AT391511B - Einstecktopf aus metall - Google Patents
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Description
Nr. 391 511
Die Erfindung betrifft einen versenkt in einer zylindrischen Aussparung im randnahen Bereich der Innenfläche des Türflügels eines Möbelstücks befestigbarer, als Türflügel-Anschlagteil eines Möbelschamiers dienender Einstecktopf aus Metall mit einem in die zylindrische Aussparung einsetzbaren trogförmigen Teil und einem am oberen Rand des trogförmigen Teils angesetzten, den Zwischenraum zwischen dem trogförmigen Teil und der Umfangswandung der zylindrischen Aussparung überdeckenden Randflansch, der in seinem der benachbarten Randkante des Türflügels zugewandten Bereich einen passend bündig innerhalb der Aussparung liegenden kreisabschnittsförmig begrenzten Flanschabschnitt und in seinem der Randkante gegenüberliegenden Bereich einen die Begrenzung der Aussparung übergreifenden, auf der Türflügel-Innenfläche aufliegenden Befestigungs-Flanschabschnitt aufweist, wobei unterhalb des Randflanschs wenigstens zwei symmetrisch auf gegenüberliegenden Seiten der Längsmittelachse des Einstecktopfs vorgesehene Ansätze einstückig vom Einstecktqpf vorstehen.
Bei modernen, in der geschlossenen Stellung des Türfügels unsichtbaren Möbelschamieren ist der Türflügel-Anschlagteil fast ausschließlich als Einstecktopf ausgebildet, der versenkt in einer in die Türflügel-Rückseite eingefrästen oder eingebohrten, in der Regel zylindrischen Aussparung befestigt wird. Wenn solche Einstecktöpfe im Druck- oder Spritzgußverfahren aus Metall, z. B. Zink-Druckguß oder Kunststoff, hergestellt sind (AT-PS 351 395), ist der in die Aussparung eingreifende Teil des Einstecktopfs der Form der Aussparung möglichst weitgehend angepaßt, damit er nach der Montage möglichst großflächig und allseitig an der Umfangswandung der Aussparung anliegt, um die Beanspruchungen der Verbindung zwischen dem Einstecktopf und dem Türflügel infolge des Türflügelgewichts einerseits und insbesondere infolge von Stößen beim Anschlägen des Türflügels in den Schamierendstellungen andererseits möglichst gering zu halten. Soweit bei diesen bekannten Einstecktöpfen unterhalb des Randflansches bereits einstückig vom Einstecktopf vorspringende Ansätze vorgesehen sind, dienen diese der Verankerung in der Wandung der Aussparung im Türflügel. Dagegen können aus Metallblech im Stanz-Preßverfahren hergestellte Einstecktöpfe (DE-OS 28 16 635) aus herstellungstechnischen und materialbedingten Gründen nicht in gleicher Weise komplementär zur Form der Türflügel-Aussparung passend hergestellt werden. Vielmehr hat der in die Aussparung eingreifende Teil bei diesen Einstecktöpfen in Anpassung an die eingreifenden Schamierlenker die Form eines langgestreckten Troges, welcher lediglich mit seinen Enden an der Umfangswandung der Aussparung anliegt. Zwischen den beiden Längsseiten des trogförmigen Teils und der Umfangswandung der Aussparung bestehen daher Zwischenräume, die durch einen am oberen Rand des trogförmigen Teils angesetzten Randfiansch überdeckt werden, der nur in seinem der benachbarten Randkante des Türflügels zugewandten Bereich die Zwischenräume passend ausfullt, während der der Randkante abgewandte Bereich über die Begrenzung der Aussparung hinaus greift, und auf der Türflügel-Innenfläche aufliegt und so einen Befestigungs-Flanschabschnitt bildet, der mit einer oder zwei Befestigungsschrauben auf der Türflügel-Innenfläche festschraubbar ist. Die Verschraubung des Flansches mit dem Türflügel kann aber infolge des seitlichen Speis zwischen dem trogförmigen Teil des Einstecktopfs und der Aussparungs-Wandung lose werden, worauf die Befestigungsschrauben sich um so schneller weiter lockern, und nach kurzer Zeit die Gefahr des Lösens des Türflügels vom Einstecktopf besteht
