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DE112016006528B9 - Kommunikationssteuervorrichtung - Google Patents

Kommunikationssteuervorrichtung Download PDF

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DE112016006528B9
DE112016006528B9 DE112016006528.0T DE112016006528T DE112016006528B9 DE 112016006528 B9 DE112016006528 B9 DE 112016006528B9 DE 112016006528 T DE112016006528 T DE 112016006528T DE 112016006528 B9 DE112016006528 B9 DE 112016006528B9
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Abstract

Kommunikationssteuervorrichtung (3, 3a, 3b, 3c) in einem Fahrzeug (10) mit einer ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung (1), um Fahrzeug-zu-Straße-Kommunikation an einem vorherbestimmten Ort auf einer Straße vorzunehmen, und einer zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung (2), um Kommunikation unter Verwendung eines Frequenzbands vorzunehmen, das eine Möglichkeit aufweist, eine Störbeeinflussung mit Kommunikation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung (1) zu bewirken, die in dem Fahrzeug (10) eingerichtet sind, um die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung (2) zu steuern, wobei die Kommunikationssteuervorrichtung (3, 3a, 3b, 3c) umfasst:eine Kommunikationszustand-Detektionseinheit (32), um einen Kommunikationszustand der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung (1) zu detektieren;eine Funkübertragung-Steuereinheit (33, 33a, 33b), um eine Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung (2) auf der Basis eines Ergebnisses der Detektion zu steuern, das von der Kommunikationszustand-Detektionseinheit (32) erhalten wird;eine Positionsschätzeinheit (34), um eine Position des Fahrzeugs (10) zu schätzen;eine Kommunikationsbereich-Informationshalteeinheit (35), um Informationen über einen Bereich zu halten, in dem die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung (1) die Fahrzeug-zu-Straße-Kommunikation vornimmt; undeine Kommunikationsbereich-Bestimmungseinheit (31), um zu bestimmen, ob das Fahrzeug (10) in einem Fahrzeug-zu-Straße-Kommunikationsbereich vorhanden ist oder nicht, der ein Bereich ist, in dem die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung (1) die Fahrzeug-zu-Straße-Kommunikation vornimmt, auf der Basis eines Ergebnisses der Schätzung, das von der Positionsschätzeinheit (34) erhalten wird, und der Informationen, die von der KommunikationsbereichInformationshalteeinheit (35) gehalten werden,wobei, wenn die Funkübertragung-Steuereinheit (33) bestimmt, dass das Fahrzeug (10) in den Fahrzeug-zu-Straße-Kommunikationsbereich eingetreten ist, auf Basis eines Ergebnisses der Bestimmung, das von der Kommunikationsbereich-Bestimmungseinheit (31) erhalten wird, die Funkübertragung-Steuereinheit (33) die Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung (2) einschränkt, so dass die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung (2) Übertragung zu einer Zeit vornimmt, wenn die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung (1) keine Kommunikation während einer Zeitspanne vornimmt, von wenn die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung (1) Kommunikation startet, bis, wenn die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung (1) die Kommunikation nach dem Ausführen einer Serie von Kommunikationssequenzen beendet, und wenn die Funkübertragung-Steuereinheit (33) von der Kommunikationszustand-Detektionseinheit (32) benachrichtigt wird, dass die Fahrzeug-zu-Straße-Kommunikation, die von der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung (1) vorgenommen wird, vollendet wurde, die Funkübertragung-Steuereinheit (33) die Einschränkung auf die Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung (2) entfernt.

Description

  • Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kommunikationssteuervorrichtung, welche zur Steuerung von Kommunikationsoperationen einer drahtlosen Kommunikationsvorrichtung bestimmt ist, die in einem Fahrzeug eingerichtet ist.
  • Hintergrund
  • Neuere Fahrzeuge wurden mit verschiedenen drahtlosen Kommunikationsvorrichtungen ausgestattet. Eine repräsentative ist eine im Fahrzeug montierte Vorrichtung des elektronischen Mauterhebungssystems (ETC). Ebenso ist eine drahtlose Kommunikationsvorrichtung zur Ausführung einer Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation, Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikation und Fußgänger-zu-Fahrzeug-Kommunikation, um Fahrtunterstützungsinformationen und dgl. zu senden und zu empfangen, in einem Fahrzeug montiert. Mit zunehmender Anzahl von drahtlosen Kommunikationsvorrichtungen, die in einem Fahrzeug montiert sind, nimmt die Anzahl von Fällen zu, wo zwei oder mehr drahtlose Kommunikationsvorrichtungen gleichzeitig eine Kommunikation vornehmen.
  • Ferner besteht in Abhängigkeit von einer zukünftigen Frequenzzuteilung eine Möglichkeit, dass ein und dasselbe Frequenzband für zwei oder mehr Anwendungen verwendet werden kann. Wenn dasselbe Frequenzband gleichzeitig von zwei oder mehr drahtlosen Kommunikationen verwendet wird, kann eine Störbeeinflussung zwischen verschiedenen drahtlosen Kommunikationssystemen in einem Fahrzeug auftreten. Insbesondere wenn zwei oder mehr Systeme Frequenzkanäle verwenden, die nahe beieinander liegen, kann die Übertragung eines Systems den Empfang eines anderen Systems beeinträchtigen.
  • Spezifisch in einem Zustand, wo ein für eine Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation verwendeter Kommunikationskanal nahe bei einem von dem ETC-System verwendeten Kommunikationskanal liegt, wenn das Fahrzeug eine ETC-Schranke passiert, während die Fahrtunterstützungsinformationen von der Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation gesendet und empfangen werden, falls die Übertragung der Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation und der Empfang des ETC gleichzeitig in ein und demselben Fahrzeug vorgenommen werden, kann dadurch ein Problem verursacht werden, dass die im Fahrzeug montierte Vorrichtung des ETC-Systems eine zu empfangende Funkwelle aufgrund der gebeugten Wellen der Übertragung der Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation oder dgl. nicht detektieren kann.
  • Wenn eine ETC-Kommunikation an einer ETC-Schranke erforderlich ist, ist es daher notwendig zu verhindern, dass die ETC-Kommunikation beeinträchtigt wird, durch Maßnahmen wie das Aussetzen der Übertragung der Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation. Eine Erfindung zur Lösung dieses Problems ist in der Patentliteratur 1 beschrieben.
  • Wenn bei der in der Patentliteratur 1 beschriebenen Erfindung eine Kommunikationsvorrichtung, die in einem Fahrzeug installiert ist, in einen vorherbestimmten Funkwellen-Übertragungseinschränkungsbereich eintritt, nimmt sie eine Änderung des zu verwendenden Kanals, eine Reduktion der Übertragungsleistung, ein Aussetzen der Übertragung oder dgl. vor, um so eine Störbeeinflussung mit anderen Kommunikationen zu vermeiden.
    Wenn die in der JP 2008 - 294 646 A beschriebene Fahrzeug-Kommunikationsbereich-Beurteilungseinrichtung, die im Fahrtzeug verbaut ist, erkennt, dass ein Fahrzeug den Straße-und-Fahrzeug Kommunikationsbereich eingetreten ist, überträgt die sich im Fahrzeug befindliche Kommunikationseinrichtung Informationen, die es mittels der Inter-Fahrzeug Kommunikationseinrichtung empfangen hat mittels der Straße-und-Fahrzeug Kommunikationseinrichtung an ein sich am Straßenrand befindliches Kommunikationsgerät und ändert die Übertragungsbedingung auf Übertragung mittels der Inter-Fahrzeug Kommunikation. In der DE 10 210 061 540 A1 ist eine Kommunikationseinrichtung beschrieben, die zur drahtlosen Kommunikation zwischen hochmobilen Teilnehmern dient. Dabei findet die Kommunkiaktion auf einem ersten Frequenzband ab. Falls sich die Kommunkiationseinrichtung in lokaler Nähe einer stationären oder quasi-stationären Fremdkommunkiationseinrichtung befindet, die auf einem zweiten Frequenband, welches dem ersten Frequenzband benachbart ist, empfängt, kann sie zur Kompensation der Störanfälligkeit der Fremdkommunkationseinrichtung ihr Sendeverhalten beschränken.
    Das in der US 2010 / 0 081 391 A1 beschriebene drahtlose Kommunikationssystem kann eine Vielzahl von Frequenkanälen verwenden. Die Basisstation sendet ein Signal an die Mobilstation, dass die Signalstärke der Vielzahl von Frequenzkanälen beschränkt. Die Mobilstation übermittelt auf zumindst einem Frequenzkanal Daten an die Basisstation und, kann, falls eine höhere Signalstärke notwendig ist oder sich der verwendete Frequenzkanal in der Nähe eines vorher bestimmten Frequenzkanals befindet, den Frequenzkanal zur Datenübertragung ändern.
  • Literaturliste
  • Patentliteratur
  • Patentliteratur 1: JP 2015 - 177 370 A
  • Zusammenfassung
  • Technisches Problem
  • Bei der in der Patentliteratur 1 beschriebenen Erfindung wird eine Kommunikation eingeschränkt, während das Fahrzeug in einem vorherbestimmten Funkwellen-Übertragungseinschränkungsbereich vorhanden ist. Daher bestand eine Möglichkeit der Einschränkung der Kommunikation mehr als notwendig. In einem System, das notwendige Informationen in einem vorherbestimmten Bereich sendet und empfängt, wie einem ETC-System, wird angenommen, dass die Zeit, während welcher eine Kommunikation tatsächlich vorgenommen wird, viel kürzer ist als die Zeit, während welcher die drahtlose Kommunikationsvorrichtung in dem Bereich vorhanden ist. Wie oben beschrieben, besteht ein Problem, dass sogar in einer Zeitspanne, während welcher keine Möglichkeit einer Störbeeinflussung mit anderen Kommunikationen besteht, und die durchzuführende Kommunikation kein Problem aufweist, die Kommunikation eingeschränkt wird, was dann zu einer längeren Zeit führt, während welcher wichtige Informationen, wie Fahrtunterstützungsinformationen, nicht gesendet und empfangen werden können.
  • Die vorliegende Erfindung wurde angesichts der obigen Umstände gemacht, und eine Aufgabe von dieser ist, eine Kommunikationssteuervorrichtung bereitzustellen, die verhindern kann, dass eine Zeitdauer zur Vornahme einer Kommunikationseinschränkung, um eine Störbeeinflussung zu vermeiden, länger als notwendig wird.
  • Lösung für das Problem
  • Um die obigen Probleme zu lösen und die Aufgabe zu erfüllen, stellt die vorliegende Erfindung eine Kommuni kationssteuervorrichtung in einem Fahrzeug mit einer ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung bereit, um eine Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikation an einem vorherbestimmten Ort auf einer Straße vorzunehmen, und mit einer zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung, um eine Kommunikation unter Verwendung eines Frequenzbands vorzunehmen, das eine Möglichkeit aufweist, eine Störbeeinflussung mit der Kommunikation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung zu bewirken, die in dem Fahrzeug eingerichtet sind, um die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung zu steuern. Die Kommunikationssteuervorrichtung detektiert einen Kommunikationszustand der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung, und steuert eine Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung auf der Basis eines Ergebnisses der Detektion.
  • Vorteilhafte Effekte der Erfindung
  • Die Kommunikationssteuervorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung hat einen vorteilhaften Effekt, dass es möglich ist zu verhindern, dass eine Zeitdauer zur Vornahme einer Kommunikationseinschränkung, um eine Störbeeinflussung zu vermeiden, länger wird als notwendig.
