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DE102006029271B4 - Flachkabelklemme - Google Patents

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Abstract

Flachkabelklemme (10) zum Fixieren eines flachen Kabels (60), die umfasst: einen Hauptklemmkörper (11), eine Abdeckung (12, 13), die mit dem Hauptklemmkörper (11) verbunden werden kann, ein Scharnier (14, 15) mit zwei Seitenrandflächen (26, 27) das einstückig mit dem Hauptklemmkörper (11) und der Abdeckung (12, 13) ausgebildet ist, um den Hauptklemmkörper (11) mit der Abdeckung (12, 13) zu verbinden, und eine Vielzahl von Scharnier-Schutzvorsprüngen (36, 43), die auf dem Hauptklemmkörper (11) und/oder der Abdeckung (12, 13) ausgebildet sind, sodass das Scharnier (14, 15) zwischen den Scharnier-Schutzvorsprüngen (36, 43) angeordnet ist, und eine Biegerichtung des Scharniers (14, 15) begrenzen, wenn die Abdeckung (12, 13) mit dem Hauptklemmkörper (11) verbunden wird, um das flache Kabel (60) zwischen der Abdeckung (12, 13) und dem Hauptklemmkörper (11) festzuklemmen, wobei die Scharnier-Schutzvorsprünge (36, 43) in Nachbarschaft zu den Seitenrandflächen (26, 27) und gegenüber den beiden Seitenrandflächen (26, 27) des Scharniers (14, 15) angeordnet sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Flachkabelklemme, die zum Fixieren eines flexiblen Flachkabels wie etwa eines FFC (Flexible Flat Cable) oder eines Bandkabels an einem Montagekörper wie etwa einem Fahrzeugpaneel verwendet wird.
  • Als herkömmliche Flachkabelklemme ist eine Vorrichtung bekannt, bei der ein flaches Kabel durch zwei Hauptklemmteile geklemmt wird und das flache Kabel an einer Leiterplatte fixiert wird (siehe z. B. JP H06-275966 A ).
  • Diese Flachkabelklemme ist mit zwei Hauptklemmteilen versehen, wobei ein sich öffnender Teil und ein konvexer Teil gebildet werden. Dabei ist die Flachkabelklemme derart konfiguriert, dass das flache Kabel und die Leiterplatte zwischen entsprechenden Flächen der zwei Hauptklemmteile dort geklemmt werden, wo die sich öffnenden Teile und die konvexen Teile angeordnet sind, wobei das flache Kabel an der Leiterplatte fixiert wird, indem ein Befestigungsglied durch ein Befestigungsloch geführt wird.
  • Bei dieser Flachkabelklemme ist ein Glied zum Klemmen der flachen Kabels wie etwa der Hauptklemmkörper als ein separater Körper ausgebildet, sodass nicht nur das Klemmen unter Verwendung der Hauptklemmkörper mühsam ist, sondern auch die für die Handhabung der Komponente erforderlichen Mannstunden erhöht werden. Es ist deshalb wünschenswert, dass die zwei Hauptklemmkörper und ein dünnwandiges Scharnier einstückig aus Kunstharz ausgebildet werden, um eine Flachkabelklemme vorzusehen, bei der die zwei Hauptklemmkörper durch das dünnwandige Scharnier miteinander verbunden werden.
  • Wenn jedoch das dünnwandige Scharnier freiliegend an den Hauptklemmkörpern angebracht ist, besteht die Möglichkeit, dass das dünnwandige Scharnier einen externen Körper wie etwa eine externe elektrische Komponente kontaktiert und während der Verwendung der Flachkabelklemme beschädigt wird. Außerdem kann das dünnwandige Scharnier einfach verdreht werden, wobei die Biegerichtung nicht konstant ist, sodass eine komplizierte Klemmarbeit unter Verwendung der Hauptklemmkörper nicht vereinfacht wird, auch wenn die Flachkabelklemme mit dem dünnwandigen Scharnier versehen ist. Es besteht also ein Bedarf für eine Verbesserung.
