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DE19828557C2 - Zahnbürste - Google Patents

Zahnbürste

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Publication number
DE19828557C2
DE19828557C2 DE1998128557 DE19828557A DE19828557C2 DE 19828557 C2 DE19828557 C2 DE 19828557C2 DE 1998128557 DE1998128557 DE 1998128557 DE 19828557 A DE19828557 A DE 19828557A DE 19828557 C2 DE19828557 C2 DE 19828557C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
brush
toothbrush according
opening
chamber
tube
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE1998128557
Other languages
English (en)
Other versions
DE19828557A1 (de
Inventor
Peter Klusmann
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE1998128557 priority Critical patent/DE19828557C2/de
Publication of DE19828557A1 publication Critical patent/DE19828557A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE19828557C2 publication Critical patent/DE19828557C2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A46BRUSHWARE
    • A46BBRUSHES
    • A46B11/00Brushes with reservoir or other means for applying substances, e.g. paints, pastes, water
    • A46B11/001Brushes with reservoir or other means for applying substances, e.g. paints, pastes, water with integral reservoirs
    • A46B11/002Brushes with reservoir or other means for applying substances, e.g. paints, pastes, water with integral reservoirs pressurised at moment of use manually or by powered means
    • A46B11/0024Brushes with reservoir or other means for applying substances, e.g. paints, pastes, water with integral reservoirs pressurised at moment of use manually or by powered means with a permanently displaceable pressurising member that remain in position unless actuated, e.g. lead-screw or ratchet mechanisms, toothpaste tube twisting or rolling devices

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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Zahnbürste, bei der in dem als Hülse ausgebildeten Griffteil ein mit Zahnpflegemittel befüllter Spenderzylinder eingesetzt ist, der durch ein im Bürstenhals vorgesehenes Steigrohr mit einer Öffnung im Bür­ stenboden bzw. Bürstenrücken verbunden ist, wobei ein die Ver­ bindung unterbrechendes oder freigebendes, gegen eine Rück­ stellkraft manuell betätigbares Ventil unmittelbar hinter dem Bürstenboden bzw. Bürstenrücken angeordnet ist und bei Öffnung des Ventils Zahnpflegemittel dosiert unter Druck dem Bürsten­ kopf zugeführt wird, gemäß dem Oberbegriff des Patent­ ansprüche 1 bzw. 2.
Von Zahnärzten wird empfohlen, die Zähne nach jeder Mahlzeit gründlich zu reinigen. Das heißt nicht nur auf einer längeren Reise sondern allgemein im täglichen Leben, z. B. auch am Ar­ beitsplatz, sollte eine Zahnbürste samt Zahnpflegemittel immer griffbereit mitgeführt werden. Ein Grund, daß dies noch häufig unterlassen wird, ist sicherlich, daß Zahnbürste und Zahnpfle­ gemittel normalerweise voneinander getrennt mitgeführt werden müssen, so daß sie zusammen verhältnismäßig viel Raum beanspru­ chen, und daß es vor allem unterwegs als umständlich empfunden wird, das Zahnpflegemittel aus einer Tube auf die Bürste auf­ bringen zu müssen, wobei auch Verschmutzungen durch Zahnpflege­ mittel etwa infolge einer beschädigten oder undichten Tube, z. B. in einer Tasche, in der die Utensilien untergebracht wer­ den, nicht gänzlich vermieden werden können.
Neben einem vor allem für die Reise gedachten Zahnputzset, das aus einer in zwei Teile, nämlich einen Griff und einen Bürsten­ stiel mit Bürste zerlegbaren Zahnbürste und einer kleinen Tube Zahnpflegemittel besteht, die zusammen in einem dafür ausgebil­ deten Gehäuse untergebracht werden können, wurde auch bereits eine Zahnbürste bekannt, in deren entsprechend geformtem Griff­ teil eine Patrone mit flüssigem Zahnpflegemittel bis zum Einra­ sten in einer Halterung eingeschoben werden kann. Innerhalb des Bürstenstiels befindet sich eine unterhalb des Bürstenkopfes endende rohrförmige Verbindung, an deren in den Griffteil ra­ gendem Ende ein gegen eine Rückstellkraft betätigbares Ventil vorgesehen ist. Ein von diesem Ventil abragender Zapfen öffnet beim Einschieben der Patrone diese an einer Sollbruchstelle und stellt so die Verbindung über das Ventil zum Rohr im Bürsten­ stiel her. Für die Anwendung muß die Bürste mit dem Bürstenkopf nach unten gehalten werden. Sodann wird durch einen Fingerdruck auf das aus dem Griffteil herausragende Ende der Patrone das Ventil gegen die Rückstellkraft geöffnet und das flüssige Zahn­ pflegemittel kann durch das Rohr im Bürstenstiel fließen und aus einer am Bürstenkopf vorgesehenen Öffnung austreten und zwischen die Borsten fließen. Wird der Fingerdruck von der Patrone genommen, bringt eine Rückstellfeder diese in Ausgangs­ stellung zurück, wobei sich gleichzeitig das Ventil schließt.
Diese Zahnbürste hat verschiedene Nachteile und konnte sich deshalb auch nicht durchsetzen.
Da das Zahnpflegemittel allein durch die Schwerkraft zwischen die Borsten der Bürste gelangen kann, ist man auf die Anwendung eines speziellen, ausgesprochen dünnflüssigen Zahnpflegemittels beschränkt. Damit besteht auch immer die Gefahr, daß bei der Anwendung Zahnpflegemittel von der Bürste tropft und ins Wasch­ becken oder auf die Kleidung gelangt, anstatt für die Zahnpfle­ ge zwischen den Borsten haften zu bleiben. Das Quantum des aus­ tretenden Zahnpflegemittels läßt sich nur über die Dauer des Fingerdrucks auf die Patrone, also nur ungenau, dosieren.
Die Zahnbürste genügt außerdem in keiner Weise auch nur be­ scheidenen Ansprüchen der Hygiene. Das Ventil, mit dem der Zufluß des Zahnpflegemittels aus der Patrone zur Bürste freige­ geben oder unterbrochen werden kann, befindet sich am Übergang von der Patrone zum Verbindungsrohr im Bürstenstiel. Das ge­ samte Verbindungsrohr und die Austrittsöffnung am Bürstenkopf sind nicht verschließbar, bleiben auch während des Zähneputzens und dem anschließenden Ausspülen immer offen. So kann benutztes Zahnpflegemittel zusammen mit Speichel und Spülwasser in den Bürstenstiel und das Verbindungsrohr gelangen, wo sich durch Ablagerungen bald ein Nährboden für die mit dem Speichel einge­ brachten Bakterien bildet, die dann mit der nächsten Anwendung wieder auf die Bürste transportiert werden.
Die gesamte Zahnbürste ist als Wegwerfartikel ausgelegt. Die Patrone des flüssigen Zahnpflegemittels kann nach der Entlee­ rung nur weggeworfen und durch eine neue ersetzt werden, und auch die ganze übrige Zahnbürste muß nach der bekannt be­ schränkten Gebrauchszeit einer Zahnbürste weggeworfen und als Ganzes ersetzt werden, weil der Bürstenkopf nicht auswechselbar ist.
Durch die DE 34 39 912 A1 ist eine Zahnbürste bekannt, in deren Griff ein Behälter untergebracht ist, der ein unter dem Druck eines Treibgases stehendes Reinigungsfluid enthält. Eine Öff­ nung dieses Behälters, die im unbetätigten Zustand der Bürste durch ein Rückschlagventil verschlossen ist, mündet in einen durch den Bürstenhals bis zu einer im Bürstenboden vorgesehenen Austrittsöffnung führenden Zuführungskanal. Die Austrittsöff­ nung ist im unbetätigten Zustand der Zahnbürste gegenüber dem Zuführungskanal durch einen Verschlußschieber verschlossen. Mit Hilfe eines Betätigungsschiebers können gleichzeitig das Rück­ schlagventil am Behälter und der Verschlußschieber an der Aus­ trittsöffnung geöffnet werden, so daß das unter Druck stehende Reinigungsfluid aus dem Behälter in den Bürstenkopf gelangen kann.
Der Verwendung von Treibgas gerade bei Gegenständen des tägli­ chen und vielfachen Gebrauchs muß man aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes heute eher kritisch gegenüberstehen. Wegen der Verwendung von Treibgas als Antriebsmittel ist man auch in diesem Fall auf ein spezielles, weniger pastöses Reinigungs­ fluid angewiesen. Daneben ist auch diese Zahnbürste als reiner Wegwerfartikel konzipiert. Sowohl der geleerte Behälter als auch das Bürstenteil können nach einer kurzen Gebrauchszeit nur weggeworfen werden. Die teilweise außerhalb des Bürstenhalses befindliche Betätigungsstange für den Verschlußschieber ist stark bruchgefährdet und im Fall ihres vorzeitigen Bruches kann wieder nur die Zahnbürste als Ganzes weggeworfen werden. An der Durchführung dieser Betätigungsstange in den Bürstenhals oder Bürstenkopf können Verunreinigungen in den Zuführungskanal eindringen, so daß auch hier eine ausreichende Hygiene nicht gewährleistet ist.
Durch die US 4 277 194 ist eine Zahnbürste bekannt, in deren Griff eine mit Zahnpflegemittel gefüllte Patrone eingesetzt ist. Ein Zuführungskanal im Bürstenhals verbindet das Innere der Patrone direkt mit im Bürstenboden vorgesehenen Austritts­ öffnungen. Mit Hilfe eines Drehknopfs am hinteren Ende des Griffs wird über eine in einem Gewinde geführte Antriebsscheibe und eine damit verbundene Kolbenstange in der Patrone ein Kol­ ben dicht verschoben und so das Zahnpflegemittel aus der Pa­ trone in den Bürstenhals und aus den Austrittsöffnungen ge­ preßt. Die gesamte Zahnbürste ist entweder als Wegwerfartikel ausgebildet oder die geleerte Patrone samt dem Kolbenantrieb kann ausgetauscht werden; ebenso muß das ganze eigentliche Bürstenteil nach der für eine normale Zahnbürste geltenden kurzen Gebrauchszeit weggeworfen und ersetzt werden. Besonders nachteilig aber ist, daß die direkte Verbindung zwischen dem Innenraum der Patrone und den Austrittsöffnungen im Bürstenbo­ den immer besteht und auch während des Zähneputzens nicht un­ terbrochen wird; weder die Austrittsöffnungen im Bürstenboden noch die Öffnung der Patrone am Übergang zum Zuführungskanal sind verschließbar. So kann auch bei dieser Zahnbürste benutz­ tes Zahnpflegemittel zusammen mit Speichel und Spülwasser zu­ rück ins Innere der Zahnbürste gelangen; eine ausreichende Hygiene ist nicht gewährleistet.
Durch die DE 31 04 862 A1 ist eine Zahnbürste bekannt, bei der der mit Austrittsöffnungen versehene Bürstenkopf auf dem Endab­ schnitt des Bürstenhalses manuell so verschiebbar ist, daß in der einen Stellung die Austrittsöffnungen mit in einen Zufüh­ rungskanal führenden, seitlichen Öffnungen in diesem Abschnitt des Bürstenhalses zur Deckung gebracht sind und in der anderen Stellung die Öffnungen verschlossen sind. Der Bürstenhals, in dem sich der Zuführungskanal befindet, kann auf einen entspre­ chend dimensionierten Behälter mit Zahnpflegemittel aufge­ schraubt oder aufgeschnappt werden; das darin befindliche Zahn­ putzmittel wird durch einen Kolben, der mit Hilfe eines Dreh­ knopfs und einer Gewindestange im Behälter verschoben wird, in den Zuführungskanal und durch die zur Deckung gebrachten Öff­ nungen zwischen die Borsten der Bürste gepreßt. Sowohl der Behälter als auch der eigentliche Bürstenteil sind Wegwerf­ teile.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Zahnbürste mit Zahnpflege­ mittelspender zu schaffen, aus dem ohne Verschmutzungsgefahr das Zahnpflegemittel auf einfache Weise und dosiert zwischen die Borsten der Bürste gebracht werden kann. Das Ganze soll sehr handlich sein und muß von seinen Abmessungen her ohne weiteres z. B. in einer normalen Handtasche oder auch in einer Mantel- oder Jackentasche unterzubringen sein. Selbstverständ­ lich muß dabei allen Anforderungen einer modernen Hygiene Ge­ nüge getan werden. Ein Rückfluß von benutztem Zahnpflegemittel mit Speichel oder Wasser während des Zähneputzens oder Ausspü­ lens muß unbedingt vermieden werden. Es soll die Verwendung handelsüblicher Zahnpasten möglich sein und der Spender aus einer normalen Zahnpastatube nachfüllbar sein. Der Bürstenkopf soll auswechselbar sein. Die Zahnbürste samt dem Zahnpflegemit­ telspender müssen in unbenutztem Zustand nach außen sicher und schützend verschließbar sein.
