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Diese Sicherungslaschen dienen im wesentlichen dazu, die beiden Schafthälften
ineinander zu justieren, so daß sie gegen eine Relativverschiebung in axialer Richtung
gesichert
sind.
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Ein Problem besteht bei derartigen Sperrbolzen darin,!daß die in
die Schafthälften durch eine Biegeoperation angeformten lappenförmigen Anschlagelemente
leicht verbogen werden, wenn auf den Bolzen eine große axiale Kraft ausgeübt wird.
Eine derartige Kraft tritt beispielsweise auf, wenn der Bolzen durch eine sogenannte
Hammermontage in der Bohrung eines entsprechenden Bauteiles montiert wird.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht daher darin, einen
Sperrbolzen der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, daß seine Anschlagelemente
so ausgebildet sind, daß sie den z. B. bei der Hammermontage auftretenden großen
axialen Kraftkomponenten standhalten.
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Diese Aufgabe wird durch einen wie eingangs bereits erwähnten Sperrbolzen
gelöst, der durch die in dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 angegebenen
Merkmale gekennzeichnet ist.
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Ein wesentlicher Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin,
daß die Anschlagelemente in axialer Richtung verriegelt sind, so daß sie auch durch
große axiale Kraftkomponenten nicht zu beschädigen sind.
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Ein weiterer wesentlicher Vorteil der Erfindung besteht darin, daß
die Anschlagelemente neben ihrer axialen Verriegelung so ausgebildet sind, daß sie
die Form einer entlang einem Durchmesser verlaufenden Platte aufweisen, wobei die
Stirnseite dieser Platte, die sich senkrecht zur Längsachse des Bolzens erstreckt,
als Anschlagfläche dient. Diese Stirnseite liegt daher mit ihrer gesamten, über
den Außenumfang des Bolzens hinausragenden Fläche vollkommen plan an dem die Bohrung
des Bauelementes umgebenden Randbereich an, so daß diese gesamte Fläche zur Kraftaufnahme
unmittelbar zur Verfügung steht.
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Ein weiterer Vorteil des vorliegenden Bolzens besteht darin, daß
er so beschaffen ist, daß er mit der Hilfe eines zangenförmigen Werkzeuges von der
Seite der Anschlagelemente her leicht demontierbar ist.
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Ein Vorteil einer Weiterbildung der Erfindung besteht darin, daß
die das Absperrorgan bildende Zunge in axialer Richtung derart elastisch ist, daß
der über die Öffnung einer Schafthälfte hinausragende Bereich der Zunge bei einer
axialen Belastung gegen die dem Steg des Bolzenschaftes zugewandte Kante der Öffnung
gedrückt und dabei festgelegt wird, so daß er nicht einwärts federn, sondern lediglich
in axialer Richtung verbogen werden kann. Dadurch wird zuverlässig verhindert, daß
der Bolzen bei einer derartigen axialen Belastung aus der Bohrung des Bauteiles
herausgelangt.
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Im folgenden werden die Erfindung und deren Ausgestaltungen im Zusammenhang
mit den Figuren näher erläutert. Es zeigt Fig. 1 die Seitenansicht eines erfindungsgemäßen
Bolzens; F i g. 2 eine gegenüber der F i g. 1 um 90" gedrehte Seitenansicht des
erfindungsgemäßen Bolzens; F i g. 3 eine Aufsicht auf den erfindungsmäßen Bolzen
von der Seite der Anschlagelemente her; und F i g. 4 das Blechstanzteil, aus dem
der erfindungsgemäße Bolzen hergestellt wird.
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Wie dies insbesondere aus den F i g. 1 und 2 hervorgeht, besteht
der erfindungsgemäße Sperrbolzen im wesentlichen aus einem Schaft, der durch die
beiden Schaftteile 1,2 gebildet wird, einem Sperrorgan 16a und Anschlagelementen
12. Dabei befinden sich die Anschlagelemente 12 auf der einen Seite des Schaftes.
Das Sperrorgan 16a ist im Bereich der gegenüberliegenden
anderen Seite des Schaftes
angeordnet. Die beiden Schafthälften 1, 2 sind in der ersichtlichen Weise über ein
Stegteil 3 in der anderen Seite des Schaftes miteinander verbunden. Vorzugsweise
weist jede Schafthälfte die Form eines halben, hohlen Kreiszylinders auf.
