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Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Verschwenken eines Rahmens, insbesondere eines Fensterrahmens, im Bereich einer Schweißraupen-Putzmaschine, bestehend aus einem horizontalen, den Rahmen abstützenden Arbeitstisch mit einer seitlichen Führungsschiene, zwei unter einem Winkel von 90° zueinander verlaufenden Anschlagleisten, mindestens einen in die Öffnung des Rahmens bringbaren und symmetrisch zu den beiden Anschlagleisten bewegbaren Zentrierkörper und aus mindestens einem heb- und senkbaren Transportstift.
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Aus dem DE-GM 83 14 930 ist eine Vorrichtung zum Verschwenken eines Rahmens oder dgl. um einen Winkel von 90°, insbesondere an einer Schweißraupen-Putzmaschine für Fensterrahmen aus Kunststoff, bekannt, die aus einem horizontalen, den Rahmen abstützenden Arbeitstisch besteht, an dessen mit einer Führungsschiene versehener Seitenkante ein Schlitten mit einem Ausleger verfahrbar ist. An diesen Ausleger ist ein schwenkbarer Hebel angelenkt, der zusammen mit einem am Schlitten schwenkbar befestigten Antrieb einen um 90° verschwenkbaren Tragkörper aufnimmt. Dabei ist der Tragkörper mit einer absenkbaren Anschlagleiste mit Spannfläche und Spannleiste versehen, durch die der Rahmen in einer vorgegebenen Stellung erfaßt und um 90° verschwenkt bzw. gedreht werden kann. Durch die verschwenkbare Anschlagleiste mit zugehöriger Spannleiste bedingt, ist diese bekannte Vorrichtung in ihrer Herstellung aufwendig und unterliegt zusätzlich einem hohen Verschleiß. Obwohl das Verschwenken des Rahmens verhältnismäßig rasch vor sich geht, ist der zeitliche Aufwand für das mehrmalige Verschwenken des Rahmens und das Putzen der jeweiligen Rahmenecke erheblich höher als eine vorgeordnete Schweißmaschine für das Schweißen eines Rahmens benötigt. Dadurch bedingt, daß die Schweißraupen-Putzmaschine unter einem Winkel von 45° zur Führungsschiene des Arbeitstisches angeordnet ist und arbeitet, kann der fertiggeputzte Rahmen nur in einer um 90° zur Zuführung versetzten Richtung abgeführt und entnommen werden. Auch dies beeinträchtigt den Einsatz dieser Vorrichtung in einer Fertigungsstraße zum Schweißen und Putzen von Fensterrahmen oder dgl. aus Kunststoff.
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Aus der DE-OS 32 45 878 ist ein Eckenputzautomat für aus Kunststoffprofilen verschweißte Fenster bekannt, der aus einer Transportzuführungsvorrichtung und einem Putzautomaten besteht. Zwischen der als Rollgang ausgebildeten Transportzuführungsvorrichtung und dem Putzautomat, dem ein Rollgang zum Abtransport der verputzten Fenster nachgeordnet ist, befindet sich eine Wendevorrichtung, durch die ein Fensterrahmen jeweils um einen Winkel von 90° gedreht bzw. gewendet werden kann. Dabei besteht diese Wendevorrichtung aus einer Vielzahl von Transportrollen und einem drehbaren Wenderahmen. Seitlich der Wendevorrichtung befindet sich eine Führungsschiene, die mit Abstand von dem Putzautomaten endet. Die Transportrollen und der Wenderahmen haben den Zweck, einen zu putzenden Fensterrahmen in den Bereich eines Putzautomaten zu bewegen. Hier wird der Putzautomat von mindestens einem in die Öffnung des Rahmens bewegbaren sowie heb- und senkbaren Zentrierkörper bzw. Transportstift erfaßt und an zwei unter einem Winkel von 90° zueinander verlaufenden Anschlagleisten zum Anliegen gebracht. Eine der Anschlagleisten verläuft dabei parallel versetzt zu der Führungsschiene der Wendevorrichtung. Diese bekannte Wendevorrichtung erfordert nicht nur einen verhältnismäßig großen Platz, sondern auch einen hohen Aufwand zu ihrer Herstellung. Darüber hinaus ist es umständlich und zeitraubend, den Fensterrahmen in den Bereich der Anschlagleisten des Putzautomaten zu bewegen. Für den eigentlichen Putzvorgang muß der Fensterrahmen aus seiner Transportrichtung herausbewegt werden. Nach dem Putzvorgang ist ein Zurückführen des Fensterrahmens auf die Wendevorrichtung erforderlich, die dann den Fensterrahmen an den Abführrollgang übergibt.
