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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kältegerät, insbesondere ein Haushaltskältegerät, mit einem beheizbaren Innenraum.
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Kältegeräte, bei denen einzelne Fächer beheizbar sind, sind an sich seit langem bekannt, haben sich aber aus diversen Gründen, unter anderem da die benötigte Heizung, z.B. eine elektrische Widerstandsheizung oder ein Mikrowellengenerator, die Kosten des Geräts deutlich erhöht und Abfluss von Wärme aus dem beheizten Fach in gekühlte Fächer den Energieverbrauch deutlich erhöht, nicht am Markt durchgesetzt.
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Neue Entwicklungen in der Kältetechnik, bzw. die Verwendung von Expansionsventilen als Drosselorgane, ermöglichen jedoch jetzt den Bau von flexiblen Kältemittelkreisläufen, in denen ein Verdampfer bei Bedarf auch als Verflüssiger betrieben werden kann und ein mit ihm thermisch verbundenes Fach somit beheizt, anstatt es zu kühlen. Ein solcher Kältemittelkreislauf hat den erheblichen Vorteil, dass zum Beheizen des Fachs keine zusätzlichen Komponenten im Fach installiert werden müssen und dass zum Beheizen Abwärme genutzt werden kann, die anderen Fächern entzogen wurde und anderenfalls in die Umgebung freigesetzt werden müsste. Kältegeräte mit einem solchen flexibel nutzbaren Fach sind z.B. in
DE102013226341 A1 oder
DE 102015216933 A1 besch rieben.
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Ein Problem der Kältegeräte mit flexibel nutzbarem Fach ist, dass im Betrieb freigesetzte Gerüche in diesen Geräten wesentlich stärker und länger haften als in herkömmlichen reinen Kältegeräten.
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Das Haftenbleiben von Gerüchen lässt sich weitgehend durch Verwendung eines metallischen, insbesondere aus Edelstahlblechen zusammengefügten Innenbehälters vermeiden; allerdings sind die Kosten eines solchen Innenbehälters im Vergleich zu den üblichen, aus Kunststoff tiefgezogenen Innenbehältern extrem hoch. Für einen Anwender, der sich nicht sicher ist, ob er ein flexibel nutzbares Fach benötigt, sind diese Kosten abschreckend. Die Möglichkeit, zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt nach dem Kauf des Geräts ein Fach auf flexible Nutzung umzurüsten, kann für einen solchen Anwender aber durchaus attraktiv sein, sofern dies zum Zeitpunkt des Kaufs nicht mit hohen Mehrkosten verbunden ist.
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Eine Aufgabe der Erfindung ist, ein Kältegerät mit flexibel nutzbarem Fach zu schaffen, das mit niedrigem Kostenaufwand das Geruchsproblem löst. Eine weitere Aufgabe ist, ein Kältegerät zu schaffen, das kostengünstig zu fertigen ist und eine nachträgliche Aufrüstung eines Fachs für flexible Nutzung ermöglicht.
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Die erste Aufgabe wird gelöst, indem bei einem Kältegerät, insbesondere einem Haushaltskältegerät, mit wenigstens einem durch eine Wärmedämmschicht von der Umgebung isolierten Innenraum, einem Innenbehälter und einem wahlweise als Verdampfer oder als Verflüssiger betreibbaren Wärmetauscher, die in dem Innenraum angeordnet sind, der Innenbehälter wenigstens lokal mit einer diffusionsdichten Schicht ausgekleidet ist. Der Innenbehälter kann hier weiterhin ein preiswerter, auch für andere Kältegeräte nutzbarer Kunststoff-Innenbehälter sein; durch die diffusionsdichte Schicht können Geruchsstoffe, die in den Kunststoff eindiffundieren und anschließend über lange Zeiträume hinweg wieder ausdünsten könnten, vom Innenbehälter ferngehalten werden.
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Die diffusionsdichte Schicht kann eine Metallschicht sein.
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Die Kosten einer solchen Schicht können gering gehalten werden, da sie, wenn sie den Innenbehälter lediglich bedecken muss, nicht selbsttragend sein muss und daher wenigstens auf einem Teil ihrer Fläche als Folie ausgebildet sein kann.
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Wenn der Innenraum in an sich bekannter Weise in eine Wärmetauscherkammer und eine Lagerkammer unterteilt ist, kann die relativ empfindliche Folie wenigstens die Wärmetauscherkammer auskleiden, da sie dort vor Beschädigung durch Kühlgut geschützt ist.
