DE4012860A1 - Fahrzeugsitz, insbesondere kraftfahrzeugsitz - Google Patents
Fahrzeugsitz, insbesondere kraftfahrzeugsitzInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Fahrzeugsitz, insbesondere
einen Kraftfahrzeugsitz, der die Merkmale des Oberbegriffs
des Anspruches 1 aufweist.
Bei den bekannten Beschlägen (DE-PS 32 22 758, US-PS
39 99 247) für derartige Sitze weist die Freischwenkeinrichtung,
die es erlaubt, die Rückenlehne des Sitzes nach vorne zu
klappen, ohne die Verstelleinrichtung für die Lehnenneigung
betätigen zu müssen, ein schwenkbar am Beschlag gelagertes,
über einen Seilzug betätigbares Sperrglied in Form eines
Hakens oder einer Klinke auf. Dem Haken ist ein von ihm
zu hintergreifender Zapfen, der Klinke eine deren freies
Ende aufnehmende Raste zugeordnet. Damit der Haken den
Zapfen hintergreifen und die Klinke in die Raste einfal
len kann, muß zwischen den zusammenwirkenden Teilen ein
ausreichend großes Funktionsspiel vorgesehen sein. Infolge
dieses Spieles hat die Rückenlehne auch in der Verriegelungs
stellung der Verriegelungseinrichtung eine gewisse Bewegungs
freiheit, die allein schon wegen eines möglichen Klapperns
bei unbenutztem Sitz störend ist. Vor allem aber ist bei
diesen bekannten Freischwenkeinrichtungen nicht sicherge
stellt, daß nach einem Freischwenkvorgang die Rückenlehne
wieder verriegelt ist, selbst wenn die Rückenlehne vollstän
dig in ihre Endlage zurückgeschwenkt worden ist. Beispiels
weise kann die am Haken oder der Klinke angreifende Feder
kraft nicht ausreichen, um den Haken oder die Klinke in
die Sperrstellung zu schwenken. Ist die Rückenlehne nicht
verriegelt, kann es beim Unfall zu schweren Schäden kommen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Fahr
zeugsitz mit einer Freischwenkeinrichtung für dessen Rücken
lehne zu schaffen, bei dem sichergestellt ist, daß die Rücken
lehne beim Zurückschwenken aus einer nach vorne geklappten
Lage wieder verriegelt wird. Diese Aufgabe löst ein Gelenk
beschlag mit den Merkmalen des Anspruches 1.
Der Sperrhebel und der zweite Hebel werden zwangsläufig
bewegt, wenn der Beschlag zusammen mit der Rückenlehne ver
schwenkt wird. Dadurch ist gewährleistet, daß der Sperrhebel
am Anschlag anliegt, sobald die Rückenlehne beim Zurück
klappen die Endstellung erreicht hat. Da der Sperrhebel
und der zweite Hebel ein Kniegelenk bilden, das beim Zurück
schwenken der Rückenlehne aus der nach vorne geklappten
Position von seiner einen geknickten Lage über die voll
ständig gestreckte Lage hinaus in seine andere geknickte
Lage kommt, wobei der Anschlag für den Sperrhebel die Knick
ung formschlüssig begrenzt, ist in der Verriegelungsstellung
eine formschlüssige Verriegelung ohne ein Funktionsspiel
vorhanden. Das Kniegelenk hat dabei zur Folge, daß sowohl
eine Belastung der Rückenlehne nach hinten als auch eine
Belastung nach vorne den Sperrhebel verstärkt gegen den
Anschlag drückt. Die Rückenlehne ist deshalb in der ver
riegelten Stellung der Freischwenkeinrichtung nicht nur
formschlüssig, sondern auch spielfrei verriegelt. Ein wei
terer wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung
besteht darin, daß diese formschlüssige und spielfreie Ver
riegelung mit einem geringen Mehraufwand, nämlich nur einem
zusätzlichen, schwenkbar gelagerten Hebel erreicht wird.
Daher ist auch kein oder zumindest kein wesentlicher zu
sätzlicher Platzbedarf im Vergleich zu den bekannten Fahr
zeugsitzen mit Freischwenkeinrichtung erforderlich.
