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DE112016000584B4 - Fahrzeugkommunikationseinrichtung - Google Patents

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Abstract

Fahrzeugkommunikationseinrichtung, die für ein Fahrzeug verwendet wird, umfassend:einen Empfangsabschnitt (31, 32), der von einem Peripheriefahrzeug, das mit einem Nahverkehrskommunikator zum Durchführen einer Fahrzeuginnenraumkommunikation ausgerüstet ist, einen Kommunikationsleistungsindex empfängt, der ein Leistungsvermögen des Nahverkehrskommunikators repräsentiert;einen Referenzwerteinstellabschnitt (S13 bis S17), der auf der Grundlage der von dem Empfangsabschnitt von einer Vielzahl der Peripheriefahrzeuge empfangenen Kommunikationsleistungsindizes sukzessive einen Referenzwert als ein Kriterium für den Kommunikationsleistungsindex festlegt;einen Beschaffungsabschnitt (S21, S26), der den Kommunikationsleistungsindex für einen Ziel-Nahverkehrskommunikator beschafft, wobei der Ziel-Nahverkehrskommunikator der Nahverkehrskommunikator ist, auf den eine Anomalieermittlung abzielt; undeinen Anomalieermittlungsabschnitt (S22, S27), der eine Anomalie des Ziel-Nahverkehrskommunikators auf der Grundlage eines Vergleichs zwischen dem durch den Referenzwerteinstellabschnitt festgelegten Referenzwert und dem durch den Beschaffungsabschnitt für den Ziel-Nahverkehrskommunikator beschafften Kommunikationsleistungsindex ermittelt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Fahrzeugkommunikationseinrichtung, die eine Anomalie eines Nahverkehrskommunikators ermittelt.
  • Konventionell ist eine Technologie bekannt, die eine an einer für Fahrzeuge verwendeten Einrichtung auftretende Anomalie erfasst. Die Druckschrift JP 2007-48302 A offenbart die Technologie, die einen Erschütterungssensor, der in einer fahrzeuginternen Einrichtung enthalten ist, verwendet, um zum Beispiel eine an der fahrzeuginternen Einrichtung auftretende Anomalie zu erfassen.
  • Ferner ist ein System bekannt, in welchem eine Fahrzeugkommunikationseinrichtung mit einer Kommunikationseinrichtung, die in das Fahrzeug verbracht ist, kommuniziert, um einen Fahrer des Fahrzeugs in die Lage zu versetzen, verschiedenartige Dienste (nachstehend als Innenraumkommunikationsdienste bezeichnet) zu verwenden. Als ein Beispiel ist ein Dienst verfügbar, bei welchem sich die Fahrzeugkommunikationseinrichtung drahtlos mit einem tragbaren Gerät, wie beispielsweise einem in das Fahrzeug verbrachten Smartphone, verbindet und es dem tragbaren Gerät erlaubt, verschiedene Arten von Information, wie beispielsweise von außerhalb des Fahrzeugs empfangene Verkehrsinformation, anzuzeigen.
  • Darüber hinaus ist ein Dienst bekannt, der mit einer IC-Karte kommuniziert, die eine Kreditkartennummer oder vergleichbare Zahlungsinformation zum Zahlen von Gebühren speichert, die Zahlungsinformation an der Mautstelle einer gebührenpflichtigen Straße aus der IC-Karte ausliest und die Zahlungsinformation an eine straßenseitige Einrichtung oder eine vergleichbare Kommunikationseinrichtung außerhalb des Fahrzeugs überträgt. Die fahrzeuginterne Einrichtung beinhaltet einen Nahverkehrskommunikator, um diese Innen- bzw. Innenraumkommunikationsdienste bereitzustellen.
  • Der Nahverkehrskommunikator führt eine drahtlose Kommunikation in Übereinstimmung mit dem Bluetooth (eingetragene Marke)-Standard oder dem NFC (Near Field Communication)-Standard durch. Ein Fahrer kann den vorstehend erwähnten Innenraumkommunikationsdienst nicht empfangen, falls der Nahverkehrskommunikator abnormal ist. Es ist daher erforderlich, eine Anomalie des Nahverkehrskommunikators zu ermitteln.
  • Der Nahverkehrskommunikator kann als fehlfunktionierend ermittelt werden, wenn sich eine Kommunikationsleistung des Nahverkehrskommunikators verschlechtert. Jedoch ändert sich die Kommunikationsumgebung des Nahverkehrskommunikators dynamisch, weil die Fahrzeugkommunikationseinrichtung für ein Fahrzeug verwendet wird, das als ein bewegliches Objekt wirkt. Ein Rauschen, das die Kommunikation des Nahverkehrskommunikators stört, kann in die gesamte Umgebung des Fahrzeugs abgestrahlt werden. Es war daher schwierig, eine Anomalie an dem Nahverkehrskommunikator auf der Grundlage nur der Kommunikationsleistung akkurat zu ermitteln.
  • Ferner offenbart die Druckschrift DE 10 2011 003 917 A1 eine Vorrichtung zum Zuteilen eines Kanals unter Verwendung des Wireless Access in a Vehicular Environment, in dem eine On-Board-Unit in einem Fahrzeug bereitgestellt ist und in dem wenigstens eine Roadside-Unit bereitgestellt ist, wobei die Vorrichtung eine Dienstankündigungsnachricht von wenigstens einer Roadside-Unit empfängt, die Dienstankündigungsnachricht zum Erzeugen einer Tabelle verfügbarer Dienste verwendet, bestimmt, ob die Tabelle verfügbarer Dienste Roadside-Unit-Einträge zum Senden der Dienstankündigungsnachricht aufweist, und wenn das der Fall ist, die durch die Roadside-Units bereitgestellten mittleren RSSI vergleicht, um eine Roadside-Unit zum Zugreifen auszuwählen, einen Kanal auswählt, der der Dienstanbieter-ID mit der höchsten Priorität unter den von der ausgewählten Roadside-Unit bereitgestellten Diensten entspricht und den ausgewählten Kanal als einen Dienstkanal zuweist, um Informationen mit der Roadside-Unit auszutauschen.
  • Außerdem offenbart die Druckschrift US 2013 / 0 260 759 A1 ein Verfahren für den Handover in der Fahrzeugkommunikation und On-Board-Equipment (OBE), das dieses Verfahren verwendet. Bei dem Verfahren für den Handover in der Fahrzeugkommunikation führt das OBE einen Handover von einem ersten Road-Side Equipment (RSE) zu einem zweiten RSE durch. Das OBE empfängt Beacon-Frames von dem ersten RSE und dem zweiten RSE. Der erste Durchschnittswert einer Empfangssignalstärkeanzeige, die dem vom ersten RSE empfangenen Beacon-Frame entspricht, und der zweite Durchschnittswert einer Empfangssignalstärkeanzeige, die dem vom zweiten RSE empfangenen Beacon-Frame entspricht, werden berechnet. Der erste kumulative Gradient des ersten Durchschnittswerts und der zweite kumulative Gradient des zweiten Durchschnittswerts werden berechnet. Der Handover vom ersten RSE zum zweiten RSE wird auf der Grundlage des ersten Durchschnittswerts, des zweiten Durchschnittswerts, des ersten Gradienten und des zweiten Gradienten durchgeführt.
  • In Anbetracht des Vorstehenden liegt der Erfindung als eine Aufgabe zugrunde, eine Fahrzeugkommunikationseinrichtung bereitzustellen, die in der Lage ist, eine Anomalie eines Nahverkehrskommunikators akkurat zu ermitteln.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Fahrzeugkommunikationseinrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der beigefügten Unteransprüche
  • Eine in einem Aspekt der Erfindung bzw. vorliegenden Offenbarung verwendete Fahrzeugkommunikationseinrichtung wird für ein Fahrzeug verwendet und umfasst somit: einen Empfangsabschnitt, der von einem Peripheriefahrzeug, das mit einem Nahverkehrskommunikator zum Durchführen einer Fahrzeuginnenraumkommunikation ausgerüstet ist, und einen Kommunikationsleistungsindex empfängt, der ein Leistungsvermögen des Nahverkehrskommunikators repräsentiert; einen Referenzwerteinstellabschnitt, der auf der Grundlage der von dem Empfangsabschnitt von einer Vielzahl der Peripheriefahrzeuge empfangenen Kommunikationsleistungsindizes sukzessive einen Referenzwert als ein Kriterium für den Kommunikationsleistungsindex festlegt; einen Beschaffungsabschnitt, der den Kommunikationsleistungsindex für einen Ziel-Nahverkehrskommunikator beschafft, wobei der Ziel-Nahverkehrskommunikator der Nahverkehrskommunikator ist, auf den eine Anomalieermittlung abzielt; und einen Anomalieermittlungsabschnitt, der eine Anomalie des Ziel-Nahverkehrskommunikators auf der Grundlage eines Vergleichs zwischen dem durch den Referenzwerteinstellabschnitt festgelegten Referenzwert und dem durch den Beschaffungsabschnitt für den Ziel-Nahverkehrskommunikator beschafften Kommunikationsleistungsindex ermittelt.
  • In der Fahrzeugkommunikationseinrichtung legt der Referenzwerteinstellabschnitt einen Referenzwert auf der Grundlage von Kommunikationsleistungsindizes fest, die von mehreren Umgebungs- bzw. Peripheriefahrzeugen erhalten bzw. beschafft wurden. Der Referenzwert ändert sich daher mit einem Einfluss der Kommunikationsumgebung, wenn sich die Kommunikationsleistung eines Ziel-Nahverkehrskommunikators unter bzw. mit dem Einfluss der Kommunikationsumgebung ändert.