  • Die Entgegenhaltung DE 101 29 833 A1 offenbart einen Klemmaufbau zum Halten eines Clips auf einem Flachkabel. Die Klemme umfasst ein Basisteil und ein Abdeckteil und ein Scharnier ist einstückig zwischen beiden Teilen ausgebildet.
  • Die Entgegenhaltung DE 31 26 488 A1 zeigt eine Rohrschelle, die dazu bestimmt ist, ein Rohr in einem festen Untergrund, wie z. B. einer Betonwand zu verankern. Weiterhin besteht die Aufgabe dieser Entgegenhaltung darin, zusätzliche Verriegelungsmittel an einem Scharnier so zu gestalten, dass ein ausreichender Verriegelungseffekt sichergestellt ist, um somit auch bei defektem Scharnier die Rohrschelle zusammen zu halten.
  • Gemäß der 1 und 2 sind jeweils zwei Vorsprünge an einem oberen Schellbügel vorgesehen und an einem unteren Schellenbügel sind zwei Aussparungen vorgesehen. Bei geschlossener Schelle hintergreift somit jeweils ein Vorsprung einen Teil einer Aussparung.
  • Die Entgegenhaltung US 4 356 599 A offenbart eine einstöckige Kabelklemme, welche mit einer anderen Klemme stapelbar ist. Gemäß den 1 und 2 sind für die Stapelbarkeit rechteckige Vorsprünge vorgesehen, so dass eine andere Klemme auf einer unteren Klemme befestigt werden kann.
  • Die vorliegende Erfindung nimmt auf die oben beschriebene Situation Bezug, wobei es eine Aufgabe der Erfindung ist, eine Flachkabelklemme anzugeben, die nicht nur ein Brechen eines Scharniers verhindern kann, sondern auch die Biegerichtung des Scharniers begrenzen kann.
  • Die Aufgabe wird mit dem Gegenstand von Anspruch 1 gelöst.
  • Weil bei der Flachkabelklemme mit der oben beschriebenen Konfiguration die Scharnier-Schutzvorsprünge auf beiden Seiten des Scharniers angeordnet sind, kann verhindert werden, dass das Scharnier direkt in Kontakt mit einem externen Körper wie etwa einer externe elektrische Komponente kommt und bei der Nutzung der Flachkabelklemme beschädigt wird. Außerdem begrenzen bei der Flachkabelklemme mit der oben beschriebenen Konfiguration die Scharnier-Schutzvorsprünge die Biegerichtung des Scharniers, sodass sich das Scharnier nur in der Biegerichtung des Scharniers bewegen kann, die für eine relative Drehbetätigung (mit anderen Worten Schwenkbetätigung) des Hauptklemmkörpers und der Abdeckung für eine Verbindung des Hauptklemmkörpers mit der Abdeckung erforderlich ist. Bei der Flachkabelklemme mit der oben beschriebenen Konfiguration ist also die Verarbeitbarkeit in Bezug auf die Verbindung des Hauptklemmkörpers mit der Abdeckung, d. h. die Verarbeitbarkeit in Bezug auf das Festklemmen des flachen Kabels unter Verwendung des Hauptklemmkörpers und der Abdeckung verbessert.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung kann eine Flachkabelklemme vorgesehen werden, die nicht nur ein Brechen eines Scharniers verhindern, sondern auch die Biegerichtung des Scharniers begrenzen kann.
  • Die vorliegende Erfindung wurde vorstehend zusammenfassend beschrieben. Weitere Details der vorliegenden Erfindung werden durch die folgende Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen erläutert.
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform einer Flachkabelklemme gemäß der vorliegenden Erfindung, wobei der Hauptklemmkörper und die Abdeckungen auseinandergeklappt sind.
  • 2 ist eine perspektivische Ansicht, wobei ein flaches Kabel durch die Flachkabelklemme von 1 festgeklemmt ist.
