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DE69915453T2 - Verfahren und vorrichtung zur herstellung von leim enthaltenden etiketten oder dergleichen die auf eine wickelspule gebracht werden - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zur herstellung von leim enthaltenden etiketten oder dergleichen die auf eine wickelspule gebracht werden Download PDF

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DE69915453T2
DE69915453T2 DE69915453T DE69915453T DE69915453T2 DE 69915453 T2 DE69915453 T2 DE 69915453T2 DE 69915453 T DE69915453 T DE 69915453T DE 69915453 T DE69915453 T DE 69915453T DE 69915453 T2 DE69915453 T2 DE 69915453T2
Authority
DE
Germany
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carrier
label
labels
glue
magazine
Prior art date
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DE69915453T
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Inventor
Jean-François BOULEY
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IMPRIMERIE BOULEY
IMPRIMERIE BOULEY CORPEAU
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IMPRIMERIE BOULEY
IMPRIMERIE BOULEY CORPEAU
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Publication date
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Publication of DE69915453D1 publication Critical patent/DE69915453D1/de
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Publication of DE69915453T2 publication Critical patent/DE69915453T2/de
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B31MAKING ARTICLES OF PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER; WORKING PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER
    • B31DMAKING ARTICLES OF PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER, NOT PROVIDED FOR IN SUBCLASSES B31B OR B31C
    • B31D1/00Multiple-step processes for making flat articles ; Making flat articles
    • B31D1/02Multiple-step processes for making flat articles ; Making flat articles the articles being labels or tags
    • B31D1/021Making adhesive labels having a multilayered structure, e.g. provided on carrier webs

Landscapes

  • Making Paper Articles (AREA)
  • Labeling Devices (AREA)
  • Adhesive Tapes (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Verfahren zur Herstellung von selbstklebenden Artikeln wie Etiketten, Gegenetiketten und Aufkleber jedweder Form und Art, die regelmäßig auf einem aufgespulten Trägerband angeordnet sind.
  • Die Erfindung bezieht sich ebenfalls auf eine Maschine, die das Verfahren durchführt, insbesondere um traditionelle plattenbedruckte, stückweise zugeschnittene und durch Ablage auf einem silikonisierten Träger oder ähnlichem haftbar gemachte, auf Spulen aufgewickelte Etiketten herzustellen.
  • Auf dem Gebiet der Etikettierung von Erzeugnissen und speziell zur Hochgeschwindigkeits-Etikettierung von Behältern jedweder Form ist es heute notwendig, Haftetiketten zu verwenden, die in sich wiederholender Folge auf einem Trägerband angeordnet sind, das deren Ablösen vor dem Transfer auf jeden Behälter erleichtert. Einer üblichen Anordnung der Etikettiermaschinen zufolge wird das Trägerband auf eine Spule aufgewickelt; allerdings können auf Spulen aufgewickelte Haftetiketten nur mit einer sehr speziellen Technik hergestellt werden, bei der Rotations- oder Halbrotations-Maschinen verwendet werden, deren Kosten für die breite Mehrheit der Drucker abschreckend sind. Aus diesem Grund haben diese nach Lösungen gesucht, um unter Einsatz ihres traditionellen Know-hows Spulen mit bedruckten Haftetiketten herzustellen, das darin besteht, die Etiketten mit einer Plattendruckmaschine zu bedrucken, die dann klassisch stückweise zugeschnitten werden, danach werden die bedruckten Etiketten selbsthaftend ausgerüstet und schließlich auf einem auf einer Spule aufgerollten silikonisierten Trägerband angeordnet.
  • Zu diesem Zweck wurden bereits Vorrichtungen zum Transfer von selbsthaftenden Etiketten auf Spulen erdacht, ausgehend von Einzeletiketten, die mit Wasserleim mit praktisch unendlichen Öffnungszeiten beschichtet und dann auf einen Träger aus einem antiadhäsiven Material angeordnet wurden. So ist es zum Beispiel beim europäischen Patent EP-600.872 der Fall, das den Nachteil aufweist, komplizierte Gerätschaften wie Anlegeapparate, Stapelabnehmer und andere Transferklemmen erforderlich zu machen, was das Risiko einer Prägung der Etiketten durch die Klemmen mit sich bringt. Auch wurden zahlreiche Vorrichtungen zur Herstellung von selbstklebenden Etiketten ausgehend von bedruckten Einzeletiketten vorgeschlagen; im allgemeinen wird ein silikonisierter Papierstreifen in Richtung einer Etiketten-Applikationsstation abgerollt. Vorher wird auf den Streifen genau an den zur Aufnahme jedes Etiketts vorgesehenen Stellen Wasserleim aufgetragen, um jedwedes Verlaufen von Leim zu verhindern; das ist zum Beispiel der Fall beim europäischen Patent EP-180.365, das Positionierungssensoren vorsieht, um jedes Etikett auf dem Streifen, der dann aufgespult wird, genau anzuordnen.
