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Die Erfindung betrifft ein Haushaltskältegerät, aufweisend ein wärmeisolierendes, wenigstens einen Lagerraum für Kältegut begrenzendes Gehäuse, wenigstens ein zum Öffnen und Schließen des Lagerraums ausgebildetes Türblatt, und eine Kältevorrichtung, die ausgebildet ist, den Lagerraum zu kühlen.
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Die
DE 10 2009 029 128 A1 offenbart ein Haushaltskältegerät aufweisend einen Korpus, der einen kühlbaren Innenraum begrenzt. Der Innenraum weist ein Gefrierabteil und einen oberhalb des Gefrierabteils angeordneten Kühlraum auf, die mittels einer dem Fachmann im Prinzip bekannten Kältevorrichtung gekühlt werden können. Die Kältevorrichtung ist beispielsweise als ein oder mehrere Kältekreisläufe ausgebildet und umfasst z.B. wenigstens einen Verdampfer und wenigstens einen Verdichter. Im Gefrierabteil und/oder im Kühlraum können Fachböden und/oder Schubladen angeordnet sein, die zur Aufnahme von Gefriergut bzw. Kühlgut vorgesehen sind. Das Haushaltkältegerät weist am Korpus angeschlagene Türblätter auf.
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Die Aufgabe der Erfindung ist es, ein Haushaltskältegerät anzugeben, das im Haushalt des Nutzers in flexibler Art und Weise verwendet werden kann.
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Die Aufgabe der Erfindung wird gelöst durch ein Haushaltskältegerät, aufweisend ein wärmeisolierendes, wenigstens einen Lagerraum für Kältegut begrenzendes Gehäuse, wenigstens ein zum Öffnen und Schließen des Lagerraums ausgebildetes Türblatt, und eine Kältevorrichtung, die ausgebildet ist, den Lagerraum zu kühlen, wobei das Gehäuse ein erstes Gehäuseteil und wenigstens ein zweites Gehäuseteil aufweist, das zur Änderung des Volumens des Lagerraums bezüglich des ersten Gehäuseteils verstellbar ausgebildet ist.
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Das Volumen des Lagerraums, d.h. die Raumgröße des Lagerraums wird durch das den Lagerraum begrenzende Gehäuse vorgegeben. Das Gehäuse weist mindestens zwei Gehäuseteile auf, die relativ zueinander verstellbar sind, so dass durch eine Änderung der Position des einen Gehäuseteils bezüglich des zweiten und/oder jedes weiteren Gehäuseteils das Volumen des Lagerraums, d.h. die Raumgröße des Lagerraums veränderbar ist. Jedes Gehäuseteil kann einen oder mehrere Innenwandabschnitte, einen oder mehrere Außenwandabschnitte und eine dazwischen angeordnete Wärmeisolationsschicht aufweisen. Jedes Gehäuseteil, d.h. das erste Gehäuseteil und/oder das zweite Gehäuseteil und/oder jedes weitere Gehäuseteil kann durch eine Raumwand, insbesondere ebene Raumwand des Haushaltskältegeräts gebildet werden. Jedes Gehäuseteil, d.h. das erste Gehäuseteil und/oder das zweite Gehäuseteil und/oder jedes weitere Gehäuseteil kann aber auch durch lediglich einen Teilabschnitt einer Raumwand, insbesondere einen Teilabschnitt einer ebenen Raumwand des Haushaltskältegerät gebildet werden. Jedes Gehäuseteil, d.h. das erste Gehäuseteil und/oder das zweite Gehäuseteil und/oder jedes weitere Gehäuseteil kann jedoch insbesondere durch mehrere Raumwände oder Teilabschnitte mehrerer Raumwände, insbesondere ebener Raumwände des Haushaltskältegeräts gebildet werden. Jeweils eine Raumwand des Haushaltskältegeräts kann beispielsweise eine Rückwand, eine Seitenwand, eine Deckenwand oder eine Bodenwand des Haushaltskältegeräts sein. Indem das erste Gehäuseteil und das wenigstens eine zweite Gehäuseteil zur Änderung des Volumens des Lagerraums bezüglich des ersten Gehäuseteils verstellbar ausgebildet ist, können in einer speziellen Ausführungsform durch die gegeneinander verstellbar ausgebildeten Gehäuseteile auch die Außenabmessungen des Haushaltskältegeräts verändert werden. So können bei einer Verkleinerung des Lagerraums gleichzeitig auch die Außenabmessungen des Haushaltskältegeräts verkleinert sein, beispielsweise kann die Tiefe des Haushaltskältegeräts verkleinert sein, so dass das Haushaltskältegerät bei verkleinertem Lagerraum auch weniger Platz in dem jeweiligen Haushaltsraum oder Wohnraum, insbesondere in einer Küche einnimmt.
