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DE19726982B4 - Vorrichtung zur Herstellung von mehrlagig gefalteten Etiketten - Google Patents

Vorrichtung zur Herstellung von mehrlagig gefalteten Etiketten Download PDF

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DE19726982B4 DE1997126982 DE19726982A DE19726982B4 DE 19726982 B4 DE19726982 B4 DE 19726982B4 DE 1997126982 DE1997126982 DE 1997126982 DE 19726982 A DE19726982 A DE 19726982A DE 19726982 B4 DE19726982 B4 DE 19726982B4
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Abstract

Vorrichtung zur Herstellung von mehrlagig gefalteten Etiketten, mit einer Spenderrolle, von der eine mit einer selbsthaftenden Etikettbasislage versehene Trägerbahn abwickelbar und nach Durchlaufen einer Bearbeitungsstrecke auf eine Aufwickelrolle aufwickelbar ist, mit einer Zuführeinrichtung (20), die ein Magazin (21) für vorgefertigte einzelne, jeweils mehrlagig gefaltete Etikettelemente (22), eine Vereinzelungseinrichtung (27) für diese Etikettelemente (22) sowie eine Transporteinrichtung (23, 26, 28) zum Transportieren der Etikettelemente (22) vom Magazin (21) zur Zuführstelle aufweist, mit einer vor der Zuführstelle an der Bearbeitungsstrecke angeordneten Auftragseinrichtung (17) zum Auftragen von adhäsiven oder adhäsiven und dehäsiven Bereichen auf die Oberseite der selbsthaftenden Etikettbasislage und mit einer Andrückeinrichtung zum Anbringen des zugeführten Etikettmaterials an die mit adhäsiven Bereichen versehene Oberseite der Etikettbasislage, dadurch gekennzeichnet, dass als Transporteinrichtung eine erste Transportbahn (23, 26) zum Transport der schuppenartig aus dem behälterartigen Magazin (21) austretenden Etikettelemente (22) zur Vereinzelungseinrichtung (27) vorgesehen ist, und dass eine zweite, die von der Vereinzelungseinrichtung...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Herstellung von mehrlagig gefalteten Etiketten, sogenannten Booklets, nach der Gattung des Anspruchs 1.
  • Solche Booklets bzw. mehrlagig gefaltete Etiketten können nach dem Aufkleben auf eine Ware, eine Verpackung od. dgl. auseinandergefaltet und wieder zusammengefaltet werden, sodass sie beispielsweise ausführliche Erläuterungen der waren, Gebrauchsanweisungen, aufwendigere Werbeinformationen od. dgl. enthalten können. Durch die Möglichkeit des anschließenden Wiederzusammenfaltens können sie bei sehr geringem Platzbedarf an der Ware od. dgl. verbleiben, so dass die enthaltene Information immer zur Verfügung steht, was insbesondere bei Gebrauchsanleitungen von besonderem Vorteil sein kann.
  • Ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung solcher an sich bekannter Booklets ist beispielsweise aus der EP-B-03 24 764 bekannt. Bei dem bekannten Verfahren wird eine Etikettmaterialbahn kontinuierlich einer mit einer Etikettbasislage versehenen Trägerbahn zugeführt und mit dieser verklebt. Zur Bildung der Faltungen wird die Etikettmaterialbahn vor dem Zusammenfügen kontinuierlich bedruckt und in der Längsrichtung bezüglich der Zuführrichtung kontinuierlich gefaltet. Beim anschließenden Schneiden werden dann die Booklets auf der Trägerbahn gebildet.
