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DE60013393T2 - Werkzeug für die Hygiene und zum Schneiden von Häutchen,Finger- und Fussnägeln - Google Patents

Werkzeug für die Hygiene und zum Schneiden von Häutchen,Finger- und Fussnägeln Download PDF

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DE60013393T2
DE60013393T2 DE60013393T DE60013393T DE60013393T2 DE 60013393 T2 DE60013393 T2 DE 60013393T2 DE 60013393 T DE60013393 T DE 60013393T DE 60013393 T DE60013393 T DE 60013393T DE 60013393 T2 DE60013393 T2 DE 60013393T2
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DE
Germany
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cutting
tool
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jaw
tool according
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Dino Rinaldi
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RINALDI DINO BOLOGNA
Original Assignee
RINALDI DINO BOLOGNA
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D29/00Manicuring or pedicuring implements
    • A45D29/02Nail clippers or cutters

Landscapes

  • Scissors And Nippers (AREA)
  • Footwear And Its Accessory, Manufacturing Method And Apparatuses (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Werkzeug für die Hygiene und zum Schneiden von Häutchen, Finger- und Fussnägeln.
  • Insbesondere ist das Werkzeug nach der vorliegenden Erfindung von einem Typ, der gewöhnlich unter dem Namen von Nagelzange bekannt ist.
  • Die bekannten Nagelzangen enthalten normalerweise zwei Metallarme, die in gekreuzter Position mit Hilfe eines Drehzapfens zum Drehen der Arme selbst miteinander verbunden sind. Jeder Arm weist auf den entgegengesetzten Seiten des Drehzapfens einen längeren Abschnitt auf, welcher gebogen und auf solche Weise geformt ist, dass er einen Griff zum Fassen der Nagelzange bildet, und einen kürzeren Abschnitt, welcher die Backe mit einem spitzen Ende bildet und mit einer Schneide versehen ist.
  • Aus dem Dokument DE 29806938 U1 sind ebenfalls Nagelzangen bekannt, enthaltend zwei Arme, die mit Hilfe eines ersten Drehzapfens miteinander verbunden sind. Jeder Arm weist an den entgegengesetzten Seiten des ersten Drehzapfens einen längeren Abschnitt auf, welche gebogen und auf solche Weise geformt ist, dass er einen Griff zum Fassen der Nagelzange bildet, und einen kurzen Abschnitt, welcher angelenkt mit Hilfe eines zweiten Drehzapfens einen entsprechenden Hebel trägt. Die beiden Hebel sind mit Hilfe eines dritten Drehzapfens miteinander verbunden, und jeder derselben ist beschrieben durch ein einziges, so geformtes Teil, dass er an seinem freien Ende eine Backe aufweist, wobei die Backe eine mit einer Schneide versehene Spitze hat.
  • In beiden Fällen sind die Schneiden der beiden Backen einander zugewandt angeordnet und werden in einer nebeneinander liegenden Schneidposition gegeneinander gedrückt, wenn die Griffe in einer Schliessposition zusammengedrückt werden.
  • In beiden Fällen ist es für die Schneiden erforderlich, in regelmässigen Abständen durch Schärfarbeiten geschärft zu werden, die eher kostspielig sind. Ausserdem bewirkt jedes Schärfen, dass das Werkzeug für eine mehr oder weniger lange Zeit nicht zur Verfügung steht, was zu der Notwendigkeit führt, eine Reservezange zur Verfügung zu haben, und zwar mit weiteren zusätzlichen Kosten.
  • Zusätzlich zu dem vorgenannten Nachteil weisen die bekannten Nagelzangen des oben beschriebenen Typs den Nachteil auf, dass sie nur schwer zu sterilisieren sind, um ihre keimfreie Anwendung bei mehr als einer Person zu erlauben. Diese Schwierigkeit ergibt sich grundlegend aus der Tatsache, dass die bekannten Sterilisierflüssigkeiten dazu neigen, deren Schneiden eher leicht zu oxidieren. Andererseits ist eine Tro ckensterilisierung oftmals nicht sehr wirksam und somit nicht wirklich sicher.
