DE3612688A1 - Lenkrad und verfahren zu seiner herstellung - Google Patents
Lenkrad und verfahren zu seiner herstellungInfo
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- B62D1/00—Steering controls, i.e. means for initiating a change of direction of the vehicle
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Description
Die Erfindung betrifft ein Lenkrad oder Steuerrad/ insbesondere für Fahrzeuge mit einem Radkranz und wenigstens
einer Speiche oder einem Arm, sowie ein Verfahren zu seiner Herstellung.
einer Speiche oder einem Arm, sowie ein Verfahren zu seiner Herstellung.
/ Es sind Lenkräder bekannt mit einem ringförmigen Rand oder
Radkranz und einer Mehrzahl von Speichen, die mit diesem
verbunden sind. Es wird ein Rohr mit einem Kreisquerschnitt verwendet, um den ringförmigen Radkranz herzustellen, um
Gewicht zu sparen. Es ist erwünscht, die Wanddicke des Rohres soweit wie möglich zu reduzieren, um das Gewicht herabzudrücken. Es ist ferner üblich, den ringförmigen Rand aus
einem Metallrohr mit nicht kreisförmigem Querschnitt (z.B.
quadratischem Querschnitt) beispielsweise durch Ziehen oder in anderer Weise aus einem Rohr mit Kreisquerschnitt herzustellen, so daß ein überzug über diesem Rand an Ort und
Stelle erhalten wird, ohne daß er sich verschiebt.
Radkranz und einer Mehrzahl von Speichen, die mit diesem
verbunden sind. Es wird ein Rohr mit einem Kreisquerschnitt verwendet, um den ringförmigen Radkranz herzustellen, um
Gewicht zu sparen. Es ist erwünscht, die Wanddicke des Rohres soweit wie möglich zu reduzieren, um das Gewicht herabzudrücken. Es ist ferner üblich, den ringförmigen Rand aus
einem Metallrohr mit nicht kreisförmigem Querschnitt (z.B.
quadratischem Querschnitt) beispielsweise durch Ziehen oder in anderer Weise aus einem Rohr mit Kreisquerschnitt herzustellen, so daß ein überzug über diesem Rand an Ort und
Stelle erhalten wird, ohne daß er sich verschiebt.
Der aus einem Rohr hergestellte Rand mit geringer Wanddicke hat jedoch den Nachteil, daß wenn die Speichen oder Arme
an ihn angeschweißt werden, daß dann die Wand leicht bricht oder schmilzt.
an ihn angeschweißt werden, daß dann die Wand leicht bricht oder schmilzt.
Es ist schwierig, wie z.B. Figur 12 zeigt, die gegenüberliegenden Enden 25 und 26 eines Rohres mit nicht kreisförmigem
Querschnitt zu einem ringförmigen Randteil 21 zu formen, da das Rohr leicht verdrillt wird. Wenn der Ring 21 verdrillt
wird, entsteht ein Zwischenraum 24 zwischen dem Ring 21 und dem Ende eines Speichenabschnittes 22, wie z.B. Figur 13 zeigt, wodurch es schwierig wird, die Speiche 22 mit dem Ring 21 zu verbinden. Wenn der Ring 21 nicht kreisförmig, sondern z.B. quadratischen Querschnitts, ist, ist es schwierig, die massive Speiche 22 an ihn anzuschweißen, wie z.B»; Figur 14 zeigt.
wird, entsteht ein Zwischenraum 24 zwischen dem Ring 21 und dem Ende eines Speichenabschnittes 22, wie z.B. Figur 13 zeigt, wodurch es schwierig wird, die Speiche 22 mit dem Ring 21 zu verbinden. Wenn der Ring 21 nicht kreisförmig, sondern z.B. quadratischen Querschnitts, ist, ist es schwierig, die massive Speiche 22 an ihn anzuschweißen, wie z.B»; Figur 14 zeigt.
