DE3532650A1 - Moebelscharnier - Google Patents
MoebelscharnierInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Möbelscharnier mit einem
Tragwand-Anschlagteil in Form eines langgestreckten,
durch ein Scharniergelenk verschwenkbar mit dem Türflügel-
Anschlagteil gekoppelten Tragarms mit im wesentlichen
U-förmigem Querschnitt, der lösbar und in wenigstens zwei
Koordinatenrichtungen verstellbar auf einer an der Trag
wand eines Schrankkorpus befestigbaren Montageplatte
gehaltert ist, wobei die von den U-Schenkeln gebildeten
Tragarm-Seitenwände die Montageplatte wenigstens teilweise
übergreifen, und der Tragarm in einer die Seitenwände
verbindenden Stirnwand einen an seinem scharniergelenk
abgewandten Ende mit einer vergrößerten Durchstecköffnung
versehenen oder offen mündenden Längsschlitz aufweist,
durch den der Schaft einer in die Montageplatte einge
schraubten Befestigungsschraube hindurchtritt und mit
Abstand vom Längsschlitz in seiner Stirnwand mit einer
Gewindebohrung versehen ist, welche von einem auf der
Montageplatte abgestützten Gewindestift durchsetzt wird,
und in wenigstens einer der die Montageplatte übergreifenden
Seitenwände des Tragarms eine Vertiefung oder Aussparung
mit einer im wesentlichen rechtwinklig zur Oberfläche
der Tragwand verlaufenden und zum scharniergelenk
seitigen Ende des Tragarms weisenden Riegelkante vor
gesehen und in dem der Vertiefung oder Aussparung
gegenüberliegenden Bereich der Montageplatte ein von der
Seitenfläche der Montageplatte vorstehendes federndes
Rastelement mit einer zum dem Scharniergelenk gegenüber
liegenden schrankinneren Ende weisenden Riegelkante in
solcher Lage angeordnet ist, daß die Riegelkante am Trag
arm und die Riegelkante des Rastelements bei einer trag
wandparallelen Längsverschiebung des Tragarms auf der
Montageplatte in Rasteingriff kommen, sobald der Schaft
der in die Montageplatte eingeschraubten Befestigungs
schraube in den rückwärtigen Übergangsbereich des Längs
schlitzes zur Durchstecköffnung bzw. in die offene
Mündung des Längschlitzes gelangt.
Mit Möbelscharnieren
dieser Art (DE-OS 32 23 937; DE-OS 33 01 279) wurde der
Nachteil älterer Scharniere überwunden, welcher in der
Gefahr der Trennung des Tragarms von der Montageplatte
und somit eines Absturzes einer mit solchen Scharnieren
an einem Schrankkorpus angelenkten Türflügel besteht,
solange die den Tragarm auf der Montageplatte fest
legenden Schrauben noch nicht fest angezogen sind, weil
beispielsweise noch eine genaue Einstellung des Tiefen
maßes bzw. des Aufschlagmaßes des Türflügels relativ
zum Schrankkorpus erfolgen soll. Durch die beim Aufschieben
des Tragarms auf der Montageplatte in Rasteingriff
kommenden Riegelkanten des Rastelements einerseits und
des Tragarms andererseits ist sichergestellt, daß eine
versehentliche Trennung nicht mehr möglich ist, ohne daß
hierdurch die Möglichkeit der Einstellung des Tragarms
auf der Montageplatte und somit des Türflügels relativ
zum Schrankkorpus gegenüber den älteren Scharnieren
beeinträchtigt würde. Die bekannten Scharniere haben
sich bewährt und werden in großem Umfange eingesetzt.
Um bei diesen Scharnieren die Sicherheitsverrastung
aufzuheben, wenn - beispielsweise bei einem Umzug -
ein Türflügel vom Korpus abgenommen werden soll, muß
lediglich die den Tragarm auf der Montageplatte halternde
Befestigungsschraube um einen solchen zusätzlichen
Schraubenweg herausgeschraubt werden, daß der Tragarm
rechtwinklig zur Tragwand soweit angehoben werden kann,
daß die Riegelkanten am Tragarm außer Eingriff mit den
Riegelkanten des zugehörigen Rastelements kommen. In der
angehobenen Stellung ist der Tragarm dann von der Montage
platte abziehbar. Das bewußte zusätzliche Herausschrauben
der Befestigungsschrauben bei der Demontage stellt keinen
großen Arbeitsaufwand dar, hat aber den Nachteil, daß
die Sicherungsverrastung des Tragarms auf der Montage
platte bei der späteren erneuten Montage des Türflügels
am Schrankkorpus nicht gewährleistet ist, wenn vergessen
wurde, die Befestigungsschraube zuvor wieder um das
erforderliche Maß in die Montageplatte zurückzuschrauben.
Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde,
die bekannten Scharniere so weiterzubilden, daß die
Sicherheitsverrastung des Tragarms auf der Montageplatte
bei grundsätzlich gleicher Wirksamkeit und Sicherheit im
Bedarfsfall zum Zwecke der Demontage einfacher und schneller
außer Wirkung setzbar ist und bei der nächstfolgenden
Montage automatisch wieder gegeben ist, ohne daß hierfür
besondere Maßnahmen oder Manipulationen getroffen werden
müssen.
Ausgehend von einem Möbelscharnier der eingangs erwähnten
Art wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst,
daß das federnde Rastelement eine aus einer Öffnung in
dem in das Korpusinnere weisenden Ende der Montageplatte
herausgeführte Verlängerung aufweist, welche in der
Öffnung derart federnd verschiebbar ist, daß die Riegel
kanten außer Eingriff kommen. Die Sicherheitsverrastung
kann also bei Bedarf durch Verschiebung der aus der
Montageplatte herausgeführten Verlängerung außer Wirkung
gesetzt werden, ohne daß hierzu die Befestigungsschrauben
mehr als nur leicht gelockert werden müssen. Aufgrund der
federelastischen Eigenschaften des Rastelements selbst
wird die Verlängerung sogleich nach ihrer Freigabe wieder
in die Sicherungsstellung zurückgeführt.
Wenn das Rastelement vom Endabschnitt eines der Schenkel
einer aus federelastischem Draht hergestellten Haarnadel
feder gebildet wird, welche so im hohlen Innern der
Montageplatte gehaltert ist, daß das aus einer Durch
brechung in einer Seitenwand der Montageplatte heraus
geführte freie Ende dieses Schenkels vom Scharniergelenk
weg schräg ins Schrankinnere gerichtet seitlich von der
Montageplatte vorsteht, wird die Ausgestaltung zweckmäßig
so getroffen, daß der die beiden Schenkel der Haarnadel
feder verbindende Federabschnitt um eine im wesentlichen
parallel zur Aufsetzfläche der Montageplatte und recht
winklig zu ihrer Längserstreckung verlaufende Achse
verschwenkbar in der Montageplatte gehaltert ist, und daß
der zweite Schenkel der Haarnadelfeder verlängert und
durch die Öffnung im schrankinneren Ende der Montage
platte herausgeführt ist. Dieser verlängerte zweite
Schenkel bildet dann die Handhabe für die Unterbrechung
der Sicherheitsverrastung.
Dabei empfiehlt es sich dann, die Öffnung im schrank
inneren Ende der Montageplatte in Form eines schräg
verlaufenden Schlitzes auszubilden, so daß also der
vorstehende Schenkel bei der Sicherungsverrastung
in diesem schrägen Schlitz geführt wird. Dadurch wird
der zweite Schenkel bei seiner Betätigung zusätzlich zur
Abwärtsbewegung in Querrichtung elastisch verbogen und
speichert jeweils die ihn nach der Entrastung wieder in
die Ausgangsstellung zurückführende Spannung.
Beim alternativen Ausführungsbeispiel der Erfindung ist
das federnde Rastelement eine Blattfeder, deren scharnier
gelenkseitiges Ende im Innern der Montageplatte fest einge
spannt gehalten ist, während ihr scharniergelenkabgewandtes
Ende die aus der korpusinneren Öffnung der Montageplatte
herausgeführte Verlängerung bildet, wobei die Blattfeder
wenigstens an einem, vorzugsweise an beiden ihrer gegen
überliegenden Längsränder jeweils einen seitlich durch
jeweils einen Ausschnitt in der zugeordneten Seitenwand
der Montageplatte hindurchtretenden und noch etwas in den
Weg eines auf der Montageplatte zu befestigenden Tragarms
vorstehenden lappenartigen Ansatz aufweist, dessen bzw.
deren aus dem zugeordneten Ausschnitt vorstehender
Bereich von seiner scharniergelenkseitigen vorderen Quer
kante aus schräg nach oben ansteigend verläuft. Infolge
der schrägen Anstellung werden die lappenartigen Ansätze
beim Aufschieben des Tragarms auf die Montageplatte von
den unteren Längskanten der seitlichen Wangen des Tragarms
in Abwärtsrichtung verdrängt, bis sie in den Bereich der
in den Innenflächen des Tragarms vorgesehenen Vertiefung
oder Aussparung gelangen und dann nach oben federn.