  • Aus dem Dokument US 2677177 sind auch Zangen bekannt, insbesondere zum Schneiden von Drähten, Eisenblechen usw., die zwei mit Hilfe eines ersten Drehzapfens miteinander verbundene Arme enthalten. Jeder Arm weist auf den entgegengesetzten Seiten des ersten Drehzapfens einen längeren Abschnitt auf, der gebogen und auf solche Weise geformt ist, dass er einen Griff zum Fassen der Zange beschreibt, und einen kurzen Abschnitt, welcher angelenkt mit Hilfe eines zweiten Drehzapfens einen entsprechenden Hebel trägt. Die beiden Hebel sind mit Hilfe eines dritten Drehzapfens miteinander verbunden, und jeder derselben ist beschrieben durch ein einziges, so geformtes Teil, dass er an seinem freien Ende eine Backe aufweist. Jede Backe ist in geeignet, ein jeweiliges Messer zu tragen, wobei das Messer von der Backe abnehmbar und somit austauschbar ist.
  • Bei der in US 2677177 beschriebenen Schneidzange ist es schwierig und gefährlich, die austauschbaren Messer zu handhaben.
  • Zweck der vorliegenden Erfindung ist, ein Werkzeug für die Hygiene und zum Schneiden von Häutchen, Finger- und Fussnägeln vorzusehen, welches frei von den oben beschriebenen Nachteilen ist.
  • Der Zweck der vorliegenden Erfindung ist erreicht nach den beiliegenden unabhängigen Ansprüchen; vorgezogene Ausführungen sind in den hier beiliegenden abhängigen Ansprüchen hervorgehoben.
  • Die technischen Merkmale der Erfindung, in Übereinstimmung mit den vorgenannten Zwecken, können klar aus dem Inhalt der nachstehenden Ansprüche ersehen werden, und deren Vorteile gehen deutlicher aus der nachstehenden detaillierten Beschreibung hervor, ausgeführt unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen, welche eine Ausführung rein als ein nicht begrenzendes Beispiel darstellen, und von denen:
  • 1 eine Frontansicht von einer vorgezogenen Ausführung des Werkzeugs nach der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 2, 3, 5, 8 und 11 zeigen jeweilige Details des Werkzeugs aus 1;
  • 4 zeigt eine Seitenansicht von dem Detail aus der 5;
  • 6 ist ein Schnitt nach der Linie VI-VI des Details aus der 5;
  • 7 ist ein Schnitt nach der Linie VII-VII des Details aus der 8;
  • 9 zeigt eine Seitenansicht des Details aus der 8;
  • 10 und 12 zeigen zwei Seitenansichten des Details aus der 11;
  • 13 und 14 zeigen Frontansichten von zwei verschiedenen Ausführungen des Details aus 11.
  • Unter Bezugnahme auf die 1 ist mit 1 in ihrer Gesamtheit eine Nagelzange für die Hygiene und das Schneiden von Häutchen, Finger- und Fussnägeln bezeichnet.
  • Die Nagelzange 1 ist vollkommen aus rostfreiem Stahl hergestellt und enthält zwei Arme 2a, 2b, die mit Hilfe eines Drehzapfens 3 miteinander verbunden sind, und zwar an den jeweiligen Enden, die durch Ansätze 4 beschrieben werden. Jeder Arm 2a, 2b weist an den entgegengesetzten Seiten von seinem eigenen Ansatz 4 einen längeren Abschnitt auf, welcher gebogen und auf solche Weise geformt ist, dass er einen Griff 5 zum Fassen der Nagelzange 1 bildet, und einen kurzen Endabschnitt 6, welcher angelenkt mit Hilfe eines Drehzapfens 8 einen jeweiligen Backenhalter 7a, 7b trägt.