  • Die Anomalieermittlung an den Ziel-Nahverkehrskommunikator wird auf der Grundlage eines Vergleichs zwischen dem Referenzwert und dem Kommunikationsleistungsindex für den Ziel-Nahverkehrskommunikator durchgeführt. Es wird daher möglich, akkurat bzw. präzise die beiden Fälle voneinander zu unterscheiden. Ein Fall ist der Fall, in dem der Kommunikationsleistungsindex für den Ziel-Nahverkehrskommunikator aufgrund einer Anomalie des Ziel-Nahverkehrskommunikators abnormal ist. Der andere Fall ist der Fall, in dem der Ziel-Nahverkehrskommunikator nicht abnormal ist, aber der Kommunikationsleistungsindex für den Ziel-Nahverkehrskommunikator aufgrund des Einflusses der Kommunikationsumgebung abnormal ist. Es ist daher möglich, präzise zu ermitteln, ob der Ziel-Nahverkehrskommunikator abnormal ist.
  • Das vorstehende sowie andere Ziele, Merkmale und Vorteile der Erfindung sind der unten unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen gegebenen detaillierten Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele der Erfindung deutlicher zu entnehmen. In den Zeichnungen ist:
    • 1 ein Diagramm, das eine Gesamtkonfiguration eines Kommunikationssystems gemäß einem Ausführungsbeispiel darstellt;
    • 2 ein Blockdiagramm, das eine Konfiguration einer fahrzeuginternen Einrichtung in 1 darstellt;
    • 3 ein Ablaufdiagramm, das einen Informationsübertragungsprozess darstellt, der von einer Steuereinrichtung in 2 durchgeführt wird;
    • 4 ein Ablaufdiagramm, das einen Informationsempfangsprozess darstellt, der von der Steuereinrichtung in 2 durchgeführt wird;
    • 5 ein Ablaufdiagramm, das einen Anomalieermittlungsprozess darstellt, der von der Steuereinrichtung in 2 durchgeführt wird; und
    • 6 ein Ablaufdiagramm, das einen Zahlungsprozess darstellt, der von der Steuereinrichtung in 2 durchgeführt wird.
  • (Gesamtkonfiguration eines Kommunikationssystems 1)
  • Nachstehend wird ein Ausführungsbeispiel unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben. Ein wie in 1 dargestelltes Kommunikationssystem 1 beinhaltet: eine fahrzeuginterne Einrichtung 3a, die für ein betreffendes Fahrzeug 2a verwendet wird; eine fahrzeuginterne Einrichtung 3b, die für ein Peripheriefahrzeug 2b verwendet wird, das sich in der Umgebung des betreffenden Fahrzeugs 2a befindet; eine straßenseitige Einrichtung 4, die an einer Straßenseite bzw. einem Straßenrand installiert ist; und eine Zentrumsvorrichtung (nachstehend als ein Zentrum bezeichnet) 5.
  • Die fahrzeuginterne Einrichtung 3a und die fahrzeuginterne Einrichtung 3b verwenden in Übereinstimmung mit Ausführungsbeispiel dieselbe Konfiguration. Die Unterscheidung zwischen dem betreffenden Fahrzeug bzw. Subjektfahrzeug 2a und dem Umgebungs- bzw. Peripheriefahrzeug 2b ist daher einfachheitshalber. Ein beliebiges der Fahrzeuge 2 kann das betreffende Fahrzeug 2a sein. Das Peripheriefahrzeug 2b wird als das Fahrzeug 2 angenommen, das in der Umgebung des betreffenden Fahrzeugs 2a existiert und die fahrzeuginterne Einrichtung 3 verwendet. In der nachstehenden Beschreibung wird der Einfachheit halber die Nomenklatur eines Fahrzeugs 2 verwendet, wenn das betreffende Fahrzeug 2a und das Peripheriefahrzeug 2b nicht unterschieden werden. Die Nomenklatur der fahrzeuginternen Einrichtung 3 wird der Einfachheit halber verwendet, wenn die fahrzeuginterne Einrichtung 3a und die fahrzeuginterne Einrichtung 3b nicht unterschieden werden. Die fahrzeuginterne Einrichtung 3 entspricht einer Fahrzeugkom m un ikationseinrichtung.
  • Die fahrzeuginterne Einrichtung 3a und die fahrzeuginterne Einrichtung 3b senden und empfangen Information unter Verwendung einer fahrzeuginternen Kommunikation, das heißt, drahtlosen Kommunikation, ohne ein Kommunikationsnetzwerk zu verwenden. Die fahrzeuginterne Kommunikation deckt einen Kommunikationsbereich von mehreren hundert Metern ab. Die fahrzeuginterne Einrichtung 3 und die straßenseitige Einrichtung 4 senden und empfangen Information unter Verwendung einer Fahrzeugstraßenseitenkommunikation, das heißt, drahtlosen Kommunikation, ohne ein Kommunikationsnetzwerk zu verwenden. Die fahrzeuginterne Einrichtung 3 und das Zentrum 5 führen eine Fernverkehrskommunikation über ein Fernverkehrskommunikationsnetzwerk 6 durch.
  • Die straßenseitige Einrichtung 4 führt die Fahrzeugstraßenseitenkommunikation mit der fahrzeuginternen Einrichtung 3 durch, um Information über eine Dienstbereitstellung auszutauschen, wenn die fahrzeuginterne Einrichtung 3 für das Fahrzeug 2 verwendet wird, das sich in einem Drahtloskommunikationsbereich für die straßenseitige Einrichtung 4 befindet. Der Drahtloskommunikationsbereich für die straßenseitige Einrichtung 4 kann in Abhängigkeit von Dienstarten verschiedenartig geändert werden. Der Drahtloskommunikationsbereich beträgt zum Beispiel näherungsweise mehrere zehn bis hunderte von Metern ausgehend von der straßenseitigen Einrichtung 4.
  • Das Zentrum 5 ist als ein Server bereitgestellt und empfängt eine Benachrichtigung, die von der fahrzeuginternen Einrichtung 3 unter Verwendung der WAN- bzw. Fernverkehrskommunikation gesendet bzw. übertragen wird. Die Benachrichtigung beinhaltet Anomaliemeldungen von einem Bluetooth-Kommunikator 34 und einem NFC-Kommunikator 35 (vgl. 2), die in der fahrzeuginternen Einrichtung 3 enthalten sind. Bluetooth ist eine eingetragene Marke.
  • (Konfiguration der fahrzeuginternen Einrichtung 3)
  • Nachstehend wird die Konfiguration der fahrzeuginternen Einrichtung 3 beschrieben. Die nachfolgende Beschreibung der 2 bis 6 erklärt die Konfiguration der fahrzeuginternen Einrichtung 3a, die an dem betreffenden Fahrzeug 2a verbaut ist. Wie vorstehend wird jedoch dieselbe Konfiguration für die an dem betreffenden Fahrzeug 2a verbaute fahrzeuginterne Einrichtung 3a und die an dem Peripheriefahrzeug 2b verbaute fahrzeuginterne Einrichtung 3b verwendet.
  • Die fahrzeuginterne Einrichtung 3a kann unter Verwendung eines Bolzens oder eines Klebstoffs so an einem in dem betreffenden Fahrzeug 2a enthaltenen Element befestigt sein, dass die fahrzeuginterne Einrichtung 3a kaum nach außerhalb des betreffenden Fahrzeugs 2a verbracht werden kann. Alternativ kann die fahrzeuginterne Einrichtung 3a so an einer Halterung befestigt sein, dass die fahrzeuginterne Einrichtung 3a werkzeuglos von der Halterung gelöst werden kann. Die fahrzeuginterne Einrichtung 3a wird als an einem zu einer Windschutzscheibe hin gewandten Armaturenbrett normal an dem betreffenden Fahrzeug 2a verbaut angenommen.
  • Wie in 2 gezeigt ist, beinhaltet die fahrzeuginterne Einrichtung 3 einen Schmalbereich- bzw. Nahverkehrskommunikator 31, einen Breitbereich- bzw. Fernverkehrskommunikator 32, einen Positionsdetektor 33, einen Bluetooth-Kommunikator 34, einen NFC-Kommunikator, eine Speichereinheit 36, eine Steuereinrichtung 37 und einen Melder 38. Jeder des Bluetooth-Kommunikators 34 und des NFC-Kommunikators stellt einen Nahverkehrskommunikator bereit.
  • Der Nahverkehrskommunikator 31 kann auch als ein Zwischenfahrzeugkommunikator oder ein Fahrzeugstraßenseitenkommunikator bezeichnet werden und kommuniziert mit der Außenseite des betreffenden Fahrzeugs 2a unter Verwendung einer Zwischenfahrzeugkommunikation und einer Fahrzeugstraßenseitenkommunikation. Der Nahverkehrskommunikator 31 deckt einen Kommunikationsbereich ab, der mit einem Radius von näherungsweise mehreren hundert Metern vergleichbar ist. Der Nahverkehrskommunikator 31 kommuniziert mit der fahrzeuginternen Einrichtung 3b, die an dem Peripheriefahrzeug 2b verbaut ist, und mit der straßenseitigen Einrichtung 4. Der Nahverkehrskommunikator 31 dient als ein Empfänger zum Empfangen von Kommunikationsleistungsindizes für den Bluetooth-Kommunikator 34 und den NFC-Kommunikator 35, die in der fahrzeuginternen Einrichtung 3b enthalten sind, von der fahrzeuginternen Einrichtung 3b des Peripheriefahrzeugs 2b.