Dies wird nach einem ersten Vorschlag der Erfindung dadurch erreicht, daß das Steigrohr gegen eine Rückstellkraft längs verschieblich, aber gegen Verdrehung gesichert in den Bürsten­ stiel ragt, daß am freien Ende des Steigrohrs mindestens eine seitliche Austrittsöffnung und am freien Ende des Bürstenstiels mindestens eine seitliche Durchtrittsöffnung vorgesehen ist, die in Ausgangsstellung des Steigrohrs gegenseitig verschlossen und in vorgeschobener Stellung des Steigrohrs zur Deckung ge­ bracht sind, daß der Spenderzylinder, wie an sich bekannt, durch einen darin dicht verschiebbaren Kolben in eine Zahnpfle­ gemittelkammer und eine Antriebskammer unterteilt ist und daß die Zahnpflegemittelkammer über das Steigrohr und das hinter dem Bürstenboden angeordnete Ventil mit der mindestens einen Öffnung im Bürstenboden verbindbar ist, wobei die Zahnpflege­ mittelkammer über den Kolben durch einen ebenfalls in der Griffhülse untergebrachten, in die Antriebskammer des Spender­ zylinders ragenden und von außen betätigbaren Antrieb dosiert mit Druck beaufschlagbar ist.
Nach einem zweiten Vorschlag der Erfindung wird die gestellte Aufgabe dadurch gelöst, daß das Steigrohr an seinem einen Ende mittels einer Verbindungskappe an der Griffhülse befestigbar ist und die Verbindungskappe ein Innengewinde aufweist, das mit dem Außengewinde eines Fortsatzes des Spenderzylinders ver­ schraubbar ist, daß am anderen Ende des Steigrohrs ein Bürsten­ träger aufgeschraubt ist, der einen Hohlraum aufweist, in den das Steigrohr mündet, wobei dieser Hohlraum eine seitliche Öffnung aufweist, die mit der Öffnung im Bürstenrücken einer mit dem Bürstenträger verbindbaren Bürste zur Deckung bringbar ist, daß der Spenderzylinder, wie an sich bekannt, durch einen darin dicht verschiebbaren Kolben in eine Zahnpflegemittelkam­ mer und eine Antriebskammer unterteilt ist und daß die Zahn­ pflegemittelkammer über das Steigrohr und das hinter dem Bür­ stenrücken angeordnete Ventil mit der mindestens einen Öffnung im Bürstenrücken verbindbar ist, wobei die Zahnpflegemittelkam­ mer über den Kolben durch einen ebenfalls in der Griffhülse untergebrachten, in die Antriebskammer des Spenderzylinders ragenden und von außen betätigbaren Antrieb dosiert mit Druck beaufschlagbar ist.
Da der Druck für die Abgabe des Zahnpflegemittels über das Steigrohr durch einen im Spenderzylinder verschiebbaren Kolben erzeugt wird, ist kein schädliches Treibmittel nötig; es kann eine herkömmliche pastöse Zahnpasta verwendet werden. Das Ven­ til, das den Weg für das Zahnpflegemittel zwischen die Bürsten­ borsten freigibt, ist unmittelbar hinter dem Bürstenboden ange­ ordnet und wird nur für die Abgabe des Zahnpflegemittels geöff­ net; somit ist die gesamte Spendervorrichtung, insbesondere das Innere des Steigrohrs und der Zahnpflegemittelkammer samt des darin befindlichen Zahnpflegemittels, hygienisch nach außen abgeschlossen. Es kann kein benutztes Zahnpflegemittel während des Zähneputzens zusammen mit Speichel in die Spendervorrich­ tung gelangen und es können auch keine Bakterien eindringen; auch beim Ausspülen der Bürste nach dem Zähneputzen wird Spül­ wasser aus dem Innern zuverlässig ferngehalten. Es ist allen Anforderungen der Hygiene Genüge getan. Unterstützt wird diese Hygienefunktion noch durch den nach der ersten Anwendung im Steigrohr und der Zahnpflegemittelkammer immer herrschenden leichten Überdruck. Ebenso wird verhindert, daß Zahnpflegemit­ tel unkontrolliert an der Bürste austreten kann und eventuell Verschmutzungen verursacht.
Nach dem ersten Vorschlag der Erfindung ist das für die Abgabe von Zahnpflegemittel zu betätigende Ventil als ein einfach herzustellender aber sicher wirkender Gleitverschluß ausgebil­ det, bei dem die Wand des Steigrohrs als Verschluß für die Öffnung im Bürstenstiel wirkt und umgekehrt. Die Betätigung des Ventils erfolgt in einem Zuge mit der Druckbeaufschlagung des Zahnpflegemittels durch das Zusammenwirken von Steigrohr und Bürstenstiel bzw. deren Austritts- und Durchtrittsöffnungen. Das Ventil muß nicht gesondert betätigt werden, so daß dies auch nicht vergessen werden kann; es gibt keine bruchgefährdete Betätigungsvorrichtung, an deren Durchführung in den Bürsten­ stiel Verunreinigungen eintreten könnten.
Bei einer Zahnbürste nach dem zweiten Vorschlag der Erfindung kann das hinter dem Bürstenrücken befindliche Ventil durch Drehen des Bürstenkopfes auf dem Bürstenträger geöffnet und geschlossen werden. Auch hier ist keine bruchgefährdete und Verschmutzung Vorschub leistende Betätigungsvorrichtung vorge­ sehen.
Die Zahnbürste läßt sich in verschiedenen Größen herstellen, je nachdem ob etwa für die Reise mehr Wert darauf gelegt wird, sie möglichst klein zu halten oder mit einer Befüllung eine größere Anzahl von Anwendungen zu ermöglichen. Auch für die Reise oder das Mitführen z. B. am Arbeitsplatz sollten aber nach Möglich­ keit etwa 40 mögliche Anwendungen nicht wesentlich unterschrit­ ten werden. Wenn man von der Länge einer normalen Zahnbürste ausgeht, ist aber ein Vorrat an Zahnpflegemittel für deutlich mehr Anwendungen möglich. Ein etwas verdickter Griffteil wird heute schon bei normalen Zahnbürsten vielfach vorgesehen, um das Halten der Zahnbürste zu erleichtern. Durch die dosierte Abgabe kann Zahnpflegemittel eingespart werden.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform des ersten Lösungsvor­ schlags der Erfindung ist auf das freie Ende des Bürstenstiels ein separater Bürstenkopf aufsetzbar, in dessen Bürstenboden mindestens eine, vorzugsweise zwei, Öffnung(en) vorgesehen ist (sind), die im aufgesetzten Zustand des Bürstenkopfes mit der oder den Durchtrittsöffnung(en) im Bürstenstiel fluchtet(n). Der Bürstenkopf ist somit nach einigen Anwendungen auswechsel­ bar und durch einen neuen ersetzbar; auch dies dient in hohem Maße der Hygiene und vermeidet unnötigen, die Umwelt belasten­ den Abfall, denn es muß nicht die ganze Zahnbürste weggeworfen werden, wenn lediglich ein neuer Bürstenkopf notwendig er­ scheint.
Wenn sich die Öffnung(en) im Bürstenboden zur Borstenseite hin konisch erweitern, erleichtert dies das Ausspülen der Bürste nach der Benutzung, sie kann immer hygienisch sauber gehalten werden.
Nach einer Ausführungsform des auswechselbaren Bürstenkopfes ist an dessen Bürstenboden ein Halterungsteil vorgesehen, das das Ende des Bürstenstiels umgreifend auf dieses aufgeschoben werden kann und mittels Noppen in entsprechenden Vertiefungen am Bürstenstiel einrastet. Ein leichter Wechsel des Bürstenkop­ fes ist so möglich.
Am den Austrittsöffnungen entgegengesetzten Ende des Steigrohrs kann eine Mehrkant-Kappe vorgesehen sein, mit der das Steigrohr mit einem Fortsatz des Spenderzylinders verbunden werden, vor­ zugsweise aufgeschraubt werden kann, so daß eine durchgehende Verbindung aus der Zahnpflegemittelkammer ins Steigrohr herge­ stellt ist.
Der das Steigrohr umgebende Bürstenstiel kann mittels eines an seinem den Durchtrittsöffnungen entgegengesetzten Ende ange­ formten, becherförmigen Verbindungsstücks an der Griffhülse befestigt werden; wenn dieses Verbindungsstück an seiner Innen­ fläche eine Abstufung aufweist, deren Querschnitt der Mehrkant­ kappe des Steigrohrs zu dessen Aufnahme angepaßt ist, so sind der Spenderzylinder und vor allem das Steigrohr gegen Verdre­ hung im Bürstenstiel gesichert, so daß die Funktionsfähigkeit des Gleitverschlusses zwischen den Austrittsöffnungen des Steigrohrs und den Durchtrittsöffnungen des Bürstenstiels ge­ währleistet ist.
Zwischen dem Spenderzylinder und dem Verbindungsstück des Bür­ stenstiels kann sich eine Druckfeder abstützen, die als Rück­ stellkraft für den Spenderzylinder samt Steigrohr in deren Ausgangsstellung wirkt.
Vorzugsweise kann sich die Druckfeder zwischen der durch den Fortsatz am Spenderzylinder entstehenden Ringfläche und der Abstufung im Verbindungsstück abstützen.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform des zweiten Lösungsvor­ schlags kann in die Öffnung des Hohlraums eine Gleitdüse einge­ setzt sein, deren Durchlaßöffnung wiederum mit der Öffnung im Bürstenrücken zur Deckung gebracht werden kann.
Vorzugsweise ist oberhalb des Hohlraums in dem Bürstenträger eine Einsenkung mit Innengewinde vorgesehen, in die die Bürste mit einem vom Bürstenrücken abragenden Verbindungsstift einge­ schraubt werden kann.
Vorteilhaft kann durch Verdrehen der Bürste innerhalb einer im Bürstenträger vorgesehenen Führung die seitliche Öffnung des Hohlraums im Bürstenträger bzw. die Durchlaßöffnung der Gleit­ düse durch den Bürstenrücken verschlossen oder mit der Öffnung im Bürstenrücken zur Deckung gebracht werden.
Auch hier ist es von Vorteil, wenn sich die Öffnung im Bürsten­ rücken zu den Borsten hin konisch erweitert, um das Ausspülen von restlichem Zahnpflegemittel aus der Bürste zu erleichtern.
Nach einer Ausführungsform der Erfindung ist von der Antriebs­ kammer des Spenderzylinders eine hinter dem Kolben liegende Druckluftkammer durch ein in Richtung auf diese Druckluftkammer öffnendes, druckluftbetätigtes Ventil abgetrennt, und in der Antriebskammer hinter dem Ventil ist ein Betätigungs- oder Antriebskolben gegen eine Rückstellkraft (Schraubenfeder) dicht verschiebbar.
An der Stirnfläche des Betätigungs- oder Antriebskolbens ist vorteilhaft ein Entlüftungsstift angebracht, durch den bei einem verlängerten Hub des Betätigungs- oder Antriebskolbens innerhalb der Antriebskammer das Ventil auch mechanisch betä­ tigbar ist, und im Betätigungs- oder Antriebskolben kann eine durchgehende Entlüftungsbohrung vorgesehen sein. So kann, wenn die Zahnpflegemittelkammer nach einer Anzahl von Anwendungen entleert ist, die Druckluftkammer entlüftet werden, so daß auch der Kolben im Spenderzylinder in seine Ausgangsstellung zurück­ gebracht und die Zahnpflegemittelkammer neu befüllt werden kann.
