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Scharnier, insbesondere für Möbel
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Die Erfindung betrifft ein Scharnier, insbesondere für Möbel, mit
einem an der jeweiligen Türe od. dgl. zu befestigenden türseitigen Scharnierteil
und mit einem korpusseitigen Scharnierteil, an dem das türseitige Scharnierteil
angelenkt ist und das einen rechtwinkelig zur Scharnierachse verlaufenden länglichen
Scharnierarm aufweist, der auf eine an einer Möbelwand od. dgl. zu befestigende
Montageplatte aufsetzbar und an dieser befestigbar ist.
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Bei der Montage derartiger Möbelscharniere wird regelmäßig so vorgegangen,
daß man zunächst die Montageplatte an der Möbelwand und das türseitige Scharnierteil
an der Möbeltüre befestigt, wonach man den vom türseitigen Scharnierteil abstehenden
Scharnierarm auf die Montageplatte setzt und mit dieser verschraubt.
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Aufgabe der Erfindung ist es vor allem, das Anbringen des Scharnierarms
an der Montageplatte zu erleichtern und den hiermit zusammenhängenden Zeitaufwand
zu verringern. Außerdem sollen die hierfür erforderlichen Maßnahmen möglichst einfach
und
billig in der Herstellung sein, was insbesondere deshalb von Bedeutung ist, da es
sich bei Möbelscharnieren um Massenartikel handelt.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst; daß dem Scharnierarm
ein Montageanschlag an der Montageplatte zugeordnet ist, der die Längslage des Scharnierarms
bei dessen Aufsetzen auf die Montageplatte in Richtung vom türseitigen Scharnierteil
weg gesehen festlegt.
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Der Scharnierarm wird also beim Aufsetzen auf die Montageplatte gegen
den Montageanschlag zur Anlage gebracht, was mit einem Handgriff geschehen kann,
wodurch der Scharnierarm eine vorgegebene Längslage einnimmt, so daß insoweit der
Scharnierarm bereits justiert ist und nur noch angeschraubt werden muß.
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Zweckmäßigerweise ist der Montageanschlag dem dem türseitigen Scharnierteil
abgewandten Ende des Scharnierarms zugeordnet.
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Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, daß der
Scharnierarm mit dem Montageanschlag in Steckeingriff steht. Hierdurch wird eine
noch weitergehende Montagehilfe erreicht, da infolge des Steckeingriffs nicht nur
die Längslage des Scharnierarms in Richtung vom türseitigen Scharnierteil weg gesehen
festgelegt wird, sondern auch der Scharnierarm, bevor er angeschraubt ist, an der
Montageplatte in Richtung von der Möbelwand weg gehalten wird.
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Hinsichtlich der Herstellung und der Handhabung einfache
Ausgestaltungen
der Steckverbindung sind in den Unteranspruchen 4 bis 9 angegeben.
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Ist der Steckeingriff parallel zur Scharnierachse gesehen im wesentlichen
formschlüssig, wird der Scharnierarm mit dem einigen Handgriff des Aufsetzens auf
die Montageplatte nicht nur in seiner Längsrichtung, sondern auch quer hierzu, d.
h. parallel zur Scharnierachse, vorfixiert, ohne daß hierfür zusätzliche Maßnahmen
erforderlich wären.
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Ab und zu kann es vorkommen, daß zu Nachjustierzwecken eine Scharnierarmverstellung
parallel zur Scharnierachse, also in Höhenrichtung des Möbelstücks, erwünscht ist.
In einem solchen Falle könnte man prinzipiell von einem Steckeingriff zwischen Scharnierarm
und Montageanschlag absehen. Um die Vorteile des Steckeingriffs beizubehalten, ist
es jedoch zweckmäßiger, daß der Scharnierarm mit dem Montageanschlag in parallel
zur Scharnierachse verschiebbarem Steckeingriff steht.
