DE3148745C2 - - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur
Herstellung sauerstoffhaltiger organischer Verbindungen sowie
paraffinischer Kohlenwasserstoffe aus einem Gemisch aus Kohlenmonoxid
und Wasserstoff.
Sauerstoffhaltige organische Verbindungen, wie Methanol, Äthanol
und Dimethyläther, stellen sowohl wertvolle Endprodukte
als auch Zwischenprodukte dar, beispielsweise bei der Herstellung
aromatischer Kohlenwasserstoffe und niedriger Olefine.
Die genannten sauerstoffhaltigen organischen Verbindungen
können durch katalytische Umwandlung von Gemischen
aus Kohlenmonoxid und Wasserstoff mit einem molaren Verhältnis
von H₂ : CO von mindestens 0,5 hergestellt werden.
Diese Reaktionen haben den Nachteil, daß sie einer starken
thermodynamischen Beschränkung unterliegen, so daß ein erheblicher
Anteil des H₂/CO-Gemisches nicht umgewandelt
wird. Je größer in diesem Verfahren die Raumgeschwindigkeiten
gewählt werden, umso niedriger sind die Umwandlungen.
Es kann zwar eine höhere Umwandlung dadurch erreicht werden,
daß man das nicht umgesetzte H₂/CO-Gemisch in den Kreislauf
rückführt, jedoch ist die Kreislaufrückführung im großtechnischen
Maßstab ein kostspieliges Verfahren, das, sofern
überhaupt möglich, vermieden werden sollte. Darüber hinaus
bringt die Kreislaufrückführung des nicht umgewandelten
H₂/CO-Gemisches noch einen weiteren starken Nachteil mit
sich. Im allgemeinen enthält das Reaktionsprodukt zusätzlich
zu entstandenen sauerstoffhaltigen organischen Verbindungen
und nicht umgewandeltem Wasserstoff sowie Kohlenmonoxid
einen erheblichen Anteil an Kohlendioxid. Dieses Kohlendioxid
ist durch die Umsetzung von Wasser mit Kohlenmonoxid
nach der bekannten Wassergasbildungsreaktion entstanden. Das
für die Wassergasbildungsreaktion erforderliche Wasser kann
von einer äußeren Quelle stammen oder aber es kann sich bei
der Herstellung der sauerstoffhaltigen organischen Verbindungen
gebildet haben. Dem H₂/CO-Gemisch wird dann Wasser
zugesetzt, um die Wassergasbildungsreaktion einzuleiten,
wenn das molare Verhältnis von H₂ : CO des vorliegenden
H₂/CO-Gemisches zu niedrig ist. Nach der Wassergasbildungsreaktion
sinkt der CO-Gehalt und der H₂-Gehalt steigt, was
zu einem Ansteigen des molaren Verhältnisses von H₂ : CO
führt. Die Wassergasbildungsreaktion kann in Form einer von
außen induzierten Reaktion (auch als Vorreaktion bezeichnet)
durchgeführt werden, in der das umzuwandelnde H₂/CO-Gemisch
zusammen mit dem zugesetzten Wasser erst über einen separaten
Katalysator für die Wassergassynthese geleitet wird,
bevor es mit dem Katalysator mit Aktivität für die Umwandlung
eines H₂/CO-Gemisches in sauerstoffhaltige organische
Verbindungen in Berührung gebracht wird. Da dieser letztgenannte
Katalysator im allgemeinen auch eine Aktivität
für die Wassergasbildung aufweist, kann in einer Reihe von
Fällen die von außen induzierte Reaktion entfallen, und der
gewünschte Anstieg des molaren Verhältnisses von H₂ : CO
des Einsatzmaterials kann dadurch bewirkt werden, daß man
dieses Einsatzmaterial einfach zusammen mit dem zugesetzten
Wasser über den Katalysator mit Aktivität für die Umwandlung
eines H₂/CO-Gemische in sauerstoffhaltige organische Verbindungen
leitet. Dieser Wassergasbildungsaktivität dieses
letzteren Katalysators ist es auch zuzuschreiben, daß
Kohlendioxid entsteht, wenn bei der Herstellung der sauerstoffhaltigen
organischen Verbindungen Wasser gebildet wird.
Diese Situation entsteht dann, wenn bei der Herstellung
sauerstoffhaltiger organischer Verbindungen Äther entsteht.
Um zu verhindern, daß in dem Verfahren Kohlendioxid gebildet
wird, sollte das Kohlendioxid aus dem im Kreislauf
geführten Produktstrom entfernt werden. Die Entfernung des
Kohlendioxids aus im Kreislauf geführten Produktströmen im
großtechnischen Maßstab ist jedoch ebenso wie die Kreislaufrückführung
selbst ein kostenaufwendiges Verfahren.
Die Anmelderin hat nunmehr eine Untersuchung mit dem Ziel
durchgeführt, herauszufinden, in welchem Maße es bei der
Herstellung sauerstoffhaltiger organischer Verbindungen möglich
ist, durch katalytische Umwandlung eines H₂/CO-Gemisches
eine hohe Umsetzung des H₂/CO-Gemisches in wertvolle organische
Verbindungen zu bewirken, ohne daß dabei das nicht
umgewandelte H₂/CO-Gemisch in den Kreislauf rückgeführt und
das Kohlendioxid entfernt werden muß. Sie hat festgestellt,
daß diese Möglichkeit tatsächlich besteht. Zu diesem Zweck
muß das Kohlenmonoxid und der Wasserstoff, die in dem Reaktionsprodukt
enthalten sind, das bei der katalytischen Umwandlung
eines H₂/CO-Gemisches in sauerstoffhaltige organische
Verbindungen erhalten wurde, gegebenenfalls zusammen
mit anderen Bestandteilen dieses Reaktionsproduktes mit
einem monofunktionellen Katalysator in Berührung gebracht
werden, der eine oder mehrere Metallkomponente(n) mit katalytischer
Aktivität für die Umwandlung eines H₂/CO-Gemisches
in paraffinische Kohlenwasserstoffe enthält, und zwar Kobalt,
Nickel und Ruthenium. Weist das als Einsatzmaterial für die
Herstellung paraffinischer Kohlenwasserstoffe vorliegende
H₂/CO-Gemisch ein molares Verhältnis von H₂ : CO von unter
1,5 auf, so sollte diesem Einsatzmaterial Wasser in einer
Menge zugesetzt werden, die ausreicht, durch Umsetzung mit
Kohlenmonoxid das molare Verhältnis von H₂ : CO auf einen
Wert von mindestens 1,5 zu bringen, und es sollte eine bifunktionelle
Katalysatorkombination verwendet werden, die
zusätzlich zu den Metallkomponenten mit katalytischer Aktivität
für die Umwandlung eines H₂/CO-Gemisches in paraffinische
Kohlenwasserstoffe auch eine oder mehrere Metallkomponenten
mit Aktivität für die Wassergasbildung enthält.
