DE4207430A1 - Schluessel - Google Patents
SchluesselInfo
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Classifications
-
- E—FIXED CONSTRUCTIONS
- E05—LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
- E05B—LOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
- E05B19/00—Keys; Accessories therefor
- E05B19/04—Construction of the bow or head of the key; Attaching the bow to the shank
Landscapes
- Lock And Its Accessories (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft einen Schlüssel nach dem Oberbegriff des
Anspruches 1.
Es sind Schlüssel für Zylinderschlösser bekannt geworden, die,
entsprechend der Ausgestaltung des Schließkanals des Schlosses, an einer
Längskante des Schließteils oder -schaftes keine Einkerbungen aufweisen,
sondern eine gerade Kante aufweisen. Derartige Schlüssel sind auch
überwiegend in Benutzung.
Wenn die beiden Längskanten Einkerbungen besitzen, dann sind diese
symmetrisch, so daß der Schlüssel in jeder Lage in den Schließkanal
einführbar ist und besondere Maßnahmen zur Verhinderung einer
Verwechselung der Einführlage nicht getroffen werden müssen.
Schlüssel werden normalerweise dadurch hergestellt, daß bei einem
einstückig einen Schließteil und einen Griffteil oder Reide aufweisenden
Rohling in den Schließteil die dem Schließkanal entsprechende
Profilierung eingefräst wird, wobei die Längskanten entsprechend
bearbeitet werden. Solange Schlüssel aus einem relativ weichen und gut
zu bearbeitenden Werkstoff bestehen, ergeben sich kaum Probleme. Die
Gefahr, daß sich der Schlüssel im Gebrauch verformt, ist dann nicht von
der Hand zu weisen, wenn der Schließzylinder aus einem harten Material
wie z. B. Stahl hergestellt ist. Verformungen können auch dann entstehen,
wenn der Schlüssel außer der Schließaufgabe noch weitere Aufgaben zu
erfüllen hat, z. B. eine Zentralverriegelung an einem Kraftfahrzeug zu
betätigen. Sollte der Schlüssel innerhalb eines Schlosses brechen,
dürfte eine Demontage des Schlosses z. B. durch Zerstörung insbesondere
dann schwierig sein, wenn der Schließzylinder aus Stahl hergestellt ist.
Daher ist es zweckmäßig, auch den Schlüssel aus entsprechendem Material
mit hoher Festigkeit herzustellen.
Wenn ein Schlüssel aus einem Material wie z. B. Stahl hergestellt
werden soll, dann bestehen bei herkömmlichen Schlüsseln, bei denen der
Griffteil und der Schließteil einstückig miteinander verbunden sind,
Probleme beim Fräsen der Profilierung. Es ist nämlich nur möglich,
zuerst die eine Seite des Schließteils zu fräsen, und dann die andere;
eine gleichzeitige Fräsung beider Seiten ist wegen Verformungen des
Schließteils zwischen den Fräswerkzeugen nicht möglich. Die Einspannung
des Schlüssels am Griffteil ist unproblematisch; die Bearbeitung des
freien Schließteils durch Einzelfräsung auf jeder Seite ist wegen dessen
Ausfederung kaum möglich, es sei denn, man sorgt für eine Einspannung
des freien Endes des Schließteils durch Ansätze am Schließteil. Dadurch
kann der Schlüssel am Griffteil und an den Ansätzen eingespannt und
gefräst werden. Die Ansätze müssen später entfernt werden. Eine
derartige Fertigung ist aufwendig.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Schlüssel zu schaffen, der
einfach zu fertigen ist und bei dem Verwechselungen nicht mehr
vorkommen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden
Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
Erfindungsgemäß kann der Schlüssel somit zwei unterschiedlich
ausgebildete Längskanten und dabei auch unterschiedlich ausgebildete
Seitenflächen im Bereich des Schließteils besitzen. Wegen dieser
Unsymmetrie ist erforderlich, daß der Schlüssel nur in einer genau
definierten Lage in den Schließkanal eingeführt wird. Jede
Lageverwechselung verhindert die Einführung in den Schließkanal mit der
Gefahr einer Beschädigung des Schließteils und des Schließkanals.