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Eine weitere vorteilhafte Maßnahme besteht darin, daß an der Montageplatte
ein den aufgesetzten Scharnierarm in Richtung zum türseitigen Scharnierteil hin
festlegender zweiter Montageanschlag angeordnet ist. Auf diese Weise ist der aufgesetzte
Scharnierarm in seiner Längsrichtung gesehen beidseitig vorfixiert. Hierbei kann
der zweite Montageanschlag von einer bei montiertem Scharnierarm unterhalb diesem
angeordneten Erhebung, im Hinblick auf die einfache Herstellung zweckmäßigerweise
eine Ausprägung, der im wesentlichen ebene Gestalt aufweisenden Montageplatte gebildet
werden, die
in eine Ausnehmung an der Unterseite des Scharnierarms
einsitzt.
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Der zweite Montageanschlag kann ferner eine mit der Höhenverstellung
des Scharnierarms an der Möbelwand in Zusammenhang stehende Zusatzfunktion erfüllen,
indem er eine zur Scharnierachse parallele Schiebeführung für den Scharnierarm bildet
und hierzu leistenartige Gestalt aufweist.
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Damit der Scharnierarm trotz der geschilderten Höhenverstellbarkeit
an der Montageplatte befestigbar ist, kann diese eine Gewindebohrung für eine ein
parallel zur Scharnierachse längliches Langloch durchsetzende Befestigungsschraube
besitzen.
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Des weiteren kann die Montageplatte auch zwei mit Abstand zueinander
parallel zur Scharnierachse verlaufende und jeweils einen zweiten Montageanschlag
und eine Schiebeführung bildende Erhebungen leistenartiger Gestalt, zweckmäßigerweise
Ausprägungen, aufweisen, denen jeweils eine Ausnehmung an der Unterseite des Scharnierarms
zugeordnet ist.
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Baulich und herstellungsmäßig besonders einfach ist es, daß der Scharnierarm
mit rechtwinkelig nach außen abgekanteten Längsrändern auf der Montageplatte aufliegt,
wobei die Längsränder an der Stelle der Erhebung(en) der Montageplatte zur Bildung
der Ausnehmung(en) unterbrochen sind.
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Die beiden Erhebungen können über einen mittigen Steg miteinander
verbunden sein, der die Gewindebohrung für die
Befestigungsschraube
enthält. Die beiden Erhebungen una- 'cder Steg können als gleich hohe Ausprägungen
zum Scharnierarm hin in einem Arbeitsgang in das die Montageplatte bildende, ebene
Metallblechstück eingebracht werden.
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Ist die Montageplatte im Bereich zwischen den beiden Erhebungen mit
einer zur Armlängsrichtung parallelen Riffelung oder Zahnung versehen und ist an
der aufliegenden Unterseite des Scharnierarms eine entsprechende Riffelung oder
Zahnung vorhanden, erhält man eine noch weiter verbesserte Vorfixierung des Scharnierarms
und außerdem nach dem Anschrauben des Scharnierarms einen formschlüssigen Eingriff
der beiden Riffelungen oder Zahnungen, der bei jeder gewünschten Höhenlage des Scharnierarms
wirksam ist.
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Das türseitige Scharnierteil und die Montageplatte werden in der Möbel-Serienfertigung
an genau vorbestimmten Stellen an der Türe bzw. an der Möbelwand befestigt, so daß
die durch die geschilderte Vor fixierung des Scharnierarms erhaltene Scharnierarmlage
an der Montageplatte regelmäßig der Endlage entspricht. Zum Ausgleich von Ortstoleranzen,
die vor allem bei der Einzelfertigung von Möbeln auftreten können, ist jedoch eine
Verstellbarkeit der Türe über das Scharnier auch in Tiefenrichtung des Möbelstücks
gesehen erwünscht (die ebenfalls zweckmäßige Höhenverstellung wurde bereits beschrieben).
