Siebplatte verteilt und versorgt die Betten nacheinander, zuerst das Bett, welches am weitesten von
der Düse entfernt ist.
Erfindungsgemäß ist es weiterhin zweckmäßig, wenn die Entleerungskammer
an ihrem Boden mit einem Trichter ausgestattet
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ist, der mindestens die Form eines Flächenwinkels hat, dessen Rand zur Horizontalen in Richtung eines unten an der Kammer
angeordneten Entleerungsanschlusses geneigt ist.
Dieser Trichter hat eine doppelte Schräge und erlaubt die
Entleerung der Entleerungskammer durch eine einfache öffnung.
Vorteilhaft ist es gemäß der Erfindung ferner, wenn die pneumatische
Überleitungsvorrichtung Ansaugmittel für das Granulat aufweist, die so vorgesehen sind, daß sie mit der Beladekammer
oder der Entladekammer verbunden sind, und wenn die pneumatische Überleiteinrichtung Staumittel aufweist, die so
vorgesehen sind, daß sie mit der Beladekammer verbunden sind.
Die Überleitvorrichtung kann also gleichzeitig für die Beladung und für die Entladung benutzt werden und dies ohne die
Risiken der Kontamination bzw. Verunreinigung, die bei den bekannten Anlagen vorhanden sind.
Erfindungsgemäß weisen die Ansaugeinrichtungen eine Entstaubungszentrifugenvorrichtung
auf, die mit einer ersten Ausgangsöffnung für die mit Staub beladene Luft, einer zweiten
Ausgangsöffnung für das Granulat und mit Vakuumgeneratoren ausgestattet ist, die mittels eines Staubfilters mit dem ersten
Ausgang verbunden sind.
Die Entstaubung des Materials vor seiner Einführung in den
kastenförmigen Behälter vermeidet das Einführen von Stäuben in den Kasten und folglich in den Ventilationskreislauf und
stellt eine gute Homogenität in den Filtrierbetten sicher.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der
vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung im Zusammenhang mit den Zeichnungen. Es zeigen
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Fig. 1 eine schematische Ansicht einer erfindungsgemäß arbeitenden
Anlage mit Teilabrissen,
Fig. 2 eine Ansicht auf die Anlage von oben, Fig. 3 einen Schnitt durch die Fig. 1 gemäß der Linie IH-IIl7
Fig. 4 eine analoge Ansicht wie bei Fig. 1, wobei die Anlage
aber im Entladebetrieb arbeitet,
Fig. 5 eine Teilansicht der Anlage von oben unter Darstellung einer anderen Ausführungsform der Beladekammer,
Fig. 6 eine Teilansicht unter Darstellung einer anderen Ausführungsform
der Entladekammer und
Fig. 7 einen Schnitt durch Fig. 6 entlang der Linie VII-VII.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung, die in den Fig» 1.
bis 4 gezeigt ist, weist die Anlage im wesentlichen einen Filtrierkasten 100 auf, der einen Luftstrom von radioaktiven
Verunreinigungen entfernen soll, und weist eine pneumatische
Überleitvorrichtung 200 auf, welche der Beladung und der Entladung des Kastens 100 mit Granulat dient, das aus Aktivkohle
besteht, welche die Verunreinigungen adsorbiert.
Der Kasten 100 weist einen mittleren Teil oder Adsorber 110
auf, beiderseits dessen eine Zuführkammer 120 für verunreinigte Luft und eine Ausgangskammer 130 für gesäuberte Luft angeordnet
sind. Diese beiden Kammern stehen einerseits mit dem Adsorber und andererseits mit der Umgebung durch öffnung 121
bzw. 131 in Verbindung.
Der Adsorber 110 ist innen mit vertikalen und parallelen
Trennwänden 111 versehen, die perforiert oder gitterartig sind und zwischen sich parallepipedische Filtrierbetten 112
bilden, die mit Aktivkohle gefüllt werden sollen und mit
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Durchgängen 113 für die Umwälzung zu reinigender Luft abwechseln.
Einer dieser Durchgänge 113 von zweien, z.B. der Durchgang
113a, steht direkt über sein eines Ende mit der Kammer 120 in Verbindung, während sein gegenüberliegendes Ende mit
einem Probestab bzw. Abstandsstück 114 versehen ist, welches ihre direkte Verbindung mit der Kammer 130 verhindert, während
der andere Durchgang, z.B. der Durchgang 113b, von der Kammer 120 getrennt ist, aber dagegen mit der Kammer 130 derart
verbunden ist, daß die in die Kammer 120 eintretende Luft nur in die Kammer 130 eintreten kann, nachdem sie das Filtrierbett
112 durchlaufen hat. Die Pfeile F1 veranschaulichen
die Bahn der Luft. Der Kasten 100 weist eine Beladekammer und eine EnItadekammer 150 auf, die jeweils oben und unten
vom Adsorber 110 angeordnet sind und beide mit den Betten
in Verbindung stehen.