Vorzugsweise ist der Betätigungs- oder Antriebskolben am Boden eines becherförmigen Gehäuses befestigt, das den Endabschnitt des Spenderzylinders umfassend und um ein durch den Betäti­ gungshub bestimmtes Maß aus der Griffhülse herausragend in dieser verdrehbar und gegen eine Rückstellkraft verschiebbar gehalten ist. Durch die sich gegenüberliegenden Ringflächen des Spenderzylinders und des Gehäusebodens ist der Betätigungshub des Betätigungs- oder Antriebskolbens unterteilt in einen Druck in der Antriebskammer und der Druckluftkammer aufbauenden, er­ sten Abschnitt innerhalb der Antriebskammer und einen den Spen­ derzylinder samt dem mit diesem verbundenen Steigrohr gegen die Rückstellkraft der Druckfeder in der Bewegung mitnehmenden, die Austrittsöffnungen des Steigrohrs mit den Durchtrittsöffnungen des Bürstenstiels zur Deckung bringenden, zweiten Abschnitt. So wird in einem Betätigungshub mit zwei ineinander übergehenden Abschnitten zuerst das Zahnpflegemittel mit einem bestimmten Druck beaufschlagt und danach der Gleitverschluß zwischen Steigrohr und Bürstenstiel geöffnet, so daß ein durch den zuvor aufgebauten Druck dosiertes Quantum an Zahnpflegemittel zwi­ schen die Bürstenborsten austreten kann. Danach wird sofort das Steigrohr in seine Ausgangsposition zurückgebracht und ist während des Zähneputzens wieder hygienisch verschlossen.
Zu seiner Halterung in der Griffhülse kann das Gehäuse an sei­ ner Mantelfläche einen ringförmigen Ansatz aufweisen, der in Ausgangsstellung auf einem nach innen weisenden Haltebund der Griffhülse aufliegt.
Die einander gegenüberliegenden Ringflächen des Spenderzylin­ ders und des Gehäusebodens können als Kurvenfläche und Gegen- Kurvenfläche ausgebildet sein, die in der Abwicklung vorteil­ haft einen etwa sinusförmigen Verlauf aufweisen können. In Normalstellung des Gehäuses steht die durch die Kurvenfläche am Spenderzylinder ausgebildete Zunge dem Kurvenberg der Gegen- Kurvenfläche am Gehäuseboden gegenüber; dadurch wird beim Auf­ einandertreffen der Zunge und des Kurvenbergs der Druckpunkt für den Übergang vom ersten zum zweiten Abschnitt des Betäti­ gungshubes bestimmt und außerdem der erste Abschnitt dieses Betätigungshubes des Betätigungs- oder Antriebskolbens inner­ halb der Antriebskammer derart begrenzt, daß der Ventilver­ schlußkörper des Ventils in Normalstellung nicht durch den Entlüftungsstift am Betätigungs- oder Antriebskolben vom Ven­ tilsitzkörper abgehoben werden kann. Während der normalen An­ wendung der Zahnbürste findet also keine Entlüftung der Druck­ luftkammer statt und es wird mit jeder neuen Anwendung der Kolben in der Zahnpflegemittelkammer um ein definiertes Maß weiter vorgeschoben, bis diese ganz entleert ist.
Wenn die Zunge des Spenderzylinders und der Kurvenberg der Gegen-Kurvenfläche jeweils eine Abflachung aufweisen, ergibt sich statt einer punktförmigen eine flächige Auflage, womit der Druckpunkt einfacher und zuverlässiger definiert ist.
Nach Verdrehen des Gehäuses in der Griffhülse um 180° aus der Normalstellung stehen sich Kurvenberg oder Zunge der Kurvenflä­ che des Spenderzylinders und Kurvental der Gegen-Kurvenfläche am Gehäuseboden gegenüber infolge des dadurch möglichen, ver­ längerten Hubes des Betätigungs- oder Antriebskolbens in der Antriebskammer kann der Ventilverschlußkörper des Ventils zwi­ schen Antriebskammer und Druckluftkammer durch den Entlüftungs­ stift von seinem Sitz zur Entlüftung der Druckluftkammmer abge­ hoben und so die Zahnbürste für eine Neubefüllung der Zahnpfle­ gemittelkammer vorbereitet werden.
Nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung wird der Kol­ ben im Spenderzylinder durch ein Gewindeteleskop vorgeschoben, das in einem becherförmigen Teleskopgehäuse fest angeordnet ist, welches den hinteren Abschnitt des Spenderzylinders umfas­ send verdrehbar und um einen Öffnungshub verschiebbar in der Griffhülse gehalten ist.
Das Gewindeteleskop besteht aus mehreren, vorzugsweise drei, ineinander in Achsrichtung bewegbaren Teleskoprohren und einer in dem inneren Teleskoprohr in Achsrichtung bewegbaren und mit dem Kolben fest verbundenen Betätigungsstange.
In die Innenwand der Teleskoprohre kann jeweils eine schrauben­ förmige Laufnut geschnitten sein, in der sich das jeweils nächstinnere Teleskoprohr bzw. die Betätigungsstange mit Hilfe von an ihren Mantelflächen sich diametral und in einem der Steigung der Laufnut entsprechenden Abstand gegenüberliegenden Laufnoppen in axialer Richtung bewegen kann, das Teleskop so also aus- und eingefahren werden kann.
Die axiale Bewegung der inneren Teleskoprohre und der Betäti­ gungsstange kann durch Drehen des mit dem äußeren Teleskoprohr fest verbundenen Teleskopgehäuses in der Griffhülse gesteuert und damit der für eine Anwendung in der Zahnpflegemittelkammer aufzubauende Druck bestimmt werden.
Am oberen Ende eines jeden der Teleskoprohre kann vorteilhaft ein die Bewegung des nächstinneren Teleskoprohres bzw. der Betätigungsstange begrenzender Anschlag vorgesehen sein, damit die Teleskopteile in ihrer Endstellung zusammengehalten werden.
Indem der Kolben und der Innenraum des Spenderzylinders, in dem der Kolben läuft, mit mehrkantigem, vorzugsweise vierkantigem, Querschnitt ausgebildet sind, ist der Kolben während der Betä­ tigung des Gewindeteleskops gegen Verdrehung gesichert.
Der Spenderzylinder kann mit seiner Ringfläche auf dem äußeren Teleskoprohr aufsitzen und so zusammen mit dem mit ihm verbun­ denen Steigrohr durch einen Fingerdruck auf das Teleskopgehäuse um den Öffnungshub zwischen den Austrittsöffnungen des Steig­ rohrs und den Durchtrittsöffnungen des Bürstenstiels gegen die Rückstellkraft der Druckfeder verschoben werden. Bei dieser Ausführungsform unterteilt sich die Betätigung der Zahnbürste also in das Verdrehen des Gewindeteleskops für den Druckaufbau in der Zahnpflegemittelkammer und das Verschieben des Tele­ skopgehäuses zur Öffnung des Gleitverschlusses zwischen Steig­ rohr und Bürstenstiel.
Das Teleskopgehäuse kann mit einem an seiner Mantelfläche vor­ gesehenen Haltering auf einem nach innen weisenden Haltebund der Griffhülse aufsitzen; wenn der Haltebund mindestens eine, vorzugsweise eine diametrale, Nut aufweist, in die ein am Hal­ tering ausgebildeter Fortsatz einrasten kann, so kann die für eine Anwendung benötigte Zahnpflegemittelabgabe erforderliche Verdrehung des Gewindeteleskops genauer ausgeführt werden, indem man den Haltering am Haltebund einrasten läßt.
Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann das Gewindeteleskop elektromotorisch durch einen batteriegespeisten Gleichstrommotor angetrieben werden.
Dabei kann der Rotor des Gleichstrommotors vorteilhaft das äußere Teleskoprohr bilden, während der Stator fest mit der Wand des Motor-Teleskop-Gehäuses verbunden ist.
Die Betätigungsstange und das innere Teleskoprohr können im eingefahrenen Zustand des Gewindeteleskops aus dem Rotor nach hinten herausragend verlängert und da in einem Schutzrohr ge­ führt sein, wobei das innere Teleskoprohr über seine gesamte Länge ein Trapezaußengewinde und der Rotor ein entsprechendes Trapezinnengewinde aufweisen kann. Damit erreicht man einen längeren Gesamtweg der Betätigungsstange für den Vorschub des Kolbens im Spenderzylinder und es kann das mittlere Teleskop­ rohr eingespart werden, was aus Platzgründen vorteilhaft sein kann und Raum für den Stator des Gleichstrommotors schafft, ohne daß der Durchmesser des Griffteils größer werden muß.
Die Batterie und eine Elektronik können im Motor-Teleskop- Gehäuse hinter dem Gewindeteleskop untergebracht sein. Die Elektronik enthält einen Ladekondensator, der in einer Schalt­ stellung mit der Batterie und in einer anderen Schaltstellung mit der Wicklung des Stators verbunden ist.
Um für das Vorschieben und Zurückziehen des Kolbens im Spender­ zylinder eine Links- und Rechtsdrehung des Gewindeteleskops zu erreichen, kann der Ladekondensator unterschiedlich gepolt mit der Wicklung des Stators verbunden werden.
Vorteilhaft ist der Entladestrom des Ladekondensators jeweils ausreichend, um über die Drehung des Gewindeteleskops das Zahn­ pflegemittel in der Zahnpflegemittelkammer für eine Anwendung zu beaufschlagen.
Ein geeigneter Nachfülladapter für eine erfindungsgemäße Zahn­ bürste kann aus einem Nachfüllröhrchen bestehen, in dessen beide Enden ein Innengewinde eingeschnitten ist, mit deren Hilfe es einerseits auf das Außengewinde des Fortsatzes am Spenderzylinder und andererseits auf das Außengewinde einer Zahnpastatube aufgeschraubt werden kann. Für das Nachfüllen des Spenderzylinders mit Zahnpflegemittel werden der Bürstenstiel und/oder das Steigrohr (je nach Ausführung des oberen Teils der Zahnbürste) vom Griffteil abgenommen, wonach der Fortsatz am Spenderzylinder zugänglich ist, letzterer also nicht ausge­ baut werden muß.
Damit der Nachfüllvorgang störungsfrei ablaufen kann, ist es von Vorteil, wenn in der Wand des Nachfüllröhrchens eine Ent­ lüftungsöffnung vorgesehen ist.
Der Nachfülladapter kann auf der Nachfülltube aufgeschraubt bleiben und durch einen Schraubverschluß bis zum nächsten Gebrauch verschlossen werden. So sind Nachfülladapter und Nachfülltube gemeinsam immer zur Hand, und der Nachfülladapter kann als verhältnismäßig kleines Teil nicht verloren gehen.
Als sinnvolle Fortbildung der Erfindung kann eine Schutzhülle, in der die Zahnbürste in unbenutztem Zustand untergebracht werden kann, gegenüber der Zahnbürste verlängert und diese Verlängerung durch einen Zwischenboden von Raum der übrigen Schutzhülle abgetrennt und durch einen Schraubdeckel ver­ schließbar sein. In diesem abgetrennten Raum kann dann auch eine geringe Menge Wasser mitgeführt werden, die ausreicht, um die Zahnbürste zu befeuchten oder kurz zu spülen.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der anhängenden Zeich­ nungen beispielhaft genauer beschrieben; Es zeigen
Fig. 1 eine in ihre Einzelteile zerlegte bzw. nur in Teilen zusammengebaute Zahnbürste mit integriertem Zahnpflege­ mittelspender nach einer ersten Ausführungsform der Er­ findung, teilweise längs geschnitten,
Fig. 2a den Längsschnitt durch die zusammengesetzte erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Zahnbürste ge­ mäß Fig. 1 noch mit abgenommenem Bürstenkopf,
Fig. 2b den Längsschnitt durch die Zahnbürste gemäß Fig. 2a mit aufgesetztem Bürstenkopf, links in unbetätigtem, rechts in betätigtem Zustand,
Fig. 3 den Längsschnitt durch die erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Zahnbürste samt einer geeigneten Schutzhülle,
Fig. 4 einen Längsschnitt durch einen geeigneten Nachfüll-Adap­ ter für das Nachfüllen von Zahnpflegemittel in den in­ tegrierten Spender aus einer Tube,
Fig. 5 eine in ihre Einzelteile zerlegte bzw. nur in Teilen zusammengebaute Zahnbürste mit integriertem Zahnpflege­ mittelspender nach einer zweiten Ausführungsform der Erfindung, teilweise längs geschnitten,
Fig. 6a den Längsschnitt durch die zusammengesetzte zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Zahnbürste ge­ mäß Fig. 5 noch mit abgenommenem Bürstenkopf,
Fig. 6b den Längsschnitt durch die Zahnbürste gemäß Fig. 6a mit aufgesetztem Bürstenkopf, links in unbetätigtem Zu­ stand, rechts in betätigtem Zustand des Gleitver­ schlusses am Bürstenkopf,
Fig. 7 den Längsschnitt durch die zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Zahnbürste samt einer geeigneten Schutzhülle,
Fig. 8 eine in ihre Einzelteile zerlegte bzw. nur in Teilen zusammengebaute Zahnbürste mit integriertem Zahnpflege­ mittelspender nach einer dritten Ausführungsform der Erfindung, teilweise längs geschnitten,
Fig. 9a den Längsschnitt durch die zusammengesetzte dritte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Zahnbürste ge­ mäß Fig. 8 noch mit abgenommenem Bürstenkopf,
Fig. 9b den Längsschnitt durch die Zahnbürste gemäß Fig. 9a mit aufgesetztem Bürstenkopf, links in unbetätigtem Zu­ stand, rechts in betätigtem Zustand des Gleitver­ schlusses am Bürstenkopf,
Fig. 10 den Längsschnitt durch die dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Zahnbürste samt einer geeigneten Schutzhülle,
Fig. 11 eine in ihre Einzelteile zerlegte bzw. nur in Teilen zusammengebaute andere Ausführungsform des wechselba­ ren Bürstenkopfes, wie sie in Zusammenhang mit den drei obigen Ausführungsformen oder jeder anderen denk­ baren Ausführungsform der Antriebsvorrichtung einer erfindungsgemäßen Zahnbürste verwendet werden kann,
Fig. 12 drei erfindungsgemäße Zahnbürsten mit einem Bürstenkopf nach Fig. 11 und jeweils einer anderen der drei bevor­ zugten Ausführungsformen der Antriebsvorrichtung nach den Fig. 1 bis 10 und
Fig. 13 eine erfindungsgemäße Zahnbürste nach der zweiten Aus­ führungsform gemäß Fig. 5 bis 7 zusammen mit einem er­ findungsgemäßen wechselbaren Bürstenkopf gemäß Fig. 11 und 12 in einer geeigneten Schutzhülle.
