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DE4012860A1 - Fahrzeugsitz, insbesondere kraftfahrzeugsitz - Google Patents

Fahrzeugsitz, insbesondere kraftfahrzeugsitz

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DE4012860A1
DE4012860A1 DE4012860A DE4012860A DE4012860A1 DE 4012860 A1 DE4012860 A1 DE 4012860A1 DE 4012860 A DE4012860 A DE 4012860A DE 4012860 A DE4012860 A DE 4012860A DE 4012860 A1 DE4012860 A1 DE 4012860A1
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Germany
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lever
locking
locking lever
axis
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Wolfgang Dipl Ing Koejer
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Johnson Controls Components GmbH and Co KG
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Keiper Recaro GmbH and Co
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N2/00Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
    • B60N2/02Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles the seat or part thereof being movable, e.g. adjustable
    • B60N2/20Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles the seat or part thereof being movable, e.g. adjustable the back-rest being tiltable, e.g. to permit easy access

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  • Aviation & Aerospace Engineering (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Seats For Vehicles (AREA)
  • Chairs For Special Purposes, Such As Reclining Chairs (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Fahrzeugsitz, insbesondere einen Kraftfahrzeugsitz, der die Merkmale des Oberbegriffs des Anspruches 1 aufweist.
Bei den bekannten Beschlägen (DE-PS 32 22 758, US-PS 39 99 247) für derartige Sitze weist die Freischwenkeinrichtung, die es erlaubt, die Rückenlehne des Sitzes nach vorne zu klappen, ohne die Verstelleinrichtung für die Lehnenneigung betätigen zu müssen, ein schwenkbar am Beschlag gelagertes, über einen Seilzug betätigbares Sperrglied in Form eines Hakens oder einer Klinke auf. Dem Haken ist ein von ihm zu hintergreifender Zapfen, der Klinke eine deren freies Ende aufnehmende Raste zugeordnet. Damit der Haken den Zapfen hintergreifen und die Klinke in die Raste einfal­ len kann, muß zwischen den zusammenwirkenden Teilen ein ausreichend großes Funktionsspiel vorgesehen sein. Infolge dieses Spieles hat die Rückenlehne auch in der Verriegelungs­ stellung der Verriegelungseinrichtung eine gewisse Bewegungs­ freiheit, die allein schon wegen eines möglichen Klapperns bei unbenutztem Sitz störend ist. Vor allem aber ist bei diesen bekannten Freischwenkeinrichtungen nicht sicherge­ stellt, daß nach einem Freischwenkvorgang die Rückenlehne wieder verriegelt ist, selbst wenn die Rückenlehne vollstän­ dig in ihre Endlage zurückgeschwenkt worden ist. Beispiels­ weise kann die am Haken oder der Klinke angreifende Feder­ kraft nicht ausreichen, um den Haken oder die Klinke in die Sperrstellung zu schwenken. Ist die Rückenlehne nicht verriegelt, kann es beim Unfall zu schweren Schäden kommen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Fahr­ zeugsitz mit einer Freischwenkeinrichtung für dessen Rücken­ lehne zu schaffen, bei dem sichergestellt ist, daß die Rücken­ lehne beim Zurückschwenken aus einer nach vorne geklappten Lage wieder verriegelt wird. Diese Aufgabe löst ein Gelenk­ beschlag mit den Merkmalen des Anspruches 1.