Die Blattfeder selbst kann an ihrem in der Montageplatte
befestigten scharniergelenkseitigen Ende mit der Montage
platte verschraubt oder vernietet sein.
Um Platz für die rückwärtige Befestigungsschraube zur
Befestigung des Tragarms auf der Montageplatte sowie
gegebenenfalls Befestigungsschrauben für die Montageplatte
auf der zugeordneten Tragwand zu schaffen, empfiehlt es
sich, die Blattfeder innerhalb der Montageplatte durch
einen sich über einen Teil ihrer Länge erstreckenden
Schlitz in zwei seitlich beabstandete parallele Blattfeder
streifen zu unterteilen, zwischen denen die Schäfte der
mittig in die Montageplatte eingeschraubten Befestigungs
schrauben hindurchtreten können.
Dabei kann die Ausgestaltung dann so getroffen werden,
daß der Schlitz offen im scharniergelenkseitigen Ende
der Blattfeder mündet, und daß die Blattfederstreifen
an ihren scharniergelenkseitigen Endbereichen an den
den Montageplatten-Seitenwänden benachbarten äußeren
Längsrändern jeweils einen in eine passende Öffnung
oder Vertiefung der Seitenwände eingreifenden ange
schnittenen Lappen aufweisen. Bei der Montage der Blatt
federn brauchen dann nur die Blattfederstreifen beim Ein
führen in die Montageplatte etwas zusammengedrückt werden,
bis die Lappen den Öffnungen gegenüberstehen und - nach
Freigabe der Federstreifen - in die Öffnungen einrasten.
Die Erfindung ist in der folgenden Beschreibung zweier
Ausführungsbeispiele in Verbindung mit der Zeichnung
näher erläutert, und zwar zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines ersten
Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen
Möbelscharniers mit von der Montageplatte
abgehoben dargestelltem Scharnier-Tragarm;
Fig. 2 eine Unteransicht der Montageplatte, gesehen
in Richtung des Pfeils 2 in Fig. 1;
Fig. 3 eine Draufsicht auf das beim Scharnier gemäß
den Fig. 1 und 2 Verwendung findende, aus
federelastischem Draht hergestellte Rastelement;
Fig. 4 eine in der Darstellungweise der Fig. 1
entsprechende perspektivische Ansicht eines
zweiten Ausführungsbeispiels des erfindungs
gemäßen Möbelscharniers;
Fig. 5 eine Unteransicht auf die Montageplatte, gesehen
in Richtung des Pfeils 5 in Fig. 4;
Fig. 6 eine Draufsicht auf das beim Scharnier gemäß
Fig. 4 und 5 Verwendung findende, als Blatt
feder ausgebildete Rastelement; und
Fig. 7 eine Seitenansicht des Rastelements, gesehen
in Richtung des Pfeils 7 in Fig. 6.
In Fig. 1 ist ein in seiner Gesamtheit mit 10 bezeichnetes
Möbelscharnier gezeigt, welche als sogenanntes Viergelenk
scharnier ausgebildet ist, dessen als langgestreckter Trag
arm 12 ausgestalteter Tragwand-Anschlagteil durch einen
- nicht im einzelnen dargestellten - von zwei Scharnierlenkern
gebildeten Viergelenkmechanismus mit einem als versenkt
in einer Aussparung in der Rückseite eines Türflügels
montierbarer Einstecktopf 14 ausgebildeten Tür-Anschlag
teil gekoppelt ist. Der Einstecktopf 14 ist in Fig. 1
nur strichpunktiert angedeutet, da sich die erfindungs
gemäß getroffenen Weiterbildungen nicht auf ihn beziehen.
Der Tragarm 12 seinerseits ist verstellbar auf der
Montageplatte 16 befestigbar, welche im Stanz-Preßverfahren
aus Metallblech hergestellt sein möge. Von einem lang
gestreckten leistenförmigen Mittelabschnitt 18 der Montage
platte 16 treten an gegenüberliegenden Seiten flache, flügel
artige Ansätze 20 mit je einer durchgehenden Befestigungs
öffnung 22 vor. Mit solchen seitlichen Befestigungsansätzen
versehene Montageplatten werden auch als "Flügelplatten"
bezeichnet. Für die Erfindung ist es jedoch nicht wesent
lich, ob die Montageplatte in der gezeigten Weise als
Flügelplatte ausgebildet ist oder die sonst übliche lang
gestreckte leistenförmige Ausgestaltung hat.
