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DE3309497A1 - Gasfilter - Google Patents

Gasfilter

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DE3309497A1
DE3309497A1 DE19833309497 DE3309497A DE3309497A1 DE 3309497 A1 DE3309497 A1 DE 3309497A1 DE 19833309497 DE19833309497 DE 19833309497 DE 3309497 A DE3309497 A DE 3309497A DE 3309497 A1 DE3309497 A1 DE 3309497A1
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Germany
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gas
chambers
walls
pairs
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DE19833309497
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DE3309497C2 (de
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Jörg Florian Dipl.-Ing. 7142 Marbach Mühlemeier
Karl-Heinz Dipl.-Ing. 7141 Erdmannhausen Mühlemeier
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MUEHLEMEIER KARL HEINZ DIPL IN
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MUEHLEMEIER KARL HEINZ DIPL IN
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Publication date
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    • B01D2259/00Type of treatment
    • B01D2259/40Further details for adsorption processes and devices
    • B01D2259/40083Regeneration of adsorbents in processes other than pressure or temperature swing adsorption
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B01D2259/455Gas separation or purification devices adapted for specific applications for transportable use

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Description

  • Gasfilter
  • Für das Abscheiden von Gas- oder Dampfbeimengungen aus einem großen Gasstrom gibt es großtechnische Gasabscheideanlagen, bei denen die Gas- oder Dampfbeimengungen mittels großflächiger und großvolumiger Gasfilter aus dem Hauptgasstrom herausgefiltert werden und anschließend durch Auswaschen der Filter wieder zurückgewonnen werden. Die Filter werden nach dem Waschvorgang wieder eingesetzt. Diese großtechnischen Gasabscheideanlagen arbeiten zuverlässig und ab einem bestimmten Mengenstrom auch wirtschaftlich.
  • Für kleinere Mengenströme, beispielsweise für das Abscheiden von Schadgasen oder -dämpfen, aus der Umgebungsluft eines Arbeitsplatzes sind diese großtechnischen Anlagen meist viel zu unwirtschaftlich. Dafür werden kleinere Gasfilter mit Aktivkohleeinsatzes verwendet, bei denen das Filtermaterial, nämlich die Aktivkohle, zusammen mit dem darin abgeschiedenen Schadgas als Ganzes beseitigt wird und jeweils durch neues Filtermaterial ersetzt wird.
  • Diese kleintechnischen Gasfilter gibt es in zwei unterschiedlichen Ausführungsformen, nämlich als Patronenfilter und als Plattenfilter.
  • Bei den Patronenfiltern sind auf einer gemeinsamen Grundplatte mit Durchgangslöchern eine Gruppe von Aktivkohlepatronen in rechteckiger Flächenformation nebeneinander angeordnet. Die Filterpatronen sind hohlzylindrische Körper mit je einer gasdurc!#1:js9i<Jei0 .iuf ren und inneren Umfangswand. Die lichte Weite ZWiSCherl den beiden Umfangswänden beträgt ca. 20 mm. In diesen Ringraum sind ungebundene Aktivkohlekörner eingeschüttet und eingerüttelt. Die eine Stirnseite wird durch einen Deckel vollständig geschlossen. Bei der anderen Stirnseite ist durch einen Boden der kreisringförmige Zwischenraum ebenfalls abgeschlossen. In der Mitte enthält der Boden eine Austrittsöffnung und meist auch eine Einrichtung, die es ermöglicht, die Filterpatrone in der Grundplatte dicht einzusetzen, beispielsweise einzuschrauben. Auf der Unterseite der Grundplatte ist ein Gebläse angeordnet, das die Luft durch die Austrittsöffnungen im Boden einer jeden Filterpatrone absaugt. Auf der anderen Seite strömt die zu reinigende Luft jeweils über die äußere Umfangswand der Filterpatronen in den Ringraum mit der Aktivkohle ein und tritt an der inneren Umfangswand in den Innenraum über. In der Aktivkohleschicht der Patronen sollte die Strömungsgeschwindigkeit den Wert von 0,5 mis nicht überschreiten, um eine Abscheidung der Schadgase zu erreichen.
