DE3029547C2 - - Google Patents
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Description
Gegenstand des nicht-veröffentlichten Patents 29 47 930
ist ein einstufiges Verfahren zur Herstellung eines aromatischen
Kohlenwasserstoffgemisches aus einem Gemisch aus Kohlenmonoxid
und Wasserstoff mit einem molaren Verhältnis von
H₂ : CO von vorzugsweise unter 1,0 unter Verwendung einer Katalysatorkombination,
welche eine oder mehrere Metallkomponenten
mit katalytischer Aktivität für die Umwandlung eines
H₂/CO-Gemisches in acyclische Kohlenwasserstoffe und ein
kristallines Silikat enthält, welches die Fähigkeit besitzt,
die Umwandlung acyclischer Kohlenwasserstoffe und acyclischer
sauerstoffhaltiger Kohlenwasserstoffe in aromatische Kohlenwasserstoffe
zu katalysieren. Das genannte kristalline Silikat
weist dabei die folgenden Eigenschaften auf:
- a) das Röntgen-Pulverdiagramm weist unter anderem die aus der Tabelle A ersichtlichen Reflexe auf Tabelle A Cu-K α -StrahlungWellenlänge 0,15418 nm 2Rrelative Intensität 7,8- 8,2stark 8,7- 9,1mittel 11,8-12,1schwach 12,4-12,7schwach 14,6-14,9schwach 15,4-15,7schwach 15,8-16,1schwach 17,6-17,9schwach 19,2-19,5schwach 20,2-20,6schwach 20,7-21,1schwach 23,1-23,4sehr stark 23,8-24,1stark 24,2-24,8mittel 29,7-30,1mittelR Winkel nach dem Bragg'schen Gesetz;
Dieses Silikat enthält ein dreiwertiges Metall, nämlich Aluminium,
in Molverhältnissen von Al₂O₃ : SiO₂ von mehr als
0,005 : 1.
Untersuchungen zu diesem Verfahren haben nunmehr zwei Nachteile
aufgezeigt. Einmal hat sich gezeigt, daß bei Verwendung
von Raumgeschwindigkeiten, welche normalerweise akzeptabel
sind, die Umwandlung des H₂/CO-Gemisches unbefriedigend ist.
Zum anderen wird in dem Verfahren ein Produkt erhalten, welches
im wesentlichen aus Kohlenwasserstoffen mit höchstens
12 C-Atomen im Molekül und aus nur wenigen Kohlenwasserstoffen
mit über 12 C-Atomen im Molekül besteht.
Überraschenderweise wurde gefunden, daß den beiden vorstehend
genannten Nachteilen dadurch begegnet werden kann, daß man
das Reaktionsprodukt oder zumindest seine C₂--Fraktion in einer
zweiten Behandlungsstufe mit einem Katalysator in Berührung
bringt, welcher eine oder mehrere Metallkomponenten mit katalytischer
Aktivität für die Umwandlung eines H₂/CO-Gemisches in
acyclische Kohlenwasserstoffe enthält. Solche Metallkomponenten
sind Nickel, Kobalt oder Ruthenium. Wenn das Einsatzmaterial
für die zweite Stufe ein molares Verhältnis von H₂ : CO von unter
1,5 aufweist, dann muß diesem Einsatzmaterial Wasser zugesetzt
werden und außerdem muß in der zweiten Stufe eine bifunktionelle
Katalysatorkombination verwendet werden, welche zusätzlich
zu Metallkomponenten mit katalytischer Aktivität für die
Umwandlung eines H₂/CO-Gemisches in acyclische Kohlenwasserstoffe
auch eine oder mehrere Metallkomponenten mit katalytischer
Aktivität für die Umwandlung eines H₂O/CO-Gemisches in
ein H₂/CO₂-Gemisch enthält. Auf diese Weise ist es möglich,
bei Verwendung von normalerweise akzeptablen Raumgeschwindigkeiten
nicht nur eine sehr hohe Umwandlung des H₂/CO-Gemisches
zu erzielen, sondern das Reaktionsprodukt besteht auch im
wesentlichen aus Kohlenwasserstoffen mit über 12 C-Atomen im
Molekül.
Das erfindungsgemäße zweistufige Verfahren zur Herstellung
eines Kohlenwasserstoffgemisches, bei dem ein Gemisch aus
Kohlenmonoxid und Wasserstoff mit einem molaren Verhältnis
von H₂ : CO von unter 1,0 mit einer Katalysatorkombination in
Berührung gebracht wird, welche eine oder mehrere Metallkomponenten
mit katalytischer Aktivität für die Umwandlung eines
H₂/CO-Gemisches in acyclische Kohlenwasserstoffe und/oder
acyclische sauerstoffhaltige Kohlenwasserstoffe und ein
kristallines Silikat mit den folgenden Eigenschaften enthält:
- a) das Röntgen-Pulverdiagramm weist unter anderem die aus der Tabelle A ersichtlichen Reflexe auf Tabelle A Cu-K α -StrahlungWellenlänge 0,15418 nm 2Rrelative Intensität 7,8- 8,2stark 8,7- 9,1mittel 11,8-12,1schwach 12,4-12,7schwach 14,6-14,9schwach 15,4-15,7schwach 15,8-16,1schwach 17,6-17,9schwach 19,2-19,5schwach 20,2-20,6schwach 20,7-21,1schwach 23,1-23,4sehr stark 23,8-24,1stark 24,2-24,8mittel 29,7-30,1mittelR Winkel nach dem Bragg'schen Gesetz;
- b) das Silikat enthält zusätzlich mindestens ein dreiwertiges Metall, ist dadurch gekennzeichnet, daß das Verfahren zweistufig durchgeführt wird, daß die Katalysatorkombination für die erste Stufe ein Silikat mit den vorstehend genannten Eigenschaften enthält, wobei in der die Zusammensetzung des Silikats wiedergegebenen Formel, ausgedrückt in Mol der Oxide, in welcher zusätzlich zu Wasser, Alkalimetall- und/oder Erdalkalimetall- sowie Siliciumdioxid ein oder mehrere Oxide von Aluminium, Eisen, Gallium, Rhodium, Chrom und Scandium vorliegt bzw. vorliegen und das molare Verhältnis (m) von Al₂O₃ : SiO₂ unter 0,1 liegt, die Katalysatorkombination mindestens eine Metallkomponente mit katalytischer Aktivität für die Umwandlung eines H₂O/CO-Gemisches in ein H₂/CO₂-Gemisch enthält und daß zumindest die C₂--Fraktion des Reaktionsproduktes aus der ersten Stufe in einer zweiten Stufe mit einem Katalysator in Berührung gebracht wird, welcher eine oder mehrere Metallkomponenten mit katalytischer Aktivität für die Umwandlung eines H₂/CO- Gemisches in acyclische Kohlenwasserstoffe aufweist, wobei diese Metallkomponenten Kobalt, Nickel und Ruthenium sind, mit der Maßgabe, daß, wenn das Einsatzmaterial für die zweite Stufe ein molares Verhältnis von H₂ : CO von unter 1,5 aufweist, diesem Einsatzmaterial Wasser zugesetzt wird und daß in der zweiten Stufe eine bifunktionelle Katalysatorkombination verwendet wird, welche zusätzlich zu Metallkomponenten mit katalytischer Aktivität für die Umwandlung eines H₂/CO- Gemisches in acyclische Kohlenwasserstoffe auch eine oder mehrere Metallkomponenten mit katalytischer Aktivität für die Umwandlung eines H₂O/CO-Gemisches in ein H₂/CO₂-Gemisch enthält.
