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DE4220591A1 - Wiederbefüllbarer Spender für flüssige Seife oder dergleichen - Google Patents

Wiederbefüllbarer Spender für flüssige Seife oder dergleichen

Info

Publication number
DE4220591A1
DE4220591A1 DE19924220591 DE4220591A DE4220591A1 DE 4220591 A1 DE4220591 A1 DE 4220591A1 DE 19924220591 DE19924220591 DE 19924220591 DE 4220591 A DE4220591 A DE 4220591A DE 4220591 A1 DE4220591 A1 DE 4220591A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
housing part
dispenser according
lower housing
soap
storage container
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19924220591
Other languages
English (en)
Inventor
Franz Weber
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
DIE REINE LOESUNG HYGIENE SYST
Original Assignee
DIE REINE LOESUNG HYGIENE SYST
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by DIE REINE LOESUNG HYGIENE SYST filed Critical DIE REINE LOESUNG HYGIENE SYST
Priority to DE19924220591 priority Critical patent/DE4220591A1/de
Publication of DE4220591A1 publication Critical patent/DE4220591A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D1/00Containers having bodies formed in one piece, e.g. by casting metallic material, by moulding plastics, by blowing vitreous material, by throwing ceramic material, by moulding pulped fibrous material, by deep-drawing operations performed on sheet material
    • B65D1/02Bottles or similar containers with necks or like restricted apertures, designed for pouring contents
    • B65D1/0223Bottles or similar containers with necks or like restricted apertures, designed for pouring contents characterised by shape
    • B65D1/023Neck construction
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47KSANITARY EQUIPMENT NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; TOILET ACCESSORIES
    • A47K5/00Holders or dispensers for soap, toothpaste, or the like
    • A47K5/06Dispensers for soap
    • A47K5/12Dispensers for soap for liquid or pasty soap
    • A47K5/1202Dispensers for soap for liquid or pasty soap dispensing dosed volume
    • A47K5/1204Dispensers for soap for liquid or pasty soap dispensing dosed volume by means of a rigid dispensing chamber and pistons

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Ceramic Engineering (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Containers And Packaging Bodies Having A Special Means To Remove Contents (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen wiederbefüllbaren Speicher für flüssige Seife oder dergleichen, mit einem Gehäuse, in dem die portioniert abzugebende Seife untergebracht ist, sowie mit einer handbetätigbaren, selbsttätig rückstellbaren Auslaßeinrichtung für die Seife.
Derartige Spender werden im Hotellerie- und Gaststättengewerbe im Sanitärbereich eingesetzt, aber auch in den entsprechenden Einrichtungen auf Flughäfen und Bahnhöfen, also in Bereichen, die häufig und von wechselnden Personenkreisen frequentiert werden. Die Spender müssen regelmäßig gewartet werden, was sich nicht nur darauf beschränkt, die entnommene Seife in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen wieder aufzufüllen, sondern es müssen oftmals auch defekte Spender repariert oder gar ausgetauscht werden. Dabei ist neben der Mechanik der Auslaßeinrichtung auch das oftmals nicht bruchstabile Gehäuse anfällig gegen Beschädigungen.
Es ist die Aufgabe der Erfindung, einen wiederbefüllbaren Spender zu schaffen, der wartungsfreundlich ist und mit geringstem werkzeugmäßigem Aufwand einen Austausch auch einzelner Komponenten des Spenders ermöglicht.
Diese Aufgabe wird bei einem Spender der eingangs genannten Gattung mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teiles von Patentanspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche. Das Wiederbefüllen des Spenders wird auf besonders einfache Weise mit einem Vorratsbehälter für Seife nach Patentanspruch 29 möglich, insbesondere in seinen Ausgestaltungen gemäß der rückbezogenen Unteransprüche.
Erfindungsgemäß ist für den wiederbefüllbaren Spender vorgesehen, daß das Gehäuse aus einem mittels eines Halters an einer im wesentlichen senkrechten Montagefläche anbringbaren Gehäuseunterteil und einem vom Gehäuseunterteil abnehmbaren Gehäuseoberteil steht; daß in dem Gehäuseunterteil die Auslaßeinrichtung untergebracht ist, die einen Zwischenspeicher für Seife aufweist, welcher sich in einen Portionierraum öffnet, aus dem mittels eines handbetätigbaren Hebels die portionierte Seife entnehmbar ist; und das ein bei abgenommenem Gehäuseoberteil zugänglicher Vorratsbehälter für Seife vorgesehen ist, mit einer Auslaßöffnung, die mit einer Einfüllöffnung am Zwischenspeicher in Deckung zu bringen ist. Mit diesem Spender kann zunächst das Wiederbefüllen auf denkbar einfachste Weise vorgenommen werden, indem nämlich einfach das Gehäuseoberteil entfernt und der dann freiliegende Vorratsbehälter ausgetauscht wird. Falls die Auslaßeinrichtung defekt ist, insbesondere die Hebelmechanik, kann das gesamte, modular aufgebaute Teil einfach - bei entferntem Gehäuseoberteil und Vorratsbehälter - aus dem Gehäuseunterteil nach oben herausgedrückt und durch eine neue Einheit ersetzt werden. Sollte das Gehäuseoberteil zu Bruch gegangen sein, wird es durch das entsprechende Austauschteil ersetzt, was ohne Werkzeug erfolgen kann, ebenso kann das Gehäuseunterteil mit wenigen Handgriffen vom Halter gelöst werden. Der Halter selbst ist in der Regel zwar mit der Montagefläche verdübelt, jedoch liegt er hinter dem Gehäuseunterteil geschützt, so daß am Halter keine Beschädigungen zu befürchten sind, die einen Austausch nötig machen.