  • Die Umgebung in Übereinstimmung mit dem Ausführungsbeispiel bedeutet den Kommunikationsbereich des Nahverkehrskommunikators 31. Der Nahverkehrskommunikator 31 moduliert und demoduliert ein empfangenes Signal und gibt demodulierte Daten an die Steuereinrichtung 37 aus. Der Nahverkehrskommunikator 31 moduliert von der Steuereinrichtung 37 zugeführte Daten, wandelt die Daten in eine elektromagnetische Welle um und überträgt sie.
  • Der Fernverkehrskommunikator 32 verbindet mit dem Fernverkehrskommunikationsnetzwerk 6, um mit zum Beispiel dem Zentrum 5 außerhalb des betreffenden Fahrzeugs 2a zu kommunizieren. Der Fernverkehrskommunikator 32 demoduliert ein über das Fernverkehrskommunikationsnetzwerk 6 empfangenes Signal und gibt das Signal an die Steuereinrichtung 37 aus. Der Fernverkehrskommunikator 32 moduliert ein von der Steuereinrichtung 37 zugeführtes Basisbandsignal und überträgt das Signal an das Zentrum 5.
  • Der Positionsdetektor 33 beinhaltet einen GNNS-Empfänger, der für GNSS (Global Navigation Satellite System) bzw. für ein globales Satellitennavigationssystem verwendet wird, und erfasst sukzessive eine aktuelle Position des betreffenden Fahrzeugs 2a auf der Grundlage eines von einem Positionierungs- bzw. Positionssatelliten empfangenen Positionssignals. Die aktuelle Position wird in Längengrad, Breitengrad und Höhe repräsentiert. Der Positionsdetektor 33 erfasst die Höhe und stellt daher auch eine Funktion als ein Höhendetektor 33a bereit. Der Positionsdetektor 33 gibt sukzessive (beispielsweise alle 100 Millisekunden) die erfasste aktuelle Position an die Steuereinrichtung 37 aus.
  • Der Bluetooth-Kommunikator 34 ist mit dem Bluetooth-Kommunikationsstandard kompatibel. Der Bluetooth-Kommunikator 34 weist daher eine Kommunikationsfrequenz des 2,4 GHz-Bands und eine Kommunikationsentfernung von mehreren bis mehreren zehn Metern auf. Der Bluetooth-Kommunikator 34 führt eine Fahrzeuginnenraumkommunikation mit einem Anzeigegerät 8 durch, das in ein Fahrzeugabteil des betreffenden Fahrzeugs 2a verbracht wurde.
  • Die Steuereinrichtung 37 kann auf einer in dem Anzeigegerät 8 enthaltenen Anzeige 8a anzuzeigende Information liefern. In diesem Fall moduliert der Bluetooth-Kommunikator 34 die Information und überträgt ihn an den Bluetooth-Kommunikator 8b. Der Bluetooth-Kommunikator 34 empfängt verschiedenartige Information, die von dem Bluetooth-Kommunikator 8a übertragen wurde, während der Bluetooth-Kommunikator 34 mit dem in dem Anzeigegerät 8 enthaltenen Bluetooth-Kommunikator 8b verbunden ist. Das Anzeigegerät 8 ist zum Beispiel in Form eines Smartphones verfügbar.
  • Während er mit dem Bluetooth-Kommunikator 8b kommuniziert, ermittelt der Bluetooth-Kommunikator 34 irgendeines einer RSSI (Received Signal Strength Indication), einer mittleren Kommunikationsrate, einer Kommunikationserfolgsrate und der Anzahl von empfangenen Fehlerrahmen als einen BT-Kommunikationsleistungsindex. Der BT-Kommunikationsleistungsindex ist vorbestimmt, welche von diesen zu repräsentieren. Der BT-Kommunikationsleistungsindex repräsentiert denselben einen für die verschiedenen fahrzeuginternen Einrichtungen 3.
  • Der RSSI wird auf der Grundlage der elektrischen Leistung einer elektromagnetischen Welle ermittelt. Die mittlere Kommunikationsrate wird auf der Grundlage der während einer bestimmten bzw. spezifizierten Zeit empfangenen Datenmenge ermittelt. Die Kommunikationserfolgsrate wird aus der Anzahl von Rahmen, die während einer bestimmten bzw. spezifizierten Zeit empfangen wurde, und der Anzahl erfolgreich dekodierter Rahmen berechnet. Die Anzahl empfangener Fehlerrahmen stellt die Anzahl der Rahmen bereit, die während einer bestimmten Zeit in Fehlern resultieren, das heißt, die Anzahl nicht erfolgreich dekodierter Rahmen.
  • Der Bluetooth-Kommunikator 34 ermittelt den BT-Kommunikationsleistungsindex bei einem bestimmten bzw. spezifizierten Zeitintervall oder in Einheiten bestimmten bzw. spezifizierten Kommunikationsverkehrs. Der Bluetooth-Kommunikator 34 gibt den ermittelten BT-Kommunikationsleistungsindex an die Steuereinrichtung 37 aus.
  • Der NFC-Kommunikator 35 ist mit dem NFC-Kommunikationsstandard kompatibel. Der NFC-Kommunikator 35 weist daher eine Kommunikationsfrequenz von 13,56 MHz und eine Kommunikationsentfernung von näherungsweise 10 cm auf. Der NFC-Kommunikator 35 beinhaltet einen Kartenschacht 35a und führt eine drahtlose Kommunikation mit einem kartenartigen drahtlosen Etikett 7 durch, das in den Kartenschacht 35a eingesetzt ist.
  • Das kartenartige drahtlose Etikett 7 beinhaltet eine Speichereinheit 7a und einen Kommunikator 7b. Die Speichereinheit 7a als ein Speichermedium speichert Zahlungsinformation. Die Zahlungsinformation wird hier als eine Kartennummer angenommen. Das Zentrum 6 speichert ebenfalls die Kartennummer. Das kartenartige drahtlose Etikett 7 beinhaltet eines einer Kreditkartenfunktion und einer Vorauszahlungskartenfunktion. Es sei angenommen, dass das Zentrum 5 über die Kartennummer und ebenso über eine Gebühr benachrichtigt wird. Das Zentrum 5 führt dann einen Prozess zum Abbuchen der Gebühr von einem der Kartennummer entsprechenden Konto durch, wenn das kartenartige drahtlose Etikett 7 dem Kreditkartentyp entspricht. Das Zentrum 5 führt einen Prozess zum Subtrahieren der Gebühr von dem der Kartennummer entsprechenden Guthaben durch, wenn das kartenartige drahtlose Etikett 7 dem Vorauszahlungskartentyp entspricht.
  • Während er mit dem kartenartigen drahtlosen Etikett 7 kommuniziert, ermittelt der NFC-Kommunikator 35 eines der RSSI, der mittleren Kommunikationsrate, der Kommunikationserfolgsrate und der Anzahl empfangener Fehlerrahmen als einen NFC-Kommunikationsleistungsindex. Der NFC-Kommunikationsleistungsindex ist vorbestimmt, um welche von diesen zu repräsentieren. Der NFC-Kommunikationsleistungsindex repräsentiert dasselbe eine für die verschiedenen fahrzeuginternen Einrichtungen 3. Der NFC-Kommunikator 25 gibt den ermittelten NFC-Kommunikationsleistungsindex an die Steuereinrichtung 37 aus.
  • Der NFC-Kommunikator 35 ermittelt den NFC-Kommunikationsleistungsindex während der Kommunikation bei jeder Beendigung der Kommunikation mit dem kartenartigen drahtlosen Etikett 7 oder in Einheiten spezifizierten Kommunikationsverkehrs. Der NFC-Kommunikator 35 gibt den ermittelten NFC-Kommunikationsleistungsindex an die Steuereinrichtung 37 aus.
  • Die Speichereinheit 36 ist beschreibbar und beinhaltet einen Betreffendfahrzeugspeicherbereich bzw. Subjektfahrzeugspeicherbereich 36a, einen Peripheriefahrzeugspeicherbereich 36b und einen Zahlungsinformationsspeicherbereich 36c.
  • Der Subjektfahrzeugspeicherbereich 36a speichert den von dem Bluetooth-Kommunikator 34 an die Steuereinrichtung 27 gelieferten BT-Kommunikationsleistungsindex und den von dem NFC-Kommunikator 35 gelieferten NFC-Kommunikationsleistungsindex. Der Peripheriefahrzeugspeicherbereich 36b speichert den BT-Kommunikationsleistungsindex und den NFC-Kommunikationsleistungsindex, die von dem Peripheriefahrzeug 2b empfangen wurden. Der Zahlungsinformationsspeicherbereich 36c speichert eine Kartennummer, die der NFC-Kommunikator 35 aus dem kartenartigen drahtlosen Etikett 7 liest.
  • Die Steuereinrichtung 37 ist als ein typischer Computer mit einer CPU 371, einem ROM 372 und einem RAM 373 bereitgestellt. Der ROM 372 speichert ein Steuerprogramm. Die CPU 371 führt das in dem ROM 372 gespeicherte Steuerprogramm unter Verwendung einer Temporärspeicherfunktion des RAM 373 aus. Die Steuereinrichtung 37 führt dadurch in 3 bis 6 dargestellte Prozesse durch.