  • Bei den Filterpatronen läßt sich eine größere Schichtdicke der Aktivkohle als etwa 20 mm deswegen nicht verwirklichen, weil sonst das Oberflächenverhältnis zwischen der Einströmfläche und der Ausströmfläche sehr ungünstig würde und dabei die äußeren Schichten der Aktivkohle zu wenig und die inneren Schichten zu stark beaufschlagt und belastet würden. Letztlich begrenzt die am stärksten belastete Schicht die Aufnahmefähigkeit der gesamten Filterpatrone. Eine Verminderung dieses Nachteils durch eine Vergrößerung der Ringweite scheidet aus, weil sonst der umbaute Raum für die Filterpatronen unverhältnismäßig groß würde. Der Hohlraum im Inneren der Filterpatrone kann ja anderweitig nicht genutzt werden. Daher bleibt bei Patronenfiltern nur übrig, für einen größeren Gasdurchsatz oder für eine größere Abscheidemenge an Schadgasen, d. h. an Gasen die ein höheres Molekulargewicht als die Luftbestandteile haben, die Anzahl der Filterpatronen zu vergrößern. Das erfordert aber entsprechend umständliche und teure Gasführungsmaßnahmen. Die Aufnahmerahmen für die Filterpatronen mit der Grundplatte und weiteren Teilen sind sehr aufwendig und teuer. Das gleiche gilt für die sichere und dichte Befestigung der Filterpatronen an der Grundplatte.
  • Die Patronenfilter haben aber auch noch den weiteren Nachteil, dciß ihre Filterpatronen in der Regel nur beim Hersteller befüllt werden können. Die geringe Schichtdicke führt nämlich leicht dazu, daß die Aktivkohlekörner beim Einfüllen sich untereinander verkeilen und dadurch Raumbereiche entstehen, die nicht die erforderliche Schüttdichte haben. An diesen Stellen können Schadgasdurchbrüche auftreten, die je nach der Natur der Schadgase für die Menschen im Bereich der gefilterten Luft sehr unangenehm oder gar schädlich sein können. Das kann dazu führen, daß die geforderten MAK-Werte nicht mehr eingehalten werden können, oder daß zur Vermeidung dessen das Patronenfilter in der Weise überdimensioniert werden muß, daß ein zweites unabhängiges Filtersystem dahinter angeordnet. werden muß. Dieses zweite Filtersystem trägt aber zur eigentlichen Filterung wenig bei.
  • Das zur Vermeidung solcher Schadgasdurchbrüche notwendige dichte Einrütteln der Filtermasse kann nicht am Einsatzort der Filterpatronen sondern nur im Werk mit Hilfe einer entsprechend ausgebildeten Rüttelvorrichtung durchgeführt werden. Die aus stranggepreßten Kohlepreßlingen hergestellten Kohlekörner sind aufgrund ihres Herstellungsverfahrens verhältnismäßig grobkörnig. Im Filterringraum sollen sie sich gegenseitig verkeilen, um bei den aufgrund der Luftströmungen unvermeidlichen Erschütterungen des IEohlel)ettes sich nicht zu lockern. Gerade diese Verkeilung der lSolllekörncr führt aber dazu, daß dann, wenn an tiefer gelegenen Stellen cioch einmal eine Sctzbewegung der Filtermasse stattgefundcn hat, aus den darüber liegenden Schichten ein Nachrutschen oder Naciirie#;#'ln nicht möglich ist.
  • Diese Erscheinungen, nämlich die Bildung von Nestern mit gerierer Schüttdichte und entsprechend größerer Gefahr von Schadg durchbrüchen tritt besonders leicht beim Transport der Filteri)atronen auf. Eine solche Verschlechterung der ursprünglich guten Schüttung und eine entsprechende Verringerung der ursprünql lt'#0 ausreichenden Schüttdichte bleibt in der Regel unbenierkt und ist daher besonders gefährlich.
  • Da in einem Patronenfilter stets mehrere Filterpatronen, in der Regel 25 oder ein Mehrfaches davon, untergebracht sind, müssen alle Patronen einzeln dicht in den Durchgangslöchern der Grundplatte eingesetzt werden. Sie werden dabei entweder auf einer Dichtung aufgesetzt und festgeklemmt oder unter Zwischenfügen einer Dichtung eingeschraubt. Das erfordert ein sorgfältiges Arbeiten des Bedienungspersonals, weil schon eine Undichtigkeit bei nur einer Filterpatrone ein Durchströmen von Schadgasen und dieses entsprechend schädliche Auswirkungen haben kann.