Erfolgt die Umwandlung des H₂/CO-Gemisches auf diese Weise,
so ist es möglich, unter Anwendung einer hohen Raumgeschwindigkeit
eine sehr hohe Umsetzung des H₂/CO-Gemisches
in sauerstoffhaltige organische Verbindungen sowie paraffinische
Kohlenwasserstoffe zu erzielen. Die in dem Verfahren
erhaltenen paraffinischen Kohlenwasserstoffe sind sowohl
als Endprodukt von Wert als auch als Ausgangsmaterial für
die Durchführung katalytischer Kohlenwasserstoffumwandlungsverfahren,
wie die Aromatisierung, die Isomerisierung,
Crackung und Hydrocrackung.
Die vorliegende Patentanmeldung bezieht sich daher auf ein
Verfahren zur Herstellung sauerstoffhaltiger organischer
Verbindungen sowie paraffinischer Kohlenwasserstoffe, in
dem ein Gemisch aus Kohlenmonoxid und Wasserstoff mit einem
molaren Verhältnis von H₂ : CO von mindestens 0,5 in einem
ersten Schritt mit einem Katalysator in Berührung gebracht
wird, der eine oder mehrere Metallkomponente(n) mit katalytischer
Aktivität für die Umwandlung eines H₂/CO-Gemisches
in sauerstoffhaltige organische Verbindungen enthält, und
in welchem das in dem Reaktionsprodukt aus dem ersten
Schritt vorliegende Kohlenmonoxid sowie der Wasserstoff,
gegebenenfalls zusammen mit anderen Bestandteilen dieses
Reaktionsproduktes, in einem zweiten Schritt mit einem wie
vorstehend definierten monofunktionellen Katalysator in
Berührung gebracht werden, mit der Maßgabe, daß, wenn das
Einsatzmaterial für den zweiten Schritt ein molares Verhältnis
von H₂ : CO von unter 1,5 aufweist, diesem Einsatzmaterial
Wasser in einer Menge zugesetzt wird, die ausreicht,
um durch Umsetzung mit CO das molare Verhältnis von
H₂ : CO auf einen Wert von mindestens 1,5 zu bringen, und
daß in dem zweiten Schritt eine wie vorstehend definierte
bifunktionelle Katalysatorkombination verwendet wird.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist äußerst flexibel, was
das Verhältnis der herstellbaren Anteile an sauerstoffhaltigen
organischen Verbindungen zu paraffinischen Kohlenwasserstoffen
anbetrifft. Wird beabsichtigt, eine möglichst große
Ausbeute an sauerstoffhaltigen organischen Verbindungen zu
erzielen, so können die Bedingungen, unter denen der erste
Schritt des Verfahrens durchgeführt wird, so gewählt werden,
daß diesem Wunsch Genüge getan wird, und das nicht umgewandelte
H₂/CO-Gemisch kann in dem zweiten Schritt in paraffinische
Kohlenwasserstoffe umgewandelt werden. Wird beabsichtigt,
eine hohe Ausbeute an paraffinischen Kohlenwasserstoffen
zu erzielen, so können die Bedingungen, unter denen
der erste Schritt des Verfahrens durchgeführt wird, so gewählt
werden, daß das Reaktionsprodukt des ersten Schrittes
eine genügend große Menge an nicht umgewandeltem H₂/CO-Gemisch
enthält, um im zweiten Schritt die gewünschte hohe
Ausbeute an paraffinischen Kohlenwasserstoffen zu gewährleisten.
In dem erfindungsgemäßen Verfahren wird ein H₂/CO-Gemisch
mit einem molaren Verhältnis von H₂ : CO von mindestens 0,5
als Einsatzmaterial für den ersten Schritt verwendet. Solche
H₂/CO-Gemische können sehr zweckmäßigerweise durch Dampfvergasung
eines kohlenstoffhaltigen Materials, beispielsweise
Kohle, hergestellt werden. Die Dampfvergasung erfolgt vorzugsweise
bei einer Temperatur von 900 bis 1500°C und einem
Druck von 10 bis 100 bar. Bevorzugt werden H₂/CO-Gemische
mit einem molaren Verhältnis von H₂ : CO von 0,75 bis 2,5.
Weist das als Einsatzmaterial für den ersten Schritt vorliegende
H₂/CO-Gemisch ein molares Verhältnis von H₂ : CO
von unter 0,5 auf, so sollte dem H₂/CO-Gemisch Wasser in
einer Menge zugesetzt werden, die ausreicht, um durch Umsetzung
mit Kohlenmonoxid das molare Verhältnis von H₂ : CO
auf einen Wert von mindestens 0,5 zu bringen, und das Gemisch
sollte mit einem Katalysator mit Aktivität für die
Wassergasbildung in Berührung gebracht werden. Der Zusatz von Wasser zu
dem H₂/CO-Gemisch und das In-Berührung-bringen des Gemisches
mit einem Katalysator mit Aktivität für die Wassergasbildung
ist auch in solchen Fällen möglich, in denen das
H₂/CO-Gemisch bereits ein molares Verhältnis von H₂ : CO
von mindestens 0,5 aufweist, wo jedoch die Verwendung eines
H₂/CO-Gemisches mit einem höheren molaren Verhältnis von
H₂ : CO gewünscht wird. Die Heraufsetzung des molaren Verhältnisses
von H₂ : CO kann in Form einer sogenannten von
außen induzierten Wassergasbildungsreaktion durchgeführt
werden, bei der das wasserhaltige H₂/CO-Gemisch in einem
getrennten Schritt, der dem ersten Schritt des erfindungsgemäßen
Verfahrens vorausgeht, mit einem separaten Katalysator
mit Aktivität für die Wassergasbildung in Berührung
gebracht wird. Da die in dem ersten Schritt des erfindungsgemäßen
Verfahrens verwendeten Katalysatoren im allgemeinen
zusätzlich zu ihrer Aktivität für die Umwandlung eines H₂/CO-Gemisches
in sauerstoffhaltige organische Verbindungen eine Aktivität
für die Wassergasbildung aufweisen, kann die Heraufsetzung
des molaren Verhältnisses von H₂ : CO auch in Form einer
von innen induzierten Wassergasbildungsreaktion durchgeführt
werden, in der das wasserhaltige H₂/CO-Gemisch direkt
mit dem Katalysator in dem ersten Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens in Berührung
gebracht wird. Wird in dem Verfahren die Wassergassynthese
extern induziert, so wird aus dem Reaktionsprodukt
das Kohlendioxid vorzugsweise nicht entfernt. In dem ersten
Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens wird ein H₂/CO-Gemisch,
das Wasser und/oder Kohlendioxid enthalten kann,
mit einem Katalysator in Berührung gebracht, der eine oder
mehrere Metallkomponente(n) mit katalytischer Aktivität
für die Umwandlung eines H₂/CO-Gemisches in sauerstoffhaltige
organische Verbindungen enthält. Vorzugsweise wird in dem
ersten Schritt ein Katalysator verwendet, der die Fähigkeit
besitzt, einen H₂/CO-Gemisch in im wesentlichen Methanol oder
Dimethyläther umzuwandeln. Geeignete Katalysatoren, die die
Fähigkeit besitzen, ein H₂/CO-Gemisch in im wesentlichen
Methanol umzuwandeln, sind beispielsweise solche, die
- (a) Zinkoxid und Chromoxid,
- (b) Kupfer, Zinkoxid und Chromoxid,
- (c) Kupfer, Zinkoxid und Aluminiumoxid und
- (d) Kupfer, Zinkoxid und Oxide Seltener Erden
enthalten.