In dem erfindungsgemäßen Verfahren ist das Ausgangsmaterial
ein H₂/CO-Gemisch mit einem molaren Verhältnis von H₂ : CO von
unter 1,0. Solche H₂/CO-Gemische lassen sich zweckmäßigerweise
durch Dampfvergasung eines kohlenstoffhaltigen Materials herstellen.
Solche Materialien sind beispielsweise Braunkohle,
Anthrazit, Koks, Rohmineralöl und Fraktionen von diesem, sowie
aus Teersand und bituminösem Schiefer gewonnene Öle. Die Dampfvergasung
erfolgt vorzugsweise bei einer Temperatur zwischen
900 und 1500°C und einem Druck zwischen 10 und 100 bar. Nach
dem erfindungsgemäßen Verfahren ist das bevorzugte Ausgangsmaterial
ein H₂/CO-Gemisch mit einem molaren Verhältnis von über
0,25.
Die in dem erfindungsgemäßen Verfahren verwendeten Katalysatorkombinationen
enthalten in der ersten Stufe zusätzlich zu den
Metallkomponenten mit katalytischer Aktivität ein kristallines
Metallsilikat, welches die vorstehend angegebenen Eigenschaften
aufweist. Obwohl diese Silikate im Prinzip mehrere der Metalle
Aluminium, Eisen, Gallium, Rhodium, Chrom und Scandium enthalten
können, werden doch solche Katalysatoren bevorzugt, in
denen das Silikat nur eines dieser Metalle enthält, und insbesondere
solche Silikate, welche als Metall Aluminium, Eisen
oder Gallium enthalten. Bezüglich des Vorliegens von Aluminium
in den Silikaten sei folgendes bemerkt: die Siliciumverbindungen,
welche sich aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten für die
Herstellung kristalliner Silikate im großtechnischen Maßstab
eignen, enthalten im allgemeinen einen geringen Anteil Aluminium
als Verunreinigung, so daß man dieses Aluminium zumindest
zum Teil in dem hergestellten Silikat wiederfindet. Dies
bedeutet in der Praxis, daß bei der Herstellung eines kristallinen
Silikats, welches ein oder mehrere der Metalle Eisen, Gallium,
Rhodium, Chrom und Scandium enthält, im allgemeinen ein
Silikat erhalten wird, welches geringe Anteile von Aluminium
enthält.
Die in den Katalysatorkombinationen für die erste Verfahrensstufe
verwendeten kristallinen Silikate sollten für m einen
Wert von unter 0,1 afweisen. Vorzugsweise verwendet man kristalline
Silikate, deren Wert m über 0,001 und insbesondere
über 0,002 aber unter 0,05 beträgt. Enthält die Katalysatorkombination
ein kristallines Aluminiumsilikat, dessen Wert m
über 0,005 beträgt, so wird bevorzugt ein Aluminiumsilikat
verwendet, das zusätzlich 0,1 bis 10 Gewichtsprozent eines
der Elemente Mangan, Calcium, Magnesium und Titan, insbesondere
jedoch Mangan enthält.
Das in den Katalysatorkombinationen für die erste Verfahrensstufe
verwendete kristalline Silikat ist unter anderem nach
seinem Röntgen-Pulverdiagramm definiert bzw. bestimmt. Dieses
Röntgen-Pulverdiagramm sollte unter anderem die in Tabelle A
enthaltenen Reflexe aufweisen. Das vollständige Röntgen-Pulverdiagramm
eines typischen Beispiels eines für die erfindungsgemäße Verwendung geeigneten
Silikats geht aus der Tabelle B
hervor (Strahlung: Cu-K α ; Wellenlänge 0,15418 nm).
Die in den Katalysatorkombinationen für die erste Verfahrensstufe
verwendeten kristallinen Silikate können aus einem
wäßrigen Gemisch als Ausgangsmaterial hergestellt werden, welches
folgende Verbindungen enthält: eine oder mehrere Verbindungen
eines Alkali- oder Erdalkalimetalls (M), eine oder
mehrere Verbindungen mit einem organischen Kation (R) oder
aus der bzw. denen ein solches Kation während der Herstellung
des Silikates gebildet wird, eine oder mehrere Siliciumverbindungen
sowie eine oder mehrere Verbindungen, in denen als
dreiwertiges Metall A Aluminium, Eisen, Gallium, Rhodium,
Chrom und/oder Scandium vorliegt. Die Herstellung erfolgt dadurch,
daß man das Gemisch so lange höheren Temperaturen aussetzt,
bis sich das Silikat gebildet hat, und die Silikatkristalle
dann von der Mutterlauge trennt und calciniert. In
dem wäßrigen Gemisch, aus dem die Silikate hergestellt werden,
sollten die verschiedenen Verbindungen das folgende molare
Verhältnis, ausgedrückt in Mol der Oxide, aufweisen:
M₂/ n O : R₂O= 0,1 bis 20
R₂O : SiO₂= 0,01 bis 0,5
SiO₂ : Al₂O₃<10, und
H₂O : SiO₂= 5 bis 50
(n bedeutet dabei die Wertigkeit von M).