Die Beladekammer 140 ist an ihrem Boden mit einer horizontalen,
perforierten Wand 141 versehen, deren Perforationen oder Lochungen derart bemessen sind, daß sie das Material bzw.
Granulat durchlassen, also in Abhängigkeit von der Korngröße bemessen sind, die sich im allgemeinen in der Größenordnung
von 1,5 bis 4 mm befindet. Die Kammer 140 ist ebenso mit einer Düse 142 zum Einspritzen des Materials ausgestattet,
die über der perforierten Wand 141, d.h. dem Boden, angeordnet ist und durch eine der zwei Vertikalwände 143a hindurchgeht,
die parallel zu den Trennwänden 111 liegen.
Die Düse 142 hat eine im wesentlichen horizontal liegende
Achse und ist in einer vertikalen Symmetrieebene angeordnet, die allen Betten gemeinsam ist, derart, daß das ausgestoßene
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Granulat sich symmetrisch und regelmäßig auf der Wand"bzw. dem
Boden 141 verteilt.
Die Entleerungs- bzw. Entladungskammer 15Q ist mit einem Entleerungstrichter
151 in Form eines Flächenwinkels mit der öffnung β ausgestattet, dessen Rand 152 eine Schräge unter
einem Winkel (L einnimmt, die von der vorhergehenden Wand 150a
der Kammer zu der hinteren Wand 150b ansteigt und auch in der vertikalen Symmetrieebene der Betten angeordnet ist. Die
Winkel Οι, β werden in Abhängigkeit von den Merkmalen des Materials
ausgewählt. Für Aktivkohle mit der Dichte 0,5 und der Korngröße zwischen 1,5 und 4 mm betragen diese Winkel vorzugsweise
wie folgt: ot = 15°, β = 140°.
Der Trichter 151 steht in seinem unteren Teil mit einem verschließbaren
Entleerungsanschluß 153 in Verbindung,, der durch
eine Biegung oder Krümmung von ungefähr 45° angehoben ist, um jeden Kohleverlust zu vermeiden, und zwar während der öffnung
des dem Verschließen dienenden Stopfens, und ist mit einer
Luftzuführöffnung 154 versehen. Der Trichter 151 ist ferner
mit einem Vibrator 155 ausgestattet, der die Entleerung der Kohle zum Entleerungsanschluß 153 hin ermöglichen soll.
Beiderseits des Adsorbers 110 sowie in seinem unteren Teil,
also in den Kammern 120 und 13O1, sind ziwei Abflußrinnen oder
Schüttrinnen 160 zur Rückgewinnung der Stäube angeordnet und
bezüglich der Horizontalen unter einem Winkel geneigt^, der
im wesentlichen gleich dem Winkel oC des Trichterrandes ISt4,
und die Abflußrinnen 160 stehen mit einem Sammler 161 in Verbindung, der mit einem Entleerungsanschluß 162 versehen ist.
Diese Abflußrinnen sammeln die Stäube, die in die Durchgän-
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ge:113 dringen können und sich an ihrem unteren Teil ansammeln.
Die pneumatische Überleitvorrichtung 200 weist Saugmittel für das Material auf, die entweder zum Beladen oder zum Entladen
des kastenförmigen Behälters verwendbar sind, und weist Staumittel
auf, die zum Beladen vorgesehen sind, wobei diese Mittel bzw. Einrichtungen auf einem Drehträger 201 montiert sind
und somit eine bewegliche Einheit bilden.
Die Ansaugeinrichtungen weisen einen Vakuumgenerator 210 auf, z.B. ein Zentrifugen-Überdruckgebläse oder ein Überdruckgebläse
mit Getriebe, welches von einem Motor 220 angetrieben wird, weisen ferner eine Zentrifugenentstaubungsvorrichtung
240 und einen bekannten Kastenfilter 250 auf, der z.B. durch ein Absolutfilter und eine Sedimentationskammer gebildet ist,
wobei dieser Entstauber und der Kastenfilter in Serie über die Leitungen 241 und 251 mit dem Eingang des Ansauggenerators
210 verbunden sind, während die Staueinrichtung durch
ein Strahlgebläse bzw. eine Auswerfeinrichtung oder ein Beschleunigungsorgan 260 gebildet sind, welches mit Überdruckluft
durch den Überdruckausgang des Generators 210 versorgt ist und mit der Düse 240 verbindbar ist.