  • Dieses bekannte Verfahren und diese bekannte Vorrichtung hat verschiedene Nachteile. Zum einen können nur längsgefaltete Booklets gebildet werden, die in einer Richtung quer zur Längsrichtung der Trägerbahn geöffnet werden müssen, was für verschiedene Anwendungen von Nachteil ist. Weiterhin kann nur eine einzige Reihe von Booklets auf der Trägerbahn gebildet werden, was keine rationelle Fertigung zulässt. Die Zuführung mehrerer Etikettmaterialbahnen zur Trägerbahn ist technisch kaum realisierbar, da die nach dem Längsfalten im wesentlichen die Breite der Trägerbahn aufweisende Etikettmaterialbahn vor dem Falten um ein Vielfaches breiter ist. Da die gebildeten Trägerbahnrollen mit fertigen Booklets nur im wesentlichen die Breite eines Booklets aufweisen, sind sie sehr schmal und daher in sich wenig stabil.
  • Bei einer aus der AT 38182 B bekannten Vorrichtung der eingangs genannten Gattung werden Etiketten mittels eines Transportbandes von einem Magazin zu einer Übergabestation transportiert, wo sie mittels eines Stempels auf sogenannte Etiketten-Auflage-Abschnitte gedrückt werden, die mittels eines anderen Transportbandes zugeführt werden. Zur Synchronisierung dient eine Steuereinrichtung zur Steuerung der Antriebseinheit für dieses Transportband. Mittels eines Photodetektors wird erkannt, ob sich ein Etikett an der Übergabestation befindet. Ist dies nicht der Fall, so wird die Transporteinrichtung eingeschaltet. Wenn ein Etikett den Vorderkanten-Fühler erreicht, so wird die Antriebs einheit für das Transportband abgeschaltet. Diese diskontinuierliche Zuführung benötigt eine aufwändige Steuerung und erlaubt durch die ständigen Anfahr- und Abbremsvorgänge des Bandes keine große Arbeitsgeschwindigkeit.
  • Ähnliche Vorrichtungen sind aus der EP 034 2006 A2 und der EP 0 154 057 A1 bekannt, wobei diese Druckschriften auf den selben Anmelder zurückgehen. Auch bei diesen bekannten Vorrichtungen ist in nachteiliger Weise eine diskontinuierliche Zuführung für die Etiketten vorgesehen.
  • Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Vorrichtung zu schaffen, bei der in einem kontinuierlichen Prozess auf einer Trägerbahn Booklets (mehrlagig gefaltete Etiketten) auch in mehreren Reihen parallel zur Längsrichtung der Trägerbahn angeordnet werden können, wobei die Richtung der Faltlinien der mehrlagig gefalteten Etiketten prinzipiell beliebig wählbar ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung hat den Vorteil, dass die gefalteten oder auch gefalzten Etikettelemente in hoher Druckqualität auf Spezialmaschinen hergestellt werden können, bei praktisch beliebigen Falt- oder Falzarten. Diese vorgefertigten Etikettelemente werden dann in das Magazin der erfindungsgemäßen Vorrichtung bzw. Maschine eingebracht, sodass ab diesem Schritt eine vollautomatische Herstellung der Booklets erfolgen kann.
  • Dabei tritt der sehr wesentliche Vorteil auf, dass sehr aufwendig konzipierte Booklets in hoher Druckqualität auf einer relativ einfachen Maschine hergestellt werden können, die im Prinzip eine Serienmaschine zur Herstellung von Etiketten sein kann, der lediglich die Zuführeinrichtung zugefügt werden muss. Eine aufwendige Spezialmaschine ist daher nicht erforderlich.
  • Ein weiterer Vorteil besteht in der Möglichkeit, auf einer Trägerbahn eine Vielzahl von Bookletreihen parallel zur Längsrichtung der Trägerbahn anzuordnen, sodass eine sehr hohe Fertigungsgeschwindigkeit erreicht werden kann. Das Bedrucken, das Aufbringen von Klebeschichten, das Schneiden und das Abziehen des verbleibenden Restmaterials der Etikettbasislage kann jeweils für alle Booklets einer Reihe quer zur Längsrichtung der Trägerbahn in einem Schritt erfolgen, was ebenfalls zu einer rationellen Fertigung beiträgt.