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Die aneinandergrenzenden Längskanten der Schafthälften 1, 2 weisen
Sicherungslaschen 5 auf, die sich jeweils in Umfangsrichtung über eine Kante einer
Schafthälfte hinauserstrecken. In dem entsprechenden Bereich der gegenüberliegenden
Schafthälfte sind komplementäre Ausnehmungen 6 vorgesehen, deren Form so bemessen
ist, daß sie von den Sicherungslaschen 5 ausgefüllt werden, wenn die beiden Schafthälften
1, 2 aneinanderliegen. Die Sicherungslaschen sind vorzugsweise dreieck- oder trapezförmig
ausgebildet, so daß sie besonders leicht in die entsprechenden Ausnehmungen 6 eingeführt
werden können. Die Aufgabe derartiger Sicherungslaschen 5 und der entsprechenden
Ausnehmungen 6 besteht insbesondere darin, die Relativbewegung zwischen den Schafthälften
1,2 in axialer Richtung zu vermeiden. Eine weitere Aufgabe dieser Sicherungslaschen
5 besteht darin, eine zwischen den beiden Schafthälften 1, 2 im Bereich der Sicherungslaschen
5 angeordnete Platte 11 festzuhalten. Dabei greifen die Sicherungslaschen 5 durch
Ausnehmungen 17, die sich in gegenüberliegenden Seitenbereichen der Platte 11 befinden.
Die Platte 11 sitzt im zusammengesetzten Zustand der Schafthälften 1, 2 in einer
sie aufnehmenden Vertiefung 18, die vorzugsweise in dem entsprechenden Bereich der
Längskante einer Schafthälfte eingebracht ist, wobei die Tiefe der Vertiefung 18
etwa der Dicke der Platte 11 entspricht. Es ist auch denkbar, in dem entsprechenden
Bereich sich gegenüberliegend in jede Längskante der Schafthälften 1, 2 eine entsprechende
Vertiefung etwa der halben Dicke einzubringen. Im zusammengesetzten Zustand der
beiden Schafthälften 1, 2 greifen die Sicherungslaschen 5 durch die Ausnehmungen
17 der Platte 11 hindurch, wenn sich diese in der Vertiefung 18 befindet. Die Platte
11 ist dadurch gegen eine axiale Verschiebung festgelegt. Die Breite der Platte
11 ist so bemessen, daß sie dem Durchmesser der Schafthälften 1,2 entspricht, d.
h. also, daß sie nicht über den Außenumfang der Schafthälften 1,2 hinausragt und
auf den ihnen zugewandten Flächen der Längskanten der Schafthälften 1, 2 aufliegt.
Die Sicherungslaschen 5 und die Platte 11 befinden sich in der Nähe der einen Seite
des Schaftes. Von der dem Stegteil 3 zugewandten Seite der Platte 11 aus erstreckt
sich eine vorzugsweise mittig in der Platte 11 angeformte Zunge 16 zur anderen Seite
des Schaftes, wobei das Ende 16a dieser Zunge 16 derart gebogen ist, daß es durch
eine Öffnung 4, die sich in einer Schafthälfte 1, 2 befindet, nach außen über den
Umfang dieser Schafthälfte federnd hinausragt. Es ist auch denkbar, an der der anderen
Seite des Schaftes zugewandten Kante der Platte 11 voneinander beabstandet derart
ausgebildete Zungen anzuformen, wobei die Enden der beiden Zungen durch sich gegenüberliegende
Öffnungen der Schafthälften hindurchragen.
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Beim Einsetzen des Bolzens in die Bohrung eines Bauteiles oder dergl.,
wobei der Steg 3 zuerst in die Bohrung eingeführt wird, greift das das Sperrorgan
bildende Ende 16a der Zunge 16 am Rand der Bohrung an. Beim weiteren Einführen des
Bolzens in die Bohrung wird das Ende 16a in das Innere des Bolzens hineingedrückt,
so daß der Bolzen in die Bohrung einführbar ist, bis das Ende 16a der federnden
Zunge 16 schließlich die Bohrung auf der anderen Seite verläßt und wieder nach außen
federt, um über den Rand der Bohrung des Bauteiles
oder dergl.
zu greifen.