  • Die Steuereinrichtung 37 speichert den von dem NFC-Kommunikator 35 bzw. dem Bluetooth-Kommunikator 34 gelieferten BT-Kommunikationsleistungsindex und den von dem NFC-Kommunikator 35 gelieferten NFC-Kommunikationsleistungsindex ebenso wie Zeitpunkte des Speicherns in dem Subjektfahrzeugspeicherbereich 36a der Speichereinheit 36. Die Steuereinrichtung löscht einen BT-Kommunikationsleistungsindex und einen NFC-Kommunikationsleistungsindex, für welche eine vorbestimmte Halte- bzw. Retentionszeit abläuft, aus BT-Kommunikationsleistungsindizes und NFC-Kommunikationsleistungsindizes, die in dem Subjektfahrzeugspeicherbereich 36a der Speichereinheit 36 gespeichert sind. Die Retentionszeit ist kurz genug, um aufgrund einer Änderung in der Kommunikationsumgebung, während sich das betreffende Fahrzeug 2a fortbewegt, hoch wahrscheinlich eine akzeptable Änderung in dem BT-Kommunikationsleistungsindex oder dem NFC-Kommunikationsleistungsindex zu verursachen. Die Retentionszeit wird auf der Grundlage von Experimenten vorbestimmt. Alle oder ein Teil der Funktionen, die von der Steuereinrichtung 37 durchgeführt werden, können als Hardware oder durch Verwenden eines oder mehrerer IC-Module konfiguriert sein.
  • Der Melder 38 ist als eines oder beides einer Anzeige und eines Lautsprechers verfügbar und wird dazu verwendet, einen Insassen des betreffenden Fahrzeugs 2a darüber zu benachrichtigen, dass der NFC-Kommunikator 35 abnormal ist.
  • (Prozesse der Steuereinrichtung 37)
  • Die Steuereinrichtung 37 führt, wenn sie eingeschaltet wird, in 3 bis 6 dargestellte Prozesse durch, jeden in einem entsprechend vorbestimmten Zyklus. Die nachstehende Beschreibung erklärt zunächst einen Informationsübertragungsprozess in 3.
  • In Schritt S1 wird ermittelt, ob ein Informationsübertragungszyklus erreicht ist. Der Informationsübertragungszyklus reicht von einer bis mehreren hundert Millisekunden. Der Prozess in 3 endet, falls die Ermittlung in Schritt S1 in NEIN resultiert. Der Prozess schreitet zu Schritt S2 fort, falls die Ermittlung in JA resultiert.
  • In Schritt S2 wird eine aktuelle Höhe bzw. Höhenlage von dem Positionsdetektor 33 beschafft. Die aktuelle Höhe ist in der aktuellen Position enthalten. Ein aktueller Breitengrad und Längengrad kann zusätzlich zu der aktuellen Höhe beschafft werden.
  • In Schritt S3 werden der neueste BT-Kommunikationsleistungsindex und der neueste NFC-Kommunikationsleistungsindex betreffend das Subjektfahrzeug 2a von dem Subjektfahrzeugspeicherbereich 36a der Speichereinheit 36 beschafft.
  • In Schritt S4 sendet der Nahverkehrskommunikator 31 die in Schritt S2 beschaffte aktuelle Höhe und den BT-Kommunikationsleistungsindex und den NFC-Kommunikationsleistungsindex, beschafft in Schritt S3, zusammen mit der Fahrzeug-ID des betreffenden Fahrzeugs 2a an die Umgebung des betreffenden Fahrzeugs 2a. Die Fahrzeug-ID des betreffenden Fahrzeugs 2a ist in einer spezifizierten Speichereinheit wie beispielsweise dem ROM 372 gespeichert. Eine ID der fahrzeuginternen Einrichtung 3a kann als die Fahrzeug-ID des betreffenden Fahrzeugs 2a verwendet werden. Der Fernverkehrskommunikator 31 verwendet zum Beispiel ein Rundsendesystem als ein Übertragungssystem. Das Übertragungssystem kann jedoch ein Einpunkt- oder Mehrpunkt-System sein, das das Peripheriefahrzeug 2b als ein Informationsübertragungsziel spezifiziert.
  • Die nachstehende Beschreibung erklärt einen in 4 dargestellten Informationsempfangsprozess. In Schritt S11 wird ermittelt, ob von der an dem Peripheriefahrzeug 2b verbauten fahrzeuginternen Einrichtung 3b Information übertragen wird. Spezieller führt das Peripheriefahrzeug 2b Schritt S4 in 3 wie vorstehend durch, und empfängt der Nahverkehrskommunikator 31 der fahrzeuginternen Einrichtung 3a die Information. Der Nahverkehrskommunikator 31 liefert dann die dekodierten Daten wie vorstehend. In Schritt S11 wird ermittelt, ob die dekodierten Daten von dem Nahverkehrskommunikator 31 geliefert werden. Der Prozess schreitet direkt zu Schritt S13 fort, falls die Ermittlung in NEIN resultiert. Der Prozess schreitet zu Schritt S12 fort, falls die Ermittlung in JA resultiert.
  • In Schritt S12 wird die von dem Nahverkehrskommunikator 31 beschaffte Information in dem Peripheriefahrzeugspeicherbereich 36b der Speichereinheit 36 zusammen mit dem Zeitpunkt des Speicherns gespeichert. Die neueste Information, die von dem Nahverkehrskommunikator 31 beschafft wurde, wird gespeichert, und Information, deren Retentionszeit abläuft bzw. verstreicht, wird gelöscht.
  • Das Peripheriefahrzeug 2b überträgt dieselbe Art von Information wie diejenige, die von dem betreffenden Fahrzeug 2a in Schritt S4 in 3 übertragen wird. Die durch das Peripheriefahrzeug 2b übertragene Information beinhaltet daher die aktuelle Höhe des Peripheriefahrzeugs 2b, den BT-Kommunikationsleistungsindex für den Bluetooth-Kommunikator 34 und den NFC-Kommunikationsleistungsindex für den NFC-Kommunikator 35, die in der fahrzeuginternen Einrichtung 3b des Peripheriefahrzeugs 2b enthalten sind, und die Fahrzeug-ID des Peripheriefahrzeugs 2b.
  • Schritte S13 bis S17 sind der Prozess entsprechend einem Referenzwerteinstellabschnitt. In Schritt S13 wird ermittelt, ob ein Referenzwertaktualisierungszyklus erreicht ist. Der Referenzwertaktualisierungszyklus ist vorbestimmt und ist länger als oder gleich lange effektiv wie der Informationsübertragungszyklus. Der Prozess in 4 endet, falls die Ermittlung in NEIN resultiert. Der Prozess schreitet zu Schritt S14 fort, falls die Ermittlung in JA resultiert.
  • In Schritt S14 wird die aktuelle Höhe von dem Positionsdetektor 33 beschafft. In Schritt S15 wird die aktuelle Höhe jedes Peripheriefahrzeugs 2b, die in dem Peripheriefahrzeugspeicherbereich 36b der Speichereinheit 36 gespeichert ist, beschafft.
  • In Schritt S16 wird eine Höhendifferenz zwischen der in Schritt S15 beschafften Höhe und der aktuellen Höhe des betreffenden Fahrzeugs 2a, die in Schritt S14 beschafft wurde, für jedes Peripheriefahrzeug 2b berechnet. Wenn der Höhenunterschied bzw. die Höhendifferenz innerhalb eines vorbestimmten näherungsweisen Höhenbereichs liegt, beinhaltet ein Referenzwerterzeugungssatz den BT-Kommunikationsleistungsindex und den NFC-Kommunikationsleistungsindex für das Peripheriefahrzeug 2b entsprechend der Höhe, die bei der Berechnung der Höhendifferenz verwendet wurde. Der näherungsweise Höhenbereich wird unter Berücksichtigung dessen festgelegt, dass dann, wenn die Höhen der Fahrzeuge 2 nicht übereinstimmen, unterschiedliche Rauschpegel vorliegen können, die die Kommunikationen unter Verwendung der Bluetooth-Kommunikatoren 34 und der NFC-Kommunikatoren 35 beeinflussen. Der näherungsweise Höhenbereich kann auf einen beliebigen Zahlenwert festgelegt werden. Der näherungsweise Höhenbereich ist zum Beispiel so konfiguriert, dass ein Referenzhöhenbereich die Höhe des Peripheriefahrzeugs 2b, das eine erhöht liegende Schnellstraße befährt, nicht abdeckt, wenn sich das betreffende Fahrzeug 2a auf der Erde fortbewegt.
  • Unter nur Verwendung des Peripheriefahrzeugs 2b, das eine Höhendifferenz innerhalb des näherungsweisen Höhenbereichs anzeigt, kann es Fälle geben, in welchen die Anzahl von Kommunikationsleistungsindizes, die in dem Referenzwerterzeugungssatz enthalten sind, kleiner ist als eine minimale Anzahl von Kommunikationsleistungsindizes, die die Verlässlichkeit von Referenzwerten gewährleistet. In einem solchen Fall beinhaltet der Referenzwerterzeugungssatz alle Kommunikationsleistungsindizes, die in dem Peripheriefahrzeugspeicherbereich 36b gespeichert sind. In diesem Kontext ist die minimale Anzahl 2 oder größer. Spezieller sind beliebige numerische Werte verfügbar. Der Referenzwerterzeugungssatz kann den BT-Kommunikationsleistungsindex und den NFC-Kommunikationsleistungsindex für das betreffende Fahrzeug 2a beinhalten.
  • In Schritt S17 wird der Referenzwert für die BT-Kommunikationsleistungsindizes unter Verwendung des BT-Kommunikationsleistungsindex, der in dem in Schritt S16 ermittelten Referenzwerterzeugungssatz enthalten ist, aktualisiert. Der Referenzwert für die NFC-Kommunikationsleistungsindizes wird unter Verwendung des NFC-Kommunikationsleistungsindex, der in dem in Schritt S16 ermittelten Referenzwerterzeugungssatz enthalten ist, aktualisiert.
