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Die vorliegende Erfindung betrifft ein multifunktionales
Taschenmesser enthaltend als Handgriff dienende Seitenteile, wobei die Innenflächen der
genannten Seitenteile im wesentlichen parallel sind, und mindestens ein
Arbeitsgerät, das in einer zu den genannten Innenflächen der Seitenteile
parallelen Ebene verschwenkt oder verschoben werden kann, wobei eines dieser
Arbeitsgeräte aus einem Zigarrenschneider besteht.
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Multifunktionale Taschenmesser des Typs "Schweizer Messer"
enthalten im Allgemeinen eine oder mehrere Schneidklingen und/oder ein oder
mehrere Arbeitsgeräte, die zwischen den zwei Seiten des Messers schwenkbar
sind. Der Erfolg dieser Messer kommt insbesondere von der grossen
Verschiedenheit der zur Verfügung stehenden Arbeitsgeräte her, die eine grosse
Polyvalenz und zahlreiche Verwendungen in verschiedenen Anwendungsgebieten
erlaubt.
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Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, die Reihe der bei den
polyvalenten Taschenmessern des Typs "Schweizer Messer" zur Verfügung
stehenden Arbeitsgeräte noch zu erweitern und einen neuen Typ eines
spezialisierten Messers vorzuschlagen.
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Dieses Ziel wird gemäss der vorliegenden Erfindung dank einem
multifunktionalen Taschenmesser erreicht, das einen Zigarrenschneider enthält
und die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Patentanspruchs 1 aufweist.
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Bevorzugte Ausführungsformen sind ausserdem in den abhängigen
Patentansprüchen angegeben.
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Die mit Zigarrenschneidern ausgestatteten Taschenmesser sind
natürlich bekannt (zum Beispiel US-A-1,717,925, IUS-A-1,454,994, FR-A-418.164,
DE-A-25866, DE-A-22051). Sie sind am häufigsten vom Typ "Guillotine", das
heisst, dass sie im Allgemeinen eine einzige Klinge enthalten, die rechtwinklig
zur Schneidlinie bewegbar ist. Man kennt auch Zigarrenschneider des "Scherentyps",
das heisst solche, die zwei Klingen enthalten, wobei die eine
gegenüber der anderen um eine Achse schwenkbar ist, welche die beiden Klingen
verbindet.
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Man kennt ebenfalls schon polyvalente Taschenmesser,
insbesondere Schweizermesser, die mit einer Schere ausgerüstet sind, aber die
erforderliche Robustheit und die nötige Aufspreizung der Klingen machen sie indessen
unangemessen zum Schneiden des Endes von Zigarren, insbesondere zum
Schneiden von Zigarren mit grossem Durchmesser. Die Zigarrenraucher, die
sie mittels eines Schweizermessers zu schneiden wünschen, verwenden also
im Allgemeinen die grosse Klinge des Messers, was wenig praktisch und
gefährlich ist.
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Diese Nachteile werden durch das Messer der Erfindung beseitigt,
von dem eine bevorzugte Ausführungsform mit Hilfe der Beschreibung besser
verstanden wird, die beispielsweise gegeben ist und durch die beiliegenden
Figuren veranschaulicht wird, welche zeigen:
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Die Fig. 1 eine Seitenansicht des Messers gemäss der Erfindung
mit einem Zigarrenschneider, dargestellt mit den zwei Scherenblättern in
gespreizter Position.
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Die Fig. 2 eine Seitenansicht des Messers gemäss der Erfindung
mit einem Zigarrenschneider, dargestellt mit den zwei Scherenblättern in
geschlossener Position.
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Das Messer 1 enthält in allgemeiner Art zwei Seitenteile, meistens
mit Plastik bedeckt, mit im wesentlichen ebenen und parallelen Innenflächen,
zwischen denen diverse Arbeitsgeräte angeordnet sind, die individuell durch
Schwenken oder Verschieben in einer zu den Innenflächen parallelen Ebene
herausgezogen werden können. Die Seitenteile dienen als Griff für das Messer.
Für die Einfachheit der Zeichnungen ist das Messer hier so dargestellt, wie
wenn einer der Seitenteile weggenommen wäre und wie wenn es einzig das
Zigarrenschneid-Arbeitsgerät der vorliegenden Erfindung enthalten würde.
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Das Messer ist mit einem Zigarrenschneider des Scherentyps
ausgerüstet, das heisst es enthält zwei Scherenblätter 10, 11, die gegeneinander um
eine erste Achse 16 schwenkbar sind. Jedes der Blätter 10, 11 enthält einen
gekrümmten Schneidteil, wobei der Krümmungsradius mindestens dem
maximalen Radius der gebräuchlichen Zigarren entspricht, zum Beispiel 18 bis 19
Millimeter, jedenfalls ohne dabei Abmessungen zu übersteigen, die es
erlauben, die zwei wie in der Fig. 2 einander angenäherten Blätter im Körper des
Messers zu versorgen. Ein Teil der konkaven Kante jedes Schneidteils der zwei
Blätter 10, 11 ist scharf, wobei einzig die Schräge 113 des zweiten Blattes 11 in
den Figuren sichtbar ist. Die konvexe Kante 114 des Schneidteils des Blattes
11 besitzt andererseits den gleichen Krümmungswinkel wie das Ende 17 des
Messers, derart, dass diese Kante exakt mit dem genannten Ende 17 bündig
wird, wenn der Zigarrenschneider in das Messer eingeklappt wird. Der Teil 114
klappt so jenseits der Befestigungsachse (nicht dargestellt) der Arbeitsgeräte
der dem Zigarrenschneider gegenüberliegenden Seite ein, was es möglich
macht, einen Zigarrenschneider in das Messer einzuklappen, der die ganze
Länge des Messers benutzt.