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Wenn ein Fach des Kältegeräts beheizt wird, ist der Wärmefluss von diesem Fach zu einem benachbarten, gekühlten Fach zwangsläufig stärker als wenn beide Fächer gekühlt sind. Eine für den Betrieb als beheiztes Fach angemessene Wärmedämmschicht zwischen den Fächern verkleinert dann, wenn ein Betrieb als beheiztes Fach nicht vorgesehen ist, in unnötiger Weise das nutzbare Volumen des Kältegeräts. Deswegen ist es von Vorteil, wenn die diffusionsdichte Schicht auf wenigstens einem zweiten Teil ihrer Fläche vom Innenbehälter durch einen Zwischenraum beabstandet ist. Durch diesen Zwischenraum kann, wenn für den Betrieb als warmes Fach nötig, zusätzliche Isolation geschaffen werden; fehlt sie hingegen, weil der Anwender keinen Betrieb als warmes Fach beabsichtigt, dann steht auch der Zwischenraum als nutzbares Volumen zur Verfügung.
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Die vom Innenbehälter beabstandete diffusionsdichte Schicht benötigt eine gewisse Eigensteifigkeit; deswegen kann die diffusionsdichte Schicht auf dem zweiten Teil ihrer Fläche zweckmäßigerweise durch ein Blech, z. B. aus rostfreiem Stahl, gebildet sein.
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Der Zwischenraum kann eine zweite Wärmedämmschicht enthalten; diese kann von gleicher Art wie die erste Wärmedämmschicht sein und insbesondere aus einem Schaumstoff gebildet sein.
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Des Weiteren kann im Zwischenraum ein Luftkanal untergebracht sein, der die Wärmetauscherkammer und die Lagerkammer verbindet.
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Auch der der Luftkanal sollte mit einer diffusionsdichten Schicht ausgekleidet sein, bei der es sich ebenfalls um eine Metallfolie oder ein Blech handeln kann.
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Die diffusionsdichte Schicht sollte auch an einer Türinnenseite des Kältegeräts vorgesehen sein und kann auch dort eine Innenwand herkömmlicher Bauart aus Kunststoff überdecken.
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Wenigstens ein Teil der diffusionsdichten Schicht sollte Teil eines nachrüstbaren Einsatzes ist, der in den Innenbehälter einschiebbar ist. Solange kein Betrieb bei hoher Temperatur beabsichtigt ist, muss der Einsatz nicht eingebaut werden und belegt dann auch nicht unnötig Platz im Innenraum.
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Bei einer Steuereinheit zum Steuern des Betriebs des Wärmetauschers als Verdampfer oder als Verflüssiger kann der Übergang in den Betrieb des Wärmetauschers als Verflüssiger oder der Betrieb des Wärmetauschers oberhalb einer vorgegebenen Grenztemperatur durch einen Schlüssel, insbesondere durch Eingabe von Schlüsseldaten, gesichert sein. So kann sichergestellt werden, dass ein Anwender, der ein Kältegerät zunächst mit in der Lagerkammer freiliegendem Innenbehälter erwirbt, diese Lagerkammer nicht bei einer Temperatur betreibt, bei der in nachhaltig störendem Umfang Geruchsstoffe in den Innenbehälter eindiffundieren können. Erwirbt der Anwender jedoch die benötigte Auskleidung der Lagerkammer hinzu, so kann ihm zusammen mit dieser auch der benötigte Schlüssel zur Verfügung gestellt werden, so dass er nach erfolgtem Einbau der Auskleidung die Lagerkammer bei hoher Temperatur betrieben werden kann.
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Ein Betrieb bei hoher Temperatur ist in den meisten Fällen nur für begrenzte Zeit sinnvoll. Deswegen sollte die Steuereinheit programmierbar sein, zeitabhängig variable Temperaturen des Innenraums einzustellen, und insbesondere nach einer vorgegebenen Zeitspanne des Verflüssigerbetriebs in Verdampferbetrieb zu wechseln.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen. Es zeigen:
- 1 eine perspektivische Teilansicht eines erfindungsgemäßen Kältegeräts in einer Grundversion;
- 2 einen Längsschnitt durch die beheizbare Kammer des Kältegeräts aus 1;
- 3 einen Kältemittelkreislauf des Kältegeräts aus 1;
- 4 eine Ansicht des Kältegeräts mit einem vor der beheizbaren Kammer platzierten Einsatz;
- 5 einen Querschnitt des Einsatzes;
- 6 einen Längsschnitt durch die beheizbare Kammer mit dem darin eingeschobenen Einsatz; und
- 7 ein Detail einer Tür des Kältegeräts im Schnitt.