  • In vorteilhafter Weise ist eine erste Transportbahn zum Transport der schuppenartig aus dem behälterartigen Magazin austretenden Etikettelemente zur Vereinzelungseinrichtung vorgesehen, wobei eine zweite, die von der Vereinzelungseinrichtung zugeführten vereinzelten Etikettelemente weitertransportierende Transportbahn eine an die Vorlaufgeschwindigkeit der Trägerbahn angepasste Vorlaufgeschwindigkeit besitzt. Durch diese Anordnung können die im Magazin enthaltenen Etikettelemente auf einfache und exakte Weise auf der Oberseite der Etikettbasislage positioniert werden, wobei selbstverständlich die Synchronisierung einjustierbar sein muss. Zur exakten Ausrichtung der Etikettele mente dienen regelmäßig angeordnete Ausricht- und Förderanschläge an der zweiten Transportbahn.
  • Die Auftragseinrichtung kann nicht nur zum Auftragen von adhäsiven Bereichen, sondern auch zum Auftragen von dehäsiven Bereichen vorgesehen sein, um beispielsweise die Booklets an solchen dehäsiven Bereichen schließen und auch wieder ohne Beschädigung öffnen zu können.
  • Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im Anspruch 1 angegebenen Vorrichtung möglich.
  • Wenigstens eine der Transportbahnen kann zweckmäßigerweise als Transportband oder Transportkette ausgebildet sein.
  • Die Vereinzelungseinrichtung ist in vorteilhafter Weise als rotierendes Saugrad ausgebildet, das insbesondere Ansaugeinrichtungen zum getakteten Ansaugen und Beschleunigen von Etikettelementen auf die Transportgeschwindigkeit der zweiten Transportbahn besitzt. Durch dieses rotierende Saugrad können daher die Etikettelemente gleichzeitig vereinzelt und auf die Verarbeitungsgeschwindigkeit beschleunigt werden.
  • Die adhäsiven Schichten sind zweckmäßigerweise als Schmelzkleberflächenbereiche ausgebildet oder es werden Aufdruckkleberbereiche aufgedruckt.
  • An der Bearbeitungsstrecke ist zweckmäßigerweise vor der Auftragseinrichtung eine Bedruckungseinrichtung für die Oberseite der Etikettbasislage angeordnet, um auch diese in der für Serienmaschinen üblichen Weise bedrucken zu können.
  • Weiterhin ist an der Bearbeitungsstrecke zweckmäßigerweise nach der Zuführeinrichtung eine Stanz- und/oder Schneideeinrichtung zum Ausstanzen und/oder Ausschneiden der fertigen Etiketten auf der Trägerbahn vorgesehen. Auch hier kann wiederum zur Herstellung von mehrlagig gefalteten Etiketten bzw. Booklets eine Stanz- und/oder Schneideeinrichtung einer serienmäßigen Maschine zur Herstellung von Etiketten eingesetzt werden. Dabei besteht die Stanz- und/oder Schneideeinrichtung vorzugsweise aus einer Stanz- bzw. Schneidewalze und einer gegensinnig rotierenden Gegendruckwalze.
  • In vorteilhafter Weise besitzt die Stanz- und/oder Schneideeinrichtung mehrere nebeneinander quer zur Transportrichtung angeordnete Stanz- bzw. Schneidewerkzeuge zum jeweils gleichzeitigen Ausschneiden nebeneinander angeordneter und Faltlinien quer zur Transportrichtung besitzender Etiketten.
  • Weiterhin ist an der Bearbeitungsstrecke nach der Stanz und/oder Schneideeinrichtung zweckmäßigerweise eine Abzugseinrichtung zum Abziehen der nach dem Ausstanzen oder Ausschneiden der Etiketten verbleibenden übrigen Bereiche der Etikettbasislage angeordnet. Auch hier kann wiederum eine Einrichtung einer für gewöhnliche einlagige Etiketten vorgesehenen Maschine eingesetzt werden.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung einer Maschine zur Herstellung von mehrlagig gefalteten Etiketten (Booklets),
  • 2 eine Seitenansicht einer mit einer selbsthaftenden Etikettbasislage versehenen Trägerbahn, auf die ein mehrlagig gefaltetes Etikettelement aufgebracht ist, und
  • 3 eine detailliertere Darstellung einer Zuführeinrichtung für mehrlagig gefaltete Etikettelemente zur Bearbeitungsstrecke bzw. Trägerbahn.
