DE4220591A1 - Wiederbefüllbarer Spender für flüssige Seife oder dergleichen - Google Patents
Wiederbefüllbarer Spender für flüssige Seife oder dergleichenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen wiederbefüllbaren Speicher für
flüssige Seife oder dergleichen, mit einem Gehäuse, in dem die
portioniert abzugebende Seife untergebracht ist, sowie mit
einer handbetätigbaren, selbsttätig rückstellbaren
Auslaßeinrichtung für die Seife.
Derartige Spender werden im Hotellerie- und Gaststättengewerbe
im Sanitärbereich eingesetzt, aber auch in den entsprechenden
Einrichtungen auf Flughäfen und Bahnhöfen, also in Bereichen,
die häufig und von wechselnden Personenkreisen frequentiert
werden. Die Spender müssen regelmäßig gewartet werden, was
sich nicht nur darauf beschränkt, die entnommene Seife in mehr
oder weniger regelmäßigen Abständen wieder aufzufüllen,
sondern es müssen oftmals auch defekte Spender repariert oder
gar ausgetauscht werden. Dabei ist neben der Mechanik der
Auslaßeinrichtung auch das oftmals nicht bruchstabile Gehäuse
anfällig gegen Beschädigungen.
Es ist die Aufgabe der Erfindung, einen wiederbefüllbaren
Spender zu schaffen, der wartungsfreundlich ist und mit
geringstem werkzeugmäßigem Aufwand einen Austausch auch
einzelner Komponenten des Spenders ermöglicht.
Diese Aufgabe wird bei einem Spender der eingangs genannten
Gattung mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teiles von
Patentanspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind
Gegenstand der Unteransprüche. Das Wiederbefüllen des Spenders
wird auf besonders einfache Weise mit einem Vorratsbehälter
für Seife nach Patentanspruch 29 möglich, insbesondere in
seinen Ausgestaltungen gemäß der rückbezogenen Unteransprüche.
Erfindungsgemäß ist für den wiederbefüllbaren Spender
vorgesehen, daß das Gehäuse aus einem mittels eines Halters an
einer im wesentlichen senkrechten Montagefläche anbringbaren
Gehäuseunterteil und einem vom Gehäuseunterteil abnehmbaren
Gehäuseoberteil steht; daß in dem Gehäuseunterteil die
Auslaßeinrichtung untergebracht ist, die einen
Zwischenspeicher für Seife aufweist, welcher sich in einen
Portionierraum öffnet, aus dem mittels eines handbetätigbaren
Hebels die portionierte Seife entnehmbar ist; und das ein bei
abgenommenem Gehäuseoberteil zugänglicher Vorratsbehälter für
Seife vorgesehen ist, mit einer Auslaßöffnung, die mit einer
Einfüllöffnung am Zwischenspeicher in Deckung zu bringen ist.
Mit diesem Spender kann zunächst das Wiederbefüllen auf
denkbar einfachste Weise vorgenommen werden, indem nämlich
einfach das Gehäuseoberteil entfernt und der dann freiliegende
Vorratsbehälter ausgetauscht wird. Falls die Auslaßeinrichtung
defekt ist, insbesondere die Hebelmechanik, kann das gesamte,
modular aufgebaute Teil einfach - bei entferntem
Gehäuseoberteil und Vorratsbehälter - aus dem Gehäuseunterteil
nach oben herausgedrückt und durch eine neue Einheit ersetzt
werden. Sollte das Gehäuseoberteil zu Bruch gegangen sein,
wird es durch das entsprechende Austauschteil ersetzt, was
ohne Werkzeug erfolgen kann, ebenso kann das Gehäuseunterteil
mit wenigen Handgriffen vom Halter gelöst werden. Der Halter
selbst ist in der Regel zwar mit der Montagefläche verdübelt,
jedoch liegt er hinter dem Gehäuseunterteil geschützt, so daß
am Halter keine Beschädigungen zu befürchten sind, die einen
Austausch nötig machen.
Insgesamt steht damit ein äußerst wartungsfreundlicher Spender
zur Verfügung, bei dem auf keine der Annehmlichkeiten bisher
bekannter Geräte durch den Benutzer verzichtet werden muß.
Vorteilhaft ist eine Verriegelungseinrichtung für
Gehäuseunterteil und Gehäuseoberteil vorgesehen, so daß das
unbeabsichtigte Entfernen des Gehäuseoberteils nicht möglich
ist. Diese Verriegelungseinrichtung besteht, wie weiter unten
noch erläutert wird, aus einem beispielsweise durch
Werbeaufdruck oder dergleichen getarnten Schlüssel, der in ein
entsprechendes Schlüsselloch am Gehäuseunterteil eingreift.
Das Positionieren des Gehäuseoberteils wird erleichtert, wenn
das Gehäuseunterteil eine Vorderwand mit Anschlagkante
aufweist, weiter vorteilhaft sind entsprechende Anschlagkanten
auch an den Seitenwänden vorgesehen.
An der Vorderwand ist weiterhin eine als Schlüsselloch
dienende Öffnung ausgebildet, die einen Teil der bereits
erwähnten Verriegelungseinrichtung bildet.