  • Figurenliste
    • 1 ist eine Darstellung, die ein Auslegungsbeispiel einer fahrzeugeigenen Kommunikationsvorrichtung veranschaulicht, welche durch Anwenden einer Kommunikationssteuervorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform darauf realisiert wird.
    • 2 ist eine Darstellung, die ein Auslegungsbeispiel der der Kommunikationssteuervorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform veranschaulicht.
    • 3 ist ein Flussdiagramm, das ein Operationsbeispiel der Kommunikationssteuervorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform veranschaulicht.
    • 4 ist eine Darstellung zur Erläuterung eines Beispiels, wo eine Störbeeinflussung, die als Problem angesehen wird, in der ersten Ausführungsform auftritt.
    • 5 ist eine Darstellung, die ein Auslegungsbeispiel einer Kommunikationssteuervorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform veranschaulicht.
    • 6 ist ein Flussdiagramm, das ein Operationsbeispiel der Kommunikationssteuervorrichtung gemäß der zweiten Ausführungsform veranschaulicht.
    • 7 ist eine Darstellung, die ein spezifisches Beispiel einer Operation veranschaulicht, wenn die Kommunikationssteuervorrichtung gemäß der zweiten Ausführungsform für eine Anwendung verwendet wird.
    • 8 ist eine Darstellung, die ein Auslegungsbeispiel einer Kommunikationssteuervorrichtung gemäß einer dritten Ausführungsform veranschaulicht.
    • 9 ist ein Flussdiagramm, das ein Operationsbeispiel der Kommunikationssteuervorrichtung gemäß der dritten Ausführungsform veranschaulicht.
    • 10 ist ein Flussdiagramm, das ein Operationsbeispiel einer zweiten Kommunikationssteuervorrichtung veranschaulicht, die von der Kommunikationssteuervorrichtung gemäß der dritten Ausführungsform gesteuert wird.
    • 11 ist ein Flussdiagramm, das ein Operationsbeispiel der Kommunikationssteuervorrichtung gemäß einer vierten Ausführungsform veranschaulicht.
    • 12 ist ein Flussdiagramm, das ein Auslegungsbeispiel der Kommunikationssteuervorrichtung gemäß einer fünften Ausführungsform veranschaulicht.
    • 13 ist ein Flussdiagramm, das ein Operationsbeispiel einer Funkempfang-Steuereinheit gemäß der fünften Ausführungsform veranschaulicht.
    • 14 ist eine Hardware-Auslegungsdarstellung der Kommunikationssteuervorrichtung gemäß der ersten bis fünften Ausführungsform.
    • 15 ist eine Hardware-Auslegungsdarstellung der Kommunikationssteuervorrichtung gemäß der ersten bis fünften Ausführungsform.
  • Beschreibung von Ausführungsformen
  • Hier im Nachstehenden wird eine Kommunikationssteuervorrichtung gemäß Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung mit Bezugnahme auf die Zeichnungen detailliert beschrieben. Es ist zu beachten, dass die Erfindung nicht unbedingt von diesen Ausführungsformen eingeschränkt wird.
  • Erste Ausführungsform.
  • 1 ist eine Darstellung, die ein Auslegungsbeispiel einer fahrzeugeigenen Kommunikationsvorrichtung veranschaulicht, welche durch Anwenden einer Kommunikationssteuervorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung auf die Vorrichtung realisiert wird. Eine fahrzeugeigene Kommunikationsvorrichtung 4 gemäß der ersten Ausführungsform ist in einem Fahrzeug, wie einem Auto, zusammen mit einer fahrzeugeigenen Vorrichtung 5 montiert, und nimmt eine Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikation und eine Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation vor. Die fahrzeugeigene Kommunikationsvorrichtung 4 sendet Daten an und empfängt Daten von der fahrzeugeigenen Vorrichtung 5. Die fahrzeugeigene Vorrichtung 5 ist in dem Fahrzeug montiert und dient als eine von verschiedenen Arten von Vorrichtungen, die eine Kommunikation mit der Außenseite über die fahrzeugeigene Kommunikationsvorrichtung 4 vornehmen. Die fahrzeugeigene Vorrichtung 5 entspricht einer Bestandteilvorrichtung des ETC-Systems, einer Bestandteilvorrichtung eines Fahrzeugnavigationssystems, einer Bestandteilvorrichtung eines Audio-Systems, einer Bestandteilvorrichtung eines Fahrtunterstützungssystems und/oder dgl. In der Praxis sind zwei oder mehr fahrzeugeigene Vorrichtungen mit der fahrzeugeigenen Kommunikationsvorrichtung 4 verbunden, in 1 sind jedoch die zwei oder mehr fahrzeugeigenen Vorrichtungen kollektiv als fahrzeugeigene Vorrichtung 5 beschrieben.
  • Die fahrzeugeigene Kommunikationsvorrichtung 4 weist eine erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1, eine zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 und eine Kommunikationssteuervorrichtung 3 auf. Diese Vorrichtungen können in einem einzelnen Gehäuse untergebracht sein oder können in verschiedenen Gehäusen untergebracht sein.
  • Die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 nimmt eine Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikation vor, das heißt, eine Kommunikation mit Vorrichtungen am Straßenrand, die entlang Straßen, an Geschäftseingängen und dgl. installiert sind. Wenn die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 ein vorgeschriebenes Signal, das von einer Vorrichtung am Straßenrand übertragen wird, detektiert oder empfängt, führt die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 eine Kommunikation mit der Vorrichtung am Straßenrand durch. Es wird angenommen, dass die von der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 vorgenommene Kommunikation eine höhere Priorität aufweist als die Kommunikation, die von der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2 vorgenommen wird, und dass es erforderlich ist, dass sie eine höhere Zuverlässigkeit aufweist als die Letztere.
  • Die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 nimmt eine Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation vor, das heißt, eine Kommunikation mit einer Kommunikationsvorrichtung, die in einem anderen Fahrzeug montiert ist, eine Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikation oder eine Fußgänger-zu-Fahrzeug-Kommunikation, das heißt, eine Kommunikation mit einer Kommunikationsvorrichtung, die von einem Fußgänger getragen wird. Ein Nutzungsfrequenzband der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2 ist gleich wie die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1, oder ist eine Frequenzband sehr nahe bei einem Nutzungsfrequenzband der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1, und so wird angenommen, dass die Kommunikation durch die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 eine Möglichkeit hat, die Kommunikation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 störend zu beeinflussen.
  • Die Kommunikationssteuervorrichtung 3 steuert die Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2 auf der Basis des Kommunikationszustands der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1.
  • In der vorliegenden Beschreibung wird manchmal der Ausdruck „die Position des Fahrzeugs“ oder dgl. verwendet. Dies bedeutet „die Position der fahrzeugeigenen Kommunikationsvorrichtung 4“, „die Position der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1“, „die Position der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2“ oder „die Position der Kommunikationssteuervorrichtung 3“. Das heißt, „das Fahrzeug“ bedeutet manchmal „die fahrzeugeigene Kommunikationsvorrichtung 4“, „die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1“, „die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2“ oder „die Kommunikationssteuervorrichtung 3“.
  • 2 ist eine Darstellung, die ein Auslegungsbeispiel der Kommunikationssteuervorrichtung 3 gemäß der ersten Ausführungsform veranschaulicht. Die Kommunikationssteuervorrichtung 3 umfasst eine Kommunikationsbereich-Bestimmungseinheit 31, eine Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsdetektionseinheit 32, eine Funkübertragung-Steuereinheit 33, eine Positionsschätzeinheit 34 und eine Kommunikationsbereich-Informationshalteeinheit 35.
  • Die Kommunikationsbereich-Bestimmungseinheit 31 bestimmt, ob die Position des Fahrzeugs innerhalb eines Bereichs liegt oder nicht, in dem die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 eine Kommunikation vornimmt. Spezifisch wenn Positionsinformationen des Fahrzeugs von der Positionsschätzeinheit 34 eingegeben werden, bestimmt die Kommunikationsbereich-Bestimmungseinheit 31, ob die Position des Fahrzeugs innerhalb eines Bereichs liegt oder nicht, in dem die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 eine Kommunikation vornimmt, auf der Basis der eingegebenen Positionsinformationen und Bereichsinformationen über Bereiche, in denen die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 eine Kommunikation vornimmt, wobei die Bereichsinformationen in der Kommunikationsbereich-Informationshalteeinheit 35 gehalten werden. Die Kommunikationsbereich-Bestimmungseinheit 31 gibt das Bestimmungsergebnis an die Funkübertragung-Steuereinheit 33 aus. Beispielsweise gibt die Kommunikationsbereich-Bestimmungseinheit 31, an die Funkübertragung-Steuereinheit 33, ein Signal aus, das auf einem Hochpegel ist, wenn die Position des Fahrzeugs innerhalb eines Bereichs liegt, in dem die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 eine Kommunikation vornimmt, das jedoch auf einem Niederpegel ist, wenn die Position des Fahrzeugs außerhalb dieses Bereichs liegt.
  • Die Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsdetektionseinheit 32 bestimmt den Kommunikationszustand der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1, und bestimmt spezifisch, ob die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 aktuell kommuniziert oder nicht. Die Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsdetektionseinheit 32 bestimmt den Kommunikationszustand der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1, auf der Basis eines Signals, das aus der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 ausgegeben wird, um die Einheit 32 von dem Kommunikationszustand zu benachrichtigen. Die Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsdetektionseinheit 32 ist eine Kommunikationszustand-Detektionseinheit, die den Kommunikationszustand der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 detektiert. Ein Signal zum Benachrichtigen der Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsdetektionseinheit 32 von dem Kommunikationszustand von der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 wird neu intern von der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 erzeugt, oder ein verwendetes Signal mit dieser Funktion, ausgewählt aus bestehenden Signalen, die intern von der Vorrichtung 1 verwendet werden. Wenn beispielsweise ein Signal, das den Zustand zwischen einem Kommunikationszustand und einem Nicht-Kommunikationszustand ändert, unter den Signalen in der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 vorhanden ist, gibt die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 dieses Signal aus. Alternativ dazu generiert die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 Signale und gibt diese aus, die solche Zustände wie Kommunikationsstart, Vollendung, während des Empfangs und während der Übertragung anzeigen. Der Ausdruck „während der Kommunikation“, wie hier verwendet, bezieht sich nicht nur auf eine Zeitspanne eines Empfangs oder einer Übertragung, sondern auch auf eine Zeitspanne zwischen dem Kommunikationsstart mit einer Vorrichtung am Straßenrand und der Vollendung einer Serie von Kommunikationssquenzen. Die Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsdetektionseinheit 32 überwacht Signale, die von der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 ausgegeben werden, um zu bestimmen, ob die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 aktuell kommuniziert oder nicht, und gibt Informationen, die den Kommunikationszustand der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 anzeigen, an die Funkübertragung-Steuereinheit 33 aus. Beispielsweise gibt die Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsdetektionseinheit 32, an die Funkübertragung-Steuereinheit 33, ein Signal aus, das auf einem Hochpegel ist, wenn die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 kommuniziert, das jedoch auf einem Niederpegel ist, wenn die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 nicht kommuniziert. Die Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsdetektionseinheit 32 überwacht in einem vorherbestimmten Zyklus, das heißt, bestimmt den Kommunikationszustand der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1.