  • Bei einem Plattenfilter werden einere größeren Anzahl von Filter platten in einen Aufnahmerahmen eingesetzt, in welchem sie, im Grundriß betrachtet, umschichtig V-förmig angeordnet sind. Dieser Aufnahmerahmen wird in ein Gehäuse mit Einström- und Ausströmöffnungen eingesetzt. Der Zustrom des zu reinigenden Gases erfolgt auf der einen Stirnseite des Aufnahmerahmens in die offenen, keiförmig sich verjüngenden Räume hinein. Nach dem Durchströmen der Filterplatten tritt das gereinigte Gas auf der anderen Stirnseite aus den ebenfalls keilförmig sich öffnenden Räumen wieder aus dem Aufnahmerahmen aus.
  • In diesen Filterplatten sind die stäbchenförmigen Kohlekörner, die wiederum aus stranggepreßten Kohlepreßlingen hergestellL ii.nd, mittels eines Bindemittels fest gebunden. Die Kohlekörner können sich in diesen Filterplatten nicht verschieben. Die einmal erreichte Schüttdichte bleibt also erhalten. Diese Filterplatten haben aber den großen Nachteil, daß sie handelsüblich nur 16 mm dick sind und aus technologischen Gründen praktisch nicht dicker hergestellt werden können. Dadurch ist ihre Abscheidefähigkeit begrenzt t weil diese eine gewisse Schichtdicke voraussetzt. Auaußerdem ist dadurch die Aufnahmefähigkeit der Filterplatten auf ein bestimmtes Maß begrenzt, bezogen auf einen gegebenen Bauraum des Filters. Aufgrund der V-förmigen Anordnung der Filterplatten im Aufnahmerahmen wird innerhalb eines bestimmten Bauraumes nur eine bestimmte, verhältnismäßig niedrige Filterkapazität erreicht, die nicht beliebig vergrößert werden kann. Eine Vergrößerung der Filterkapazität ist nur über eine Vergrößerung der Filtereinrichtung selbst mit entsprechend größerem Bauraum möglich.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gasfilter, insbesondere für kleintechnische Gasabscheideanlagen, zu schaffen, das bei vorgegebenem Bauraum eine höhere Filterleistung und eine größere Zuverlässigkeit der Abscheidung der Schadgase hat, als die herkömmlichen Filter, Diese Aufgabe wird durch ein Gasfilter mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst.
  • Durch die quaderförmige Ausbildung des Filtereinsatzes mit einer Durchströmung von der einen großen Stirnseite zur anderen großen Stirnseite wird eine gleichmäßige Durchströmung der gesamten Filtermasse erreicht, so daß in jeder Schichttiefe die gesamte Querschnittsfläche der Filtermasse gleichmäßig belastet ist und damit die bestmögliche Ausnutzung der Filtermasse erreicht wird. Die auf der Anströmseite liegende gasdurchlässige kammerwand dient dabei der Beruhigung des Gasstromes, indem sie die auf ihrer Außenseite etwa auftretenden turbulenten Strömungen von der Filterrasse fernhält und bereits in der obersten Schicht der Filtermasse eine beruhigte und daher besonders wirksame Durchströmung vorliegt. Aufgrund der großen Schichtdicke von weriigstej#s I>O #U mm ergibt sich eine sehr gründliche Filterwirkung, weil die zu reinigenden Gase eine verhältnismäßig große Verweildauer innerhalb der Filtermasse haben. Dadurch sind Schadgasdurchbrüche praktisch ausgeschlossen, so daß man auch bei sehr unangenehmen oder gefährlichen Schadgasen auf ein nachgeschaltetes Sicherheitsfilter verzichten kann, welches bei herkömmlichen Filtern die Kosten erhöht und außer einer höheren Sicherheit zur Filterwirkung des Hauptfilters nur wenig oder gar nichts beiträgt. Durch die große Schichtdicke von mindestens 50 mm wird außerdem eine hohe Aufnahmefähigkeit für die ausgefilterten Schadgase erreicht, die im Vergleich zu der gleichen Filtermasse bei einem Patronenfilter oder auch bei einem Plattenfilter ungefähr den 1,6...1,7-fachen Wert beträgt. Aufgrund der großen Schichtdicke ist ein Kammerfilter auch verhältnismäßig unempfindlich in Bezug auf den Einfüllvorgang der Filtermasse, weil diese nicht eingerüttelt werden muß, wenngleich eine zusätzliche Rüttelung die Wirksamkeit des Filters in der Anfangsphase, d. h. während der ersten Betriebsminuten, geringfügig verbessert. Aufgrund dieser Unempfindlichkeit der Filtermasse kann sie vom Betreiber selbst eingefüllt werden. Dadurch wird eine Neubefüllung des Kammerfilters wesentlich billiger als beim Patronenfilter, die bei diesem nur beim Hersteller erfolgen kann. Dadurch werden die Kosten einer Neubefüllung um etwa das 8... 10-fache geringer als beim Patronenfilter. Im Vergleich zum Plattenfilter beträgt die Verbilligung immer noch etwas das 4...5-fache.