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Der Zigarrenschneider kann aus dem Messer 1 herausgezogen
werden, indem er um eine Achse 14 geschwenkt wird, die das erste Scherenblatt
10 durchquert. Ein Federblatt 12 ist ebenfalls rotierbar um die gleiche Achse 14
montiert. Das Federblatt ist in der gleichen Ebene angeordnet wie das zweite
Scherenblatt 11, derart, dass der Zusammenbau des Zigarrenschneiders der
Erfindung nur zwei Blattbreiten im Messer beansprucht. Mittel 15, 102 erlauben
es, das Federblatt 12 mit dem ersten Scherenblatt 10 mitzunehmen. In der
dargestellten Ausführungsform sind diese Mittel aus einem Dorn 15 auf dem Blatt
10 aufgebaut, der in eine längliche Öffnung 102 im Federblatt 12 eingreift. Es ist
indessen offensichtlich, dass diese Anordnung ebenso gut umgekehrt werden
könnte. Die Grösse der Öffnung 102 ist ausreichend, um trotz allem eine
relative Rotationsbewegung des Federblattes 12 und des Blattes 10 zwischen den
zwei in den Fig. 1 und 2 dargestellten Positionen zu erlauben.
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Während der Zigarrenschneider aus dem Messer herausgezogen ist,
kommt eine um eine Achse 130 bewegliche elastische Rückenlamelle 13 zur
Anlage mit einem Teil 101 des ersten Blattes 10, welches sie in eine maximale
Auszugsposition stösst. Die Grösse der Rückenlamelle 13 erlaubt ihr,
gleichzeitig am Federblatt 12 anzuliegen und es in der mittleren, in Fig. 1 dargestellten
Position zu halten. In dieser mittleren Position kommt das Ende 120 des
Federblattes 12 an einem Teil 110, 111 der Rückenkante des zweiten Blattes 11 zur
Anlage. Die Winkellage des zweiten Blattes 11 um die Achse 16 ist so durch die
relative Anordnung der Mittel 110, 111, 120 bestimmt, während keinerlei
äussere Kraft angewendet wird. Insbesondere ist die Öffnungsweite der
Scherenblätter 10, 11 durch die Anlage des Teils 120 des Blattes 12 gegen die
Anlagefläche 110 des zweiten Blattes 11 begrenzt. Während keinerlei Kraft aufgewendet
wird, hält das Federblatt 12 die ausgezogenen Blätter 10, 11 ausreichend
gespreizt, um das Ende der Zigarre einzufügen, aber nicht zu sehr, um den in der
Hand gehaltenen Zigarrenschneider mit dem auf dem Griff 112 liegenden
Daumen betätigen zu können. Der Zigarrenschneider ist so direkt zur Benutzung
bereit, wenn man ihn aus dem Messer heraus zieht.
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In bemerkenswerter Art wirken die die Spreizung der Blätter
begrenzenden Mittel 110, 120 in der Ebene des beweglichen Blattes 11, im Gegensatz
zu den üblichen Scheren, deren Spreizung durch Anschlagmittel in einer
anderen Ebene begrenzt ist, zum Beispiel durch Anschlagteile an einem der Blätter,
welche des Schwenken des anderen Blattes begrenzen. Diese vorteilhafte
Anordnung vereinfacht die Herstellung der Blätter 10, 11, deren Dicke des
ausgezogenen Teils mit Ausnahme des scharfen Teils konstant sein kann, und
begrenzt die totale Breite des Zigarrenschneiders.
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Die Rückstellkraft der elastischen Rückenlamelle 13 wird mittels des
Federblattes 12 auf die konvexe Anlagefläche 111 des zweiten Blattes 11
übertragen. Die auf das Ende 112 des Blattes 11 auszuübende Kraft zum Annähern
der Blätter 10, 11 muss also genügend sein, um das Federblatt 12 zum
Schwenken zu bringen und die Rückenlamelle 13 nach unten zurück zu
stossen, wie man es auf der Fig. 2 sieht. Der durch die Rückenlamelle 13 auf das
erste Blatt 10 ausgeübte Druck wird dann verringert, derart, dass dieses
ebenfalls gegen oben schwenkt. Der Umfang der Verschiebung des Blattes 10 ist
indessen durch die Mittel 15, 102 begrenzt. Diese Anordnung erlaubt es, die
Blätter 10, 11 einander durch Ausüben einer konstanten Kraft auf das Ende 112
anzunähern.
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Die Schwenkung der zwei Blätter über den auf der Fig. 2
dargestellten Punkt hinaus, das heisst über die Situation maximaler Annäherung der zwei
Blätter 10, 11 hinaus, wird durch das Ende 1120 des Griffs 112 des zweiten
Blattes 11 verhindert, das gegen einen Teil 121 des Federblattes 12 zum
Anschlag kommt. Man stellt also fest, dass der Schwenkhub des zweiten Blattes
11 um die Achse 16 einzig durch die Kontakte zwischen den Oberflächen 120
und 110 respektive 121 und 1120 begrenzt ist, das heisst einzig dank des
Federblattes 12, welches im Übrigen eine konstante Kraft auf das Blatt 11
überträgt, welche auch immer dessen Winkellage sei.