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Das erste Gehäuseteil kann einen ersten Randabschnitt und das zweite Gehäuseteil einen mit dem ersten Randabschnitt überlappenden zweiten Randabschnitt aufweisen. Dabei kann in dem Bereich, in dem sich der zweite Randabschnitt mit dem ersten Randabschnitt überlappt, eine Änderung der Abmessungen wenigstens eines der Raumwände des Haushaltskältegeräts stattfinden. Die überlappenden Randabschnitte können dabei entlang einer Trennebene des Haushaltskältegeräts verlaufend angeordnet sein. Die Trennebene des Haushaltskältegeräts kann beispielsweise durch eine vertikale, horizontale oder schräg verlaufende Schnittfläche gebildet werden. Im Falle einer vertikalen Trennebene, die beispielsweise parallel zum Türblatt des Haushaltskältegeräts verläuft, kann die Tiefe des Haushaltskältegeräts, insbesondere die Tiefe des Lagerraums verändert werden. Im Falle einer horizontalen Trennebene kann beispielsweise die Höhe des Haushaltskältegeräts, insbesondere die Höhe des Lagerraums verändert werden.
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Das erste Gehäuseteil kann eine Innenwand, eine Außenwand und zwischen der Innenwand und der Außenwand angeordnetes Isolationsmaterial aufweisen und der erste Randabschnitt kann dabei eine gegenüber der Wandstärke des ersten Gehäuseteils reduzierte Wandstärke aufweisen. Alternativ oder ergänzend kann das zweite Gehäuseteil eine Innenwand, eine Außenwand und zwischen der Innenwand und der Außenwand angeordnetes Isolationsmaterial aufweisen und der mit dem ersten Randabschnitt überlappende zweite Randabschnitt kann dabei eine gegenüber der Wandstärke des zweiten Gehäuseteils reduzierte Wandstärke aufweisen. Die reduzierten Wandstärken von erstem und zweiten Gehäuseteil können sich zumindest annähernd oder nur geringfügig abweichend zu einer Gesamtwandstärke ergänzen, die der durchschnittliche Wandstärke der sonstigen Gehäuseteile des Haushaltsgerätes entspricht. In einem zusammen geschobenen Zustand der beiden Gehäuseteile können folglich die beiden aneinandergrenzenden Innenwände und/oder die beiden angrenzenden Außenwände der beiden Gehäuseteile bündig, d.h. nahezu stufenfrei aneinander anliegen. In einem auseinander gezogenen Zustand der beiden Gehäuseteile kann ein Übergangsbereich, wie beispielsweise ein durch die auseinander gezogenen Gehäuseteile entstehender Spalt, eine entstehende Nut oder eine entstehende Stufe zwischen den beiden Gehäuseteilen von einer zusätzlichen Abdeckungsschicht überdeckt sein. Die wenigstens eine Abdeckungsschicht kann beispielsweise an dem ersten und/oder dem zweiten Gehäuseteile befestigt sein. Die Abdeckungsschicht kann als ein dünner Wandabschnitt ausgebildet sein, der an der Innenwand und/oder der Außenwand des zugeordneten Gehäuseteils, d.h. desjenigen Gehäuseteils an welchem die Abdeckungsschicht nicht befestigt ist, während des Zusammenschiebens oder während des Auseinanderziehens entlang gleitet. Die Abdeckungsschicht kann als ein Eingriffsschutz ausgebildet sein. Die Abdeckungsschicht kann als eine optische Designverblendung ausgebildet sein.
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In den genannten Ausführungen der Gehäuseteile kann deshalb die reduzierte Wandstärke des ersten Randabschnitts zusammen mit der reduzierte Wandstärke des zweiten Randabschnitts der Wandstärke des ersten Gehäuseteils und/oder der Wandstärke des zweiten Gehäuseteils entsprechen, insbesondere kann die reduzierte Wandstärke des ersten Randabschnitts und die reduzierte Wandstärke des zweiten Randabschnitts jeweils der halben Wandstärke des ersten Gehäuseteils und/oder des zweiten Gehäuseteils entsprechen.
