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Zweiteiliges Gehäuse für anzuschließende Koaxialkabel
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Die Erfindung betrifft ein Gehäuse gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
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Ein bekanntes Gehäuse der vorstehend erwähnten Art ist so ausgebildet,
daß der Innenleiter der anzuschließenden Koaxialkabel im Innern des Gehäuses an
der elektronischen Schaltung angeklemmt wird, wozu das Gehäuse entweder geöffnet
werden muß, damit die Anklemmstelle zugänglich ist, oder wobei das Gehäuse zu diesem
Zweck ein entsprechendes Loch für den Einsatz eines Schraubendrehers aufweist.
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Zur Anklerninung des Kabelaußenleiters ist das Gehäuse außen mit einer
Schellenanklemmeinrichtung versehen, wobei eine darartige Einrichtung ebenfalls
im Gehäuse vorgesehen sein kann.
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Dieses Gehäuse ist verständlicherweise relativ groß in seinen Abmessungen,
da die Kabelanklemmeinrichtungen im Innern des Gehäuses vorgesehen sind, bzw. ist
deswegen nur relativ wenig Platz für die elektronische Schaltung vorhanden. Weiterhin
beansprucht das Anschließen der Koaxialkabel beträchtliche Zeit, da diese mit einem
Schraubendreher festgeklemmt werden, wobei es passieren kann, daß eine Anklemmschraube
verloren geht und ersetzt werden muß. Oft ist beim Anklemmen der Kabel ein Öffnen
des Gehäuses erforderlich, um Zugang zu den Kabelanklemmeinrichtungen zu erhalten.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht in der Schaffung eines zweiteiligen,
strahlungsdichten Gehäuses der einleitend angeführten Art für anzuschließende Koaxialkabel,
das in seinen Abmessungen klein gehalten ist, dessen Innenraum voll für die Unterbringung
der elektronischen Schaltung zur Verfügung steht und das ohne geöffnet zu werden
ein einfaches Anschließen der Koaxialkabel ohne Verwendung eines Werkzeuges gestattet.
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Die Lösung dieser Aufgabe ist in dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs
1 angegeben.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes nach der Erfindung sind
in den weiteren Ansprüchen 2 bis 7 unter Schutz gestellt.
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Das vorgeschlagene Gehäuse kann in seinen Abmessungen relativ klein
gehalten sein, da sämtliche Anschlußfassungen in den Gehäuseseitenwandungen befestigbar
sind und nach außen vorstehen. Somit steht der gesamte Gehäuseinnenraum zur Aufnahme
der elektronischen Schaltung zur Verfügung. Weiterhin können die Koaxialkabel ohne
Verwendung eines Werkzeuges in den Anschlußfassungen festgeklemmt werden, da die
Fassungen nach Art der Koaxialstecker aufgebaut sind und somit Schraub- oder andere
Drehteile aufweisen, mit denen die Koaxialkabel in an sich bekannter Weise von Rand
festgeklemmt werden. Es ist klar, daß das Gehäuse für den Anklemmvorgang nicht mehr
geöffnet zu werden braucht und die Anklemmung der Kabel selbst einfachster Art ist.
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In vorteilhafter Weiterbildung weist das Gehäuse weitere Öffnungen
gleicher Größe auf, die für weitere Anschlußfassungen verwendbar sind, wobei die
nichtbenötigten Öffnungen zur Erzielung der Strahlungsdichtigkeit mit Blindscheiben
verschlossen werden. Dies gibt die Möglichkeit, daß nur noch ein Gehäusetyp hergestellt
zu werden braucht, der dann für den jeweiligen Verwendungszweck mit entsprechend
vielen Anschlußfassungen bestückt wird. Da die Anschlußfassungen und Blindscheiben
lediglich formschlüssig mit dem Gehäuse verbunden sind, ist das Anbringen dieser
Teile am Gehäuse bei der Herstellung des gewünschten Gehäusetyps denkbar einfach
und die Gehäuseherstellung selbst entsprechend verbilligt.
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Weitere Vorteile der Erfindung sind der nachstehenden Beispielsbeschreibung
zu entnehmen.
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Im folgenden ist die Erfindung anhand eines in der anliegenden Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen: Figur 1 eine vereinfachte
Seitenansicht auf ein zweiteiliges, strahlungsdichtes Gehäuse nach der Erfindung,
Figur 2 eifle Aufsicht auf das Gehäuse nach Figur 1, wobei jedoch das obere Gehäuseteil
fortgelassen ist, Figur 3 eine Innenansicht auf das obere Gehäuseteil,
Figur
4 einen Teilschnitt nach der Linie IV-IV der Figur 3, Figur 5 eine Teilansicht gemäß
dem Pfeil V der Figur 3, Figur 6 eine Seitenansicht auf ein Zusatzteil für das Gehäuse,
Figur 7 eine Unteransicht auf das in Figur 6 gezeigte Teil.
