DE3226518C2 - - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Zweistufen-Verfahren
zur Herstellung organischer Verbindungen aus einem Gemisch
aus Wasserstoff und Kohlenmonoxid, nämlich von aromatischen
Kohlenwasserstoffen und/oder paraffinischen Kohlenwasserstoffen
und/oder sauerstoffhaltigen Verbindungen, insbesondere
Methanol, Äther und Dimethyläther.
Aromatische Kohlenwasserstoffe können beispielsweise dadurch
hergestellt werden, daß man ein H₂/CO-Gemisch mit einem molaren
Verhältnis von H₂ : CO von unter 2,0 mit einer bifunktionellen
Katalysatorkombination in Berührung bringt, welche eine oder
mehrere Metallkomponente(n) mit katalytischer Aktivität für die
Umwandlung eines H₂/CO-Gemisches in acyklische Kohlenwasserstoffe
und/oder acyklische sauerstoffhaltige organische Verbindungen
sowie ein kristallines Metallsilikat aufweist, welches die Fähigkeit
besitzt, die Umwandlung acyklischer Kohlenwasserstoffe
und acyklischer sauerstoffhaltiger organischer Verbindungen in
aromatische Kohlenwasserstoffe zu katalysieren, mit der Maßgabe,
daß, wenn das H₂/CO-Gemisch ein molares Verhältnis von
H₂ : CO von unter 1,5 aufweist, eine trifunktionelle Katalysatorkombination
verwendet wird, welche eine oder mehrere Metallkomponente(n)
mit katalytischer Aktivität für die Umwandlung
eines H₂/CO-Gemisches in acyklische Kohlenwasserstoffe und/oder
acyklische sauerstoffhaltige organische Verbindungen, eine oder
mehrere Metallkomponente(n) mit Aktivität für die Wassergasbildung
und das vorstehend bereits erwähnte kristalline Metallsilikat
aufweist. Untersuchungen der Anmelderin zu diesem Verfahren
haben jedoch ergeben, daß dieses zwei Nachteile aufweist. Zum
einen läßt bei Verwendung von Raumgeschwindigkeiten, welche in
der Praxis akzeptabel sind, die umgewandelte Menge der H₂/CO-
Gemische zu wünschen übrig. Zum anderen entsteht in dem Verfahren
ein Produkt, das im wesentlichen aus Kohlenwasserstoffen
mit höchstens 12 Kohlenstoffatomen im Molekül und nur einem
sehr kleinen Anteil an Kohlenwasserstoffen mit mehr als 12
Atomen im Molekül besteht.
Weitere Untersuchungen der Anmelderin zu diesem Verfahren haben
ergeben, daß den vorstehend erwähnten Nachteilen dadurch begegnet
werden kann, daß man in einem zweiten Verfahrensschritt in
dem Reaktionsprodukt des Verfahrens vorliegenden Wasserstoff
und Kohlenmonoxid, gegebenenfalls zusammen mit anderen Bestandteilen
dieses Reaktionsproduktes, mit einem Katalysator in
Berührung bringt, welcher eine oder mehrere Metallkomponente(n)
mit Aktivität für die Umwandlung eines H₂/CO-Gemisches in paraffinische
Kohlenwasserstoffe aufweist, wobei die Metallkomponenten
Kobalt, Nickel und Ruthenium sind, vorausgesetzt, das Einsatzmaterial
für den zweiten Schritt weist ein molares Verhältnis
von H₂ : CO von 1,75 bis 2,25 auf. Was auf diese Weise
erreicht wird, ist nicht nur, daß bei in der Praxis akzeptablen
Raumgeschwindigkeiten eine sehr hohe Umwandlungsrate des H₂/CO-
Gemisches bewirkt wird, sondern auch, daß ein erheblichr Anteil
des Reaktionsproduktes aus Kohlenwasserstoffen mit mehr
als 12 Kohlenstoffatomen im Molekül besteht. Dieser
zweite Verfahrensschritt wird durchgeführt, um von dem
in dem Einsatzmaterial für den zweiten Schritt vorliegenden
Kohlenmonoxid einen möglichst hohen Anteil in paraffinische Kohlenwasserstoffe
umzuwandeln. Zu diesem Zweck sollte das
molare Verhältnis von H₂ : CO des Einsatzmaterials für den
zweiten Schritt 1,75 bis 2,25 betragen. In einigen Fällen,
beispielsweise, wenn für das Verfahren ein H₂/CO-Gemisch mit
einem hohen molaren Verhältnis von H₂ : CO vorliegt, kann es
sein, daß in dem ersten Schritt bereits ein Reaktionsprodukt entsteht,
welches ein molares Verhältnis von H₂ : CO von 1,75 bis
2,25 aufweist und sich daher ohne weitere Behandlung für die Verwendung
als Einsatzmaterial für den zweiten Schritt eignet. In den
meisten Fällen jedoch entsteht in dem ersten Schritt ein Produkt
mit einem molaren Verhältnis von H₂ : CO von unter 1,75,
und es sind spezielle Maßnahmen erforderlich um sicherzustellen,
daß das Einsatzmaterial, welches mit dem Katalysator in
dem zweiten Schritt in Berührung gebracht wird, das gewünschte
molare Verhältnis von H₂ : CO von 1,75 bis 2,25 aufweist.
Die Anmelderin hatte Untersuchungen in bezug auf sechs
verschiedene Maßnahmen durchgeführt, die für den vorstehend genannten
Zweck geeignet sein könnten. Folgende Möglichkeiten wurden
untersucht:
1) Es kann dem Einsatzmaterial für den ersten Schritt Wasser zugesetzt
werden, und es kann in dem ersten Schritt die vorstehend
genannte trifunktionelle Katalysatorkombination verwendet
werden. Unter dem Einfluß der Aktivität der trifunktionellen
Katalysatorkombination für die CO-Verschiebung
reagiert das zugesetzte Wasser mit Kohlenmonoxid aus dem
Einsatzmaterial, und es entsteht ein H₂/CO-Gemisch. Diese
Maßnahme hat den Nachteil, daß die Aktivität der Katalysatorkombination
sowohl durch das Vorhandensein des zugesetzten
Wassers als auch durch das Vorhandensein des entstandenen
Kohlendioxids ungünstig beeinflußt wird.
2) Das Einsatzmaterial für den ersten Schritt kann zusammen mit
Wasser einer CO-Verschiebung in einem getrennten Reaktor unterworfen
werden. Da die CO-Verschiebung eine Gleichgewichtsreaktion
ist, enthält das Reaktionsprodukt nicht umgewandeltes
Wasser. Ferner enthält das Reaktionsprodukt dabei entstandenes
Kohlendioxid. Wie bereits im Zusammenhang mit der
ersten Maßnahme bemerkt, haben das Wasser und das Kohlendioxid
eine ungünstige Wirkung auf die Aktivität der Katalysatorkombination
in dem ersten Schritt. Da angesichts der hohen
Kosten die Entfernung des Wassers und des Kohlendioxids
aus dem Reaktionsprodukt der CO-Verschiebung sich nicht für
die Verwendung im großtechnischen Maßstab eignet, weist diese
zweite Maßnahme denselben Nachteil auf wie die erste Maßnahme.
3) Aus dem Einsatzmaterial für den zweiten Schritt, welches ein
niedriges molares Verhältnis von H₂ : CO aufweist, kann zum Erhalt des gewünschten molaren Verhältnisses
von H₂ : CO eine entsprechende Menge an CO abgetrennt
werden. Angesichts der hohen Kosten für die Abtrennung des
Kohlenmonoxids von dem Einsatzmaterial für den zweiten
Schritt ist diese Maßnahme nicht für die Anwendung im großtechnischen
Rahmen geeignet.