Nach der Erfindung ist im Griff bzw. in der Griffhülse 2 einer Zahnbürste 1 ein Zahnpflegemittelspender integriert, aus dem bedarfsweise und dosierbar über ein Steigrohr 3 im Bürstenstiel 4 Zahnpflegemittel direkt zwischen die Borsten 5 des Bürsten­ kopfes 6 abgegeben werden kann. In Fig. 1 sind die wesentlichen Einzelteile einer ersten Ausführungsform der Zahnbürste 1 und des Zahnpflegemittelspenders, einzeln oder teilweise zusammen­ gesetzt, dargestellt.
Der Zahnpflegemittelspender besteht zunächst aus einem Spen­ derzylinder 7, in dem ein Kolben 8 gegen die Zylinderwand abge­ dichtet verschoben werden kann. Die Ringfläche am rückwärtigen Ende des Spenderzylinders 7 ist als Kurvenfläche 9 ausgebildet, und zwar weist sie in der Abwicklung einen annähernd sinusför­ migen Verlauf auf, wobei die dadurch einseitig am Spenderzylin­ der 7 entstehende Zunge 9a auch eine Abflachung aufweisen kann. An seinem vorderen Ende ist mit dem Spenderzylinder 7 ein Steigrohr 3, z. B. durch eine Schraubverbindung, verbindbar. In den dargestellten Ausführungsformen der Erfindung weist dazu der Spenderzylinder 7 an seinem vorderen Ende einen Fortsatz 12 mit Außengewinde 10 auf, während am Verbindungsende des Steig­ rohrs 3 eine den Fortsatz 12 übergreifende, als Mehrkant, vorzugsweise als Vierkant, ausgebildete Kappe 13 mit Innenge­ winde 11 vorgesehen ist. Am freien Ende des Steigrohrs 3 befin­ det sich mindestens eine seitliche Austrittsöffnung 14; in der dargestellten bevorzugten Ausführungsfarm sind zwei Austritts­ Öffnungen 14 vorgesehen.
Wenn der Kolben 8 in den Spenderzylinder 7 eingeschoben ist, unterteilt er diesen in eine Zahnpflegemittelkammer 15 und eine Antriebskammer 23, von der wiederum eine hinter dem Kolben 8 liegende Druckluftkammer 16, durch ein druckluftbetätigtes Ven­ til 17 abgetrennt ist. Das Ventil 17 besteht aus einem gegen die Zylinderwand, z. B. in einer Halterungsnut 22, abgedichteten Ventilsitzkörper 18 mit einer mittigen Ventilöffnung 19 und einem Ventilverschlußkörper 20, der im dargestellten Ausfüh­ rungsbeispiel eine flache Ventilklappe ist. Diese ist in einer am Ventilsitzkörper 18 auf Seite der Druckluftkammer 16 befe­ stigten Ventilklappenhalterung 21 gehalten, die zugleich den Öffnungsweg der Ventilklappe, als Ventilverschlußkörper 20 zuläßt und begrenzt. In der Antriebskammer 23 hinter dem Ventil 17 ist ein Betätigungs- oder Antriebskolben 24 verschiebbar angeordnet. Dieser Betätigungs- oder Antriebskolben 24 ist mit dem Gehäuseboden 26 eines becherförmigen Gehäuses 25 verbunden, dessen Gehäusewand über den Spenderzylinder 7 paßt. Die zwi­ schen dem Betätigungs- oder Antriebskolben 24 und der Gehäuse­ wand bestehende Ringfläche des Gehäusebodens 26 ist als mit der Kurvenfläche 9 des Spenderzylinders 7 korrespondierende, ihr im zusammengebauten Zustand der Zahnbürste 1 gegenüberliegende Gegen-Kurvenfläche 27 ausgebildet (siehe Fig. 2a und 2b). Der Betätigungs- oder Antriebskolben 24 weist eine durchgehende Entlüftungsbohrung 28 und einen mittigen Fortsatz mit einem Betätigungs- oder Entlüftungsstift 29 für das Ventil 17 auf. Beim Zusammenbau wird das Gehäuse 25 samt Betätigungs- oder An­ triebskolben 24 von oben in die Griffhülse 2 eingeschoben; an seiner Außenfläche ist ein ringförmiger Ansatz 30 vorgesehen, mit dem es auf einem nach innen gerichteten, umlaufenden Halte­ bund 31 am unteren Ende der Griffhülse 2 aufsitzen kann und so um ein durch den Betätigungshub bestimmtes Maß über das Ende der Griffhülse 2 hinausragt.
An ihrem entgegengesetzten Ende kann mit der Griffhülse 2 der Bürstenstiel 4, z. B. durch eine Schraubverbindung 35 oder eine Schnappverbindung 32, 33, verbunden werden. Gemäß Fig. 1 weist der Bürstenstiel 4 dazu an seinem Verbindungsende ein becher­ förmig erweitertes Verbindungsstück 34 auf, das im Falle der Schraubverbindung mit einem Außengewinde versehen ist oder im Falle der Schnappverbindung mit seinem leicht federnd ausge­ bildeten Rand 33 einen an der Griffhülse 2 angeformten Wulst 32 untergreifen kann. So wird erreicht, daß die Verbindung zwi­ schen Bürstenstiel 4 bzw. Verbindungsstück 34 und der Griff­ hülse 2 sicher hergestellt und auch wieder gelöst werden kann. Jede andere äquivalente Ausbildung der Verbindung ist selbst­ verständlich auch einsetzbar.
Die Innenwand des Verbindungsstücks 34 weist vorzugsweise un­ mittelbar über dessen ringförmiger Bodenfläche eine Abstufung 44 mit einem der Mehrkant- (Vierkant-) Kappe 13 des Steigrohrs 3 angepaßten Querschnitt auf, so daß nach dem Zusammenbau ein gegenseitiges Verdrehen von Steigrohr 3 und Bürstenstiel 4 verhindert wird. Am freien Ende des rohrförmigen Bürstenstiels 4 ist seitlich mindestens eine Durchtrittsöffnung 36 vorgese­ hen; im dargestellten Ausführungsbeispiel sind es zwei Durch­ trittsöffnungen 36. Wie weiter unten noch genauer erläutert wird, kann nach dem Zusammenbau der Zahnbürste 1 das Steigrohr 3 innerhalb des Bürstenstiels 4 in Längsrichtung zwei Stellun­ gen einnehmen, in deren eine die Austrittsöffnungen 14 des Steigrohrs 3 durch die Wand des Bürstenstiels 4 verschlossen sind und in deren andere die Austrittsöffnungen 14 des Steig­ rohrs 3 mit den Durchtrittsöffnungen 36 des Bürstenstiels 4 zur Deckung gebracht sind. Um letzteres sicher zu stellen, muß darauf geachtet werden, daß die Austrittsöffnungen 14 des Steigrohrs 3 und die Durchtrittsöffnungen 36 des Bürstenstiels 4 beim Zusammenbau der Zahnbürste 1 in dieselbe Richtung wei­ sen.
Auf das freie Ende des Bürstenstiels 4 kann der Bürstenkopf 6 aufgeschoben werden. Dazu ist auf der Rückseite des Bürsten­ bodens 37 ein das Bürstenstielende um- und übergreifendes Hal­ terungsteil 38 befestigt, das mit nach innen weisenden Noppen 39 in entsprechenden Vertiefungen 40 des Bürstenstiels 4 einra­ sten kann; in dieser Position müssen im Bürstenboden 37 vorge­ sehene, sich zur Seite der Borsten 5 hin konisch erweiternde Öffnungen 41 mit den Durchtrittsöffnungen 36 im Bürstenstiel 4 fluchten.
Um die Einzelteile der Fig. 1 zur Zahnbürste 1 gemäß den Fig. 2a und 2b zusammenzubauen, wird zweckmäßig zuerst das Gehäuse 25 mit dem Betätigungs- oder Antriebskolben 24 von oben in die Griffhülse 2 eingeschoben, bis der ringförmige Ansatz 30 des Gehäuses 25 auf dem Haltebund 31 der Griffhülse 2 aufsitzt (siehe Teilzeichnung rechts in Fig. 1). Eine verhältnismäßig weiche Schraubenfeder 45 wird so eingesetzt, daß sie auf der Stirnfläche des Betätigungs- oder Antriebskolbens 24 oder in einer darin vorgesehenen Nut aufliegt. Dann wird zunächst der eigentliche Zahnpflegemittelspender zusammengesetzt, indem der Kolben 8 in den Spenderzylinder 7 vom offenen Ende her einge­ schoben wird und danach ebenso das Ventil 17, bis sein Ventil­ sitzkörper 18 in der Halterungsnut 22 des Spenderzylinders 7 einrastet. Auf den vorderen Fortsatz 12 des Spenderzylinders 7 wird das Steigrohr 3 mit seiner Mehrkant- oder Vierkant-Kappe 13 aufgeschraubt und eine Druckfeder 42 über das Steigrohr 3 geschoben, bis sie auf der durch den Fortsatz 12 am Spenderzy­ linder 7 gebildeten Ringfläche 43 aufliegt und sich später hier abstützen kann. Der so mit dem Steigrohr 3 versehene Spenderzy­ linder 7 wird nun wiederum von oben in die Griffhülse 2 bzw. das darin befindliche (kürzere) Gehäuse 25 eingeführt, bis sich die Schraubenfeder 45 einerseits auf der Stirnfläche des Betä­ tigungs- oder Antriebskolbens 24 und andererseits auf dem Ven­ tilsitzkörper 18 abstützt, wodurch der Spenderzylinder 7 in Position gehalten wird; die Ringfläche 43 des Spenderzylinders 7 befindet sich dabei etwa auf einer Höhe mit dem Ende der Griffhülse 2 und die Kurvenfläche 9 des Spenderzylinders 7 hält einen bestimmten Abstand zur Gegen-Kurvenfläche 27 am Gehäuse­ boden 26 des Betätigungs- oder Antriebskolbens 24. Dabei stehen sich im Normalstellung Kurvenberg und Kurvental der jeweiligen Kurvenflächen 9 und 27 gegenüber, so daß beim Verschieben des Betätigungs- oder Antriebskolbens 24 in Pfeilrichtung die Zunge 9a der Kurvenfläche 9 und der Kurvenberg der Gegen-Kurvenfläche 27, vorzugsweise an einer jeweiligen Abflachung, aneinandersto­ ßen und die Bewegung des Betätigungs- oder Antriebskolbens 24 innerhalb der Antriebskammer 23 begrenzt wird, d. h. in Normal­ stellung reicht diese Bewegung nicht aus, um mittels des Ent­ lüftungsstiftes 29 das Ventil 17 zu öffnen.
