DE4101187C1 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Extrusion
von Polymer-Profilen, die über die Breite unterschied
liche Dicken aufweisen und an mindestens je einem ihrer
Ränder in einer dünnen Kante auslaufen, wobei mehrere
Polymer-Profile gleichzeitig in der Weise zusammenhängend
extrudiert werden, daß die dünnen Kanten eines jeden
Profiles mit je einer dünnen Kante eines benachbarten
anderen Profiles in Verbindung stehen, und wobei die
zusammenhängend extrudierten Profile nach der Extrusion
voneinander getrennt werden.
Ein solches Verfahren ist aus
der US-PS 49 81 637 bekannt.
Bei der Extrusion von Profilen ergibt sich das Problem,
daß bei gleichmäßigem Extrudierdruck in den dünneren
Profilbereichen aufgrund der größeren Nähe der Strömungs
widerstand leistenden Mundstückwandung eine kleinere
Strömungsgeschwindigkeit stabil ist als in den dickeren
Profilbereichen. Solange die Dickenunterschiede nicht zu
groß sind, kommt es zu einem Ausgleich dergestalt, daß
infolge der Extrudat-Zähigkeit die dickeren Profilbereiche
unter Hinnahme einer gewissen Verzögerung und Stauchung
die dünneren Profilbereiche mitziehen, die dadurch soweit
beschleunigt und gereckt werden, daß im stationären
Zustand in gewisser Entfernung hinter dem Mundstück die
Extrudat-Geschwindigkeit in allen Dickenbereichen gleich
ist.
Unter "dünnen Kanten" werden im Rahmen dieser Anmeldung
solche Profilkanten verstanden, an denen die Tangenten in
der Querschnittebene durch den Kantenpunkt einen Winkel
von weniger als 50° einschließen. Eine Kante wird als um
so dünner bezeichnet, je spitzer, das heißt je kleiner der
eingeschlossene Tangentenwinkel ist.
Werden die Kanten immer dünner gemacht, so ergibt sich das
Problem, daß die dünnsten Profilbereiche, also die der
Kante am nächsten liegenden Profilbereiche, nicht mehr
vermittels der Extrudat-Zähigkeit ausreichend von dickeren
Profilbereichen mitgezogen werden, daß sie also
bereichsweise zurückbleiben unter Bildung von
unregelmäßigen Auslappungen. Tritt dieser Effekt auf, muß
entweder die Kante dicker oder die Kantenbrechung
großzügiger ausgeführt werden. Aus konstruktiven Gründen
sind aber auch an dünnen Kanten möglichst kleine
Kantenbrechungen erwünscht. Also wird bei Extrusion vieler
Profile, z. B. Seitenwänden von Fahrzeugluftreifen aus
Kautschukmischungen, eng an der Grenze zur Auslappung
gearbeitet.
In diesem beschriebenen Grenzbereich gibt es das weitere
Problem, daß die bis kurz vor die Reißgrenze gespannten
Kanten und die gestauchten dickeren Profilbereiche einen
Spannungsausgleich dadurch suchen, daß sie - bei
Betrachtung der Extrusionsvorrichtung von der Seite -
bogenförmig das Mundstück verlassen, wobei sich die Kanten
auf kleineren und die dickeren Stellen auf größeren Radius
begeben. Der entstehende Profilbogen erstreckt sich in der
Ebene, die senkrecht auf der Haupterstreckung des Profil
querschnittes steht. - Eine eventuelle Wölbung im Profil
querschnitt verstärkt sich dabei, ist aber meist weniger
schädlich.
Da die beschriebene Bogenförmigkeit nur in weiten Grenzen
reproduzierbar ist, stört sie. Die Bogenförmigkeit
erschwert beispielsweise die Extrusion von mit zwei dünnen
Kanten ausgestalteten Abdeckungen für Reifenseitenwände
und von Laufstreifen für Reifen. Die Bogenförmigkeit
verhindert zusammen mit der unzureichenden Oberflächen
qualität der scharfen Wischkante sogar die Extrusion von
Scheibenwischerprofilen; statt dessen müssen Scheiben
wischerprofile bislang in Formen hergestellt werden.
