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Die Erfindung bezieht sich auf ein
Kommunikationsgerät
gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1.
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Kommunikationsgeräte bzw. Kommunikationsendgeräte weisen
oftmals Anzeigen zur Angabe z.B. der Rufnummer des Gesprächspartners,
des Datums, der Zeit oder eingestellter oder einstellbarer Gerätefunktionen
auf. Derartige Kommunikationsgeräte
können
insbesondere Fernsprechgeräte
bzw. Fernsprechapparate sein. Die Flüssigkristallanzeige erfordert
hierbei eine getrennte Ansteuerung der einzelnen Segmente, so dass
mehrere parallele Datenleitungen zu den Kontaktanschlüssen des
LCD-Glaselementes geführt
werden müssen.
Hierzu kann beispielsweise ein mehradriges Leitungsband direkt von der
Steuereinrichtung des Kommunikationsgerätes zu dem Glaselement geführt werden.
Derartige Datenverbindungen sind bisher bei feststehenden Anzeigen
bekannt.
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Zur Erhöhung des Bedienungskomforts
ist es oftmals gewünscht,
die Position der Anzeige der jeweiligen Sichtposition des Betrachters
anzupassen. Hierzu sind insbesondere verschwenkbare Anzeigeklappen
bekannt, in denen das LCD-Glaselement integriert ist. Die Anzeigeklappe
wird hierbei in der Regel über
ein am unteren Ende der Anzeigeklappe angebrachtes Dreh- bzw. Schwenkgelenk
am Gehäuse
des Gerätes
gelagert.
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Problematisch bei derartigen Kommunikationsgeräten mit
verschwenkbarer Flüssigkristallanzeige
ist jedoch in der Regel, zu dem LCD-Glaselement eine sichere Datenverbindung
zu gewährleisten.
Hierzu kann zum einen ein Bus-System zwischen der Steuereinrichtung
des Kommunikationsgerätes
und der verschwenkbaren Anzeigeklappe vorgesehen sein, so dass die
Datenverbindung über
relativ wenige Drähte
gewährleistet
werden kann. In diesem Fall ist jedoch die Verwendung einer Steuerplatte
in der Anzeigeklappe notwendig, die mit dem Bus-System verbunden
ist und die Ansteuerung der Kontaktanschlüsse des LCD-Glaselementes gewährleistet.
Durch die Verwendung einer derartigen zwischengeschalteten Steuereinrichtung
erhöhen
sich jedoch die Herstellungskosten des Kommunikationsgerätes.
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DE 198 18 159 A1 offenbart ein gattungsgemäßes Kommunikationsgerät. Dieses
gattungsgemäße Kommunikationsgerät hat eine
an einem Gehäuse
schwenkbar oder drehbar angebrachte Anzeigeklappe, die ein LCD-Glaselement mit Kontaktanschlüssen aufweist,
eine Steuereinrichtung und eine Leiterplatine zum Ansteuern des
LCD-Glaselements. Dabei ist gemäß diesem
Stand der Technik als Verbindungsleitungseinrichtung ein mehradriges
Kabel vorgesehen, um Steuersignale von dem Gerät auf die Anzeigetafel zu übertragen.
Um eine sichere Verbindung mittels einer geringen Anzahl von Leitungsdrähten zu
schaffen, wird üblicherweise
zwischen das LCD-Glaselement und die im Gerät befindliche Steuereinrichtung
ein Bus-System unter
Verwendung einer Steuerplatte in der Anzeigenklappe angeordnet.
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Der vorliegenden Erfindung liegt
die Aufgabe zugrunde, ein kompaktes Kommunikationsgerät mit einer
schwenkbaren Anzeigenklappe zu schaffen, das insbesondere aus einer
geringeren Anzahl von Bauteilen besteht.
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Diese Aufgabe wird durch ein Kommunikationsgerät mit der
Merkmalskombination gemäß Patentanspruch
1 gelöst.
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Die Erfindung ist gemäß den Unteransprüchen weitergebildet.
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Dabei wird eine Heat-seal-Folie verwendet, die
aus zwei miteinander verschweißten
Folien besteht, zwischen denen die parallelen Leitungen für die einzelnen
Anschlusskontakte des LCD-Glaselementes eingeschweißt sind.
Die Heat-seal-Folie wird dabei insbesondere direkt mit der Prozessorplatine und
einem Anschlussbereich des LCD-Glaselementes,
insbesondere unter Verwendung eines Klebemittels, elektrisch und
mechanisch verbunden, so dass eine relativ einfache Anbindung der
Heat-seal-Folie möglich
ist, durch die gleichzeitig eine sichere und belastbare Verbindung
gewährleistet
ist.