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In allen erfindungsgemäßen Ausführungsformen kann das erste Gehäuseteil einen ersten Randabschnitt und das zweite Gehäuseteil einen zweiten Randabschnitt aufweisen, in welchen zweiten Randabschnitt der erste Randabschnitt einsteckbar ausgebildet ist. In dieser Ausführungsform liegen die beiden Randabschnitte des ersten und des zweiten Gehäuseteils nicht formergänzend aneinander, sondern der eine Randabschnitt des einen Gehäuseteils ist in den Randabschnitt des anderen Gehäuseteils formschlüssig eingesteckt. Zwischen den ineinander gesteckten Randabschnitten der beiden Gehäuseteil kann eine oder mehrere Dichtungen angeordnet sein. Die Dichtungen können ausgebildet sein, eine Wärmebrücke zwischen dem inneren Lageraum und einer Außenumgebung außerhalb des Haushaltskältegeräts zu reduzieren oder sogar vollständig zu verhindern.
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In allen erfindungsgemäßen Ausführungsformen kann das erste Gehäuseteil einen ersten Randabschnitt und das zweite Gehäuseteil einen zweiten Randabschnitt aufweisen, welche beiden Randabschnitte durch eine formveränderliche Isolationsvorrichtung verstellbar verbunden sind. Eine formveränderliche Isolationsvorrichtung kann in einer einfachen Ausführung als eine kompressible Schaumstoffschicht ausgeführt sein, die zwischen einer Außenwand und einer Innenwand des Randabschnitts des einen Gehäuseteils oder beider Gehäuseteile angeordnet ist.
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Die formveränderliche Isolationsvorrichtung kann aber auch einen geschlossenwandigen Hohlkörper aufweisen, der eine formveränderliche Hohlkörperwand aufweist. Ein in dem Hohlkörper eingeschlossenes Gas oder ein in dem Hohlkörper eingeschlossenes Vakuum kann die Isolationseigenschaften aufweisen. Unter einem eingeschlossenen Vakuum kann eine wirksame Druckreduktion durch Absaugen zumindest einen erheblichen Teils des in dem Hohlkörper befindlichen Luftinhaltes verstanden werden. Der geschlossenwandige Hohlkörper kann insoweit in Art eines Vakuumisolationspaneels ausgebildet sein.
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Die Hohlkörperwand kann wenigstens einen faltenbalgartigen und/oder gummielastischen Abschnitt aufweisen. Indem die Hohlkörperwand wenigstens einen faltenbalgartigen und/oder gummielastischen Abschnitt aufweist, kann der geschlossenwandige Hohlkörper in seiner räumlichen Ausdehnung vergrößert und/oder verkleinert werden, je nach dem, ob die beiden Gehäuseteile auseinander gezogen oder zusammen geschoben werden. Insoweit ist der Hohlkörper ausgebildet, sich zum Ausfüllen an einen Spaltraum eines zwischen den Randabschnitten der gegeneinander beweglichen Gehäuseteile anzupassen, um die thermischen Isolationseigenschaften zumindest weitgehend aufrechterhalten zu können. Der faltenbalgartige und/oder gummielastische Abschnitt der Hohlkörperwand kann innenseitig von einem stabilen Stützkörper oder Stützgewebe hinterfüttert sein, so dass bei einer Druckreduzierung im Inneren des Hohlkörpers, d.h. bei einer Vakuumerzeugung im Inneren des Hohlkörpers die faltenbalgartige und/oder gummielastische Hohlkörperwand nicht kollabiert.
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Generell kann ein Übergangsbereich von dem ersten Randabschnitt des ersten Gehäuseteils zu dem zweiten Randabschnitt des zweiten Gehäuseteils von einer zusätzlichen Abdeckungsschicht überdeckt sein. Die Abdeckungsschicht kann als ein dünner Wandabschnitt ausgebildet sein, der an der Innenwand und/oder der Außenwand des zugeordneten Gehäuseteils, d.h. desjenigen Gehäuseteils an welchem die Abdeckungsschicht nicht befestigt ist, während des Zusammenschiebens oder während des Auseinanderziehens entlang gleitet. Die Abdeckungsschicht kann als ein Eingriffsschutz ausgebildet sein. Die Abdeckungsschicht kann als eine optische Designverblendung ausgebildet sein.
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In allen entsprechenden Ausführungsformen kann der erste Randabschnitt mit dem zweiten Randabschnitt eine in einer vertikalen Ebene liegende Trennebene bilden. Die in einer vertikalen Ebene liegende Trennebene kann parallel und in einem Abstand zum Türblatt verlaufend angeordnet sein und der erste Randabschnitt, sowie der zweite Randabschnitt können dabei zum Ändern des Volumens des Lagerraums durch Vergrößern und/oder Verkleinern der Tiefe des Lagerraums ausgebildet sein.