Um die um Verlaufe der Beladung in den Kastenbehälter zugeführte
Luft und die durch die Abflußrinnen 160 gesammelten Stäube zu entfernen, verbindet man die Öffnung 162 der Sammeleinrichtung
161 mit einer industriellen Ansaugeinrichtung 163, welche diese Luft und die Stäube mitnimmt (der Pfeil F3
zeigt ihre Bahn an).
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Die Entstaub'ungseinrichtung 240 besteht aus einer Trenneinrichtung
242, die im wesentlichen zylindrisch ist mit kreisförmigem
Querschnitt, und weist eine Eintrittsöffnung 243, die tangential derart mündet, daß den Granulaten eine Wirbelbewegung
mitgeteilt wird, und ein inneres Siebblech' 2.44 in Form eines Kegelstumpfes auf, der nur die sehr feinen Materialteilchen
durchlassen soll. Das Siebblech 244 teilt die Trenneinrichtung in eine die Stäube sammelnde Umfangskammer
245 und eine Zentralkammer 246 auf, welche die Granulate zurückhält, wobei die Kammern mit einer ersten Ausgangsöffnung
245a für die Umfangskammer 245, die mit der Leitung 241
verbunden ist, und einer zweiten Ausgangsöffnung 246a für die
.ebenso Zentralkammer 246 versehen ist. Die Ents taubungseinrichtung weist /
so eine Schleuse 247 auf, die unten an der Trenneinrichtung 242 angeordnet ist, welche mit der Öffnung 246a in Verbindung
steht und innen mit Drehschaufeln 248 versehen ist, die durch einen (nicht dargestellten) Motor mit einer Geschwindigkeit
angetrieben werden, die von dem gewünschten Materialdurchsatz abhängt. Diese Schleuse spielt die Rolle einer vol-umetrischen
Pumpe, welche die entstaubten Granulate in dem Ansaugkreislauf bei unterdruck zum Staukreislauf bei Überdruck
leitet.
Die Ausstoßvorrichtung 260 weist einen Eingang 261 für die
durch die Schleuse 247 zugeführten Granulate, einen Eingang für die durch den Generator 210 gestaute Luft und eine Äusgangsöffnung
263 für die durch die Überdruckluft gestauten Granulate auf.
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Die Überleitungsvorrichtung 20Ö weist ferner Zuführeinrichtungen für sauberes Material und Zuführeinrichtungen sowie
Speichereinrichtungen für kontaminiertes Material auf, wobei diese Einrichtungen für die Beladung bzw. die Entladung
des kastenförmigen Behälters benutzt werden.
Die Zuführeinrichtungen für sauberes Material (Fig. 1 und 2) weisen ein Saugrohr 230 auf, welches aus einem ümfangsrohr
231, das mit einer Luftzuführöffnung 231a versehen ist und einem Innenrohr 232 konzentrisch zum Rohr 231 gebildet ist,
welches mit den Luftzuführöffnungen 232a versehen ist. Dieses Rohr 232 ist an seinem einen Ende 232b offen, an seinem anderen
Ende 232c ist es über ein Ansaugrohr 233 mit der Öffnung 243 der Entstaubungseinrichtung 240 verbunden. Die Zuführeinrichtung
für sauberes Material weist außerdem ein Beladerohr 264 auf, das ein Sichtfenster 265 hat und den Ausgang
263 der Ausstoßvorrichtung 260 mit der Düse 142 verbindet.
Die Zuführ- und Speichereinrichtungen für verunreinigtes Material,
die (in Fig. 4) mit 280 bezeichnet sind, weisen einen Speicherbehälter 281, der durch einen Spezialdeckel geschlossen
ist, ein Entladerohr 282, das mit einem Fenster 283 versehen ist und den Entleerungsanschluß 153 mit dem Behälter
verbindet, und eine Ansaugleitung 2 84 auf, die den Behälter 281 mit dem Eingang 243 der Entstaubungseinrichtung
240 verbindet.
Für die Entleerung des kastenförmigen Behälters gibt es keine
Stauung des Materials, der Ausgang 263 der Ausstoßvorrichtung 260 ist also an einen Schalldämpfer 265 angeschlossen.
