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DE3822573C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3822573C2
DE3822573C2 DE3822573A DE3822573A DE3822573C2 DE 3822573 C2 DE3822573 C2 DE 3822573C2 DE 3822573 A DE3822573 A DE 3822573A DE 3822573 A DE3822573 A DE 3822573A DE 3822573 C2 DE3822573 C2 DE 3822573C2
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DE
Germany
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housing
circuit board
wall
cable
terminal block
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DE3822573A
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Dieter 4270 Dorsten De Schlueter
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3M Deutschland GmbH
Original Assignee
Quante GmbH
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Publication date
Application filed by Quante GmbH filed Critical Quante GmbH
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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R24/00Two-part coupling devices, or either of their cooperating parts, characterised by their overall structure
    • H01R24/38Two-part coupling devices, or either of their cooperating parts, characterised by their overall structure having concentrically or coaxially arranged contacts
    • H01R24/40Two-part coupling devices, or either of their cooperating parts, characterised by their overall structure having concentrically or coaxially arranged contacts specially adapted for high frequency
    • H01R24/54Intermediate parts, e.g. adapters, splitters or elbows
    • H01R24/547Splitters
    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
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    • H02G15/00Cable fittings
    • H02G15/08Cable junctions
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    • HELECTRICITY
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    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
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    • H01R9/00Structural associations of a plurality of mutually-insulated electrical connecting elements, e.g. terminal strips or terminal blocks; Terminals or binding posts mounted upon a base or in a case; Bases therefor
    • H01R9/03Connectors arranged to contact a plurality of the conductors of a multiconductor cable, e.g. tapping connections
    • H01R9/05Connectors arranged to contact a plurality of the conductors of a multiconductor cable, e.g. tapping connections for coaxial cables
    • H01R9/0515Connection to a rigid planar substrate, e.g. printed circuit board

Landscapes

  • Multi-Conductor Connections (AREA)
  • Coupling Device And Connection With Printed Circuit (AREA)

Description

Die Erfindung richtet sich auf eine Vorrichtung der im Oberbegriff des Anspruches 1 genannten Art. Sie wird bei einer Breitbandkommunikation, z. B. beim Kabelfernsehen, eingesetzt, um als Verteiler eine Kabellinie zu vervielfachen oder als Abzweiger einen oder mehrere Anschlußkabel an Teilnehmer weiterzuleiten.
Bei der bekannten Vorrichtung (De 87 07 632 U1) bestanden die Kontaktglieder für den Außenleiter des Koaxialkabels aus Hülsen, die mit Zungenfedern ausgerüstet waren. Die Hülsen befanden sich in den Einführstutzen am Schirmgehäuse, wo im Montagefall die Zungenfedern den Außenleiter kontaktierten. Der Platzbedarf in den Einführstutzen schloß eine kompakte Bauweise aus. Die Abschirmung von Strahlung nach außen war unbefriedigend. An der Innenwand des Gehäuses befanden sich Ansätze, auf welchen die Leiterplatte mit ihren Leiterbahnen aufgelegt und festgeschraubt wurde, wobei die Schraubköpfe auf der nach oben weisenden Isolationsseite zu liegen kamen. Diese Massenkontaktierung über das Schirmgehäuse genügt nicht. Für hohe Betriebsfrequenzen, die bis 450 MHz liegen, war die Stromführung unbefriedigend. Die mechanische Festigkeit des Kabelanschlusses konnte Zug- und Biegebeanspruchungen nicht ausreichend standhalten.
In einem anderen Fall (DE 83 01 099 U1) bestanden die Kontaktglieder für den Außenleiter aus lamellenartigen Federkörben, die ebenfalls in Einführstutzen des Schirmgehäuses untergebracht waren und daher die genannten Schwierigkeiten hervorriefen. Zur Festlegung der eingeführten Koaxialkabel wurde ein wärmeschrumpffähiger Formteil zunächst am Schirmgehäuse aufgeschrumpft, der im Bereich der Einführstutzen erst nach dem Einschieben der abisolierten Kabelenden aufgeschrumpft wurde. Die mechanische Festigkeit der angeschlossenen Koaxialkabel war ungefriedigend.