Insgesamt steht damit ein äußerst wartungsfreundlicher Spender zur Verfügung, bei dem auf keine der Annehmlichkeiten bisher bekannter Geräte durch den Benutzer verzichtet werden muß.
Vorteilhaft ist eine Verriegelungseinrichtung für Gehäuseunterteil und Gehäuseoberteil vorgesehen, so daß das unbeabsichtigte Entfernen des Gehäuseoberteils nicht möglich ist. Diese Verriegelungseinrichtung besteht, wie weiter unten noch erläutert wird, aus einem beispielsweise durch Werbeaufdruck oder dergleichen getarnten Schlüssel, der in ein entsprechendes Schlüsselloch am Gehäuseunterteil eingreift.
Das Positionieren des Gehäuseoberteils wird erleichtert, wenn das Gehäuseunterteil eine Vorderwand mit Anschlagkante aufweist, weiter vorteilhaft sind entsprechende Anschlagkanten auch an den Seitenwänden vorgesehen.
An der Vorderwand ist weiterhin eine als Schlüsselloch dienende Öffnung ausgebildet, die einen Teil der bereits erwähnten Verriegelungseinrichtung bildet.
Ob ein Austausch des Vorratsbehälters überhaupt erforderlich ist, läßt sich leicht feststellen, wenn in der Vorderwand des Gehäuseunterteils ein Fenster zur Sicht auf die Auslaßeinrichtung, insbesondere auf den Zwischenspeicher vorgesehen ist. Der Zwischenspeicher wird dabei zweckmäßigerweise zumindest teilweise aus einem transparenten Material hergestellt sein, so daß durch die üblicherweise gefärbte Seife selbst eine Flüssigkeitsstandanzeige im Fenster erzeugt wird.
Im Bereich der Unterseite des Gehäuseunterteils sind eine Öffnung für den Hebel und zweckmäßigerweise eine weitere Öffnung vorgesehen, durch die ein Ausgaberohr der Auslaßeinrichtung ragt.
Eine derartige kombinierte Anordnung wäre nicht nur aus Gesichtspunkten der Benutzerfreundlichkeit wichtig, sie erleichtert insbesondere das Herausnehmen der Auslaßeinrichtung aus dem Gehäuseunterteil, da die Kraftangriffspunkte zum Hochschieben der Auslaßeinrichtung dann sowohl an dem Ausgaberohr als auch an dem Hebel gesetzt werden können.
An der Rückwand des Gehäuseunterteils kann eine Kopplungseinrichtung für den Halter vorgesehen sein, wobei diese so ausgestaltet ist, daß das Lösen des Gehäuseunterteils von dem Halter ohne Werkzeug erfolgen kann.
Nicht nur aus Gründen der relativen Positionierung von Gehäuseoberteil und Gehäuseunterteil ist es vorteilhaft, wenn das Gehäuseoberteil eine Vorderwand aufweist, die wenigstens teilweise mit der Vorderwand des Gehäuseunterteils überlappend ausgebildet ist. Darüber hinaus läßt sich dann auf einfache Weise im Überlappungsbereich ein Schlüsselloch ausbilden, in das ein axial und radial bewegbarer Schlüssel gelegt ist. Dieses Schlüsselloch im Gehäuseoberteil sollte dabei zumindest teilweise mit dem Schlüsselloch in der Vorderwand des Gehäuseunterteils in Deckung zu bringen sein, damit die radiale Drehung des Schlüssels von einer Schließstellung in eine Öffnungsstellung und umgekehrt möglich ist.
Es ist besonders vorteilhaft, das Schlüsselloch im Gehäuseoberteil so auszubilden, daß der Schlüssel mit seinem Bart gegen Reibwiderstand durch dieses Schlüsselloch führbar ist. Einerseits bleibt der Schlüssel gegen unbeabsichtigtes Verlieren gesichert, andererseits kann er vom Gehäuseoberteil abgezogen werden oder es kann ein Ersatzschlüssel eingeführt werden, wenn der ursprüngliche Schlüssel aus irgendwelchen Gründen unbrauchbar geworden ist.
Es ist bevorzugt, daß der Schlüssel eine erste Markierung für die Schließstellung in bezug auf das Schlüsselloch in der Vorderwand des Gehäuseunterteils und eine zweite Markierung für die Öffnungsstellung aufweist.
Diese Markierungen können dabei einen Teil der gegebenenfalls auf dem Schlüssel anbringbaren Werbebotschaft sein, so daß sie unauffällig und lediglich für das Wartungspersonal erkennbar sind. Damit wird einem Mißbrauch und einer mutwilligen Zerstörung weitgehend vorgebeugt.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung des Gehäuseoberteils weist dieses eine Rückwand auf, die unter einem spitzen Winkel zur Vorderwand vorgesehen ist. Die Größe dieses Winkels ist so gewählt, daß ein Benutzer im Bereich des Hebels leicht hinter den Spender greifen und so den Hebel betätigen kann. Zweckmäßigerweise werden das Gehäuseunterteil und der Halter dementsprechend ausgestaltet sein, so daß diese die Stützwirkung der Rückwand des Gehäuseoberteils für den Spender verstärken.