Bei der Herstellung der Silikate wird vorzugsweise von einem
Grundgemisch ausgegangen, in welchem M in Form einer Alkalimetallverbindung
und R in Form einer Tetraalkylammoniumverbindung
vorliegt, insbesondere aber von einem Grundgemisch,
in welchem M in Form einer Natriumverbindung und R in Form
einer Tetrapropylammoniumverbindung vorliegt. Die wie vorstehend
beschrieben hergestellten kristallinen Silikate enthalten
Alkalimetallionen und/oder Erdalkalimetallionen. Sie
können durch Verwendung geeigneter Austauschmethoden durch
andere Kationen, beispielsweise Wasserstoff- oder Ammoniumionen,
ersetzt werden. Die in den Katalysatorkombinationen
verwendeten kristallinen Silikate weisen vorzugsweise einen
Alkalimetallgehalt unter 0,1 Gewichtsprozent und insbesondere
von unter 0,05 Gewichtsprozent auf.
Die in der ersten Stufe des erfindungsgemäßen Verfahrens verwendeten
Katalysatorkombinationen enthalten eine oder mehrere
Metallkomponenten mit katalytischer Aktivität für die Umwandlung
eines H₂/CO-Gemisches in acyclische Kohlenwasserstoffe
und/oder acyclische sauerstoffhaltige Kohlenwasserstoffe,
eine oder mehrere Metallkomponenten mit katalytischer Aktivität
für die Umwandlung eines H₂O/CO-Gemisches in ein H₂/CO₂-
Gemisch sowie ein wie vorstehend definiertes kristallines
Silikat mit katalytischer Aktivität für die Umwandlung
acyclischer Kohlenwasserstoffe und acyclischer sauerstoffhaltiger
Kohlenwasserstoffe in aromatische Kohlenwasserstoffe.
Das Verhältnis, in dem diese drei katalytischen Funktionen in
der Katalysatorkombination vorliegen, kann innerhalb weiter
Grenzen variieren und wird primär durch die Aktivität jeder
einzelnen der katalytischen Funktionen bestimmt. In der
ersten Stufe des erfindungsgemäßen Verfahrens soll ein möglichst
großer Anteil der unter der Einwirkung einer ersten
katalytischen Funktion gebildeten acyclischen Kohlenwasserstoffe
und/oder acyclischen sauerstoffhaltigen Kohlenwasserstoffe
unter dem Einfluß einer zweiten katalytischen Funktion
in aromatische Kohlenwasserstoffe umgewandelt werden, während
ein möglichst großer Anteil des bei der Umwandlung des H₂/CO-
Gemisches in Kohlenwasserstoffe und/oder bei der Umwandlung
sauerstoffhaltiger Kohlenwasserstoffe in aromatische Kohlenwasserstoffe
freigesetzten Wassers sowie des Wassers, das dem
Einsatzmaterial gegebenenfalls zugesetzt worden ist, unter
dem Einfluß einer dritten katalytischen Funktion unter Bildung
eines H₂/CO₂-Gemisches mit dem in dem H₂/CO-Gemisch vorliegenden
Überschuß an CO reagieren soll.
Wenngleich die in der ersten Verfahrensstufe verwendeten Katalysatorkombinationen
eine oder mehrere Metallkomponenten mit
katalytischer Aktivität für die Umwandlung eines H₂/CO-Gemisches
in acyclische Kohlenwasserstoffe und/oder acyclische
sauerstoffhaltige Kohlenwasserstoffe sowie eine oder mehrere
Metallkomponenten mit katalytischer Aktivität für die Umwandlung
eines H₂O/CO-Gemisches in ein H₂/CO₂-Gemisch enthalten,
so bedeutet dies nicht, daß in den Katalysatorkombinationen
die betreffende Metallkomponenten immer separat mit jeweils
einer der beiden katalytischen Funktionen vorliegen müssen.
Es ist beispielsweise festgestellt worden, daß Metallkomponenten
und Kombinationen von Metallkomponenten mit katalytischer
Aktivität für die Umwandlung eines H₂/CO-Gemisches in
im wesentlichen acyclische sauerstoffhaltige Kohlenwasserstoffe
oftmals auch eine genügend hohe katalytische Aktivität
für die Umwandlung eines H₂O/CO-Gemisches in ein H₂/CO₂-
Gemisch aufweisen, so daß es im allgemeinen genügt, wenn nur
eine Metallkomponente oder eine einzige Kombination von
Metallkomponenten in den Katalysatorkombinationen vorliegt.
Im allgemeinen weisen Metallkomponenten und Kombinationen aus
Metallkomponenten mit katalytischer Aktivität für die Umwandlung
eines H₂/CO-Gemisches in im wesentlichen acyclische Kohlenwasserstoffe
keine oder nur eine ungenügende Aktivität für
die Umwandlung eines H₂O/CO-Gemisches in ein H₂/CO₂-Gemisch
auf. Daher sollte bei Verwendung solcher Metallkomponenten
oder Kombinationen von Metallkomponenten in den eingesetzten
Katalysatorkombinationen diesen auch noch eine oder mehrere
zusätzliche Metallkomponenten mit katalytischer Aktivität für
die Umwandlung eines H₂O/CO-Gemisches in ein H₂/CO₂-Gemisch
einverleibt werden.