Erfindungsgemäß wird nach Anspruch 1 eine Unverwechselbarkeit durch den
geeignet ausgestalteten Griffteil erzielt, indem eine der parallel zu
den Längskanten des Schließteils verlaufende Kante des Griffteils eine
konkave Ausnehmung aufweist. Dadurch kann durch Fühlen die richtige
Einschieblage erkannt werden; vorteilhaft weist die Kante mit der
konkaven Ausformung bei richtiger Einschiebelage nach unten.
Die Form der konkaven Ausnehmung ist durch die Form eines Fingers
bestimmt bzw. dieser angepaßt.
Der Schlüssel kann nun so gefertigt werden, daß er einstückig aus
dem gleichen Material hergstellt ist, wie aus Anspruch 4 hervorgeht.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung ist dem Anspruch 5 zu
entnehmen.
Erfindungsgemäß wird der Schlüssel aus zwei getrennt gefertigten
Teilen hergestellt, die nach ihrer Fertigung miteinander verbunden
werden. Dabei kann das Schließteil als gezogenes Profil hergestellt
werden, wogegen das Griffteil als Stanz- oder Gießteil hergestellt
werden kann.
Zur Verbindung beider Teile kann ein Schweißverfahren angewendet
werden, das nur eine vernachlässigbare Verformung der beiden Teile
bewirkt. Dabei kann ein Laser- oder Elektronenstrahlschweißverfahren
angewendet werden.
Die erfindungsgemäße Herstellung ermöglicht eine relativ dünne
Profilierung des Schließteils und darüberhinaus auch eine Profilierung
an beiden Längskanten, obwohl eine solche Profilierung nicht zwingend
ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den
weiteren Unteransprüchen zu entnehmen.
Insbesondere ist erfindugsgemäß der Schlüssel aus Stahl.
An Hand der Zeichnung, in der einige Ausführungsbeispiele der
Erfindung dargstellt sind, sollen die Erfindung sowie weitere
Ausgestaltungen und Verbesserungen und weitere Vorteile der Erfindung
näher erläutert und beschrieben werden.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht
eines erfindungsgemäßen Schlüssels,
Fig. 2 eine Schnittansicht des Schlüssels
entsprechend Schnittlinie III-III
der Fig 1, und
Fig. 3 eine Schnittansicht einer weiteren
Ausgestaltung der Erfindung, in
einer Schnittansicht ähnlich der
der Fig. 2.
Der Schlüssel 10 besitzt einen Schließteil 11, an dessen Oberseite (wie
an der nicht sichtbaren Unterseite) Längsrillen 12 eingebracht sind. An
der einen Längskante 13 befinden sich mehrere, hier drei Einkerbungen 14
und an der anderen Längskante 15 des Schließteiles 11 sind ebenfalls
mehrere, hier fünf (vorteilhaft sechs) Einkerbungen 16 vorgesehen, so
daß das Schließteil 11 unsymmetrisch zueinander ausgebildete Längskanten
13, 15 aufweist.
Wenn ein Schlüssel mit einem solchen Schließteil in ein
Zylinderschloß eingeschoben werden soll, muß, um Beschädigungen zu
vermeiden, der Benutzer auf Grund der Schlüsselform die richtige
Einführungslage erkennen. Er muß somit wissen, welche der Längskanten
oben und welche der Längskanten unten sein soll.