Ob ein Austausch des Vorratsbehälters überhaupt erforderlich
ist, läßt sich leicht feststellen, wenn in der Vorderwand des
Gehäuseunterteils ein Fenster zur Sicht auf die
Auslaßeinrichtung, insbesondere auf den Zwischenspeicher
vorgesehen ist. Der Zwischenspeicher wird dabei
zweckmäßigerweise zumindest teilweise aus einem transparenten
Material hergestellt sein, so daß durch die üblicherweise
gefärbte Seife selbst eine Flüssigkeitsstandanzeige im Fenster
erzeugt wird.
Im Bereich der Unterseite des Gehäuseunterteils sind eine
Öffnung für den Hebel und zweckmäßigerweise eine weitere
Öffnung vorgesehen, durch die ein Ausgaberohr der
Auslaßeinrichtung ragt.
Eine derartige kombinierte Anordnung wäre nicht nur aus
Gesichtspunkten der Benutzerfreundlichkeit wichtig, sie
erleichtert insbesondere das Herausnehmen der
Auslaßeinrichtung aus dem Gehäuseunterteil, da die
Kraftangriffspunkte zum Hochschieben der Auslaßeinrichtung
dann sowohl an dem Ausgaberohr als auch an dem Hebel gesetzt
werden können.
An der Rückwand des Gehäuseunterteils kann eine
Kopplungseinrichtung für den Halter vorgesehen sein, wobei
diese so ausgestaltet ist, daß das Lösen des Gehäuseunterteils
von dem Halter ohne Werkzeug erfolgen kann.
Nicht nur aus Gründen der relativen Positionierung von
Gehäuseoberteil und Gehäuseunterteil ist es vorteilhaft, wenn
das Gehäuseoberteil eine Vorderwand aufweist, die wenigstens
teilweise mit der Vorderwand des Gehäuseunterteils überlappend
ausgebildet ist. Darüber hinaus läßt sich dann auf einfache
Weise im Überlappungsbereich ein Schlüsselloch ausbilden, in
das ein axial und radial bewegbarer Schlüssel gelegt ist.
Dieses Schlüsselloch im Gehäuseoberteil sollte dabei zumindest
teilweise mit dem Schlüsselloch in der Vorderwand des
Gehäuseunterteils in Deckung zu bringen sein, damit die
radiale Drehung des Schlüssels von einer Schließstellung in
eine Öffnungsstellung und umgekehrt möglich ist.
Es ist besonders vorteilhaft, das Schlüsselloch im
Gehäuseoberteil so auszubilden, daß der Schlüssel mit seinem
Bart gegen Reibwiderstand durch dieses Schlüsselloch führbar
ist. Einerseits bleibt der Schlüssel gegen unbeabsichtigtes
Verlieren gesichert, andererseits kann er vom Gehäuseoberteil
abgezogen werden oder es kann ein Ersatzschlüssel eingeführt
werden, wenn der ursprüngliche Schlüssel aus irgendwelchen
Gründen unbrauchbar geworden ist.
Es ist bevorzugt, daß der Schlüssel eine erste Markierung für
die Schließstellung in bezug auf das Schlüsselloch in der
Vorderwand des Gehäuseunterteils und eine zweite Markierung
für die Öffnungsstellung aufweist.
Diese Markierungen können dabei einen Teil der gegebenenfalls
auf dem Schlüssel anbringbaren Werbebotschaft sein, so daß sie
unauffällig und lediglich für das Wartungspersonal erkennbar
sind. Damit wird einem Mißbrauch und einer mutwilligen
Zerstörung weitgehend vorgebeugt.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung des Gehäuseoberteils
weist dieses eine Rückwand auf, die unter einem spitzen Winkel
zur Vorderwand vorgesehen ist. Die Größe dieses Winkels ist so
gewählt, daß ein Benutzer im Bereich des Hebels leicht hinter
den Spender greifen und so den Hebel betätigen kann.
Zweckmäßigerweise werden das Gehäuseunterteil und der Halter
dementsprechend ausgestaltet sein, so daß diese die
Stützwirkung der Rückwand des Gehäuseoberteils für den Spender
verstärken.
Die gegenseitige Lage von Gehäuseoberteil und Gehäuseunterteil
kann eindeutig festgelegt werden, wenn die Seitenwände des
Gehäuseoberteils an der Innenseite mit Anschlagstufen versehen
sind, wobei für eine entsprechende Ausbildung der Kanten der
Seitenwände des Gehäuseunterteils gesorgt ist. Auch wird durch
diese Maßnahme die Stabilität des Gehäuses erhöht.
Der Halter kann im Querschnitt im wesentlichen dreieckförmig
sein, so daß eine Anlagefläche an die Montagefläche und eine
Anlagefläche an das Gehäuseunterteil definiert sind. Aus
Stabilitätsgründen werden eine Bodenfläche und Seitenwände
vorgesehen.
Der Halter wird vorteilhaft so ausgebildet, daß er mit
Kopplungseinrichtung an der Rückwand des Gehäuseunterteils
zusammenwirkt.
Dazu können an der Anlagefläche des Halters zum
Gehäuseunterteil mit jeweils einem Auge versehene Vorsprünge
vorgesehen sein, die durch entsprechende Öffnungen in der
Rückwand des Gehäuseunterteils ragen, wobei durch die Augen
Haltevorrichtungen zum Fixieren des Gehäuseunterteils relativ
zum Halter legbar sind.
Es hat sich dabei bewährt, als Haltevorrichtungen Blattfedern
vorzusehen. Weiterhin kann für jeweils einen Endabschnitt der
Blattfedern jeweils eine Fixieröffnung der
Kopplungseinrichtung in der Rückwand des Gehäuseunterteils
vorgesehen sein. Damit wird ein Verschieben des
Gehäuseunterteils in der Ebene der entsprechenden Anlagefläche
zum Halter praktisch unterbunden.