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1 zeigt ein einen Korpus 1 eines Haushaltskältegerät in einer perspektivischen Teilansicht. Der Korpus 1 enthält mehrere Lagerkammern 2, 3, denen jeweils ein in der 1 nicht sichtbarer Wärmetauscher zugeordnet ist. Der Wärmetauscher der Lagerkammer 2 befindet sich in einer Wärmetauscherkammer hinter einer Trennwand 4, die die Rückwand der Lagerkammer 2 bildet. In einer Öffnung 5 der Trennwand 4 ist ein Ventilator 6 angeordnet.
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Seitenwände 7 der Lagerkammer 2 sind in an sich bekannter Weise durch einen aus Kunststoff tiefgezogenen Innenbehälter gebildet, der sich - in 1 nicht sichtbar - einteilig hinter der Trennwand 4 her erstreckt und zusammen mit dieser die Wärmetauscherkammer begrenzt und von einer Wärmedämmschicht 48 umgeben ist.
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Entlang der Seitenwände 7 erstrecken sich Profile 8 von hier L-förmigem Querschnitt, die jeweils zusammen mit der Seitenwand einen Kanal 9 bilden, der von einem türnahen vorderen Randbereich der Lagerkammer 2 über einen Ausschnitt der Trennwand 4 in die Wärmetauscherkammer führt.
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An den Seitenwänden 7 können ferner Teleskopschienen 10 vorgesehen sein, um einen (nicht dargestellten) Auszugkasten zu führen.
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2 zeigt einen Schnitt in Tiefenrichtung durch die Lagerkammer 2 und die dahinterliegende, hier mit 11 bezeichnete Wärmetauscherkammer entlang einer Achse des Ventilators 6. Der mit 12 bezeichnete Wärmetauscher, typischerweise in Lamellenbauart, ist in der Wärmetauscherkammer 11 so angeordnet, dass über die Kanäle 9 in die Wärmetauscherkammer 11 eintretende Luft aus der Lagerkammer 2 den Wärmetauscher 12 von unten nach oben durchströmt und vom Ventilator 6 über die Öffnung 5 zurück in die Lagerkammer 2 geblasen wird.
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Der Wärmetauscher 12 ist, wie in 3 gezeigt, Teil eines Kältemittelkreislaufs, in dem an einen Hochdruckauslass eines Verdichters 13 der Reihe nach angeschlossen sind: ein Verflüssiger 14, ein erstes Expansionsventil 15 oder eine Kapillare, der Wärmetauscher 12, ein zweites Expansionsventil 16, ein Verdampfer 17 der Lagerkammer 3 und ein Sauganschluss des Verdichters 13. Der Verdampfer 17 kann von gleicher Bauart sein wie der Wärmetauscher 12 und kann deshalb im Folgenden ebenfalls als Wärmetauscher bezeichnet sein. Eine Steuereinheit 18 ist vorgesehen, um den Strömungswiderstand des Expansionsventils 16 oder, falls vorhanden, auch des Expansionsventils 15, und darüber die Verdampfungsdrücke in den Wärmetauschern 12, 17 anhand von vorgegebenen Solltemperaturen und Ist-Temperaturen der Lagerkammern 2, 3 zu steuern. Im in 1 gezeigten Ausbauzustand des Kältegeräts ist die Steuereinheit 18 darauf beschränkt, einen niedrigen Druck im Wärmetauscher 12 einzustellen, bei dem der Wärmetauscher 12 als Verdampfer arbeitet und die Lagerkammer 2 gekühlt wird.
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Wieder bezogen auf 2 erkennt man, dass die Rückseite der Trennwand 4 und die Wandbereiche des Innenbehälters 19, die an die Wärmetauscherkammer 11 angrenzen, mit einer Metallfolie 20, typischerweise einer Aluminiumfolie, ausgekleidet sind. Die Anbringung der Metallfolie 20 sollte während des Zusammenbaus des Kältegeräts erfolgen, da insbesondere nach dem Einbau des Wärmetauschers 12 die Rückwand des Innenbehälters 19 nicht mehr zugänglich ist und ein Nachrüsten der Folie 20 an einem fertigen Kältegerät daher mit unwirtschaftlich hohem Aufwand verbunden wäre.
