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Kennwort: "Fanghaken"
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Fanghaken zur lösbaren Verriegelung der Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes.
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Die Erfindung bezieht sich auf einen Fanghaken zur lösbaren Verriegelung
der mit dem Sitz teil eines Fahrzeugsitzes vorschwenkbar verbundenen Rückenlehne,
der gegebenenfalls an einem den Sitzteil mit der Rückenlehne drehgelenkig und neigungseinstellbar
verbindenden Gelenkbeschlag angeordnet ist, wobei das eine Auflaufschräge aufweisende
Hakenmaul in Verriegelungsstellung einen am Sitzteil festgelegten Anschlag umgreift.
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Bei einem bekannten Fahrzeugsitz ist zwischen der Rückenlehne und
dem Sitzteil ein neigungseinstellbarer und feststellbarer Gelenkbeschlag angeordnet,
dessen dem Sitzteil zugeordneter Gelenkteil zum Vorschwenken des dann eine starre
Einheit mit der Rückenlehne bildenden Gelenkbeschlages auf einem am Sitzteil angeordneten
Zapfen schwenkbar gelagert ist. In Gebrauchsstellung der Rücken lehne liegt der
untere Rand des schwenkbar mit dem Sitzteil verbundenen Gelenkteiles gegen einen
Anschlag, beispielsweise einen den Sitz teil bzw. dessen Träger querenden Rohrabschnitt
an. Damit werden die beim bestimmungsgemäßen Gebrauch normalerweise auftretenden
Kräfte, d.h. gegen die Fahrtrichtung auf den Lehnenteil einwirkenden Drücke aufgenommen.
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Um die Rücken lehne gegen ein unbeabsichtigtes Vor schwenken -auch
im Crashfall - zu sichern, ist am mit dem Sitzteil gelenkig verbundenen Beschlagteil
ein Fanghaken drehgelenkig abgestützt, der beim bestimmungsgemäßen Gebrauch des
Fahrzeugsitzes den Anschlag an dem der Auflagezone des unteren Beschlagteiles gegenüberliegenden
Umfangsbereich hintergreift. Der Fanghaken wird auf seiner dem Grund des Hakenmauls
gegenüberliegenden Rückseite von einem schwenkbaren Stütznocken abgestützt, wobei
der Stütznocken auf einem am mit dem Sitzteil verbundenen Beschlagteil befestigten
Zapfen gelagert ist. Mit diesem Stütznocken ist ein ebenfalls auf gleichem Zapfen
schwenkbar gelagerter Mitnehmer gekuppelt, der in Stützstellung federbelastet rückstellbar
mit einem Bowdenzug in Verbindung steht, der seinerseits über eine Schiebehandhabe
an der Rücken lehne in Freistellung geschwenkt werden kann. Durch Betätigen des
Mitnehmers über die Schiebehandhabe läßt sich auch der Fanghaken vom Anschlag freischwenken
und über einen federbelasteten und eine Steuerkurve aufweisenden Rückhalter so lange
in der Freischwenklage festlegen, bis durch die Rückschwenkbewegung der Rückenlehne
der Rückhalter in seine ursprüngliche Lage zurückgedrückt wird und dadurch die durch
Federbelastung erfolgende Rückstellbewegung von Stütznocken und Mitnehmer freigibt,
so daß der Stütznocken den Fanghaken in seiner Sperrstellung wieder abstützt. Der
Fanghaken ist in seinem Maul mit einer Anlaufschräge versehen, welche dazu dient,
daß der Fanghaken den Anschlag spielfrei umfaßt. Im Crashfall erfolgt durch die
stoßartig auftretenden Beschleunigungskräfte an der Rücken lehne eine Relativbewegung
zwischen dem Anschlag und dem Fanghaken derart, daß der Fanqhaken bis zum Beginn
der Anlaufschräge am Anschlag abrutscht, so daß sich der Abstand des Lastangriffpunktes
am Fanghaken zu dessen Trägheitsachse vergrößert, was bei der Dimensionierung des
Fanghakens berücksichtigt werden muß, wenn ein Einreißen des Fanghakens während
des Crashfalles vermieden werden soll.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, einen Fanghaken zur lösbaren
Verriegelung der Rücken lehne mit dem Sitzteil eines Fahrzeugsitzes zu schaffen,
der bei geringerer Querschnittsdimensionierung belastungsfreundlicher ist und Materialeinsparungen
erlaubt.