Bei einer Vorrichtung anderer Art (DE 31 27 869 C2) waren Kabelstecker fest mit der Leiterplatte verbunden, in welchem bei der Montage die abgesetzten Enden der Koaxialkabel eingeschoben wurden. Um die Kabelenden zug- und verdrehungssicher zu halten, verwendete man Schrumpfhüllen, welche sich auch über die Kabeleingänge des Gehäuses erstreckten. Die Kabelstecker bringen zusätzlichen Platz- und Montageaufwand. Die Güte der Kontaktierung in den Kabelsteckern ist offen. Der Schrumpfschlauch gewährt keine ausreichende Festigkeit gegenüber mechanischen Beanspruchungen des Koaxialkabels.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine montagefreundliche Vorrichtung mit guter Kontaktierung und Abschirmung der im Oberbegriff des Anspruches 1 genannten Art zu entwickeln, die sich durch kompakte Bauweise und hohe mechanische Festigkeit gegenüber Zug- und Biegebeanspruchungen der angeschlossenen Koaxialkabel auszeichnet. Dies wird erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen des Anspruches 1 angeführten Maßnahmen erreicht, denen folgende besondere Bedeutung zukommt.
Die Verwendung eines im Gehäuseinneren, zu befestigenden Klemmblocks als Kontaktglied für den Außenleiter sorgt für eine kompakte Bauweise. Es wird eine hohe Schirmwirkung der Kontaktstellen durch das Gehäuse erreicht. Die Wechselwirkung zwischen dem Klemmblock und den gehäuseseitigen Widerlagerflächen sowie Komplementär-Aufnahmen gewährleistet zunächst eine breitflächige, gute Massenkontaktierung. Zugleich wird damit eine einwandfreie Kabelbefestigung erreicht, die eine ideale Zugentlastung für das angeschlossene Kabel besorgt. Die sonst erforderlichen Kontaktfedern entfallen, und die Einführstutzen brauchen nur eine dem Außenleiter angepaßte lichte Weite aufzuweisen, was zur kompakten Bauweise beiträgt. Die Befestigung des Kabels im großräumigen Inneren des Gehäuses läßt sich montagefreundlich, schnell und zuverlässig ausführen. Der Befestigungsteil des Klemmblocks hält die Lay-Out-Masse der Leiterplatte breitflächig fest. Diese Kontaktierung ist frequenzmäßig sehr niederohmig. Es liegt ein geringer Wellenwiderstand vor, da er eine gute Anpassung ermöglicht. Die Aufnahme des Kabels im Klemmblock und den Gegenflächen im Gehäuse sorgt für eine zentrische Pressung, welche zu keiner störenden Verformung der Kabelgeometrie führt.
Ausschnitte in der Leiterplatte gemäß Anspruch 2 schaffen Platz für die genannte Kontaktierung des Außenleiters. Die Ausschnittkante wird dabei zweckmäßigerweise, gemäß Anspruch 3, als Anschlag für das einzuführende Kabel genutzt und legt damit dessen Einführtiefe exakt fest. Nach Anspruch 4 grenzt die andere Kante des Ausschnitts die Widerlagerfläche gegenüber den besonderen Kontaktmitteln für den Außenleiter ab. Weitere Maßnahmen und Vorteile der Erfindung sind aus den Ansprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen ersichtlich. In den Zeichnungen ist die Erfindung in zwei Ausführungsbeispielen dargestellt. Es zeigt
Fig. 1 die Draufsicht auf eine mit einem Adapterkabel-Satz ausgerüstete Vorrichtung nach der Erfindung,
Fig. 2 und 3 die Draufsicht auf zwei Bestandteile der Vorrichtung,
Fig. 4a und 4b die Draufsicht und die Seitenansicht eines weiteren Bestandteils,
Fig. 5a, 5b und 5c die Draufsicht, Schnittansicht längs der Schnittlinie Vb-Vb von Fig. 5a und die Seitenansicht auf einen letzten Bestandteil der Vorrichtung,
Fig. 6 in Vergrößerung eine Schnittansicht durch ein Teilstück der Vorrichtung,
Fig. 7 die Draufsicht auf eine teilweise aufgebrochen gezeichnete Vorrichtung einer weiteren Ausführungsform,
Fig. 8 im Längsschnitt das Außenende eines zur Vorrichtung gehörenden Adapterkabels und
Fig. 9 die Seitenansicht eines in der Vorrichtung von Fig. 7 verwendeten Bauteils.
