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QUERVERWEIS AUF ZUGEHÖRIGE ANMELDUNG
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Die vorliegende Anmeldung basiert auf der am 19. Januar 2015 eingereichten
japanischen Patentanmeldung mit der Nr. 2015-7768 auf deren Offenbarung vollinhaltlich Bezug genommen wird.
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TECHNISCHES GEBIET
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Die vorliegende Offenbarung betrifft eine Fahrzeugbordeinheit zur Durchführung einer Fahrzeugkommunikation (Kommunikation zwischen Fahrzeugen) und ein Fahrzeugbordeinheitdiagnosesystem zur Diagnose der Fahrzeugbordeinheit.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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In letzter Zeit wird ein System vorgeschlagen, bei dem eine Fahrzeugbordeinheit, die an jedem einer Vielzahl von Fahrzeugen montiert ist (als Wirtsfahrzeuge bezeichnet), drahtlos mit den anderen Fahrzeugbordeinheiten kommuniziert, die in einem vorbestimmten Bereich von der Fahrzeugbordeinheit selbst vorhanden sind, ohne ein Weitverkehrskommunikationsnetzwerk zu nutzen. Diese Art der Kommunikation zwischen Fahrzeugbordeinheiten wird im Allgemeinen als Fahrzeugkommunikation bzw. Kommunikation zwischen Fahrzeugen bezeichnet.
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Es wird auch ein System vorgeschlagen, bei dem eine Fahrzeugbordeinheit zur Durchführung der Fahrzeugkommunikation eine vorbestimmte Information mit einem Dienstanbieterendgerät (wie beispielsweise einem Straßenrandinstrument) austauscht, um vorbestimmte Dienste bereitzustellen und dadurch die Verwendung von von dem Dienstanbieterendgerät bereitgestellten Diensten zu ermöglichen. Beispielsweise bewirkt ein vorgeschlagenes System, dass die Fahrzeugbordeinheit das Dienstanbieterendgerät mit Informationen über die Fahrzeugbordeinheit selbst wie beispielsweise aktuellen Positionsinformationen versorgt und dadurch die Verwendung von Diensten ermöglicht, die der aktuellen Position entsprechen.
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Patentdokument 1 offenbart eine Fahrzeugbordeinheit, die einen Parameter erfasst, der einen Kommunikationszustand während der Kommunikation mit anderen Fahrzeugbordeinheiten angibt, und einen vorbestimmten Kommunikationsfehler erfasst, indem der erfasste Parameter mit einem vorbestimmten Wert verglichen wird. Die Fahrzeugbordeinheit gemäß Patentdokument 1 diagnostiziert, ob die Fahrzeugbordeinheit normal operiert, basierend auf der Anzahl, wie oft der Kommunikationsfehler auftritt.
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LITERATUR DES STANDS DER TECHNIK
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PATENTLITERATUR
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- Patentdokument 1: JP 2012-004759 A
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ÜBERBLICK ÜBER DIE ERFINDUNG
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Die Fahrzeugbordeinheit kommuniziert mit dem Dienstanbieterendgerät, um einen Dienst zu nutzen. Um dies zu tun, muss Software zum Verwenden des Diensts normal ausgeführt werden.
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Jedoch kann zum Beispiel ein Defekt in einem internen System (nachfolgend als ein Steuersystem bezeichnet) auftreten, das die Operation der Fahrzeugbordeinheit steuert. Der Defekt kann die normale Ausführung der Software zum Verwenden des Diensts deaktivieren. Der Dienst ist nicht verfügbar, wenn die Software zum Verwenden des Diensts nicht normal ausgeführt wird. Es ist daher bevorzugt, rechtzeitig zu diagnostizieren, ob das Steuersystem für die Fahrzeugbordeinheit normal operiert.
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Das Steuersystem für die Fahrzeugbordeinheit ist wahrscheinlich einer Art von Defekt unterworfen, der die Festlegung eines Grenzwerts zum Erkennen des Defekts behindert.
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Zum Beispiel ist das Steuersystem wahrscheinlich einem Defekt unterworfen, wenn die CPU-Auslastung der Fahrzeugbordeinheit für eine vorbestimmte Zeit oder länger relativ hoch bleibt. Jedoch variiert die CPU-Auslastung der Fahrzeugbordeinheit mit dem Typ eines ausgeführten Programms oder der Anzahl von Fahrzeugbordeinheiten, die die Fahrzeugkommunikation durchführen. Das Ereignis der fortgesetzten hohen CPU-Auslastung der Fahrzeugbordeinheit kann auch dann beobachtet werden, wenn das Steuersystem normal operiert.
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Das heißt, nur weil die CPU-Auslastung für eine spezifizierte Zeit oder länger höher als oder gleich einem vorbestimmten Grenzwert bleibt, wird das Steuersystem nicht als abnormal operierend betrachtet. Das Steuersystem kann fehlerhaft als abnormal operierend bestimmt werden, obwohl das Steuersystem normal in einem Modus operiert, der einen bereits entworfenen (d.h. festen) Grenzwert verwendet, um zu bestimmen, ob das Steuersystem normal operiert. Mit anderen Worten ist es schwierig, zuvor einen geeigneten Grenzwert, der verwendet wird, um einen Defekt in dem Steuersystem zu erfassen, auf einen Indexwert festzulegen, der den Steuersystemzustand wie beispielsweise die CPU-Auslastung angibt.
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Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Offenbarung, eine Fahrzeugbordeinheit und ein Fahrzeugbordeinheitdiagnosesystem bereitzustellen, die bestimmen können, ob ein Fahrzeugbordeinheitsystem normal operiert.
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Um die Aufgabe zu lösen, wird gemäß einem ersten Beispiel der vorliegenden Offenbarung eine Fahrzeugbordeinheit, die an jedem einer Vielzahl von Wirtsfahrzeugen, die ein Subjektfahrzeug und mindestens ein nahegelegenes Fahrzeug in der Nähe des Subjektfahrzeugs beinhalten, montiert ist, wie folgt bereitgestellt. Die Fahrzeugbordeinheit, die in jedem Wirtsfahrzeug verwendet wird, beinhaltet: eine Drahtloskommunikationseinrichtung, die Informationen unter Verwendung der Fahrzeugkommunikation überträgt und empfängt; einen Systeminformationserlangungsabschnitt, der eine Information erlangt, die einen Zustand eines Steuersystems zum Steuern der Operation der Fahrzeugbordeinheit in jedem Wirtsfahrzeug angibt; und einen Indexdatenerzeugungsabschnitt, der ein Indexdatenelement erzeugt, das einen Indexwert beinhaltet, der einen Zustand des Steuersystems, basierend auf der Information, die durch den Systeminformationserlangungsabschnitt erlangt wird, angibt, wobei das erzeugte Indexdatenelement über die Drahtloskommunikationseinrichtung übertragen wird. Die Fahrzeugbordeinheit, die in dem Subjektfahrzeug verwendet wird, die als Subjektfahrzeugbordeinheit bezeichnet wird, beinhaltet einen Kommunikationsverarbeitungsabschnitt, einen Bestimmungskriteriumsspezifikationsabschnitt und einen Eigeneinheitdiagnosetestabschnitt. Der Kommunikationsverarbeitungsabschnitt, erlangt über die Drahtloskommunikationseinrichtung ein Indexdatenelement, das von mindestens einer nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit übertragen wird, die die Fahrzeugbordeinheit ist, die in dem mindestens einen nahegelegenen Fahrzeug verwendet wird. Der Bestimmungskriteriumsspezifikationsabschnitt spezifiziert nacheinander ein Eigeneinheitbestimmungskriterium, das ein Bestimmungskriterium zum Bestimmen ist, ob das Steuersystem in der Subjektfahrzeugbordeinheit normal operiert, basierend auf dem Indexdatenelement, das durch den Kommunikationsverarbeitungsabschnitt von der mindestens einen nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit erlangt wird. Der Eigeneinheitdiagnosetestabschnitt bestimmt, ob das Steuersystem in der Subjektfahrzeugbordeinheit normal operiert, durch Vergleichen des durch den Bestimmungskriteriumsspezifikationsabschnitt spezifizierten Eigeneinheitbestimmungskriteriums mit dem Indexdatenelement in der Subjektfahrzeugbordeinheit.
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Gemäß der vorstehend erwähnten Konfiguration verwendet der Bestimmungskriteriumsspezifikationsabschnitt ein Indexdatenelement, das von der Fahrzeugbordeinheit (nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit) des nahegelegenen Fahrzeugs empfangen wird, und spezifiziert nacheinander ein Bestimmungskriterium, um zu bestimmen, ob das Steuersystem für die Fahrzeugbordeinheit (Subjektfahrzeugbordeinheit) des Subjektfahrzeugs normal operiert. Der Eigeneinheitdiagnosetestabschnitt vergleicht das durch den Bestimmungskriteriumsspezifikationsabschnitt spezifizierte Bestimmungskriterium mit dem Indexdatenelement für die Subjektfahrzeugbordeinheit und bestimmt dadurch, ob das Steuersystem normal operiert.
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Mehrere nahegelegene Fahrzeugbordeinheiten liefern Indexdatenelemente als eine Quelle zum Erzeugen des Bestimmungskriteriums und existieren alle in einem relativ kleinen Bereich, in dem Fahrzeugkommunikation mit der Subjektfahrzeugbordeinheit möglich ist.
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Die nahegelegenen Fahrzeugbordeinheiten befinden sich alle in einem relativ kleinen Bereich um Subjektfahrzeugbordeinheit. Daher ist die Anzahl von Fahrzeugbordeinheiten, mit denen die Subjektfahrzeugbordeinheit eine Fahrzeugkommunikation durchführt, höchstwahrscheinlich ähnlich wie die Anzahl von Fahrzeugbordeinheiten, mit denen jede der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheiten Fahrzeugkommunikation ausführt. Die Subjektfahrzeugbordeinheit kann mit dem Dienstanbieterendgerät kommunizieren, um einen Dienst zu nutzen. In einem solchen Fall wird auch erwartet, dass die nahegelegene Fahrzeugbordeinheit mit dem Dienstanbieterendgerät kommuniziert, um einen Dienst zu verwenden.
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Das heißt, die Subjektfahrzeugbordeinheit und die nahegelegene Fahrzeugbordeinheit haben höchstwahrscheinlich die Software, die durch das Steuersystem ausgeführt wird, wie beispielsweise ein Anwendungsprogramm, um Dienste auszuführen, oder die Größe einer Last (die Anzahl der zu verarbeitenden Aufgaben) auf die Steuereinrichtung gemein. Die CPU-Auslastung oder die Speicherverwendung ist in den Fahrzeugbordeinheiten höchstwahrscheinlich ähnlich, wenn die Subjektfahrzeugbordeinheit und die nahegelegene Fahrzeugbordeinheit dieselbe Software ausführen oder die Ähnlichkeit in der Anzahl der zu bearbeitenden Aufgaben zeigen.
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Wenn die Subjektfahrzeugbordeinheit normal operiert, ist der Zustand des Steuersystems sehr wahrscheinlich ähnlich dem Zustand des Steuersystems für die nahegelegene Fahrzeugbordeinheit. Das Indexdatenelement für die Subjektfahrzeugbordeinheit soll daher ähnlich dem Indexdatenelement sein, das von der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit erlangt wird.
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Es ist relativ weniger wahrscheinlich, dass alle nahegelegenen Fahrzeugbordeinheiten zur gleichen Zeit abnormal operieren. Das Eigeneinheitbestimmungskriterium, das basierend auf den von den nahegelegenen Fahrzeugbordeinheiten erlangten Indexdatenelement(en) dynamisch spezifiziert wird, zeigt den Normalzustand des Steuersystems unter der momentanen Situation an.
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Es ist daher möglich, zu bestimmen, ob das Steuersystem für die Subjektfahrzeugbordeinheit normal operiert, indem das auf der Grundlage der von den nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit(en) erlangten Indexdatenelement(e) spezifizierten Eigeneinheitbestimmungskriterium mit dem Indexdatenelement für die Subjektfahrzeugbordeinheit verglichen wird.
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Um die vorstehende Aufgabe zu lösen wird gemäß einem zweiten Beispiel der vorliegenden Offenbarung eine Fahrzeugbordeinheit, die in jedem einer Vielzahl von Wirtsfahrzeugen verwendet wird, die ein Subjektfahrzeug und mindestens ein nahegelegenes Fahrzeug in der Nähe des Subjektfahrzeugs beinhalten, wie folgt bereitgestellt. Die Fahrzeugbordeinheit, die in jedem Wirtsfahrzeug verwendet wird, beinhaltet: eine Drahtloskommunikationseinrichtung, die Informationen unter Verwendung der Fahrzeugkommunikation überträgt und empfängt; einen Systeminformationserlangungsabschnitt, der eine Information erlangt, die einen Zustand eines Steuersystems, zum Steuern einer Operation der Fahrzeugbordeinheit in jedem Wirtsfahrzeug angibt; und einen Indexdatenerzeugungsabschnitt, der einen Indexdatenelement erzeugt, das einen Indexwert beinhaltet, der einen Zustand des Steuersystems angibt, basierend auf der Information, die durch den Systeminformationserlangungsabschnitt erlangt wird, wobei das erzeugte Indexdatenelement über die Drahtloskommunikationseinrichtung übertragen wird. Die Fahrzeugbordeinheit, die in dem Subjektfahrzeug verwendet wird, die als eine Subjektfahrzeugbordeinheit bezeichnet wird, beinhaltet einen Kommunikationsverarbeitungsabschnitt, einen Bestimmungskriteriumsspezifikationsabschnitt und einen Fremdeinheitdiagnosetestabschnitt. Der Kommunikationsverarbeitungsabschnitt erlangt über die Drahtloskommunikationseinrichtung ein Indexdatenelement, das von mindestens einer nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit übertragen wird, die die Fahrzeugbordeinheit ist, die in dem mindestens einen nahegelegenen Fahrzeug verwendet wird. Der Bestimmungskriteriumsspezifikationsabschnitt spezifiziert nacheinander ein Fremdeinheitbestimmungskriterium, das ein Bestimmungskriterium zum Bestimmen ist, ob das Steuersystem in einer zum Ziel gesetzten nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit, die ein vorbestimmtes Diagnoseziel unter der mindestens einen nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit darstellt, normal operiert, auf der Grundlage eines Indexdatenelementes, das durch den Kommunikationsverarbeitungsabschnitt von der mindestens einen nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit erlangt wird. Der Fremdeinheitdiagnosetestabschnitt bestimmt, ob das Steuersystem in der zum Ziel gesetzten nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit normal operiert, durch Vergleichen des durch den Bestimmungskriteriumsspezifikationsabschnitt spezifizierten Fremdeinheitbestimmungskriteriums mit dem Indexdatenelement, das durch den Kommunikationsverarbeitungsabschnitt von der zum Ziel gesetzten nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit erlangt wird.
