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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Werkzeug für die Hygiene
und zum Schneiden von Häutchen,
Finger- und Fussnägeln.
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Insbesondere
ist das Werkzeug nach der vorliegenden Erfindung von einem Typ,
der gewöhnlich
unter dem Namen von Nagelzange bekannt ist.
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Die
bekannten Nagelzangen enthalten normalerweise zwei Metallarme, die
in gekreuzter Position mit Hilfe eines Drehzapfens zum Drehen der Arme
selbst miteinander verbunden sind. Jeder Arm weist auf den entgegengesetzten
Seiten des Drehzapfens einen längeren
Abschnitt auf, welcher gebogen und auf solche Weise geformt ist,
dass er einen Griff zum Fassen der Nagelzange bildet, und einen kürzeren Abschnitt,
welcher die Backe mit einem spitzen Ende bildet und mit einer Schneide
versehen ist.
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Aus
dem Dokument
DE 29806938
U1 sind ebenfalls Nagelzangen bekannt, enthaltend zwei
Arme, die mit Hilfe eines ersten Drehzapfens miteinander verbunden
sind. Jeder Arm weist an den entgegengesetzten Seiten des ersten
Drehzapfens einen längeren
Abschnitt auf, welche gebogen und auf solche Weise geformt ist,
dass er einen Griff zum Fassen der Nagelzange bildet, und einen
kurzen Abschnitt, welcher angelenkt mit Hilfe eines zweiten Drehzapfens
einen entsprechenden Hebel trägt.
Die beiden Hebel sind mit Hilfe eines dritten Drehzapfens miteinander
verbunden, und jeder derselben ist beschrieben durch ein einziges,
so geformtes Teil, dass er an seinem freien Ende eine Backe aufweist,
wobei die Backe eine mit einer Schneide versehene Spitze hat.
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In
beiden Fällen
sind die Schneiden der beiden Backen einander zugewandt angeordnet
und werden in einer nebeneinander liegenden Schneidposition gegeneinander
gedrückt,
wenn die Griffe in einer Schliessposition zusammengedrückt werden.
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In
beiden Fällen
ist es für
die Schneiden erforderlich, in regelmässigen Abständen durch Schärfarbeiten
geschärft
zu werden, die eher kostspielig sind. Ausserdem bewirkt jedes Schärfen, dass
das Werkzeug für
eine mehr oder weniger lange Zeit nicht zur Verfügung steht, was zu der Notwendigkeit
führt, eine
Reservezange zur Verfügung
zu haben, und zwar mit weiteren zusätzlichen Kosten.
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Zusätzlich zu
dem vorgenannten Nachteil weisen die bekannten Nagelzangen des oben
beschriebenen Typs den Nachteil auf, dass sie nur schwer zu sterilisieren
sind, um ihre keimfreie Anwendung bei mehr als einer Person zu erlauben.
Diese Schwierigkeit ergibt sich grundlegend aus der Tatsache, dass
die bekannten Sterilisierflüssigkeiten dazu
neigen, deren Schneiden eher leicht zu oxidieren. Andererseits ist
eine Tro ckensterilisierung oftmals nicht sehr wirksam und somit
nicht wirklich sicher.
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Aus
dem Dokument
US 2677177 sind
auch Zangen bekannt, insbesondere zum Schneiden von Drähten, Eisenblechen
usw., die zwei mit Hilfe eines ersten Drehzapfens miteinander verbundene
Arme enthalten. Jeder Arm weist auf den entgegengesetzten Seiten
des ersten Drehzapfens einen längeren Abschnitt
auf, der gebogen und auf solche Weise geformt ist, dass er einen
Griff zum Fassen der Zange beschreibt, und einen kurzen Abschnitt,
welcher angelenkt mit Hilfe eines zweiten Drehzapfens einen entsprechenden
Hebel trägt.
Die beiden Hebel sind mit Hilfe eines dritten Drehzapfens miteinander
verbunden, und jeder derselben ist beschrieben durch ein einziges,
so geformtes Teil, dass er an seinem freien Ende eine Backe aufweist.
Jede Backe ist in geeignet, ein jeweiliges Messer zu tragen, wobei
das Messer von der Backe abnehmbar und somit austauschbar ist.
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Bei
der in
US 2677177 beschriebenen Schneidzange
ist es schwierig und gefährlich,
die austauschbaren Messer zu handhaben.