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Das erste Gehäuseteil kann eine Rückwand, eine Teildeckenwand, eine Teilbodenwand und zwei Teilseitenwände eines den Lagerraum begrenzenden Innenbehälters aufweisen, und das zweite Gehäuseteil kann dabei ein Rahmenteil aufweisen, das bezüglich des ersten Gehäuseteils verstellbar ausgebildet ist.
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In allen Ausführungsformen kann das zweite Gehäuseteil manuell und/oder angetrieben, insbesondere automatisch verstellbar an dem ersten Gehäuseteil gelagert sein.
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Bisherige Haushaltskältegerät sind so ausgelegt, dass sich ein Gebraucher beim Kauf entsprechend seiner Lebensgewohnheiten für ein Innenraum-Volumen entscheiden muss und dieses Innenraum-Volumen in Abhängigkeit der Nutzung dann entweder mehr oder weniger genutzt wird. Das tatsächlich benötigte Innenraum-Volumen kann auch bei normaler Nutzung stark variieren. So können beispielsweise die Jahreszeiten, die Urlaubssituation, die individuellen Wocheneinkäufe und/oder geplante Besuche von Gästen, wie insbesondere Partys und Familienfeste Einflüsse darstellen, die sich auf den Platzbedarf auswirken. Geschätzt bewegt sich die tatsächliche Auslastung des Innenraum-Volumens eines Haushaltskältegeräts in Extremfällen zwischen 20% und 150%.
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Erfindungsgemäß soll deshalb das Innenraum-Volumen des Haushaltskältegeräts entsprechend flexibel ausgeführt werden.
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Dazu kann das Haushaltskältegerät mit einer beispielsweise vertikalen Trennung versehen sein, die ein Verlängern des Haushaltskältegerät in Richtung der Gerätetiefe erlaubt und somit das Innenraum-Volumen vergrößert.
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Die Anpassung des Innenraum-Volumens kann durch manuelles oder motorisches Bewegen erfolgen, beispielsweise durch Bewegen einer vorderen Hälfte des Gehäuses bzw. eines Fronteils des Haushaltskältegeräts.
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Die Wärmedämmfähigkeit der Isolationswandschichten kann im Grundzustand, unter Vernachlässigung evtl. konstruktiv bedingter Wärmebrücken, nahezu ideal sein und kann sich im ausgezogenen Zustand gegebenenfalls auch verschlechtern. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn klassische lsolationsmaterialien verwendet werden, bei denen sich die Wandstärke der Isolation durch eine erfindungsgemäße Anpassung des Innenraum-Volumens verringert, beispielsweise halbiert.
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Ein Wärmeaustausch kann durch einen vakuumierten und dennoch flexiblen Bereich kontrolliert, insbesondere zumindest verringert werden, so dass der lsolationsgrad in beiden Zuständen, d.h. bei vergrößertem Innenraum-Volumen und bei verkleinertem Innenraum-Volumen theoretisch zumindest nahezu gleich bleibt. Die Flexibilität kann beispielsweise durch eine Art Faltenbalg oder gummiartiges Material erreicht werden.
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In beiden Zuständen, d.h. bei vergrößertem Innenraum-Volumen und bei verkleinertem Innenraum-Volumen kann das lsolationsmaterial, d.h. insbesondere die wärmeisolierten Seitenwände des Haushaltskältegeräts, noch durch zusätzliche Schichten geschützt sein, welche die Anforderungen an den Innenraum, beispielsweise hinsichtlich Hygiene, Design und/oder Außengestaltung erfüllen.
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Insgesamt kann je nach Ausführungsform eine bessere Kühlraum-Ausnutzung und/oder eine bessere Energieeffizienz, d.h. ein Energiespareffekt erzielt werden. Alternativ oder ergänzend kann auch eine visuelle Differenzierung am Verkaufsort des Haushaltskältegeräts, beispielsweise durch Griffe oder farblich abgesetzte Bereiche, die auf die Flexibilität des Geräts hinweisen, erreicht werden.
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Verschiedene Ausführungsbeispiele der Erfindung sind exemplarisch in den beigefügten schematischen Zeichnungen dargestellt.