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Ausgehend von dem vorgenannten Stand der Technik liegt deshalb der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs beschriebenen Gattung so auszubilden, daß der maschinentechnische Aufwand und die damit verbundene Störanfälligkeit der Vorrichtung verringert werden und daß bei gleichzeitiger Reduzierung der Verschwenkzeit sichergestellt ist, daß der Rahmen ohne Veränderung seiner Transportrichtung die Schweißraupen-Putzmaschine verlassen kann.
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Zur Lösung dieser Aufgabe ist die Vorrichtung gemäß dem Kennzeichen des Anspruches 1 ausgebildet. Diese Ausbildung ermöglicht es, daß der Rahmen in kürzester Zeit aus seiner Transportrichtung um einen Winkel von 45° mit einer Rahmenecke in den Arbeitsbereich einer Schweißraupen-Putzmaschine geschwenkt und dort genutzt werden kann. Nach dem Putzen einer Rahmenecke wird der Rahmen dreimal um 90° geschwenkt und geputzt, bevor er nach einem weiteren Verschwenken um 45° aus dem Bereich der Schweißraupen-Putzmaschine unter Beibehaltung seiner eigentlichen Transportrichtung wieder abtransportiert wird. Durch diese Ausbildung wird der maschinentechnische Aufwand, insbesondere an beweglichen Teilen, herabgesetzt und damit die Störanfälligkeit der Vorrichtung vermindert.
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Weitere Merkmale der Vorrichtung gemäß der Erfindung sind in den Ansprüchen 2-8 offenbart.
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Von einer Schweißraupen-Putzmaschine für Fensterrahmen 1 aus zusammengeschweißten Aluminium- oder Kunststoffprofilen ist in der Fig. 1 der Zeichnung nur ein Putzwerkzeug 2, beispielsweise ein Scheibenfräser, dargestellt. Dieser Schweißraupen- Putzmaschine ist ein nur angedeuteter Arbeitstisch 3 mit Gleitleisten 4 aus Kunststoff zugeordnet, der an einer seiner Längsseiten mit einer Führungsschiene 5 versehen ist. Die Führungsschiene 5 besitzt im Bereich des Putzwerkzeuges 2 bzw. der Schweißraupen-Putzmaschine eine Unterbrechung 6 mit zwei unter einem Winkel von 90° zueinander verlaufenden Anschlagleisten 7, 8.
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Jeder Anschlagleiste 7, 8 ist mindestens ein nicht dargestellter, elektrischer oder pneumatischer Endschalter zugeordnet, über die die Lage des Fensterrahmens 1 in seiner Bearbeitungsstellung feststellbar ist. Um eine symmetrische Anordnung der Anschlagleisten 7, 8 zu erreichen, verlaufen dieselben jeweils unter einem Winkel von 45° zur Führungsschiene 5. Zwischen jeder Anschlagleiste 7, 8 und der Führungsschiene 5 ist ein Führungsbogen 9 eingesetzt, der einen kontinuierlichen bzw. harmonischen Übergang von der Führungsschiene 5 zu den Anschlagleisten 7, 8 und umgekehrt sicherstellt.
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Beispielsweise über dem Arbeitstisch 3 ist ein Schlitten 10 angeordnet, der beispielsweise mittels nicht dargestellter Laufrollen auf einer parallel zu der Führungsschiene 5 verlaufenden und beispielsweise als Vierkantrohr ausgebildeten Führung 11 durch einen Seilantrieb oder dgl. verfahrbar ist. Der Schlitten 10 trägt in diesem Ausführungsbeispiel zwei mit Abstand voneinander angeordnete und in einer Ebene zu der Führungsschiene 5 befindliche Transportstifte 12, 13, die über einen gemeinsamen Antrieb oder über getrennte Antriebe bedarfsweise so weit nach unten abgesenkt werden können, daß sie sich im Bewegungsbereich des Fensterrahmens 1 befinden und somit zum Transport des Fensterrahmens 1 benutzt werden können.
