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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Herstellung von mehrlagig
gefalteten Etiketten, sogenannten Booklets, nach der Gattung des
Anspruchs 1.
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Solche
Booklets bzw. mehrlagig gefaltete Etiketten können nach dem Aufkleben auf
eine Ware, eine Verpackung od. dgl. auseinandergefaltet und wieder
zusammengefaltet werden, sodass sie beispielsweise ausführliche
Erläuterungen
der waren, Gebrauchsanweisungen, aufwendigere Werbeinformationen
od. dgl. enthalten können.
Durch die Möglichkeit
des anschließenden
Wiederzusammenfaltens können
sie bei sehr geringem Platzbedarf an der Ware od. dgl. verbleiben,
so dass die enthaltene Information immer zur Verfügung steht,
was insbesondere bei Gebrauchsanleitungen von besonderem Vorteil
sein kann.
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Ein
Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung solcher an sich bekannter
Booklets ist beispielsweise aus der EP-B-03 24 764 bekannt. Bei dem
bekannten Verfahren wird eine Etikettmaterialbahn kontinuierlich
einer mit einer Etikettbasislage versehenen Trägerbahn zugeführt und
mit dieser verklebt. Zur Bildung der Faltungen wird die Etikettmaterialbahn
vor dem Zusammenfügen
kontinuierlich bedruckt und in der Längsrichtung bezüglich der Zuführrichtung
kontinuierlich gefaltet. Beim anschließenden Schneiden werden dann
die Booklets auf der Trägerbahn
gebildet.
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Dieses
bekannte Verfahren und diese bekannte Vorrichtung hat verschiedene
Nachteile. Zum einen können
nur längsgefaltete
Booklets gebildet werden, die in einer Richtung quer zur Längsrichtung der
Trägerbahn
geöffnet
werden müssen,
was für verschiedene
Anwendungen von Nachteil ist. Weiterhin kann nur eine einzige Reihe
von Booklets auf der Trägerbahn
gebildet werden, was keine rationelle Fertigung zulässt. Die
Zuführung
mehrerer Etikettmaterialbahnen zur Trägerbahn ist technisch kaum realisierbar,
da die nach dem Längsfalten
im wesentlichen die Breite der Trägerbahn aufweisende Etikettmaterialbahn
vor dem Falten um ein Vielfaches breiter ist. Da die gebildeten
Trägerbahnrollen
mit fertigen Booklets nur im wesentlichen die Breite eines Booklets
aufweisen, sind sie sehr schmal und daher in sich wenig stabil.
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Bei
einer aus der
AT 38182
B bekannten Vorrichtung der eingangs genannten Gattung
werden Etiketten mittels eines Transportbandes von einem Magazin
zu einer Übergabestation
transportiert, wo sie mittels eines Stempels auf sogenannte Etiketten-Auflage-Abschnitte gedrückt werden,
die mittels eines anderen Transportbandes zugeführt werden. Zur Synchronisierung
dient eine Steuereinrichtung zur Steuerung der Antriebseinheit für dieses
Transportband. Mittels eines Photodetektors wird erkannt, ob sich
ein Etikett an der Übergabestation
befindet. Ist dies nicht der Fall, so wird die Transporteinrichtung
eingeschaltet. Wenn ein Etikett den Vorderkanten-Fühler erreicht,
so wird die Antriebs einheit für
das Transportband abgeschaltet. Diese diskontinuierliche Zuführung benötigt eine
aufwändige
Steuerung und erlaubt durch die ständigen Anfahr- und Abbremsvorgänge des
Bandes keine große
Arbeitsgeschwindigkeit.
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Ähnliche
Vorrichtungen sind aus der
EP
034 2006 A2 und der
EP 0 154 057 A1 bekannt, wobei diese Druckschriften
auf den selben Anmelder zurückgehen.
Auch bei diesen bekannten Vorrichtungen ist in nachteiliger Weise
eine diskontinuierliche Zuführung
für die
Etiketten vorgesehen.
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Es
ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Vorrichtung
zu schaffen, bei der in einem kontinuierlichen Prozess auf einer
Trägerbahn Booklets
(mehrlagig gefaltete Etiketten) auch in mehreren Reihen parallel
zur Längsrichtung
der Trägerbahn
angeordnet werden können,
wobei die Richtung der Faltlinien der mehrlagig gefalteten Etiketten prinzipiell
beliebig wählbar
ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
hat den Vorteil, dass die gefalteten oder auch gefalzten Etikettelemente
in hoher Druckqualität
auf Spezialmaschinen hergestellt werden können, bei praktisch beliebigen
Falt- oder Falzarten. Diese vorgefertigten Etikettelemente werden
dann in das Magazin der erfindungsgemäßen Vorrichtung bzw. Maschine
eingebracht, sodass ab diesem Schritt eine vollautomatische Herstellung
der Booklets erfolgen kann.