Die gegenseitige Lage von Gehäuseoberteil und Gehäuseunterteil kann eindeutig festgelegt werden, wenn die Seitenwände des Gehäuseoberteils an der Innenseite mit Anschlagstufen versehen sind, wobei für eine entsprechende Ausbildung der Kanten der Seitenwände des Gehäuseunterteils gesorgt ist. Auch wird durch diese Maßnahme die Stabilität des Gehäuses erhöht.
Der Halter kann im Querschnitt im wesentlichen dreieckförmig sein, so daß eine Anlagefläche an die Montagefläche und eine Anlagefläche an das Gehäuseunterteil definiert sind. Aus Stabilitätsgründen werden eine Bodenfläche und Seitenwände vorgesehen.
Der Halter wird vorteilhaft so ausgebildet, daß er mit Kopplungseinrichtung an der Rückwand des Gehäuseunterteils zusammenwirkt.
Dazu können an der Anlagefläche des Halters zum Gehäuseunterteil mit jeweils einem Auge versehene Vorsprünge vorgesehen sein, die durch entsprechende Öffnungen in der Rückwand des Gehäuseunterteils ragen, wobei durch die Augen Haltevorrichtungen zum Fixieren des Gehäuseunterteils relativ zum Halter legbar sind.
Es hat sich dabei bewährt, als Haltevorrichtungen Blattfedern vorzusehen. Weiterhin kann für jeweils einen Endabschnitt der Blattfedern jeweils eine Fixieröffnung der Kopplungseinrichtung in der Rückwand des Gehäuseunterteils vorgesehen sein. Damit wird ein Verschieben des Gehäuseunterteils in der Ebene der entsprechenden Anlagefläche zum Halter praktisch unterbunden.
Weiter kann an der Unterkante der Anlagefläche ein leistenartiger Vorsprung vorgesehen sein, der in einen entsprechend ausgebildeten Schlitz der Kopplungseinrichtung eingreift. Abgesehen davon, daß auch diese Vorsprung-Schlitz- Anordnung einem Verschieben vorbeugt, kann damit auch das Verkippen des Gehäuseunterteils in bezug auf den Halter, insbesondere bei Betätigung des Hebels der Auslaßeinrichtung, verhindert werden.
Der Halter läßt sich auf einfache Weise an einer Montagefläche wie einer Wand montieren, wenn an ihm eine Einhängöffnung für eine Justierschraube vorgesehen ist, in der der Halter zunächst provisorisch aufgehängt wird. Dann können die in der Montagefläche anzubringenden Rohrlöcher, die Öffnungen im Halter entsprechen, sauber angezeichnet bzw. angerissen werden. Der Halter kann dann um die Justierschraube geschwenkt werden, so daß die nötigen Bohrungen in der Montagefläche ausgeführt werden können. Anschließend können gegebenenfalls Dübel eingesetzt werden und Befestigungsschrauben durch die Öffnungen im Halter angebracht werden. Sollte in seltenen Ausnahmefällen es einmal nötig sein, den Halter zu entfernen, so genügt dafür ein einfacher Schraubendreher.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform des Spenders fluchtet die Anlagefläche des Halters zur Montagefläche bei zusammengebautem Spender mit der Rückwand der Gehäuseoberfläche. Der Spender stützt sich somit über einen flächenmäßig relativ großen Bereich an der Montagefläche ab.
Vorteilhaft sind an der Einfüllöffnung der Auslaßeinrichtungen als Entlüftung dienende Ausnehmungen vorgesehen, die den einwandfreien Nachfluß von Seife aus dem Vorratsbehälter in den Zwischenspeicher gewährleisten.
Um ein ungewolltes Abfließen von Seife aus dem Ausgaberohr zu verhindern, kann dieses mit einem Rückschlagventil versehen sein. Dabei mündet der Portionierraum direkt in das Ausgaberohr.
Vorteilhaft wirkt der Hebel auf einen rückstellbaren Kolben in dem Portionierraum, wobei der Kolben durch Federkraft rückstellbar sein kann.
Als Vorratsbehälter für die Seife, insbesondere für die flüssige Seife, ließe sich grundsätzlich jeder Behälter verwenden, der in dem Gehäuseoberteil untergebracht werden kann und dessen Auslaßöffnung mit der Einfüllöffnung des Zwischenspeichers zur Deckung zu bringen ist. Nach der Erfindung ist jedoch ein Vorratsbehälter vorgesehen, der so ausgestaltet ist, daß er optimal mit den übrigen Komponenten des Spenders zusammenwirkt.
So weist der Vorratsbehälter erfindungsgemäß eine Auflagefläche auf, die auf die Oberwand des Zwischenspeichers der Auslaßeinrichtung zu liegen kommt, wobei in der Auflagefläche die Auslaßöffnung vorgesehen ist.