  • Die Funkübertragung-Steuereinheit 33 steuert die Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2, auf der Basis von Informationen, die von der Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsdetektionseinheit 32 eingegeben werden, und Informationen, die von der Kommunikationsbereich-Bestimmungseinheit 31 eingegeben werden. Spezifisch wenn Informationen von der Kommunikationsbereich-Bestimmungseinheit 31 eingegeben werden, bestimmt die Funkübertragung-Steuereinheit 33, ob das Fahrzeug in einen Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereich eingetreten ist oder nicht, der ein Bereich ist, in dem die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 eine Kommunikation vornimmt. Wenn das Fahrzeug in den Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereich eingetreten ist, schränkt die Funkübertragung-Steuereinheit 33 die Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2 ein. Wenn der Zustand, der von den Informationen angezeigt wird, die von der Kommunikationsbereich-Bestimmungseinheit 31 eingegeben werden, von einem Zustand, der außerhalb eines Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereichs anzeigt, zu einem Zustand wechselt, der innerhalb eines Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereichs anzeigt, bestimmt die Funkübertragung-Steuereinheit 33, dass das Fahrzeug in den Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereich eingetreten ist. Wenn die Funkübertragung-Steuereinheit 33, welche die Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2 eingeschränkt hat, die Eingabe von Informationen von der Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsdetektionseinheit 32 empfängt, bestimmt die Funkübertragung-Steuereinheit 33, ob eine Kommunikation von der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 vollendet wurde oder nicht, auf der Basis der eingegeben Informationen. Wenn die Kommunikation vollendet wurde, entfernt die Funkübertragung-Steuereinheit 33 die Einschränkung für die Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2. Beispielsweise in einem Fall, wo die Funkübertragung-Steuereinheit 33 ausgelegt ist, die Eingabe eines ersten Signals, das auf einem Hochpegel ist, wenn die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 in einer Kommunikation ist, von der Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsdetektionseinheit 32 zu empfangen, und eine Eingabe eines zweiten Signals, das auf einem Hochpegel ist, wenn das Fahrzeug in einem Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereich ist, von der Kommunikationsbereich-Bestimmungseinheit 31 zu empfangen, wenn das zweite Signal von einem Niederpegel auf einen Hochpegel wechselt, schränkt die Funkübertragung-Steuereinheit 33 Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2 ein, und danach, zu dem Zeitpunkt, wenn das erste Signal, das von einem Niederpegel auf einen Hochpegel gewechselt hat, weiter auf einen Niederpegel wechselt, entfernt die Funkübertragung-Steuereinheit 33 die Einschränkung für die Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2. Auch wenn die Funkübertragung-Steuereinheit 33 den Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereich verlassen hat, vor der Vollendung der Kommunikation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 nach der Einschränkung der Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2, entfernt die Funkübertragung-Steuereinheit 33 die Einschränkung für die Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2.
  • Die Einschränkung der Übertragungsoperation, die an der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2 von der Funkübertragung-Steuereinheit 33 vorgenommen wird, ist eine beliebige von einer Übertragungsaussetzung, Reduktion der Übertragungsleistung, Reduktion der Übertragungsfrequenz, Übertragungszeitsteuerung und Schaltung zu einem Kanal, der die Übertragungsoperation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 nicht beeinträchtigt. Für die Übertragungszeitsteuerung ist, was spezifisch bezeichnet ist, eine Steuerung, die Empfangszeit der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 über die Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsdetektionseinheit 32 zu erkennen, und die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 zu veranlassen, eine Übertragung in einer Zwischenzeit zuzulassen, in der die Kommunikation im Laufe der Serie von Kommunikationssequenzen der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 nicht beeinträchtigt wird, oder eine ähnliche Steuerung. Da der Standard, der von der Kommunikation erfüllt wird, die von der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 vorzunehmen ist, im Voraus bekannt ist, kann die Funkübertragung-Steuereinheit 33 die Übertragungszeitsteuerung durch das Halten oder Speichern von Informationen einer Kommunikationssequenz vornehmen, die von dem Standard definiert wird, den die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 erfüllt, oder durch ein ähnliches Mittel. Das heißt, wenn die Funkübertragung-Steuereinheit 33, welche die Informationen darüber gehalten hat, mit welcher Zeiteinstellung eine Kommunikation vorzunehmen ist, nachdem die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 die Kommunikation startet, von der Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsdetektionseinheit 32 benachrichtigt wird, dass die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 eine Kommunikation gestartet hat, kann die Funkübertragung-Steuereinheit 33 die Übertragungszeitsteuerung unter Verwendung dieser Benachrichtigung als Auslöser vornehmen.
  • Die Positionsschätzeinheit 34 schätzt die aktuelle Position des Fahrzeugs. Die Positionsschätzeinheit 34 schätzt die aktuelle Position in einem vorherbestimmten Zyklus, und gibt Positionsinformationen, das heißt, das Schätzergebnis davon, an die Kommunikationsbereich-Bestimmungseinheit 31 aus. Die Positionsschätzeinheit 34 schätzt die Position des Fahrzeugs beispielsweise unter Verwendung des Global Positioning System (GPS). Wenn ein Fahrzeugnavigationssystem in der fahrzeugeigenen Vorrichtung 5 enthalten ist, kann die Kommunikationssteuervorrichtung 3 eine Auslegung haben, bei der die Positionsschätzeinheit 34 weggelassen wird, und Positionsinformationen des Fahrzeugs von dem Fahrzeugnavigationssystem erfasst werden, um diese in die Kommunikationsbereich-Bestimmungseinheit 31 einzugeben. Wenn eine Vorrichtung zum Vornehmen eines automatischen Fahrens in der fahrzeugeigenen Vorrichtung 5 enthalten ist, und diese Vorrichtung Positionsinformationen in ihrer automatischen Fahrtsteuerung benötigt, können Positionsinformationen, die zur Verwendung bei der automatischen Fahrtsteuerung erhalten werden, in der Kommunikationssteuervorrichtung 3 verwendet werden. Das heißt, die Positionsinformationen, die zur Verwendung bei der automatischen Fahrtsteuerung erhalten werden, können von der fahrzeugeigenen Vorrichtung 5 in die Kommunikationssteuervorrichtung 3 eingegeben werden, um die Positionsschätzeinheit 34 in der Kommunikationssteuervorrichtung 3 wegzulassen.
  • Die Kommunikationsbereich-Informationshalteeinheit 35 hält Informationen über Bereiche, in denen die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 eine Kommunikation vornimmt. Die Informationen, die von der Kommunikationsbereich-Informationshalteeinheit 35 gehalten werden, können beliebige Informationen sein, die Bereiche spezifizieren können, wo die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 eine Kommunikation vornimmt. Beispielsweise entsprechen die Informationen, die von der Kommunikationsbereich-Informationshalteeinheit 35 gehalten werden, Informationen, welche die Installierungspositionen von Vorrichtungen am Straßenrand anzeigen, die mit der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 kommunizieren, und Standard-Informationen, oder Informationen, die den Ankunftsbereich von Funkwellen anzeigen, welche von den Vorrichtungen am Straßenrand ausgesendet werden, die eine Kommunikation mit der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 vornehmen, das heißt, Informationen, die Bereiche selbst anzeigen, in denen die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 eine Kommunikation vornimmt. Die Standard-Informationen sind Informationen, die einen Kommunikationsbereich spezifizieren können, auf der Basis von einer Kombination mit den Positionsinformationen der Vorrichtung am Straßenrand, wie die Übertragungsleistung der Funkwellen, welche von den Vorrichtungen am Straßenrand ausgesendet werden. Die Kommunikationsbereich-Informationshalteeinheit 35 kann auch Karteninformationen halten oder speichern. Die von der Kommunikationsbereich-Informationshalteeinheit 35 gehaltenen Informationen können in regelmäßigen Intervallen oder in unregelmäßigen Intervallen, wie geeignet, über die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 oder die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 aktualisiert werden. Indem gestattet wird, dass die von der Kommunikationsbereich-Informationshalteeinheit 35 gehaltenen Informationen aktualisiert werden, kann die Übertragungseinschränkung der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2, wenn die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 eine Kommunikation vornimmt, zuverlässiger vorgenommen werden.
  • Der Betrieb der Kommunikationssteuervorrichtung 3 gemäß der vorliegenden Erfindung wird mit Bezugnahme auf 3 detailliert beschrieben. 3 ist ein Flussdiagramm, das ein Operationsbeispiel der Kommunikationssteuervorrichtung 3 gemäß der ersten Ausführungsform veranschaulicht. In dem in 3 veranschaulichten Flussdiagramm wird die erste drahtlos Kommunikationsvorrichtung als erste Kommunikationsvorrichtung bezeichnet, und die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung wird als zweite Kommunikationsvorrichtung bezeichnet. Das Gleiche gilt für die Flussdiagramme, die in der Beschreibung der zweiten und nachfolgenden Ausführungsformen verwendet werden.
  • Die Kommunikationssteuervorrichtung 3 überwacht, ob das Fahrzeug in einem Kommunikationsbereich der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1, das heißt, einem Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereich, ist oder nicht. Wenn das Fahrzeug außerhalb eines Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereichs ist (Schritt S11: Nein), wiederholt die Kommunikationssteuervorrichtung 3 die Verarbeitung in Schritt S11 und setzt die Überwachungsoperation fort. Die Bestimmung in Schritt S11 wird von der Kommunikationsbereich-Bestimmungseinheit 31 vorgenommen. Die Kommunikationsbereich-Bestimmungseinheit 31 vergleicht Positionsinformationen, die von der Positionsschätzeinheit 34 eingegeben werden, mit den Informationen, die von der Kommunikationsbereich-Informationshalteeinheit 35 gehalten werden, und bestimmt, ob das Fahrzeug in einem Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereich ist oder nicht. Spezifisch wenn die aktuelle Position des Fahrzeugs, welche von Positionsinformationen angezeigt wird, die von der Positionsschätzeinheit 34 eingegeben werden, in einem Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereich ist, der von den Informationen identifiziert wird, die in der Kommunikationsbereich-Informationshalteeinheit 35 gehalten werden, bestimmt die Kommunikationsbereich-Bestimmungseinheit 31, dass das Fahrzeug in dem Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereich ist.
  • Wenn bestimmt wird, dass das Fahrzeug in einem Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereich ist, spezifischer bestimmt wird, dass das Fahrzeug in einen Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereich eingetreten ist (Schritt S11: Ja), schränkt die Kommunikationssteuervorrichtung 3 die Übertragung der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung ein (Schritt S12). In Schritt S12 weist die Funkübertragung-Steuereinheit 33 die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 an, die Übertragungsoperation einzuschränken. Nachdem die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 angewiesen wurde, die Übertragungsoperation einzuschränken, schaltet sie zu einer Übertragungsoperation um, die als Operation vorherbestimmt wurde, wenn eine Übertragungseinschränkung auferlegt wird, wie ein Aussetzen der Übertragungsoperation, eine Reduktion der Übertragungsausgabe oder eine Änderung eines zu verwendenden Kanals.
  • Nach der Einschränkung der Übertragung der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2 durch den Ausführungsschritt S12, bestimmt die Kommunikationssteuervorrichtung 3, ob eine Kommunikation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 vollendet wurde (Schritt S13). In Schritt S13 überwacht die Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsdetektionseinheit 32 den Kommunikationszustand der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1, und bestimmt, ob die Kommunikation beendet wurde oder nicht, das heißt, ob die Übertragung und der Empfang notwendiger Daten mit der Vorrichtung am Straßenrand vollendet wurde oder nicht. Wenn die Kommunikation beendet wurde (Schritt S13: Ja), entfernt die Kommunikationssteuervorrichtung 3 die Übertragungseinschränkung für die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 (Schritt S14). In Schritt S14 weist die Funkübertragung-Steuereinheit 33 die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 an, die Einschränkung für die Übertragungsoperation zu entfernen. Nach der Ausführung von Schritt S14 kehrt die Kommunikationssteuervorrichtung 3 zu Schritt S11 zurück und setzt den Betrieb fort.