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Gemäß der vorstehend erwähnten Konfiguration verwendet der Bestimmungskriteriumsspezifikationsabschnitt ein Indexdatenelement, das von der Fahrzeugbordeinheit (nahegelegene Fahrzeugbordeinheit) des nahegelegenen Fahrzeugs empfangen wird, um nacheinander ein Fremdeinheitbestimmungskriterium zu spezifizieren, das verwendet wird, um zu bestimmen, ob das Steuersystem für die Fahrzeugbordeinheit (zum Ziel gesetzte nahegelegene Fahrzeugbordeinheit) eines zum Ziel gesetzten nahegelegenen Fahrzeugs, das ein Diagnoseziel darstellt, normal operiert. Der Fremdeinheitdiagnosetestabschnitt verwendet das von dem Bestimmungskriteriumsspezifikationsabschnitt spezifizierte Fremdeinheitbestimmungskriterium, um zu bestimmen, ob das Steuersystem für die nahegelegene Fahrzeugbordeinheit, die ein Diagnoseziel darstellt, normal operiert.
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Gemäß dieser Konfiguration kann ein Verhalten ähnlich dem ersten Beispiel bestimmen, ob das Steuersystem für die nahegelegene Fahrzeugbordeinheit normal operiert.
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Weiterhin wird, um die obige Aufgabe zu lösen gemäß einem dritten Beispiel der vorliegenden Offenbarung ein Fahrzeugbordeinheitdiagnosesystem, als mehrere Fahrzeugbordeinheiten beinhaltend, die jeweils in mehreren Wirtsfahrzeugen vorgesehen sind, die ein Subjektfahrzeug und mindestens ein nahegelegenes Fahrzeug in der Nähe des Subjektfahrzeugs beinhalten, bereitgestellt, wobei die mehreren Fahrzeugbordeinheiten eine Fahrzeugkommunikation ausführen. Die Fahrzeugbordeinheit, die in jedem Wirtsfahrzeug verwendet wird, beinhaltet: eine Drahtloskommunikationseinrichtung, die Informationen unter Verwendung der Fahrzeugkommunikation überträgt und empfängt; einen Systeminformationserlangungsabschnitt, der eine Information erlangt, die einen Zustand eines Steuersystems zum Steuern einer Operation der Fahrzeugbordeinheit in jedem Wirtsfahrzeug angibt; und einen Indexdatenerzeugungsabschnitt, der einen Indexdatenelement erzeugt, das einen Indexwert beinhaltet, der einen Zustand des Steuersystems angibt, basierend auf der Information, die durch den Systeminformationserlangungsabschnitt erlangt wird, wobei das erzeugte Indexdatenelement über die Drahtloskommunikationseinrichtung übertragen wird. Eine Subjektfahrzeugbordeinheit, die die Fahrzeugbordeinheit ist, die in dem Subjektfahrzeug verwendet wird, beinhaltet einen Kommunikationsverarbeitungsabschnitt, einen Bestimmungskriteriumsspezifikationsabschnitt und einen Fremdeinheitdiagnosetestabschnitt. Der Kommunikationsverarbeitungsabschnitt erlangt über die Drahtloskommunikationseinrichtung ein Indexdatenelement, das von mindestens einer nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit übertragen wird, die die Fahrzeugbordeinheit ist, die in dem mindestens einen nahegelegenen Fahrzeug verwendet wird. Der Bestimmungskriteriumsspezifikationsabschnitt spezifiziert nacheinander ein Fremdeinheitbestimmungskriterium, das ein Bestimmungskriterium zum Bestimmen ist, ob das Steuersystem in einer zum Ziel gesetzten nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit, die ein vorbestimmtes Diagnoseziel unter der mindestens einen nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit darstellt, normal operiert, auf der Grundlage eines Indexdatenelementes, das durch Kommunikationsverarbeitungsabschnitt von der mindestens einen nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit erlangt wird. Der Fremdeinheitdiagnosetestabschnitt bestimmt, ob das Steuersystem in der zum Ziel gesetzten nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit normal operiert, durch Vergleichen des durch den Bestimmungskriteriumsspezifikationsabschnitt spezifizierten Fremdeinheitbestimmungskriteriums mit dem Indexdatenelement, das durch den Kommunikationsverarbeitungsabschnitt von der zum Ziel gesetzten nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit erlangt wird.
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Dieses Fahrzeugbordeinheitdiagnosesystem ist dadurch implementiert, dass es mehrere Fahrzeugbordeinheiten, die jeweils die oben genannte Konfiguration aufweisen, als zweites Beispiel der Fahrzeugbordeinheit beinhaltet. Ein Verhalten ähnlich dem zweiten Beispiel der vorstehend erwähnten Fahrzeugbordeinheit kann jeder der Fahrzeugbordeinheiten in dem Fahrzeugbordeinheitdiagnosesystem ermöglichen, zu bestimmen, ob das Steuersystem für die anderen Fahrzeugbordeinheiten normal operiert.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Die vorstehenden und weitere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Offenbarung werden aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung in Zusammenschau mit den Zeichnungen ersichtlicher. In den Zeichnungen:
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1 ist ein Blockschaltbild, das eine schematische Konfiguration eines Fahrzeugbordeinheitdiagnosesystems gemäß einer vorliegenden Ausführungsform darstellt;
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2 ist ein Blockschaltbild, das eine schematische Konfiguration einer Fahrzeugbordeinheit gemäß der Ausführungsform darstellt;
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3 ist ein Blockschaltbild, das eine schematische Konfiguration einer Steuereinrichtung darstellt;
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4 ist ein Diagramm, das eine schematische Konfiguration eines Indexdatenelements darstellt;
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5 ist ein Ablaufdiagramm, das eine Eigenendgerätdiagnoseverarbeitung darstellt, die die Steuereinrichtung ausführt;
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6 ist ein Ablaufdiagramm, das eine Eigenendgerätdiagnosekriteriumsspezifikationsverarbeitung darstellt;
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7 ist ein Ablaufdiagramm, das eine Fremdendgerätdiagnoseverarbeitung veranschaulicht, die die Steuereinrichtung ausführt; und
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8 ist ein Diagramm, das die Operation der Fremdendgerätdiagnoseverarbeitung veranschaulicht.
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AUSFÜHRUNGSFORMEN DER ERFINDUNG
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Eine Ausführungsform der vorliegenden Offenbarung wird unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben. 1 zeigt eine schematische Konfiguration eines Fahrzeugbordeinheitdiagnosesystems 100 gemäß der Offenbarung. Das Fahrzeugbordeinheitdiagnosesystem 100 umfasst eine Fahrzeugbordeinheit 1 und ein Zentrum 3. In jedem Fahrzeug wird eine Fahrzeugbordeinheit 1 verwendet. Das Zentrum 3 ist außerhalb von Fahrzeugen vorgesehen. Das Zentrum 3 verbindet sich mit einem Weitverkehrsnetzwerk 2 wie einem Telefonnetz und dem Internet. Die Fahrzeugbordeinheit 1 gemäß der Ausführungsform ist an einem Fahrzeug installiert (nämlich montiert). Als ein anderer Modus kann die Fahrzeugbordeinheit 1 in ein Fahrzeug getragen werden und kann beispielsweise von einem Benutzer an einem Halter befestigt oder von diesem gelöst werden. An Fahrzeugen, die durch die Buchstaben A und B in 1 angegeben sind, ist jeweils die Fahrzeugbordeinheit 1 montiert.
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Die an jedem Fahrzeug angebrachte Fahrzeugbordeinheit 1 verwendet Funkwellen, die einem vorbestimmten Frequenzband entsprechen, um eine drahtlose Kommunikation (sogenannte Fahrzeugkommunikation bzw. Kommunikation zwischen Fahrzeugen) mit anderen Fahrzeugbordeinheiten 1 durchzuführen, die in der Nähe des Eigenendgeräts vorhanden sind, ohne das Weitverkehrskommunikationsnetzwerk 2 zu verwenden. Die Fahrzeugkommunikation verwendet Funkwellen, die Frequenzbändern wie 700 MHz, 5,8 bis 5,9 GHz und 2,4 GHz entsprechen. Die Nähe des Eigenendgeräts bedeutet ein Bereich (eine Reichweite), in dem Fahrzeugkommunikation möglich ist. Bereiche, die für die Fahrzeugkommunikation oder die Fahrzeug-Straßenrand-Kommunikation geeignet sind, können entsprechend ausgelegt werden und sind oftmals auf mehrere zehn bis hundert Meter ausgelegt.
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Fahrzeug A wird auch als Subjektfahrzeug oder als erstes Fahrzeug bezeichnet. Mindestens eines oder mehrere Fahrzeuge, die in der Nähe des Fahrzeugs A vorhanden sind, werden auch als nahegelegene Fahrzeuge, andere Fahrzeuge bzw. Fremdfahrzeuge oder zweite Fahrzeuge bezeichnet. Die nachfolgende Beschreibung erläutert das Fahrzeugbordeinheitdiagnosesystem 100 und die Fahrzeugbordeinheit 1. An dem nahegelegenen Fahrzeug B in 1 ist die Fahrzeugbordeinheit 1 montiert, die die Fahrzeugkommunikation mit der Fahrzeugbordeinheit 1 ausführt, die an dem Subjektfahrzeug A montiert ist. Subjektfahrzeug oder nahegelegenes Fahrzeug kennzeichnen eine relative Beziehung. Angenommen das Fahrzeug B ist ein Subjektfahrzeug, wird Fahrzeug A dann als ein nahegelegenes Fahrzeug für Fahrzeug B angenommen. Ein Fahrzeug, an dem die Fahrzeugbordeinheit 1 montiert ist, wird auch als ein Wirtsfahrzeug bezeichnet. Dies gilt auch für Fahrzeuge A und B.
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Die Fahrzeugbordeinheit 1, die an dem Subjektfahrzeug A montiert ist, kann von der Fahrzeugbordeinheit 1, die an dem nahegelegenen Fahrzeug B montiert ist, unterschieden werden. Die an dem Subjektfahrzeug A montierte Fahrzeugbordeinheit 1 wird als Fahrzeugbordeinheit 1A und ebenso eine erste Fahrzeugbordeinheit 1A oder eine Subjektfahrzeugbordeinheit 1A bezeichnet. Die Fahrzeugbordeinheit 1, die an dem Subjektfahrzeug B montiert ist, wird als eine Fahrzeugbordeinheit 1B (nämlich eine nahegelegene Fahrzeugbordeinheit) und auch als eine zweite Fahrzeugbordeinheit 1B oder eine Fremdfahrzeugbordeinheit 1B bezeichnet. Daher existieren mindestens eine oder mehrere nahegelegene Fahrzeugbordeinheiten. Angenommen, die Subjektfahrzeugbordeinheit 1A wird als eine Fahrzeugbordeinheit selbst angenommen, dann wird die nahegelegene Fahrzeugbordeinheit 1B dann als eine andere Einheit bzw. Fremdeinheit bezeichnet. Angenommen, die nahegelegene Fahrzeugbordeinheit 1B wird als eine Fahrzeugbordeinheit selbst angenommen, dann wird die Subjektfahrzeugbordeinheit 1A dann als eine andere Einheit bzw. Fremdeinheit bezeichnet.
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Jede Fahrzeugbordeinheit 1 kann eine Funkwelle in einem zuvor zugeteilten Frequenzband verwenden, um die drahtlose Kommunikation (sogenannte Fahrzeug-Straßenrand-Kommunikation) mit einem Straßenrandinstrument durchzuführen, das auf oder entlang einer Straße vorgesehen ist, ohne das Weitverkehrskommunikationsnetzwerk 2 zu verwenden. Jede Fahrzeugbordeinheit 1 führt eine Fahrzeugkommunikation oder Fahrzeug-Straßenrand-Kommunikation in Übereinstimmung mit einem öffentlich bekannten Kommunikationsstandard durch, um die Fahrzeugkommunikation oder die Fahrzeug-Straßenrand-Kommunikation durchzuführen. Beispielsweise führt die Fahrzeugbordeinheit 1 die Fahrzeugkommunikation oder die Fahrzeug-Straßenrand-Kommunikation in Übereinstimmung mit dem Standard von IEEE1609.0 (Guide for Wireless Access in Vehicular Environment) durch. In der nachfolgenden Beschreibung bedeutet ein Kommunikationsendgerät die Fahrzeugbordeinheit 1 und das Straßenrandinstrument, die nicht unterschieden werden, falls zutreffend.
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Jedem der Kommunikationsendgeräte in dem Fahrzeugbordeinheitdiagnosesystem 100 ist ein Identifikationscode (bezeichnet als Endgerät-ID) zugeordnet, um jedes der Kommunikationsendgeräte zu identifizieren. Daten, die von jedem Kommunikationsendgerät übertragen werden, umfassen die Endgerät-ID eines Übertragungsendgeräts. Die Kommunikation, die die Daten empfängt, kann das Übertragungsendgerät auf der Grundlage der Endgerät-ID in den Daten spezifizieren.
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Die Fahrzeugbordeinheit 1 führt die Fahrzeug-Straßenrand-Kommunikation oder die Fahrzeugkommunikation mit einem Kommunikationsendgerät (das als Dienstanbieterendgerät bezeichnet wird) aus, das von einem Dienstanbieter verwaltet wird, der die Fahrzeugbordeinheit 1 mit vorbestimmten Diensten versorgt. Die Fahrzeugbordeinheit 1 führt dabei Verarbeitungen durch, um Dienste zu nutzen, die von dem Dienstanbieter bereitgestellt werden. Das Dienstanbieterendgerät kann als ein Straßenrandinstrument oder die an dem Fahrzeug montierte Fahrzeugbordeinheit 1 vorgesehen sein. Zum Beispiel bietet das Dienstanbieterendgerät Dienstleistungen wie die automatische Abwicklung bei einer Durchfahrt, die automatische Abwicklung der Parkgebühr auf einem kostenpflichtigen Parkplatz, die Unterstützung für das Passieren einer Kreuzung und die Bereitstellung von Informationen über Verkehrsstaus an.
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(Konfiguration der Fahrzeugbordeinheit 1)
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Die nachfolgende Beschreibung erläutert eine schematische Ausgestaltung der Fahrzeugbordeinheit 1 mit Bezug auf 2. Wie in 2 gezeigt ist, beinhaltet die Fahrzeugbordeinheit 1 eine Steuereinrichtung 11, eine Nahbereichskommunikationseinrichtung 12, eine Weitverkehrskommunikationseinrichtung 13 und einen GNSS-Empfänger 14. Die Steuereinrichtung 11 ist jeweils mit der Nahbereichskommunikationseinrichtung 12, der Weitverkehrskommunikationseinrichtung 13 und dem GNSS-Empfänger 14 verbunden, damit sie miteinander kommunizieren können.