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Nach Figur 1 ist das Gehäuse 1 für daran anzuschließende Koxialkabel
2 als zweiteiliges Gehäuse aus vorzugsweise Aluminium ausgebildet, das in seinen
Seitenwandungen Öffnungen 3 gleicher Größe zur Aufnahme von koaxialen Anschlußfassungen
4 für die Koaxialkabel und von Blindscheiben 5 aufweist, wobei die Öffnungen alle
auf gleicher Niveauhöhe angeordnet sind und vorzugsweise aus kreisrunden öffnungen
bestehen. Die Teilung des Gehäuses ist vorteilhaft so gelegt, daß sie durch den
größten Durchmesser der Öffnungen 3 verläuft, wie Figur 1 zeigt, wodurch die beiden
Gehäuseteile 6 und 7 in der Teilungsebene einfach gestaltet werden können. Die so
gelegte Teilungsebene hat jedoch noch weitere Vorteile, die weiter unten angeführt
sind.
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Die Anschlußfassungen 4 für die anzuschließenden Koaxialkabel 2 können
einen an sich bekannten Aufbau aufweisen, z.B. einen solchen Aufbau, wie er grundsätzlich
in der deutschen Offenlegungschrift 24 25 070 beschrieben ist. Diese Fassungen sind
jedoch nach einem weiteren Merkmal der Erfindung so abgewandelt, daß deren steckseitiger
außenleitender Endbereich zur Verankerung in den Öffnungen 3
unter
sicherer elektrischer Kontaktgabe zwischen den Fassungen und dem Gehäuse 1 ausgebildet
ist. Diese Abwandlung besteht vorzugsweise darin, daß der Außenleiter der Fassungen
oder eine diesen Außenleiter aufnehmende außenleitende Hülse 8 eine Umfangsnut 9
aufweist, die formschlüssig in eine Gehäuseöffnung 3 eingreift, wie Figur 2 deutlich
zeigt. Die Nutbreite ist dabei so gewählt, daß nur mit dem einen Gehäuseteil, z.B.
mit dem in Figur 1 als unteres Gehäuseteil 6 dargestellten Teil, im Bereich der
Öffnungen 3 wegen der sicheren elektrischen Kontaktgabe eine sehr feste Klemmverbindung
in Form eines Festsitzes eingegangen wird. Dagegen ist die Nutpassung in bezug auf
die Wandungsstärke des anderen, in Figur 1 als oberes Gehäuseteil 7 dargestellten
Gehäuseteils, im Bereich der genannten Öffnungen 3 als Spielpassung ausgebildet,
so daß dieses obere Gehäuseteil leicht gegen das untere Gehäuseteil zur Anlage kommen
und mit diesem an dessen Eckbereichen verschraubt werden kann. Diese Eckbereiche
weisen Löcher 10 auf, in die nicht gezeigte Befestigungsschrauben, z .B. selbstschneidende
Schrauben, eindringen, die zunächst die Durchgangslöcher 11 in den Eckbereichen
des oberen Gehäuseteils 7 durchdringen. Die Anschlußfassungen 4 weisen ferner die
an sich bekannte Überwurfmutter 12 zur Festklemmung des Koaxialkabels 2 auf, wobei
diese Mutter vorteilhaft auf das kabelseitige Ende der außenleitenden Hülse aufgeschraubt
ist.
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Werden die Fassungen 4 in die Hälften der Gehäuseöffnungen 3 des einen
(unteren) Gehäuseteils 6 eingedrückt, so kommen die koaxialen
Innenleiter
13 der Fassungen 4 innerhalb der Gehäuseteilungsebene zu liegen. Dies hat in Verbindung
mit der Tatsache, daß eine in dem Gehäuse vorzusehende elektronische Schaltung,
die vorzugsweise auf einer bekannten Schaltungsplatine 14 angeordnet ist, wobei
die Platine innerhalb der Gehäuseteilungsebene angeordnet wird, den Vorteil, daß
die nach innen vorragenden Innenleiter 13 auf einfache Weise mit der Platine verbunden
werden können, z.B. durch Anlöten.
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Wenn die elektronische Schaltung der Platine 14 als Durchgangsteil,
z.B. als Dämpfungsschaltung oder Sperrfilterschaltung, verwendet wird, ist das Gehäuse
1 mit zwei Anschlußfassungen 4 versehen, wie es aus den Figuren 1 und 2 hervorgeht.
Da das Gehäuse gemäß Figur 2 beispielsweise fünf Öffnungen 3 aufweist, sind die
restlichen drei Öffnungen mittels der Blindscheibe 5 strahlüngsdicht verschlossen.
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Die Ausbildung und Anbringung der Blindscheiben in ihrem Verankerungsbereich
zwecks Einsetzung in die Gehäuseöffnungen 3 ist die gleiche, wie es in Verbindung
mit den Anschlußfassungen 4 beschrieben ist.
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Sie sind also auch mit Umfangsnuten 9 versehen, die in der schon beschriebenen
Weise mit den Gehäuseteilen 6 und 7 verankert sind.
