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Handschuh mit Gleitschutz Die Erfindung betrifft einen Handschuh
mit Gleitschutz, bei dem die Griffigkeit bzw. Rutschfestigkeit gegenüber einem zu
greifenden Gegenstand erhöht ist.
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Es sind Hanschuhe bekannt, die zur Erhöhung ihrer Griffigkeit mit
gummiertem Leder besetzt sind (z.B. Torwart-Handschuhe). Die gummierte Oberfläche
besitzt dabei ein gewisses Strukturprofil in Form kleiner zylindrischer Gumminoppen.
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Es ist außerdem ein Handschuh bekannt, der mit einem sogenannten Borstengewebe
besetzt ist, dessen Borsten senkrecht aus der Oberfläche des Gewebes herausstehen.
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Die Griffigkeit eines solchen Handschuhs beruht auf dem Verzahnungs-
bzw. Haftungseffekt der Erhebungen auf der Oberfläche
des Handschuhs
gegenüber der eines ergriffenen Gegenstands. Dieser Verzahnungs- bzw. Haftungseffekt
hängt seinerseits im wesentlichen von der Anzahl der Oberflächenerhebungen je Flächeneinheit
ab. Bei den bekannten Handschuhen ist die Anzahl der Oberflächenerhebungen, beispielsweise
der erwähnten Gumminoppen, aus technischen Gründen begrenzt, da ein großer Abstand
zwischen den Erhebungen nötig ist.
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Bei den bekannten Begatzhandschuhen müssen außerdem die Besatzteile
immer vor dem Zusammennähen der Handschuhe auf die flach liegenden, geschnittenen
Einzelteile aufgenäht werden, sodaß die Nahtzonen immer frei bleiben, da es praktisch
unmöglich ist, die Besatzteile über die Nähte des fertigen Handschuhs drüberzunähen.
Auch biegen sich die Gumminoppen bzw. Borsten der bekannten Besatzhandschuhe bei
starkem tangentialem Druck und verlieren dabei einen Großteil ihrer Wirkung.
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Aufgabe der Erfindung ist es, einen Handschuh mit Gleitschutz zu schaffen,
der einfacher als die bekannten herstellbar ist und dabei einen höheren Gleitschutz
und ein weiteres Anwendungsfeld besitzt.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Gleitschutz
aus feinkörnigen Materialteilchen besteht, die mittels einer Klebstoffbeschichtung
auf der Handschuhoberfläche befestigt sind.
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Die erfindungsgemäße Gleitschutzbeschichtung soll dazu dienen, dem
Handschuh gegenüber einem zu greifenden Gegenstand eine stärkere Haftung bzw. eine
erhöhte Griffsicherheit zu verleihen. Eine solche erhöhte Haftung bzw. Griffsicherheit
ist beispielsweise bei einem Torwarthandschuh zum besseren Greifen und Festhalten
des Balles und bei Segel- sowie Reithandschuhen zum leichteren und sichereren Festhalten
der
Segeltaue bzw. der Zügel erforderlich. Weitere beispielsweise Anwendungsbereiche
sind Arbeitshandschuhe etwa in Gerbereien zum besseren und sichereren Halten der
glitschigen Felle oder in der Hochseefischerei, zum besseren Greifen und sichereren
Halten der glitschigen Fische, etc.
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Die Erfindung kann bei allen Hanschuharten, wie z.B. Leder-, Stoff-,
Strick- oder Gummihandschuhen sowie Handschuhen aus synthetischen oder kombinierten
Materialien angewendet werden.
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Je nach Erfordernis können die Handschuhe ganz (auf der gesamten Oberfläche)
oder nur stellenweise (nur an den Stellen, an denen ein Gleitschutz wichtig ist,
insbesondere der Grifffläche) mit dem feinkörnigen Material beklebt sein.
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Obwohl verschiedenste Arten von Körnungen für die Erfindung in Frage
kommen, lassen sich grundsätzlich drei Arten nach verschiedenen Eigenschaften unterscheiden:
a) harte, scharfkantige, unflexible Körnungen, wie z.B.
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Schmirgel aller Art --also Körnungen aus Stein, Metall, Knochen,
Horn, sehr harten Kunststoffen etc.). Diese Arten von Körnungen werden vorzugsweise
angewandt, wenn die zu greifenden Gegenstände eine weiche oder rauhe Oberfläche
haben, sodaß sich die scharfen Kanten und Spitzen der Körnung in den zu greifenden
Gegenstand eindrücken; b) weiche, elastische, flexible Körnungen (wie z.B. aus Gummi
oder gummiähnlichen Materialien, Schaumstoff, - Schaumgummi oder entsprechenden
synthetischen Materialien).
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Diese Arten von Körnungen werden vorzugsweise angewandt, wenn es
sich bei den zu greifenden Gegenständen um solche mit harter oder glatter Oberflächenstruktur
handelt, auf welchen diese weiche, flexible Körnung eine bremsende, haftende, radierende
Reibung bzw. Haftreibung verursacht;
c) Körnungen, die die Eigenschaften
von a) und b) miteinander verbinden, d.h. sowohl eine relativ harte, unflexible,
scharfkantige Form haben, jedoch aus einem Grundmaterial bestehen, das zusätzlich
aufgrund seiner Oberflächenstruktur eine gewisse bremsende, haftende, radierende
Wirkung hat (etwa vergleichbar mit einem stark profilierten Motorrad-Geländereifen,
dessen starkes kantiges Profil sich in die Unebenheiten des (weicheren) Untergrunds
hineindrückt, dessen Oberfläche (Hartgummi und ähnliches) aber andererseits zugleich
einen haftenden, radierenden Effekt auf hartem Untergrund (Straßenoberfläche) hat).