Es ist möglich/ das Ende der Speiche 22 so zu verformen/ daß es an die Oberfläche des Randes 21 angepaßt ist. Dies
erfordert jedoch eine aufwendige Arbeit. Dabei ist zu berücksichtigen/
daß von Zeit zu Zeit Änderungen des Lenkrades zur Verbesserung der Konstruktion oder des Designs vorgenommen
werden, wodurch sich der Winkel ändern kann, unter welchem die Speiche 22 mit dem Rand 21 zu verbinden ist.
Es ist ein komplizierter Process erforderlich/ ein Rohr mit nicht kreisförmigem Querschnitt durch Ziehen herzustellen.
Ein solches Rohr ist teuer und damit auch der aus diesem hergestellte Ring.
Man kann einen Metallstab zur Verstärkung des Speichenendes verwenden, das mit dem ringförmigen Rand zu verbinden ist.
Durch einen solchen Metallstab wird jedoch das Gewicht und auch die Herstellungskosten erhöht. Das Anschweißen des Stabes
erfordert weitere Arbeit und erhöht zusätzlich die Kosten des Schweißens.
A Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde/ ein Lenkrad
bzw. einen Rohling oder einen Kern für ein Lenkrad zu schaffen, der einen ringförmigen Rand hat/ aus einem Metallrohr
geformt ist und eine kleine Wanddicke aufweist und der einen nicht kreisförmigen Querschnitt hat. Die Speichen sollen an
diesem Rand fest angeschweißt werden können, ohne daß die Gefahr auftritt, daß Teile des Randes schmelzen oder brechen
und die Herstellung soll billig sein.
Weiterhin soll ein Überzugsmaterial über den Kern des Lenkrades sich nicht verschieben können, wenn das Lenkrad bzw.
sein ringförmiger Rand erfaßt wird.
Die Speichen sollen mit dem Rand in jedem geeigneten Winkel fest verschweißt werden können, ohne daß an den Enden Änderungen
der Form erforderlich sind.
Die Schweißverbindung zwischen den gegenüberliegenden Enden eines Rohres zur Herstellung des ringförmigen Randes soll
einfach und genau durchführbar sein, ohne daß das Rohr verdrillt wird und es soll eine Schweißverbindung zwischen dem
Rand und den Speichen hoher Festigkeit erreicht werden.
Das Lenkrad nach der Erfindung bzw.. sein Rohling, hat einen
ringförmigen Rand aus einem Metallrohr mit wenigstens einem flachen Abschnitt und wenigstens eine Speiche, deren eines
Ende überlappt mit dem flachen Abschnitt des Randes verbunden ist.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Beispielsweise Ausführungsformen der Erfindung
werden nachfolgend anhand der Zeichnung erläutert, in der
Figur 1 eine Draufsicht auf den Rohling oder Kern eines Lenkrades nach einer ersten Ausführungsform der
Erfindung zeigt.
Figur 2 zeigt eine Draufsicht auf den ringförmigen Rand
des Lenkrades nach Figur 1.
Figur 3 zeigt vergrößert einen Schnitt längs der Linie III-III von Figur 2.
Figur 4 zeigt vergrößert einen Schnitt längs der Linie IV-IV von Figur 1.
Figur 5 zeigt im Schnitt einen ringförmigen Rand mit nicht
kreisförmigem Querschnitt für ein Lenkrad nach einer zweiten Ausführungsform der Erfindung.
Figur 6 zeigt im Schnitt ein Gesenk oder eine Preßform zur Formung des ringförmiges Randes, der einen
nicht kreisförmigen Querschnitt hat.
Figur 7 zeigt im Schnitt, wie der nicht kreisförmige
Abschnitt des ringförmigen Randes durch die Preßform gebildet worden ist.
Figur 8 zeigt in Draufsicht den Rohling eines Lenkrades nach einer dritten Ausführungsform der Erfindung.
Figur 9 zeigt einen Schnitt längs der Linie IX-IX von
Figur 8.
Figur 10 zeigt eine Draufsicht auf eine modifizierte Form eines Rohlings oder Kernes eines Lenkrades nach
der dritten Ausfuhrungsform der Erfindung.