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Vorzugsweise weist die federnde Zunge 16 Biegungen 16b, 16c auf,
die es ermöglichen, daß sie bei einer axialen Beanspruchung des Endes 16a in axialer
Richtung auseinanderfedert, wobei sich dann das Ende 16a an der dem Stegteil 3 zugewandten
Kante der Öffnung 4 anlegt. Dadurch wird bewirkt, daß das Ende 16a während seiner
axialen Beanspruchung nicht in das Innere des Schaftes hineingedrückt werden kann,
weil es fest an der genannten Kante der Öffnung 4 anliegt. Eine Entriegelung kann
daher nicht erfolgen. Das Ende 16a kann lediglich in axialer Richtung gebogen werden,
wobei die genannte Kante der Öffnung 4 als Drehpunkt dient.
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Vorzugsweise sind in der aus der F i g. 1 ersichtlichen Weise ausgehend
von der Platte 11 in der Zunge 16 zwei Biegungen 16c, 16b vorgesehen.
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Ein wesentliches Merkmal der Erfindung besteht darin, daß an die
Platte 11 die über den Umfang des Schaftes 1, 2 hinausragenden lappenförmigen Anschlagelemente
12 direkt angeformt sind. Dabei entspricht eine Verbindungslinie zwischen den über
den Umfang des Schaftes hinausragenden Bereichen der Anschlagelemente 12 einem Durchmesser
des Schaftes. Zwischen dem Umfang des Schaftes und den über diesen hinausragenden
Bereichen der Anschlagelemente 12 besteht ein rechter Winkel. Dies hat zur Folge,
daß sich beim Einführen des Bolzens in die Bohrung eines Bauteiles der Rand der
Bohrung vollständig an den ihm zugewandten Stirnflächen der Anschlagelemente 12
anlegt, so daß die gesamten Flächen zur Druckaufnahme zur Verfügung stehen. Die
Anschlagelemente 12 sind in axialer Richtung durch große Kraftkomponenten beaufschlagbar,
weil zum einen die Stirnflächen der Anschlagelemente 12 in der zuvor beschriebenen
Weise im Randbereich der Bohrung des Bauteiles anliegen und weil zudem die gesamte
Platte 11 gegen eine axiale Verschiebung durch die Sicherungslaschen 5 verriegelt
ist. Zudem sind die Anschlagelemente 12 so angeordnet, daß ihre Fläche, die der
ebenen Platte 11 entspricht, in der Längsrichtung des Schaftes liegt, so daß die
gesamte Länge 1 der Anschlagelemente 12 axialen Druckkräften entgegen wirkt. Aus
den zuvorgenannten Gründen kann der vorliegende Bolzen vorzugsweise dadurch montiert
werden, daß er nach dem Einsetzen des Steges 3 in die Bohrung eines Bauteiles mit
einem Hammerschlag oder dergl. in die Bohrung eingeschlagen wird.
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Die dabei auftretenden hohen axialen Kraftkomponenten können nicht
zu Beschädigungen bzw. Verbiegung der Anschlagelemente 12 führen, wie dies im Fall
des Bolzens der DE-OS 3347 503 auftreten könnte, weil dort die Anschlaglappen bei
einem derartigen Einsetzen eines Bolzens leicht verbogen werden könnten, weil ihre
Flächen gegenüber den Flächen der vorliegenden Anschlagelemente 12 um 90" gedreht
sind und axiale Kräfte auf die Biegekanten der bekannten Anschlaglappen einwirken.
Die Dicke dieser Anschlagelemente kann daher nur der Dicke des Blechstanzteiles
entsprechen, aus dem der bekannte Bolzen hergestellt wird. Vorteilhafterweise kann
bei der vorliegenden Erfindung die »Dikke« 1 der Anschlagelemente 12 entsprechend
den zu erwartenden Kräften beliebig variiert werden, weil sie entlang der Längserstreckung
der Platte 11 verläuft.