Das aus der erwähnten US-PS 49 81 637 bekannte Verfahren
löst dieses Problem nicht; neben einer etwas störenden
Tendenz zur Helixbildung scheint insbesondere keine
befriedigende Maßstabilität und Oberflächenqualität an den
dünnen Kanten, die nachfolgend zu Wischkanten zu schleifen
sind, möglich zu sein. - Zur Extrusion von Profilen mit
zwei dünnen Kanten enthält diese Patentschrift überhaupt
keine Lehre.
Aus der DE-OS 18 13 350 ist ein Verfahren bekannt, nach
dem Schaumstoff zunächst extrudiert und dann in einer
Preßform gebläht wird. Die Gestalt des Schaumstoffkörpers
wird im wesentlichen durch die Preßform bestimmt. Mehrere
Extrudatstränge, die im Querschnitt die Form einzelner
oder miteinander verbundener Andreaskreuze aufweisen,
werden in einer Preßform zusammengeführt.
Die DE-PS 35 21 643 betrifft die gleichzeitige Extrusion
zusammenhängender Polymer-Profile aus zwei unterschied
lichen Mischungen, wobei diese Profile vollflächig
miteinander verbunden sind. Das zusammenhängende Extrudat
weist keine dünnen Kanten auf und kennt deshalb nicht die
eingangs geschilderte Problematik.
Die Erfindung geht von der Aufgabe aus, Form- und
Oberflächenunregelmäßigkeiten dünnkantiger Extrudate
zumindest auf ein erträgliches Maß zu unterdrücken.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
gleichzeitig und zusammenhängend extrudierten Polymer-
Profile in im Querschnitt winkeliger Stellung zueinander
angeordnet werden und der Winkel in der Querschnittebene
zwischen den Winkelhalbierenden der in Verbindung
stehenden, benachbarten, dünnen Kanten zwischen 45° und
135° liegt. Vorzugsweise werden die Verbindungen der
dünnen Kanten benachbarter Profile mit einer Dicke von
mindestens 0,5 mm extrudiert.
Die Wirkungsweise der Erfindung liegt darin, daß die
infolge ihrer erheblichen Eigenspannungen - die auf
ungleiche, dickenabhängige Austrittsgeschwindigkeiten aus
dem Mundstück zurückzuführen sind - zu bleibender,
bogenartiger Verformung neigenden verschiedenen
Profilstreifen so aneinander angebunden werden, daß sie
sich in ihren vorhersehbaren Verformungen gegenseitig
behindern. Diese Lösung versucht also zunächst nicht, die
Ursachen des unerwünschten Effektes abzustellen,
sondern beschränkt sich auf eine Unterdrückung des
unerwünschten Effektes. Nach einer bevorzugten
Weiterbildung der Erfindung werden die Ursachen
nachträglich abgestellt, und zwar dadurch, daß das
gemeinsame Extrudat zwischen Extrusion und
Auftrennung bis zur Erreichung eines Spannungs
ausgleiches abgelagert wird. Die Wirkung des
Spannungsausgleiches wird hierbei durch kleine
Gleitbewegungen der Moleküle erzielt.
Damit in der Zeit bis zum Spannungsausgleich
und/oder bis zur Gestaltfixierung - durch Härtung
oder Erstarrung bei Kunststoffen, durch
Vulkanisation zu Gummi bei Kautschukmischungen - die
Verformungsbehinderung aufrechterhalten bleibt, ist
eine von der Profilgröße und dem Grad der
Dickenungleichmäßigkeit abhängige Dickenbemessung
der Verbindungen der dünnen Kanten benachbarter
Profile erforderlich. Bei den Profilen, die als
Halbzeuge in der Reifenherstellung weiterverarbeitet
werden, hat sich in ersten Versuchen eine Dicke von
0,5 bis 0,8 mm je nach Reifendimension bewährt. Bei
feineren Teilen kann naturgemäß eine dünnere
Anbindung verschiedener Profile zweckmäßig sein.