  • Wenn die fahrzeuginterne Einrichtung 3a eingeschaltet wird, wird kein Referenzwert spezifiziert. Folglich wird Schritt S17 nach dem Einschalten der fahrzeuginternen Einrichtung 3a erstmalig durchgeführt, wird ein Referenzwert spezifiziert, nicht aktualisiert.
  • Ein bestimmter Referenzwert, der aus dem Referenzwerterzeugungssatz erzeugt wurde, verwendet einen Beliebigen eines Mittelwerts, eines Medianwerts und eines Modenwerts für in dem Referenzwerterzeugungssatz enthaltene Kommunikationsleistungsindizes. Der Referenzwert wird dazu verwendet, eine Anomalie in dem Bluetooth-Kommunikator 34 und dem NFC-Kommunikator 35 während eines als Nächstes zu beschreibenden Anomalieermittlungsprozesses zu ermitteln.
  • Die nachstehende Beschreibung erklärt einen in 5 dargestellten Anomalieermittlungsprozess. In Schritt S21, der einem Beschaffungsabschnitt entspricht, wird der neueste BT-Kommunikationsleistungsindex und der neueste NFC-Kommunikationsleistungsindex entsprechend dem Bluetooth-Kommunikator 34 und dem NFC-Kommunikator 35 des Peripheriefahrzeugs 2b, auf welchen die Anomalieermittlung abzielt, von dem Peripheriefahrzeugspeicherbereich 36b beschafft.
  • Der BT-Kommunikator 34 oder der NFC-Kommunikator 35, auf welche die durchzuführende Anomalieermittlung abzielt, entspricht einem Ziel-Nahverkehrskommunikator. Der Bluetooth-Kommunikator 34 oder der NFC-Kommunikator 35 des Peripheriefahrzeugs 2b, auf welche die durchzuführende Anomalieermittlung abzielt, entspricht zumindest einem der Bluetooth-Kommunikatoren 34 oder der NFC-Kommunikatoren 35, deren Kommunikationsleistungsindizes in dem Referenzwerterzeugungssatz enthalten sind. Die Bluetooth-Kommunikatoren 34 und die NFC-Kommunikatoren 35, deren Kommunikationsleistungsindizes in dem Referenzwerterzeugungssatz enthalten sind, werden hierin alle als Nah-Fernverkehrskommunikatoren 31 angenommen.
  • In Schritt S22, der einem Anomalieermittlungsabschnitt entspricht, wird der in Schritt S21 beschaffte BT-Kommunikationsleistungsindex mit dem Referenzwert für die BT-Kommunikationsleistungsindizes verglichen und wird ermittelt, ob der dem BT-Kommunikationsleistungsindex entsprechende Bluetooth-Kommunikator 34 abnormal ist.
  • Es wird ermittelt, dass der Bluetooth-Kommunikator 34 des Peripheriefahrzeugs 2b, das den Kommunikationsleistungsindex übertragen hat, abnormal ist, wenn als ein Ergebnis des Vergleichs zwischen dem BT-Kommunikationsleistungsindex und dem Referenzwert eine Anomalieermittlungsbedingung erfüllt ist. Die Anomalieermittlungsbedingung spezifiziert zum Beispiel, dass eine Differenz zwischen dem Referenzwert und dem BT-Kommunikationsleistungsindex größer ist als ein für die Differenz festgelegter Anomalieermittlungsschwellenwert. Die Anomalieermittlungsbedingung kann spezifizieren, dass ein Verhältnis zwischen dem Referenzwert und dem BT-Kommunikationsleistungsindex einen für das Verhältnis festgelegten Anomalieermittlungsbereich überschreitet.
  • In Schritt S22 wird der in Schritt S21 beschaffte NFC-Kommunikationsleistungsindex mit dem Referenzwert für die NFC-Kommunikationsleistungsindizes verglichen, und wird ermittelt, ob der dem in Schritt S21 beschafften Kommunikationsleistungsindex entsprechende NFC-Kommunikator 35 abnormal ist.
  • Es wird ermittelt, dass der NFC-Kommunikator 35 des Peripheriefahrzeugs 2b, das den Kommunikationsleistungsindex übertragen hat, abnormal ist, wenn als ein Ergebnis des Vergleichs zwischen dem NFC-Kommunikationsleistungsindex mit dem Referenzwert die Anomalieermittlungsbedingung erfüllt ist. Die Anomaliebedingung spezifiziert, dass eine Differenz zwischen dem Referenzwert und dem NFC-Kommunikationsleistungsindex größer ist als der Anomalieermittlungsschwellenwert. Die Anomalieermittlungsbedingung kann spezifizieren, dass ein Verhältnis zwischen dem Referenzwert und dem NFC-Kommunikationsleistungsindex den Anomalieermittlungsbereich überschreitet.
  • In Schritt S23 wird ermittelt, ob die Anomalieermittlung an dem Bluetooth-Kommunikator 34 und dem NFC-Kommunikator 35 des Ziel-Peripheriefahrzeugs 2b zu beenden ist. Der Prozess kehrt zu Schritt S21 zurück, falls die Ermittlung in NEIN resultiert. In Schritt S21 wird in diesem Fall der neueste Kommunikationsleistungsindex für den Bluetooth-Kommunikator 34 oder den NFC-Kommunikator 35 des Peripheriefahrzeugs 2b, an welchem die Anomalieermittlung noch nicht durchgeführt ist, beschafft. Der Kommunikationsleistungsindex wird aus dem Peripheriefahrzeugspeicherbereich 36b der Speichereinheit 36 beschafft.
  • Der Prozess schreitet zu Schritt S24 fort, falls die Ermittlung in Schritt S23 in JA resultiert. In Schritt S24 wird ermittelt, ob der Bluetooth-Kommunikator 34 oder der NFC-Kommunikator 35, die als abnormal ermittelt wurden, gefunden wird, während die Schritte S21 bis S23 wiederholt werden. Der Prozess schreitet zu Schritt S26 fort, falls die Ermittlung in NEIN resultiert. Der Prozess schreitet zu Schritt S25 fort, falls die Ermittlung in JA resultiert.
  • Bei S25, der einem ersten Anomaliebenachrichtigungsabschnitt entspricht, benachrichtigt der Fernverkehrskommunikator 32 das Zentrum 5 über eine Nachricht, die bedeutet, dass der Bluetooth-Kommunikator 34 oder der NFC-Kommunikator 35, die als abnormal ermittelt wurden, abnormal ist. Eine wiederholte Benachrichtigung bzw. Meldung ist unnötig, falls dieselben Inhalte dem Zentrum 5 bereits gemeldet sind. Die Benachrichtigung beinhaltet darüber hinaus die Fahrzeug-ID des Peripheriefahrzeugs 2b, an welchem der Bluetooth-Kommunikator 34 oder der NFC-Kommunikator 35, die als abnormal ermittelt wurden, verbaut ist. Der Fernverkehrskommunikator 32 entspricht einem vorbestimmten Kommunikator.
  • In Schritt S26, der dem Beschaffungsabschnitt entspricht, wird der Ziel-Nahverkehrskommunikator mit dem Bluetooth-Kommunikator 34 oder dem NFC-Kommunikator 35 des betreffenden Fahrzeugs 2a identifiziert. Der neueste BT-Kommunikationsleistungsindex oder NFC-Kommunikationsleistungsindex entsprechend dem Bluetooth-Kommunikator 34 oder dem NFC-Kommunikator 35 des betreffenden Fahrzeugs 2a wird aus dem Subjektfahrzeugspeicherbereich 36a der Speichereinheit 36 beschafft.
  • In Schritt S27, der dem Anomalieermittlungsabschnitt entspricht, wird der in Schritt S26 beschaffte BT-Kommunikationsleistungsindex mit dem Referenzwert für die BT-Kommunikationsleistungsindizes verglichen und wird ermittelt, ob der Bluetooth-Kommunikator 34 des betreffenden Fahrzeugs 2a abnormal ist. Der NFC-Kommunikationsleistungsindex, der in Schritt S26 beschafft wurde, wird darüber hinaus mit dem Referenzwert für die NFC-Kommunikationsleistungsindizes verglichen, und es wird ermittelt, ob der Bluetooth-Kommunikator bzw. NFC-Kommunikator 35 des betreffenden Fahrzeugs 2a abnormal ist. Die Anomalieermittlung verwendet dasselbe Verfahren wie Schritt S22.
  • In Schritt S28 wird ermittelt, ob zumindest eines des Bluetooth-Kommunikators 34 und des NFC-Kommunikators 35 des betreffenden Fahrzeugs 2a als ein Ergebnis der Anomalieermittlung in Schritt S27 als abnormal ermittelt ist. Der Prozess in 5 endet, falls die Ermittlung in NEIN resultiert. Der Prozess schreitet zu Schritt S29 fort, falls die Ermittlung in JA resultiert.
  • In Schritt S29, der einem zweiten Anomaliebenachrichtigungsverarbeitungsabschnitt entspricht, benachrichtigt der Fernverkehrskommunikator 32 das Zentrum 5 über die Fahrzeug-ID des betreffenden Fahrzeugs 2a zusammen mit einer Nachricht, die bedeutet, dass der Kommunikator als abnormal ermittelt ist, das heißt, einer des Bluetooth-Kommunikators 34 und des NFC-Kommunikators 35 abnormal ist. Eine wiederholte Benachrichtigung ist nicht erforderlich, falls dieselben Inhalte dem Zentrum 5 bereits gemeldet sind.
  • Die nachfolgende Beschreibung erklärt einen in 6 dargestellten Zahlungsprozess. In Schritt S31 wird ermittelt, ob Gebühreninformation beschafft bzw. erhalten ist. Die Gebühreninformation beinhaltet eine Belastungsanforderung. Die Gebühreninformation wird von außerhalb des Fahrzeugs übertragen und wird von dem Nahverkehrskommunikator 31 empfangen.