In Fig. 1 ist eine als Abzweiger 10 gestaltete Vorrichtung gezeigt, die den grundsätzlichen Aufbau dieser Vorrichtung zeigt, bestehend aus einem Schirmgehäuse 11 mit einem darum­ gelegten Isoliergehäuse 12, 12′ aus einem Schrumpfschlauch und mit mehreren daran elektrisch und mechanisch angeschlossenen Adapterkabeln 13, 13′, 15, an deren Außenenden Verbindungs­ hälften 14, nämlich hier Steckerhülsen, sitzen. Anstelle solcher Adapterkabel könnten die Koaxialkabel auch unmittelbar in dem Gehäuse 11 angeschlossen sein. Die Adapterkabel bestehen aus Abschnitten solcher koaxialer Kabel und an ihren Außen­ enden 16 befinden sich Verbindungshälften, die im vorliegenden Fall aus Steckerhülsen 14 bestehen. Diesen sind komplementäre Verbindungshälften, wie Kabelendstecker, an den anzuschlie­ ßenden Koaxialkabeln angeordnet, die mit diesen Steckerhül­ sen 14 im Gebrauchsfall gekuppelt werden. Bei dem gezeigten Abzweiger 10 gehören die Adapterkabel 13, 13′ zu der durch­ gehenden Kabellinie, während das Adapterkabel 15 einen ein­ fachen Abzweig für einen Teilnehmer erzeugt. Bei der in Fig. 7 gezeigten Variante eines Abzweigers 10′ ist ein vierfacher Abzweig 15 für vier Teilnehmer dargestellt. Die verschiedenen Bestandteile der Vorrichtung 10 sind aus den Fig. 2 bis 5 zu erkennen. Dazu gehört zunächst das metallische Schirmgehäuse 11, das aus einer unteren Gehäuseschale 18, gemäß Fig. 2, und einem sie abschließenden Gehäusedeckel 17, gemäß Fig. 5a bis 5c, zusammengesetzt ist. Die Gehäuseschale 18 und der Deckel 17 bestehen aus einer Kupfer-Zink-Legierung, doch ist es auch möglich, hierfür Kupfer zu verwenden.
Die Gehäuseschale 18 umfaßt zunächst eine Bodenplatte 20, die von Seitenwänden 21 umgrenzt ist, welche dem Schirmgehäuse 11 einen rechteckförmigen Umriß geben. An den die Schmalsei­ ten bestimmenden Teilen der Seitenwand 21 sind Einführstutzen 22 einstückig angeformt, die, wie Fig. 7 verdeutlicht, zur Aufnahme der Kabelenden 23 dienen. Die Stutzen 22 haben dabei eine aus Fig. 2 ersichtliche lichte Weite 25, die dem am besten aus Fig. 7 ersichtlichen Außenmaß des Isoliermantels entspricht. Unter dem Isoliermantel 24 befindet sich ein als besonders gestalteter Festmantel ausgebildeter Außenleiter 26, der in jedem Fall ein gewelltes Längsprofil aufweist. Ein solches Längsprofil könnte aus Wülsten mit dazwischenliegenden Ring­ nuten bestehen. Doch ist im vorliegenden Fall dem Außenleiter 26 ein Schraubgewindegang 27 eingeprägt mit einer die Gewinde­ gänge voneinander scheidenden, fortlaufenden Gewindenut 28, wie aus Fig. 7 zu erkennen ist. Das innerste Stück des Kabel­ endes 23 ist abgemantelt, es hat dort die Gewindegänge 27 freiliegen. Wie am besten aus der Schnittdarstellung von Fig. 6 zu entnehmen ist, gehören zum Koaxialkabel auch noch ein Mittelleiter 29 und ein den Ringraum zwischen dem Mittelleiter 29 und dem Außenleiter 26 ausfüllendes Dielektrikum 30.