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Die Anzeigeklappe kann an dem Gehäuse beispielsweise über eine
Zapfen-/Laschen-Gelenkverbindung gelagert sein, bei der z.B. der
Zapfen bzw. die mehreren, in einer Achse liegenden Zapfen gehäuseseitig
und die Verbindungslasche oder Verbindungsbuchse an der Anzeigeklappe
angeordnet ist. Hierbei kann ein Spalt zwischen der Anzeigeklappe
und dem Gehäuse
in allen Schwenkpositionen klein und konstant gehalten werden, indem
das Gehäuse
und die Anzeigeklappe im Gelenkbereich jeweils kreisbogenförmig ausgebildet
sind, wobei der Mittelpunkt der kreisbogenförmigen Bereiche des Gehäuses und
der Anzeigeklappe in der Lagerachse bzw. Drehachse liegt. Hierdurch
kann das Eindringen von Schmutz sowie Gegenständen wie Büroklammern, Zetteln etc. in
den Gelenkbereich zwischen Gehäuse
und Anzeigeklappe verhindert werden, was oftmals zur Beschädigung des
Gerätes
und einem Festsetzen der Gelenkverbindung führen kann.
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Die Schwenkverbindung kann insbesondere einen
Rastmechanismus aufweisen, der eine Verstellung der Anzeigeklappe
in mehrere, vorzugsweise diskrete Position ermöglicht. Hierzu können an
der Anzeigeklappe Rastnoppen, z.B. aus einem Kunststoff, vorgesehen
sein, zwischen die eine Noppe bzw. ein Vorsprung des Gehäuses eingreift.
Hierdurch wird eine konstante Verstellkraft zwischen den Rastpositionen
ermöglicht.
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Die Anzeigeklappe kann insbesondere
aus zwei Bauteilen, einem oberen Klappenteil und einem unteren Klappenteil
hergestellt werden, die z.B. über eine
Schraubverbindung oder eine Rastverbindung miteinander verbunden
sind. Am unteren Klappenteil können
dabei auf einem kreisbogenförmigen
Walzenausschnitt die Rastnoppen vorgesehen sein.
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Das Klappenoberteil und das Klappenunterteil
sind vorzugsweise aus einem Kunststoff hergestellt; das Gehäuse kann
ebenfalls in bekannter Weise aus einem Kunststoff hergestellt sein.
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Das LCD-Glaselement kann zwischen
dem oberen Klappenteil und dem unteren Klappenteil eingelegt sein,
wobei es durch das untere Klappenteil gegen eine LCD-Blende, die
in das obere Klappenteil eingelegt ist, gedrückt wird. Hierfür kann vorteilhafterweise
ein elastisches Anlageglied, z.B. aus einem Kunststoff verwendet
werden, das in das untere Klappenteil eingelegt oder angeklebt ist.
Durch dieses elastische Anlageglied wird somit das LCD-Glaselement
gegen die LCD-Blende gedrückt
und in dieser positioniert, ohne dass das LCD-Glaselement unlösbar in
der Anzeigeklappe über
Schrauben oder Klebverbindung angebracht werden muss. Das elastische Anlageglied
dient dabei auch als Toleranzausgleich zur Ausgleichung von herstellungsbedingten
Toleranzen der Bauteile.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand
der beiliegenden Zeichnungen näher
erläutert.
Es zeigen:
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1 – eine Seitenansicht
in Schnittdarstellung eines Ausschnittes aus einem Kommunikationsgerät mit aufgeklappter
Anzeigeklappe;
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2 – die Darstellung
aus 1 bei eingeklappter
Anzeigeklappe;
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3 – eine perspektivische
Ansicht eines derartigen Kommunikationsgerätes mit ausgefahrener Anzeigeklappe;
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4 – eine weitere
perspektivische Ansicht des Kommunikationsgerätes mit eingefahrener Anzeigeklappe.
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Gemäß 1, 2 ist
bei einem Gehäuses 1 eines
Kommunikationsgerätes
eine Prozessorplatine 10 angebracht. Das Gehäuse weist
Lagerzapfen 8 zur Aufnahme eines Schwenklagers auf.
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Eine Anzeigeklappe 2 weist
einen oberen Klappenteil 12 und einen unteren Klappenteil 4 auf, die über eine
Schraubverbindung 18 miteinander verbunden sind. Der untere
Klappanteil 4 ist im Wesentlichen walzenförmig bzw.
in Form eines Walzenausschnittes ausgebildet, wobei auf der Oberfläche einer Außenschale 14 Rastnoppen 12 z.B
in der gezeigten Tropfenform bzw. Kreisbogenform, oder einer anderen
konvexen Form ausgebildet sind. Form, Größe und Abstand der Rastnoppen 12 sind
derartig, dass ein Vorsprung 13 des Gehäuses 1 bzw. dessen äußeres Ende
zwischen jeweils zwei Rastnoppen 12 eingreift und somit
das untere Klappenteil sicher fixiert, so dass dieses in den jeweiligen
Schwenkpositionen kein Spiel hat. Die Rastnoppen 12 können sich
dabei gemäß 3 in der Breite über einen größeren Bereich
bzw. einen mittleren Bereich des unteren Klappenteils 4 erstrecken;
in diesem Fall kann sich der Vorsprung 13 ebenfalls über eine
entsprechende Breite erstrecken.