Wesentlich für die weitere Ausgestaltung der
Erfindung ist, über wie viele dünne Kanten die zu
extrudierenden Profile jeweils verfügen sollen. Die
Profile zur Weiterverwendung im Reifenbau weisen in
der Regel jeweils zwei dünne Kanten auf, nämlich bei
Seitenwänden eine radial außen und eine radial
innen, bei Laufstreifen eine axial links und eine
axial rechts, wobei die Positionsangaben sich auf
den zu fertigenden Reifen beziehen. Technische
Profile, zum Beispiel einige Dichtungsprofile,
weisen hingegen häufig nur eine dünne Kante auf.
Unter den technischen Produkten mit einer dünnen
Kante nehmen die Scheibenwischerblätter für
Kraftfahrzeuge bezüglich ihres Umsatzes eine
bedeutende Stellung ein; mit der Erfindung kann nun
erstmalig hierfür das rationellere Extrusionsverfahren
angewandt werden.
Zur Herstellung von solchen Profilen, die nur eine
dünne Kante aufweisen, werden vorteilhafterweise die
Profile in sternförmiger Stellung zueinander
zusammenhängend extrudiert, wobei alle
herzustellenden Einzelprofile mit ihrer jeweiligen
dünnen Kante zur Mitte des gemeinsamen, im
Querschnitt sternförmigen Extrudats hinweisen.
Hierdurch läßt sich jeglicher Mundstückkern
vermeiden, der Gesamtströmungswiderstand des
Mundstückes erreicht aufgrund seiner kompakten Form
im Verhältnis zum Extrudatquerschnitt sein Minimum
und die Stelle höchsten Strömungswiderstandes liegt
in der Mitte des Mundstückes, wo der Extruderdruck
am höchsten ist.
In an sich bekannter Weise kann die Extrusion dünner
Kanten unter Hinnahme eines Werkstoffrücklaufes
durch einen Blindkanal gefördert werden. Bei
sternförmiger Mundstückausbildung gemäß Anspruch 4
sollte ein solcher Blindkanal, wenn überhaupt nötig,
originellerweise genau in der Mitte angeordnet sein,
wo er für sämtliche dünnen Kanten wirksam würde. Die
Rücklaufmasse pro Extrudatmasse wird dadurch
minimiert. - In den meisten Fällen erscheint jedoch
bei Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens ein
Blindkanal überhaupt überflüssig zu sein.
Die minimale Anzahl von zusammenhängend gemäß
Anspruch 4 zu extrudierenden Profilen ist 3, damit
ein räumlich stabiler Querschnitt entsteht. Diese
Minimalanzahl von 3 scheint nach den bisherigen
Erkenntnissen für die Stabilität auch das Optimum zu
sein. Ohne allzu große Einbußen an Stabilität kann
man zur rationellen Fertigung großer Mengen die
Anzahl der zusammenhängend mit einem Mundstück
extrudierten Profile mit je einer dünnen Kante bis 5
herauf treiben.
Als Alternative zur sternförmigen Extrusion wird zur
Herstellung von Profilen mit einer dünnen Kante
vorgeschlagen, daß zwei Einzelprofile im Querschnitt
etwa rechtwinklig aufeinander stehend
zusammenhängend extrudiert werden. Auch hierbei
behindern sich infolge der zumindest annähernd
rechtwinkligen Stellung der zusammenhängenden
Profile zueinander die Profile gegenseitig in ihrer
unerwünschten Verformung. Es verbleibt ein etwas
größerer Rest an Bogenförmigkeit, der aber in
besonders engen Grenzen reproduzierbar ist aufgrund
der verringerten Anzahl von Einflußfaktoren.
Insbesondere bei kleineren Fertigungslosen tritt der
Nachteil des geringeren Extrudatausstoßes pro
Mundstück gegenüber dem Vorteil der einfacheren
Mundstückherstellung in den Hintergrund.
Zur Herstellung solcher Profile, die über zwei dünne
Kanten verfügen empfiehlt sich eine andere
Verfahrensvariante, nach der die Einzelprofile in
der Weise zusammenhängend extrudiert werden, daß ihr
gemeinsamer Querschnitt endlos ist, also ein
schlauchähnliches zusammenhängendes Extrudat
gebildet wird. Bei dieser Verfahrensvariante verfügt
das Mundstück über einen Kern, der über Haltebleche
an die Außenkontur des Mundstückes angebunden ist.