Der ebenfalls im Stanz-Preßverfahren aus Metallblech her
gestellte Tragarm 12 hat einen im wesentlichen U-förmigen
Querschnitt, dessen in parallelem Abstand verlaufende
Seitenwände oder Wangen 24 entlang ihrer oberen Ränder
durch eine Stirnwand 26 verbunden sind. In dem in Fig. 1
links gelegenen Endbereich sind in den Seitenwänden 24
zwei Bohrungen 28, 30 vorgesehen, die zur Aufnahme von
Lagerstiften dienen, auf welchen die tragarmseitigen
Lagerösen der den Viergelenkmechanismus bildenden Scharnier
lenker gelagert sind.
In dem in Fig. 1 rechts, d. h. dem Scharniergelenk gegen
überliegenden, im wesentlichen ebenflächig zwischen die
Seitenwände 24 eingesenkten Endbereich 32 der Stirnwand 26
ist ein im Tragarmende offen ausmündender Längsschlitz
34 vorgesehen, der zur Aufnahme des Gewindeschafts
einer Befestigungsschraube 36 dient, mit welcher der
Tragarm 12 an seinem scharniergelenkabgewandten Ende
auf der Montageplatte 16 befestigt wird. Der eingesenkte
Endbereich 32 ist an seiner Unterseite zweckmäßig mit
einer (nicht gezeigten) Querriffelung versehen.
Mit Abstand vom eingesenkten Endbereich 32 ist mittig
in der Stirnwand 26 eine Gewindebohrung 38 vorgesehen,
in welche ein Gewindestift 40 eingeschraubt ist, an dessen
zwischen den Seitenwänden 24 liegendem inneren Ende über
einen eingedrehten Halsabschnitt ein - nicht gezeigter -
Haltekopf vergrößerten Durchmessers angesetzt ist.
Zwischen dem eigentlichen Gewindeschaft des Gewindestifts
40 und dem Haltekopf ist also eine Ringnut gebildet.
In den Innenflächen der Seitenwände 24 sind zum scharnier
gelenkabgewandten Ende hin versetzt in gegenüberliegenden
Bereichen längliche Vertiefungen 42 angeformt oder einge
prägt, die an ihrem, scharniergelenkabgewandten, d. h.
in Fig. 1 rechts liegenden Ende, jeweils eine rechtwinklig
zu den Seitenwand-Innenflächen verlaufende senkrechte
Riegelkante 44 bilden.
Der über die flügelartigen Ansätze 20 vorstehende leisten
förmige Mittelabschnitt 18 der Montageplatte 16 hat in
seinem oberen Bereich eine der lichten Weite zwischen den
Innenflächen der Seitenwände 24 des Tragarms 12 etwa ent
sprechende Breite, so daß der Tragarm 12 also so auf die
Montageplatte 16 aufschiebbar ist, daß die Seitenwände 24
den leistenförmigen Abschnitt 18 passend übergreifen. Im
scharniergelenkabgewandten, d. h. in Fig. 1 rechts gelegenen
Endbereich der Montageplatte 16 ist eine Befestigungsfläche
46 mit einer der oben erwähnten Querriffelung im Endbereich
des Tragarms 12 entsprechenden Querriffelung vorgesehen.
Etwa mittig in der Befestigungsfläche 46 ist eine den
Schaft der Befestigungsschraube 36 aufnehmende Gewinde
bohrung vorgesehen. An seinem vorderen Ende ist der
leistenförmige Abschnitt 18 mit einer scharniergelenk
seitig offenen Längsnut 48 versehen, deren Breite so
bemessen ist, daß der zwischen dem Halteknopf und dem eigent
lichen Gewindeschaft des oben erwähnten Gewindestifts
liegende Zapfenabschnitt passend in sie einschiebbar ist.