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Die Beladung mit sauberem Material erfolgt auf folgende Weise
(Fig. 1): Während das Rohr 230 in der Masse M des sauberen Materials, welches in einem Behälter R enthalten ist, vesenkt
wird und der Motor 220 ebenso wie die Ansaugeinrichtung 163 und die Drehschleuse 1.47 in Betrieb gesetzt sind, wird dieses Materialangesaugt,
kommt durch das Rohr 233 in der Entstaubungseinrichtung
240 an, welche die Trennung einerseits der feinen Stäube, welche in die Kammer 245 gehen und in dem Filter 250
zurückgehalten werden, und andererseits der Granulate sicher, die in der Zentralkammer 246 bleiben, sie fallen in die
Schleuse 247 und werden durch die Schaufeln 248 in der Ausstoßvorrichtung 260 mitgenommen, wo sie in dem Beladungsrohr 264 und in der Düse 142 gestaut werden.(die Pfeile Fg
zeigen die Bahnen der Luft und der Granulate, die sie befördert). Die Düse 142 schleudert das Material in die Kammer 140
bis zu ihrer gegenüberliegenden Wand 143b, in deren Nähe die
Granulate mit einer Geschwindigkeit praktisch gleich Null
ankommen. Das Material sammelt sich dann am Boden der Kammer T40 auf der perforierten Wand 141 bzw. dem Boden an, die bzw.
den sie durchqueren, bis sie das Bett, das am weitesten von der Düse entfernt ist, füllen. Es bildet sich also eine Materialfront,
die in Richtung auf die Düse zu in dem Maße vorrückt,
wie sich die Betten füllen. Schließlich ist die Gesamtheit der Betten gefüllt, und auch die Entleerungskammer 150
ist gefüllt.
Dank der perforierten Wand 141 fallen die Granulate vertikal
in die Betten, ohne daß sie gegen ihre Wände geschleudert v/erden,
also ohne das Risiko des Ze'rbrechens, so daß sie den besten Verdichtungsbedingungen unterworfen sind.
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Das Entleeren des kontaminierten Materials erfolgt in folgender (in Fig. 4 gezeigter) Weise: Der Motor 220 läuft an, der
Speicherbehälter 281 wird auf Unterdruck gebracht, das Material wird im unteren Teil der Kammer 150 angesaugt und durch
die Luft fluidisiert, welche durch die Öffnung 154 tritt, und
strömt durch das Rohr 282 in diesen Behälter, in welchem sie sich ansammelt, ohne daß sie in das Rohr 284 geht (die Pfeile
F, zeigen die Bahn der Luft und der Teilchen, die sie befördert, an) .
Der Vibrator 155 wird in Betrieb genommen, um die Entleerung des Materials zu erleichtern, Es sei bemerkt, daß während der
Entleerung die Trenneinrichtung bzw. der Separator 242 und der Filter 250 in Benutzung sind, während die Schleuse 2 47
und die Ausstoßvorrichtung 260 nicht benutzt sind.
Während aller dieser Belade- oder Entladetätigkeiten kann man leicht das Abfließen des Materials infolge der Sichtfenster
265 und 283 kontrollieren.
In dem in den Fig. 1 bis 4 dargestellten Ausführungsbeispiel wird vorausgesetzt, daß die Tiefe der Beladekammer 140, d.h.
der Abstand zwischen den Wänden 143a und 143b, die maximale Reichweite der Düse 142 nicht überschreitet. Für eine Aktivkohle
mit einer Dichte von 0,5 und für eine Geschwindigkeit zwischen 20 bis 25 m/Sek., die für den pneumatischen Kohletransport
notwendig ist, beträgt die maximale Reichweite etwa 2,80 m. Für Kammern und folglich für kastenförmige Behälter
größerer Tiefe sieht man mehrere Düsen vor, die abwechselnd oder gleichzeitig arbeiten können.
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Fig. 5 zeigt den Fall einer Anlage, die zwei übereinander
angeordnete Düsen 142a und. 142b aufweist,, welche die Beschikkung
von Kästen bis zu einer Tiefe von 5,20 m erlauben.
Im Falle von Kästen großer Tiefe (z.B„ bis zu 2„80 m) kann
man zur Vermeidung, daß es wegen der Neigung des Trichters zu übermäßigen Behinderungen für die Entleerungskammer 150 kommt, diesen Trichter mehrteilig aufbauen.