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Die Nahbereichskommunikationseinrichtung 12 beinhaltet eine Antenne, die in der Lage ist, Funkwellen mit Frequenzen zu senden und zu empfangen, die in der Fahrzeugkommunikation oder der Fahrzeug-Straßenrand-Kommunikation verwendet werden. Die Nahbereichskommunikationseinrichtung 12 verwendet die Antenne, um drahtlos mit einem anderen Kommunikationsendgerät (der Fahrzeugbordeinheit 1 oder dem Straßenrandinstrument) zu kommunizieren, das in der Nähe des Eigenendgeräts vorhanden ist. Genauer gesagt demoduliert die Nahbereichskommunikationseinrichtung 12 ein von der Antenne empfangenes Signal und gibt das Signal an die Steuereinrichtung 11 aus. Die Nahbereichskommunikationseinrichtung 12 moduliert auch die Dateneingabe von der Steuereinrichtung 11, wandelt die Daten in eine Funkwelle um und überträgt die Funkwelle. Die Nahbereichskommunikationseinrichtung 12 wird auch als Drahtloskommunikationseinrichtung bezeichnet.
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Die Weitverkehrskommunikationseinrichtung 13 ist mit dem Weitverkehrskommunikationsnetzwerk 2 verbunden und kommuniziert mit dem Zentrum 3. Die Weitverkehrskommunikationseinrichtung 13 demoduliert ein über das Weitverkehrskommunikationsnetzwerk 2 empfangenes Signal und liefert das Signal an die Steuereinrichtung 11. Die Weitverkehrskommunikationseinrichtung 13 moduliert auch ein von der Steuereinrichtung 11 eingegebenes Basisbandsignal und überträgt das Signal an das Zentrum 3.
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Der GNSS-Empfänger 14 empfängt eine Funkwelle von einem Satelliten (der als GNSS-Satellit bezeichnet wird), der in GNSS (Global Navigation Satellite System) verwendet wird, und erlangt somit Informationen, die eine aktuelle Position des GNSS-Empfängers 14 angeben. Die aktuelle Position, die durch den GNSS-Empfänger erfasst wird 14 kann beispielsweise durch Breitengrad, Längengrad und Höhe dargestellt werden. Es kann angenommen werden, dass die Höhe eine Höhe ausgehend von einem vorbestimmten Referenzpegel (z.B. Meeresoberfläche) darstellt. Die Informationen werden nicht nur als unzählbar, sondern auch als zählbar verwendet.
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Die Steuereinrichtung 11 wird nacheinander (z. B. alle 100 Millisekunden) mit der vom GNSS-Empfänger 14 erfassten Positionsinformation versorgt. Der GNSS-Empfänger 14 gemäß der Ausführungsform ist ein optionales Element und kann weggelassen werden. Der GNSS-Empfänger 14 wird auch als Positionsinformationserlangungsinstrument bezeichnet.
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Die Steuereinrichtung 11 wird auch als elektronische Steuereinheit oder als Steuerschaltung bezeichnet. Gemäß der Ausführungsform ist die Steuereinrichtung 11 als ein gewöhnlicher Computer konfiguriert, der eine bekannte CPU 111, einen Arbeitsspeicher, einen Festspeicher 113, eine Eingabe-/Ausgabeschnittstelle (I/O) und eine Busleitung zum Verbinden dieser Komponenten beinhaltet. Der Arbeitsspeicher kann als temporäres Speichermedium wie RAM ausgeführt sein und als allgemein bekannte Hauptspeichereinheit fungieren. Der Festspeicher 113 kann als nichtflüchtiges Speichermedium wie ein ROM oder ein Flash-Speicher ausgebildet sein und fungiert als allgemein bekannter Zusatzspeicher.
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Der Festspeicher 113 speichert Software und Daten, um verschiedene Verarbeitungen auszuführen, und eine Endgerät-ID, die der Fahrzeugbordeinheit 1 zugeordnet ist. Die Software beinhaltet ein Betriebssystem und eine Anwendungssoftware, die zum Verwenden von Diensten benötigt wird, die beispielsweise von dem vorstehend erwähnten Dienstanbieterendgerät bereitgestellt werden. Die Ausführungsform setzt voraus, dass in jeder Fahrzeugbordeinheit 1 dieselbe Software installiert ist.
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Beispielsweise verwendet die Steuereinrichtung 11 gemäß der Ausführungsform die oben erwähnte Software zur Implementierung von Funktionsblöcken in 3 wie beispielsweise einen Systemverwaltungsabschnitt F1, einen Systeminformationserlangungsabschnitt F2, einen Indexdatenerzeugungsabschnitt F3, einen Nahbereichskommunikationssteuerabschnitt F4, einen Indexdatenverwaltungsabschnitt F5, einen Normalbereichsspezifikationsabschnitt F6, eine Eigenendgerätdiagnosetestabschnitt F7, einen Fremdendgerätdiagnosetestabschnitt F8, einen Weitverkehrskommunikationssteuerabschnitt F9, einen Eigenendgerätabnormalitätsunterrichtungsabschnitt F10 und einen Fremdendgerätabnormalitätsunterrichtungsabschnitt F11. Alle oder ein Teil der von der Steuereinrichtung 11 ausgeführten Funktionen können als ein oder mehrere IC-Module als Hardware konfiguriert sein. Die Steuereinrichtung 11 wird auch als Steuersystem bezeichnet. Die CPU 111 wird auch als zentrale Verarbeitungseinheit bezeichnet.
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Der Systemverwaltungsabschnitt F1 verwaltet die Kommunikation mit einer an die Steuereinrichtung 11 angeschlossenen Einrichtung, stellt die Steuereinrichtung 11, falls sie einen Fehler erfährt, aus dem Fehlerzustand wieder her oder passt die Dateneingabe/-ausgabe an. Der Systemverwaltungsabschnitt F1 verwaltet die an die Steuereinrichtung 11 gelieferte Energie, korrigiert die Systemzeit oder verwaltet eine Anwendung oder eine laufenden Verarbeitung. Der Systemverwaltungsabschnitt F1 korrigiert die Systemzeit basierend auf einer Funkwelle, die der GNSS-Empfänger 14 von einem GNSS-Satelliten empfängt.
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Der Festspeicher 113 zeichnet ein vorbestimmtes abnormales Ereignis, wenn es aufgetreten ist, als Diagnoseinformation auf. Das abnorme Ereignis, das als Diagnoseinformation aufgezeichnet werden soll, bedeutet die fehlgeschlagene Kommunikation mit einer mit der Steuereinrichtung 11 zu verbindenden Einrichtung oder eine erfolglose Verbindung mit einer Einrichtung (oder Erkennung einer Einrichtung), die verbunden sein muss. Der Festspeicher 113 verwendet einen Bereich mit fester Größe, um die Diagnoseinformationen aufzuzeichnen. Die Diagnoseinformationen werden in der Reihenfolge der Zeit ab der frühesten gelöscht, wenn der Festspeicherbereich voll ist.
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Der Systeminformationserlangungsabschnitt F2 erfasst Systeminformationen über das Eigenendgerät. Die Systeminformation umfasst die Systemzeit, die Verwendung des Arbeitsspeichers 112, die Auslastung der CPU 111, den freien Speicherplatz des Festspeichers 113, die Anzahl fehlerhafter Sektoren und die Diagnoseinformationen.
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Der Indexdatenerzeugungsabschnitt F3 erzeugt ein Indexdatenelement auf der Grundlage der Systeminformation, die durch den Systeminformationserlangungsabschnitt F2 erlangt wurde. Das Indexdatenelement beinhaltet einen Indexwert, der Zustände (wie eine Operationssituation) der Steuereinrichtung 11 für das Eigenendgerät angibt. Wie beispielsweise in 4 dargestellt ist, beinhalten die Indexwerte des Indexdatenelementes die aktuelle Systemzeit, die durchschnittliche Speicherverwendung, die durchschnittliche CPU-Auslastung, den freien Speicherplatz, die Anzahl der fehlerhaften Sektoren und die Diagnosehistorieninformation.
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Die durchschnittliche Speicherverwendung liefert einen Durchschnittswert der Speicherverwendung innerhalb eines bestimmten Zeitraums (z. B. mehrere Sekunden) in der Vergangenheit vom aktuellen Zeitpunkt aus. Das Indexdatenelement kann die letzte Speicherverwendung anstelle der durchschnittlichen Speicherverwendung enthalten. Das Indexdatenelement kann die durchschnittliche Speicherverwendung und die letzte Speicherverwendung enthalten.
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Die durchschnittliche CPU-Auslastung liefert einen Durchschnittswert der CPU-Auslastung innerhalb eines bestimmten Zeitraums in der Vergangenheit vom aktuellen Zeitpunkt aus. Das Indexdatenelement kann die jüngste CPU-Auslastung anstelle der durchschnittlichen CPU-Auslastung beinhalten. Das Indexdatenelement kann die durchschnittliche CPU-Auslastung und die neueste CPU-Auslastung beinhalten.
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Der freie Speicherplatz gibt den freien Speicherplatz des Festspeichers 113 an. Die Anzahl der fehlerhaften Sektoren gibt die Anzahl der Sektoren an, die keine Daten in dem Festspeicher speichern können. Die Diagnosehistorieninformationen liefern Diagnoseinformationen innerhalb einer bestimmten Zeitspanne (z. B. zehn Sekunden bis einige Minuten) vom aktuellen Zeitpunkt aus. Die Diagnosehistorieninformation gibt die Häufigkeit eines vorbestimmten abnormalen Ereignisses an, das innerhalb einer bestimmten Zeitperiode aufgetreten ist, und den Typ des abnormalen Ereignisses an.
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Die vorstehend genannten Inhalte des Indexdatenelements sind als Beispiel vorgesehen und nicht darauf beschränkt. Das Indexdatenelement kann einen anderen Indextyp als den vorstehend erwähnten enthalten. Das Indexdatenelement muss nicht alle oben genannten Typen von Indexwerten enthalten. Gemäß dem beispielhaften Modus beinhaltet das Indexdatenelement mehrere Typen von Indexwerten. Allerdings muss das Indexdatenelement nur mindestens einen Typ von Indexwerten enthalten. Das Indexdatenelement kann Mediane, Dispersionen und Standardabweichungen enthalten, die in der Statistik anstelle von verschiedenen Durchschnittswerten verwendet werden. Das Indexdatenelement kann Versionsinformationen über die auf dem Eigenendgerät installierte Software enthalten.
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Das durch den Indexdatenerzeugungsabschnitt F3 erzeugte Indexdatenelement wird mit einem Zeitstempel versehen, der die Erzeugungszeit angibt und in dem Arbeitsspeicher 112 gespeichert ist. Der Indexdatenerzeugungsabschnitt F3 liefert beim Erzeugen des Indexdatenelements das erzeugte Indexdatenelement an den Nahbereichskommunikationssteuerabschnitt F4.
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Die Zeit, zu der der Indexdatenerzeugungsabschnitt F3 das Indexdatenelement erzeugt, kann entsprechend ausgelegt werden. Beispielsweise kann das Indexdatenelement jede vorbestimmte Zeit erzeugt werden. Das Indexdatenelement kann erzeugt werden, wenn der zu beschreibende Nahbereichskommunikationssteuerabschnitt F4 die Kommunikation mit einem Straßenrandinstrument beginnt. Das Indexdatenelement kann erzeugt werden, wenn ein Signal von der Fremdfahrzeugbordeinheit 1 empfangen wird, um die Ausführung einer zu beschreibenden Fremdendgerätdiagnoseverarbeitung zu fordern, die die Fahrzeugbordeinheit 1 (oder das entsprechende Wirtsfahrzeug) als ein Diagnoseziel annimmt. Die Fahrzeugbordeinheit, die ein Diagnoseziel darstellt, wird auch als Zielfahrzeugbordeinheit bezeichnet. Das Wirtsfahrzeug als Diagnoseziel wird auch als zum Ziel gesetztes nahgelegenes Fahrzeug bezeichnet.
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Der Nahbereichskommunikationssteuerabschnitt F4 steuert die Operation der Nahbereichskommunikationseinrichtung 12 und erlangt Daten, die von der Nahbereichskommunikationseinrichtung 12 empfangen werden. Der Nahbereichskommunikationssteuerabschnitt F4 gibt Daten an die Nahbereichskommunikationseinrichtung 12 aus, wenn die Daten an die andere Fahrzeugbordeinheit 1 bzw. die Fremdfahrzeugbordeinheit 1 oder das andere Straßeninstrument übertragen werden müssen. Der Nahbereichskommunikationssteuerabschnitt F4 veranlasst den Nahbereichskommunikationseinrichtung 12, die Daten zu übertragen. Der Nahbereichskommunikationssteuerabschnitt F4 fungiert auch als eine Schnittstelle zum Senden oder Empfangen von Daten von der anderen Fahrzeugbordeinheit 1 oder dem anderen Straßenrandinstrument.
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Beispielsweise kann der Nahbereichskommunikationssteuerabschnitt F4 mit einem Indexdatenelement aus dem Indexdatenerzeugungsabschnitt F3 versorgt werden. In einem solchen Fall erzeugt der Nahbereichskommunikationssteuerabschnitt F4 Übertragungsdaten einschließlich des Indexdatenelements und veranlasst die Nahbereichskommunikationseinrichtung 12, die Übertragungsdaten zu übertragen. Die Übertragungsdaten können basierend auf einem Datenformat erzeugt werden, das in dem Kommunikationsstandard für die Fahrzeugkommunikation verwendet wird. Beispielsweise können die Übertragungsdaten das Indexdatenelement enthalten, das mit einem Header versehen ist, der die Endgerät-ID der Fahrzeugbordeinheit 1 beinhaltet.
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Der Nahbereichskommunikationssteuerabschnitt F4 kann Daten einschließlich des von der anderen Fahrzeugbordeinheit 1 übertragenen Indexdatenelements erfassen. In einem solchen Fall liefert der Nahbereichskommunikationssteuerabschnitt F4 das Indexdatenelement an den Indexdatenverwaltungsabschnitt F5 entsprechend der Endgerät-ID der Übertragungsquelle. Der Nahbereichskommunikationssteuerabschnitt F4 wird auch als Kommunikationsverarbeitungsabschnitt bezeichnet.
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Der Indexdatenverwaltungsabschnitt F5 wird mit dem Indexdatenelement versorgt, das von dem Nahbereichskommunikationssteuerabschnitt F4 zugeführt wird und von der anderen Fahrzeugbordeinheit 1 gesendet wird. Der Indexdatenverwaltungsabschnitt F5 speichert das Indexdatenelement in dem Arbeitsspeicher 11, um jeder Fahrzeugbordeinheit 1 als Übertragungsquelle zu entsprechen. Das Indexdatenelement entsprechend jeder Fahrzeugbordeinheit 1 kann beispielsweise in der Reihenfolge des Empfangs sortiert und gespeichert werden. Vergangene Daten, die über einen vorbestimmten Zeitraum gespeichert werden, können nacheinander verworfen werden.
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Der Normalbereichsspezifikationsabschnitt F6 spezifiziert ein Diagnosekriterium zur Diagnose des Eigenendgeräts oder ein Diagnosekriteriums zur Diagnose der anderen Fahrzeugbordeinheit 1 bzw. Fremdfahrzeugbordeinheit. Das Diagnosekriterium spezifiziert den Normalbereich jedes der vorgegebenen Diagnoseelemente. Der Normalbereich repräsentiert die obere Grenze und die untere Grenze eines Bereichs, in dem das Diagnoseelement als normal angenommen wird. Der Normalbereichsspezifikationsabschnitt F6 wird auch als ein Bestimmungskriteriumsspezifikationsabschnitt bezeichnet.