  • Wenn die Kommunikation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 nicht vollendet wurde (Schritt S13: Nein), bestimmt die Kommunikationssteuervorrichtung 3, ob das Fahrzeug den Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereich verlassen hat oder nicht (Schritt S15). In Schritt S15 vergleicht die Kommunikationsbereich-Bestimmungseinheit 31 Positionsinformationen, die von der Positionsschätzeinheit 34 eingegeben werden, mit den Informationen, die in der Kommunikationsbereich-Informationshalteeinheit 35 gehalten werden, und bestimmt, ob das Fahrzeug den Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereich verlassen hat oder nicht. Wenn das Fahrzeug den Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereich nicht verlassen hat (Schritt S15: Nein), kehrt die Kommunikationssteuervorrichtung 3 zum Schritt S13 zurück und setzt den Betrieb fort. Wenn andererseits das Fahrzeug den Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereich verlassen hat (Schritt S15: Ja), führt die Kommunikationssteuervorrichtung 3 den Schritt S14 aus, um die Übertragungseinschränkung für die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 zu entfernen.
  • 4 ist eine Darstellung zur Erläuterung eines Beispiels, wo in der ersten Ausführungsform eine Störbeeinflussung auftritt, um ein Problem zu sein. 4 veranschaulicht ein Beispiel, wo sich ein Fahrzeug 10 einer ETC-Schranke 20 nähert. In 4 fährt das Fahrzeug 10 in der Richtung der Pfeile, die vor das Fahrzeug gesetzt sind. Vor den ETC-Schranken 20 bestehen ETC-Kommunikationsbereiche 21, die Bereiche sind, in denen eine Kommunikation mit den ETC-Vorrichtungen am Straßenrand vorgenommen wird. Zusätzlich besteht ein Abzweigungsbereich 22 vor den ETC-Kommunikationsbereichen 21. Es besteht ein Zusammenführungsbereich 23 vor den ETC-Schranken 20. Der Abzweigungsbereich 22 und der Zusammenführungsbereich 23, die in 4 veranschaulicht sind, sind Bereiche, wo Fahrspuren oder dgl. vor und nach den ETC-Schranken 20 verschwinden.
  • Die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1, die hier zu beschreiben ist, ist eine Kommunikationsvorrichtung, die dedizierte Kommunikationen mit kurzer Reichweite (DSRC) vornimmt, die auch als Schmalbandkommunikation(en) bezeichnet werden. Eine DSRC-Kommunikationsvorrichtung nimmt den Empfang und die Übertragung mit dem Einschalten eines Kanals vor, der bei der Übertragung einer Vorrichtung am Straßenrand verwendet wird, und nimmt somit im Standby-Modus einen Empfang für alle Kanäle eines DSRC-Kommunikationsbands vor, um so Signale über irgendeinen Kanal empfangen zu können, über den die Vorrichtung am Straßenrand die Signale überträgt.
  • Das Fahrzeug 10, das auf einer Hauptspur gefahren ist, wählt eine ETC-Schranke, wo die Hauptspur endet, und bewegt sich zur Schranke. In dem Abzweigungsbereich 22 ohne Spuren wird die Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation als wichtig angesehen, da nicht bekannt ist, zu welcher Schranke Fahrzeuge fahren. Das heißt, in dem Abzweigungsbereich 22 ist es wichtig, um Unfälle zu verhindern, dass Fahrzeuge Informationen durch eine Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation austauschen und eine Fahrtunterstützung vorgenommen wird. Das Fahrzeug 10 bewegt sich auch, während seine Fahrzeugposition, Fahrzeuggeschwindigkeit, Richtung usw. von der Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation übertragen werden.
  • Wenn das Fahrzeug 10 in dem ETC-Kommunikationsbereich 21 ankommt, startet die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 eine ETC-Kommunikation gemäß einem Übertragungskanal der Vorrichtung am Straßenrand. In einem Fall, wo die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 jedoch eine Übertragung in einer Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation gleichzeitig mit der Zeit des Empfangens eines Signals von der Vorrichtung am Straßenrand durchführt, wenn der Übertragungskanal der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2 einer von Empfangskanälen der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 ist, oder wenn ein Kanal nahe genug beim Empfangskanal, so dass Nebenkeulen von Übertragungswellen einen Einfluss ausüben, auch wenn die verwendeten Kanäle zwischen der ersten und zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung verschieden sind, ist es schwierig für die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1, das Signal von der Vorrichtung am Straßenrand zu empfangen.
  • In der Kommunikationssteuervorrichtung 3 gemäß der vorliegenden Ausführungsform, die im Fahrzeug 10 montiert ist, wenn die Kommunikationsbereich-Bestimmungseinheit 31 detektiert, dass das Fahrzeug in den ETC-Kommunikationsbereich 21 eingetreten ist, weist daher die Funkübertragung-Steuereinheit 33 die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 an, die Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation auszusetzen, wodurch verhindert wird, dass die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 mit der Empfangsoperation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 interferiert. Wenn eine Serie von Kommunikationen vollendet ist, die notwendig sind, damit das Fahrzeug die ETC-Schranke passieren kann, auch wenn das Fahrzeug 10 noch in dem ETC-Kommunikationsbereich 21 ist, erkennt dann die Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsdetektionseinheit 32 die Vollendung der Kommunikation, und die Funkübertragung-Steuereinheit 33 weist die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 an, die Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation wiederaufzunehmen.
  • Auf diese Weise erkennt die Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsdetektionseinheit 32 den Kommunikationszustand der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1, und bei der Vollendung der Kommunikation davon veranlasst die Funkübertragung-Steuereinheit 33 die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2, die Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation wiederaufzunehmen. Dies kann die Aussetzperiode der Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation minimieren. Als Ergebnis kann eine problemlose Fahrtsteuerung in dem Zusammenführungsbereich 23 ohne Spuren realisiert werden, nachdem das Fahrzeug die ETC-Schranke 20 passiert hat.
  • Dies war ein Beispiel, wo die Funkübertragung-Steuereinheit 33 die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 veranlasst, die Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation auszusetzen. Solange jedoch eine Störbeeinflussung mit der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 im Fahrzeug verhindert werden kann, kann irgendeine der oben beschriebenen Übertragungseinschränkungen anstelle des Aussetzens der Übertragung verwendet werden. Obwohl das Beispiel von ETC-Schranken unter Verwendung einer DSRC präsentiert wurde, ist die Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikation nicht auf ETC-Schranken beschränkt und kann zusätzlich eine Art einer anderen Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikation sein, wie ein intelligenter Verkehrssystem-(ITS-) Spot. Obwohl die Beschreibung für ein Beispiel erfolgt ist, wo die Kommunikation in der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung eine Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation ist, kann ferner die Kommunikation in der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung auf einer Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikation und Fußgänger-zu-Fahrzeug-Kommunikation unter Verwendung der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2 basieren, einem drahtlosen lokalen Netz (LAN), das in einem Fahrzeug verwendet wird, einem Kommunikationssystem eines Mobiltelefons oder dgl. unter Verwendung desselben Frequenzbands wie die Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikation oder eines Frequenzbands nahe bei jenem der Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikation, das heißt, MuLTEfire oder dgl. Wenn es schwierig ist, eine feine Übertragungssteuerung in einer unteren Schicht der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2 vorzunehmen, kann eine Steuerung in einer oberen Schicht vorgesehen werden, um so die Erzeugung einer Übertragungsanforderung zu eliminieren.
  • In der vorliegenden Ausführungsform ist die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2, welche die fahrzeugeigene Kommunikationsvorrichtung 4 bildet, ein System, kann jedoch neu ausgelegt werden, um stattdessen zwei oder mehrere Systeme zu sein. In einem Fall, wo die fahrzeugeigene Kommunikationsvorrichtung 4 mit mehr als einem System von zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtungen 2 ausgelegt ist, schränkt die Funkübertragung-Steuereinheit 33 die Übertragungsoperationen aller der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtungen 2 in Bereichen ein, wo die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 eine Kommunikation vornimmt.
  • Wie oben beschrieben, beim Detektieren, dass das Fahrzeug in einen Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereich eingetreten ist, das heißt, einen Bereich, in dem die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung eine Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikation vornimmt, das heißt, eine Kommunikation mit einer höheren Priorität, schränkt die Kommunikationssteuervorrichtung in der vorliegenden Ausführungsform die Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung ein. Wenn die Kommunikation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung vollendet ist, entfernt die Kommunikationssteuervorrichtung die Einschränkung für die Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung. Dies macht es möglich zu verhindern, dass eine Zeitdauer zur Vornahme einer Übertragungseinschränkung an der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung, um eine Störbeeinflussung zwischen einer Kommunikation von der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung und einer Kommunikation von der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung zu vermeiden, länger wird als notwendig.
  • Zweite Ausführungsform.
  • 5 ist eine Darstellung, die ein Auslegungsbeispiel einer Kommunikationssteuervorrichtung gemäß der zweiten Ausführungsform veranschaulicht. Es ist zu beachten, dass eine Kommunikationssteuervorrichtung 3a gemäß der zweiten Ausführungsform in einem Fahrzeug zusammen mit der fahrzeugeigenen Vorrichtung 5 eingerichtet ist, die in 1 veranschaulicht ist, wie bei der Kommunikationssteuervorrichtung 3 gemäß der ersten Ausführungsform.
  • Die Kommunikationssteuervorrichtung 3a hat eine Auslegung, in der die Funkübertragung-Steuereinheit 33 der Kommunikationssteuervorrichtung 3 gemäß der in 2 veranschaulichten zweiten Ausführungsform durch eine Funkübertragung-Steuereinheit 33a ersetzt ist, und ferner wird ein Zeitgeber 36 hinzugefügt. Die anderen Bestandteilelemente der Kommunikationssteuervorrichtung 3a sind gleich wie jene der Kommunikationssteuervorrichtung 3, und somit werden ihnen dieselben Referenzsymbole zugeordnet, und eine Beschreibung davon wird weggelassen.
  • In der Kommunikationssteuervorrichtung 3a ist der Zeitgeber 36 eine Zähleinheit, die geeignet ist, ein Zählen zu starten, wenn ein Ergebnis der Bestimmung durch die Kommunikationsbereich-Bestimmungseinheit 31 anzeigt, dass das Fahrzeug in einen Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereich eingetreten ist, und das Zählen zu beenden, wenn eine vorherbestimmte Zeitspanne seit dem Starten des Zählens verstrichen ist. Wenn der Zeitgeber 36 sein Zählen beendet hat, benachrichtigt der Zeitgeber 36 die Funkübertragung-Steuereinheit 33a, dass die vorherbestimmte Zeitspanne verstrichen ist.
  • Auf der Basis von Informationen, die von der Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsdetektionseinheit 32 eingegeben werden, Informationen, die von der Kommunikationsbereich-Bestimmungseinheit 31 eingegeben werden, und der Benachrichtigung vom Zeitgeber 36 steuert die Funkübertragung-Steuereinheit 33a die Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2. Spezifisch wenn Informationen von der Kommunikationsbereich-Bestimmungseinheit 31 eingegeben werden, bestimmt die Funkübertragung-Steuereinheit 33a, ob das Fahrzeug in einen Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereich eingetreten ist oder nicht, das heißt, einen Bereich, in dem die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 eine Kommunikation vornimmt. Wenn das Fahrzeug in den Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereich eingetreten ist, schränkt die Funkübertragung-Steuereinheit 33a die Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2 ein. Wenn die Funkübertragung-Steuereinheit 33a, welche die Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2 eingeschränkt hat, eine Eingabe von Informationen von der Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsdetektionseinheit 32 empfängt, bestimmt die Funkübertragung-Steuereinheit 33a, ob die Kommunikation von der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 vollendet wurde oder nicht, auf der Basis der eingegebenen Informationen. Wenn die Kommunikation vollendet wurde, entfernt die Funkübertragung-Steuereinheit 33a die Einschränkung für die Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2. Auch wenn die vorherbestimmte Zeitspanne ohne Vollendung der Kommunikation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 verstrichen ist, da die Funkübertragung-Steuereinheit 33a die Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2 eingeschränkt hat, entfernt die Funkübertragung-Steuereinheit 33a die Einschränkung für die Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2.