Die Montage des Tragarms 12 auf der Montageplatte 16
erfolgt so, daß der Tragarm mit seinem Längsschlitz 34
unter den Kopf der zuvor gelockerten Befestigungsschraube
36 geschoben und gleichzeitig der den Haltekopf mit dem
Gewindeschaft des Gewindestifts 40 verbindende Zapfen
abschnitt in die Längsnut 48 eingeschoben wird. Es ist
klar, daß im Rahmen der Länge des Längsschlitzes 34
bzw. der Längsnut 48 der Tragarm 12 in wählbaren Längs
stellungen auf der Montageplatte 16 befestigbar ist, wobei
die Sicherung des Tragarms gegen Längsverschiebung dann
durch Anziehen der Befestigungsschraube 36 erfolgt, welche
die Querriffelungen an der Unterseite des Endbereichs 32
gegen die Querriffelungen der Befestigungsfläche 46
spannt. Außerdem ist ersichtlich, daß der Abstand des
scharniergelenkseitigen Vorderendes des Tragarms 12 von
der von der Unterseite der Flügel-Ansätze 20 gebildeten
Anlagefläche der Montageplatte auf einer zugeordneten
Tragwand durch Veränderung der Einschraubtiefe des
Gewindestifts 40 in der Gewindebohrung 38 veränderbar ist.
Der Tragarm 12 ist also in zwei Koordinatenrichtungen,
nämlich in Längsrichtung und rechtwinklig hierzu, d. h.
etwa senkrecht zur Tragwand-Oberfläche, verstellbar.
Wie insbesondere der die Montageplatte 16 von der Unter
seite her zeigenden Fig. 2 entnehmbar ist, ist in dem
vom leistenförmigen Abschnitt 18 gebildeten Hohlraum der
Montageplatte 16 ein aus federelastischem Stahldraht
hergestelltes Rastelement 50 in Form einer zwei
schenkligen Haarnadelfeder angeordnet, die außerdem noch
in Fig. 3 gesondert dargestellt ist. Die Schenkel 52, 54
der Biegefeder haben ungleiche Länge und sind über einen
Bogenabschnitt 56 einstückig miteinander verbunden, wobei
die Übergangsabschnitte zwischen dem Bogenabschnitt
56 und den Schenkeln 52, 54 in der in Fig. 3 bei 58
erkennbaren Weise spitzwinklig ausgebildet sind, so daß
sie von innen in zugeordnete Öffnungen 60 (Fig. 1) in
den Seitenwänden des leistenförmigen Mittelabschnitts 18 der
Montageplatte 16 einrastbar sind. Der längere Schenkel 54
tritt noch durch einen schräg verlaufenden Schlitz 62
(Fig. 1) in der den leistenförmigen Mittelabschnitt am
scharniergelenkabgewandten Ende verschließenden Stirnwand
64 hindurch, wobei sein vorstehendes Ende eine Handhabe
bildet, welche in Richtung des schräg verlaufenden Schlitzes
62 verschiebbar ist. Normalerweise steht der Schenkel dabei
an dem in Fig. 1 oben rechts liegenden Endabschnitt des
Schlitzes und kann nach links unten verschoben werden.
Das Rastelement 50 wird dabei insgesamt in Abwärtsrichtung
verschwenkt, wobei die Schwenkachse von den in den Öffnungen
60 gehalterten spitzwinkligen Übergangsbereichen 58 ge
bildet wird. Bei dieser Schwenkbewegung wird auch der kürzere
Schenkel 52 in Abwärtsrichtung verschwenkt. Dieser
Schenkel 52, welcher schräg nach außen in eine Durch
brechung 60 einer Seitenwand des Mittelabschnitts 18
der Montageplatte 16 hineinragt und dessen freies Ende
schräg rückwärts gerichtet noch etwa aus der Seiten
wand vorsteht, bildet mit seiner rückwärts, d. h. vom
Scharniergelenk weg weisenden Endfläche also eine
Riegelkante 68, die beim Aufschieben des Tragarms 10
auf die Montageplatte 16 mit der Riegelkante 44 derart
zusammenwirkt, daß beim Aufschieben des Tragarms der
Endabschnitt des Schenkels 52 zunächst von der anliegenden
Seitenwand 24 in die Durchbrechung 66 zurückgedrängt wird,
bis die Riegelkante 44 der Vertiefung 42 über die Riegel
kante 68 hinweggeschoben ist. Dann springt der Endabschnitt
des Schenkels 52 federnd in die Vertiefung 42 und der
Tragarm 12 ist gegen Zurückziehen von der Montageplatte
gesichert. Die Lage der Riegelkanten 44 in den Innenflächen
der Seitenwände 24 des Tragarms 12 einerseits und der
Riegelkante 68 des Rastelements 50 andererseits sind dabei
so gewählt, daß sie beim Aufschieben des Tragarms auf die
Montageplatte gerade dann in Rasteingriff kommen, wenn der
Schaft der Befestigungsschraube 36 in die Mündung des
Längsschlitzes 34 und der im Durchmesser verringerte Zapfen
abschnitt des Gewindestifts 40 in die Mündung der Längsnut
48 eintritt.