Figur 11 zeigt im Schnitt eine modifizierte Form des ringförmiges
Randes nach Figur 4.
Figur 12 zeigt perspektivisch den ringförmigen Rand mit
quadratischem Querschnitt, der durch Ziehen hergestellt worden ist.
Figur 13 zeigt vergrößert im Schnitt den Rand nach Figur
mit einem Abschnitt einer Speiche.
Figur 14 zeigt ähnlich wie Figur 13 den ringförmigen Rand
im Schnitt mit einer an ihn angeschweißten Speiche.
In den Figuren 1 bis 4 ist ein Rohling eines Lenkrades nach der ersten Ausführungsform der Erfindung dargestellt. Er hat
einen ringförmigen Rand 1 und ein Paar Speichen 2, von denen je ein Ende mit dem ringförmigen Rand 1 verbunden ist, während
ihr anderes Ende im Bereich des Zentrums des ringförmigen Randes 1 liegt, wie Figur 1 zeigt. Der Rand 1 ist aus einem
Metallrohr mit Kreisquerschnitt geformt. Sein Querschnitt ist im wesentlichen kreisförmig, jedoch an einer Seite durch Zusammenpressen
an zwei Punkten verformt, um ein Paar abgeflach-
— ο —
ter und radial einwärts gerichteter Wandabschnitte 9 zu bilden. Jeder Wandabschnitt 9 ist somit doppelwandig und
hat eine größere Dicke als die Wand des übrigen Teils des Rohres. Jede der Speichen 2 ist mit einem ihrer Enden überlappend
mit der Unterseite einer der abgeflachten Wandabschnitte 9 verschweißt. Das andere Ende jeder Speiche 2 ist
mit einer Nabe 4 in der Mitte des ringförmigen Randes verbunden. Die Nabe 4 hat in ihrer Mitte eine Bohrung 7, in
welche eine nicht gezeigte Steuersäule oder Lenksäule eingesetzt werden kann.
Zur Herstellung dieses Rohlings oder Kernes eines Lenkrades wird ein Stahlrohr mit Kreisguerschnitt, einem Außendurchmesser
von z.B. 15/9 mm und einer Wanddicke von z.B. 1,2 mm,
zunächst zu einem Ring 101 geformt. Zwei Bereiche 102 werden geeignet am Innenrand des Ringes 101 ausgewählt, wie in Figur
2 gezeigt ist. Jeder der Bereiche 102 wird mittels einer Presse verformt und es wird ein abgeflachter Wandabschnitt 9
gebildet, wie in Figur 3 dargestellt ist. Jeder Bereich 102 hat eine Länge in ümfangsrichtung, die von der Breite der
Speiche 2 an dem Ende abhängt, das mit dem flachen Wandabschnitt 9 verbunden wird. Nachdem der ringförmige Rand 1 wie
beschrieben geformt worden ist, wird ein Ende jeder Speiche in Form eines Stabes mit Rechteckquerschnitt in Kontakt mit
der Unterseite von einem der abgeflachten Wandabschnitte 9 gebracht und mit diesem verschweißt, wie in Figur 4 gezeigt
ist, während das andere Ende an die Nabe 4 angeschweißt wird.
Dieser Rohling oder Kern kann mit einem Kunstharz überzogen werden, wie z.B. Polyurethan, weichem Polyvinylchlorid oder
Polypropylen, um ein Lenkrad zu bilden.
Der so hergestellte Kern hat mehrere Vorteile.