Um dies unter Beibehaltung der geschilderten Vorteile zu erreichen, kann der Scharnierarm
zweigeteilt sein und aus einem mit dem türseitigen Scharnierteil gelenkig verbundenen
ersten Scharnierarmteil und aus einem diesen längsverstellbar tragenden zweiten
Scharnierarmteil
bestehen, wobei das zweite Scharnierarmteil auf
die Montageplatte aufsetzbar und an dieser befestigbar ist.
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In diesem Falle sind die scharnierarmseitigen Maßnahmen zur Vorfixierung
des Scharnierarms und zu dessen Höhenverstellung am zweiten Scharnierarmteil vorgesehen,
das in der vorfixierten Lage an die Montageplatte geschraubt wird, wonach die gewünschte
Längslage des ersten Scharnierarmteils eingestellt wird.
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Zweckmäßige Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nun anhand der
Zeichnung beschrieben. Es zeigen: Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Scharnier mit Montageplatte
in explodierter Darstellung in Schrägansicht, Fig. 2 das Scharnier gemäß Fig. 1
einschließlich der Montageplatte in Seitenansicht, die bei am Möbel montiertem Scharnier
einer Draufsicht von oben entspricht, wobei das türseitige Scharnierteil weggelassen
ist und die beiden Scharnierarmteile in zusammengebautem Zustand dargestellt sind,
Fig. 3 einen zur Zeichenebene der Fig. 2 parallelen Längsschnitt des an einer Möbelwand
befestigten türseitigen Scharnierteils in Teildarstellung und Fig. 4 eine Variante
der zur Vorfixierung des Scharnierarms an der Montageplatte vorgesehenen Steckverbindung
in Schrägansicht.
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Das dargestellte Möbelscharnier setzt sich aus einem an der jeweiligen
Türe od. dgl. zu befestigenden türseitigen Scharnierteil 1 und aus einem korpusseitigen
Scharnierteil 2 zusammen, an dem das türseitige Scharnierteil 1 angelenkt ist und
das einen rechtwinkelig zur Scharnierachse verlaufenden länglichen Scharnierarm
3, 4 aufweist, der auf eine an einer Möbelwand 5 od. dgl. zu befestigende Montageplatte
6 aufsetzbar und an dieser befestigbar ist.
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Der prinzipielle Aufbau eines solchen Scharniers ist an sich bekannt,
so daß auf die allgemeinen Scharniermerkmale im folgenden nur kurz eingegangen wird.
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Das türseitige Soharnierteil 1 ist lediglich gestrichelt angedeutet.
Es weist einen in die Tür-Innenseite einzulassenden Scharniertopf 7 auf, an den
ein radial vorstehender Befestigungsrand 8 angeformt ist, der auf der Tür-Innenseite
aufliegt und an diese mit Hilfe von durch Löcher 9 geführten Schrauben angeschraubt
wird. Der Scharniertopf 7 besitzt eine zum korpusseitigen Scharnierteil 2 hin offene
Aushöhlung 10. In diese Aushöhlung 10 kann das zugewandte Scharnierarmende beim
Schließen der Türe eindringen (Fig. 1 zeigt das Scharnier in seiner Offenstellung).
Die gelenkige Verbindung zwischen den beiden Scharnierteilen wird beim Ausführungsbeispiel
durch zwei Scharnierlenker 11, 12 hergestellt, die jeweils mit ihrem einen Ende
am Scharniertopf 7 und mit ihrem anderen Ende am zugewandten Scharnierarmende angelenkt
sind. Hierzu dienen Scharnierstifte 13, 14, 15, 16. Diese Gelenkstifte bilden zusammen
mit den beiden Scharnierlenkern 11, 12 ein Gelenkviereck, derart, daß die dem
ç
U u e Z z Möbelkorpus vorgelagerte Türe beim Öffnen von der Stirnseite der Möbel-Seitwand,
an der das korpusseitige Scharnierteil über die Montageplatte 6 befestigt ist, abhebt,
so daß sich sozusagen eine im Raum wandernde gedachte Scharnierachse ergibt.