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Es zeigen:
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1 eine schematische perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Haushaltskältegeräts mit einem Gehäuse, in einem das Volumen des Innenraums reduzierendem Zustand,
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2 eine schematische perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Haushaltskältegeräts gemäß 1 mit dem Gehäuse, in einem das Volumen des Innenraums erweiterndem Zustand;
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3a eine Querschnittsansicht durch eine erste Ausführungsform des Haushaltskältegeräts in einem das Volumen des Innenraums reduzierendem Zustand;
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3b eine Querschnittsansicht durch die erste Ausführungsform des Haushaltskältegeräts gemäß 3a in einem das Volumen des Innenraums erweiterndem Zustand;
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4a eine Querschnittsansicht durch eine zweite Ausführungsform des Haushaltskältegeräts in einem das Volumen des Innenraums reduzierendem Zustand; und
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4b eine Querschnittsansicht durch die zweite Ausführungsform des Haushaltskältegeräts gemäß 4a in einem das Volumen des Innenraums erweiterndem Zustand.
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Die 1 zeigt schematisch ein Haushaltskältegerät 1 mit einem Eisbereiter 2 als Beispiel eines Kältegerätes.
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Das Haushaltskältegerät 1 ist im Falle der vorliegenden Ausführungsbeispiele eine Gefrier-Kühlkombination. Das Haushaltskältegerät 1, das insbesondere auch als No-Frost Gerät ausgeführt sein kann, weist einen Korpus bzw. ein Gehäuse 3 auf, das im gezeigten Ausführungsbeispiel zwei wärmeisolierte Lagerräume 5a, 5b für Kältegut begrenzt. Der oberen Lagerraum 5a kann beispielsweise zum Lagern von Kühlgut oberhalb des Gefrierpunktes, z.B. bei etwa 10 Grad Celsius, vorgesehen sein und kann mittels eines nicht näher dargestellten, dem Fachmann im Prinzip bekannten Kältevorrichtung gekühlt werden. Der Lagerraum 5a kann durch ein Türblatt 7a verschlossen werden.
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Ein unterer Lagerraum 5b kann beispielsweise zum Lagern von Gefriergut unterhalb des Gefrierpunktes, z.B. bei minus 18 Grad Celsius, vorgesehen sein und kann mittels einer weiteren nicht näher dargestellten, dem Fachmann im Prinzip bekannten Kältevorrichtung gekühlt werden. Der Lagerraum 5b kann durch ein Türblatt 7b verschlossen werden.
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Das Gehäuse 3 weist ein erstes Gehäuseteil 3a auf und wenigstens ein zweites Gehäuseteil 3b, das zur Änderung des Volumens des Lagerraums 5a, 5b bezüglich des ersten Gehäuseteils 3a verstellbar ausgebildet ist.
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In der 1 ist das zweite Gehäuseteil 3b näher an das erste Gehäuseteil 3a herangeschoben und/oder hineingeschoben, so dass der Innenraum des Haushaltskältegeräts 1, insbesondere die beiden Lagerräume 5a, 5b in ihren jeweiligen zum Lagern von Kältegut geeigneten Volumina reduziert sind. Im dargestellten Ausführungsbeispiel wird eine Reduzierung der Volumina der Lagerräume 5a, 5b erreicht, indem auch die Außenabmessungen des gesamten Haushaltskältegeräts 1 reduziert werden, insbesondere die Tiefe des Haushaltskältegeräts 1 verkleinert wird.
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In der 2 ist das zweite Gehäuseteil 3b weiter von dem ersten Gehäuseteil 3a weggeschoben und/oder herausgezogen, so dass der Innenraum des Haushaltskältegeräts 1, insbesondere die beiden Lagerräume 5a, 5b in ihren jeweiligen zum Lagern von Kältegut geeigneten Volumina gegenüber den reduzierten Volumina gemäß 1 vergrößert sind. Im dargestellten Ausführungsbeispiel wird eine Erweiterung, d.h. Vergrößerung der Volumina der Lagerräume 5a, 5b erreicht, indem auch die Außenabmessungen des gesamten Haushaltskältegeräts 1 erweitert bzw. vergrößert werden, insbesondere die Tiefe des Haushaltskältegeräts 1 vergrößert wird.
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In einer ersten Ausführungsform gemäß 3a und 3b weist das erste Gehäuseteil 3a einen ersten Randabschnitt 9a und das zweite Gehäuseteil 3b einen mit dem ersten Randabschnitt 9a überlappenden zweiten Randabschnitt 9b auf.