  • Bei einer Ausgestaltung des Gasfilters nach Anspruch 2 wird durch die lotrechte Ausrichtung der Filterkammer nur eine verhältnismäßig geringe Grundrißfläche beansprucht. Bei der vom Betreiber durchzuführenden unverdichteten Schüttung der Filtermasse, die bis zum oberen Rand der Filterkammer erfolgt, kann außerdem bei einem zusätzlichen Rüttelvorgang oder durch unvermeidliche Erschütterungen während des Betriebes ein Setzen der Filtermasse hingenommen werden, ohne daß dann ein Teilbereich der gasdurchlässigen Filterwand freiliegen würde und es zu eihem unerwünschten Schadgasdurchbruch kommen könnte.
  • Bei einer Ausgestaltung des Gasfilters nach Anspruch 3 wird, bezogen auf eine bestimmte Füllmasse, eine sehr kompakte Bauweise des Filtereinsatzes erreicht, der auch verhältnismäßig einfach und billig hergestellt werden kann und beim Entleeren und Neubefüllen leicht bedient werden kann. Durch die durchgehenden Seitenwände und durch den gemeinsamen Deckel wird außerdem der Zwischenraum strömungstechnisch von dem Außenraum abgetrennt, so daß dafür besondere Maßnahmen nicht erforderlich sind. Bei der Weiterbildung des Gasfilters nach Anspruch 4 werden die international genormten Abmessungen für Aufnahmerahmen voll ausgenutzt und somit die größtmögliche Filterwirkung je Raumeinheit erreicht.
  • Bei einer Ausgestaltung des Gasfilters nach Anspruch 5 werden die w.ihrend des Betriebes unvermeidlich auftretenden Erschütterungen der Filterkammern zu einer weiteren Verdichtung der Filtermasse genutzt, wodurch in jedem Falle die Bildung von Hohlnestern vermieden wird. Außerdem kann dadurch um so eher auf ein Einrütteln der Filtermasse verzichtet werden, so daß der Betreiber sich eine gesonderte Rütteleinrichtung ersparen kann.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 einen zum Teil schematisierten Vertikalschnitt eines Gasfilters gemäß der Erfindung; tig 2 eine vergrößert dargestellte abgewandelte Aufhängung für den Filtereinsatz im Gasfilter nach Fig. 1.
  • Das Gaefilter 1 weist als Hauptbaugruppen ein Gehäuse 2, einen riltereinsatz 3 und ein Gebläse 4 auf.
  • Das Gehäuse 2 hat einen quadratischen Grundriß und hat näherungs-Weise die torm eines aufrecht stehenden Quaders. Es hat einen näherungsweise dachförmigen Deckel 5, der vom Unterteil oder Hauptteil 6 abgen#mmen werden kann und daran mittels üblicher Hakenschnappverschlüsse befestigt werden kann. An der höchsten Stelle des Deckels 5 eind eine oder zwei Einströmöffnungen 7 vorhanden, an die ein flohretutzen 8 anschließt. Im unteren Bereich des Hauptteils S des GehAu8es 2 sind an zwei einander gegenüberliegenden Seitenwänden Je eine Ausatrömöffnung 9 vorhanden. Diese münden frei in die Umgebung. Daran können jedoch ebenfalls Rohrstutzen anschlie#en, an die dann weitere Rohrleitungen angeschlossen werden können. Wenn die Ausströmöffnungen 9, wie dargestellt, frei münden, werden sie mittels je eines Schutzgitters 11 gegen unbefugtes Hineingreifen abgesichert. In diesem unteren Bereich des Gehäusehauptteils 6, in dem sich die Ausströmöffnungen 9 befinden, ist das Gebläse 4 angeordnet, das von einem Elektromotor angetrieben wird. Das Gebläse 4 ist mittels eines Einlauftrichters 12 am Rande einer groben Durchlaßöffnung eines Zwischenbodens 13 aufgehängt. Der Zwischerboden 13 dient zugleich als Luftleitblech, welches verhindert, daß die durch das Gehäuse hindurchströmende Luft am Gebläse 4 vorbeistreichen könnte.