Der Sperrhebel und der zweite Hebel werden zwangsläufig bewegt, wenn der Beschlag zusammen mit der Rückenlehne ver­ schwenkt wird. Dadurch ist gewährleistet, daß der Sperrhebel am Anschlag anliegt, sobald die Rückenlehne beim Zurück­ klappen die Endstellung erreicht hat. Da der Sperrhebel und der zweite Hebel ein Kniegelenk bilden, das beim Zurück­ schwenken der Rückenlehne aus der nach vorne geklappten Position von seiner einen geknickten Lage über die voll­ ständig gestreckte Lage hinaus in seine andere geknickte Lage kommt, wobei der Anschlag für den Sperrhebel die Knick­ ung formschlüssig begrenzt, ist in der Verriegelungsstellung eine formschlüssige Verriegelung ohne ein Funktionsspiel vorhanden. Das Kniegelenk hat dabei zur Folge, daß sowohl eine Belastung der Rückenlehne nach hinten als auch eine Belastung nach vorne den Sperrhebel verstärkt gegen den Anschlag drückt. Die Rückenlehne ist deshalb in der ver­ riegelten Stellung der Freischwenkeinrichtung nicht nur formschlüssig, sondern auch spielfrei verriegelt. Ein wei­ terer wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung besteht darin, daß diese formschlüssige und spielfreie Ver­ riegelung mit einem geringen Mehraufwand, nämlich nur einem zusätzlichen, schwenkbar gelagerten Hebel erreicht wird. Daher ist auch kein oder zumindest kein wesentlicher zu­ sätzlicher Platzbedarf im Vergleich zu den bekannten Fahr­ zeugsitzen mit Freischwenkeinrichtung erforderlich.
Vorzugsweise greift am zweiten Hebel im Abstand von dessen Schwenkachse eine vorgespannte Feder an, welche über den Schwenkzapfen, der den zweiten Hebel mit dem Sperrhebel verbindet, letzteren im Sinn einer Bewegung gegen den An­ schlag belastet. Diese Feder sucht nicht nur den Sperrhebel in Anlage am Anschlag zu halten. Sie stellt vor allem auch sicher, daß der Sperrhebel und der zweite Hebel nicht in derjenigen Schwenklage stehen bleiben, in welcher das Knie­ gelenk vollständig gestreckt ist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist der Anschlag durch einen parallel zur Klappachse angeordneten Bolzen gebildet. Der zweite Hebel kann dann auf diesem schwenkbar gelagert sein.
Für die Funktionsfähigkeit der Verriegelungseinrichtung genügt es, wenn der Sperrhebel in der Verriegelungsstel­ lung an dem in seine Bewegungsbahn ragenden Anschlag an­ liegt. Besonders vorteilhaft ist es jedoch, den Sperrhebel über die in der Verriegelungsstellung am Anschlag anliegende Stelle hinaus zu verlängern und diese Verlängerung als einen Haken auszubilden, der in der Sperrstellung den Anschlag mit Spiel hintergreift. Ein derartiger Haken ergibt den Vorteil, daß bei einer Überlastung der Rückenlehne, die zu einer Vergrößerung des Abstandes zwischen dem Anschlag und der Schwenkachse des Sperrhebels infolge einer Deformation der Hebel und/oder des Anschlages führt, der Haken in Anlage an den Anschlag kommt und dabei diesen formschlüssig hin­ tergreift. Damit der Haken aus dieser Position nicht durch die die Verriegelung belastenden Kräfte, wohl aber durch eine Betätigung der an ihm angreifenden Entriegelungsein­ richtung in eine den Anschlag freigebende Winkelstellung geschwenkt werden kann, ist der Haken bei einer bevorzug­ ten Ausführungsform mit einer vorzugsweise ebenen Anlage­ fläche versehen, welche mit der Tangente an den Anschlag einen Winkel einschließt, der im Selbsthemmungsbereich liegt. Diese erhöhte Sicherheit ist ebenso von Vorteil wie die dann direkt über den Beschlag und den Sperrhebel erfolgende Einleitung der auf die Rückenlehne wirkenden Belastung in die Sitzstruktur.
Der Sperrhebel kann am zweiten Endabschnitt einen aus der Schwenkebene heraustretenden Vorsprung aufweisen, welcher in der Bewegungsbahn des zweiten Hebels liegt und bei einer Anlage an diesen eine weitere Klappbewegung des Beschlages nach vorne formschlüssig verhindert. Dadurch kann in einfacher Weise die Klappbewegung der Rückenlehne nach vorne und vor allem auch die dabei auftretende Polsterpressung begrenzt werden.