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Dabei
tritt der sehr wesentliche Vorteil auf, dass sehr aufwendig konzipierte
Booklets in hoher Druckqualität
auf einer relativ einfachen Maschine hergestellt werden können, die
im Prinzip eine Serienmaschine zur Herstellung von Etiketten sein
kann, der lediglich die Zuführeinrichtung
zugefügt
werden muss. Eine aufwendige Spezialmaschine ist daher nicht erforderlich.
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Ein
weiterer Vorteil besteht in der Möglichkeit, auf einer Trägerbahn
eine Vielzahl von Bookletreihen parallel zur Längsrichtung der Trägerbahn
anzuordnen, sodass eine sehr hohe Fertigungsgeschwindigkeit erreicht
werden kann. Das Bedrucken, das Aufbringen von Klebeschichten, das
Schneiden und das Abziehen des verbleibenden Restmaterials der Etikettbasislage
kann jeweils für
alle Booklets einer Reihe quer zur Längsrichtung der Trägerbahn
in einem Schritt erfolgen, was ebenfalls zu einer rationellen Fertigung
beiträgt.
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In
vorteilhafter Weise ist eine erste Transportbahn zum Transport der
schuppenartig aus dem behälterartigen
Magazin austretenden Etikettelemente zur Vereinzelungseinrichtung
vorgesehen, wobei eine zweite, die von der Vereinzelungseinrichtung
zugeführten
vereinzelten Etikettelemente weitertransportierende Transportbahn
eine an die Vorlaufgeschwindigkeit der Trägerbahn angepasste Vorlaufgeschwindigkeit
besitzt. Durch diese Anordnung können
die im Magazin enthaltenen Etikettelemente auf einfache und exakte
Weise auf der Oberseite der Etikettbasislage positioniert werden,
wobei selbstverständlich
die Synchronisierung einjustierbar sein muss. Zur exakten Ausrichtung
der Etikettele mente dienen regelmäßig angeordnete Ausricht- und
Förderanschläge an der
zweiten Transportbahn.
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Die
Auftragseinrichtung kann nicht nur zum Auftragen von adhäsiven Bereichen,
sondern auch zum Auftragen von dehäsiven Bereichen vorgesehen sein,
um beispielsweise die Booklets an solchen dehäsiven Bereichen schließen und
auch wieder ohne Beschädigung öffnen zu
können.
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Durch
die in den Unteransprüchen
aufgeführten
Maßnahmen
sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im Anspruch
1 angegebenen Vorrichtung möglich.
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Wenigstens
eine der Transportbahnen kann zweckmäßigerweise als Transportband
oder Transportkette ausgebildet sein.
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Die
Vereinzelungseinrichtung ist in vorteilhafter Weise als rotierendes
Saugrad ausgebildet, das insbesondere Ansaugeinrichtungen zum getakteten
Ansaugen und Beschleunigen von Etikettelementen auf die Transportgeschwindigkeit
der zweiten Transportbahn besitzt. Durch dieses rotierende Saugrad
können
daher die Etikettelemente gleichzeitig vereinzelt und auf die Verarbeitungsgeschwindigkeit beschleunigt
werden.
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Die
adhäsiven
Schichten sind zweckmäßigerweise
als Schmelzkleberflächenbereiche
ausgebildet oder es werden Aufdruckkleberbereiche aufgedruckt.
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An
der Bearbeitungsstrecke ist zweckmäßigerweise vor der Auftragseinrichtung
eine Bedruckungseinrichtung für
die Oberseite der Etikettbasislage angeordnet, um auch diese in
der für
Serienmaschinen üblichen
Weise bedrucken zu können.
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Weiterhin
ist an der Bearbeitungsstrecke zweckmäßigerweise nach der Zuführeinrichtung
eine Stanz- und/oder Schneideeinrichtung zum Ausstanzen und/oder
Ausschneiden der fertigen Etiketten auf der Trägerbahn vorgesehen. Auch hier
kann wiederum zur Herstellung von mehrlagig gefalteten Etiketten
bzw. Booklets eine Stanz- und/oder Schneideeinrichtung einer serienmäßigen Maschine
zur Herstellung von Etiketten eingesetzt werden. Dabei besteht die
Stanz- und/oder
Schneideeinrichtung vorzugsweise aus einer Stanz- bzw. Schneidewalze und einer gegensinnig
rotierenden Gegendruckwalze.