4) Dem Einsatzmaterial für den zweiten Schritt mit einem niedrigen
molaren Verhältnis von H₂ : CO kann zum Erhalt des
gewünschten molaren Verhältnisses von H₂ : CO eine entsprechende
Menge an H₂ zugesetzt werden. Da der benötigte Wasserstoff
nicht in dem Verfahren gebildet wird, muß er diesem
von außen zugeführt werden, was kostenaufwendig ist und sich
daher nicht für die Verwendung im großtechnischen Rahmen
eignet.
5) Dem Einsatzmaterial für den zweiten Schritt kann Wasser zugesetzt
werden, und in dem zweiten Schritt kann eine bifunktionelle
Katalysatorkombination verwendet werden, welche zusätzlich
zu Metallkomponenten mit katalytischer Aktivität für
die Umwandlung eines H₂/CO-Gemisches in paraffinische Kohlenwasserstoffe
eine oder mehrere Metallkomponenten mit Aktivität
für die CO-Verschiebung aufweist. Die in dem zweiten
Schritt verwendete bifunktionelle Katalysatorkombination besteht
im allgemeinen aus zwei getrennten Katalysatoren, welche
in der Folge zweckmäßigerweise als die Katalysatoren A und B
bezeichnet werden. Der Katalysator A ist der kobalt-, nickel-
oder rutheniumhaltige Katalysator, und der Katalysator B ist
der Katalysator für die CO-Verschiebung. Als bifunktionelle
Katalysatorkombination in dem zweiten Schritt können die folgenden
vier Ausführungsformen in Betracht gezogen werden:
- 5a) Durchführung des zweiten Schrittes in einem Reaktor, der ein physikalisches Gemisch aus den Katalysatorn A und B enthält.
- 5b) Durchführung des zweiten Schrittes in einem Reaktor, welcher ein Katalysatorfestbett enthält, das aus einer Schicht des Katalysators B und einer Schicht des Katalysators A besteht, wobei beide Katalysatoren bei derselben Temperatur verwendet werden.
- 5c) Verfahrensweise, im wesentlichen wie unter 5b) beschrieben, bei der jedoch der Katalysator B bei einer höheren Temperatur verwendet wird als der Katalysator A.
- 5d) Durchführung des zweiten Schrittes in zwei getrennten Reaktoren, wobei der erste den Katalysator B und der zweite den Katalysator A enthält und die in dem ersten Reaktor angewandte Temperatur höher ist als die in dem zweiten Reaktor angewandte Temperatur.
Jede dieser Ausführungformen hat ihre Nachteile, welche mit
der Art der zu verwendenden Kataysatoren für die CO-Verschiebung
zu tun haben. Entsprechend den Temperaturen, bei welchen sie aktiv
sind, lassen sich die Katalysatoren für die CO-Verschiebung in
zwei Gruppen aufteilen, nämlich "Katalysatoren für die CO-Verschiebung
bei hohen Temperaturen" (aktiv bei Temperaturen von
etwa 325 bis 500°C) und "Katalysatoren für die CO-Verschiebung
bei niedrigen Temperaturen" (aktiv bei Temperaturen von etwa
175 bis 250°C). Katalysatoren für die CO-Verschiebung bei niedrigen
Temperaturen sind besonders geeignet für die Verwendung
bei H₂/CO-Gemischen, welche bereits ein hohes Verhältnis von
H₂ : CO aufweisen und wo eine geringe Umwandlung ausreicht,
um den angestrebten Zweck zu erfüllen. Solche H₂/CO-Gemische
können sehr geeigneterweise dadurch aus H₂/CO-Gemischen mit
einem niedrigen molaren Verhältnis von H₂ : CO hergestellt
werden, daß man sie einer CO-Verschiebung bei hohen Temperaturen
unterwirft. Um eine hohe Umwandlungsrate solcher H₂/CO-Gemische
mit einem niedrigen molaren Verhältnis von H₂ : CO (wie für
das Einsatzmaterial für den zweiten Schritt des Verfahrens beschrieben)
zu erzielen, sind jedoch Katalysatoren für die CO-Verschiebung
bei niedrigen Temperaturen nicht sehr geeignet, da sie
aufgrund der angestrebten hohen Umwandlungsrate schnell entaktiviert
werden, und auch, weil sie bei den angewandten niedrigen
Temperaturen zur Bildung von Methanol aus H₂/CO-Gemischen
mit einem niedrigen Wasserstoffgehalt führen. Werden hingegen Katalysatoren
für die CO-Verschiebung bei hohen Temperaturen bei H₂/CO-
Gemischen mit einem niedrigen Wasserstoffgehalt angewandt, so
führen sie zu einer hohen Umwandlungsrate, ohne dabei schnell
entaktiviert zu werden, und bei den angewandten hohen Temperaturen
zeigen sie keinerlei Neigung zur Bildung von Methanol.
Da aber die Temperatur, bei der der Katalysator A in dem zweiten
Schritt des Verfahrens verwendet wird, unterhalb 325°C liegen
sollte, kommt als Katalysator B nur ein Katalysator für die
CO-Verschiebung bei niedrigen Temperaturen in Frage, wenn eine
wie unter 5a) und 5b) beschriebene bifunktionelle Katalysatorkombination
zu verwenden ist. Wie bereits vorstehend erwähnt,
bringt dies angesichts einer schnellen Entaktivierung und einer
unerwünschten Methanolbildung erhebliche Nachteile mit sich.
Die unter 5c) und 5d) erwähnten Ausführungsformen bieten die
Möglichkeit der Verwendung eines Katalysators für die CO-Verschiebung
bei hohen Temperaturen, jedoch tritt hier ein Nachteil
infolge der Zusammensetzung des Reaktionsproduktes
aus dem ersten Schritt auf. Dieses Produkt enthält nämlich im allgemeinen
einen bestimmten Prozentsatz an niedrigen Olefinen.
Eine Abtrennung dieser niedrigen Olefine von dem Reaktionsprodukt
aus dem ersten Schritt kann angesichts der damit verbundenen
hohen Kosten im großtechnischen Rahmen nicht in Betracht
gezogen werden. Dies bedeutet, daß das Einsatzmaterial für den
zweiten Schritt zusätzlich zu Wasserstoff und Kohlenmonoxid
im allgemeinen niedrige Olefine enthält. Diese niedrigen Olefine
verursachen häufig eine schnelle Entaktivierung der Katalysatoren
für die CO-Verschiebung bei hohen Temperaturen.
6) Dem Einsatzmaterial für den zweiten Schritt mit einem niedrigen
molaren Verhältnis von H₂ : CO kann ein an Wasserstoff reiches
H₂/CO-Gemisch in einer Menge zugesetzt werden, die dem angestrebten
molaren Verhältnis von H₂ : CO entspricht. Zunächst
scheint diese Maßnahme, die der unter 4) erwähnten Maßnahme
ähnelt, für die Verwendung im großtechnischen Maßstab ebenfalls ungeeignet,
da sich das gewünschte wasserstoffreiche H₂/CO-Gemisch in dem
Verfahren nicht bildet und dem Verfahren von außen zugeführt
werden muß. Ein günstiger Umstand ist jedoch, daß in dem Zweistufen-
Verfahren ein H₂/CO-Gemisch mit niedrigem Wasserstoffgehalt
als Einsatzmaterial für den ersten Schritt vorliegt. Dadurch,
daß man einen Teil dieses H₂/CO-Gemisches mit niedrigem
Wasserstoffgehalt abtrennt und in einer CO-Verschiebung unterwirft,
kann auf einfache Weise ein Reaktionsprodukt mit einem
hohen molaren Verhältnis von H₂ : CO hergestellt werden. Zusätzlich
zu Wasserstoff und Kohlenmonoxid enthält dieses Reaktionsprodukt
nicht umgewandeltes Wasser und entstandenes Kohlendioxid.