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In diesem Ausführungsbeispiel ist unterhalb des Arbeitstisches 3 ein weiterer Schlitten 14 vorgesehen, der auf einer Führung 15 mittels eines nicht dargestellten Antriebes senkrecht zur Führungsschiene 5 in Richtung auf das Putzwerkzeug 2 und zurück verfahrbar ist. Der Schlitten 14 weist einen stiftartigen Zentrierkörper 16 auf, der so angeordnet ist, daß er sich bei der Bewegung des Schlittens 14 immer in der Symmetrieachse zwischen den beiden Anschlagleisten 7, 8 befindet. Durch einen nicht gezeichneten Antrieb kann der Zentrierkörper 16 so weit angehoben werden, daß er sich im Bewegungsbereich des Fensterrahmens 1 befindet und ebenfalls zum Transport desselben benutzt werden kann. Um das Verschieben des hochgefahrenen Zentrierkörpers 16 zu ermöglichen, sind die Gleitleisten 4 in diesem Bereich unterbrochen.
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Für das Transportieren bzw. Verschwenken und das Putzen des Fensterrahmens 1, das nachfolgend anhand der Fig. 3-8 erläutert ist, wird nun davon ausgegangen, daß der Fensterrahmen 1 in der in Fig. 3 gezeichneten Stellung von einer Schweißmaschine bzw. einer Transportvorrichtung derselben abgegeben wurde. Über diesen Fensterrahmen 1, der mit einer Seitenkante an der Führungsschiene 5 anliegt, wird nun der Schlitten so weit bewegt, daß sich die beiden Transportstifte 12, 13 über dem Bereich der Öffnung 17 des Fensterrahmens 1 befinden und in dieselbe abgesenkt werden können. Sobald die Transportstifte 12, 13 die abgesenkte Stellung eingenommen haben, wird der Fahrantrieb des Schlittens 10 angeschaltet, so daß der Schlitten 10 und damit auch der Fensterrahmen 1 in Richtung des Pfeiles 18 (Fig. 3 und 4) transportiert wird.
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Wenn der Fensterrahmen 1 die in Fig. 4 gezeichnete Stellung, in der einerseits die Seitenkante des Fensterrahmens 1 zumindest noch geringfügig an der Führungsschiene anliegt und sich aber andererseits die Öffnung 17 des Fensterrahmens 1 bereits schon über dem noch abgesenkten Zentrierkörper 16 befindet, erreicht hat, werden die beiden Transportstifte 12, 13 angehoben und damit aus dem Bewegungsbereich des Fensterrahmens 1 gebracht. Gleichzeitig wird der Zentrierkörper 16 angehoben und damit in die Öffnung 17 und die Bewegungsbahn des Fensterrahmens 1 bewegt. Nach dem Erreichen dieser Lage des Zentrierkörpers 16 wird der Antrieb des Schlittens 14 angeschaltet, der den Schlitten 14 und damit den Zentrierkörper 16 in Richtung des Pfeiles 19 (Fig. 5) bewegt. Dabei erfolgt ein Verschwenken des Fensterrahmens 1 im Uhrzeigersinn und zwar um einen Winkel von 45°. Durch den Zentrierkörper 16 wird der Fensterrahmen 1 auch zum Anliegen an den beiden Anschlagleisten 7, 8 gebracht (Fig. 5).
