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DE19952478B4 - Kommunikationsgerät mit Flüssigkristallanzeige - Google Patents

Kommunikationsgerät mit Flüssigkristallanzeige Download PDF

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DE19952478B4
DE19952478B4 DE1999152478 DE19952478A DE19952478B4 DE 19952478 B4 DE19952478 B4 DE 19952478B4 DE 1999152478 DE1999152478 DE 1999152478 DE 19952478 A DE19952478 A DE 19952478A DE 19952478 B4 DE19952478 B4 DE 19952478B4
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DE
Germany
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communication device
flap
housing
glass element
lcd glass
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DE1999152478
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Inventor
Rudolf Gruenwald
Klaus-Peter Baier
Holger Schmitz
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Tenovis GmbH and Co KG
Original Assignee
Tenovis GmbH and Co KG
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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04MTELEPHONIC COMMUNICATION
    • H04M1/00Substation equipment, e.g. for use by subscribers
    • H04M1/02Constructional features of telephone sets
    • H04M1/0295Mechanical mounting details of display modules

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Liquid Crystal (AREA)
  • Devices For Indicating Variable Information By Combining Individual Elements (AREA)

Abstract

Kommunikationsgerät mit:
einer an einem Gehäuse schwenkbar oder drehbar angebrachte Anzeigeklappe (2), die ein LCD-Glaselement (5) mit Kontaktanschlüssen (17) aufweist,
einer Steuereinrichtung und
einer Leiterplatine (10) zum Ansteuern des LCD-Glaselements (5), gekennzeichnet durch
eine Heat-Seal-Folie (3) bestehend aus zwei miteinander verschweißten Folien und dazwischen angeordneten Leitungen, die an einem Ende direkt ohne Zwischenschaltung von Anschlusselementen an die Kontaktanschlüsse (17) der Segmente des LCD-Glaselements (5) und an dem anderen Ende an die in dem Gehäuse (1) angeordnete Leiterplatine (10) elektrisch und mechanisch verbunden ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Kommunikationsgerät gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • Kommunikationsgeräte bzw. Kommunikationsendgeräte weisen oftmals Anzeigen zur Angabe z.B. der Rufnummer des Gesprächspartners, des Datums, der Zeit oder eingestellter oder einstellbarer Gerätefunktionen auf. Derartige Kommunikationsgeräte können insbesondere Fernsprechgeräte bzw. Fernsprechapparate sein. Die Flüssigkristallanzeige erfordert hierbei eine getrennte Ansteuerung der einzelnen Segmente, so dass mehrere parallele Datenleitungen zu den Kontaktanschlüssen des LCD-Glaselementes geführt werden müssen. Hierzu kann beispielsweise ein mehradriges Leitungsband direkt von der Steuereinrichtung des Kommunikationsgerätes zu dem Glaselement geführt werden. Derartige Datenverbindungen sind bisher bei feststehenden Anzeigen bekannt.
  • Zur Erhöhung des Bedienungskomforts ist es oftmals gewünscht, die Position der Anzeige der jeweiligen Sichtposition des Betrachters anzupassen. Hierzu sind insbesondere verschwenkbare Anzeigeklappen bekannt, in denen das LCD-Glaselement integriert ist. Die Anzeigeklappe wird hierbei in der Regel über ein am unteren Ende der Anzeigeklappe angebrachtes Dreh- bzw. Schwenkgelenk am Gehäuse des Gerätes gelagert.
  • Problematisch bei derartigen Kommunikationsgeräten mit verschwenkbarer Flüssigkristallanzeige ist jedoch in der Regel, zu dem LCD-Glaselement eine sichere Datenverbindung zu gewährleisten. Hierzu kann zum einen ein Bus-System zwischen der Steuereinrichtung des Kommunikationsgerätes und der verschwenkbaren Anzeigeklappe vorgesehen sein, so dass die Datenverbindung über relativ wenige Drähte gewährleistet werden kann. In diesem Fall ist jedoch die Verwendung einer Steuerplatte in der Anzeigeklappe notwendig, die mit dem Bus-System verbunden ist und die Ansteuerung der Kontaktanschlüsse des LCD-Glaselementes gewährleistet. Durch die Verwendung einer derartigen zwischengeschalteten Steuereinrichtung erhöhen sich jedoch die Herstellungskosten des Kommunikationsgerätes.