  • Alle diese Systeme, bei denen Haftmittel auf ein silikonisiertes Band an einer bestimmten Stelle aufgetragen wird, verwenden notwendigerweise Platzierungs- oder Anlegeapparate, die unausweichlich nicht beherrschbare Fehler bei der Positionierung verursachen, die im allgemeinen eine schlechte Qualität bei der entgültigen Etikettierung, ja sogar Fehlfunktionen bei den in hoher Taktfrequenz arbeitenden Systemen zur Etikettierung von Behältern zur Folge haben.
  • Es wurden weitere Lösungen zur Lösung dieses Problems angeboten: Auf einen silikonisierten oder ähnlichen Papierstreifen wird kontinuierlich Leim aufgetragen; ein Organ zur Ablage von Einzeletiketten appliziert diese auf den Streifen, der notwendigerweise breiter ist als das Einzeletikett, um jedweden Beschichtungsfehler der Etiketten-Rückseite zu vermeiden. Danach ist ein Arbeitsgang seitliches oder umfängliches Beschneiden vorgesehen, um die Teile des Trägerbandes zu entfernen, die überschüssigen Leim beiderseits oder um jedes Etikett aufweisen. Das ist zum Beispiel der Fall bei dem Verfahren und bei dem Gerät, die im europäischen Patent EP 098.092 beschrieben sind.
  • Im übrigen ist das Dokument WO 95/4421 bekannt, das eine Methode zur Herstellung einer Abfolge von selbstklebenden Etiketten auf der Länge eines aufgespult gelieferten Trägerbandes beschreibt. Diese „Outserts" genannten selbstklebenden Etiketten werden ausgehend von einem doppelseitigen Klebeband gewonnen, von dem eine erste Klebeseite gegen ein erstes Trägerband geklebt wird und das auf der zweiten Klebeseite ein Laminarmaterial aufnimmt, das von einer Applikationsstation geliefert wird, wobei die Klebeseiten einen druckempfindlichen Kleber umfassen, d. h. einen festen Leim. Die „Outserts" laufen dann unter eine Schneidestation, die das doppelseitige Klebeband schneidet, ohne das Trägerband zu zertrennen, die Abfälle des doppelseitigen Klebebandes werden dann entfernt und auf einer Abfallspule gleichzeitig mit dem Transferband aufgerollt, das zum Beispiel erlaubt, die Oberseite der „Outserts" zu bedrucken.
  • Die Nachteile derartiger vorbekannter Lösungen sind offensichtlich, entweder sie sind außerordentlich kostspielig, wenn man auf Positionierungssensoren und/oder Transferklemmen zurückgreift, um die Etiketten korrekt auf den silikonisierten Trägern anzuordnen, oder auch, wenn man Vorrichtungen zum Teilen oder Schneiden des besagten Trägers vorsieht, um Leimüberschüsse zu entfernen, oder sie bieten nur ganz spezielle Lösungen, die genau an eine bestimmte Kategorie oder Form von Etiketten angepasst sind, bei ebenfalls kostspieligen Investitionen.
  • Um allen diesen Nachteilen abzuhelfen, werden erfindungsgemäß ein Verfahren und eine Maschine zu seiner Durchführung vorgeschlagen, um Etiketten ohne Stapelabnehmer-, Platzierungs- oder Anlegeapparate auf einem vorher auf seiner gesamten Oberfläche mit Leim bestrichenen Träger anzuordnen, bei vorteilhafterweisen Nutzung des Klebevermögens des Klebers und Entfernung des überflüssigen Leims mittels eines Abnahmebandes. Ein solches besonders einfaches System garantiert außerdem die absolute Haftung des Rückens der Etiketten o. ä. ohne Klebermangel am äußeren Umfang derselben Etiketten, und zwar unabhängig von deren Form oder Größe.