Geeignete Katalysatoren, die die Fähigkeit besitzen, ein
H₂/CO-Gemisch in im wesentlichen Dimethyläther umzuwandeln,
sind beispielsweise solche, die eine der unter (a) bis (d)
genannten Methanol-Synthesefuktionen sowie darüber hinaus
eine Säurefunktion enthalten, beispielsweise ein physikalisches Gemisch
aus gamma-Aluminiumoxid und einer kupfer-, zinkoxid-
und chromoxidhaltigen Zusammensetzung. Der erste
Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens erfolgt vorzugsweise
bei einer Temperatur von 175 bis 350°C und einem Druck
von 30 bis 300 bar und insbesondere bei einer Temperatur
von 225 bis 325°C und einem Druck von 50 bis 150 bar.
In dem erfindungsgemäßen Verfahren werden das in dem Reaktionsprodukt
aus dem ersten Schritt vorliegende Kohlenmonoxid
sowie der Wasserstoff, gegebenenfalls zusammen mit anderen
Bestandteilen des Reaktionsproduktes, als Einsatzmaterial
für den zweiten Schritt verwendet. Erforderlichenfalls
kann das gesamte Reaktionsprodukt aus dem ersten Schritt
als Einsatzmaterial für den zweiten Schritt verwendet werden.
In dem zweiten Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist ein möglichst großer Anteil des in dem Einsatzmaterial
für den zweiten Schritt vorliegenden Kohlenmonoxids über
einem monofunktionellen Katalysator in paraffinische Kohlenwasserstoffe
umzuwandeln, der eine oder mehrere Metallkomponente(n)
mit katalytischer Aktivität für die Umwandlung
eines H₂/CO-Gemisches in paraffinische Kohlenwasserstoffe,
nämlich Kobalt, Nickel und Ruthenium, enthält. Zu diesem
Zweck sollte das molare Verhältnis von H₂ : CO in dem Einsatzmaterial
für den zweiten Schritt mindestens 1,5 und vorzugsweise
1,75 bis 2,25 betragen. Wird ein H₂/CO-Gemisch
mit einem hohen molaren Verhältnis von H₂ : CO als Einsatzmaterial
für den ersten Schritt verwendet, so kann in dem
ersten Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens ein Reaktionsprodukt
entstehen, in welchem ein H₂/CO-Gemisch vorliegt,
das ein molares Verhältnis von H₂ : CO von mindestens 1,5
aufweist und ein solches für die Umwandlung über dem genannten
Katalysator in dem zweiten Schritt geeignet ist.
Eine attraktive Art und Weise, um sicherzustellen, daß in
dem erfindungsgemäßen Verfahren das Reaktionsprodukt aus dem
ersten Schritt ein molares Verhältnis von H₂ : CO von mindestens
1,5 aufweist, ist, dem Einsatzmaterial für den ersten
Schritt Wasser zuzusetzen. Vermöge der Wassergasbildungsaktivität
des Katalysators in dem ersten Schritt reagiert
dieses Wasser mit dem Kohlenmonoxid aus dem Einsatzmaterial
und bildet ein H₂/CO-Gemisch. Der Zusatz von Wasser
zu dem Einsatzmaterial für den ersten Schritt kann in dem erfindungsgemäßen
Verfahren sowohl dann erfolgen, wenn ohne
den Zusatz von Wasser aus dem ersten Schritt ein Reaktionsprodukt
mit einem molaren Verhältnis von H₂ : CO von unter
1,5 erhalten worden wäre, als auch dann, wenn, ebenfalls
ohne den Zusatz von Wasser, bereits in dem ersten Schritt
ein Reaktionsprodukt mit einem molaren Verhältnis von H₂ : CO
von mindestens 1,5 erhalten worden wäre, wo es jedoch erstrebenswert
ist, daß das mit dem Katalysator in dem zweiten
Schritt in Berührung gebrachte Einsatzmaterial ein höheres
molares Verhältnis von H₂ : CO aufweist. Wird in dem erfindungsgemäßen
Verfahren unabhängig davon, ob in dem Einsatzmaterial
für den ersten Schritt Wasser zugesetzt worden ist,
aus dem ersten Schritt ein Reaktionsprodukt mit einem molaren
Verhältnis von H₂ : CO von unter 1,5 erhalten, so sollte dem
Einsatzmaterial für den zweiten Schritt Wasser in einer
Menge zugesetzt werden, die ausreicht, um durch Umsetzung
mit Kohlenmonoxid das molare Verhältnis von H₂ : CO auf einen
Wert von mindestens 1,5 zu bringen, und in dem zweiten
Schritt sollte eine bifunktionelle Katalysatorkombination
verwendet werden, die zusätzlich zu den Metallkomponenten
mit katalytischer Aktivität für die Umwandlung eines H₂/CO-Gemisches
in paraffinische Kohlenwasserstoffe auch eine
oder mehrere Metallkomponente(n) mit Aktivität für die
Wassergasbildung aufweist. Die bifunktionellen Katalysatorkombinationen,
die in dem zweiten Schritt des erfindungsgemäßen
Verfahrens zur Anwendung kommen können, bestehen vorzugsweise
aus zwei getrennten Katalysatoren, die der Einfachheit
halber als Katalysatoren A bzw. Katalysator B bezeichnet
werden. Der Katalysator A enthält die Metallkomponenten
mit katalytischer Aktivität für die Umwandlung
eines H₂/CO-Gemisches in paraffinische Kohlenwasserstoffe,
nämlich Kobalt, Nickel und Ruthenium. Der Katalysator B
enthält die Metallkomponenten mit Aktivität für die Wassergasbildung.
Sowohl bei Verwendung eines monofunktionellen
Katalysators als auch bei Verwendung einer bifunktionellen
Katalysatorkombination in dem zweiten Schritt des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird als Katalysator A vorzugsweise
ein Kobaltkatalysator, beispielsweise ein durch Imprägnieren
hergestellter Kobalt-Katalysator, verwendet. Sehr geeignet
für den vorliegenden Zweck sind Katalysatoren, die 10 bis
40 Gewichtsteile Kobalt und 0,25 bis 5 Gewichtsteile
Zirkon, Titan oder Chrom je 100 Gewichtsteile Siliciumdioxid
enthalten und durch Imprägnieren eines Siliciumdioxidträgers
mit einer oder mehreren wäßrigen Lösung(en) aus Kobalt- und
Zirkon-, Titan- oder Chromsalzen, anschließendes Trocknen
der Zusammensetzung, Calcinieren bei 350 bis 700°C und Reduzieren
bei 200 bis 350°C erhalten worden sind. Geeignete
B-Katalysatoren sind die üblischen Katalysatoren für die Wassergassynthese.