  • DE 198 18 159 A1 offenbart ein gattungsgemäßes Kommunikationsgerät. Dieses gattungsgemäße Kommunikationsgerät hat eine an einem Gehäuse schwenkbar oder drehbar angebrachte Anzeigeklappe, die ein LCD-Glaselement mit Kontaktanschlüssen aufweist, eine Steuereinrichtung und eine Leiterplatine zum Ansteuern des LCD-Glaselements. Dabei ist gemäß diesem Stand der Technik als Verbindungsleitungseinrichtung ein mehradriges Kabel vorgesehen, um Steuersignale von dem Gerät auf die Anzeigetafel zu übertragen. Um eine sichere Verbindung mittels einer geringen Anzahl von Leitungsdrähten zu schaffen, wird üblicherweise zwischen das LCD-Glaselement und die im Gerät befindliche Steuereinrichtung ein Bus-System unter Verwendung einer Steuerplatte in der Anzeigenklappe angeordnet.
  • Weitere Kommunikationsgeräte sind in DE 197 18 159 A1 , DE 43 45 114 A1 und DE 36 32 281 A1 offenbart.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein kompaktes Kommunikationsgerät mit einer schwenkbaren Anzeigenklappe zu schaffen, das insbesondere aus einer geringeren Anzahl von Bauteilen besteht.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Kommunikationsgerät mit der Merkmalskombination gemäß Patentanspruch 1 gelöst.
  • Die Erfindung ist gemäß den Unteransprüchen weitergebildet.
  • Dabei wird eine Heat-seal-Folie verwendet, die aus zwei miteinander verschweißten Folien besteht, zwischen denen die parallelen Leitungen für die einzelnen Anschlusskontakte des LCD-Glaselementes eingeschweißt sind. Die Heat-seal-Folie wird dabei insbesondere direkt mit der Prozessorplatine und einem Anschlussbereich des LCD-Glaselementes, insbesondere unter Verwendung eines Klebemittels, elektrisch und mechanisch verbunden, so dass eine relativ einfache Anbindung der Heat-seal-Folie möglich ist, durch die gleichzeitig eine sichere und belastbare Verbindung gewährleistet ist.
  • Die Anzeigeklappe kann an dem Gehäuse beispielsweise über eine Zapfen-/Laschen-Gelenkverbindung gelagert sein, bei der z.B. der Zapfen bzw. die mehreren, in einer Achse liegenden Zapfen gehäuseseitig und die Verbindungslasche oder Verbindungsbuchse an der Anzeigeklappe angeordnet ist. Hierbei kann ein Spalt zwischen der Anzeigeklappe und dem Gehäuse in allen Schwenkpositionen klein und konstant gehalten werden, indem das Gehäuse und die Anzeigeklappe im Gelenkbereich jeweils kreisbogenförmig ausgebildet sind, wobei der Mittelpunkt der kreisbogenförmigen Bereiche des Gehäuses und der Anzeigeklappe in der Lagerachse bzw. Drehachse liegt. Hierdurch kann das Eindringen von Schmutz sowie Gegenständen wie Büroklammern, Zetteln etc. in den Gelenkbereich zwischen Gehäuse und Anzeigeklappe verhindert werden, was oftmals zur Beschädigung des Gerätes und einem Festsetzen der Gelenkverbindung führen kann.
  • Die Schwenkverbindung kann insbesondere einen Rastmechanismus aufweisen, der eine Verstellung der Anzeigeklappe in mehrere, vorzugsweise diskrete Position ermöglicht. Hierzu können an der Anzeigeklappe Rastnoppen, z.B. aus einem Kunststoff, vorgesehen sein, zwischen die eine Noppe bzw. ein Vorsprung des Gehäuses eingreift. Hierdurch wird eine konstante Verstellkraft zwischen den Rastpositionen ermöglicht.