Weiter kann an der Unterkante der Anlagefläche ein
leistenartiger Vorsprung vorgesehen sein, der in einen
entsprechend ausgebildeten Schlitz der Kopplungseinrichtung
eingreift. Abgesehen davon, daß auch diese Vorsprung-Schlitz-
Anordnung einem Verschieben vorbeugt, kann damit auch das
Verkippen des Gehäuseunterteils in bezug auf den Halter,
insbesondere bei Betätigung des Hebels der Auslaßeinrichtung,
verhindert werden.
Der Halter läßt sich auf einfache Weise an einer Montagefläche
wie einer Wand montieren, wenn an ihm eine Einhängöffnung für
eine Justierschraube vorgesehen ist, in der der Halter
zunächst provisorisch aufgehängt wird. Dann können die in der
Montagefläche anzubringenden Rohrlöcher, die Öffnungen im
Halter entsprechen, sauber angezeichnet bzw. angerissen
werden. Der Halter kann dann um die Justierschraube geschwenkt
werden, so daß die nötigen Bohrungen in der Montagefläche
ausgeführt werden können. Anschließend können gegebenenfalls
Dübel eingesetzt werden und Befestigungsschrauben durch die
Öffnungen im Halter angebracht werden. Sollte in seltenen
Ausnahmefällen es einmal nötig sein, den Halter zu entfernen,
so genügt dafür ein einfacher Schraubendreher.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform des Spenders fluchtet
die Anlagefläche des Halters zur Montagefläche bei
zusammengebautem Spender mit der Rückwand der
Gehäuseoberfläche. Der Spender stützt sich somit über einen
flächenmäßig relativ großen Bereich an der Montagefläche ab.
Vorteilhaft sind an der Einfüllöffnung der Auslaßeinrichtungen
als Entlüftung dienende Ausnehmungen vorgesehen, die den
einwandfreien Nachfluß von Seife aus dem Vorratsbehälter in
den Zwischenspeicher gewährleisten.
Um ein ungewolltes Abfließen von Seife aus dem Ausgaberohr zu
verhindern, kann dieses mit einem Rückschlagventil versehen
sein. Dabei mündet der Portionierraum direkt in das
Ausgaberohr.
Vorteilhaft wirkt der Hebel auf einen rückstellbaren Kolben in
dem Portionierraum, wobei der Kolben durch Federkraft
rückstellbar sein kann.
Als Vorratsbehälter für die Seife, insbesondere für die
flüssige Seife, ließe sich grundsätzlich jeder Behälter
verwenden, der in dem Gehäuseoberteil untergebracht werden
kann und dessen Auslaßöffnung mit der Einfüllöffnung des
Zwischenspeichers zur Deckung zu bringen ist. Nach der
Erfindung ist jedoch ein Vorratsbehälter vorgesehen, der so
ausgestaltet ist, daß er optimal mit den übrigen Komponenten
des Spenders zusammenwirkt.
So weist der Vorratsbehälter erfindungsgemäß eine
Auflagefläche auf, die auf die Oberwand des Zwischenspeichers
der Auslaßeinrichtung zu liegen kommt, wobei in der
Auflagefläche die Auslaßöffnung vorgesehen ist.
Vorteilhaft sind sich an die Auflagefläche anschließende
Seitenwände so ausgebildet, daß sie am Gehäuseunterteil
wenigstens teilweise zur Anlage bringbar sind, sich dort also
abstützen und die Lage des Vorratsbehälters innerhalb des
Gehäuses stabilisieren.
Weiter vorteilhaft ist wenigstens eine Seitenwand in ihrer
Form entsprechend der bei angebrachtem Gehäuseoberteil
benachbarten Wand des Gehäuseoberteils ausgebildet.
Damit wird nicht nur der zur Verfügung stehende Raum besser
ausgenutzt, das aus Fertigungsgründen oftmals dünnwandige
Gehäuseoberteil erfährt auch eine Stabilisierung der
empfindlichen Vorderwand durch den Vorratsbehälter selbst.
Die Auslaßöffnung für die in dem Vorratsbehälter befindliche
Seife kann nahe einer Kante der Auflagefläche vorgesehen sein.
Weiterhin kann an der Auslaßöffnung ein in die Einfüllöffnung
des Zwischenspeichers einführbarer Stutzen angebracht sein.
Damit wird erreicht, daß die Seife ausschließlich in den
Zwischenspeicher läuft und das Gehäuseinnere nicht
verunreinigt.
Wenn der Stutzen einen außen umlaufenden Vorsprung aufweist,
der so dimensioniert ist, daß der Stutzen gegen Widerstand in
die Einfüllöffnung einschiebbar ist, wird für einen besonders
sicheren Halt des Vorratsbehälters auf dem Zwischenspeicher
gesorgt.
Nach einer besonderen Ausführungsform der Erfindung ist der
Vorsprung als Schraubgewinde ausgebildet. Dann nämlich kann
der Vorratsbehälter mittels eines Schraubdeckels verschlossen
werden.
Erfindungsgemäß kann der Vorratsbehälter aus Polyethylen,
leicht durchscheinend, hergestellt sein, für den Schraubdeckel
hingegen hat sich Polypropylen bewährt.