Um dies zu verhindern, werden die aus Metallblech gepreßten Einstecktöpfe in der Regel mit Paßstücken aus Kunststoff versehen, welche den Zwischenraum zwischen dem trogförmigen Teil des Einstecktopfs und der Wandung der Aussparung ausfüllen, die aber infolge des Randflanschs nach der Montage nicht sichtbar sind (AT-PS 370 832). Die auf diese Weise erzielte zuverlässige Befestigung der Einstecktöpfe wird aber mit dem Herstellungs- und Montageaufwand für die Kunststoff-Paßstücke erkauft, wodurch der gegenüber den im Druckgußverfahren aus Metall hergestellten Einstecktöpfen angestrebte Kostenvorteil für die Herstellung zumindest zum Teil verlorengeht.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen aus Metallblech im Stanz-Preßverfahren hergestellten Einstecktopf zu schaffen, der ohne zusätzliche Kunststoff-Paßstücke in der zugeordneten Türflügel-Aussparung montierbar ist, ohne daß die Festigkeit der Verbindung des Einstecktopfs mit dem Türflügel hierdurch verringert wird.
Ausgehend von einem Einstecktopf der eingangs erwähnten Art wird diese Aufgabe erfmdungsgemäß dadurch gelöst, daß der Einstecktopf in an sich bekannter Weise ein Stanz-Preßteil aus Metallblech ist, und daß die Ansätze am Rand des kreisabschnittsförmig begrenzten Flanschabschnitts des Randflanschs angeschnitten und in Richtung des Innern der zugeordneten zylindrischen Aussparung eines Türflügels umgekantete Führungslappen sind. Diese an der Umfangswandung der Aussparung anliegenden Führungslappen verhindern das Auftreten eines möglichen seitlichen Spiels des trogförmigen Teils in der Aussparung, so daß ohne zusätzlichen herstellungstechnischen Aufwand praktisch der Effekt der bisher erforderlichen Kunststoff-Paßteile erreicht wird.
Die Führungslappen sind zweckmäßig der Umfangswandung der Aussparung entsprechend komplementär gekrümmt, um eine flächige Anlage zu erreichen.
Wenn der Einstecktopf für Gelenkschamiere, beispielsweise Viergelenkscharniere, vorgesehen ist, deren trogförmiger Teil seitlich abgeflachte, symmetrisch auf gegenüberliegenden Seiten der Längsmittelachse des Einstecktopfs liegende Seitenwände aufweist, in denen Bohrungen zur Aufnahme von Lagerstiften vorgesehen sind, auf denen die einstecktopfseitigen Enden von Schamierlenkem gelagert sind, ist es zweckmäßig, die Führungslappen so anzuordnen, daß sie in Blickrichtung senkrecht auf die Seitenwände zu den Lagerstift-Bohrungen versetzt angeordnet sind. -2-
Nr. 391 511
Die Erfindung ist in der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung näher erläutert, und zwar zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines in der erfindungsgemäßen Weise ausgebildeten, für ein Viergelenkschamier bestimmten Einstecktppfs, wobei das Schamiergeleiik und der Tragwand-Anschlagteil des Scharniers ebenso wie die Korpus-Tragwand und der in der Öffnungsstellung stehende Türflügel eines zugeordneten Schranks nur in strichpunktierten Linien veranschaulicht sind;
Fig. 2 eine Draufsicht auf den Einstecktopf, gesehen in Richtung des Pfeils (2) in Fig. 1;
Fig. 3 eine Unteransicht des Einstecktopfs, gesehen in Richtung des Pfeils (3) in Fig. 1;
Fig. 4 eine Vorderansicht des Einstecktopfs, gesehen in Richtung des Pfeils (4) in Fig. 1; und
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht des in den Fig. 1 bis 4 dargestellten Einstecktopfs.