Da die Aktivität des in dem zweiten Schritt des Verfahrens
verwendeten Katalysators im Gegensatz zu der der Katalysatorkombination
in dem ersten Schritt durch das Vorhandensein
von Wasser und Kohlendioxid in dem Einsatzmaterial kaum beeinträchtigt
wird, kann dieses Reaktionsgemisch als Mischkomponente
für das Einsatzmaterial für den zweiten Schritt Verwendung
finden, ohne daß Wasser und Kohlendioxid entfernt werden müssen.
Angesichts der unter 5) beschriebenen Nachteile im Zusammenhang
mit der Anwendung einer CO-Verschiebung bei niedrigen Temperaturen
auf H₂/CO-Gemische mit einem niedrigen Wasserstoffgehalt
eignet sich für den vorliegenden Zweck nur ein Katalysator für
die CO-Verschiebung bei hohen Temperaturen. Die vorliegende Erfindung
nutzt den vorstehend geschilderten Sachverhalt in der Weise, daß eine CO-Verschiebung
bei einer Temperatur über 325°C bei einem H₂/CO-Gemisch
mit einem niedrigen Wasserstoffgehalt durchgeführt wird, das von dem Einsatzmaterial
für den ersten Schritt des vorstehend beschriebenen
Zweistufenverfahrens abgetrennt worden ist. Das so gebildete
wasserstoffreiche H₂/CO-Gemisch wird dann als
Mischkomponente für das Einsatzmaterial für den zweiten
Schritt des Verfahrens verwendet.
Wie bereits vorstehend erwähnt, kann die katalytische Umwandlung
von H₂/CO-Gemischen nicht nur zur Herstellung aromatischer
Kohlenwasserstoffe, sondern auch zur Herstellung
paraffinischer Kohlenwasserstoffe und sauerstoffhaltiger organischer
Verbindungen dienen.
Paraffinische Kohlenwasserstoffe können beispielsweise dadurch
hergestellt werden, daß man ein H₂/CO-Gemisch mit einem molaren
Verhältnis von H₂ : CO von unter 2,0 mit einem eisenhaltigen
bifunktionellen Katalysator oder einer Katalysatorkombination in
Berührung bringt, welche zusätzlich zu einer Aktivität für die
Umwandlung eines H₂/CO-Gemisches in im wesentlichen paraffinische
Kohlenwasserstoffe eine Aktivität für die CO-Verschiebung
aufweist. Untersuchungen der Anmelderin zu diesem Verfahren
haben jedoch ergeben, daß die Verwendung hoher Raumgeschwindigkeiten
Schwierigkeiten bereitet. Wird das Verfahren für die Umwandlung
von H₂/CO-Gemischen mit einem molaren Verhältnis von H₂ : CO
von unter 1,0 verwendet, so läßt die Stabilität des bifunktionellen
Katalysators oder der Katalysatorkombination zu wünschen
übrig. Wird das Verfahren für die Umwandlung von H₂/CO-Gemischen
mit einem molaren Verhältnis von H₂ : CO zwischen 1,0 und 2,0
verwendet, so ist die erhaltene umgewandelte Menge gering.
Sauerstoffhaltige organische Verbindungen können beispielsweise
dadurch hergestellt werden, daß man ein H₂/CO-Gemisch mit einem
molaren Verhältnis von H₂ : CO von unter 2,0 mit einem Katalysator
in Berührung bringt, welcher eine oder mehrere Metallkomponente(n)
mit katalytischer Aktivität für die Umwandlung eines
H₂/CO-Gemisches in sauerstoffhaltige organische Verbindungen
aufweist. Ein Nachteil bei diesen Reaktionen ist die Tatsache,
daß sie starken thermodynamischen Einschränkungen unterliegen,
so daß ein erheblicher Anteil des H₂/CO-Gemisches nicht umgewandelt
wird. Je höher die Raumgeschwindigkeiten gewählt werden,
um so geringer ist die umgewandelte Menge.
Weitere Untersuchungen der Anmelderin haben ergeben, daß den vorstehend
erwähnten Nachteilen im Zusammenhang mit der Herstellung von
paraffinischen Kohlenwasserstoffen und/oder sauerstoffhaltigen organischen
Verbindungen, ausgehend von H₂/CO-Gemischen mit einem
molaren Verhältnis von H₂ : CO von unter 2,0, dadurch begegnet werden
kann, daß man in dem Reaktionsprodukt des Verfahrens vorliegenden
Wasserstoff und vorliegendes Kohlenmonoxid, gegebenenfalls zusammen
mit anderen Bestandteilen dieses Reaktionsproduktes, mit
einem Katalysator in Berührung bringt, welcher eine oder mehrere
Metallkomponente(n) mit katalytischer Aktivität für die Umwandlung
eines H₂/CO-Gemisches in paraffinische Kohlenwasserstoffe
enthält, wobei diese Komponenten Kobalt, Nickel und Ruthenium
sind, mit der Maßgabe, daß das Einsatzmaterial für den
zweiten Schritt ein molares Verhältnis von H₂ : CO von 1,75 bis
2,25 aufweist. Wie bei der Herstellung von aromatischen Kohlenwasserstoffen
führt die Herstellung paraffinischer Kohlenwasserstoffe
und sauerstoffhaltiger organischer Verbindungen
aus H₂/CO-Gemischen mit einem molaren Verhältnis von H₂ : CO
von unter 2,0 häufig zu einem Produkt des ersten Schrittes mit
einem molaren Verhältnis von unter 1,75. Auch in diesen Fällen
kann, um das molare Verhältnis von H₂ : CO des Einsatzmaterials
für den zweiten Schritt heraufzusetzen, sehr geeigneterweise
ein wasserstoffreiches H₂/CO-Gemisch als Mischkomponente verwendet
werden, welches dadurch hergestellt worden
ist, daß man ein H₂/CO-Gemisch mit einem niedrigen Wasserstoffgehalt,
welches von dem Einsatzmaterial für den ersten
Schritt des Zweistufen-Verfahrens abgetrennt worden ist, bei
einer Temperatur von über 325°C einer CO-Verschiebung unterwirft.
Diese Maßnahme nach der Erfindung kann sowohl angewandt werden,
wenn das Reaktionsprodukt aus dem ersten Schritt ein molares
Verhältnis von H₂ : CO von unter 1,75 aufweist, als auch dann,
wenn zwar das Reaktionsprodukt aus dem ersten Schritt bereits ein
molares Verhältnis von H₂ : CO von mindestens 1,75 (beispielsweise
1,8) aufweist, es jedoch wünschenswert ist, daß das
Einsatzmaterial für den zweiten Schritt ein höheres molares
Verhältnis von H₂ : CO (beispielsweise 2,1) aufweist.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung von aromatischen
und/oder paraffinischen Kohlenwasserstoffen und/oder sauerstoffhaltigen
organischen Verbindungen aus einem Gemisch aus Kohlenmonoxid
und Wasserstoff in zwei Verfahrensschritten ist daher dadurch
gekennzeichnet, daß ein H₂/CO-Gemisch mit einem molaren Verhältnis
von H₂ : CO von unter 2,0 in zwei Anteile, A und B, derselben Zusammensetzung
aufgeteilt wird, daß in dem ersten Schritt
der Anteil A durch In-Berührung-Bringen mit einem Katalysator,
der eine oder mehrere Metallkomponente(n) mit katalytischer Aktivität
für die Umwandlung eines H₂/CO-Gemisches in Kohlenwasserstoffe
und/oder sauerstoffhaltige organische Verbindungen
aufweist, in ein Reaktionsgemisch umgewandelt wird, das Wasserstoff
und Kohlenmonoxid enthält und dessen molares Verhältnis von
H₂ : CO (R₁) niedriger als 2,25 ist, daß das molare Verhältnis
von H₂ : CO des Anteils B auf einen Wert R₂ heraufgesetzt
wird, der höher ist als R₁ und auch höher als 1,75, und
zwar dadurch, daß man den Anteil B zusammen mit Wasser bei einer
Temperatur von über 325°C mit einem Katalysator in Berührung
bringt, der eine Wassergasbildungsaktivität aufweist,
daß Wasserstoff und Kohlenmonoxid, die in dem aus dem
Anteil A hergestellten Reaktionsprodukt vorliegen, gegebenenfalls
zusammen mit anderen Bestandteilen dieses Reaktionsproduktes,
mit dem aus dem Anteil B hergestellten Reaktionsprodukt
zur Herstellung eines Gemisches vermischt werden, das ein molares
Verhältnis von H₂ : CO von 1,75 bis 2,25 aufweist, und daß
das auf diese Weise erhaltene Gemisch in dem zweiten
Schritt mit einem Katalysator in Berührung gebracht wird, der
eine oder mehrere Metallkomponente(n) mit Aktivität für die Umwandlung
eines H₂/CO-Gemisches in paraffinische Kohlenwasserstoffe
aufweist, wobei die Metallkomponenten Kobalt, Nickel und
Ruthenium sind.