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Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Fanghaken
unterhalb seiner Auflaufschräge eine Entlastungsbohrung aufweist. Dadurch läßt sich
im Crashfall die Relativbewegung zwischen dem Fanghaken und dem Anschlag durch plastische
Verformung des Fanghakenquerschnitts zwischen der Entlastungsbohrung und der Auflaufschräge
eliminieren. Die Linienberührung zwischen Fanghaken und Anschlag geht somit in eine
Flächenberührung über, die eine Änderung des Abstandes zwischen dem Lastangriffspunkt
am Fanghaken und dessen Trägheitsachse verhindert. Somit kann die Höhe des bruchgefährdeten
Querschnitts bei einem Fanghaken mit Entlastungsbohrung gegenüber einem Fanghaken
ohne Entlastungsbohrung bei gleicher Belastungsfähigkeit reduziert werden. Es läßt
sich dadurch bei einem Fanghaken mit Entlastungsbohrung eine Materialeinsparung
von etwa 15% des Gewichtes eines Fanghakens ohne Entlastungsbohrung erzielen.
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Um im Crashfall eine ausreichende plastische Verformung des Fanghakens
in seinem Anlagebereich am Anschlag des Sitzteiles zu ermöglichen, weist nach einem
weiteren Merkmal der Erfindung die Entlastungsbohrung einen Durchmesser auf, der
etwa mit der Breite des tragenden Fanghakenquerschnitts übereinstimmt. Dabei ist
die Entlastungsbohrung vorzugsweise am Unterende des im Crashfall am Anschlag des
Sitzteiles plastisch verformten Bereiches im Fanghaken angeordnet.
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Damit sich im Crashfall die plastische Verformung des Fanghakens -
bedingt durch den Schwenkpunkt des am Sitzteil angelenkten Beschlagteiles - etwa
senkrecht unterhalb der Anlagelinie zwischen
Fanghaken und Anschlag
einstellen kann, um eine Verschiebung des Anschlages an der Auflaufschräge zu verhindern,
weist nach einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal der Erfindung der Mittelpunkt der
Entlastungsbohrung einen etwa mit der Dicke des aus Blechlamelle gebildeten Fanghakens
übereinstimmenden Abstand von der Auflaufschräge auf und ist um etwa das Maß der
Dicke des Fanghakens von der Auflagelinie des Anschlages auf der Auflaufschräge
zur Hakenspitze hin nach vorn versetzt.
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Die Erfindung ist in einem Ausführungsbeispiel in der Zeichnung dargestellt
und wird nachfolgend näher erläutert. Es zeigen: Fig.1 einen Fahrzeugsitz in einer
schematischen Seitenansicht, bei welchem die Gebrauchslage der Rücken lehne ausgezogen
und deren Vorklapplage strichpunktiert dargestellt ist, Fig.2 einen auf einer Längsseite
des Fahrzeugsitzes angeordneten Gelenkbeschlag in gegenüber der Fig.1 vergrößertem
Maßstab, an dessen mit dem Sitz teil schwenkbar verbundenem Gelenkteil ein drehgelenkig
angebrachter Fanghaken vorgesehen ist, Fig.3 den aus Fig.2 ersichtlichen Fanghaken
in perspektivischer Darstellung.
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Der dem Ausführungsbeispiel zugrundegelegte und beispielsweise zur
Verwendung in einem Kraftwagen vorgesehene Fahrzeugsitz umfaßt gemäß Fig.1 einen
Sitzteil 10 und eine Rückenlehne 11.
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Auf beiden Längsseiten des Fahrzeugsitzes ist zwischen dem Sitzteil
10 und der Rückenlehne 11 jeweils ein Gelenkbeschlag 12 angeordnet, dessen unterer
Beschlagteil 13 drehgelenkig auf einem am Sitzteil 10 befestigten Zapfen 14 angeordnet
ist,
während der obere Beschlagteil 15 mit der Rückenlehne 11 fest
verbunden ist. Der untere Beschlagteil 13 und der obere Beschlagteil 15 sind über
eine Drehachse 16 schwenkbar miteinander verbunden, wobei eine die Lage der beiden
Beschlagteile zueinander bestimmende, beispielsweise als Taumelgetriebe ausgebildete
Ver- und Feststelleinrichtung vorgesehen sein mag, welches beispielsweise durch
einen auf der Drehachse 16 angordneten - nicht dargestellten Handgriff - betätigbar
ist.