Die Bodenplatte 20 besitzt eine zur Längsseite der Seitenwand 21 parallele Zylinderwölbung, die ähnlich wie eine Deckplatte 19 des aus Fig. 5c ersichtlichen Deckels 17 gestaltet ist. Die an den Schmalseiten der Bodenplatte 20 befindlichen End­ bereiche sind im Gehäuseinneren 31 mit einer Wandverstärkung 32 jeweils versehen, die in sich abgesetzt ist, was noch näher beschrieben wird. Ins Gehäuseinnere 31 wird nun die aus Fig. 3 ersichtliche Leiterplatte 33 eingelegt. Wie aus Fig. 6 erkenn­ bar, wird dabei die in Fig. 3 mit Leiterbahnen 34 ausgerüstete Leiter-Flächenseite 35 nach oben gelegt, während die vom darun­ terliegenden Isolationsträger 37 bestimmte Isolier-Flächenseite 36 flächenberührend mit ebenen Widerlagerflächen 38 anliegt, die von den Wandverstärkungen 32 zwischen den Mündungen der Einführstutzen 22 angeordnet sind. Außerdem besitzt die Boden­ platte 20 noch Ansätze 39 zur Schraubbefestigung der Leiter­ platte 30 an dafür vorgesehenen Durchbrüchen 40. Zwecks verdre­ hungssicherer Anordnung besitzt die Leiterplatte 33 einen Randausbruch 41, in den bei der Montage eine Innenrippe 42 an der Gehäuse-Seitenwand 22 eingreift.
Auf der Leiter-Flächenseite 35 der Leiterplatte 33 befinden sich verschiedene elektrische Bauelemente 43, die zu der benö­ tigten übertragungstechnischen Schaltung gehören. Ferner sind dort als Kontaktstellen 44 für die Mittelleiter 29 der Kabel 13, 13′, 15 dienende Kontakttulpen 44 angeordnet. Die Leiter­ platte 33 ist in den Eckbereichen mit rechteckigen Ausschnit­ ten 45 versehen, die zwei Ausschnitt-Kanten 46, 47 bestimmen. Dadurch verbleiben an den Schmalseiten der rechteckförmigen Leiterplatte 33 Endstücke 48 zwischen zwei Ausschnitten 45 bestehen, wobei in diesen Endstücken 48 der Leiter blank liegt. Außerdem sind die Endstücke 48 mit einem Durchbruch 49 für eine Klemmschraube 59 versehen.
Nachdem die Leiterplatte 33 ins Gehäuseinnere 31 in dieser Weise eingelegt und an den Ansätzen 39 festgeschraubt worden ist, werden auf ihre Endstücke 48 besondere, aus Fig. 4a und 4b ersichtliche Klemmblöcke 50 aufgelegt, die ebenfalls me­ tallisch sind und vorzugsweise ebenfalls aus dem Werkstoff des Schirmgehäuses 11, nämlich einer Kupfer-Zink-Legierung oder auch Kupfer bestehen. Diese Klemmblöcke 50 haben folgendes besonderen Aussehen.
Ein Klemmblock 50 umfaßt mindestens ein Aufnahmeteil 51 und einen benachbarten Befestigungsteil 52, der wenigstens eine Bohrung 53 zum Durchtritt der bereits erwähnten Klemmschraube 59 besitzt. Der Klemmblock 50 besitzt dabei eine über beide Teile 51, 52, sich durchgehend erstreckende ebene Oberseite 54 und eine insbesondere dazu parallel verlaufende ebene Unter­ seite 55, die sich aber nur über den Befestigungsteil 52 er­ streckt. Die Klemmblöcke 50 dienen zur elektrischen Kontaktierung sowie mechanischen Festlegung der eingeführten Kabelenden 23, wobei sie für jedes der beiden Gehäuse-Enden zu einer einstückigen Baugruppe zusammengefaßt sind.
