DE9309497U1 - Schlüssel - Google Patents
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Classifications
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B23—MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- B23P—METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; COMBINED OPERATIONS; UNIVERSAL MACHINE TOOLS
- B23P15/00—Making specific metal objects by operations not covered by a single other subclass or a group in this subclass
- B23P15/005—Making specific metal objects by operations not covered by a single other subclass or a group in this subclass keys
-
- E—FIXED CONSTRUCTIONS
- E05—LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
- E05B—LOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
- E05B19/00—Keys; Accessories therefor
- E05B19/04—Construction of the bow or head of the key; Attaching the bow to the shank
-
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-
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- E05B15/00—Other details of locks; Parts for engagement by bolts of fastening devices
- E05B15/16—Use of special materials for parts of locks
- E05B15/1635—Use of special materials for parts of locks of plastics materials
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- Mechanical Engineering (AREA)
- Push-Button Switches (AREA)
Description
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Günter Hommel, Leonberg
Gernot Richter, Mannheim
Gernot Richter, Mannheim
Schlüssel
Die Erfindung betrifft einen Schlüssel nach dem Oberbegriff des Anspruches 1,
Es sind Schlüssel für Zylinderschlösser bekannt geworden, die,
entsprechend der Ausgestaltung des Schließkanals des Schlosses, an einer Längskante des Schiießtei1s oder -schaftes keine Einkerbungen aufweisen,
sondern eine gerade Kante aufweisen. Derartige Schlüssel sind auch überwiegend in Benutzung.
Wenn die beiden Längskanten Einkerbungen besitzen, dann sind diese
symmetrisch, sodaß der Schlüssel in jeder Lage in den Schließkanal
einführbar ist und besondere Maßnahmen zur Verhinderung einer Verwechselung der Einführlage nicht getroffen werden müssen.
Schlüssel werden normalerweise dadurch hergestellt, daß bei einem
einstückig einen Schließteil und einen Griffteil oder Reide aufweisenden Rohling in den Schließteil die dem Schließkanal entsprechende
Profilierung eingefräst wird, wobei die Längskanten entsprechend bearbeitet werden. Solange Schlüssel aus einem relativ weichen und gut
zu bearbeitenden Werkstoff bestehen, ergeben sich kaum Probleme. Die Gefahr, daß sich der Scnlüssel im Gebrauch verformt, ist dann nicht von
der Hand zu weisen, wenn der Schließzylinder aus einem harten Material wie z.B. Stahl hergestellt ist. Verformungen können auch dann entstehen,
wenn der Schlüssel außer eier Schließaufgabe noch weitere Aufgaben zu
erfüllen hat, z.B. eine Zentralverriegelung an einem Kraftfahrzeug zu betätigen. Sollte der Schlüssel innernalb eines Schlosses brechen,
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dürfte eine Demontage des Schlosses z.B. durch Zerstörung insbesondere
dann schwierig seJn, wenn der Schließzylinder aus Stahl hergestellt ist.
Daher ist es zweckmäßig, auch den Schlüssel aus entsprechendem Material
mit hoher Festigkeit herzustellen.
Wenn ein Schlüssel aus einem Material wie z.B. Stahl hergestellt werden soll, dann bestehen bei herkömmlichen Schlüsseln, bei denen der
Griffteil und der Schließteil einstückig miteinander verbunden sind,
Probleme beim Fräsen der Profilierung. Es ist nämlich nur möglich, zuerst die eine Seite des Schließteils zu fräsen, und dann die andere;
eine gleichzeitige Fräsung beider Seiten ist wegen Verformungen des Schließteils zwischen den Fräswerkzeugen nicht möglich. Die Einspannung
des Schlüssels am Griffteil ist unproblematisch; die Bearbeitung des
freien Schließteils durch Einzelfräsung auf jeder Seite ist wegen dessen Ausfederung kaum möglich, es sei denn, man sorgt für eine Einspannung
des freien Endes des Schließteils durch Ansätze am Schließteil. Dadurch kann der Schlüssel am Griffteil und an den Ansätzen eingespannt und
gefräst werden. Die Ansätze müssen später entfernt werden. Eine derartige Fertigung ist aufwendig.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Schlüssel zu schaffen, der einfach zu fertigen ist und bei dem Verwechselungen nicht mehr
'vorkommen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden
Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
Erfindungsgemäß kann der Schlüssel somit zwei unterschiedlich
ausgebildete Längskanten und dabei auch unterschiedlich ausgebildete Seitenflächen im Bereich des Schließteils besitzen. Wegen dieser
Unsymmetrie ist erforderlich, daß der Schlüssel nur in einer genau definierten Lage in den Schließkanal eingeführt wird. Jede
Lageverwechselung verhindert die Einführung in den Schließkanal mit der
Gefahr einer Beschädigung des Schließteils und des Schließkanals.