Zweckmäßigerweise stimmt die Anzahl der Haltebleche
mit der Anzahl der zusammenhängend extrudierten
Profile überein. Die Haltebleche werden vorzugsweise
in Reihe zu den jeweils weitesten Strömungs
querschnitten vor dem Mundstückaustritt angeordnet,
wo deren zusätzlicher Strömungswiderstand nicht nur
nicht schadet, sondern für die Vergleichmäßigung der
Strömungsgeschwindigkeiten sogar vorteilhaft ist.
Um für die erfindungsgemäß angestrebte Aussteifung
des zusammenhängenden Extrudats günstige Winkel
zwischen den Einzelprofilen zu erzielen, sollen
höchstens acht Einzelprofile gleichen Querschnitts
zusammenhängend extrudiert werden. Die Mindestanzahl
der zusammenhängend zu extrudierenden Einzelprofile
beträgt drei. Die Beschränkung der Anzahl der
Einzelprofile innerhalb eines gemeinsamen,
zusammenhängenden Extrudates auf die Mindestanzahl
hat sich besonders bewährt.
Im Gegensatz zu der für die Erzielung größtmöglicher
Präzision bevorzugten Extrusion gleicher Profile
zusammenhängend miteinander ist es für die Erzielung
einer größeren Flexibilität im Fertigungsablauf auch
möglich, ungleiche Profile zusammenhängend zu
extrudieren. Dies führt zu befriedigenden
Ergebnissen bei achsensymmetrischer Anordnung der
Einzelprofile. So ist es möglich, zwei Profile für
die Reifenseitenwandfertigung und ein Profil, das
später als Bestandteil eines Reifenlaufstreifens
verwendet wird, zusammenhängend zu extrudieren. Die
entsprechende Dreieckskonfiguration ist
gleichschenkelig. Die Symmetrieachse dieses Dreiecks
sollte senkrecht stehen, also in die Schwerkraft
richtung weisen, um systematische Asymmetrien zu
vermeiden.
Bei technisch anspruchsvollen Profilen ist es häufig
erforderlich, den Werkstoff auf örtliche
Beanspruchungen hin zu optimieren. Solche Profile
sind aus verschiedenen Werkstoffen zusammengesetzt.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der
Erfindung sollten Grenzen zwischen verschiedenen
Werkstoffen nicht im Bereich dünner Kanten und in
den dünnen Anbindungsstellen liegen. Andersherum
ausgedrückt sollen an den miteinander verbundenen
dünnen Kanten der Profile ausschließlich gleiche
Werkstoffe aufeinandertreffen.
Die Unteransprüche 10 bis 12 betreffen die weitere
Behandlung der noch zusammenhängenden Extrudate.
Sofern als Polymer vulkanisierbare Kautschukmischungen
verwendet sind, sind die Fälle voneinander zu
unterscheiden, daß die Profile Fertigteile oder
Halbzeuge sind.
Im letzteren Fall (Anspruch 11), bei Verwendung als
Halbzeug, dürfen die Profile vor deren
Weiterverwendung, also auch vor dem Auftrennen in
Einzelprofile, nicht ausvulkanisiert werden. Die
Auftrennung hat also im unvulkanisierten oder
höchstens im vorvulkanisierten Zustand zu erfolgen.
Unter Vorvulkanisation wird in diesem Zusammenhang
eine erste Vulkanisationsstufe verstanden, in der
höchstens 20% der Vernetzungsstellendichte des
vollständig ausvulkanisierten Materiales erreicht
sind, vorzugsweise nur 1% bis 15%. Bei Bemessung
der Vernetzungsstellendichte der Vorvulkanisation
ergibt sich der Konflikt, daß eine höhere
Vernetzungsstellendichte (höherer Vernetzungsgrad)
zu einer geringeren Restbogenförmigkeit, aber auch
zu einer geringeren Belastbarkeit der
Verbindungsflächen des Profiles zu den später
angebundenen weiteren Bauteilen führt. Dieser
Konflikt wird gemäß Anspruch 12 dadurch entschärft,
daß das gemeinsame Extrudat zwischen Extrusion und
Auftrennung bis zur Erreichung eines Spannungs
ausgleiches abgelagert wird. Der Spannungsausgleich
wird durch kleine langsame Fließbewegungen erzielt.