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Als Beispiel wird angenommen, dass die Diagnoseelemente den Elementen im Indexdatenelement entsprechen. Die Diagnoseelemente beinhalten nämlich die Systemzeit, die durchschnittliche Speicherverwendung, die durchschnittliche CPU-Auslastung, den freien Speicherplatz, die Anzahl der fehlerhaften Sektoren und die Auftrittshäufigkeit eines abnormalen Ereignisses. Die Auftrittshäufigkeit eines abnormalen Ereignisses wird basierend auf der Diagnosehistorieninformation diagnostiziert. Die Diagnoseelemente sind nicht auf dieses Beispiel beschränkt. Einige Elemente können aus den Diagnoseelementen weggelassen werden.
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Der Normalbereichsspezifikationsabschnitt F6 spezifiziert das vorstehend erwähnte Diagnosekriterium basierend auf dem Indexdatenelement, das von der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1B empfangen wird. Als ein bevorzugterer Modus spezifiziert die Ausführungsform ein Diagnosekriterium auf der Grundlage des Indexdatenelements, das von der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1B außer der Fahrzeugbordeinheit 1, die ein Diagnoseziel darstellt, empfangen wird.
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Beispielsweise spezifiziert der Normalbereichsspezifikationsabschnitt F6 ein Diagnosekriterium, um das Eigenendgerät basierend auf dem Indexdatenelement zu diagnostizieren, das von der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1B empfangen wird. Es kann davon ausgegangen werden, dass eine der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheiten 1B (oder das entsprechende Wirtsfahrzeug) ein Diagnoseziel ist. In diesem Fall spezifiziert der Normalbereichsspezifikationsabschnitt F6 das Diagnosekriterium basierend auf dem Indexdatenelement, das von der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1B außer der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1B, die ein Diagnoseziel darstellt, empfangen wird.
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Das Indexdatenelement für das Eigenendgerät kann zusätzlich zu dem Indexdatenelement verwendet werden, das von der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1B außer der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1B, die als ein Diagnoseziel verwendet wird, empfangen wird, wenn irgendeine der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheiten 1B wird als Diagnoseziel verwendet.
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Der Betrieb des Normalbereichsspezifikationsabschnitts F6 wird später beschrieben. In der nachfolgenden Beschreibung wird das Diagnosekriterium zur Diagnose des Eigenendgeräts auch als Eigenendgerätdiagnosekriterium bezeichnet. Das Diagnosekriterium zur Diagnose der anderen Fahrzeugbordeinheit 1 bzw. Fremdfahrzeugbordeinheit 1 wird auch als ein Fremdendgerätdiagnosekriterium bezeichnet. Das Eigenendgerätdiagnosekriterium wird auch als Eigeneinheitbestimmungskriterium oder als Subjekteinheitbestimmungskriterium bezeichnet. Das Fremdendgerätdiagnosekriterium wird auch als Fremdeinheitbestimmungskriterium bezeichnet.
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Der Eigenendgerätdiagnosetestabschnitt F7 vergleicht das Indexdatenelement für das Eigenendgerät mit dem Normalbereich für jedes Diagnoselement, das in dem durch den Normalbereichsspezifikationsabschnitt F6 spezifizierten Eigenendgerätdiagnosekriterium angegeben ist, und bestimmt dadurch, ob die Steuereinrichtung 11 des Eigenendgeräts normal operiert. Der Eigenendgerätdiagnosetestabschnitt F7 wird später detailliert mit der Beschreibung eines Ablaufdiagramms in 5 beschrieben. Der Eigenendgerätdiagnosetestabschnitt wird auch als Eigeneinheitdiagnosetestabschnitt oder als Subjekteinheitdiagnosetestabschnitt bezeichnet.
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Der Fremdendgerätdiagnosetestabschnitt F8 vergleicht das Indexdatenelement, das von der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1B, die ein Diagnoseziel darstellt, erlangt wird, mit dem Normalbereich für jedes Diagnoseelement, das in dem Fremdendgerätdiagnosekriterium angegeben ist, das durch den Normalbereichsspezifikationsabschnitt F6 spezifiziert ist, und bestimmt dadurch, ob ein Steuerabschnitt der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1B normal operiert. Der Fremdendgerätdiagnosetestabschnitt F8 wird später detailliert mit der Beschreibung eines Ablaufdiagramms in 7 beschrieben. Der Fremdendgerätdiagnosetestabschnitt F8 wird auch als ein Fremdeinheitdiagnosetestabschnitt bezeichnet.
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Der Weitverkehrskommunikationssteuerabschnitt F9 steuert die Operation der Weitverkehrskommunikationseinrichtung 13 und erlangt Daten, die von der Weitverkehrskommunikationseinrichtung 13 empfangen werden. Der Weitverkehrskommunikationssteuerabschnitt F9 gibt Daten aus, die an das Zentrum 3 übertragen werden sollen, an die Weitverkehrskommunikationseinrichtung 13 aus und bewirkt, dass die Weitverkehrskommunikationseinrichtung 13, die Daten überträgt.
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Der Eigenendgerätabnormalitätsunterrichtungsabschnitt F10 fordert den Weitverkehrskommunikationssteuerabschnitt F9 auf, eine Eigenendgerätabnormalitätsunterrichtung an das Zentrum 3 zu übertragen. Die Eigenendgerätabnormalitätsunterrichtung ist eine Meldung, die anzeigt, dass die Steuereinrichtung 11 des Eigenendgeräts nicht normal operiert, wenn der Eigenendgerätdiagnosetestabschnitt F7 bestimmt, dass die Steuereinrichtung 11 des Eigenendgeräts nicht normal operiert. Der Weitverkehrskommunikationssteuerabschnitt F9 überträgt die Eigenendgerätabnormalitätsunterrichtung an das Zentrum 3 basierend auf der Aufforderung von dem Eigenendgerätabnormalitätsunterrichtungsabschnitt F10. Die Eigenendgerätabnormalitätsunterrichtung muss nur eine Endgerät-ID des Eigenendgeräts enthalten. Als ein bevorzugterer Modus beinhaltet die Eigenendgerätabnormalitätsunterrichtung Informationen über einen Grund (wie ein Diagnoseelement), um die abnormale Operation zu diagnostizieren. Der Eigenendgerätabnormalitätsunterrichtungsabschnitt F10 wird auch als ein Eigeneinheitabnormalitätsunterrichtungsabschnitt oder ein Subjekteinheitabnormalitätsunterrichtungsabschnitt bezeichnet.
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Der Fremdendgerätdiagnosetestabschnitt F8 kann bestimmen, dass der Steuerabschnitt der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1B als Diagnoseziel nicht normal operiert. In einem derartigen Fall fordert der Fremdendgerätabnormalitätsunterrichtungsabschnitt F11 den Weitverkehrskommunikationssteuerabschnitt F9 auf, eine Fremdendgerätabnormalitätsunterrichtung an das Zentrum 3 zu übertragen. Die Fremdendgerätabnormalitätsunterrichtung ist eine Meldung, die angibt, dass der Steuerabschnitt der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1B nicht normal operiert. Der Weitverkehrskommunikationssteuerabschnitt F9 überträgt die Fremdendgerätabnormalitätsunterrichtung an das Zentrum 3 auf der Grundlage der Aufforderung von dem Fremdendgerätabnormalitätsunterrichtungsabschnitt F11. Die Fremdendgerätabnormalitätsunterrichtung muss nur die Endgerät-ID der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1B, die ein Diagnoseziel darstellt, enthalten. Als ein bevorzugterer Modus beinhaltet die Fremdendgerätabnormalitätsunterrichtung Informationen über einen Grund zur Diagnose der abnormalen Operation. Der Fremdendgerätabnormalitätsunterrichtungsabschnitt F11 wird auch als ein Fremdeinheitabnormalitätsunterrichtungsabschnitt bezeichnet.
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(Zentrum 3)
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Das Zentrum 3 verbindet sich mit dem Weitverkehrskommunikationsnetzwerk 2. Das Zentrum 3 kann mit jedem Fahrzeugbordeinheit 1 im Fahrzeugbordeinheitdiagnosesystem 100 über das Weitverkehrskommunikationsnetzwerk 2 wechselseitig kommunizieren. Das Zentrum 3 kann einen Server oder mehrere Server beinhalten.
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Es wird angenommen, dass, das Zentrum 3 empfängt die Eigenendgerätabnormalitätsunterrichtung von der Fahrzeugbordeinheit 1 empfängt. In einem solchen Fall ordnet das Zentrum 3 Personal an, um die Fahrzeugbordeinheit 1 zu warten. Es wird angenommen, dass es verfügbare Daten gibt, die vorab die Endgerät-ID der Fahrzeugbordeinheit 1 mit Kontaktinformationen (z. B. E-Mail-Adresse) über einen Benutzer verknüpft haben. In einem solchen Fall kann das Zentrum 3 dem Kontakt mitteilen, dass die Fahrzeugbordeinheit 1 nicht normal operiert.
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Das oben genannte ist ähnlich der Fremdendgerätabnormalitätsunterrichtung, wenn sie empfangen wird. Das Zentrum 3 kann das Personal zur Aufrechterhaltung der abnormalen Fahrzeugbordeinheit 1 anordnen. Das Zentrum 3 kann einen Benutzer der Fahrzeugbordeinheit 1 darüber unterrichten, dass eine Abnormalität an einem Sensor der Fahrzeugbordeinheit 1, die in Gebrauch ist, auftritt.
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(Eigenendgerätdiagnoseverfahren)
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Durch Verwendung eines Ablaufdiagramms in 5 wird in der nachfolgenden Beschreibung eine von der Steuereinrichtung 11 der Fahrzeugbordeinheit 1 ausgeführte Verarbeitung (als Eigenendgerätdiagnoseverarbeitung bezeichnet) zur Diagnose des Eigenendgeräts erläutert. Die nachfolgende Beschreibung nimmt an, dass die Fahrzeugbordeinheit 1A Subjekt der Verarbeitungen ist, um auf einfache Weise zwischen der Fahrzeugbordeinheit 1 zur Ausführung der Verarbeitung und der andere Fahrzeugbordeinheit 1 unterscheiden zu können.
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Es wird angemerkt, dass ein Ablaufdiagramm oder die Verarbeitung des Ablaufdiagramms in der vorliegenden Anmeldung Abschnitte (auch als Schritte bezeichnet) bezeichnet, von denen jeder beispielsweise als S10 dargestellt ist. Ferner kann jeder Abschnitt in mehrere Unterabschnitte unterteilt werden, während mehrere Abschnitte zu einem einzigen Abschnitt kombiniert werden können. Weiterhin kann jeder der so konfigurierten Abschnitte auch als eine Vorrichtung, ein Modul, eine Einheit oder ein bestimmter Name (z. B. ein Detektor bzw. Erfassungseinrichtung) bezeichnet werden. Jede Kombination von Abschnitten, die oben erläutert wurden, kann als (i) ein Softwareabschnitt in Kombination mit einer Hardwareeinheit (z. B. Computer) oder (ii) ein Hardwareabschnitt einschließlich oder nicht einschließlich einer Funktion einer verwandten Vorrichtung erreicht werden. Ferner kann der Hardwareabschnitt (z.B. integrierte Schaltung, eine festverdrahtete Logikschaltung) innerhalb eines Mikrocomputers aufgebaut sein.
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Dieses Ablaufdiagramm kann zu dem Zeitpunkt beginnen, zu dem der Indexdatenerzeugungsabschnitt F3 der Fahrzeugbordeinheit 1A ein Indexdatenelement erzeugt. Offensichtlich kann es bevorzugt sein, eine Bedingung zum Starten der Eigenendgerätdiagnoseverarbeitung zu entwerfen. Die Eigenendgerätdiagnoseverarbeitung kann beginnen, wenn beispielsweise ein Indexdatenelement von der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1B erlangt wird. Darüber hinaus kann die Eigenendgerätdiagnoseverarbeitung beginnen, wenn der Indexdatenerzeugungsabschnitt F3 ein Indexdatenelement erzeugt, während die Fahrzeugbordeinheit 1A eine Fahrzeugkommunikationsverbindung mit einer spezifizierten Anzahl oder mehr des nahegelegenen Fahrzeugbordeinheiten 1B ausführt. Weiterhin kann die Eigenendgerätdiagnoseverarbeitung beginnen, wenn die Fahrzeugbordeinheit 1A die Fahrzeug-Straßenrand-Kommunikation mit einem nicht gezeigten Straßenrandinstrument startet.
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Bei S10 führt der Normalbereichsspezifikationsabschnitt F6 die Eigenendgerätdiagnosekriteriumsspezifikationsverarbeitung durch und fährt mit S11 fort. Die Eigenendgerätdiagnosekriteriumsspezifikationsverarbeitung bei S10 spezifiziert den Normalbereich für jedes vorbestimmte Diagnoseelement, nämlich das Eigenendgerätdiagnosekriterium, basierend auf dem Indexdatenelement, das von der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1B empfangen wird.
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Ein Ablaufdiagramm in 6 veranschaulicht ein spezifischeres Beispiel der Eigenendgerätdiagnosekriteriumsspezifikationsverarbeitung. Bei S101 wird ein Indexdatenelement, das als eine Population verwendet wird, um das Eigenendgerätdiagnosekriterium zu erzeugen, aus den Indexdatenelementen extrahiert, die von der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1B empfangen werden und in dem Arbeitsspeicher gespeichert sind. Dass fährt die Verarbeitung mit S102 fort.
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Als Beispiel wird ein Indexdatenelement von der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1B innerhalb einer bestimmten Zeit in der Vergangenheit von dem Zeitpunkt an empfangen, zu dem der Indexdatenerzeugungsabschnitt F3 ein Indexdatenelement erzeugt. Das empfangene Indexdatenelement wird als Population extrahiert, um das Eigenendgerätdiagnosekriterium zu spezifizieren.
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Die vorgegebene Zeit hier ist bevorzugter Weise relativ kurz wie ein Zyklus zum Übertragen des Indexdatenelements oder mehrere Sekunden bis zu einigen zehn Sekunden aus der Sicht der Diagnosegenauigkeit festgelegt. Dies liegt daran, dass das Fahrzeugbordeinheitdiagnosesystem 100 die Steuereinrichtung 11 der Fahrzeugbordeinheit 1 auf der Grundlage der Annahme diagnostiziert, dass der Zustand der Steuereinrichtung 11 der spezifischen Fahrzeugbordeinheit 1 (das Eigenendgerät in diesem Beispiel) höchstwahrscheinlich ähnlich dem Zustand der Steuereinrichtung 11 der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1 ist.