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Um insbesondere bei zweitürigen Personenkraftwagen den Benutzern den
Zugang zum Fond des Fahrzeuges zu erleichtern, wird die Rückenlehne 11 über das
Sitzteil 10 nach vorn geschwenkt. Dies geschieht zweckmäßigerweise ohne Veränderung
der durch den Beschlagteil 12 eingestellten Neigungslage der Rückenlehne 11, so
daß diese nach Zurückschwenken wieder ihre vorherige Lage einnimmt und nicht über
die Handhabe an der Drehachse 16 erneut eingestellt werden muß. Deshalb werden zusammen
mit der Rückenlehne 11 auch die beiderseits des Fahrzeugsitzes angeordneten Gelenkbeschläge
12 um die Zapfen 14 mit vorgeschwenkt, wobei die Beschlagteile 13 und 15 eine in
sich starre Einheit bilden. In der Gebrauchsstellung der Rückenlehne liegt der untere
Rand des Beschlagteiles 13 gegen einen Anschlag 17 an, der beispielsweise als den
Sitzteil 10 bzw. dessen Träger querende Rohrabschnitt ausgebildet ist. Um die Rückenlehne
11 gegen ein unbeabsichtigtes Vorschwenken zu sichern, ist, wie aus Fig. 2 ersichtlich,
am unteren Beschlagteil 13 ein schwenkbarer Fanghaken 18 vorgesehen, welcher den
Anschlag 17 an dem der Auflagezone des Beschlagteiles 13 gegenüberliegenden Umfangsbereich
hintergreift. Der Fanghaken 18 ist bei der dargestellten Ausführung über der dem
Sitzteil zugewandten Breitseite des Beschlagteiles 13 um einen Lagerzapfen 19 schwenkbar.
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Dem Hakenmaul 20 des Fanghakens 18 gegenüberliegend, weist dieser
an seinem Rücken eine Druckfläche 21 auf, gegen welche im Verriegelungsfall die
Nase eines Stütznockens 22 anliegt. Dieser Stütznocken 22 ist einerseits mit einem
Mitnehmer 23 drehfest
verbunden und andererseits zusammen mit dem
Mitnehmer auf einem mit dem unteren Beschlagteil 13 fest verbundenen Zapfen 24 drehbar
gelagert. Der Mitnehmer 23 ist dreiarmig ausgebildet und umfaßt neben einem Federangriffsarm
25 zur Rückstellung des Stütznockens 22 einen Stellarm 26 und einen Mitnehmerarm
27.
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Mit dem Stellarm 26 ist ein nicht dargestellter Bowdenzug einendig
verbunden, dessen anderes Ende an beispielsweise einer in der Rückenlehne angeordneten
Schiebehandhabe 28 angeschlossen ist.
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Bei einer Betätigung der Schiebehandhabe 28 wird zusammen mit dem
Mitnehmer 23 auch der Stütznocken 22 im Uhrzeigersinn gedreht, so daß zunächst die
Druckfläche 21 des Fanghakens 18 freigegeben wird. Nach Freigabe des Fanghakens
18 durch den Stütznocken 22 läuft der Mitnehmerarm 27 gegen einen am Fanghaken 18
angeordneten Mitnehmeranschlag 29, wodurch der Fanghaken 18 entgegen dem Uhrzeigersinn
um seinen Lagerzapfen 19 verschwenkt wird, so daß der Anschlag 17 freigegeben wird.
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Die Verschwenkung erfolgt gegen die Spannung einer am Federangriffsarm
25 eingehängten und andernends an einer Ausprägung 30 des unteren Beschlagteils
13 abgestützten Zugfeder 31. Um zu gewährleisten, daß der Fanghaken 18 so lange
in der ausgehobenen Lage verbleibt, bis die Rückenlehne 11 in ihre Gebrauchslage
zurückgeführt wurde, ist am unteren Beschlagteil 13 ein Rückhalter 32 vorgesehen.
Dieser im Sinne einer Sperrung des offengeschwenkten Fanghakens 18 durch eine Zugfeder
33 belastete Rückhalter 32 ist in einem Langloch 34 schwenkbar und verschiebbar
am unteren Beschlagteil 13 gelagert und weist oberendig eine Steuerkurve 35 auf,
in welche ein im Mitnehmeranschlag 29 des Fanghakens 18 angeordneter Bolzen 36 eingreift.