Vorzugsweise greift am zweiten Hebel im Abstand von dessen
Schwenkachse eine vorgespannte Feder an, welche über den
Schwenkzapfen, der den zweiten Hebel mit dem Sperrhebel
verbindet, letzteren im Sinn einer Bewegung gegen den An
schlag belastet. Diese Feder sucht nicht nur den Sperrhebel
in Anlage am Anschlag zu halten. Sie stellt vor allem auch
sicher, daß der Sperrhebel und der zweite Hebel nicht in
derjenigen Schwenklage stehen bleiben, in welcher das Knie
gelenk vollständig gestreckt ist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist der Anschlag durch
einen parallel zur Klappachse angeordneten Bolzen gebildet.
Der zweite Hebel kann dann auf diesem schwenkbar gelagert
sein.
Für die Funktionsfähigkeit der Verriegelungseinrichtung
genügt es, wenn der Sperrhebel in der Verriegelungsstel
lung an dem in seine Bewegungsbahn ragenden Anschlag an
liegt. Besonders vorteilhaft ist es jedoch, den Sperrhebel
über die in der Verriegelungsstellung am Anschlag anliegende
Stelle hinaus zu verlängern und diese Verlängerung als einen
Haken auszubilden, der in der Sperrstellung den Anschlag
mit Spiel hintergreift. Ein derartiger Haken ergibt den
Vorteil, daß bei einer Überlastung der Rückenlehne, die
zu einer Vergrößerung des Abstandes zwischen dem Anschlag
und der Schwenkachse des Sperrhebels infolge einer Deformation
der Hebel und/oder des Anschlages führt, der Haken in Anlage
an den Anschlag kommt und dabei diesen formschlüssig hin
tergreift. Damit der Haken aus dieser Position nicht durch
die die Verriegelung belastenden Kräfte, wohl aber durch
eine Betätigung der an ihm angreifenden Entriegelungsein
richtung in eine den Anschlag freigebende Winkelstellung
geschwenkt werden kann, ist der Haken bei einer bevorzug
ten Ausführungsform mit einer vorzugsweise ebenen Anlage
fläche versehen, welche mit der Tangente an den Anschlag
einen Winkel einschließt, der im Selbsthemmungsbereich liegt.
Diese erhöhte Sicherheit ist ebenso von Vorteil wie die
dann direkt über den Beschlag und den Sperrhebel erfolgende
Einleitung der auf die Rückenlehne wirkenden Belastung in
die Sitzstruktur.
Der Sperrhebel kann am zweiten Endabschnitt einen aus der
Schwenkebene heraustretenden Vorsprung aufweisen, welcher
in der Bewegungsbahn des zweiten Hebels liegt und bei einer
Anlage an diesen eine weitere Klappbewegung des Beschlages
nach vorne formschlüssig verhindert. Dadurch kann in einfacher
Weise die Klappbewegung der Rückenlehne nach vorne und vor
allem auch die dabei auftretende Polsterpressung begrenzt
werden.
Da bei einer Freischwenkung der gesamte Beschlag um die
Klappachse geschwenkt wird, kann mit dem Beschlag ein Me
chanismus gekoppelt sein, welcher der Klappbewegung nach
vorne eine Längsverschiebung des Sitzes nach vorne und der
Klappbewegung nach hinten eine Verschiebung des Sitzes wieder
nach hinten in die Ausgangsstellung zuordnet.
Im folgenden ist die Erfindung anhand eines in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiels im einzelnen erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine unvollständig dargestellte Seitenansicht des
Ausführungsbeispiels in der verriegelten Stellung,
Fig. 2 eine unvollständig dargestellte Seitenansicht des
Ausführungsbeispiels in einer Stellung der Rücken
lehne zu Beginn der Freischwenkung nach vorne nach
dem Verschwenken des Sperrhebels in die Freigabe
stellung mittels der Auslöseeinrichtung,
Fig. 3 eine unvollständig dargestellte Seitenansicht des
Ausführungsbeispiels in einer Klappstellung der
Rückenlehne nahe dem vorderen Ende des Klappbe
reiches,
Fig. 4 eine unvollständig dargestellte Seitenansicht des
Ausführungsbeispiels in der vordersten Klappstellung
der Rückenlehne,
Fig. 5 einen Schnitt nach der Linie V-V der Fig. 1;
Fig. 6 eine vergrößert dargestellte Draufsicht auf den
Anschlag und den ihm zugeordneten Teil des Sperr
hebels, wobei die bei normaler Belastung vorhandene
Verriegelungsstellung mit ausgezogener Linie und
die bei einer Überlastung vorhandene Verriegelungs
stellung mit gestrichelter Linie dargestellt ist.