  • 6 ist ein Flussdiagramm, das ein Operationsbeispiel der Kommunikationssteuervorrichtung 3a gemäß der zweiten Ausführungsform veranschaulicht. In dem in 6 veranschaulichten Flussdiagramm wird der Schritt S15 in dem in 3 veranschaulichten Flussdiagramm, das auch dem Betrieb der Kommunikationssteuervorrichtung 3 gemäß der ersten Ausführungsform entspricht, durch einen Schritt S16 ersetzt. Andere Schritte als der Schritt S16 sind gleich wie die in 6 veranschaulichten Schritte, und somit wird eine Beschreibung davon weggelassen.
  • Die Kommunikationssteuervorrichtung 3a schränkt die Übertragung der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2 ein (Schritt S12). Wenn die Kommunikation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 nicht vollendet wurde (Schritt S13: Nein), bestimmt die Kommunikationssteuervorrichtung 3a, ob die vorherbestimmte Zeitspanne seit der Einschränkung der Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2 verstrichen ist oder nicht, das heißt, ob die vorherbestimmte Zeitspanne verstrichen ist oder nicht, seit das Fahrzeug in den Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereich eingetreten ist (Schritt S16). In diesem Schritt S16 überwacht die Funkübertragung-Steuereinheit 33a die Benachrichtigung vom Zeitgeber 36, wodurch bestimmt wird, ob die vorherbestimmte Zeitspanne verstrichen ist oder nicht.
  • Wenn die vorherbestimmte Zeitspanne seit der Einschränkung der Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2 nicht verstrichen ist (Schritt S16: Nein), kehrt die Kommunikationssteuervorrichtung 3a zum Schritt S13 zurück und setzt den Betrieb fort. Wenn andererseits die vorherbestimmte Zeitspanne verstrichen ist (Schritt S16: Ja), führt die Kommunikationssteuervorrichtung 3a einen Schritt S14 aus, um die Übertragungseinschränkung für die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 zu entfernen.
  • In der Kommunikationssteuervorrichtung 3a gemäß der zweiten Ausführungsform ermöglicht der Betrieb des Zeitgebers 36 ein Vermeiden einer unnötigen Übertragungseinschränkung aufgrund einer Fehlerkennung eines Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereichs, die durch ein Problem in den Kommunikationsbereichsinformationen verursacht wird, das heißt, das Vorliegen von Kommunikationsbereichsinformationen, die einen Bereich anzeigen, in dem keine Kommunikation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 vorgenommen wird, oder einen groben Fehler bei der Schätzung einer Position des Fahrzeugs, eine Kommunikationsstörung, die durch eine Fehlfunktion in der Vorrichtung am Straßenrand verursacht wird, oder dgl. Die vorherbestimmte Zeitspanne, die vom Zeitgeber 36 gemessen wird, wird bestimmt, beispielsweise in einem Bereich zu sein, der eine Zeit abdeckt, welche länger ist als eine erforderliche Zeit, die in einem Fall geschätzt wird, wo die Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikation erfolgreich wiederhergestellt wird, nachdem die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 mit der Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikation einige Male fehlgeschlagen ist, und eine Zeit, die kürzer ist als die erforderliche Zeit, bis das Fahrzeug den Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereich verlässt, ohne eine Kommunikation in dem Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereich vorzunehmen.
  • 7 ist eine Darstellung, die ein spezifisches Beispiel des Betriebs veranschaulicht, wenn die Kommunikationssteuervorrichtung 3a in der zweiten Ausführungsform darauf angewendet wird. 7 veranschaulicht ein Beispiel, wo sich das Fahrzeug 10 mit der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1, der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2 und der Kommunikationssteuervorrichtung 3a, die in 5 veranschaulicht sind und darin eingerichtet sind, zu einer Straßenrand-Vorrichtung 24 für einen ITS-Spot bewegt. Das Fahrzeug 10 bewegt sich in der Richtung von Pfeilen, die vor das Fahrzeug gesetzt sind. In der Nähe der Vorrichtung 24 am Straßenrand besteht ein Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereich 25, in dem die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 eine Kommunikation vornimmt.
  • Das Fahrzeug 10 bewegt sich zuerst vor dem Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereich 25, und überträgt periodisch Informationen unter Verwendung der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2. Wenn in einem Normalbetrieb das Fahrzeug 10 in den Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereich 25 eintritt, detektiert die Kommunikationsbereich-Bestimmungseinheit 31, dass das Fahrzeug in den Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereich 25 eingetreten ist, auf der Basis der Position des Fahrzeugs, die von der Positionsschätzeinheit 34 geschätzt wird, und der Informationen, die von der Kommunikationsbereich-Informationshalteeinheit 35 gehalten werden. Wenn das Fahrzeug in den Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereich 25 eintritt, schränkt die Funkübertragung-Steuereinheit 33a die Übertragung der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2 ein, und der Zeitgeber 36 startet die Messung der vorherbestimmten festgelegten Zeitspanne. Wenn in dem Fahrzeug 10, das sich in dem Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereich 25 bewegt, die Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsdetektionseinheit 32 detektiert, dass eine Kommunikation von der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 vollendet wurde, wird die Funkübertragung-Steuereinheit 33a von dieser Vollendung benachrichtigt. Beim Empfangen dieser Benachrichtigung entfernt die Funkübertragung-Steuereinheit 33a die Übertragungseinschränkung für die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2. In einem Fall, wo andererseits eine Kommunikation von der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 nicht gestartet wurde, wird die Funkübertragung-Steuereinheit 33a von dem Nicht-Start der Kommunikation zu der Zeit benachrichtigt, wenn die vorherbestimmte festgelegte Zeitspanne verstrichen ist, auf der Basis des Zeitgebers 36. Beim Empfangen dieser Benachrichtigung entfernt die Funkübertragung-Steuereinheit 33a die Übertragungseinschränkung für die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2.
  • Wie oben beschrieben, ist es aufgrund der Einschränkung der Übertragung der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2 unter Verwendung des Kommunikationszustands der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 möglich, die Kommunikation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2 wiederaufzunehmen, auch wenn das Fahrzeug 10 noch in dem Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereich 25 nach der Vollendung der Kommunikation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 ist. Somit kann eine Vielzahl von drahtlosen Kommunikationssystemen effizient koexistieren. Auch wenn die Kommunikation in dem Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereich 25 nicht vorgenommen wird, und auch wenn die Übertragungseinschränkung außerhalb des Kommunikationsbereichs einer Vorrichtung am Straßenrand ansprechend auf eine Fehlerkennung vorgenommen wird, kann zusätzlich die Übertragungseinschränkung für die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 zu dem Zeitpunkt entfernt werden, wenn die vorherbestimmte Zeitspanne verstrichen ist.
  • Obwohl hier eine Beschreibung für das Beispiel erfolgt ist, wo das Fahrzeug den ITS-Spot passiert, während die Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation vorgenommen wird, kann ein Kommunikationsbereich der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 irgendein Kommunikationsbereich sein, der von einer Vorrichtung am Straßenrand abgedeckt wird, wie einer ETC-Schranke, und ist nicht auf eine DSRC beschränkt. Ferner ist die Kommunikation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2 nicht auf die Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation beschränkt und kann irgendeine Fahrzeug-zu-X- (V2X-) Kommunikation eines Kommunikationsschemas sein, das von jenem der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 verschieden ist, einschließlich eines Kommunikationssystems, wie eines drahtlosen LAN, das in dem Fahrzeug verwendet wird, oder eines Mobiltelefons, das dasselbe Frequenzband verwendet wie die Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikation, oder ein Frequenzband nahe bei jenem der Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikation.
  • Wie oben beschrieben, beim Detektieren, dass das Fahrzeug in einen Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereich eingetreten ist, das heißt, einen Bereich, in dem die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung eine Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikation vornimmt, das heißt, eine Kommunikation mit einer höheren Priorität, schränkt die Kommunikationssteuervorrichtung in der vorliegenden Ausführungsform die Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung ein. Wenn die Kommunikation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung vollendet ist, entfernt die Kommunikationssteuervorrichtung die Einschränkung für die Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung. Wenn die vorherbestimmte Zeitspanne verstrichen ist, wobei die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung keine Kommunikation nach der Einschränkung der Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung vornimmt, entfernt die Kommunikationssteuervorrichtung die Einschränkung für die Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung. Dies macht es möglich zu verhindern, dass eine Zeitdauer zur Vornahme einer Übertragungseinschränkung zum Vermeiden einer Störbeeinflussung zwischen der Kommunikation, die von der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung vorgenommen wird, und der Kommunikation, die von der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung vorgenommen wird, länger wird als notwendig. Auch wenn die Kommunikationssteuervorrichtung die Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung aufgrund einer Fehlerkennung eines Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereichs einschränkt, kann die Kommunikationssteuervorrichtung zusätzlich die Einschränkung für die Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung entfernen.
  • In der vorliegenden Ausführungsform ist eine Beschreibung für den Fall erfolgt, wo der Schritt S16 anstelle von Schritt S15 des in 3 veranschaulichten Flussdiagramms ausgeführt wird, alternativ dazu können jedoch beide Schritte S15 und S16 ausgeführt werden. Wenn in diesem Fall beispielsweise die Bestimmung im Schritt S13 „Nein“ ist, wird der Schritt S15 ausgeführt, und wenn ferner die Bestimmung im Schritt S15 „Nein“, das heißt, wenn bestimmt wird, dass das Fahrzeug den Kommunikationsbereich nicht verlassen hat, wird Schritt S16 ausgeführt. Wenn die Bestimmung im Schritt S13 „Nein ist“, wird alternativ dazu der Schritt S16 ausgeführt, und wenn ferner die Bestimmung in Schritt S16 „Nein“ ist, das heißt, wenn die vorherbestimmte Zeitspanne nicht verstrichen ist, wird Schritt S15 ausgeführt.
  • Dritte Ausführungsform.
  • 8 ist eine Darstellung, die ein Auslegungsbeispiel einer Kommunikationssteuervorrichtung gemäß der dritten Ausführungsform veranschaulicht. Es ist zu beachten, dass eine Kommunikationssteuervorrichtung 3b gemäß der dritten Ausführungsform in einem Fahrzeug zusammen mit der fahrzeugeigenen Vorrichtung 5 eingerichtet ist, die in 1 veranschaulicht ist, wie bei der Kommunikationssteuervorrichtung 3 gemäß der ersten Ausführungsform.
  • Die Kommunikationssteuervorrichtung 3b hat eine Auslegung, in der die Funkübertragung-Steuereinheit 33 der Kommunikationssteuervorrichtung 3 gemäß der ersten Ausführungsform, die in 2 veranschaulicht ist, durch eine Funkübertragung-Steuereinheit 33b ersetzt ist, und die Kommunikationsbereich-Bestimmungseinheit 31, die Positionsschätzeinheit 34 und die Kommunikationsbereich-Informationshalteeinheit 35 sind weggelassen. Eine Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsdetektionseinheit 32 der Kommunikationssteuervorrichtung 3b ist gleich wie die Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsdetektionseinheit 32 der Kommunikationssteuervorrichtung 3.