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Durch die flachen Wandabschnitte 9 wird die Positionierung der Speichen 2 an ihren radial äußeren Enden und die Verschweißung
mit dem ringförmigen Rand 1 erleichtert. Obwohl das Rohr, aus dem der ringförmige Rand 1 geformt worden ist,
eine geringe Wanddicke hat, haben die abgeflachten Wandabschnitte 9 die doppelte Dicke und ermöglichen damit das Anschweißen
der Speichen 2 ohne die Gefahr, daß der Rand oder Ring 1 schmilzt oder bricht. Da die Speichen 2 überlappend
mit den flachen Wandteilen 9 verschweißt werden, hängt das Gewicht der Speichen 2 an den flachen Wandabschnitten 9 und
es wird eine bessere Schweißfestigkeit zwischen dem Ring 1 und den Speichen 2 erzielt. Dies gilt besonders dann, wenn
der Rand 1 eine Wanddicke kleiner als etwa 1,4 mm hat. Vorgezogen
wird eine Wanddicke im Bereich von 0,8 bis 1,2 mm.
Die Figuren 5 bis 7 zeigen einen Kern für ein Lenkrad nach einer zweiten Ausfuhrungsform der Erfindung mit einem ringförmigen
Rand 1, der hier einen quadratischen Querschnitt hat außer in den Bereichen, in denen die abgeflachten Wandabschnitte
9 vorgesehen sind und in welchen sein Querschnitt identisch mit der in Figur 3 gezeigten Form ist.
Der ringförmige Rand 1 kann ebenfalls aus einem Stahlrohr mit Kreisquerschnitt geformt werden, beispielsweise mit einem
Außendurchmesser von 15,9 mm und einer Wanddicke von 1,2 mm. Das Rohr wird zu einem Ring 101 geformt. Dieser Ring wird
dann zu einem Ring 101 mit quadratischem Querschnitt geformt
mittels eines Gesenkes oder einer Preßvorrichtung, wie sie beispielsweise in Figur 6 dargestellt ist, außer in den Bereichen,
in denen die abgeflachten Wandabschnitte 9 ausgebildet werden. Die Preßvorrichtung hat ein L-förmiges unteres
Gesenk 5 und ein L-förmiges oberes Gesenk 6, dessen Innenfläche derjenigen des unteren Gesenkes 5 gegenüberliegt. Der
Ring mit kreisförmigem Querschnitt wird in das untere Gesenk 5 eingelegt und das obere Gesenk 6 wird auf den Ring aufge-
setzt, wie Figur 6 zeigt. Das obere Gesenk 6 wird dann unter Druck abgesenkt/ wodurch der Ring gegen das untere Gesenk
5 angepreßt wird und eine quadratische Querschnittsform
ausgebildet wird, wie Figur 7 zeigt. Zur Herstellung der abgeflachten Wandabschnitte 9 wird eine andere Preßeinrichtung
verwendet, wie bereits anhand der Figuren 2 und 3 beschrieben wurde.
Jede der Speichen 2 wird mit einem ihrer Enden in Kontakt mit der Oberseite oder der Unterseite von einem der abgeflachten
Wandabschnitte 9 gebracht und mit diesem verschweißt, während das andere Ende an die Nabe 4 angeschweißt wird. Der
entstehende Kern kann in gleicher Weise mit einem weichen Material, z.B. Polyurethan oder weichem Polyvinylchlorid, beschichtet
und überzogen werden, um ein fertiges Lenkrad zu bilden.
Der Kern hat dieselben.Vorteile wie derjenige nach der ersten
Ausführungsform und dazu einige weitere. Durch den nicht kreisförmigen
Querschnitt des ringförmigen Rarides 1 wird verhindert, daß das weiche Beschichtungsmaterial sich um den Ring oder
Rand 1 verschiebt, wenn das Steuerrad erfaßt wird. Es besteht
ferner keine Gefahr, daß der Ring 1 verdrillt wird, da sein nicht kreisförmiger Querschnitt durch einen Preßvorgang gebildet
wird.
Ein Kern für ein Lenkrad nach einer dritten Ausfuhrungsform
ist in den Figuren 8 und 9 dargestellt. Er hat einen ringförmigen Rand 11 und ein Paar Speichen 12, von denen jeweils
ein Ende mit dem Ring 11 verbunden ist, während ihr anderes
Ende im Mittelbereich des Randes 1 liegt. Der ringförmige Rand besteht aus einem Ring 101 aus einem Metallrohr. Er hat
zwei Abschnitte 111 mit Kreisquerschnitt, während die übrigen
Abschnitte 112 des Ringes 1 quadratischen Querschnitt haben,
wie der Ring nach der Ausführungsform von Figur 5. Jede Spei-
ehe 12 ist mit einem Ende stumpf mit der Außenfläche von
einem der kreisförmigen Abschnitte 111 an deren innerem Umfangsrand
verschweißt, wie Figur 9 zeigt.