Die in der ersten Stufe des erfindungsgemäßen Verfahrens verwendeten
Katalysatorkombinationen bestehen vorzugsweise aus
zwei oder drei separaten Katalysatoren, die in der Folge der
Eifachheit halber mit X, Y und Z bezeichnet seien.
Der Katalysator X enthält die Metallkomponenten mit katalytischer
Aktivität für die Umwandlung eines H₂/CO-Gemisches in
acyclische Kohlenwasserstoffe und/oder acyclische sauerstoffhaltige
Kohlenwasserstoffe. Der Katalysator Y ist das kristalline
Silikat mit einem Gehalt an mindestens einem der genannten
dreiwertigen Metalle. Der Katalysator Z enthält die
Metallkomponenten mit katalytischer Aktivität für die Umwandlung
eines H₂O/CO-Gemisches in ein H₂/CO₂-Gemisch. Wie bereits
vorstehend erwähnt, kann die Verwendung eines Z-Katalysators
gelegentlich entfallen.
Wird als X-Katalysator ein Katalysator verwendet, welcher die
Fähigkeit besitzt, ein H₂/CO-Gemisch in im wesentlichen acyclische
sauerstoffhaltige Kohlenwasserstoffe umzuwandeln, so
ist dies vorzugsweise ein Katalysator, der die Fähigkeit besitzt,
das H₂/CO-Gemisch in im wesentlichen Methanol und/oder
Dimethyläther umzuwandeln. Sehr geeignet für diesen Zweck sind
Katalysatoren aus ZnO-Cr₂O₃-Zusammensetzungen, insbesondere
solche Zusammensetzungen, in denen der prozentuale Anteil an
Zinkatomen, bezogen auf die Gesamtmenge an Zink und Chrom, mindestens
60% und vorzugsweise 60 bis 80% beträgt. Wird als X-
Katalysator eine ZnO-Cr₂O₃-Zusammensetzung verwendet, so kann
die Verwendung eines Z-Katalysators entfallen.
X-Katalysatoren, welche die Fähigkeit besitzen, ein H₂/CO-
Gemisch in im wesentlichen acyclische Kohlenwasserstoffe umzuwandeln,
werden in der einschlägigen Literatur als Fischer-
Tropsch-Katalysatoren bezeichnet. Solche Katalysatoren enthalten
ein oder mehrere Metalle aus der Eisengruppe oder
Ruthenium in Verbindung mit einem oder mehreren Promotoren zur
Erhöhung der Aktivität und/oder Selektivität sowie gelegentlich
ein Trägermaterial, wie Kieselgur. Wird in der ersten Stufe
des erfindungsgemäßen Verfahrens eine Katalysatorkombination
verwendet, in welcher der X-Katalysator ein Fischer-Tropsch-
Katalysator ist, wird vorzugsweise für diesen Zweck ein
Eisen- oder Kobaltkatalysator verwendet, insbesondere aber
ein solcher, der durch Imprägnieren erhalten worden ist. Für
diesen Zweck sehr geeignete Katalysatoren sind:
- (a) Katalysatoren, welche 30 bis 75 Gewichtsteile Eisen sowie 5 bis 40 Gewichtsteile Magnesium je 100 Gewichtsteile Aluminiumoxid enthalten und dadurch hergestellt worden sind, daß man einen Aluminiumoxidträger mit einer oder mehreren wäßrigen Lösungen aus Eisen- oder Magnesiumsalzen imprägnierte, die Zusammensetzung anschließend trocknete, bei einer Temperatur von 700 bis 1200°C calcinierte und dann reduzierte. Der besondere Vorzug wird solchen Katalysatoren gegeben, die zusätzlich zu 40 bis 60 Gewichtsteilen Eisen und 7,5 bis 30 Gewichtsteilen Magnesium 0,5 bis 5 Gewichtsteile Kupfer als Reduktionspromotor sowie 1 bis 5 Gewichtsteile Kalium als Selektivitätspromotor je 100 Gewichtsteile Aluminiumoxid enthalten und die bei Temperaturen von 750 bis 850°C calciniert und bei Temperaturen von 250 bis 350°C reduziert worden sind.
- (b) Katalysatoren, welche je 100 Gewichtsteile Siliciumdioxid 10 bis 40 Gewichtsteile Eisen und 0,25 bis 10 Gewichtsteile Chrom enthalten und dadurch hergestellt worden sind, daß man einen Siliciumdioxidträger mit einer oder mehreren wäßrigen Lösungen aus Eisen- oder Chromsalzen imprägnierte, die Zusammensetzung anschließend trocknete, calcinierte und bei einer Temperatur von 350 bis 750°C reduzierte. Der besondere Vorzug wird Katalysatoren gegeben, die zusätzlich zu 20 bis 35 Gewichtsteilen Eisen und 0,5 bis 5 Gewichtsteilen Chrom 1 bis 5 Gewichtsteile Kalium als Selektivitätspromotor enthalten und bei Temperaturen von 350 bis 700°C calciniert und bei Temperaturen von 350 bis 500°C reduziert worden sind.
- (c) Katalysatoren, welche 10 bis 40 Gewichtsteile Kobalt sowie 0,25 bis 5 Gewichtsteile Zirkonium, Titan oder Chrom je 100 Gewichtsteile Siliciumdioxid enthalten und welche dadurch hergestellt worden sind, daß man einen Siliciumdioxidträger mit einer oder mehreren wäßrigen Lösungen aus Kobalt- und Zirkon-, Titan- oder Chromsalzen imprägnierte, die Zusammensetzung anschließend trocknete, bei 350 bis 700°C calcinierte und bei 200 bis 350°C reduzierte.
Bei Verwendung der unter (a) und (b) genannten Eisenkatalysatoren
als X-Katalysator kann die Mitverwendung eines separaten
Z-Katalysators entfallen. Bei Verwendung der unter (c) genannten
Kobaltkatalysatoren als X-Katalysator sollte der Katalysatorkombination
aber auch ein Z-Katalysator einverleibt
werden. Wird in der ersten Stufe des erfindungsgemäßen Verfahrens
eine Katalysatorkombination verwendet, in welcher der
Katalysator X ein Fischer-Tropsch-Katalysator ist, so wird
der Verwendung eines Eisen-Katalysators gemäß (a) und (b) der
Vorzug gegeben.