  • 3(a) ist eine schematische Seitenansicht, wobei eine der zwei Abdeckungen der Flachkabelklemme von 2 mit einem Hauptklemmkörper verbunden ist, und 3(b) ist eine Draufsicht auf 3(a).
  • 4 ist eine perspektivische Ansicht auf ein Bezugsbeispiel einer Flachkabelklemme, wobei der Hauptklemmkörper und die Abdeckungen auseinandergeklappt sind.
  • 5 ist eine perspektivische Ansicht, wobei ein flaches Kabel durch das Bezugsbeispiel der Flachkabelklemme von 4 festgeklemmt ist.
  • 6(a) ist eine schematische Seitenansicht, wobei eine der zwei Abdeckungen des Bezugsbeispiels der Flachkabelklemme von 5 mit einem Hauptklemmkörper verbunden ist, und 6(b) ist eine Draufsicht auf 6(a).
  • Im Folgenden wird eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung im Detail mit Bezug auf die Zeichnungen erläutert.
  • Wie in 1 bis 3(b) gezeigt, ist eine Flachkabelklemme 10 gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung eine Flachkabelklemme zum Fixieren eines flachen Kabels 60 mit vier Elektrodrahtteilen 61 (siehe 2 bis 3(b)) entlang eines Montagekörpers wie etwa eines Kraftfahrzeugpaneels 80 (siehe 1).
  • Diese Flachkabelklemme 10 umfasst einen Hauptklemmkörper 11 mit einem Sperrteil 44, der in ein Fahrzeugpaneel 80 eingepasst und an demselben befestigt werden kann, eine erste und eine zweite Abdeckung 12, 13, die mit dem Hauptklemmkörper 11 verbunden werden können, ein erstes und ein zweites dünnwandiges und flexibles Scharnier 14, 15, die einstückig mit dem Hauptklemmkörper 11 und der ersten und der zweiten Abdeckung 12, 13 ausgebildet sind, um den Hauptklemmkörper 11 und die erste und die zweite Abdeckung 12, 13 derart miteinander zu verbinden, dass diese relativ zueinander frei geschwenkt werden können (siehe 1, 3(a) und 3(b)), sowie erste und zweite Schutzvorsprünge 36, 43, die auf der ersten und der zweiten Abdeckung 12, 13 ausgebildet sind.
  • Wie in 3(a) und 3(b) gezeigt, sind der erste und der zweite Schutzvorsprung 36, 43 in Nachbarschaft zu beiden Seitenrandflächen 26, 27 und jeweils gegenüber den beiden Seitenrandflächen 26, 27 des ersten und des zweiten dünnwandigen Scharniers 14, 15 jeweils über das erste und das zweite dünnwandige Scharnier 14, 15 angeordnet. Der erste und der zweite Scharnier-Schutzvorsprung 36, 43 können jedoch auch auf dem Hauptklemmkörper 11 und/oder der ersten und der zweiten Abdeckung 12, 13 ausgebildet sein (sie können also auch nur auf dem Hauptklemmkörper 11 ausgebildet sein).
  • Der erste und der zweite Scharnier-Schutzvorsprung 36, 43 begrenzen die Biegerichtungen des ersten und des zweiten dünnwandigen Scharniers 14, 15, wenn die erste und die zweite Abdeckung 12, 13 mit dem Hauptklemmkörper 11 verbunden werden, um das flache Kabel 60 zwischen den Abdeckungen und dem Hauptklemmkörper 11 festzuklemmen.
  • Im Folgenden werden Details der derart konfigurierten Flachkabelklemme 10 erläutert.
  • Der oben genannte Hauptklemmkörper 11, das erste und das zweite dünnwandige Scharnier 14, 15, die erste und die zweite Abdeckung 12, 13 und der erste und der zweite Scharnier-Schutzvorsprung 36, 43 werden einstückig aus Kunstharz ausgebildet, um die Flachkabelklemme 10 vorzusehen.
  • Der Hauptklemmkörper 11 wird T-förmig und relativ dünn ausgebildet und weist einen langen ersten Plattenteil 16 und einen kurzen zweiten Plattenteil 17 auf, der mit einem zentralen Teil des ersten Plattenteils 16 verbunden ist.