Ein Kraftfahrzeugsitz weist auf beiden Seiten seines Sitz
teiles je einen Längsholm 1 auf, die zusammen mit weiteren,
nicht dargestellten Teilen eine Sitzstruktur bilden, auf
der ein nicht dargestellter Polsterträger für das Sitzkissen
abgestützt ist. Die Sitzstruktur ist üblicherweise über
Schienenpaare, die eine Längsverstellung gestatten, mit
dem Boden des Fahrzeuges verbunden.
In ihrem hinteren Endabschnitt tragen die beiden Längsholme
1 eine in Sitzquerrichtung verlaufende Klappachse 2, mittels
deren die Rückenlehne, von der nur der eine Seitenholm 3
ihres Polsterträgers dargestellt ist, mit den Längsholmen
1 schwenkbar verbunden ist. Die beiden Seitenholme 3 sind
mit dem oberen Beschlagteil 4 je eines Gelenkbeschlages
5 verbunden, dessen unterer Beschlagteil 6 im Bereich seines
neben dem zugeordneten Längsholm 1 liegenden vorderen Endes
schwenkbar auf der Klappachse 2 gelagert ist. Der untere
Beschlagteil 6 ist mittels einer parallel zur Klappachse
2 liegenden Beschlagachse 7 schwenkbar mit dem oberen Be
schlagteil 4 verbunden. In bekannter Weise verbindet ein
nicht dargestelltes, selbsthemmendes Getriebe die beiden
Beschlagteile und ermöglicht die Einstellung der Neigung
der Rückenlehne.
Die Unterseite des unteren Beschlagteils 6 und insbesondere
deren Abschnitt 6′ befindet sich auch in der in Fig. 1 dar
gestellten Stellung, in der die Rückenlehne am hinteren
Ende des Klappbereiches der Freischwenkung steht, im Abstand
von einem fest mit dem Längsholm 1 verbundenen und von diesem
nach außen abstehenden Anschlagbolzen 8.
In dieser Stellung ist der untere Beschlagteil 6 und damit
die Rückenlehne formschlüssig verriegelbar. Die hierzu vor
gesehene Verriegelungseinrichtung weist außer dem Anschlag
bolzen 8 einen Sperrhebel 9, einen zweiten Hebel 10 und
eine vorgespannte Schenkelfeder 11 auf.
Der zwischen der Innenseite des unteren Beschlagteils 6
und der Außenseite des Längsholms 1 liegende zweite Hebel
10 ist schwenkbar auf dem Anschlagbolzen 8 gelagert und
erstreckt sich von hier aus in der Verriegelungsstellung
nach oben und nach vorne. Er endet aber im Abstand unterhalb
des oberen Randes des unteren Beschlagteiles 6. An die der
Klappachse 2 zugekehrte Längsseite des zweiten Hebels 10
ist ein nach vorne vorspringender Arm 10′ angeformt, der
im Abstand oberhalb und hinter der Klappachse 2 endet. In
den freien Endabschnitt des Armes 10′ ist der eine Schenkel
der Schenkelfeder 11 eingehängt, deren anderer Schenkel
die Klappachse 2 umgreift und dadurch an dieser drehbar
abgestützt ist. Die Schenkelfeder 11 sucht den zweiten Hebel
10 nach hinten, bei einer Blickrichtung gemäß Fig. 1, also
im Uhrzeigersinn, zu schwenken.
Der zwischen dem unteren Beschlagteil 6 und dem zweiten
Hebel 10 liegende Sperrhebel 9 ist in der Erstreckungsrichtung
des zweiten Hebels 10 im Abstand oberhalb des Anschlagbolzens
8 mittels eines Lagerzapfens 12 schwenkbar mit dem unteren
Beschlagteil 6 verbunden. Die Längsachse des Lagerzapfens
12 liegt parallel zur Längsachse der Klappachse 2 und des
Anschlagbolzens 8. Der Sperrhebel 9 erstreckt sich, wie
die Fig. 1 und 5 zeigen, über den Lagerzapfen 12 hinaus
in der Längsrichtung des zweiten Hebels 10 und ist im Bereich
von dessen oberem Endabschnitt mittels eines Schwenkzapfens
13 mit dem zweiten Hebel 10 schwenkbar verbunden. Der Schwenk
zapfen 13 liegt parallel zum Lagerzapfen 12, ist jedoch
nicht mit dem unteren Beschlagteil 6 verbunden.