Im folgenden soll die Erfindung anhand der beigefügten
Zeichnung näher erläutert werden. Dabei zeigt:
Fig. 1 eine Explosionsdarstellung, stark schematisiert, der
einzelnen Komponenten eines Spenders gemäß der
vorliegenden Erfindung;
Fig. 2 eine Vorderansicht des Spenders;
Fig. 3 eine Querschnittsansicht des Spenders;
Fig. 4 eine Ansicht des Spenders von hinten;
Fig. 5 eine Draufsicht auf die Innenseite der Rückwand des
Gehäuseunterteils des Spenders und
Fig. 6 eine Schnittansicht längs der Linie A - A
aus Fig. 2.
Fig. 1 zeigt eine schematische Explosionsdarstellung des
Spenders gemäß ,der vorliegenden Erfindung, aus der der
grundsätzliche Aufbau bzw. Zusammenbau hervorgeht. Ein Halter
300, der in der Seitenansicht bzw. im Querschnitt im
wesentlichen dreieckförmig ist, wird mit einer Anlagefläche
330 an eine Montagefläche 600 gelegt, in der gegebenenfalls
mit Dübeln versehene Bohrlöcher 602, 604 angebracht sind. Dann
wird der Halter 300 durch hier nicht dargestellte
Befestigungsschrauben, die in die Bohrlöcher 602, 604 geführt
werden, an der Montagefläche 600 befestigt. Eine weitere
Anlageflache 310 ist für ein Gehäuseunterteil 100 vorgesehen.
Auf der Anlagefläche 310 sind Vorsprünge 312, 316 mit Augen
sowie ein leistenartiger Vorsprung 320, der sich im Bereich
einer Bodenfläche 340 quer über die Anlagefläche 310
erstreckt, vorgesehen. Diese Vorsprünge 312, 316, 320 wirken
mit einer Kopplungseinrichtung 150 des Gehäuseunterteils 100
zusammen, die weiter unten näher beschrieben wird. Blattfedern
350, 352 sind vorgesehen, um nach dem Aufsetzen des
Gehäuseunterteils 100 auf den Halter 300 dieses im Bereich der
Kopplungseinrichtung 150 von der Innenseite des
Gehäuseunterteils her zu sichern. Das Gehäuseunterteil 100 ist
damit lösbar am Halter befestigt, wobei eine Rückwand 106, an
der auch die Kopplungseinrichtung 150 vorgesehen ist, unter
einem durch den Aufbau des Halters 300 vorgegebenen Winkel in
bezug auf die Montagefläche 600 angeordnet ist. Spätestens
jetzt wird in das Gehäuseunterteil 100 eine Auslaßeinrichtung
400 eingesetzt.
Diese Auslaßeinrichtung 400 kann ohne weiteres vor der
Montage des Gehäuseunterteils 100 in dieses eingesetzt sein,
da sie das Anbringen am Halter 300 auch in eingebautem Zustand
nicht behindert.
Die Auslaßeinrichtung 400 besteht im wesentlichen aus einem
Zwischenspeicher 410 aus transparentem Material, wobei der
Boden des Zwischenspeichers 410 stufenartig ausgebildet ist,
um unter der Stufe Platz für eine Zapfenlagerung eines Hebels
450 zu bieten. Der Hebel wird gegen die Spannung einer Feder
452 in Richtung auf ein Ausgaberohr 432 bewegt und kann in
dieser Lage in den unteren Bereich des Gehäuseunterteils 100
eingeführt werden. Dieselbe Hebelbewegung wird später
ausgeführt, um Seife aus einem Portionierraum 430 durch das
Ausgaberohr 432 zu drücken.
Im Gehäuseunterteil 100 sind in dessen unterem Bereich später
noch genauer zu beschreibende Öffnungen vorgesehen, durch die
der Hebel 450 und das Ausgaberohr 432 nach außen ragen.
Von einem flaschenähnlichen, mit Seife gefüllten
Vorratsbehälter 500 wird ein Schraubverschluß 530 abgenommen,
wodurch ein Stutzen 524 frei liegt, der durch eine
Einfüllöffnung in der Oberwand 412 des Zwischenspeichers 410
geführt wird. Dabei liegt eine Auflagefläche 520, an der der
Stutzen 524 vorgesehen ist, auf der Oberwand 412 des
Zwischenspeichers auf.
Schließlich wird ein Gehäuseoberteil 200 über den
Vorratsbehälter 500 bzw. über das Gehäuseunterteil 100
gestülpt, bis dessen Unterkanten auf den Anschlagkanten 132
der Seitenwände 130 bzw. auch der Vorderwand des
Gehäuseunterteils anliegen. Dabei dient eine Anschrägung 108
am oberen Ende der Rückwand 106 des Gehäuseunterteils 100 als
Führung. Im vom Gehäuseoberteil 200 überdeckten Bereich weist
das Gehäuseunterteil schräg verlaufende Seitenkanten 134 auf.
Diese dienen auch als Positionierhilfe, wie weiter unten noch
erläutert wird.
Mittels des hier nur schematisch angedeuteten Schlüssels 220
können Gehäuseoberteil 200 und Gehäuseunterteil 100
miteinander verriegelt werden. Dazu ist in einem Ansatz 116 an
der Vorderwand 110 des Gehäuseunterteils ein Schlüsselloch
ausgebildet. Der so zusammengesetzte Spender ist damit
betriebsbereit.