Der in den Zeichnungsfiguren gezeigte, im Stanz-Preßverfahren aus Metallblech hergestellte Einstecktopf (10) ist im speziellen Fall für ein Viergelenkschamier bestimmt, dessen Schamierlenker (12), (14) und Tragwand-Anschlagteil in Form eines Tragarms (16) in Fig. 1 nur schematisch strichpunktiert angedeutet sind. Auch die Anordnung des Einstecktopfs in einer zylindrischen Aussparung (18) in der Innenfläche eines Türflügels (20) und die Befestigung des Tragarms (16) auf der Tragwand (22) eines Schrankkorpus sind - weil insoweit bekannt - nur strichpunktiert veranschaulicht
Der Einstecktopf (10) weist einen in die Aussparung (18) ersetzbaren langgestreckten wannen- oder trogförmigen Teil (24) auf, in welchem die türflügelseitigen, mit Lagerösen versehenen Enden der Scharnierlenker (12), (14) auf (nicht gezeigten) Lagerstiften schwenkbar gelagert sind, deren Enden in Bohrungen (26), (28) in den Seitenwänden (30) des trogförmigen Teils (24) vernietet sind. Die langgestreckte Trogform des Teils (24) ist durch den für die Aufnahme der Schamierlenker (12), (14) und des türflügelseitigen Vorderendes des Tragarms (16) in der Schamier-Schließstellung erforderlichen Raums bedingt. Die rechtwinklig zur Stimkante (32) des Türflügels (20) gesehene Erstreckung des trogförmigen Teils (24) entspricht etwa dem lichten Innendurchmesser der Aussparung (18), so daß der Einstecktopf (10) in dieser Richtung parallel zu den Türflügel-Flachseiten unverschieblich in der Aussparang (18) gehalten ist. Zwischen den Seitenwänden (30) des Teils (24) und der Umfangswandung der Aussparung (18) verbleiben jedoch ersichtlich Zwischenräume, welche durch einen rechtwinklig vom oberen Rand des trogförmigen Teils (24) nach außen vorspringenden Randflansch (34) überdeckt werden. Der Randflansch (34) setzt sich aus zwei Ranschabschnitten (36) und (38) zusammen, von denen der stimwand-zugewandte Flanschabschnitt (36) bündig und passend innerhalb des zugeordneten Mündungsbereichs der Aussparung (18) liegt. Er weist also eine kreisabschnittsförmige Begrenzung mit einem dem Radius der Aussparung (18) entsprechenden Radius auf. Demgegenüber ist der stirnkantenabgewandte Flanschabschnitt (38) geringfügig höhenversetzt und erheblich vergrößert, so daß er die Begrenzung der Aussparung übergreift und auf der Türflügel-Innenfläche aufliegt. In dem auf der Türflügel-Innenfläche aufliegenden Bereich ist eine Befestigungsbohrang (40) vorgesehen, durch welche der Gewindeschaft einer Befestigungsschraube (42) hindurch in den Türflügel (20) eingeschraubt werden kann, um den Einstecktopf in der bestimmungsgemäßen Befestigungsstellung innerhalb der Aussparung (18) zu fixieren. Anstelle der einen Befestigungsbohrung (40) könnten natürlich auch zwei mit seitlichem Abstand von der Längsmittelebene des Einstecktopfs (10) angeordnete Befestigungsbohrangen vorgesehen sein.
Um den Einstecktopf (10) auch ohne Paßstücke gegen seitliche Verschiebungen, d. h. Verschiebung parallel zur Stirnkante (32) und parallel zu den Flachseiten des Türflügels (20) zu sichern, ist symmetrisch auf gegenüberliegenden Seiten der Längsmittelebene des Einstecktopfs jeweils am freien Rand des kreisabschnittsförmig begrenzten Flanschabschnitts (36) je ein Führangslappen (44) einstückig angeschnitten und rechtwinklig nach unten, d. h. ins Innere der Aussparung (18), umgekantet. Diese Führungslappen (44) liegen nach der Montage des Einstecktopfs (10) in der Aussparung (18) an der Umfangswandung der Aussparung (18) an und stellen somit die unverrückbare Lage des Einstecktopfs (10) in der Aussparung (18) sicher. Um eine möglichst großflächige Anlage der Führungslappen (44) an der Umfangswandung der Aussparung (18) zu erreichen, sind die Führungslappen dem Radius der Umfangswandung der Aussparung entsprechend komplementär gekrümmt
In der Zeichnung ist erkennbar, daß die Führangslappen (44) an ihrem stimkantenzugewandten Ende schräg abgeschnitten sind, um so Zugang für die Montage der Lagerstifte in den Bohrungen (26), (28) der Seitenwände (30) des trogförmigen Teils (24) zu ermöglichen.