Z-Katalysatoren, welche die Fähigkeit besitzen, ein H₂O/CO-
Gemisch in ein H₂/CO₂-Gemisch umzuwandeln, werden in der einschlägigen
Literatur als Katalysatoren für die Wassergasbildungsreaktion
bezeichnet. Wird in der ersten Stufe des erfindungsgemäßen
Verfahrens eine Katalysatorkombination
verwendet, in der ein Z-Katalysator vorliegt, so wird dafür
vorzugsweise eine CuO-ZnO-Zusammensetzung verwendet,
insbesondere aber eine Zusammensetzung, in der das atomare
Verhältnis von Cu : Zu 0,25 bis 4,0 beträgt.
Die Katalysatoren X, Y sowie gegebenenfalls Z liegen in den
trifunktionellen Katalysatorkombinationen für die erste Verfahrensstufe vorzugsweise als
physikalisches Gemisch vor. Wird in der ersten Stufe des erfindungsgemäßen
Verfahrens ein Katalysatorfestbett verwendet, kann
dieses Bett auch aus im Wechsel übereinander angeordneten Teilchenschichten
der Katalysatoren X, Y sowie gegebenenfalls Z
bestehen.
Die erste Stufe des erfindungsgemäßen Verfahrens wird zweckmäßigerweise
so durchgeführt, daß man das Einsatzmaterial entweder
aufwärts oder abwärts durch einen vertikal angeordneten
Reaktor leitet, in dem sich ein festes oder sich fortbewegendes
Bett der Katalysatorkombination befindet.
Diese erste Stufe kann beispielsweise im sogenannten Festbettbetrieb,
im Bunkerfließbetrieb unter Verwendung einer sich ausdehnenden
Katalysatorschicht oder unter Verwendung einer Katalysatorwirbelschicht
erfolgen. Die erste Stufe des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird vorzugsweise unter den folgenden
Bedingungen durchgeführt: Einer Temperatur von 200 bis 500°C
und insbesondere von 250 bis 450°C, einem Druck von 1 bis
150 bar und insbesondere von 5 bis 100 bar und einer Raumgeschwindigkeit
von 50 bis 5000 und insbesondere von 300 bis
3000 Nl Gas je Liter Katalysator je Stunde.
Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren wird zumindest die C₂--
Fraktion des Reaktionsproduktes aus der ersten Stufe als Einsatzmaterial
für die zweite Stufe verwendet. Anstelle der C₂--
Fraktion des Reaktionsproduktes aus der ersten Stufe kann auch
eine andere Fraktion dieses Produktes, beispielsweise die
C₄--Fraktion, oder aber auch das gesamte Produkt aus der ersten
Stufe als Einsatzmaterial für die zweite Stufe
verwendet werden. In der zweiten Stufe des erfindungsgemäßen
Verfahrens soll ein möglichst großer Anteil des in dem Einsatzmaterial
für die zweite Stufe vorliegenden Kohlenmonoxids über
einem monofunktionellen Katalysator in acyclische Kohlenwasserstoffe
umgewandelt werden, welcher eine oder mehrere Metallkomponenten
mit katalytischer Aktivität für die Umwandlung eines
H₂/CO-Gemisches in acyclische Kohlenwasserstoffe enthält, wobei
die Metallkomponenten aus Kobalt, Nickel und Ruthenium
bestehen. Aus diesem Grunde sollte das molare Verhältnis von
H₂ : CO im Einsatzmaterial für die zweite Stufe mindestens 1,5
und vorzugsweise 1,75 bis 2,25 betragen. Bei Verwendung eines
H₂/CO-Gemisches mit einem hohen molaren Verhältnis von H₂ : CO
als Einsatzmaterial in der ersten Stufe kann in dieser
Stufe ein Reaktionsprodukt gebildet
werden, dessen molares Verhältnis von H₂ : CO mindestens 1,5
beträgt, so daß es sich als solches eignet, in der zweiten Stufe
weiterbehandelt zu werden. Ein sehr geeignetes Mittel, um in
dem erfindungsgemäßen Verfahren sicherzustellen, daß das Reaktionsprodukt
aus der ersten Stufe ein molares Verhältnis von
H₂ : CO von mindestens 1,5 aufweist, besteht darin, dem Einsatzmaterial
für die erste Stufe Wasser zuzusetzen. Unter der Einwirkung
der in der ersten Stufe vorliegenden Katalysatorkombination
reagiert dieses Wasser mit Kohlenmonoxid aus dem Einsatzmaterial
und bildet ein H₂/CO₂-Gemisch. Ein weiterer Vorteil
des Zusatzes von Wasser zu dem Einsatzmaterial der ersten
Stufe des erfindungsgemäßen Verfahrens ist darin zu sehen,
daß dieser Zusatz die Stabilität der Katalysatorkombination
erhöht. Ein Zusatz von Wasser zu dem Einsatzmaterial für die
erste Stufe kann erfindungsgemäß sowohl in Fällen erfolgen, in
denen ohne diesen Zusatz in der ersten Stufe ein Reaktionsprodukt
mit einem molaren Verhältnis von H₂ : CO von unter 1,5 entstanden
wäre, als auch in Fällen, in denen ohne den Zusatz
von Wasser in der ersten Stufe zwar ein Reaktionsprodukt mit
einem molaren Verhältnis von H₂ : CO von mindestens 1,5 entstanden
wäre, es aber wünschenswert ist, daß das Einsatzmaterial
für die zweite Stufe ein höheres Verhältnis von H₂ : CO aufweist.
Wird eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
gewählt, in welcher dem Einsatzmaterial für die erste Stufe
Wasser zugesetzt wird, bestimmt sich die erforderliche Wassermenge
im wesentlichen durch das molare Verhältnis von H₂ zu
CO des Einsatzmaterials für die erste Stufe, die Aktivität
der Katalysatorkombination in der ersten Stufe für die Umwandlung
eines H₂O/CO-Gemisches in ein H₂/CO₂-Gemisch und durch
das gewünschten molare Verhältnis von H₂ : CO des Reaktionsproduktes
der ersten Stufe.