Die in dem erfindungsgemäßen Verfahren als Einsatzmaterial verwendeten
H₂/CO-Gemische mit einem molaren Verhältnis von
H₂ : CO von unter 2,0
lassen sich sehr geeigneterweise durch Dampfvergasung eines
kohlenstoffhaltigen Materials herstellen. Beispiele solcher Materialien
sind Braunkohle, Anthrazit, Koks, Rohmineralöl und
Fraktionen von diesen sowie aus Teersand und bituminösem Schiefer
hergestellte Öle. Die Dampfvergasung erfolgt vorzugsweise
bei einer Temperatur von 900 bis 1500°C und einem Druck von
10 bis 100 bar. In dem erfindungsgemäßen Verfahren ist das Ausgangsmaterial
vorzugsweise ein H₂/CO-Gemisch mit einem molaren
Verhältnis von H₂ : CO von über 0,25.
Soll das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung aromatischer
Kohlenwasserstoffe dienen, so ist der in dem ersten Schritt verwendete
Katalysator ein bi- oder trifunktioneller Katalysator,
welcher zusätzlich zu den Metallkomponenten mit katalytischer
Aktivität ein kristallines Metallsilikat aufweist, welches die
Fähigkeit besitzt, die Umwandlung acyklischer Kohlenwasserstoffe
und acyklischer sauerstoffhaltiger organischer Verbindungen
in aromatische Kohlenwasserstoffe zu katalysieren. Die
genannten kristallinen Metallsilikate sind dadurch gekennzeichnet,
daß sie nach einstündiger Calcinierung an der Luft bei
500°C die folgenden Eigenschaften aufweisen:
- a) Sie sind bis zu einer Temperatur von mindestens 600°C thermisch stabil.
- b) Ein Röntgen-Pulverdiagramm, in dem die vier in Tabelle A
enthaltenen Linien die stärksten Linien sind.
d (10-1 nm) Relative Intensität 11,1 ± 0,2 sehr stark 10,0 ± 0,2 sehr stark 3,84 ± 0,07 stark 3,72 ± 0,06 stark - c) In der Formel, welche die Zusammensetzung der Silikate, ausgedrückt in Mol der Oxide, wiedergibt und die zusätzlich zu Wasser, Alkalimetall- und/oder Erdalkalimetalloxid sowie Siliciumdioxid ein oder mehrere Oxide eines dreiwertigen Metalls A aus der Gruppe Aluminium, Eisen, Gallium, Rhodium, Chrom und Skandium aufweist, ist das molare Verhältnis von SiO₂/A₂O₃ (der Kürze halber im folgenden als m bezeichnet) höher als 10.
Der in der vorliegenden Patentanmeldung verwendete Ausdruck
"thermisch stabil bis zu einer Temperatur von mindestens t °C"
bedeutet, daß nach Erhitzen des Silikats auf eine Temperatur von
t °C das Röntgen-Pulverdiagramm des Silikats im wesentlichen
unverändert bleibt.
Obwohl die kristallinen Silikate grundsätzlich mehr als ein Metall
A enthalten können, wird in dem erfindungsgemäßen Verfahren
solchen Katalysatoren der Vorzug gegeben, in denen das Silikat
nur ein Metall A enthält, und insbesondere solchen Silikaten, die
Aluminium, Eisen oder Gallium als Metall enthalten. Die in den
bi- und trifunktionellen Katalysatorkombinationen verwendeten
kristallinen Silikate sollten einen Wert m aufweisen, welcher höher als 10
ist. Vorzugsweise werden kristalline Silikate verwendet, bei
denen m unter 1000 beträgt. Das in den bi- und trifunktionellen
Katalysatorkombinationen verwendete kristalline Silikat wird
unter anderem mit Hilfe des Röntgen-Pulverdiagramms definiert.
In diesem Diagramm sollten die stärksten Linien die in Tabelle A
enthaltenen vier Linien sein. Das vollständige Röntgen-Pulverdiagramm
eines typischen Beispiels eines in dem erfindungsgemäßen
Verfahren anwendbaren Silikats ist in Tabelle B enthalten.
Die kristallinen Silikate können ausgehend von einem wäßrigen
Gemisch hergestellt werden, welches die folgenden Verbindungen
aufweist:
Eine oder mehrere Verbindungen eines Alkalimetalls oder Erdalkalimetalls (M), eine oder mehrere Verbindungen, welche ein organisches Kation (R) enthalten oder aus denen ein solches Kation während der Herstellung des Silikats gebildet wird, eine oder mehrere Siliciumverbindungen und eine oder mehrere Verbindungen, welche ein dreiwertiges Metall A aufweisen. Die Herstellung erfolgt dadurch, daß man das Gemisch auf einer erhöhten Temperatur hält, bis sich das Silikat gebildet hat, und anschließend die Silikatkristalle von der Mutterlauge abtrennt und calciniert. In dem wäßrigen Gemisch, aus dem die Silikate hergestellt werden, sollten die verschiedenen Verbindungen in den folgenden Verhältnissen, ausgedrückt in Mol der Oxide, vorliegen:
Eine oder mehrere Verbindungen eines Alkalimetalls oder Erdalkalimetalls (M), eine oder mehrere Verbindungen, welche ein organisches Kation (R) enthalten oder aus denen ein solches Kation während der Herstellung des Silikats gebildet wird, eine oder mehrere Siliciumverbindungen und eine oder mehrere Verbindungen, welche ein dreiwertiges Metall A aufweisen. Die Herstellung erfolgt dadurch, daß man das Gemisch auf einer erhöhten Temperatur hält, bis sich das Silikat gebildet hat, und anschließend die Silikatkristalle von der Mutterlauge abtrennt und calciniert. In dem wäßrigen Gemisch, aus dem die Silikate hergestellt werden, sollten die verschiedenen Verbindungen in den folgenden Verhältnissen, ausgedrückt in Mol der Oxide, vorliegen:
M2/n O : R₂O = 0,1 bis 20,
R₂O : SiO₂ = 0,01 bis 0,5,
SiO₂ : A₂O₃ < 10 und
H₂O : SiO₂ = 5 bis 50;
R₂O : SiO₂ = 0,01 bis 0,5,
SiO₂ : A₂O₃ < 10 und
H₂O : SiO₂ = 5 bis 50;
(n = die Wertigkeit von M).
Bei der Herstellung der Silikate ist der bevorzugte Grundstoff
ein Ausgangsgemisch, in welchem M in einer Alkalimetallverbindung
und R in einer Tetraalkylammoniumverbindung vorliegt, und
insbesondere ein Ausgangsgemisch, in welchem M in einer Natriumverbindung
und R in einer Tetrapropylammoniumverbindung
vorliegt. Die wie vorstehend beschrieben hergestellten kristallinen
Silikate enthalten Alkalimetall- und/oder Erdalkalimetallionen.