  • Die Funkübertragung-Steuereinheit 33b steuert die Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2 auf der Basis von Informationen, die von der Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsdetektionseinheit 32 eingegeben werden. Spezifisch wenn die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 eine Kommunikation startet, schränkt die Funkübertragung-Steuereinheit 33b die Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2 ein, und wenn die Kommunikation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 beendet ist, entfernt die Funkübertragung-Steuereinheit 33b die Einschränkung für die Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2.
  • 9 ist ein Flussdiagramm, das ein Operationsbeispiel der Kommunikationssteuervorrichtung 3b gemäß der dritten Ausführungsform veranschaulicht. Die Kommunikationssteuervorrichtung 3b überwacht, ob die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 eine Kommunikation vornimmt oder nicht. Wenn die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 eine Kommunikation vornimmt, das heißt, wenn die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 eine Kommunikation startet (Schritt S21: Ja), schränkt die Kommunikationssteuervorrichtung 3b die Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2 ein (Schritt S22). Nach der Ausführung von Schritt S22 kehrt die Kommunikationssteuervorrichtung 3b zum Schritt S21 zurück. Die Verarbeitung in Schritt S22 ist eine Verarbeitung ähnlich der Verarbeitung in Schritt S12 des Flussdiagramms, das den Betrieb der Kommunikationssteuervorrichtung 3 gemäß der ersten Ausführungsform veranschaulicht, das heißt, des Flussdiagramms, das in 3 veranschaulicht ist. Wenn die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 keine Kommunikation vornimmt, das heißt, wenn die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 die Kommunikation beendet hat (Schritt S21: Nein), entfernt die Kommunikationssteuervorrichtung 3b die Einschränkung für die Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2 (Schritt S23). Die Verarbeitung in Schritt S23 ist ähnlich der Verarbeitung von Schritt S14 in dem Flussdiagramm, das den Betrieb der Kommunikationssteuervorrichtung 3 gemäß der ersten Ausführungsform veranschaulicht, das heißt, in dem Flussdiagramm, das in 3 veranschaulicht ist.
  • 10 ist ein Flussdiagramm, das ein Operationsbeispiel der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2 veranschaulicht, die von der Kommunikationssteuervorrichtung 3b gemäß der dritten Ausführungsform gesteuert wird. Die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 gemäß der dritten Ausführungsform überwacht, ob eine Übertragungsanforderung innerhalb davon aufgetreten ist oder nicht (Schritt S31). Wenn keine Übertragungsanforderung aufgetreten ist (Schritt S31: Nein), wiederholt die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 die Verarbeitung des Schritts S31 und setzt den Überwachungsbetrieb fort. Wenn eine Übertragungsanforderung aufgetreten ist (Schritt S31: Ja), bestimmt die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 zuerst, ob die Übertragung eingeschränkt ist oder nicht (Schritt S32). Wenn die Übertragung eingeschränkt ist (Schritt S32: Ja), führt die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 eine Übertragungsoperation aus, die der Übertragungseinschränkung entspricht (Schritt S33). Die Übertragungsoperation, die der Übertragungseinschränkung entspricht, bedeutet eine solche Operation wie das Aussetzen der Übertragungsoperation, eine Reduktion des Übertragungsausgangs, eine Änderung eines Kanals, der zu verwenden ist, usw., die oben beschrieben werden. Wenn beispielsweise während der Übertragungseinschränkung ein Kanal vorliegt, der keine Störbeeinflussung mit der Kommunikation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 verursacht, verwendet die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 diesen Kanal, um eine Kommunikation vorzunehmen. Wenn andererseits kein Kanal vorliegt, der keine Störbeeinflussung mit der Kommunikation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 verursacht, solange die Übertragung eines Signals mit einem niedrigen Ausgangspegel zugelassen wird, das keine Störbeeinflussung mit der Kommunikation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 verursacht, nimmt die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 eine Übertragung mit einem Übertragungsausgang vor, der reduziert ist. In einem Fall, wo kein Kanal vorliegt, der keine Störbeeinflussung mit der Kommunikation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 verursacht, und die Übertragung eines Signals auf einem niedrigen Ausgangspegel nicht zugelassen wird, das keine Störbeeinflussung mit der Kommunikation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 verursacht, nimmt die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 keine Übertragung vor. Wenn die Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2 eingeschränkt ist, kann die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 ihren Empfangsbetrieb wie üblich vornehmen. Wenn die Übertragung der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2 nicht eingeschränkt ist (Schritt S32: Nein), führt die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 eine normale Übertragungsoperation aus, das heißt, eine normale Kommunikationsoperation (Schritt S34). Wenn die Operation in Schritt S33 beendet wurde, und wenn die Operation in Schritt S34 beendet wurde, kehrt die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 zum Schritt S31 zurück und setzt den Betrieb fort.
  • Ein spezifisches Beispiel, wo die Kommunikationssteuervorrichtung 3b angewendet wird, wird mit Bezugnahme auf 7 beschrieben, wie in der zweiten Ausführungsform.
  • Das Fahrzeug 10 bewegt sich zuerst vor dem Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereich 25, und überträgt periodisch Informationen unter Verwendung der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2. Wenn eine Kommunikation vorgenommen wird, bestimmt die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2, ob die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 in einer Kommunikation ist oder nicht, das heißt, ob die Übertragungsoperation von der Funkübertragung-Steuereinheit 33b eingeschränkt wird oder nicht. Wenn die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 bestimmen kann, dass die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 nicht in einer Kommunikation ist, nimmt die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 die normale Übertragungsoperation vor. Wenn das Fahrzeug 10 in den Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereich 25 eintritt, und die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 ein Signal von der Vorrichtung 24 am Straßenrand empfängt, empfängt die Funkübertragung-Beschränkungseinheit 33b ein Signal, das anzeigt, dass die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 in einer Kommunikation ist, von der Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsdetektionseinheit 32. In diesem Fall schränkt die Funkübertragung-Beschränkungseinheit 33b die Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2 ein. Wenn die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 bereit ist, eine Kommunikation vorzunehmen, wird durch diese Verarbeitung nicht nur ein Trägerabfühlen des Übertragungskanals, sondern auch ein Trägerabfühlen des gesamten Frequenzbands, in dem die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 eine Kommunikation vornehmen kann, realisiert. Auch wenn die Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikation oder dgl. über einen anderen Kanal in der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 vorgenommen wird, ist es daher möglich, eine Kommunikation mit einer Möglichkeit eines signifikanten Einflusses zu detektieren und eine fahrzeugeigene Störbeeinflussung zu unterdrücken.
  • Obwohl hier das Beispiel beschrieben wurde, wo das Fahrzeug den IST-Spot passiert, während die Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation vorgenommen wird, kann ein Kommunikationsbereich der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 irgendein Kommunikationsbereich sein, der von einer Vorrichtung am Straßenrand abgedeckt wird, wie ein Kommunikationsbereich auf der Basis einer ETC-Schranke, und ist nicht auf eine DSRC beschränkt. Ferner ist die Kommunikation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2 nicht auf die Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation beschränkt, und kann eine beliebige V2X-Kommunikation eines Kommunikationsschemas sein, das von jenem der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 verschieden ist, einschließlich eines Kommunikationssystems, wie eines drahtlosen LAN, das in dem Fahrzeug verwendet wird, oder eines Mobiltelefons unter Verwendung desselben Frequenzbands wie bei der Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikation oder eines Frequenzbands nahe bei jenem der Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikation.
  • Auf diese Weise schränkt die Kommunikationssteuervorrichtung der vorliegenden Ausführungsform die Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung ein, wenn detektiert wird, dass die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung eine Kommunikation vornimmt. Dies macht es möglich zu verhindern, dass eine Zeitdauer, um eine Übertragungseinschränkung für die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung zum Vermeiden einer Störbeeinflussung zwischen der Kommunikation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung und der Kommunikation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung vorzunehmen, länger wird als notwendig.
  • Vierte Ausführungsform.
  • 11 ist ein Flussdiagramm, das ein Operationsbeispiel einer Kommunikationssteuervorrichtung gemäß der vierten Ausführungsform veranschaulicht. Die Auslegung der Kommunikationssteuervorrichtung gemäß der vierten Ausführungsform ist ähnlich der Auslegung der Kommunikationssteuervorrichtung 3 gemäß der ersten Ausführungsform, die in 2 veranschaulicht ist. Das in 11 veranschaulichte Flussdiagramm wird erhalten, indem die Schritte S41 und S42 zu dem Flussdiagramm hinzugefügt werden, welches das Operationsbeispiel der Kommunikationssteuervorrichtung 3 gemäß der ersten Ausführungsform veranschaulicht, die in 3 veranschaulicht ist. Spezifischer wird der Schritt S41 zwischen den Schritten S11 und S12 des in 3 veranschaulichten Flussdiagramms hinzugefügt, und der Schritt S42 wird zwischen den Schritten S13 und S14 hinzugefügt. In der vorliegenden Ausführungsform wird die Beschreibung einer Verarbeitung in anderen Schritten als den hinzugefügten Schritten S41 und S42 weggelassen.
  • Wenn die Kommunikationssteuervorrichtung 3 gemäß der vierten Ausführungsform bestimmt, dass das Fahrzeug in einem Kommunikationsbereich der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 ist (Schritt S11: Ja), bestimmt die Kommunikationssteuervorrichtung 3, ob die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 eine Kommunikation beendet hat oder nicht, das heißt, ob die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 eine Kommunikation in dem aktuellen Kommunikationsbereich der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 vollendet hat oder nicht, in dem das Fahrzeug vorhanden ist (Schritt S41). In diesem Schritt S41 prüft die Funkübertragung-Steuereinheit 33 gespeicherte Informationen, wenn ein später beschriebener Schritt S42 in der Vergangenheit ausgeführt wurde, und bestimmt, ob die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 die Kommunikation beendet hat oder nicht. Wenn die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 die Kommunikation beendet hat (Schritt S41: Ja), kehrt die Kommunikationssteuervorrichtung 3 zu Schritt S11 zurück und setzt den Betrieb fort. Wenn andererseits die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 die Kommunikation nicht beendet hat (Schritt S41: Nein), führt die Kommunikationssteuervorrichtung 3 den Schritt S12 und die darauf folgende Verarbeitung aus. Wenn die Kommunikationssteuervorrichtung 3 die Schritte S12 und S13 ausgeführt und detektiert hat, dass die Kommunikation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 vollendet wurde (Schritt S13: Ja), speichert die Kommunikationssteuervorrichtung 3 Informationen/Daten über die Tatsache, dass die Kommunikation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 im aktuellen Kommunikationsbereich vollendet wurde (Schritt S42). In diesem Schritt S42 schreibt und speichert die Funkübertragung-Steuereinheit 33 Informationen, die anzeigen, dass die Kommunikation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 beendet wurde, in einer Speichereinheit, die in 2 nicht veranschaulicht ist. Die Funkübertragung-Steuereinheit 33 speichert Informationen, die anzeigen, dass die Kommunikation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 beendet wurde, und Identifikationsinformationen des Kommunikationsbereichs in Assoziation miteinander, oder zu dem Zeitpunkt, wenn die Funkübertragung-Steuereinheit 33 detektiert, dass das Fahrzeug den Kommunikationsbereich verlassen hat, löscht die Funkübertragung-Steuereinheit 33 die gespeicherten Informationen, das heißt, die Informationen, die anzeigen, dass die Kommunikation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 beendet wurde. Nach der Ausführung von Schritt S42 führt die Kommunikationssteuervorrichtung 3 den Schritt S14 aus.