Fig. 2 zeigt eine Ansicht des Spenders von vorn, wobei die
verdeckten Teile des Gehäuseunterteils 10 in gestrichelten
Linien angedeutet sind. Das Gehäuseunterteil 100 weist an
seiner Vorderwand 110, nahe der Seitenwand 130 und knapp
unterhalb einer Anschlagkante 114 für das Gehäuseoberteil 200
ein ovales Fenster 118 auf, das die Sicht auf den hier nicht
dargestellten Zwischenspeicher erlaubt und es so ermöglicht
festzustellen, ob dieser im wesentlichen vollständig mit Seife
befüllt ist.
Wenn das Gehäuseoberteil 200 auf den Anschlagkanten 122, 114,
132 der Seitenwand 120, der Vorderwand 110 bzw. der Seitenwand
130 aufliegt, kann der Schlüssel 220 durch ein Schlüsselloch
112 an dem Ansatz 116 der Vorderwand 110 geführt und in eine
Verriegelungsstellung gebracht werden. Um zu erkennen, ob der
Schlüssel 220 in der Schließ- oder in der Öffnungsstellung
ist, sind zwei Markierungen 222, 224 in Form von Nasen
angebracht, die relativ zu einem Bart 228 des Schlüssels 220
ausgerichtet sind, und zwar zeigt die Nase 222 die
Schließrichtung an, das heißt, der Bart 228 steht im
wesentlichen senkrecht zum Schlüsselloch 112, hingegen zeigt
die Nase 224 in Öffnungsrichtung, in der der Bart 228 und das
Schlüsselloch 112 im wesentlichen in Deckung sind. Aus der
Fig. 2 sind auch die Komponenten der Kopplungseinrichtung, in
Fig. 1 mit der Bezugsziffer 150 bezeichnet, erkennbar. Diese
Komponenten sind zueinander ausgerichtet mittig an der
Rückwand des Unterteils 100 angeordnet. Nahe der Oberkante der
Anschrägung 108 befindet sich eine Öffnung 152 für einen der
Vorsprünge am Halter, beabstandet davon eine weitere Öffnung
154 für den anderen Vorsprung des Halters. Zwischen diesen
beiden Öffnungen 152, 154 sind Fixieröffnungen 158, 160
angebracht, die zur Aufnahme eines Endes jeweils einer
Blattfeder dienen. Ein parallel zur Anschlagkante 114
angeordneter Schlitz 156 der Kopplungseinrichtung dient zur
Aufnahme des leistenartigen Vorsprungs des Halters, unter
diesem Schlitz ist an der Außenseite des Unterteils 100 eine
Verstärkung 120 vorgesehen.
Fig. 3 zeigt eine Querschnittsansicht des zusammengebauten
Spenders. Im Gehäuseunterteil 100 ist die Auslaßeinrichtung
untergebracht, wobei insbesondere der Zwischenspeicher 410 so
geformt ist, daß er an der Vorderwand 110 und teilweise auch
an der Rückwand 106 des Gehäuseunterteils 110 anliegt. Der
Zwischenspeicher 410 schließt mit einer Oberwand 412 ab, in
der eine Einfüllöffnung 414 vorgesehen ist, die diametral
gegenüberliegend zwei Ausnehmungen 416, 418, die als
Entlüftung dienen, aufweist.
Der Boden des Zwischenspeichers 410 ist stufenartig
ausgebildet, wobei sich jedoch die Seitenwände des
Zwischenspeichers 410 unter die Stufe fortsetzen, so daß für
den Hebel 450 eine Lagerung mittels Zapfen 454 angebracht
werden kann. Der winklig in Richtung auf die Montagefläche
abgeknickte Hebel 450 ragt durch eine Öffnung 472 im unteren
Bereich des Gehäuseunterteils aus diesem heraus. An dem
Schenkel des Hebels, an dessen Ende die Zapfenlagerung
vorgesehen ist, greift der Hebel 450 in einen Kolben 456 an,
welcher mittels zweier Federn, von denen hier nur eine 452
dargestellt ist, rückstellbar ist. Dieser Kolben ist innerhalb
des Portionierraumes 430 bewegbar und gegenüber diesem durch
eine in seinem Außenbereich umlaufende Dichtung abgedichtet.
Bei der Bewegung des Hebels 450 nach vorn, also von der
Montagefläche weg, verschließt der dadurch mitbewegte Kolben
456 die Mündungsöffnung 420 vom Zwischenspeicher 410 zum
Portionierraum 430 und drückt die in dem Portionierraum 430
befindliche Seife durch das Ausgaberohr 432 nach außen. Beim
Loslassen des Hebels 450 wird der Kolben 456 durch Wirkung der
Federn 452 rückgestellt, wobei ein Ausfluß etwa verbleibender
Seife durch ein Rückschlagventil 434 verhindert wird. Die
Mündungsöffnung 420 wird freigegeben, so daß aus dem
Zwischenspeicher 410 Seife nachlaufen kann. Um das Ausgaberohr
432 nach außen zu führen, ist im Gehäuseunterteil 100 eine
Öffnung 170 vorgesehen. Auf der Oberwand 410 ruht der
Vorratsbehälter 500, wobei dessen Stutzen 524 durch die
Einfüllöffnung 414 geführt ist. Ein Schraubgewinde 526 um den
Stutzen 524 ist so bemessen, daß das Einführen des Stutzens
524 in die Einfüllöffnung gegen einen geringen Reibwiderstand
erfolgt. Der Vorratsbehälter 500 ist so gestaltet, daß eine
seiner Seitenwände 512 bei geschlossenem Gehäuseoberteil im
wesentlichen an dessen Vorderwand 210 anliegt. Die anderen
Seitenwände 514, 516, 518 (die Seitenwand 518 ist hier
verdeckt) können zumindest beim Einsetzen des Vorratsbehälters
5 an die Seitenwände bzw. an die Rückwand des
Gehäuseunterteils 100 zur Anlage gebracht werden.