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Beim Ausführungsbeispiel ist der Scharnierarm des korpusseitigen Scharnierteils
2 zweigeteilt. Er weist einen ersten Scharnierarmteil 3 auf, an dem die Scharnierlenker
11, 12 angelenkt sind, so daß mit ihm das türseitige Scharnierteil gelenkig verbunden
ist. Das dargestellte erste Scharnierarmteil 3 ist ein im Querschnitt im wesentlichen
U-förmig abgekantetes Metallblechteil länglicher Gestalt. Ferner ist ein zweites
Scharnierarmteil 4 vorhanden, das ebenfalls Längsgestalt aufweist und im Querschnitt
im wesentlichen U-förmig ist. Hierbei sind die Abmessungen so getroffen, daß das
erste Scharnierarmteil 3 bei gleicher Ausrichtung der beiden U auf das zweite Scharnierarmteil
4 aufsteckbar ist, wobei die beiden U-Schenkel 17, 18 des zweiten Scharnierarmteils
4 innen an den U-Schenkeln 19, 20 des ersten Scharnierarmteils 3 zur Anlage gelangen
und diesem somit einen seitlichen Halt geben. Das mit Bezug auf das erste Scharnierarmteil
3 kürzere zweite Scharnierarmteil 4 weist an seiner Unterseite, d. h. an der offenen
Seite des U, von den beiden U-Schenkeln 17, 18 rechtwinkelig nach außen abgekantete
Längsränder 21, 22 auf, auf denen bei zusammengebautem Scharnierarm die U-Schenkel
19, 20 des ersten Scharnierarmteils 3 aufsitzen, wie es deutlich aus Fig. 2 hervorgeht.
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Die beiden Scharnierarmteile 3, 4 sind folgendermaßen aneinander befestigt:
Am
dem türseitigen Scharnierteil 1 abgewandten Endbereich des ersten Scharnierarmteils
3 ragt von dessen Schenkeln 19, 20 jeweils ein Klemmplättchen 23, 24 in das Armteil-Innere.
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Die beiden Plättchen sind durch Ausstanzen und Abbiegen von den U-Schenkeln
19, 20 entstanden. Die sich hierdurch ergebenden Fenster in den U-Schenkeln 19,
20 gehen aus den Figuren 1 und 2 hervor. Sie sind ferner aufeinander zu gerichtet
und liegen sich mit Abstand gegenüber. Außerdem verlaufen sie mit Abstand zur die
beiden U-Schenkel 19, 20 verbindenden Oberwand 25 des ersten Scharnierarmteils 3.
Die Unterseite der Plättchen 23, 24 ist geriffelt oder gezahnt (siehe Fig. 3). Die
Oberwand 25 des ersten Armteils 3 besitzt im Bereich der Plättchen 23, 24 ein Langloch
26, durch das hindurch bei auf das zweite Armteil aufgestecktem erstem Armteil eine
Klemmschraube 27 zugänglich ist, die mit ihrem Kopf auf den Plättchen 23, 24 aufliegt,
zwischen den Plättchen 23, 24 hindurchgreift und in eine Gewindebohrung in der die
Schenkel 17, 18 des zweiten Armteils 4 verbindenden Oberwand 28 des zweiten Armteils
eingeschraubt ist. Die Oberseite der Oberwand 28 ist im Bereich der Klemmschraube
27 wie die Unterseite der Plättchen 23, 24 parallel zur Scharnierachse geriffelt.
Durch Anziehen der Klemmschraube 27 erhält man eine feste Verbindung zwischen den
beiden Armteilen 3, 4. Ferner trägt das erste Armteil 3 eine dem türseitigen Scharnierteil
1 zugewandte Stellschraube 29.