Nun kann der Bürstenstiel 4 mit seinem becherförmigen Verbin­ dungsstück 34 über das Steigrohr 3 geschoben werden, bis sich die Mehrkant- oder Vierkant-Kappe 13 des Steigrohrs 3 innerhalb der Abstufung 44 des Verbindungstücks 34 befindet, wonach letz­ teres mit der Griffhülse 2 verschraubt oder auf die Griffhülse 2 aufgedrückt wird, bis der freie Rand 33 des Verbindungsstücks 34 federnd über den Wulst 32 der Griffhülse 2 greift. Dabei ist, wie bereits erwähnt, darauf zu achten, daß die Austritts­ öffnungen 14 des Steigrohrs 3 und die Durchtrittsöffnungen 36 des Bürstenstiels 4 in die gleiche Richtung weisen, damit sie später auch zur Deckung gebracht werden können. Die zuvor über das Steigrohr 3 geschobene Druckfeder 42 kommt dabei auch auf der Ringfläche der Abstufung 44 des Verbindungsstücks 34 zur Auflage. Zuletzt wird der Bürstenkopf 6 auf das freie Ende des Bürstenstiels 4 bis zum Einrasten der Noppen 39 in den Vertie­ fungen 40 geschoben, wonach die Zahnbürste 1 gemäß Fig. 2b komplett zusammengebaut ist. Gemäß Fig. 3 kann eine zweiteilige Schutzhülle 77 von beiden Enden über die Zahnbürste 1 geschoben werden, so daß sie hygienisch geschützt überall mitgeführt werden kann.
Vor dem ersten Gebrauch der Zahnbürste 1 wird die Zahnpflege­ mittelkammer 15 mit einem Zahnpflegemittel gefüllt. Dies kann im Prinzip auf die gleiche Weise geschehen wie das weiter unten beschriebene Nachfüllen.
In Fig. 2a ist die Zahnbürste 1 mit noch nicht aufgesetztem Bürstenkopf 6, in Fig. 2b einmal in Normal- oder Ausgangsstel­ lung und einmal in betätigtem Zustand dargestellt. Das Steig­ rohr 3 befindet sich dabei in Normalstellung innerhalb des Bürstenstiels 4 in einer soweit zurückgezogenen Position, daß seine Austrittsöffnungen 14 von der als Gleitverschluß wirken­ den Wand des Bürstenstiels 4 verschlossen sind und somit kein Zahnpflegemittel austreten kann. Im betätigten Zustand sind die Austrittsöffnungen 14 des Steigrohrs 3 mit den Durchtrittsöff­ nungen 36 des Bürstenstiels 4 zur Deckung gebracht.
Zur Benutzung wird mit dem Finger von außen gegen den Gehäuse­ boden 26 gedrückt und damit die Entlüftungsbohrung 28 ver­ schlossen gehalten und der Betätigungs- oder Antriebskolben 24 in der Antriebskammer 23 in Pfeilrichtung verschoben. Durch den sich dabei in der Antriebskammer 23 aufbauenden Druck wird die Ventilklappe 20 von ihrem Sitz gehoben, so daß sich der Druck auch in der Druckluftkammer 16 aufbauen und den Kolben 8 beauf­ schlagen kann, wodurch das Zahnpflegemittel aus der Zahnpflege­ mittelkammer 15 in das Steigrohr 3 gepreßt wird. Mit dem weite­ ren Verschieben des Betätigungs- oder Antriebskolbens 24 samt dem Gehäuse 25 stößt der Kurvenberg der Gegen-Kurvenfläche 27 des Gehäusebodens 26 gegen den Kurvenberg bzw. die Zunge 9a der Kurvenfläche 9 des Spenderzylinders 7, womit ein Druckpunkt erreicht wird und nachfolgend der Spenderzylinder 7 und das mit ihm verbundene Steigrohr 3 gegen die Kraft der Druckfeder 42 um einen Öffnungshub derart verschoben werden, daß sich der Gleit­ verschluß zwischen Steigrohr 3 und Bürstenstiel 4 öffnet, d. h. die Austrittsöffnungen 14 des Steigrohrs 3 mit den Durchtritts­ öffnungen 36 des Bürstenstiels 4 zur Deckung gebracht werden (siehe Fig. 2b rechts). So wird ein durch den zuvor in der Zahnpflegemittelkammer 15 aufgebauten Druck bestimmtes Quantum an Zahnpflegemittel durch die immer mit den Durchtrittsöffnun­ gen 36 fluchtenden Öffnungen 41 im Bürstenboden 37 direkt zwi­ schen die Borsten 5 abgegeben. Wird der Fingerdruck danach vom Betätigungs- oder Antriebskolben 24 genommen, bringt die Druck­ feder 42 den Spenderzylinder 7 samt Steigrohr 3 in Ausgangstel­ lung zurück, so daß die Austrittsöffnungen 14 des Steigrohrs 3 durch den Gleitverschluß wieder verschlossen werden. Damit ist das Zahnpflegemittel innerhalb des Steigrohrs 3 und der Zahn­ pflegemittelkammer 15 nicht nur im unbenutzten Zustand der Zahnbürste 1 sondern auch während des Zähneputzens immer hygie­ nisch abgeschlossen, und nach dem Putzen kann die Bürste sauber ausgespült werden, ohne daß Wasser bis in das Steigrohr 3 ge­ langen kann. Die sich konisch nach außen erweiternden Öffnungen 41 im Bürstenboden 37 erleichtern das Reinigen der Bürste, so daß sie immer hygienisch sauber gehalten werden kann. Der aus­ wechselbare Bürstenkopf 6 erlaubt in angemessenem Zeitabstand den einfachen Austausch eines gebrauchten Bürstenkopfes 6 gegen einen neuen, was ebenfalls der Hygiene dient.
Wenn beim Loslassen des Betätigungs- oder Antriebskolbens 24 dieser durch die Kraft der Schraubenfeder 45 in seine Ausgangs­ stellung zurückgebracht wird, entspannt sich der Druck in der Antriebskammer 23 und der in der Druckluftkammer 16 aufgebaute Druck hält das Ventil 17 geschlossen, so daß der Druck in der Druckluftkammer 16 aufrechterhalten bleibt und der Kolben 8 in der eingenommenen, vorgeschobenen Stellung im Spenderzylinder 7 gehalten wird. Somit wird er bei jeder neuen Betätigung um das bestimmte Maß weiter vorgeschoben und die Zahnpflegemittelkam­ mer 15 nach und nach entleert. Erst zum Nachfüllen des Spenders mit Zahnpflegemittel wird der Kolben 8 wieder in seine erste Ausgangsstellung zurückgebracht.
Der nach der ersten Anwendung in der Zahnpflegemittelkammer 15 immer verbleibende, leichte Überdruck unterstützt die Hygiene­ wirkung des Gleitverschlusses 14, 36, indem er dem Eindringen benutzten Zahnpflegemittels usw. zusätzlich entgegenwirkt.
Für das Nachfüllen von Zahnpflegemittel wird zweckmäßig zuerst die Druckluftkammer 16 entlüftet. Dazu wird das Gehäuse 25 des Betätigungs- oder Antriebskolbens 24 um 180° gedreht, so daß sich nunmehr an der Kurvenfläche 9 des Spenderzylinders 7 und der Gegen-Kurvenfläche 27 des Gehäusebodens 26 Kurvenberg und Kurvental gegenüberstehen und damit der Betätigungs- oder An­ triebskolben 24 um einen verlängerten Hub in der Antriebskammer 23 vorgeschoben werden kann, bis die beiden Kurvenflächen 9 und 27 mit ihren gesamten Flächen aneinander zur Anlage kommen, wozu die Entlüftungsbohrung 28 im Betätigungs- oder Antriebs­ kolben 24 offen zu halten ist. Infolge dieses größeren Hubes des Betätigungs- oder Antriebskolbens 24 in der Antriebskammer 23 kann der an ihm angebrachte Entlüftungsstift 29 durch die Ventilöffnung 19 hindurch die Ventilklappe 20 von ihrem Sitz abheben, so daß die Druckluftkammer 16 entlüftet wird.
Danach wird die Schraub- 35 oder Schnappverbindung 32, 33 zwi­ schen dem Bürstenstiel 4 bzw. seinem Verbindungsstück 34 und der Griffhülse 2 gelöst, der Bürstenstiel 4 abgenommen und das nun freiliegende Steigrohr 3 vom Spenderzylinder 7 bzw. von dessen Fortsatz 12 abgeschraubt. Ein Nachfülladapter 46, der gemäß Fig. 4 im wesentlichen aus einem Nachfüllröhrchen 48 mit Innengewinde 47, 47' an beiden Enden besteht, wird mit dem Innengewinde 47' seines einen Endes auf den Fortsatz 12 mit Außengewinde 10 des Spenderzylinders 7 aufgeschraubt. In das Innengewinde 47 des anderen Endes wird die Schrauböffnung einer Nachfülltube 49 eingeschraubt. Danach kann Zahnpflegemittel aus der Nachfülltube 49 in die Zahnpflegemittelkammer 15 des Spen­ ders gepreßt werden, wobei auch der Kolben 8 in seine erste Ausgangsstellung zurückgebracht wird. Um den Nachfüllvorgang störungsfrei zu machen, kann es zweckmäßig sein in der Wand des Nachfülladapters 46 eine Entlüftungsöffnung 50 vorzusehen. Nach Abnahme der Nachfülltube 49 und des Nachfülladapters 46 können Steigrohr 3 und Bürstenstiel 4, wie oben beschrieben, wieder angebracht werden, und die Zahnbürste 1 ist zu neuem Einsatz bereit.
Der Nachfülladapter 46 kann auf der Nachfülltube 49 aufge­ schraubt bleiben und mit einem Schraubverschluß verschlossen werden. So sind Nachfülladapter 46 und Nachfülltube 49 für eine folgende Nachfüllung stets gemeinsam zur Hand; der Nach­ fülladapter 46 kann als verhältnismäßig kleines Teil nicht verloren gehen.
In den Fig. 5 bis 7 ist eine zweite Ausführungsform einer er­ findungsgemäßen Zahnbürste 1 dargestellt, die sich von der der Fig. 1 bis 3 durch die Art des Antriebs für den Zahnpflegemit­ telspender unterscheidet, im übrigen aber gleich ist, so daß auf die Beschreibung des Bürstenteils samt Steigrohr 3 und Zubehör im folgenden verzichtet und dazu auf die obige Be­ schreibung der Fig. 1 bis 3 verwiesen werden kann gleiche Teile sind mit gleichen Bezugszahlen bezeichnet.
In Fig. 5 sind wiederum die wesentlichen Einzelteile einer zerlegten Zahnbürste 1 dargestellt. Der im Spenderzylinder 7 dicht verschiebbare und die Zahnpflegemittelkammer 15 beauf­ schlagende Kolben 8 wird durch ein Gewindeteleskop 51 ange­ trieben, das aus drei ineinander bewegbaren Teleskoprohren 52, 53, 54 und einer Betätigungsstange 55 besteht, mit der der Kolben 8 fest verbunden ist.
In der Teilzeichnung in Fig. 5 links oben ist das Gewindetele­ skop 51 in ausgefahrenem Zustand wiedergegeben. Die Teilzeich­ nung darunter veranschaulicht das Prinzip des Gewindeteleskops 51 anhand der Betätigungsstange 55 und des inneren Teleskoproh­ res 54. In die Innenwand des Teleskoprohres 54 ist eine schrau­ benförmig verlaufende Laufnut 56 eingeschnitten. Die Betäti­ gungsstange 55 weist an ihrer Umfangsfläche einander diametral gegenüberliegend und in einem der Steigung der Laufnut 56 ent­ sprechenden Abstand zwei Laufnoppen 57 auf, die mit der schrau­ benförmigen Laufnut 56 in Eingriff stehen. Wird das Teleskop­ rohr 54 um seine Achse gedreht, so wird die Betätigungsstange 55 infolge des Eingriffs der Laufnoppen 57 in der Laufnut 56 je nach Drehrichtung in Achsrichtung aus- oder eingefahren. Um zu verhindern, daß sich die Betätigungsstange 55 lediglich um die Längsachse mitdreht anstatt sich in Achsrichtung zu bewegen, ist in dieser Ausführungsform der mit dem Ende der Betätigungs­ stange 55 fest verbundene Kolben 8 als Mehrkant, vorzugsweise als Vierkant, ausgebildet und die Innenwand des Spenderzylin­ ders 7 weist einen entsprechend mehrkantigen, vorzugsweise quadratischen, Querschnitt auf.