  • Im Inneren des Gehäusehauptteils 6 ist wenig oberhalb des Zwischenbodens 13 eine umlaufende Tragleiste 14 fest angeordnet, die der Auflage und Halterung des Filtereinsatzes 3 dient. Oberhalb des Filtereinsatzes ist eine zweite umlaufende Tragleiste 15 vorhanden, die der Aufnahme und Halterung eines herkömmlichen Feinstaubfilters 16 dient. Diese Tragleiste 15 kann aber auch als ein vom Gehäuse abnehmbares Teil, nämlich als Tragrahmen, ausgebildet sein, der beispielsweise am oberen Rand des Gehäusehauptteils 6 eingehängt wird.
  • Am Boden 17 des Gehäusehauptteils 6 sind vier Laufrollen 18 angeordnet, von denen wenigstens zwei, besser alle vier, als Lenkrollen ausgebildet sind.
  • Der Filtereinsatz 3 ist als Kammerfilter ausgebildet. Er weist vier Filterkammern 21 ... 24 auf. Jede dieser Filterkammern hat einen quaderförmigen Mantel. Jede der Filterkammern 21 ... 24 weist zwei voneinander abgekehrte großflächige Stirnwände 25 und 26 auf, die lotrecht ausgerichtet sind und in Fig. 1 normal zur Zeichenebene verlaufen. Diese Stirnwände 25 und 26 einer jeden Filterkammer 21 ... 24 haben einen lichten Abstand von wenigstens 50 mm, vorzugsweise jedoch von 100 mm. Der Außenabstand zweier benachbarter Filterkammern beträgt ca. 50 mm. Die beiden Stirnwände 25 und 26 sind bei allen Filterkammern gasdurchlässig und beispielsweise als Lochblechwände ausgebildet. An den in Fig. 1 parallel zur Zeichenebene verlaufenden Seiten sind die vier Filterkammern 21 ... 24 mit je einer ihnen allen gemeinsamen durchgehenden Seitenwand 27 verschlossen, von denen bei der in Fig. 1 hinten gelegenen Seitenwand 27 nur die zwischen zwei Filterkammern verlaufenden Abschnitte sichtbar sind. Dabei ist zu berücksichtigen, daß in Fig. 1 in den Zwischenräumen zwischen zwei Filterkammern der obere bzw. untere Rand dieser Seitenwand 27 der besserer Übersichtlichkeit der Darstellung wegen nicht eingezeichnct wurde. An der in Fig. 1 normal zur Zeichenebene verlaufenden Seite, die am aufrecht stehenden Gasfilter unten liegt, sind i vier Filterkammern 21 ... 24 durch je einen Boden 28 verschlossen.
  • In der gleichen Ebene ist der Zwischenraum zwischen den beiden mittleren Filterkammern 22 und 23 durch einen Zwischenboden 19 verschlossen, der einstückig mit dem Boden 28 der beiden ben.ìcbbarten Filterkammern 22 und 23 ausgebildet ist. An der in Fig.
  • ebenfalls normal zur Zeichenebene ausgerichteten, am aufrecht stehenden Gasfilter oben gelegenen Seite, sind die Filterkammern 21 ... 24 offen. Dort werden die beiden Filterkarìmern 21 und 22 und die beiden Filterkammern 25 und 24 je paarweise durch einen gemeinsamen Deckel 31 bzw. 32 verschlossen, der zugleich den Zwischenraum zwischen ihnen nach oben verschließt. Die Deckel 31 und 32 sind auf ihrer Innenseite mit je einer eingeklebten Neoprendichtung versehen. Für den sicheren Halt der Deckel 31 und 32 sorgen je zwei Verschraubungen 33 bzw. 34, die von beiden Enden der Deckel durch je einen an der Seitenwand 27 angeschweißten Haltewinkel mit einem Gewindeloch und durch je eine Kopfschraube gebildet werden, die durch ein Durchgangsloch im Deckel hindurchgesteckt und in den Haltewinkel eingeschraubt ist.