Zu diesem Zweck erhält der Schlüssel 10 ein unsymmetrisches
Griffteil 17. Dieses ist im Prinzip rechteckig ausgebildet. Eine der
Kanten, die Kante 18, besitzt eine konkave Ausnehmung 19, deren Form dem
Benutzer die richtige Lage des Schlüssels zum Einführen angibt. In die
dem Schließteil 11 entgegengesetzt liegende und quer zur
Längserstreckung verlaufende Kante 20 geht die konkave Ausnehmung 19 mit
einer Kurve 21 über, und zur Bildung eines Loches 22 besitzt die der
Kante 18 gegenüberliegende Kante 23 einen Bauch 24a im Bereich des
Übergangs von Kante 20 zu Kante 23. Die dem Schließteil 11 zugewandten
Endbereiche der Kanten 18, 23 sind mit Abschrägungen 24, 25 vorgesehen,
von denen die Abschrägung 24 wegen der Ausnehmung 19 einen längeren
Bereich überdeckt als die Abschrägung 25.
Der Abstand der Kante 23 von der Mittelachse M-M des Schließteils
11 ist kleiner als der Abstand der Kante 18 von der Mittelachse M-M.
Die Kante 26 des Griffteils 17, an der der Schließteil 11
anschließt, besitzt eine Ausnehmung 28, die in der Ausgestaltung nach
Fig. 1 rechteckig ist und deren Abmessungen den Abmessungen des dem
Griffteil 17 benachbarten Endes des Schließteils 11 angepaßt sind, so
daß dieses Ende des Schließteils 11 in die Ausnehmung 26 eingesetzt
werden kann. Zur Verbindung der beiden Teile miteinander wird an der
Berührungskante der beiden Teile eine Schweißverbindung angesetzt, die
als Laser- oder Elektronenstrahlschweißung durchgeführt werden kann.
Bevorzugt wird eine Laserstrahlschweißung. Es besteht auch die
Möglichkeit, die Verbindung als Lötverbindung auszuführen.
Die Fig. 2 zeigt einen Querschnitt nach Linie III-III. Danach
durchgreift die Ausnehmung 28 die gesamte Dicke des Griffteils 17; die
Dicke des Schließteils entspricht der Dicke des Griffteils. Man erkennt
in der Schnittansicht die Profilierung des Schließteils 11 mit sich
gegenüber und versetzt zueinander liegenden Rillen 30 und 31, die der
Querschnittsform des Schließkanals eines Schließzylinders entsprechen.
Die Ausgestaltung nach Fig. 3 zeigt eine einseitig offene
Vertiefung 29 im Griffteil 17 im Bereich der Kante 26, deren Tiefe der
Dicke des Schließteils 11 entspricht. In diese Vertiefung 29 wird das
Schließteil 11 seitlich eingesetzt und darin eingeschweißt.
Der Schlüssel ist, wenn er einstückig ausgebildet ist, aus Stahl
hergestellt. Wenn er, wie in Fig. 1 bis 3 dargestellt, zweiteilig ist,
dann können beide Teile aus Stahl hergestellt sein. Selbstverständlich
besteht die Möglichkeit, das Griffteil aus Kunststoff herzustellen und
an dem Ende des Schließteils durch Anspritzen zu fixieren.
Claims (12)
1. Schlüssel für ein Zylinderschloß, mit einem mit Einkerbungen
versehenen, in ein Zylinderschloß einführbaren Schließteil und einem zum
Ergreifen mit der Hand geeigneten Griffteil,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Schließteil (11) an seinen beiden Längskanten (13, 15) und/oder
an seinen Seitenflächen je eine unsymmetrische Anzahl von Einkerbungen
(14, 16; 12) aufweist, und daß am etwa rechteckigen Griffteil (17) an
einer der parallel zu den Längskanten (13, 15) des Schließteiles (11)
verlaufenden Kante (18) eine konkave Ausnehmung (19) vorgesehen ist, die
die richtige Einschiebelage des Schließteils (11) anzeigt.
2. Schlüssel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Griffteil (17) im Bereich der der konkaven Ausnehmung (19)
gegenüberliegenden Kante (23) ein Durchgangsloch (22) aufweist.