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Diese ist in eine Gewindebohrung in der Oberwand 25 des ersten Armteils
3 eingeschraubt. Das der Stellschraube 29 zugewandte Ende der Oberwand 28 des zweiten
Armteils 4 ist mit einem endseitig offenen Längsschlitz 30 versehen, dessen Schlitzbreite
kleiner als der Durchmesser der Klemmschraube
29 ist. Diese besitzt
jedoch eine verjüngte Bolzenpartie 31, die in den Längsschlitz 30 gesteckt ist,
derart, daß die Stellschraube mit ihren der verjüngten Bolzenpartie 31 benachbarten
Gewindepartien sowohl vbn unten her als auch von oben her an der Oberwand 28 des
zweiten Armteils 4 anliegt. Durch Hin- und Herschrauben der Stellschraube 29 läßt
sich das erste Armteil 3 auf bekannte Weise relativ zur Seitenwand 5 verschwenken,
wodurch man die Türe in der zur Korpusstirnseite parallelen Ebene verstellen kann.
Außerdem ist eine Längsverstellung des vom zweiten Armteil 4 getragenen ersten Armteils
3 gegeben. Hierzu muß nur die Klemmschraube 27 gelockert werden, wonach man das
erste Armteil 3 in seiner Längsrichtung verschieben kann. Diese Längsverschiebung
wird durch den Längsschlitz 30 nicht behindert.
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Die Befestigung des Scharnierarms 3, 4 an der Möbelwand 5 erfolgt,
wie schon erwähnt, mit Hilfe der Montageplatte 6, die zuvor an die Möbelwand 5 angeschraubt
worden ist.
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Die Montageplatte 6 besteht beim Ausführungsbeispiel aus einem im
wesentlichen ebenen Metallblechstück mit der Gestalt eines Kreuzes. Die zum Scharnierarm
parallele Montageplattenpartie 32 weist eine solche Breite b und Länge 1 auf, daß
das zweite Armteil 4 mit seinen abgekanteten Längsrändern 21, 22 auf sie aufsetzbar
ist. Von dieser Montageplattenpartie 32 stehen mittig nach entgegengesetzten Richtungen
(bei an der Möbelwand 5 montierter Montageplatte in vertikaler Richtung) zwei Befestigungsfortsätze
33, 34 ab, die jeweils eine Bohrung zur Aufnahme einer in die Möbelwand 5 einzuschraubenden
Befestigungsschraube aufweisen. Die Montageplatte
6 besitzt ferner,
beim Ausführungsbeispiel in der Mitte, eine Gewindebohrung 35 für eine zum Befestigen
des Scharnierarms an der Montageplatte dienende Befestigungsschraube 36. Beim Ausführungsbeispiel
erfolgt die Befestigung des Scharnierarms, ist dieser auf die Montageplatte aufgesetzt,
über das zweite Armteil 4. Hierzu ist in die Oberwand 28 des zweiten Armteils 4
an der der Gewindebohrung 35 gegenüberliegenden Stelle ein Loch 37 eingearbeitet,
das beim Ausführungsbeispiel aus einem noch zu beschreibenden Grunde ein zur Scharnierachse
paralleles Langloch ist. Durch dieses Loch 37 hindurch wird die Befestigungsschraube
36 in die Gewindebohrung 35 eingeschraubt. Der Kopf der Befestigungsschraube 36
klemmt dann das zweite Armteil 4 gegen die Montageplatte 6. Das Verdrehen der Befestigungsschraube
36 erfolgt über eine Ausnehmung 38 in der Oberwand 25 des ersten Armteils 3.
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Als Montagehilfe beim Anbringen des Scharnierarms 3, 4 an der an der
Möbelwand 5 sitzenden Montageplatte 6 ist dem Scharnierarm, beim Ausführungsbeispiel
dem dem türseitigen Scharnierteil abgewandten Scharnierarmende, ein Montageanschlag
an der Montageplatte zugeordnet, der die Längslage des Scharnierarms bei dessen
Aufsetzen auf die Montageplatte in Richtung vom türseitigen Scharnierteil weg gesehen
festlegt. Zweckmäßigerweise ist hierbei ein Steckeingriff zwischen dem Scharnierarm
3, 4 und dem Montageanschlag vorgesehen.