Durch geeignete Austauschmethoden können diese
durch andere Kationen, wie Wasserstoffionen oder Ammoniumionen,
ersetzt werden. Die in den bi- und trifunktionellen Katalysatorkombinationen
verwendeten kristallinen Silikate weisen
vorzugsweise einen Alkalimetallgehalt von unter 0,1 Gewichtsprozent
und insbesondere von unter 0,05 Gewichtsprozent auf.
Wenngleich die trifunktionellen Katalysatorkombinationen in
der vorliegenden Beschreibung als Katalysatorkombinationen
beschrieben sind, die eine oder mehrere Metallkomponente(n)
mit katalytischer Aktivität für die Umwandlung eines H₂/CO-
Gemisches in acyklische Kohlenwasserstoffe und/oder acyklische
sauerstoffhaltige organische Verbindungen und eine oder mehrere
Metallkomponenten mit Aktivität für die CO-Verschiebung aufweisen,
so bedeutet das nicht, daß die trifunktionelle
Katalysatorkombination unbedingt unterschiedliche Metallkomponenten
aufweisen muß, die jeweils eine der zwei katalytischen
Funktionen haben. Es ist nämlich festgestellt worden,
daß Metallkomponenten und Kombinationen von Metallkomponenten
mit katalytischer Aktivität für die Umwandlung eines H₂/CO-Gemisches
in im wesentlichen acyklische sauerstoffhaltige organische
Verbindungen oftmals auch eine genügend hohe Aktivität
für die CO-Verschiebung aufweisen, so daß es in solchen Fällen
im allgemeinen ausreicht, den trifunktionellen Katalysatorkombinationen nur eine Metallkomponente oder Kombination von
Metallkomponenten einzuverleiben. Metallkomponenten und Kombinationen
von Metallkomponenten mit katalytischer Aktivität für
die Umwandlung eines H₂/CO-Gemisches in im wesentlichen acyklische
Kohlenwasserstoffe weisen hingegen häufig nur eine ungenügende
oder keine Aktivität für die CO-Verschiebung auf. Daher sollten
bei Verwendung solcher Metallkomponenten oder Kombinationen
von Metallkomponenten in den trifunktionellen Katalysatorkombinationen
diesen auch noch eine oder mehrere getrennte Metallkomponenten
mit Aktivität für die CO-Verschiebung einverleibt
werden.
Die in dem ersten Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens zwecks
Herstellung von aromatischen Kohlenwasserstoffen verwendeten
bi- und trifunktionellen Katalysatorkombinationen bestehen vorzugsweise
aus zwei oder drei getrennten Katalysatoren, welche
der Einfachheit halber in der Folge als die Katalysatoren
X, Y und Z bezeichnet seien. Der Katalysator X enthält die Metallkomponenten
mit katalytischer Aktivität für die Umwandlung
eines H₂/CO-Gemisches in acyklische Kohlenwasserstoffe
und/oder acyklische sauerstoffhaltige organische Verbindungen.
Der Katalysator Y ist das kristalline Silikat. Der Katalysator
Z enthält die Metallkomponenten mit Aktivität für die CO-Verschiebung.
Wie bereits vorstehend erläutert, kann in den
trifunktionellen Katalysatorkombinationen die Verwendung des
Katalysators Z in vielen Fällen entfallen.
X-Katalysatoren, die die Fähigkeit besitzen, ein H₂/CO-Gemisch
in im wesentlichen acyklische Kohlenwasserstoffe umzuwandeln,
sind in der einschlägigen Literatur als Fischer-Tropsch-Katalysatoren
bekannt. Solche Katalysatoren weisen ein oder mehrere
Metall(e) der Eisengruppe oder Ruthenium zusammen mit
einem oder mehreren Promotor(en) auf, um die Aktivität und/
oder die Selektivität zu erhöhen, sowie gelegentlich ein Trägermaterial,
beispielsweise Kieselgur. Wird in dem ersten Schritt
des erfindungsgemäßen Verfahrens als Katalysator A eine bi-
oder trifunktionelle Katalysatorkombination verwendet, die
einen Fischer-Tropsch-Katalysator aufweist, so wird hierfür
vorzugsweise ein Eisen- oder Kobaltkatalysator gewählt, insbesondere
aber ein durch Imprägnieren hergestellter Katalysator.
Sehr geeignete Katalysatoren für diesen Zweck sind:
- a) Katalysatoren, welche 30 bis 75 Gewichtsteile Eisen und 5 bis 40 Gewichtsteile Magnesium je 100 Gewichtsteile Aluminiumoxid aufweisen und durch Imprägnieren eines Aluminiumoxidträgers mit einer oder mehreren wäßrigen Lösung(en) aus Eisen- und Magnesiumsalzen, anschließendes Trocknen der Zusamensetzung, Calcinieren bei Temperaturen von 700 bis 1200°C und Reduzieren hergestellt worden sind. Der besondere Vorzug wird solchen Katalysatoren gegeben, welche zusätzlich zu 40 bis 60 Gewichtsteilen Eisen und 7,5 bis 30 Gewichtsteilen Magnesium 0,5 bis 5 Gewichtsteile Kupfer als Reduktionspromotor und 1 bis 5 Gewichtsteile Kalium als Selektivitätspromotor je 100 Gewichtsteile Aluminiumoxid aufweisen und bei Temperaturen von 750 bis 800°C calciniert und bei Temperaturen von 250 bis 350°C reduziert worden sind.
- b) Katalysatoren, welche 10 bis 40 Gewichtsteile Eisen und 0,25 bis 10 Gewichtsteile Chrom je 100 Gewichtsteile Siliciumdioxid aufweisen und durch Imprägnieren eines Siliciumdioxidträgers mit einer oder mehreren wäßrigen Lösung(en) aus Eisen- und Chromsalzen, anschließendes Trocknen der Zusammensetzung, Calcinieren und Reduzieren bei Temperaturen von 350 bis 750°C hergestellt worden sind. Der besondere Vorzug wird solchen Katalysatoren gegeben, welche zusätzlich zu 20 bis 35 Gewichtsteilen Eisen und 0,5 bis 5 Gewichtsteilen Chrom 1 bis 5 Gewichtsteile Kalium als Selektivitätspromotor aufweisen und die bei Temperaturen von 350 bis 750°C calciniert und bei Temperaturen von 350 bis 500°C reduziert worden sind.
- c) Katalysatoren, welche 10 bis 40 Gewichtsteile Kobalt und 0,25 bis 5 Gewichtsteile Zirkon, Titan oder Chrom je 100 Gewichtsteile Siliciumdioxid aufweisen und durch Imprägnieren eines Siliciumdioxidträgers mit einer oder mehreren wäßrigen Lösung(en) aus Kobalt- und Zirkon-, Titan- oder Chromsalzen, anschließendes Trocknen der Zusammensetzung, Calcinieren bei Temperaturen von 350 bis 750°C und Reduzieren bei Temperaturen von 200 bis 350°C hergestellt worden sind.
Werden die unter a) und b) genannten Eisenkatalysatoren als X-
Katalysator verwendet, so kann die Verwendung eines Z-Katalysators
in den trifunktionellen Katalysatorkombinationen entfallen.
Werden die unter c) genannten Kobaltkatalysatoren als
X-Katalysator verwendet, so sollte den trifunktionellen Katalysatorkombinationen
auch ein Z-Katalysator einverleibt werden.
Wird in dem ersten Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens
eine bi- oder trifunktionelle Katalysatorkombination verwendet,
in der der X-Katalysator ein Fischer-Tropsch-Katalysator ist,
so verwendet man für diesen Zweck vorzugsweise einen wie unter
a) und b) beschriebenen Eisenkatalysator. Der erste Schritt
des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung aromatischer
Kohlenwasserstoffe erfolgt vorzugsweise bei einer Temperatur
von 200 bis 500°C und insbesondere bei einer Temperatur von
250 bis 450°C, einem Druck von 1 bis 150 bar und insbesondere
von 5 bis 100 bar und einer Raumgeschwindigkeit von 50 bis
5000 und insbesondere von 300 bis 3000 Nl Gas/l Katalysator/h.