Da bei einer Freischwenkung der gesamte Beschlag um die Klappachse geschwenkt wird, kann mit dem Beschlag ein Me­ chanismus gekoppelt sein, welcher der Klappbewegung nach vorne eine Längsverschiebung des Sitzes nach vorne und der Klappbewegung nach hinten eine Verschiebung des Sitzes wieder nach hinten in die Ausgangsstellung zuordnet.
Im folgenden ist die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels im einzelnen erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine unvollständig dargestellte Seitenansicht des Ausführungsbeispiels in der verriegelten Stellung,
Fig. 2 eine unvollständig dargestellte Seitenansicht des Ausführungsbeispiels in einer Stellung der Rücken­ lehne zu Beginn der Freischwenkung nach vorne nach dem Verschwenken des Sperrhebels in die Freigabe­ stellung mittels der Auslöseeinrichtung,
Fig. 3 eine unvollständig dargestellte Seitenansicht des Ausführungsbeispiels in einer Klappstellung der Rückenlehne nahe dem vorderen Ende des Klappbe­ reiches,
Fig. 4 eine unvollständig dargestellte Seitenansicht des Ausführungsbeispiels in der vordersten Klappstellung der Rückenlehne,
Fig. 5 einen Schnitt nach der Linie V-V der Fig. 1;
Fig. 6 eine vergrößert dargestellte Draufsicht auf den Anschlag und den ihm zugeordneten Teil des Sperr­ hebels, wobei die bei normaler Belastung vorhandene Verriegelungsstellung mit ausgezogener Linie und die bei einer Überlastung vorhandene Verriegelungs­ stellung mit gestrichelter Linie dargestellt ist.
Ein Kraftfahrzeugsitz weist auf beiden Seiten seines Sitz­ teiles je einen Längsholm 1 auf, die zusammen mit weiteren, nicht dargestellten Teilen eine Sitzstruktur bilden, auf der ein nicht dargestellter Polsterträger für das Sitzkissen abgestützt ist. Die Sitzstruktur ist üblicherweise über Schienenpaare, die eine Längsverstellung gestatten, mit dem Boden des Fahrzeuges verbunden.
In ihrem hinteren Endabschnitt tragen die beiden Längsholme 1 eine in Sitzquerrichtung verlaufende Klappachse 2, mittels deren die Rückenlehne, von der nur der eine Seitenholm 3 ihres Polsterträgers dargestellt ist, mit den Längsholmen 1 schwenkbar verbunden ist. Die beiden Seitenholme 3 sind mit dem oberen Beschlagteil 4 je eines Gelenkbeschlages 5 verbunden, dessen unterer Beschlagteil 6 im Bereich seines neben dem zugeordneten Längsholm 1 liegenden vorderen Endes schwenkbar auf der Klappachse 2 gelagert ist. Der untere Beschlagteil 6 ist mittels einer parallel zur Klappachse 2 liegenden Beschlagachse 7 schwenkbar mit dem oberen Be­ schlagteil 4 verbunden. In bekannter Weise verbindet ein nicht dargestelltes, selbsthemmendes Getriebe die beiden Beschlagteile und ermöglicht die Einstellung der Neigung der Rückenlehne.
Die Unterseite des unteren Beschlagteils 6 und insbesondere deren Abschnitt 6′ befindet sich auch in der in Fig. 1 dar­ gestellten Stellung, in der die Rückenlehne am hinteren Ende des Klappbereiches der Freischwenkung steht, im Abstand von einem fest mit dem Längsholm 1 verbundenen und von diesem nach außen abstehenden Anschlagbolzen 8.
In dieser Stellung ist der untere Beschlagteil 6 und damit die Rückenlehne formschlüssig verriegelbar. Die hierzu vor­ gesehene Verriegelungseinrichtung weist außer dem Anschlag­ bolzen 8 einen Sperrhebel 9, einen zweiten Hebel 10 und eine vorgespannte Schenkelfeder 11 auf.