  • Wie oben beschrieben, schränkt die Kommunikationssteuervorrichtung der vorliegenden Ausführungsform die Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung ein, wenn detektiert wird, dass das Fahrzeug in einem Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereich ist, das heißt, einem Bereich, in dem die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung eine Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikation vornimmt, das heißt, eine Kommunikation mit höherer Priorität, und entfernt die Einschränkung für die Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung, wenn die Kommunikation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung vollendet ist. Wenn die Kommunikationssteuervorrichtung detektiert, dass die Kommunikation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung vollendet wurde, speichert die Kommunikationssteuervorrichtung zusätzlich Informationen/Daten über die Vollendung, und schränkt danach die Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung in demselben Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereich nicht ein. Wie bei der ersten Ausführungsform macht es dies möglich zu verhindern, dass eine Zeitdauer, um eine Übertragungseinschränkung für die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung zum Vermeiden einer Störbeeinflussung zwischen der Kommunikation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung und der Kommunikation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung vorzunehmen, länger wird als notwendig. Zusätzlich ist es möglich zu verhindern, dass eine Übertragungseinschränkung erneut in demselben Kommunikationsbereich vorgenommen wird.
  • In der vorliegenden Ausführungsform werden die oben beschriebenen Schritte S41 und S42 zum Betrieb der Kommunikationssteuervorrichtung 3 gemäß der ersten Ausführungsform hinzugefügt. Alternativ dazu können die Schritte S41 und S42 zum Betrieb der Kommunikationssteuervorrichtung 3a gemäß der zweiten Ausführungsform hinzugefügt werden.
  • Fünfte Ausführungsform.
  • 12 ist eine Darstellung, die ein Auslegungsbeispiel einer Kommunikationssteuervorrichtung gemäß der fünften Ausführungsform veranschaulicht. Es ist zu beachten, dass eine Kommunikationssteuervorrichtung 3c gemäß der fünften Ausführungsform in einem Fahrzeug zusammen mit der fahrzeugeigenen Vorrichtung 5 eingerichtet ist, die in 1 veranschaulicht ist, wie bei der Kommunikationssteuervorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform.
  • Die Kommunikationssteuervorrichtung 3c hat eine Auslegung, bei der eine Funkübertragung-Zustandsbenachrichtigungseinheit 37 und eine Funkempfang-Steuereinheit 38 zu der Kommunikationssteuervorrichtung 3 gemäß der ersten Ausführungsform hinzugefügt werden, die in 2 veranschaulicht ist. Die anderen Bestandteilelemente der Kommunikationssteuervorrichtung 3c sind ähnlich jenen der Kommunikationssteuervorrichtung 3, und daher werden diesen dieselben Referenzsymbole zugeordnet und die Beschreibung davon wird weggelassen.
  • Die Funkübertragung-Zustandsbenachrichtigungseinheit 37 bestimmt, ob die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 aktuell überträgt oder nicht, und benachrichtigt die Funkempfang-Steuereinheit 38 von dem Bestimmungsergebnis. Die Funkübertragung-Zustandsbenachrichtigungseinheit 37 ist eine Übertragungszustand-Bestimmungseinheit, die den Übertragungszustand auf der Basis eines Signals bestimmt, das aus der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2 ausgegeben wird, um über den Übertragungszustand zu benachrichtigen. Das Signal zur Benachrichtigung der Funkübertragung-Zustandsbenachrichtigungseinheit 37 von dem Übertragungszustand von der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2 wird intern von der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2 neu erzeugt, oder als dieses Signal wird ein Signal verwendet, das eine Funktion davon erfüllen kann, aus bestehenden Signalen ausgewählt, die innerhalb der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2 verwendet werden. Wenn beispielsweise ein internes Signal, das seinen Zustand zwischen einem Zustand des Vornehmens einer Funkübertragung und einem Zustand des Nicht-Vornehmens einer Funkübertragung ändert, unter Signalen in der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2 vorliegt, gibt dann die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 dieses interne Signal aus.
  • Die Funkempfang-Steuereinheit 38 steuert die Empfangsoperation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1, auf der Basis von Benachrichtigungsinhalten von der Funkübertragung-Zustandsbenachrichtigungseinheit 37. Spezifisch wenn eine Benachrichtigung von der Funkübertragung-Zustandsbenachrichtigungseinheit 37 anzeigt, dass die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 aktuell in einer Übertragung durch Funk ist, schränkt die Funkempfang-Steuereinheit 38 die Empfangsoperation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 ein.
  • 13 ist ein Flussdiagramm, das ein Operationsbeispiel der Funkempfang-Steuereinheit 38 gemäß der fünften Ausführungsform veranschaulicht. Die Funkempfang-Steuereinheit 38 bestimmt, ob die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 aktuell in einer Übertragungsoperation ist (Schritt S51). Wenn die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 in einer Übertragung ist (Schritt S51: Ja), schränkt die Funkempfang-Steuereinheit 38 die Empfangsoperation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 ein (Schritt S52). Wenn die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 nicht in einer Übertragungsoperation ist (Schritt S51: Nein), entfernt die Funkempfang-Steuereinheit 38 die Einschränkung für die Empfangsoperation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 (Schritt S53). Das heißt, wenn eine Benachrichtigung von der Funkübertragung-Zustandsbenachrichtigungseinheit 37 anzeigt, dass die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 überträgt, weist die Funkempfang-Steuereinheit 38 die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 an, die Empfangsoperation nicht durchzuführen, und wenn eine Benachrichtigung von der Funkübertragung-Zustandsbenachrichtigungseinheit 37 anzeigt, dass die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 nicht überträgt, weist die Funkempfang-Steuereinheit 38 die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung 1 an, die Empfangsoperation durchzuführen.
  • Die Einschränkung für die Empfangsoperation, die an der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 1 von der Funkempfang-Steuereinheit 38 vorzunehmen ist, ist entweder ein Aussetzen der Empfangsoperation oder ein Schalten zu einer Empfangsoperation auf einem Kanal, der von der Übertragung der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 2 nicht beeinträchtigt wird. Wenn die Funkempfang-Steuereinheit 38 ausgelegt ist, ein Umschalten eines Kanals für die Empfangsoperation vorzunehmen, benachrichtigt die FunkübertragungZustandsbenachrichtigungseinheit 37 die Funkempfang-Steuereinheit 38 über Informationen auf einem Kanal, der zur Übertragung durch die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung 2 verwendet wird.
  • Es ist anzumerken, dass die Beschreibung für einen Fall erfolgt ist, wo die Funkübertragung-Zustandsbenachrichtigungseinheit 37 und die Funkempfang-Steuereinheit 38 zu der Kommunikationssteuervorrichtung der ersten Ausführungsform hinzugefügt werden, die Funkübertragung-Zustandsbenachrichtigungseinheit 37 und die Funkempfang-Steuereinheit 38 können jedoch zu irgendeiner der Kommunikationssteuervorrichtungen der zweiten bis vierten Ausführungsform hinzugefügt werden.
  • Wie oben beschrieben, wenn die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung in einer Übertragungsoperation ist, ist die Kommunikationssteuervorrichtung in der vorliegenden Ausführungsform geeignet, zusätzlich eine Operation der Einschränkung der Empfangsoperation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung zusätzlich zu den Operationen vorzunehmen, die in irgendeiner von der ersten bis vierten Ausführungsform beschrieben werden. Dadurch können nicht nur die vorteilhaften Effekte, die durch die Kommunikationssteuervorrichtungen erhalten werden, welche in der ersten bis vierten Ausführungsform beschrieben werden, sondern auch ein weiterer vorteilhafter Effekt dadurch erhalten werden, dass verhindert werden kann, dass die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung nutzlos die Empfangsoperation aufgrund der gebeugten Wellen eines Signals in dem Fahrzeug vornimmt, um so sicherzustellen, dass geeignete Empfangsmöglichkeiten erhalten werden. Ferner ist es möglich, eine Erhöhung des Energieverbrauchs aufgrund der nutzlosen Ausführung der Empfangsoperation zu unterdrücken.
  • Hardware zur Realisierung der in den Ausführungsformen beschriebenen Kommunikationssteuervorrichtung werden beschrieben. 14 ist eine Hardware-Auslegungsdarstellung der Kommunikationssteuervorrichtungen gemäß der ersten bis fünften Ausführungsform.
  • Die in der ersten bis fünften Ausführungsform beschriebenen Kommunikationssteuervorrichtungen können durch eine Steuerschaltung 100 realisiert werden, die in 14 veranschaulicht ist. Die Steuerschaltung 100 ist ausgelegt, einen Prozessor 101, einen Speicher 102 und eine Positionsinformationen-Erfassungsvorrichtung 103 aufzuweisen. Der Prozessor 101 ist eine Zentraleinheit (CPU, auch bezeichnet als zentraler Prozessor, Verarbeitungseinheit, arithmetische Einheit, Mikroprozessor, Mikrocomputer, Prozessor und DSP), ein Large Scale Integration (LSI) System oder dgl. Der Speicher 102 ist ein nicht-flüchtiger oder flüchtiger Halbleiter-Speicher, wie ein Speicher mit wahlfreiem Zugriff (RAM), ein Nurlesespeicher (ROM), ein Flash-Speicher, ein löschbarer programmierbarer Nurlesespeicher (EPROM), oder ein elektrisch löschbarer programmierbarer Nurlesespeicher (EEPROM), oder eine Magnetplatte, eine flexible Platte, eine optische Platte, eine Compact Disk, eine Mini Disk, eine Digital Versatile Disc (DVD) oder dgl. Die Positionsinformationen-Erfassungsvorrichtung 103 ist ein GPS-Empfänger oder dgl.
  • Die Kommunikationsbereich-Bestimmungseinheit 31, die Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsdetektionseinheit 32, die Funkübertragung-Steuereinheit 33, 33a oder 33b, die Funkübertragung-Zustandsbenachrichtigungseinheit 37 und die Funkempfang-Steuereinheit 38, welche die in der erste bis fünften Ausführungsform beschriebene Kommunikationssteuervorrichtung bilden, können von dem Prozessor 101 implementiert werden, der ihre jeweiligen Programme aus dem Speicher 102 liest und die Programme ausführt. Die Positionsschätzeinheit 34 kann von der Positionsinformationen-Erfassungsvorrichtung 103 realisiert werden. Der Zeitgeber 36 kann von einer Zeitgeberfunktion realisiert werden, die der Prozessor 101 aufweist.
  • Es ist zu beachten, dass die Kommunikationsbereich-Bestimmungseinheit 31, die Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsdetektionseinheit 32, die Funkübertragung-Steuereinheit 33, 33a oder 33b, die Funkübertragung-Zustandsbenachrichtigungseinheit 37 und die Funkempfang-Steuereinheit 38 durch dedizierte Hardware realisiert werden können.