Wird in dem erfindungsgemäßen Verfahren aus der ersten Stufe
ein Reaktionsprodukt mit einem molaren Verhältnis von H₂ : CO
von unter 1,5 erhalten, und zwar unabhängig davon, ob dem
Einsatzmaterial für die erste Stufe Wasser zugesetzt worden
ist oder nicht, so sollte dem Einsatzmaterial für die zweite
Stufe Wasser zugesetzt werden und in der zweiten Stufe eine
bifunktionelle Katalysatorkombination verwendet werden, die
zusätzlich zu den Metallkomponenten mit katalytischer Aktivität
für die Umwandlung eines H₂/CO-Gemisches in acyclische Kohlenwasserstoffe
auch eine oder mehrere Metallkomponenten mit katalytischer
Aktivität für die Umwandlung eines H₂O/CO-Gemisches
in ein H₂/CO₂-Gemisch enthält. Die gegebenenfalls in der zweiten
Stufe des erfindungsgemäßen Verfahrens verwendeten bifunktionellen
Katalysatorkombinationen setzen sich vorzugsweise
aus zwei verschiedenen Katalysatoren zusammen, welche im folgenden
der Einfachheit halber als Katalysator A bzw. Katalysator
B bezeichnet wurden. Der Katalysator A enthält die Metallkomponenten
mit katalytischer Aktivität für die Umwandlung
eines H₂/CO-Gemisches in acyclische Kohlenwasserstoffe, nämlich
Kobalt, Nickel oder Ruthenium. Der
Katalysator B enthält die Metallkomponenten mit katalytischer
Aktivität für die Umwandlung eines H₂O/CO-Gemisches in ein
H₂/CO₂-Gemisch. Sowohl bei Verwendung eines monofunktionellen
Katalysators als auch bei Verwendung einer bifunktionellen Katalysatorkombination
in der zweiten Stufe des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird der Vorzug einem Kobalt-Katalysator als Katalysator
A, insbesondere aber einem durch Imprägnieren hergestellten
Kobaltkatalysator gegeben. Für diesen Zweck sehr geeignet sind
Kobaltkatalysatoren wie vorstehend unter (c) beschrieben.
Geeignete B-Katalysatoren sind die üblichen Katalysatoren für
die Wassergasbildungsreaktion. Wie bei dem Katalysator Z, der
in der ersten Stufe des erfindungsgemäßen Verfahrens gegebenenfalls
einzusetzen ist, gilt auch für den Katalysator B, daß
der Vorzug einer CuO-ZnO-Zusammensetzung gegeben wird, insbesondere
aber einer Zusammensetzung, bei der das atomare Verhältnis
von Cu : Zn zwischen 0,25 und 4,0 beträgt. Die bifunktionellen
Katalysatorkombinationen können die Katalysatoren
A un B als ein physikalisches Gemisch enthalten. Wird die
zweite Stufe des erfindungsgemäßen Verfahrens unter Verwendung
eines Katalysatorfestbetts durchgeführt, so besteht dieses Bett
vorzugsweise aus zwei oder mehreren im Wechsel übereinander
angeordneten Teilchenschichten des Katalysators B bzw. A, wobei
mit dem Katalysator B begonnen wird. Der Zusatz von Wasser zu
dem Einsatzmaterial für die zweite Stufe in Verbindung mit der
Verwendung einer bifunktionellen Katalysatorkombination in
der zweiten Stufe kann nach dem erfindungsgemäßen Verfahren sowohl
dann erfolgen, wenn das Reaktionsprodukt aus der ersten
Stufe ein molares Verhältnis von H₂ : CO von unter 1,5 aufweist
als auch, wenn das Reaktionsprodukt aus der ersten Stufe bereits
ein molares Verhältnis von H₂ : CO von mindestens 1,5 aufweist,
dieses jedoch für die Behandlung in der zweiten Stufe ein höheres
molares Verhältnis von H₂ : CO aufweisen soll.
Im übrigen bestimmt sich die erforderliche Wassermenge im
wesentlichen durch das tatsächliche molare Verhältnis von
H₂ : CO des Einsatzmaterials für die zweite Stufe, die Aktivität
der Katalysatorkombination für die Umwandlung eines
H₂O/CO-Gemisches in ein H₂/CO₂-Gemisch sowie durch das gewünschte
molare Verhältnis von H₂ : CO im Einsatzmaterial für
diese Behandlungsstufe.
Die zweite Stufe des erfindungsgemäßen Verfahrens erfolgt
zweckmäßigerweise dadurch, daß man das Einsatzmaterial aufwärts
oder abwärts durche einen vertikal angeordneten Reaktor leitet,
in dem sich ein Festbett des monofunktionellen Katalysators
oder der bifunktionellen Katalysatorkombination befindet. Die
zweite Stufe des erfindungsgemäßen Verfahrens kann auch so
durchgeführt werden, daß man eine Suspension des Katalysators
oder der Katalysatorkombination in einem Kohlenwasserstofföl
verwendet. Die zweite Stufe des erfindungsgemäßen Verfahrens
erfolgt vorzugsweise unter den folgenden Bedingungen: einer
Temperatur von 125 bis 350°C, insbesondere von 175 bis 275°C,
und einem Druck von 1 bis 150 bar und insbesondere von 5 bis
100 bar.
Die Erfindung wird nun anhand des nachstehenden Beispiels
im einzelnen erläutert.
Bei der Untersuchung wurden die folgenden Katalysatoren verwendet:
Ein Co/Zr/SiO₂-Katalysator, welcher 25 Gewichtsteile Kobalt
und 1,8 Gewichtsteile Zirkonium je 100 Gewichtsteile Siliciumdioxid
enthielt und der dadurch hergestellt worden war, daß man
einen Siliciumdioxidträger mit einer wäßrigen Lösung imprägnierte,
die ein Kobalt- und ein Zirkoniumsalz enthielt, die
Zusammensetzung anschließend trocknete, bei 500°C calcinierte
und bei 280°C reduzierte.