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In
vorteilhafter Weise besitzt die Stanz- und/oder Schneideeinrichtung
mehrere nebeneinander quer zur Transportrichtung angeordnete Stanz- bzw.
Schneidewerkzeuge zum jeweils gleichzeitigen Ausschneiden nebeneinander
angeordneter und Faltlinien quer zur Transportrichtung besitzender
Etiketten.
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Weiterhin
ist an der Bearbeitungsstrecke nach der Stanz und/oder Schneideeinrichtung
zweckmäßigerweise
eine Abzugseinrichtung zum Abziehen der nach dem Ausstanzen oder
Ausschneiden der Etiketten verbleibenden übrigen Bereiche der Etikettbasislage
angeordnet. Auch hier kann wiederum eine Einrichtung einer für gewöhnliche
einlagige Etiketten vorgesehenen Maschine eingesetzt werden.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung einer Maschine zur Herstellung von mehrlagig
gefalteten Etiketten (Booklets),
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2 eine
Seitenansicht einer mit einer selbsthaftenden Etikettbasislage versehenen
Trägerbahn,
auf die ein mehrlagig gefaltetes Etikettelement aufgebracht ist,
und
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3 eine
detailliertere Darstellung einer Zuführeinrichtung für mehrlagig
gefaltete Etikettelemente zur Bearbeitungsstrecke bzw. Trägerbahn.
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Bei
der in 1 dargestellten Vorrichtung bzw. Maschine zur
Herstellung von mehrlagig gefalteten Etiketten, sogenannten Booklets,
wird im Betrieb eine streifen- bzw. bandartige Trägerbahn 10 von
einer Spenderrolle 11 abgewickelt, durchläuft eine
Bearbeitungsstrecke 12 und wird am Ende derselben mit inzwischen
fertigen Booklets 13 versehen wieder auf eine Aufwickelrolle 14 aufgewickelt,
die dann als fertige Materialrolle entnommen und an Kunden ausgeliefert
werden kann.
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Die
von der Spenderrolle 11 abgewickelte Trägerbahn 10 ist zunächst gemäß der linken
Seite in 2 an der Oberseite mit einer
selbstklebenden Etikettbasislage 15 bedeckt, die üblicherweise
aus Papier besteht und an ihrer Unterseite eine in 2 nicht
dargestellte Haftschicht besitzt. Mit Hilfe dieser Haftschicht haftet
sie lösbar
an der folienartigen Trägerbahn 10,
die aus einem dehäsiven
Material besteht oder einen Belag aus einem solchen Material aufweist.
Derartige dehäsive
Materialien sind in der Regel silikonartig oder enthalten silikonartige
Bestandteile.
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Entlang
der Bearbeitungsstrecke 12 wird die Trägerbahn 10 zunächst an
einer nur schematisch dargestellten Bedruckungseinrichtung 16 vorbeigeführt, mit
deren Hilfe die Etikettbasislage 15 an denjenigen Stellen
bedruckt werden kann, die später
die Grundflächen
der Booklets 13 bilden. Es ist selbstverständlich auch
möglich,
die Etikettbasislage 15 nicht zu bedrucken.
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Anschließend passiert
die Trägerbahn 10 eine
ebenfalls nur schematisch dargestellte Auftragseinrichtung 17 zum
Auftragen von adhäsiven
Bereichen 18 und dehäsiven
Bereichen 19 auf der Etikettbasislage 15. Im Ausführungsbeispiel
gemäß 2 sind
die adhäsiven
Bereiche 18 und dehäsiven
Bereiche 19 als streifenförmige Bereiche quer zur Längsrichtung
der Trägerbahn 10 ausgebildet.
Die adhäsiven
Bereiche 18 werden dabei beispielsweise durch den Auftrag
von Schmelzkleberflächen
gebildet. Ein vollflächiger
Auftrag auf diejenigen Bereiche, die später die Grundflächen der
Booklets 13 bilden, ist selbstverständlich ebenfalls möglich.
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Nun
passiert die Trägerbahn 10 eine
Zuführeinrichtung 20,
die in 3 detaillierter dargestellt ist. Ein behälterartiges
Magazin 21, das beispielsweise auch als Rundstapelanleger
ausgebildet sein kann, enthält
eine Vielzahl von vorgefertigten, mehrlagig gefalteten Etikettelementen 22.