Die Vorderwand 110 des Gehäuseunterteils 100 und die
Vorderwand 210 des Gehäuseoberteils 200 sind leicht konvex
gekrümmt und fluchten im Anschlußbereich, der etwas unterhalb
des Schlüssels 220 liegt. Die Rückwand 202 des
Gehäuseoberteils 200 fluchtet mit der Anlagefläche 330 des
Halters 300, so daß diese beiden Flächen als eine Stützfläche
gegen die Montagefläche wirken. Die Rückwand 202 ist im
Bereich der Anschrägung 108 leicht abgeknickt und endet knapp
oberhalb der Unterkante der Anschrägung.
Der Halter ist als Hohlkörper gestaltet durch Verstrebungen im
Bereich der Öffnungen 334, 336 für die Befestigungsschrauben
verstärkt. Er wird mit den Vorsprüngen 312, 316 durch die
entsprechenden Öffnungen der Kopplungseinrichtung geführt und
durch die Blattfedern 350, 352 gesichert, die einerseits durch
Augen 314, 318 in den Vorsprüngen 312, 316 geführt und
andererseits in die Fixieröffnungen 158 bzw. 160 gelegt sind.
In der Figur nicht dargestellt sind Befestigungsschrauben, die
in den Öffnungen 334, 336 zu liegen kämen, sowie eine
Justierschraube, die in die Einhängöffnung 332 einzuhängen
wäre. Diese Einhängöffnung ist in einer vorzugsweise
metallischen Platte 342 ausgebildet, die an den Halter 300
oberhalb der Bodenfläche 340 angeschraubt ist. Die Bodenfläche
stärkt sich in einer Stufe zu dem leistenartigen Vorsprung
320, der ebenfalls mit der Kopplungseinrichtung auf die
bereits beschriebene Weise zusammenwirkt.
Fig. 4 zeigt eine Ansicht des Spenders von hinten. Die
Rückwand 202 des Gehäuseoberteils 200 schließt etwa mit der
Oberkante des Halters 300 ab, der an der Rückwand 106 des
Gehäuseunterteils 100 befestigt ist. Unterhalb des Halters 300
ist die Verstärkung 162 an der Rückwand 106 erkennbar.
Am Halter 300 sind, vertikal miteinander ausgerichtet, der
Vorsprung 312 (in rückwärtiger Ansicht), die Öffnungen 334,
336 für Befestigungsschrauben, sowie die Einhängöffnung 232
für eine Justierschraube oder dergleichen erkennbar, wobei die
Einhängöffnung 332 im wesentlichen ein in Vertikalrichtung
verlaufendes Langloch mit etwa kreisrunder unterer Ausbuchtung
ist. Die Einhängöffnung 332 ist in einer metallischen Platte
342 ausgebildet, die mittels vier Kreuzschlitzschrauben 344 an
dem Halter 300 befestigt ist. An der Unterseite des
Gehäuseunterteils sind der Hebel 450 sowie das Ausgaberohr 432
der Auslaßeinrichtung erkennbar.
Fig. 5 zeigt eine Detailansicht der Kopplung zwischen Halter
und Gehäuseunterteil von der Innenseite der Rückwand 106 des
Gehäuseunterteils her gesehen. Die Federn 350, 352 sind
einerseits durch die Augen 314, 318 der Vorsprünge 312, 316
geführt und andererseits mit ihrem zu diesem Zweck geknickten
Ende in die Einhängöffnungen 158, 160 gelegt. Der
leistenartige Vorsprung 320 ragt durch den Schlitz 156.
Gegenüber der Rückwand 106 sind die Elemente der
Kopplungseinrichtung in einem in bezug auf die Innenfläche der
Rückwand zurückgesetzten Bereich ausgebildet, der im
wesentlichen rechteckförmig ist und mittig in der Rückwand 106
verläuft. Der Schlitz 156 liegt quer in bezug auf diesen
rücktretenden Bereich und ragt beidseits über diesen hinaus.
Fig. 6 zeigt eine Schnittansicht längs der Linie A - A aus
Fig. 2. In dem dargestellten Bereich überlappen
Gehäuseunterteil 100 und Gehäuseoberteil 200 so, daß die
jeweils ausgebildeten Schlüssellöcher 112, 212 im wesentlichen
zur Deckung kommen. Um dieses Erfordernis an die sehr genaue
Positionierung der Teile relativ zueinander zu erfüllen, sind
an der Innenseite der Seitenwände 204, 214 jeweils schräg
verlaufende Anlagestufen 206, 216 ausgebildet, an die die
Seitenkanten 124, 134 der Seitenwände 120, 130 des
Gehäuseunterteils im zusammengebauten Zustand anliegen (vgl.
auch Fig. 1).
Dann kann der Schlüssel 220 durch beide Schlüssellöcher 112,
212 geführt werden, wobei die axiale Bewegbarkeit des
Schlüssels 220 durch einen Stab 226 geeigneter Länge
vermittelt wird, an dessen distalem Ende der Bart 228
vorgesehen ist.