  • Diesbezüglich und gemäß einem ersten Gegenstand der Erfindung wird ein Verfahren zur Herstellung von Haftetiketten (1) oder analogen Artikeln vorgeschlagen, die zuvor plattenbedruckt, stückweise zugeschnitten und durch Ablage auf einem silikonisierten oder ähnlichen Träger selbsthaftend gemacht wurden, der auf eine Spule, die etwas breiter als das Etikett ist, aufgerollt und mechanisch stetig mit Leim bestrichen wird, wobei die Etiketten in der gleichen Richtung übereinander gestapelt werden; wobei das Verfahren, das eine Abfolge von Schritten umfasst, darin besteht:
    • – den Träger auf einer seiner Seiten mit einem Leim mit einer beinahe unendlichen Öffnungszeit vollständig zu gummieren und danach kontaktlos dem Etikettenstapel gegenüber zu führen, dem Rücken des ersten Etiketts gegenüber, und dann
    • – mittels einer kurzen transversalen Aktion entweder über die nicht gummierte Seite des Trägers in Richtung des besagten Etiketts oder über das Etikett oder besser über das Magazin, das den Etikettenstapel beinhaltet, in Richtung der gummierten Seite des Trägers und mittels des Klebevermögens des Leims der anderen Seite des besagten Trägers, das Etikett auf der gummierten Seite des Trägers, der es vom Stapel zieht, vorzugsweise über eine Länge, die etwas über die des Etiketts 1 hinausgeht, zum Haften zu bringen, und dann
    • – die gummierte Seite des Trägers und das Etikett, das darauf haftet, zusammen gegen ein Abnahmeband zu drücken, das das Etikett und die gummierten Teile des Trägers, die über das Etikett hinausragen, bedeckt, und zwar derart, dass der um jedes Etikett vorhandene überschüssige Leim auf das Abnahmeband übertragen wird, das danach mechanisch vom Träger, von dem es den überschüssigen Leim entfernt, separiert wird, und dann
    • – der gummierte Träger, der erneut oder stetig vorbeiläuft, mittels einer neuen kurzzeitigen transversalen Bewegung ein weiteres Etikett einfängt, es entnimmt und auf den Träger verbringt, der vorzugsweise zyklisch von seinem überschüssigen Leim befreit wird.
  • Ein anderer wesentlicher Gegenstand der Erfindung ist eine Maschine, die das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung von Haftetiketten oder analogen Artikeln auf einem auf einer Spule aufgerolltem Trägerband durchführt, aufweisend einen Verteiler silikonisierter oder ähnlicher Träger auf Rollen, Mittel zur Beschichtung mit einem Leim mit einer beinahe unendlichen Öffnungszeit auf der gesamten Seite des besagten Trägers, die dem Rücken der Etiketten, den man haftend ausrüsten will, gegenüber liegt, ein Magazin mit derartigen bedruckten und in der gleichen Richtung übereinander gestapelten Etiketten, Mittel zum Aufwickeln auf eine Spule des besagten Trägerbandes nach Positionierung der Etiketten auf die besagte gummierte Seite des Trägers und Mittel zum Entstapeln der Etiketten und ein Abnahmeband, bestehend aus einem Papierband, das qualitativ so beschaffen ist, dass der Leim darauf leichter haftet als auf dem silikonisierten Trägerband oder ähnlichem, das von einer Maschinenrolle läuft, von einer Speicherrolle aufgenommen und zwei Presseurwalzen passiert, dergestalt, dass es sich dabei zwischen die Etiketten der gummierten Seite des Trägers und eine der Walzen am Tangentialpunkt der besagten Walzen schiebt und sich vom Träger beim Verlassen der tangentialen Berührungslinie der Presseurwalzen löst in eine Richtung, die sich von der des Trägers unterscheidet, um nach dem Entstapeln der Etiketten den überschüssigen Leim vom Trägers, der die besagten Etiketten mit sich führt, zu entfernen.
  • Einer ersten besonders vorteilhaften Variante der Maschine zufolge haben die Mittel zum Entstapeln kleinere oder gleiche Abmessungen wie das Etikett, das gegenüber dem Entstapelbereich des Magazins positioniert ist, und bestehen aus einem System mit Elektromagneten oder mit Nocken, damit die besagte Platte leicht abgesetzt oberhalb der nicht gummierten Seite des Trägers in einer sogenannten Ruheposition gehalten wird, damit sie in einer sogenannten Arbeitsposition in eine lineare alternativ-alternierenden Bewegung parallel zu sich selbst und senkrecht zum Träger versetzt wird, bei der dieser kurz durch eine kurzzeitige transversale Bewegung zurückgestoßen wird, bis er mit dem Rücken des Etiketts in Erwartung der Entstapelung und schnellen Rückkehr in Ruheposition in Kontakt tritt, damit vorzugsweise stetig ein neuer seitlicher Impuls ausgelöst und ein neues Etikett entnommen und herangeführt werden kann.