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Die spezifische Beschreibung ist wie folgt. Der Zustand der Steuereinrichtung 11 wie die Auslastung der CPU 111 oder die Verwendung des Arbeitsspeichers 112 hängt von einer Anwendung oder einer von der CPU 111 ausgeführten Verarbeitung ab. Insbesondere erhöht sich die Anzahl der zu verarbeitenden Ereignisse in Übereinstimmung mit einer Erhöhung der Anzahl der Fahrzeugbordeinheiten 1B, mit denen das Eigenendgerät eine Fahrzeugkommunikation durchführt. Die Anzahl der vorübergehend gespeicherten Datenelemente erhöht sich, um die Auslastung der CPU 111 oder die Verwendung des Arbeitsspeichers 112 zu erhöhen.
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Unter der Annahme, dass das Eigenendgerät mit dem Dienstanbieterendgerät kommuniziert, um einen Dienst zu verwenden, wird die Auslastung der CPU 111 oder die Verwendung des Arbeitsspeichers 112 durch eine Anwendung beeinflusst, die durchgeführt wird, um den Dienst zu verwenden. Die CPU 111 führt eine Anwendung oder eine Verarbeitung aus, um Dienste zu verwenden, die von dem Dienstanbieterendgerät bereitgestellt werden. Die Anwendung oder die Verarbeitung sollen von der Art des zu verwendenden Dienstes abhängen.
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Jedoch können mehrere Fahrzeugbordeinheiten 1 mit demselben Dienstanbieterendgerät kommunizieren. Dies bedeutet, dass die Fahrzeugbordeinheiten 1 höchstwahrscheinlich die Anwendung oder die Verarbeitung, die an den Fahrzeugbordeinheiten 1 durchgeführt wird, teilen. Die Fahrzeugbordeinheiten 1 geben die sehr ähnliche CPU-Auslastung oder Speicherverwendung an, wenn dieselbe Anwendung oder Verarbeitung wird an den Fahrzeugbordeinheiten 1 durchgeführt wird.
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Die nahegelegene Fahrzeugbordeinheit 1B entspricht der Fahrzeugbordeinheit 1, die in einem Bereich existiert, in dem Fahrzeugkommunikation mit dem Eigenendgerät möglich ist. Die Anzahl von Fahrzeugbordeinheiten 1, mit denen das Eigenendgerät eine Fahrzeugkommunikation durchführt, ist höchstwahrscheinlich ähnlich der Anzahl von Fahrzeugbordeinheiten 1, mit denen die nahegelegene Fahrzeugbordeinheit 1B eine Fahrzeugkommunikation durchführt. Das Eigenendgerät kann mit dem Dienstanbieterendgerät kommunizieren, um einen Dienst zu verwenden. In diesem Fall wird auch erwartet, dass die nahegelegene Fahrzeugbordeinheit 1B mit demselben Dienstanbieterendgerät kommuniziert, um einen Dienst zu verwenden.
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Der Zustand der Steuereinrichtung 11 des Eigenendgeräts ist höchstwahrscheinlich ähnlich dem Zustand der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1B, wenn die Steuereinrichtung 11 des Eigenendgeräts normal operiert. Mit anderen Worten, es kann davon ausgegangen werden, dass es für die Steuereinrichtung 11 des Eigenendgeräts unwahrscheinlich ist, dass sie normal operiert, wenn der Zustand der Steuereinrichtung 11 des Eigenendgeräts nicht dem Zustand der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1B entspricht. Es ist daher möglich, zu bestimmen, ob die Steuereinrichtung 11 des Eigenendgeräts normal operiert, indem sie den Zustand der Steuereinrichtung 11 des Eigenendgeräts mit dem Zustand der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1B vergleicht.
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Der Zustand der Steuereinrichtung 11 in jedem Endgerät variiert jedoch vorübergehend. Das Indexdatenelement kann zu der Zeit empfangen werden, nachdem eine bestimmte Zeit oder länger ausgehend von der Zeit zum Erzeugen eines Indexdatenelements für das Diagnoseziel und die Fahrzeugbordeinheit 1 abgelaufen ist, und wird daher höchstwahrscheinlich unzutreffend verwendet, um zu bestimmen, ob die Steuereinrichtung 11 des Eigenendgeräts normal operiert.
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Daher ist die spezifizierte Zeit vorteilhaft so kurz wie möglich, wenn die spezifizierte Zeit als Bedingung verwendet wird, um ein Indexdatenelement als eine Population aus in dem Arbeitsspeicher gespeicherten Indexdatenelementen auszuwählen, um das Selbstendungsdiagnosekriterium zu bestimmen. Offensichtlich verringert die übermäßige Verkürzung der vorgegebenen Zeit die Anzahl der Indexdaten, die als Population extrahiert werden sollen. Die Zeit, die Population zu adaptieren, kann unter Berücksichtigung des vorstehend erwähnten Kompromisses angemessen spezifiziert werden.
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Das zuletzt empfangene Indexdatenelement wird übernommen, wenn innerhalb der vorgegebenen Zeit mehrere Indexdatenelemente von derselben Fahrzeugbordeinheit 1 empfangen werden. In diesem Beispiel wird ein Indexdatenelement übernommen, das als eine Population zur Bestimmung des Eigenendgerätdiagnosekriteriums unter der Bedingung übernommen werden soll, dass das Indexdatenelement innerhalb einer vorgegebenen Zeit in der Vergangenheit empfangen wird, die von dem Zeitpunkt abgelaufen ist, zu dem der Indexdatenerzeugungsabschnitt F3 ein Indexdatenelement erzeugt hat. Allerdings ist die Population nicht darauf beschränkt. Die zu übernehmende Population kann gleich einem Indexdatenelement sein, das empfangen wird, bis eine Populationsübernahmezeit von dem Zeitpunkt an verstrichen ist, zu dem der Indexdatenerzeugungsabschnitt F3 ein Indexdatenelement erzeugt hat. Alternativ kann die zu übernehmende Population gleich einem Indexdatenelement sein, das innerhalb der Populationsübernahmezeit vor und nach dem Zeitpunkt empfangen wird, zu dem der Indexdatenerzeugungsabschnitt F3 ein Indexdatenelement erzeugt hat.
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Bei S102 wird bestimmt, ob die Anzahl der bei S101 extrahierten Indexdatenelemente größer oder gleich einer vorbestimmten Anzahl ist. Es wird angenommen, dass die vorgegebene Anzahl groß genug ist, um ein vollständig zuverlässiges Diagnosekriterium festzulegen. Es wird angenommen, dass, das Diagnosekriterium auf der Grundlage einer kleinen Anzahl von Indexdatenelementen spezifiziert wird, und die Indexdatenelemente beinhalten ein Indexdatenelement aus der Fahrzeugbordeinheit, die nicht normal operiert. In einem solchen Fall wird auch das zu spezifizierende Diagnosekriterium relativ stark beeinträchtig und kann zu einem unangemessenen Kriterium führen.
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Daher wird das Diagnosekriterium vorteilhaft auf der Grundlage mindestens der Anzahl der Indexdatenelemente spezifiziert, mit der ein vollständig zuverlässiges Diagnosekriterium festgelegt werden kann. Die Anzahl der Indexdatenelemente, mit der ein vollständig zuverlässiges Diagnosekriterium festgelegt werden kann, kann entsprechend entworfen werden und ist hier auf 5 festgelegt. Als ein anderer Modus kann die vorbestimmte Anzahl auf 1 gesetzt werden.
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Die Verarbeitung geht zu S103 über, wenn die Anzahl der extrahierten Indexdatenelemente größer oder gleich der vorbestimmten Anzahl ist. Die Verarbeitung geht zu S104 über, wenn die Anzahl der extrahierten Indexdatenelemente kleiner als die vorbestimmte Anzahl ist.
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Bei S103 wird für jedes Diagnoselement ein Normalbereich spezifiziert, der auf den einzelnen bei S101 extrahierten Indexdatenelementen basiert. Ein repräsentativer Wert wird für jedes Element im Indexdatenelement basierend auf den mehreren Indexdatenelementen berechnet, die bei S101 extrahiert wurden. Die einzelnen Indexdatenelemente werden von den anderen nahegelegenen Fahrzeugbordeinheiten 1B empfangen. Offensichtlich wird erwartet, dass sich die Werte für dasselbe Element je nach Indexdatenelement unterscheiden (variieren). Der repräsentative Wert für ein gegebenes Element gibt repräsentativ einen Wert des Elements in jedem von mehreren Indexdatenelementen an.
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Der repräsentative Wert für ein gegebenes Element kann ein Durchschnittswert oder ein Median sein, der in der Statistik verwendet wird, und wird als eine Population entsprechend dem Wert des Elements in jedem der mehreren Indexdatenelemente herausgefunden. Der repräsentative Wert kann durch Hinzufügen einer Standardabweichung zu einem Durchschnittswert oder Hinzufügen einer doppelten Standardabweichung zu einem Durchschnittswert herausgefunden werden. Jeder repräsentative Wert für jedes Element kann entsprechend entworfen werden. Als Beispiel wird angenommen, dass der repräsentative Wert ein Durchschnittswert ist, der bewirkt, dass jedes Element als eine Population festgelegt wird, indem der Wert des Elements in jedem Indexdatenelement verwendet wird.
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Eine untere Grenze des Normalbereichs für jedes Element wird durch Subtrahieren der doppelten Standardabweichung von einem Durchschnittswert des Elements herausgefunden werden. Eine obere Grenze davon wird durch Addition der doppelten Standardabweichung zu einem Durchschnittswert des Elements herausgefunden. Offensichtlich ist das Verfahren zum Spezifizieren des Normalbereichs für jedes Element nicht auf das Obige beschränkt und kann entsprechend entworfen werden.
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Beispielsweise kann die obere Grenze des Normalbereichs für ein gegebenes Element durch Hinzufügen eines vorbestimmten Wertes zu dem repräsentativen Wert für das Element gefunden werden. Die untere Grenze kann durch Subtrahieren eines vorbestimmten Wertes von dem repräsentativen Wert gefunden werden. Eine der oberen Grenze und die untere Grenze des Normalbereichs für ein gegebenes Element kann anstelle des repräsentativen Wertes auf einen festen Wert gesetzt werden.
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Die obere Grenze des Normalbereichs für ein gegebenes Element kann durch Multiplizieren des repräsentativen Wertes für das Element mit einem vorbestimmten oberen Grenzkoeffizienten gefunden werden. Die untere Grenze kann durch Multiplizieren des repräsentativen Wertes mit einem vorbestimmten unteren Grenzkoeffizienten herausgefunden werden. Der Obergrenzkoeffizient und der Untergrenzkoeffizient können entsprechend ausgelegt werden, so dass der Obergrenzkoeffizient größer oder gleich 1 ist und der Untergrenzkoeffizient kleiner als 1 ist. Wenn beispielsweise angenommen wird, dass der Obergrenzkoeffizient für ein gegebenes Element auf 1,3 gesetzt und der Untergrenzkoeffizient auf 0,7 gesetzt ist, ergibt der Normalbereich für das Element dann ±30% des repräsentativen Wertes.
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Die Steuereinrichtung kehrt zu dem Eigenendgerätdiagnoseverarbeitung (5), die eine Aufrufverarbeitung darstellt, zurück, nachdem der Normalbereich (d.h. das Eigenendgerätdiagnosekriterium) für jedes Diagnoseelement wie oben angegeben spezifiziert ist. Die Verarbeitung fährt dann mit S11 fort.
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Bei S104 werden die Eigenendgerätdiagnosekriteriumsspezifikationsverarbeitung und des Eigenendgerätdiagnoseverarbeitung als Aufrufverarbeitung dieses Ablaufdiagramms beendet.
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Bei S11 in 5 bestimmt der Eigenendgerätdiagnosetestabschnitt F7, ob der Wert jedes Elements im Indexdatenelement (nämlich des Eigenendgeräts), das durch den Indexdatenerzeugungsabschnitt F3 erzeugt wird, für jeden in S10 spezifizierten Diagnoseelement in den Normalbereich fällt.
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Beispielsweise bestimmt der Eigenendgerätdiagnosetestabschnitt F7, ob die Systemzeit für das Eigenendgerät in dem Normalbereich liegt, der durch den Normalbereichsspezifikationsabschnitt F6 in Bezug auf die Systemzeit spezifiziert ist. Der Eigenendgerätdiagnosetestabschnitt F7 bestimmt, ob die durchschnittliche Speicherverwendung des Eigenendgeräts in den für den durchschnittlichen Speicherverbrauch angegebenen Normalbereich fällt. Der Eigenendgerätdiagnosetestabschnitt F7 vergleicht den Normalbereich mit Informationen über das Eigenendgerät bezüglich der anderen Elemente und bestimmt, ob die Informationen in den Normalbereich fallen.
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Verschiedene Normalbereiche werden auf der Grundlage des Indexdatenelements für die Fahrzeugbordeinheit 1B spezifiziert, die um das Eigenendgerät herum vorhanden ist. Bestimmen, ob der Wert eines Elements (beispielsweise durchschnittlicher Speicherverbrauch) für das Eigenendgerät in den für den Artikel angegebenen Normalbereich fällt, ist vergleichbar mit Bestimmen, ob der Wert des Elements im Eigenendgerät gleich dem Wert für die nahegelegene Fahrzeugbordeinheit 1B ist. Beispielsweise ist Bestimmen, ob die Systemzeit für das Eigenendgerät in den für die Systemzeit festgelegten Normalbereich fällt, vergleichbar mit Bestimmen, ob eine Differenz zwischen der Systemzeit für das Eigenendgerät und der Systemzeit für die nahegelegene Fahrzeugbordeinheit 1B innerhalb eines vorgegebenen zulässigen Bereichs ist.
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Der Wert eines Elements für das Eigenendgerät muss nicht in den für den Artikel angegebenen Normalbereich fallen. Dies bedeutet, dass sich das Eigenendgerät in Bezug auf dieses Element anders als die nahegelegene Fahrzeugbordeinheit 1B verhält. Die Tatsache, dass sich das Eigenendgerät anders verhält als die nahegelegene Fahrzeugbordeinheit 1B, legt die Möglichkeit eines im Eigenendgerät auftretenden Defekts nahe.
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Die Verarbeitung fährt nach Beendigung der Bestimmung bei S11, ob der Wert von jedem von allen Elementen in dem Indexdatenelement, das durch den Indexdatenerzeugungsabschnitt F3 erzeugt wird, in einen durch den entsprechenden Normalbereich definierten Bereich fällt, mit S12 fort.
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Bei S12 wird bestimmt, ob die Steuereinrichtung 11 des Eigenendgeräts normal als Ergebnis der Bestimmung bei S11 operiert. Eine Bedingung (Abnormalitätsbestimmungsbedingung) zur Bestimmung des Normalbetriebes kann entsprechend spezifiziert werden. Beispielsweise kann für die Steuereinrichtung 11 des Eigenendgeräts bestimmt werden, dass sie nicht normal operiert, wenn mindestens eines von mehreren Diagnosepunkten außerhalb des Normalbereichs liegt. Alternativ kann für die Steuereinrichtung 11 des Eigenendgeräts bestimmt werden, dass sie nicht normal operiert, wenn zumindest die vorbestimmte Anzahl von Elementen (z. B. drei Elemente) außerhalb des Normalbereichs liegt.