Die Lage des optimalen Kompromisses verschiebt sich
dann hin zu geringeren Vulkanisationsgraden in der
Vorvulkanisation. Zweckmäßigerweise ist die
Reihenfolge der Verfahrensschritte die folgende:
Zusammenhängende Extrusion, Ablagerung, Vorvulkanisation (ca. 5%), Auftrennung.
Zusammenhängende Extrusion, Ablagerung, Vorvulkanisation (ca. 5%), Auftrennung.
Wenn hingegen die Profile als Fertigteile Verwendung
finden sollen, oder nachfolgend nur noch solchen
Fügeoperationen unterliegen, für die keine
Vulkanisation erforderlich ist, beispielsweise
Kleben oder Klemmen, dann ergibt sich der zuvor
beschriebene Konflikt nicht; das zusammenhängende
Extrudat wird möglichst dicht hinter dem
Extrusionsmundstück vulkanisiert und erst nach der
Vulkanisation aufgetrennt. Die Vulkanisation erfolgt
zweckmäßigerweise im kontinuierlichen Durchlauf.
Wenn die Vulkanisation innerhalb eines
Einschnürungsbereiches eines verlängerten Mundstückes
erfolgt, wobei dann - zur Abriebverhinderung - die
Grenzfläche zum entsprechenden Bereich der
Mundstückwandung durch Einbringung eines Fluides zu
schmieren ist, kann die kontinuierliche
Vulkanisation auch unter Druck erfolgen, was
besonders glatte Oberflächen ermöglicht. Als
einzubringendes Schmiermittel kommen beispielsweise
Salzwasser oder reaktionsträge Gase bzw. Gasgemische
in Frage wie Kohlendioxyd oder dergleichen.
Die Auftrennung in Einzelprofile kann prinzipiell
durch alle bekannten Schneidetechniken erfolgen.
Zweckmäßigerweise erfolgt das Auftrennen
kontinuierlich. Sind ausvulkanisierte Extrudate
aufzutrennen, werden besonders günstige
Schneidleistungen mit bewegten Messern,
beispielsweise rotierenden Messern erzielt. Zur
Trennung nicht vulkanisierter oder nur teilweise
vulkanisierter Extrudate kann eine Messerheizung
zweckmäßig sein.
Die Erfindung lehrt die Unterdrückung unerwünschter
Verformungen von Profilen mit einer oder mehreren
dünnen Kanten bzw. Lippen mittels gleichzeitiger
Extrusion mehrerer solcher Profile, wobei diese
Profile an ihren dünnen Kanten bzw. Lippen durch
dünne Stege verbunden sein sollen, damit sie sich
gegenseitig an Bewegungen hindern. Unter Inkaufnahme
höherer Werkzeugkosten ergibt sich eine
beschleunigte Produktion bei höherer Qualität.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von drei
Ausführungsbeispielen näher erläutert. Zu jedem
Ausführungsbeispiel gehört eine Figur, die das
jeweilige zusammenhängende Extrudat im Querschnitt
zeigt. Es zeigt:
Fig. 1 Extrusion von drei gleichen,
zusammenhängenden Laufstreifen,
Fig. 1a Einzelheit aus Fig. 1,
Fig. 2 Extrusion von zwei gleichen Seitenwandstreifen
zusammenhängend mit einem Laufstreifen,
Fig. 3 Extrusion von drei gleichen,
zusammenhängenden Scheibenwischerprofilen,
Fig. 3a Einzelheit aus Fig. 3 und
Fig. 3b Einzelheit eines fertigen Scheibenwischer
profiles nach Auftrennung.
Die Fig. 1 zeigt im Querschnitt das zusammenhängende
Extrudat von drei gleichen Laufstreifenprofilen 1. Jedes
Laufstreifenprofil 1 besteht aus einem Mittelteil 2
und zwei Kantenteilen 3. Mittel- und
Kantenteile 2, 3 unterscheiden sich durch die
verwendete Kautschukmischung; die Kantenteile 3, die
in der Fachsprache auch als skirts bezeichnet
werden, bestehen aus Kautschukmischungen von
geringer Steifigkeit und geringeren Hystereseverlusten
als die Mittelteile 2, um den Werkstoffübergang vom
Laufstreifen hin zur Seitenwand zu verstetigen. Auf
diese Weise werden Ablösungsprobleme zwischen den im
fertigen Reifen radial außen liegenden Kanten der
Seitenwandstreifen und den darauf liegenden
Laufstreifenkanten vermieden.