In den bifunktionellen Katalysatorkombinationen
können die Katalysatoren A und B als physikalisches
Gemisch vorliegen.
Wird der zweite Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens
unter Verwendung eines Katalysatorfestbetts durchgeführt,
so besteht dieses Bett vorzugsweise aus zwei oder
mehreren im Wechsel angeordneten Teilchenschichten
des Katalysators B bzw. Katalysators A. Der Zusatz
von Wasser zu dem Einsatzmaterial für den zweiten Schritt,
verbunden mit der Verwendung einer bifunktionellen Katalysatorkombination
in dem zweiten Schritt kann in dem erfindungsgemäßen
Verfahren sowohl dann erfolgen, wenn das Reaktionsprodukt
aus dem ersten Schritt ein molares Verhältnis von
H₂ : CO von unter 1,5 aufweist als auch dann, wenn das Reaktionsprodukt
aus dem ersten Schritt bereits ein molares Verhältnis
von H₂ : CO von mindestens 1,5 aufweist, wo es jedoch
wünschenswert ist, daß das in dem zweiten Schritt mit
dem Katalysator A in Berührung gebrachte Einsatzmaterial
ein höheres molares Verhältnis von H₂ : CO aufweist. Der
zweite Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens erfolgt vorzugsweise
bei einer Temperatur von 125 bis 300°C und einem
Druck von 1 bis 150 bar und insbesondere bei einer Temperatur
von 175 bis 275°C und einem Druck von 5 bis 100 bar.
Die in dem aus zwei Schritten bestehenden Verfahren hergestellten
sauerstoffhaltigen organischen Verbindungen können
sehr zweckmäßigerweise als Einsatzmaterial für die katalytische
Umwandlung in niedrige Olefine und/oder aromatische
Kohlenwasserstoffe verwendet werden. Diese Umwandlung erfolgt
vorzugsweise dadurch, daß man die sauerstoffhaltigen organischen
Verbindungen bei einer Temperatur von 300 bis 600°C,
einem Druck von 1 bis 50 bar und einer Raumgeschwindigkeit
von 0,2 bis 15 kg · kg-1 · h-1 mit einem kristallinen Metallsilikat
als Katalysator in Berührung bringt. Vorzugsweise werden
bei dieser Umwandlung Drücke von 1 bis 10 bar verwendet.
Sehr geeignete Katalysatoren für die Umwandlung der sauerstoffhaltigen
organischen Verbindungen sind kristalline Metallsilikate,
die nach einstündiger Calcinierung an der Luft bei
500°C die folgenden Eigenschaften aufweisen:
- (a) Sie sind bis zu einer Temperatur von mindestens 600°C thermisch stabil.
- (b) Das Röntgen-Pulverdiagramm weist als stärkste Linien die in Tabelle A angegebenen vier Linien auf.
d (Å) | |
Relative Intensität | |
11,1 ± 0,2 | |
sehr stark | |
10,0 ± 0,2 | sehr stark |
3,84 ± 0,07 | stark |
3,72 ± 0,06 | stark |
- (c) In der die Zusammensetzung der Silikate wiedergebenden
Formel, ausgedrückt in Mol der Oxide, in welcher zusätzlich
zu Wasser, Alkalimetall- und/oder Erdalkalimetalloxid
sowie Siliciumdioxid ein oder mehrere Oxide eines
dreiwertigen Metalls A, nämlich Aluminium, Eisen, Gallium,
Rhodium, Chrom und Scandium vorliegt bzw. vorliegen, beträgt
das molare Verhältnis von SiO₂ : A₂O₃ (der Kürze
halber im folgenden mit m bezeichnet) über 10. Diese kristallinen
Metallsilikate werden in der vorliegenden Patentanmeldung
weiterhin als "Silikate vom Typ 1" bezeichnet.
Der in der vorliegenden Patentanmeldung verwendete
Ausdruck "bis zu einer Temperatur von mindestens t°C
thermisch stabil" bedeutet, daß, wenn das Silikat auf
eine Temperatur von t°C erhitzt wird, das Röntgen-Pulverdiagramm
des Silikats sich nicht wesentlich ändert. Die
Silikate vom Typ 1 können aus einem wäßrigen Gemisch
als Ausgangsmaterial hergestellt werden, das die folgenden
Verbindungen enthält: eine oder mehrere Verbindung(en)
eines Alkalimetalls (M), eine oder mehrere Verbindungen
mit einem quaternären organischen Kation (R), eine oder
mehrere Siliciumverbindung(en) sowie eine oder mehrere
Verbindung(en), in denen als dreiwertiges Metall A Aluminium,
Eisen, Gallium, Rhodium, Chrom und Scandium vorliegt. Die
Herstellung der Silikate vom Typ 1 erfolgt dadurch, daß
man das Gemisch bis zur Bildung des Silikats auf einer er
höhten Temperatur hält, es von der Mutterlauge abtrennt
und calciniert. In dem wäßrigen Gemisch, aus dem die Sili
kate vom Typ 1 hergestellt werden, sollten die verschie
denen Verbindungen in den folgenden Verhältnissen, ausge
drückt in Mol der Oxide, vorliegen:
M₂O : SiO₂ = 0,01 bis 0,35
R₂O : SiO₂ = 0,01 bis 0,4
SiO₂ : A₂O₃ < 10 und
H₂O : SiO₂ = 5 bis 65.
Ein Variieren der quaternären organischen Kationen in dem
wäßrigen Gemisch führt zu Silikaten vom Typ 1, der hin
sichtlich des gesamten Röntgen-Pulverdiagramms an signifi
kanten Stellen Unterschiede aufweist.
Das gesamte Röntgen-Pulverdiagramm eines Eisensilikats wie
das eines Aluminiumsilikats, die beide unter Verwendung
einer Tetrapropoylammoniumverbindung hergestellt worden sind,
ist in Tabelle B wiedergegeben.
Das vollständige Röntgen-Pulverdiagramm eines Eisensilikats
sowie eines Aluminiumsilikats, das unter Verwendung einer
Tetrabutylammoniumverbindung oder einer Tetrabutylphosphonium
verbindung hergestellt worden ist, geht aus Tabelle C her
vor.
Werden als Katalysatoren zur Umwandlung der sauerstoffhal
tigen organischen Verbindungen Silikate vom Typ 1 verwendet,
so wird der Vorzug solchen Silikaten gegeben, die nur eines
der vorstehend erwähnten dreiwertigen Metalle enthalten und
insbesondere solchen Silikaten, die als dreiwertiges Metall
Aluminium, Eisen oder Gallium enthalten.