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Zweck
der vorliegenden Erfindung ist, ein Werkzeug für die Hygiene und zum Schneiden
von Häutchen,
Finger- und Fussnägeln
vorzusehen, welches frei von den oben beschriebenen Nachteilen ist.
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Der
Zweck der vorliegenden Erfindung ist erreicht nach den beiliegenden
unabhängigen
Ansprüchen;
vorgezogene Ausführungen
sind in den hier beiliegenden abhängigen Ansprüchen hervorgehoben.
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Die
technischen Merkmale der Erfindung, in Übereinstimmung mit den vorgenannten
Zwecken, können
klar aus dem Inhalt der nachstehenden Ansprüche ersehen werden, und deren
Vorteile gehen deutlicher aus der nachstehenden detaillierten Beschreibung
hervor, ausgeführt
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen, welche eine Ausführung rein
als ein nicht begrenzendes Beispiel darstellen, und von denen:
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1 eine
Frontansicht von einer vorgezogenen Ausführung des Werkzeugs nach der
vorliegenden Erfindung zeigt;
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2, 3, 5, 8 und 11 zeigen
jeweilige Details des Werkzeugs aus 1;
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4 zeigt
eine Seitenansicht von dem Detail aus der 5;
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6 ist
ein Schnitt nach der Linie VI-VI des Details aus der 5;
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7 ist
ein Schnitt nach der Linie VII-VII des Details aus der 8;
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9 zeigt
eine Seitenansicht des Details aus der 8;
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10 und 12 zeigen
zwei Seitenansichten des Details aus der 11;
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13 und 14 zeigen
Frontansichten von zwei verschiedenen Ausführungen des Details aus 11.
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Unter
Bezugnahme auf die 1 ist mit 1 in ihrer
Gesamtheit eine Nagelzange für
die Hygiene und das Schneiden von Häutchen, Finger- und Fussnägeln bezeichnet.
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Die
Nagelzange 1 ist vollkommen aus rostfreiem Stahl hergestellt
und enthält
zwei Arme 2a, 2b, die mit Hilfe eines Drehzapfens 3 miteinander
verbunden sind, und zwar an den jeweiligen Enden, die durch Ansätze 4 beschrieben
werden. Jeder Arm 2a, 2b weist an den entgegengesetzten
Seiten von seinem eigenen Ansatz 4 einen längeren Abschnitt
auf, welcher gebogen und auf solche Weise geformt ist, dass er einen
Griff 5 zum Fassen der Nagelzange 1 bildet, und
einen kurzen Endabschnitt 6, welcher angelenkt mit Hilfe
eines Drehzapfens 8 einen jeweiligen Backenhalter 7a, 7b trägt.
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In
der Nähe
seines eigenen Ansatzes 4 und an der entgegengesetzten
Seite von dem Endabschnitt 6 trägt jeder Arm 2a, 2b ein
eingeschraubtes zylindrisches Element 9, welches in der
gleichen Richtung ausgerichtet ist wie der Ansatz 4 selbst
und als internes Halteelement für
eine Spiralfeder 10 dient, welche zwischen die Arme 2a, 2b selbst
eingesetzt ist.
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Der
Backenhalter 7a, gezeigt in einem grösseren Detail in den 4, 5 und 6,
ist an den entsprechenden Arm 2a durch seinen eigenen Endabschnitt 11 angeschlossen,
be schrieben durch zwei Ansätze 12,
die an den entgegengesetzten Seiten des Abschnittes 6 angeordnet
und an diesen mit Hilfe des vorgenannten Drehzapfens 8 angelenkt sind.
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Der
Backenhalter 7a ist mit einem Sitz 13 versehen,
welcher abnehmbar eine entsprechende austauschbare Backe 14a tragen
kann, wie im Detail in den 10, 11 und 12 gezeigt
ist.
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Die
Backe 14a wird durch ein einziges, so ausgebildetes Teil
beschrieben, dass sie eine Spitze 15 aufweist, die mit
einer Schneide 16, einem im wesentlichen zylindrischen
Endkörper 17 mit
einer zwischenliegenden ringförmigen
Rille 18 und einem im wesentlichen zylindrischen mittleren
Körper 19 versehen
ist, letzterer angeordnet zwischen der Spitze 15 und dem
vorgenannten Endkörper 17.