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Vorzugsweise ist das andere Ende der Platte 11 über zwei Stege 9 einstückig
an die eine Seite eines Schaftteiles angeformt. Gemäß den Figuren 1 und 2 ist die
Platte 11 über die Stege 9 mit dem Schaftteil 1 verbunden, während sich die Öffnung
4, durch die das Ende 16a der Zunge 16 hinausragt, im Schaftteil 2 befindet. Es
ist je-
doch auch denkbar, die Öffnung 4 auch in dem Schaftteil anzuordnen, von dem
die Stege 9 ausgehen. Wie bereits ausgeführt wurde, können an die Platte 11 auch
zwei Zungen angeformt sein, von denen sich jede durch eine Öffnung einer Schafthälfte
erstreckt. Vorzugsweise ist die Platte 11 über zwei voneinander beabstandete Stegteile
9 mit dem Schaftteil 1 verbunden. Dies hat den Vorteil, daß durch den zwischen den
Stegen 9 befindlichen Spalt die eine Spitze 20 eines zangenförmigen Werkzeuges eingeführt
werden kann. Die andere Spitze 21 dieses Werkzeuges, die länger ist als die eine
Spitze 20, wird auf der anderen Seite der Platte 11 eingeführt.
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Beim Zusammendrücken der Spitzen 20, 21 greifen die Spitze 20 an der
Platte 11 und die Spitze 21 an der Biegung 16c der Zunge 16 an, wobei zur Entriegelung
des Bolzens das Ende 16a in das Innere des Schaftes hineingeführt wird. Der Bolzen
kann dann insbesondere wenn eine der Spitze, beispielsweise die Spitze 21, einen
nach innen gebogenen Vorsprung 22 aufweist, zusammen mit dem Werkzeug in axialer
Richtung aus der Bohrung herausgezogen werden, wobei der Vorsprung 22 an der Zunge
16 angreift.
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In der Fig.4 ist ein Blechstanzteil dargestellt, aus dem der vorliegende
Bolzen einstückig herstellbar ist.
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Einzelheiten der F i g. 4, die im Zusammenhang mit den F i g. 1 bis
3 beschrieben wurden, sind in der entsprechenden Weise bezeichnet. Dabei erfolgt
die Herstellung durch aufeinanderfolgende Biegeoperationen. Die Zunge 16 wird in
der erforderlichen Weise gebogen.
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Anschließend wird die Platte 11 in Bezug auf die Stege 9 derart gebogen,
daß zwischen den Stegen 9 und der Platte 11 etwa ein Winkel von 90" besteht. Im
nächsten Biegeschritt werden die den späteren Schafthälften 1, 2 entsprechenden
Bereiche derart gebogen, daß sie die Form der halben Kreiszylinder aufweisen. Im
nachfolgenden Schritt wird das Schaftteil 1 in Bezug auf die Stege 9 um 90" verbogen,
so daß sich die Zunge 16 und die Platte 11 in der Schafthälfte 1 derart befinden,
daß die Ausnehmung 17 deckungsgleich zu den Ausnehmungen 6 angeordnet sind. Schließlich
wird in einem weiteren Biegeschritt der Schaft des Bolzens durch entsprechendes
Umbiegen der Schafthälften 1,2 über das Stegteil 3 gebildet. Dabei greifen dann
die Sicherungslaschen 5 durch die Ausnehmungen 6 und 17, wobei die Platte 11 in
der geforderten Weise in Längsrichtung verriegelt wird. Gleichzeitig gelangt das
Ende 16a der Zunge 16 durch die Öffnung 4 der Schafthälfte 2.
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Vorzugsweise besteht das Blechstanzteil aus einem geeigneten Federstahl,
der nach der Durchführung der beschriebenen Biegeoperationen gehärtet wird.
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Es ist auch denkbar, den vorliegenden Bolzen einstükkig aus einem
Kunststoffmaterial zu spritzen, wobei er vor der Montage zusammengefaltet wird.
Dabei wird vorzugsweise ein Ausgangsteil gespritzt, das dem Teil der F i g. 4 etwa
entspricht, wobei die Rundungen der Schafthälften 1, 2 und gegebenenfalls die Biegungen
16b, 16c der Zunge 16 beim Spritzvorgang erzeugt werden. Die hierfür erforderliche
Spritzform kann vorteilhafterweise einfach aufgebaut sein.
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Durch die Einschnitte 7, 8 bzw. 13, 14 in der Schafthälfte 1 bzw.
in der Platte 11 jeweils neben den Fußbereichen der Stege 9 ist erreichbar, daß
die Stege 9 nach dem Umbiegen der Platte 11 nicht über das eine Ende des Bolzens
hinausragen.
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Die beiden die Schaftteile 1,2 bildenden Bereiche des Stanzteiles
können auch ungleiche Breiten aufweisen.