Diese Etikettelemente 22 werden in einer separaten, nicht
dargestellten Maschine bedruckt sowie gefaltet und bei Bedarf auch
gefalzt. Sie werden gebündelt
oder in Magazinen oder stapelweise angeliefert und in das Magazin 21 eingefüllt bzw.
als Magazin entsprechend eingesetzt. Derartige Falzmaschinen zum
Falzen und Falten von bedruckten Papierstreifen oder Streifen aus einem
sonstigen Material, die zur Bildung von vorgefertigten Etikett elementen 22 geeignet
sind, werden beispielsweise von der Firma MBO Binder & Co., 71570 Oppenweiler,
unter der Bezeichnung MBO T69/T79 angeboten und vertrieben.
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Ein
unter dem Magazin 21 vorbeigeführtes Förderband 23 entnimmt
die Etikettelemente 22 und transportiert sie schuppenartig
ausgerichtet weiter bis zu einer Umlenkeinrichtung 24,
die durch Zusammenwirken einer Umlenkrolle 25 für das Förderband 23 und
ein zweites Förderband 26 gebildet
wird. Selbstverständlich
kann eine solche Umlenkeinrichtung 24 auch entfallen, wenn
es die räumlichen
Verhältnisse
zulassen oder günstig
erscheinen lassen. Mit Hilfe dieses zweiten Förderbandes 26 werden
die immer noch schuppenartig angeordneten Etikettelemente 22 einer
als rotierendes Saugrad 27 ausgebildeten Vereinzelungseinrichtung
zugeführt.
Eine solche Vereinzelungseinrichtung ist ebenfalls beispielsweise
in Verbindung mit der vorstehend genannten Falzmaschine bekannt.
Das sich mit konstanter Drehzahl drehende Saugrad saugt die ankommenden
Etikettelemente 22 getaktet an und beschleunigt sie jeweils
einzeln auf eine Geschwindigkeit, die im wesentlichen der der Trägerbahn 10 entspricht.
Die beschleunigten Etikettelemente 22 gelangen nun in den
Wirkungsbereich eines dritten Förderbands 28, das
auch als Förderkette
oder sonstige Fördereinrichtung
ausgebildet sein kann. Dieses dritte Förderband 28 besitzt
in regelmäßigen Abständen angeordnete
Ausricht- und Förderelemente 29,
die jeweils ein vom rotierenden Saugrad 27 zugeführtes Etikettelement 22 ergreifen
und entlang einer Schrägbahn 30 der
Trägerbahn 10 bzw.
der Bearbeitungsstrecke 12 zuführen. Zur seitlichen Ausrichtung
der Etikettelemente 22 sind seitlich an der Schrägbahn 30 angeordnete,
nicht dargestellte Ausrichtführungen
oder andere Ausrichteinrichtungen vorgesehen. Die Vorlaufgeschwindigkeit
des dritten Förderbands 28 entspricht
exakt der Geschwindigkeit der Trägerbahn 10,
wobei eine Bewegungsynchronisierung derart erfolgt oder einjustierbar
ist, dass die über
die Schrägbahn 30 der
Trägerbahn 10 zugeführten Etikettelemente 22 exakt
auf den dafür
vorgesehenen Bereichen positioniert werden. Mit Hilfe einer Andrückeinrichtung 31 werden
die Etikettelemente 22 so auf die Etikettbasislage 15 gedrückt, dass
sie mittels der adhäsiven
Bereiche 18 fixiert werden. Ein solches auf der Etikettbasislage 15 mittels
eines adhäsiven
Bereichs 18 aufgebrachtes Etikettelement 22 ist
auf der linken Seite von 2 dargestellt. Die dehäsiven Bereiche 19 dienen
zum Schließen
der Etikettelemente 22 dadurch, daß die oberste Faltlage am freien
Ende eine adhäsive
Schicht besitzt, die auf dem dehäsiven Bereich 19 zu
liegen kommt, so daß die
Etikettelemente 22 an dieser Stelle reversibel geöffnet und
geschlossen werden können,
um auseinandergefaltet und wieder zusammengefaltet zu werden.
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Es
ist selbstverständlich
auch möglich,
an der Stelle des dehäsiven
Bereichs 19 einen weiteren adhäsiven Bereich aufzubringen
und den freien Endbereich der obersten Faltlage des Etikettelements 22 mit
einem entsprechenden dehäsiven
Belag zu versehen, um das reversible Öffnen zu ermöglichen. Falls
kein reversibles Öffnen
erforderlich ist, kann ein dehäsiver
Bereich ganz entfallen.