Der ringförmige Rand 11 kann aus einem Stahlrohr mit Kreisquerschnitt
gebildet werden/ das einen Außendurchmesser von z.B. 15,9 und eine Wanddicke von 1,6 mm hat. Das Rohr wird
zu dem Ring 101 geformt. Außer den Bereichen, die die Kreisquerschnitts-Abschnitte
111 bilden, wird der Ring 101 durch Pressen im quadratischen Querschnitt geformt und die Bereiche
112 gebildet. Diese Arbeit kann unter Verwendung beispielsweise
der Preßvorrichtung durchgeführt werden, die anhand der Figuren 6 und 7 beschrieben wurde.
Der Kern wird mit einem weichen Material überzogen, um ein Lenkrad zu bilden, wie oben bereits beschrieben worden ist.
Die Kerne, wie sie in den Figuren 8 und 9 gezeigt sind, haben einige Vorteile. Da das Ende jeder Speiche 12 an die kreisförmige
Außenfläche des Randes 11 angeschweißt wird, bleibt
der Zwischenraum, der zwischen der Außenfläche des Randes 11 und dem Ende der Speiche 12 gebildet wird, gleich unabhängig
von dem Winkel, unter welchem die Speiche 12 mit dem Rand 11
verbunden wird, wie sich aus Figur 9 ergibt. Dieser Zwischenraum bildet einen Hinterschnitt, der die Stabilität einer
Schweißverbindung zwischen Rand 11 und Speichen 12 gewährleistet. Es kann der Fall sein, daß das Design des Lenkrades verändert
wird und damit eine Änderung des Winkels verbunden ist, unter dem die Speichen 12 an den Rand 11 anzuschweißen sind,
wie strichpunktiert in Figur 9 gezeigt ist. Solche Änderungen können einfach ausgeführt werden, ohne daß die Form des Endes
der Speichen 12, die an den Rand 11 anzuschweißen sind, verändert
werden muß. Dies gilt besonders, wenn der Rand 11 eine
Wanddicke von z.B. wenigstens 1,4 mm hat. Eine Wanddicke von 1,6 bis 2,0 mm wird vorgezogen.
Infolge der Abschnitte 112, die nicht kreisförmigen Querschnitt
haben, wird verhindert, daß das weiche Überzugsmaterial sich auf oder über den Rand 11 verschiebt. Da der
Ring 101 teilweise in Abschnitte mit nicht Kreisquerschnitt verformt worden ist/ kann der Rohling oder Kern billiger hergestellt
werden als wenn der Ring insgesamt einen nicht kreisförmigen Querschnitt erhält.
Eine modifizierte Form des Kernes nach Figur 8 ist in Figur 10 dargestellt. Sein ringförmiger Rand 11 hat keine Abschnitte
mit Kreisquerschnitt/ sondern er hat längs seines gesamten Ümfanges einen nicht kreisförmigen Querschnitt,
z.B. einen quadratischen Querschnitt.
Der Kern nach Figur 8 oder 10 hat den Vorteil, daß sein ringförmiger
Rand 11 nicht verdreht oder verdrillt ist. Der Ring 101 wird aus einem Rohr mit Kreisquerschnitt geformt vor der
Umformung des Querschnittes mindestens eines Teils des Ringes in einen nicht kreisförmigen Querschnitt, wobei die gegenüberliegenden
Enden des Rohres miteinander verbunden werden können, um den Ring 101 zu bilden, ohne daß Probleme hinsichtlich Verdrehen
oder Verdrillungen auftreten.