Wie die Fig. 1 und 5 zeigen, erstreckt sich der Sperrhebel
9 noch über den Schwenkzapfen 13 hinaus bis zum oberen Rand
des unteren Beschlagteiles 6. Hier ist ein seitlicher Vor
sprung 14 des Sperrhebels 9 rechtwinklig abgebogen, wodurch
dieser Vorsprung 14 in die Schwenkbahn des zweiten Hebels
10 ragt. Der Vorsprung 14 kommt, wie Fig. 4 zeigt, am vorderen
Ende des Klappbereiches der Rückenlehne in Anlage an den
zweiten Hebel 10 und begrenzt dadurch den Klappbereich form
schlüssig nach vorne.
Der sich in der Verriegelungsstellung des Sperrhebels 9
vom Lagerzapfen 12 aus nach unten und hinten erstreckende
Arm des Sperrhebels 9 ist, wie insbesondere Fig. 6 zeigt,
auf seiner der Klappachse 2 zugekehrten Seite mit einer
geradlinigen Anlagefläche 15 versehen, die in der Verriege
lungsstellung des Sperrhebels 9 spielfrei am Anschlagbolzen
8 anliegt. Der Sperrhebel 9 ist, wie die Fig. 1 und 6 zeigen,
über den die Anlagefläche 15 aufweisenden Abschnitt hinaus
verlängert und bildet hier einen Haken 16, welcher normaler
weise den Anschlagbolzen 8 mit Spiel hintergreift, wenn
die Anlagefläche 15 am Anschlagbolzen 8 anliegt. Die gerad
linige Anlagefläche 15 läßt eine Verschiebung in ihrer Längs
richtung zu, was in Fig. 6 durch die gestrichelte Position
dargelegt ist, bis die ebenfalls geradlinige Innenfläche
16′ des Hakens 16 in Anlage an den Anschlagbolzen kommt.
Eine Solche Verschiebung kann bei einer Überlastung der
Verriegelungseinrichtung auftreten. Die Innenfläche 16′
schließt mit einer Tangente an den Anschlagbolzen 8, die
im rechten Winkel zu der durch das Zentrum des Anschlag
bolzens 8 und des Lagerzapfens 12 verlaufenden Linie liegt,
einen Winkel β ein, der im Selbsthemmungsbereich liegt.
Der Sperrhebel kann deshalb aus der Verriegelungsstellung
nur mit Hilfe einer an ihm angreifenden Entriegelungsein
richtung herausgeschwenkt werden, die im Ausführungsbeispiel
durch einen Seilzug 17 gebildet ist.
Die gegenseitige Lage des Anschlagbolzens 8, des Lagerzapfens
12 und des Schwenkzapfens 13 ist so gewählt, daß der Sperr
hebel 9 und der Hebel 10 einen kleinen Winkel α einschließen,
oder, genauer ausgedrückt, die Längsachse des Schwenkzapfens
13 und diejenige des Lagerzapfens 12 sowie die Anlagestelle
des Anschlagbolzens 8 für den Sperrhebel 9 die drei Ecken
eines Dreieckes definieren und die durch die Längsachse
des Lagerzapfens 12 gebildete Spitze dieses Dreieckes gegen
die Klappachse 2 weist. Im Ausführungsbeispiel bilden sogar
die Längsachsen des Anschlagbolzens 8, des Lagerzapfens
12 und des Schwenkzapfens 13 ein solches Dreieck, wenn sich
die Verriegelungseinrichtung in der in Fig. 1 dargestellten,
verriegelten Stellung befindet. Der Winkel, den die beiden
zur Spitze hin verlaufenden Seiten des Dreieckes einschließen,
ist um den Winkel α (Fig. 1) kleiner als 180°. Durch diese
Lage des Anschlagbolzens 8, des Lagerzapfens 12 und des
Schwenkzapfens 13 bilden der Sperrhebel 9 und der zweite
Hebel 10 einen Kniehebel, der in der Verriegelungsstellung
über die gestreckte Lage hinaus um den Winkel α gegen die
Klappachse 2 hin durchgedrückt ist. Dies hat zur Folge,
daß sowohl eine Belastung der Rückenlehne nach hinten als
auch eine Belastung nach vorne zu einer verstärkten Anpressung
des Sperrhebels 9 an den Anschlagbolzen 8 führt, weil beide
Belastungen in Sinne einer Verstärkung der Knickung des
Kniehebels wirksam sind.