  • Die straßenseitige Einrichtung 4 ist zum Beispiel als eine Vorrichtung bereitgestellt, die außerhalb des Fahrzeugs existiert und die Gebühreninformation überträgt. Es sei angenommen, dass die straßenseitige Einrichtung 4 an einer Einfahrt oder einer Ausfahrt einer gebührenpflichtigen Straße bzw. Mautstraße installiert ist. In einem solchen Fall überträgt die straßenseitige Einrichtung 4 die Gebühreninformation, das heißt, die zum Belasten einer Gebühr für die gebührenpflichtige Straße notwendige Information. Die straßenseitige Einrichtung 4 kann an einer Schranke eines gebührenpflichtigen Parkplatzes installiert sein.
  • Der Nahverkehrskommunikator 31 gibt die Gebühreninformation, wenn sie empfangen ist, an die Steuereinrichtung 37 aus. In Schritt S31 wird daher ermittelt, ob die Gebühreninformation von dem Nahverkehrskommunikator 31 erhalten ist.
  • Der Prozess in 6 endet, falls die Ermittlung in Schritt S31 in NEIN resultiert. Der Prozess schreitet zu Schritt S32 fort, falls die Ermittlung in JA resultiert. In Schritt S32 wird ermittelt, ob der NFC-Kommunikator 35 des betreffenden Fahrzeugs 2a abnormal ist. Die Ermittlung in Schritt S32 resultiert in JA, wenn der NFC-Kommunikator 35 des betreffenden Fahrzeugs 2a in Schritt S27 in 5 als abnormal ermittelt wird, während die Leistungsversorgung für die fahrzeuginterne Einrichtung 3a weiter eingeschaltet bleibt.
  • Das Einschalten eines Zündschalters schaltet auch die Leistungsversorgung für die fahrzeuginterne Einrichtung 3a ein. Die Dauer der Fortsetzung des EIN-Zustands der Leistungsversorgung für die fahrzeuginterne Einrichtung 3a bedeutet daher einen Zustand, in welchem der Zündschalter nach dem Einschalten darauffolgend in dem EIN-Zustand gehalten wird, ohne ausgeschaltet zu werden.
  • Die Ermittlung in Schritt S32 resultiert in NEIN, falls der NFC-Kommunikator 35 des betreffenden Fahrzeugs 2a in Schritt S27 niemals als abnormal ermittelt wird, während die Leistungsversorgung für die fahrzeuginterne Einrichtung 3a in dem EIN-Zustand gehalten wird. Der Prozess schreitet zu Schritt S33 fort, falls die Ermittlung in Schritt S32 in NEIN resultiert.
  • Der Prozess in Schritten S33 bis S35 entspricht einem Speichersteuerabschnitt. In Schritt S33 liest der NFC-Kommunikator 35 die Zahlungsinformation, das heißt eine Kartennummer, aus dem kartenartigen drahtlosen Etikett 7, um die Kartennummer zu beschaffen.
  • In Schritt S34 wird ermittelt, ob das Speichern der beschafften Kartennummer in dem Zahlungsinformationsspeicherbereich 36c der Speichereinheit 36 bereits während des fortgesetzten EIN-Zustands der Leistungsversorgung für die fahrzeuginterne Einrichtung 3a erfolgt. Der Prozess schreitet zu Schritt S36 fort, ohne Schritt S35 durchzuführen, falls die Ermittlung in JA resultiert. Der Prozess schreitet zu Schritt S35 fort, falls die Ermittlung in NEIN resultiert.
  • In Schritt S35 wird die in Schritt S33 gelesene Kartennummer in dem Zahlungsinformationsspeicherbereich 36c der Speichereinheit 36 gespeichert.
  • In Schritt S35, der einem Übertragungssteuerungsabschnitt entspricht, überträgt der Fernverkehrskommunikator 32 die in Schritt S33 gelesene Kartennummer an das Zentrum 5.
  • In Schritt S37 meldet der Melder 38, dass der NFC-Kommunikator 35 des betreffenden Fahrzeugs 2 abnormal ist.
  • Der Prozess schreitet zu Schritt S38 fort, falls die Ermittlung in Schritt S32 in JA resultiert. In Schritt S38 wird ermittelt, ob die Zahlungsinformation in dem Zahlungsinformationsspeicherbereich 36c der Speichereinheit 36 gespeichert ist.
  • Der Prozess schreitet zu Schritt S39 fort, falls die Ermittlung in NEIN resultiert. In Schritt S39 meldet der Melder 38, dass der NFC-Kommunikator 35 abnormal ist und die Zahlungsinformation nicht übertragen kann.
  • Der Prozess schreitet zu Schritt S40 fort, falls die Ermittlung in Schritt S38 in JA resultiert. In Schritt S40 wird die Kartennummer aus dem Zahlungsinformationsspeicherbereich 36c der Speichereinheit 36 gelesen. In Schritt S41 wird die in Schritt S40 gelesene Kartennummer übertragen.
  • (Ausführungsbeispiel Übersicht)
  • In der Konfiguration des Ausführungsbeispiels beinhaltet der Referenzwerterzeugungssatz einen Kommunikationsleistungsindex, der von dem Peripheriefahrzeug 2b beschafft wurde, das in dem Kommunikationsbereich für den Nahverkehrskommunikator 31 des betreffenden Fahrzeugs 2a existiert (S16). Ein Referenzwert wird aus mehreren Kommunikationsleistungsindizes ermittelt, die in dem Referenzwerterzeugungssatz enthalten sind (S17).
  • Die Kommunikationsumgebung des Bluetooth-Kommunikators 34 und die Kommunikationsumgebung des NFC-Kommunikators 35 ändern sich dynamisch, weil die fahrzeuginterne Einrichtung 3 für das als bewegliches Objekt dienende Fahrzeug 2 verwendet wird. In dieser Hinsicht sind Kommunikationsumgebungen für mehrere Peripheriefahrzeuge 2b ähnlich zueinander. Folglich ändert dann, wenn die Kommunikationsleistung des Bluetooth-Kommunikators 34 oder des NFC-Kommunikators 35 aufgrund des Einflusses der Kommunikationsumgebung geändert wird, der Einfluss der Kommunikationsumgebung auch den Referenzwert, der auf der Grundlage von Kommunikationsleistungsindizes ermittelt wurde, die von mehreren Peripheriefahrzeugen 2b beschafft wurden. Darüber hinaus übt auch dann, wenn der Bluetooth-Kommunikator 34 oder der NFC-Kommunikator 35 abnormal ist, die Anomalie geringen Einfluss auf den Referenzwert aus, weil mehrere Kommunikationsleistungsindizes verwendet werden. Der Referenzwert kann daher als sich mit der Kommunikationsumgebung ändernd betrachtet werden.
  • Der Referenzwert wird mit Kommunikationsleistungsindizes für den Bluetooth-Kommunikator 34 und den NFC-Kommunikator 35 des Peripheriefahrzeugs 2b verglichen, um eine Anomalie in dem Bluetooth-Kommunikator 34 und dem NFC-Kommunikator 35 des Peripheriefahrzeugs 2b zu ermitteln (S22). Daher ist dann, wenn der Kommunikationsleistungsindex für den Bluetooth-Kommunikator 34 des Peripheriefahrzeugs 2b aufgrund einer Anomalie des Bluetooth-Kommunikators 34 einen abnormalen Wert anzeigt, die Differenz zwischen dem Referenzwert und dem Kommunikationsleistungsindex groß. Darüber hinaus ist dann, wenn der Kommunikationsleistungsindex für den NFC-Kommunikator 35 des Peripheriefahrzeugs 2b aufgrund einer Anomalie des NFC-Kommunikators 35 einen abnormalen Wert anzeigt, die Differenz zwischen dem Referenzwert und dem Kommunikationsleistungsindex groß.
  • Wenn der Bluetooth-Kommunikator 34 oder der NFC-Kommunikator 35 des Peripheriefahrzeugs nicht abnormal ist, aber der Kommunikationsleistungsindex für den Bluetooth-Kommunikator 34 oder den NFC-Kommunikator 35 aufgrund eines Einflusses der Kommunikationsumgebung einen abnormalen Wert anzeigt, ist die Differenz zwischen dem Referenzwert und dem Kommunikationsleistungsindex nicht groß.
  • Es ist möglich, präzise zwischen dem Fall, in dem der Bluetooth-Kommunikator 34 oder der NFC-Kommunikator 35 des Peripheriefahrzeugs 2b abnormal ist, und dem Fall, in dem der Kommunikationsleistungsindex für den Bluetooth-Kommunikator 34 oder den NFC-Kommunikator 35 aufgrund eines Einflusses der Kommunikationsumgebung einen abnormalen Wert zeigt, zu unterscheiden. Es ist daher möglich, eine Anomalie des Bluetooth-Kommunikators 34 oder des NFC-Kommunikators 35 des Peripheriefahrzeugs 2b präzise zu ermitteln.