Es ist nun klar, daß der Rasteingriff auch ohne zusätz
liches Herausschrauben der Befestigungsschraube 36 dadurch
aufgehoben werden kann, daß das vorstehende Ende des
Schenkels 54 im Schlitz 62 schräg in Abwärtsrichtung ge
drängt wird, wobei die Schwenkbewegung auf den Schenkel
52 übertragen und die an diesem gebildete Riegelkante 68
nach unten außer Eingriff mit der Riegelkante 42 ver
schwenkt wird. Der normalerweise bereits unter Vorspannung
am oberen Ende des Schlitzes 62 stehende Schenkel 54 wird
infolge des schrägen Verlaufs des Schlitzes beim Abwärts
drücken zusätzlich elastisch verbogen. Der Schenkel 54 hat
deshalb nach dem Loslassen das Bestreben zurückzufedern, wobei
er an der unteren Schrägkante des Schlitzes 62 entlang
wieder schräg nach oben in die Ausgangsstellung zurück
geführt wird.
In den Fig. 4 bis 7 ist ein gegenüber dem zuvor be
schriebenen Ausführungsbeispiel abgewandeltes Möbelscharnier
10′ gezeigt, welches sich nur hinsichtlich der Ausgestaltung
und Anordnung des Rastelements in der Montageplatte 16
vom Scharnier 10 unterscheidet. Nachstehend werden daher
nur diese Abwandlungen beschrieben, während es im übrigen
genügt, auf die vorstehende Beschreibung zu verweisen, zumal
gleichen Teilen der Scharniere 10 und 10′ in der Zeichnung
gleiche Bezugszeichen zugeordnet sind.
Das Rastelement 70 hat die Form der in den Fig. 6 und 7
gezeigten Blattfeder, die an ihrem, in der Zeichnung
links gelegenen Ende jeweils einen von den beiden gegenüber
liegenden Längsrändern nach außen vorstehenden angeschnittenen
Lappen 72 aufweist, welche in passende schlitzförmige
Öffnungen 74 in den Seitenwänden des Mittelabschnitts 18
der Montageplatte 16 eingerastet sind und die Blattfeder
an diesem Ende starr im Innern des Mittelabschnitts 18 einge
spannt halten. Die Blattfeder ist durch einen sich vom
Einspannende aus über einen Teil ihrer Länge erstreckenden
mittigen Längsschlitz 76 in zwei seitlich beabstandete
parallele Blattfederstreifen 78 a, 78 b, unterteilt, wobei der
Schlitz 76 hauptsächlich deswegen vorgesehen ist, um den
Durchtritt des freien Endes des Schafts der Befestigungs
schraube 36 und eventueller zusätzlich mittig durch die
Stegfläche des Mittelabschnitts 18 eingeschraubter
Befestigungsschrauben zu ermöglichen. Darüber hinaus er
leichtert die durch die Unterteilung in zwei Blattfeder
streifen erhaltene seitliche Elastizität der freien Enden
dieser Streifen aber auch das Einrasten der Lappen 72 in
die schlitzförmigen Öffnungen 74. Im rückwärtigen Endbereich
vereinigen sich die beiden Blattfederstreifen 78 a, 78 b noch
innerhalb des Mittelabschnitts 18 wieder zu einem einstückigen
Blattfederabschnitt 78, der in einem schmaleren Endabschnitt 80
übergeht, welcher eine Öffnung 82 in der rückwärtigen
Stirnwand 64 des Mittelabschnitts durchsetzt und die Hand
habe des Rastelements 70 bildet.