Weil die Gehäuseschale 18 - wie erwähnt wurde - zwei Einführ­ stutzen 22 an ihren Schmalseiten maximal besitzt, verwendet man dort eine Baugruppe mit dem aus Fig. 4a, 4b ersichtlichen Klemmblock mit zwei Aufnahmeteilen 51, während - wie Fig. 9 verdeutlicht - der dort zur Anwendung kommende Klemmblock aus einer Baugruppe 50′ drei Aufnahmeteilen 51 und zwei jeweils dazwischen angeordneten Befestigungsteilen 52 gebildet ist, weil dort die entsprechende Gehäuseschale 18′ mit drei an jeder Schmalseite nebeneinanderliegenden Einführstutzen 22 ausgerüstet ist. Die Aufnahmeteile 51 erzeugen dabei die Form eines schellenartigen Bügels am Klemmblock 50 bzw. der Klemm­ block-Baugruppe 50′, wobei deren Aufnahmen 56 so dimensioniert sind, daß sie, wie aus Fig. 6 zu erkennen ist, einen Teilbe­ reich 57 des Umfangs vom Außenleiter 26 umgreifen. Im Bereich der erwähnten Wandverstärkung 32 der Gehäusebodenplatte 20 befindet sich, jeweils in Ausrichtung mit den ins Gehäuse­ innere 31 weisenden Mündungen 61 der Einführstutzen 22 Komplementär-Aufnahmen 60, gemäß Fig. 2, welche den aus Fig. 6 erkennbaren restlichen Umfangsbereich 58 der Außenleiter 26 aufnehmen. Die Aufnahmen 60 sind dabei mit einer Erhebung 62 versehen, die hier aus einer Gegenrippe besteht, die ent­ sprechend der Steigung des erwähnten Gewindegangs 27 vom Außen­ leiter 26 geneigt verläuft. Nachdem in die Unterschale 18 von Fig. 2 die Leiterplatte 33 eingelegt ist, wird zunächst das bereits erwähnte abgemantelte Kabelende 23, gemäß Fig. 9, durch den zugehörigen Einführstutzen 22 eingeschraubt, wobei die Gewindenut 28 schraubwirksam mit dieser Gegenrippe 62 zusammenwirkt. Die Verschraubung erfolgt so lange, bis die Stirnfläche 63 am Kabelende 23, gemäß Fig. 9, an der aus Fig. 3 ersichtlichen Kante 46 des zugehörigen Ausschnitts 45 anschlägt. Dabei gelangt der Mittelleiter 29, wie ersichtlich, in die ihm zugeordnete Kontakttulpe 44. Damit ist eine definierte Eingriffstiefe gewährleistet.
Dann ist in bequemer Weise der zugehörige Klemmblock 50 bzw. die Klemmblock-Baugruppe 50′ auf das bzw. die Endstücke 48 zwischen den Platten-Ausschnitten 45 auflegbar. Die erwähnte, aus Fig. 3 ersichtliche andere Ausschnittkante 47 begrenzt nämlich die Komplementär-Aufnahme 60 in der bodenseitigen Wandverstärkung 32 gegenüber der erwähnten Widerlagerfläche 38. Wie die Fig. 4a und 4b zeigen, besitzt der Klemmblock 50 auch eine ebene Endfläche 65, die anbei an der Innenseite der Gehäuse-Seitenwand 21 bündig anliegt, so daß seine erwähnte Bohrung 53 fluchtend mit einer Gewindebohrung 66 in der Wider­ lagerfläche 38 liegt. Die gegenüberliegende freie Endfläche des Klemmblocks 50 kann dabei, wie aus Fig. 4a ersichtlich, im Bereich der Aufnahmeteile 51 abgesetzt sein. Wie aus Fig. 6 erkennbar, wird durch den Kopf der Klemmschraube 59, der sich an der ebenen Oberseite 54 abstützt, der Klemmblock 50 gegen die aus Fig. 3 ersichtlichen Endstücke 48 angedrückt und sorgt so für eine breitfläche Massenkontaktierung. Zugleich kommt die Aufnahme 56 in Ausrichtung zu der Komplementär-Aufnahme 60 der Gehäuseschale 18 zu liegen und sorgt für einen allseitigen zentrischen Andruck am Kabelende 23 ohne Verformung der Kabel­ geometrie. Die Aufnahme 56 ist dabei, wie insbesondere aus Fig. 4a hervorgeht, ihrerseits mit einer Gegenrippe 64 versehen, die in der entsprechenden Weise exakt zur Steigung des Schraub­ gewindegangs 27 im Außenleiter 26 orientiert ist und daher ebenfalls in eine Gewindenut 28 formschlüssig eingreift.