Die drei einzelnen Laufstreifenprofile 1 bilden im Querschnitt ein
gleichseitiges Dreieck mit den drei "Ecken" 4. In
den drei Ecken sind die einzelnen Laufstreifenprofile 1 über je
einen dünnen, geschwungenen Steg 5 miteinander
verbunden. In der Fig. 1a ist ein solcher Steg 5
im Detail gezeichnet. Der Steg 5 weist im gezeigten
Beispiel eine Wandstärke von 0,8 mm auf. Mit dieser
Bemessung sind die Stege gerade kräftig genug, um
die Tendenz der Einwölbung jedes einzelnen Laufstreifenprofiles
1 zu unterbinden. Je größer die
Einwölbungstendenz ist, desto kräftiger müssen die
Stege 5 ausgebildet sein.
Die Fig. 2 zeigt im Querschnitt das zusammenhängende
Extrudat von zwei gleichen Seitenwandstreifen 6 mit
einem Laufstreifenprofil 1. Das Laufstreifenprofil 1 dieser
Figur ist gleichartig aufgebaut zu den Laufstreifenprofilen
der Fig. 1, weshalb das gleiche Bezugszeichen
verwendet werden konnte. Die Seitenwandstreifen 6
bestehen aus je einem "wulstnahen" Bereiche 7 und
einem "Flankenbereich" 8. Die in Anführungsstriche
gesetzte Begriffswahl bezieht sich auf die
Einbauposition im fertigen Reifen; der wulstnahe
Bereich 7 besteht aus einer harten Kautschukmischung,
um der durch das Felgenhorn bewirkten Anpressung zu
widerstehen, während der Flankenbereiche 8, der am
fertigen Reifen bis in die Schulter reicht, aus
einer flexiblen Mischung zur Erleichterung der
Einfederung besteht. Die Kantenteile oder skirts 3 des
Laufstreifenprofils 1 bestehen aus der gleichen
Kautschukmischung wie die Flankenbereiche 8 der
Seitenwandstreifen 6.
Eine logische Vereinfachung der Produktionsplanung
wird dadurch erzielt, daß die zusammenhängend
miteinander extrudierten Seitenwandstreifen und
Laufstreifenprofile in derselben Reifenserie verbaut
werden. Die Möglichkeit der Falschzuordnung von
Bauteilen wird so schon beim Urformen der Teile
selbst ausgeschlossen. Zweckmäßigerweise werden die
zusammenhängend extrudierten Seitenwandstreifen und
Laufstreifenprofile vor dem Auflegen auf die Karkasse bzw.
die Gürtellagen aufgetrennt.
Der Extrudat-Querschnitt dieses Ausführungsbeispieles
zeigt im Prinzip ein gleichschenkliges Dreieck mit
der strichpunktiert eingezeichneten Symmetrieachse 9.
Die beiden Seitenwandstreifen 6 bilden die gleichen
Schenkel, das Laufstreifenprofil 1 die Basis.
Die Benutzung der Erfindung ist nicht auf die Fälle
eines einschichtigen Laufstreifenprofils 1 beschränkt, wie
in den Fig. 1 und 2 gezeigt; vielmehr erlaubt die
Erfindung auch die gemeinsame Extrusion
mehrschichtiger Laufstreifen, ggf. zusammen mit
anderen Teilen wie Seitenwänden. Wesentlich in den
Fig. 1 und 2 ist lediglich, daß die gemeinsam
extrudierten Profile über je zwei dünne Kanten 10
verfügen, die über kurze, dünne Stege 5 miteinander
verbunden sind und dabei einen endlosen
ringähnlichen Querschnitt bilden. Gemäß der
Verwendung der Extrudate als Halbzeug für den
Reifenaufbau werden die gemeinsamen Extrudate vor
der Auftrennung in die Einzelprofile höchstens
vorvulkanisiert.