  • In der Nähe seines eigenen Ansatzes 4 und an der entgegengesetzten Seite von dem Endabschnitt 6 trägt jeder Arm 2a, 2b ein eingeschraubtes zylindrisches Element 9, welches in der gleichen Richtung ausgerichtet ist wie der Ansatz 4 selbst und als internes Halteelement für eine Spiralfeder 10 dient, welche zwischen die Arme 2a, 2b selbst eingesetzt ist.
  • Der Backenhalter 7a, gezeigt in einem grösseren Detail in den 4, 5 und 6, ist an den entsprechenden Arm 2a durch seinen eigenen Endabschnitt 11 angeschlossen, be schrieben durch zwei Ansätze 12, die an den entgegengesetzten Seiten des Abschnittes 6 angeordnet und an diesen mit Hilfe des vorgenannten Drehzapfens 8 angelenkt sind.
  • Der Backenhalter 7a ist mit einem Sitz 13 versehen, welcher abnehmbar eine entsprechende austauschbare Backe 14a tragen kann, wie im Detail in den 10, 11 und 12 gezeigt ist.
  • Die Backe 14a wird durch ein einziges, so ausgebildetes Teil beschrieben, dass sie eine Spitze 15 aufweist, die mit einer Schneide 16, einem im wesentlichen zylindrischen Endkörper 17 mit einer zwischenliegenden ringförmigen Rille 18 und einem im wesentlichen zylindrischen mittleren Körper 19 versehen ist, letzterer angeordnet zwischen der Spitze 15 und dem vorgenannten Endkörper 17.
  • Insbesondere weist der mittlere Körper 19 einen Durchmesser auf, der grösser ist als der Durchmesser des Endkörpers 17, und ist an dem an den Endkörper 17 selbst angrenzenden Abschnitt teilweise abgeflacht, so dass er zwei ebene, rechteckige Flächen 20 aufweist, die sich diametral einander gegenüberliegen.
  • Der Sitz 13 zum Tragen des Backenhalters 7a weist einen ersten Raum 21 zur Aufnahme und zum Halten des mittleren Körpers 19 auf, und in Verbindung mit dem Raum 21 einen zweiten Raum 22, welcher in der Lage ist, in seinem Inneren den Endkörper 17 aufzunehmen.
  • Insbesondere weist der Raum 21 zwei ebene, parallel zueinander verlaufende Seitenwände 23 auf, die einen gegenseitigen Abstand voneinander haben, der im Übermass ungefähr dem Abstand zwischen den Flächen 20 des mittleren Körpers 19 entspricht, so dass jede mit einer jeweiligen Fläche 20 verbunden werden kann.
  • Der Raum 21 weist ebenfalls eine untere ebene Wand 24 auf, welche rechtwinklig zu der Wänden 23 verläuft und als Trägerwand für den mittleren Körper 19 dient.
  • Die untere Wand 24 hat eine zentrale kreisförmige Bohrung 25 zur Verbindung mit dem zylindrischen Hohlraum 26, welcher den zweiten Raum 22 beschreibt. Insbesondere weist der zylindrische Holraum 26 einen Durchmesser auf, der im Übermass ungefähr dem Durchmesser des Endkörpers 17 entspricht, und ist in T-förmiger Verbindung mit einem weiteren zylindrischen Hohlraum angeordnet, der durch eine durchgehende Bohrung 27 in dem Backenhalter 7a beschrieben ist. Die Bohrung 27 und der Hohlraum 26 haben jeweilige, rechtwinklig zueinander verlaufende Achsen 28 und 29.
  • Die Backe 14a wird, sobald sie in ihrem Sitz 13 angeordnet ist, in dem Sitz 13 selbst mit Hilfe einer Schraube 30 blockiert, die in die Bohrung 27 eingeschraubt wird und im Inneren der Rille 18 endet.
  • Die Backe 14b und der Backenhalter 7b sind im wesentlichen die gleichen wie die oben beschriebene Backe 14a und der Backenhalter 7a. Aus dem vorstehend beschriebenen Grund ist insbesondere der in den 7, 8 und 9 gezeigte Backenhalter 7b mit den gleichen Bezugsnummern bezeichnet wie die zur Beschreibung des Backenhalters 7a verwendeten.