Der zwischen der Innenseite des unteren Beschlagteils 6 und der Außenseite des Längsholms 1 liegende zweite Hebel 10 ist schwenkbar auf dem Anschlagbolzen 8 gelagert und erstreckt sich von hier aus in der Verriegelungsstellung nach oben und nach vorne. Er endet aber im Abstand unterhalb des oberen Randes des unteren Beschlagteiles 6. An die der Klappachse 2 zugekehrte Längsseite des zweiten Hebels 10 ist ein nach vorne vorspringender Arm 10′ angeformt, der im Abstand oberhalb und hinter der Klappachse 2 endet. In den freien Endabschnitt des Armes 10′ ist der eine Schenkel der Schenkelfeder 11 eingehängt, deren anderer Schenkel die Klappachse 2 umgreift und dadurch an dieser drehbar abgestützt ist. Die Schenkelfeder 11 sucht den zweiten Hebel 10 nach hinten, bei einer Blickrichtung gemäß Fig. 1, also im Uhrzeigersinn, zu schwenken.
Der zwischen dem unteren Beschlagteil 6 und dem zweiten Hebel 10 liegende Sperrhebel 9 ist in der Erstreckungsrichtung des zweiten Hebels 10 im Abstand oberhalb des Anschlagbolzens 8 mittels eines Lagerzapfens 12 schwenkbar mit dem unteren Beschlagteil 6 verbunden. Die Längsachse des Lagerzapfens 12 liegt parallel zur Längsachse der Klappachse 2 und des Anschlagbolzens 8. Der Sperrhebel 9 erstreckt sich, wie die Fig. 1 und 5 zeigen, über den Lagerzapfen 12 hinaus in der Längsrichtung des zweiten Hebels 10 und ist im Bereich von dessen oberem Endabschnitt mittels eines Schwenkzapfens 13 mit dem zweiten Hebel 10 schwenkbar verbunden. Der Schwenk­ zapfen 13 liegt parallel zum Lagerzapfen 12, ist jedoch nicht mit dem unteren Beschlagteil 6 verbunden.
Wie die Fig. 1 und 5 zeigen, erstreckt sich der Sperrhebel 9 noch über den Schwenkzapfen 13 hinaus bis zum oberen Rand des unteren Beschlagteiles 6. Hier ist ein seitlicher Vor­ sprung 14 des Sperrhebels 9 rechtwinklig abgebogen, wodurch dieser Vorsprung 14 in die Schwenkbahn des zweiten Hebels 10 ragt. Der Vorsprung 14 kommt, wie Fig. 4 zeigt, am vorderen Ende des Klappbereiches der Rückenlehne in Anlage an den zweiten Hebel 10 und begrenzt dadurch den Klappbereich form­ schlüssig nach vorne.
Der sich in der Verriegelungsstellung des Sperrhebels 9 vom Lagerzapfen 12 aus nach unten und hinten erstreckende Arm des Sperrhebels 9 ist, wie insbesondere Fig. 6 zeigt, auf seiner der Klappachse 2 zugekehrten Seite mit einer geradlinigen Anlagefläche 15 versehen, die in der Verriege­ lungsstellung des Sperrhebels 9 spielfrei am Anschlagbolzen 8 anliegt. Der Sperrhebel 9 ist, wie die Fig. 1 und 6 zeigen, über den die Anlagefläche 15 aufweisenden Abschnitt hinaus verlängert und bildet hier einen Haken 16, welcher normaler­ weise den Anschlagbolzen 8 mit Spiel hintergreift, wenn die Anlagefläche 15 am Anschlagbolzen 8 anliegt. Die gerad­ linige Anlagefläche 15 läßt eine Verschiebung in ihrer Längs­ richtung zu, was in Fig. 6 durch die gestrichelte Position dargelegt ist, bis die ebenfalls geradlinige Innenfläche 16′ des Hakens 16 in Anlage an den Anschlagbolzen kommt. Eine Solche Verschiebung kann bei einer Überlastung der Verriegelungseinrichtung auftreten. Die Innenfläche 16′ schließt mit einer Tangente an den Anschlagbolzen 8, die im rechten Winkel zu der durch das Zentrum des Anschlag­ bolzens 8 und des Lagerzapfens 12 verlaufenden Linie liegt, einen Winkel β ein, der im Selbsthemmungsbereich liegt. Der Sperrhebel kann deshalb aus der Verriegelungsstellung nur mit Hilfe einer an ihm angreifenden Entriegelungsein­ richtung herausgeschwenkt werden, die im Ausführungsbeispiel durch einen Seilzug 17 gebildet ist.