Das Rastelement 70 weist im Bereich der in diesem Fall in
beiden gegenüberliegenden Seitenwänden des Mittelabschnitts
18 vorgesehenen Auschnitte 66 je einen an ihren Längs
rändern angeschnittenen lappenartigen Ansatz 84 auf, welche
durch den jeweils zugehörigen Ausschnitt 66 hindurch in den
Weg der Seitenwände 24 des bei der Montage auf den Mittel
abschnitt 18 aufzuschiebenen Tragarms 12 vorstehen. Durch
die insbesondere in Fig. 7 erkennbare Anordnung der An
sätze 84 an einem vom scharniergelenkseitigen Ende aus schräg
von unten nach oben verlaufenden Abschnitt der Blattfeder
streifen 78 a, 78 b verlaufen auch die Ansätze 84 entsprechend
schräg, wodurch ihre Oberseite eine Anlaufschräge für das
scharniergelenkabgewandte Ende des Tragarms bildet, welches
beim Aufschieben auf die Montageplatte 16 die Ansätze innerhalb
der Ausschnitte 66 nach unten drängt, bis die Vertiefung 42
über die Ansätze gelangt, worauf diese federnd in die
Vertiefung 42 einspringen. Die scharniergelenkabgewandten
Querkanten 86 der lappenartigen Ansätze 84 bilden dann
die mit den Riegelkanten 44 der Tragarm-Vertiefung 42
im Sinne einer Sicherung des Tragarms 12 gegen Zurück
ziehen von der Montageplatte 16 wirksamen Riegelkanten
des Rastelements 70.
Es ist ersichtlich, daß der den Tragarm auf der Montage
platte gegen ungewolltes Zurückziehen sichernde Rastein
griff der Riegelkanten 44, 86 dadurch bewußt außer Wirkung
setzbar ist, daß der Endabschnitt 80 des Rastelements 70
in der Öffnung 22 nach unten gedrückt wird, wobei dann
auch die lappenartigen Ansätze 84 unter die unteren Quer
kanten der Seitenwände 24 des Tragarms gestellt werden.
Die Befestigung des Rastelements innerhalb des Mittel
abschnitts 18 der Montageplatte 16 kann natürlich auch
in anderer Weise, z. B. durch Vernieten ihres scharnier
gelenkseitigen Endes mit der Stegfläche des Mittelabschnitts
18 erfolgen. Des weiteren ist festzuhalten, daß die
erfindungsgemäße Sicherungsverrastung nicht auf die speziell
beschriebenen "Flügelplatten" beschränkt ist, sondern
ganz allgemein in den Fällen angewandt werden kann, in denen
ein die Montageplatte zumindest teilweise übergreifender
Tragarm während des Montagevorgangs auf dieser Montage
platte in Längsrichtung verschoben wird. Abweichend von der
beschriebenen, im Stanz-Preßverfahren aus Metallblech her
gestellten Montageplatte 16 kann die Montageplatte - ebenso
wie der Tragarm - auch im Druckgußverfahren aus Metall, z. B.
aus Zinkdruckguß (Zamak), hergestellt sein.
Claims (7)
1. Möbelscharnier mit einem Tragwand-Anschlagteil in
Form eines langgestreckten, durch ein Scharniergelenk
verschwenkbar mit dem Türflügel-Anschlagteil ge
koppelten Tragarms mit im wesentlichen U-förmigem
Querschnitt, der lösbar und in wenigstens zwei
Koordinatenrichtungen verstellbar auf einer an der
Tragwand eines Schrankkorpus befestigbaren Montageplatte
gehaltert ist, wobei die von den U-Schenkeln gebildeten
Tragarm-Seitenwände die Montageplatte wenigstens teil
weise übergreifen, und der Tragarm in seiner die Seiten
wände verbindenden Stirnwand einen an seinem scharnier
gelenkabgewandten Ende mit einer vergrößerten Durchsteck
öffnung versehenen oder offen mündenden Längsschlitz
aufweist, durch den der Schaft einer in der Montageplatte
eingeschraubten Befestigungsschraube hindurchtritt und
mit Abstand vom Längsschlitz in seiner Stirnwand mit
einer Gewindebohrung versehen ist, welche von einem
auf der Montageplatte abgestützten Gewindestift durch
setzt wird, und in wenigstens einer der die Montageplatte
übergreifenden Seitenwände des Tragarms eine Vertiefung
oder Aussparung mit einer im wesentlichen rechtwinklig
zur Oberfläche der Tragwand verlaufenden und zum
scharniergelenkseitigen Ende des Tragarms weisenden
Riegelkante vorgesehen und in dem der Vertiefung oder
Aussparung gegenüberliegenden Bereich der Montageplatte
ein von der Seitenfläche der Montageplatte vorstehendes
federndes Rastelement mit einer zum dem Scharniergelenk
gegenüberliegenden schrankinneren Ende weisenden Riegel
kante in solcher Lage angeordnet ist, daß die Riegelkante
am Tragarm und die Riegelkante des Rastelements bei
einer tragwandparallelen Längsverschiebung des Trag
arms auf der Montageplatte in Rasteingriff kommen,
sobald der Schaft der in die Montageplatte eingeschraubten
Befestigungsschraube in den rückwärtigen Übergangsbereich
des Längsschlitzes zur Durchstecköffnung bzw. in die
offene Mündung des Längsschlitzes gelangt, dadurch gekenn
zeichnet, daß das federnde Rastelement (50; 70) eine aus
einer Öffnung (62; 82) in dem ins Korpusinnere weisenden
Ende der Montageplatte (16) herausgeführte Verlängerung
(54; 80) aufweist, welche in der Öffnung (62; 82) derart
federnd verschiebbar ist, daß die Riegelkanten (68, 44;
86, 44) außer Eingriff kommen.