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Da die Folie 20 in der Wärmetauscherkammer 11 vor mechanischer Beschädigung geschützt ist, kann eine Folie von geringer Wandstärke und dementsprechend geringen Materialkosten verwendet oder die Metallschicht eventuell sogar nur aufgedampft werden., so dass die mit der Auskleidung der Wärmetauscherkammer 11 verbundenen Fertigungskosten unter den Gesamtkosten des Geräts kaum ins Gewicht fallen.
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Um die Lagerkammer 2 beheizen zu können, muss der Anwender den Auszugkasten und die Profile 8 ausbauen und stattdessen einen in 4 gezeigten Einsatz 21 nachrüsten. Der Einsatz 21 ist ein zu einer Vorderseite hin offener Kasten. Decke 22, Boden 23 und Seitenwände 24 des Kastens umfassen jeweils eine wärmedämmende Schicht 25 und ein an deren Innenseite angebrachtes, das Material der wärmedämmenden Schicht 25 luftdicht vom Inneren des Kastens abschließendes Blech 26, insbesondere aus Aluminium, sowie ggf. eine feste äußere Hülle 27, die die wärmedämmende Schicht 25 vor Deformation bei der Handhabung schützt. Eine Rückwand 28 des Kastens kann genauso wie Decke, Boden und Seitenwände aufgebaut sein; da die vom Wärmetauscher 12 in die Wärmetauscherkammer 11 abgegebene Wärme ohnehin in die Lagerkammer 2 gelangen soll, kann an der Rückwand 28 die wärmedämmende Schicht fehlen; insbesondere kann die Rückwand 28 allein durch ein Blech gebildet sein. In die Rückwand 28 ist ein mit der Öffnung 5 deckungsgleiches Loch geschnitten.
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Wie auch in 5 zu erkennen, sind an der Außenseite der Seitenwände 24 Nuten 29 ausgespart, um die an den Seitenwänden 7 nach Ausbau des Auszugkastens zurückgebliebenen Teleskopschienen 10 aufzunehmen.
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Die Funktion der ausgebauten Profile 8 wird von Hohlkehlen 30 übernommen, die sich entlang der unteren Ränder der Seitenwände 24 erstrecken. Einer in der linken Hälfte von 5 dargestellten Ausgestaltung zufolge sind die Hohlkehlen 30 ebenfalls mit einer Metallschicht 31 ausgekleidet. Diese Metallschicht 31 kann als Blech, oder wenn zwischen ihr und der wärmedämmenden Schicht 25 noch eine feste äußere Hülle 27 vorgesehen ist, als eine auf der äußeren Hülle 27 vorzugsweise vollflächig befestigte, insbesondere aufgeklebte Metallfolie ausgebildet sein. Einer in der rechten Hälfte von 5 gezeigten Variante zufolge sind die Hohlkehlen 30 von metallischen Rohren ausgefüllt, die jeweils auf einem ersten Teil 31 ihres Umfangs die wärmedämmende Schicht 25 des Einsatzes 21 von der im Innern des Rohrs zirkulierenden warmen Luft abschirmen und die auf einem zweiten Teil 50 ihres Umfangs eng am Innenbehälter 19 anliegen und so dessen Kunststoffmaterial abschirmen.
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6 zeigt einen Schnitt durch den oberen Teil des Korpus 1 nach Einbau des Einsatzes 21 in der Lagerkammer 2. Die wärmedämmende Schicht 25 des Bodens 23 verstärkt die thermische Isolation gegenüber der Lagerkammer 3, so dass auch dann, wenn die Lagerkammer 2 oberhalb der Umgebungstemperatur betrieben wird, der Wärmezustrom zur Lagerkammer 3 allenfalls geringfügig zunimmt.
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Da die Lagerkammer 2 sich im Korpus 1 an oberster Position befindet, könnte die wärmedämmende Schicht 25 in der Decke 22 des Einsatzes 21 abweichend von der Darstellung der 6 entfallen. Dass sie dennoch, wie gezeigt, vorgesehen ist, erlaubt die Verwendung des Einsatzes 21 auch in einem Kältegerät, bei dem eine beheizbare Lagerkammer unterhalb einer gekühlten Lagerkammer angeordnet ist.