  • Der Referenzwert wird darüber hinaus dazu verwendet, eine Anomalie des Bluetooth-Kommunikators 34 oder des NFC-Kommunikators 35 des betreffenden Fahrzeugs 2a zu ermitteln. Eine Anomalie an dem Bluetooth-Kommunikators 34 oder des NFC-Kommunikators 35 des betreffenden Fahrzeugs 2a wird durch Vergleichen des Referenzwerts mit dem Kommunikationsleistungsindex für den Bluetooth-Kommunikator 34 oder den NFC-Kommunikator 35 des betreffenden Fahrzeugs 2a ermittelt (S27). Es ist aus demselben Grund wie bei der vorstehend erwähnten Anomalieermittlung an dem Bluetooth-Kommunikator 34 und dem NFC-Kommunikator 35 des betreffenden Fahrzeugs 2a möglich, präzise zwischen dem Fall, in dem der Bluetooth-Kommunikator 34 oder der NFC-Kommunikator 35 des betreffenden Fahrzeugs 2a abnormal ist, und dem Fall, in dem der Kommunikationsleistungsindex für den Bluetooth-Kommunikator 34 oder den NFC-Kommunikator 35 aufgrund eines Einflusses der Kommunikationsumgebung einen abnormalen Wert zeigt, zu unterscheiden. Es ist daher möglich, eine Anomalie des Bluetooth-Kommunikators 34 oder des NFC-Kommunikators 35 des betreffenden Fahrzeugs 2a präzise zu ermitteln.
  • In dem Ausführungsbeispiel ist insbesondere der zum Ermitteln des Referenzwerts verwendete Kommunikationsleistungsindex auf den von dem Peripheriefahrzeug 2b, dessen Höhendifferenz gegenüber dem betreffenden Fahrzeug 2a innerhalb des näherungsweisen Höhenbereichs liegt, empfangenen Kommunikationsleistungsindex beschränkt (S14 bis S17). Der Referenzwert kann exklusiv bzw. ausschließlich auf der Grundlage von Kommunikationsleistungsindizes ermittelt werden, die von dem Peripheriefahrzeug 2b empfangen wurden, dessen Kommunikationsumgebung ähnlich ist. Es ist daher insbesondere möglich, präzise zwischen dem Fall, in dem der Bluetooth-Kommunikator 34 oder der NFC-Kommunikator 35 des betreffenden Fahrzeugs 2a oder des Peripheriefahrzeugs 2b abnormal ist, und dem Fall, in dem der Kommunikationsleistungsindex für den Bluetooth-Kommunikator 34 oder den NFC-Kommunikator 35 aufgrund eines Einflusses der Kommunikationsumgebung einen abnormalen Wert zeigt, zu unterscheiden.
  • Wenn der Bluetooth-Kommunikator 34 oder der NFC-Kommunikator 35 als abnormal ermittelt ist (S25, S29), verwendet das Ausführungsbeispiel den Fernverkehrskommunikator 32 zum Benachrichtigen des Zentrums 5 über die Fahrzeug-ID, die dem Fahrzeug 2 zugewiesen ist, an dem der als abnormal ermittelte Bluetooth-Kommunikator 34 oder NFC-Kommunikator 35 verbaut ist, zusammen mit einer Nachricht, die bedeutet, dass der Bluetooth-Kommunikator 34 oder der NFC-Kommunikator 35 abnormal ist. Das Zentrum 5 kann dadurch erkennen, dass ein fahrzeuginterner Kommunikationsdienst, der den Bluetooth-Kommunikator 34 oder den NFC-Kommunikator 35 verwendet, nicht bereitgestellt werden kann, weil der Bluetooth-Kommunikator 34 oder der NFC-Kommunikator 35 abnormal ist. Es ist möglich, Maßnahmen zu ergreifen, den fahrzeuginternen Kommunikationsdienst unter Verwendung des Bluetooth-Kommunikators 34 oder des NFC-Kommunikators 35 vorübergehend anzuhalten.
  • Während das Ausführungsbeispiel dargestellt wurde, ist das Ausführungsbeispiel nicht auf das Vorstehend erwähnte beschränkt und kann in verschiedenen Weisen modifiziert werden. Zum Beispiel sind die nachstehend beschriebenen Modifikationen Ausführungsbeispiele. Die nachstehende Beschreibung beinhaltet ein Element, dem dieselben Bezugszeichen wie die bisher verwendeten zugewiesen sind. Außer wenn anderweitig vermerkt, gleicht ein solches Element dem Element, dem dasselbe Bezugszeichen zugewiesen ist und das in dem vorstehend erwähnten Ausführungsbeispiel beschrieben ist. Eine Konfiguration kann nur teilweise beschrieben sein. In einem solchen Fall ist das vorstehend erwähnte Ausführungsbeispiel auf den verbleibenden Teil der Konfiguration anwendbar.
  • <Erste Modifikation>
  • Das vorstehend erwähnte Ausführungsbeispiel ermittelt eine Anomalie in dem betreffenden Fahrzeug 2a und dem Peripheriefahrzeug 2b, das heißt im Hinblick auf den Bluetooth-Kommunikator 34 und den NFC-Kommunikator 35 des betreffenden Fahrzeugs 2a (S26, S27) und den Bluetooth-Kommunikator 34 und den NFC-Kommunikator 35 des Peripheriefahrzeugs 2b (S21 bis S23). Jedoch kann das Ausführungsbeispiel eine Anomalie in nur einem des betreffenden Fahrzeugs 2a und des Peripheriefahrzeugs 2b im Hinblick bzw. in Bezug auf den Bluetooth-Kommunikator 34 und den NFC-Kommunikator 35 ermitteln. Das Ausführungsbeispiel kann eine Anomalie an nur einem des Bluetooth-Kommunikators 34 und des NFC-Kommunikators 35 in einem beliebigen des betreffenden Fahrzeugs 2a und des Peripheriefahrzeugs 2b ermitteln.
  • <Zweite Modifikation>
  • In dem vorstehend erwähnten Ausführungsbeispiel ist in dem betreffenden Fahrzeug 2a und dem Peripheriefahrzeug 2b dieselbe fahrzeuginterne Einrichtung 3 verbaut. Die Steuereinrichtung 37 der fahrzeuginternen Einrichtung 3 führt daher den Informationsverarbeitungsprozess (3), den Informationsempfangsprozess (4) und den Anomalieermittlungsprozess (5) in dem betreffenden Fahrzeug 2a und dem Peripheriefahrzeug 2b gleichermaßen durch. Das betreffende Fahrzeug 2a braucht jedoch den Informationsübertragungsprozess (3) nicht durchzuführen, damit die fahrzeuginterne Einrichtung 3 des betreffenden Fahrzeugs 2a eine Anomalie an dem Bluetooth-Kommunikator 34 oder dem NFC-Kommunikator 35 des betreffenden Fahrzeugs 2a und des Peripheriefahrzeugs 2b ermittelt. Das Peripheriefahrzeug 2b braucht den Informationsempfangsprozess (4) und den Anomalieermittlungsprozess (5) nicht durchzuführen. Die Steuereinrichtung 37 der fahrzeuginternen Einrichtung 3 in dem betreffenden Fahrzeug 2a braucht daher den Informationsübertragungsprozess (3) nicht durchzuführen. Die fahrzeuginterne Einrichtung 3 in dem Peripheriefahrzeug 2b braucht den Informationsempfangsprozess (4) und den Anomalieermittlungsprozess (5) nicht durchzuführen.
  • <Dritte Modifikation>
  • Das vorstehend erwähnte Ausführungsbeispiel verwendet den Nahverkehrskommunikator 31, um den Kommunikationsleistungsindex, die aktuelle Höhe und die Fahrzeug-ID zu übertragen (S4). Jedoch kann der Fernverkehrskommunikator 32 dazu verwendet werden, den Kommunikationsleistungsindex und die anderen zu übertragen. In diesem Fall überträgt der Fernverkehrskommunikator 32 den aktuellen Breitengrad und den aktuellen Höhengrad zusätzlich zu der aktuellen Höhe bzw. Höhenlage.
  • Der Fernverkehrskommunikator 32 empfängt den Kommunikationsleistungsindex und die anderen, wenn der Fernverkehrskommunikator 32 dazu verwendet wird, den Kommunikationsleistungsindex und die anderen zu übertragen. Der Fernverkehrskommunikator 32 funktioniert als ein Empfangsabschnitt. Der Fernverkehrskommunikator 32 empfängt den Kommunikationsleistungsindex und die anderen von den Fahrzeugen 2 außer dem Peripheriefahrzeug 2b, wenn der Fernverkehrskommunikator 32 den Kommunikationsleistungsindex und die anderen sendet und empfängt. Der Kommunikationsleistungsindex von dem Peripheriefahrzeug 2b kann jedoch auf der Grundlage der aktuellen Position, die zusammen mit dem Kommunikationsleistungsindex und der aktuellen Position des betreffenden Fahrzeugs 2a empfangen wurde, ausgehend von Kommunikationsleistungsindizes isoliert werden, die von dem Fernverkehrskommunikator 32 empfangen wurden, und daher kann der Fernverkehrskommunikator 32 den Kommunikationsleistungsindex senden und empfangen.
  • <Vierte Modifikation>
  • Der Positionsdetektor 33 kann einen Beschleunigungssensor und einen Gyrosensor zusätzlich zu dem GNSS-Empfänger beinhalten, um zu autonomer Navigation imstande zu sein, wenn eine elektromagnetische Welle von einem Positionssatelliten unzufriedenstellend empfangen wurde.
  • <Fünfte Modifikation>
  • Der Nahverkehrskommunikator 31 kann dann, wenn der Nahverkehrskommunikator 31 mit der straßenseitigen Einrichtung kommunizieren kann, eine Anomalie über die straßenseitige Einrichtung 4 an das Zentrum 5 melden (S25, S29). Der Nahverkehrskommunikator 31 kann durch abwarten, bis eine erfolgreiche Kommunikation zwischen dem Nahverkehrskommunikator 31 und der straßenseitigen Einrichtung erfolgt, über die straßenseitige Einrichtung 4 eine Anomalie an das Zentrum 5 melden. In der fünften Modifikation entspricht der Nahverkehrskommunikator 31 einem vorbestimmten Kommunikator.