Claims (38)
1. Wiederbefüllbarer Spender für flüssige Seife oder
dergleichen, mit einem Gehäuse, in dem die portioniert
abzugebende Seife untergebracht ist, sowie mit einer
handbetätigbaren, selbsttätig rückstellbaren
Auslaßeinrichtung für die Seife,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Gehäuse aus einem mittels eines Halters (300) an einer im
wesentlichen senkrechten Montagefläche anbringbaren
Gehäuseunterteil (100) und einem vom Gehäuseunterteil (100)
abnehmbaren Gehäuseoberteil (200) besteht; in dem
Gehäuseunterteil (100) die Auslaßeinrichtung (400)
untergebracht ist, die einen Zwischenspeicher (410) für
Seife aufweist, welcher sich in einen Portionierraum (430)
öffnet, aus dem mittels eines handbetätigbaren Hebels (450)
die portionierte Seife entnehmbar ist; und ein bei
abgenommenem Gehäuseoberteil (200) zugänglicher
Vorratsbehälter (500) für Seife vorgesehen ist, mit einer
Auslaßöffnung (522), die mit einer Einfüllöffnung (414) am
Zwischenspeicher (410) in Deckung zu bringen ist.
2. Spender nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß eine
Verriegelungseinrichtung (112, 212, 220) für
Gehäuseunterteil (100) und Gehäuseoberteil (200) vorgesehen
ist.
3. Spender nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Gehäuseunterteil (100) eine Vorderwand (110) mit
Anschlagkante (114) für das Gehäuseoberteil (200) aufweist.
4. Spender nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß am
Gehäuseunterteil (100) eine als Schlüsselloch (122)
dienende Öffnung vorgesehen ist.
5. Spender nach einem der Ansprüche 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß in der
Vorderwand (110) ein Fenster (118) zur Sicht auf die
Auslaßeinrichtung (400) vorgesehen ist.
6. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß im
Bereich der Unterseite des Gehäuseunterteils (100) eine
Öffnung (102) für den Hebel (450) vorgesehen ist.
7. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß im
Bereich der Unterseite des Gehäuseunterteils (100) eine
Öffnung (104) vorgesehen ist, durch das ein Ausgaberohr
(432) der Auslaßeinrichtung (400) ragt.
8. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Gehäuseunterteil (100) Seitenwände (120, 130) mit
Anschlagkanten (122, 132) für das Gehäuseoberteil (200)
aufweist.
9. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Gehäuseunterteil (100) eine Rückwand (106) aufweist, an der
eine Kopplungseinrichtung (150) für den Halter (300)
vorgesehen ist.
10. Spender nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Gehäuseoberteil (200) eine Vorderwand (210) aufweist, die
wenigstens teilweise mit der Vorderwand (110) überlappend
ausgebildet ist.
11. Spender nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß in der
Vorderwand (210) des Gehäuseoberteils (200) im
Überlappungsbereich zur Vorderwand (110) des
Gehäuseunterteils (100) ein Schlüsselloch (212) ausgebildet
ist, in das ein axial und radial bewegbarer Schlüssel (220)
gelegt ist.
12. Spender nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Schlüsselloch (212) mit dem Schlüsselloch (112) in der
Vorderwand (110) im wesentlichen in Deckung bringbar ist.
13. Spender nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Schlüssel (220) einen Bart (228) aufweist, der gegen
Reibwiderstand durch das Schlüsselloch (212) führbar ist.
14. Spender nach einem der Ansprüche 11 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Schlüssel (220) eine erste Markierung (222) für die
Schließstellung in bezug auf das Schlüsselloch (112) in der
Vorderwand (110) des Gehäuseunterteils (100) und eine
zweite Markierung (224) für die Öffnungsstellung aufweist.
15. Spender nach einem der Ansprüche 10 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Gehäuseoberteil (200) eine Rückwand (202) aufweist, die
unter einem spitzen Winkel zur Vorderwand (210) vorgesehen
ist.
16. Spender nach einem der Ansprüche 10 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Gehäuseoberteil (200) Seitenwände (204, 214) mit an deren
Innenseite ausgebildeten Anschlagsstufen (206, 216) für
entsprechende Kanten der Seitenwände (120, 130) des
Gehäuseunterteils aufweist.
17. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Halter (300) im Querschnitt im wesentlichen dreieckförmig
ist.
18. Spender nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet, daß an der
Anlagefläche (310) des Halters (300) zum Gehäuseunterteil
(100) mit jeweils einem Auge (314, 318) versehene
Vorsprünge (312, 316) vorgesehen sind, die durch
entsprechende Öffnungen (152, 154) in der Rückwand (106)
des Gehäuseunterteils (100) ragen, wobei durch die Augen
(314, 318) Haltevorrichtungen (350, 352) zum Fixieren des
Gehäuseunterteils (100) relativ zum Halter (300) legbar
sind.
19. Spender nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Haltevorrichtungen Blattfedern (350, 352) sind.
20. Spender nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet, daß für
jeweils einen Endabschnitt der Blattfedern (350, 352)
jeweils eine Fixieröffnung (156, 158) der Kopplungsein
richtung (150) in der Rückwand (106) des Gehäuseunterteils
(100) vorgesehen ist.