Vorteilhaft sind sich an die Auflagefläche anschließende Seitenwände so ausgebildet, daß sie am Gehäuseunterteil wenigstens teilweise zur Anlage bringbar sind, sich dort also abstützen und die Lage des Vorratsbehälters innerhalb des Gehäuses stabilisieren.
Weiter vorteilhaft ist wenigstens eine Seitenwand in ihrer Form entsprechend der bei angebrachtem Gehäuseoberteil benachbarten Wand des Gehäuseoberteils ausgebildet.
Damit wird nicht nur der zur Verfügung stehende Raum besser ausgenutzt, das aus Fertigungsgründen oftmals dünnwandige Gehäuseoberteil erfährt auch eine Stabilisierung der empfindlichen Vorderwand durch den Vorratsbehälter selbst.
Die Auslaßöffnung für die in dem Vorratsbehälter befindliche Seife kann nahe einer Kante der Auflagefläche vorgesehen sein.
Weiterhin kann an der Auslaßöffnung ein in die Einfüllöffnung des Zwischenspeichers einführbarer Stutzen angebracht sein. Damit wird erreicht, daß die Seife ausschließlich in den Zwischenspeicher läuft und das Gehäuseinnere nicht verunreinigt.
Wenn der Stutzen einen außen umlaufenden Vorsprung aufweist, der so dimensioniert ist, daß der Stutzen gegen Widerstand in die Einfüllöffnung einschiebbar ist, wird für einen besonders sicheren Halt des Vorratsbehälters auf dem Zwischenspeicher gesorgt.
Nach einer besonderen Ausführungsform der Erfindung ist der Vorsprung als Schraubgewinde ausgebildet. Dann nämlich kann der Vorratsbehälter mittels eines Schraubdeckels verschlossen werden.
Erfindungsgemäß kann der Vorratsbehälter aus Polyethylen, leicht durchscheinend, hergestellt sein, für den Schraubdeckel hingegen hat sich Polypropylen bewährt.
Im folgenden soll die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert werden. Dabei zeigt:
Fig. 1 eine Explosionsdarstellung, stark schematisiert, der einzelnen Komponenten eines Spenders gemäß der vorliegenden Erfindung;
Fig. 2 eine Vorderansicht des Spenders;
Fig. 3 eine Querschnittsansicht des Spenders;
Fig. 4 eine Ansicht des Spenders von hinten;
Fig. 5 eine Draufsicht auf die Innenseite der Rückwand des Gehäuseunterteils des Spenders und
Fig. 6 eine Schnittansicht längs der Linie A - A aus Fig. 2.
Fig. 1 zeigt eine schematische Explosionsdarstellung des Spenders gemäß ,der vorliegenden Erfindung, aus der der grundsätzliche Aufbau bzw. Zusammenbau hervorgeht. Ein Halter 300, der in der Seitenansicht bzw. im Querschnitt im wesentlichen dreieckförmig ist, wird mit einer Anlagefläche 330 an eine Montagefläche 600 gelegt, in der gegebenenfalls mit Dübeln versehene Bohrlöcher 602, 604 angebracht sind. Dann wird der Halter 300 durch hier nicht dargestellte Befestigungsschrauben, die in die Bohrlöcher 602, 604 geführt werden, an der Montagefläche 600 befestigt. Eine weitere Anlageflache 310 ist für ein Gehäuseunterteil 100 vorgesehen.
Auf der Anlagefläche 310 sind Vorsprünge 312, 316 mit Augen sowie ein leistenartiger Vorsprung 320, der sich im Bereich einer Bodenfläche 340 quer über die Anlagefläche 310 erstreckt, vorgesehen. Diese Vorsprünge 312, 316, 320 wirken mit einer Kopplungseinrichtung 150 des Gehäuseunterteils 100 zusammen, die weiter unten näher beschrieben wird. Blattfedern 350, 352 sind vorgesehen, um nach dem Aufsetzen des Gehäuseunterteils 100 auf den Halter 300 dieses im Bereich der Kopplungseinrichtung 150 von der Innenseite des Gehäuseunterteils her zu sichern. Das Gehäuseunterteil 100 ist damit lösbar am Halter befestigt, wobei eine Rückwand 106, an der auch die Kopplungseinrichtung 150 vorgesehen ist, unter einem durch den Aufbau des Halters 300 vorgegebenen Winkel in bezug auf die Montagefläche 600 angeordnet ist. Spätestens jetzt wird in das Gehäuseunterteil 100 eine Auslaßeinrichtung 400 eingesetzt.
Diese Auslaßeinrichtung 400 kann ohne weiteres vor der Montage des Gehäuseunterteils 100 in dieses eingesetzt sein, da sie das Anbringen am Halter 300 auch in eingebautem Zustand nicht behindert.
Die Auslaßeinrichtung 400 besteht im wesentlichen aus einem Zwischenspeicher 410 aus transparentem Material, wobei der Boden des Zwischenspeichers 410 stufenartig ausgebildet ist, um unter der Stufe Platz für eine Zapfenlagerung eines Hebels 450 zu bieten. Der Hebel wird gegen die Spannung einer Feder 452 in Richtung auf ein Ausgaberohr 432 bewegt und kann in dieser Lage in den unteren Bereich des Gehäuseunterteils 100 eingeführt werden. Dieselbe Hebelbewegung wird später ausgeführt, um Seife aus einem Portionierraum 430 durch das Ausgaberohr 432 zu drücken.