Andere für die Umwandlung der sauerstoffhaltigen organischen
Verbindungen sehr geeignete Katalysatoren sind folgende kri
stalline Aluminiumsilikate: Faujasit, Zeolith Y, Zeolith X,
Mordenit, Erionit, Offretit, Zeolith ω, Ferririt, Chabasit
und Zeolith ZSM-34. Diese kristallinen Aluminiumsilikate
werden in der vorliegenden Patentanmeldung weiter als "Silikate
vom Typ 2" bezeichnet.
Andere sehr geeignete Katalysatoren für die Umwandlung
der sauerstoffhaltigen organischen Verbindungen sind Sili
kate vom Typ 1 oder 2, auf denen ein oder mehrere kataly
tisch aktive(s) Metall(e) durch Imprägnieren oder Ionen
austausch abgeschieden worden sind. Diese kristllinen
Silikate werden in der vorliegenden Patentanmeldung weiter
als "Silikate vom Typ 3" bezeichnet. Der Vorzug wird Sili
katen vom Typ 3 gegeben, auf denen Magnesium oder Mangan
abgeschieden worden ist.
Sollen die sauerstoffhaltigen organischen Verbindungen in
im wesentlichen aromatischen Kohlenwasserstoffe umgewan
delt werden, so erfolgt die Umwandlung vorzugsweise bei
einer Temperatur von 300 bis 400°C und einer Raumgeschwin
digkeit von 0,5 bis 5 kg · kg-1 · h-1, und der bevorzugte
Katalysator ist ein Silikat vom Typ 1, dessen Wert m unter
200 beträgt.
Sollen die sauerstoffhaltigen organischen Verbindungen in
im wesentlichen niedrige Olefine umgewandelt werden, so
erfolgt die Umwandlung vorzugsweise entweder bei einer
Temperatur von 400 bis 600°C, einer Raumgeschwindigkeit
von 1 bis 10 kg · kg-1 · h-1 sowie unter Verwendung eines Si
likats vom Typ 1 als Katalysator, dessen Wert m über 200 be
trägt oder aber bei einer Temperatur von 300 bis 500°C,
einem Druck von 1 bis 5 bar, einer Raumgeschwindigkeit von
0,2 bis 2 kg · kg-1 · h-1 sowie unter Verwendung eines Silikats
vom Typ 2 oder 3 als Katalysator.
Sollen sauerstoffhaltige organische Verbindungen kataly
tisch in niedrige Olefine und/oder aromatische Kohlenwasser
stoffe umgewandelt werden, so geht man vorzugsweise von
Dimethyläther oder einem Gemisch aus sauerstoffhaltigen
organischen Verbindungen als Einsatzmaterial aus, das im
wesentlichen aus Dimethyläther besteht. Zusätzlich zu C-₄-
Olefinen und C⁺₅-Kohlenwasserstoffen werden bei der kataly
tischen Umwandlung sauerstoffhaltiger organischer Verbin
dungen C-₄-Paraffine gebildet. Bei der Umwandlung ist es
erstrebenswert, die Bildung von C-₄-Paraffinen weitgehendst
zu vermeiden. Untersuchungen der Anmelderin haben ergeben,
daß bei der katalytischen Umwandlung der sauerstoffhaltigen
organischen Verbindungen die Selektivität für C-₄-Paraffine
geringer ist, wenn die sauerstoffhaltigen organischen Ver
bindungen nicht als solche als Einsatzmaterial, sondern nur
im verdünnten Zustand verwendet werden. Geeignete Verdünnungs
mittel sind unter anderem Wasser, Kohlenmonoxid, Kohlendi
oxid, Wasserstoff und C-₄-Paraffine.
Die Kombination des erfindungsgemäßen, aus zwei Schritten
bestehende Verfahrens mit einem Verfahren für die kataly
tische Umwandlung sauerstoffhaltiger organsicher Verbindun
gen in niedrige Olefine und/oder aromatische Kohlenwasser
stoffe ist sehr attraktiv, weil das Reaktionsprodukt aus dem
ersten Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens zumindest
einen Teil der vorstehend erwähnten Verdünnungsmittel ent
hält, nämlich nicht umgesetzten Wasserstoff und Kohlen
monoxid sowie darüber hinaus Wasser und/oder Kohlendioxid
und/oder C-₄-Paraffine.
Die Kombination des erfindungsgemäßen aus zwei Schritten be
stehenden Verfahren mit einem Verfahren für die katalytische
Umwandlung sauerstoffhaltiger organischer Verbindungen in
niedrige Olefine und/oder aromatische Kohlenwasserstoffe
kann auf drei Arten erfolgen.
Nach der ersten Ausführungsform wird das Reaktionsprodukt aus
dem ersten Schritt, welches aus sauerstoffhaltigen organischen
Verbindungen, Wasserstoff, Kohlenmonoxid und einem Kohlendi
oxid und/oder Wasser und/oder C-₄-Paraffine enthaltenden Neben
produkte besteht, mindestens in zwei Fraktionen aufgetrennt,
von denen die eine alle sauerstoffhaltigen organischen Ver
bindungen sowie mindestens 50 Volumenprozent des Nebenprodukts
und die andere den gesamten Wasserstoff und das Kohlenmonoxid
enthält. Die letztgenannte Fraktion kann den Restanteil des
Nebenprodukts enthalten. Die die sauerstoffhaltigen organi
schen Verbindungen enthaltende Fraktion wird katalytisch in
niedrige Olefine und/oder aroamtische Kohlenwasserstoffe
und die den Wasserstoff und das Kohlenmonoxid enthaltende
Fraktion katalytisch in dem vorstehend erwähnten zweiten
Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens umgewandelt. Bei
dieser Ausführungsform wird das Reaktionsprodukt aus dem
ersten Schritt vorzugsweise in zwei Fraktionen aufgetrennt,
von denen die einen alle sauerstoffhaltigen organischen Ver
bindungen und das gesamte Nebenprodukt und die andere den ge
samten Wasserstoff und alles Kohlenmonoxid enthält.