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In einen Ausschnitt des oberen Klappenteils 12 ist
von dessen Innenseite her eine z.B. aus einem durchsichtigen Kunststoff
oder Plexiglas bestehende LCD-Blende 6 eingelegt.
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An der LCD-Blende 6 liegt
ein LCD-Glaselement 5 an, so dass es von außen über die
LCD-Blende betrachtet werden kann. An einem unteren Bereich 11 des
LCD-Glaselementes 5 sind Kontaktanschlüsse 17 angeordnet,
mit denen die Segmente bzw. Pixel des LCD-Glaselementes 5 in
bekannter Weise angesteuert werden können. An diesem unteren Bereich 11 ist
eine Heat-seal-Folie 3 angeklebt bzw. angeschweißt. Die
Heat-seal-Folie 3 weist mehrere, parallel verlaufende Leitungen
auf. Dies können z.B.
bis zu 150 Leitungen sein, über
die die einzelnen Segmente des LCD-Glaselementes angesteuert werden
können.
Die einzelnen Leitungen liegen dabei an den Anschlusskontakten 17 des
LCD-Glaselementes 5 an.
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Am anderen Ende ist die Heat-seal-Folie 3 in entsprechender
Weise auf die Prozessorplatine 10 aufgeschweißt, so dass
auch hier die Adern der Heat-seal-Folie mit entsprechenden Anschlusskontakten
der Prozessorplatine verbunden sind. Gemäß den 1, 2 ist
die Heat-seal-Folie 3 nicht straff gespannt, sondern weist
in den einzelnen Schwenkpositionen einen freien bogenförmigen Verlauf
auf, so dass auf die jeweiligen Anschlussverbindungen keine Kräfte bei
Verschwenken der Anzeigeklappe ausgeübt werden.
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In dem unteren Klappenteil 4 ist
ein elastisches Anlageelement aus Schaumstoff eingelegt oder angeklebt,
das gegen das LCD-Glaselement 5 drückt. Hierdurch kann eine Fixierung
und Positionierung des LCD-Glaselementes 5 zwischen dem
Anlageelement 7 und der LCD-Blende 6 erreicht
werden, ohne dass, zum einen höhere
punktuelle Kräfte
am LCD-Glaselement 5 angreifen und zum anderen eine Befestigung
mittels Klebemittel etc. dieses Glaselementes notwendig ist. Das
elastische Anlageelement 7 dient dabei auch als Toleranzausgleich
für die
herstellungsbedingten Toleranzen der einzelnen Bauteile.
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Die Verbindungslasche 9 kann
vollständig
im oberen Klappenteil 12 oder teilweise durch das obere Klappenteil 12 und
das untere Klappenteil 4 gebildet werden.
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Am unteren Ende des unteren Klappenteils 4 ist
ein Anschlag 15 vorgesehen, der in einer Endposition der
Schwenkbewegung der Anzeigeklappe 2 gegen den Vorsprung 13 drückt und
den Vorsprung 13 zwischen zwei, insbesondere zwischen den
beiden untersten Rastnoppen 12 fixiert.
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Ein Spalt zwischen Gehäuse 1 und
Anzeigeklappe ist gemäß 1, 2 in allen Schwenkpositionen konstant
ausgebildet, da das Gehäuse 1 eine kreisbogenförmige Ausnehmung
und die Anzeigeklappe 12 eine entsprechende kreisbogenförmige Ausbildung
der Lagerlasche aufweist, in deren Mittelpunkt jeweils die Lagerachse
bzw. Drehachse liegt.
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Bei der Herstellung wird das Klappenoberteil von
der Gehäuseoberseite
seitlich auf die Lagerzapfen 8 geschoben. Von der Innenseite
her wird die LCD-Blende 6 in das Klappenoberteil 12 eingelegt. Anschließend wird
zwischen der Prozessorplatine 10 und dem LCD-Glaselement 5 die
Heatseal-Folie 3 angeschweißt und das LCD-Glaselement 5 in
die LCD-Blende 6 eingelegt. Das elastische Anlageglied 7 wird
in das untere Klappenteil 4 eingelegt oder eingeklebt und
in einer Schwenkbewegung mit dem Klappenoberteil verbunden. Anschließend kann
die Schraubverbindung 18 über z.B. zwei Schrauben ausgebildet
werden oder alternativ hierzu die Klappenteile miteinander verrastet
werden.
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Das Gehäuse und beide Klappenteile
sind vorteilhafterweise aus einem Kunststoff hergestellt.