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Decke 22, Boden 23 sowie ein Großteil der Vorderkante der Seitenwand 24 erstrecken sich bis unmittelbar an die Rückseite einer Tür 32, die die Lagerkammer 2 verschließt. Lediglich in Höhe der Hohlkehlen 30 ist an den Vorderkanten der Seitenwände 24 jeweils ein Ausschnitt 33 gebildet, über den Luft aus der Lagerkammer 2 in die von den Hohlkehlen 30 begrenzten Kanäle und über diese zur Wärmetauscherkammer 11 gelangen kann.
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Die Tür 32 umfasst ein Türblatt 34 von an sich bekannter Bauart, das an den Korpus 1 angelenkt ist, und eine Innenverkleidung 35, die wie der Einsatz 21 nachgerüstet worden ist, um die Lagerkammer 2 bei erhöhter Temperatur betreiben zu können. Das Türblatt 34 setzt sich im Wesentlichen zusammen aus einem Außenblech 36, das eine sichtbare Frontseite und Schmalseiten des Türblatts 34 bildet, einer Innenwand 37 aus Kunststoff und einer zwischen beiden eingeschlossenen Wärmedämmschicht. Die Innenwand 37 ist wie der Innenbehälter durch Tiefziehen geformt. Sie umfasst einen umlaufenden Rahmen, der eine Magnetdichtung 38 trägt und entlang seines äußeren Randes mit dem Außenblech 36 verbunden ist, und einen von dem Rahmen umgebenen flachen Vorsprung 39, der in die Lagerkammer 2 eingreift. Die Innenverkleidung 35 ist auf diesen Vorsprung 39 aufgesetzt und füllt einen Zwischenraum zwischen dem Vorsprung und den ihm zugewandten vorderen Kanten von Decke 22, Boden 23 und Seitenwänden 24 des Einsatzes 21.
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7 zeigt einen Schnitt durch einen Randbereich der Tür 32 gemäß einer zweckmäßigen Weiterbildung. Die Innenverkleidung 35 umfasst ein Blech 40, das zu einer flachen Schale mit einem rechteckigen Boden 41, um den Rand des Bodens 41 umlaufenden Wänden 42 und einer von einer bodenfernen Kante der Wände 42 nach außen abgewinkelten Krempe 43 geformt ist. In der Ausgestaltung der 7 bedeckt eine Schicht 44 aus wärmedämmendem Material den Boden 41 und liegt an den Wänden 42 an. Da über die Tür 32 aus der Lagerkammer 2 abfließende Wärme keine benachbarte Lagerkammer erwärmen kann, kann die Schicht 44 auch fehlen und stattdessen der Boden 41 unmittelbar am Vorsprung 39 der Innenwand 37 anliegen, um so ein größeres Nutzvolumen der Lagerkammer 2 zu erzielen.
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In dem in 7 mit 45 bezeichneten Rahmen der Innenwand 37 ist eine Nut 46 geformt, die einen Verankerungsabschnitt der Magnetdichtung 38 aufnimmt. Ein aus der Nut 46 vorspringender Dichtabschnitt 47 der Magnetdichtung 38 ist elastisch verformbar und kann insbesondere zur Seite ausgelenkt werden, so dass die Krempe 43 der Innenverkleidung 35 zunächst am Rahmen 45 anliegend platziert und dann zwischen dem Rahmen 45 und dem in seine Ruhestellung zurückgekehrten Dichtabschnitt 47 geklemmt werden kann. So der Anwender die Innenverkleidung 35 am Türblatt 34 montieren, ohne dafür Werkzeuge zu benötigen.
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Die Position der Innenverkleidung 35 am Türblatt 34 kann ferner wie in 7 gezeigt durch Kontakt der Wände 42 mit Flanken des Vorsprungs 39 festgelegt sein.