  • Der eine Endteil des ersten Plattenteils 16 wird mit einem annähernd C-förmigen Querschnitt ausgebildet und weist eine erste Fixierungsfläche 18 als untere Fläche auf, während der andere Endteil ebenfalls mit einem annähernd C-förmigen Querschnitt ausgebildet ist und eine zweite Fixierungsfläche 19 als untere Fläche aufweist. Die erste und die zweite Fixierungsfläche 18, 19 weisen jeweils Paare von Führungsplatten 20, 21, 22, 23 auf, die in einer vertikalen Richtung von beiden Endteilen vorstehen. Der Abstand zwischen den sich parallel zueinander erstreckenden Führungsplatten 20, 21 und der Abstand zwischen den sich parallel zueinander erstreckenden Führungsplatten 22, 23 ist jeweils etwas größer als die Breite des flachen Kabels 60. Ein Sperrvorsprung 24, der zum Sperren der ersten Abdeckung verwendet wird, ist auf einer Seitenfläche der Führungsplatte 20 auf der Seite des zweiten Plattenteils 17 ausgebildet und steht von derselben vor, und ein Sperrvorsprung 25, der zum Sperren der zweiten Abdeckung verwendet wird, ist auf einer Seitenfläche der Führungsplatte 22 auf der Seite des zweiten Plattenteils 17 ausgebildet und steht von derselben vor.
  • Vier Positionierungsvorsprünge 28, 28, 28, 28 sind auf der ersten Fixierungsfläche 18 ausgebildet und stehen von derselben vor. Diese Positionierungsvorsprünge 28, 28, 28, 28 sind derart angeordnet, dass sie mit schlitzförmigen Positionierungsvertiefungen (nicht in der Figur gezeigt) eines Brückenteils 62 ausgerichtet sind, der einstückig ausgebildet ist, um Elektrodrahtteile 61 des flachen Kabels 60 mit Intervallen zu koppeln.
  • Ein Positionierungsvorsprung 29 ist auf der zweiten Fixierungsfläche 19 ausgebildet und steht von derselben vor. Der Positionierungsvorsprung 29 ist derart angeordnet, das er mit einer schlitzförmigen Positionierungsvertiefung (nicht in der Figur gezeigt) eines Brückenteils 62 des flachen Kabels 60 ausgerichtet ist.
  • Die erste Abdeckung 12 weist eine rechteckige erste Druckfläche 30 als untere Fläche sowie ein Paar von Führungsplatten 31, 32 auf, die in einer vertikalen Richtung von beiden Endteilen vorstehen, und ist mit einem annähernd C-förmigen Querschnitt ausgebildet. Der Abstand zwischen den parallel zueinander vorstehenden Führungsplatten 31, 32 ist etwas größer als der Abstand der Führungsplatten 20, 21.
  • Zwei erste dünnwandige Scharniere 14 sind einstückig und parallel zueinander zwischen einer Seitenfläche eines Basisendteils (d. h. eines Stammteils) der Führungsplatte 32 und einer Seitenfläche eines Basisendteils (d. h. Stammteils) der Führungsplatte 21 ausgebildet. Weiterhin ist ein Verbindungsloch 33, das mit einem Sperrvorsprung 24 auf einer lateralen Fläche der Führungsplatte 20 verbunden ist, in der Führungsplatte 31 ausgebildet.
  • Vier Vorsprungshalteteile 34, 34, 34, 34 sind auf der ersten Drückfläche 30 ausgebildet und erstrecken sich durch dieselbe. Die vier Vorsprungshalteteile 34, 34, 34, 34 werden mit den Positionierungsvorsprünge 28, 28, 28, 28 auf der ersten Fixierungsfläche 18 verbunden, wenn die erste Abdeckung 12 auf den Hauptklemmteil 11 gelegt wird. Außerdem sind drei Elektrodraht-Haltevorsprünge 35 auf einem Endteil der ersten Drückfläche 30, die sich in einer orthogonalen Richtung zu dem Paar von Führungsplatten 31, 32 erstreckt, in Entsprechung zu der Anzahl von Brückenteilen 62 des flachen Kabels 60 ausgebildet.