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Im Falle der Figuren 1 bis 3 steht an der Montageplatte 6 ein den
Montageanschlag bildender Vorsprung 40 zum Scharnierarm hin hoch und am Ende des
Scharnierarms ist in einer
dessen Stirnseite , die quer zur Armlängsrichtung
steht, bildenden Stirnwand 41 eine Durchbrechung 42 enthalten, in die der abgewinkelte
Vorsprung 40 einsteckbar ist. Die die Durchbrechung 42 enthaltende Stirnwand 41
ist zweckmäßigerweise von der der Montageplatte 6 abgewandten Oberwand des mindestens
hier im Querschnitt U-förmigen Scharnierarms, beim Ausführungsbeispiel von der Oberwand
28 des zweiten Armteils 4, zur Montageplatte 6 hin abgebogen. Auch das zweite Armteil
4 ist aus einem gestanzten und anschließend entsprechend geformten Metallblechteil
gefertigt, so daß sich die Stirnwand 41 ohne zusätzlichen Verfahrensschritt ergibt.
Der VorSprung 40 ist beim Ausführungsbeispiel eine einstückig von der Montageplatte
6 weggebogene Steckzunge od. dgl., die zweckmäßigerweise durch Biegen eines aus
der Montageplatte ausgestanzten, am einen Ende mit dieser zusammenhängenden Stanzlappens
gebildet ist.
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Bei der Montage wird so vorgegangen, daß der Scharnierarm 3, 4 von
der Möbelvorderseite her auf die Montageplatte 6 aufgesetzt wird, wobei der Vorsprung
40 in Steckeingriff mit der Durchbrechung 42 gelangt. Der Vorsprung 40 bildet zum
einen mit seiner an der Stirnwand 41 zur Anlage gelangenden Partie einen Endanschlag
und zum anderen mit seiner hakenförmig abgebogenen und in die Durchbrechung ragenden
Partie eine Sicherung gegen ein Wegfallen des Scharnierarms von der Montageplatte.
Der Scharnierarm und mit diesem das Scharnier ist somit an der Montageplatte vorfixiert,
wonach die Befestigungsschraube 36 festgezogen wird. Anschließend kann man, falls
gewünscht und wie beim Ausführungsbeispiel vorgesehen, mittels der Klemmschraube
27 und der
Stellschraube 29 in der rechtwinkelig zur Scharnierachse
stehenden Ebene eine Feinjustierung des Scharnierarms vornehmen.
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Die Anordnung kann, wie Fig. 4 zeigt, auch umgekehrt getroffen sein.
In diesem Falle steht an der Montageplatte 6a eine den Montageanschlag bildende
Anschlagwand 43 mit einer Durchbrechung 42a zum Scharnierarm hin hoch und am Ende
des Scharnierarms (in Fig. 4 ist nur dessen zweiter Scharnierarmteil 4a dargestellt)
steht ein beim Aufsetzen des Scharnierarms in die Durchbrechung 42a greifender Vorsprung
40a in Armlängsrichtung vor. Fig. 4 zeigt die Anordnung in explodierter Darstellung,
d. h. wenn der Scharnierarm noch nicht aufgesetzt ist. Die die Durchbrechung 42a
enthaltende Anschlagwand 43 ist einstückig von der Montageplatte 6a hochgebogen.
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Wiederum ist am Ende des Scharnierarms, d. h. beim Ausführungsbeispiel
des zweiten Armteils 4a, von dessen Oberwand 25a eine die Armstirnseite bildende
Stirnwand 41a zur Montageplatte hin einstückig abgebogen, an die der Vorsprung 40a
in Gestalt einer Steckzunge od. dgl. einstückig angebogen ist.
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Parallel zur Scharnierachse gesehen, in Fig. 3 rechtwinkelig zur Zeichenebene,
entspricht die Breite des Vorsprungs 40, 40a etwa der lichten Breite der Durchbrechung
42, 42a, so daß man einen in dieser Richtung im wesentlichen formschlüssigen Steckeingriff
erhält. Hierdurch erhält man auch eine Vorfixierung des Scharnierarms in Richtung
der Höhe des Möbelstücks. Ist eine Feinjustierung der Höhenlage des an der Montageplatte
sitzenden Scharnierarms erwünscht, kann
der Scharnierarm mit der
Montageplatte auch in parallel zur Scharnierachse verschiebbarem Steckeingriff stehen.