Das Verfahren zur Herstellung des Lenkrades bzw. eines Rohlings für das Lenkrad nach der Erfindung vermeidet die bisherigen
Schwierigkeiten beim Schweißen, wenn ein Rohr quadratischen oder einen anderen nicht Kreis-Querschnitt hat und gebogen
wird und an seinen gegenüberliegenden Enden verschweißt werden soll, um einen Ring zu bilden. Nach der Erfindung kann der
Ring 101, der aus einem Rohr mit Kreisquerschnitt gebildet worden ist, leicht durch Pressen in einen nicht Kreisquerschnitt
umgeformt werden, wodurch die Kosten gesenkt werden können.
Modifikationen der beschriebenen Ausfuhrungsformen sind möglich.
Bei dem ringförmigen Rand 1 oder 11 nach der zweiten oder
dritten Ausfuhrungsform kann der Querschnitt der Teile,
die nicht kreisförmig sind, auch eine andere geeignete Form haben, welche eine Verschiebung des weichen Überzugsmaterials
verhindert. Der Querschnitt kann z.B. oval sein oder kreuzförmig, wie in Figur 11 gezeigt ist. Vorgezogen wird jedoch
ein quadratischer oder rechteckiger Querschnitt aus praktischen Gründen auch hinsichtlich der Wirksamkeit bei der Verhinderung
einer Verschiebung des Überzugsmaterials, der höheren Festigkeit des ringförmiges Randes und auch wegen der
Einfachheit der Verformung des Querschnittes.
Bei der zweiten Ausführungsform kann der Querschnitt der Teile des ringförmigen Randes 1, an denen die Speichen 2
befestigt werden, gleich oder verschieden von den übrigen Teilen des Ringes sein.
In der ersten oder zweiten Ausführungsform können die Teile des ringförmigen Randes 1, an denen die Speichen 2 befestigt
werden, einen anderen Querschnitt haben, wenn die radial einwärts gerichteten abgeflachten Wandabschnitte geeignet geformt
sind. Der Querschnitt kann beispielsweise kreuzförmig sein, wie in Figur 11 dargestellt ist.
Bei der ersten, zweiten oder bei der dritten Ausführungsform können die Speichen 2 oder 12 jeden geeigneten Querschnitt
haben, es werden jedoch massive Speichen vorgezogen. Es wurden zwei Speichen beschrieben und dargestellt, die Erfindung
ist aber nicht auf diese Anzahl, noch auf die dargestellte und beschriebene Lage und Anordnung der Speichen beschränkt.
Bei der dritten Ausführungsform kann der aus einem Metallrohr geformte Ring alternativ in einen nicht kreisförmigen
Querschnitt verpreßt werden, nachdem die Speichen 12 ange-
bracht worden sind.
In der ersten oder der zweiten Ausführungsform kann der ringförmige
Kranz 1 längs seines gesamten ümfanges einen nicht kreisförmigen Querschnitt haben.
Bei allen Ausführungsformen kann anstelle der beschriebenen Preßvorrichtung auch jede andere geeignete Vorrichtung zur
Verformung des Querschnittes des ringförmigen Randes 1 oder 11 in einen nicht kreisförmigen Querschnitt verwendet werden,
wenn nur der Rand 1 oder 11 hohl gehalten werden kann. Die
Preßvorrichtung kann sich um den gesamten Umfang des Rohres/
aus welchem der Randabschnitt 1 oder 11 gebildet wird, erstrekken
oder sie kann radial unterteilt sein.
Claims (17)
1. Lenkrad, insbesondere für Fahrzeuge, mit einem Kern mit einem ringförmigen Rand, der aus einem Metallrohr
geformt ist, wobei wenigstens eine Speiche mit dem ringförmigen Rand verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß der ringförmige Rand (1) wenigstens
einen im wesentlichen flachen Abschnitt (9) aufweist, und daß die Speiche (2) mit einem Ende überlappend
mit diesem flachen Abschnitt (9) verbunden ist.
2. Lenkrad nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der flache Abschnitt (9) am inneren Umfangsabschnitt des ringförmigen Randes (1) ausgebildet ist.