  • Einer anderen besonders vorteilhaften Variante der Maschine zufolge erfolgt das Entstapeln der Etiketten durch eine kurze transversale Bewegung des Magazins, die zum Beispiel durch einen klassischen Nocken- oder Exzentermechanismus erzeugt wird, wobei der Rücken des Etiketts, das sich ständig am Ausgang des Entstapelbereichs mittels klassischer Mittel zum Stapelanheben präsentiert, in Kontakt mit der gummierten Seite des gegenüberliegenden Trägers geführt und auf seiner anderen Seite durch Gegendruck auf einer feststehenden Platte gehalten wird, deren Abmessungen vorzugsweise dem Etikett entsprechen und die so positioniert ist, dass ihr vorderer Rand mit dem hinteren Rand des Etiketts übereinstimmt, das somit aus dem Magazin entnommen wird, um durch eine Längsverschiebung des Trägers parallel zur Oberfläche des Entstapelbereichs über eine etwas über ihre Länge hinausgehende Distanz verschoben zu werden, damit eine neue transversale Aktion des Magazins ausgelöst und ein neues Etikett vorzugsweise kontinuierlich entnommen und herangeführt werden kann.
  • Die Vorteile einer solchen Maschine sind leicht verständlich, die anders als die nach dem Stand der Technik bekannten Rotationsmaschinen eine kostengünstig herzustellende Tischmaschine sein kann; es ergibt sich natürlich, dass die Maschine dank des erfindungsgemäßen Verfahrens eine vollständige Beschichtung des Etiketts unabhängig von dessen Form und Größe gewährleistet. Außerdem ist die Positionierung des Etiketts auf dem Trägerband äußerst einfach und auf alle Fälle sehr genau, so dass keinerlei Anlegeapparat oder Transferwerkzeug notwendig ist. Weiterhin wird verständlich, dass nur mit einer derartigen Maschine sehr kleine Serien durchgeführt werden können und auf einer gleichen Spule verschiedene selbstklebende Etiketten nach Belieben gemischt werden können, wobei es ausreichend ist, die Mischung in der Organisation des Etikettenstapels im Magazin vorzunehmen. Selbstverständlich können dank dieser Technik auch Lagerbestände alter oder klassischer Etiketten, die überdruckt werden sollen, haftfähig gemacht werden. Schließlich können mit der erfindungsgemäßen Maschine alle elastischen Träger, Papier, Karton, Kunststoff und Stoff und im allgemeinen alle festen Träger mit „Zickzack"-Ausgang haftfähig gemacht werden; man könnte sogar Etiketten überlappend „geflaggt" ablegen oder auch dank eines Beschichtungstakters die Haftfähigkeit voll, streifig oder vorbehaltlich herstellen, wodurch die Möglichkeit gegeben ist, nur die Bedeckungsstreifen des Etiketts haftfähig auszurüsten.
  • Weitere Merkmale und Vorteile gehen besser aus der Beschreibung hervor, die als bevorzugtes, jedoch nicht beschränkendes Beispiel von einer erfindungsgemäßen Maschine unter Bezugnahme auf die Zeichnungen in der Anlage gegeben wird, von denen:
  • 1 eine schematische Vorderansicht einer Maschine zur Herstellung von selbstklebenden Etiketten auf Spulen zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist,
  • 2 eine Unteransicht der mit Leim versehenen Seite des Trägerbandes mit allen Schritten des erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens darstellt; im Interesse der Übersichtlichkeit dieser Figur wurde auf die Darstellung des Etikettenmagazins sowie der Maschinenrollen, die das Trägerband und das Abnahmeband abgeben, verzichtet.
  • Die 3 sind schematische Teildarstellungen des Original-Entstapelsystems in seinen drei wichtigsten Stadien: System in Ruhe (3a), System in Arbeitsposition (3b), System, das die Positionierung von Band und Etikett am Ende des Zyklus zeigt (3c).
  • 1 entspricht der Maschine zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung von plattenbedruckten Etiketten 1, die in die gleiche Richtung übereinander in einem Entstapel-Magazin 2 gestapelt werden, bis sie auf ein silikonisiertes Trägerband oder ähnliches transferiert werden, das zwischen einer Maschinenrolle 4, die das besagte Band 3 leer spendet, und einer aufnehmenden Rolle 5, die direkt innerhalb von Systemen zur Etikettierung von z. B. Behältern verwendbar ist, gespannt wird. Einer Ausführungsform von 1 zufolge hat man sich dafür entschieden, das Magazin 2 unterhalb des Trägerbandes 3 zu positionieren, es versteht sich jedoch von selbst, dass jedwede andere Anordnung des besagten Magazins möglich ist, insofern der Rücken eines vorbedruckten Etiketts zu den später im einzelnen erläuterten Bedingungen gegenüber dem Trägerband 3 präsentiert werden kann; dieser Variante zufolge ist das Magazin übrigens klassisch mit einer Vorrichtung zum Stapelanheben ausgerüstet, mit der ständig auf bekannte Art und Weise ein Etikett 1 in der richtigen Höhe präsentiert werden kann, d. h. im Entstapelbereich des Magazins 2. Gegenüber dem Trägerband 3 ist ein Gummierungssystem 6 mit Lippendüsen, Pistole oder Projektion so vorgesehen, dass dessen Unterseite (1) von einem seitlichen Rand bis zum anderen vollständig mit Leim 7 beschichtet wird, was auf den 1 und 3 durch eine gepunktete Linie und auf 2 schraffiert dargestellt wird.