Ein Fe/Mg/Cu/K/Al₂O₃-Katalysator, welcher 50 Gewichtsteile
Eisen, 20 Gewichtsteile Magnesium, 2,5 Gewichtsteile Kupfer
und 4 Gewichtsteile Kalium je 100 Gewichtsteile Aluminiumoxid
enthielt und der dadurch hergestellt worden war, daß man einen
Aluminiumoxidträger mit einer wäßrigen Lösung imprägnierte,
welche ein Eisen-, ein Magnesium-, ein Kupfer- und ein Kaliumsalz
enthielt, die Zusammensetzung anschließend trocknete, sie
bei 800°C calcinierte und bei 325°C reduzierte.
Ein Cu/Zn/Al₂O₃-Katalysator mit einem atomaren Verhältnis von
Cu : Zn von 0,55.
Ein ZnO-Cr₂O₃-Katalysator, in dem der prozentuale Anteil an
Zinkatomen, bezogen auf die enthaltene Gesamtmenge an Zink und
Chrom, 70% betrug.
Es wurden drei kristalline Silikate (Silikate A bis C) dadurch
hergestellt, daß man Gemische von SiO₂, NaOH, [(C₃H₇)₄N]OH und
entweder NaAlO₂ oder Fe(NO₃)₃ oder aber Ga(NO₃)₃ 6 h lang in
Wasser bei 150°C in einem Autoklaven unter autogenem Druck erhitzte.
Nachdem die Reaktionsgemische abgekühlt waren, wurden
die entstandenen Silikate abgefiltert, mit Wasser gewaschen,
bis der pH-Wert des Waschwassers etwa 8 betrug, bei 120°C
getrocknet und bei 500°C calciniert.
Die Silikate A bis C wiesen die folgenden Eigenschaften auf:
- (a) Sie waren bis zu einer Temperatur über 800°C thermisch stabil;
- (b) das Röntgen-Pulverdiagramm entsprach im wesentlichen dem in Tabelle B;
- (c) sie hatten einen Wert für m wie nachstehend ersichtlich: Silikat A:molares Verhältnis von Al₂O₃ : SiO₂ = 0,0133; Silikat B:molares Verhältnis von Fe₂O₃ : SiO₂ = 0,0050; Silikat C:molares Verhältnis von Ga₂O₃ : SiO₂ = 0,0083.
Die molare Zusammensetzung der wäßrigen Gemische, aus denen die
Silikate A bis C hergestellt wurden, stellt sich wie folgt dar:
1 Na₂O·4,5 [(C₃H₇)₄N]₂O·0,33 Al₂O₃·25 SiO₂·450 H₂O
1 Na₂O·1,5 [(C₃H₇)₄N]₂O·0,125 Fe₂O₃·25 SiO₂·468 H₂O
1 Na₂O·4,5 [(C₃H₇)₄N]₂O+0,22 Ga₂O₃·25 SiO₂·450 H₂O.
Die Silikate D bis F wurden aus den Silikaten A bis C jeweils
dadurch hergestellt, daß man die Silikate A bis C mit 1,0-m
NH₄NO₃-Lösung sieden ließ, das entstandene Produkt mit Wasser
wusch, es nochmals mit 1,0-m NH₄NO₃-Lösung sieden ließ und
wusch und dann trocknete und calcinierte. Aus dem Silikat D
wurde ein Katalysator 5 dadurch hergestellt, daß man das Silikat
D mit einer wäßrigen Lösung eines Mangansalzes imprägnierte
und die Zusammensetzung anschließend trocknete und calcinierte.
Der Katlysator 5 enthielt 3 Gewichtsprozent Mangan. Die Silikate
E und F wurden als solche als Katalysator 6 bzw. 7 verwendet.
Es wurden fünf Katalysatorgemische hergestellt. Die Katalysatorgemische
I bis IV bestanden jeweils aus einem physikalischen
Gemisch aus zwei der vorstehend genannten Katalysatoren im
folgenden Verhältnis:
Katalysatorgemisch I= 2 Volumenteile des Katalysators 4
+ 1 Volumenteil des Katalysators 5;
Katalysatorgemisch II= 2 Volumenteile des Katalysators 4 + 1
Volumenteil des Katalysators 6;
Katalysatorgemisch III= 2 Volumenteile des Katalysators 4 + 1
Volumenteil des Katalysators 7;
Katalysatorgemisch IV= 2,5 Volumenteile des Katalysators 2
+ 1 Volumenteil des Katalysators 5.
Das Katalysatorgemisch V bestand aus einer Schicht des Katalysators
3 und einer Schicht des Katalysators 1 in einem Volumenverhältnis
von 1 : 2.
Nun wurden die Katalysatorgemische I bis V und der Katalysator
1 auf ihre Eignung bei der Herstellung eines Kohlenwasserstoffgemisches
aus einem H₂/CO-Gemisch in einer oder zwei Stufen
getestet. Der Test wurde in einem oder zwei Reaktoren von
jeweils 50 ml Fassungsvermögen durchgeführt, in denen sich ein
Katalysatorfestbett mit einem Volumen von 7,5 ml befand. Es
wurden insgesamt zehn Versuche durchgeführt. Die Versuche 1
sowie 3 bis 5 erfolgten in einem Schritt. Die anderen Versuche
wurden in zwei Schritten durchgeführt. Bei allen Versuchen, mit
Ausnahme von Versuch 10, wurden in der ersten Stufe eine Temperatur
von 375°C angewandt. In Versuch 10 betrug die Temperatur
der ersten Stufe 280°C. Bei allen in zwei Stufen durchgeführten
Versuchen betrug die Temperatur in der zweiten Stufe 220°C.
Der bei allen Versuchen, mit Ausnahme von Versuch 10, angewandte
Druck betrug 60 bar.