Damit sorgt der Klemmblock 50 bzw. die erweiterte Klemmblock- Baugruppe 50′ auch zur mechanischen Kabelbefestigung in Schirm­ gehäuse 11. Die eingeführten Adapterkabel 13, 13′, 15 sind gegenüber Biegebeanspruchungen und Zugbelastungen sicher festgehalten. In manchen Fällen ist es vorteilhaft, die Leiter­ platte 33, wie aus Fig. 6 zu entnehmen ist, auch auf ihrer an sich isolierten Unter-Flächenseite 36 wenigstens bereichs­ weise mit einer Leiterschicht zu versehen. Dies ist für die Massenkontaktierungen und die elektrischen Verbindungen gün­ stiger, weil damit auch zur Widerlagerfläche 38 von Fig. 6 eine Massekontaktierung erfolgt. Die Hochfrequenzströme werden dadurch besser verteilt. Ein solcher zweiseitiger Leiterbelag auf der Leiterplatte 33 ist von grundsätzlicher Bedeutung und daher über den Umfang der vorliegenden Anmeldung hinaus auch in anderen Fällen anwendbar. Die beidseitigen Leiterschichten könnten dann bedarfsweise auch untereinander, wenigstens stellenweise, in elektrische Verbindung durch den Isolationsträger 37 hindurch verbunden sein. Von letzterem wird man aber nur in Ausnahmefällen Gebrauch machen. Die Anord­ nung von Leiterschichten in zwei Ebenen der Leiterplatte ist je­ denfalls für Abzweiger und Verteiler von großer technischer Bedeutung.
Nachdem nun in der geschilderten Weise die Gehäuseschale 18 mit den Adapterkabeln ausgerüstet und diese durch die Klemm­ blöcke 50 gesichert worden sind, wird nun der aus Fig. 5 ersicht­ liche Deckel aufgesetzt, der das Schirmgehäuse 11 komplettiert. Der Deckel 17 umfaßt, außer der bereits erwähnten Deckplat­ te 19 mit zentrischer Wölbung, auch noch angeformte Endstege 67, die einen Ausbruch 68 an der Stelle aufweisen, wo im Montage­ fall der Kopf der erwähnten Klemmschraube 59 zu liegen kommt. Diese Endstege kommen im Montagefall mit den Innenflächen der Seitenwand 21 an den Schmalseiten des Schirmgehäuses flächig in Berührung, wobei dort vorgesehene Schneidkanten 75 einfah­ ren und für eine gute Massekontaktierung auch an dieser Stelle sorgen. Die Schneidkanten 75 an den beiden Endstegen 67 sind auch zueinander versetzt, weshalb sie nach dem Öffnen des Gehäuses und erneuter Montage des Deckels 17 wieder schneidwirk­ sam sind. Der Deckel 17 ist im übrigen aus dem gleichen Werkstoff wie die Gehäuseschale 18 bzw. 18′ ausgebildet, nämlich als Kupfer-Zink-Legierung oder aus Kupfer.
Danach wird über das Schirmgehäuse 11 das bereits in Fig. 1 beschriebene Isoliergehäuse 12, 12′ herumgelegt. Das Schirm­ gehäuse besteht aus einer inneren und äußeren Schrumpfmuffe 12′, 12, die aus modifizierten, verletzten Polyolefinen gebildet sind. Das Polyolefin ist wärmeschrumpfend und zumindest die äußere Schrumpfmuffe 12 innen klebstoffbeschichtet und zwar aus heißschmelzendem, modifiziertem Polyamid. Die Schrumpf­ muffe 12, 12′ sind, wie Fig. 7 lehrt, mit rohrförmigen Ansätzen 69 versehen, welche über die gehäuseseitigen Einführstutzen 22 sowie die sich daran anschließenden Abschnitte der Adapter­ kabel wasserdicht herumlegen und daher sowohl für eine Längs­ wasser- als auch Querwasserdichtigkeit der ganzen Vorrichtung 10 bzw. 10′ sorgen.
Die mit einem gewellten Längsprofil, insbesondere mit dem Schraubgewindegang 27 ausgerüsteten Außenleiter 26 gestatten eine gute Biegefähigkeit der Kabel, wobei die erwähnte be­ sondere Befestigung über die Klemmblöcke 50 und ihre komplemen­ tären Anschlußteile im Gehäuse keine Lockerung befürchten läßt.