Die Fig. 3 zeigt im Querschnitt das gemeinsame
Extrudat von drei gleichen zusammenhängenden
Scheibenwischerprofilen 11. Diese Profile 11 sind
gegliedert in einen drei Rippen 12, 13, 14
aufweisenden Kopfteil 15, in einen Gelenkteil 16 und
in einen Wischteil 17, der in einer Lippe 18
ausläuft, die im Sinne dieser Anmeldung als "dünne
Kante" zu bezeichnen ist. Alle drei Profile 11
weisen mit ihren dünnen Kanten 18 sternförmig nach
innen zur Zentrumsachse 20 hin. Besondere Qualitäts
anforderungen werden bei Scheibenwischerprofilen an
die Gleitflächen 19 gestellt, die einerseits sehr
glatt sein müssen, um Schlierenbildung zu
unterbinden und andererseits sehr abriebbeständig
sein müssen.
In der Fig. 3a ist der radial innere Teil des
gemeinsamen Extrudates vergrößert dargestellt. Zu
sehen sind dort die Wischteile 17 mit ihren dünnen
Kanten 18. In dick gestrichelter Linie ist die
Schneidkante 24 eines Ringmessers dargestellt, mit
dem das gegen diese Schneidkante 24 laufende
gemeinsame Extrudat in Einzelprofile aufgetrennt
wird. Zur Verbesserung der Schnittleistung -
allerdings unter Inkaufnahme einer gewissen
Asymmetrie des Fertigproduktes - kann es zweckmäßig
sein, dieses Ringmesser in Rotation um die
Zentrumsachse 20 zu versetzen.
In Fig. 3b ist im gleichen Maßstab der Wischteil 17
eines erfindungsgemäß extrudierten Scheibenwischer
profiles nach der Auftrennung dargestellt. Durch die
Rundheit des Messers mit der Schneidkante 24 werden
die Kopfflächen 21 der dünnen Kanten 18 "hohl"
ausgebildet, das heißt, daß beim Orientierungswechsel
der Bewegung des fertigen Wischers auf einer
Windschutzscheibe die Kopffläche 21 nie vollflächig
aufliegt, sondern nur mit ihren Kanten 22 und 23.
Jede der Kanten 22 und 23 ist gebildet einerseits
durch eine geschnittene Fläche, nämlich die
Kopffläche 21, und andererseits durch eine
ungeschnittene Fläche, nämlich eine Gleitfläche 19.
Zwar haben bei ansonsten vergleichbarem Werkstoff in
der Regel geschnittene Flächen einen höheren Abrieb
als urgeformte (in diesem Falle extrudierte)
Flächen, jedoch kommt es bei der gezeigten
Ausführungsform zu keinem nachteiligen Verschleiß,
weil die geschnittene Fläche, die hohlgeschnittene
Kopffläche 21, gar nicht zur Anlage an der
Windschutzscheibe kommt; auf Abrieb werden nur die
ungeschnittenen, extrudierten Gleitflächen 19
belastet.
Das vorgeschlagene Verfahren zur Herstellung von
Scheibenwischerprofilen ist besonders leicht zu
realisieren, wenn auf jegliche Querschnittsvariation
über der Profillänge verzichtet wird. Es versteht
sich, daß dann zur Unterbindung von Längsbewegungen
des Wischerblattes gegenüber dem Wischerarm
zweckmäßigerweise irgendwelche Befestigungselemente
am Wischerarm befestigt werden. Hierzu eignen sich
kleine, biegbare Blechnasen am Wischblatthalter, die
gegen die Stirnseiten der auf Länge zugeschnittenen
Scheibenwischerprofile gedrückt werden.
Eine vorteilhafte Weiterbildung bzw. Durchführung dieses Verfahrens
besteht darin, daß die Vulkanisation
der Scheibenwischerprofile bereits im Endbereich des
Mundstückes beginnt und die Extrusion in senkrechter
Richtung nach unten erfolgt. Zweckmäßigerweise
werden erst nach vollständiger Vulkanisation und dem
Auftrennen in Einzelprofile die fertigen
Einzelprofile wieder in die Waagerechte umgeleitet.
Durch die senkrechte Extrusionsrichtung kann der
durch die Schwerkraft bedingte systematische Fehler
einer Asymmetrie des gemeinsamen Extrudates
vollständig eliminiert werden.