Der in öffnungsstellung verschwenkte Fanghaken 18 wird durch den von der Zugfeder
33 schräg nach unten gezogenen und geschwenkten Rückhalter 32 in seiner Offenstellung
gehalten, weil der mit dem Fanghaken 18 verbundene Bolzen 36 in die rückwärtige
Spitze 37 der Steuerkurve 35 einläuft. Dabei ragt dann die Stützfläche 38 des Rückhalters
32
in den Stützbereich des unteren Beschlagteiles 13 für den Anschlag 17 ein. Beim
Zurückschwenken der Rückenlehne drückt der Anschlag 17 über die Stützfläche 38 den
Rückhalter 32 nach oben, wobei dieser in die aus Fig.2 ersichtliche Lage zurückschwenkt,
wodurch der Bolzen 36 von der Spitze 37 der Steuerkurve freigegeben wird, so daß
durch den Stütznocken 32 der Fanghaken 18 wieder über den Anschlag 17 gedrückt wird
und die im Hakenmaul 20 des Fanghakens 18 angeordnete Auflaufschräge 39 in lineare
Berührung mit der unteren Umfangsfläche des Anschlages 17 kommt.
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Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Fanghaken 18 im
wesentlichen aus einer Blechlamelle von gleichbleibender Dicke gebildet. Um nun
zu verhindern, daß in einem Crashfall der Fanghaken 18 über seine Auflaufschräge
39 am Anschlag 17 nach rückwärts abrutschen kann, ist unterhalb der Auflaufschräge
39 im Fanghaken 18 eine Entlastungsbohrung 40 angeordnet, deren Durchmesser mindestens
der Dicke des Fanghakens 18 entspricht oder aber größer ist. Dadurch kann sich zwischen
der Entlastungsbohrung 40 und der Auflaufschräge 39 im Crashfall ein plastisch verformbarer
Bereich 41 bilden, so daß ein Abrutschen des Fanghakens 18 vom Anschlag 17 verhindert
wird, weil aus der linearen Auflage des Anschlages 17 auf der Auflaufschräge 39
im Crashfall eine Delle wird, die eine flächige Auflage bildet.
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Die Entlastungsbohrung 40 ist vorzugsweise am Unterende des im Crashfall
am Anschlag 17 des Sitzteiles plastisch verformten Bereiches im Fanghaken 18 angeordnet.
Bei der aus Fig.2 dargestellten geometrischen Anordnung des durch den Zapfen 14
gebildeten Schwenkpunktes des Gelenkbeschlages 12 und des durch den Anschlag 17
gebildeten Stützpunktes am Sitzteil 10 ist es zur Anordnung der Entlastungsbohrung
40 in Wirkungsrichtung der Haltekraft sinnvoll, wenn die Entlastungsbohrung 40 etwa
senkrecht unter der Auflagelinie zwischen dem Anschlag 17 und der Auflaufschräge
39 des Fanghakens 18 liegt. Zu diesem Zweck ist die Entlastungsbohrung 40 derart
im Fanghaken 18 angeordnet, daß der Mittelpunkt der Entlastungsbohrung 40
einerseits
etwa einen der Dicke des Fanghakens entsprechenden Abstand von der Auflaufschräge
39 aufweist, während der Abstand des Mittelpunktes der Entlastungsbohrung 40 andererseits
um etwa das Maß der Dicke des Fanghakens 18 von der Auflagelinie des Anschlages
17 auf der Auflaufschräge 39 zur Hakenspitze 42 hin nach vorn versetzt ist.
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Wie bereits erwähnt, zeigen die Figuren lediglich eine beispielsweise
Verwirklichung der Erfindung, die keinesfalls darauf beschränkt ist. Es sind vielmehr
noch mancherlei andere Ausführungen und Ausgestaltungen der Erfindung möglich. Für
die Ausstattung des Fanghakens 18 mit einer Entlastungsbohrung 40 ist es unerheblich,
ob dieser bei einem Gelenkbeschlag mit dem beispielsweise vorbeschriebenen Auslöse-
und Stützmechanismus eingesetzt wird. Es können daher auch andere bekannte und gebräuchliche
Stützmechanismen Verwendung finden. Ferner kann der Fanghaken 18 auch direkt an
der Rückenlehne angeordnet sein und braucht nicht mit dem Beschlagteil 13 in direkter
Verbindung zu stehen. Außerdem kann das Hakenmaul 20 auch abweichend von der insbesondere
aus Fig. 3 ersichtlichen und vorbeschriebenen Form gestaltet sein, so daß gegebenenfalls
auf eine Auflaufschräge 39 völlig verzichtet ist. Vielmehr kann der sich von der
Hakenspitze 42 aus in das Hakenmaul 20 erstreckende Hakenverlauf gekrümmt oder auch
linear angeordnet sein.