Die gegenseitige Bewegung der Teleskoprohre 52, 53, 54 erfolgt nach demselben Prinzip. Das innere Teleskoprohr 54 weist gemäß Fig. 5b an seiner Mantelfläche seinerseits zwei Laufnoppen 57' auf, die wiederum in einer schraubenförmig verlaufenden Laufnut in der Innenfläche des mittleren Teleskoprohres 53 in Eingriff stehen und so eine Drehung des mittleren Teleskoprohres 53 in eine Bewegung des inneren Teleskoprohres 54 in Längsrichtung umsetzen usf. Die Teleskoprohre 52, 53, 54 und die Betäti­ gungstange 55 werden bei der Montage von unten nacheinander ineinander geschraubt und in ein nach unten abschließendes, becherförmiges Teleskopgehäuse 58 eingesetzt, das mit dem äuße­ ren Teleskoprohr 52 drehfest verbunden wird. Damit sich die Teleskoprohre 53 und 54 und die Betätigungsstange 55 bei ihrer jeweiligen Bewegung nicht aus dem sie umgebenden Teleskoprohr 52, 53, 54 nach oben herausbewegen können, kann ein Bewegungs­ begrenzer, z. B. in Form eines Anschlags, für die Laufnoppen 57, 57' vorgesehen werden. Dieser Anschlag kann durch das Ende der schraubenförmigen Laufnut 56 selbst gebildet werden.
In Fig. 5 rechts oben ist das zusammengesetzte Gewindeteleskop 51 in eingefahrenem Zustand schematisch dargestellt. Außen am Teleskopgehäuse 58 ist ein Haltering 59 angeformt. Das Gewinde­ teleskop 51 samt Teleskopgehäuse 58 wird von oben in die Griff­ hülse 2 eingeschoben und kommt mit dem Haltering 59 auf dem nach innen gerichteten Haltebund 31 am unteren Ende der Griff­ hülse 2 zur Auflage und ist dort drehbar gelagert. Danach wird der Spenderzylinder 7 mit Steigrohr 3 in die Griffhülse 2 und den über das zusammengeschobene Gewindeteleskop 51 hinausra­ genden Abschnitt des Teleskopgehäuses 58 eingeführt, so daß der Kolben 8 gegen die Zylinderwand abdichtend im Spenderzylinder 7 verschoben werden kann. Letzterer wird in diesem Fall nicht durch eine Schraubenfeder in Position gehalten, sondern durch sein Aufsetzen auf dem äußeren, in Längsrichtung nicht bewegba­ ren Teleskoprohr 52 (siehe Fig. 6a und 6b). Bürstenstiel 4 und Bürstenkopf 6 werden in der gleichen Weise, wie oben zur ersten Ausführungsform beschrieben, aufgesetzt.
Für die bestimmungsgemäße Benutzung dieser Ausführungsform der Zahnbürste 1 ist die Zahnpflegemittelkammer 15, wie oben be­ schrieben, mit Hilfe eines Nachfülladapters 46 gemäß Fig. 4 mit Zahnpflegemittel gefüllt worden, das Gewindeteleskop 51 befin­ det sich in seinem gänzlich eingefahrenen Zustand gemäß den Fig. 6a und 6b, und das Steigrohr 3, der Bürstenstiel 4 und der Bürstenkopf 6 sind in der ebenfalls bereits beschriebenen Weise aufgesetzt.
Indem das aus der Griffhülse 2 nach unten herausragende Tele­ skopgehäuse 58 in der einen Richtung gedreht wird, werden zu­ nächst die Teleskoprohre 52, 53, 54 durch den Eingriff der jeweiligen Laufnoppen 57' in den zugeordneten schraubenförmigen Laufnuten 56 in der Drehung mitgenommen, die mit dem verdrehge­ sichert im Spenderzylinder 7 verschiebbaren Kolben 8 verbundene Betätigungsstange 55 dagegen wird durch die schraubende Bewe­ gung des inneren Teleskoprohres 54 infolge des Eingriffs ihrer Laufnoppen 57 in der Laufnut 56 axial aus dem inneren Teleskop­ rohr 54 herausbewegt, wodurch das Zahnpflegemittel im Spen­ derzylinder 7 durch den Kolben 8 mit Druck beaufschlagt wird. Wenn anschließend das Teleskopgehäuse 58 wie ein Druckknopf in die Griffhülse hineingeschoben wird, werden infolge des An­ schlags des äußeren Teleskoprohres 52 am Spenderzylinder 7, wie im Zusammenhang mit der ersten Ausführungsform beschrieben, die Austrittsöffnungen 14 des Steigrohrs 3 mit den Durchtritts­ öffnungen 36 des Bürstenstiels 4 in Deckung gebracht, und es kann Zahnpflegemittel entsprechend dem zuvor in der Zahnpflege­ mittelkammer 15 aufgebauten Druck durch die Öffnungen 41 zwi­ schen die Borsten 5 der Bürste austreten. Wird der Druck von dem Teleskopgehäuse 58 genommen, bringt die Druckfeder 42 das Steigrohr 3 in seine Ausgangsstellung zurück, und das Zahnpfle­ gemittel im Steigrohr 3 und der Zahnpflegemittelkammer 15 ist während des Zähneputzens und des anschließenden Ausspülens der Bürste wie zuvor hygienisch nach außen abgeschlossen.
Mit jeder neuen Drehung am Teleskopgehäuse 58 schiebt sich die Betätigungsstange 55 weiter aus dem inneren Teleskoprohr 54 heraus, bis sie mit ihren Laufnoppen 57 an einem Bewegungsbe­ grenzer anschlägt (siehe oben) und so eine für eine weitere Drehung starre Verbindung zwischen der Betätigungsstange 55 und dem inneren Teleskoprohr 54 hergestellt wird. Eine weitere Drehung am Teleskopgehäuse 58 bewirkt nun, daß sich das innere Teleskoprohr 54 mit seinen Laufnoppen 57' in der Laufnut des sich drehenden, mittleren Teleskoprohres 54 gleitend aus diesem axial herausbewegt usf. In der Darstellung der Fig. 7 ist das Gewindeteleskop 51 ganz ausgefahren und die Zahnpflegemittel­ kammer 15 entleert.
Um die Dosierung des Zahnpflegemittels für eine Anwendung zu erleichtern, kann es von Vorteil sein, wenn im Haltebund 31 der Griffhülse 2 mindestens eine, vorzugsweise eine diametrale, Nut (nicht dargestellt) vorgesehen ist, in die ein entsprechender am Haltering 59 nach unten weisender Fortsatz (nicht darge­ stellt) einrasten kann, um als Drehschutz bzw. Drehbegrenzung zu wirken. Für das Drehen des Teleskopgehäuses 58 wird dieses dann zunächst in der Griffhülse 2 leicht angehoben, damit der Eingriff zwischen Haltering 59 und Haltebund 31 gelöst wird; nach z. B. einer halben oder einer ganzen Umdrehung des Tele­ skopgehäuses 58 rastet der Haltering 59 im Haltebund 31 wieder ein. So läßt sich der in der Zahnpflegemittelkammer 15 aufzu­ bauende Druck und damit das pro Anwendung abzugebende Quantum an Zahnpflegemittel genau dosieren.
Durchaus denkbar ist auch eine umgekehrte Reihenfolge der Betä­ tigungsschritte, daß nämlich zuerst durch Druck auf das Tele­ skopgehäuse 58 der Gleitverschluß zwischen den Austrittsöffnun­ gen 14 am Steigrohr 3 und den Durchtrittsöffnungen 36 am Bür­ stenstiel 4 geöffnet wird (siehe Fig. 6b rechts) und danach durch Drehen des Teleskopgehäuses 58 das Zahnpflegemittel in der Zahnpflegemittelkammer 15 durch den Kolben 8 beaufschlagt wird und sogleich an der Bürste dosiert austreten kann. Das Teleskopgehäuse 58 muß dann zusätzlich um den zur Öffnung des Gleitverschlusses 14, 36 notwendigen Öffnungshub aus der Griff­ hülse 2 herausragen, um für das Drehen noch gefaßt werden zu können.
Für das Nachfüllen von Zahnpflegemittel wird zunächst durch Drehen des Teleskopgehäuses 58 in entgegengesetzter Richtung das Gewindeteleskop 51 ganz zurückgefahren und damit auch der Kolben 8 im Spenderzylinder 7 in seine Ausgangsstellung zu­ rückgezogen. Nach Abnahme und Abschrauben des Bürstenstiels 4 und des Steigrohrs 3 kann das Nachfüllen mit Hilfe eines Nach­ fülladapters 46 gemäß Fig. 4, wie bereits beschrieben, erfol­ gen.
In den Fig. 8 bis 10 ist eine weitere Ausführungsform der er­ findungsgemäßen Zahnbürste dargestellt, die sich von der gemäß Fig. 5 bis 7 dadurch unterscheidet, daß ein Gewindeteleskop 51 elektromotorisch angetrieben wird. Gleiche Teile sind wiederum mit gleichen Bezugszahlen bezeichnet.
Das Gewindeteleskop 51 enthält auch hier ein inneres Teleskop­ rohr 54 und eine an ihrem einen Ende den Kolben 8 tragende Betätigungsstange 55. Wie oben beschrieben, ist die Betäti­ gungsstange 55 mit Hilfe ihrer Laufnoppen 57 in dem inneren Teleskoprohr 54 bzw. der darin eingeschnittenen Laufnut 56 bewegbar. Das innere Teleskoprohr 54 ist umgeben vom Rotor 82 eines batteriebetriebenen Gleichstrommotors 60. In die Innen­ fläche des Rotors 82 ist ein der schraubenförmigen Laufnut 56 quasi äquivalentes Innengewinde, vorzugsweise ein Trapezinnen­ gewinde 70, eingeschnitten, in dem das innere Teleskoprohr 54 seinerseits mit Hilfe eines an ihm vorgesehenen Trapezaußenge­ windes 70' bewegbar ist. Der Rotor 82 des Gleichstrommotors 60 dient also zugleich als äußeres Teleskoprohr.
Wie aus Fig. 8 und auch den Fig. 9a bis 10 ersichtlich ist, sind das innere Teleskoprohr 54 und die Betätigungsstange 55 gegenüber dem das äußere Teleskoprohr bildenden Rotor 82 im eingefahrenen Zustand nach hinten herausragend verlängert und hier zweckmäßig von einem Schutzrohr 81 umgeben. Das innere Teleskoprohr 54 kann so mit Hilfe des Trapezgewindes 70, 70' innerhalb des Rotors 82 einen längeren Weg machen, so daß auf das mittlere Teleskoprohr 53 der Ausführungsform gemäß Fig. 5 bis 7 verzichtet werden kann.
Im das Gewindeteleskop 51 samt Gleichstrommotor 60 aufnehmenden Motor-Teleskop-Gehäuse 61 ist eine kleine Batterie 62 sowie eine Elektronik 63 untergebracht. Auch dieses Motor-Teleskop- Gehäuse 61 ist durch einen Haltering 59 am nach innen weisenden Haltebund 31 der Griffhülse 2 gehalten und drehbar gelagert. Durch Drehen des Motor-Teleskop-Gehäuses 61 am aus der Griff­ hülse 2 herausragenden Ende kann die Elektronik drei Schalt­ stellungen einnehmen. In der Mittelstellung ist die Batterie 62 mit der Elektronik 63 verbunden und es wird darin ein Ladekon­ densator aufgeladen. In den beiden äußeren Schaltstellungen ist die Batterie 62 von der Elektronik 63 getrennt, und die Stator­ wicklung des Gleichstrommotors 60 ist einmal für Linksdrehung, einmal für Rechtsdrehung gepolt an den Ladekondensator ange­ schlossen. Der durch die Statorwicklung fließende Entladestrom und das durch ihn induzierte elektromagnetische Feld sind stark genug, um den, z. B. als Kurzschlußläufer ausgebildeten, Rotor 82 eine ausreichende Drehung in der einen Richtung machen zu lassen, um das Gewindeteleskop 51 für die Beaufschlagung des Zahnpflegemittels in der Zahnpflegemittelkammer 15 durch den Kolben 8 schrittweise auszufahren und bei entleerter Zahnpfle­ gemittelkammer 15 in der anderen Richtung vollständig einzufah­ ren und so für eine oben beschriebene Nachfüllung vorzuberei­ ten. Der Gleitverschluß zwischen den Austrittsöffnungen 14 des Steigrohrs 3 und den Durchtrittsöffnungen 36 des Bürstenstiels 4 wird, wie bereits zur zweiten Ausführungsform beschrieben, betätigt, indem das Motor-Teleskop-Gehäuse 61 in die Griffhülse 2 eingedrückt und damit der auf dem Gleichstrommotor 60 aufsit­ zende Spenderzylinder 7 gegen die Kraft der Druckfeder 42 vor­ geschoben wird.