  • Gegenüber und über dem gummierten Träger 3 ist eine Vorrichtung 8 vorgesehen, die kurze transversale Stöße 8 durchführt, wenn der Träger kontaktlos parallel zum Entstapelbereich des Magazins 2 z. B. zwischen der aufnehmenden Rolle 5 und dem Spanner 9 gespannt ist (1). Die Stoßvorrichtung 8 bildet das erfindungsgemäße Entstapelsystem; sie wird weiter unten erläutert.
  • Nach dem Entstapeln läuft der Träger 3 mit dem Etikett durch zwei sich berührende Presseurwalzen 11 und 12, die mindestens auf der Oberfläche mit einem elastischen Material versehen sind, das in der Lage ist, einerseits den Träger 3 dank z. B. der Motorisierung einer der beiden Walzen anzutreiben und andererseits die Anbringung des Etiketts 1 auf dem silikonisierten und gummierten Träger 3 vor Ablage auf der Rolle 5 zu bewerkstelligen. Weiterhin und gemäß einem anderen wesentlichen Merkmal der Erfindung durchläuft ein vorzugsweise kontinuierliches Abnahmeband 13 von einer Maschinenrolle 14 den tangentialen Berührungspunkt der beiden Presseurwalzen 11 und 12, das nach Entfernung des überschüssigen Leims 16 vom Träger 3 nach Durchlaufen der beiden Presseurwalzen 11 und 12 auf einer Ablagerolle 15 aufgewickelt wird.
  • Gemäß den 2 und 3 wird jetzt jeder Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung von selbsthaftenden Etiketten auf Spulen genau beschrieben.
  • Das Trägerband 3 ist ein silikonisiertes Papierband oder ähnliches, das für seine schwache Haftfähigkeit für derzeit verfügbare Leime bekannt ist, unabhängig davon, ob es sich um Kaltleime oder Leime vom Typ „Hot Melt" handelt, deren Öffnungszeiten im Gegensatz zu älteren thermoplastischen Leimen, deren Öffnungszeiten nur einige Sekunden oder Sekundenbruchteile betragen, quasi unbegrenzt sind. Das silikonisierte Band wird in Abhängigkeit von Größe und Form der Etiketten 1, die selbsthaftend gemacht werden sollen, gewählt; zu diesem Zweck ist die Breite des Trägers 3 prinzipiell immer größer als die Breite des Etiketts 1. Der Träger 3 wird, wie bereits beschrieben, von einer Maschinenrolle 4 gezogen (Position A, 2) und vollständig mit Leim 7 auf einer einzigen seiner Seiten bestrichen (Position B, 2, die durch Linearverschiebung gegenüber dem Rücken des ersten Etiketts 1 geführt wird, das sich in Warteposition im Entstapelbereich des Magazins 2 befindet, wobei der Träger zwischen den Walzen 11 und 9 so gespannt ist, dass die besagte beleimte Seite in keinerlei natürlichen Kontakt mit dem in Warteposition im Entstapelbereich des Magazins 2 befindlichen Etikett 1 (Position C, 2) tritt.