Nach der zweiten Ausführungsform werden zumindest der gesam
te Wasserstoff, das Kohlenmonoxid und die sauerstoffhaltigen
organischen Verbindungen des Reaktionsproduktes aus dem
ersten Schritt zusammen als Einsatzmaterial für den zweiten
Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens verwendet. Vorzugs
weise wird das gesamte Reaktionsprodukt aus dem ersten
Schritt als Einsatzmaterial für den zweiten Schritt verwen
det. Das Reaktionsprodukt aus dem zweiten Schritt, welches
im wesentlichen aus im ersten Schritt gebildeten sauerstoff
haltigen organischen Verbindungen sowie im zweiten Schritt
gebildeten paraffinischen Kohlenwasserstoffen besteht, und
welches darüber hinaus unter anderem nicht umgesetzten Wasser
stoff sowie Kohlenmonoxid, Wasser und möglicherweise Kohlen
dioxid enthält, kann als solches als Einsatzmaterial für den
zusätzlichen Verfahrensschritt verwendet werden, in welchem
die katalytische Umwandlung der sauerstoffhaltigen organischen
Verbindungen in niedrige Olefine und/oder aromatische Kohlen
wasserstoffe stattfindet. Angesichts der Möglichkeit, daß
ein Teil der in dem zweiten Schritt gebildeten paraffinischen
C⁺₅-Kohlenwasserstoffe in dem zusätzlichen Verfahrensschritt
in aromatische Kohlenwasserstoffe umgewandelt wird, was un
erwünscht sein kann, trennt man die C⁺₅-Kohlenwasserstoffe
von dem Reaktionsprodukt aus dem zweiten Schritt vorzugswei
se ab, bevor man dieses Reaktionsprodukt als Einsatzmaterial
für den zusätzlichen Verfahrensschritt verwendet.
Nach der dritten Ausführungsform werden zumindest der ge
samte Wasserstoff, das Kohlenmonoxid und die sauerstoffhal
tigen organischen Verbindungen des Reaktionproduktes aus dem ersten
Schritt zusammen in dem zusätzlichen Verfahrensschritt mit
dem Katalysator in Berührung gebracht, der die sauerstoff
haltigen organischen Verbindungen in niedrige Olefine und/oder
aromatische Kohlenwasserstoffe umwandelt. Vorzugsweise wird
das gesamte Reaktionsprodukt aus dem ersten Schritt als Ein
satzmaterial für den zusätzlichen Verfahrensschritt verwendet.
Von dem Reaktionsprodukt aus dem zusätzlichen Verfahrens
schritt, das Wasserstoff, Kohlenmonoxid, C-₄-Olefine, eine
an Aromaten reiche C⁺₅-Fraktion, C-₄-Paraffine, Wasser und
möglicherweise Kohlendioxid aus dem ersten Schritt enthält,
sollten zumindest der Wasserstoff und das Kohlenmonoxid als
Einsatzmaterial für den zweiten Schritt des erfindungsgemäßen
Verfahrens verwendet werden. Gegebenenfalls kann das ge
samte Reaktionsprodukt aus dem zusätzlichen Verfahrensschritt
als Einsatzmaterial für den zweiten Schritt des erfindungsge
mäßen Verfahrens verwendet werden. Vorzugsweise trennt man
die C-₄-Olefine von dem Reaktionsprodukt des zusätzlichen Ver
fahrensschritts ab, bevor man dieses Reaktionsprodukt als
Einsatzmaterial für den zweiten Schritt des erfindungsgemäßen
Verfahrens verwendet.
Die Anmelderin hat festgestellt, daß, wenn in dem zweiten Ver
fahrensschritt der bereits erwähnte, Zirkon, Titan oder Chrom
als Promotor enthaltende Kobalt-Imprägnierungskatalysator ver
wendet wird, ein Gemisch von schweren paraffinischen Kohlen
wasserstoffen entsteht, welches vor allem für eine Umwandlung
in Mitteldestillate in hohen Ausbeuten durch Hydrocracken ge
eignet ist. Die Hydrocrackung zeichnet sich durch eine niedri
ge Gasentwicklung sowie einen niedrigen Wasserstoffverbrauch
aus.
Die Erfindung sei nunmehr anhand des folgenden Beispiels er
läutert.
Es wurden die folgenden Katalysatoren untersucht:
Katalysator 1
Ein Cu/ZnO/Cr₂O₃-Katalysator mit einem atomaren Verhältnis von Cu : Zn : Cr von 5 : 3 : 2.
Ein Cu/ZnO/Cr₂O₃-Katalysator mit einem atomaren Verhältnis von Cu : Zn : Cr von 5 : 3 : 2.
Katalysator 2
Ein bei 800°C calcinierter γ-Al₂O₃-Katalysator.
Ein bei 800°C calcinierter γ-Al₂O₃-Katalysator.
Katalysator 3
Ein Cu/ZnO/Al₂O₃-Katalysator mit einem atomaren Verhältnis von Cu : Zn von 0,55.
Ein Cu/ZnO/Al₂O₃-Katalysator mit einem atomaren Verhältnis von Cu : Zn von 0,55.
Katalysator 4
Ein CO/Zr/SiO₂-Katalysator, der 25 Gewichtsteile Kobalt und 0,9 Gewichtsteile Zirkon je 100 Gewichtsteile Siliciumdi oxid enthielt und durch Imprägnieren eines Siliciumdioxid trägers mit einer ein Kobalt- und ein Zirkoniumsalz enthal tenden wäßrigen Lösung, anschließendes Trocknen der Zusam mensetzung, Calcinieren bei 500°C und Reduzieren bei 250°C hergestellt worden war.
Ein CO/Zr/SiO₂-Katalysator, der 25 Gewichtsteile Kobalt und 0,9 Gewichtsteile Zirkon je 100 Gewichtsteile Siliciumdi oxid enthielt und durch Imprägnieren eines Siliciumdioxid trägers mit einer ein Kobalt- und ein Zirkoniumsalz enthal tenden wäßrigen Lösung, anschließendes Trocknen der Zusam mensetzung, Calcinieren bei 500°C und Reduzieren bei 250°C hergestellt worden war.
Katalysator 5
Ein kristallines Aluminiumsilikat, das nach einstündiger Calcinierung an der Luft bei 500°C die folgenden Eigen schaften aufwies:
Ein kristallines Aluminiumsilikat, das nach einstündiger Calcinierung an der Luft bei 500°C die folgenden Eigen schaften aufwies:
- (a) Es war bis zu einer Temperatur von mindestens 800°C thermisch stabil.
- (b) Das Röntgen-Pulverdiagramm entsprach im wesentlichen Tabelle B.
- (c) In der die Zusammensetzung des Silikats wiedergebenden Formel, ausgedrückt in Mol der Oxide, betrug das molare Verhältnis von SiO₂ : Al₂O₃ über 10.
Katalysatorgemisch I
Ein physikalisches Gemisch des Katalysators 1 und des Kataly sators 2 in einem Gewichtsverhältnis von 1 : 1.
Ein physikalisches Gemisch des Katalysators 1 und des Kataly sators 2 in einem Gewichtsverhältnis von 1 : 1.
Katalysatorengemisch II
Eine Schicht des Katalysators 3 und eine Schicht des Kataly sators 4 in einem Volumenverhältnis von 1 : 2.
Eine Schicht des Katalysators 3 und eine Schicht des Kataly sators 4 in einem Volumenverhältnis von 1 : 2.