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Als Beispiel hierbei wird bestimmt, dass die Steuereinrichtung 11 nicht normal operiert, wenn mindestens eines der Diagnoseelemente außerhalb des Normalbereichs liegt. Die nachfolgende Beschreibung beschreibt genau den Grund für die Bestimmung, dass die Steuereinrichtung 11 nicht normal operiert, wenn sich jedes Diagnoseelement außerhalb des Normalbereichs befindet.
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Beispielsweise kann die Systemzeit für das Eigenendgerät außerhalb des für die Systemzeit angegebenen Normalbereichs liegen. Dies bedeutet, dass sich die Systemzeit für das Eigenendgerät stark von der Systemzeit für die nahegelegene Fahrzeugbordeinheit 1B unterscheidet. Die Tatsache, dass sich die Systemzeit für das Eigenendgerät von der Systemzeit für die nahegelegene Fahrzeugbordeinheit 1B unterscheidet, bedeutet, dass das Eigenendgerät keine Daten erlangt (d.h. ein Signal vom GNSS-Satelliten), um die Systemzeit zu korrigieren.
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Es kann ein möglicher Defekt auftreten, der auf einer physikalischen Kommunikationsschnittstelle zum GNSS-Empfänger 14 oder auf einem Treiber zum Steuern des GNSS-Empfängers 14 auftritt. Daher kann für die Steuereinrichtung 11 des Eigenendgeräts bestimmt werden, dass sie nicht normal operiert, wenn die Systemzeit für das Eigenendgerät außerhalb des Normalbereichs ist.
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Offensichtlich tritt der oben erwähnte Defekt nicht immer nur deswegen auf, weil sich die Systemzeit für das Eigenendgerät von den anderen in der Nähe unterscheidet. Zum Beispiel kann das Eigenendgerät in einer solchen Umgebung wie einem Tunnel oder einem mehrstöckigen Parkplatz existieren, wo keine Funkwelle von GNSS-Satelliten ankommt. In solch einem Fall kann das Eigenendgerät kein Signal vom GNSS-Satelliten erfassen und die Systemzeit ist nicht korrekt. Ein Modus, um diese fehlerhafte Bestimmung zu verhindern, wird später in einer Änderung beschrieben.
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Die durchschnittliche Speicherverwendung für das Eigenendgerät kann außerhalb des Normalbereichs liegen, das heißt, kann sich stark von der durchschnittlichen Speicherverwendung für die nahegelegene Fahrzeugbordeinheit 1B unterscheiden. In einem solchen Fall kann nur das Eigenendgerät in eine Situation eintreten, in der eine notwendige Anwendung nicht gestartet wird, eine unangemessene Anwendung läuft oder der Arbeitsspeicher erfolglos freigegeben wird. Daher kann für die Steuereinrichtung 11 des Eigenendgeräts bestimmt werden, dass sie nicht normal operiert, wenn die durchschnittliche Speicherverwendung des Eigenendgeräts außerhalb des Normalbereichs liegt.
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Für die Steuereinrichtung 11 des Eigenendgeräts kann auch bestimmt werden, dass sie nicht normal operiert, wenn die durchschnittliche CPU-Auslastung außerhalb des Normalbereichs liegt, aus dem gleichen Grund, wie bei dem Fall, dass die durchschnittliche Speicherverwendung außerhalb des Normalbereichs liegt.
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Die gleiche Software ist auf jeder Fahrzeugbordeinheit 1 installiert. Der Festspeicher soll daher dieselbe Größe verwenden, um Programmdaten zu speichern. Der Festspeicher selbst verwendet dieselbe Speicherkapazität. Die Fahrzeugbordeinheiten 1 sollen daher den gleichen freien Speicherplatz nutzen.
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Es wird angenommen, dass der freie Speicherplatz außerhalb des Normalbereichs ist. Dies legt die Möglichkeit nahe, dass der Festspeicher des Eigenendgeräts ein Programm speichern kann, das ursprünglich nicht gespeichert werden soll. Für die Steuereinrichtung 11 kann daher bestimmt werden, dass sie nicht normal operiert, wenn der freie Speicherplatz außerhalb des Normalbereichs liegt. Es wird davon ausgegangen, dass das Indexdatenelement den freien Speicherplatz beinhaltet. Das Indexdatenelement kann die Verwendung des Festspeichers 113 umfassen.
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Der Festspeicher kann einem anfänglichen Ausfall unterliegen, wenn die Anzahl der fehlerhaften Sektoren außerhalb des Normalbereichs liegt. Die Steuereinrichtung 11 kann daher bestimmt werden, nicht normal zu operieren, wenn die Anzahl der fehlerhaften Sektoren außerhalb des Normalbereichs liegt.
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Die Diagnosehistorieninformation kann auch eine vorbestimmte Auftrittshäufigkeit eines abnormalen Ereignisses innerhalb einer bestimmten Zeit darstellen. Der Normalbereichsspezifikationsabschnitt F6 spezifiziert einen Normalbereich aus der Diagnosehistorieninformation. Dieser Normalbereich entspricht einem zulässigen Bereich von Auftrittshäufigkeiten abnormaler Ereignisse pro vorgegebener Zeit. Wie oben bedeutet das abnormale Ereignis hier ein beobachtbares Ereignis wie beispielsweise ein Kommunikationsfehler aufgrund einer Einrichtung, die mit der Steuereinrichtung 11 verbunden werden soll und zu einem vorbestimmten Typ gehört.
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Die Auftrittshäufigkeit abnormaler Ereignisse innerhalb der spezifizierten Zeit wird größer als die für die Steuereinrichtung 11 der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1B geschätzt, wenn die Steuereinrichtung 11 des Eigenendgeräts nicht normal operiert. Für die Steuereinrichtung 11 des Eigenendgeräts kann daher bestimmt werden, dass sie nicht normal operiert, wenn die in der Diagnosehistorieninformation über das Eigenendgerät angegebene Auftrittshäufigkeit eines abnormalen Ereignisses außerhalb des Normalbereichs liegt.
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Ein abnormales Ereignis kann abhängig von einer Außenumgebung, in der die Fahrzeugbordeinheit 1 angeordnet ist, häufig auftreten, obwohl die Steuereinrichtung 11 normal operiert. Es wird angenommen, dass ein abnormales Ereignis definiert, dass der GNSS-Empfänger 14 keine GNSS-Funkwelle empfangen kann. Die Diagnoseinformationen werden aufgezeichnet, um darüber zu unterrichten, dass keine GNSS-Funkwelle empfangen wird, während das Fahrzeug durch einen Tunnel fährt.
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Es ist jedoch eine normale Operation, mehrere Diagnoseinformationen aufzuzeichnen, die einen erfolglosen Empfang einer GNSS-Funkwelle angeben, wenn das Eigenendgerät in einer Umgebung wie einem Tunnel existiert, in dem GNSS-Funkwellen nicht empfangen werden können. Daher kann ein Einfluss der äußeren Umgebung eine fehlerhafte Bestimmung in dem Modus verursachen, der bestimmt, ob die Steuereinrichtung 11 normal operiert, basierend darauf, ob die Auftrittshäufigkeit eines abnormalen Ereignisses größer oder gleich einem vorbestimmten Grenzwert ist.
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Es wird angenommen, dass das Eigenendgerät in einer Umgebung existiert, die den Empfang von GNSS-Wellen verhindert. In solch einem Fall existiert die nahegelegene Fahrzeugbordeinheit 1B auch sehr wahrscheinlich in einer Umgebung, die den Empfang von GNSS-Wellen verhindert. Wie das Eigenendgerät zeichnet die nahegelegene Fahrzeugbordeinheit 1B auch die Diagnoseinformationen auf, die einen erfolglosen Empfang von GNSS-Wellen angeben. Somit spiegelt sich ein Einfluss der Außenumgebung in dem Normalbereich wieder, der auf der Grundlage der Diagnosehistorieninformation konfiguriert ist, die von der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1B erlangt wurde.
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Der Modus der Ausführungsform kann daher eine Möglichkeit der Bestimmung der Operation nicht normal sein, obwohl der Betrieb normal ist.
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Die Bestimmung bei S12 kann dazu führen, dass die Abnormalitätsbestimmungsbedingung erfüllt ist. In diesem Fall geht S12 auf JA und die Verarbeitung fährt mit S13 fort. Die Bestimmung bei S12 kann dazu führen, dass die Abnormalitätsbestimmungsbedingung nicht erfüllt ist. In diesem Fall geht S12 auf NEIN und der Verarbeitungsablauf endet.
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Bei S13 fordert der Eigenendgerätabnormalitätsunterrichtungsabschnitt F10 den Weitverkehrskommunikationssteuerabschnitt F9 auf, eine Eigenendgerätabnormalitätsunterrichtung an das Zentrum 3 zu übertragen. Der Weitverkehrskommunikationssteuerabschnitt F9 überträgt die Eigenendgerätabnormalitätsunterrichtung an das Zentrum 3 basierend auf der Aufforderung von dem Eigenendgerätabnormalitätsunterrichtungsabschnitt F10. Der Verarbeitungsablauf endet dann.
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(Fremdendgerätdiagnoseverarbeitung)
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Unter Bezugnahme auf ein Ablaufdiagramm in 7 wird nachfolgend eine Verarbeitung beschrieben (als Fremdengerätdiagnoseverarbeitung bezeichnet), die von der Steuereinrichtung 11 durchgeführt wird, um jede nahegelegene Fahrzeugbordeinheit 1B zu diagnostizieren. Dieses Ablaufdiagramm kann zu dem Zeitpunkt beginnen, zu dem das Indexdatenelement von irgendeiner nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1B erlangt wird. Offensichtlich kann es bevorzugt sein, eine Bedingung zum Starten der Eigenendgerätdiagnoseverarbeitung geeignet zu entwerfen, die beispielsweise starten kann, wenn der Indexdatenerzeugungsabschnitt F3 ein Indexdatenelement erzeugt.
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Die Fremdendgerätdiagnoseverarbeitung kann beginnen, wenn eine der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheiten 1B eine Aufforderung zum Ausführen der Fremdendgerätdiagnoseverarbeitung ausgibt, die die nahegelegene Fahrzeugbordeinheit 1B selbst als ein Diagnoseziel verwendet. Darüber hinaus kann die Fremdendgerätdiagnoseverarbeitung beginnen, wenn die Fahrzeug-Straßenrand-Kommunikation mit einem nicht dargestellten Straßenrandinstrument beginnt.
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Der Einfachheit halber nimmt die nachfolgende Beschreibung die nahegelegene Fahrzeugbordeinheit 1B, die ein Diagnoseziel darstellt, als eine Diagnosezieleinheit 1Bb an (auch als zum Ziel gesetzte nahegelegene Fahrzeugbordeinheit bezeichnet) und nimmt die nahegelegene Fahrzeugbordeinheit 1B außer der Diagnosezieleinheit 1Bb als eine nahegelegene Fahrzeugbordeinheit 1Ba an (siehe 8). Das nahegelegene Fahrzeug B, das das Wirtsfahrzeug darstellt, an dem die Diagnosezieleinheit 1Bb angebracht ist, kann auch als ein zum Ziel gesetztes nahegelegenes Fahrzeug bezeichnet werden. Wie in dem Eröffnungssatz erwähnt ist, ist die Fahrzeugbordeinheit 1A in 8 die Fahrzeugbordeinheit 1 entsprechend dem Eigenendgerät. Die Fahrzeugbordeinheit 1A führt die Fremdendgerätdiagnoseverarbeitung durch.
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Bei S20 führt der Normalbereichsspezifikationsabschnitt F6 eine Fremdendgerätdiagnosekriteriumsspezifikationsverarbeitung durch und fährt mit S21 fort. Die Fremdendgerätdiagnosekriteriumsspezifikationsverarbeitung bei S20 spezifiziert den Normalbereich für jedes Diagnoseelement auf der Grundlage des Indexdatenelements, das von der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1Ba empfangen wird.
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Die Fremdendgerätdiagnosekriteriumsspezifikationsverarbeitung ist gleich der vorstehend erwähnten Eigenendgerätdiagnosekriteriumsspezifikationsverarbeitung mit Ausnahme eines Unterschieds in dem Indexdatenelement, das eine Population zum Spezifizieren des Diagnosekriteriums darstellt. Genauer gesagt spezifiziert die oben erwähnte Eigenendgerätdiagnosekriteriumsspezifikationsverarbeitung das Diagnosekriterium unter Verwendung des Indexdatenelementes, das von der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1B erfasst wird und eine vorbestimmte Bedingung erfüllt.
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Die Fremdendgerätdiagnosekriteriumsspezifikationsverarbeitung spezifiziert das Diagnosekriterium unter Verwendung des Indexdatenelements, das von der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1Ba (nämlich der Fahrzeugbordeinheit 1 außer der Diagnosezieleinheit 1Bb) erlangt wird und einen vorbestimmten Zustand erfüllt. Ein Indexdatenelement kann von der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1Ba innerhalb einer bestimmten Zeit in der Vergangenheit von dem Zeitpunkt zum Empfangen eines Indexdatenelements von der Diagnosezieleinheit 1Bb empfangen werden. Der Fremdendgerätdiagnosekriteriumsspezifikationsverarbeitung verwendet das Indexdatenelement, das von der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1Ba empfangen wird, als Population. Ein Indexdatenelement für das Eigenendgerät kann innerhalb einer vorgegebenen Zeit in der Vergangenheit von dem Zeitpunkt zum Empfangen eines Indexdatenelements von der Diagnosezieleinheit 1Bb erzeugt werden. Die Fremdendgerätdiagnosekriteriumsspezifikationsverarbeitung verwendet auch das erzeugte Indexdatenelement als Population.
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Das Fremdendgerätdiagnosekriterium ist gleich der Eigenendgerätdiagnosekriteriumsspezifikationsverarbeitung mit Ausnahme des vorstehend erwähnten Unterschieds und eine detaillierte Beschreibung des Verfahrens wird weggelassen.
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Der Modus gemäß der Ausführungsform verwendet nicht das Indexdatenelement, das von der Diagnosezieleinheit 1Bb als eine Population erlangt wurde, um das Fremdendgerätdiagnosekriterium zu spezifizieren. Der Modus ist jedoch nicht darauf beschränkt. Als ein anderer Modus kann der Normalbereichsspezifikationsabschnitt F6 das Fremdendgerätdiagnosekriterium unter Verwendung eines Indexdatenelements, das von der Diagnosezieleinheit 1Bb erlangt wurde, spezifizieren.
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Bei S21 bestimmt der Fremdendgerätdiagnosetestabschnitt F8, ob ein Wert jedes Elements in dem Indexdatenelement, das von der Diagnosezieleinheit 1Bb empfangen wird, in den Normalbereich für jedes Diagnoseelement, das als das Fremdendgerätdiagnosekriterium bei S20 spezifiziert ist, fällt.