Die gegenseitige Lage des Anschlagbolzens 8, des Lagerzapfens 12 und des Schwenkzapfens 13 ist so gewählt, daß der Sperr­ hebel 9 und der Hebel 10 einen kleinen Winkel α einschließen, oder, genauer ausgedrückt, die Längsachse des Schwenkzapfens 13 und diejenige des Lagerzapfens 12 sowie die Anlagestelle des Anschlagbolzens 8 für den Sperrhebel 9 die drei Ecken eines Dreieckes definieren und die durch die Längsachse des Lagerzapfens 12 gebildete Spitze dieses Dreieckes gegen die Klappachse 2 weist. Im Ausführungsbeispiel bilden sogar die Längsachsen des Anschlagbolzens 8, des Lagerzapfens 12 und des Schwenkzapfens 13 ein solches Dreieck, wenn sich die Verriegelungseinrichtung in der in Fig. 1 dargestellten, verriegelten Stellung befindet. Der Winkel, den die beiden zur Spitze hin verlaufenden Seiten des Dreieckes einschließen, ist um den Winkel α (Fig. 1) kleiner als 180°. Durch diese Lage des Anschlagbolzens 8, des Lagerzapfens 12 und des Schwenkzapfens 13 bilden der Sperrhebel 9 und der zweite Hebel 10 einen Kniehebel, der in der Verriegelungsstellung über die gestreckte Lage hinaus um den Winkel α gegen die Klappachse 2 hin durchgedrückt ist. Dies hat zur Folge, daß sowohl eine Belastung der Rückenlehne nach hinten als auch eine Belastung nach vorne zu einer verstärkten Anpressung des Sperrhebels 9 an den Anschlagbolzen 8 führt, weil beide Belastungen in Sinne einer Verstärkung der Knickung des Kniehebels wirksam sind.
Für eine Freischwenkung der Rückenlehne ist es deshalb zu­ nächst erforderlich, den Kniehebel über seine gestreckte Stellung hinaus in eine Knicklage zu bringen, in welcher die Knickung von der Klappachse 2 wegweist. Dies wird mit Hilfe des Seilzuges 17 erreicht, der am Sperrhebel 9 hinter der Anlagefläche 15 angreift. Die mit dem Seilzug 17 ausgeübte Kraft führt zu einer Schwenkbewegung des Sperrhebels 9 ent­ gegen dem Uhrzeigersinn bei einer Blickrichtung gemäß Fig. 1 um den Lagerzapfen 12, was zur Folge hat, daß der Schwenk­ zapfen 13 gegen die Klappachse 2 hin bewegt wird. Dadurch ergibt sich eine Lage des Schwenkzapfens 13 und des Lager­ zapfens 12 relativ zum Anschlagbolzen 8, der einer Knickung des Kniehebels in der von der Klappachse 2 wegweisenden Richtung ergibt. Dies entspricht einer von der Klappachse 2 wegweisenden Spitze des durch die Längsachsen des Anschlag­ bolzens 8, des Lagerzapfens 12 und des Schwenkzapfens 13 definierten Dreieckes.