  • Die Anzeigeklappe kann insbesondere aus zwei Bauteilen, einem oberen Klappenteil und einem unteren Klappenteil hergestellt werden, die z.B. über eine Schraubverbindung oder eine Rastverbindung miteinander verbunden sind. Am unteren Klappenteil können dabei auf einem kreisbogenförmigen Walzenausschnitt die Rastnoppen vorgesehen sein.
  • Das Klappenoberteil und das Klappenunterteil sind vorzugsweise aus einem Kunststoff hergestellt; das Gehäuse kann ebenfalls in bekannter Weise aus einem Kunststoff hergestellt sein.
  • Das LCD-Glaselement kann zwischen dem oberen Klappenteil und dem unteren Klappenteil eingelegt sein, wobei es durch das untere Klappenteil gegen eine LCD-Blende, die in das obere Klappenteil eingelegt ist, gedrückt wird. Hierfür kann vorteilhafterweise ein elastisches Anlageglied, z.B. aus einem Kunststoff verwendet werden, das in das untere Klappenteil eingelegt oder angeklebt ist. Durch dieses elastische Anlageglied wird somit das LCD-Glaselement gegen die LCD-Blende gedrückt und in dieser positioniert, ohne dass das LCD-Glaselement unlösbar in der Anzeigeklappe über Schrauben oder Klebverbindung angebracht werden muss. Das elastische Anlageglied dient dabei auch als Toleranzausgleich zur Ausgleichung von herstellungsbedingten Toleranzen der Bauteile.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 – eine Seitenansicht in Schnittdarstellung eines Ausschnittes aus einem Kommunikationsgerät mit aufgeklappter Anzeigeklappe;
  • 2 – die Darstellung aus 1 bei eingeklappter Anzeigeklappe;
  • 3 – eine perspektivische Ansicht eines derartigen Kommunikationsgerätes mit ausgefahrener Anzeigeklappe;
  • 4 – eine weitere perspektivische Ansicht des Kommunikationsgerätes mit eingefahrener Anzeigeklappe.
  • Gemäß 1, 2 ist bei einem Gehäuses 1 eines Kommunikationsgerätes eine Prozessorplatine 10 angebracht. Das Gehäuse weist Lagerzapfen 8 zur Aufnahme eines Schwenklagers auf.
  • Eine Anzeigeklappe 2 weist einen oberen Klappenteil 12 und einen unteren Klappenteil 4 auf, die über eine Schraubverbindung 18 miteinander verbunden sind. Der untere Klappanteil 4 ist im Wesentlichen walzenförmig bzw. in Form eines Walzenausschnittes ausgebildet, wobei auf der Oberfläche einer Außenschale 14 Rastnoppen 12 z.B in der gezeigten Tropfenform bzw. Kreisbogenform, oder einer anderen konvexen Form ausgebildet sind. Form, Größe und Abstand der Rastnoppen 12 sind derartig, dass ein Vorsprung 13 des Gehäuses 1 bzw. dessen äußeres Ende zwischen jeweils zwei Rastnoppen 12 eingreift und somit das untere Klappenteil sicher fixiert, so dass dieses in den jeweiligen Schwenkpositionen kein Spiel hat. Die Rastnoppen 12 können sich dabei gemäß 3 in der Breite über einen größeren Bereich bzw. einen mittleren Bereich des unteren Klappenteils 4 erstrecken; in diesem Fall kann sich der Vorsprung 13 ebenfalls über eine entsprechende Breite erstrecken.
  • In einen Ausschnitt des oberen Klappenteils 12 ist von dessen Innenseite her eine z.B. aus einem durchsichtigen Kunststoff oder Plexiglas bestehende LCD-Blende 6 eingelegt.