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Der erste Randabschnitt 9a bildet im dargestellten Ausführungsbeispiel der 1 und 2 mit dem zweiten Randabschnitt 9b eine in einer vertikalen Ebene liegende Trennebene. Die in einer vertikalen Ebene liegende Trennebene ist parallel und in einem Abstand zum Türblatt 7a, 7b verlaufend angeordnet. Der erste Randabschnitt 9a, sowie der zweite Randabschnitt 9b sind zum Ändern des Volumens der Lagerräume 5a, 5b durch Vergrößern und/oder Verkleinern der Tiefe der Lagerräume 5a, 5b ausgebildet.
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Das erste Gehäuseteil 3a weist im gezeigten Ausführungsbeispiel eine Rückwand 19, eine Teildeckenwand 21, eine Teilbodenwand 23 und zwei Teilseitenwände 25a, 25b eines den Lagerraum 5a, 5b begrenzenden Innenbehälters 27 auf. Das zweite Gehäuseteil 3b weist im gezeigten Ausführungsbeispiel ein Rahmenteil 29 auf, das bezüglich des ersten Gehäuseteils 3a verstellbar ausgebildet ist.
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Dabei weist das erste Gehäuseteil 3a eine Innenwand 11a, eine Außenwand 13a und zwischen der Innenwand 11a und der Außenwand 13a angeordnetes Isolationsmaterial 15a auf. Der erste Randabschnitt 9a weist eine gegenüber der Wandstärke Wa des ersten Gehäuseteils 3a reduzierte Wandstärke Va auf.
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Das zweite Gehäuseteil 3b weist eine Innenwand 11b, eine Außenwand 13b und zwischen der Innenwand 11b und der Außenwand 13b angeordnetes Isolationsmaterial 15b auf. Der mit dem ersten Randabschnitt 9a überlappende zweite Randabschnitt 9b weist eine gegenüber der Wandstärke Wb des weiteren Gehäuseteils 3b reduzierte Wandstärke Vb auf. Dabei entspricht die reduzierte Wandstärke Va des ersten Randabschnitts 9a zusammen mit der reduzierte Wandstärke Vb des zweiten Randabschnitts 9b der Wandstärke Wa des ersten Gehäuseteils 3a und/oder der Wandstärke Wb des zweiten Gehäuseteils 3b.
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Darüber hinaus entspricht im dargestellten Ausführungsbeispiel der 3a und 3b die reduzierte Wandstärke Va des ersten Randabschnitts 9a und die reduzierte Wandstärke Vb des zweiten Randabschnitts 9b jeweils der halbe Wandstärke des ersten Gehäuseteils 3a und/oder des zweiten Gehäuseteils 3b.
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In einer zweiten Ausführungsform gemäß 4a und 4b weist das zweite Gehäuseteil 3b einen zweiten Randabschnitt 9b auf, in welchen der erste Randabschnitt 9a des ersten Gehäuseteils 3a einsteckbar ist. Die beiden Randabschnitte 9a und 9b sind in dieser Ausführungsform durch eine formveränderliche Isolationsvorrichtung 17 verstellbar verbunden. Die formveränderliche Isolationsvorrichtung 17 kann dabei einen geschlossenwandigen Hohlkörper aufweisen, der eine formveränderliche Hohlkörperwand aufweist. Die Hohlkörperwand kann wenigstens einen faltenbalgartigen und/oder gummielastischen Abschnitt aufweisen. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist der geschlossenwandige Hohlkörper evakuiert und insoweit in Art eines flexiblen Vakuumisolationspaneels ausgebildet.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Haushaltskältegerät
- 3
- Gehäuse
- 3a
- erstes Gehäuseteil
- 3b
- zweites Gehäuseteil
- 5a, 5b
- Lagerräume
- 7a, 7b
- Türblätter
- 9a
- erster Randabschnitt
- 9b
- zweiter Randabschnitt
- 11a,11b
- Innenwand
- 13a,13b
- Außenwand
- 15a, 15b
- Isolationsmaterial
- 17
- formveränderliche Isolationsvorrichtung
- 19
- Rückwand
- 21
- Teildeckenwand
- 23
- Teilbodenwand
- 25a,25b
- Teilseitenwände
- 27
- Innenbehälter
- 29
- Rahmenteil
- Wa
- Wandstärke des ersten Gehäuseteils
- Wb
- Wandstärke des zweiten Gehäuseteils
- Va
- reduzierte Wandstärke des ersten Randabschnitts
- Vb
- reduzierte Wandstärke des zweiten Randabschnitts
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102009029128 A1 [0002]