Wird nun die Rückenlehne nach vorne geklappt, erfährt, wie Fig. 3 zeigt, der Sperrhebel 9 eine weitere Schwenkung ent­ gegen dem Uhrzeigersinn bei einer Blickrichtung gemäß den Figuren, die sich der Bewegung überlagert, welche der Sperr­ hebel 9 zusammen mit dem unteren Beschlagteil 6 ausführt. Der zweite Hebel 10 wird dabei entgegen dem Uhrzeigersinn bei einer Blickrichtung gemäß den Figuren geschwenkt. Hat er die in Fig. 3 dargestellte Schwenklage ungefähr erreicht, dann erfährt er eine Schwenkbewegung im Uhrzeigersinn, bis die in Fig. 4 dargestellte Lage erreicht ist, in welcher eine weitere Klappbewegung der Rückenlehne nach vorne nicht mehr möglich ist, weil der Vorsprung 14 formschlüssig am zweiten Hebel 10 auf dessen der Klappachse 2 zugekehrten Seite anliegt.
Beim Zurückklappen der Rückenlehne werden sowohl der Sperr­ hebel 9 als auch der zweite Hebel 10 zwangsläufig geschwenkt und dabei zwangsläufig in die in Fig. 1 dargestellte Lage gebracht, wenn die Rückenlehne wieder die Ausgangsstellung erreicht hat. Daher ist sichergestellt, daß die Rückenlehne in dieser Stellung zwangsläufig verriegelt wird. Außerdem ist die Verriegelung spielfrei.
Sollte infolge einer übermäßigen Belastung der Rückenlehne nach vorne, wie sie beispielsweise bei einem Unfall auftreten kann, es zu einer Deformation des zweiten Hebels 10 und/oder des Sperrhebels 9 und/oder des Anschlagbolzens 8 kommen, über welche Teile die Belastung in den Längsholm 1 eingeleitet wird, kann diese Deformation dazu führen, daß der untere Beschlagteil 6 um einen geringen Winkel nach vorne geklappt werden kann. Dieser Winkel ist aber gering, weil dann der Haken 16 in Anlage an den Anschlagbolzen 8 kommt und eine weitere Schwenkbewegung verhindert. Nunmehr erfolgt nämlich die Einleitung der auf die Rückenlehne wirkenden Kraft direkt über den Lagerzapfen 12 und den unteren Arm des Sperrhebels 9 in den Anschlagbolzen 8 und damit in den Längsholm 1. Da der Winkel β im Selbsthemmungsbereich liegt, nämlich zwischen 1° und 4°, kann der Sperrhebel 9 aus dieser Stellung nicht durch die Belastung der Rückenlehne herausgeschwenkt werden. Die Verriegelungseinrichtung kann sich deshalb in erwünschter Weise nicht selbst lösen, sondern nur mit Hilfe des Seilzuges 17.
Alle in der vorstehenden Beschreibung erwähnten sowie auch die nur allein aus der Zeichnung entnehmbaren Merkmale sind als weitere Ausgestaltungen Bestandteile der Erfindung, auch wenn sie nicht besonders hervorgehoben und insbesondere nicht in den Ansprüchen erwähnt sind.