  • In diesem Augenblick und dank System 8 wird ein kurzer transversaler Stoß auf die nicht beschichtete obere Fläche 32 von Träger 3 durchgeführt, wobei die beleimte Seite 31 von Träger 3 kurz in Kontakt mit dem Rücken von Etikett 1 gelangt, das somit dann, wenn die transversale Stoßbewegung des Systems 8 eingestellt wird, angehaftet bleibt. In diesem Augenblick führt Träger 3, der seinen Durchlauf in Richtung der Presseurwalzen 11, 12 (Position D, 2) fortsetzen kann, das so anhaftende Etikett 1 aus dem Entstapelungsbereich und ermöglicht somit einen neuen Erfassungsvorgang, der mit dem ersten identisch ist. Dabei versteht es sich von selbst, das der Durchlauf von Träger 3 kontinuierlich oder alternativ-alternierend in dem Augenblick erfolgen kann, wenn er dem transversalen Stoß ausgesetzt ist, mit dem, wie soeben beschrieben wurde, Etikett 1 entstapelt wird. Dabei ist anzumerken, dass System 8 einer bevorzugten Ausführungsform zufolge leicht durch eine einfache Platte 81 ausgeführt werden kann, deren Abmessungen vorzugsweise kleiner oder gleich den Abmessungen von Etikett 1 sind, deren transversale Bewegung z. B. von einem Elektromagneten 82 veranlasst wird, der die auf den 3 dargestellte alternativ-alternierende Bewegung gewährleistet: Auf der 3a wird die Annäherung der beschichteten Seite 31 von Träger 3 gegenüber dem Rücken der im Magazin 2 gestapelten Etiketten dargestellt, die Platte 81 befindet sich etwas oberhalb des Trägers 3 in Ruhestellung, wobei sich Träger 3 und der Rücken von Etikett 1 kontaktlos parallel zueinander befinden. 3b stellt die Position des beleimten Trägers 3 dar, der in Pfeilrichtung T gegen den Rücken von Etikett 1 gestoßen wird, bis er in Kontakt mit diesem gelangt, das somit am Träger 3 dank des Klebevermögens des Leims 7 anhaftet. Es ist festzustellen, dass der hintere Rand (in Durchlaufrichtung von Träger 3) der Platte 81 der Stoßvorrichtung 8 vorteilhafterweise mit dem Rand des aus Magazin 2 zu entnehmenden Etiketts übereinstimmt, um ein Ablösen beim Einlaufen in die Presseurwalzen 11, 12 zu vermeiden; unter Bezugnahme auf die 3c verläuft die Stoßvorrichtung 8 gegensinnig und Platte 81 kehrt linear gemäß Pfeil R in ihre Ausgangsposition zurück, wobei Träger 3 wieder seine normal gespannte Position zwischen den Walzen 9 und 11 einnimmt, wie auf 3a dargestellt; in diesem Augenblick haftet Etikett 1 am Träger 3 mittels des Leims 7 an, und der Träger 3, der weiterläuft oder seine Bewegung in Richtung des nächsten Schritts wieder aufnimmt, entnimmt das auf diese Art und Weise eingefangene Etikett aus dem Magazin 2; hierbei ist anzumerken, dass es besonders vorteilhaft ist, dass die Platte 81 Abmessungen hat, die kleiner oder gleich den Abmessungen des Etiketts sind, wodurch ein Reißen des Trägers 3 bei der kurzen transversalen Bewegung vermieden wird.
  • Ist das Etikett 1 dank des soeben beschriebenen Mechanismus entnommen, wird der Etikettenstapel im Magazin 2 mittels eines an sich bekannten Systems zur Stapelanhebung um eine Höhe angehoben, die der Stärke des vorher entnommenen Etiketts entspricht (gemäß Pfeil M auf 3c).
  • Das Ganze, Träger 3 und Etikett 1, das in Position C von 2 entnommen, entstapelt und linear in Richtung Spule 5 verschoben wurde, wie soeben beschrieben, erreicht dann Position D von 2, wo das Anhaften von Etikett 1 am Träger 3 durch Pressen zwischen zwei tangential angeordneten Presseurwalzen 11 und 12 vervollkommnet wird, wie bereits ausgeführt wurde; der nicht vom Etikett 1 abgedeckte Bereich des Trägers 3 ist natürlich mit überschüssigem Leim 16 beschichtet, der entfernt werden muss, bevor die auf ihrem silikonisierten Träger 3 anhaftenden Etiketten auf die Spule 5 aufgewickelt werden. Dazu wird in dem Augenblick, in dem die Haftung des Etiketts auf seinem Träger 3 zwischen den zwei Presseurwalzen 11, 12 vervollkommnet wird, zwischen die Etiketten 1 und die untere Presseurwalze 12 ein Abnahmeband 13 geführt, die von der Maschinenrolle 14 läuft (1); die Abnahmespule 13 wird vorteilhafterweise von einem einfachen Papierstreifen gebildet, der mindestens die gleiche Breite wie das silikonisierte Trägerband 3 hat; in dem Augenblick, wenn der Papierstreifen 13 in Kontakt mit dem überschüssigen Leim 16 um Etikett 1 auf der Seite 31 des Trägers 3 gelangt, wird der überschüssige Leim auf den Steifen 13 übertragen, der von den zwei Walzen 11 und 12 angepresst wird. Danach, bei Verlassen der tangentialen Berührungslinie der Presseurwalzen 11, 12 (Position E, 2) wird der Streifen 13 vom Träger 3 gelöst und mit ihm der überschüssige Leim 16, der sich vom Träger 3 leicht entfernen lässt, da dieser aus einem silikonisierten Material besteht. Um diesen Vorgang fortlaufend durchführen zu könne, ist ganz einfach vorgesehen, das Abnahmeband nach dem Durchlauf durch die Presseurwalzen 11, 12 zu spannen, wobei dabei z. B. vorgesehen ist, die Aufnahmespule 15 des Abnahmebandes 13 deutlich unterhalb von Band 3 anzuordnen, um ein automatisches Ablösen zu bewerkstelligen. Natürlich wird das Abnahmeband 13, das den überschüssigen Leim 16 trägt, nach Verwendung ganz einfach entsorgt.