Die Katalysatoren 1 und 4 und die Katalysatorgemische I und II
wurden im Hinblick auf die Herstellung von Methanol oder Di
methyläther in einem Schritt sowie auf die Herstellung von
paraffinischen Kohlenwasserstoffen und Methanol oder Dimethyl
äther in zwei Schritten getestet. Die Untersuchung erfolgte
in einem oder zwei ein Katalysatorfestbett enthaltenden Reak
tor(en) von 50 ml Fassungsvermögen. Es wurden 7 Versuche durch
geführt. Die Versuche 1, 2 und 4 wurden in einem Schritt durch
geführt; die anderen Versuche erfolgten in zwei Schritten.
Bei allen Versuchen wurde im ersten Schritt ein Druck von 60
bar angewandt. Bei allen in zwei Schritten durchgeführten Ver
suchen wurde das gesamte Reaktionsprodukt aus dem ersten
Schritt als Einsatzmaterial für den zweiten Schritt verwendet.
Das Einsatzmaterial für den ersten Schritt von Versuch 7 war
aus einem aus H₂ und CO bestehenden Ausgangsgemisch mit einem
molaren Verhältnis von H₂ : CO von 0,5 erhalten worden.
Diesem aus H₂ und CO bestehenden Gemisch wurde so viel Was
ser zugesetzt, daß nach einer von außen induzierten Wasser
gasbildungsreaktion über dem Katalysator 3 ein molares Ver
hältnis von H₂ : CO von 1,0 erhalten wurde. Das bei der
Wassergasbildung entstandene CO₂ (14,3 Volumenprozent, be
zogen auf das Gasgemisch) wurde nicht abgetrennt. Das CO₂-
haltige H₂/CO-Gemisch mit einem molaren Verhältnis von H₂ :
CO von 1,0 wurde als Einatzmaterial für den ersten Schritt
von Versuch 7 verwendet.
Die Ergebnisse der Versuche 1 bis 7 sind in der Tabelle D
wiedergegeben.
In Versuch 8 wurde ein aus drei Schritten bestehendes Ver
fahren zur Umwandlung eines H₂/CO-Gemisches in aromatische
Kohlenwasserstoffe, niedrige Olefine und paraffinische
Kohlenwasserstoffe unter Verwendung der Zusammensetzung des
Produktes aus dem ersten Schritt des in Tabelle D enthaltenen
Versuchs 7 simuliert.
Das Produkt aus dem ersten Schritt von Versuch 7 kann in zwei
Fraktionen aufgetrennt werden, nämlich eine Fraktion A, die
aus Wasserstoff und Kohlenmonoxid mit einem molaren Verhältnis
von H₂ : CO von 0,88 besteht, und in eine Fraktion B, die aus
Dimethyläther, Kohlendioxid und Wasser in einem Volumen
verhältnis von 24,1 : 70,5 : 5,4 besteht. In Versuch 8 wurden
die beiden Fraktionen getrennt umgewandelt.
Die Fraktion A wurde über das Katalysatorgemisch II bei
einer Temperatur von 240°C, einem Druck von 36 bar, einer
Raumgeschwindigkeit von 100 Nl.l-1 · h-1 und unter Zusatz
von 0,17 l Wasser je Liter Katalysator/h geleitet. Die um
gewandelte Menge des H₂/CO-Gemisches betrug 87 Volumenprozent.
Zieht man die umgesetzte Menge des H₂/CO-Gemisches in dem
ersten Schritt des Versuchs 7 in Rechnung, so bedeutet
dies eine Gesamtumwandlung des H₂/CO-Gemisches von 93
Volumenprozent.
Die Fraktion B wurde über den Katalysator 5 bei einer
Temperatur von 500°C, einem Druck von 1 bar und einer
Raumgeschwindigkeit von 1 g Dimethyläther/g Katalysator/h
geleitet. Die umgewandelte Menge an Dimethyläther betrug
100%. Das entstandene Kohlenwasserstoffgemisch wies die
folgende Zusamensetzung auf:
30 Gew.-% einer an Aromaten reichen C⁺₅-Fraktion
60 Gew.-% einer C-₄-Olefin-Fraktion
10 Gew.-% einer C-₄-Paraffin-Fraktion.
60 Gew.-% einer C-₄-Olefin-Fraktion
10 Gew.-% einer C-₄-Paraffin-Fraktion.
Von den vorstehend beschriebenen Versuchen 1 bis 8 sind
nur die aus zwei Schritten bestehenden Versuche 3 sowie
5 bis 7 und der aus drei Schritten bestehende Versuch 8
erfindungsgemäße Versuche. Die aus einem Schritt bestehen
den Versuche 1, 2 und 4 liegen außerhalb des Rahmens der
Erfindung. Sie sind in der vorliegenden Patentanmeldung
zu Vergleichszwecken herangezogen worden.
Bezüglich der in Tabelle D wiedergegebenen Ergebnisse kann
folgendes vermerkt werden:
Die Versuche 1 und 2 zeigen die Herstellung von Methanol in
einem Schritt. In Versuch 1 ist die Umwandlung des H₂/CO-Ge
misches gering (41 Vol.-%). Verglichen mit Versuch 1 ist
die Raumgeschwindigkeit in Versuch 2 um den Faktor 4 verrin
gert. Aus Versuch 2 geht hervor, daß hierdurch ein Ansteigen
der umgewandelten Menge des H₂/CO-Gemisches (von 41 auf 56
Vol.-%) bewirkt wird, die umgewandelte Menge jedoch immer noch
viel zu gering ist, um das Verfahren im großtechnischen Maß
stab ohne Kreislaufrückführung des nicht umgewandelten H₂/CO-
Gemisches anwenden zu können.
Beispiel 3 demonstriert die Herstellung von Methanol und paraf
finischen Kohlenwasserstoffen unter Anwendung des aus zwei
Schritten bestehenden Verfahrens nach der Erfindung. Hier wird
nun unter Anwendung derselben Raumgeschwindigkeit wie in Ver
such 2 (nunmehr bezogen auf das gesamte Katalysatorvolumen im
ersten und im zweiten Schritt) eine Umwandlung des H₂/CO-Ge
misches von 94 Vol.-% erzielt.
Versuch 4 zeigt die Herstellung von Dimethyläther in einem
Schritt. Verglichen mit Versuch 2 (Herstellung von Methanol in
einem Schritt) ist die umgewandelte Menge des H₂/CO-Gemisches
nunmehr höher (66 anstelle von 56 Vol.-%), jedoch ist die um
gewandelte Menge für die Durchführung des Verfahrens im groß
technischen Maßstab ohne Kreislaufrückführung des nicht umge
wandelten H₂/CO-Gemisches immer noch viel zu gering.
Die Versuche 5 bis 7 zeigen die Herstellung von Dimethyläther
und paraffinischen Kohlenwasserstoffen unter Anwendung des aus
zwei Schritten bestehenden Verfahrens nach der Erfindung.