  • An der LCD-Blende 6 liegt ein LCD-Glaselement 5 an, so dass es von außen über die LCD-Blende betrachtet werden kann. An einem unteren Bereich 11 des LCD-Glaselementes 5 sind Kontaktanschlüsse 17 angeordnet, mit denen die Segmente bzw. Pixel des LCD-Glaselementes 5 in bekannter Weise angesteuert werden können. An diesem unteren Bereich 11 ist eine Heat-seal-Folie 3 angeklebt bzw. angeschweißt. Die Heat-seal-Folie 3 weist mehrere, parallel verlaufende Leitungen auf. Dies können z.B. bis zu 150 Leitungen sein, über die die einzelnen Segmente des LCD-Glaselementes angesteuert werden können. Die einzelnen Leitungen liegen dabei an den Anschlusskontakten 17 des LCD-Glaselementes 5 an.
  • Am anderen Ende ist die Heat-seal-Folie 3 in entsprechender Weise auf die Prozessorplatine 10 aufgeschweißt, so dass auch hier die Adern der Heat-seal-Folie mit entsprechenden Anschlusskontakten der Prozessorplatine verbunden sind. Gemäß den 1, 2 ist die Heat-seal-Folie 3 nicht straff gespannt, sondern weist in den einzelnen Schwenkpositionen einen freien bogenförmigen Verlauf auf, so dass auf die jeweiligen Anschlussverbindungen keine Kräfte bei Verschwenken der Anzeigeklappe ausgeübt werden.
  • In dem unteren Klappenteil 4 ist ein elastisches Anlageelement aus Schaumstoff eingelegt oder angeklebt, das gegen das LCD-Glaselement 5 drückt. Hierdurch kann eine Fixierung und Positionierung des LCD-Glaselementes 5 zwischen dem Anlageelement 7 und der LCD-Blende 6 erreicht werden, ohne dass, zum einen höhere punktuelle Kräfte am LCD-Glaselement 5 angreifen und zum anderen eine Befestigung mittels Klebemittel etc. dieses Glaselementes notwendig ist. Das elastische Anlageelement 7 dient dabei auch als Toleranzausgleich für die herstellungsbedingten Toleranzen der einzelnen Bauteile.
  • Die Verbindungslasche 9 kann vollständig im oberen Klappenteil 12 oder teilweise durch das obere Klappenteil 12 und das untere Klappenteil 4 gebildet werden.
  • Am unteren Ende des unteren Klappenteils 4 ist ein Anschlag 15 vorgesehen, der in einer Endposition der Schwenkbewegung der Anzeigeklappe 2 gegen den Vorsprung 13 drückt und den Vorsprung 13 zwischen zwei, insbesondere zwischen den beiden untersten Rastnoppen 12 fixiert.
  • Ein Spalt zwischen Gehäuse 1 und Anzeigeklappe ist gemäß 1, 2 in allen Schwenkpositionen konstant ausgebildet, da das Gehäuse 1 eine kreisbogenförmige Ausnehmung und die Anzeigeklappe 12 eine entsprechende kreisbogenförmige Ausbildung der Lagerlasche aufweist, in deren Mittelpunkt jeweils die Lagerachse bzw. Drehachse liegt.
  • Bei der Herstellung wird das Klappenoberteil von der Gehäuseoberseite seitlich auf die Lagerzapfen 8 geschoben. Von der Innenseite her wird die LCD-Blende 6 in das Klappenoberteil 12 eingelegt. Anschließend wird zwischen der Prozessorplatine 10 und dem LCD-Glaselement 5 die Heatseal-Folie 3 angeschweißt und das LCD-Glaselement 5 in die LCD-Blende 6 eingelegt. Das elastische Anlageglied 7 wird in das untere Klappenteil 4 eingelegt oder eingeklebt und in einer Schwenkbewegung mit dem Klappenoberteil verbunden. Anschließend kann die Schraubverbindung 18 über z.B. zwei Schrauben ausgebildet werden oder alternativ hierzu die Klappenteile miteinander verrastet werden.
  • Das Gehäuse und beide Klappenteile sind vorteilhafterweise aus einem Kunststoff hergestellt.