  • Bei jeder der vier Filterkammern 21 ... 24 sind die Stirnwände 25 und 26 in ihrem an die Deckel 31 bzw. 32 angrenzenden obersten Bereich 35 auf etwa 10 °Ó der Gesamthöhe der Filterkammern gasundurchlässig ausgeführt.
  • Die vier Filterkammern 21 ... 24 sind mit Aktivkohle gefüllt, die lose eingeschüttet wird und allenfalls leicht eingerüttelt wird.
  • Diese Aktivkohle hat die Form von Kohlekörnern, die aus stranggepreßten Kohlepreßlingen hergestellt wird, indem diese in kurze Stücke geschnitten werden. Diese Filtermasse hat überall weitestgehend das gleiche Schüttgewicht. Soweit sie sich durch einen Einrüttelvorgang oder durch im Verlauf des Betriebes auftretende Erschütterungen etwas setzen sollte, wird die Obergrenze der Füllung immer noch auf der Höhe des gasundurchlässigen Bereiches 35 der im übrigen gasddrchlässigen Stirnwände 25 und 26 bleiben.
  • Beim Filtereinsatz 3 sind mit Ausnahme der zum größten Teil gasdurchlässigen Stirnwände 25 und 26 einer jeden Filterkalnmer 21 ... 24 die anderen Teile aus normalem Stahlblech hergestellt. Mit Ausnahme der Deckel 31 und 32 werden alle übrigen Teile des Filtereinsatzes 3 durch Schweißen, und zwar bevorzugt durch Punktschweißen, miteinander verbunden, so daß der Filtereinsatz 3 einen stabilen Kasten darstellt.
  • Die beiden Filterkammern 21 und 22 werden durch den gemeinsamen Deckel 31 und die Filterkammern 23 und 24 durch den gemeinsamen Deckel 32 strömungstechnisch dadurch paarweise zusammengefaßt, daß ein von der Einströmöffnung 7 herkommender Gasstrom nur auf den voneinander abgekehrten beiden äußeren Stirnwänden aus in die Filterkammern eintreten kann. Nach dem Durchströmen der Filtermasse tritt dieser Gasstrom an den beiden einander zugekehrten inneren Stirnwänden wieder aus und verläßt das Filterkammerpaar durch den zwischen ihnen gelegenen Zwischenraum und gelangt in den Vorraum vor dem Einlauftrichter 12 des Gebläses 4. Vom Cls 4 wird das gereinigte Gas durch die Ausströmöffnungen 9 aus dem Gehäuse 2 hinaus in die Umgebung geblasen. Falls eine gezielte Rückführung dieses austretenden Gasstromes erwünscht ist, wird eine entsprechende Gasleitung an den Ausströmöffnungen 9 angeschlossen.
  • Aus Fig. 2 ist eine abgewandelte Abstützung für den Filtereiniatz 3 ersici#t1ich. Dabei ist der Filtereinsatz 3 nicht unmittel-3i nur der Tragleiste 14 am Gehäusehauptteil 6 abgestützt. Auf der TragAe.iiLe 14 sind mehrere Federelemente 36 angeordnet, die gemeinsam einen in sich geschlossenen Tragrahmen 37 stützen. Erst auf diesem Tragrahmen 37 liegt der Auflagerand 38 des Filtereinsatzes 3 unter Zwischenfügung eines Weichdichtungsbandes 39 auf. Zwischen dem gegenüber dem Gehäusehauptteil 6 frei beweglichen Tragrahmens 37 und der am Gehäusehauptteil G befestigten Tragleiste 14 ist eine umlaufende elastische Wandabdiclitung vorhanden, die bevorzugt die Form eines gasundurchlässigen Moosgummistreifens hat. Die Federelemente 36 sind in Fig. 2 als Schraubendruckfedern dargestellt. Dafür kommen aber auch andere Arten von Federelementen, insbesondere Gummifedern oder Gummimetallfedern in Betracht, die eine bessere Schwingungsdämpfung und Geräuschdämpfung haben und die außerdem eine bessere Seitenführung für den Filtereinsatz 3 haben.