Soll das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung paraffinischer
Kohlenwasserstoffe verwendet werden, dann wird in dem ersten
Schritt ein eisenhaltiger bifunktioneller Katalysator
oder eine solche Katalysatorkombination verwendet, welche zusätzlich
zu einer Aktivität für die Umwandlung eines H₂/CO-Gemisches
in im wesentlichen paraffinische Kohlenwasserstoffe
eine Aktivität für die CO-Verschiebung aufweist. Vorzugsweise
wird in dem ersten Schritt des Verfahrens ein bifunktioneller
Katalysator verwendet, welcher Eisen auf einem Träger enthält
und durch Imprägnieren hergestellt worden ist. Solche Katalysatoren
sind beispielsweise die vorstehend unter a) und b) genannten
Fe/Mg- und Fe/Cr-Katalysatoren. Der erste Schritt des erfindungsgemäßen
Verfahrens zur Herstellung paraffinischer Kohlenwasserstoffe
erfolgt vorzugsweise bei einer Temperatur von 200 bis 350°C
und insbesondere von 250 bis 350°C, einem Druck von 10 bis 70 bar
und insbesondere von 20 bis 50 bar und einer Raumgeschwindigkeit
von 500 bis 5000 und insbesondere von 500 bis 2500 Nl
Gas/l Katalysator/h.
Soll das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung sauerstoffhaltiger
organischer Verbindungen angewandt werden, so
wird in dem ersten Schritt ein Katalysator verwendet, der eine
oder mehrere Metallkomponente(n) mit katalytischer Aktivität
für die Umwandlung eines H₂/CO-Gemisches in sauerstoffhaltige
organische Verbindungen aufweist. Vorzugsweise wird in dem ersten
Schritt ein Katalysator verwendet, der die Fähigkeit besitzt,
ein H₂/CO-Gemisch in im wesentlichen Methanol und Dimethyläther
umzuwandeln. Beispiele für geeigente Katalysatoren,
die die Fähigkeit besitzen, ein H₂/CO-Gemisch in im wesentlichen
Methanol umzuwandeln, sind Katalysatoren, die
1) Zinkoxid und Chromoxid,
2) Kupfer, Zinkoxid und Chromoxid,
3) Kupfer, Zinkoxid und Aluminiumoxid und
4) Kupfer, Zinkoxid und Oxide seltener Erden
2) Kupfer, Zinkoxid und Chromoxid,
3) Kupfer, Zinkoxid und Aluminiumoxid und
4) Kupfer, Zinkoxid und Oxide seltener Erden
aufweisen.
Beispiele geeigneter Katalysatoren, die die Fähigkeit besitzen,
ein H₂/CO-Gemisch in im wesentlichen Dimethyläther umzuwandeln,
sind Katalysatoren, die jede einzelne der unter 1) bis 4) genannten
Methanolsynthesefunktionen sowie darüber hinaus eine
Säurefunktion, beispielsweise ein physikalisches Gemisch aus
alpha-Aluminiumoxid und einer Kupfer, Zinkoxid und Chromoxid
aufweisenden Zusammensetzung, enthalten. Vorzugsweise erfolgt
der erste Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung
sauerstoffhaltiger organischer Verbindungen bei einer
Temperatur von 175 bis 325°C und einem Druck von 30 bis 300 bar,
insbesondere aber von 50 bis 150 bar.
Die sauerstoffhaltigen organischen Verbindungen, die in dem
ersten Schritt des erfindungsgemäßen Zweistufen-Verfahrens hergestellt
werden können, lassen sich sehr geeigneterweise als
Einsatzmaterial für die katalytische Umwandlung in niedrige
Olefine und/oder aromatische Kohlenwasserstoffe verwenden. Für
den Zweck sehr geeignete Katalysatoren sind die vorstehend beschriebenen
kristallinen Metallsilikate.
In dem erfindungsgemäßen Verfahren werden in dem Reaktionsprodukt
aus dem ersten Schritt vorliegender Wasserstoff und Kohlenmonoxid,
gegebenenfalls zusammen mit anderen Komponenten dieses
Reaktionsproduktes, als Einsatzmaterial für den zweiten
Schritt verwendet. Gegebenenfalls kann auch das gesamte Reaktionsprodukt
aus dem ersten Schritt als Einsatzmaterial für den
zweiten Schritt verwendet werden. Bevor dieses Einsatzmaterial
mit dem Katalysator in dem zweiten Schritt in Berührung gebracht
wird, wird dessen molares Verhältnis von H₂ : CO (R₁),
welches unter 2,25 beträgt, dadurch auf einen Wert zwischen
1,75 und 2,25 heraufgesetzt, daß man das Einsatzmaterial mit
einem H₂/CO-Gemisch vermischt, welches ein molares Verhältnis
von H₂ : CO (R2) aufweist, das über 1,75 beträgt. Das letztgenannte
H₂/CO-Gemisch ist dadurch erhalten worden, daß man einen
Teil B von dem als Einsatzmaterial für den ersten Schritt des
erfindungsgemäßen Verfahrens verwendeten H₂/CO-Gemisch mit niedrigem
Wasserstoffgehalt abtrennt, diesen Teil B mit Wasser vermischt
und das Gemisch bei einer Temperatur von über 325°C mit
einem Katalysator in Berührung bringt, der eine Aktivität für
die CO-Verschiebung aufweist. Der Prozentsatz an H₂/CO-Gemisch
mit niedrigem Wasserstoffgehalt, welcher von dem Einsatzmaterial
für den ersten Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens
abgetrennt wird und der CO-Verschiebung bei hohen Temperaturen
zu unterwerfen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, nämlich
von dem molaren Verhältnis von H₂ : CO dieses Gemisches,
dem Prozentsatz an in dem Reaktionsprodukt aus dem ersten
Schritt vorhandenem H₂/CO-Gemisch und dessen molarem Verhältnis
von H₂ : CO, dem angestrebten molaren Verhältnis von H₂ : CO
des Einsatzmaterials für den zweiten Schritt und der bei der
CO-Verschiebung bei hohen Temperaturen erhaltenen umgewandelten
Menge. Werden alle anderen Parameter als konstant angesehen,
so ist der Anteil B, welcher von dem Einsatzmaterial für den
ersten Schritt des Verfahrens abzutrennen ist, um so niedriger,
je größer die bei der CO-Verschiebung
bei hoher Temperatur erhaltene umgewandelte Menge ist.
Angesichts der Tatsache, daß ein möglichst großer Anteil des
zur Verfügung stehenden H₂/CO-Gemisches mit niedrigem Wasserstoffgehalt
als Einsatzmaterial für den ersten Schritt des
erfindungsgemäßen Verfahrens verwendet und demzufolge ein möglichst
kleiner Anteil der CO-Verschiebung unterworfen werden
soll, ist es ratsam, eine möglichst hohe Umwandlungsrate bei
der Gleichgewichtsreaktion anzustreben. Vorzugsweise erfolgt
die CO-Verschiebung so, daß ein Produkt mit einem molaren
Verhältnis von H₂ : CO von über 3 und insbesondere von über 4
erhalten wird. Geeignete Bedingungen zur Durchführung der
Gleichgewichtsreaktion sind eine Temperatur von 325 bis 540°C
und insbesondere von 325 bis 400°C, ein Druck von 5 bis 100 bar
und insbesondere von 10 bis 75 bar und eine Raumgeschwindigkeit
von 1000 bis 50 000 Nl · l-1 ·h-1 und insbesondere von
200 bis 10 000 Nl · l-1 · h-1. Der vorzugsweise verwendete Katalysator
für die CO-Verschiebung bei hohen Temperaturen ist
ein chromhaltiger Katalysator. Besonders bevorzugt ist ein
Katalysator, welcher zusätzlich zu Chrom entweder Eisen oder
Zink enthält.