3. Schlüssel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Abstand der Kante (18) mit der Ausnehmung (19) von der Mittellängsachse
(M-M) des Schließteils (11) größer ist als der der anderen
entgegengesetzt verlaufenden Kante (23) von der Mittellängsachse.
4. Schlüssel nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Schließteil (11) und das Griffteil (17)
einstückig miteinander verbunden sind.
5. Schlüssel insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Schließteil (11) und das Griffteil (17)
unabhängig voneinander gefertigt und miteinander fest verbunden sind.
6. Schlüssel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das
Schließteil (11) aus einem gezogenen Profilteil hergestellt ist.
7. Schlüssel nach einem der Ansprüche 5 und 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das Griffteil (17) mittels eines Gieß- oder
Stanzverfahrens oder dergleichen hergestellt ist.
8. Schlüssel nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das Griffteil (17) an einer Kante eine Ausnehmung
(28) aufweist, in die ein Ende des Schließteils (11) eingesetzt und
darin mit dem Griffteil (17) fest verbunden ist.
9. Schlüssel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Ausnehmung halbkreis- oder rechteckförmig und das in die Ausnehmung
einzusetzende Ende des Schließteils an die Form der Ausnehmung angepaßt
ist.
10. Schlüssel nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß das Schließteil (11) mit dem Griffteil (17) mittels
eines Schweißverfahrens verbunden ist.
11. Schlüssel nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß das Griffteil (17) und das Schließteil (11) aus
Stahl hergestellt sind.
12. Schlüssel nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß das Griffteil ein Kunststoff ist, in den das
Schließteil eingespritzt oder eingegossen ist.
Priority Applications (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19924207430 DE4207430A1 (de) | 1992-02-05 | 1992-03-09 | Schluessel |
DE9218234U DE9218234U1 (de) | 1992-02-05 | 1992-03-09 | Schlüssel |
Applications Claiming Priority (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE4203231 | 1992-02-05 | ||
DE19924207430 DE4207430A1 (de) | 1992-02-05 | 1992-03-09 | Schluessel |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE4207430A1 true DE4207430A1 (de) | 1993-08-12 |
Family
ID=25911537
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19924207430 Withdrawn DE4207430A1 (de) | 1992-02-05 | 1992-03-09 | Schluessel |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE4207430A1 (de) |
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
EP3266961A1 (de) * | 2016-06-10 | 2018-01-10 | HUF Hülsbeck & Fürst GmbH & Co. KG | Verfahren zur herstellung eines schlüssels sowie ein entsprechender schlüssel |
Citations (5)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE107962C (de) * | ||||
DE516419C (de) * | 1931-01-24 | Wilhelm Stolz | Verfahren zur Herstellung von Schluesseln aus Draht durch Anschweissen des Bartes an den Schluesselschaft | |
DE1912392U (de) * | 1964-04-16 | 1965-03-18 | Yale & Towne G M B H | Bartschluessel fuer insbesondere zuhaltungsschloesser. |
DE7721544U1 (de) * | 1977-07-08 | 1978-01-12 | Walter, Ilka, 7900 Ulm | Zuendschluessel fuer kraftfahrzeuge |
US4986100A (en) * | 1989-05-15 | 1991-01-22 | Masaji Terada | Key using a synthetic resin bow |
-
1992
- 1992-03-09 DE DE19924207430 patent/DE4207430A1/de not_active Withdrawn
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EP3266961A1 (de) * | 2016-06-10 | 2018-01-10 | HUF Hülsbeck & Fürst GmbH & Co. KG | Verfahren zur herstellung eines schlüssels sowie ein entsprechender schlüssel |
EP3779104A1 (de) * | 2016-06-10 | 2021-02-17 | Huf Hülsbeck & Fürst GmbH & Co. KG | Verfahren zur herstellung eines schlüssels sowie ein entsprechender schlüssel |
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
8130 | Withdrawal |