  • Drei Scharnier-Schutzvorsprünge 36, 36, 36 sind auf einer lateralen Fläche der Führungsplatte 32 der ersten Abdeckung 12 wie in 3(a) und 3(b) gezeigt ausgebildet.
  • Die zweite Abdeckung 13 weist eine Konfiguration auf, die derjenigen der ersten Abdeckung 12 ähnlich ist, umfasst eine rechteckige zweite Drückfläche 37 als untere Fläche sowie ein Paar von Führungsplatten 38, 39, die in einer vertikalen Richtung von beiden Endteilen vorstehen, und ist mit einem annähernd C-förmigen Querschnitt ausgebildet. Der Abstand zwischen den sich parallel zueinander erstreckenden Führungsplatten 38, 39 ist etwas größer als der Abstand zwischen den Führungsplatten 22, 23.
  • Zwei zweite dünnwandige Scharniere 15 sind einstückig und parallel zueinander zwischen einer Seitenfläche eines Basisendteils (d. h. Stammteils) der Führungsplatte 39 und einer Seitenfläche eines Basisendteils (d. h. Stammteils) der Führungsplatte 23 ausgebildet. Weiterhin ist ein Verbindungsloch 40, das mit einem Sperrvorsprung 25 auf einer Seitenfläche der Führungsplatte 22 verbunden ist, auf der Führungsplatte 38 ausgebildet.
  • Ein Vorsprungshalteteil 41 ist auf der zweiten Druckfläche 37 ausgebildet und erstreckt sich durch dieselbe. Der Vorsprungshalteteil 41 wird mit den Positionierungsvorsprüngen 29 auf der zweiten Fixierungsfläche 19 verbunden, wenn die zweite Abdeckung 13 auf den Hauptklemmkörper 11 gelegt wird. Außerdem sind drei Elektrodraht-Klemmvorsprünge 42 auf einem Endteil der zweiten Druckfläche 27, die sich in einer orthogonalen Richtung zu dem Paar von Führungsplatten 38, 39 erstreckt, in Entsprechung zu der Anzahl von Brückenteilen 62 des flachen Kabels 60 ausgebildet.
  • Drei Scharnier-Schutzvorsprünge 43, 43, 43, 43 sind auf einer Seitenfläche der Führungsplatte 38 der zweiten Abdeckung 13 wie in 3(a) und 3(b) gezeigt ausgebildet.
  • Ein Sperrteil 44, der auf einer unteren Fläche des zweiten Plattenteils 17 der Hauptklemmkörpers 11 ausgebildet ist, ist mit einem Klemmloch (nicht in der Figur gezeigt) auf dem Fahrzeugpaneel 80 verbunden.
  • Das flache Kabel ist ein allgemein als FFC bezeichnetes Elektrokabel, bei dem vier Elektrodrahteile 61 durch den Brückenteil 62 miteinander verbunden wind. Es kann sich jedoch auch um ein Bandkabel usw. handeln. Wie oben beschrieben, ist eine schlitzförmige Positionierungsvertiefung (nicht in der Figur gezeigt) in dem Brückenteil 62 ausgebildet. Die Anzahl der Elektrodrahteile 61 wird in Übereinstimmung mit der Anzahl der zu verbindenden Schaltungen, usw. bestimmt.
  • Wie in 2 gezeigt, wird die Flachkabelklemme 10 auf den Klemmhauptkörper 11 gelegt, nachdem das flache Kabel 60 auf die erste und die zweite Fixierungsfläche 18, 19 des ersten Plattenteils 16 gelegt wurde, wobei dann die erste und die zweite Abdeckung 12, 13 mittels des ersten und des zweiten dünnwandigen Scharniers 14, 15 gedreht werden, um das flache Kabel 60 zwischen der ersten und zweiten Fixierungsfläche 18, 19 und der ersten und zweiten Druckfläche 30, 37 zu klemmen.