Claims (14)

  1. Kommunikationsgerät mit: einer an einem Gehäuse schwenkbar oder drehbar angebrachte Anzeigeklappe (2), die ein LCD-Glaselement (5) mit Kontaktanschlüssen (17) aufweist, einer Steuereinrichtung und einer Leiterplatine (10) zum Ansteuern des LCD-Glaselements (5), gekennzeichnet durch eine Heat-Seal-Folie (3) bestehend aus zwei miteinander verschweißten Folien und dazwischen angeordneten Leitungen, die an einem Ende direkt ohne Zwischenschaltung von Anschlusselementen an die Kontaktanschlüsse (17) der Segmente des LCD-Glaselements (5) und an dem anderen Ende an die in dem Gehäuse (1) angeordnete Leiterplatine (10) elektrisch und mechanisch verbunden ist.
  2. Kommunikationsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigeklappe (2) an dem Gehäuse über eine Zapfen-/Laschen-Gelenkverbindung (8, 9) gelagert ist.
  3. Kommunikationsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an der Anzeigeklappe (2) eine oder mehrere Lagerlaschen (8) und an dem Gehäuse (1) entsprechende Lagerzapfen (9) ausgebildet sind.
  4. Kommunikationsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigeklappe (2) in ihrem Gelenkbereich eine zumindest im wesentlichen kreisbogenförmige Form aufweist, wobei der Kreisbogenmittelpunkt in der Lagerachse liegt, und das Gehäuse (1) in seinem Gelenkbereich eine entsprechende, zumindest im wesentlichen kreisbogenförmige Ausnehmung aufweist.
  5. Kommunikationsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass an der Anzeigeklappe (2) Rastmittel (12) und an dem Gehäuse (1) eine Rasteinrichtung (13) zur Einrastung der Anzeigeklappe in mehreren Schwenkpositionen vorgesehen sind.
  6. Kommunikationsgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastmittel auf einer kreisbogenförmigen Walze (14) angeordnete Rastnoppen (12) aufweisen und die Rasteinrichtung des Gehäuses einen Vorsprung (13) aufweist, der zwischen die Rastnoppen (12) in den jeweiligen Schwenkpositionen lösbar eingreift.
  7. Kommunikationsgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass an einer unteren Position der Anzeigeklappe (2) ein Anschlag (15) vorgesehen ist, der in einer Endposition des Schwenkbereichs an dem Vorsprung (13) des Gehäuses anliegt.
  8. Kommunikationsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigeklappe ein oberes Klappenteil (12) und ein unteres Klappenteil (4) aufweist, die miteinander verbunden, vorzugsweise über eine Schraubverbindung (18) oder Rastverbindung miteinander verbunden sind.
  9. Kommunikationsgerät nach einem der Ansprüche 5 bis 7 und Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass an dem oberen Klappenteil (12) eine Gelenkverbindung und an dem unteren Klappenteil (4) die Rastmittel (12) vorgesehen sind.
  10. Kommunikationsgerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das LCD-Glaselement (5) in das obere Klappenteil (12) eingelegt ist, vorzugsweise in einer LCD-Blende (6) positioniert ist, und zwischen dem oberen Klappenteil (12) und dem unteren Klappenteil (4) festgehalten oder eingeklemmt ist.
  11. Kommunikationsgerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass in dem unteren Klappenteil (4) ein vorzugsweise aus Schaumstoff hergestelltes, elastisches Anlageglied (7) zur Anlage an dem LCD-Glaselement (5) vorgesehen ist.
  12. Kommunikationsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiterplatine eine Prozessorplatine (10) der Steuereinrichtung des Kommunikationsgeräts ist.
  13. Kommunikationsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Heat-Seal-Folie (3) an die Kontaktanschlüsse (17) der Segmente des LCD-Glaselements (5) und an die Leiterplatte (10) geschweißt oder geklebt ist.
  14. Kommunikationsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Heat-Seal-Folie (3) unter Verwendung eines Klebemittels angeschweißt ist.
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