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Wenn über die nicht dargestellten Endschalter in den Anschlagleisten 7, 8 festgestellt wurde, daß der Fensterrahmen 1 seine Stellung gemäß Fig. 5, die der Fig. 1 entspricht, erreicht hat, wird der Fensterrahmen 1 in an sich bekannter Weise mit nur angedeuteten Spannelementen 20 in der sogenannten Putzstellung festgehalten und der Putzvorgang an der in der Unterbrechung 6 befindlichen Ecke des Fensterrahmens 1 durchgeführt. Damit diese Rahmenecke jeweils für den Putzvorgang frei zugänglich ist, muß der Zentrierkörper 16 abgesenkt und der Schlitten 14 wieder in seine Ausgangslage zurückgefahren werden. Während des Putzvorganges kann der Schlitten 10 über der Öffnung 17 des Fensterrahmens 1 verbleiben. Gleichzeitig ist es möglich, daß die Transportstifte 12, 13 bereits während des Putzvorganges wieder in die Öffnung 17 des Fensterrahmens 1 abgesenkt werden (Fig. 6). Dies gibt die Möglichkeit, daß der Schlitten 10 sofort nach Beendigung des Putzvorganges und Lösen der Spannelemente 20 in Richtung des Pfeiles 21 (Fig. 6 und 7) verfahren und somit der Fensterrahmen 1 bei gleichzeitiger Verschwenkung um einen Winkel von 45° in die Stellung gemäß Fig. 7 bewegt werden kann. Anschließend wird der Antrieb des Schlittens 10 gemäß dem Pfeil 22 (Fig. 8) umgekehrt und der Fensterrahmen 1 in die in Fig. 8 gezeichnete Stellung bewegt, die mit der Stellung der Fig. 4 übereinstimmt. Aus dieser Lage wird der Fensterrahmen 1 dann erneut um einen weiteren Winkel von 45° wieder durch den Zentrierkörper 16 in die Putzstellung der Fig. 5 bzw. der Fig. 1 bewegt. Sobald alle vier Ecken des Fensterrahmens 1 geputzt sind, wird derselbe beispielsweise durch einen vergrößerten Transportweg des Schlittens 10 aus der Stellung der Fig. 7 abtransportiert oder in sonstiger Weise vom Arbeitstisch 3 abgenommen. Danach wiederholen sich die vorbeschriebenen Bewegungen und Bearbeitungen an einem neuen Fensterrahmen 1. Für die Steuerungen der Bewegungen der Schlitten 10, 14 können besondere, nicht dargestellte elektrische oder pneumatische Endschalter vorgesehen sein.
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Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 2 ist der Zentrierkörper 23 an einem Schwenkarm 24 befestigt, dem ein nicht gezeichneter Antrieb zugeordnet ist. Um unterschiedliche Breiten des Fensterrahmens 1 ausgleichen zu können, ist die Lagerung des Schwenkarmes 24 schwenkbar und damit selbstzentrierend in bezug auf den Zentrierkörper 23 ausgebildet. Eine solche Anordnung des Zentrierkörpers 23 ist dann vorzusehen, wenn im Bereich der Schweißraupen-Putzmaschine kein freier Raum für eine Bewegung des Schlittens 14 gemäß Fig. 1 zur Verfügung steht. Dabei kann entweder nur der Zentrierkörper 23 oder der gesamte Schwenkarm 24 mit Zentrierkörper 23 absenkbar und anhebbar ausgebildet sein.
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In Abänderung des Ausführungsbeispieles der Fig. 1 ist es möglich, den Zentrierkörper 16 durch zwei Zentrierkörper 16 zu ersetzen, die auf einem gemeinsamen oder auf zwei voneinander getrennten Schlitten 14 angeordnet sind. Zwei Schlitten 14 mit je einem Zentrierkörper 16 werden dann verwendet, wenn die Schweißraupen-Putzmaschine im Bereich der Symmetrieachse der Unterbrechung 6 ebenfalls keinen freien Raum für die Bewegung des Schlittens 14 besitzt.
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Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 9 weist die Führungsschiene 5 zwei mit Abstand voneinander angeordnete Unterbrechungen 6 auf, in denen jeweils ein Fensterrahmen 1 geputzt wird. Dabei ist es möglich, in jeder Unterbrechung 6 nur jeweils zwei Ecken des Fensterrahmens 1 zu putzen. Für den Transport der Fensterrahmen 1 parallel zur Führungsschiene 5 werden in vorteilhafter Weise zwei getrennte Schlitten 10 mit getrennten Antrieben vorgesehen. Auch für die Bewegung senkrecht zur Führungsschiene 5 ist jeder Unterbrechung 6 ein besonderer Schlitten 14 zugeordnet. Der Abstand der beiden Unterbrechungen 6 voneinander ist so bemessen, daß auch bei max. Größe der Fensterrahmen 1 keine gegenseitige Behinderung beim Transport bzw. beim Verschwenken eintritt. Durch die beiden den Unterbrechungen 6 zugeordneten Putzmaschinen wird die Putzzeit für einen Fensterrahmen 1 um fast die Hälfte reduziert.