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Es können auch Kombinationen der verschiedenen Körnungsarten sowohl
in der Weise vorgesehen werden, daß an ein und demselben Handschuh gewisse Flächen
mit dem einen und andere Flächen mit dem anderen Körnungsmaterial beklebt bzw. beschichtet
werden, als auch in der Weise, daß zweierlei Körnungsmaterialien miteinander gemischt
werden und gleichmäßig auf die zu beschichtende oder. zu beschichtenden Flächen
des Handschuhs aufgeklebt werden.
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Alternativ zu den oben angegebenen Körnungsmaterialien können auch
kleine Materialteilchen verwendet werden, die eine sehr weiche, instabile, eventuell
auch poröse Beschaffenheit aufweisen. Solche Materialteilchen werden in diesem Ausgangszustand
auf den Handschuh aufgeklebt, um anschließend auf den beschichteten Handschuhflächen
mittels eines härtenden Klebers oder Kunstharzmaterials oder ähnlichem ausgehärtet
bzw. versteift zu werden.
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Beim erfindungsgemäßen Handschuh können die greifenden oder haftenden
Erhebungen (Körnungen) je nach ihrer Größe beliebig dicht aufgetragen werden, sodaß
sich eine wesentlich höhere Anzahl von Erhebungen pro Flächeneinheit und damit eine
wesentlich
erhöhte Griffigkeit erreichen läßt. Infolge der großen Anpassungsfähigkeit hinsichtlich
Materialart und Größe der Körnungen an jeweilige zu ergreifende Gegenstände ist
der Anwendungsbereich des erfindungsgemäßen Handschuhs gegenüber den bekannten wesentlich
erweitert.
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Dabei kann jeweils von handelsüblichen Körnungen, die hinsichtlich
Material und Größe in enormer Vielfältigkeit angeboten werden, ausgegangen werden,
während die bekannten Besatzhandschuhe von Gewebe- bzw. Auflageflächen Gebrauch
machen, die in der Herstellung wesentlich aufwendiger sind.
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Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Handschuhs liegt darin,
daß die Beschichtung an allen beliebigen Stellen des Handschuhs, also auch über
Nähte hinweg, vorgenommen werden kann. Dabei können sich die aufgeklebten Körnungen
bzw.
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Teilchen praktisch nicht umbiegen, da sie mit einem wesentlich größeren
Teil ihrer Oberfläche als dies bei den bekannten Gleitschutzbesätzen der Fall ist
mit dem Untergrund und benachbarten Teilchen verklebt sind. Bei Verwendung harter
Körnungen (Schmirgel etc.)- ist ein Umbiegen darüberhinaus aufgrund der unflexiblen
Struktur dieser Körnungen unmöglich. Dadurch wird gewährleistet, daß sich die dem
Gleitschutz dienenden Erhebungen auch bei starkem tangentialem Druck nicht umbiegen,
sondern in das zu greifende Material eindringen, sodaß die bremsende Wirkung voll
zur Geltung kommt.
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Das Verfahren zur Herstellung des erfindungsgemäßen Handschuhs besteht
im wesentlichen aus zwei einfachen Arbeitsgängen: Die Aufbringung des Klebstoffs
und anschließend das Aufstreuen der Körnung. Dabei ist es grundsätzlich möglich,
entweder zuerst den Handschuh fertigzustellen und dann die Gleitschutzbeschichtung
aufzubringen, die einzelnen Handschuhteile vor dem Zusammennähen zu beschichten
oder ganze Materialbahnen zu beschichten und dann die
einzelnen
Handschuhteile auszuschneiden und zusammenzunächen. In jedem Fall ist das Herstellungsverfahren
wesentlich einfacher als bei den bekannten Besatzhandschuhen, bei denen die einzelnen
Besatzteile ausgestanzt und einzeln aufgenäht werden müssen. Wegen der Steifigkeit
des Besatzmaterials müssen dabei die einzelnen Gelenke der Hand aus Gründen der
Beweglichkeit des Handschuhs ausgespart bleiben, d.h. also es müssen eine Vielzahl
von Besätzen aufgenäht werden.
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Die Erfindung wird im folgenden unter Bezug auf die beiliegenden Figuren
näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 einen Handschuh mit einem Gleitschutz bekannter
Art, und Fig. 2 eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Handschuhs.
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Fig. 1 zeigt in schematischer Ansicht die Innenseite eines bekannten
Besatzhandschuhs 1. Auf diese Innenfläche sind eine Vielzahl von Besatzteilen 2
aufgenäht, die aus einem gummiartigen Material bestehen, von dem zylindrische Gumminoppen
vorstehen. Es ist erkennbar, daß die den Handgelenken entsprechenden Bereiche des
Handschuhs nicht mit Besatzteilen benäht sind, um die Beweglichkeit des Handschuhs
zu erhalten.
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Fig. 2 zeigt die entsprechende Ansicht einer erfindungsgemäßen Ausführungsform
eines Handschuhs 3 mit Gleitschutz 4.
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Der Gleitschutz, der in der Figur durch die Schattierung 4 dargestellt
ist, besteht aus feinkörnigen Materialteilchen, die mittels eines Klebstoffs auf
der Handschuhoberfläche
befestigt sind. Der erfindungsgemäße Gleitschutz
erstreckt sich sowohl über die Naht als auch über die Gelenkbereiche des Handschuhs.