In dem zweiten Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens wird
das Einsatzmaterial, nämlich mindestens ein Teil des im ersten
Verfahrensschritt erhaltenen Reaktionsproduktes, das mit dem
wasserstoffreichen H₂/CO-Gemisch vermischt worden ist, um so das molare
Verhältnis von H₂ : CO auf einen Wert im Bereich von 1,75 bis 2,25 heraufzusetzen, mit
einem Katalysator in Berührung gebracht, der eine oder mehrere
Metallkomponente(n) mit Aktivität für die Umwandlung eines
H₂/CO-Gemisches in paraffinische Kohlenwasserstoffe aufweist,
wobei die Metallkomponenten Kobalt, Nickel und Ruthenium sind.
Der Vorzug wird einem Kobaltkatalysator und insbesondere
einem Katalysator gegeben, der Kobalt auf einem Träger aufweist
und durch Imprägnieren hergestellt worden ist. Für den
vorliegenden Zweck sehr geeignete Katalysatoren sind die vorstehend
unter c) beschriebenen, Zirkon, Titan oder Chrom
als Promotoren enthaltenden Imprägnierungskatalysatoren. Der
zweite Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens erfolgt vorzugsweise
bei einer Temperatur von 125 bis 325°C, insbesondere
von 175 bis 275°C und einem Druck von 1 bis 150 bar
und insbesondere von 5 bis 100 bar.
Es wurde festgestellt, daß bei Verwendung der vorstehend
erwähnten, Zirkon, Titan oder Chrom als Promotoren
enthaltenden Imprägnierungskatalysatoren in dem zweiten
Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens ein Gemisch aus
schweren paraffinischen Kohlenwasserstoffen entsteht, welches
sich hervorragend für die Umwandlung durch Hydrocracken
in ein Mitteldestillat in hohen Ausbeuten eignet. Der Vorgang
des Hydrocrackens zeichnet sich durch eine sehr geringe
Gaserzeugung und einen sehr niedrigen Wasserstoffverbrauch
aus.
Die Erfindung wird nunmehr anhand des nachstehenden Beispiels
im einzelnen erläutert.
Bei der Untersuchung wurden folgende Katalysatoren verwendet:
Ein ZnO-Cr₂O₃-Katalysator, dessen atomarer Prozentsatz an
Zink, bezogen auf die Summe an Zink und Chrom, 70% betrug.
Ein kristalliner Aluminiumsilikat-Katalysator, welcher wie
folgt hergestellt worden ist:
Ein Gemisch aus NaOH, amorphem Siliciumdioxid, NaAlO₂ und
(C₃H₇)NOH in Wasser mit der molaren Zusammensetzung
25 SiO₂ · 0,04 Al₂O₃ · 3 Na₂O · 4,5 [ (C₃H₇)₄N]₂O · 450 H₂O
wurde in einem Autoklaven unter autogenem Druck 24 Stunden
lang bei 150°C erhitzt. Nach Abkühlen des Reaktionsgemisches
wurde das entstandene Silikat abgefiltert, mit Wasser gewaschen,
bis der pH-Wert des Waschwassers etwa 8 betrug, bei
120°C getrocknet und eine Stunde an der Luft bei 500°C
calciniert. Das Silikat wies die folgenden Eigenschaften auf:
- a) Es war bis zu einer Temperatur von mindestens 800°C thermisch stabil.
- b) Das Röntgen-Pulverdiagramm entsprach im wesentlichen Tabelle B.
- c) Ein molares Verhältnis (m) von SiO₂ : Al₂O₃ von 225 und
- d) eine Kristallitgröße von 1250 nm.
Dieses Silikat wurde dadurch in die H-Form umgewandelt, daß man
es mit einer 1,0molaren NH₄NO₃-Lösung sieden ließ, mit Wasser
wusch, es nochmals mit 1,0molarer NH₄NO₃-Lösung sieden ließ
und anschließend wusch, trocknete und calcinierte.
Ein Fe₂O₃-Cr₂O₃-Katalysator, welcher 10 Gewichtsprozent Cr₂O₃
enthielt.
Ein Co/Zr/SiO₂-Katalysator, welcher 25 Gewichtsteile Kobalt
und 1,8 Gewichtsteile Zirkon je 100 Gewichtsteile Siliciumdioxid
enthielt und durch Imprägnieren eines Siliciumdioxidträgers
mit einer wäßrigen Lösung aus einem Kobalt- und
einem Zirkonsalz, anschließendes Trocknen der Zusammensetzung,
Calcinieren bei 500°C und Reduzieren bei 280°C hergestellt
worden war.
Ein Fe/Mg/Cu/K/Al₂O₃-Katalysator, welcher 50 Gewichtsteile
Eisen, 20 Gewichtsteile Magnesium, 2,5 Gewichtsteile Kupfer
und 4 Gewichtsteile Kalium je 100 Gewichtsteile Aluminiumoxid
enthielt und durch Imprägnieren eines Aluminiumoxidträgers
mit einer wäßrigen Lösung aus einem Eisen-, einem Magnesium-,
einem Kupfer- und einem Kaliumsalz, anschließendes Trocknen
der Zusammensetzung, Calcinieren bei 800°C und Reduzieren bei
325°C hergestellt worden war.
Ein physikalisches Gemisch aus dem Katalysator 1 und dem Katalysator 2
in einem Gewichtsverhältnis von 5 : 1.
Die Katalysatoren 4 und 5 und das Katalysatorgemisch I wurden
in bezug auf die Herstellung von Kohlenwasserstoffen aus einem
H₂/CO-Gemisch mit einem molaren Verhältnis (R₁) von H₂ : CO
von 0,5 in zwei Schritten getestet. Der Test wurde in zwei, ein
Katalysatorfestbett enthaltenden Reaktoren von jeweils 50 ml
Fassungsvermögen durchgeführt. Es wurden drei Versuche durchgeführt.
In den Versuchen 2 und 3 wurde ein Teil B des als
Einsatzmaterial zur Verfügung stehenden H₂/CO-Gemisches mit
einem molaren Verhältnis von H₂ : CO von 0,5 in einem getrennten,
ein aus dem Katalysator 3 bestehendes Katalysatorfestbett
enthaltenden Reaktor von 50 ml Fassungsvermögen behandelt
und in ein Reaktionsprodukt mit einem höheren molaren Verhältnis
(R₂) von H₂ : CO von 5,7 umgewandelt, welches dann mit dem
gesamten Reaktionsprodukt aus dem ersten Schritt vermischt
wurde. Die auf diese Weise erhaltenen Gemische wurden als
Einsatzmaterial für den zweiten Schritt verwendet. In Versuch 1,
welcher ohne Abtrennung eines Anteils B und ohne Anwendung
einer getrennten CO-Verschiebung auf diesen Anteil B
durchgeführt wurde, wurde das gesamte Reaktionsprodukt aus
dem ersten Schritt direkt als Einsatzmaterial für den zweiten
Schritt verwendet. Der Versuch 1 liegt daher außerhalb des
Rahmens der Erfindung, und er dient nur zu Vergleichszwecken.
Die Ergebnisse der drei Versuche sind in Tabelle C wiedergegeben.