2. Möbelscharnier nach Anspruch 1, bei dem das Rastelement
vom Endabschnitt eines der Schenkel einer aus feder
elastischem Draht hergestellten Haarnadelfeder gebildet
wird, welche so im hohlen Innern der Montageplatte
gehaltert ist, daß das aus einer Durchbrechung in einer
Seitenwand der Montageplatte herausgeführte freie Ende
dieses Schenkels vom Scharniergelenk weg schräg ins
Schrankinnere gerichtet seitlich von der Montageplatte
vorsteht, dadurch gekennzeichnet, daß der die beiden
Schenkel (52; 54) der Haarnadelfeder verbindende Feder
abschnitt (56) um eine im wesentlichen parallel zur
Aufsetzfläche der Montageplatte (16) und rechtwinklig
zu ihrer Längserstreckung verlaufende Achse verschwenkbar
in der Montageplatte (16 ) gehaltert ist, und daß der
zweite Schenkel (54) der Haarnadelfeder verlängert und
durch die Öffnung (62) im schrankinneren Ende der Montage
platte (16) herausgeführt ist.
3. Möbelscharnier nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Öffnung (62) im schrankinneren Ende der Montage
platte (16) die Form eines schräg verlaufenden Schlitzes
hat.
4. Möbelscharnier nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das federnde Rastelement (70) eine Blattfeder ist,
deren scharniergelenkseitiges Ende im Innern der Montage
platte (16) fest eingespannt gehalten ist, während ihr
scharniergelenkabgewandtes Ende die aus der korpus
inneren Öffnung (82) der Montageplatte (16) herausge
führte Verlängerung (80) bildet, und daß die Blattfeder
wenigstens an einem, vorzugsweise an beiden ihrer gegen
überliegenden Längsränder jeweils einen seitlich durch
jeweils einen Ausschnitt (66) in der zugeordneten Seiten
wand der Montageplatte (16) hindurchtretenden und noch
etwas in den Weg eines auf der Montageplatte (16)
zu befestigenden Tragarms (12) vorstehenden lappen
artigen Ansatz (84) aufweist, dessen bzw. deren aus dem
zugeordneten Ausschnitt (66) vorstehender Bereich
von seiner scharniergelenkseitigen vorderen Querkante
aus schräg nach oben ansteigend verläuft.
5. Möbelscharnier nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Blattfeder an ihrem scharniergelenkseitigen
Ende mit der Montageplatte (16) verschraubt oder ver
nietet ist.
6. Montageplatte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Blattfeder innerhalb der Montageplatte (16)
durch einen sich über einen Teil ihrer Länge erstreckenden
Schlitz (76) in zwei seitlich beabstandete parallele
Blattfederstreifen (78 a, 78 b) unterteilt ist, zwischen
denen die Schäfte von mittig in die Montageplatte (16)
eingeschraubten Befestigungsschrauben (z. B. 36) hindurch
treten können.
7. Möbelscharnier nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schlitz (76) offen im scharniergelenkseitigen
Ende der Blattfeder mündet, und daß die Blattfeder
streifen (78 a, 78 b) in ihren scharniergelenkseitigen
Endbereichen an den den Montageplatten-Seitenwänden
benachbarten äußeren Längsrändern jeweils einen in
eine passende Öffnung (74) oder Vertiefung der
Seitenwände eingreifenden angeschnittenen Lappen (72)
aufweisen.
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