Im Gehäuseunterteil 100 sind in dessen unterem Bereich später noch genauer zu beschreibende Öffnungen vorgesehen, durch die der Hebel 450 und das Ausgaberohr 432 nach außen ragen.
Von einem flaschenähnlichen, mit Seife gefüllten Vorratsbehälter 500 wird ein Schraubverschluß 530 abgenommen, wodurch ein Stutzen 524 frei liegt, der durch eine Einfüllöffnung in der Oberwand 412 des Zwischenspeichers 410 geführt wird. Dabei liegt eine Auflagefläche 520, an der der Stutzen 524 vorgesehen ist, auf der Oberwand 412 des Zwischenspeichers auf.
Schließlich wird ein Gehäuseoberteil 200 über den Vorratsbehälter 500 bzw. über das Gehäuseunterteil 100 gestülpt, bis dessen Unterkanten auf den Anschlagkanten 132 der Seitenwände 130 bzw. auch der Vorderwand des Gehäuseunterteils anliegen. Dabei dient eine Anschrägung 108 am oberen Ende der Rückwand 106 des Gehäuseunterteils 100 als Führung. Im vom Gehäuseoberteil 200 überdeckten Bereich weist das Gehäuseunterteil schräg verlaufende Seitenkanten 134 auf. Diese dienen auch als Positionierhilfe, wie weiter unten noch erläutert wird.
Mittels des hier nur schematisch angedeuteten Schlüssels 220 können Gehäuseoberteil 200 und Gehäuseunterteil 100 miteinander verriegelt werden. Dazu ist in einem Ansatz 116 an der Vorderwand 110 des Gehäuseunterteils ein Schlüsselloch ausgebildet. Der so zusammengesetzte Spender ist damit betriebsbereit.
Fig. 2 zeigt eine Ansicht des Spenders von vorn, wobei die verdeckten Teile des Gehäuseunterteils 10 in gestrichelten Linien angedeutet sind. Das Gehäuseunterteil 100 weist an seiner Vorderwand 110, nahe der Seitenwand 130 und knapp unterhalb einer Anschlagkante 114 für das Gehäuseoberteil 200 ein ovales Fenster 118 auf, das die Sicht auf den hier nicht dargestellten Zwischenspeicher erlaubt und es so ermöglicht festzustellen, ob dieser im wesentlichen vollständig mit Seife befüllt ist.
Wenn das Gehäuseoberteil 200 auf den Anschlagkanten 122, 114, 132 der Seitenwand 120, der Vorderwand 110 bzw. der Seitenwand 130 aufliegt, kann der Schlüssel 220 durch ein Schlüsselloch 112 an dem Ansatz 116 der Vorderwand 110 geführt und in eine Verriegelungsstellung gebracht werden. Um zu erkennen, ob der Schlüssel 220 in der Schließ- oder in der Öffnungsstellung ist, sind zwei Markierungen 222, 224 in Form von Nasen angebracht, die relativ zu einem Bart 228 des Schlüssels 220 ausgerichtet sind, und zwar zeigt die Nase 222 die Schließrichtung an, das heißt, der Bart 228 steht im wesentlichen senkrecht zum Schlüsselloch 112, hingegen zeigt die Nase 224 in Öffnungsrichtung, in der der Bart 228 und das Schlüsselloch 112 im wesentlichen in Deckung sind. Aus der Fig. 2 sind auch die Komponenten der Kopplungseinrichtung, in Fig. 1 mit der Bezugsziffer 150 bezeichnet, erkennbar. Diese Komponenten sind zueinander ausgerichtet mittig an der Rückwand des Unterteils 100 angeordnet. Nahe der Oberkante der Anschrägung 108 befindet sich eine Öffnung 152 für einen der Vorsprünge am Halter, beabstandet davon eine weitere Öffnung 154 für den anderen Vorsprung des Halters. Zwischen diesen beiden Öffnungen 152, 154 sind Fixieröffnungen 158, 160 angebracht, die zur Aufnahme eines Endes jeweils einer Blattfeder dienen. Ein parallel zur Anschlagkante 114 angeordneter Schlitz 156 der Kopplungseinrichtung dient zur Aufnahme des leistenartigen Vorsprungs des Halters, unter diesem Schlitz ist an der Außenseite des Unterteils 100 eine Verstärkung 120 vorgesehen.
Fig. 3 zeigt eine Querschnittsansicht des zusammengebauten Spenders. Im Gehäuseunterteil 100 ist die Auslaßeinrichtung untergebracht, wobei insbesondere der Zwischenspeicher 410 so geformt ist, daß er an der Vorderwand 110 und teilweise auch an der Rückwand 106 des Gehäuseunterteils 110 anliegt. Der Zwischenspeicher 410 schließt mit einer Oberwand 412 ab, in der eine Einfüllöffnung 414 vorgesehen ist, die diametral gegenüberliegend zwei Ausnehmungen 416, 418, die als Entlüftung dienen, aufweist.