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In diesem Falle müßte bei den dargestellten Ausführungsbeispielen
der Vorsprung 40, 40a schmäler als die lichte Abmessung der Durchbrechung 42, 42a
sein. Zu einer solchen Verstellung des Scharnierarms in Höhenrichtung des Möbelstücks
dient im übrigen auch die längliche Ausbildung des Loches 37 im zweiten Armteil,
das von der Befestigungsschraube 36 durchsetzt wird.
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An der Montageplatte kann außerdem ein zweiter Montageanschlag angeordnet
sein, der den aufgesetzten Scharnierarm in Richtung zum türseitigen Scharnierteil
hin festlegt. Beim Ausführungsbeispiel sind zwei solche zweite Montageanschläge
vorhanden, prinzipiell würde auch einer genügen, die jeweils von einer bei montiertem
Scharnierarm unterhalb diesem angeordneten Erhebung 45, 46 gebildet werden, die
in eine Ausnehmung an der Unterseite des Scharnierarms einsitzt. Die Erhebungen
45, 46 werden zweckmäßigerweise von wulstartigen Ausprägungen gebildet, die in die
Montageplatte zum Scharnierarm hin ausgeprägt sind. Beim Ausführungsbeispiel besitzen
die Erhebungen 45, 46 leistenartige Gestalt mit einer zur Scharnierachse parallelen
Längserstreckung, wobei sie mit Abstand zueinander im mittleren Bereich der Montageplatte
verlaufen.
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An ihren Enden sind sie halbkreisartig miteinander verbunden, so daß
die zum Anschrauben der Montageplatte an die Möbelwand 5 dienenden Schraublöcher
umrundet werden. Infolge der Längserstreckung der Erhebungen 45, 46 bilden diese
gleichzeitig eine zur Scharnierachse parallele Schiebeführung für den Scharnierarm,
wenn dieser in Höhenrichtung des Möbelstücks
gesehen verstellt
wird. An den den Erhebungen 45, 46 gegenüberliegenden Stellen sind die abgekanteten
Längsränder 21, 22 des Scharnierarms bzw. des zweiten Armteils 4 unterbrochen, so
daß zwischen den stehengelassenen Partien der Längsränder die schon erwähnten Ausnehmungen
47 gebildet werden, in die die Erhebungen 45, 46 eingreifen. Da die Erhebungen 45,
46 über die Scharnierarmbreite verlaufen, ergibt sich an beiden Armteilschenkeln
17, 18 ein Halt, so daß der aufgesetzte Scharnierarm auch nicht mehr in der Ebene
der Möbelwand 5 verkippen kann. Die stehengelassenen Partien der Längsränder 21,
22 stehen beiderseits der Erhebungen 45, 46 und zwischen diesen auf der Montageplatte
auf.
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Im Bereich zwischen den beiden Erhebungen 45, 46 ist die Montageplatte
mit einer zur Armlängsrichtung parallelen Riffelung oder Zahnung 48 versehen, wobei
an der aufliegenden Unterseite des Scharnierarms bzw. des zweiten Armteils 4 eine
entsprechende Riffelung oder Zahnung vorhanden ist, wodurch die Vorfixierung und
nach erfolgter Montage der Zusammenhang zwischen Scharnierarm und Montageplatte
verbessert wird.
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Die beiden Erhebungen 45, 46 sind über einen mittigen Steg 49 miteinander
verbunden, der die Gewindebohrung 35 für die Befestigungsschraube 36 enthält. Auch
dieser Steg wird von einer Ausprägung gebildet. Auf diese Weise erhält man genügend
Platz für das Einschrauben der Befestigungsschraube 36.