  • Bei der in 1 dargestellten Vorrichtung bzw. Maschine zur Herstellung von mehrlagig gefalteten Etiketten, sogenannten Booklets, wird im Betrieb eine streifen- bzw. bandartige Trägerbahn 10 von einer Spenderrolle 11 abgewickelt, durchläuft eine Bearbeitungsstrecke 12 und wird am Ende derselben mit inzwischen fertigen Booklets 13 versehen wieder auf eine Aufwickelrolle 14 aufgewickelt, die dann als fertige Materialrolle entnommen und an Kunden ausgeliefert werden kann.
  • Die von der Spenderrolle 11 abgewickelte Trägerbahn 10 ist zunächst gemäß der linken Seite in 2 an der Oberseite mit einer selbstklebenden Etikettbasislage 15 bedeckt, die üblicherweise aus Papier besteht und an ihrer Unterseite eine in 2 nicht dargestellte Haftschicht besitzt. Mit Hilfe dieser Haftschicht haftet sie lösbar an der folienartigen Trägerbahn 10, die aus einem dehäsiven Material besteht oder einen Belag aus einem solchen Material aufweist. Derartige dehäsive Materialien sind in der Regel silikonartig oder enthalten silikonartige Bestandteile.
  • Entlang der Bearbeitungsstrecke 12 wird die Trägerbahn 10 zunächst an einer nur schematisch dargestellten Bedruckungseinrichtung 16 vorbeigeführt, mit deren Hilfe die Etikettbasislage 15 an denjenigen Stellen bedruckt werden kann, die später die Grundflächen der Booklets 13 bilden. Es ist selbstverständlich auch möglich, die Etikettbasislage 15 nicht zu bedrucken.
  • Anschließend passiert die Trägerbahn 10 eine ebenfalls nur schematisch dargestellte Auftragseinrichtung 17 zum Auftragen von adhäsiven Bereichen 18 und dehäsiven Bereichen 19 auf der Etikettbasislage 15. Im Ausführungsbeispiel gemäß 2 sind die adhäsiven Bereiche 18 und dehäsiven Bereiche 19 als streifenförmige Bereiche quer zur Längsrichtung der Trägerbahn 10 ausgebildet. Die adhäsiven Bereiche 18 werden dabei beispielsweise durch den Auftrag von Schmelzkleberflächen gebildet. Ein vollflächiger Auftrag auf diejenigen Bereiche, die später die Grundflächen der Booklets 13 bilden, ist selbstverständlich ebenfalls möglich.
  • Nun passiert die Trägerbahn 10 eine Zuführeinrichtung 20, die in 3 detaillierter dargestellt ist. Ein behälterartiges Magazin 21, das beispielsweise auch als Rundstapelanleger ausgebildet sein kann, enthält eine Vielzahl von vorgefertigten, mehrlagig gefalteten Etikettelementen 22. Diese Etikettelemente 22 werden in einer separaten, nicht dargestellten Maschine bedruckt sowie gefaltet und bei Bedarf auch gefalzt. Sie werden gebündelt oder in Magazinen oder stapelweise angeliefert und in das Magazin 21 eingefüllt bzw. als Magazin entsprechend eingesetzt. Derartige Falzmaschinen zum Falzen und Falten von bedruckten Papierstreifen oder Streifen aus einem sonstigen Material, die zur Bildung von vorgefertigten Etikett elementen 22 geeignet sind, werden beispielsweise von der Firma MBO Binder & Co., 71570 Oppenweiler, unter der Bezeichnung MBO T69/T79 angeboten und vertrieben.