Claims (15)
1. Verfahren zur Extrusion von Polymer-Profilen, die über
die Breite unterschiedliche Dicken aufweisen und die
an mindestens je einem ihrer Ränder in einer dünnen
Kante auslaufen, wobei mehrere Polymer-Profile
gleichzeitig in der Weise zusammenhängend extrudiert
werden, daß die dünnen Kanten eines jeden Profiles mit
je einer dünnen Kante eines benachbarten anderen
Profiles in Verbindung stehen, und wobei die
zusammenhängend extrudierten Profile nach der
Extrusion voneinander getrennt werden,
dadurch gekennzeichnet, daß die
gleichzeitig und zusammenhängend extrudierten Polymer-
Profile in im Querschnitt winkeliger Stellung
zueinander angeordnet werden und der Winkel in der
Querschnittebene zwischen den Winkelhalbierenden der
in Verbindung stehenden, benachbarten, dünnen Kanten
zwischen 45° und 135° liegt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verbindungen der dünnen
Kanten benachbarter Profile mit einer Dicke von
mindestens 0,5 mm extrudiert werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß drei Profile
zusammenhängend extrudiert werden.
4. Verfahren nach Anspruch 1 zur Herstellung von
solchen Profilen, die nur eine dünne Kante
aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß die
Profile in sternförmiger Stellung zueinander
extrudiert werden, wobei alle herzustellenden
Einzelprofile mit ihrer jeweiligen dünnen
Kante zur Mitte des gemeinsamen, im Querschnitt
sternförmigen Extrudates hinweisen.
5. Verfahren nach Anspruch 1 zur Herstellung von
solchen Polymer-Profilen, die nur eine dünne
Kante aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß
zwei Einzelprofile im Querschnitt etwa
rechtwinklig aufeinander stehend zusammenhängend
extrudiert werden.
6. Verfahren nach Anspruch 1 zur Herstellung
solcher Polymer-Profile, die über zwei dünne
Kanten verfügen, dadurch gekennzeichnet, daß
die Einzelprofile in der Weise zusammenhängend
extrudiert werden, daß ihr gemeinsamer
Querschnitt endlos ist, also ein
schlauchähnliches zusammenhängendes Extrudat
gebildet wird.
7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß gleiche Profile miteinander
zusammenhängend extrudiert werden,
8. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß ungleiche Profile
miteinander extrudiert werden in
achsensymmetrischer Anordnung.
9. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens zwei der
zusammenhängenden Profile über ihre Breite aus
unterschiedlichen Werkstoffmischungen
extrudiert werden, wobei an den miteinander
verbundenen dünnen Kanten der Profile
ausschließlich gleiche Werkstoffmischungen
aufeinander treffen.
10. Verfahren nach Anspruch 1 zur Herstellung von
Polymer-Profilen als Fertigteil, dadurch
gekennzeichnet, daß die Profile aus
Kautschukmischungen zusammenhängend extrudiert
werden, das zusammenhängende Extrudat
vulkanisiert und erst nach der Vulkanisation in
Einzelprofile aufgetrennt wird.
11. Verfahren nach Anspruch 1 zur Herstellung von
Polymer-Profilen als Halbzeug, dadurch
gekennzeichnet, daß die Profile aus
Kautschukmischungen zusammenhängend extrudiert
werden und das gemeinsame Extrudat im
unvulkanisierten oder vorvulkanisierten Zustand
in Einzelprofile aufgetrennt wird.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß das gemeinsame Extrudat
zwischen Extrusion und Auftrennung bis zur
Erreichung eines Spannungsausgleiches abgelagert
wird.
13. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß mehrere Seitenwandprofile für
Fahrzeugluftreifen zusammenhängend extrudiert
werden.
14. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß mehrere Laufstreifenprofile
für Fahrzeugluftreifen zusammenhängend extrudiert
werden.
15. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß mehrere Scheibenwischerprofile
zusammenhängend extrudiert werden.
Priority Applications (2)
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Publications (1)
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DE4101187A Expired - Lifetime DE4101187C1 (de) | 1991-01-17 | 1991-01-17 |
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