  • Dabei wird das Verbindungsloch 33 der ersten Abdeckung 12 mit dem Sperrvorsprung 24 der Führungsplatte 20 verbunden, wobei dann das Verbindungsloch 40 der zweiten Abdeckung 13 mit dem Sperrvorsprung 25 der Führungsplatte 22 verbunden wird. Außerdem erstrecken sich die Positionierungsvorsprünge 28, 29 durch die Positionierungsvertiefungen (nicht in der Figur gezeigt) des Brückenteils 62 des flachen Kabels 60 und werden danach in die Vorsprungshalteteile 34, 41 eingeführt, wodurch das flache Kabel 60 in der Längsrichtung und in der Breitenrichtung (der Richtung der Elektrodrahtteile 61) positioniert wird.
  • Weiterhin drücken dabei drei Elektrodraht-Haltevorsprünge 35 der ersten Abdeckung gegen den Brückenteil 62 des flachen Kabels 60 und halten das flache Kabel 60 auf der ersten Fixierungsfläche 18 des Hauptklemmkörpers 11, wobei dann sechs Elektrodraht-Halteteile 42 der zweiten Abdeckung 13 gegen den Brückenteil 62 des flachen Kabels 60 drücken und das flache Kabel 60 auf der zweiten Fixierungsfläche 19 des Hauptklemmkörpers 11 halten, wodurch das flache Kabel in der Flachkabelklemme 10 in der Dickenrichtung gehalten und an der Flachkabelklemme 10 fixiert wird.
  • Dann wird der Sperrteil 44 der Flachkabelklemme 10 in ein Klemmloch (nicht in der Figur gezeigt) des Fahrzeugpaneels 80 eingepasst und daran befestigt, wodurch das flache Kabel 60 an dem Fahrzeugpaneel 80 fixiert wird.
  • Bei dieser Flachkabelklemme 10 sind die ersten und zweiten Scharnier-Schutzvorsprünge 36, 43 jeweils auf beiden Seiten der ersten und zweiten dünnwandigen Scharniere 14, 15 angeordnet, sodass das Auftreten eines direkten Kontakts des ersten und dem zweiten Scharniers 14, 15 zu einer externen elektrischen Komponente und damit eine Beschädigung während der Verwendung der Flachkabelklemme 10 verhindert werden kann.
  • Außerdem begrenzen bei der Flachkabelklemme 10 die ersten und zweiten Schutzvorsprünge 36, 43 die Biegerichtungen der ersten und zweiten dünnwandigen Scharniere 14, 15 und sorgen damit dafür, dass sich das erste und das zweite dünnwandige Scharnier 14, 15 nur in den Biegerichtungen des ersten und des zweiten dünnwandigen Scharniers 14, 15 bewegen können, die für eine relative Drehbetätigung (mit anderen Worten eine Schwenkbetätigung) des Hauptklemmkörpers 11 und der ersten und der zweiten Abdeckung 12, 13 erforderlich sind, um den Hauptklemmkörper 11 und die erste und die zweite Abdeckung 12, 13 miteinander zu verbinden.
  • Deshalb ist bei der Flachkabelklemme 10 die Verarbeitbarkeit in Bezug auf die Verbindung des Hauptklemmkörpers 11 und der ersten und zweiten Abdeckungen 12, 13, d. h. die Verarbeitbarkeit in Bezug auf das Festklemmen des flachen Kabels 60 unter Verwendung des Hauptklemmkörpers 11 und der ersten und zweiten Abdeckungen 12, 13 verbessert.
  • Um die Vorteile der vorliegenden Erfindung weiter zu verdeutlichen, wird im Folgenden ein in 4 bis 6(b) gezeigte Bezugsbeispiel beschrieben.
  • Wie in 4 gezeigt, sind bei der Flachkabelklemme 100 zwei Abdeckungen 103, 103 durch zwei dünnwandige Scharniere 102, 102 mit einem Hauptklemmkörper 101 verbunden.