Die Fig. 6 und 7 zeigen den Fall eines kastenförmigen Behälters, der zwei Trichter 151a und 151b mit ihren Rändern 152a,
152b aufweist, wobei jeder Trichter mit einem Vibrator 155a?
155b versehen ist und mit einem Entleerungsanschluß 153a„ 153b verbunden ist. Die Entleerung der zwei Trichter kann alternativ
oder gleichzeitig erfolgen.
Aus den vorstehenden Ausführungen wird klar, daß die erfindungsgemäße
Anlage die Erneuerung oder Aufbereitung des Filtriermaterials unter den besten Sicherheitsbedingungen sicherstellt,
da die mit dieser Erneuerung bzw. Aufbereitung betrauten Personen vor jeglichem direkten oder indirekten Kontakt
mit dem verunreinigten Material geschützt sind. Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen wird jede Korngrößenveränderung des
Materials verhindert, dank der Wurfbedingungen, es wird jede Heterogenität der Verteilung dank der Füllung der Betten durch
Schwerkraft verhindert, und es wird jedes Verstopfen des Materials in dem Beschickungsrohr dank der Drehschleuse verhindert.
Diese Anlage verringert außerdem den Zeitverlust auf ein Minimum, und zwar wegen der Einfachheit der Handhabungen, und
stellt schließlich die besten Homogen!tats- und Verteilungsbedingungen des Materials in den Filtrierbetten sicher»
030013/0703
Claims (1)
- Dr. Hans-Heinrich Willradi tDr. Dieter Weber DipL-Phys. Klaus SeiifertPATENTANWÄLTE2-33577J£> -"6200 WIESBADEN 1
Postfach 61453.9 „1979Gustav-Freytag-Straße 25
® (06121)37 2720
Telegrammadresse: WHLPATENT Teles; 4-1S6247Sf/WhSofiltra-Poelman, Societe Industrielle de Filtration, 71, bd. National, F-92250 La Garenne ColombesAnlage zum Filtern eines verunreinigten Fließmittels unter Verwendung eines granulierten, pneumatisch wieder erneuerbaren MaterialsPriorität: Französische Patentanmeldung Nr. 78 25.837 vom 8. September 1978P atentansprücheSerie 2369{1j Anlage zum Filtrieren eines verunreinigten, pneumatisch wieder erneuerbaren Granulates zum Adsorbieren oder Absorbieren der Verunreinigungen, mit mindestens einem Filtrierbehäl-03001ORIGINAL INSPECTED- 2 '-■■■■"■"■2B35773ter, der innen mit mindestens einem Filtrierbett ausgestattet ist, das im wesentlichen vertikal mit dem Granulat gefüllt und von dem Fließmittelstrom durchströmt wird, mit einer Beladekammer und einer Entladekammer, die oben bzw. unten an dem Filtrierbehälter angeordnet sind und beide mit dem Filtrierbett und einer pneumatischen Überleitungsvorrichtung zum Beladen und Entladen des Bettes durch die Kammern hindurch verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Beladekammer (140) mit einem perforierten, horizontalen Boden (141) ausgestattet und zum Durchlassen des Granulates ■ vorgesehen ist sowie mindestens eine Einspritzdüse (142) mit im wesentlichen horizontaler Achse aufweist, die durch eine (143a) der Endwände hindurchgeht und durch die Überleitungsvorrichtung (200) gespeist wird, und daß die Düse (142) und die Vorrichtung (200) derart ausgestaltet sind, daß das Granulat so weit vorgeschleudert wird, bis es das gegenüberliegende Ende (143b) der Beladekammer (140) erreicht, so daß es sich auf dem Boden (141) ansammelt, bis es durch die Schwerkraft hindurchgeht und das Filtrierbett (112) auffüllt.2. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Filtrierbehälter (100) mit mehreren parallelepiped!sehen Betten (112) versehen ist, die parallel zu ein und derselben Vertikalebene angeordnet sind, und daß die Achse der Düse (142) senkrecht zu dieser Ebene verläuft und im wesentlichen in der vertikalen Symmetrieebene angeordnet ist, die beiden Betten (112) gemeinsam ist.3. Anlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Beladekammer (140) mindestens zwei übereinander angeordnete Düsen (142a, 142b) aufweist (Fig. 5>.030013/07034. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Entladekammer (150) an ihrem Boden mit einem'Bunker bzw. Trichter (151) versehen ist, der mindestens die Form eines Flächenwinkels hat, dessen Rand (152) zur Horizontalen in Richtung eines an der Basis der Kammer (150) angeordneten Entleerungsanschlusses (153) geneigt ist.5. Anlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Entleerungsanschluß (153) nach oben umgebogen bzw. nach oben gekrümmt ist und eine Lufteintrittsöffnung (154) aufweist,6. Anlage nach einem der Anspruches 2 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Rand (152) des Trichters (151) in der die Düsenachse (142) aufweisenden Vertikalebene angeordnet ist«7. Anlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Trichter (151) mit einem Vibrator (115) versehen ist,8. Anlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Entleerungskammer (150) mindestens zwei Trichter (152a, 152b) aufweist, die hintereinander angeordnet sind und mindestens zwei Entleerungsanschlüsse (153a, 153b) aufweisen, deren jeder einem Trichter zugeordnet ist (Fig. 6 und 7) .9. Anlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Filtrierkammer (100) innen unten Ablaufrinnen (160) für die Staubentleerung aufweist, die mit einem Entleerungsammler (161) verbunden sind und beiderseits der Betten (112) sowie parallel zum Rand (152) des Trichters (151) angeordnet sind,10. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die pneumatische Überleitungsvorrichtung (2Q0) eine Ansaugeinrichtung (240) für das Granulat aufweist, die mit der Beladekammer (140)03.0013/07012335773oder Entladekammer (150) verbunden ist, und Staueinrichtungen (260) für das Material aufweist, die mit der Beladekammer
(140) verbunden sind.11. Anlage nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Ansaugeinrichtungen eine Zentrifugalentstaubungsvorrichtung
(240) aufweisen, die mit einer ersten Ausgangsöffnung (245a) für die mit Staub beladene Luft und mit einer zweiten Ausgangsöffnung (246a) für das Granulat und mit Vakuumgeneratoren (210) versehen ist, die mittels eines Staubfilters (250) mit dem ersten Ausgang (245a) verbunden sind.12. Anlage nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die tiber-Ieitungsvorrichtung (200) mit einem Ansaugrohr (230) für das zu beschickende Material versehen ist, das zwei konzentrische Rohre (231, 232) aufweist, die in gegenseitiger Verbindung
stehen, nämlich das eine, das Umfangsrohr (231), für die Zufuhr von durch die Vakuumgeneratoren (210) angesaugte atmosphärische Luft, und das andere, das Innenrohr (232) , für den Durchgang des durch die ebenso angesaugte Luft mitgenommenen Materials, wobei das letztgenannte Innenrohr (232) mit der Entstaubungsvorrichtung (240) verbunden ist.13. Anlage nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Entstaubungsvorrichtung (240) innen mit einem Siebblech (244)in Form eines Kegelstumpfes versehen ist, wobei das Siebblech(244) die Entstaubungsvorrichtung (240) in eine ümfangskammer(245) zur Staubsammlung,"die mit einer ersten Ausgangsöffnung (245a) versehen ist, und eine Zentralkammer (246) für das Zurückhalten des Granulates, die mit der zweiten Austrittsöffnung (246a) ausgestattet ist, aufteilt.030013/070914. Anlage nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Staueinrichtung eine Ausstoßvorrichtung (260) aufweist, die mit Granulat von der Zentralkammer (246) her durch eine Drehschleuse (247) und mit durch die Vakuumgeneratoren (210) pulsierter Luft beschickt wird und daß die Ausstoßvorrichtung (260) mit Hilfe eines Beschickungsrohres (264) mit der Einspritzdüse (142) verbunden ist.15. Anlage nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnetr daß der Vakuumgenerator (210) aus einem Oberdruckgebläse besteht t dessen Eingang mit dem Staubfilter (250) verbunden ist und dessen Ausgang die Staueinrichtung (260) mit pulsierter Luft versorgt.16. Anlage nach den Ansprüchen 4 und 1O4, dadurch gekennzeichnet, daß die überleitungseinrichtung (200) mit Saugeinrichtungen für das zu entleerende Granulat versehen ist und ein Entleerungsrohr (282), das mit dem Entleerungsansehluß (153) verbunden ist, einen geschlossenen Speicherbehälter (281) für das durch die Entleerungsleitung zugeführte,, verunreinigte Material und eine Ansaugsleitung (284) aufweist, welche den Speicherbehälter (281) mit der Entstaubungsvorrichtung (240) verbindet (Fig. 4).17. Anlage nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugeinrichtung und die Staueinrichtung auf einem rollenden Träger (201) befestigt sind, derart, daß sie eine bewegliche Einheit sind.030013/0701
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