Claims (11)
1. Verfahren zur Herstellung von aromatischen und/oder paraffinischen
Kohlenwasserstoffen und/oder sauerstoffhaltigen organischen Verbindungen aus
einem Gemisch aus Wasserstoff und Kohlenmonoxid in zwei
Verfahrensschritten, dadurch gekennzeichnet, daß ein
H₂/CO-Gemisch mit einem molaren Verhältnis von H₂ : CO von
unter 2,0 in zwei Anteile, A und B, derselben Zusammensetzung
aufgeteilt wird, daß in dem ersten Schritt der Anteil A durch
In-Berührung-Bringen mit einem Katalysator, der eine oder
mehrere Metallkomponente(n) mit katalytischer Aktivität für
die Umwandlung eines H₂/CO-Gemisches in Kohlenwasserstoffe
und/oder sauerstoffhaltige organische Verbindungen aufweist,
in ein Reaktionsgemisch umgewandelt wird, das Wasserstoff und
Kohlenmonoxid enthält und dessen molares Verhältnis von H₂ : CO
(R₁) unter 2,25 beträgt, daß das molare Verhältnis von H₂ : CO
des Anteils B auf einen Wert R₂ heraufgesetzt wird, der
höher ist als R₁ und auch höher als 1,75 und zwar dadurch,
daß man den Anteil B zusammen mit Wasser bei einer Temperatur
von über 325°C mit einem Katalysator in Berührung bringt,
der eine Wassergasbildungsaktivität aufweist, daß Wasserstoff
und Kohlenmonoxid, die in dem aus dem Anteil A hergestellten
Reaktionsprodukt vorliegen, gegebenenfalls mit anderen Bestandteilen
dieses Reaktionsproduktes, mit dem aus dem Anteil B hergestellten
Reaktionsprodukt zur Herstellung eines Gemisches
vermischt werden, das ein molares Verhältnis von H₂ : CO von
1,75 bis 2,25 aufweist, und daß das auf diese Weise erhaltene
Gemisch in dem zweiten Schritt mit einem Katalysator in Berührung
gebracht wird, der eine oder mehrere Metallkomponente(n)
mit Aktivität für die Umwandlung eines H₂/CO-Gemisches in paraffinische
Kohlenwasserstoffe aufweist, wobei die Metallkomponenten
Kobalt, Nickel und Ruthenium sind.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur
Herstellung aromatischer Kohlenwasserstoffe der erste Schritt
unter Verwendung einer bifunktionellen Katalysatorkombination
durchgeführt wird, welche eine oder mehrere Metallkomponente(n)
mit katalytischer Aktivität für die Umwandlung eines
H₂/CO-Gemisches in acyklische Kohlenwasserstoffe und/oder
acyklische sauerstoffhaltige organische Verbindungen sowie
ein kristallines Metallsilikat enthält, das nach einstündiger Calcinierung
an der Luft bei 500°C die folgenden Eigenschaften
aufweist:
- a) es ist bis zu einer Temperatur von mindestens 600°C thermisch stabil;
- b) ein Röntgen-Pulverdiagramm, in dem die vier in Tabelle A
enthaltenen Linien die stärksten Linien sind:
d (Å) Relative Intensität 11,1 ± 0,2 sehr stark 10,0 ± 0,2 sehr stark 3,84 ± 0,07 stark 3,72 ± 0,06 stark - c) in der Formel, welche die Zusammensetzung, ausgedrückt in Mol der Oxide, wiedergibt und die zusätzlich zu Wasser, Alkalimetall- und/oder Erdalkalimetalloxid sowie Siliciumdioxid ein oder mehrere Oxide eines dreiwertigen Metalls A, nämlich Aluminium, Eisen, Gallium, Rhodium, Chrom und Skandium, enthält, beträgt das molare Verhältnis (m) von SiO₂/Al₂O₃ über 10,
mit der Maßgabe,
daß, wenn das H₂/CO-Gemisch ein molares Verhältnis von H₂ : CO
von unter 1,5 aufweist, der erste Schritt so durchgeführt
wird, daß man eine trifunktionelle Katalysatorkombination
verwendet, die eine oder mehrere Metallkomponente(n)
mit katalytischer Aktivität für die Umwandlung eines H₂/CO-
Gemisches in acyklische Kohlenwasserstoffe und/oder acyklische
sauerstoffhaltige organische Verbindungen, eine
oder mehrere Metallkomponenten mit Wassergasbildungsaktivität
sowie das vorstehend erwähnte kristalline Metallsilikat
aufweist.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
kristalline Metallsilikat nur ein Metall, nämlich Aluminium,
Eisen oder Gallium, aufweist und daß der Wert (m) unter 1000
beträgt.
4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der erste Schritt unter Verwendung einer Katalysatorkombination
durchgeführt wird, welche ein Gemisch aus dem kristallinen
Metallsilikat und einem Katalysator des folgenden Typs aufweist:
- a) einem Katalysator, der die Fähigkeit besitzt, ein H₂/CO- Gemisch in im wesentlichen Methanol und/oder Dimethyläther umzuwandeln;
- b) einem Katalysator, der 30 bis 75 Gewichtsteile Eisen und 5 bis 40 Gewichtsteile Magnesium je 100 Gewichtsteile Aluminiumoxidträger aufweist und durch Imprägnieren eines Aluminiumoxidträgers mit einer oder mehreren wäßrigen Lösung(en) aus Eisen- und Magnesiumsalzen, anschließendes Trocknen der Zusammensetzung, Calcinieren bei Temperaturen von 700 bis 1200°C und Reduzieren hergestellt worden ist, und
- c) einem Katalysator, der 10 bis 40 Gewichtsteile Eisen und 0,25 bis 10 Gewichtsteile Chrom je 100 Gewichtsteile Siliciumdioxid aufweist und durch Imprägnieren eines Siliciumdioxidträgers mit einer oder mehreren wäßrigen Lösung(en) aus Eisen- und Chromsalzen, anschließendes Trocknen der Zusammensetzung, Calcinieren und Reduzieren bei einer Temperatur von 350 bis 750°C hergestellt worden ist.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur
Herstellung paraffinischer Kohlenwasserstoffe der erste Schritt
unter Verwendung eines eisenhaltigen bifunktionellen Katalysators
oder einer Katalysatorkombination durchgeführt wird, der
bzw. die zusätzlich zu einer Aktivität für die Umwandlung eines
H₂/CO-Gemisches in im wesentlichen paraffinische Kohlenwasserstoffe
eine Wassergasbildungsaktivität aufweist.
6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur
Herstellung der sauerstoffhaltigen organischen Verbindungen der
erste Schritt unter Verwendung eines Katalysators durchgeführt
wird, welcher eine oder mehrere Metallkomponente(n) mit katalytischer
Aktivität für die Umwandlung eines H₂/CO-Gemisches in
sauerstoffhaltige organische Verbindungen aufweist.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der
erste Schritt unter Verwendung eines Katalysators durchgeführt
wird, welcher die Eigenschaft besitzt, ein H₂/CO-Gemisch in im
wesentlichen Methanol und/oder Dimethyläther umzuwandeln.
8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die in dem ersten Schritt hergestellten sauerstoffhaltigen
organischen Verbindungen in einem zusätzlichen Schritt in niedrige
Olefine und/oder aromatische Kohlenwasserstoffe umgewandelt
werden.
9. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß der Anteil B des H₂/CO-Gemisches zur Herstellung
eines Reaktionsgemisches mit einem molaren Verhältnis von H₂ : CO
von über 3 mit einem Katalysator in Berührung gebracht wird, welcher
Chrom sowie darüber hinaus Eisen oder Zink enthält.
10. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß der zweite Schritt unter Verwendung eines Katalysators
durchgeführt wird, welcher 10 bis 40 Gewichtsteile Kobalt und
0,25 bis 5 Gewichtsteile Zirkon, Titan oder Chrom je 100 Gewichtsteile
Siliciumdioxid enthält und durch Imprägnieren
eines Siliciumdioxidträgers mit einer oder mehreren wäßrigen
Lösung(en) aus Kobalt- und Zirkon-, Titan- oder Chromsalzen,
anschließendes Trocknen der Zusammensetzung, Calcinieren bei
350 bis 700°C und Reduzieren bei 200 bis 350°C hergestellt
worden ist.
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