Die Schraubgewindegänge 27 am Außenleiter 26 gestatten auch, wie Fig. 8 lehrt, eine schnelle und sichere Anbringung der beschriebenen Verbindungshälften 14 an den Kabel-Außenenden 16. Dazu wird am Kabel-Außenende 16 das Endstück ebenfalls vom Isoliermantel 24 befreit und darauf eine Schraubmutter 70 aufgedreht, der eine innere Anschlagfläche 71 für die Stirn­ platte des entfernten Isoliermantels 24 besitzt. Die Schraubemutter 70 ist Träger zunächst der Außenhülse 72 dieses Verbindungs­ element aber zugleich eines Isolationseinsatzes 73, in welchem die benötigte Kontaktelemente 74 für den komplementären Kabel­ endstecker der anderen Verschlußhälfte gehaltert sind. Über die Außenhülse 72, die Schraubmutter 70 und das daraus herausra­ gende Teilstück des Kabel-Außenendes 16 wird ebenfalls ein nicht näher gezeigter Schrumpfschlauch aus Polyolefinen od.dgl. gelegt, der für einen Zusammenhalt und für die Wasserdichtig­ keit der Vorrichtung auch an dieser Stelle sorgt.
Anstelle von Klemmschrauben 59 könnten zur Befestigung des Klemmblocks 50 bzw. der Klemmblock-Baugruppe 50′ auch andere, an sich bekannte Befestigungselemente, wie Klemmbügel od.dgl. dienen.

Claims (23)

1. Als Verteiler oder Abzweiger von Koaxialkabeln (13, 13′, 15) in Kabellinien der Breitbandkommunikation dienende Vorrichtung (10), bestehend aus einer Leiterplatte (33) mit Kontaktstel­ len (44) für die Mittelleiter (29) der einzelnen anzu­ schließenden Koaxialkabel sowie mit einer übertragungs­ technischen Schaltung zwischen diesen Kontakt­ stellen (44), aus einem die Leiterplatte (33) umschließenden Schirmgehäuse (11) mit angeformten Einführ­ stutzen (22) für die Kabelenden (23) der anzuschließen­ den Koaxialkabel und aus am Außenleiter (26) der einzelnen Kabelenden angreifenden Kontaktgliedern, welche eine Massekontak­ tierung über das Schirmgehäuse (11) erzeugen, dadurch gekennzeichnet,
daß das Kontaktglied aus einem im Gehäuseinneren (31) befestigbaren (59) metallischen Klemmblock (50; 50′) besteht, mit wenigstens einem Aufnahmeteil (51) , des­ sen Aufnahme (56) den Umfang des Außenleiters (26) be­ reichsweise (57) formschlüssig umgreift und mit mindestens einem Befestigungsteil (52), der die Leiterplatte (33) gegen eine Widerlagerfläche (38) an der Gehäuse-Innenwand (20) drückt, wobei die Gehäuse-Innenwand (20) neben der Widerlagerfläche (38) eine Komplementär-Aufnahme (60) für den weiteren Um­ fangsbereich (58) des Außenleiters (26) aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiterplatte (33) wenigstens einen Ausschnitt (45) aufweist, der die Komplementär-Aufnahme (60) be­ grenzt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Kante (46) vom Ausschnitt (45) der Leiter­ platte (33) als Anschlag für die Stirnfläche (63) des Kabelendes (23) dient.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die andere Kante (47) vom Ausschnitt (45) der Leiterplatte (33) die Widerlagerfläche (38) für den Befestigungsteil (52) des Klemmblocks (50; 50′) be­ grenzt.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4 mit einem zweiteiligen Schirmgehäuse, be­ stehend aus einer Gehäuseschale (18) und aus einem die­ ses abschließenden Deckel (17), dadurch gekennzeichnet, daß die Widerlagerfläche (38) aus einer Wandverstärkung (32) an der Bodenwand (20) der Gehäuseschale (18) ge­ bildet ist und an der Mündung (61) des angeformten Einführstutzens (22) jeweils endet, wobei die Komplementär-Aufnahme (60), in axialer Aus­ richtung mit der Mündung (61) in die Wandverstärkung (32) der Bodenwand integriert ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5 mit einem einen Festmantel als Außenleiter (26) aufweisenden Koaxialkabel, dadurch gekennzeichnet, daß der Festmantel (26) ein gewelltes (27) Längsprofil aufweist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das gewellte Längsprofil aus einem im Festmantel eingeformten Schraubgewindegang (27) besteht.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (56; 60) im Klemmblock (50; 50′) und/oder die Komplementär-Aufnahme (60) an der Gehäuse- Innenwand (20) wenigstens eine in den Schraubgewinde­ gang (27) eingreifende Erhebung (62; 64) besitzt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Erhebung aus einer passend zur Steigung des Schraubgewindegangs (27) verlaufenden, schraubwirksamen Gegenrippe (62; 64) besteht.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenrippe (62; 64) einen der Gewindenut (28) angepaßten Rippenquerschnitt aufweist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die mit Leiterbah­ nen (34) ausgerüstete Flächenseite (35) der Leiterplat­ te (33) nach oben, gegen den Klemmblock (50; 50′) weist und im Bereich seines Befestigungsteils (52) kontakt­ wirksam blank ist.