Claims (7)

1. Fahrzeugsitz, insbesondere Kraftfahrzeugsitz, dessen um eine in Sitzquerrichtung verlaufende Klappachse schwenk­ bare Rückenlehne über je einen Beschlag auf jeder Sitz­ seite und die Klappachse schwenkbar mit der mit dem Fahr­ zeugboden zu verbindenden Sitzstruktur verbunden ist, wobei ein am Beschlag oder der Sitzstruktur mit zur Klapp­ achse paralleler Achse und im Abstand hinter dieser an­ gelenkter Sperrhebel zusammen mit einem an der Sitzstruktur bzw. am Beschlag im Abstand hinter der Klappachse vor­ gesehener Anschlag eine Verriegelungseinrichtung bilden, die in ihrer Verriegelungsstellung, in welcher der Sperr­ hebel am Anschlag anliegt, formschlüssig eine Klappbewegung des Beschlages verhindert, und deren Sperrhebel mit einer Löseeinrichtung in eine Stellung schwenkbar ist, in welcher die Verriegelungseinrichtung unwirksam ist, dadurch ge­ kennzeichnet, daß
  • a) die Anlenkstelle des Sperrhebels (9) zwischen dessen mit dem Anschlag zusammenwirkenden ersten Endabschnitt und einem zweiten Endabschnitt liegt,
  • b) der zweite Endabschnitt des Sperrhebels (9) mit einem zweiten Hebel (10) mittels eines Schwenkzapfens (13) schwenkbar verbunden ist, dessen Längsachse parallel zur Klappachse (2) liegt,
  • c) der zweite Hebel (10) im Bereich des Anschlages (8) mit dem den Anschlag (8) tragenden Teil (1) schwenk­ bar um eine zur Schwenkachse des Sperrhebels (9) pa­ rallelen Achse verbunden ist,
  • d) in der Verriegelungsstellung der Verriegelungseinrich­ tung (8, 9) die Längsachse des Schwenkzapfens (13), die Schwenkachse des Sperrhebels (9) und die Anlage­ stelle des Anschlages (8) für den Sperrhebel (9) ein Dreieck definieren, dessen durch die Schwenkachse des Sperrhebels (9) gebildete Spitze gegen die Klapp­ achse (2) weist,
  • e) mittels der Löseeinrichtung (17) der Sperrhebel (9) in eine vom Anschlag (8) abgehobene Stellung schwenkbar ist, in welcher die von der Schwenkachse des Sperr­ hebels (9) gebildete Spitze des Dreiecks von der Klapp­ achse (2) wegweist.
2. Fahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am zweiten Hebel (10) im Abstand von seiner Schwenk­ achse eine vorgespannte Feder (11) angreift, welche über den Schwenkzapfen (13) den Sperrhebel (9) im Sinne einer Bewegung gegen den Anschlag (8) bis zu einer Anlage an diesem belastet.
3. Fahrzeugsitz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die vorgespannte Feder eine Schenkelfeder (11) ist, deren einer Schenkel an der Klappachse (2) um diesen drehbar und deren anderer Schenkel an einem zusätzlich vorgesehenen Arm (10′) des zweiten Hebels (10) angreift.
4. Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag ein parallel zur Klapp­ achse (2) angeordneter Bolzen (8) ist, auf dem der Sperr­ hebel (9) schwenkbar gelagert ist.
5. Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Sperrhebel (9) über die in der Verriegelungsstellung am Anschlag (8) anliegende Stelle (15) hinaus verlängert ist und diese Verlängerung einen Haken (16) bildet, der in der Verriegelungsstellung den Anschlag (8) mit Spiel hintergreift.
6. Fahrzeugsitz nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Haken (16) eine ebene Innenfläche (16′) aufweist, die bei einer spielfreien Anlage des Hakens (16) am An­ schlag (8) nach einer Vergrößerung des Abstandes zwischen dem Anschlag (8) und der Schwenkachse des Sperrhebels (9) infolge einer Überlastung der Anschlag (8) mit einer Tangente an den Anschlag (8), die lotrecht zur Verbindungs­ linie zwischen dem Zentrum des Anschlages (8) und der Drehachse des Sperrhebels (9) verläuft, einen Winkel (β) einschließt, der im Selbsthemmungsbereich liegt.
7. Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß am zweiten Endabschnitt des Sperr­ hebels (9) ein aus der Schwenkbahn heraustretender Vor­ sprung (14) vorgesehen ist, welcher in die Bewegungsbahn des zweiten Hebels (10) ragt und bei einer Anlage an diesem eine weitere Klappbewegung des Beschlages (4, 5, 6) nach vorne formschlüssig verhindert.
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