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Erfindungsgemäß wird nach Anspruch 1 eine Unverwechselbarkeit durch den
geeignet ausgestalteten Griffteil erzielt, indem eine der parallel zu den Längskanten des Schließteils verlaufende Kante des Griffteils eine
konkave Ausnehmung aufweist. Dadurch kann durch Fühlen die richtige Einschieblage erkannt werden; vorteilhaft weist die Kante mit der
konkaven Ausformung bei richtiger Einschiebelage nach unten.
Die Form der konkaven Ausnehmung ist durch die Form eines Fingers bestimmt bzw. dieser angepaßt.
Der Schlüssel kann nun so gefertigt werden, daß er einstückig aus dem gleichen Material hergsteilt ist, wie aus Anspruch 4 hervorgeht.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung ist dem Anspruch 5 zu entnehmen.
Erfindungsgemäß wird der Schlüssel aus zwei getrennt gefertigten
Teilen hergestellt, die nach ihrer Fertigung miteinander verbunden werden. Dabei kann das Schließteil als gezogenes Profil hergestellt
werden, wogegen das Griffteil als Stanz- oder Gießteil hergestellt werden kann.
Zur Verbindung beider Teile kann ein Schweißverfahren angewendet
werden, das nur eine vernachlässigbare Verformung der beiden Teile bewirkt. Dabei kann ein Laser- oder Elektronenstrahlschweißverfahren
angewendet werden.
Die erfindungsgemäße Herstellung ermöglicht eine relativ dünne Profilierung des Schließteils und darüberhinaus auch eine Profilierung
an beiden Längskanten, obwohl eine solche Profilierung nicht zwingend
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den weiteren Unteransprüchen zu entnehmen.
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Insbesondere ist erfinaugsgemäß der Schlüssel aus Stanl.
An Hand der Zeichnung, in der einige Ausführungsbeispiele der Erfindung dargstellt sind, sollen die Erfindung sowie weitere
Ausgestaltungen und Verbesserungen und weitere Vorteile der Erfindung näher erläutert und beschrieben werden.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht
eines erfindungsgemäßen Schlüssels,
Fig. 2 eine Schnittansicht des Schlüssels
entsprecnend Schnittlinie II - II der Fig 1, und
Fig. 3 eine Schnittansicht einer weiteren
Ausgestaltung der Erfindung, in einer Schnittansicht ähnlich der
der Fig. 2.
Der Schlüssel 10 besitzt einen Schließteil 11, an dessen Oberseite (wie
an der nicht sichtbaren Unterseite) Längsrillen 12 eingebracht sind. An
der einen Längskante 13 befinden sich mehrere, hier drei Einkerbungen und an der anderen Längskante 15 des Schließteiles 11 sind ebenfalls
mehrere, hier fünf (vorteilhaft secns) Einkerbungen 16 vorgesehen, so daß das Schließteil 11 unsymmetrisch zueinander ausgebildete Längskanten
13,15 aufweist.
Wenn ein Schlüssel mit einem solchen Schließteil in ein Zylinderschloß eingeschoben werden soll, muß, um Beschädigungsn zu
vermeiden, der Benutzer auf Gruna der Schlüsselform die richtige Einführungslage erkennen. Er muß somit wiessen, welche der Längskanten
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oben und welche der Längskanten unten sein soll.
Zu diesem Zweck erhält der Schlüssel 10 ein unsymmetrisches
Griffteil 17. Dieses ist im Prinzip rechteckig ausgebildet. Eine der Kanten, die Kante 18, besitzt eine konkave Ausnehmung 19, deren Form dem
Benutzer die richtige Lage des Schlüssels zum Einführen angibt. In die dem Schließteil 11 entgegengesetzt liegende und quer zur
Längserstreckung verlaufende Kante 20 geht die konkave Ausnehmung 19 mit einer Kurve 21 über, und zur Bildung eines Loches 22 besitzt die der
Kante 18 gegenüberliegende Kante 23 einen Bauch 24a im Bereich dee
Übergangs von Kante 20 zu Kante 23. Die dem Schließteil 11 zugewandten
Endbereiche der Kanten 18,23 sind mit Abschrägungen 24,25 vorgesehen,
von denen die Abschrägung 24 wegen der Ausnehmung 19 einen längeren Bereich überdeckt als die Abschrägung 25.
Der Abstand der Kante 23 von der Mittelachse M-M des Schließteils 11 ist kleiner als der Abstand der Kante 18 von der Mittelachse M-M.
Die Kante 26 des Griffteils 17, an der der Schließteil 11 anschließt, besitzt eine Ausnehmung 28, die in der Ausgestaltung nach
Fig. 1 rechteckig ist und deren Abmessungen den Abmessungen des dem Griffteil 17 benachbarten Endes des Schließteils 11 angepaßt sind, so
daß dieses Ende des Schließteils 11 in die Ausnehmung 26 eingesetzt werden kann. Zur Verbindung der beiden Teile miteinander wird an der
Berührungskante der beiden Teile eine Schweißverbindung angesetzt, die als Laser- oder Elektronenstrahl schweißung durchgeführt werden kann.