Der Boden des Zwischenspeichers 410 ist stufenartig ausgebildet, wobei sich jedoch die Seitenwände des Zwischenspeichers 410 unter die Stufe fortsetzen, so daß für den Hebel 450 eine Lagerung mittels Zapfen 454 angebracht werden kann. Der winklig in Richtung auf die Montagefläche abgeknickte Hebel 450 ragt durch eine Öffnung 472 im unteren Bereich des Gehäuseunterteils aus diesem heraus. An dem Schenkel des Hebels, an dessen Ende die Zapfenlagerung vorgesehen ist, greift der Hebel 450 in einen Kolben 456 an, welcher mittels zweier Federn, von denen hier nur eine 452 dargestellt ist, rückstellbar ist. Dieser Kolben ist innerhalb des Portionierraumes 430 bewegbar und gegenüber diesem durch eine in seinem Außenbereich umlaufende Dichtung abgedichtet. Bei der Bewegung des Hebels 450 nach vorn, also von der Montagefläche weg, verschließt der dadurch mitbewegte Kolben 456 die Mündungsöffnung 420 vom Zwischenspeicher 410 zum Portionierraum 430 und drückt die in dem Portionierraum 430 befindliche Seife durch das Ausgaberohr 432 nach außen. Beim Loslassen des Hebels 450 wird der Kolben 456 durch Wirkung der Federn 452 rückgestellt, wobei ein Ausfluß etwa verbleibender Seife durch ein Rückschlagventil 434 verhindert wird. Die Mündungsöffnung 420 wird freigegeben, so daß aus dem Zwischenspeicher 410 Seife nachlaufen kann. Um das Ausgaberohr 432 nach außen zu führen, ist im Gehäuseunterteil 100 eine Öffnung 170 vorgesehen. Auf der Oberwand 410 ruht der Vorratsbehälter 500, wobei dessen Stutzen 524 durch die Einfüllöffnung 414 geführt ist. Ein Schraubgewinde 526 um den Stutzen 524 ist so bemessen, daß das Einführen des Stutzens 524 in die Einfüllöffnung gegen einen geringen Reibwiderstand erfolgt. Der Vorratsbehälter 500 ist so gestaltet, daß eine seiner Seitenwände 512 bei geschlossenem Gehäuseoberteil im wesentlichen an dessen Vorderwand 210 anliegt. Die anderen Seitenwände 514, 516, 518 (die Seitenwand 518 ist hier verdeckt) können zumindest beim Einsetzen des Vorratsbehälters 5 an die Seitenwände bzw. an die Rückwand des Gehäuseunterteils 100 zur Anlage gebracht werden.
Die Vorderwand 110 des Gehäuseunterteils 100 und die Vorderwand 210 des Gehäuseoberteils 200 sind leicht konvex gekrümmt und fluchten im Anschlußbereich, der etwas unterhalb des Schlüssels 220 liegt. Die Rückwand 202 des Gehäuseoberteils 200 fluchtet mit der Anlagefläche 330 des Halters 300, so daß diese beiden Flächen als eine Stützfläche gegen die Montagefläche wirken. Die Rückwand 202 ist im Bereich der Anschrägung 108 leicht abgeknickt und endet knapp oberhalb der Unterkante der Anschrägung.
Der Halter ist als Hohlkörper gestaltet durch Verstrebungen im Bereich der Öffnungen 334, 336 für die Befestigungsschrauben verstärkt. Er wird mit den Vorsprüngen 312, 316 durch die entsprechenden Öffnungen der Kopplungseinrichtung geführt und durch die Blattfedern 350, 352 gesichert, die einerseits durch Augen 314, 318 in den Vorsprüngen 312, 316 geführt und andererseits in die Fixieröffnungen 158 bzw. 160 gelegt sind. In der Figur nicht dargestellt sind Befestigungsschrauben, die in den Öffnungen 334, 336 zu liegen kämen, sowie eine Justierschraube, die in die Einhängöffnung 332 einzuhängen wäre. Diese Einhängöffnung ist in einer vorzugsweise metallischen Platte 342 ausgebildet, die an den Halter 300 oberhalb der Bodenfläche 340 angeschraubt ist. Die Bodenfläche stärkt sich in einer Stufe zu dem leistenartigen Vorsprung 320, der ebenfalls mit der Kopplungseinrichtung auf die bereits beschriebene Weise zusammenwirkt.
Fig. 4 zeigt eine Ansicht des Spenders von hinten. Die Rückwand 202 des Gehäuseoberteils 200 schließt etwa mit der Oberkante des Halters 300 ab, der an der Rückwand 106 des Gehäuseunterteils 100 befestigt ist. Unterhalb des Halters 300 ist die Verstärkung 162 an der Rückwand 106 erkennbar.
Am Halter 300 sind, vertikal miteinander ausgerichtet, der Vorsprung 312 (in rückwärtiger Ansicht), die Öffnungen 334, 336 für Befestigungsschrauben, sowie die Einhängöffnung 232 für eine Justierschraube oder dergleichen erkennbar, wobei die Einhängöffnung 332 im wesentlichen ein in Vertikalrichtung verlaufendes Langloch mit etwa kreisrunder unterer Ausbuchtung ist. Die Einhängöffnung 332 ist in einer metallischen Platte 342 ausgebildet, die mittels vier Kreuzschlitzschrauben 344 an dem Halter 300 befestigt ist. An der Unterseite des Gehäuseunterteils sind der Hebel 450 sowie das Ausgaberohr 432 der Auslaßeinrichtung erkennbar.