3. Lenkrad nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der ringförmige Rand (1) einen Kreisquerschnitt hat, außer in dem Bereich, in welchem der flache Abschnitt
(9) ausgebildet ist.
4. Lenkrad nach Anspruch. 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der ringförmige Rand (1) einen nicht kreisförmigen Querschnitt hat, außer in dem Bereich, in welchem
der flache Abschnitt (9) vorgesehen ist.
5. Lenkrad nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der nicht kreisförmige Querschnitt ein quadratischer
Querschnitt ist.
6. Lenkrad nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der ringförmige Rand (1) eine Wanddicke von 0,8 bis 1,2 mm hat.
7. Lenkrad nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Speiche (2) aus einem massiven Metallstab mit im wesentlichen rechteckigem Querschnitt gebildet ist.
8. Lenkrad mit einem Kern mit einem ringförmigen Rand/ der aus einem Metallrohr geformt ist, wobei wenigstens
eine Speiche mit dem Rand verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Rand (11) einen nicht
kreisförmigen Querschnitt längs seines größeren Teils seines ümfangs hat, daß er wenigstens einen Abschnitt
(111) aufweist, der Kreisquerschnitt hat, und daß die
Speiche (12) mit einem Ende stumpf mit diesem Abschnitt (111), der Kreisquerschnitt hat, verbunden ist.
9. Lenkrad nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß der nicht kreisförmige Querschnitt ein quadratischer Querschnitt ist.
10. Lenkrad nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß der Rand (11) eine Wanddicke von 1,6 bis
2,0 mm hat.
11. Verfahren zur Herstellung eines Kernes für ein Lenkrad
nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei ein Metallrohr mit Kreisquerschnitt und geringer Wanddicke zu
einem Ring geformt und wenigstens eine Speiche mit diesem Ring verbunden wird, dadurch gekennzeichnet,
daß der Ring (101) preßverformt wird, um einen ringförmigen Rand (1) zu bilden, daß gleichzeitig wenigstens ein im wesentlichen
flacher Abschnitt (9) am Rand (1) ausgeformt wird, und daß ein Ende der Speiche (2) überlappend mit
dem flachen Abschnitt (9) verbunden wird.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß beim Pressen des Ringes (101) der Rand (1) zu einem nicht kreisförmigen Querschnitt verformt wird, außer
in dem flachen Abschnitt (9).
13. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der nicht kreisförmige Querschnitt
ein quadratischer Querschnitt ist.
14. Verfahren zur Herstellung eines Kernes für ein Lenkrad/
wobei ein metallisches Rohr mit Kreisquerschnitt zu einem Ring geformt und wenigstens eine Speiche mit dem
Ring verbunden wird, dadurch gekennzeichnet, daß der Ring (101) längs des größeren Teiles seines Umfanges
in Form eines ringförmigen Randes (11) geformt und gleichzeitig wenigstens ein Abschnitt (112) mit nicht kreisförmigem
Querschnitt sowie wenigstens ein Abschnitt (111) mit Kreisquerschnitt an dem Randabschnitt (11) angeformt
werden, und daß ein Ende der Speiche (12) mit dem Abschnitt (111), der Kreisquerschnitt hat, stumpf verbunden wird.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß der nicht kreisförmige Querschnitt ein quadratischer Querschnitt ist.
16. Verfahren zur Herstellung eines Kernes für ein Lenkrad,
wobei ein metallisches Rohr mit Kreisquerschnitt zu einem Ring verformt und wenigstens eine Speiche mit dem Ring verbunden
wird, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Abschnitt des Ringes (101) zu einem ringförmigen
Rand (11) mit nicht kreisförmigem Querschnitt gepreßt
wird.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß der nicht kreisförmige Querschnitt ein quadratischer Querschnitt ist.
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JP1985058040U JPH0236779Y2 (de) | 1985-04-18 | 1985-04-18 | |
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ID=27463474
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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FR (1) | FR2580575B1 (de) |
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