  • Ein unter dem Magazin 21 vorbeigeführtes Förderband 23 entnimmt die Etikettelemente 22 und transportiert sie schuppenartig ausgerichtet weiter bis zu einer Umlenkeinrichtung 24, die durch Zusammenwirken einer Umlenkrolle 25 für das Förderband 23 und ein zweites Förderband 26 gebildet wird. Selbstverständlich kann eine solche Umlenkeinrichtung 24 auch entfallen, wenn es die räumlichen Verhältnisse zulassen oder günstig erscheinen lassen. Mit Hilfe dieses zweiten Förderbandes 26 werden die immer noch schuppenartig angeordneten Etikettelemente 22 einer als rotierendes Saugrad 27 ausgebildeten Vereinzelungseinrichtung zugeführt. Eine solche Vereinzelungseinrichtung ist ebenfalls beispielsweise in Verbindung mit der vorstehend genannten Falzmaschine bekannt. Das sich mit konstanter Drehzahl drehende Saugrad saugt die ankommenden Etikettelemente 22 getaktet an und beschleunigt sie jeweils einzeln auf eine Geschwindigkeit, die im wesentlichen der der Trägerbahn 10 entspricht. Die beschleunigten Etikettelemente 22 gelangen nun in den Wirkungsbereich eines dritten Förderbands 28, das auch als Förderkette oder sonstige Fördereinrichtung ausgebildet sein kann. Dieses dritte Förderband 28 besitzt in regelmäßigen Abständen angeordnete Ausricht- und Förderelemente 29, die jeweils ein vom rotierenden Saugrad 27 zugeführtes Etikettelement 22 ergreifen und entlang einer Schrägbahn 30 der Trägerbahn 10 bzw. der Bearbeitungsstrecke 12 zuführen. Zur seitlichen Ausrichtung der Etikettelemente 22 sind seitlich an der Schrägbahn 30 angeordnete, nicht dargestellte Ausrichtführungen oder andere Ausrichteinrichtungen vorgesehen. Die Vorlaufgeschwindigkeit des dritten Förderbands 28 entspricht exakt der Geschwindigkeit der Trägerbahn 10, wobei eine Bewegungsynchronisierung derart erfolgt oder einjustierbar ist, dass die über die Schrägbahn 30 der Trägerbahn 10 zugeführten Etikettelemente 22 exakt auf den dafür vorgesehenen Bereichen positioniert werden. Mit Hilfe einer Andrückeinrichtung 31 werden die Etikettelemente 22 so auf die Etikettbasislage 15 gedrückt, dass sie mittels der adhäsiven Bereiche 18 fixiert werden. Ein solches auf der Etikettbasislage 15 mittels eines adhäsiven Bereichs 18 aufgebrachtes Etikettelement 22 ist auf der linken Seite von 2 dargestellt. Die dehäsiven Bereiche 19 dienen zum Schließen der Etikettelemente 22 dadurch, daß die oberste Faltlage am freien Ende eine adhäsive Schicht besitzt, die auf dem dehäsiven Bereich 19 zu liegen kommt, so daß die Etikettelemente 22 an dieser Stelle reversibel geöffnet und geschlossen werden können, um auseinandergefaltet und wieder zusammengefaltet zu werden.
  • Es ist selbstverständlich auch möglich, an der Stelle des dehäsiven Bereichs 19 einen weiteren adhäsiven Bereich aufzubringen und den freien Endbereich der obersten Faltlage des Etikettelements 22 mit einem entsprechenden dehäsiven Belag zu versehen, um das reversible Öffnen zu ermöglichen. Falls kein reversibles Öffnen erforderlich ist, kann ein dehäsiver Bereich ganz entfallen.