21. Spender nach einem der Ansprüche 18 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß an der
Unterkante der Anlagefläche (310) ein leistenartiger
Vorsprung (320) vorgesehen ist, der in einen entsprechend
ausgebildeten Schlitz (156) der Kopplungseinrichtung (150)
eingreift.
22. Spender nach einem der Ansprüche 17 bis 21,
dadurch gekennzeichnet, daß an der
Anlagefläche (330) des Halters (300) zur Montagefläche eine
Einhängöffnung (332) für eine Justierschraube sowie
Öffnungen (334, 336), die sich bis zur Anlagefläche (310)
erstrecken, zum Durchführen von Befestigungsschrauben
vorgesehen sind.
23. Spender nach einem der Ansprüche 17 bis 22,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Anlagefläche (330) mit der Rückwand (202) des
Gehäuseoberteils (200) fluchtet.
24. Spender nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß an der
Einfüllöffnung (414) der Auslaßeinrichtung (400) als
Entlüftung dienende Ausnehmungen (416, 418) vorgesehen
sind.
25. Spender nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Portionierraum (430) in das Ausgaberohr (432) mündet,
welches mit einem Rückschlagventil (434) versehen ist.
26. Spender nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Hebel (450) auf einen rückstellbaren Kolben (460) in dem
Portionierraum (430) wirkt.
27. Spender nach Anspruch 26,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Kolben (460) durch Federkraft rückstellbar ist.
28. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 27,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Zwischenspeicher (410) wenigstens teilweise aus einem
transparenten Material hergestellt ist.
29. Vorratsbehälter für Seife, insbesondere flüssige Seife, zur
Verwendung in einem Spender nach einem der vorangehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß er eine
Auflagefläche (520) aufweist, die auf die Oberwand (412)
des Zwischenspeichers (410) der Auslaßeinrichtung (400) zu
liegen kommt, wobei in der Auflagefläche (520) die
Auslaßöffnung (522) vorgesehen ist.
30. Vorratsbehälter nach Anspruch 29,
dadurch gekennzeichnet, daß sich an
die Auflagefläche (520) anschließende Seitenwände (514,
516, 518) so ausgebildet sind, daß sie am Gehäuseunterteil
(100) wenigstens teilweise zur Anlage bringbar sind.
31. Vorratsbehälter nach Anspruch 29 oder 30,
dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens eine Seitenwand (512) in ihrer Form entsprechend
der bei angebrachtem Gehäuseoberteil (200) benachbarten
Wand (210) des Gehäuseoberteils ausgebildet ist.
32. Vorratsbehälter nach einem der Ansprüche 29 bis 31,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Auslaßöffnung (522) nahe einer Kante der Auflagefläche
(520) vorgesehen ist.
33. Vorratsbehälter nach einem der Ansprüche 29 bis 32,
dadurch gekennzeichnet, daß an der
Auslaßöffnung (522) ein in die Einfüllöffnung (414) des
Zwischenspeichers (410) einführbarer Stutzen (524)
angebracht ist.
34. Vorratsbehälter nach Anspruch 33,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Stutzen (24) einen außen umlaufenden Vorsprung (526)
aufweist, der so dimensioniert ist, daß der Stutzen (524)
gegen Widerstand in die Einfüllöffnung (414) einschiebbar
ist.
35. Vorratsbehälter nach Anspruch 34,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Vorsprung als Schraubgewinde (526) ausgebildet ist.
36. Vorratsbehälter nach einem der Ansprüche 29 bis 35,
dadurch gekennzeichnet, daß er
mittels eines Schraubdeckels (530) verschließbar ist.
37. Vorratsbehälter nach einem der Ansprüche 29 bis 36,
dadurch gekennzeichnet, daß er aus
Polyethylen hergestellt ist.
38. Vorratsbehälter nach Anspruch 36,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Schraubdeckel (530) aus Polypropylen hergestellt ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19924220591 DE4220591A1 (de) | 1992-06-24 | 1992-06-24 | Wiederbefüllbarer Spender für flüssige Seife oder dergleichen |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19924220591 DE4220591A1 (de) | 1992-06-24 | 1992-06-24 | Wiederbefüllbarer Spender für flüssige Seife oder dergleichen |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE4220591A1 true DE4220591A1 (de) | 1994-01-05 |
Family
ID=6461665
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19924220591 Withdrawn DE4220591A1 (de) | 1992-06-24 | 1992-06-24 | Wiederbefüllbarer Spender für flüssige Seife oder dergleichen |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE4220591A1 (de) |
Cited By (5)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE4401958A1 (de) * | 1994-01-24 | 1995-07-27 | Fmk Fuer Meine Kinder Gmbh | Halterung insbesondere für Flüssigseifespender |
DE19529996A1 (de) * | 1995-08-16 | 1997-02-20 | Wurp Reinhard V D | Halte- und Betätigungsvorrichtung für Zahnpastaspender |
DE19536739A1 (de) * | 1995-10-02 | 1997-04-03 | Zeller Engineering Gmbh | Dosierspender für Flüssigkeiten |
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DE102004038232A1 (de) * | 2004-08-05 | 2006-03-16 | Stockhausen Gmbh | Spender, insbesondere Dosierspender |
-
1992
- 1992-06-24 DE DE19924220591 patent/DE4220591A1/de not_active Withdrawn
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DE102004038232B4 (de) * | 2004-08-05 | 2010-03-25 | Evonik Stockhausen Gmbh | Spender, insbesondere Dosierspender |
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