12. Vorrichtung insbesondere nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß auch die andere, insbesondere dem Klemmblock (50; 50′) abgekehrte untere Flächenseite (36) der Leiterplatte (33) wenigstens bereichsweise mit ei­ ner zusätzlichen Leitungsschicht ausgerüstet ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die zusätzliche Leitungsschicht sich im Bereich der Widerlagerfläche (38) der Gehäuse-Innenwand (20) befin­ det.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die oberen Leiterbahnen (34) mit der zu­ sätzlichen unteren Leitungsschicht elektrisch verbunden sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmblock (50; 50′) eine über dem Aufnahme- und Befestigungsteil sich erstreckende ebene Oberseite (54) besitzt, die seinem Aufnahmeteil (51) die Form eines schellenartigen Bügels gibt.
16. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmblock (50; 50′) eine insbesondere parallel zur Oberseite (54) verlaufende ebene Unterseite (55) im Bereich seines Be­ festigungsteils (52) aufweist, dem eine ebene Widerlagerfläche (38) an der Gehäu­ se-Innenwand (20) zugeordnet ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Befestigungsteil (52) des Klemmblocks (50; 50′) von mindestens einer Schraube (59) durchsetzt (53) ist, die in einer Gewindebohrung (66) in der Widerla­ gerfläche (38) der Gehäuse-Innenwand (20) fest­ schraubbar ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmblöcke von mehreren, im Schirmgehäuse (11′) benachbarten Ein­ führstutzen (22) eine einstückige Klemmblock-Baugruppe (50′) bilden.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmblock-Baugruppe (50′) ein jochförmiges Längsprofil aufweist, aus in abwechselnder Reihenfolge angeordnete Aufnahme- und Befestigungsteilen (51; 52) und an der Gehäuse-Innenwand (20) , mit dieser Klemm­ block- Baugruppe (50′) korrespondierend, Komplemen­ tär-Aufnahmen (60) und Widerlagerflächen (38) angeord­ net sind.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (17) an seinen flächenberührend in die Gehäuseschale (18) eingreifenden Seitenwänden (67) Schneidkanten (75) be­ sitzt, die sich in die Innenfläche (21) der Gehäuse­ schale (18) eingraben.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet,
daß die mit Schneidkanten (75) ausgerüsteten Seitenwän­ de des Deckels (17) aus lediglich zwei an der Deck­ platte (19) angeformten Endstegen (67) bestehen, die vorzugsweise an den die Klemmblöcke (50; 50′) jeweils tragenden gegenüberliegenden Seiten des ein Rechteckprofil aufweisenden Schirmgehäuses (11) angeordnet sind.
22. Vorrichtung nach Anspruch 20 oder 21, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Schneidkanten (75) an gegenüber­ liegenden Seitenwänden, insbesondere an den Stegen (67), zueinander versetzt angeordnet sind.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß das Untergehäuse (11) und/oder der Deckel (17) aus einer Kupfer-Zink- Legierung bestehen.
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