  • 15 ist eine Hardware-Auslegungsdarstellung der Kommunikationssteuervorrichtungen gemäß der ersten bis fünften Ausführungsform, wenn die Kommunikationsbereich-Bestimmungseinheit 31, die Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsdetektionseinheit 32, die Funkübertragung-Steuereinheit 33, 33a oder 33b, der Zeitgeber 36, die Funkübertragung-Zustandsbenachrichtigungseinheit 37 und die Funkempfang-Steuereinheit 38 durch dedizierte Hardware realisiert werden. Eine Steuerschaltung 100a, die in 15 veranschaulicht ist, hat eine Verarbeitungsschaltung 104 anstelle des Prozessors 101 und des Speichers 102 der Steuerschaltung 100, die in 14 veranschaulicht ist. Die Verarbeitungsschaltung 104 ist eine einzelne Schaltung, eine zusammengesetzte Schaltung, ein programmierter Prozessor, ein parallel programmierter Prozessor, eine anwendungsspezifische Integrationsschaltung (ASIC), eine feldprogrammierbare Gate-Anordnung (FPGA), oder eine Schaltung oder Schaltungen, die durch Kombinieren dieser erhalten werden. Die Verarbeitungsschaltung 104 führt Funktionen der Kommunikationsbereich-Bestimmungseinheit 31, der Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsdetektionseinheit 32, der Funkübertragung-Steuereinheiten 33, 33a und 33b, des Zeitgebers 36, der Funkübertragung-Zustandsbenachrichtigungseinheit 37 und der Funkempfang-Steuereinheit 38 aus. Einige von der Kommunikationsbereich-Bestimmungseinheit 31, der Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsdetektionseinheit 32, der Funkübertragung-Steuereinheiten 33, 33a und 33b, des Zeitgebers 36, der Funkübertragung-Zustandsbenachrichtigungseinheit 37 und der Funkempfang-Steuereinheit 38 können durch die Verarbeitungsschaltung 104 realisiert werden, und der Rest davon kann durch den Prozessor 101 und den Speicher 102 realisiert werden, die in 14 veranschaulicht sind.
  • Die in den obigen Ausführungsformen veranschaulichten Auslegungen veranschaulichen Beispiele des Gegenstands der vorliegenden Erfindung und können mit anderen öffentlich bekannten Techniken kombiniert werden und können teilweise weggelassen und/oder geändert werden, ohne vom Umfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1 erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung; 2 zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung; 3, 3a, 3b, 3c Kommunikationssteuervorrichtung; 4 fahrzeugeigene Kommunikationsvorrichtung; 5 fahrzeugeigene Vorrichtung; 10 Fahrzeug; 20 ETC-Schranke; 21 ETC-Kommunikationsbereich; 22 Abzweigungsbereich; 23 Zusammenführungsbereich; 24 Vorrichtung am Straßenrand; 25 Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsbereich; 31 Kommunikationsbereich-Bestimmungseinheit; 32 Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsdetektionseinheit; 33, 33a, 33b Funkübertragung-Steuereinheit; 34 Positionsschätzeinheit; 35 Kommunikationsbereich-Informationshalteeinheit; 36 Zeitgeber; 37 Funkübertragung-Zustandsbenachrichtigungseinheit; 38 Funkempfang-Steuereinheit.

Claims (12)

  1. Kommunikationssteuervorrichtung (3, 3a, 3b, 3c) in einem Fahrzeug (10) mit einer ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung (1), um Fahrzeug-zu-Straße-Kommunikation an einem vorherbestimmten Ort auf einer Straße vorzunehmen, und einer zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung (2), um Kommunikation unter Verwendung eines Frequenzbands vorzunehmen, das eine Möglichkeit aufweist, eine Störbeeinflussung mit Kommunikation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung (1) zu bewirken, die in dem Fahrzeug (10) eingerichtet sind, um die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung (2) zu steuern, wobei die Kommunikationssteuervorrichtung (3, 3a, 3b, 3c) umfasst: eine Kommunikationszustand-Detektionseinheit (32), um einen Kommunikationszustand der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung (1) zu detektieren; eine Funkübertragung-Steuereinheit (33, 33a, 33b), um eine Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung (2) auf der Basis eines Ergebnisses der Detektion zu steuern, das von der Kommunikationszustand-Detektionseinheit (32) erhalten wird; eine Positionsschätzeinheit (34), um eine Position des Fahrzeugs (10) zu schätzen; eine Kommunikationsbereich-Informationshalteeinheit (35), um Informationen über einen Bereich zu halten, in dem die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung (1) die Fahrzeug-zu-Straße-Kommunikation vornimmt; und eine Kommunikationsbereich-Bestimmungseinheit (31), um zu bestimmen, ob das Fahrzeug (10) in einem Fahrzeug-zu-Straße-Kommunikationsbereich vorhanden ist oder nicht, der ein Bereich ist, in dem die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung (1) die Fahrzeug-zu-Straße-Kommunikation vornimmt, auf der Basis eines Ergebnisses der Schätzung, das von der Positionsschätzeinheit (34) erhalten wird, und der Informationen, die von der KommunikationsbereichInformationshalteeinheit (35) gehalten werden, wobei, wenn die Funkübertragung-Steuereinheit (33) bestimmt, dass das Fahrzeug (10) in den Fahrzeug-zu-Straße-Kommunikationsbereich eingetreten ist, auf Basis eines Ergebnisses der Bestimmung, das von der Kommunikationsbereich-Bestimmungseinheit (31) erhalten wird, die Funkübertragung-Steuereinheit (33) die Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung (2) einschränkt, so dass die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung (2) Übertragung zu einer Zeit vornimmt, wenn die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung (1) keine Kommunikation während einer Zeitspanne vornimmt, von wenn die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung (1) Kommunikation startet, bis, wenn die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung (1) die Kommunikation nach dem Ausführen einer Serie von Kommunikationssequenzen beendet, und wenn die Funkübertragung-Steuereinheit (33) von der Kommunikationszustand-Detektionseinheit (32) benachrichtigt wird, dass die Fahrzeug-zu-Straße-Kommunikation, die von der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung (1) vorgenommen wird, vollendet wurde, die Funkübertragung-Steuereinheit (33) die Einschränkung auf die Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung (2) entfernt.
  2. Kommunikationssteuervorrichtung (3) nach Anspruch 1, wobei die Informationen über den Bereich, in dem die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung (1) die Fahrzeug-zu-Straße-Kommunikation vornimmt, die von der Kommunikationsbereich-Informationshalteeinheit (35) gehalten werden, Karteninformationen und Positionsinformationen einer Vorrichtung am Straßenrand sind, die Kommunikation mit der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung (1) vornimmt.
  3. Kommunikationssteuervorrichtung (3) nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Informationen über den Bereich, in dem die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung (1) die Fahrzeug-zu-Straße-Kommunikation vornimmt, die von der Kommunikationsbereich-Informationshalteeinheit (35) gehalten werden, in regelmäßigen Intervallen oder in unregelmäßigen Intervallen über die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung (1) oder die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung (2) aktualisiert werden.
  4. Kommunikationssteuervorrichtung (3) nach Anspruch 1, 2 oder 3, wobei, wenn die Funkübertragung-Steuereinheit(33) in einem Zustand des Einschränkens der Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung (2) bestimmt, dass das Fahrzeug (10) den Fahrzeug-zu-Straße-Kommunikationsbereich verlassen hat, auf Basis eines Ergebnisses der Bestimmung, die von der Kommunikationsbereich-Bestimmungseinheit (31) erhalten wird, die Funkübertragung-Steuereinheit (33) die Einschränkung auf die Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung (2) entfernt.
  5. Kommunikationssteuervorrichtung (3a) nach Anspruch 1, 2 oder 3, ferner umfassend: eine Zähleinheit (36), um Zählen zu starten, wenn ein Ergebnis der Bestimmung, die von der Kommunikationsbereich-Bestimmungseinheit (31) erhalten wird, anzeigt, dass das Fahrzeug (10) in den Fahrzeug-zu-Straße-Kommunikationsbereich eingetreten ist, und um Zählen zu stoppen, wenn eine vorherbestimmte Zeitspanne seit dem Starten des Zählens verstrichen ist, wobei, wenn die Zähleinheit (36) das Zählen stoppt, die Funkübertragung-Steuereinheit (33a) in einem Zustand des Einschränkens der Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung (2) die Einschränkung auf die Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung (2) entfernt.
  6. Kommunikationssteuervorrichtung (3, 3a) nach Anspruch 4 oder 5, wobei, wenn die Fahrzeug-zu-Straße-Kommunikation durch die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung (1) vollendet ist und die Funkübertragung-Steuereinheit (33, 33a) die Einschränkung auf die Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung (2) entfernt, die Funkübertragung-Steuereinheit (33, 33a) Informationen speichert, welche die Vollendung der Kommunikation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung (1) repräsentieren, und keine Einschränkung der Übertragungsoperation an der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung (2) vornimmt, bis die Funkübertragung-Steuereinheit (33, 33a) bestimmt, dass das Fahrzeug (10) in einen nächsten Fahrzeug-zu-Straße-Kommunikationsbereich eingetreten ist.
  7. Kommunikationssteuervorrichtung (3c) in einem Fahrzeug (10) mit einer ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung (1), um eine Fahrzeug-zu-Straße-Kommunikation an einem vorherbestimmten Ort auf einer Straße vorzunehmen, und einer zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung (2), um eine Kommunikation unter Verwendung eines Frequenzbands vorzunehmen, das eine Möglichkeit aufweist, eine Störbeeinflussung mit der Kommunikation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung (1) zu bewirken, die in dem Fahrzeug (10) eingerichtet sind, um die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung (2) zu steuern, wobei die Kommunikationssteuervorrichtung (3c) umfasst: eine Kommunikationszustand-Detektionseinheit (32), um einen Kommunikationszustand der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung (1) zu detektieren; eine Funkübertragung-Steuereinheit (33, 33a, 33b), um, auf Basis eines Ergebnisses der Detektion, das von der Kommunikationszustand-Detektionseinheit (32) erhalten wird, eine Übertragungsoperation der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung (2) zu steuern, so dass die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung (2) eine Übertragung zu einer Zeit vornimmt, wenn die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung (1) keine Kommunikation während einer Zeitspanne vornimmt, von, wenn die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung (1) eine Kommunikation startet, bis, wenn die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung (1) die Kommunikation nach Ausführen einer Serie von Kommunikationssequenzen beendet; eine Übertragungszustand-Bestimmungseinheit (37), um einen Übertragungszustand der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung (2) zu bestimmen; und eine Funkempfang-Steuereinheit (38), um eine Empfangsoperation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung (1) auf Basis eines Ergebnisses der Bestimmung zu steuern, das von der Übertragungszustand-Bestimmungseinheit (37) erhalten wird.
  8. Kommunikationssteuervorrichtung (3c) nach Anspruch 7, wobei die Funkempfang-Steuereinheit (38) die Empfangsoperation der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung (1) in einem Zustand einschränkt, wo die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung (2) eine Übertragung vornimmt.
  9. Kommunikationssteuervorrichtung (3, 3a, 3b, 3c) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei die Fahrzeug-zu-Straße-Kommunikation, die von der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung (1) vorgenommen wird, eine höhere Priorität aufweist als die Kommunikation, die von der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung (2) vorgenommen wird.
  10. Kommunikationssteuervorrichtung (3, 3a, 3b, 3c) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei die Fahrzeugzu-Straße-Kommunikation, die von der ersten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung (1) vorgenommen wird, eine Schmalbandkommunikation ist.
  11. Kommunikationssteuervorrichtung (3, 3a, 3b, 3c) nach Anspruch 7 oder 8, wobei das Fahrzeug (10) zwei oder mehr zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtungen aufweist, die jede gleich sind zu zweiten drahtlose Kommunikationsvorrichtung (2), die im Fahrzeug (10) eingerichtet sind, und die Funkempfang-Steuereinheit (38) eine Steuerung an Übertragungsoperationen aller der zweiten drahtlosen Kommunikationsvorrichtungen vornimmt, die in dem Fahrzeug (10) eingerichtet sind.
  12. Kommunikationssteuervorrichtung (3, 3a, 3b, 3c) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei die erste drahtlose Kommunikationsvorrichtung (1) und die zweite drahtlose Kommunikationsvorrichtung (2) in einem einzelnen Gehäuse untergebracht sind.
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