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Beispielsweise bestimmt der Fremdendgerätdiagnosetestabschnitt F8, ob die Systemzeit für die Diagnosezieleinheit 1Bb in den Normalbereich fällt, der durch den Normalbereichsspezifikationsabschnitt F6 für die Systemzeit spezifiziert ist. Der Fremdendgerätdiagnosetestabschnitt F8 verarbeitet in ähnlicher Weise die anderen Elemente wie die durchschnittliche Speicherverwendung, die durchschnittliche CPU-Auslastung und den freien Speicherplatz, indem der Normalbereich, der dem Element entspricht, mit der Eigenendgerätinformation über das Element verglichen wird, und Bestimmen, ob das Element in den Normalbereich fällt.
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Verschiedene Normalbereiche werden auf der Grundlage des Indexdatenelements für die nahegelegene Fahrzeugbordeinheit 1Ba oder des Eigenendgeräts spezifiziert. Demnach ist Bestimmen, ob der Wert eines Elements (beispielsweise durchschnittliche Speicherverwendung) in der Diagnosezieleinheit 1Bb in den für das Element spezifizierten Normalbereich fällt, vergleichbar mit Bestimmen, ob der Wert des Elements in der Diagnosezieleinheit 1Bb gleich dem Wert für die nahegelegene Fahrzeugbordeinheit 1Ba oder das Eigenendgerät ist.
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Die Tatsache, dass der Wert eines Elements in der Diagnosezieleinheit 1Bb nicht in den für das Element angegebenen Normalbereich fällt, bedeutet, dass sich die Diagnosezieleinheit 1Bb bezüglich des Elements anders als die nahegelegene Fahrzeugbordeinheit 1Ba oder das Eigenendgerät verhält. Die Tatsache, dass sich die Diagnosezieleinheit 1Bb anders verhält als die nahegelegene Fahrzeugbordeinheit 1Ba oder das Eigenendgerät, legt die Möglichkeit nahe, dass in der Diagnosezieleinheit 1Bb ein Defekt auftritt.
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Die Verarbeitung fährt nach Abschluss der Bestimmung bei S21, ob der Wert von jedem von allen Elementen in dem Indexdatenelement, das von der Diagnosezieleinheit 1Bb erlangt wird, in einen Bereich fällt, der durch den entsprechenden Normalbereich definiert ist, mit S22 fort.
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Bei S22 bestimmt der Fremdendgerätdiagnosetestabschnitt F8, ob die Steuereinrichtung der Diagnosezieleinheit 1Bb infolge der Bestimmung bei S21 normal operiert. Eine Bedingung (nämlich eine Abnormalitätsbestimmungsbedingung), zum Bestimmen, ob die Steuereinrichtung der Diagnosezieleinheit 1Bb normal operiert, kann in geeigneter Weise ähnlich der vorstehend erwähnten Eigenendgerätdiagnoseverarbeitung spezifiziert werden.
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Wenn bei S22 bestimmt wird, dass die Abnormalitätsbestimmungsbedingung erfüllt ist, geht S22 zu JA und die Verarbeitung fährt mit S23 fort. Wenn bei S22 bestimmt wird, dass die Abnormalitätsbestimmungsbedingung nicht erfüllt ist, geht S22 auf NEIN und der Verarbeitungsablauf endet.
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Bei S23 fordert der Fremdendgerätabnormalitätsunterrichtungsabschnitt F11 den Weitverkehrskommunikationssteuerabschnitt F9 auf, eine Fremdendgerätabnormalitätsunterrichtung an das Zentrum 3 zu übertragen. Der Weitverkehrskommunikationssteuerabschnitt F9 überträgt die Fremdendgerätabnormalitätsunterrichtung an das Zentrum 3 basierend auf der Aufforderung von dem Fremdendgerätabnormalitätsunterrichtungsabschnitt F11. Der Verarbeitungsablauf endet dann.
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In dem vorstehend erwähnten Modus spezifiziert der Normalbereichsspezifikationsabschnitt F6 ein Fremdendgerätdiagnosekriterium unter Verwendung des Indexdatenelementes für das Eigenendgerät zusätzlich zu dem Indexdatenelement, das von der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1Ba erfasst wird. Der Modus ist nicht darauf beschränkt. Der Modus kann ein Fremdendgerätdiagnosekriterium auf der Grundlage des Indexdatenelements für die nahegelegene Fahrzeugbordeinheit 1Ba spezifizieren, ohne das Indexdatenelement für das Eigenendgerät zu verwenden.
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(Ausführungsübersicht)
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Die oben erwähnte Konfiguration bestimmt, ob die Steuereinrichtung 11 der Fahrzeugbordeinheit 1, die ein Diagnoseziel darstellt, normal operiert, indem ein Indexwert, der den Zustand der Steuereinrichtung 11 der Fahrzeugbordeinheit 1, die ein Diagnoseziel darstellt, mit einem Diagnosekriterium verglichen wird, das auf der Grundlage eines Indexwertes spezifiziert wird, der den Zustand der Steuereinrichtung 11 der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1B mit Ausnahme des Diagnoseziels angibt.
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Genauer gesagt spezifiziert der Normalbereichsspezifikationsabschnitt F6 einen Normalbereich für jeden Indexwert (S10) basierend auf dem Indexwert, der den Zustand der Steuereinrichtung 11 der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1B angibt, wenn die Steuereinrichtung 11 des Eigenendgeräts diagnostiziert wird. Der Eigenendgerätdiagnosetestabschnitt F7 bestimmt, ob der Indexwert, der den Zustand der Steuereinrichtung 11 des Eigenendgeräts angibt, in den Normalbereich fällt.
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Für die Steuereinrichtung 11 des Eigenendgeräts wird bestimmt, dass sie nicht normal operiert (S12), wenn die Anzahl oder der Typ der Indexwerte außerhalb des Normalbereichs eine vorbestimmte Abnormalitätsbestimmungsbedingung erfüllt. Der Eigenendgerätabnormalitätsunterrichtungsabschnitt F10 unterrichtet das Zentrum 3 darüber, falls zutreffend, dass der Eigenendgerätdiagnosetestabschnitt F7 bestimmt, dass die Steuereinrichtung 11 des Eigenendgeräts nicht normal operiert.
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Mehrere nahegelegene Fahrzeugbordeinheiten 1B liefern ein Indexdatenelement als eine Quelle, zum Erzeugen des Normalbereichs für jeden Indexwert zum Diagnostizieren des Endgeräts, nämlich des Eigenendgerätdiagnosekriteriums. Jede der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheiten 1B existiert innerhalb eines Bereichs, in dem Fahrzeugkommunikation mit dem Eigenendgerät möglich ist, und zwar innerhalb eines relativ kleinen Bereichs.
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Jede der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheiten 1B existiert in einem relativ kleinen Bereich. Daher ist die Anzahl von Fahrzeugbordeinheiten 1, mit denen das Eigenendgerät eine Fahrzeugkommunikationsverbindung durchführt, höchstwahrscheinlich ähnlich wie die Anzahl von Fahrzeugbordeinheiten 1, mit denen jede der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheiten 1B Fahrzeugkommunikation ausführt. Unter der Annahme, dass das Eigenendgerät mit dem Dienstanbieterendgerät kommuniziert, um einen Dienst zu verwenden, wird ebenso erwartet, dass die nahegelegene Fahrzeugbordeinheit 1B mit demselben Dienstanbieterendgerät kommuniziert, um einen Dienst zu verwenden.
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Das heißt, das Eigenendgerät und die nahegelegene Fahrzeugbordeinheit 1B haben höchstwahrscheinlich die Software (z. B. ein Anwendungsprogramm zur Nutzung von Diensten), die von der Steuereinrichtung 11 (insbesondere der CPU 111) ausgeführt wird, oder eine Last (die Anzahl der zu verarbeitenden Aufgaben) der CPU 111 gemein. Die CPU-Auslastung oder die Speicherverwendung ist sehr wahrscheinlich in den Fahrzeugbordeinheiten 1 ähnlich, wenn das Eigenendgerät und die nahegelegene Fahrzeugbordeinheit 1B dieselbe Software ausführen.
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Für jede der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheiten 1B ist es relativ weniger wahrscheinlich, dass sie nicht normal operiert. Daher gibt das basierend auf dem Indexdatenelement, das von der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1B erlangt wird, spezifizierte Eigenendgerätdiagnosekriterium einen Bereich an, mit dem angenommen werden kann, dass die Steuereinrichtung 11 in der gegenwärtigen Situation normal operiert.
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Im Wesentlichen ist der Zustand der Steuereinrichtung 11 des Eigenendgeräts höchstwahrscheinlich ähnlich dem Zustand der Steuereinrichtung 11 der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1B, wenn das Eigenendgerät normal operiert. Das Indexdatenelement für das Eigenendgerät soll ähnlich dem Indexdatenelement sein, der von der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1B erfasst wird. Ein Wert jedes Elements in dem Indexdatenelement für die Steuereinrichtung 11 des Eigenendgeräts soll in den Normalbereich entsprechend dem Element fallen. Mit anderen Worten, legt ein Wert jedes Elements in dem Indexdatenelement für die Steuereinrichtung 11 des Eigenendgeräts, wenn der Wert außerhalb des Normalbereichs entsprechend dem Element liegt, die Möglichkeit nahe, dass die Steuereinrichtung 11 des Eigenendgeräts nicht normal operiert.
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Es ist möglich, genauer zu bestimmen, ob die Steuereinrichtung 11 des Eigenendgeräts normal operiert, indem das Indexdatenelement mit dem Eigenendgerätdiagnosekriterium verglichen wird, das basierend auf dem Indexdatenelement spezifiziert wird, das von dem nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1B erlangt wird.
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Jede der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheiten 1B kann als ein Diagnoseziel ausgewählt werden. In diesem Fall spezifiziert der Normalbereichsspezifikationsabschnitt F6 einen Normalbereich für jeden Indexwert (S20) basierend auf einem Indexwert, der den Zustand des Steuereinrichtungs11 der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1Ba angibt, mit Ausnahme der Diagnosezieleinheit 1Bb. Der Fremdendgerätdiagnosetestabschnitt F8 bestimmt, ob der Indexwert, der den Zustand der Steuereinrichtung 11 der Diagnosezieleinheit 1Bb angibt, in den Normalbereich fällt.
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Für die Steuereinrichtung 11 der Diagnosezieleinheit 1Bb wird bestimmt, dass sie nicht normal operiert (S22), wenn die Anzahl oder der Typ von Indexwerten außerhalb des Normalbereichs die vorbestimmte Abnormalitätsbestimmungsbedingung erfüllt. Der Fremdendgerätabnormalitätsunterrichtungsabschnitt F11 unterrichtet das Zentrum 3 darüber, falls zutreffend, dass der Fremdendgerätdiagnosetestabschnitt F8 bestimmt, dass die Steuereinrichtung 11 der Diagnosezieleinheit 1Bb nicht normal operiert.
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Die Diagnosezieleinheit 1Bb und die nahegelegene Fahrzeugbordeinheit 1Ba sind Fahrzeugbordeinheiten 1, die in einem Bereich, einem relativ kleinen Bereich vorliegen, in dem Fahrzeugkommunikation mit dem Eigenendgerät möglich ist. Entsprechend einer Operation, die der Diagnose des Eigenendgeräts ähnlich ist, gibt das durch den Normalbereichsspezifikationsabschnitt F6 spezifizierte Fremdendgerätdiagnosekriterium den Bereich an, mit dem angenommen werden kann, dass die Steuereinrichtung 11 in der gegenwärtigen Situation normal operiert.
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Der Fremdendgerätdiagnosetestabschnitt F8 kann genauer bestimmen, ob die Steuereinrichtung 11 der Diagnosezieleinheit 1Bb normal operiert, indem er das Fremdendgerätdiagnosekriterium mit dem von der Diagnosezieleinheit 1Bb erfassten Indexdatenelement vergleicht.
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Während die Ausführungsform der vorliegenden Offenbarung beschrieben worden ist, ist die Offenbarung nicht auf die oben erwähnte Ausführungsform beschränkt. Im Folgenden beschriebene Ausführungsformen sind ebenfalls im technischen Umfang der Offenbarung enthalten. Weiterhin kann die Offenbarung in verschiedenen Modifikationen ausgeführt werden, ohne vom Geist und Umfang der Offenbarung abzuweichen.
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<Erste Modifikation>
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Die oben erwähnte Ausführungsform hat die Konfiguration beschrieben, in der die Fahrzeugbordeinheit 1 den Fremdendgerätdiagnosetestabschnitt F8 und den Fremdendgerätabnormalitätsunterrichtungsabschnitt F11 beinhaltet. Die Ausführungsform ist jedoch nicht darauf beschränkt. Beispielsweise muss die Fahrzeugbordeinheit 1 den Fremdendgerätdiagnosetestabschnitt F8 oder den Fremdendgerätabnormalitätsunterrichtungsabschnitt F11 nicht beinhalten.
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<Zweite Modifikation>
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Die oben erwähnte Ausführungsform hat die Konfiguration beschrieben, in der die Fahrzeugbordeinheit 1 den Eigenendgerätdiagnosetestabschnitt F7 und den Eigenendgerätabnormalitätsunterrichtungsabschnitt F10 beinhaltet. Die Ausführungsform ist jedoch nicht darauf beschränkt. Beispielsweise muss die Fahrzeugbordeinheit 1 den Eigenendgerätdiagnosetestabschnitt F7 oder den Eigenendgerätabnormalitätsunterrichtungsabschnitt F10 nicht beinhalten.
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Die Konfiguration, die nicht den Eigenendgerätabnormalitätsunterrichtungsabschnitt F10 und den Fremdendgerätabnormalitätsunterrichtungsabschnitt F11 beinhaltet, muss auch nicht den Weitverkehrskommunikationseinrichtung 13 und den Weitverkehrskommunikationssteuerabschnitt F9 umfassen.
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<Dritte Modifikation>
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Wie oben haben die Fahrzeugbordeinheiten 1 im Fahrzeugbordeinheitdiagnosesystem 100 jeweils die gleiche Funktion, aber sind nicht darauf beschränkt. Die zu diagnostizierende Fahrzeugbordeinheit 1 und die diagnostizierende Fahrzeugbordeinheit 1 beinhalten unterschiedliche Funktionen. Die Fahrzeugbordeinheit 1, die nur eine zu diagnostizierende Funktion aufweist, kann in den Fahrzeugbordeinheiten 1 im Fahrzeugbordeinheitdiagnosesystem 100 vorhanden sein.
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Die zu diagnostizierende Fahrzeugbordeinheit 1 muss lediglich den Systeminformationserlangungsabschnitt F2, den Indexdatenerzeugungsabschnitt F3 und den Nahbereichskommunikationssteuerabschnitt F4 mit einer Funktion zum Übertragen eines Indexdatenelementes für das Eigenendgerät beinhalten.