Für eine Freischwenkung der Rückenlehne ist es deshalb zu
nächst erforderlich, den Kniehebel über seine gestreckte
Stellung hinaus in eine Knicklage zu bringen, in welcher
die Knickung von der Klappachse 2 wegweist. Dies wird mit
Hilfe des Seilzuges 17 erreicht, der am Sperrhebel 9 hinter
der Anlagefläche 15 angreift. Die mit dem Seilzug 17 ausgeübte
Kraft führt zu einer Schwenkbewegung des Sperrhebels 9 ent
gegen dem Uhrzeigersinn bei einer Blickrichtung gemäß Fig. 1
um den Lagerzapfen 12, was zur Folge hat, daß der Schwenk
zapfen 13 gegen die Klappachse 2 hin bewegt wird. Dadurch
ergibt sich eine Lage des Schwenkzapfens 13 und des Lager
zapfens 12 relativ zum Anschlagbolzen 8, der einer Knickung
des Kniehebels in der von der Klappachse 2 wegweisenden
Richtung ergibt. Dies entspricht einer von der Klappachse
2 wegweisenden Spitze des durch die Längsachsen des Anschlag
bolzens 8, des Lagerzapfens 12 und des Schwenkzapfens 13
definierten Dreieckes.
Wird nun die Rückenlehne nach vorne geklappt, erfährt, wie
Fig. 3 zeigt, der Sperrhebel 9 eine weitere Schwenkung ent
gegen dem Uhrzeigersinn bei einer Blickrichtung gemäß den
Figuren, die sich der Bewegung überlagert, welche der Sperr
hebel 9 zusammen mit dem unteren Beschlagteil 6 ausführt.
Der zweite Hebel 10 wird dabei entgegen dem Uhrzeigersinn
bei einer Blickrichtung gemäß den Figuren geschwenkt. Hat
er die in Fig. 3 dargestellte Schwenklage ungefähr erreicht,
dann erfährt er eine Schwenkbewegung im Uhrzeigersinn, bis
die in Fig. 4 dargestellte Lage erreicht ist, in welcher
eine weitere Klappbewegung der Rückenlehne nach vorne nicht
mehr möglich ist, weil der Vorsprung 14 formschlüssig am
zweiten Hebel 10 auf dessen der Klappachse 2 zugekehrten
Seite anliegt.
Beim Zurückklappen der Rückenlehne werden sowohl der Sperr
hebel 9 als auch der zweite Hebel 10 zwangsläufig geschwenkt
und dabei zwangsläufig in die in Fig. 1 dargestellte Lage
gebracht, wenn die Rückenlehne wieder die Ausgangsstellung
erreicht hat. Daher ist sichergestellt, daß die Rückenlehne
in dieser Stellung zwangsläufig verriegelt wird. Außerdem
ist die Verriegelung spielfrei.
Sollte infolge einer übermäßigen Belastung der Rückenlehne
nach vorne, wie sie beispielsweise bei einem Unfall auftreten
kann, es zu einer Deformation des zweiten Hebels 10 und/oder
des Sperrhebels 9 und/oder des Anschlagbolzens 8 kommen,
über welche Teile die Belastung in den Längsholm 1 eingeleitet
wird, kann diese Deformation dazu führen, daß der untere
Beschlagteil 6 um einen geringen Winkel nach vorne geklappt
werden kann. Dieser Winkel ist aber gering, weil dann der
Haken 16 in Anlage an den Anschlagbolzen 8 kommt und eine
weitere Schwenkbewegung verhindert. Nunmehr erfolgt nämlich
die Einleitung der auf die Rückenlehne wirkenden Kraft direkt
über den Lagerzapfen 12 und den unteren Arm des Sperrhebels
9 in den Anschlagbolzen 8 und damit in den Längsholm 1.
Da der Winkel β im Selbsthemmungsbereich liegt, nämlich
zwischen 1° und 4°, kann der Sperrhebel 9 aus dieser Stellung
nicht durch die Belastung der Rückenlehne herausgeschwenkt
werden. Die Verriegelungseinrichtung kann sich deshalb in
erwünschter Weise nicht selbst lösen, sondern nur mit Hilfe
des Seilzuges 17.
Alle in der vorstehenden Beschreibung erwähnten sowie auch
die nur allein aus der Zeichnung entnehmbaren Merkmale sind
als weitere Ausgestaltungen Bestandteile der Erfindung,
auch wenn sie nicht besonders hervorgehoben und insbesondere
nicht in den Ansprüchen erwähnt sind.