Verglichen mit Versuch 4 wird in Versuch 5 eine Umwandlung des
H₂/CO-Gemisches von 93 Vol.-% unter Verwendung derselben Kata
lysator-Gesamtmenge erzielt. Aus den Versuchen 5 und 6 geht das
aus zwei Schritten bestehenden Verfahren nach der Erfindung
hervor, in dem von H₂/CO-Gemischen mit unterschiedlichen mola
ren Verhältnissen von H₂ : CO ausgegangen wird. Aufgrund des
niedrigen molaren Verhältnisses von H₂ : CO des Produktes aus
dem ersten Schritt von Versuch 5 (1,0) wird dem Einsatzmate
rial für den zweiten Schritt dieses Versuches Wasser zuge
setzt. Versuch 7 ist eine Variante von Versuch 5, in welchem
das H₂/CO-Gemisch mit einem molaren Verhältnis von H₂ : CO
von 1,0, welches als Einsatzmaterial für den ersten Schritt
verwendet wird, dadurch erhalten wurde, daß man ein H₂/CO-
Gemisch mit einem molaren Verhältnis von H₂ : CO von 0,5,
aus dem das entstandene Kohlendioxid nicht entfernt wurde,
für die Reaktion zur Wassergasbildung von außen indu
zierte. Wie in Versuch 5, wird auch in Versuch 7 angesichts
des geringen molaren Verhältnisses von H₂ : CO des Reaktions
produktes aus dem ersten Schritt (0,88) dem Einsatzmaterial
für den zweiten Schritt Wasser zugesetzt.
Claims (10)
1. Verfahren zur Herstellung sauerstoffhaltiger organischer
Verbindungen sowie paraffinischer Kohlenwasserstoffe, dadurch
gekennzeichnet, daß man ein Gemisch aus Kohlen
monoxid und Wasserstoff mit einem molaren Verhältnis von H₂ :
CO von mindestens 0,5 in einem ersten Schritt mit einem Kata
lysator in Berührung bringt, der eine oder mehrere Metall
komponente(n) mit katalytischer Aktivität für die Umwandlung
eines H₂/CO-Gemisches in sauerstoffhaltige organische Verbin
dungen enthält, und daß man das in dem Reaktionsprodukt aus
dem ersten Schritt vorliegende Kohlenmonoxid sowie den Wasser
stoff, gegebenenfalls zusammen mit anderen Bestandteilen die
ses Reaktionsproduktes, in einem zweiten Schritt mit einem
monofunktionellen Katalysator in Berührung bringt, der eine
oder mehrere Metallkomponente(n)mit katalytischer Aktivität
für die Umwandlung eines H₂/CO-Gemisches in paraffinische
Kohlenwasserstoffe aufweist, wobei die Metallkomponenten Ko
balt, Nickel und Ruthenium sind, mit der Maßgabe, daß, wenn
das Einsatzmaterial für den zweiten Schritt ein molares Ver
hältnis von H₂ : CO von unter 1,5 aufweist, diesem Einsatz
material Wasser in einer Menge zugesetzt wird, die ausreicht,
um durch Umsetzung mit Kohlenmonoxid das molare Verhältnis
von H₂ : CO auf einen Wert von mindestens 1,5 zu bringen,
und daß in dem zweiten Schritt eine bifunktionelle Katalysa
torkombination verwendet wird, die zusätzlich zu den Metall
komponenten mit katalytischer Aktivität für die Umwandlung
eines H₂/CO-Gemisches in paraffinische Kohlenwasserstoffe
auch eine oder mehrere Metallkomponente(n) mt Aktivität für
die Wassergasbildung aufweist.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in
dem ersten Schritt des Verfahrens ein Katalysator verwendet
wird, der die Fähigkeit besitzt, ein H₂/CO-Gemisch in im we
sentlichen Methanol oder Dimethyläther umzuwandeln.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der erste Schritt des Verfahrens bei einer Temperatur
von 225 bis 325°C und einem Druck von 50 bis 150 bar durchge
führt wird.
4. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß der in dem zweiten Schritt des Verfahrens ver
wendete Katalysator mit Aktivität für die Umwandlung eines
H₂/CO-Gemisches in paraffinische Kohlenwasserstoffe ein Kata
lysator ist, der 10 bis 40 Gewichtsteile Kobalt und 0,25 bis
5 Gewichtsteile Zirkon, Titan oder Chrom je 100 Gewichtsteile
Siliciumdioxid enthält und durch Imprägnieren eines Silicum
dioxidträgers mit einer oder mehreren wäßrigen Lösung(en)
aus Kobalt- und Zirkon, Titan- oder Chromsalzen, anschießen
des Trocknen der Zusammensetzung, Calcinieren bei 350 bis 700°C
und Reduzieren bei 200 bis 350°C hergestellt worden ist.
5. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeich
net, daß dem Einsatzmaterial für den zweiten Schritt Wasser
zugesetzt wird und daß der zweite Schritt unter Verwendung
eines Katalysatorfestbetts durchgeführt wird, das aus zwei
oder mehreren im Wechsel angeordneten Teilchenschichten des
Katalysators für die Wassergasbildung und des Katalysators
mit einer Aktivität für die Umwandlung eines H₂/CO-Gemisches
in paraffinische Kohlenwasserstoffe besteht.
6. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeich
net, daß der zweite Schritt bei einer Temperatur von 175 bis
275°C und einem Druck von 5 bis 100 bar durchgeführt wird.
7. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die in dem ersten Schritt des Verfahrens gebildeten
sauerstoffhaltigen organischen Verbindungen in einem zusätz
lichen Verfahrensschritt katalytisch und in Gegenwart eines
Verdünnungsmittels in niedrige Olefine und/oder aromatische
Kohlenwasserstoffe umgewandelt werden.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
zusätzliche Verfahrensschritt bei einer Temperatur von 300 bis
600°C, einem Druck von 1 bis 50 bar, einer Raumgeschwindigkeit
von 0,2 bis 15 kg · kg-1 · h-1 und unter Verwendung eines
kristallinen Metallsilikats als Katalysator durchgeführt wird.
9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet,
daß zur Herstellung von im wesentlichen aromatischen Kohlen
wasserstoffen aus den sauerstoffhaltigen organischen Verbin
dungen der Katalysator in dem zusätzlichen Verfahrensschritt
ein wie vorstehend beschriebenes Silikat vom Typ 1 ist, dessen
Wert m unter 200 beträgt.
10. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet,
daß zur Herstellung von im wesentlichen niedrigen Olefinen
aus den sauerstoffhaltigen organischen Verbindungen der Kata
lysator in dem zusätzlichen Verfahrensschritt ein wie vor
stehend beschriebenes Silikat vom Typ 1 ist, dessen Wert m
über 200 beträgt, und daß der zusätzliche Verfahrensschritt
bei einer Temperatur von 400 bis 600°C und einer Raumge
schwindigkeit von 1 bis 10 kg ·kg-1 · h-1 durchgeführt wird.
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Representative=s name: JUNG, E., DIPL.-CHEM. DR.PHIL. SCHIRDEWAHN, J., DI |
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D2 | Grant after examination | ||
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