In Fig. 11 ist eine andere Ausführungsform des Bürstenteils dargestellt, die wie aus der Figur ersichtlich ebenfalls zusam­ men mit allen drei Varianten des Spenderteils Verwendung finden kann.
Der Spenderzylinder 7 wird mit seinem Fortsatz 12 in ein dessen Außengewinde 10 entsprechendes Innengewinde 66 in einer Verbin­ dungskappe 65 des Steigrohrs 64 eingeschraubt und so das Steig­ rohr 64 mit dem Spenderzylinder 7 fest verbunden. Das Steigrohr 64 ist über die Verbindungskappe 65 auf die Griffhülse 2 auf­ schraubbar oder aufsteckbar. Am freien Ende des Steigrohrs 64 ist ein Bürstenträger 67 aufsteckbar oder aufschraubbar, der in seinem unteren Abschnitt einen seitlich offenen Hohlraum 68 aufweist, in den das Steigrohr 64 mündet. In die seitliche Öffnung kann eine Gleitdüse 69 eingesetzt sein.
Über dem Hohlraum 68 ist im Bürstenträger 67 eine Einsenkung 71 mit Innengewinde vorgesehen. Der Bürstenrücken 72 weist einen Verbindungsstift 73 mit Außengewinde und eine durchgehende Bürstenöffnung 75 auf. Die Bürste 74 kann also über den Verbin­ dungsstift 73 auf den Bürstenträger 67 aufgeschraubt werden und an diesem innerhalb einer darin ausgebildeten Führung zwei Stellungen einnehmen; in der einen ist die sich zur Seite der Borsten 5 hin erweiternde Bürstenöffnung 75 zur Deckung ge­ bracht mit der Durchlaßöffnung 76 der Gleitdüse 69, der Weg für das Zahnpflegemittel zwischen die Borsten 5 also freigegeben, in der anderen Stellung ist die Durchlaßöffnung 76 der Gleit­ düse 69 durch den Bürstenrücken 72 verschlossen. Somit ist das Innere des Steigrohrs 64 und des Spenderzylinders 7 hygienisch nach außen abgeschlossen, und die über den Verbindungsstift 73 festgeschraubte Bürste 74 ist gegen Verdrehung, insbesondere während des Zähneputzens, gesichert.
Für die Anwendung wird je nach Ausführungsform des in der Griffhülse 2 intergrierten Spenders nach einer der oben be­ schriebenen Vorgehensweisen der Druck in der Zahnpflegemittel­ kammer 15 durch Verschieben des Kolbens 8 dosiert erhöht und danach die Bürste 74 durch Verdrehen am Bürstenträger 67 in die Stellung gebracht, in der die Bürstenöffnung 75 mit der Durch­ laßöffnung 76 der Gleitdüse 69 fluchtet, so daß infolge des erhöhten Drucks in der Zahnpflegemittelkammer 15 ein bestimmtes Quantum an Zahnpflegemittel über das Steigrohr 64, den Hohlraum 68 im Bürstenträger 67 und die Gleitdüse 69 zwischen die Hor­ sten 5 gelangen kann. Danach wird die Bürste 74 in Schließstel­ lung der Gleitdüse 69 zurückgedreht; das Innere des Steigrohrs 64 und des übrigen Spenders ist so auch bei dieser Ausführungs­ form unmittelbar hinter der Bürste 74 für das Zähneputzen und das anschließende Ausspülen der Bürste 74 hygienisch abge­ schlossen. Die Bürste 74 kann wie der Bürstenkopf 6 der zuvor beschriebenen Ausführungsformen jederzeit ausgewechselt werden.
Damit die Zahnbürsten sämtlicher Ausführungsformen gemäß den Fig. 3, 7, 10 und 13 in einer an sich bekannten zweiteiligen Schutzhülle 77 untergebracht werden können, kann das Steigrohr 64 bzw. das Steigrohr 3 zusammen mit dem Bürstenstiel 4 leicht elastisch oder biegbar ausgebildet sein; damit wird gleichzei­ tig die Wirkung eines Schwingkopfs an der Zahnbürste mit den bekannten Vorteilen erreicht.
Um vor allem unterwegs auch einen kleinen Wasservorrat zum Befeuchten oder Ausspülen der Bürste bereithalten zu können, kann von zumindest einem verlängert ausgebildeten Teil der zweiteiligen Schutzhülle 77 durch einen Zwischenboden 78 ein Raum 80 abgetrennt sein, der durch einen Verschlußdeckel 79, vorzugsweise einen Schraubverschlußdeckel 79 dicht verschlossen werden kann. In diesem Raum 80 kann dann ein kleiner Wasservor­ rat mitgeführt werden.
Bezugszeichenliste:
1
Zahnbürste
2
Griffhülse
3
Steigrohr
4
Bürstentstiel
5
Borsten
6
Bürstenkopf
7
Spenderzylinder
8
Kolben
9
Kurvenfläche
9
a Zunge
10
Außengewinde
11
Innengewinde
12
Fortsatz
13
Mehrkant- oder Vierkant-Kappe
14
Austrittsöffnung
15
Zahnpflegemittelkammer
16
Druckluftkammer
17
Ventil
18
Ventilsitzkörper
19
Ventilöffnung
20
Ventilverschlußkörper, Ventilklappe
21
Ventilklappenhalterung
22
Halterungsnut
23
Antriebskammer
24
Betätigungs- oder Antriebskolben
25
Gehäuse
26
Gehäuseboden
27
Gegen-Kurvenfläche
28
Entlüftungsbohrung
29
Entlüftungsstift
30
Ansatz
31
Haltebund
32
Wulst (Schnappverbindung)
33
Rand (Schnappverbindung)
34
Verbindungsstück
35
Schraubverbindung
36
Durchtrittsöffnungen
37
Bürstenboden
38
Halterungsteil
39
Noppen
40
Vertiefungen
41
Öffnungen
42
Druckfeder
43
Ringfläche
44
Abstufung
45
Schraubenfeder
46
Nachfülladapter
47
,
47
' Innengewinde
48
Nachfüllröhrchen
49
Nachfülltube
50
Entlüftungsöffnung
51
Gewindeteleskop
52
äußeres Teleskoprohr
53
mittleres Teleskoprohr
54
inneres Teleskoprohr
55
Betätigungsstange
56
schraubenförmige Laufnut
57
,
57
' Laufnoppen
58
Teleskopgehäuse
59
Haltering
60
Gleichstrommotor
61
Motor-Teleskop-Gehäuse
62
Batterie
63
Elektronik
64
Steigrohr
65
Verbindungskappe
66
Innengewinde
67
Bürstenträger
68
Hohlraum
69
Gleitdüse
70
Trapezinnengewinde
70
' Trapezaußengewinde
71
Einsenkung
72
Bürstenrücken
73
Verbindungsstift
74
Bürste
75
Bürstenöffnung
76
Durchlaßöffnung
77
Schutzhülle
78
Zwischenboden
79
(Schraub-)Verschlußdeckel
80
Raum
81
Schutzrohr
82
Rotor

Claims (40)

1. Zahnbürste, bei der in dem als Hülse ausgebildeten Griff­ teil ein mit Zahnpflegemittel befüllter Spenderzylinder eingesetzt ist, der durch ein im Bürstenhals vorgesehenes Steigrohr mit einer Öffnung im Bürstenboden verbunden ist, wobei ein die Verbindung unterbrechendes oder freigeben­ des, gegen eine Rückstellkraft manuell betätigbares Ventil unmittelbar hinter dem Bürstenboden angeordnet ist und bei Öffnung des Ventils Zahnpflegemittel dosiert unter Druck dem Bürstenkopf zugeführt wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Steigrohr (3) gegen eine Rückstellkraft längs ver­ schieblich, aber gegen Verdrehung gesichert in den Bür­ stenstiel (4) ragt, daß am freien Ende des Steigrohrs (3) mindestens eine seitliche Austrittsöffnung (14) und am freien Ende des Bürstenstiels (4) mindestens eine seitli­ che Durchtrittsöffnung (36) vorgesehen ist, die in Aus­ gangsstellung des Steigrohrs (3) gegenseitig verschlossen und in vorgeschobener Stellung des Steigrohrs (3) zur Dec­ kung gebracht sind, daß der Spenderzylinder(7), wie an sich bekannt, durch einen darin dicht verschiebbaren Kol­ ben (8) in eine Zahnpflegemittelkammer (15) und eine An­ triebskammer (23) unterteilt ist und daß die Zahnpflege­ mittelkammer (15) über das Steigrohr (3) und das hinter dem Bürstenboden (37) angeordnete Ventil (14, 36) mit der mindestens einen Öffnung (41) im Bürstenboden (37) ver­ bindbar ist, wobei die Zahnpflegemittelkammer (15) über den Kolben (8) durch einen ebenfalls in der Griffhülse (2) untergebrachten, in die Antriebskammer (23) des Spenderzy­ linders (7) ragenden und von außen betätigbaren Antrieb (24; 51; 60) dosiert mit Druck beaufschlagbar ist.
2. Zahnbürste, bei der in dem als Hülse ausgebildeten Griff­ teil ein mit Zahnpflegemittel befüllter Spenderzylinder eingesetzt ist, der durch ein im Bürstenhals vorgesehenes Steigrohr mit einer Öffnung im Bürstenrücken verbunden ist, wobei ein die Verbindung unterbrechendes oder frei­ gebendes, manuell betätigbares Ventil unmittelbar hinter dem Bürstenboden angeordnet ist und bei Öffnung des Ven­ tils Zahnpflegemittel dosiert unter Druck dem Bürstenkopf zugeführt wird, dadurch gekennzeichnet,
daß das Steigrohr (64) an seinem einen Ende mittels einer Verbindungskappe (65) an der Griffhülse (2) befestigbar ist und die Verbindungskappe (65) ein Innengewinde (66) aufweist, das mit dem Außengewinde (10) eines Fortsatzes (12) des Spenderzylinders (7) verschraubbar ist, daß am anderen Ende des Steigrohrs (64) ein Bürstenträger (67) aufgeschraubt ist, der einen Hohlraum (68) aufweist, in den das Steigrohr (64) mündet, wobei dieser Hohlraum (68) eine seitliche Öffnung aufweist, die mit der Öffnung (75) im Bürstenrücken (72) einer mit dem Bürstenträger (67) verbindbaren Bürste (74) zur Deckung bringbar ist,
daß der Spenderzylinder(7), wie an sich bekannt, durch einen darin dicht verschiebbaren Kolben (8) in eine Zahn­ pflegemittelkammer (15) und eine Antriebskammer (23) un­ terteilt ist und daß die Zahnpflegemittelkammer (15) über das Steigrohr (64) und das hinter dem Bürstenrücken (72) angeordnete Ventil (76) mit der mindestens einen Öffnung (75) im Bürstenrücken (72) verbindbar ist, wobei die Zahnpflegemittelkammer (15) über den Kolben (8) durch einen ebenfalls in der Griffhülse (2) untergebrachten, in die Antriebskammer (23) des Spenderzylinders (7) ragenden und von außen betätigbaren Antrieb (24; 51; 60) dosiert mit Druck beaufschlagbar ist.
3. Zahnbürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf das freie Ende des Bürstenstiels (4) ein Bürstenkopf (6) aufsetzbar ist, in dessen Bürstenboden (37) mindestens eine Öffnung (41) vorgesehen ist, die im aufgesetzten Zu­ stand des Bürstenkopfes (6) mit der oder den Durchtritts­ öffnungen (36) im Bürstenstiel (4) fluchtet(n).
4. Zahnbürste nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Öffnung(en) (41) im Bürstenboden (37) zur Bor­ stenseite hin konisch erweitern.
5. Zahnbürste nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß am Bürstenboden (37) ein Halterungsteil (38) vorgese­ hen ist, das das Ende des Bürstenstiels (4) umgreifend auf dieses aufschiebbar und mittels Noppen (39) in Vertiefun­ gen (40) am Bürstenstiel (4) einrastbar ist.
6. Zahnbürste nach einem der Ansprüche 1 oder 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß am den Austrittsöffnungen (14) entge­ gengesetzten Ende des Steigrohrs (3) eine Mehrkant-Kappe (13) vorgesehen ist, mit der das Steigrohr (3) mit einem Fortsatz (12) des Spenderzylinders (7) verbindbar, vor­ zugsweise darauf aufschraubbar ist.