  • Einem letzten Merkmal der erfindungsgemäßen Maschinen zufolge wird bei verschiedenen Längen von haftfähig auszurüstenden Etiketten die Einstellung durch Verschiebung von Magazin 2 in entgegengesetzter Richtung zu den Presseurwalzen 11 und 12 vorgenommen, wobei die Parallelität zu Platte 81 gewährleistet bleibt, so dass sich der vordere Rand des Etikettenstapels 1 immer lotrecht zum Rand der Platte 81 befindet. Der Vorschub des silikonisierten Trägers 3 und des Leimauftrags 7 wird entsprechend geregelt, wobei alle anderen Elemente der Maschine nicht verstellt werden.
  • Es versteht sich von selbst, dass noch andere Anordnungen vorgesehen werden könnten, um das erfindungsgemäße Verfahren durchzuführen, so könnte z. B. das elektromagnetischen Stellglied, das die Etiketten gegen den mit Leim bestrichenen Träger 3 zieht, durch ein Nockensystem oder ähnliches ersetzt werden, der Träger 3 könnte ebenso gut kontinuierlich hindurchlaufen wie er sich auch in aufeinanderfolgenden Sprüngen um etwas mehr als die Länge eines Etiketts vorwärts bewegen kann; auch ist problemlos vorstellbar, das Magazin 2 so anzuordnen, dass sich der Entstapelbereich unterhalb des Stapels vorbedruckter Etiketten befindet, wobei selbstverständlich alle Funktionen, die in der Hauptvarianten beschrieben wurden, umzudrehen sind.

Claims (5)

  1. Verfahren zur Herstellung von Haftetiketten (1) oder analogen Artikeln, die zuvor plattenbedruckt, stückweise zugeschnitten und durch Ablage auf einem silikonisierten oder ähnlichen Träger (3) selbsthaftend gemacht wurden, der auf eine Spule (5), die etwas breiter als das Etikett ist, aufgerollt und mechanisch stetig mit Leim (7) bestrichen wird, wobei die Etiketten (1) in der gleichen Richtung übereinander geschichtet werden und das Verfahren, das eine Abfolge von Schritten umfasst, darin besteht: – den Träger (3) auf einer seiner Seiten mit einem Leim mit einer beinahe unendlichen Öffnungszeit vollständig zu gummieren und danach kontaktlos dem Etikettenstapel gegenüber zu führen, dem Rücken des ersten Etiketts (1) gegenüber, und dann – mittels einer kurzen transversalen Aktion entweder über die nicht gummierte Seite des Trägers (3) in Richtung des besagten Etiketts (1) oder über das Etikett (1) oder besser über das Magazin (2), das den Etikettenstapel beinhaltet, in Richtung der gummierten Seite (31) des Trägers (3) und mittels des Klebevermögens des Leims (7) der anderen Seite des besagten Trägers, das Etikett (1) auf der gummierten Seite (31) des Trägers (3), der es vom Stapel zieht, vorzugsweise über eine Länge, die etwas über die des Etiketts (1) hinausgeht, zum Haften zu bringen, und dann – die gummierte Seite (31) des Trägers (3) und das Etikett (1), das darauf haftet, zusammen gegen ein Abnahmeband (13) zu drücken, das das Etikett (1) und die gummierten Teile des Trägers (3), die über das Etikett hinausragen, bedeckt, und zwar derart, dass der um jedes Etikett (1) vorhandene überschüssige Leim (7) auf das Ablageband (13) übertragen wird, das danach mechanisch vom Träger (3), von dem es den überschüssigen Leim (7) entfernt, separiert wird, und dann – der gummierte Träger, der erneut oder stetig vorbeiläuft, mittels einer neuen kurzzeitigen transversalen Bewegung ein weiteres Etikett (1) einfängt, es entnimmt und auf den Träger (3) verbringt, der vorzugsweise zyklisch von seinem überschüssigen Leim (7) befreit wurde