Es ist ersichtlich, daß im Rahmen des Erfindungsgedankens Abwandlungen und Weiterbildungen des beschriebenen Einstecktopfs (10) verwirklicht werden können, die sich insbesondere auf die Form der Führangslappen (44) beziehen. Wenn der Einstecktopf nicht für Viergeleiikschamiere, sondern beispielsweise für ein Kreuzgelenkschamier bestimmt ist, bei welchen die Bohrungen zum Anschluß der Gelenkarme bzw. Lenker eine abweichende Lage in den Seitenwänden (30) haben, kann die äußere Umrißform der Führangslappen (44) entsprechend abgeändert werden.
Wesentlich ist lediglich, daß eine seitliche Führung des Einstecktopfs in der Aussparung erreicht wird und die Bohrungen für die Lagerstifte für die Montage des Scharniers zugänglich bleiben. -3-
Claims (3)
- Nr. 391 511 PATENTANSPRÜCHE 1. Versenkt in einer zylindrischen Aussparung im randnahen Bereich der Innenfläche des Türflügels eines Möbelstücks befestigbarer, als Türflügel-Anschlagteil eines Möbelschamiers dienender Einstecktopf aus Metall mit einem in die zylindrische Aussparung einsetzbaren trogförmigen Teil und einem am oberen Rand des trogförmigen Teils angesetzten, den Zwischenraum zwischen dem trogförmigen Teil und der Umfangswandung der zylindrischen Aussparung überdeckenden Randflansch, der in seinem der benachbarten Randkante des Türflügels zugewandten Bereich einen passend bündig innerhalb der Aussparung liegenden kreisabschnittsförmig begrenzten Flanschabschnitt und in seinem der Randkante gegenüberliegenden Bereich einen die Begrenzung der Aussparung übergreifenden, auf der Türflügel-Innenfläche aufliegenden Befestigungs-Flanschabschnitt aufweist, wobei unterhalb des Randflanschs wenigstens zwei symmetrisch auf gegenüberliegenden Seiten der Längsmittelebene des Einstecktopfs vorgesehene Ansätze einstückig vom Einstecktopf vorstehen, dadurch gekennzeichnet, daß der Einstecktopf (10) in an sich bekannter Weise ein Stanz-Preßteil aus Metallblech ist, und daß die Ansätze am Rand des kreisabschnittsförmig begrenzten Flanschabschnitts (36) des Randflanschs (34) angeschnitten und in Richtung des Innern der zugeordneten zylindrischen Aussparung (18) eines Türflügels (20) umgekantete Führungslappen (44) sind.
- 2. Einstecktopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungslappen (44) der Umfangswandung der Aussparung (18) entsprechend komplementär gekrümmt sind.
- 3. Einstecktopf nach Anspruch 1 oder 2 für Gelenkschamiere, deren trogförmiger Teil seitlich abgeflachte, symmetrisch auf gegenüberliegenden Seiten der Längsmittelachse des Einstecktopfs liegende Seitenwände aufweist, in denen Bohrungen zur Aufnahme von Lagerstiften vorgesehen sind, auf denen die einstecktopfseitigen Enden von Schamierlenkern gelagert sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungslappen (44) in Blickrichtung senkrecht auf die Seitenwände (30) zu den Lagerstift-Bohrungen (26; 28) versetzt angeordnet sind. Hiezu 1 Blatt Zeichnung -4-
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