Fig. 5 zeigt eine Detailansicht der Kopplung zwischen Halter und Gehäuseunterteil von der Innenseite der Rückwand 106 des Gehäuseunterteils her gesehen. Die Federn 350, 352 sind einerseits durch die Augen 314, 318 der Vorsprünge 312, 316 geführt und andererseits mit ihrem zu diesem Zweck geknickten Ende in die Einhängöffnungen 158, 160 gelegt. Der leistenartige Vorsprung 320 ragt durch den Schlitz 156. Gegenüber der Rückwand 106 sind die Elemente der Kopplungseinrichtung in einem in bezug auf die Innenfläche der Rückwand zurückgesetzten Bereich ausgebildet, der im wesentlichen rechteckförmig ist und mittig in der Rückwand 106 verläuft. Der Schlitz 156 liegt quer in bezug auf diesen rücktretenden Bereich und ragt beidseits über diesen hinaus.
Fig. 6 zeigt eine Schnittansicht längs der Linie A - A aus Fig. 2. In dem dargestellten Bereich überlappen Gehäuseunterteil 100 und Gehäuseoberteil 200 so, daß die jeweils ausgebildeten Schlüssellöcher 112, 212 im wesentlichen zur Deckung kommen. Um dieses Erfordernis an die sehr genaue Positionierung der Teile relativ zueinander zu erfüllen, sind an der Innenseite der Seitenwände 204, 214 jeweils schräg verlaufende Anlagestufen 206, 216 ausgebildet, an die die Seitenkanten 124, 134 der Seitenwände 120, 130 des Gehäuseunterteils im zusammengebauten Zustand anliegen (vgl. auch Fig. 1).
Dann kann der Schlüssel 220 durch beide Schlüssellöcher 112, 212 geführt werden, wobei die axiale Bewegbarkeit des Schlüssels 220 durch einen Stab 226 geeigneter Länge vermittelt wird, an dessen distalem Ende der Bart 228 vorgesehen ist.

Claims (38)

1. Wiederbefüllbarer Spender für flüssige Seife oder dergleichen, mit einem Gehäuse, in dem die portioniert abzugebende Seife untergebracht ist, sowie mit einer handbetätigbaren, selbsttätig rückstellbaren Auslaßeinrichtung für die Seife, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse aus einem mittels eines Halters (300) an einer im wesentlichen senkrechten Montagefläche anbringbaren Gehäuseunterteil (100) und einem vom Gehäuseunterteil (100) abnehmbaren Gehäuseoberteil (200) besteht; in dem Gehäuseunterteil (100) die Auslaßeinrichtung (400) untergebracht ist, die einen Zwischenspeicher (410) für Seife aufweist, welcher sich in einen Portionierraum (430) öffnet, aus dem mittels eines handbetätigbaren Hebels (450) die portionierte Seife entnehmbar ist; und ein bei abgenommenem Gehäuseoberteil (200) zugänglicher Vorratsbehälter (500) für Seife vorgesehen ist, mit einer Auslaßöffnung (522), die mit einer Einfüllöffnung (414) am Zwischenspeicher (410) in Deckung zu bringen ist.
2. Spender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Verriegelungseinrichtung (112, 212, 220) für Gehäuseunterteil (100) und Gehäuseoberteil (200) vorgesehen ist.
3. Spender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuseunterteil (100) eine Vorderwand (110) mit Anschlagkante (114) für das Gehäuseoberteil (200) aufweist.
4. Spender nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß am Gehäuseunterteil (100) eine als Schlüsselloch (122) dienende Öffnung vorgesehen ist.
5. Spender nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß in der Vorderwand (110) ein Fenster (118) zur Sicht auf die Auslaßeinrichtung (400) vorgesehen ist.
6. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Unterseite des Gehäuseunterteils (100) eine Öffnung (102) für den Hebel (450) vorgesehen ist.
7. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Unterseite des Gehäuseunterteils (100) eine Öffnung (104) vorgesehen ist, durch das ein Ausgaberohr (432) der Auslaßeinrichtung (400) ragt.
8. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuseunterteil (100) Seitenwände (120, 130) mit Anschlagkanten (122, 132) für das Gehäuseoberteil (200) aufweist.
9. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuseunterteil (100) eine Rückwand (106) aufweist, an der eine Kopplungseinrichtung (150) für den Halter (300) vorgesehen ist.
10. Spender nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuseoberteil (200) eine Vorderwand (210) aufweist, die wenigstens teilweise mit der Vorderwand (110) überlappend ausgebildet ist.
11. Spender nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß in der Vorderwand (210) des Gehäuseoberteils (200) im Überlappungsbereich zur Vorderwand (110) des Gehäuseunterteils (100) ein Schlüsselloch (212) ausgebildet ist, in das ein axial und radial bewegbarer Schlüssel (220) gelegt ist.
12. Spender nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Schlüsselloch (212) mit dem Schlüsselloch (112) in der Vorderwand (110) im wesentlichen in Deckung bringbar ist.