  2. Maschine zur Durchführung des dem vorhergehenden Anspruch entsprechenden oder analogen Verfahrens zur Herstellung von Haftetiketten (1) auf einem auf einer Spule (5) aufgerolltem Trägerband (3), aufweisend einen Verteiler (4) silikonisierter oder ähnlicher Träger auf Rollen, Mittel zur Beschichtung (6) mit einem Leim (7) mit einer beinahe unendlichen Öffnungszeit auf der gesamten Seite (31) des besagten Trägers (3), die dem Rücken der Etiketten (1), den man haftend ausrüsten will, gegenüber liegt, ein Magazin (2) mit derartigen bedruckten und in der gleichen Richtung übereinander gestapelten Etiketten, Mittel zum Aufwickeln auf eine Spule (5) des besagten Trägerbandes (3) nach Positionierung der Etiketten (1) auf die besagte gummierten Seite (31) des Trägers und Mittel (8) zum Entstapeln der Etiketten (1) und ein Abnahmeband (13), bestehend aus einem Papierband, das qualitativ so beschaffen ist, dass der Leim (7) darauf leichter haftet als auf dem silikonisierten oder ähnlichem Trägerband (3), das von einer Maschinenrolle (14) läuft, von einer Speicherrolle (15) aufgenommen und zwei Presseurwalzen (11) und (12) passiert, dergestalt, dass es sich dabei zwischen die Etiketten (1) der gummierten Seite (31) des Trägers (3) und eine der Rollen (12) am Tangentialpunkt der besagten Rollen (11) und (12) schiebt und sich vom Träger (3) beim Verlassen der Tangentiallinie der Presseurwalzen (11, 12) löst in eine Richtung, die sich von der des Trägers (3) unterscheidet, um nach dem Entstapeln der Etiketten (1) den überschüssigen Leim vom Trägers (3), der die besagten Etiketten (1) mit sich führt, zu entfernen.
  3. Maschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (8) von einer Platte (81), deren Abmessungen vorzugsweise kleiner oder gleich dem Etikett sind (1), gebildet werden, die gegenüber dem Stapelbereich des Magazins (2) positioniert ist, und von einem System mit Elektromagneten oder mit Nocken, damit die besagte Platte (81) entweder leicht abgesetzt oberhalb der nicht gummierten Seite (32) des Trägers (3) in einer sogenannten Ruheposition (R) gehalten oder durch eine lineare alternative Bewegung parallel zu sich selbst und senkrecht zum Träger (3) in eine sogenannte Arbeitsposition (T) versetzt wird, wobei dieser kurz durch eine kurzzeitige transversale Bewegung zurückgestoßen wird, bis er mit dem Rücken des Etiketts (1) in Erwartung der Entstapelung und schnellen Rückkehr in Ruheposition (R) in Kontakt tritt, damit vorzugsweise stetig ein neuer seitlicher Impuls (T) ausgelöst und ein neues Etikett (1) entnommen und herangeführt werden kann.
  4. Maschine nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Entstapeln der Etikette (1) durch eine kurze transversale Bewegung des Magazins (2) bewerkstelligt wird, die zum Beispiel durch einen klassischen Nocken- oder Exzentermechanismus erzeugt wird, wobei der Rücken des Etiketts, das sich ständig am Ausgang des Entstapelbereichs mittels klassischer Mittel zum Stapelanheben (M) präsentiert, in Kontakt mit der gegenüberliegenden gummierten Seite (31) des Trägers (3) geführt und von seiner anderen Seite (32) durch Gegendruck auf einer feststehenden Platte (81) gehalten wird, deren Abmessungen vorzugsweise kleiner oder gleich dem Etikett (1) sind und die so positioniert ist, dass ihr vorderer Rand mit dem hinteren Rand des Etiketts übereinstimmt, das somit aus dem Magazin entnommen wird, um durch eine Längsverschiebung des Trägers (3) parallel zur Oberfläche des Entstapelbereichs über eine etwas über ihre Länge hinausgehende Distanz verschoben zu werden, damit eine neue transversale Aktion (T) des Magazins (2) ausgelöst und ein neues Etikett (1) vorzugsweise kontinuierlich entnommen und herangeführt werden kann.
  5. Maschine nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zur Gummierung (6) mit Leim (7) einer (31) der Seiten des Trägerbandes (3) von Düsen mit Lippen oder Sprühpistolen gebildet werden, die entweder Kalt- oder Warmleim mit einer beinahe unendlichen Öffnungszeit abgeben.
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