  • <Sechste Modifikation>
  • Das vorstehende Ausführungsbeispiel erlaubt dem Ziel-Nahverkehrskommunikator, alle diejenigen Bluetooth-Kommunikatoren 34 und NFC-Kommunikatoren 35 zu repräsentieren, deren Referenzwerterzeugungssatz den Kommunikationsleistungsindex beinhaltet. Das Ausführungsbeispiel ist jedoch nicht hierauf beschränkt. Der Ziel-Nahverkehrskommunikator kann unter den Bluetooth-Kommunikatoren 34 und den NFC-Kommunikatoren 35, deren Referenzwerterzeugungssatz den Kommunikationsleistungsindex beinhaltet, sequenziell in einer Reihenfolge ausgehend von dem einen, der dem betreffenden Fahrzeug 2a am Nächsten ist, eine vorbestimmte Anzahl von Bluetooth-Kommunikatoren 34 und NFC-Kommunikatoren 35 repräsentieren.
  • <Siebte Modifikation>
  • Die Steuereinrichtung 37 kann eine Funktion als ein Basisbandabschnitt beinhalten, der Basisbandsignale verarbeitet, die in elektromagnetischen Wellen enthalten sind, die von dem Bluetooth-Kommunikator 34 gesendet und empfangen werden. In diesem Fall ermittelt die Steuereinrichtung 37 den BT-Kommunikationsleistungsindex. Die Steuereinrichtung 37 kann eine Funktion als ein Basisbandabschnitt beinhalten, der Basisbandsignale verarbeitet, die in elektromagnetischen Wellen enthalten sind, die von dem NFC-Kommunikator 35 gesendet und empfangen werden. In diesem Fall ermittelt die Steuereinrichtung 37 den N FC-Kom m un ikationsleistungsindex.
  • <Achte Modifikation>
  • Der Kommunikationsleistungsindex braucht nicht zyklisch übertragen zu werden. Der Kommunikationsleistungsindex kann zu der Zeit übertragen werden, zu der der Nahverkehrskommunikator 31 die Kommunikation mit der straßenseitigen Einrichtung 4 beginnt.
  • <Neunte Modifikation>
  • In dem vorstehend erwähnten Ausführungsbeispiel entspricht der Kommunikationsleistungsindex einem des RSSI, der mittleren Kommunikationsrate, der Kommunikationserfolgsrate und der Anzahl empfangener Fehlerrahmen. Der Kommunikationsleistungsindex kann zwei oder mehr derselben verwenden. In diesem Fall ist der Referenzwert auch für jeweilige Kommunikationsleistungsindizes bestimmt. Der Referenzwert wird darüber hinaus mit dem Kommunikationsleistungsindex verglichen, um eine Anomalie für einen jeweiligen Kommunikationsleistungsindex zu ermitteln. Die für jeweilige Kommunikationsleistungsindizes durchgeführte Anomalieermittlung kann in einer vorbestimmten Anzahl von Kommunikationsleistungsindizes resultieren, die eine Anomalieermittlungsbedingung erfüllen. Der den Kommunikationsleistungsindizes entsprechende Bluetooth-Kommunikator 34 oder NFC-Kommunikator 35 wird dann als abnormal ermittelt.

Claims (7)

  1. Fahrzeugkommunikationseinrichtung, die für ein Fahrzeug verwendet wird, umfassend: einen Empfangsabschnitt (31, 32), der von einem Peripheriefahrzeug, das mit einem Nahverkehrskommunikator zum Durchführen einer Fahrzeuginnenraumkommunikation ausgerüstet ist, einen Kommunikationsleistungsindex empfängt, der ein Leistungsvermögen des Nahverkehrskommunikators repräsentiert; einen Referenzwerteinstellabschnitt (S13 bis S17), der auf der Grundlage der von dem Empfangsabschnitt von einer Vielzahl der Peripheriefahrzeuge empfangenen Kommunikationsleistungsindizes sukzessive einen Referenzwert als ein Kriterium für den Kommunikationsleistungsindex festlegt; einen Beschaffungsabschnitt (S21, S26), der den Kommunikationsleistungsindex für einen Ziel-Nahverkehrskommunikator beschafft, wobei der Ziel-Nahverkehrskommunikator der Nahverkehrskommunikator ist, auf den eine Anomalieermittlung abzielt; und einen Anomalieermittlungsabschnitt (S22, S27), der eine Anomalie des Ziel-Nahverkehrskommunikators auf der Grundlage eines Vergleichs zwischen dem durch den Referenzwerteinstellabschnitt festgelegten Referenzwert und dem durch den Beschaffungsabschnitt für den Ziel-Nahverkehrskommunikator beschafften Kommunikationsleistungsindex ermittelt.
  2. Fahrzeugkommunikationseinrichtung nach Anspruch 1, bei der: der Beschaffungsabschnitt (S21) einen beliebigen einen der Kommunikationsleistungsindizes, die von dem Empfangsabschnitt von der Vielzahl von Peripheriefahrzeugen empfangen wurden, als den Kommunikationsleistungsindex für den Ziel-Nahverkehrskommunikator beschafft.
  3. Fahrzeugkommunikationseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, bei der: die Fahrzeugkommunikationseinrichtung einen Nahverkehrskommunikator (34, 35) beinhaltet; und der Beschaffungsabschnitt (S26) als den Kommunikationsleistungsindex für den Ziel-Nahverkehrskommunikator den Kommunikationsleistungsindex für den Nahverkehrskommunikator beschafft, der in derselben Fahrzeugkommunikationseinrichtung enthalten ist, in der der Beschaffungsabschnitt enthalten ist.
  4. Fahrzeugkommunikationseinrichtung nach Anspruch 2, ferner umfassend: einen ersten Anomaliebenachrichtigungsverarbeitungsabschnitt (S25), der dann, wenn der Ziel-Nahverkehrskommunikator durch den Anomalieermittlungsabschnitt als abnormal ermittelt wird, einen bestimmten Kommunikator dazu verwendet, ein Zentrum darüber zu benachrichtigen, dass der Nahverkehrskommunikator des Peripheriefahrzeugs als der Ziel-Nahverkehrskommunikator abnormal ist.
  5. Fahrzeugkommunikationseinrichtung nach Anspruch 3, ferner umfassend: einen zweiten Anomaliebenachrichtigungsverarbeitungsabschnitt (S29), der dann, wenn der Ziel-Nahverkehrskommunikator durch den Anomalieermittlungsabschnitt als abnormal ermittelt wird, einen spezifizierten Kommunikator dazu verwendet, ein Zentrum darüber zu benachrichtigen, dass der Nahverkehrskommunikator eines betreffenden Fahrzeugs abnormal ist, wobei das betreffende Fahrzeug das Fahrzeug ist, für welches der Ziel-Nahverkehrskommunikator verwendet wird.
  6. Fahrzeugkommunikationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei der der Empfangsabschnitt den Kommunikationsleistungsindex und eine Höhe des Peripheriefahrzeugs, das den Kommunikationsleistungsindex überträgt, empfängt, die Fahrzeugkommunikationseinrichtung ferner einen Höhendetektor (33a) umfasst zum Erfassen einer Höhe eines betreffenden Fahrzeugs erfasst, wobei das betreffende Fahrzeug das Fahrzeug ist, für welches die Fahrzeugkommunikationseinrichtung verwendet wird; und der Referenzwerteinstellabschnitt sukzessive den Referenzwert festlegt durch Verwenden, aus den Kommunikationsleistungsindizes, die zusammen mit den Höhen durch den Empfangsabschnitt von der Vielzahl von Fahrzeugen beschafft wurden, des Kommunikationsleistungsindex, der zusammen mit der Höhe empfangen wurde, deren Unterschied gegenüber der durch den Höhendetektor des betreffenden Fahrzeugs erfassten Höhe innerhalb eines näherungsweisen Höhenbereichs liegt.
  7. Fahrzeugkommunikationseinrichtung nach Anspruch 3 oder 5, bei der: der Nahverkehrskommunikator Zahlungsinformation aus einem Speichermedium liest, das die zum Bezahlen einer Gebühre für das Fahrzeug, wenn eine Straßeneinrichtung benutzt wird, verwendete Zahlungsinformation speichert; wobei die Fahrzeugkommunikationseinrichtung ferner umfasst: einen Fernverkehrskommunikator (32), der zum Durchführen eines Prozesses betreffend die Gebühr über ein Kommunikationsnetzwerk mit einem Zentrum kommuniziert; eine Speichereinheit (36), die beschreibbar ist; einen Speichersteuerabschnitt (S33 bis S35), der dann, wenn der Nahverkehrskommunikator die Zahlungsinformation liest, die gelesene Zahlungsinformation in der Speichereinheit speichert; und einen Übertragungssteuerungsabschnitt (S36), der den Fernverkehrskommunikator dazu veranlasst, die von dem Nahverkehrskommunikator gelesene Zahlungsinformation an das Zentrum zu übertragen, wobei dann, wenn der Anomalieermittlungsabschnitt, nachdem der Speichersteuerabschnitt die Zahlungsinformation in der Speichereinheit speichert, eine Anomalie des Nahverkehrskommunikators bis zum Ausschalten der Zündung ermittelt und Notwendigkeiten zum Lesen der Zahlungsinformation auftreten, der Übertragungssteuerungsabschnitt anstelle der von dem Nahverkehrskommunikator gelesenen Zahlungsinformation die in der Speichereinheit gespeicherte Zahlungsinformation an das Zentrum überträgt.
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