  • Wie in 5 gezeigt, wird bei der Flachkabelklemme 100 das flache Kabel 60 auf den Hauptklemmkörper 101 gelegt, wobei dann zwei Abdeckungen 103, 103 mit dem Hauptklemmkörper 101 verbunden werden.
  • Bei einer derartigen Flachkabelklemme 100 werden die dünnwandigen Scharniere 102, 102 jedoch wie in 6(a) und 6(b) zu erkennen freiliegend auf dem Hauptklemmkörper 101 platziert, sodass die Möglichkeit besteht, dass die dünnwandigen Scharniere 102, 102 bei der Verwendung der Flachkabelklemme 100 in Kontakt mit einem externen Körper wie etwa einer externen elektrischen Komponente kommen und beschädigt werden. Außerdem verdrehen sich die dünnwandigen Scharniere 102, 102 einfach, wobei die Biegerichtung nicht konstant ist, sodass die komplizierte Klemmarbeit unter Verwendung des Hauptklemmkörpers 101 in diesem Bezugsbeispiel trotz der dünnwandigen Scharniere 102, 102 nicht verbessert wird.
  • Im Gegensatz dazu kann die Flachkabelklemme 10 der vorliegenden Erfindung von 1 bis 3(b) nicht nur ein Brechen des ersten und zweiten dünnwandigen Scharniers 14, 15 verhindern, sondern auch die Biegerichtungen des ersten und zweiten dünnwandigen Scharniers 14, 15 wie oben beschrieben begrenzen.
  • Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die oben beschriebenen Ausführungsformen beschränkt, wobei Modifikationen, Verbesserungen usw. vorgenommen werden können. Außerdem können andere Materialien, Formen, Abmessungen, Anzahlen, Konfigurationen und Positionen der Komponenten verwendet werden, sofern die Zielsetzung der vorliegenden Erfindung erfüllt wird.
  • Zum Beispiel kann nur eine Abdeckung verwendet werden. Weiterhin können ein oder mehrere dünnwandige Scharniere für eine Abdeckung verwendet werden, wobei weiterhin wenigstens zwei Scharnier-Schutzvorsprünge pro dünnwandiges Scharnier verwendet werden.

Claims (2)

  1. Flachkabelklemme (10) zum Fixieren eines flachen Kabels (60), die umfasst: einen Hauptklemmkörper (11), eine Abdeckung (12, 13), die mit dem Hauptklemmkörper (11) verbunden werden kann, ein Scharnier (14, 15) mit zwei Seitenrandflächen (26, 27) das einstückig mit dem Hauptklemmkörper (11) und der Abdeckung (12, 13) ausgebildet ist, um den Hauptklemmkörper (11) mit der Abdeckung (12, 13) zu verbinden, und eine Vielzahl von Scharnier-Schutzvorsprüngen (36, 43), die auf dem Hauptklemmkörper (11) und/oder der Abdeckung (12, 13) ausgebildet sind, sodass das Scharnier (14, 15) zwischen den Scharnier-Schutzvorsprüngen (36, 43) angeordnet ist, und eine Biegerichtung des Scharniers (14, 15) begrenzen, wenn die Abdeckung (12, 13) mit dem Hauptklemmkörper (11) verbunden wird, um das flache Kabel (60) zwischen der Abdeckung (12, 13) und dem Hauptklemmkörper (11) festzuklemmen, wobei die Scharnier-Schutzvorsprünge (36, 43) in Nachbarschaft zu den Seitenrandflächen (26, 27) und gegenüber den beiden Seitenrandflächen (26, 27) des Scharniers (14, 15) angeordnet sind.
  2. Flachkabelklemme (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass: die Flachkabelklemme (10) das flache Kabel (60) an einem Montagekörper (80) fixiert, und der Hauptklemmkörper (11) einen Sperrteil (44) umfasst, der in den Montagekörper (80) eingepasst und an demselben befestigt werden kann.
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