13. Spender nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlüssel (220) einen Bart (228) aufweist, der gegen Reibwiderstand durch das Schlüsselloch (212) führbar ist.
14. Spender nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlüssel (220) eine erste Markierung (222) für die Schließstellung in bezug auf das Schlüsselloch (112) in der Vorderwand (110) des Gehäuseunterteils (100) und eine zweite Markierung (224) für die Öffnungsstellung aufweist.
15. Spender nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuseoberteil (200) eine Rückwand (202) aufweist, die unter einem spitzen Winkel zur Vorderwand (210) vorgesehen ist.
16. Spender nach einem der Ansprüche 10 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuseoberteil (200) Seitenwände (204, 214) mit an deren Innenseite ausgebildeten Anschlagsstufen (206, 216) für entsprechende Kanten der Seitenwände (120, 130) des Gehäuseunterteils aufweist.
17. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Halter (300) im Querschnitt im wesentlichen dreieckförmig ist.
18. Spender nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß an der Anlagefläche (310) des Halters (300) zum Gehäuseunterteil (100) mit jeweils einem Auge (314, 318) versehene Vorsprünge (312, 316) vorgesehen sind, die durch entsprechende Öffnungen (152, 154) in der Rückwand (106) des Gehäuseunterteils (100) ragen, wobei durch die Augen (314, 318) Haltevorrichtungen (350, 352) zum Fixieren des Gehäuseunterteils (100) relativ zum Halter (300) legbar sind.
19. Spender nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltevorrichtungen Blattfedern (350, 352) sind.
20. Spender nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß für jeweils einen Endabschnitt der Blattfedern (350, 352) jeweils eine Fixieröffnung (156, 158) der Kopplungsein­ richtung (150) in der Rückwand (106) des Gehäuseunterteils (100) vorgesehen ist.
21. Spender nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß an der Unterkante der Anlagefläche (310) ein leistenartiger Vorsprung (320) vorgesehen ist, der in einen entsprechend ausgebildeten Schlitz (156) der Kopplungseinrichtung (150) eingreift.
22. Spender nach einem der Ansprüche 17 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß an der Anlagefläche (330) des Halters (300) zur Montagefläche eine Einhängöffnung (332) für eine Justierschraube sowie Öffnungen (334, 336), die sich bis zur Anlagefläche (310) erstrecken, zum Durchführen von Befestigungsschrauben vorgesehen sind.
23. Spender nach einem der Ansprüche 17 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche (330) mit der Rückwand (202) des Gehäuseoberteils (200) fluchtet.
24. Spender nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Einfüllöffnung (414) der Auslaßeinrichtung (400) als Entlüftung dienende Ausnehmungen (416, 418) vorgesehen sind.
25. Spender nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Portionierraum (430) in das Ausgaberohr (432) mündet, welches mit einem Rückschlagventil (434) versehen ist.
26. Spender nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Hebel (450) auf einen rückstellbaren Kolben (460) in dem Portionierraum (430) wirkt.
27. Spender nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß der Kolben (460) durch Federkraft rückstellbar ist.
28. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenspeicher (410) wenigstens teilweise aus einem transparenten Material hergestellt ist.
29. Vorratsbehälter für Seife, insbesondere flüssige Seife, zur Verwendung in einem Spender nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er eine Auflagefläche (520) aufweist, die auf die Oberwand (412) des Zwischenspeichers (410) der Auslaßeinrichtung (400) zu liegen kommt, wobei in der Auflagefläche (520) die Auslaßöffnung (522) vorgesehen ist.
30. Vorratsbehälter nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß sich an die Auflagefläche (520) anschließende Seitenwände (514, 516, 518) so ausgebildet sind, daß sie am Gehäuseunterteil (100) wenigstens teilweise zur Anlage bringbar sind.
31. Vorratsbehälter nach Anspruch 29 oder 30, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Seitenwand (512) in ihrer Form entsprechend der bei angebrachtem Gehäuseoberteil (200) benachbarten Wand (210) des Gehäuseoberteils ausgebildet ist.
32. Vorratsbehälter nach einem der Ansprüche 29 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß die Auslaßöffnung (522) nahe einer Kante der Auflagefläche (520) vorgesehen ist.
33. Vorratsbehälter nach einem der Ansprüche 29 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß an der Auslaßöffnung (522) ein in die Einfüllöffnung (414) des Zwischenspeichers (410) einführbarer Stutzen (524) angebracht ist.
34. Vorratsbehälter nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß der Stutzen (24) einen außen umlaufenden Vorsprung (526) aufweist, der so dimensioniert ist, daß der Stutzen (524) gegen Widerstand in die Einfüllöffnung (414) einschiebbar ist.
35. Vorratsbehälter nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung als Schraubgewinde (526) ausgebildet ist.
36. Vorratsbehälter nach einem der Ansprüche 29 bis 35, dadurch gekennzeichnet, daß er mittels eines Schraubdeckels (530) verschließbar ist.
37. Vorratsbehälter nach einem der Ansprüche 29 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß er aus Polyethylen hergestellt ist.
38. Vorratsbehälter nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, daß der Schraubdeckel (530) aus Polypropylen hergestellt ist.
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