Claims (7)
1. Fahrzeugsitz, insbesondere Kraftfahrzeugsitz, dessen
um eine in Sitzquerrichtung verlaufende Klappachse schwenk
bare Rückenlehne über je einen Beschlag auf jeder Sitz
seite und die Klappachse schwenkbar mit der mit dem Fahr
zeugboden zu verbindenden Sitzstruktur verbunden ist,
wobei ein am Beschlag oder der Sitzstruktur mit zur Klapp
achse paralleler Achse und im Abstand hinter dieser an
gelenkter Sperrhebel zusammen mit einem an der Sitzstruktur
bzw. am Beschlag im Abstand hinter der Klappachse vor
gesehener Anschlag eine Verriegelungseinrichtung bilden,
die in ihrer Verriegelungsstellung, in welcher der Sperr
hebel am Anschlag anliegt, formschlüssig eine Klappbewegung
des Beschlages verhindert, und deren Sperrhebel mit einer
Löseeinrichtung in eine Stellung schwenkbar ist, in welcher
die Verriegelungseinrichtung unwirksam ist, dadurch ge
kennzeichnet, daß
- a) die Anlenkstelle des Sperrhebels (9) zwischen dessen mit dem Anschlag zusammenwirkenden ersten Endabschnitt und einem zweiten Endabschnitt liegt,
- b) der zweite Endabschnitt des Sperrhebels (9) mit einem zweiten Hebel (10) mittels eines Schwenkzapfens (13) schwenkbar verbunden ist, dessen Längsachse parallel zur Klappachse (2) liegt,
- c) der zweite Hebel (10) im Bereich des Anschlages (8) mit dem den Anschlag (8) tragenden Teil (1) schwenk bar um eine zur Schwenkachse des Sperrhebels (9) pa rallelen Achse verbunden ist,
- d) in der Verriegelungsstellung der Verriegelungseinrich tung (8, 9) die Längsachse des Schwenkzapfens (13), die Schwenkachse des Sperrhebels (9) und die Anlage stelle des Anschlages (8) für den Sperrhebel (9) ein Dreieck definieren, dessen durch die Schwenkachse des Sperrhebels (9) gebildete Spitze gegen die Klapp achse (2) weist,
- e) mittels der Löseeinrichtung (17) der Sperrhebel (9) in eine vom Anschlag (8) abgehobene Stellung schwenkbar ist, in welcher die von der Schwenkachse des Sperr hebels (9) gebildete Spitze des Dreiecks von der Klapp achse (2) wegweist.
2. Fahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß am zweiten Hebel (10) im Abstand von seiner Schwenk
achse eine vorgespannte Feder (11) angreift, welche über
den Schwenkzapfen (13) den Sperrhebel (9) im Sinne einer
Bewegung gegen den Anschlag (8) bis zu einer Anlage an
diesem belastet.
3. Fahrzeugsitz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die vorgespannte Feder eine Schenkelfeder (11) ist,
deren einer Schenkel an der Klappachse (2) um diesen
drehbar und deren anderer Schenkel an einem zusätzlich
vorgesehenen Arm (10′) des zweiten Hebels (10) angreift.
4. Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Anschlag ein parallel zur Klapp
achse (2) angeordneter Bolzen (8) ist, auf dem der Sperr
hebel (9) schwenkbar gelagert ist.
5. Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Sperrhebel (9) über die in der
Verriegelungsstellung am Anschlag (8) anliegende Stelle
(15) hinaus verlängert ist und diese Verlängerung einen
Haken (16) bildet, der in der Verriegelungsstellung den
Anschlag (8) mit Spiel hintergreift.
6. Fahrzeugsitz nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Haken (16) eine ebene Innenfläche (16′) aufweist,
die bei einer spielfreien Anlage des Hakens (16) am An
schlag (8) nach einer Vergrößerung des Abstandes zwischen
dem Anschlag (8) und der Schwenkachse des Sperrhebels
(9) infolge einer Überlastung der Anschlag (8) mit einer
Tangente an den Anschlag (8), die lotrecht zur Verbindungs
linie zwischen dem Zentrum des Anschlages (8) und der
Drehachse des Sperrhebels (9) verläuft, einen Winkel
(β) einschließt, der im Selbsthemmungsbereich liegt.
7. Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß am zweiten Endabschnitt des Sperr
hebels (9) ein aus der Schwenkbahn heraustretender Vor
sprung (14) vorgesehen ist, welcher in die Bewegungsbahn
des zweiten Hebels (10) ragt und bei einer Anlage an
diesem eine weitere Klappbewegung des Beschlages (4,
5, 6) nach vorne formschlüssig verhindert.
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