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Die Steuereinheit 18 umfasst eine Benutzerschnittstelle, an der z.B. Solltemperaturen für die Lagerkammern 2, 3 einstellbar sind. Der Einstellbereich der Solltemperatur der Lagerkammer 15 ist, wenn das Kältegerät im Ausbauzustand der 1 an einen Anwender ausgeliefert wird, eingeschränkt auf die Solltemperatur der Lagerkammer 3 als untere Grenze und die Umgebungstemperatur oder eine feste Temperatur von z.B. 15 oder 20°C als obere Grenze. Benachbart zur Lagerkammer 2 kann, z.B. Baueinheit mit einem Temperatursensor, ein Näherungsschalter 48 (s. 2) vorgesehen sein, der auf das Vorhandensein des Einsatzes 21 in der Lagerkammer 2 anspricht und bei Vorhandensein das Einstellen einer Solltemperatur auch oberhalb der oben erwähnten oberen Grenze erlaubt. So ist ein Betrieb der Lagerkammer 2 bei hoher Temperatur, d.h. ein Betrieb des Wärmetauschers 11 als Verflüssiger, nur möglich, wenn der Einsatz 21 tatsächlich montiert ist und den Innenbehälter vor störenden Geruchsstoffen abschirmt.
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Alternativ kann die Benutzerschnittstelle eingerichtet sein, um vom Anwender Schlüsseldaten zu empfangen, die diesem zusammen mit dem Einsatz 21 und der Innenverkleidung 35 vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden, um nach erfolgreicher Eingabe der Schlüsseldaten das Einstellen einer Solltemperatur oberhalb der besagten oberen Grenze zu erlauben. So obliegt es dem Anwender, nachdem er den Betrieb bei hoher Temperatur freigeschaltet hat, darauf zu achten, dass der Einsatz 21 und die Innenverkleidung 35 beim Betrieb mit hoher Temperatur tatsächlich montiert sind.
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Die Steuereinheit 18 unterstützt den Betrieb der Lagerkammer 2 bei hoher Temperatur jeweils nur für eine begrenzte Zeitspanne und kehrt nach Verstreichen dieser Zeitspanne ohne Zutun des Anwenders in einen Betriebsmodus zurück, in dem die Solltemperatur der Lagerkammer 2 gleich der Umgebungstemperatur oder niedriger ist. So kann sichergestellt werden, dass ein bei der erhöhten Temperatur in einem in der Lagerkammer 2 gelagerten Lebensmittel ablaufender Fermentationsprozess rechtzeitig beendet und das Lebensmittel in einem Stadium optimaler Reife entnommen werden kann, um verzehrt oder weiterverarbeitet zu werden. Die Sollwerte der erhöhten Temperatur und der nach der erhöhten Temperatur eingestellten Kühltemperatur sowie die Dauer der Warnlagerphase können vom Anwender im Einzelfall frei programmierbar sein; darüber hinaus können für bestimmte Fermentationsvorgänge wie etwa die Herstellung von Joghurt oder das Gehen eines Teiges optimierte Temperaturen und Zeitdauern in der Steuereinheit 18 hinterlegt und bei Bedarf vom Anwender abrufbar sein.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Korpus
- 2
- Lagerkammer
- 3
- Lagerkammer
- 4
- Trennwand
- 5
- Öffnung
- 6
- Ventilator
- 7
- Seitenwand
- 8
- Profil
- 9
- Kanal
- 10
- Teleskopschiene
- 11
- Wärmetauscherkammer
- 12
- Wärmetauscher
- 13
- Verdichter
- 14
- Verflüssiger
- 15
- Expansionsventil
- 16
- Expansionsventil
- 17
- Verdampfer
- 18
- Steuereinheit
- 19
- Innenbehälter
- 20
- Metallfolie
- 21
- Einsatz
- 22
- Decke
- 23
- Boden
- 24
- Seitenwand
- 25
- wärmedämmende Schicht
- 26
- Blech
- 27
- äußere Hülle
- 28
- Rückwand
- 29
- Nut
- 30
- Hohlkehle
- 31
- Metallschicht
- 32
- Tür
- 33
- Ausschnitt
- 34
- Türblatt
- 35
- Innenverkleidung
- 36
- Außenblech
- 37
- Innenwand
- 38
- Magnetdichtung
- 39
- Vorsprung
- 40
- Blech
- 41
- Boden
- 42
- Wand
- 43
- Krempe
- 44
- Schicht
- 45
- Rahmen
- 46
- Nut
- 47
- Dichtabschnitt
- 48
- Näherungsschalter
- 49
- Wärmedämmschicht
- 50
- Teil (des Rohrumfangs)
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102013226341 A1 [0003]
- DE 102015216933 A1 [0003]