7. Zahnbürste nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der das Steigrohr (3) umgebende Bürstenstiel (4) mittels eines an seinem den Durchtrittsöffnungen (36) entgegengesetzten Ende angeformten, becherförmigen Verbindungsstückes (34) an der Griffhülse (2) befestigbar ist und dieses Verbindungs­ stück (34) an seiner Innenfläche eine Abstufung (44) auf­ weist, deren Querschnitt der Mehrkant-Kappe (13) des Steigrohrs (3) zu dessen Aufnahme angepaßt ist.
8. Zahnbürste nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich zwischen Spenderzylinder (7) und dem Verbindungsstück (34) des Bürstenstiels (4) eine Druckfeder (42) abstützt.
9. Zahnbürste nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Druckfeder (42) zwischen der durch den Fortsatz (12) am Spenderzylinder (7) entstehenden Ringfläche (43) und der Abstufung (44) im Verbindungsstück (34) abstützt.
10. Zahnbürste nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß in die Öffnung des Hohlraums (68) eine Gleitdüse (69) einge­ setzt ist, deren Durchlaßöffnung (76) mit der Bürstenöff­ nung (75) im Bürstenrücken (72) zur Deckung bringbar ist.
11. Zahnbürste nach Anspruch 2 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb des Hohlraums (68) in dem Bürstenträger (67) eine Einsenkung (71) mit Innengewinde vorgesehen ist, in die die Bürste mit einem vom Bürstenrücken (72) abragenden Verbindungsstift (73) einschraubbar ist.
12. Zahnbürste nach einem der Ansprüche 2, 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß durch Verdrehen der Bürste (74) inner­ halb einer im Bürstenträger (67) vorgesehenen Führung die seitliche Öffnung des Hohlraums (68) bzw. die Durchlaßöff­ nung (76) der Gleitdüse (69) durch den Bürstenrücken (72) verschließbar oder mit der Bürstenöffnung (75) im Bürsten­ rücken (72) zur Deckung bringbar ist.
13. Zahnbürste nach einem der Ansprüche 2 oder 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Bürstenöffnung (75) im Bürstenrücken (72) sich zu den Borsten (5) hin konisch er­ weitert.
14. Zahnbürste nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß von der Antriebskammer (23) des Spen­ derzylinders (7) eine hinter dem Kolben (8) liegende Druckluftkammer (16) durch ein in Richtung auf die Druck­ luftkammer (16) öffnendes, druckluftbetätigtes Ventil (17) abgetrennt ist und in der Antriebskammer (23) hinter dem Ventil (17) ein Betätigungs- oder Antriebskolben (24) gegen eine Rückstellkraft (45) dicht verschiebbar ist.
15. Zahnbürste nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß an der Stirnfläche des Betätigungs- oder Antriebskolbens (24) ein Entlüftungsstift (29) angebracht ist, durch den bei einem verlängerten Hub des Betätigungs- oder Antriebskol­ bens (24) innerhalb der Antriebskammer (23) das Ventil (17) auch mechanisch betätigbar ist.
16. Zahnbürste nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß im Betätigungs- oder Antriebskolben (24) eine durchgehende Entlüftungsbohrung (28) vorgesehen ist.
17. Zahnbürste nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungs- oder Antriebskolben (24) am Boden eines becherförmigen Gehäuses (25) befestigt ist, das den Endabschnitt des Spenderzylinders (7) umfas­ send und um ein durch den Betätigungshub bestimmtes Maß aus der Griffhülse (2) herausragend in dieser verdrehbar und gegen eine Rückstellkraft (45) verschiebbar gehalten ist, wobei durch die sich gegenüberliegenden Ringflächen des Spenderzylinders (7) und des Gehäusebodens (26) der Betätigungshub des Betätigungs- oder Antriebskolbens (24) unterteilt ist in einen Druck in der Antriebskammer (23) und der Luftdruckkammer (16) aufbauenden, ersten Abschnitt innerhalb der Antriebskammer (23) und einen den Spenderzy­ linder (7) samt dem mit diesem verbundenen Steigrohr (3) gegen die Rückstellkraft der Druckfeder (42) in der Bewe­ gung mitnehmenden, die Austrittsöffnungen (14) des Steig­ rohrs (3) mit den Durchtrittsöffnungen (36) des Bürsten­ stiels (4) zur Deckung bringenden, zweiten Abschnitt.
18. Zahnbürste nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (25) an seiner Mantelfläche einen ringförmigen Ansatz (30) aufweist, der in Ausgangstellung auf einem nach innen weisenden Haltebund (31) der Griffhülse (2) aufliegt.
19. Zahnbürste nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeich­ net, daß die einander gegenüberliegenden Ringflächen des Spenderzylinders (7) und des Gehäusebodens (26) als Kur­ venfläche (9) und Gegen-Kurvenfläche (27) ausgebildet sind.
20. Zahnbürste nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Kurvenfläche (9) und die Gegen-Kurvenfläche (27) in der Abwicklung einen etwa sinusförmigen Verlauf aufweisen und daß in Normalstellung des Gehäuses (25) die durch die Kurvenfläche (9) am Spenderzylinder (7) ausgebildete Zunge (9a) dem Kurvenberg der Gegen-Kurvenfläche (27) am Gehäu­ seboden (26) gegenübersteht und dadurch der erste Abschnitt des Betätigungshubes des Betätigungs- oder Antriebskolbens (24) innerhalb der Antriebskammer (23) derart begrenzt ist, daß der Ventilverschlußkörper (20) des Ventils (17) durch den Entlüftungsstift (29) am Betätigungs- oder Antriebskolben (24) nicht vom Ventilsitzkörper (18) abhebbar ist.
21. Zahnbürste nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Zunge (9a) des Spenderzylinders (7) und der Kurvenberg der Gegen-Kurvenfläche (27) jeweils eine Abflachung auf­ weisen, die beim begrenzten Betätigungshub des Betäti­ gungs- oder Antriebskolbens (24) aneinander zur Anlage bringbar sind.
22. Zahnbürste nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß nach Verdrehung des Gehäuses (25) in der Griffhülse (2) um 180° aus der Normalstellung sich Kurvenberg oder Zunge (9a) der Kurvenfläche (9) des Spen­ derzylinders (7) und Kurvental der Gegen-Kurvenfläche (27) am Gehäuseboden (26) gegenüberliegen und durch den dadurch möglichen, verlängerten Hub des Betätigungs- oder An­ triebskolbens (24) in der Antriebskammer (23) der Ventil­ verschlußkörper (20) des Ventils (17) durch den Entlüf­ tungsstift (29) von seinem Sitz zur Entlüftung der Druck­ luftkammmer (16) abhebbar ist.
23. Zahnbürste nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Kolben (8) im Spenderzylinder (7) durch ein Gewindeteleskop (51) vorschiebbar ist, das in einem becherförmigen Teleskopgehäuse (58) fest angeordnet ist, welches den hinteren Abschnitt des Spenderzylinders (7) umfassend verdrehbar und um einen Öffnungshub ver­ schiebbar in der Griffhülse (2) gehalten ist.
24. Zahnbürste nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewindeteleskop (51) aus mehreren, vorzugsweise drei, ineinander in Achsrichtung bewegbaren Teleskoprohren (52, 53, 54) und einer in dem inneren Teleskoprohr (54) in Achsrichtung bewegbaren und mit dem Kolben (8) fest ver­ bundenen Betätigungsstange (55) besteht.
25. Zahnbürste nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß in die Innenwand der Teleskoprohre (52, 53, 54) jeweils eine schraubenförmige Laufnut (56) geschnitten ist, in der das jeweils nächstinnere Teleskoprohr (53, 54) bzw. die Betä­ tigungsstange (55) mit Hilfe von an ihren Mantelflächen sich diametral und in einem der Steigung der Laufnut (56) entsprechenden Abstand gegenüberliegenden Laufnoppen (57, 57') bewegbar ist und dabei die schraubende Drehbewegung des jeweils umgebenden Teleskoprohres (52, 53, 54) in eine axiale Bewegung des umgebenen Teleskoprohres (53, 54) bzw. der Betätigungstange (55) umsetzbar ist.
26. Zahnbürste nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die axiale Bewegung der inneren Teleskoprohre (53, 54) und der Betätigungsstange (55) durch Drehen des mit dem äuße­ ren Teleskoprohr (52) fest verbundenen Teleskopgehäuses (58) in der Griffhülse (2) steuerbar ist.
27. Zahnbürste nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß am oberen Ende eines jeden der Teleskoprohre (52, 53, 54) ein die Bewegung des nächstinneren Teleskoprohres (53, 54) bzw. der Betätigungsstange (55) begrenzender Anschlag vor­ gesehen ist.
28. Zahnbürste nach einem der Ansprüche 23 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Kolben (8) und der Innenraum des Spenderzylinders (7) mit mehrkantigem, vorzugsweise vier­ kantigem, Querschnitt ausgebildet sind.
29. Zahnbürste nach einem der Ansprüche 23 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß der Spenderzylinder (7) mit seiner Ringfläche auf dem äußeren Teleskoprohr (52) aufsitzt und zusammen mit dem mit ihm verbundenen Steigrohr (3) durch Druck auf das Teleskopgehäuse (58) um den Öffnungshub zwi­ schen den Austrittsöffnungen (14) des Steigrohrs (3) und den Durchtrittsöffnungen (36) des Bürstenstiels (4) gegen die Rückstellkraft der Druckfeder (42) verschiebbar ist.
30. Zahnbürste nach einem der Ansprüche 23 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß das Teleskopgehäuse (58) mit einem an seiner Mantelfläche vorgesehenen Haltering (59) auf einem nach innen weisenden Haltebund (31) der Griffhülse (2) aufsitzt und daß dieser Haltebund (31) mindestens eine, vorzugsweise eine diametrale, Nut aufweist, in die ein Fortsatz des Halterings (59) einrastbar ist.
31. Zahnbürste nach einem der Ansprüche 23 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewindeteleskop (51) elektromoto­ risch durch einen batteriegespeisten Gleichstrommotor (60) antreibbar ist.
32. Zahnbürste nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß der Rotor (82) des Gleichstrommotors (60) das äußere Tele­ skoprohr bildet und der Stator fest mit der Wand des Motor-Teleskop-Gehäuses (61) verbunden ist.
33. Zahnbürste nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsstange (55) und das innere Teleskoprohr (54) im eingefahrenen Zustand des Gewindeteleskops (51) aus dem Rotor (82) nach hinten herausragend verlängert und da in einem Schutzrohr (81) geführt sind und daß das in­ nere Teleskoprohr (54) über seine gesamte Länge ein Trapezaußengewinde (70') und der Rotor (82) ein entspre­ chendes Trapezinnengewinde (70) aufweist.
34. Zahnbürste nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß im Motor-Teleskop-Gehäuse (61) hinter dem Gewindeteleskop (51) eine Batterie (62) und eine Elektronik (63) unterge­ bracht ist, die einen Ladekondensator beinhaltet, der in einer Schaltstellung mit der Batterie (62) und in einer anderen Schaltstellung mit der Wicklung des Stators ver­ bindbar ist.
35. Zahnbürste nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß der Ladekondensator unterschiedlich gepolt mit der Wick­ lung des Stators verbindbar ist.
36. Zahnbürste nach Anspruch 34 oder 35, dadurch gekennzeich­ net, daß der Entladestrom des Ladekondensators jeweils ausreichend ist, um über die Drehung des Gewindeteleskops (51) das Zahnpflegemittel in der Zahnpflegemittelkammer (15) für eine Anwendung zu beaufschlagen.
37. Nachfülladapter für eine Zahnbürste nach einem der vorange­ henden Ansprüche bestehend aus einem Nachfüllröhrchen (48) in dessen beide Enden ein Innengewinde (47, 47') einge­ schnitten ist, mit deren Hilfe es einerseits auf das Außengewinde (10) des Fortsatzes (12) am Spenderzylinder (7) und andererseits auf das Außengewinde einer Nachfüll­ tube (49) aufschraubbar ist.
38. Nachfülladapter nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß in der Wand des Nachfüllröhrchens (48) eine Entlüf­ tungsöffnung (50) vorgesehen ist.
39. Nachfülladapter nach Anspruch 37 oder 38, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Nachfüllröhrchen (48) an seinem einen Ende durch einen Schraubverschluß verschließbar ist.
40. Schutzhülle für eine Zahnbürste nach einem der Ansprüche 1 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzhülle (77) gegenüber der Zahnbürste (1) verlängert ist und diese Ver­ längerung durch einen Zwischenboden (78) von Raum der üb­ rigen Schutzhülle (77) abgetrennt und durch einen Schraub­ deckel (79) verschließbar ist.
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