  • Wie in 1 gezeigt, sind schliesslich die Backenhalter 7a und 7b an jeweiligen Endansätzen 31 miteinander verbunden, die sich an die Sitze 13 angrenzend befinden, und zwar mit Hilfe eines Drehzapfens 32, der parallel zu den Drehzapfen 3 und 8 und zu den Schrauben 30 verläuft.
  • Abschliessend muss noch hervorgehoben werden, dass die Spitze 15 des Paares von austauschbaren Backen 14a, 14b eine andere Form als die in den 10, 11 und 12 gezeigte haben kann. Diesbezüglich und wie in den 13 und 14 gezeigt ist, kann die vorgenannte Spitze 15 jeweils eine besonders geeignete Form zum Schneiden von Häutchen und eine besonders geeignete Form zum Schneiden von eingewachsenen Nägeln haben.
  • Dies bildet in der Tat einen weiteren Vorteil der vorliegenden Erfindung, da sie es erlaubt, für jede Nagelzange des oben beschriebenen Typs eine Anzahl von Backen zur Verfügung zu haben, von denen jede der besonderen Anforderung des Schneidens entspricht.
  • Es muss ausserdem bemerkt werden, dass die austauschbaren Backen dank ihrer verhältnismässig niedrigen Kosten vor teilhafterweise vom Einweg-Typ sein können.
  • Die so ausgelegte Erfindung kann zahlreichen Änderungen und Varianten unterliegen, ohne dabei vom Zweckbereich des erfinderischen Konzeptes abzuweichen. Ausserdem können alle Bestandteile durch technisch gleichwertige Elemente ersetzt werden.

Claims (8)

  1. Werkzeug für die Hygiene und zum Schneiden von Häutchen, Finger- und Fussnägeln, enthaltend zwei Backen (14a, 14b), die mit jeweiligen Schneiden (16) versehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass es zwei Backenhalter (7a, 7b) enthält, in der Lage, die genannten Backen (14a, 14b) zu tragen, wobei die genannten Backen (14a, 14b) lösbar sind; wobei die genannten Backenhalter (7a, 7b) drehbar miteinander verbunden sind, um die Backen (14a, 14b) zwischen einer offenen Position und einer geschlossenen und Schneidposition zu drehen; und wobei jede der genannten Backen (14a, 14b) austauschbar ist und durch ein einzelnes, so geformtes Teil beschrieben wird, dass es eine Spitze (15) aufweist, die mit einer Schneide (16) versehen ist.
  2. Werkzeug nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es Befestigungsmittel (30) enthält, um jede genannte Backe (14a, 14b) und jeden jeweiligen Backenhalter (7a, 7b) in einer bestimmten Position zueinander festzustellen.
  3. Werkzeug nach Patentanspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass es zwei Griffe (5) zum Halten des Werkzeugs (1) selbst hat; wobei jeder Griff (5) an einen jeweiligen genannten Backenhalter (7a, 7b) angeschlossen ist.
  4. Werkzeug nach Patentanspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass jeder genannte Griff (5) mit seinem eigenen ersten Ende (6) an ein zweites Ende (11) des jeweiligen genannten Backenhalters (7a, 7b) angelenkt ist.
  5. Werkzeug nach Patentanspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Backenhalter (7a, 7b) an jeweiligen dritten Enden (31) drehbar miteinander verbunden sind.
  6. Werkzeug nach Patentanspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Griffe (5) an jeweiligen vierten Enden (4) drehbar miteinander verbunden sind.
  7. Werkzeug nach einem beliebigen der Patentansprüche von 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass es elastische Mittel (10) enthält, die zwischen den genannten beiden Griffen (5) eingesetzt sind.
  8. Werkzeug nach Patentanspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten elastischen Mittel (10) eine Spiralfeder (10) enthalten.
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