Bevorzugt wird eine Laserstrahlschweißung. Es besteht auch die Möglichkeit, die Verbindung als Lötverbindung auszuführen.
Die Fig. 2 zeigt einen Querschnitt nach Linie II - II. Danach durchgreift die Ausnehmung 28 die gesamte Dicke des Griffteils 17; die
Dicke des Schließteils entspricht der Dicke des Griffteils. Man erkennt in der Schnittansicht die Profilierung des Schließteils 11 mit sich
gegenüber und versetzt zueinander liegenden Rillen 30 und 31, die der
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Querschnittsform des Schließkanals eines Schließzylinders entsprechen.
Die Ausgestaltung nach Fig. 3 zeigt eine einseitig offene Vertiefung 29 im Griffteil 17 im Bereich der Kante 26, deren Tiefe der
Dicke des Schließteils &Ggr;&igr; entspricht. In diese Vertiefung 29 wird das Schließteil 11 seitlich eingesetzt und darin eingeschweißt.
Der Schlüssel ist, wenn er einstückig ausgebildet ist, aus Stahl hergestellt. Wenn er, wie in Fig. 1 bis 3 dargestellt, zweiteilig ist,
dann können beide Teile aus Stanl hergestellt sein. Selbstverständlich
besteht die Möglichkeit, das Griffteil aus Kunststoff herzustellen und
an dem Ende des Schiießtei1s durch Anspritzen zu fixieren.
Claims (12)
1. Schlüssel für ein Zylinderschloß, mit einem mit Einkerbungen
versehenen, in ein Zylinderschloß einführbaren Schließteil und einem zum
Ergreifen mit der Hand geeigneten Griffteil, dadurch gekennzeichnet,
daß das Schließteil (11) an seinen beiden Längskanten (13,15) und/oder
an seinen Seitenflächen je eine unsymmetriscne Anzahl von Einkerbungen
(14,16;12) aufweist, und daß am etwa rechteckigen Griffteil (17) an einer der parallel zu den Längskanten (13,15) des Schiießteiles (11)
verlaufenden Kante (18) eine konkave Ausnehmung (19) vorgesehen ist, die die richtige Einschiebelage des Schließteils (11) anzeigt.
2. Schlüssel nach Anspruch 1, dadurcn gekennzeichnet, daß das Griffteil (17) im Bereich der der konkaven Ausnehmung (19)
gegenüberliegenden Kante (23) ein Durchgangsloch (22) aufweist.
3. Schlüssel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der Kante (18) mit der Ausnehmung (19) von der Mittellängsachse
(M-M) des Schließteils (11) größer ist als der der anderen entgegengesetzt verlaufenden Kante (23) von der Mittellängsachse.
4. Schlüssel nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Schließteil (11) und das Griffteil (17)
einstückig miteinander verbunden sind.
5. Schlüssel insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Schließteil (11) und das Griffteil (17)
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unabhängig voneinander gefertigt und miteinander fest verbunden sind.
6. Schlüssel:nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das
Schließteil (11) aus einem gezogenen Profilteil hergestellt ist.
7. Schlüssel nach einem der Ansprüche 5 und 6 , dadurch gekennzeichnet, daß das Griffteil (17) mittels eines Gieß- oder
Stanzverfahrens oder dergleichen hergestellt ist.
8. Schlüssel nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Griffteil (17) an einer Kante eine Ausnehmung
(2S) aufweist, in die ein Ende des Schließteils (11) eingesetzt und
darin mit dem Griffteil (17) fest verbunden ist.
9. Schlüssel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung halbkreis- oaer rechteckförmig und das in die Ausnehmung
einzusetzenae Ende des Schließteils an die Form der Ausnehmung angepaßt ist.
10. Schlüssel nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß das Schließteil (11) mit dem Griffteil (17) mittels
eines Schweißverfahrens verDunden ist.
11. Schlüssel nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Griffteil (17) und das Schließteil (11) aus
Stahl hergestellt sind.
12. Schlüssel nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß das Griffteil ein Kunststoff ist, in den das Schließteil eingespritzt oder eingegossen ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE9309497U DE9309497U1 (de) | 1993-06-28 | 1993-06-28 | Schlüssel |
Applications Claiming Priority (1)
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DE9309497U DE9309497U1 (de) | 1993-06-28 | 1993-06-28 | Schlüssel |
Publications (1)
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DE9309497U1 true DE9309497U1 (de) | 1993-09-02 |
Family
ID=6894858
Family Applications (1)
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---|---|---|---|
DE9309497U Expired - Lifetime DE9309497U1 (de) | 1993-06-28 | 1993-06-28 | Schlüssel |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE9309497U1 (de) |
-
1993
- 1993-06-28 DE DE9309497U patent/DE9309497U1/de not_active Expired - Lifetime
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