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Insbesondere
weist der mittlere Körper 19 einen
Durchmesser auf, der grösser
ist als der Durchmesser des Endkörpers 17,
und ist an dem an den Endkörper 17 selbst
angrenzenden Abschnitt teilweise abgeflacht, so dass er zwei ebene,
rechteckige Flächen 20 aufweist,
die sich diametral einander gegenüberliegen.
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Der
Sitz 13 zum Tragen des Backenhalters 7a weist
einen ersten Raum 21 zur Aufnahme und zum Halten des mittleren
Körpers 19 auf,
und in Verbindung mit dem Raum 21 einen zweiten Raum 22, welcher
in der Lage ist, in seinem Inneren den Endkörper 17 aufzunehmen.
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Insbesondere
weist der Raum 21 zwei ebene, parallel zueinander verlaufende
Seitenwände 23 auf,
die einen gegenseitigen Abstand voneinander haben, der im Übermass
ungefähr
dem Abstand zwischen den Flächen 20 des
mittleren Körpers 19 entspricht,
so dass jede mit einer jeweiligen Fläche 20 verbunden werden
kann.
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Der
Raum 21 weist ebenfalls eine untere ebene Wand 24 auf,
welche rechtwinklig zu der Wänden 23 verläuft und
als Trägerwand
für den
mittleren Körper 19 dient.
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Die
untere Wand 24 hat eine zentrale kreisförmige Bohrung 25 zur
Verbindung mit dem zylindrischen Hohlraum 26, welcher den
zweiten Raum 22 beschreibt. Insbesondere weist der zylindrische
Holraum 26 einen Durchmesser auf, der im Übermass ungefähr dem Durchmesser
des Endkörpers 17 entspricht,
und ist in T-förmiger
Verbindung mit einem weiteren zylindrischen Hohlraum angeordnet,
der durch eine durchgehende Bohrung 27 in dem Backenhalter 7a beschrieben
ist. Die Bohrung 27 und der Hohlraum 26 haben
jeweilige, rechtwinklig zueinander verlaufende Achsen 28 und 29.
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Die
Backe 14a wird, sobald sie in ihrem Sitz 13 angeordnet
ist, in dem Sitz 13 selbst mit Hilfe einer Schraube 30 blockiert,
die in die Bohrung 27 eingeschraubt wird und im Inneren
der Rille 18 endet.
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Die
Backe 14b und der Backenhalter 7b sind im wesentlichen
die gleichen wie die oben beschriebene Backe 14a und der Backenhalter 7a.
Aus dem vorstehend beschriebenen Grund ist insbesondere der in den 7, 8 und 9 gezeigte
Backenhalter 7b mit den gleichen Bezugsnummern bezeichnet
wie die zur Beschreibung des Backenhalters 7a verwendeten.
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Wie
in 1 gezeigt, sind schliesslich die Backenhalter 7a und 7b an
jeweiligen Endansätzen 31 miteinander
verbunden, die sich an die Sitze 13 angrenzend befinden,
und zwar mit Hilfe eines Drehzapfens 32, der parallel zu
den Drehzapfen 3 und 8 und zu den Schrauben 30 verläuft.
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Abschliessend
muss noch hervorgehoben werden, dass die Spitze 15 des
Paares von austauschbaren Backen 14a, 14b eine
andere Form als die in den 10, 11 und 12 gezeigte haben
kann. Diesbezüglich
und wie in den 13 und 14 gezeigt
ist, kann die vorgenannte Spitze 15 jeweils eine besonders
geeignete Form zum Schneiden von Häutchen und eine besonders geeignete
Form zum Schneiden von eingewachsenen Nägeln haben.
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Dies
bildet in der Tat einen weiteren Vorteil der vorliegenden Erfindung,
da sie es erlaubt, für
jede Nagelzange des oben beschriebenen Typs eine Anzahl von Backen
zur Verfügung
zu haben, von denen jede der besonderen Anforderung des Schneidens entspricht.
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Es
muss ausserdem bemerkt werden, dass die austauschbaren Backen dank
ihrer verhältnismässig niedrigen
Kosten vor teilhafterweise vom Einweg-Typ sein können.
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Die
so ausgelegte Erfindung kann zahlreichen Änderungen und Varianten unterliegen,
ohne dabei vom Zweckbereich des erfinderischen Konzeptes abzuweichen.
Ausserdem können
alle Bestandteile durch technisch gleichwertige Elemente ersetzt werden.