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Die
mit den in regelmäßigen Abständen angeordneten
Etikettelementen 22 versehene Trägerbahn 10 wird nun
einer Stanz- und/oder Schneideeinrichtung 32 zugeführt, die
aus einer rotierenden Stanz- bzw. Schneidewalze 33 oberhalb
der Trägerbahn 10 und
einer unterhalb der Trägerbahn 10 angeordneten,
gegensinnig rotierenden Gegendruckwalze 34 besteht. Die
Stanz- bzw. Schneidewalze 33 ist mit Formstanzwerkzeugen
bzw. -schneiden versehen, durch die die Etikettbasislage 15 entsprechend der
gewünschten
Gestalt des jeweiligen Booklets 13 bzw. entsprechend der
Gestalt der aufgebrachten Etikettelemente 22 ausgeschnitten
wird. Der Abstand zwischen den beiden Walzen 33, 34 ist
dabei so eingestellt, dass zwar die Etikettbasislage 15 durchgeschnitten
wird, jedoch nicht die Trägerbahn 10.
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In
Abwandlung des dargestelten Ausführungsbeispiels
kann anstelle der rotierenden Schneideeinrichtung auch eine sich
auf und ab bewegende Schneideinrichtung oder eine sonstige bekannte Schneideinrichtung
für diesen
Zweck treten.
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Das
nicht mehr benötigte
Material der Etikettbasislage 15 außerhalb der Bereiche der Booklets 13 wird
nun mit Hilfe einer Abzugrolle 35 als gitterartiger Streifen
von der Trägerbahn 10 abgezogen
und später
entsorgt, während
die Trägerbahn 10 mit
den nun fertigen Booklets 13 versehen zur Aufwickelrolle 14 hin
bewegt und dort aufgewickelt wird.
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Bekannte
Maschinen zur Herstellung von üblichen
einlagigen Etiketten weisen die beschriebenen Bereiche 11, 12, 14, 16, 17, 32 und 35 auf.
An einer solchen Maschine muß lediglich
die Zuführeinrichtung 20 angeordnet
werden, um in der beschriebenen Weise Booklets 13 herstellen
zu können.
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Um
größere Stückzahlen
von Etiketten 13 rationell und schnell herstellen zu können, wird
eine breite Trägerbahn 10 verwendet,
auf der nebeneinander quer zur Längsrichtung
mehrere Etiketten nach dem Herstellungsprozeß angeordnet sind. Hierzu werden
entsprechend breite Etikettelemente 22 der Trägerbahn 10 zugeführt und
auf die Etikettbasislage 15 geklebt. Die Stanz- und/oder
Schneideeinrichtung 32 weist mehrere nebeneinander angeordnete
Stanzwerkzeuge auf, sodass bei jedem Stanz- bzw. Schneide vorgang
eine Querreihe von Etiketten gebildet wird, deren Faltlinien in
diesem Falle zwangsläufig
quer zur Längsrichtung
der Trägerbahn 10 verlaufen
müssen,
da sie aus einem Etikettelement 22 gleichzeitig ausgestanzt
werden.
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In
Abwandlung des dargestellten Ausführungsbeispiels können mit
dem beschriebenen Verfahren bzw. mit der beschriebenen Vorrichtung
prinzipiell auch einlagige Etikettelemente auf die Etikettbasislage 15 aufgebracht
werden anstelle der beschriebenen mehrlagig gefalteten Etikettelemente 22 (sogenannte
Faltlinge). In diesem Falle entstehen dann insgesamt 2-lagige Etiketten,
die jeweils aus der aus der Etikettbasislage 15 gebildeten
Unterlage und der aus einem einschichtigen Etikettelement gebildeten
Oberlage zusammengesetzt sind.
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Eine
weitere alternative Ausgestaltung besteht darin, dass die Etikettelemente 22 nicht
bereits unmittelbar nach dem Passieren des rotierenden Saugrads 27 oder
einer sonstigen Vereinzelungseinrichtung ausgerichtet werden, sondern
erst bei oder kurz vor dem Erreichen der Andrückeinrichtung 31. Die
Ausricht- und Förderelemente 29 dienen
in diesem Falle im wesentlichen nur zum Fördern und allenfalls zum groben
Ausrichten, während
die Feinausrichtung erst kurz vor dem Andrücken an die Etikettbasislage
erfolgt.