In Versuch Nr. 10 betrug der Druck 30 bar. Bei allen Versuchen
betrug die Raumgeschwindigkeit, bezogen auf die Summe des gesamten
Katalysatorsystems (in der ersten + sofern verwendet in der
zweiten Stufe) 500 Nl je Liter Katalysator je Stunde. In den
Versuchen 6 bis 8 wurde die C₄--Fraktion des aus der ersten
Stufe erhaltenen Produkts als Einsatzmaterial für die zweite
Stufe verwendet. In den Versuchen 2, 9 und 10 wurde das gesamte
Reaktionsprodukt aus der ersten Stufe als Einsatzmaterial für
die zweite Stufe verwendet.
Die Ergebnisse der Versuche gehen aus Tabelle C hervor. Die
in den Versuchen 3 bis 9 zugesetzte Wassermenge ist angegeben
in ml Wasser je Liter des gesamten Katalysatorsystems (in der
ersten + sofern verwendet, der zweiten Stufe) pro Stunde.
Von den in der Tabelle enthaltenen Versuchen sind nur die
zweistufigen Versuche 2 und 6 bis 10 erfindungsgemäße Versuche.
Die einstufigen Versuche 1 sowie 3 bis 5 liegen außerhalb des
Rahmens der Erfindung. Sie sind der vorliegenden Patentanmeldung lediglich
zu Vergleichszwecken herangezogen worden.
Die Vorteile des in der vorliegenden Anmeldung vorgeschlagenen
Zweistufenverfahrens im Hinblick auf die Umwandlung des H₂/CO-
Gemisches und die Zusammensetzung des Reaktionsproduktes liegen
auf der Hand, wenn man die Ergebnisse der Versuche 1 und
2, 3 und 9, 3 bis 5 und 6 bis 8 jeweils einander gegenüberstellt.
In den Versuchen 3 und 9 war die zugesetzte Gesamtmenge
an Wasser gleich.
Claims (7)
1. Verfahren zur Herstellung eines Kohlenwasserstoffgemisches,
bei dem ein Gemisch aus Kohlenmonoxid und Wasserstoff
mit einem molaren Verhältnis von H₂:CO von unter 1,0
mit einer Katalysatorkombination in Berührung gebracht wird,
welche eine oder mehrere Metallkomponenten mit katalytischer
Aktivität für die Umwandlung eines H₂/CO-Gemisches in acyclische
Kohlenwasserstoffe und/oder acyclische sauerstoffhaltige
Kohlenwasserstoffe und ein kristallines Silikat mit den folgenden
Eigenschaften enthält:
- a) das Röntgen-Pulverdiagramm weist unter anderem die aus der Tabelle A ersichtlichen Reflexe auf; Tabelle A Cu-K α -StrahlungWellenlänge 0,15418 nm 2Rrelative Intensität 7,8- 8,2stark 8,7- 9,1mittel 11,8-12,1schwach 12,4-12,7schwach 14,6-14,9schwach 15,4-15,7schwach 15,8-16,1schwach 17,6-17,9schwach 19,2-19,5schwach 20,2-20,6schwach 20,7-21,1schwach 23,1-23,4sehr stark 23,8-24,1stark 24,2-24,8mittel 29,7-30,1mittelR Winkel nach dem Bragg'schen Gesetz;
- b) das Silikat enthält zusätzlich mindestens ein dreiwertiges Metall,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Verfahren zweistufig durchgeführt wird, daß die Katalysatorkombination
für die erste Stufe ein Silikat mit den
vorstehend genannten Eigenschaften enthält, wobei in der
die Zusammensetzung des Silikats wiedergegebenen Formel, ausgedrückt
in Mol der Oxide, in welcher zusätzlich zu Wasser,
Alkalimetall- und/oder Erdalkalimetall- sowie Siliciumdioxid
ein oder mehrerer Oxide von Aluminium, Eisen, Gallium, Rhodium,
Chrom und Scandium vorliegt bzw. vorliegen und das molare
Verhältnis (m) von Al₂O₃ : SiO₂ unter 0,1 liegt, die Katalysatorkombination mindestens eine Metallkomponente mit katalytischer
Aktivität für die Umwandlung eines H₂O/CO-Gemisches
in ein H₂/CO₂-Gemisch enthält und daß zumindest die
C₂--Fraktion des Reaktionsproduktes aus der ersten Stufe in
einer zweiten Stufe mit einem Katalysator in Berührung gebracht
wird, welcher eine oder mehrere Metallkomponenten
mit katalytischer Aktivität für die Umwandlung eines H₂/CO-
Gemisches in acyclische Kohlenwasserstoffe aufweist, wobei
diese Metallkomponenten Kobalt, Nickel und Ruthenium sind,
mit der Maßgabe, daß, wenn das Einsatzmaterial für die zweite
Stufe ein molares Verhältnis von H₂ : CO von unter 1,5 aufweist,
diesem Einsatzmaterial Wasser zugesetzt wird und daß
in der zweiten Stufe eine bifunktionelle Katalysatorkombination
verwendet wird, welche zusätzlich zu Metallkomponenten
mit katalytischer Aktivität für die Umwandlung eines H₂/CO-
Gemisches in acyclische Kohlenwasserstoffe auch eine oder
mehrere Metallkomponenten mit katalytischer Aktivität für
die Umwandlung eines H₂O/CO-Gemisches in ein H₂/CO₂-Gemisch
enthält.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
kristalline Silikat ein Eisen-, Aluminium- oder Galliumsilikat
ist.
3. Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das kristalline Silikat für (m) einen Wert von über
0,002, aber unter 0,005 aufweist.
4. Verfahren nach den Ansprüchen 2 und 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das kristalline Silikat ein Aluminiumsilikat ist, dessen
Wert (m) über 0,005 beträgt, und daß das Silikat 0,1 bis
10 Gewichtsprozent eines der Elemente Mangan, Calcium, Magnesium
und Titan enthält.
5. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß dem Einsatzmaterial für die erste Stufe Wasser
zugegeben wird.
6. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die zweite Stufe bei einer Temperatur von 125 bis
350°C und einem Druck von 1 bis 150 bar durchgeführt wird.
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