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Wenn z.B. eine in Form eines Zweifachverteilers aufgebaute elektronische
SChaltung der Platine 14 verwendet werden soll, wird der Gehäuseteil 6 z.B. so bestückt,
daß dort, wot nach Figur 2 Blindscheiben 5 vorgesehen sind, Anschlußfassungen 4
eingesetzt werden, und daß dort, wo Fassungen 4 vorgesehen sind, Blind scheiben
5 eingesetzt
werden. Die Umfangsnuten 9 der Fassungen 4 und der
Blindscheiben 5 haben gleiche Dimensionierung, so daß die Teile 4 und 5 wahlweise
in alle Öffnungen 3 eingesetzt werden können,die zu diesem Zweck den gleichen Durchmesser
aufweisen. Es wird daraus ersichtlich, daß das Gehäuse 1 sehr variabel verwendbar
ist Die Platine 14 ist zweckmäßig so in dem Gehäuse gelagert, daß ihre Massebeschichtung
dem oberen Gehäuseteil 7 zugewandt ist, und ferner vorteilhaft so, daß die Gehäuseteilungsebene
mittig durch die Dicke der Platine verläuft. Das untere Gehäuseteil 6 weist hierzu
in seinen inneren Eckbereichen Ansätze 15 auf, die zur besagten Lagerung der Platte
gegenüber dem Gehäuserand entsprechend zurückspringen.
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Im wesentlichen in gleicher Weise sind die inneren Eckbereiche des
oberen Gehäuseteils 7 ausgebildet, deren Ansätze 16 jedoch mit scharfkantigen Vorsprüngen,
z.B. paarweise vorgesehenen Vorsprüngen 17, versehen sind, wozu insbesondere auf
die Figuren 4 und 5 verwiesen wird. Beim Zusammensetzen bzw. Zusammenschrauben der
aehäuseteile 6 und 7 dringen die Vorsprünge 17 in die Massebeschichtung der Platine
ein und schaffen auf diese Weise eine sehr gute Masseverbindung zwischen der Platine
und dem Gehäuse.
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Eine vorteilhafte Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes besteht
darin, daß das Gehäuse 1 mit einer Halteplatte 18 nach dem Schnappprinzip lösbar
verbunden ist. Die Halteplatte, die vorher auf einer festen Unterlage montiert wird,
besitzt hierzu zwei sich
gegenüberliegende, hartelastische ! Rippen
19 (Figur 6), die hinter Gegenrippen 20 des Gehäuses 1 fassen, wenn dieses auf die
Halteplatte gedrückt wird. Gegen seitliche Verschiebung, d.h. in Längsrichtung der
Rippen 19 oder 20, ist das Gehäuse 1 z.B. dadurch gesichert, daß die äußeren Eckbereiche
des Gehäuses etwas nach außen vorstehen und die Rippen 19 der Halteplatte 18 in
diesen Bereichen ausgespart sind, so, daß die Rippen 19 zwischen den Eckbereichen
gegen das Gehäuse zur Anlage kommen. Die diesbezügliche Ausbildung der Halteplatte
ist aus den Figuren 6 und 7 sehr gut zu erkennen.
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Vorteilhaft ist das obere Gehäuseteil 7 mit den Gegenrippen 20 ausgerüstet
(Figuren 1 und 3), so daß die Verschraubungsseite dieses Gehäuseteils gegen die
Halteplatte zur Anlage kommt. Dadurch werden die. Löcher 11 in den Eckbereichen
des Gehäuseteils 7 abgedeckt, wie aus Figur 4 hervorgeht, so daß die Befestigungsschrauben
für das Zusammensetzen der Gehäuseteile ebenfalls verdeckt sind, wenn das Gehäuse
nach dem Anschließen der Koaxialkabel 2 auf die Halteplatte, die z.B. in einem Verteilerschrank
montiert ist, zu seiner Festlegung aufgedrückt wird.Diese#t#rbii##hatden#weiteren
Vorteil, daß neben der einfachen Festlegung des Gehäuses auch das Anschließen der
Koaxialkabel bequemer ist, da das Gehäuse zu diesem Zweck schnell von der Halteplatte
abgenommen werden kann und die Koaxialkabel außerhalb der Enge des Verteilerschrankes
oder dergleichen angeklemmt werden können.
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Eine Abänderung innerhalb des Erfindungsgedankens besteht darin, daß
statt der Umfangsnuten 9 auch umgekehrt Umfangsstege an den Anschlußfassungen 4
und den Blindscheiben 5 vorgesehen sein können, wobei dann die Gehäuseseitenwandungen
entsprechende Umfangsnuten aufweisen. Ferner brauchen diese Nuten und Stege nicht
unbedingt umlaufend oder durchgehend zu sein, sie können auch nur teilweise vorhanden
sein. Darüber hinaus sind auch andere formschlüssige Verbindungen anwendbar. Ferner
ist es auch möglich, wenn die Teilungsebene nicht durch die Gehäuseöffnungen 3 hindurch
verläuft, reibschlüssige Verbindungen (PreBs-itze), Schraubverbindungen oder Lötverbindungen
für die Anbringung der Anschlußfassungen und Blindscheiben am Gehäuse anzuwenden.
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