  • Die mit den in regelmäßigen Abständen angeordneten Etikettelementen 22 versehene Trägerbahn 10 wird nun einer Stanz- und/oder Schneideeinrichtung 32 zugeführt, die aus einer rotierenden Stanz- bzw. Schneidewalze 33 oberhalb der Trägerbahn 10 und einer unterhalb der Trägerbahn 10 angeordneten, gegensinnig rotierenden Gegendruckwalze 34 besteht. Die Stanz- bzw. Schneidewalze 33 ist mit Formstanzwerkzeugen bzw. -schneiden versehen, durch die die Etikettbasislage 15 entsprechend der gewünschten Gestalt des jeweiligen Booklets 13 bzw. entsprechend der Gestalt der aufgebrachten Etikettelemente 22 ausgeschnitten wird. Der Abstand zwischen den beiden Walzen 33, 34 ist dabei so eingestellt, dass zwar die Etikettbasislage 15 durchgeschnitten wird, jedoch nicht die Trägerbahn 10.
  • In Abwandlung des dargestelten Ausführungsbeispiels kann anstelle der rotierenden Schneideeinrichtung auch eine sich auf und ab bewegende Schneideinrichtung oder eine sonstige bekannte Schneideinrichtung für diesen Zweck treten.
  • Das nicht mehr benötigte Material der Etikettbasislage 15 außerhalb der Bereiche der Booklets 13 wird nun mit Hilfe einer Abzugrolle 35 als gitterartiger Streifen von der Trägerbahn 10 abgezogen und später entsorgt, während die Trägerbahn 10 mit den nun fertigen Booklets 13 versehen zur Aufwickelrolle 14 hin bewegt und dort aufgewickelt wird.
  • Bekannte Maschinen zur Herstellung von üblichen einlagigen Etiketten weisen die beschriebenen Bereiche 11, 12, 14, 16, 17, 32 und 35 auf. An einer solchen Maschine muß lediglich die Zuführeinrichtung 20 angeordnet werden, um in der beschriebenen Weise Booklets 13 herstellen zu können.
  • Um größere Stückzahlen von Etiketten 13 rationell und schnell herstellen zu können, wird eine breite Trägerbahn 10 verwendet, auf der nebeneinander quer zur Längsrichtung mehrere Etiketten nach dem Herstellungsprozeß angeordnet sind. Hierzu werden entsprechend breite Etikettelemente 22 der Trägerbahn 10 zugeführt und auf die Etikettbasislage 15 geklebt. Die Stanz- und/oder Schneideeinrichtung 32 weist mehrere nebeneinander angeordnete Stanzwerkzeuge auf, sodass bei jedem Stanz- bzw. Schneide vorgang eine Querreihe von Etiketten gebildet wird, deren Faltlinien in diesem Falle zwangsläufig quer zur Längsrichtung der Trägerbahn 10 verlaufen müssen, da sie aus einem Etikettelement 22 gleichzeitig ausgestanzt werden.
  • In Abwandlung des dargestellten Ausführungsbeispiels können mit dem beschriebenen Verfahren bzw. mit der beschriebenen Vorrichtung prinzipiell auch einlagige Etikettelemente auf die Etikettbasislage 15 aufgebracht werden anstelle der beschriebenen mehrlagig gefalteten Etikettelemente 22 (sogenannte Faltlinge). In diesem Falle entstehen dann insgesamt 2-lagige Etiketten, die jeweils aus der aus der Etikettbasislage 15 gebildeten Unterlage und der aus einem einschichtigen Etikettelement gebildeten Oberlage zusammengesetzt sind.
  • Eine weitere alternative Ausgestaltung besteht darin, dass die Etikettelemente 22 nicht bereits unmittelbar nach dem Passieren des rotierenden Saugrads 27 oder einer sonstigen Vereinzelungseinrichtung ausgerichtet werden, sondern erst bei oder kurz vor dem Erreichen der Andrückeinrichtung 31. Die Ausricht- und Förderelemente 29 dienen in diesem Falle im wesentlichen nur zum Fördern und allenfalls zum groben Ausrichten, während die Feinausrichtung erst kurz vor dem Andrücken an die Etikettbasislage erfolgt.