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Die diagnostizierende Fahrzeugbordeinheit 1 muss lediglich den Nahbereichskommunikationssteuerabschnitt F4 mit einer Funktion zum Erfassen eines von der zu diagnostizierenden Fahrzeugbordeinheit 1 übertragenen Indexdatenelements, den Indexdatenverwaltungsabschnitt F5, den Normalbereichspezifikationsabschnitt F6 und den Fremdendgerätdiagnosetestabschnitt F8 beinhalten.
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Gemäß der vorstehend erwähnten Konfiguration kann die Diagnostizierende Fahrzeugbordeinheit 1 die diagnostizierende Fahrzeugbordeinheit 1 diagnostizieren, kann aber nicht sich selbst diagnostizieren oder sich selbst diagnostizieren lassen. Die diagnostizierende Fahrzeugbordeinheit 1 beinhaltet daher vorteilhafterweise den Systeminformationserlangungsabschnitt F2 und den Indexdatenerzeugungsabschnitt F3 zusätzlich zu der vorstehend erwähnten minimalen Konfiguration. Der Nahbereichskommunikationssteuerabschnitt F4 hat vorteilhafterweise eine Funktion zum Übertragen eines Indexdatenelements für das Eigenendgerät.
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Die Fahrzeugbordeinheit 1 kann ihr Indexdatenelement an die andere diagnostizierende Fahrzeugbordeinheit 1 übermitteln und sich selbst diagnostizieren lassen, obwohl der Eigenendgerätdiagnosetestabschnitt F7 nicht enthalten ist. Daher muss der Eigenendgerätdiagnosetestabschnitt F7 nicht beinhaltet sein. Das heißt, der Eigenendgerätdiagnosetestabschnitt F7 ist ein optionales Element.
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<Vierte Modifikation>
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Es wurde der Modus beschrieben, der bestimmt, ob die Steuereinrichtung 11 des Eigenendgeräts normal operiert, basierend darauf, ob sich die Systemzeit für das Eigenendgerät von der Systemzeit für die nahegelegene Fahrzeugbordeinheit 1B unterscheidet.
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Jedoch kann kein Signal vom GNSS-Satelliten erfasst werden, wenn das Eigenendgerät in einem Tunnel oder einem mehrstöckigen Parkplatz existiert, nämlich einer Umgebung, in der keine Funkwelle vom GNSS-Satelliten ankommt. In einem solchen Fall ist die Systemzeit falsch.
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Es empfiehlt sich daher, eine Situation für den GNSS-Empfänger 14 zum Empfangen Signale von dem GNSS-Satelliten oder eine Umgebung, in der das Eigenendgerät existiert, zu berücksichtigen, wenn basierend auf einer Differenz zwischen den Systemzeiten bestimmt wird, ob die Steuereinrichtung 11 normal operiert.
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Die Konfiguration muss keine Bestimmung basierend auf der Systemzeit durchführen, wenn der GNSS-Empfänger 14 beispielsweise keine Signale vom GNSS-Satelliten empfangen kann. Der GNSS-Empfänger 14 kann so konfiguriert sein, dass er nacheinander Informationen über eine Situation (z. B. die Anzahl der erfassten Satelliten) des Empfangens von Signalen von dem GNSS-Satelliten an die Steuereinrichtung 11 ausgibt, um zu bestimmen, ob der GNSS-Empfänger 14 Signale von dem GNSS-Satelliten empfangen kann.
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Es wurde der Modus beschrieben, in dem der Eigenendgerätdiagnosetestabschnitt F7 bestimmt, ob die Steuereinrichtung 11 des Eigenendgeräts normal operiert, basierend auf einer Differenz zwischen den Systemzeiten. Gleiches gilt für den Fremdendgerätdiagnosetestabschnitt F8. Das heißt, der Modus kann so konfiguriert werden, dass er keine Bestimmung basierend auf der Systemzeit ausführt, wenn die Diagnosehistorieninformation über einen Indexdatenelement, das von der Diagnosezieleinheit 1Bb erfasst wird, angibt, dass der GNSS-Empfänger 14 kein Signal vom GNSS-Satelliten erfassen kann.
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<Fünfte Modifikation>
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Der Eigenendgerätdiagnosetestabschnitt F7 kann bestimmen, dass das Eigenendgerät nicht normal operiert. Der Eigenendgerätabnormalitätsunterrichtungsabschnitt F10 kann dann eine Eigenendgerätabnormalitätsunterrichtung erzeugen, die eine Positionsinformation beinhaltet, die von dem GNSS-Empfänger 14 zu dem Zeitpunkt ausgegeben wird, und veranlassen, dass der Weitverkehrskommunikationssteuerabschnitt F9 die Eigenendgerätabnormalitätsunterrichtung an das Zentrum 3 überträgt.
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Gemäß diesem Modus kann das Zentrum 3 einen Punkt entsprechend der Fahrzeugbordeinheit 1, die nicht normal operiert, oder einen Punkt erfassen, der die Steuereinrichtung 11 der Fahrzeugbordeinheit 1 davon abhält, normal zu operieren. Dadurch kann auf einfache Weise ein Punkt analysiert werden, der die Fahrzeugbordeinheit 1 von der normalen Operation abhält.
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Die Eigenendgerätabnormalitätsunterrichtung kann einen Ort wie einen mehrstöckigen Parkplatz angeben, bei dem ein Signal vom GNSS-Satelliten kaum ankommt. Zusätzlich kann für die Steuereinrichtung 11 des Eigenendgeräts bestimmt werden, dass sie nicht normal operiert, aufgrund einer Differenz zwischen den Systemzeiten. In solch einem Fall kann der Modus so konfiguriert sein, dass die Zentrum 3 keine Wartung in Reaktion auf die Eigenendgerätabnormalitätsunterrichtung anordnet. Dies liegt daran, dass die Systemzeit an einer Stelle falsch sein soll, an der ein Signal vom GNSS-Satellit kaum ankommt, obwohl der Steuereinrichtung 11 normal ist.
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<Sechste Modifikation>
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Der Fremdendgerätdiagnosetestabschnitt F8 kann bestimmen, dass die Diagnosezieleinheit 1Bb nicht normal operiert. In solch einem Fall kann der Modus so konfiguriert sein, dass der Fremdendgerätabnormalitätsunterrichtungsabschnitt F11 eine Fremdendgerätabnormalitätsunterrichtung einschließlich der Positionsinformation erzeugt, die von dem GNSS-Empfänger 14 zu dem Zeitpunkt ausgegeben wird. In diesem Fall überträgt der Weitverkehrskommunikationssteuerabschnitt F9 eine Fremdendgerätabnormalitätsunterrichtung einschließlich der Positionsinformation an das Zentrum 3.
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In diesem Modus kann die Zentrum 3 ähnlich der fünften Modifikation einen Punkt entsprechend der Fahrzeugbordeinheit 1, die nicht normal operiert, oder einen Punkt, der die Steuereinrichtung 11 der Fahrzeugbordeinheit 1 von normaler Operation abhält, erfassen. Dadurch kann auf einfache Weise der Punkt analysiert werden, der die Fahrzeugbordeinheit 1 von normaler Operation abhält.
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Die Fremdendgerätabnormalitätsunterrichtung kann auf einen Ort angeben, an dem ein Signal vom GNSS-Satellit kaum ankommt. Zusätzlich kann für die Steuereinrichtung 11 bestimmt werden, dass sie aufgrund einer Differenz zwischen den Systemzeiten nicht normal operiert. In solch einem Fall kann der Modus so konfiguriert werden, dass er keine Wartung in Reaktion auf die Fremdendgerätabnormalitätsunterrichtung anordnet.
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<Siebte Modifikation>
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Eine neue Version der Software, die in der Fahrzeugbordeinheit 1 verwendet wird, wird nach Bedarf veröffentlicht. Die Version der Software, die in jeder der Fahrzeugbordeinheiten 1 verwendet wird, wird nach Bedarf entsprechend aktualisiert. Allerdings aktualisieren nicht alle Fahrzeugbordeinheiten 1 gleichzeitig die Software. Infolgedessen wird angenommen, dass die Fahrzeugbordeinheit 1, die eine frühere Version von Software verwendet, mit der Fahrzeugbordeinheit 1 koexistiert, die eine neuere Version von Software verwendet.
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Offensichtlich wird davon ausgegangen, dass eine frühere Version von Software und eine neue Softwareversion sich voneinander bezüglich Datengröße des Festspeichers 113, der CPU-Auslastung oder der Arbeitsspeicherverwendung unterscheiden.
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Daher gibt es höchstwahrscheinlich ein Unterschied in den Zuständen zwischen der Steuereinrichtung 11 der Fahrzeugbordeinheit 1, die eine frühere Softwareversion verwendet, und der Steuereinrichtung 11 der Fahrzeugbordeinheit 1 die eine neue Softwareversion verwendet. Die Bestimmung kann fehlerhaft sein, wenn ein Diagnosekriterium zur Diagnose der Steuereinrichtung 11 der Fahrzeugbordeinheit 1 unter Verwendung einer früheren Softwareversion auf der Grundlage des von der Fahrzeugbordeinheit 1 erlangten Indexdatenelements unter Verwendung einer neuen Softwareversion erzeugt wird.
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Der Normalbereichsspezifikationsabschnitt F6 spezifiziert vorteilhafterweise ein Diagnosekriterium auf der Grundlage des Indexdatenelements, das von der Fahrzeugbordeinheit 1, unter Verwendung der Software erlangt wird, deren Version gleich der der Software ist, die die Fahrzeugbordeinheit 1, die ein Diagnoseziel darstellt, verwendet.
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Diese Modifikation kann wie folgt konfiguriert werden. Der Nahbereichskommunikationssteuerabschnitt F4 der Fahrzeugbordeinheit 1 überträgt Übertragungsdaten zu der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1B. Die Übertragungsdaten enthalten das entsprechende Indexdatenelement, das mit einem Header versehen ist, einschließlich einer Endgerät-ID und Versionsinformationen über die aktuell verwendete Software. Der Nahbereichskommunikationssteuerabschnitt F4 erlangt Daten einschließlich des Indexdatenelements, das von der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1B übertragen wird, und liefert die Daten an den Indexdatenverwaltungsabschnitt F5, indem er ermöglicht, dass das Indexdatenelement, die Endgerät-ID und die Softwareversionsinformation einander entsprechen. Der Indexdatenverwaltungsabschnitt F5 speichert das Indexdatenelement für jede Fahrzeugbordeinheit 1 in dem Arbeitsspeicher 112, indem er dem Indexdatenelement ermöglicht, der Versionsinformation über die Software, die die Fahrzeugbordeinheit 1 verwendet, zu entsprechen.
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Der Normalbereichsspezifikationsabschnitt F6 spezifiziert ein Diagnosekriterium auf der Grundlage des Indexdatenelements, das von der Fahrzeugbordeinheit 1 erlangt wird, die die Software verwendet, deren Version gleich der der Software ist, die die Fahrzeugbordeinheit 1, die ein Diagnoseziel darstellt, verwendet.
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Insbesondere spezifiziert der Normalbereichsspezifikationsabschnitt F6 ein Eigenendgerätdiagnosekriterium basierend auf dem Indexdatenelement, das von der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1B erlangt wird, die die Software verwendet, deren Version gleich der der Software ist, die das Eigenendgerät verwendet. Offensichtlich kann eine zeitbezogene Bedingung als Bedingung verwendet werden, um ein Indexdatenelement auszuwählen, um das Eigenendgerätdiagnosekriterium ähnlich der vorstehend erwähnten Ausführungsform zu spezifizieren.
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Der Normalbereichsspezifikationsabschnitt F6 spezifiziert ein Fremdendgerätdiagnosekriterium basierend auf dem Indexdatenelement, das von der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1Ba erlangt wird, die die Software verwendet, deren Version gleich der der Software ist, die die Diagnosezieleinheit 1Bb verwendet. Offensichtlich kann eine zeitbezogene Bedingung als Bedingung verwendet werden, um ein Indexdatenelement auszuwählen, um das Fremdendgerätdiagnosekriterium ähnlich der vorstehend erwähnten Ausführungsform zu spezifizieren. Das Indexdatenelement für das Eigenendgerät kann verwendet werden, um ein Fremdendgerätdiagnosekriterium zu spezifizieren, wenn die Version der Software, die das Eigenendgerät verwendet, gleich der Version der Software ist, die die Diagnosezieleinheit 1Bb verwendet.
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Entsprechend dem Modus werden die Versionsinformation über die aktuell verwendete Software sowie die Endgerät-ID außerhalb des Indexdatenelementes (beispielsweise Header der Übertragungsdaten) bereitgestellt und übertragen, sind aber nicht darauf beschränkt. Zum Beispiel kann die Softwareversionsinformation in das Indexdatenelement aufgenommen werden. Die empfangende Fahrzeugbordeinheit 1 muss lediglich die Versionsinformation der Software angeben, die die übertragende Fahrzeugbordeinheit 1 derzeit verwendet.
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<Achte Modifikation>
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Es wurde die Konfiguration beschrieben, in der der Eigenendgerätabnormalitätsunterrichtungsabschnitt F10 oder der Fremdendgerätabnormalitätsunterrichtungsabschnitt F11 eine Weitbereichskommunikation verwendet, um dem Zentrum 3 mitzuteilen, dass das Eigenendgerät oder die nahegelegene Fahrzeugbordeinheit 1B als ein Diagnoseziel nicht normal operiert, wobei dies keine Beschränkung darstellt. Beispielsweise kann der Eigenendgerätabnormalitätsunterrichtungsabschnitt F10 so konfiguriert sein, dass er einen Benutzer audiovisuell darüber unterrichtet, dass die Steuereinrichtung 11 des Eigenendgeräts nicht normal operiert.
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Der Fremdendgerätabnormalitätsunterrichtungsabschnitt F11 kann eine Fahrzeugkommunikationsverbindung verwenden, um die nahegelegene Fahrzeugbordeinheit 1B als ein Diagnoseziel darüber zu unterrichten, dass die Steuereinrichtung 11 davon nicht normal operiert. Die Fahrzeugbordeinheit 1 kann ein Signal von der nahegelegenen Fahrzeugbordeinheit 1 erlangen, das darüber unterrichtet, dass die Steuereinrichtung 11 des Eigenendgeräts nicht normal operiert. Für eine solche Gelegenheit kann die Fahrzeugbordeinheit 1 eine Konfiguration zum audiovisuellen Informieren über die Unterrichtung beinhalten.
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Während die vorliegende Offenbarung unter Bezugnahme auf Ausführungsbeispiele beschrieben worden ist, versteht es sich, dass die Offenbarung nicht auf die Ausführungsformen und Konstruktionen beschränkt ist. Die vorliegende Offenbarung soll verschiedene Modifikationen und äquivalente Anordnungen abdecken. Darüber hinaus sind neben den verschiedenen Kombinationen und Konfigurationen andere Kombinationen und Konfigurationen einschließlich mehr, weniger oder nur einem einzelnen Element ebenfalls innerhalb des Geistes und Umfangs der vorliegenden Offenbarung.