  • - Leerseite -

Claims (5)

  1. Gasfilter Ansprüche 1. .I Gasfilter mit einem Gehäuse, das eine Einströmöffnung und eine Ausströmöffnung aufweist, und mit einem Filtereinsatz mit Aktivkohle, der wenigstens an zwei durch die Aktivkohle voneinander getrennten Stellen gasdurchlässige Wände aufweist und im Bereich der Gasundurchlässigen Wände gegenüber dem Gehäuse gegen Gasdurchtritte abgedichtet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Filtereinsatz (3) wenigstens eine Filterkammer (21 ... 24) mit einem quaderförmigen Mantel aufweist, dessen voneinander abgekehrten Stirnwände (25, 26) gasdurchlässig sind und dessen Seitenwände (27, 28, 31, 32) gasundurchlässig sind, daß die durchströmten Stirnwände (25, 26) der Filterkammern (21 ... 24) einen lichten Abstand von zumindest annähernd 50 mm haben, und daß die Filtermasse aus einet ungebundenen Schüttung aus Kornkohle besteht.
  2. 2. Gasfilter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Filtereinsatz (3) die Filterkammer (21 ... 24) mit lotrechter Ausrichtung der durchströmten Stirnwände (25, 26) angeordnet ist, und daß diese Stirnwände in ihrem obersten Bereich (35) auf zumindest annähernd 10 % der Wandhöhe gasundurchlässig ausgeführt sind.
  3. 3. Gasfilter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Filtereinsatz (3) zwei Filterkammern (21, 22; 23, 24) aufweist; die mit je einer ihrer durchströmten Stirnwände (25, 26) in einem bestimmten Abstand einander gegenüberstehen, daß die beiden Filterkammern (21, 22; 23, 24) an zwei voneinander abgekehrten Seiten je eine gemeinsame durchgehende Seitenwand (27) haben, die zugleich den Zwischenraum zwischen den beiden Filterkammern (21, 22; 22, 23; 23,24) abschließt, und daß die beiden Filterkammern (21, 22; 23,24) an der oben gelegenen Seite offen sind und durch einen gemeinsamen Deckel (31, 32) abgedeckt sind, der gegenüber den durchströmten Stirnwänden (25, 26) und gegenüber den gemeinsamen Seitenwänden (27), vorzugsweise mittels eines Stülprandes und/oder mittels einer Dichtungazwischenlage, abgedichtet ist und vorzugsweise an den durchgehenden Seitenwänden (27) mittels Verschraubungen (33, 34) befestigt ist.
  4. 4. Gasfilter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Filtereinsatz (3) zwei Paar Filterkammern (21, 22; 23, 24) aufweist, die mit je einer ihrer durchströmten Stirnwand (25, 26) in einem bestimmten Abstand einander gegenüberstehen, daß die durchgehenden Seitenwände der beiden Filterkammerpaare als je eine, vorzugsweise einstückige, durchgehende Seitenwand (27) ausgebildet ist, die auch den Zwischenraum zwisdhen den beiden Filterkammerpaaren (21, 22; 23, 24) abschließt, und daß der Zwischenraum zwischen den beiden Filterkammerpaaren an der von den Deckeln (31, 32) der Filterkammerpaare abgekehrten Seite durch einen Zwischenboden (29) abgeschlossen ist, der vorzugsweise mit den in der gleichen Ebene gelegenen Seitenwänden oder Böden (28) der beiden einander benachbarten Filterkammern (22, 23) einstückig ausgebildet ist.
  5. 5. Gasfilter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, 5 durch gekennzeichnet, daß jede vorhandene Filterkammer (21 ... 24) einzeln oder zusammen mit anderen gruppenweise in dem Filtereinsatz oder, daß, bevorzugt, der gesamte Filtereinsatz (3) mittels Federelementen (36) elastisch nachgiebig am Gehäuse (6) abgestützt ist, und daß eine elastische Wandabdichtung, vorzugsweise in Form von gasundurchlässigen Moosgummistreifen (40), zwischen den relativ zueinahder bewegbaren Teilen (14, 37) vorhanden ist.
DE19833309497 1983-03-17 1983-03-17 Gasfilter Granted DE3309497A1 (de)

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DE19833309497 DE3309497A1 (de) 1983-03-17 1983-03-17 Gasfilter

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DE19833309497 Granted DE3309497A1 (de) 1983-03-17 1983-03-17 Gasfilter

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