Claims (10)

  1. Vorrichtung zur Herstellung von mehrlagig gefalteten Etiketten, mit einer Spenderrolle, von der eine mit einer selbsthaftenden Etikettbasislage versehene Trägerbahn abwickelbar und nach Durchlaufen einer Bearbeitungsstrecke auf eine Aufwickelrolle aufwickelbar ist, mit einer Zuführeinrichtung (20), die ein Magazin (21) für vorgefertigte einzelne, jeweils mehrlagig gefaltete Etikettelemente (22), eine Vereinzelungseinrichtung (27) für diese Etikettelemente (22) sowie eine Transporteinrichtung (23, 26, 28) zum Transportieren der Etikettelemente (22) vom Magazin (21) zur Zuführstelle aufweist, mit einer vor der Zuführstelle an der Bearbeitungsstrecke angeordneten Auftragseinrichtung (17) zum Auftragen von adhäsiven oder adhäsiven und dehäsiven Bereichen auf die Oberseite der selbsthaftenden Etikettbasislage und mit einer Andrückeinrichtung zum Anbringen des zugeführten Etikettmaterials an die mit adhäsiven Bereichen versehene Oberseite der Etikettbasislage, dadurch gekennzeichnet, dass als Transporteinrichtung eine erste Transportbahn (23, 26) zum Transport der schuppenartig aus dem behälterartigen Magazin (21) austretenden Etikettelemente (22) zur Vereinzelungseinrichtung (27) vorgesehen ist, und dass eine zweite, die von der Vereinzelungseinrichtung (27) zugeführten vereinzelten Etikettelemente (22) weitertransportierende Transportbahn (28) eine an die Vorlaufgeschwindigkeit der Trägerbahn (10) angepasste Vorlaufgeschwindigkeit besitzt, wobei die zweite Transportbahn (28) regelmäßig angeordnete Ausricht- und Förderanschläge (29) besitzt.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine der Transportbahnen (23, 26, 28) als Transportband oder Transportkette ausgebildet ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vereinzelungseinrichtung (27) als rotierendes Saugrad ausgebildet ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die als Saugrad ausgebildete Vereinzelungseinrichtung (27) Ansaugeinrichtungen zum getakteten Ansaugen und Beschleunigen von Etikettelementen (22) auf die Transportgeschwindigkeit der zweiten Transportbahn (28) besitzt.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auftragseinrichtung (17) zum Auftragen von Schmelzkleberflächenbereichen oder Aufdruckkleberbereichen ausgebildet ist.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Bearbeitungsstrecke (12) vor der Auftragseinrichtung (17) eine Bedruckungseinrichtung (16) zum Bedrucken der Oberseite der Etikettbasislage (15) angeordnet ist.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Bearbeitungsstrecke (12) nach der Zuführeinrichtung (20) eine Stanz- und/oder Schneideeinrichtung (32) zum Ausstanzen und/oder Ausschneiden der fertigen Etiketten (13) auf der Trägerbahn (10) vorgesehen ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Stanz- und/oder Schneideeinrichtung (32) aus einer Stanz- bzw. Schneidewalze (33) und einer gegensinnig rotierenden Gegendruckwalze (34) besteht.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Stanz- und/oder Schneideeinrichtung (32) mehrere nebeneinander quer zur Transportrichtung angeordnete Stanz- bzw. Schneidewerkzeuge zum jeweils gleichzeitigen Ausschneiden nebeneinander angeordneter und Faltlinien quer zur Transportrichtung besitzender Etiketten (13) aufweist.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Bearbeitungsstrecke (12) nach der Stanz- und/oder Schneideeinrichtung (32) eine Abzugseinrichtung (35) zum Abziehen der nach dem Ausstanzen oder Ausschneiden der Etiketten (13) verbleibenden übrigen Bereiche der Etikettbasislage (15) angeordnet ist.
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